StartAktuellesNachweis von Polioviren in Abwasserproben

Nachweis von Polioviren in Abwasserproben

Im Rahmen des Abwassermonitorings des Robert Koch-Instituts (RKI) wurden in mehreren deutschen Städten Schluckimpfstoff-abgeleitete Polio-Viren nachgewiesen.

Aus diesem Anlass und angesichts bestehender Impflücken in Baden-Württemberg hat das Sozialministerium die Bevölkerung im Rahmen einer Pressemitteilung dazu aufgerufen, den Impfstatus zu überprüfen und gegebenenfalls notwendige Impfungen nachzuholen.

Das Robert Koch-Institut empfiehlt für medizinisches Personal und Mitarbeitende im öffentlichen Gesundheitsdienst folgende Maßnahmen:
– Erhöhte Wachsamkeit in Hinblick auf Poliomyelitis-typische Symptome, insbesondere akute schlaffe Lähmungen (acute flaccid paralysis, AFP), sofern sie nicht traumatisch bedingt sind.
– Unverzügliche Meldung an das zuständige Ge­sundheitsamt bereits bei Verdacht auf Poliomyelitis gemäß § 6 IfSG. Weiteres Vorgehen dann mit dem Gesundheitsamt absprechen. Diagnostik gemäß RKI-Ratgeber (siehe „Weitere Informationen“).
– Nutzung der unentgeltlichen Diagnostik auf Enteroviren inklusive Polioviren mit Hilfe des Labornetzwerks für Enterovirusdiagnostik (LaNED) für alle pädiatrischen und neurologi­schen Kliniken zur differenzialdiagnostischen Abklärung von viralen Meningitiden bzw. En­zephalitiden sowie akuten schlaffen Lähmun­gen. Einsendescheine können per E-Mail an EVSurv@rki.de mit Angabe der gewünschten Menge und der Klinikadresse kostenlos angefor­dert werden.
– Händehygiene: Polioviren werden mit dem Stuhl ausgeschieden und vorwiegend durch Kontaktinfektion (Stuhl-Hand-Mund) übertra­gen. Deshalb ist wie immer auf eine gute Händehygiene zu achten.
– Überprüfung des Impfstatus gegen Polio, ggf. Vervollständigung oder Auffrischung entspre­chend den aktuellen STIKO-Empfehlungen, ins­besondere
a) bei Kindern, Jugendlichen und bei Erwachsenen ohne vollständige Grundimmuni­sierung bzw. Auffrischimpfung,
b) bei Geflüch­teten, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, sowie
c) bei Personen mit einem beruflichen Risiko, z. B. in Gemeinschaftsunterkünften, in medizinischen Einrichtungen mit engem Kon­takt zu Erkrankten sowie in Laboren mit Infektionsrisiko.

https://www.aerztekammer-bw.de/nachweis-von-polioviren-in-abwasserproben-248125476684981a
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2024/Ausgaben/49_24.pdf?__blob=publicationFile
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/nachweis-von-polioviren-im-abwasser-vier-deutscher-staedte