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Zu den Verbandsnachrichten 2008
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Kommunale Daseinsvorsorge erstmals im europäischen Primärrecht verankert
Als letzter der 27 EU-Staaten hat die Tschechische Republik heute den Vertrag von Lissabon unterschrieben. Die letzte noch fehlende Ratifikationsurkunde wird nun in Rom hinterlegt. Damit kann der EU-Reformvertrag in Kraft treten. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die Ratifizierung ausdrücklich. „Dies ist ein besonderer Tag für die deutsche Kommunalwirtschaft. Mit dem Vertrag von Lissabon ist das Recht der kommunalen Selbstverwaltung erstmalig im europäischen Primärrecht festgeschrieben“, betonte VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck.
In einem Zusatzprotokoll des Lissabonvertrages erkennt die Europäische Union die weitgehende Gestaltungsfreiheit lokaler wie nationaler Behörden bei Daseinsvorsorgeleistungen an. Zu den Leistungen der Daseinsvorsorge zählen Infrastrukturleistungen wie die Versorgung mit Gas, Wasser und Strom, aber auch Abwasser- und Abfallentsorgung. „Beim Lissabon-Vertrag stehen jetzt die Bedürfnisse der Verbraucher und Bürger an erster Stelle. Auch die Position der deutschen Kommunen wird durch den Vertrag gestärkt“, so Reck. Zusätzlich wird im EU-Reformvertrag auch die Subsidiaritätskontrolle auf die lokale Ebene ausgedehnt. Künftig ist es zunächst die Aufgabe der lokalen und regionalen Ebene, ein auftretendes Problem zu lösen. Gelingt ihr das nicht, befasst sich die nächst höhere Ebene damit.
Bereits 2007 hatten die 27 Staats- und Regierungschefs den EU-Reformvertrag in Lissabon angenommen. Der gesamte Ratifizierungsprozess dauerte zwei Jahre.
Quelle: RSV – Rohrleitungssanierungsverband e. V.
Durchblick in der Grundstücksentwässerung
Bundesweit sind die Grundstückseigentümer verpflichtet, bis zum 31.12.2015 ihre Grundstücksentwässerungs-Systeme auf Dichtheit zu prüfen und bei Schadhaftigkeit sanieren zu lassen. So sieht es das Wasserrecht in Verbindung mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik vor. Hinter dieser abstrakt klingenden Verpflichtung steht für alle Beteiligten eine enorme technische und wirtschaftliche Herausforderung. Für den Betreiber einer privaten Abwasserleitung samt Schächten gilt es nicht nur, die Anlage fristgerecht in funktions- und umweltsicheren Zustand zu versetzen, sondern diese Aufgabe auch noch wirtschaftlich zu bewältigen. Während qualitativ ausreichende Untersuchungen meist für einige Hundert Euro zu haben sind, können es aber für die nachfolgende Sanierung defekter Anlagen im Einzelfall schnell ein paar Tausend Euro werden, je nach Länge und Schäden der Leitungen. Die Bürger stehen dabei vor dem Problem, dass Ihnen meist jegliche Sachkunde in der Thematik fehlt. Tiefste Unsicherheit und nicht selten eine konsequente Verweigerungshaltung sind die fast automatischen Folgen eines Informationsdefizits in dieser Frage. Eine weitere Folge ist, dass deutschlandweit auch unseriöse Anbieter mit Dienstleistungen über Land ziehen, die man oft kaum als solche bezeichnen kann.
Doch nicht nur der betroffene Grundstückseigentümer als „Endverbraucher“ der Rechtslage findet sich in einem Wald von Fragezeichen wieder. Manchem Mitarbeiter eines Abwasserbetriebes geht es kaum besser, vor allem in den Städten und Gemeinden Nordrhein-Westfalens, wo sie seit Anfang 2008 durch § 61 a Landeswassergesetz ausdrücklich verpflichtet sind, die fristgerechte Dichtheitsprüfung auf allen Grundstücken durchzusetzen, und die Betroffenen dazu auch kompetent zu informieren und zu beraten. Viele städtische Bedienstete entdecken in dieser Lage eigene Wissenslücken. Und praktisch alle Verantwortlichen stehen vor der Frage, wie diese Aufgabe bis 2015 -oder ggf. noch früher- organisatorisch zu bewältigen ist.
Dies haben sich auch die Mitglieder des Arbeitskreises Grundstücksentwässerungsanlagen (GEA) beim RSV gefragt. Die Antworten, die sie dabei gefunden haben, stellt der RSV jetzt in dem neuen Informationsposter „Der Weg zur (rechts)sicheren Grundstücksentwässerung“ zur Verfügung. Das Poster im DIN A 1-Format, das der Verband am 09.07.2009 in Köln vorstellte, ist das jüngste Angebot des RSV im Spektrum eines umfassenden Pakets kompetenter und zeitnaher Fachinformationen, das unter anderem die derzeit 11 RSV-Merkblätter zu Fragen der Kanalsanierung beinhaltet.
Inhaltlicher Kern des neuen Posters sind zwei differenzierte Aufgaben-Listen für Netzbetreiber einerseits und Grundstücksbesitzer andererseits, die durch sechs auf einander folgende Phasen des Prozesses führen:
– Veranlassungsphase
– Informationsphase
– Inspektions- und Prüfphase
– Auswertungsphase
– Sanierungsphase
– Vollzugsphase
Optisch flankiert werden die beiden synchron angeordneten Handlungsanweisungen durch Fotos, die zur Linken die Problematik defekter Grundstücksentwässerungen und die verfügbare Inspektionstechnik darstellen, rechts die technischen Möglichkeiten der Sanierung. Dabei reicht die Bandbreite vom Abhängen einer neuen Leitung unter der Kellerdecke über offenen und geschlossenen Neubau bis hin zu grabenlosen Sanierungsverfahren wie dem Schlauchlining.
Das RSV-Poster bietet einen komprimierten, auch für technische Laien nachvollziehbaren Überblick über Probleme und Lösungsmöglichkeiten in der Grundstücksentwässerung. Hier findet zum einen der Grundstücksbesitzer Orientierung. Zum anderen ist die Übersicht ein nützliches Medium, anhand dessen kommunale Berater dem Rat suchenden Bürger die organisatorischen und technischen Zusammenhänge verdeutlichen können, und gehört somit in die Büros jedes kommunalen Abwasserbetriebes. Zum Medienangebot des RSV in Sachen Grundstücksentwässerung gehört im Übrigen auch ein herunter ladbarer Vortrag zur Bürgerinformation.
Das Poster kann beim RSV Rohrleitungssanierungsverband per Mail (rsv-ev@t-online.de) telefonisch (05963 / 9810877) oder per Fax (05963 / 9810878) bestellt werden.
Quelle: RSV – Rohrleitungssanierungsverband e. V.
Deutscher Strom- und Gasverbrauch ist gesunken
Verbrauch ging um durchschnittlich sieben Prozent zurück / Verminderte
Industrieproduktion bleibt wichtigster Einflussfaktor
Berlin, 06. November 2009 – Der Gas- und Stromverbrauch in Deutschland ist
in den ersten neun Monaten dieses Jahres deutlich gesunken: Mit 384
Milliarden Kilowattstunden (Mrd. kWh) wurde rund sieben Prozent weniger
Strom nachgefragt als im entsprechenden Vorjahreszeitraum (2008: 412 Mrd.
kWh). Der Gasabsatz sank im selben Zeitraum ebenfalls um rund sieben
Prozent auf 633 Mrd. kWh (2008: 680 Mrd. kWh) trotz kühlerer Witterung im
ersten Quartal 2009. Das ermittelte der Bundesverband der Energie- und
Wasserwirtschaft (BDEW), Berlin, in ersten Erhebungen. Das ist der stärkste
Verbrauchsrückgang, den die Strom- und Gaswirtschaft seit der
Wiedervereinigung Deutschlands verzeichnete.
Wichtigster Grund für den Rückgang des Strom- und Gasverbrauchs bleibt nach
Angaben des BDEW die anhaltend verminderte Industrieproduktion. Die
Produktionseinbußen in energieintensiven Branchen führen bereits seit
Oktober 2008 zu einem niedrigeren Energiebedarf in Deutschland. Nach
BDEW-Schätzungen ist der Gas- und Stromabsatz in den ersten neun Monaten
des Jahres 2009 allein in der Industrie um rund 14 Prozent zurückgegangen.
Die weniger konjunkturell beeinflussten Verbrauchergruppen Haushalte und
Gewerbe, Handel, Dienstleistungen haben hingegen insgesamt zur
Stabilisierung der Energienachfrage beigetragen.
Bei Betrachtung der Quartalsentwicklungen ist der Stromverbrauch im dritten
Quartal 2009 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um durchschnittlich 8,1
Prozent gesunken. Im ersten Quartal 2009 lag dieser Wert bei minus 4,2
Prozent; im zweiten Quartal bei minus 8,5 Prozent. Im Durchschnitt beträgt
der Rückgang beim Strom im Vergleich zum Vorjahr 6,9 Prozent.
Beim Gasverbrauch sehen die Quartalsentwicklungen 2009 im Vergleich zum
Vorjahr wie folgt aus: minus acht Prozent (erstes Quartal) und minus 19
Prozent (zweites Quartal). Im dritten Quartal (plus neun Prozent) belebte
sich in den Sommermonaten die Nachfrage nach Erdgas auf niedriger Basis.
Am deutlichsten sank die Energienachfrage 2009 bislang im April: So wurden
etwa 35 Prozent weniger Gas und knapp 14 Prozent weniger Strom im Vergleich
zum Vorjahresmonat an alle Kundengruppen abgesetzt, berichtete der BDEW.
Dieses starke Minus sei aber auch durch die vergleichsweise deutlich
wärmere Witterung sowie die Osterfeiertage beeinflusst worden.
Quelle: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V
KRV-Jahresbericht 2009
Kunststoffrohr-Industrie übersteht 2008/9 mit moderaten Bremsspuren
Der Kunststoffrohrverband e.V., Fachverband der Kunststoffrohr-Industrie, stellte auf seiner Mitgliederversammlung am 29.9.2009 in Bremen seinen aktuellen Jahresbericht mit Zahlen des Vorjahres sowie Trends der Kunststoffrohrbranche vor.
Das Jahr 2008 lief für die Kunststoffrohr-Industrie bis zum 3. Quartal zufriedenstellend, danach bekam sie die Auswirkungen der Finanzkrise zu spüren. Verglichen mit der Situation in unseren europäischen Nachbarländern England, Irland, Spanien, Portugal und Osteuropa hat die Weltwirtschaftskrise bei den deutschen Kunststoffrohrherstellern jedoch vergleichsweise moderate Bremsspuren hinterlassen.
Mit 676.000 t sank im Jahr 2008 in Deutschland die Produktion von Kunststoffrohrsystemen aus PE, PVC-U und PP um etwa 4,8% gegenüber dem Vorjahr (710.000 t). Das Produktionsniveau lag damit noch um 11.000 t über der Jahresproduktionsmenge 2006. Der Export von Kunststoffrohrsystemen ging 2008 gegenüber 2007 absolut um 9.000 t zurück, der relative Anteil des Exportes bezogen auf die Gesamtrohrproduktion blieb mit 27,3% allerdings etwa auf dem Niveau des Vorjahres (27,2%).
Die Geschäftsentwicklung der Kunststoffrohr-Industrie in 2009 spiegelt auch der Anfang 2009 eingeführte KRV-Geschäftsklimaindex wider. Im ersten Quartal 2009 war die Geschäftsentwicklung in allen Teilmärkten stark rückläufig. Die Geschäftserwartungen der Unternehmen verbesserten sich im zweiten Halbjahr, lagen jedoch unter den Erwartungen des Vorjahres, wenngleich die Ausprägungen in den verschiedenen Anwendungsbereichen sehr unterschiedlich waren. Der KRV plant, den von ihm auf den Weg gebrachten Geschäftsklimaindex für Kunststoffrohre nach Abschluss der Einführungs- und Erprobungsphase auf eine breitere Basis zu stellen und allen Kunststoffrohrherstellern in Deutschland die Teilnahme zu ermöglichen.
Mit einer Nachfragebelebung rechnet der Kunststoffrohrverband auch bei der Sanierung von Abwasserleitungen. Sanierungsbedürftig sind nicht nur die kommunalen Abwasserkanäle, auch um die rund 1,0 bis 1,3 Mio. Kilometer privater Kanalleitungen in Deutschland ist es schlecht bestellt. Fachleute sind sich einig, dass mehr als 50% der privaten Anschlusskanäle und Grundleitungen – also 500.000 bis 650.000 km – undicht sind und saniert werden müssen. Nordrhein-Westfalen verlangt ab 2015 von den Hauseigentümern einen Dichtheitsnachweis ihrer privaten Grundleitungen. Kunststoffrohre sind für diese Einsatzbereiche prädestiniert.
Die Investitionen der privaten Bauwirtschaft sind seit Jahren rückläufig. Dennoch hat es die Kunststoffrohr-Industrie in der Vergangenheit verstanden, diesen Negativtrend durch Wachstum in neuen Anwendungsgebieten und durch eine Verdrängung von Wettbewerbsmaterialien zu kompensieren.
Die genauen Zahlen und Grafiken zur Entwicklung der Kunststoffrohr-Industrie finden sich im Jahresbericht 2009, der auch die wesentlichen Ergebnisse der KRV-Verbandsarbeit 2009 auf den Punkt bringt. Der KRV-Jahresbericht 2009 liegt gedruckt vor, steht aber auch digital auf der KRV-Internetseite www.krv.de unter Publikationen/Downloads (http://www.krv.de/images/stories/docs/geschftsbericht_2009_final.pdf) zur Verfügung.
Auf der Mitgliederversammlung des KRV am 29.9.2009 in Bremen fand auch die Wahl des Vorstandes statt. Das sechsköpfige Vorstands-Gremium setzt sich wie folgt zusammen:
Vorsitzender: Claus Brückner, Geschäftsführer Westfälische Kunststoff Technik GmbH / Sprockhövel
Stellvertreter: Dipl.-Kfm. Thomas Fehlings, Geschäftsführer TECE GmbH / Emsdetten
Weitere Mitglieder:
Dipl.-Wirtschaftsing. Michael Bodmann, Geschäftsführer Pipelife Deutschland GmbH & Co.KG / Bad Zwischenahn
Dipl.-Kfm. Frank Schneider, Finanzdirektor North-West Europe, Wavin GmbH / Twist
Dr. Ansgar Strumann, Geschäftsführer egeplast Werner Strumann GmbH & Co.KG / Greven.
Dipl.-Ing. Klaus Wolf, Vorstand Friatec AG / Mannheim
Weitere Informationen über den KRV und die Kunststoffrohr-Industrie finden Sie im Internet unter www.krv.de oder direkt beim KRV, Kennedyallee 1-5, 53175 Bonn, Tel. 02 28 / 9 14 77-0.
Strom- und Gasversorger wichtige Investoren
Allein bis 2010 rund 26 Milliarden Euro für neue Anlagen vorgesehen
Berlin, 23. Juli 2009 – Die Unternehmen der Strom- und Gaswirtschaft gehören seit der Gründung der Bundesrepublik zu den größten Investoren in der deutschen Wirtschaft. Allein seit dem Jahr 2000 haben sie rund 57 Milliarden (Mrd.) Euro für neue Kraftwerke, Netze und Serviceeinrichtungen ausgegeben. Das meldet der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Für 2009 und 2010 seien Investitionen in Höhe von nahezu 26 Mrd. Euro vorgesehen. „Damit diese Mittel wie geplant investiert werden können, sind allerdings verlässliche und langfristig gültige Investitionsbedingungen notwendig“, hob Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des BDEW, hervor. „Dann kann die Energiewirtschaft ohne staatliche Hilfen einen wichtigen Beitrag zur Wiederbelebung der Konjunktur in Deutschland leisten.“
Das Investitionsverhalten der Unternehmen aus der Strom- und Gaswirtschaft zeigt deutliche Intervalle. Nach der Aufbauphase in den fünfziger Jahren erlebte die Stromwirtschaft ihren ersten Investitionshöhepunkt Mitte der sechziger Jahre. Damals wurde das Leitungsnetz intensiv ausgebaut. Im zweiten Zyklus in den siebziger Jahren stand sowohl der Ausbau des Leitungsnetzes wie auch des Kraftwerksparks im Mittelpunkt. Die Investitionstätigkeit in den achtziger Jahren war unter anderem vom Bau von Rauchgasentschwefelungsanlagen, die neunziger Jahre schließlich von der Modernisierung der ostdeutschen Energiewirtschaft geprägt.
Die Gaswirtschaft erlebte nach den Aufbaujahren in den sechziger und siebziger Jahren ihren ersten Investitionshöhepunkt Anfang der neunziger Jahre mit dem Um- und Ausbau der Erdgasversorgung in den fünf neuen Bundesländern.
Seit 2005 haben die Investitionen der Energieversorger wieder deutlich zugenommen. Schon im vergangenen Jahr hatten sie den bisherigen Höchststand von 1995 erreicht. „Der neue Investitionszyklus wird stärker und länger sein als die bisherigen Zyklen“, erklärte Müller. So sollen unter anderem große Investitionen in den Ausbau der Netze vorgenommen werden, um die erneuerbaren Energien in die bestehende Versorgungsstruktur zu integrieren. Auch große Teile des bestehenden Kraftwerksparks müssten erneuert werden, weil sie ihre wirtschaftliche Lebensdauer erreicht hätten.
Die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung wies darauf hin, dass Investitionen in der Energiewirtschaft eine Lebensdauer von teilweise 30 bis 40 Jahren haben und deshalb auf langfristig gültige energiepolitische Vorgaben angewiesen seien. Dieses sei die Basis für eine auch in der Zukunft sichere Versorgung mit Strom und Gas.
Quelle: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V
BDEW zur Gasversorgungssicherheits-Verordnung der EU-Kommission:
Verantwortung der Gasunternehmen stärker betonen
Staatliche Eingriffe müssen Ausnahme bleiben / Unternehmens-Kooperationen auf regionaler, grenzüberschreitender Basis unterstützen
„Der heute von der EU-Kommission vorgelegte Verordnungs-Vorschlag enthält wichtige Ansätze für den weiteren Ausbau der Erdgas-Versorgungssicherheit in Europa“, sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) in Berlin. Es sei grundsätzlich sinnvoll, gemeinsame Mindeststandards zur sicheren Versorgung für alle Mitgliedstaaten vorzugeben. Aus Sicht der Energiewirtschaft müsse in der neuen Verordnung aber noch klarer zum Ausdruck kommen, dass die Hauptverantwortung für eine sichere Versorgung bei den europäischen Erdgasunternehmen liege.
„Die Rolle der Unternehmen muss deutlich hervorgehoben werden, statt sehr niedrige Schwellen für ein staatliches Eingreifen auf europäischer Ebene anzusetzen und die Befugnisse der Kommission auszuweiten. Ein zu frühzeitiges Eingreifen der EU-Kommission führt nicht zu mehr, sondern zu weniger Versorgungssicherheit, da die Gefahr besteht, dass nationale Verantwortung an die EU delegiert wird“, betonte Müller. Jeder Mitgliedstaat müsse aber zuerst die eigenen Instrumente zur Sicherung der Versorgung ausbauen, bevor er Solidarität im Krisenfall einfordern könne. Der dreistufige Gemeinschaftsmechanismus habe sich gerade während der Liefersituation im Januar dieses Jahres bewährt und müsse auch in der neuen Verordnung ausdrücklich verankert werden. Der Mechanismus legt fest, dass im Falle von Lieferunterbrechungen zunächst die Unternehmen für die Sicherstellung der Versorgung verantwortlich sind, dann die Mitgliedstaaten und erst zum Schluss die EU.
Eine sinnvolle Ergänzung des Gemeinschaftsmechanismus, so Müller, liege in der Stärkung von regionalen Kooperationen, die auch in dem Verordnungsentwurf angelegt seien. „Die Initiative zu regionaler Zusammenarbeit sollte aber von den Unternehmen und Mitgliedstaaten ausgehen.“ Hier komme der von der deutschen Gaswirtschaft initiierten „Private sector initiative for security of gas supply in Europe“ besondere Bedeutung zu. Die Initiative unterstützt die unternehmerische Kooperation auf regionaler, grenzüberschreitender Basis.
Müller begrüßte, dass laut Verordnungsentwurf zusätzliche Kosten, die durch verpflichtende Infrastrukturmaßnahmen zum Ausbau der Versorgungssicherheit entstehen, durch die nationalen Regulierungsbehörden in den Netzentgelten berücksichtigt werden sollen. „Diese zusätzlichen Kosten sollten aber nicht nur berücksichtigt, sondern in vollem Umfang anerkannt werden.“
Die Möglichkeit des Rückgriffs auf „Strategische Speicher“, wie sie im Anhang des Entwurfs genannt wird, dürfe nicht zu einer verpflichtenden Vorhaltung solcher Speicher in allen Mitgliedstaaten führen und bedarf daher noch näherer Ausführungen. „Eine solche strategische Reserve würde Erdgas verteuern und die Verbraucher unnötig belasten“, so Müller.
Die Gasliefersituation im Januar hat gezeigt, dass die Unternehmen in Deutschland in der Lage sind, unbürokratisch und flexibel Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen. „Die deutsche Gaswirtschaft hat mit ihrem Instrumentarium die angespannte Liefersituation erfolgreich bewältigt“, betonte Müller.
Quelle: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V
4. Deutscher Energiekongress „Energiewirtschaft im Wettbewerb“
Vom 07.-08. September 2009 kommen die Entscheidungsträger der deutschen Energiewirtschaft zum
4. Deutschen Energiekongress in München
zusammen. Unter der Überschrift „Energiewirtschaft im Wettbewerb“ diskutieren die Teilnehmer über zukünftige Herausforderungen der deutschen Energiepolitik. Hochkarätige Referenten wie Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, VKU-Präsident Stephan Weil und der Präsident des Bundeskartellamts, Dr. Bernhard Heitzer, sprechen u.a. über europäische Vorgaben, Netzverkauf, Regulierung und Klimaschutz. Die Teilnehmer erhalten dort eine letzte Gelegenheit, vor der Bundestagswahl die Weichen für eine zukünftige Energiepolitik zu stellen.
Der Deutsche Energiekongress wird bereits zum vierten Mal gemeinsam von der managerakademie, dem Verband kommunaler Unternehmen sowie den Medienpartnern Süddeutsche Zeitung, N24 und Zeitung für kommunale Wirtschaft organisiert.
* Nähere Informationen unter www.deutscher-energiekongress.de (externer Link)
Quelle: (Verband kommunaler Unternehmen (VKU))
BUNDESTAG ENTLASTET KOMMUNALE STROMVERTRIEBE
VKU begrüßt Beschluss zum EEG-Wälzungsmechanismus
Stadtwerke sind künftig nicht mehr verpflichtet, bei der Strombeschaffung Men-gen einzukaufen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden. „Mit diesem Beschluss gibt der Bundestag den kommunalen Stromvertrieben mehr Planungssicherheit bei der Beschaffung“, kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), Hans-Joachim Reck, die vom Bundestag verabschiedete so genannte Ausgleichsmechanis-mus-Verordnung. Damit haben sich die zweijährigen Bemühungen des VKU um eine Neugestaltung des EEG-Wälzungsmechanismus als erfolgreich erwiesen.
Für die Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen ändert sich nichts. Sie behalten ihren Anspruch auf vorrangige Einspeisung zu gesetzlich festgelegten Tarifen. Neu ist, dass die Betreiber der vier Übertragungsnetze in Deutschland diesen Strom künftig vermarkten müssen. Mit den daraus erzielten Erlösen werden die Ansprüche der Anlagenbetreiber mitfinanziert. Soweit die Vermarktungserlöse allein nicht ausreichen, werden die Vertriebe zusätzlich eine EEG-Umlage beim Kunden erheben. Diese wird deutschlandweit einheitlich sein. Nach Einschätzung von Reck werden dadurch die mit der Förderung erneuerbarer Energien verbundenen Kosten wesentlich transparenter.
Quelle: (Verband kommunaler Unternehmen (VKU))
Energie für Bildung in Tansania
Kongressteilnehmer unterstützen Charity-Projekt / Computer verbessern
Schulunterricht in Sansibar
Die Teilnehmer des BDEW-Kongresses unterstützen mit
dem diesjährigen Charity-Projekt Schüler und Lehrer in Tansania. Die
Spenden fließen an einen Verein aus Brandenburg, der ein Projekt zur
Verbesserung der Bildungssituation auf Sansibar betreut, meldet der
Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Berlin.
Der Träger des Projekts, die RAA Brandenburg, hat bisher lokale Partner auf
Sansibar dabei unterstützt, 67 Klassenräume in sieben Dörfern zu bauen und
mit Bibliotheken, Labors für den naturwissenschaftlichen Unterricht sowie
teilweise mit Computern auszustatten. Die meisten Schulen sind an das
Stromnetz angeschlossen. Ein Problem stellt aber die Netzqualität auf der
Insel vor Tansania dar. Hohe Spannungsschwankungen, Stromausfälle oder
Netzfehler gefährden die Funktionstüchtigkeit der Geräte. Daher sollen mit
den Spenden der BDEW-Kongressteilnehmer Stabilisierungsfilter und
Schutzgeräte installiert werden. Darüber hinaus verfügen bei weitem nicht
alle Schulen der Insel über einen Stromanschluss. Ein weiterer Teil des
Charity-Projektes wird daher der Anschaffung von Solarmodulen dienen, plant
der BDEW gemeinsam mit dem brandenburgischen Initiator. Damit soll sich die
Situation für mehr als 6 000 Kinder in weiteren fünf Dorfschulen deutlich
verbessern.
Strom gibt es in allen Regionen der Insel Sansibar, aber nur etwa elf
Prozent der Einwohner können sich einen Anschluss leisten, so die
Erfahrungen aus dem afrikanischen Land. Auch ein eigener Rechner ist für
die meisten Sansibari unerschwinglich. Das Interesse an Computerkursen,
Internetcafes und der elektronischen Kommunikation ist dagegen groß.
Unter dem Motto „Zukunft gestalten: Investitionen für Versorgungssicherheit
und Nachhaltigkeit“ findet vom 23. bis 25. Juni der BDEW-Kongress 2009 in
Berlin statt. Zum Branchentreff werden mehr als 1 200 Vertreter aus
Wirtschaft, Politik und Wissenschaft – unter anderem Bundeskanzlerin Angela
Merkel – erwartet.
Weitere Informationen zum Charity-Projekt:
RAA Brandenburg Demokratie und Integration Brandenburg e. V.
Alfred Roos
Geschäftsführer
Telefon 0331 / 747 80 0
E-Mail a.roos@raa-brandenburg.de
Quelle: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V
BDEW zur Verabschiedung des Wasserhaushaltsgesetzes im Bundestag:
Zersplitterung des Umweltrechts abgewendet
Wasserwirtschaft bleibt Teil der Daseinsvorsorge / Wichtiges Signal für die
weitere Nutzung der Wasserkraft
Die heutige Verabschiedung des neuen
Wasserhaushaltsgesetzes durch den Bundestag sei ein wichtiger Schritt, um
eine Zersplitterung des Wasserrechts in 16 einzelne Landeswassergesetze zu
verhindern, so der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)
zur heutigen Entscheidung des Bundestages. Das neue Wasserrecht sorge für
Investitionsschutz und Rechtssicherheit beispielsweise bei Vorhaben der
Wasserversorgung oder beim Bau und Betrieb von Wasserkraftwerken. Jetzt
komme es darauf an, dass auch der Bundesrat dem neuen Wasserhaushaltsgesetz
zustimme.
Aus Sicht der Wasserwirtschaft sei es zwar bedauerlich, dass der Vorrang
der Trinkwasserversorgung nicht ins neue Gesetz aufgenommen wurde. Auch bei
den Gewässerrandstreifen wäre eine noch bessere Lösung möglich gewesen.
Insgesamt überwiege aber aufgrund der Ausgestaltung der
genehmigungsrechtlichen Regelungen die Zustimmung zum neuen Gesetz, so der
BDEW. Auch im neuen Wasserhausaltsgesetz bleibe die Wasserwirtschaft
wichtiger Bestandteil der Daseinsvorsorge.
Der nach vielen Diskussionen erzielte Kompromiss ermögliche außerdem
weiterhin den Neubau von Wasserkraftanlagen in Deutschland. Damit bleibe
der Neubau einer der wenigen grundlastfähigen Technologien im Bereich der
erneuerbaren Energien entgegen ursprünglich vorgesehener Regelungen weiter
möglich. Wasserkraftanlagen leisteten einen wichtigen Beitrag zur
Vermeidung von Kohlendioxid-Emissionen, so der BDEW. Das heute
verabschiedete Gesetz greife auch die Bereitschaft der Betreiber von
Wasserkraftanlagen zu Fisch- und Gewässerschutz verpflichtend auf.
Auch das heute vom Bundestag verabschiedete Naturschutzgesetz enthalte aus
Sicht des BDEW positive Regelungen. Das Gesetz gewährleiste weiterhin ein
hohes Naturschutzniveau und vermeide gleichzeitig Hindernisse für den
Ausbau von Offshore-Windenergie-Anlagen.
Zur Meldung auf bdew.de:
http://www.bdew.de/bdew.nsf/id/DE_BDEW_zur_Verabschiedung_des_Wasserhaushaltsgesetzes_im_Bundestag_?open&ccm=250010
Quelle: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V
BDEW zur verschobenen Abstimmung über CCS-Gesetzentwurf:
CCS-Gesetz darf nicht scheitern
Müller: Rechtlicher Rahmen ist für Forschung essentiell
„Es ist enttäuschend, dass die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion sich heute zu einer Verschiebung der
abschließenden Bundestagsabstimmung über den gestern zwischen den
Koalitionspartnern gefundenen Kompromiss für den rechtlichen Rahmen der
Abtrennung und Speicherung von Kohlendioxid entschlossen hat.“ Das erklärte
Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes
der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), in einer ersten Stellungnahme..
„Die gestern nach monatelangen Verhandlungsrunden gefundene Einigung hätte
einen für alle Beteiligten sicheren Rahmen für die Forschung an dieser für
den Klimaschutz wichtigen Technologie gebildet.“
Müller appellierte zugleich an Union und SPD, dieses wichtige
Gesetzgebungsvorhaben nicht scheitern zu lassen: „Wir müssen aufpassen,
dass wir uns in Deutschland von dieser Technologie nicht schon
verabschieden, bevor wir sie überhaupt jemals in Praxis haben anwenden
können. Dem Klimaschutz würde damit ein Bärendienst erwiesen.“ Müller lud
Politik und Gesellschaft zum offenen Dialog ein: „Die aktuell vorgetragenen
Bedenken sind unbegründet. Es ist deshalb wichtig, sachlich zu informieren.
Der BDEW steht dafür wie bisher bereit.“
Die ersten Demonstrationsanlagen zur Erprobung von Carbon Capture and
Storage (CCS)-Technologien sollen bereits 2014 beziehungsweise 2015 in
Betrieb gehen. „Hierzu bedarf es des zur Zeit diskutierten rechtlichen
Rahmens. Ein Scheitern des Gesetzes würde die deutschen Unternehmen bei der
Forschung international massiv benachteiligen“, mahnte die Vorsitzende der
BDEW-Hauptgeschäftsführung. Die CCS-Technologie sei eine wichtige
Möglichkeit, die Anforderungen des Klimaschutzes mit den Erfordernissen an
eine sichere Energieversorgung zu vereinbaren, hob der BDEW hervor. Diese
schaffe in den Industrienationen die notwendige Voraussetzung, das
Stromangebot auf eine höhere Nachhaltigkeit auszurichten. CCS sei damit
gleichzeitig ein technologischer Weg für den globalen Klimaschutz, den auch
Treibhausgas-Emittenten in Schwellenländern einschlagen könnten.
„Die im bisherigen Koalitions-Kompromiss vorgesehene Revisionsklausel für
das Jahr 2015 böte Skeptikern zudem eine ausreichende Sicherheit,
Ergebnisse aus der Forschungspraxis einfließen zu lassen“, betonte Müller.
Schon im bisherigen Gesetzentwurf seien die technischen Anforderungen an
Bau und Betrieb von Demonstrationsanlagen weit über das notwendige Maß und
die Vorgaben der in deutsches Recht umzusetzenden EU-Richtlinie hinaus
gegangen. Dies betreffe auch die finanzielle Vorsorge und die Haftung der
Betreiber von CO2-Speichern.
Zur Meldung auf bdew.de:
http://www.bdew.de/bdew.nsf/id/DE_20090616_PM_CCS-Gesetz_darf_nicht_scheitern?open&ccm=250010
Quelle: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V
Internationale Konferenz zur Erdgas-Versorgungssicherheit in Europa:
Grenzüberschreitende Kooperationen stärken
Privatwirtschaftliche Initiative im Mittelpunkt / Bessere Vernetzung der europäischen Erdgasmärkte erforderlich
Mehr als 150 Regierungs- und Unternehmensvertreter aus 21 Ländern haben am 10. und 11. Juni in Berlin über Maßnahmen zur Stärkung der europäischen Erdgas-Versorgungssicherheit beraten. Die Auftakt-Konferenz der „Private Sector Initiative for Security of Gas Supply in Europe“ fand auf Initiative der deutschen Gaswirtschaft unter der Schirmherrschaft des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie, Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, statt.
„Um die Erdgas-Versorgungssicherheit in Europa zu stärken, brauchen wir grenzüberschreitende Kooperationen entlang der Lieferwege nach und in Europa. Für den Ausbau dieser regionalen Kooperationen kann auf gewachsene und belastbare Beziehungen zwischen den europäischen Erdgasunternehmen zurückgegriffen werden. Auch in der Gasliefersituation Anfang des Jahres hat sich diese Strategie bewährt“, fasste Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) die ersten Gesprächsergebnisse zusammen.
„Es ist wichtig, die europäischen Erdgasmärkte besser miteinander zu vernetzen, zum Beispiel durch eine Verstärkung des Nord-Süd- und des West-Ost-Transportes und den Ausbau grenzüberschreitender Verbindungen“, so Müller. Eine Kombination von langfristigen Lieferverträgen mit verschiedenen Erdgasproduzenten, liquiden europäischen Gashandelsplätzen sowie einer bedarfsgerechten und funktionsfähigen Infrastruktur seien wichtige Voraussetzungen zur Sicherung der Erdgas-Versorgung Europas.
Als Ergebnis der Berliner Konferenz werden Arbeitsgruppen eingesetzt, die Vorschläge zur weiteren Konkretisierung der unternehmerischen Zusammenarbeit auf regionaler Ebene erarbeiten sollen. An der Konferenz nahmen Vertreter von Erdgasimport- und Handelsunternehmen, Erdgasfernleitungsnetzbetreibern und Regierungsvertreter aus den Ländern Europas sowie aus wichtigen Erdgasproduzenten- und Transitländern wie Norwegen, Russland und der Ukraine ebenso teil wie Vertreter der Europäischen Kommission.
Der Abschlussbericht der „Private Sector Initiative for Security of Gas Supply in Europe“ steht in der rechten Spalte zum Download zur Verfügung.
Quelle: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V
Energieverbrauch deutlich gesunken
Verminderte Industrieproduktion ist wichtigster Einflussfaktor
Berlin, 10. Juni 2009 – Der Energieverbrauch in Deutschland ist im ersten Quartal 2009 weiter gesunken: Die Elektrizitätswirtschaft lieferte mit 140 Milliarden Kilowattstunden (Mrd. kWh) rund vier Prozent weniger Strom an ihre Kunden als im entsprechenden Vorjahreszeitraum (erstes Quartal 2008: 146). Der Gasabsatz sank im selben Zeitraum sogar um sieben Prozent von 330 Mrd. kWh auf knapp 307 Mrd. kWh. Das ermittelte der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Berlin, in ersten Erhebungen. Damit sei der Energieverbrauch inzwischen seit sechs Monaten rückläufig.
Vor allem die verminderte Industrieproduktion habe die Energienachfrage deutlich gedrückt, teilte der BDEW mit. So lag die Produktion in der Eisen- und Stahlindustrie beispielsweise in den ersten drei Monaten dieses Jahres jeweils um mehr als 35 Prozent unter dem Ausstoß der entsprechenden Vorjahresmonate. Allein diese Branche hat einen Anteil von knapp fünf Prozent an der gesamten Stromnachfrage. Auch für die Gasversorgungsunternehmen spielt der Bereich Metallerzeugung und -bearbeitung mit einem Absatzanteil von etwa sechs Prozent eine wichtige Rolle. Auf die Chemieindustrie entfallen rund 14 Prozent des gesamten Gasverbrauchs und knapp zehn Prozent des Stromverbrauchs. Auch hier ist die Produktion in den ersten drei Monaten weiter deutlich zurückgegangen, so dass dort auch die Nachfrage nach Energie stark nachließ.
Stabilisierend auf den Energieabsatz hat sich nach Angaben des BDEW ausgewirkt, dass die Haushalte sowie der Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen weniger konjunkturell beeinflussbar sind. Diese Abnehmergruppen verbrauchen knapp 50 Prozent der Energie.
Quelle: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V
EUGH – GRUNDSATZURTEIL STÄRKT INTERKOMMUNALE ZUSAMMENARBEIT
VKU: Gesetzlicher Klarstellung steht jetzt nichts mehr im Wege – Bedenken von Bundestag und Bundesrat sind gegenstandslos
„ Der Europäische Gerichtshof hat eine Lanze für die interkommunale Zusammenarbeit gebrochen“, kommentierte Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen e.V., die gestrige Grundsatzentscheidung des EuGH. „Nun kann und muss auch im nationalen Recht Klarheit geschaffen werden.“
Die interkommunale Zusammenarbeit in wichtigen Bereichen der kommunalen Daseinsvorsorge wie der Wasserver-, der Abwasser- und Abfallentsorgung unterfällt als reinem Organisationsakt der beteiligten Kommunen nicht dem Vergaberecht. Bedenken, die der Bun-destag und der Bundesrat noch im Frühjahr gegen eine solche gesetzliche Klarstellung geäußert haben, sind damit gegenstandslos.
Der Europäische Gerichtshof hat in seinem gestrigen Urteil (Rechtssache C-480/06) entschieden, dass Kommunen grundsätzlich für die gemeinsame Wahrnehmung ihrer öffentlichen Aufgaben einen erheblichen Gestaltungsspielraum haben. Das Europäische Vergaberecht kann nicht als Einschränkung dieses Spielraums missbraucht werden. Die Kommunen können gemeinsame Aufgabenträger beauftragen oder gründen und sind nicht an bestimmte rechtliche Konstrukte gebunden. Durch eine solche Zusammenarbeit wird die Eröffnung eines unverfälschten Wettbewerbs in allen Mitgliedsstaaten nicht in Frage gestellt.
Die Bundesregierung hatte bei der letzten Überarbeitung des nationalen Vergaberechts eine Regelung vorgeschlagen, die dem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes entsprach. Dagegen hatten der Bundestag und zuletzt auch der Bundesrat Bedenken erhoben. Vor einer solchen Regelung sollte laut Bundesrat zunächst in Brüssel die Vereinbarkeit mit dem Europarecht überprüft werden. Diese Bedenken sind nach dem Urteil des EuGH nun gegenstandslos. Einer klarstellenden Regelung im nationalen Vergaberecht steht nun nichts mehr im Wege.
Eine erste Chance, die positive Wirkung dieses Urteils für die interkommunale Zusammenarbeit in der Wasserwirtschaft aufzugreifen, bietet sich schon nächste Woche. Dann wird der Bundestag über den Modernisierungsbericht für die deutsche Wasserwirtschaft beraten. Ein wesentlicher Baustein dieses Berichts der Bundesregierung ist das Thema „interkommunale Zusammenarbeit“. Diese wird als ein Erfolgsfaktor benannt, um auf Herausforderungen der kommunalen Wasserwirtschaft, wie z.B. der demographischen Entwicklung, antworten zu können. Mit dem Rückenwind aus Luxemburg muss der Bundestag nun nochmals deutliche Worte für die kommunale Zusammenarbeit in der Wasserwirtschaft finden.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt 1.350 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser und Entsorgung. Mit über 220.000 Beschäftigten wurden 2008 Umsatzerlöse von rund 72 Milliarden Euro erwirtschaftet. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 56,9 Prozent in der Strom-, 52,1 Prozent in der Erdgas-, 75,5 Prozent in der Trinkwasser-, 50,3 Prozent in der Wärmeversorgung und 11,2 Prozent in der Abwasserentsorgung.
Quelle: (Verband kommunaler Unternehmen (VKU))
Europäische Initiative zur Versorgungssicherheit
Treffen europäischer Gasunternehmen und Regierungsvertreter
Die Stärkung der Erdgas-Versorgungssicherheit in Europa ist Ziel der „Private sector initiative for security of gas supply in Europe“, einer Initiative der Unternehmen der deutschen Gaswirtschaft. Auftakt hierzu ist eine internationale Konferenz am 10. und 11. Juni 2009 im Bundeswirtschaftsministerium in Berlin. Veranstalter ist der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) mit besonderer Unterstützung der Energieunternehmen EnBW, E.ON Ruhrgas, RWE, VNG und WINGAS. Schirmherr der Veranstaltung ist der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Karl-Theodor zu Guttenberg.
An dem Treffen nehmen Vertreter von Erdgasimport- und Handelsunternehmen, Erdgasfernleitungsnetzbetreibern und Regierungsvertreter aus den Ländern Europas sowie aus wichtigen Erdgasproduzenten- und Transitländern wie Norwegen, Russland und der Ukraine ebenso teil wie Vertreter der Europäischen Kommission.
Im Mittelpunkt der Auftaktveranstaltung stehen unter anderem die Schlussfolgerungen, die mit Blick auf die Versorgungssicherheit aus der Gasliefersituation im Januar 2009 zu ziehen sind. Darüber hinaus soll ein gemeinsames europäisches Verständnis der Anforderungen an Versorgungssicherheit und der Informationsaustausch über Möglichkeiten und Notwendigkeiten einer verstärkten unternehmerischen Zusammenarbeit auf regionaler, grenzüberschreitender Basis gefördert werden.
Quelle: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V
VKU BEGRÜßT PROGRAMM „MODELLREGIONEN ELEKTROMOBILITÄT“ / Elektromobilität ist wichtiges Thema für Stadtwerke
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die Offensive der Bundesregierung für Elektromobilität in Deutschland im Rahmen des Konjunkturpakets II. „Für die Stadtwerke kann hier ein interessanter Zukunftsmarkt entstehen“, so VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck.
Wichtig ist es, dass die kommunale Ebene hierbei gezielt unterstützt wird. Die Stadtwerke haben den direkten Kontakt zu fast 60% der deutschen Stromkunden, und sie verfügen über die lokalen Stromnetze für die Errichtung der Ladeinfrastruktur.
Besondere Vorteile haben Stadtwerke vor allem durch ihre Kundennähe. In den Fuhrparks öffentlicher Unternehmen, aber auch in Pilotprojekten mit interessierten Haushaltskunden wird die Erprobung dieser Mobilitätsinnovation eine zentrale Rolle spielen. Technisch gesehen sind Stadtwerke Experten der Netz- und Systemintegration der E-Mobility und der Ladeinfrastruktur im öffentlichen und privaten Raum. Mit geeigneten Tarifmodellen und intelligenter Netzführung kann man diese „mobilen Stromspeicher“ dann zusätzlich als Puffer- und Rückspeisemöglichkeit für das Lastmanagement insbesondere der Stromeinspeisung aus Erneuerbaren Energien nutzen.
Quelle: (Verband kommunaler Unternehmen (VKU))
Biogasbranche über Verhandlungsergebnis der Koalition zur besseren Netzintegration Erneuerbarer Energien enttäuscht
Entwicklung von Speichertechnologien wird gebremst
Berlin. Gestern sind die Verhandlungen der Koalitionsfraktionen um ein Instrument zur
verbesserten Netz- und Marktintegration von Erneuerbaren Energien (EE) vorerst
gescheitert. Beide Regierungsparteien waren sich zwar einig, dass mit dem so genannten
Kombikraftwerksmodell Speichertechnologien sowie die intelligente Zusammenschaltung von
Windkraftanlagen mit größeren Stromverbrauchern oder mehrerer Erneuerbaren Energien-
Anlagen untereinander etabliert werden. Es bietet die notwendige Investitionssicherheit für
diese Technologieentwicklung. So wird eine bedarfsgerechte und an der Auslastung des
Stromnetzes orientierte Einspeisung von Strom aus EE ermöglicht.
Dennoch gab es keine Einigung, dieses Instrument schnell in das Erneuerbare-Energien-
Gesetz (EEG) zu integrieren. „Die Klimakanzlerin legte am 21. April 2009 den Grundstein zu
einem zukunftsweisenden Kombikraftwerk aus der Kombination Windkraft, Biogas und
Wasserstoffproduktion mit neuen Arbeitsplätzen in Brandenburg. Und zwei Wochen später
blockiert der Wirtschaftsflügel der eigenen Partei die rechtliche Grundlage für diese
Zukunftstechnologie Made in Germany“, zeigte sich Josef Pellmeyer, Präsident des
Fachverbandes Biogas e.V., enttäuscht über das Verhandlungsergebnis.
Trotz der Einigkeit über das Kombikraftwerksmodell will der CDU-Wirtschaftsflügel diesem
nicht zustimmen, ohne dass gleichzeitig ein zweites Instrument, das Marktprämienmodell,
eingeführt wird. Das Marktprämienmodell sieht eine Prämie vor, die die Lücke zwischen
Marktpreis und EEG-Vergütung überkompensieren soll. Damit wird die Marktprämie für
Stromverbraucher teurer als das eigentliche EEG, ohne die für die Marktteilnahme der
Erneuerbaren Energien erforderliche Technologieentwicklung anzureizen.
Alle Verbände der Erneuerbaren Energien, die insgesamt eine Branche mit 280.000
Arbeitsplätzen repräsentieren, erachten das Marktprämienmodell als vollkommen
überflüssig. Dieses von der Wirtschaftsseite eingeforderte Instrument verursacht lediglich
Zusatzkosten, die überwiegend den großen Energiekonzernen als Sahnehäubchen zugute
kommen und keinen volkswirtschaftlichen Zusatznutzen generieren würden.
„Hier wird eine notwendige Entwicklung verhindert. Gerade Biogasanlagen können durch die
Installation von Speichertechnologie zur Entlastung der Stromnetze beitragen und so
Netzengpässe vermeiden“, äußerte Pellmeyer seinen Unmut über das
Abstimmungsverhalten. Weil große Teile der Unionsfraktion das Kombikraftwerksmodell als
geeignetes Mittel zur besseren Netz- und Marktintegration der Erneuerbaren Energien
ansehen, sei das Gesprächsergebnis umso unverständlicher, so Pellmeyer.
Auch für Landwirte, die große Photovoltaikanlagen auf ihren Scheunen- und Stalldächern
installiert haben, ist das Kombikraftwerksmodell eine wichtige Maßnahme für die Zukunft.
Weil dieses verhindern hilft, dass durch Engpässe im Stromnetz die Photovoltaikanlagen
abgeschaltet werden müssen.
Der Fachverband Biogas bittet die Union dringend, den Konsens über das
Kombikraftwerksmodell in der kommenden Sitzungswoche noch mal aufzugreifen und den
Weg für eine schnelle Speichertechnologieentwicklung und Entlastung der Stromnetze in
dieser Legislaturperiode frei zu machen. So wird der Startschuss für eine bedarfsgerechte
Stromeinspeisung insbesondere auch aus Biogasanlagen zur Vermeidung von
Netzüberlastungen gegeben.
Damit kann Deutschland auch in der wichtigen Schlüsseltechnologie der Energiespeicherung
weltweit einen Knowhow Vorsprung erarbeiten, neue Arbeitsplätze schaffen und
Exportmärkte erschließen. Darüber hinaus ist die Möglichkeit zur bedarfsgerechten
Stromeinspeisung und zur Speicherung ein wichtiger Schritt zur Teilnahme der Erneuerbaren
Energien am Markt. Das Kombikraftwerksmodell ist daher gleichzeitig ein Marktmodell.
Quelle: Fachverband Biogas
http://www.biogas.org/datenbank/file/notmember/presse/09-05-08_PM_Kombikraftwerk.pdf
Über eine Million Kilometer Wasser- und Abwassernetze
Trinkwasserversorger investieren 2009 rund 1,3 Milliarden Euro in Netze / Jährliche Investitionen in Abwassernetze von bis zu 4 Milliarden Euro
Berlin, 28. Mai 2009 – Das Leitungsnetz der Wasser- und Abwasserwirtschaft in Deutschland ist in den vergangenen Jahrzehnten auf über eine Million Kilometer angewachsen. Rund 500.000 Kilometer lange Trinkwasser- und über 540.000 Kilometer lange Abwassernetze sorgen in Deutschland nach Angaben des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) für den Transport von Trinkwasser zum Kunden und für den Abfluss von Abwasser.
Um diese Netze instand zu halten, investierten die Unternehmen der Wasserwirtschaft jährlich enorme Summen: Nach einer ersten Bilanz belaufen sich laut BDEW die Investitionen in die öffentliche Trinkwasserversorgung für das Jahr 2008 auf eine Summe von 2,05 Milliarden Euro. Dies bedeute eine Steigerung um rund vier Prozent gegenüber 2007 (1,96 Mrd. Euro). Auch für 2009 prognostiziert der BDEW Gesamtinvestitionen der Wasserversorgungsunternehmen von zwei Milliarden Euro, davon rund 1,3 Milliarden Euro in Trinkwasser-Netze.
Die Abwasserwirtschaft investiert nach Angaben des BDEW jährlich zwischen 3,5 und 4 Milliarden Euro in ihre Kanalnetze. „Mit einem Investitionsvolumen von insgesamt rund 5 Milliarden Euro pro Jahr sind die Unternehmen der Abwasserentsorgung ein bedeutender geschäfts- und umweltpolitischer Motor des Mittelstandes. Diese Investitionen lassen sich in ihrer Größenordnung mit denen des Maschinenbaus oder der Ernährungsindustrie vergleichen“, sagte Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser des BDEW.
„Die hohen Investitionen machen sich bezahlt: Deutschland hat mit knapp sieben Prozent die geringsten Wasser-Verluste in Europa“, so Weyand. Im Unterschied dazu lägen sie beispielsweise in Italien, England und Frankreich zwischen 20 und 30 Prozent. Mit durchschnittlich weniger als zehn Schäden je 100 Kilometer Trinkwasser-Versorgungsleitung und Jahr liege Deutschland im europäischen und weltweiten Vergleich auf einem Spitzenplatz.
Quelle: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V
Verordnung sorgt für mehr Effizienz und Transparenz
Grünstrom muss ab 2010 an der Strombörse vermarktet werden
„Durch den neuen bundesweiten Ausgleichsmechanismus wird die Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes effizient und transparenter. Die bisherige Regelung hat insbesondere für kleine und mittlere Stromvertriebsunternehmen zu erheblichen Verlusten geführt.“ Das erklärte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), zur heute im Bundeskabinett verabschiedeten Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus (AusglMechV). Das letzte Wort hat nun der Deutsche Bundestag.
„Die deutsche Energiewirtschaft sieht in der Verordnung vor allem zwei Vorteile: Die Energieunternehmen bekommen mehr Planungssicherheit. Und die Kunden erhalten transparent bundesweit einheitlich einen genauen Überblick über die Kosten für die erneuerbaren Energien auf ihren Rechnungen. Alle Kunden in Deutschland zahlen künftig die gleiche EEG-Umlage“, erläuterte die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Mit der neuen Regelung, die der BDEW bereits im Vorfeld der EEG-Novelle im Jahr 2008 vorgeschlagen hatte, werde die bisherige Wälzung des EEG-Stroms abgeschafft. Diese habe in Verbindung mit der Abnahmepflicht für Strom aus EEG-Anlagen in der Vergangenheit insbesondere für die Stromvertriebe zu erheblichen finanziellen Verlusten geführt. Ursache waren die unvermeidbaren Abweichungen zwischen Prognose und Realität bei der EEG-Stromeinspeisung.
Wurden bisher die nach dem EEG vergüteten Strommengen in einem aufwändigen Verfahren auf alle Stromvertriebsunternehmen in Deutschland verteilt (EEG-Ausgleichsmechanismus), soll ab dem 1. Januar 2010 nur noch ein rein finanzieller Ausgleich für den EEG-Strom erfolgen. Dieser wird laut Kabinettsbeschluss künftig von den vier Übertragungsnetzbetreibern an der Strombörse EEX vermarktet. „Die Energiebranche hätte sich jedoch gewünscht, dass neben dem neuen Wälzungsmechanismus auch das Marktprämienmodell zur Direktvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien noch in dieser Legislaturperiode beschlossen worden wäre“, sagte Müller. Der BDEW bedauere, dass es in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu einer sachgerechten Lösung für die Marktintegration der erneuerbaren Energien gekommen ist.
Quelle: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V
VKU: Bundesregierung stärkt kommunale Stromvertriebe
Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) macht die Bundesregierung den Weg frei für mehr Fairness und Transparenz bei der Wälzung von EEG-Strom.
„Stadtwerke erhalten damit mehr Sicherheit bei ihrer Beschaffungspolitik und werden von erheblichen finanziellen Risiken befreit“, lobte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), Hans-Joachim Reck, den Regierungsbeschluss zum sogenannten EEG-Ausgleichsmechanismus. Der VKU ist zuversichtlich, dass der Deutsche Bundestag spätestens Anfang Juli 2009 grünes Licht geben wird, so dass das neue System zu Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten kann.
Die Reform, die sich eng an den Vorschlägen des VKU orientiert, sieht vor, dass Stromvertriebe ab dem 1. Januar 2010 von der Pflicht zur Abnahme von EEG-Monatsbändern befreit werden. Stattdessen werden die Betreiber der vier Übertragungsnetze in Deutschland verpflichtet, den aufgenommenen EEG-Strom an der Börse zu vermarkten.
Für die Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen ändert sich nichts. Sie erhalten weiterhin die im EEG festgelegten Einspeisevergütungen, welche künftig zum Teil aus den Vermarktungserlösen der Übertragungsnetzbetreiber finanziert werden. Zusätzlich wird beim Kunden eine EEG-Umlage erhoben.
VKU: Einigung beim Wasserhaushaltsgesetz wichtig
Einen Tag vor dem Einigungsgespräch zwischen den Berichterstattern des Umweltausschusses und den Vertreter der Länder zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dringt der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) auf eine schnelle Einigung. „Bund und Länder dürfen jetzt nicht vor der Ziellinie bremsen“, so VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. „Das neue Wasserrecht muss noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden, damit es nicht zu einer Zersplitterung des Wasserrechts kommt.“
Aus Sicht der kommunalen Wasserwirtschaft sollten drei zentrale Aussagen noch Eingang in die Regelungen finden. Die Gewässerrandstreifen sollten mindestens zehn Meter in der Breite betragen, damit ein ausreichender Gewässerschutz möglich ist. Der Einsatz von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln sollte in diesen Bereichen ausgeschlossen werden.
Die öffentliche Wasserversorgung sollte eine herausgehobene Stellung haben, wenn es um die Frage geht, wer die Wasserressourcen nutzen darf.
Die Ableitung von Abwasser erfolgt in Deutschland aus historischen Gründen unterschiedlich. Auch in Zukunft sollten verschiedene, den regionalen Gegebenheiten angepasste Systeme erlaubt sein. Daher spricht sich die Wasserwirtschaft gegen eine alleinige Einführung der Trennkanalisation im WHG aus.
„Die Bundesländer sollten zu der gemeinsamen Entscheidung aus der Föderalismusreform stehen, das Wasserhaushaltsrecht auf der Bundesebene stärker zu vereinheitlichen und zu vereinfachen“, so Reck.
VDMA Arbeitskreis Regenwassertechnik
VDMA-Mitgliedsfirmen erarbeiten ein VDMA-Einheitsblatt für Planer und Betreiber mit Hinweisen und Empfehlungen für die Inspektion, Wartung und Instandhaltung maschineller Anlagen und Einrichtungen in Regenbecken und Abwasserkanälen.
VKU: Endlich Einigung beim CCS-Gesetz
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt, dass das Bundeskabinett heute das Gesetz zur Regelung zur Abscheidung und dauerhaften Speicherung sowie zum Transport von Kohlendioxid verabschiedet hat.
„Es ist wichtig, dass das CCS-Gesetz das Parlament noch in dieser Legislaturperiode passiert. Nur so kann für die betroffenen Unternehmen eine ausreichende Rechts- und Planungssicherheit für die geplanten Investitionen gewährleistet werden“, so VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. „Alleine die kommunalen Unternehmen planen als Einzelinvestor oder in Kooperation bis 2015 den Neubau von zwölf Großkraftwerken sowie zahlreichen kleineren und mittleren Anlagen.“
Für die kommunalen Unternehmen ist es dabei insbesondere wichtig, dass der Gesetzgeber die Besonderheiten siedlungsnaher KWK-Anlagen in den gesetzlichen Regelungen berücksichtigt. Gerade in den für die Kraft-Wärme-Kopplung-Nutzung wichtigen Ballungsräumen ist die Nachrüstung mit CCS alleine aufgrund fehlender Flächen nicht so einfach zu realisieren. Weitere Schwierigkeiten ergeben sich durch die notwendige Anbindung der Kraftwerke an eine entstehende CCS-Infrastruktur.
Quelle: (Verband kommunaler Unternehmen (VKU))
Begründung des Verfassungsgerichtsentscheids zu § 19 EEG 2009 erhöht politischen Handlungsbedarf
Fachverband Biogas e.V. fordert kurzfristige Lösung für betroffene Hofbiogasanlagen
Berlin. Am vergangenen Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht die Gründe zur
Ablehnung eines Antrags des größten deutschen Biogasanlagenparks auf Erlass einer
einstweiligen Anordnung veröffentlicht. Darin führt das Gericht aus, dass die
vergütungsmäßige Zusammenfassung der 40 Biogasanlagen zu einer Großanlage und die
damit verbundene Absenkung der EEG-Vergütung um 48 % verfassungsgemäß sei. Die
Verfassungsbeschwerde des Anlagenparkbetreibers werfe keine Fragen auf, die in einem
Hauptsacheverfahren zu klären wären, unterstreicht das Gericht seine Entscheidung weiter.
Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich klargestellt, dass es nicht Gegenstand des
vorliegenden Verfahrens sei, ob auch mehrere unabhängig voneinander errichtete
Einzelhofanlagen verschiedener Betreiber von § 19 Abs. 1 EEG 2009 erfasst werden und
wie dieses verfassungsrechtlich zu beurteilen wäre.
„Die Begründung des Bundesverfassungsgerichtes löst jedoch nicht das Problem der
vergütungsmäßigen Zusammenfassung nach § 19 EEG 2009 und der damit verbundenen
Vergütungskürzung, von dem möglicherweise über 750 Biogasanlagen an rund 300
Standorten betroffen sein könnten“, kommentierte der Präsident des Fachverbandes Biogas,
Josef Pellmeyer, die Verlautbarung aus Karlsruhe. Bei 76 % der Standorte handelt es sich
nicht um Anlagenparks, sondern um lediglich zwei Anlagen. „Es sind viel mehr auch
Biogasanlagen von völlig unabhängigen Landwirten von § 19 betroffen. Diese Anlagen wollte
der Gesetzgeber definitiv nicht in seine Regelungen einbeziehen“, mahnt Pellmeyer.
Trotzdem kürzen die Netzbetreiber aktuell auch solchen Anlagen die Vergütung.
Nach Einschätzung des Fachverbandes Biogas e.V. können sich diejenigen Fälle, die
offensichtlich nicht von § 19 getroffen werden sollten, nicht an das
Bundesverfassungsgericht wenden, weil sie zunächst den Rechtsweg über Zivilgerichte
ausschöpfen müssten. Dieser Weg nimmt erfahrungsgemäß ein bis zwei Jahre in Anspruch.
Bis zu einer Entscheidung sind die betroffenen Hofanlagen pleite, kritisiert der Fachverband
Biogas e.V.. Darüber hinaus dürfte es nach dieser Begründung des
Bundesverfassungsgerichtes fraglich sein, ob sich überhaupt noch Gerichte mit § 19
beschäftigen werden. Der einzige Weg, diesen Anlagen in ihrer Gesamtheit und schnell zu
helfen, besteht in einer Änderung der Übergangsbestimmungen zu § 19 im EEG 2009.
Daher sieht der Fachverband Biogas e.V. die Politik nach wie vor in der Pflicht.
Die neuen Zahlen der von § 19 möglicherweise betroffenen Biogasanlagen hatte der
Fachverband Biogas e.V. auf der Grundlage von im Internet durch die Netzbetreiber
veröffentlichten EEG-Anlagenstammdaten ermittelt. Da die Daten nicht von allen
Netzbetreibern zur Verfügung standen bzw. auswertbar waren, könnte die Zahl noch größer
sein.
Quelle: (Fachverband Biogas e.V.)
Kraftwerksbau braucht Investitionssicherheit
Geplante Förderung neuer Kraftwerke zügig konkretisieren /
Richtlinie zu CO2-Abscheidung und Speicherung in nationales Recht umsetzen
„Die Energiewirtschaft in Deutschland steht trotz Kritik an der konkreten Umsetzung des CO2-Emissionszertifikate-Handels hinter den Klimaschutzzielen der Europäischen Union. Es kommt jetzt darauf an, die weiteren Regelungen zügig und investitionsfreundlich auszugestalten. Dies betrifft insbesondere den geplanten Investitionszuschuss für den Bau hocheffizienter Kraftwerke. Gleiches gilt für die geplante Förderung der in Europa geplanten CCS-Demonstrationsanlagen zur Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid“, sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) anlässlich der heutigen formellen Verabschiedung des Energie- und Klimaschutzpakets („Grünes Paket“) durch den EU-Ministerrat. Das „Grüne Paket“ beinhaltet neben der Emissionszertifikatehandels-Richtlinie auch die Richtlinien zur CCS-Technologie und zum Ausbau Erneuerbarer Energien.
Den beschlossenen abrupten Übergang zu einer Vollversteigerung der CO2-Emissionszertifikate für die Energiewirtschaft ab 2013 sehe die Branche weiterhin äußerst kritisch. Damit entstünden unkalkulierbare Preisrisiken für die Verbraucher, Milliarden-Investitionen in dringend benötigte hochmoderne Kraftwerke stünden zur Diskussion.
„Umso wichtiger ist es jetzt, dass die Investitionssicherheit beim Kraftwerksbau gestärkt wird: Wir brauchen zügig Klarheit darüber, wie genau die Bedingungen für den geplanten Investitionskostenzuschuss beim Bau neuer Kraftwerke im Einzelnen aussehen“, so Müller. Die im Rahmen des Grünen Paketes mögliche finanzielle Förderung von CCS-Demonstrationsanlagen in Verbindung mit dem Zertifikate-Handel sei ein wichtiger Baustein, um diese Zukunftstechnologie so schnell wie möglich in die Praxis umzusetzen und damit die Marktreife voranzutreiben.
„Mit der Verabschiedung des CCS-Gesetzes durch das Bundeskabinett wurde eine wichtige Hürde genommen. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren sollte noch stärker darauf geachtet werden, die EU-Richtlinie vollständig und 1:1 umzusetzen. Nur so können erneute Wettbewerbsverzerrungen gegenüber anderen europäischen Ländern vermieden und deutschen Unternehmen die Einführung einer klimaschutztechnischen Innovation ermöglicht werden“, so Müller.
Die ehrgeizige Klimaschutz-Innenpolitik Europas müsse eng mit einer wirkungsvollen Klima-Außenpolitik verzahnt werden. „Es gilt, die anderen wichtigen Emittentenländer davon zu überzeugen, sich ebenfalls verbindliche Ziele zu stecken. Klimaschutz ist eine weltweite Aufgabe“, sagte Müller.
Quelle: (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW))
Bedingungen für Netzinvestitionen sind nicht günstig
Geplante Investitionen der Energiebranche sind bereits gesunken
„Es ist richtig, wenn die Bundesnetzagentur den funktionierenden Wettbewerb im Energiemarkt bestätigt. Es ist jedoch falsch, wenn der Eindruck erweckt wird, die Energieunternehmen hätten günstige Bedingungen für Netzinvestitionen.“ Das erklärte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), zum Jahresbericht 2008 der Bundesnetzagentur.
Es sei zwar zutreffend, dass die geplanten Investitionen für die Jahre 2007 bis 2009 grundsätzlich einen Aufwärtstrend im Vergleich zu den Vorjahren aufwiesen. Aber dies seien geplante Investitionen. „Die tatsächlichen Investitionen bei den Stromnetzbetreibern sind jedoch im Jahr 2007 entgegen der ursprünglichen Planung um ein Drittel eingebrochen. Schon jetzt haben die Stromnetzbetreiber ihre geplanten Investitionen für die Jahre 2008 und 2009 von insgesamt 7,7 auf 6,5 Milliarden Euro um 16 Prozent nach unten korrigiert.“, betonte die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Diese Entwicklung könnte sich bei den tatsächlichen Investitionen wiederholen.
Dafür gebe es zwei wesentliche Gründe. „Durch eine einseitige Regulierung, die sich in erster Linie nur um die Preise und nicht um die Qualität und Versorgungssicherheit dreht, werden die Investitionsbedingungen zunehmend schwierig. Die langwierigen Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren wirken zusätzlich investitionshemmend“, sagte Müller. Die deutsche Energiewirtschaft brauche jetzt zügige Genehmigungsverfahren beim Leitungsbau und international konkurrenzfähige Renditen durch einen angemessenen Regulierungsrahmen.
Bis zum Jahr 2020 sind nach BDEW-Angaben rund 40 Milliarden Euro Investitionen allein in die Stromnetze erforderlich. „Sollten sich die Rahmenbedingungen nicht verbessern, werden wir dieses dringend notwendige Investitionsziel verfehlen“, so Müller. Schon jetzt seien eigentlich höhere Investitionen erforderlich, um die Stromnetze auf die Verlagerung der Erzeugungsschwerpunkte und die zunehmenden Einspeisungen aus erneuerbaren Energien vorzubereiten. Hinzu komme der Reinvestitionsbedarf zum Erhalt der hohen Versorgungssicherheit in Deutschland.
Quelle: (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW))
Endlich Rechtssicherheit für Klimaschutztechnologie
Müller fordert Klärung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen
„Es war dringend notwendig, dass das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Abtrennung und Speicherung von Kohlendioxid jetzt auf den Weg gebracht hat“, erklärte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Berlin, in einer ersten Stellungnahme. Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur CCS-Technologie (Carbon Capture and Storage) verabschiedet. Die ersten Demonstrationsanlagen zur Erprobung von CCS-Technologien sollen bereits 2014 beziehungsweise 2015 in Betrieb gehen. „Es gibt jedoch noch zahlreiche offene Fragen, die daraus folgen. Es kommt nun darauf an, dass für diese zügig die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt werden. Das gilt für das gesamte System vom Kraftwerk über die CO2-Pipeline bis hin zur unterirdischen Lagerstätte“, betonte Müller. Nur so könne ein verlässliches Fundament für künftige Investitionsentscheidungen gelegt werden.
Die CCS-Technologie sei eine wichtige Möglichkeit, die Anforderungen des Klimaschutzes mit den Erfordernissen an eine moderne Energieversorgung zu vereinbaren, hob der BDEW hervor. Diese schaffe in den Industrienationen die notwendige Zeit, das Stromangebot auf eine höhere Nachhaltigkeit auszurichten. CCS sei damit gleichzeitig ein technologischer Weg für den globalen Klimaschutz, den auch Treibhausgas-Emittenten in Schwellenländern einschlagen können.
Das CCS-Gesetz müsse einen zuverlässigen Rechtsrahmen für die Abscheidung, den Transport und die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid setzen. „Dazu ist aus unserer Sicht die EU-Richtlinie über die CCS-Technologie vollständig und 1:1 umzusetzen“, so die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Dies sei im bisherigen Entwurf nicht entsprechend berücksichtigt. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren sollte dies noch Eingang finden. Müller: „Nur so können erneute Wettbewerbsverzerrungen gegenüber anderen europäischen Ländern vermieden und deutschen Unternehmen die Einführung einer klimaschutztechnischen Innovation ermöglicht werden.“ Insbesondere die technischen Anforderungen an Bau und Betrieb von Demonstrationsanlagen gingen weit über das notwendige Maß und die Vorgaben der EU-Richtlinie hinaus. Dies betreffe auch die finanzielle Vorsorge und die Haftung der Betreiber von CO2-Speichern.
Quelle: (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW))
Strom wird zunehmend effizient genutzt
Seit 30 Jahren wächst Stromverbrauch langsamer als Bruttoinlandsprodukt
Berlin, 27. März 2009 – Der Stromverbrauch in Deutschland wächst deutlich
langsamer als die Wirtschaft insgesamt. Zwischen 1950 und 1960 nahm das
deutsche Bruttoinlandsprodukt, also der Wert aller im Inland produzierten
Waren und Dienstleistungen, im Jahresschnitt um knapp 8,2 Prozent zu. Der
Stromverbrauch stieg im selben Zeitraum dagegen um durchschnittlich 10,3
Prozent pro Jahr. Seit Mitte der achtziger Jahre hat sich dagegen das
Wachstum des Stromverbrauchs im Vergleich zum Wirtschaftswachstum deutlich
verlangsamt. Das meldet der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft
(BDEW), Berlin.
Das Bruttoinlandsprodukt ist seit 1991 bis 2008 im Schnitt um 1,5 Prozent
gewachsen, während der Stromverbrauch im gleichen Zeitraum nur um knapp 0,8
Prozent jährlich zulegte. 1991 lag der Netto-Elektrizitätsver- brauch nach
BDEW-Angaben bei 473 Milliarden Kilowattstunden (Mrd. kWh), 2008 nach
vorläufigen Angaben bei 542 Mrd. kWh.
Gründe für das allmähliche Auseinanderdriften von Stromverbrauch und
Wirtschaftswachstum sind laut BDEW die abnehmende Energieintensität der
deutschen Wirtschaft. In den Unternehmen werden zunehmend effiziente
Techniken und Maschinen eingesetzt, der Anteil des Dienstleistungssektors
am Bruttoinlandsprodukt nimmt kontinuierlich zu. Auch in den Haushalten
wird bewusster mit Energie umgegangen. Obwohl immer mehr elektrische Geräte
und Maschinen betrieben werden, sinke deren spezifischer Energieverbrauch.
Dafür sorge beispielsweise auch das immer größere Angebot an
energiesparenden Haushaltsgeräten wie Kühlschränke sowie Spül- und
Waschmaschinen, erklärte der BDEW.
Die deutsche Energiewirtschaft will auf diesem Weg weitergehen. Die
Ver-sorgungsunternehmen unterstützen die Verbraucher, um die
Energieeffizienz in Haushalten, im Handwerk und in der Industrie weiter zu
verbes-sern. Dafür halten die Unternehmen ein breites Beratungsangebot
bereit.
In den nächsten Wochen wird der BDEW in lockerer Folge in kurzen Beiträgen
über die Entwicklung der Energie- und Wasserwirtschaft seit Gründung der
Bundesrepublik Deutschland berichten. Die Strom-, Gas- und
Wasserunternehmen haben einen wichtigen Beitrag zum Aufstieg der
Bundesrepublik beigetragen. Auch die große Integrations- und Aufbauleistung
nach der deutschen Einheit wäre ohne die umfangreichen Investitionen der
Versorgungsunternehmen nicht möglich gewesen.
Quelle: (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW))
Sommerzeit ist keine Sparzeit
Nur knapp zwei Prozent der Energie wird im Haushalt für Licht verwendet/
Verändertes Freizeitverhalten hebt Spareffekt auf
Berlin, 26. März 2009 – Die Einführung der Sommerzeit hat keine spürbare
Energieeinsparung gebracht. Die Energiewirtschaft kann seit Jahren keine
Sparwirkung erkennen. Das meldet der Bundesverband der Energie- und
Wasserwirtschaft (BDEW), Berlin, zur Umstellung von Winter- auf Sommerzeit
am kommenden Sonntag.
Die gesamtdeutsche Einführung der Sommerzeit 1980 habe darauf abgezielt,
das Tageslicht besser zu nutzen, um so Energie zu sparen. Dies sei jedoch
nicht der Fall. So wird nach Angaben des BDEW abends zwar weniger Strom für
Licht benötigt, dafür morgens aber mehr geheizt. Durch das veränderte
Freizeitverhalten an den hellen Sommerabenden könne sogar mehr Energie
verbraucht werden. Laut BDEW liegt der Anteil des Lichts am Stromverbrauch
der Haushalte bei durchschnittlich acht Prozent, am gesamten
Energieverbrauch nur bei zwei Prozent. Da Energiesparlampen immer weiter
verbreitet seien, sinke der ohnehin geringe Lichtspareffekt weiter.
Im Gegensatz zur Zeitumstellung bieten moderne Haushaltsgeräte und ihr
effizienter Einsatz ein erhebliches Sparpotenzial. Fast alle
Energieunternehmen geben ihren Kunden Tipps zum effizienten Umgang mit
Energie, so der Branchenverband. Außerdem umfasse die Energieberatung auch
Informationen über Förderprogramme und Investitionszuschüsse beispielsweise
zu Heizungs- und Wohnungsmodernisierung.
2009 beginnt die Sommerzeit am 29. März. Dann werden in Deutschland die
Uhren um zwei Uhr nachts um eine Stunde auf Sommerzeit vorgestellt. Die
nächste Zeitumstellung von Sommer- auf Winterzeit erfolgt am 25. Oktober
2009.
Zur Meldung auf bdew.de:
http://www.bdew.de/bdew.nsf/id/DE_20090326_PM_Sommerzeit_ist_keine_Sparzeit?open&l=DE&ccm=250010010010
Quelle: (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW))
Umsätze sinken, Investitionen gehen zurück, Arbeitsplatzabbau droht
Entsorgungsbranche im Sog der Wirtschaftskrise – Vollständige Auswertung der BDE-Blitzumfrage
Vor dem Hintergrund der schweren Finanz- und Wirtschaftskrise rechnet die große Mehrheit der privaten deutschen Entsorgungsunternehmen mit einer gravierenden Verschlechterung der Geschäfte im laufenden Jahr. Eine vom Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) im März 2009 durchgeführte Blitzumfrage ergab, dass mehr als 90 Prozent der kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie der großen Konzerne stagnierende (18,9 Prozent), leicht rückläufige (32,5 Prozent) oder sogar stark rückläufige Umsätze (39,2 Prozent) erwarten. Lediglich knapp ein Zehntel aller Unternehmen (9,4 Prozent) erhofft sich ungeachtet aller Widrigkeiten steigende Umsätze.
Die ganze Dramatik der Situation für die Entsorgungs- und Kreislaufwirtschaft in Deutschland wird mit einem Blick auf das abgelaufene Jahr deutlich. Im Jahr 2008 vermeldete noch gut jedes zweite Entsorgungsunternehmen (57,1 Prozent) gestiegene oder gar stark gestiegene Umsätze. Stagnierende Umsätze bilanzierten 27,1 Prozent der Betriebe. Lediglich 15,8 Prozent der Unternehmen beklagten seinerzeit rückläufige oder stark rückläufige Umsätze.
Wesentlich verschlechtert haben sich die Ertragsprognosen für das Jahr 2009 im Vergleich zur Situation im Vorjahr. Nur noch jedes dritte Unternehmen (28,3 Prozent) erwartet für 2009 zufriedenstellende Erträge. 71,7 Prozent der Unternehmen prognostizieren eine angespannte (64,9 Prozent) oder sogar eine sehr schlechte Ertragssituation (6,8 Prozent). Zum Vergleich: Im Vorjahr waren 90 Prozent der deutschen Entsorger mit der Ertragssituation zufrieden (50,0 Prozent der Betriebe bezeichneten die Erträge als zufriedenstellend, 28,6 Prozent als gut und 11,4 Prozent sogar als sehr gut). Nur 10 Prozent der Unternehmen haderten im Vorjahr mit der Ertragssituation.
Einhergehend mit den insgesamt schlechten Aussichten für 2009 prognostizieren nahezu zwei von drei Unternehmen (59,5 Prozent), im laufenden Jahr Arbeitsplätze abbauen zu müssen. Nur noch jeder dritte Betrieb (35,1 Prozent) erwartet, seine Belegschaft in der bisherigen Stärke halten zu können. 5,4 Prozent der Unternehmen hoffen – gegen den allgemeinen Trend – zusätzliche Arbeitskräfte einstellen zu können. Noch im Vorjahr schienen die Jobs in der Entsorgungs- und Recyclingbranche sicher zu sein. Während in 86 Prozent der Unternehmen die Belegschaften konstant gehalten oder sogar aufgestockt wurden, vollzogen lediglich 14 Prozent der Betriebe einen leichten Arbeitsplatzabbau.
Die unklaren Perspektiven wirken sich auf das Investitionsverhalten vieler Unternehmen aus. 52,7 Prozent der Betriebe rechnen 2009 mit rückläufigen oder sogar stark rückläufigen Investitionen. Nur noch jedes sechste Unternehmen (16,2 Prozent) plant eine Aufstockung der Investitionen. Mit stagnierenden Investitionen kalkulieren 31,1 Prozent der Unternehmen. Im Vorjahr vermeldete noch jedes zweite Unternehmen (51,4 Prozent) steigende Investitionsausgaben. Lediglich 15,8 Prozent der Unternehmen reduzierten 2008 ihre Investitionsaufwendungen.
Drei Viertel aller Unternehmen (76,7 Prozent) rechnen im laufenden Jahr mit einem rückläufigen Müllaufkommen. Lediglich 5,4 Prozent der Unternehmen glauben an steigende Müllaufkommen. Für das Vorjahr bilanzierten immerhin 84 Prozent der Betriebe gewachsene oder zumindest konstante Müllmengen.
Nach einem erfolgreichen Jahr 2008 ist die Stimmung in der Entsorgungswirtschaft inzwischen gekippt. 89,2 Prozent der Unternehmen bewerten die Branchenstimmung als schlecht, sehr schlecht oder höchstens durchschnittlich. Lediglich jedem zehnten Betrieb (10,8 Prozent) ist die gute Vorjahresstimmung noch nicht verhagelt. Während im letzten Jahr nur knapp ein Drittel der Unternehmen (29 Prozent) zu der Einschätzung kam, stark oder extrem stark konjunkturabhängig zu sein, hat sich diese Bewertung unter dem Eindruck der aktuellen Krise deutlich verändert: Heute gibt fast jedes zweite Unternehmen (47,2 Prozent) an, besonders konjunkturabhängig zu sein. Die Krise sorgt offenbar auch für eine Verschärfung der Konkurrenzsituation auf dem Markt. Während im letzten Jahr 47,1 Prozent der Betriebe eine hohe oder sehr hohe Konkurrenzintensität spürten, sind es heute 56,7 Prozent der Unternehmen.
Insgesamt muss konstatiert werden, dass die große Mehrheit der privaten Entsorgungs- und Recyclingunternehmen in Deutschland (98,6 Prozent) unter den Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise leidet. 54 Prozent der Unternehmen fühlen sich in diesen Wochen stark oder sehr stark von der Finanzkrise betroffen. Weitere 44,6 Prozent der Betriebe gaben an, nicht stark aber dennoch betroffen zu sein von der Krise. Lediglich 1,4 Prozent der Firmen spüren derzeit noch keine negativen Auswirkungen der Krise in ihrem geschäftlichen Umfeld.
Nicht sehr hoch ist das Vertrauen der Branche in die Gestaltungskraft der politischen Entscheidungsträger. Lediglich 10,8 Prozent der Unternehmen stufen politische Entscheidungen in Deutschland als nützlich für den Wirtschaftszweig ein. Jedes vierte Unternehmen (24,2 Prozent) kommt zu der Einschätzung, dass politische Entscheidungen unternehmerisches Handeln behindern oder sogar den Unternehmen schaden.
Quelle: (Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE))
Netzinvestitionen sind gefährdet
Rahmenbedingungen werden von Energiebranche als schwierig angesehen
„Es gibt inzwischen erhebliche Probleme bei der Umsetzung der geplanten Netzinvestitionen bei den deutschen Energieunternehmen. Die Investitionen bei den Stromnetzbetreibern sind im Jahr 2007 entgegen der ursprünglichen Planung um ein Drittel regelrecht eingebrochen“, erklärte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), die Ergebnisse einer Erhebung. Die Investitionen in die Gasnetze lagen 2007 zwar auf dem geplanten Niveau. Für die Folgejahre befürchtet der BDEW jedoch Kürzungen auch bei den Gasnetzbetreibern.
Dafür gebe es zwei wesentliche Gründe. „Die Rahmenbedingungen für Netzinvestitionen werden zunehmend schlechter. Die deutsche Energiebranche will Milliardenbeträge in die Netze stecken. Doch durch eine einseitige Regulierung, die sich in erster Linie um die Preise und nicht um die Qualität und Versorgungssicherheit dreht, werden die Investitionsbedingungen zunehmend schwierig“, erläuterte Hildegard Müller.
Außerdem wirkten auch die langwierigen Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren investitionshemmend. „Die deutsche Energiewirtschaft braucht schnell zügige Genehmigungsverfahren beim Leitungsbau und international konkurrenzfähige Renditen durch einen angemessenen Regulierungsrahmen“, betonte die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „Die Energiebranche will handeln und investieren, aber dann muss man sie auch lassen. In der Praxis wird die Situation für die Unternehmen aber nicht besser, sondern zunehmend schwieriger“, erklärte Müller. Das zeigten die Erfahrungen der Mitgliedsunternehmen.
Bis zum Jahr 2020 sind nach BDEW-Angaben rund 40 Milliarden (Mrd.) Euro Investitionen allein in die Stromnetze erforderlich. „Sollten sich die Rahmenbedingungen nicht verbessern, werden wir dieses dringend notwendige Investitionsziel verfehlen“, so Müller. Schon jetzt seien eigentlich höhere Investitionen erforderlich, um die Stromnetze auf die Verlagerung der Erzeugungsschwerpunkte und die zunehmenden Einspeisungen aus erneuerbaren Energien vorzubereiten. Hinzu komme der Reinvestitionsbedarf zum Erhalt der hohen Versorgungssicherheit in Deutschland.
Ursprünglich hatten die Stromversorger für 2007 Netzinvestitionen in Höhe von 3,3 Mrd. Euro geplant, tatsächlich wurden es 2,4 Mrd. Euro. „Dieser Trend dürfte sich weiter fortsetzen“, erklärte Müller. Schon jetzt hätten die Stromnetzbetreiber ihre geplanten Investitionen für die Jahre 2008 und 2009 von insgesamt 7,7 Mrd. Euro auf 6,5 Mrd. Euro um 16 Prozent nach unten korrigiert.
Die tatsächlichen Netzinvestitionen der Gasversorger blieben im Jahr 2007 mit rund 1,3 Mrd. Euro auf dem geplanten Niveau (1,3 Mrd. Euro). Für die Jahre 2008 und 2009 haben die Gasnetzbetreiber ihre Investitionsplanungen vorerst von insgesamt 2,8 Mrd. Euro auf 3,6 Mrd. Euro erhöht. „Jedoch ist auch bei den Gasnetzen nicht ausgeschlossen, dass es aufgrund der unsicheren Rahmenbedingungen in den nächsten Jahren zu ähnlichen Entwicklungen wie bei den Stromnetzen kommen kann“, sagte die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.
Quelle: (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW))
Versorgungssicherheit ist der richtige Schwerpunkt
Konzentration auf kurzfristige Energieprojekte ist sinnvoll
Brüssel/Berlin, 20. März 2009 – „Der Europäische Rat hat mit seinen
Beschlüssen energiepolitische Kompetenz bewiesen und mit der
Versorgungssicherheit den richtigen Schwerpunkt gesetzt. Es ist sinnvoll,
dass sich das Fünf-Milliarden-Euro-Paket im Wesentlichen nun auf
kurzfristige Energieprojekte in der EU konzentriert. So kann es bald seine
Wirkung entfalten. Dies darf aber nicht dazu führen, dass sich die
Mitgliedstaaten nun bei ihren eigenen, langfristig angelegten Investitionen
in die Verbesserung der Versorgungssicherheit zurücknehmen. Hier setzt die
deutsche Energiewirtschaft bereits Maßstäbe.“ Das erklärte Hildegard
Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführer beim Bundesverband der
Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), zum Frühjahrsgipfel des Europäischen
Rates in Brüssel.
Die deutsche Energiewirtschaft unterstütze auch ausdrücklich das Ziel des
Europäischen Rats, die energiepolitische Balance wiederherstellen zu
wollen. „Versorgungssicherheit ist für Deutschland und die EU ein
unschätzbarer Standortvorteil, den wir nicht aufgeben dürfen“, betonte
Müller. Daher setze die „Second Strategic Energy Review“ ein richtiges
Signal für die europäische Energieversorgungssicherheit.
Das Bekenntnis des Europäischen Rats zu marktwirtschaftlichen Instrumenten
bei der Versorgungssicherheit begrüße die deutsche Energiebranche. „Denn
marktwirtschaftliche Instrumente sind am besten geeignet, für den Erhalt
und Ausbau einer sicheren Energie-Infrastruktur zu sorgen“, so die
Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „Es ist erforderlich,
Mechanismen für ein rasches, flexibles und geschlossenes politisches
Handeln im Krisenfall zu entwickeln. Jeder Mitgliedstaat muss jedoch zuerst
die eigenen Instrumente zur Sicherung der Versorgung ausbauen, bevor er
Solidarität im Krisenfall einfordern kann“, unterstrich Müller. Eine
staatlich vorgegebene, strategische Erdgasreserve sei nicht notwendig.
Zur Meldung auf bdew.de:
http://www.bdew.de/bdew.nsf/id/DE_20090320_PM_Versorgungssicherheit_ist_der_richtige_Schwerpunkt
Quelle: (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW))
Tag des Wassers am 22. März: Grenzübergreifende Wasservorkommen
Europäischen Gewässerschutz voranbringen
Europäische Vorgaben in allen EU-Mitgliedstaaten konsequent umsetzen /
Abwasserreinigung in Deutschland europaweit führend
Berlin, 20. März 2009 – Der Weltwassertag am 22. März 2009 steht unter dem
Motto „Grenzübergreifende Wasservorkommen“. Die Vereinten Nationen wollen
mit diesem thematischen Schwerpunkt auf die Bedeutung der Zusammenarbeit
zwischen Staaten bei der Bewirtschaftung grenzüberschreitender
Wasserressourcen aufmerksam machen. „Der grenzüberschreitende Schutz der
Gewässer ist auch in der Europäischen Union ein zentrales Thema. Noch immer
gibt es bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in der EU ein
starkes Nord-Süd-Gefälle“, sagte Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer
Wasser/Abwasser des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft
(BDEW), in Berlin. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie gibt den Mitgliedstaaten
vor, bis zum Jahr 2015 alle Gewässer, also Fließgewässer und Seen, aber
auch das Grundwasser in einen guten chemischen und ökologischen Zustand zu
bringen.
„Die EU-Kommission muss in allen EU-Ländern auf eine konsequente Umsetzung
der europäischen Vorgaben drängen, die in Deutschland längst zum Standard
gehören oder sogar noch strenger gefasst sind“, forderte Weyand.
Deutschland habe beispielsweise beim Abwasser flächendeckend die höchste
Reinigungsstufe umgesetzt. Dies sei leider noch nicht in allen
Mitgliedstaaten der Fall. Hohe Standards bei der Abwasserreinigung seien
eine Voraussetzung bei der weiteren Verbesserung der Qualität der Gewässer
in Europa. „Die Abwasserentsorgung in Deutschland gehört heute schon zur
europäischen Spitze“, betonte Weyand.
Die hohe Qualität in Deutschland sowohl beim Gewässerschutz als auch beim
Trinkwasser belege außerdem, dass in Deutschland gerade die dezentrale
Struktur der Wasserwirtschaft ausgezeichnet funktioniere.
Zur Meldung auf bdew.de:
http://www.bdew.de/bdew.nsf/id/DE_20090320_PM_Europaeischen_Gewaesserschutz_voranbringen?open&login
Quelle: (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW))
WELTWASSERTAG AM 22. MÄRZ 2009
Wasserversorgung ist in guten Händen
Zum internationalen Tag des Wassers am 22. März 2009 betont der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) mit seinen mehr als 700 Mitgliedern aus der Wasserwirtschaft, wie erfolgreich die kommunalen Wasserbetriebe seit Jahrzehnten dafür sorgen, dass nachhaltig und sorgsam mit Trinkwasser in Deutschland umgegangen wird. Auch das Europäische Parlament unterstreicht in seiner Entschließung zum derzeit in Istanbul stattfindenden Weltwasserforum die kommunale Rolle bei der Bewirtschaftung des Wassers.
„Ein nachhaltiges Wassermanagement und der schonende Umgang mit der Ressource Wasser ist in Europa nicht selbstverständlich“, so VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. „Die kommunalen Unternehmen sorgen dafür, dass die immer wieder notwendigen Investitionen in die Anlagen und Wassernetze gesteckt werden.“
„Ergebnis ist, dass Deutschland in Europa eine der niedrigsten Wasserverlustquoten im Leitungsnetz hat und auch Wasserrohrbrüche im EU-Vergleich sehr selten vorkommen“, erläutert Reck. Dabei haben sich die kommunale Verantwortung und die kommunalwirtschaftlichen Strukturen in der Wasserversorgung bewährt. Qualität, Versorgungssicherheit und faire Preise stehen an erster Stelle. Konsequent ist es daher, dass mehr als drei Viertel der Kunden eine Übernahme der Trinkwasserversorgung durch private Unternehmen ablehnen. Dies ist das Ergebnis einer repräsentativen Kundenbefragung, die das dimap-Institut im Auftrag des VKU 2008 durchgeführt hatte.
Die Grafiken stehen in Druckqualität unter http://www.vku.de/ , Bereich Presse, Grafiken zur Verfügung.
Zum Hintergrund: Der Tag des Wassers findet seit 1993 jährlich am 22. März statt. Er wurde von der UN-Generalversammlung in einer Resolution am 22. Dezember 1992 beschlossen.
Quelle: (Verband kommunaler Unternehmen (VKU))
Neues Deponierecht muss illegale Ablagerung von Abfällen konsequent unterbinden
BDE fordert wasserdichte Rechtsgrundlagen und Abschaffung von Ausnahmeregelungen
Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. kritisiert die von der Bundesregierung geplante Veränderung des Deponierechts, die Mitte Juli 2009 in Kraft treten soll. Aus Sicht des Verbandes enthalten die bislang vorgesehenen Neuregelungen nach wie vor Schlupflöcher, die eine unsachgemäße Ablagerung von Abfällen ermöglichen.
„Die noch vorhandenen Regelungslücken müssen umgehend geschlossen werden“, fordert BDE-Hauptgeschäftsführer Matthias Raith. „Wir brauchen bundeseinheitliche und wasserdichte Rechtsgrundlagen. Sie müssen sicherstellen, dass beispielsweise die Ablagerung von Abfällen in nicht als Deponien zugelassenen Tongruben künftig nirgendwo in Deutschland mehr erlaubt und ohne Ahndung möglich ist.“
In diesem Zusammenhang erwartet der BDE, dass eine zu novellierende Bundesbodenschutzverordnung verfolgungstaugliche und gerichtsfeste Rechtsgrundlagen schafft. In dieser Verordnung muss – wie in Paragraph 12 a des Entwurfes vorgesehen – definiert sein, dass in Zukunft ausschließlich mineralische Abfälle mit festgelegten Grenzwerten außerhalb von Deponien abgelagert werden dürfen. Nur mit dieser Vereinheitlichung, die gleiche Anforderungen an Deponien und die Verwertung von Materialien außerhalb der Deponien stellt, kann der umweltpolitische Grundsatz, lediglich vorbehandelte, biologisch inaktive Abfälle abzulagern, weiterentwickelt und fortgeführt werden.
Nach Auffassung des BDE besteht auch hinsichtlich der weiterführenden Umsetzung der TASi-Ziele im neuen Deponierecht Handlungsbedarf. Insbesondere geht es um das Verbot der Ablagerung unbehandelter Abfälle. Bislang sieht die novellierte Deponievereinfachungsverordnung weitgehende Ausnahme- bzw. Befreiungstatbestände vor, die den Anforderungen eines modernen Deponierechts zuwiderlaufen. So haben Monodeponien der Deponieklasse I nach wie vor legale Möglichkeiten zur Überschreitung von Grenzwerten. Hier sieht der BDE die Gefahr missbräuchlicher Anwendungen, die im Einzelfall dazu führen können, dass höherwertige Deponien ökonomisch und ökologisch in ihrem Bestand gefährdet werden.
Quelle: (BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V.)
BDE: Keine Verstaatlichung der Verpackungsentsorgung!
Nach Inkrafttreten der 5. Novelle der Verpackungsverordnung sind bereits vereinzelt Stimmen zu hören, die die Verpackungsentsorgung in der jetzigen Form abschaffen wollen, noch bevor die aktuelle Novelle ihre Wirkung entfalten konnte. BDE-Präsident Peter Kurth warnt vor voreiligen Schlüssen: „Auch wenn mit der 5. Novelle der Verpackungsverordnung nicht alle Probleme zu lösen waren, sollte man keineswegs die privatwirtschaftlich betriebene Wertstoffsammlung über Bord werfen. Überlegungen hinsichtlich einer Rekommunalisierung der Verpackungsentsorgung muss eine klare Absage erteilt werden. Das Prinzip der Produktverantwortung hat Zukunft.“
In der derzeitigen Situation gelte es vielmehr, so Kurth, die Übersicht zu bewahren. Dazu müsse zwischen aktuellen Problemen und grundsätzlichen Fragen unterschieden werden. Aktuell gehe es darum, die hohen Standards stofflicher Verwertung und die weltweit höchsten Recyclingquoten im Rahmen der Verpackungsentsorgung auch nach dem Zusammenbrechen der Sekundärrohstoffmärkte aufrechtzuerhalten.
Dies erfordert nach Auffassung des BDE eine gemeinsame Zielorientierung aller Beteiligten. Die dualen Systeme bei aller berechtigten Kritik hierbei auszuschließen, sei sicherlich nicht geeignet, den notwendigen Konsens der Marktteilnehmer zu fördern.
Der BDE unterstützt deshalb Entsorgungsunternehmen und Systembetreiber bis auf Weiteres dabei, die 5. Novelle der Verpackungsverordnung so umzusetzen, dass eine Verpackungsentsorgung auch unter den Bedingungen der zusammengebrochenen Rohstoffmärkte sichergestellt werden kann.
Das europäische Abfallrecht betont den Vorrang der werkstofflichen Verwertung. In diesem Licht sind die sich stellenden Fragen nach der Zukunft der Verpackungsverordnung als wichtige Komponente unserer Industriegesellschaft zu beantworten. Unter Koordination des BDI wird der BDE ebenso kurzfristig wie konsequent die besondere Lage des Systems und die daraus abzuleitenden Handlungsoptionen gemeinsam mit den Systembetreibern analysieren und für konstruktive Verbesserungen sorgen. Nach Auffassung des BDE ist das der angemessene Weg, der bewährten Verpackungsentsorgung – entweder weiterhin getrennt oder unter Miterfassung stoffgleicher Nichtverpackungen – eine ökonomische und ökologische Zukunft zu geben. Es geht nicht um die Zerschlagung von Strukturen, sondern vorrangig um die Einhaltung der hohen Qualitätsstandards des Recyclings, um die Gewährleistung eines freien und fairen Wettbewerbs und um die verlässliche Sicherung der erforderlichen Finanzierung.
Quelle: (BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V.)
Altpapiermarkt vor dem Zusammenbruch
BDE fordert gemeinsames Handeln von Kommunen, Recycling- und Papierwirtschaft
Die internationale Papierproduktion ist im Zuge der Finanzkrise und dem damit einhergehenden Abschwung der gesamten Weltkonjunktur drastisch eingebrochen. Die sinkende Nachfrage nach Altpapier hat zu Überkapazitäten und damit zu einem Preisverfall geführt, der in dieser Form von keinem Marktteilnehmer erwartet werden konnte. Aus diesem Anlass traf sich der BDE am 02.03.2009 mit Vertretern der Papierindustrie (VDP), um gemeinsam nach Lösungen zu suchen.
Nach Überzeugung des BDE ist diese Entwicklung mit erheblichen finanziellen Belastungen verbunden und für alle Marktteilnehmer existenzgefährdend. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Vertragsbeziehungen auf langfristigen Abnahmeverträgen mit Festpreisvereinbarungen beruhen, die nicht mehr dem aktuellen Marktgeschehen entsprechen. Insbesondere bei kommunalen Altpapiermengen, die ohne Preisanpassungsmechanismus übernommen wurden, sind krisenbedingte Korrekturen unumgänglich. Die bisher etablierten Handelsgrundlagen der Vertragstreue und Abnahmesicherheit geraten ins Wanken, wenn die Kommunen weiterhin auf Festpreisen bestehen, die auf nicht absehbare Zeit erheblich von der Marktrealität abweichen.
Bis jetzt ist es den in der Kreislaufwirtschaft tätigen Unternehmen gelungen, den Altpapiermarkt als eine der tragenden Säulen der Recyclingwirtschaft und der Ressourcenschonung vor dem Zusammenbruch zu bewahren. Auch die Papierindustrie muss sich ihrer Verantwortung bewusst sein. Der BDE hat deutlich gemacht, dass die Papierindustrie alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel nutzen muss, um Abnahmezusagen für Altpapier – insbesondere aus kommunaler Herkunft – einzuhalten.
Am Zug sind nun die Kommunen. Sie sollten sich kurzfristig mit den beteiligten Partnern aus Kreislaufwirtschaft und Papierindustrie an einen Tisch setzen, um tragfähige Lösungen für den Fortbestand des Altpapiermarktes zu entwickeln. Dabei muss der Erhalt der seit vielen Jahren etablierten Erfassungssysteme in den Kommunen an erster Stelle stehen. Politik und kommunale Spitzenverbände sind aufgefordert, schnelle und unbürokratische Regelungen zur gemeinsamen Überwindung der Krise zu schaffen, deren Ende zurzeit für niemanden absehbar ist. Nur ein intakter Altpapiermarktmarkt sichert auch weiterhin Arbeitsplätze, die hochwertige Verwendung des Altpapiers als Rohstoff und nicht zuletzt Steuereinnahmen für den Staat und die Kommunen.
Quelle: (BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V.)
Erfolgreiche Biogas-Jahrestagung und Fachmesse:
Biogasbranche bietet der Wirtschaftskrise die Stirn
♦ 240 Aussteller und über 3.100 Fachbesucher und Tagungsteilnehmer
♦ Fachverband begrüßt dreitausendstes Mitglied
♦ Europäischer Biogasverband e. V. gegründet
In den vergangenen drei Tagen trafen sich über 3.1001 Experten und
Fachbesucher (2008: 2.474) auf dem Messegelände Hannover, um sich
über die politische, technische und wirtschaftliche Zukunft der
Biogasbranche zu informieren und auszutauschen. Dabei nahm die
Novellierung des EEG auf Europas größter Biogas-Fachmesse und der
18. Jahrestagung des Fachverbandes Biogas e. V. einen wichtigen
Stellenwert ein.
Die Verantwortlichen der Biogas-Jahrestagung und Fachmesse, der Fachverband
Biogas e. V. und die NürnbergMesse, sind mit dem sehr guten
Ergebnis und dem Verlauf der Veranstaltung hoch zufrieden: „Die Stimmung
in den Tagungssälen und auf der Fachmesse war durchweg optimistisch. Die
Branche blickt, auch dank der guten politischen Voraussetzungen,
selbstbewusst in das kommende Jahr“, so der Geschäftsführer des
Fachverbandes Biogas e. V., Dr. Claudius da Costa Gomez. „Wir gehen
davon aus, dass die gesteckten Umsatzziele trotz Wirtschaftskrise erreicht
werden.“
Die erstmals stattgefundene Parallelveranstaltung „Biogas für Kommunen“
wurde sowohl von den Vertretern der Städte und Gemeinden als auch vom
internationalen Publikum sehr positiv aufgenommen.
Fachverband ehrt Mitglieder
Am zweiten Tag der Jahrestagung fand die traditionelle Verleihung der
Dr.-Heinz-Schulz-Ehrenmedaille statt. In diesem Jahr nahmen die beiden
Bundestagsabgeordneten Dr. Maria Flachsbarth als Berichterstatterin der
CDU für das EEG und Ulrich Kelber, stellvertretender Vorsitzender der SPDBundestagsfraktion,
die Auszeichnung entgegen. Sie wurden für ihr
Engagement bei der Novellierung des EEG 2009 geehrt. Am gleichen Abend
begrüßte der Fachverband mit Hans-Volker Marklewitz, von der
Raiffeisenwarengenossenschaft Jameln, das dreitausendste Mitglied. Der
Fachverband Biogas e. V. ist Europas stärkste Organisation im Bereich
Biogas. Auf der Jahreshauptversammlung am Nachmittag des 5. Februar
fand turnusgemäß die Wahl des Präsidiums statt.
Gründung des Europäischen Biogasverbandes e. V.
Um auch auf europäischer Ebene den Einfluss auf politische
Entscheidungen zu erhöhen, wurde am 3. Februar im Rahmen der
Jahrestagung der Europäische Biogasverband EBA (European Biogas
Association) gegründet. Die nationalen Biogasverbände aus elf
europäischen Ländern sind Gründungsmitglieder der EBA. Als Präsidenten
wählten sie Arthur Wellinger, Vorstand und Geschäftsführer des
Biogasforums in der Schweiz. Vizepräsident wurde das bisherige
Präsidiumsmitglied des Fachverbandes Biogas, Harm Grobrügge.
Termin 2010! Die 19. Jahrestagung des Fachverbandes Biogas e. V. mit
Fachmesse findet vom 2. bis 4. Februar 2010 turnusgemäß in Leipzig statt.
Quelle: (Fachverband Biogas e.V.)
Doppelbelastung führt zu Mehrkosten für Bauherren
Verknüpfung mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz fehlt / Biogas und elektrische Warmwasserbereitung wurden berücksichtigt
„Um die auch von uns unterstützte Energieeffizienz neuer oder sanierter Gebäude zu regeln, hätte die Novelle der Energieeinsparverordnung vollkommen ausgereicht. Neben der neuen EnEV muss sich ein Bauherr auch noch nach dem bestehenden Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz richten. In der Summe führt dies zu einer unnötigen Doppelbelastung und damit zu zusätzlichen Kosten für Bauherren.“ Das erklärte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), zur Novelle der Energiegieeinsparverordnung (EnEV), die heute im Kabinett der Bundesregierung verabschiedet wurde und im Herbst 2009 in Kraft treten soll. Mit der Novelle muss die Energieeffizienz neuer oder sanierter Gebäude um durchschnittlich 30 Prozent gesteigert werden.
Grund für die Kritik des BDEW ist, dass die Inhalte des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) besser in der EnEV hätten geregelt werden können. Während die EnEV im Wesentlichen marktoffen Vorgaben zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Minderung von CO2-Emissionen bei Gebäuden mache, gebe das EEWärmeG bestimmte Technologiearten vor. Dessen ungeachtet steht der BDEW nach wie vor zur im EEWärmeG getroffenen Regelung, nach der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und Fernwärme als Ersatz für erneuerbare Energien in der Wärmeversorgung gelten.
Positiv bewertete der BDEW, dass nun doch neue Energieträger wie Biogas sowie entsprechende Heizungstechnologien in der EnEV-Novelle berücksichtigt wurden. „Denn in Kombination mit Gaswärmepumpen, Mikrogasturbinen oder Brennstoffzellen kann mit Biogas die Energieeffizienz bei Gebäuden signifikant verbessert und die CO2-Emissionen können drastisch gesenkt werden“, betonte die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.
Wichtig sei auch, dass die elektrische Warmwasserbereitung weiter möglich ist. „Brennwertkessel in Kombination mit dezentraler elektrischer Warmwasserbereitung sind im Wohnungsbau weit verbreitet“, so Müller. Die ursprünglich beabsichtigten Planungen hätten dieses System in Verbindung mit dem EEWärmeG sonst unwirtschaftlich gemacht.
Quelle: (Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW))
Energie- und Wasserwirtschaft trifft Politik
Dialog mit Bundeskanzlerin Merkel zu politischen Rahmenbedingungen/ Foren beleuchten Fachthemen
Unter dem Motto „Zukunft gestalten: Investitionen für Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeit“ findet vom 23. bis 25. Juni der BDEW-Kongress 2009 in Berlin statt. Zum Branchentreff werden mehr als 1.000 Vertreter aus Wirtschaft, Politik und Wissenschaft erwartet, wie der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Berlin, meldet.
Prominente Redner sind unter anderem Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bernhard Heitzer, Präsident des Bundeskartellamtes, sowie der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth. In Vorträgen, Diskussionsrunden und Foren stellen sich Experten aktuellen Fragen der Energie- und Wasserwirtschaft.
Das Themenspektrum reicht von Trends für die Energiewirtschaft, Klimavorsorge sowie Energieeffizienz über Liberalisierung und Regulierung der Energiemärkte, alternative Mobilitätskonzepte bis zu Trinkwasserqualität und Wasserpreispolitik.
Eine Fachausstellung auf dem Kongress wird zukunftsweisende Projekte der Branche präsentieren. Außerdem gibt sie einen Einblick in die vielfältige Jugend- und Bildungsarbeit der Energiewirtschaft. Das ausführliche Programm mit Informationen zum Rahmenprogramm ist abrufbar unter www.bdew.de.
Quelle: (Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW))
Trinkwasser erfüllt höchste Qualitätsanforderungen
Keine Gesundheitsbeeinträchtigung für Bevölkerung / Messwerte im Trinkwasser deutlich niedriger als in anderen Nahrungsmitteln
„Trinkwasser aus Deutschland genügt heute schon höchsten Qualitätsanforderungen“, sagte Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser anlässlich der Veröffentlichung einer Studie des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS). Die Studie des Amtes befasst sich mit dem Gehalt von so genannten natürlich vorkommenden Nukliden im Trinkwasser.
„Das Bundesamt für Strahlenschutz stellt in der Studie mehrfach fest, dass eine Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung nicht gegeben ist. Die deutsche Wasserwirtschaft sorgt im vom Gesetzgeber vorgegebenen rechtlichen Rahmen seit Jahrzehnten für beste Trinkwasserqualität. Grundsätzlich müssen neue wissenschaftliche Erkenntnisse vom Gesetzgeber bewertet und umgesetzt werden. Die deutsche Wasserwirtschaft bietet der Bundesregierung sowie den zuständigen Bundesämtern hier eine intensive Zusammenarbeit an“, so Weyand. Die Studie des Bundesamtes könne einen konstruktiven Beitrag zur zukünftigen Ausgestaltung von Messverfahren und zur Diskussion von Überwachungskonzepten für natürliche Radionuklide leisten.
Schon heute gehöre Trinkwasser zu den am stärksten kontrollierten Lebensmitteln in Deutschland. „Die Strahlenbelastung durch natürliche Nuklide über den Trinkwasserkonsum liegt deutlich unterhalb der Strahlenbelastung, die durch andere Nahrungsmittel entsteht“, sagte Weyand. So weise Fleisch oder Gemüse im Schnitt eine fünf bis zehn Mal so hohe Konzentration von Nukliden auf.
Auch verglichen mit dem Ausland genüge das deutsche Trinkwasserangebot höchsten Ansprüchen an Qualität und Gesundheitsschutz. „Die deutschen Wasserwerke sind ständig bemüht, die ohnehin schon hohe Qualität ihres Produkts noch zu steigern“, betonte Weyand.
Quelle: (Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW))
AöW: EU verhindert sinnlose Wasser-Verteuerung
Mit ihrem Beschluss zur Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie haben die EU Finanzminister festgelegt, dass auch in der Zukunft keine Mehrwertsteuer auf die öffentliche Abwasserentsorgung zu erheben ist. Damit konnte eine sinnlose Verteuerung der Wassergebühren verhindert werden. Es war zuvor vorgeschlagen worden, auf die Abwasserentsorgung generell einen verminderten Mehrwertsteuersatz zuzulassen. Die Finanzminister haben aber diese hoheitliche Aufgabe aus der Liste gestrichen.
Dazu erklärt der Präsident der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft Dr. Jochen Stemplewski: „Dies ist ein wichtiges Signal für die öffentlichen non-profit-Unternehmen der Wasserwirtschaft, die sich durch die Entscheidung bestärkt sehen können. Es ist erfreulich, dass der Vorstoß der privaten Wasserkonzerne, die eine Besteuerung für die öffentlichen Unternehmen gefordert haben, offensichtlich ins Leere gelaufen ist.“
Es bleibt damit inhaltlich beim Regime der bisherigen Mehrwertsteuerrichtlinie. Die AöW konnte sich mit ihrer Argumentation durchsetzen. Die privaten Entsorger sind dagegen mit ihrer Initiative gescheitert, Aufgaben der öffentlichen Hand zu besteuern. Sie hatten behauptet, die Nichtbesteuerung der Leistungen der öffentlichen Einrichtungen führe zu größeren Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil privater Unternehmer. Tatsächlich existiert ein solcher Wettbewerb aber nicht, weil gesetzlich nur Gemeinden Träger der Abwasserentsorgung sind und diese nicht miteinander konkurrieren können, die Bürger haben nicht die Wahl zwischen verschiedenen Anbietern.
Abwasserentsorgung ist Teil der Daseinsvorsorge und hoheitliche Aufgabe. Dies geht auch zurück auf das grundgesetzlich verbriefte Recht der Kommunen, die örtlichen Verhältnisse zu regeln und ist mit der Pflicht verbunden, Garant der ordnungsgemäßen Erfüllung dieser Aufgabe zu sein. Diese Postion sieht die AöW durch den Beschluss nun bestätigt.
Quelle: (Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) e.V)
Vergaberecht im Bundesrat – Interkommunale Zusammenarbeit ermöglicht
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Vergaberechtsänderungsgesetz in der vom Bundestag beschlossenen Fassung zugestimmt. Damit ist die Freistellung der interkommunalen Zusammenarbeit nicht im Gesetz verankert. Der Bundesrat hat aber eine Entschließung verabschiedet, nach der die Bundesregierung aufgefordert wird, “ bestehende Rechtsunsicherheiten bei der interkommunalen Zusammenarbeit im Hinblick auf das EU-Vergaberecht zu beseitigen und bei der Europäischen Kommission auf eine entsprechende Klarstellung hinzuwirken“.
Der Bundesrat ist zwar nicht der Forderung der AöW nachgekommen, die interkommunale Zusammenarbeit im Gesetz zu verankern. Die Entschließung bringt aber das Verständnis des Gesetzgebers zum Ausdruck, wie mit der interkommunalen Zusammenarbeit umzugehen ist und ist insofern eine Grundlage für die zukünftige Rechtsanwendung. Die EU hat sich bereits schon wiederholt positiv zur vergaberechtsfreien Zusammenarbeit der Kommunen in den unterschiedlichen Formen geäußert. National und international ist somit geklärt, dass die Gemeinden zur Erledigung ihrer Aufgaben sachgerecht und zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger zusammenarbeiten können. Die Auseinandersetzungen um diese zentrale Frage der kommunalen Selbstverwaltung sollte nun ein Ende gefunden haben.
Wortlaut der Entschließung:
1. Der Bundesrat begrüßt die Zielsetzung des Gesetzes, das Vergaberecht zu modernisieren, zu vereinfachen sowie transparenter und mittelstandsfreundlicher auszugestalten. Dies ist gerade angesichts der aktuellen globalen Finanz- und Wirtschaftskrise im Hinblick auf die Förderung von Wachstum und Beschäftigung dringend geboten. Der Bundesrat anerkennt daher grundsätzlich auch die Notwendigkeit eines raschen Inkrafttretens des Vergaberechtsmoderni-sierungsgesetzes.
2. Ungeachtet dessen bittet der Bundesrat die Bundesregierung weiterhin, bestehende Rechtsunsicherheiten bei der interkommunalen Zusammenarbeit im Hinblick auf das EU-Vergaberecht zu beseitigen und bei der Europäischen Kommission auf eine entsprechende Klarstellung hinzuwirken. Insbesondere die Übertragung von Aufgaben zwischen kommunalen Körperschaften oder kommunalen Einrichtungen durch den Abschluss von öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen oder durch Gründung einer kommunal getragenen Einrichtung in öffentlicher Rechtsform darf nicht dem Vergaberecht unterworfen werden. Gleiches gilt für Vereinbarungen dieser Vertragspartner über die Erledigung von Aufgaben im Liefer-, Bau- und Dienstleistungsbereich ohne Zuständigkeitsübertragung, wenn sie ausschließlich mit eigenen personellen und sachlichen Mitteln möglich ist und die Einrichtungen im Wesentlichen für ihre Vereinbarungspartner tätig sind.
Quelle: (Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) e.V)
Wasserhaushaltsgesetz verhindert rechtliche Zersplitterung
„Mit der heutigen Verabschiedung des
Wasserhaushaltsgesetzes im Bundeskabinett setzt die Koalition wichtige
Signale für Investitionsschutz und Rechtssicherheit – beispielsweise bei
Vorhaben der Wasserversorgung oder beim Bau von Kraftwerken. Mit dem
geplanten Gesetz kann nach dem Scheitern des Umweltgesetzbuches zumindest
eine Zersplitterung in 16 Landeswassergesetze verhindert werden“, sagte
Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes
der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), zu den heutigen Beschlüssen des
Kabinetts.
Der BDEW biete im parlamentarischen Verfahren zum Wasserhaushaltsgesetz wie
schon bisher seine konstruktive Zusammenarbeit an. Dies gelte insbesondere
beim Vorrang der Trinkwasserversorgung, beim Thema Wasserkraft und bei der
Verbreiterung der Gewässerrandstreifen.
„Investitionen in die Wasserkraft müssen weiterhin möglich sein. Sie
leisten einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Kohlendioxid-Emissionen.
Die Wasserwirtschaft legt besonderen Wert auf eine Ausweitung der
Gewässerrandstreifen, um die Erhaltung und Verbesserung der Wasserqualität
zu gewährleisten. Beim Gewässerschutz muss das Prinzip „Vorsorge ist besser
als Reparatur“ gelten. Der Rechtsschutz der Wasserwirtschaft darf in einem
neuen Bundeswassergesetz nicht hinter die derzeit geltenden Standards
zurückfallen“, so Müller.
„Wir hoffen außerdem, dass für die Energiewirtschaft wichtige Projekte wie
etwa das Gesetz zu Abscheidung, Transport und Speicherung von Kohlendioxid
(CCS-Gesetz) zügig umgesetzt werden. Die Entwicklung von CCS-Technologien
kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Anforderungen der Umwelt-
und Klimaschutzpolitik mit der notwendigen Versorgungssicherheit zu
vereinbaren“, betonte Müller.
Zur Meldung auf bdew.de:
http://www.bdew.de/bdew.nsf/id/DE_20090311_PM_Wichtige_Signale_fuer_Investitionssicherheit?open&ccm=250010
Konjunkturrückgang dämpft Energieverbrauch
Stromverbrauch nahezu stabil / Leichter Rückgang beim Erdgasabsatz
Die rückläufige Konjunkturentwicklung sowie das
wachsende Energiebewusstsein der Verbraucher haben den Energiebedarf 2008
beeinflusst: Der gesamte Brutto-Stromverbrauch in Deutschland ging leicht
um 0,3 Prozent auf 617 (2007: 618) Milliarden Kilowattstunden (Mrd. kWh)
zurück. Das ermittelte der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft
(BDEW), Berlin, nach ersten Erhebungen. Der Verbrauchsanstieg durch die
gute Auslastung der Industrie in den ersten drei Quartalen sei durch den
deutlichen Wirtschaftsabschwung im vierten Quartal gedämpft worden.
Der gesamte Erdgasverbrauch 2008 sank nach Angaben des BDEW im Vergleich
zum Vorjahr leicht um ein Prozent auf 930 (2007: 940) Mrd. kWh. Die
Verbrauchsminderung sei vor allem eine Folge der konjunkturellen Eintrübung
am Ende des Jahres. Laut Brachenverband sank die Erdgasnachfrage in der
Industrie im Jahr 2008 um rund fünf Prozent. Der Erdgasverbrauch der
Haushalte und Dienstleitungsunternehmen sei trotz vergleichsweise etwas
kühlerer Witterung auf dem Vorjahresniveau geblieben. Als wichtigsten Grund
nannte der BDEW verstärkte Maßnahmen der Verbraucher zur Energieeinsparung,
z. B. durch den Einsatz moderner Geräte und verbesserter Heiztechnik.
Zur Meldung auf bdew.de:
http://www.bdew.de/bdew.nsf/id/DE_20090306_PM_Konjunkturrueckgang_daempft_Energieverbrauch?open&l=DE&ccm=250010010010
BDEW komplettiert Hauptgeschäftsführung
Anke Tuschek wechselt zum Branchenverband
Der Vorstand des Bundesverbandes der Energie-
und Wasserwirtschaft (BDEW), Berlin, hat in seiner heutigen Sitzung neue
Mitglieder der Hauptgeschäftsführung berufen. Unter dem Vorsitz von
Hildegard Müller (41) werden neben dem im Dezember 2008 zum
Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser berufenen Martin Weyand (45) zukünftig
zwei weitere Mitglieder der Hauptgeschäftsführung des BDEW angehören:
Anke Tuschek (48) und Roger Kohlmann (46) wurden zu Mitgliedern der
Hauptgeschäftsführung ernannt. Tuschek ist derzeit Geschäftsführerin der
Stadtwerke Leipzig. Kohlmann war bisher stellvertretender
Hauptgeschäftsführer des BDEW.
Die bisherigen BDEW-Hauptgeschäftsführer Eberhard Meller (63) und Wolf
Pluge (64) sind zum Jahresende 2008 aus der Hauptgeschäftsführung
ausgeschieden.
Der BDEW entstand im Herbst 2007 durch die Fusion von fünf
Einzelorganisationen. Seitdem wird der Branchenverband Schritt für Schritt
neu organisiert.
Zur Meldung auf bdew.de:
http://www.bdew.de/bdew.nsf/id/DE_20090218_PM_BDEW_komplettiert_Hauptgeschaeftsfuehrung?open&ccm=250010
Anforderungsprofil für Schlauchliner überarbeitet
Einheitliche Rahmenbedingungen für Auftraggeber und Anwender
Die Arbeitsgruppe süddeutscher Kommunen – eine Kooperation der Stadtentwässerung Augsburg, der Stadtentwässerung Karlsruhe, des Entwässerungsbetriebes Mainz, des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Mannheim, der Münchner Stadtentwässerung, der Stadtentwässerung Nürnberg und der Stadtentwässerung Stuttgart – hat das „Anforderungsprofil für Schlauchliner-Kanalsanierungen“ gemeinsam mit dem RSV – Rohrleitungssanierungsverband e. V. aktualisiert. Damit tragen die Beteiligten des Arbeitskreises den hohen Anforderungen des Marktes in Bezug auf Material und Technik des Sanierungsverfahrens Rechnung. Mit der nun erschienenen „3. Auflage“ erhalten Auftraggeber und ausführende Untenehmen eine verlässliche Grundlage für Ausschreibung, Planung und Bau, die dem heutigen Stand der Technik angepasst ist.
2004 erstmals aufgelegt
Große Qualitätsunterschiede bei ausgeführten Schlauchliningmaßnahmen und der damit verbundene Imageverlust der Industrie bei den Auftraggebern bewog im Jahr 2003 sieben Stadtentwässerungsbetriebe des süddeutschen Raumes, Maßnahmen für eine Verbesserung der Situation zu ergreifen. Als Ergebnis der Arbeitsgruppe entstand 2004 die erste Auflage eines Anforderungsprofils in Form von Vorbemerkungen für die Ausschreibung und ein dazugehöriges Qualitätssicherungskonzept, das durch Checklisten und Besprechungsniederschriften als Arbeitshilfsmittel ergänzt wird. Dieses Anforderungsprofil ermöglicht eine relativ schnelle Einarbeitung in die Thematik und die Durchführung von Kanalsanierungen mit vor Ort aushärtenden Schlauchlinern gerade für den Regelanwender. Nachdem die unterschiedlichen Interessen der Industrie und der Auftraggeber in einer gemeinsamen Überarbeitung zusammen mit dem RSV-Rohrleitungssanierungsverband e.V. vor zwei Jahren abgeglichen worden war, ist nun die dritte Auflage erarbeitet worden.
Gleicher Wissensstand für beide Seiten
„Das Anforderungsprofil wird von den ausschreibenden Stellen zunehmend genutzt“, stellt RSV-Geschäftsführer Horst Zech fest. „Es ist ein geeignetes Instrument für Auftraggeber und ausführende Unternehmen, eine effiziente und sichere Abwicklung einer Schlauchlinermaßnahme durchzuführen und bietet die Möglichkeit, die ökonomischen Vorteile des Schlauchliningverfahrens zu nutzen und das Risiko minderer Qualität aufgrund schlechter Ausführung zu minimieren.“ Ein Umstand, von dem sowohl die Kanalnetzbetreiber als auch die Anbieter profitieren.
Die dritte Auflage des Anforderungsprofils steht unter www.rsv-ev.de oder www.relining.nuernberg.de zum kostenlosen Download bereit.
Kontakt:
RSV-Rohrleitungssanierungsverband e.V.
Eidechsenweg 2
49811 Lingen (Ems)
Tel.: 0 59 63 – 9 81 08 77
Fax: 0 59 63 – 9 81 08 78
E-Mail: RSV-ev@t-online.de
Internet: www.rsv-ev.de
Effiziente Wasserversorgung braucht Rechtssicherheit
Bundesrat sollte Zusammenarbeit der Kommunen bei der Wasserver- und Abwasserentsorgung von Vergaberecht ausnehmen
Anlässlich der morgigen Sitzung des Bundesrates zur Modernisierung des Vergaberechts fordert der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), die interkommunale Zusammenarbeit vom Vergaberecht auszunehmen und hierzu den Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag anzurufen. „Die Zusammenarbeit von Kommunen im Bereich der Wasserver- und Abwasserentsorgung ist ein erfolgreiches und zukunftsfähiges Modell. Kooperationen auf kommunaler Ebene stehen für Effizienz und Wirtschaftlichkeit. Viele Kommunen in Deutschland praktizieren bereits erfolgreich interkommunale Kooperationen und erzielen so wertvolle Kostenentlastungen. Dieses effiziente Modell sollte nicht durch Regelungen des Vergaberechts erschwert werden“, sagte Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer Wasserwirtschaft des BDEW.
„Wenn Städte und Gemeinden beispielsweise einen Zweckverband gründen, der die Trinkwasserversorgung oder die Abwasserentsorgung der beteiligten Kommunen organisieren soll, handelt es sich ausschließlich um eine Organisationsentscheidung der Kommunen. Das Vergaberecht, das für die Beschaffung von Gütern und Leistungen der öffentlichen Hand am Markt geschaffen wurde, ist ungeeignet, die interkommunale Zusammenarbeit zu regeln“, so Weyand. Die Organisation und Bildung jeglicher interkommunaler Kooperationen müsse daher aus Sicht des BDEW vom Anwendungsbereich des Vergaberechts ausgeschlossen werden. Dies entspreche auch der Beschlussempfehlung des Innenausschusses des Bundesrates.
„Ohne eine solche Ausnahme fehlt die für die interkommunale Zusammenarbeit notwendige Rechtssicherheit. Wir fordern deshalb, die Ausschreibungsfreiheit interkommunaler Zusammenarbeit wieder in die Novelle des Vergaberechts aufzunehmen, damit dieses erfolgreiche Modell nicht gefährdet wird“, führte Weyand weiter aus.
Investitionen brauchen konsistenten Rahmen
Erneuerung des Stromnetzes und Bau neuer Kohlekraftwerke notwendig
„Energiepolitik muss verlässlich sein, erst recht wenn sie den Anspruch eines genauen Kartenwerks erhebt. Deshalb muss für die „Roadmap Energiepolitik“ der gleiche Maßstab gelten wie für die Handlungsempfehlungen der Projektgruppe Energiepolitisches Programm. Schließlich geht es um milliardenschwere Investitionen der Unternehmen. Hierfür muss es konsistente Rahmenbedingungen geben.“ Diesen Anspruch der Energiewirtschaft an die Politik der Bundesregierung erneuerte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Hintergrund ist die heute veröffentlichte „Roadmap Energiepolitik 2020“ des Bundesumweltministeriums. Die Stimmungslage für Investitionen habe sich in der Energiewirtschaft in den vergangenen Monaten durch immer mehr Gesetze und Verordnungen, Markteingriffe sowie ständige Diskussionen jedoch verschlechtert.
Es sei grundsätzlich gut, dass auch das Bundesumweltministerium den Bedarf für eine Erneuerung des Stromnetzes und für den Bau neuer hocheffizienter Kohlekraftwerke sehe. „Gerade im Hinblick auf neue, umweltschonende Kohlekraftwerke braucht die Energiewirtschaft aber schnell einen investitionsfreundlichen Rechtsrahmen, etwa wenn es um die Abscheidung von Kohlendioxid geht“, betonte Müller. „Deshalb ist es wichtig, ein gesellschaftliches Verständnis für den Bau neuer Energienetze und Kraftwerke zu erreichen“, so die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. So müsse zum Beispiel deutlich werden, dass es den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien nicht ohne den dazugehörenden Netzausbau geben könne. Das Erreichen der Klimaschutzziele werde zudem ohne neue Kraftwerke nicht möglich sein. Auch eine Verlängerung der Laufzeiten von Kernkraftwerken über das Jahr 2022 dürfe deshalb nicht – wie vom Umweltministerium vorgeschlagen – von vornherein ausgeschlossen werden.
Gleichzeitig müsse die Bedeutung von Energieeinsparung und Energieeffizienz für die Energieversorgung der Zukunft weiter herausgehoben werden. „Darin besteht Einvernehmen. Schon heute sind unsere Unternehmen im Energiedienstleistungsmarkt aktiv. Sie besitzen hier hohe Kompetenzen. Um die Klima- und Energieeinsparziele auch erreichen zu können, muss aber auch der neue gesetzliche Rahmen für den Energieeffizienzmarkt die Energieunternehmen gleichberechtigt berücksichtigen und fördern“, so Müller. Einem solchen Weg könne man dann vertrauensvoll folgen.
Preise für Gas und Industriestrom sind gesunken
Musterhaushalt zahlte 2008 gut 63 Euro im Monat für Strom
„Es gibt derzeit zwei gute Nachrichten für Energiekunden: Die Gaspreise sinken auf breiter Front und die Preise für Industriestrom geben seit Jahresanfang nach.“ Das erklärte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), zur Eröffnung der Messe „E-world energy and water 2009“ in Essen. Die Energiewirtschaft verstehe die Sorge der Kunden über die aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen. „Die Unternehmen sind daher bestrebt, die Belastungen für die Verbraucher so gering wie möglich zu halten“, betonte Müller.
Allerdings wirke sich beim Strom für Haushalte derzeit noch der hohe Börsenpreis der Vergangenheit aus. Denn die Unternehmen würden die Strommengen etwa ein bis zwei Jahre im Voraus kaufen. „Bleibt die Beschaffung jedoch so günstig wie zuletzt, könnten die Strompreise etwa ab dem Jahresende sinken“, so Müller.
„Ich gehe auch davon aus, dass im Frühjahr weitere Preisssenkungen beim Gas folgen werden“, sagte Müller. Grund dafür seien die sinkenden Ölpreise. Selbstverständlich sei, dass die Unternehmen dies schnellstmöglich an die Kunden weitergeben. Durch die verschiedenen Vertragslaufzeiten und Beschaffungssituationen der Unternehmen würden sich die Gaspreissenkungen aber zu unterschiedlichen Zeitpunkten auswirken.
„Der Kunde hat die Wahl zwischen zahlreichen Produkten und Anbietern im Energiemarkt. Deshalb empfehle ich den Verbrauchern, sich zu informieren und beraten zu lassen und den für sie günstigsten Tarif zu wählen“, so die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Viele jetzt angekündigte Preiserhöhungen beim Strom würden den Grundversorgungstarif betreffen. „Es gibt jedoch gute Alternativen bei den Stromprodukten, mit denen sich leicht 100 Euro im Jahr sparen lassen. Zusätzlich sollten die Kunden auch die zahlreichen Unternehmensangebote für Effizienzberatungen nutzen“, erklärte Müller.
Gründung des Europäischen Biogasverbandes
Hannover. Elf nationale Biogasverbände gründeten auf der 18. Jahrestagung des deutschen
Fachverbandes Biogas e.V. am 3.02.2009 den Europäischen Biogasverband EBA (European
Biogas Association). Ziel des Verbandes ist die Förderung der nachhaltigen
Biogasproduktion in Europa. Zu den Gründungsmitgliedern zählen Vertreter aus
Deutschland, Italien, Lettland, Litauen, Österreich, Polen, Rumänien, der Schweiz, Spanien,
der Tschechischen Republik und Ungarn. Sitz des Verbandes ist Brüssel.
Zum ersten Präsidenten wurde Arthur Wellinger, Geschäftsführer des Biogas Forums
Schweiz, gewählt. Vizepräsidenten sind Harm Grobrügge (Fachverband Biogas) und Franz
Kirchmeyr (ARGE Kompost & Biogas, Österreich). Zum Vorstand gehören außerdem Jan
Štambaský vom tschechischen Biogasverband und Pietro Gattoni vom italienischen
Biogasverband.
„Mit der Gründung des europäischen Verbandes ist es nun möglich, die Anstrengungen der
nationalen Verbände zu bündeln und den Informationstransfer zu optimieren. Die Länder mit
beginnender Wachstumskurve können von der gesammelten Erfahrung bestehender
Biogasländer profitieren“, sagte Wellinger. Nicht zuletzt sollen die Interessen der nationalen
Biogasverbände vereint und auf europäischer Ebene eingebracht werden. Der Verband will
die in Brüssel anstehenden Gesetzgebungsverfahren im Sinne der Branche mitgestalten.
Der Beitritt weiterer Mitglieder, wie z.B. der Biogasverbände aus Schweden, Frankreich,
Dänemark und den Niederlanden wird in den kommenden Monaten erwartet.
Der Zeitpunkt des europäischen Zusammenschlusses ist gut gewählt. Europaweit steigt die
Zahl der Anlagen stark an. Neben Deutschland mit rund 4.000 Anlagen und Österreich mit
über 300 Anlagen setzt der Boom nun auch in den osteuropäischen Ländern ein. So wurden
in der Tschechischen Republik allein im letzten Jahr 40 neue Anlagen gebaut. Damit ist
Biogas ein Arbeitsmarkt der Zukunft, in dem ein Großteil der Arbeitsplätze lokal und regional
geschaffen wird. Die Branche ist überzeugt, dass sie auch der Wirtschaftskrise trotzen kann.
Biogas ist die einzige Energiequelle, die sowohl regenerativen Strom und Treibstoff als auch
erneuerbare Wärme produziert. Gleichzeitig wird das eingesetzte Substrat zu einem
wertvollen Dünger aufbereitet, trägt zur CO2-Senke bei und reduziert die NOx-Emissionen
v.a. in der Landwirtschaft.
Kontakt:
Sebastian Stolpp Andrea Horbelt
Generalsekretär EBA Pressesprecherin
Geschäftsstelle Freising Geschäftsstelle Freising
Tel.: 0 81 61 /98 46 77 Tel.: 0 81 61 /98 46 63
E-Mail: stolpp@biogas.org E-Mail: ho@biogas.org
Entsorgungsbranche fordert Hybridfahrzeuge
BDE appelliert an Hersteller, LKW mit modernem Antrieb auf den Markt zu bringen
Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. hat an die Hersteller von Lastkraftwagen appelliert, zügig umweltfreundliche und leise Fahrzeuge mit Hybridantrieb zu wirtschaftlich vertretbaren Preisen zur Verfügung zu stellen.
BDE-Hauptgeschäftsführer Matthias Raith: „Viele der im BDE organisierten Unternehmen der deutschen Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft sind in hohem Maße bereit, innovative Fahrzeuge für die Sammlung von Abfällen und Reststoffen in Ballungsgebieten einzusetzen. Umweltfreundlichere und leisere Fahrzeuge könnten maßgeblich dazu beitragen, die Dienstleistungen mit wesentlich besserer Qualität durchzuführen.“
Die Entsorgungswirtschaft könnte nach Auffassung des BDE sehr zeitnah zu einem praktischen Erfahrungsfeld für die Erprobung von Hybrid-LKW werden, wenn die Fahrzeughersteller zur Lieferung einer ersten Serie von Demonstrationsfahrzeugen für den praktischen Einsatz bereit wären.
Klassische Kunden der Entsorgungswirtschaft sind die Städte und ihre Bürger sowie Gewerbebetriebe in den Ballungszentren. Diese Kunden erwarten, dass die Abfuhr von Müll und Reststoffen, die selbst einen hohen Effekt für urbane Hygiene und Umweltschutz hat, mit Fahrzeugen durchgeführt wird, die so umweltschonend arbeiten wie irgend möglich.
Leisere Antriebe, insbesondere beim Einsatz im Nahbereich, könnten die Entsorgungsunternehmen in die Lage versetzen, innerstädtische Sammeltouren zukünftig in zwei Tagesschichten zu fahren. Dies würde den Betrieben selbst, aber auch den Bürgern erhebliche Systemvorteile bringen. Es würde insbesondere die Möglichkeit einer noch besseren Getrenntsammlung unterschiedlicher Stofffraktionen ermöglichen, die zur Herstellung qualitativ hochwertiger Rohstoffe geeignet sind und deshalb getrennt erfasst werden müssen.
Hauptgeschäftsführer Matthias Raith: „Gerade in der heutigen, sehr schweren wirtschaftlichen Situation könnte die Umstellung auf Hybridantrieb Impulse auslösen, die nachhaltig in die richtige technische und ökologische Richtung zeigen.“
Kontakt
Karsten Hintzmann
Leiter Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V.
Behrenstraße 29
10117 Berlin
Tel.: +49 30 5900335-20
E-Mail: hintzmann@bde-berlin.de
VKU: Stadtwerke sind Partner einer nachhaltigkeitsgerechten Energiepolitik
Die von Bundesminister Gabriel vorgestellte „Roadmap Energiepolitik 2020″ verdeutlicht erneut die wesentliche Rolle von Stadtwerken bei der Verwirklichung der mittelfristigen energiepolitischen Ziele der Bundesregierung“, erklärte VKU-Präsident Oberbürgermeister Stephan Weil. „Mit ihren geplanten Investitionen in moderne konventionelle Kraftwerke, die Modernisierung und den Ausbau der Eigenerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung(KWK) und Erneuerbaren Energien werden Stadtwerke 2020 einen beachtlichen Beitrag zur Verminderung der nationalen CO2-Emissionen leisten können“.
Die Stadtwerke in Deutschland haben einen Anteil an der Stromversorgung von 57 %,an der Gasversorgung von 52 % und an der Wärmeversorgung von 50 % . Sie investieren im Energiebereich jährlich ca. 2 Mrd. Euro. Wichtig sei in diesem Zusammenhang, dass die Unternehmen sich in ihren Wirtschaftlichkeitsplanungen auf dauerhaft kalkulierbare politische Rahmenbedingungen verlassen können. „Die seit dem 01.01.09 in Kraft getretenen Novellierungen des KWKG, des EEG und des EEWärmeGesetzes haben den Stadtwerken wichtige Planungssicherheit gegeben“, so der VKU-Präsident.
Zugleich forderte OB Weil die Bundesregierung auf, noch in dieser Legislaturperiode das nationale CCS-Gesetz unter Berücksichtigung der besonderen Bedingungen für die dezentrale kommunale Energieerzeugung zu verabschieden, um ausreichende Anreize für den politisch angestrebten Ausbau der KWK-Stromerzeugung auf 25 % zu gewährleisten und diesen Ansatz auch bei der Ausgestaltung des CO2-Emissionshandelssystems ab 2013 zu beachten.
„Darüber hinaus engagieren sich die Stadtwerke zunehmend in den Geschäftsfeldern „Entwicklung dezentraler intelligenter Netze“ sowie „Ausbau von Angeboten energiesparender Dienstleistungen für mittelständische Gewerbe-, Industrie- sowie Haushaltskunden“, unterstrich Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des VKU. Reck wies darauf hin, dass der VKU seinen Mitgliedsunternehmen Ende Februar ein Servicepaket zur umfassenden Energieeinsparberatung und zum Einsatz intelligenter Zähler für die Kundengruppen der Stadtwerke zur Verfügung stellen werde und ermögliche, die neuen gesetzlichen Anforderungen einzulösen.
„Nachhaltigkeitsorientierte Effizienzsteigerungen werden in den Unternehmensstrategien der Stadtwerke zukünftig in allen Wertschöpfungsstufen (Erzeugung, Netz und Vertrieb) eine zunehmende Rolle einnehmen“, erklärte der VKU-Hauptgeschäftsführer. Notwendig sei allerdings auch, dass die Kommunalwirtschaft in dieser Entwicklung nicht durch ordnungspolitische Hemmnisse wie das Gemeindewirtschaftsrecht einiger Bundesländer behindert werde. Reck unterstrich: „Auch die Bundesregierung muss ein Interesse daran haben, dass den Stadtwerken die Flankierung ihrer klimaschutzpolitischen Ziele auch durch eine europarechts- und marktkonforme Reform des Gemeindewirtschaftsrechts ermöglicht wird“.
Kommunale Kooperation bei der Daseinsvorsorge darf nicht dem Vergaberecht unterstellt werden – Zwangsprivatisierungen vermeiden
Die kommunalen Spitzenverbände und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) haben anlässlich der morgigen Befassung des Bundesrates mit dem Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts die Länder aufgefordert, dem Vorschlag des Innenausschusses zu folgen und gesetzlich klarzustellen, dass die kommunale Zusammenarbeit nicht dem Vergaberecht unterfällt. Die Hauptgeschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände und des VKU, Dr. Stephan Articus (Deutscher Städtetag), Prof. Dr. Hans-Günter Henneke (Deutscher Landkreistag), Dr. Gerd Landsberg (Deutscher Städte- und Gemeindebund) und Hans-Joachim Reck (VKU) forderten den Bundesrat gemeinsam auf, hierzu den Vermittlungsausschuss anzurufen und dem gegenteiligen Votum des Wirtschaftsausschusses nicht zu folgen.
„Die Zusammenarbeit zwischen Kommunen gehört nicht in das Vergaberecht. Es handelt sich hierbei um eine Frage der internen Organisation der kommunalen Aufgabenerfüllung und nicht um einen Beschaffungsvorgang am Markt. Das wäre abwegig.“ Die interkommunale Zusammenarbeit, etwa bei der Wasserver- und der Abfallentsorgung, habe sich seit Langem bewährt und ermögliche Städten, Landkreisen und Gemeinden, im Interesse ihrer Bürger ein breites Dienstleistungsangebot zu günstigen Preisen anbieten zu können. Dies müsse den Kommunen auch zukünftig uneingeschränkt möglich sein.
Daher müssten sämtliche Formen interkommunaler Kooperation, also sowohl der Zusammenschluss in einem Zweckverband als auch öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen Kommunen, vom Vergaberecht freigestellt werden. „Wer gleichwohl das Vergaberecht auf die kommunale Zusammenarbeit ausdehnen will, betreibt eine Zwangsprivatisierung kommunaler Aufgaben. Das kann und darf nicht sein!“, so die Hauptgeschäftsführer. Zudem widerspräche dies dem Willen von Bürgerinnen und Bürgern, die sich zum Beispiel in einer dimap-Umfrage im Auftrag des VKU zu mehr als drei Vierteln gegen eine Privatisierung der kommunalen Wasserversorgung ausgesprochen hatten.
Daher müssten die Länder dem Votum des Bundesrats-Innenausschusses folgen und im Vermittlungsverfahren nach einer Lösung suchen, forderten die Hauptgeschäftsführer.
Kontakt:
Deutscher Städtetag: Volker Bästlein, Pressesprecher, Tel.: 030/3 77 11-130
Deutscher Landkreistag: Dr. Markus Mempel, Pressesprecher, Tel.: 030/59 00 97-312
Deutscher Städte- und Gemeindebund: Franz Reinhard Habbel, Pressesprecher, Tel.: 030/7 73 07-225
Verband kommunaler Unternehmen e.V: Wolfgang Prangenberg, Leiter Presse/PR, Tel. 0221/37 70-206
AöW: Wasserwirtschaft beim Konjunkturpaket unzureichend berücksichtigt
Die Bundesregierung hat in ihrem Konjunkturpaket II umfangreiche Mittel für Sanierungsvorhaben in den Gemeinden bereitgestellt. Die Wasserwirtschaft ist bisher darin nicht vorgesehen. Dazu erklärte der Vizepräsident der AöW Hans-Hermann Baas:
„Wasserver- und -entsorgung sind zentrale Aufgaben der Daseinsvorsorge. Die Infrastruktur der Wasserwirtschaft langfristig auf einem guten Niveau zu halten, dient generationsübergreifend allen Menschen in unserem Land. Wir fordern deshalb Bundesregierung und Bundestag auf, die Förderung der Wasserwirtschaft durch die Sanierungsmittel des Konjunkturpakets möglich zu machen.“
Werden Mittel in die Verbesserung der Wasser- und Abwasserinfrastruktur eingesetzt, können drei Ziele erreicht werden: Zum einen kann die öffentliche Wasserwirtschaft sehr schnell Investitionsmaßnahmen umsetzen und damit die Ziele des Konjunkturpakets optimal unterstützen. Bereits jetzt vergibt die Branche jährlich Aufträge für 8 Milliarden Euro an die Wirtschaft. Bundesweit gibt es einen hohen In¬ves¬titions¬be¬darf und Modernisierungen sind in vielen Bereichen dringend geboten, u.a. um Energie und Ressourcen schonender einzusetzen und damit die Umwelt zu entlasten und Kosten zu senken. Zum anderen entlasten Investitionen in die Wasserwirtschaft die Wirtschaft und die privaten Haushalte. Je länger veraltete Technik eingesetzt werden muss, desto mehr verteuert sich die sachgerechte Entsorgung durch höhere Betriebskosten. Die Mehrkosten muss jeder Bürger mit stetig steigenden Preisen oder Gebühren mittragen. Zum Dritten kann mit besserer Technik schonender Ressourcengebrauch unterstützt und so ökologische Vorteile für Wasserkreislauf und Gewässerschutz erreicht werden. Das dient auch dem Klimaschutz.
Ein Investitionsprogramm für die Wasserwirtschaft ist deshalb dringend geboten. Es würde Bauaufträge für heimische Unternehmen generieren und damit auch ortsnah Arbeitsplätze sichern. Für die Bürger könnten die Kosten für sachgerechte Abwasserentsorgung stabil gehalten werden, angesichts steigender Energiekosten ein wichtiges Argument für die Belastung der privaten Haushalte.
BDE: Umweltgesetzbuch doch noch realisieren
04.02.2009 – Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. bedauert das Scheitern des Umweltgesetzbuches. Nach Auffassung des Verbandes hätte die Zusammenfassung aller wesentlichen Verfahren zur Erlangung umweltrelevanter Genehmigungen in einem Gesetzbuch eine deutliche Weiterentwicklung und Vereinfachung des Verfahrensrechts und des inhaltlichen Umweltrechts bedeuten können. Die eigentlich beabsichtigte Bündelung hätte den hohen Stellenwert des technischen Umweltschutzes in der modernen Industriegesellschaft eindrucksvoll unterstrichen.
„Wenn in den nächsten Wochen und Monaten aufgrund der europarechtlichen Zeitvorgaben für die Umsetzung von Richtlinien der Bund gezwungen sein sollte,“ erklärt Peter Kurth, Präsident des BDE, „die einzelnen im Entwurf des Umweltgesetzbuches zusammengefassten Genehmigungsverfahren in Einzelgesetzen gesondert zu regeln, dann wäre die jahrelange, weitgehend von zielorientierten Diskussionen getragene und am Ende auf breiten Konsensen beruhende Chance einer einheitlichen Regelung vertan. Wir haben die Hoffnung, dass vielleicht noch vor Ende dieser Legislaturperiode die verantwortlichen Politiker doch noch eine Lösung finden.“
Der BDE appelliert, bei anstehenden weiteren Beratungen die Belange und Möglichkeiten der privaten Umweltwirtschaft noch besser zu berücksichtigen.
Energiepolitisches Programm (PEPP) Politik muss dezentrale Energieversorgungsstrukturen stärken
Berlin, 05.02.2009. „Stadtwerke können einen wichtigen Beitrag leisten zu einer effizienten Energienutzung, die die europäische und deutsche Klimaschutzpolitik unterstützt und zugleich die Verbraucher über den sparsamen Umgang mit Energie informiert. Durch eine überbordende Regulierung darf allerdings nicht die Investitionsfähigkeit der kommunalen Unternehmen gefährdet werden.
Deshalb ist die Forderung nach einer in sich konsistenten Energiepolitik richtig“, erklärte Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), zu dem heute vorgestellten zweiten Bericht der vom Bundeswirtschaftsministerium eingesetzten „Projektgruppe Energiepolitisches Programm“ (PEPP).
Die Projektgruppe spricht sich dafür aus, alle für den Energiemarkt relevanten Gesetze und Verordnungen auf ihre Konsistenz hin zu überprüfen. Nach Auffassung der Experten könnte die Vielzahl der regulatorischen Maßnahmen zu einer Überregulierung der Energiemärkte und unerwünschten Wirkungen führen. „Der VKU empfiehlt dem Bundeswirtschaftsminister in diesem Zusammenhang auch, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Regulierung auf die Investitionsfähigkeit der Stadtwerke zu prüfen und entsprechende Korrekturmaßnahmen zu ergreifen“, forderte der VKU-Hauptgeschäftsführer. „Die Zukunft der Energieversorgung ist dezentral und erfordert daher eine konsequente politische Unterstützung der Stadtwerke.“
VKU zur einseitigen Berichterstattung über Trinkwasserpreise
Berlin 28.01.2009. „Es ist nicht akzeptabel, wie undifferenziert über ein lebenswichtiges Gut wie Trinkwasser berichtet wird.“, so
Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) zur Berichterstattung in der ARD-Sendung Plusminus am gestrigen Abend.
Das ARD-Magazin hatte die Auseinandersetzung zwischen einem hessischen Wasserversorger mit der zuständigen Aufsichtsbehörde zum Anlass genommen, einseitig die unterschiedlichen Wasserpreise in Deutschland anzuprangern. Nicht thematisiert wurde, warum die Kosten in der Trinkwasserversorgung in Deutschland unterschiedlich sein müssen. Maßgebliche Kostenfaktoren sind unter anderem Wasservorkommen, Siedlungsdichte, geografische Besonderheiten und rechtliche Rahmenbedingungen. Sie bestimmen den örtlichen Wasserpreis und sind durch den kommunalen Wasserversorger nicht zu beeinflussen. Das belegt auch eine Studie der Universität Leipzig aus dem Jahr 2008. Der Wasserpreis ist letztlich das Spiegelbild der örtlichen Gegebenheiten und muss daher unterschiedlich sein.
Im Übrigen sind die Wasserpreise in Deutschland in den letzten Jahren nahezu konstant geblieben. Weniger als 0,2 Cent pro Liter bezahlen die Verbraucher aktuell für Trinkwasser bester Qualität. Das belegt auch eine aktuelle Studie des Instituts für Städtebau, Wohnungswirtschaft und Bausparwesen über Wohnnebenkosten. Danach liegen die Nebenkosten für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in den Jahren 2003 bis 2008 auffallend unter dem Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten von 10,1%. Die Kosten für Wasser und Abwasser treten somit bei der sogenannten „Zweiten Miete“ deutlich in den Hintergrund.
Wasser- und Naturschutzrecht jetzt trotzdem angehen!
Berlin, 02.02.2009. Der Verband kommunaler Unternehmen bedauert das gestern verkündete Scheitern des UGB außerordentlich. „Damit wurde die Chance vertan, das Umweltrecht und vor allem auch das Wasserrecht bundesweit zu vereinfachen und zu vereinheitlichen“, sagte der Präsident des Verbandes kommunaler Unternehmen, Oberbürgermeister Stephan Weil in einer ersten Reaktion.
Der Großen Koalition ist es nicht gelungen, ihr zentrales Projekt in der Umweltpolitik umzusetzen. Das Gesetzbuch hätte zu einer Verfahrenvereinfachung und Entbürokratisierung geführt. Dies wäre nicht nur der kommunalen Wasserwirtschaft und Kraftwerksprojekten kommunaler Energieversorger zugute gekommen. Vor allem aber wäre es durch das integrierte Planungsverfahren zu einem Abbau von Bürokratie und einer heute notwenigen Beschleunigung von Investitionsvorhaben gekommen.
Vor diesem Hintergrund begrüßte der Hauptgeschäftsführer des VKU, Hans-Joachim Reck, die heutige Ankündigung des Bundesumweltministers, das Wasser- und Naturschutzrecht als eigenständige Gesetzesvorhaben schnell auf den Weg zu bringen. „Nur durch ein zügiges Verfahren kann jetzt noch eine Zersplitterung des Rechts verhindert werden“, sagte Reck. Der Bund hat durch die Föderalismusreform Vollkompetenz im Bereich Wasserhaushalt und Naturschutz erhalten. Wenn er diese Kompetenz nicht bis Ende 2009 ausfüllt, können die Länder eigene Regelungen erlassen. Negative Auswirkungen auf Investitionen im Rahmen der öffentlichen Wasserversorgung und Neubau von Kraftwerken müssen verhindert werden.
Aktuelle Investitionsdebatte: Hausanschlusssanierung als Generationenaufgabe
Ende Januar 2009 will Bundeskanzlerin Angela Merkel ein zweites Konjunkturpaket verabschieden. „Die Bundesregierung muss jetzt Rahmenbedingungen für die Hauseigentümer schaffen, damit endlich die privaten Hausanschlüsse saniert werden!“, fordert Jochen Bärreis, stellvertretender Vorsitzender des Rohrleitungssanierungsverbandes RSV e.V.. Denn dort, am privaten Kanalnetz, treten laut einer Erhebung der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) ebenso häufig Schäden auf wie am öffentlichen Netz. Diese wurden bislang in viel zu geringem Umfang behoben. Dabei wird die Länge des privaten Kanalnetzes auf rund das Doppelte des öffentlichen Netzes geschätzt.
Von Straßenbau ist bei der Investitionsdebatte die Rede, von der Sanierung von Kindergärten und Schulen sowie vom Ausbau der Internet-Kapazitäten. Aber auch im Untergrund liegt einiges im Argen und das seit Jahrzehnten. Die Liste fataler Folgen ist lang: „Nach dem Aus-den-Augen-aus-dem-Sinn-Prinzip hat die Kanalisation lange genug vor sich hin gemodert. Schadhafte Kanäle sind in ihrer Funktion beeinträchtigt, das Abwasser kann nicht ungehindert abtransportiert werden. Zudem verschmutzen sie Boden und Grundwasser. Und das Risiko partieller Netzzusammenbrüche, die teure Aufgrabungen und Wiederherstellungsmaßnahmen erfordern, wächst“, warnt Jochen Bärreis. „Das Konjunkturpaket muss auch die unterirdische Infrastruktur berücksichtigen. Denn wenn hier nicht endlich etwas unternommen wird, hinterlassen die Hauseigentümer der jungen Generation nicht nur eine Belastung für ihre Umwelt und ihre Gesundheit, sondern vor allem für ihre Finanzen.“
„Sanieren ja, aber mit einem höchstmöglichen Nachhaltigkeitswert“, lautet die Devise des Rohrleitungssanierungsverbandes, der sich für einen verantwortungsvollen und zielgerichteten Umgang mit den geplanten Investitionen einsetzt. In seinen Merkblättern informiert er über sämtliche bewährte Sanierungsverfahren und über wichtige Aspekte, die beachtet werden müssen. „Solange der Hohlraum der Rohrleitungen noch intakt ist, stellt die Sanierung des Netzes eine preiswerte Lösung dar“, erklärt Bärreis. „Jetzt hat die Regierung die Chance, durch finanzielle Anreize die Hauseigentümer dazu zu bewegen, ihrer Verantwortung für die Hausanschlüsse nachzukommen, damit die Folgegeneration vor hohen Reparaturkosten verschont bleibt.“
Kontakt:
RSV-Rohrleitungssanierungs Verband e. V.
Horst Zech
Eidechsenweg 2
49811 Lingen (Ems)
Telefon: (+49) 59 63 – 9 81 08 77
Telefax: (+49) 59 63 – 9 81 08 78
E-Mail: rsv-ev@t-online.de
Energiepolitik muss verlässlich sein
Grundsätzliche Unterstützung für alle zehn Handlungsempfehlungen
Berlin, 05. Februar 2009 – „Die Energiewirtschaft unterstützt die zehn
Handlungsempfehlungen der Projektgruppe Energiepolitisches Programm.“ Das
erklärte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung beim
Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), zu den heute
veröffentlichten Handlungslinien für die künftige Energieversorgung in
Deutschland der Projektgruppe Energiepolitisches Programm (PEPP). „Damit
diese Handlungsempfehlungen und in der Folge milliardenschwere
Investitionen der Unternehmen auch umgesetzt werden können, benötigt die
Energiewirtschaft verlässliche Rahmenbedingungen und schnellere
Genehmigungsverfahren von der Politik. Dies ist zurzeit leider nicht der
Fall, aber absolute Voraussetzung und wird in dem vorgelegten Papier
richtigerweise auch aufgegriffen“, erläuterte Müller.
Es sei sehr erfreulich, dass das Bundeswirtschaftsministerium die
Energiewirtschaft grundsätzlich dabei unterstützen wolle, den Verbrauchern
die Zusammenhänge der Branche zu erläutern. „Es ist notwendig und wichtig,
um ein gesellschaftliches Verständnis für den Bau neuer Energienetze und
Kraftwerke zu erreichen“, so die Vorsitzende der
BDEW-Hauptgeschäftsführung. So müsse zum Beispiel deutlich werden, dass es
den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien nicht ohne den dazugehörenden
Netzausbau geben könne. Das Erreichen der Klimaschutzziele werde zudem ohne
neue Kraftwerke nicht möglich sein. Hier müssten Politik und
Energiewirtschaft gemeinsam erläutern, woran das liegt.
Zu Recht werde die Bedeutung von Energieeinsparung und Energieeffizienz für
die Energieversorgung der Zukunft herausgehoben. Die Energieunternehmen
seien bereits im Energiedienstleistungsmarkt aktiv und hätten hier hohe
Kompetenz. „Damit die Klima- und Energieeinsparziele auch erreicht werden
können, muss der neue gesetzliche Rahmen für den Energieeffizienzmarkt die
Energieunternehmen gleichberechtigt berücksichtigen und fördern“, so
Müller.
Zur Meldung auf bdew.de:
http://www.bdew.de/bdew.nsf/id/DE_20090205_PM_Energiepolitik_muss_verlaesslich_sein?open&ccm=250010
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Frank Brachvogel
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Zersplitterung des Umweltrechts verhindern
Geplantes Bundeswassergesetz muss Investitionssicherheit gewährleisten
Berlin, 2. Februar 2009 – „Mit dem Scheitern des Umweltgesetzbuches hat die
Politik eine Chance vertan. Statt bundeseinheitlicher und vereinfachter
Regelungen bleibt es bei dem Wildwuchs und Regelungsdickicht im
Umweltrecht, das nur noch von Spezialisten zu durchschauen ist. Das ist das
Gegenteil von Bürokratieabbau“, sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der
Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft
(BDEW), heute in Berlin.
„Wir brauchen jetzt zumindest ein einheitliches Bundeswassergesetz und ein
Bundesnaturschutzgesetz, damit eine Zersplitterung in sechzehn verschiedene
Landesrechte verhindert wird“, so Müller. Der BDEW biete hierbei wie schon
bisher seine konstruktive Mitarbeit an.
Für die Unternehmen der Energie- und Wasserwirtschaft sei es bei einem
neuen Bundeswassergesetz besonders wichtig, dass die notwendige
Investitionssicherheit gewährleistet bleibe, so beispielsweise beim Bau von
Kraftwerken oder bei Vorhaben der Wasserversorgung. Im geltenden Recht
ebenso wie in dem nunmehr gescheiterten Entwurf eines Umweltgesetzbuches
war die Investitionssicherheit durch ein abgestuftes Genehmigungssystem
gewährleistet. Dieses System müsse durch die Genehmigungsarten der
„Bewilligung“, der „gehobenen Erlaubnis“ und der „einfachen Erlaubnis“ im
künftigen Wasserrecht erhalten bleiben.
Zur Meldung auf bdew.de:
http://www.bdew.de/bdew.nsf/id/DE_20090202_PM_Zersplitterung_des_Umweltrechts_verhindern?open&ccm=250010
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Jan Ulland
Stv. Pressesprecher
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Mehr als 15 Prozent Ökostrom in Deutschland
Erzeugungsanteil aus Wind steigt auf 6,5 Prozent / Biomasse hat Wasserkraft
inzwischen überholt
Die Produktion von Ökostrom in Deutschland stieg
im Jahr 2008 weiter: Erneuerbare Energien deckten mit 93,0 (2007: 87,9)
Milliarden Kilowattstunden (Mrd. kWh) gut 15 Prozent des gesamten
Stromverbrauchs. Das ermittelte der Bundesverband der Energie- und
Wasserwirtschaft (BDEW), Berlin, aufgrund vorläufiger Zahlen. Deutschland
habe durch die staatliche Förderung der erneuerbaren Energien das von der
Europäischen Union für 2010 gesteckte Ziel von 12,5 Prozent bereits
deutlich übertroffen.
„Erfreulicherweise liefern die erneuerbaren Energien schon heute einen
wichtigen Anteil an der Stromerzeugung“, erklärte Hildegard Müller,
Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Sie seien aber aufgrund der
überwiegend schwankenden Produktion und der fehlenden Speichertechnologien
noch nicht in der Lage, ausreichend Grundlaststrom bereit zu stellen. „Ein
zukunftsfähiger Kraftwerkspark muss eine breite Palette von Technologien
wie zum Beispiel Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien und auch Kern-
sowie Kohlekraftwerke aufweisen. Gleichzeitig sollte dieser Kraftwerkspark
ein sinnvolles Spektrum an Anlagengrößen von der dezentralen
Kraft-Wärme-Kopplung bis hin zu zentralen Großkraftwerken für die
Grundlastversorgung umfassen“, betonte Müller.
An erster Stelle bei der erneuerbaren Stromerzeugung lag 2008 nach
BDEW-Berechnungen erneut die Windenergie mit 6,5 (2007: 6,4) Prozent. Es
folgte die Biomasse mit 3,7 (3,1) Prozent, die die Wasserkraft mit 3,4
(3,5) Prozent auf Platz drei verdrängte. 0,8 (0,7) Prozent des Stroms wurde
in Müllkraftwerken aus erneuerbarer Energie erzeugt. Zuwachs gab es auch
bei der Photovoltaik, die 0,7 (0,5) Prozent des Stroms für die
Bundesrepublik Deutschland lieferte.
Zur Meldung und weiteren Informationen auf bdew.de:
http://www.bdew.de/bdew.nsf/id/DE_20090127_PM_Mehr_als_15_Prozent_Oekostrom_in_Deutschland?open&ccm=250010
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Frank Brachvogel
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Umweltgesetzbuch nicht scheitern lassen
Zersplitterung des Wasser- und Naturschutzrechts verhindern
„Wir hoffen, dass mit der Entscheidung, das
geplante Umweltgesetzbuch erneut nicht im Bundeskabinett zu behandeln,
nicht das Scheitern dieses wichtigen Vorhabens verbunden ist“, sagte
Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes
der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), heute in Berlin. „Wir würden es
bedauern, wenn es nicht zu einer Vereinheitlichung der umweltrechtlichen
Regelungen käme. Es wurde immerhin die Verfassung geändert, um das
Umweltgesetzbuch realisieren zu können. Politik, Wirtschaft und
Umweltverbände haben dieses wichtige Gesetzeswerk drei Jahre lang intensiv
und konstruktiv diskutiert“, so Müller.
Mit dem Umweltgesetzbuch soll das Umweltrecht zusammengefasst und stark
vereinfacht werden. „Die geplante Vereinheitlichung des Wasser- und
Naturschutzrechts auf Bundesebene wäre ein substantieller Beitrag zu
Bürokratieabbau und Investitionsförderung. Diese Chance sollten wir
nutzen“, betonte Müller.
Aus den Querelen der letzten Wochen um das Umweltgesetzbuch sollten für die
Zukunft entsprechende Lehren gezogen werden. Gerade das Umweltgesetzbuch
sei ein Beispiel dafür, wie notwendig ein breiter Konsens für
umweltpolitische Großprojekte ist. Erst spät habe das
Bundesumweltministerium beim Umweltgesetzbuch auf Anregungen der Wirtschaft
reagiert. „Wir schlagen deshalb vor, nach dem Vorbild von Bayern,
Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz einen Dialogkreis `Wirtschaft und
Umwelt´ auf Bundesebene zu gründen. Dieser könnte vom
Bundeswirtschaftsministerium und vom Bundesumweltministerium gemeinsam
koordiniert werden“, so Müller.
Zur Meldung auf bdew.de:
http://www.bdew.de/bdew.nsf/id/DE_20090113_PM_Umweltgesetzbuch_nicht_scheitern_lassen?open&ccm=250010
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Jan Ulland
Stv. Pressesprecher
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Wichtiger Erfolg für Trinkwasserschutz in Europa
Besonders schädliche Pestizide in Europa künftig verboten / Meilenstein für den Ressourcenschutz in Europa
„Mit der heutigen Entscheidung des Europäischen
Parlaments dürfen zukünftig für Umwelt und Verbraucher besonders schädliche
Pestizide in Europa nicht mehr zugelassen werden. Das ist ein Meilenstein
für den europäischen Ressourcenschutz“, sagte Martin Weyand,
Hauptgeschäftsführer Wasserwirtschaft des Bundesverbandes der Energie- und
Wasserwirtschaft (BDEW), Berlin, zur heutigen Verabschiedung des
EU-Pestizidpaketes durch das Europäische Parlament. Das Paket besteht aus
einer neuen EU-Richtlinie und einer europäischen Verordnung, mit denen
EU-weit einheitliche Zulassungsregelungen für Pflanzenschutzmittel und die
Verringerung des Risikos bei deren Einsatz verbunden sind.
„Erstmals gibt es nun einen europäischen Rechtsrahmen für den Einsatz und
die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln“, so Weyand. Für die deutsche
Wasserwirtschaft habe das neue Pestizidrecht höchste Priorität. Im
Mittelpunkt stehe für die Wasserversorger der Schutz der Wasserressourcen.
Dies sei von grundlegender Bedeutung, um Trinkwasser in möglichst
naturnaher Qualität als Lebensmittel zur Verfügung zu stellen.
„Mit strengen Zulassungskriterien sorgt der europäische Gesetzgeber nun
dafür, dass die Umwelt geschont wird und die Aufbereitungskosten minimiert
werden“, führte Weyand weiter aus. Die deutsche Wasserwirtschaft habe sich
in Brüssel für die Beibehaltung der Entscheidungsfreiheit der
Mitgliedstaaten über die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels eingesetzt.
„Es gilt der Grundsatz: Vorsorge ist besser als Reparatur“, so Weyand.
Zur Meldung auf bdew.de:
http://www.bdew.de/bdew.nsf/id/DE_20090113_PM_Wichtiger_Erfolg_fuer_Trinkwasserschutz_in_Europa?open&l=DE&ccm=250010
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Jan Ulland
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BDEW zu heutigen Beratungen in Brüssel zur Erdgasliefersituation
Gaswirtschaft steht für sichere Versorgung
Zusätzliche strategische Erdgasreserve in Deutschland unnötig
„Die deutschen Gasversorger unterstützen schon
jetzt auf der Basis privatwirtschaftlicher Verträge die Belieferung anderer
europäischer Länder mit Erdgas. Das ist ein Zeichen europäischer
Solidarität in der Gasbranche“, sagte Martin Weyand, Geschäftsführer des
Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) anlässlich der
heutigen Beratungen in Brüssel über die aktuelle Erdgas-Liefersituation in
Europa. Zudem hätten die Unternehmen in Deutschland auf
privatwirtschaftlicher Basis in Erdgasnetze und Speicher investiert und
langfristige Lieferverträge mit Erdgasproduzenten abgeschlossen. Dies
garantiere eine im internationalen Vergleich besonders hohe
Versorgungssicherheit.
Es käme einer Zwangsenteignung gleich, wenn diese Leistungen verstaatlicht
würden. Vielmehr müsse es darum gehen, so Weyand, europaweit die
politischen Rahmenbedingungen für Investitionen in Speicherkapazitäten und
die weitere Verknüpfung des europäischen Gasleitungsnetzes zu verbessern,
um die Versorgungssicherheit in Europa weiter zu erhöhen.
„Wir sind beim weiteren Ausbau der europäischen Versorgungssicherheit für
die privatwirtschaftliche Initiative und gegen staatlichen Dirigismus.
Nicht staatliche Institutionen, sondern die Unternehmen der Gaswirtschaft
in Europa haben das Know-How, um mit geeigneten Maßnahmen die sichere
Erdgasversorgung zu gewährleisten“, betonte Weyand im Vorfeld der
Sondersitzung des EU-Energieministerrates am kommenden Montag.
Den Forderungen nach einer strategischen Erdgasreserve erteilte Weyand eine
klare Absage. „Eine zusätzliche strategische Erdgasreserve würde das Erdgas
weiter verteuern und die Verbraucher unnötig belasten. Investitionsanreize
in Erdgasspeicher würden sinken. Das wäre vor dem Hintergrund der aktuellen
Finanz- und Wirtschaftskrise das falsche Signal. Ein staatlicher Eingriff
steht letztendlich nicht für mehr, sondern für weniger
Versorgungssicherheit“, führte Weyand weiter aus.
„Gerade aufgrund der unterschiedlichen Struktur der Gaswirtschaften in der
Europäischen Union muss die Forderung nach einem einheitlichen,
europäischen Krisenmechanismus für alle Mitgliedstaaten kritisch
hinterfragt werden“, erklärte Weyand. Die Gegebenheiten hinsichtlich
Marktgröße, Importabhängigkeit, Erdgasverbrauch, bestehenden
Speicherkapazitäten und geologischen Bedingungen für neue Speicher seien in
den EU-Ländern unterschiedlich und hätten deswegen in unterschiedlichem
Ausmaß zu Investitionen in Speicherinfrastruktur geführt. Bei der
Festlegung der Versorgungssicherheitspolitik müsse deshalb dem
Subsidiaritätsprinzip Rechnung getragen werden. Dies erfordere auch von den
betroffenen Unternehmen und Mitgliedsstaaten individuelle Maßnahmen, so
Weyand.
Zur Meldung auf bdew.de:
http://www.bdew.de/bdew.nsf/id/DE_20090109_PM_Gaswirtschaft_steht_fuer_sichere_Versorgung?open&ccm=250010
AöW: Vergaberecht-Bund gegen kommunale Selbstverwaltung, öffentliche Daseinsvorsorge und Mittelstand
Zukünftig sollen Kooperationen von Kommunen und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts ausgeschrieben werden, so als würden öffentliche Aufträge an private Unternehmen vergeben. Während allerorten ein ausgewogenes Verhältnis von öffentlicher und privater Wirtschaft gesucht wird, ist das neue Vergaberecht ein Schritt zurück in die reine Marktgläubigkeit. Der Bund greift damit erheblich in die Gestaltung der Länder ihres jeweiligen Kommunalrechts ein. Die Länder sollten im Bundesrat ihre Stimme gegen das Vergabegesetz erheben.
Bisher war die Kooperation von Körperschaften des öffentlichen Rechts im Vergaberecht nicht geregelt, weil es auch keinen Grund dazu gibt. Nun versucht der Bundestag einen tiefen Einschnitt in die Entfaltungsmöglichkeiten öffentlicher Wirtschaft, die gerade angesichts der aktuellen Diskussionen um die Rolle der öffentlichen Hand bei der Sicherung gesellschaftlicher Grundfunktionen absurd wirkt. Mehr Sicherheit für die Daseinsvorsorge ist gefragt und nicht neoliberales Stückwerk.
Die öffentliche Wasserwirtschaft, aber auch die anderen Bereiche der Daseinsvorsorge, sehen mit großer Sorge weitreichende Einschränkungen für ihre Arbeit, die sie in der Daseinsvorsorge für ihre Bürgerinnen und Bürger leisten. Eine angebliche Gleichstellung mit Privaten ist tatsächlich eine massive Schlechterstellung, schließlich sind die Kommunen nicht erwerbswirtschaftlich tätig und unterliegen daher schon massiven Regulierungen und öffentlicher Kontrolle, die für die Privatwirtschaft nicht gelten.
Die Privaten stützen sich bei ihrer Argumentation auf eine Rechtsauffassung, nach der die Kooperation öffentlich-rechtlicher Körperschaften gegen das europäische Vergaberecht verstößt. Diese Verlautbarungen sind nicht neu, werden aber auch durch noch so häufige Wiederholung nicht richtig. Erst jüngst hat der Europäische Gerichtshof mit Entscheidung vom 13. November 2008 deutlich zum Ausdruck gebracht, dass interkommunale Kooperationen auch nach geltendem europäischen Vergaberecht ausschreibungsfrei sein können. Dies stellt zum wiederholten Male eine Bestätigung der Rechtsauffassung auch der kommunalen Spitzenverbände dar, dass Kooperationen von Kommunen und öffentlichen Körperschaften als Akte der internen Staatsorganisation auch nach der europäischen Verfassung nicht dem Vergaberecht unterworfen sind. Diese Auffassung hat auch im Entwurf des Gesetzes noch der Bundeswirtschaftsminister mit getragen.
Die Tradition der in der kommunalen Selbstverwaltung verwurzelten Organisationsformen muss gesichert werden. Die öffentliche Daseinsvorsorge muss weiterhin effizient und bürgernah auch dort erbracht werden, wo optimierte Betriebsgrößen kostengünstiger und besser durch die Zusammenarbeit bereitgestellt werden können. Gerade angesichts der Herausforderungen des demographischen Wandels müssen die Gemeinden ihre Handlungsfreiheit behalten, wenn sie ihre Aufgaben weiterhin zu angemessenen Preisen und guter Qualität erbringen sollen.
Vor allem der Mittelstand ist bei dem bisherigen Verfahren im Vorteil. Die öffentliche Wasserwirtschaft investiert Jahr für Jahr rd. 8 Milliarden Euro, das meiste davon geht über öffentliche Ausschreibungen an den Mittelstand. Ist erst einmal die Daseinsvorsorge in den Händen privater Konzerne, gibt es weder öffentliche Ausschreibungen noch Auftragsvergaben an den regionalen Mittelstand.
Wichtiges Signal für den Mittelstand
BDE begrüßt Streichung der interkommunalen Zusammenarbeit im Vergaberecht
Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. begrüßt die Entscheidung des Bundestags-Wirtschaftsausschusses, die ursprünglich geplante Ausweitung der interkommunalen Zusammenarbeit nicht in die Novelle des Vergaberechts aufzunehmen. BDE-Hauptgeschäftsführer Matthias Raith sagte: „Den Verzicht auf eine wettbewerbsfreie Marktteilnahme der Kommunen nehmen wir mit großer Erleichterung zur Kenntnis. Diese Entscheidung ist eine wichtige Existenz erhaltende Planungsvoraussetzung für den Mittelstand.“ Wäre tatsächlich eine Öffnung der interkommunalen Zusammenarbeit beschlossen worden, so Raith, hätte für private Entsorgungsunternehmen in Deutschland flächendeckend die Gefahr bestanden, aus dem Markt gedrängt zu werden. Kommunen hätten dann bei der Durchführung der Entsorgungsdienstleistungen ohne jegliche Ausschreibungen und mit freihändigen Vergaben untereinander kooperieren können. Raith: „Diese Gefahr kalter Enteignung ist nunmehr gebannt.“ Auch im novellierten Vergaberecht gelte weiterhin nach den bislang gültigen Regeln eine Ausschreibungspflicht in der Zusammenarbeit zwischen Kommunen. Dies sei eine wichtige Voraussetzung für fairen Wettbewerb auf einem Markt, auf dem private und kommunale Unternehmen aktiv sind.
Einen nicht unerheblichen Beitrag an diesem Sinneswandel auf politischer Ebene habe der BDE, konstatierte der BDE-Hauptgeschäftsführer. Raith sagte: „Wir haben über Monate – in enger Abstimmung mit 18 weiteren Verbänden, darunter auch unser Bayerischer Partnerverband VBS – auf allen politischen Ebenen gegen die Ausweitung der interkommunalen Zusammenarbeit argumentiert und interveniert. Diese intensive Überzeugungsarbeit hat am Ende zum Erfolg geführt.“
Kontakt
Karsten Hintzmann
Leiter Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V.
Behrenstraße 29
10117 Berlin
Tel.: +49 30 5900335-20
E-Mail: hintzmann@bde-berlin.de
Aktuelle Investitionsdebatte: Hausanschlusssanierung als Generationenaufgabe
Ende Januar 2009 will Bundeskanzlerin Angela Merkel ein zweites Konjunkturpaket verabschieden. „Die Bundesregierung muss jetzt Rahmenbedingungen für die Hauseigentümer schaffen, damit endlich die privaten Hausanschlüsse saniert werden!“, fordert Jochen Bärreis, stellvertretender Vorsitzender des Rohrleitungssanierungsverbandes RSV e.V.. Denn dort, am privaten Kanalnetz, treten laut einer Erhebung der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) ebenso häufig Schäden auf wie am öffentlichen Netz. Diese wurden bislang in viel zu geringem Umfang behoben. Dabei wird die Länge des privaten Kanalnetzes auf rund das Doppelte des öffentlichen Netzes geschätzt.
mehr unter http://www.rsv-ev.de/index.cfm
VKU zum 2. Konjunkturprogramm der Bundesregierung
Investitionen in die Anpassung der kommunalen Ver- und Entsorgung fördern
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) fordert, im 2. Konjunkturprogramm der Bundesregierung auch Mittel für den Rückbau von Abwasser-, Fernwärme- und Gasnetzen auf kommunaler Ebene vorzusehen. „Die Anpassung der technischen Infrastruktur an die rückläufige Bevölkerungsentwicklung stellt Städte, Gemeinden und kommunale Unternehmen vor große finanzielle Herausforderungen“, erklärte VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck.
Die bisherigen Förderprogramme seien keinesfalls ausreichend. „Wir unterstützen den Ansatz, kommunale Infrastrukturinvestitionen unverzüglich vorzuziehen, um die Konjunktur zu stützen“, sagte Reck. „Es kommt darauf an, die Mittel richtig einzusetzen. Investitionen in Maßnahmen zur Anpassung der technischen Infrastruktur müssen jetzt erfolgen, um der Bauwirtschaft unmittelbar zu helfen.“
Die kommunalen Unternehmen investieren jetzt schon erheblich in die kommunale technische Infrastruktur. 2007 beliefen sich die Investitionen der im VKU organisierten 1.400 kommunalen Unternehmen auf insgesamt 6,7 Mrd. Euro. Davon entfielen allein 1,8 Mrd. auf die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. Der größte Teil der Investitionen kommt in Form von Aufträgen der lokalen und regionalen mittelständischen Wirtschaft zugute.
BDEW zur aktuellen Erdgasliefer-Situation:
Sichere Erdgas-Versorgung weiter gewährleistet
Lieferungen aus anderen Ländern können teilweise noch erhöht werden
Berlin, 6. Januar 2009 – „Trotz erster Lieferausfälle können sich die
Verbraucher auf eine sichere Versorgung mit Erdgas verlassen. Deutschland
bezieht zu zwei Dritteln Erdgas aus westeuropäischen und deutschen Quellen,
37 Prozent stammen aus Russland. Die Mengen aus Westeuropa und Deutschland
werden unverändert geliefert“, sagte Martin Weyand, Geschäftsführer des
Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) heute in Berlin.
„Um die derzeitigen Schwankungen und Lieferausfälle aus Russland
auszugleichen, können die Erdgasmengen aus anderen Ländern wie Norwegen
oder den Niederlanden kurzfristig teilweise erhöht werden. Darüber hinaus
besteht die Möglichkeit, die Erdgaslieferungen über andere Transportwege zu
erhöhen“ führte Weyand weiter aus. Deutschland verfüge mit seinen 46
Erdgasspeichern über die höchste Erdgas-Speicherkapazität in Europa. Die
Speicherkapazitäten entsprächen fast einem Viertel des Jahresverbrauchs
2007.
Zur Meldung auf bdew.de:
http://www.bdew.de/bdew.nsf/id/DE_20090106_PM_Sichere_Erdgas-Versorgung_weiter_gewaehrleistet?open&ccm=250010