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Zu den Verbandsnachrichten 2008
Zu den Verbandsnachrichten 2009
Zu den Verbandsnachrichten 2010
AöW zum Vorschlag für eine EU-Richtlinie über die Konzessionsvergabe
Die bewährten öffentlich-rechtlichen Strukturen nicht gefährden
Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) nimmt zum gestrigen Richtlinien-Vorschlag der EU-Kommission wie folgt Stellung:
Der vorgelegte Vorschlag richtet sich in dieser Form gegen die bewährten öffentlich-rechtlichen Formen der Organisation und Zusammenarbeit in der Wasserwirtschaft in Deutschland. Gemeint sind insbesondere Formen der Interkommunalen Zusammenarbeit, die einen beachtlichen Anteil in der deutschen Wasserwirtschaft ausmachen.
Während durch die bisherige EuGH-Rechtsprechung für diese Formen Rechtssicherheit bestand, schafft der neue Richtlinien-Vorschlag erneut Rechtsunsicherheiten und ignoriert den regionalen demokratischen Willen der Bürger. Praktisch heißt dies, dass Kommunen in ihrer Selbstverwaltungsfreiheit immens eingeschränkt werden könnten. Die kommunale Selbstverwaltung könnte damit ad absurdum geführt werden.
Dies kann letzten Endes auch zur Verdrängung der bisher bewährten öffentlich-rechtlichen Strukturen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung führen und durch Private bzw. PPP ersetzt werden.
Deshalb fordert die AöW, die ausdrückliche generelle Herausnahme von Formen der öffentlich-öffentlichen Partnerschaft (ÖÖP) bzw. der Interkommunalen Zusammenarbeit aus dem Anwendungsbereich.
Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)
Die AöW ist die Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland. Gegründet im Jahr 2007 kommen unsere Mitglieder aus allen Bundesländern. Wir sind ein Zusammenschluss von öffentlich-rechtlichen Einrichtungen und Unternehmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, der Wasser- und Bodenverbände sowie des Flussgebietsmanagements, die ihre Leistungen ausschließlich selbst oder durch ver-selbständigte Einrichtungen in öffentlichrechtlichen Organisationsformen erbringen. Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Wasserwirtschaft durch die Bündelung der Interessen und Kompetenzen der kommunalen und verbandlichen Wasserwirtschaft.
Quelle: AöW
AöW zum Verkauf der Eurawasser: Wasser darf nicht wie ein Wirtschaftsgut behandelt werden!
Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) nimmt zum Verkauf der Eurawasser wie folgt Stellung:
„Die geplante Übernahme der Eurawasser verdeutlicht anschaulich, wie in diesem Fall Wasser als Wirtschaftsgut behandelt und jeglicher politischer Einflussnahme entzogen wird“, so der stellvertretende Geschäftsführer Dr. Durmus Ünlü. Die betroffenen, demokratisch legitimierten Vertreter waren laut Presseberichten außen vor, obwohl sie die politische Verantwortung für die Aufgabe der Daseinsvorsorge für die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung tragen.
Nachhaltige Wasserwirtschaft bedarf der umfassenden Berücksichtigung aller Aspekte, der ökonomischen, ökologischen wie auch der sozialen. Konkret heißt dies bspw. Erhalt und Optimierung der Netze, Sicherung der Ressource Wasser und aquatischen Systeme, denen diese entnommen werden, zu bezahlbaren Wasserpreisen für die Bürgerinnen und Bürger. Kräfte des Marktes, wie hier geschehen, können das allein nicht richten.
In Deutschland hat es sich bewährt, Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand und in kommunaler Verantwortung zu betreiben. So können bestimmte Zielsetzungen wie z.B. faire und stabile Entgelte langfristig besser erreicht werden.
Die AöW erwartet, dass ein Umdenken bei denen stattfindet, die bisher glaubten, die Wasserwirtschaft könnte von oder mit Privaten besser bewerkstelligt werden.
Quelle: AöW
EU will Kraftwerksbau weitere Steine in den Weg legen
Müller: Bislang geplante Änderungen der Europäischen Umweltbeihilferichtlinien als Investitionsanreiz ungeeignet
Die EU-Kommission erarbeitet gegenwärtig einen Vorschlag zur Änderung der Europäischen Umweltbeihilferichtlinien. Damit sollen die Bedingungen für mögliche Fördermittel zum Bau von neuen Kraftwerken aus einem Teil der Einnahmen aus dem Emissionszertifikatehandel konkretisiert werden. Danach ist offenbar geplant, eine 15prozentige Förderung für den Kraftwerksneubau nur dann zu erlauben, wenn die Technologie zur Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid (Carbon Capture and Storage, kurz CCS) bis zum Jahr 2020 eingesetzt wird. „Die bislang geplanten Änderungsvorschläge sind ungeeignet, die dringend erforderlichen Investitionen in hocheffiziente Stromerzeugungsanlagen zu fördern. Statt Anreize für Investitionen zu setzen, sollen dem notwendigen Kraftwerksneubau mit dem jetzigen Entwurf weitere Steine in den Weg gelegt werden. Daher sollte die EU-Kommission den Vorschlag noch einmal überdenken.“ Das erklärte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).
„Denn die Bedeutung von Reservekraftwerken zum Ausgleich der schwankenden Stromeinspeisungen aus Erneuerbaren Energien wird in Zukunft stark zunehmen“, unterstrich Müller. Die Politik habe mit dem beschleunigten Ausbau der regenerativen Energien die Situation geschaffen, dass sich konventionelle Kraftwerke betriebswirtschaftlich immer schlechter rechnen würden. „Deshalb muss die Politik nun auch den geeigneten Rahmen und entsprechende Investitionsanreize für den Bau neuer, hocheffizienter Kraftwerke schaffen. Wir brauchen diese Anlagen auch in Zukunft für eine weiterhin sichere Energieversorgung“, sagte die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.
Offenbar sollten aber von der EU nun so strenge Bedingungen an eine Förderung von hocheffizienten Stromerzeugungsanlagen gestellt werden, dass angesichts der in Aussicht gestellten Förderhöhe und der prozentualen Staffelung der Zuschüsse fraglich sei, ob dieses Ziel überhaupt erreicht werden könne. Der europäische Beihilferahmen sollte im Gegensatz zu den bisherigen Überlegungen eine mögliche Investitionszurückhaltung aufbrechen, so der BDEW. Auf diese Weise könnte auch in Zeiten eines wirtschaftlich schwierigen Investitionsumfeldes die Modernisierung in der Stromerzeugung vorangetrieben und Fortschritte beim Umwelt- und Klimaschutz ermöglicht werden.
„Mit den Änderungen der Umweltbeihilferichtlinien sollte ein Instrument geschaffen werden, dass auch unter den Bedingungen der Vollversteigerung von CO2-Zertifikaten für den Emissionshandel nach 2013 den Neubau hocheffizienter, neuer Stromerzeugungsanlagen auslöst“, erläuterte Hildegard Müller. Es sei nicht nachvollziehbar, warum offenbar die volle Förderhöhe für neue Kraftwerke nur dann zuerkannt werden solle, wenn die CCS-Technologie bis 2020 eingesetzt werde. „Diese Technologie befindet sich noch in der Erprobungsphase. In Deutschland gibt es dazu nicht einmal ein Gesetz, da sich Bund und Länder bislang nicht darauf einigen konnten“, so Hildegard Müller. Die jetzt vorgeschlagenen Förderbedingungen stellen nach BDEW-Einschätzung sehr weitgehende Anforderungen insbesondere an die „CCS-Readiness“ – also die Vorbereitung von Kraftwerksanlagen auf eine mögliche spätere Abscheidung und Speicherung des entstehenden Kohlendioxids. Müller: „Die geplanten Anforderungen gehen auch weit über die Vorgaben der für die EU maßgeblichen Gesetzgebung zu dieser Frage hinaus. Zudem werden die Anforderungen ohne ein praktikables CCS-Gesetz in Deutschland nicht zu erfüllen sein.“
Die EU-Kommission hat außerdem angekündigt, aus der Gruppe der formal und inhaltlich in Frage kommenden Förderanträge einige wenige Kraftwerksprojekte selbst auswählen zu wollen. Der BDEW weist hingegen darauf hin, dass die rechtlichen Grundlagen eine Fördermöglichkeit in der alleinigen Hoheit der jeweiligen Mitgliedsstaaten vorsehen. Durch dieses offenbar geplante, zentralistische Auswahlverfahren der EU würde eine weitere unnötige Hürde für potenzielle Investoren zur Einführung hocheffizienter, CCS-fähiger Stromerzeugungstechnologien geschaffen.
„Dessen ungeachtet stellt sich aus volkswirtschaftlicher Sicht die Frage, aus welchen plausiblen Gründen nur der Neubau, nicht aber Modernisierungen wie zum Beispiel Retrofit-Maßnahmen an bestehenden Kraftwerken finanziell gefördert werden sollen“, so Hildegard Müller. Der BDEW werde die Politik deshalb weiter auf die Notwendigkeit geeigneter Rahmenbedingungen hinweisen. Denn auf dieser Grundlage könne ein wirtschaftlicher Betrieb der fossilen Bestandskraftwerke als Ausgleichskapazität der volatilen Einspeisung aus Erneuerbaren Energien für die Zukunft gesichert werden.
Quelle: BDEW
Martin Weyand zum heutigen Versand einer Abmahnung des Bundeskartellamtes an die Berliner Wasserbetriebe:
„Im Hinblick auf die heutige Abmahnung muss insbesondere berücksichtigt werden, dass die Berliner Wasserbetriebe auf der Grundlage gesetzlich festgelegter Rahmenbedingungen des Landes Berlin die Preise kalkulieren müssen. Ob das Bundeskartellamt damit in zulässiger Weise in gesetzliche Befugnisse des Landes Berlin eingreift, muss noch rechtlich geprüft werden.
Unabhängig von der Berliner Sondersituation sieht der BDEW keine Notwendigkeit, die Aufsicht über die Wasserwirtschaft zu verändern. Unternehmen, die einen Wasserpreis erheben, können von den Landeskartellbehörden oder dem Bundeskartellamt kontrolliert werden. Die Kontrolle von Unternehmen, die Gebühren erheben, erfolgt auf der Basis der Kommunalabgabengesetze. Auch der kommunale Prüfungsverband prüft die Recht- und Verhältnismäßigkeit der Gebühren. Damit ist auch eine externe Prüfung gegeben. Eigenbetriebe werden zusätzlich von einem externen Wirtschaftsprüfer geprüft.
Die Kommunalaufsichtsbehörden kontrollieren darüber hinaus, ob die zugrunde liegenden Satzungen rechtskonform ausgestaltet sind. Die Verbraucher können ihre Gebührenbescheide von einem Verwaltungsgericht auf Rechtmäßigkeit überprüfen lassen.“
Quelle: BDEW
Neue Forschungen zum Verhalten von Nanopartikeln in Gewässern
Nanotechnologie rückt in das Blickfeld der Öffentlichkeit, nicht nur wegen der mit den Potenzialen verknüpften Chancen, sondern auch wegen möglicher Risiken für die Umwelt.
So weiß man über den Transport und die Verteilung von Nanopartikeln in Gewässern noch relativ wenig. Um aber Vorteile einer neuen Technologie nutzen zu können, ist es gleichzeitig unabdingbar, Nachteile zu erforschen.
Thilo Hofmann, Leiter des Departments für Umweltgeowissenschaften der Universität Wien, und sein Team publizieren in der aktuellen Ausgabe der renommierten Fachzeitschrift „Environmental Science & Technology“, wie man mit Tests das Verhalten von Nanopartikeln in Gewässern experimentell vorhersagen kann.
Am Department für Umweltgeowissenschaften der Universität Wien laufen derzeit mehrere Forschungsprojekte zu Anwendung und Risiken von Nanotechnologie in der Umwelt. Die Wissenschafter untersuchen…
Quelle: AGW
BDE: Nicht nur Preise, sondern auch Gebühren sollen im Wassersektor kontrolliert werden
Verband kritisiert Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. hat mit Kritik auf die 8. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) reagiert, da sie keine ernsthaften Schritte hin zu einer vollständigen Kartellrechtsüberprüfung des Wassersektors vorsieht.
BDE-Präsident Peter Kurth: „Das Gesetz regelt bisher nur die Kontrolle von Preisen. Das Thema der Gebührenkontrolle ist jedoch nach wie vor ausgeklammert.“ Mit dieser halbherzigen Entscheidung habe der Gesetzgeber eine wichtige Chance für mehr Gleichbehandlung im Markt und größere Transparenz für den Bürger vertan. Kurth: „Der Flucht ins Gebührenrecht, wie sie von einigen Kommunen zur Umgehung des Kartellrechts bereits vollzogen wurde, ist damit weiterhin Tür und Tor geöffnet.“
Quelle: BDE
VKU lehnt Kartellrecht für Gebühren ab
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) lehnt die Forderung des Bundeskartellamtes, die kartellrechtliche Kontrolle auf Gebühren auszudehnen, ab: Die Trinkwasserversorgung in Deutschland obliegt den Städten und Gemeinden. „Sie treffen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger vor Ort die Entscheidung, wie diese Versorgung organisiert sein soll“, so VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. Dabei stehen ihnen grundsätzlich auch zwei Modelle zur Verfügung, wie die Beziehung zu den Kunden geregelt wird: privat-rechtlich mit Preisen oder öffentlich-rechtlich mit Gebühren. Beide Systeme stehen selbständig nebeneinander und sind mit einer funktionierenden Kontrolle durch Behörden und Gerichte im Sinne der Verbraucher ausgestattet.
„Für die Forderung, im laufenden Novellierungsverfahren für das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die kartellrechtliche Kontrolle auch auf Gebühren auszudehnen, fehlt damit die sachliche Grundlage. Für einen solchen Schritt fehlt dem Gesetzgeber auch die verfassungsrechtliche Kompetenz. Außerdem müsste er sich fragen lassen, wo er hier eine Grenze ziehen will. Sollen auch Gebühren für Kitas und kommunale Musikschulen zukünftig der Kontrolle der Kartellbehörden unterliegen?“, so Reck abschließend.
Quelle: VKU
VKU zum Referentenentwurf der KWK-G-Novelle
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sieht im Referentenentwurf zur Novelle des KWK-Gesetzes, der heute Gegenstand einer Verbändeanhörung im Bundeswirtschaftsministerium ist, ein wichtiges Signal für den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung. „Die gekoppelte Erzeugung von Strom und Wärme bietet Lösungen für zentrale Herausforderungen, die sich aus dem Ausbau des Energiesystems ergeben. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen sind wichtig, damit die Potenziale dieser Technologie richtig ausgeschöpft werden können“, so VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. Punktuellen Nachbesserungsbedarf sieht der Verband in einigen technischen Detailfragen sowie bei der Höhe der KWK-Vergütungssätze.
Das Ministerium plant unter anderem, Wärme- und Kältespeicher künftig zu fördern – eine richtige Entscheidung, meint Reck, denn thermische Speicher erleichtern eine stromgeführte Fahrweise bei KWK-Anlagen, so dass Fluktuationen bei der Einspeisung erneuerbarer Energien ausgeglichen werden können. Auch begrüßt Reck die Erhöhung und Vereinfachung der Wärme- und Kältenetzförderung. Energieerzeuger hatten in der Vergangenheit immer wieder über große bürokratische Hürden bei der Beantragung der Investitionskostenzuschüsse geklagt, die den Ausbau der Netze behinderten. Positiv sei auch die Aufnahme gestaffelter Vergütungssätze für die Umrüstung von Kondensations- auf KWK-Anlagen zu bewerten, mit der das Ministerium eine Empfehlung des VKU aufgegriffen hat. „Diese Neuregelungen werden sich ökologisch wie ökonomisch bezahlt machen“, so Reck.
Die Höhe der Vergütungssätze von Strom und Wärme, die in KWK-Anlagen produziert werden, könne jedoch noch angepasst werden. Anstelle einer Erhöhung um 0,3 Cent pro Kilowattstunde hält der VKU einen Betrag von 0,5 Cent für erforderlich. „Höhere Anreize beschleunigen den Ausbau der KWK“, so Reck. Auch bei einigen technischen Details sind Änderungen sinnvoll. Der Verband bietet zur Klärung weiterer Fragen seine Unterstützung an.
Unabhängig von der Art des eingesetzten Brennstoffs werden durch KWK allein in Deutschland Emissionen in einer Größenordnung von 41,7 bis 49,3 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr eingespart. Diese Zahlen ließen sich noch steigern. Derzeit behindern jedoch unzureichende politische Rahmenbedingungen den Ausbau und die Weiterentwicklung der Technologie.
Quelle: VKU
Die AöW-Geschäftsstelle zieht um!
Am 4.11.2011 wird unsere Geschäftsstelle in das Haus der Land- und Ernährungswirtschaft in Berlin-Mitte umziehen. Die Örtlichkeit ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar, liegt in der Nähe des Regierungsviertels und des Bundestages und den Geschäftsstellen vieler anderer Verbände. Im Haus selbst sind ebenfalls viele Verbände angesiedelt, wie der Name schon ausdrückt – aus dem Bereich der Landwirtschaft und Ernährung.
Bis auf die neue Anschrift bleibt alles beim Alten. Die bekannten Telefon- und Fax-Nummern bleiben zunächst bestehen.
Am 3. und 4.11. wird es zu Einschränkungen bei der Erreichbarkeit kommen. Kontaktieren Sie uns bitte bei dringenden Angelegenheiten über die Mobilfunknummern 0151/12522209 oder 0173/8993824.
Unsere neue Adresse lautet ab dem 5.11.2011:
Postanschrift: Reinhardtstraße 18a, 10117 Berlin
Besucheranschrift: Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin
Quelle: AöW
Ein Sandoz II muss verhindert werden!
Die Sandozgiftwelle und die darauf folgenden Proteste der grenzüberschreitenden Umweltbewegung vor 25 Jahren haben dazu beigetragen, dass Gesetze und Vorschriften im Gewässerschutz verschärft worden sind – dadurch ist tatsächlich eine erfreuliche Verbesserung der Gewässergüte im Rhein eingetreten. Zudem hat der forcierte Bau von Havarie- und Löschwasserrückhaltebecken die Gefahr einer unfallbedingten Beeinträchtigung des Rheins erheblich vermindert.
In den letzten Jahren ist es jedoch zumindest in Deutschland unter dem Motto „Schlanker Staat“ zu einer fortlaufenden personellen Ausdünnung bei den Überwachungsbehörden gekommen. Der Wettbewerbs- und Rationalisierungsdruck hat auch in der Industrie dazu geführt, dass in den Umweltschutzabteilungen zunehmend gespart wird. Der personelle und fachliche Aderlass auf Behörden- und Industrieseite lässt das Risiko für ein „Sandoz II“ wieder ansteigen. In den letzten Jahren gab es im Rheineinzugsgebiet bereits einige Störfälle, bei denen nur in letzter Sekunde ein Desaster ähnlich wie bei der Sandoz-Giftwelle verhindert werden konnte. Mit Sorgen sehen wir die zunehmenden Gefahren für Mensch, Natur, Umwelt und Rhein durch die Uralt-AKW in Beznau (CH), Fessenheim (F), durch die Schweizer atomaren Endlagerpläne im Rheineinzugsgebiet und durch die Gifte aus der maroden französischen Giftmülldeponie Stocamine. Der Krug geht so lange zum Brunnen – bis er bricht.
Mikroverunreinigungen mit maximaler Wirkung
Die Konzentration von schwer abbaubaren Verbindungen im Rhein ist immer noch zu hoch. Dazu gehören Tausende von Industriechemikalien, aber auch Medikamente, Korrosionsverhinderer in Maschinengeschirrspülmitteln oder Bestandteile in Sonnenschutzmitteln. Obwohl diese Substanzen nur in Konzentrationen von Millionstel Gramm pro Liter Rheinwasser vorkommen, entfalten sie als „Pseudohormone“ hormonähnliche oder andere schädliche Wirkungen in Gewässerorganismen. Zudem erschweren diese „Mikroverunreinigungen“ von Basel bis nach Rotterdam die Trinkwasseraufbereitung aus uferfiltriertem Rheinwasser.
Der Lachs kommt immer noch nicht nach Basel
Die „Laufzerstückelung“ des Oberrheins durch zehn Staustufen lässt aufstiegswillige Lachse und andere „Langdistanzwanderfische“ an zehn oder gar 15 Meter hohen Wehranlagen immer noch scheitern. Und bei der Abwärtswanderung werden die letzten Exemplare des vom Aussterben bedrohten Aals in den Turbinen der EdF zerhäckselt. Vom „guten ökologischen Zustand“, wie ihn die EG-Wasserrahmenrichtlinie seit 2000 fordert, ist der Rhein noch weit entfernt.
Altlasten bluten aus und müssen saniert werden
Beiderseits des Oberrheins beeinträchtigen Tausende von Altlasten und kontaminierten Betriebsgeländen das Grund- und Oberflächenwasser. Das mit Schadstoffen verseuchte Areal des Sandoz-Brandes ist auch nach 25 Jahren immer noch nicht saniert. Speziell die Chemiemülldeponien in Muttenz gefährden das Trinkwasser der ganzen Region. Eine vollständige Sanierung aller Deponien ist unumgänglich. Und im Oberrhein selbst lagern vor den Staustufen weiterhin Hunderttausende Kubikmeter Sedimente, die hochgradig mit chlororganischen Chemikalien aus Abwässern belastet sind, die von der Chemieindustrie bis in die 80er Jahre in den Rhein emittiert wurden.
Die Rheinsanierung: Erst eine halbe Erfolgsgeschichte
Auch ein Viertel Jahrhundert nach dem Sandoz-Desaster harren zahlreiche Hausaufgaben immer noch ihrer Erledigung. Die Umweltverbände im Dreyeckland fordern deshalb von der Politik im Elsass, in der Nordwestschweiz und in Baden-Württemberg beim Gewässerschutz die Hände nicht in den Schoß zu legen. Die Sanierung des Rheins ist erst eine halbe Erfolgsgeschichte.
Auf die Rückkehr des Lachses nach Basel, auf eine umfassende Altlastensanierung sowie auf die Eliminierung der Mikroverunreinigungen wollen wir nicht noch ein Mal ein Viertel Jahrhundert warten!
Weitere Auskunft zu den oben erwähnten Problemfeldern in und am Rhein:
Nikolaus Geiler (Dipl.-Biol., Limnologe – Binnengewässerkundler)
Sprecher des Arbeitskreises Wasser im Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU) in Freiburg
Tel.: 0049 (0)761 275693, E-Mail: nik@akwasser.de
Dr. Jörg Lange (Dipl.-Biol., Limnologe – Binnengewässerkundler)
Geschäftsführer des regioWASSER e.V. in Freiburg
Tel.: 0151-21162854, E-Mail: lange@vauban.de
Diese Pressemitteilung wird von folgenden Organisationen getragen:
Allianz Deponien Muttenz
Arbeitsgemeinschaft Renaturierung des Hochrheins
Basler Appell gegen Gentechnologie
BUND Regionalverband Südlicher Oberrhein
Grüner Ortsverband Efringen-Kirchen
Grüne Gemeinderatsfraktion Efringen-Kirchen
Grüne Kreistagsfraktion Lörrach
Grüner Landtagsabgeordneter Josha Frey, Lörrach
NABU Südbaden
Mit Mitgliedschaften und Spenden den BBU unterstützen
Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen, Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat seinen Sitz in Bonn. Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen die gefährliche CO2-Endlagerung und für umweltfreundliche Enegiequellen. Der BBU lädt örtliche und überörtliche Bürgerinitiativen, Umweltschutzgruppen und Umweltverbände zur Mitgliedschaft im BBU ein. Zur Finanzierung seines Engagements bittet der BBU um Spenden aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse Bonn, BLZ 37050198, Kontonummer: 19002666. Kontakt und weitere Informationen: 0228-214032, www.bbu-bonn.de
Weitere Kontakte zum Gewässerschutz:
AK Wasser im BBU: http://www.akwasser.de
VSR Gewässerschutz: http://www.vsr-gewaesserschutz.de
Quelle: BBU
VSR-Gewässerschutz veröffentlicht Karte zu den Nitratkonzentrationen im Grundwasser
Schwerpunktbereiche im Nordsee-Einzugsgebiet werden deutlich
Seit mehreren Jahrzehnten untersucht der VSR-Gewässerschutz die
Flüsse, Bäche sowie das oberflächennahe Grundwasser im deutschen Einzugsgebiet der
Nordsee. In seinem Projekt „Nitratbelastungen unserer Gewässer“ werden diese Daten im
Hinblick auf die Eutrophierung der Nordsee ausgewertet. Eine der Ursachen dieser
Überdüngung liegt im zu hohen Nährstoffgehalt der zufließenden Flüsse. Über 60 % der
Nitratfrachten in Maas, Rhein, Ems, Weser und Elbe werden wiederum über das Grundwasser
eingetragen. Daher werden neben den Flüssen auch die oberflächennahen Grundwasserleiter
untersucht. Hier greifen die Gewässerschützer auf natürliche Quellen sowie auf von privaten
Brunnennutzer dem Verein zur Verfügung gestellten Proben zurück. Die Ergebnisse aus den
Jahren 2006 – 2010 wurden nun von der Dipl.-Kartographin Ulrike Vaasen in einer Karte
dargestellt.
Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) legt einen Wert von 50 Milligramm pro Liter im
Grundwasser als Obergrenze der Nitratbelastung fest. Dieser wird in vielen Regionen weit
überschritten. Bei der Auswertung der Ergebnisse stellten die Gewässerschützer einige extrem
belastete Schwerpunkte im Nordseegebiet fest, bei denen zu einem großen prozentualen Anteil
die Vorgaben der WRRL überschritten wurden, zum Teil um das doppelte:
• im Maaseinzugesgebiet die angrenzenden Bereiche zum Niederrhein mit den deutschen
Nebenflüssen Rur, Schwalm und Niers.
• im Rheineinzugsgebiet die Bereiche Vorderpfalz und Rheinhessen, sowie das bayrische
Einzugsgebiet des Mains oberhalb von Würzburg
• im Emseinzugsgebiet die Regionen der rechten Nebenflüsse Hase und Leda
• im Wesereinzugsgebiet vor allem das Gebiet der Aller.
• Im Elbeeinzugsgebiet der Bereich der Saale und Mulde, sowie die Magdeburger Börde
und die nördlich anschließende Altmark
In diesen Belastungsbereichen werden aus der Landwirtschaft bzw. aus dem Gartenbau zu
große Mengen an Dünger, Gülle oder Gärreste aufgebracht, sodass diese nicht ausreichend von
den Pflanzen aufgenommen werden können. Oft ist in diesen Regionen der Nitratabbau im Boden
bzw. im Grundwasserleiter sehr gering. Insbesondere sandige Böden führen zu einer stärkeren
Nitratauswaschung ins Grundwasser.
Hohe Nitratkonzentrationen stellen nicht nur in den Flüssen sondern auch bei der Nutzung des
Grundwassers ein großes Problem dar. Besonders Eigentümer von Häusern und Gartenlauben
ohne Anschluss an die öffentliche Trinkwasserversorgung sind auf sauberes Grundwasser für die
Eigenversorgung angewiesen. Nach Trinkwasserverordnung darf die Nitratkonzentration nicht
über 50 Milligramm pro Liter liegen. Aber auch das Wasser aus den Gartenbrunnen ist für viele
Bürger nicht uneingeschränkt nutzbar. Bereits ab 25 Milligramm pro Liter kommt es beim Auffüllen
eines Fischteiches zur erhöhten Algenentwicklung und ab 100 Milligramm ist es so belastet dass
es beim Gießen zur Nitratbelastung in bestimmten Gemüse wie z.B in Salat, Rote Beete oder
Spinat kommen kann.
Der VSR-Gewässerschutz fordert daher, dass auch außerhalb der Wasserschutzgebieten der
Trinkwasserversorgung das Grundwasser flächendeckend vor Nitrateinträgen geschützt werden
muss. In Wasserschutzgebieten führen Kooperationen zwischen Wasserversorgern und
Landwirten dazu, dass der Eintrag von Nitrat ins Grundwasser reduziert wird. Außerhalb dieser
Bereiche haben die Verordnungen und Gesetze, mit denen die Landwirtschaft zu einer
bedarfsgerechten Düngung und damit geringeren Nitratauswaschung gebracht werden sollte, aber
bisher ihr Ziel verfehlt. Der ökologische Landbau führt hingegen nachweislich zu einem wesentlich
geringeren Nitratauswaschung und muss daher dringend stärker unterstützt werden, damit der
Nitrateintrag aus den Flüssen in die Nord- und Ostsee reduziert wird und das oberflächennahe
Grundwasser wieder von Bürgern ohne die großen Einschränkungen benutzt werden kann.
Die Nitratkarte kann auf der Homepage der Gewässerschützer unter http://www.vsrgewaesserschutz.
de/15.html eingesehen werden oder auch als gefaltetes Plakat im Format DIN
A1 gegen eine Unkostenerstattung von 13 € in der Geschäftsstelle der Gewässerschutzorganisation
bestellt werden.
Quelle: VSR
Energieeffizienz ist wirtschaftlich – ZVEI-Tool rechnet es vor
Den Nutzen des Lifecycle Cost Evaluation-Tools (LCE) des ZVEI bestätigte Martin Moos, Betriebsleiter der Abwasser Reinigungsanlage Bachwis in Fällanden (Schweiz) auf einer Presse-Fachtagung über Energieeffizienz.
Mit dem LCE-Excel-Tool hat er berechnet, dass nach einer Investition von 30 Mio. Schweizer Franken in eine Erneuerung der Klärwasser-Belüftung bis zum Ende der erwarteten Laufzeit von 15 Jahren stattliche 375 Millionen Schweizer Franken eingespart werden. Erreicht wird das durch die Umstellung der bisher zeitgesteuerten Belüftung auf eine Belüftung auf Basis von Messungen des Sauerstoff- und Ammoniumstickstoffgehalts des Wassers. Zwar war die Anfangsinvestition höher und jetzt fallen mehr Servicearbeiten – z. B. an Sensoren – an, aber der verringerte Strombedarf, die verlängerte Lebensdauer von Motoren und anderen Einbauten machen sich bezahlt. Die Amortisationszeit des Umbaus beträgt weniger als drei Jahre. Zusätzlich zur Verbesserung der Energieeffizienz erhält man eine verbesserte Abflussqualität des Wassers.
In Deutschland entfallen 20 Prozent des…
Quelle: AGW
Martin Weyand zu einer Umfrage der Website „Focus Online“ über unterschiedliche Abwassergebühren in Deutschland
„Der vorgelegte Gebührenvergleich von ‚Focus Online‘ ignoriert vollkommen die unterschiedlichen strukturellen Gegebenheiten vor Ort und zieht deshalb aus Sicht der Wasserwirtschaft auch die falschen Schlussfolgerungen.
Weder hat die Umfrage die demografischen Entwicklungen in den einzelnen Regionen berücksichtigt noch die örtlich unterschiedlich notwendigen Anforderungen an die Reinigung von Abwasser. Diese sind zum Beispiel vom Grad der industriellen Struktur einer Region sowie der Intensität der lokalen landwirtschaftlichen Nutzung abhängig.
Über 77 Prozent der Kunden sind zudem mit den Leistungen ihres Abwasserentsorgers zufrieden. So die Ergebnisse des aktuellen BDEW-Kundenbarometers. Auch diese wichtige Tatsache sollte nicht ignoriert werden“, sagte Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser des BDEW.
Quelle: BDEW
Entwurf des Pflanzenschutzgesetzes bietet keinen Schutz von Umwelt und Wasserressourcen
Verbände fordern gesetzliche Maßnahmen für weniger Pestizideinsatz
Angesichts der anstehenden Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes haben der Naturschutzbund NABU, der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und das Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) klare Kritik am vorliegenden Gesetzentwurf geübt. „Der Entwurf aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium bietet keinen besseren Schutz von Umwelt, Wasserressourcen und Verbrauchern und ist noch nicht einmal geeignet, die europäischen Rechtsgrundlagen vollständig umzusetzen“, sagte NABU-Agrarexperte Florian Schöne. „Es sind weder verbindliche Vorgaben für die „gute fachliche Praxis“ des Pflanzenschutzes, noch Mindestabstände zu Gewässern oder Sonderregeln in Natur- oder Wasserschutzgebieten vorgesehen“ so Carina Weber, Geschäftsführerin von PAN Germany. Trotz zahlreicher Bemühungen sei bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bis heute keine Entlastung der Umwelt eingetreten. Der Inlandsabsatz an Pflanzenschutzmitteln bleibe auf hohem Niveau oder steige sogar noch an. „Vielfach ist sogar eine deutliche Intensivierung der Landnutzung zu beobachten, die sämtliche Nachhaltigkeitsziele der Bundesregierung gefährdet“, sagte BUND-Pestizidexperte Tomas Brückmann. Die Novelle des Pflanzenschutzgesetzes müsse dieser Situation sowie dem novellierten europäischen Regelwerk besser Rechnung tragen, indem konkretere Anforderungen an eine Reduzierung der Aufwandmengen und der Umweltbelastung durch Pflanzenschutzmittel festgeschrieben werden. Zudem müsse das Pflanzenschutzrecht stärker mit dem Wasserrecht, wie mit den konkreten Zielen der Wasserrahmenrichtlinie, verknüpft werden.
Nach Auffassung der Verbände könne auch der von Brüssel vorgeschriebene „Nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln“ (NAP) kein Ersatz für ein unzureichendes Gesetz sein. Offensichtlich wolle das Agrarressort umstrittene Punkte auf die unverbindliche Ebene eines Aktionsplans verlagern, der zudem nur den kleinsten gemeinsamen Nenner sämtlicher Interessensverbände formulieren könne. „Nach vielen Jahren der Diskussion sind hier keine Fortschritte erzielt worden, daher stellen die Verbände den NAP-Prozess grundsätzlich in Frage“, so Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser. Statt konkreter Ziele zur Minderung der Pestizidbelastung fänden sich im Entwurf des Aktionsplans lediglich vage Forschungsvorhaben und unzureichende Maßnahmen.
Quelle: BDEW
AöW: CCS-Entscheidung des Bundesrates begrüßt und Warnung vor den Gefahren von Fracking
Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) begrüßt die Entscheidung des Bundesrates, dem Gesetzentwurf zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (CCS-Gesetz) nicht zuzustimmen. „Wir werten dies als einen Teilerfolg in unserem Eintreten für den Grundwasserschutz“, erklärte dazu heute die AöW-Geschäftsführerin Christa Hecht.
Die öffentliche Wasserwirtschaft hatte seit Einbringen der ersten Gesetzesvorlagen auf die Gefahren der Kohlendioxid-Verpressung durch Versalzung des Grundwassers und damit großen negativen Auswirkungen für die Umwelt, die Landwirtschaft und die Wasserwirtschaft hingewiesen. Auch die sogenannte Länderklausel und die Haftungsregelungen im CCS-Gesetzentwurf hat die AöW als ungeeignet für den Schutz der Umwelt und die dauerhafte Sicherung der Trinkwasserversorgung bewertet.
„Wir fordern die Bundesregierung und den Bundestag in der nun eintretenden Denkpause auf, dafür Sorge zu tragen, dass dem Schutz der lebensnotwendigen Ressource „sauberes Wasser“ Vorrang vor allen anderen Interessen zur Nutzung des Untergrundes eingeräumt wird. Dies gilt auch für die derzeit diskutierten Regelungen zur unkonventionellen Gasförderung, dem sogenannten Fracking.“
Die AöW betonte, dass die Umwelt und die Wasservorkommen auch für künftige Generationen bewahrt werden müssen. Einmal eingetretene Belastungen und Verunreinigungen des Grundwassers könnten kaum mehr rückgängig gemacht werden. Die Risiken von CCS und Fracking sind nach heutigen Erkenntnissen mit technischen Verfahren derzeit nicht dauerhaft auszuschalten. Daher dringen die vielen tausend Zweckverbände in der Wasserversorgung und Boden- und Wasserverbände sowie die AöW als deren Vertreterin darauf, dass der Grundwasserschutz stets im Hinblick auf die nächsten Generationen Priorität haben muss.
Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)
Die AöW ist die Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland. Gegründet im Jahr 2007 kommen unsere Mitglieder aus allen Bundesländern. Wir sind ein Zusammenschluss von öffentlich-rechtlichen Einrichtungen und Unternehmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, der Wasser- und Bodenverbände sowie des Flussgebietsmanagements, die ihre Leistungen ausschließlich selbst oder durch verselbständigte Einrichtungen in öffentlichrechtlichen Organisationsformen erbringen. Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Wasserwirtschaft durch die Bündelung der Interessen und Kompetenzen der kommunalen und verbandlichen Wasserwirtschaft.
Kommunale Strukturen der Ver- und Entsorgung stärken
Die Europäische Kommission hat heute die „Roadmap Ressourceneffizientes Europa“ vorgelegt, die die Steigerung der Ressourceneffizienz sowie Änderungen im Konsumverhalten der europäischen Bürger zum Ziel hat. „Wir begrüßen die Initiative der Kommission. Entscheidend ist dabei der Ansatz, die Bereiche der Energie, Wasser- und Abwasser sowie der Abfallpolitik in Zukunft stärker aufeinander abzustimmen“, so Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU). „Das ehrgeizige Ziel, Ressourcenverbrauch und Wachstum zu entkoppeln, ist jedoch nur zu erreichen, wenn die strukturellen, klimatischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten in den Regionen beachtet werden.“
Während beispielsweise eine effizientere Nutzung der Wasserressourcen in heißen und trockenen Gegenden Europas dringend erforderlich ist, würde im regenreichen Deutschland weiteres Wassersparen zu erheblichen technischen und hygienischen Problemen in den Versorgungsleitungen führen. Denn schon heute liegt der Wassergebrauch pro Einwohner und Jahr in Deutschland europaweit im unteren Drittel. Die Kommission sollte daher ihr derzeitiges Instrumentarium, wie beispielsweise den in die Kritik geratene Wassernutzungsindex WEI (Water Exploitation Index) gründlich überarbeiten, um die Wassersituation in den Regionen realistisch abzuschätzen.
Anders sieht es beim Abfallaufkommen aus. Pro Jahr verursacht ein deutscher Bürger im Schnitt 587 Kilogramm Haushaltsabfälle – 148 Kilogramm mehr als ein Slowene. Im Bereich des Recyclings belegt Deutschland jedoch dank der starken Rolle der Kommunen mit 64 Prozent den Spitzenplatz. Im europäischen Mittel werden nur 40 Prozent recycelt.
Vor dem Hintergrund zahlreicher Unterschiede innerhalb der EU müssten daher spezifische Lösungen erarbeitet werden, so der VKU. „In Deutschland und in vielen anderen europäischen Staaten haben wir kommunal geprägte Strukturen in der Ver- und Entsorgung, die für ein hohes Qualitätsniveau, die Ausrichtung am Nachhaltigkeitsgedanken und sozialverträgliche Verbraucherpreise stehen“, so Reck. „Diese Strukturen dürfen weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene mit der Begründung des Vorrangs des Wettbewerbsgedankens in Frage gestellt werden, so wie wir es derzeit in der nationalen Abfallpolitik beobachten!“
Das Thema Ressourceneffizienz ist ein Schwerpunkt der „EU 2020 Strategie“, die die Europäische Kommission im März 2010 vorgelegt hatte und deren Ziel ist, eine intelligente, nachhaltige und integrative Wirtschaft für Europa zu schaffen, die für Beschäftigung, Produktivität und sozialen Zusammenhalt sorgt.
Kommunale Wasserversorger arbeiten kosteneffizient
Wasserbewegung und konzentrische Wasserkreise
„Es ist nicht akzeptabel, wie leichtfertig immer wieder über unser wichtigstes Gut Trinkwasser berichtet wird“, so Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) über den heutigen Preis- und Gebührenvergleich der BILD-Zeitung. Die Berichterstattung unterstellt pauschal eine unzureichende Preis- und Gebührenkontrolle, weil Preise und Gebühren für Trinkwasser unterschiedlich sind. Völlig ausgeblendet werden dabei die unterschiedlichen Rahmenbedingungen wie Wasservorkommen, Siedlungsdichte, geografische Besonderheiten und rechtliche Rahmenbedingungen. Sie bestimmen die örtlichen Trinkwasserkosten und sind durch den kommunalen Wasserversorger nicht zu beeinflussen. Der VKU hat diesen Zusammenhang durch zwei wissenschaftliche Gutachten der Universität Leipzig eindeutig belegen lassen. Die kommunalen Wasserversorger arbeiten sogar besonders kosteneffizient. Das zeigt allein die Tatsache, dass die Preissteigerung für Wasser und Abwasser in den letzten Jahren regelmäßig unter der allgemeinen Preissteigerung lagen. Trinkwasserpreise und -gebühren wirken damit sogar für die Verbraucher preisdämpfend.
„Gebetsmühlenartig eine Ausweitung der Regulierung oder des Kartellrechts zu fordern ist daher vollkommen sachfremd. Tatsache ist, dass die Kalkulation von Gebühren und Preisen immer schon nach strikten gesetzlichen Vorgaben erfolgt. Die Spielräume für die kommunalen Wasserversorger sind festgelegt und das System funktioniert seit Jahrzehnten“, so Reck weiter. Bundestag, Bundesrat und die Umweltministerkonferenz haben sich daher auch gegen Regulierung oder eine Ausdehnung des Kartellrechts ausgesprochen.
„Ich sehe mit Sorge, dass die Trinkwasserversorgung in den Medien zunehmend auf Preise und Gebühren reduziert wird und Kernprinzipien wie Umwelt- und Gesundheitsschutz dabei ausgeblendet werden“, erklärt Reck. „Eine solche einseitige Berichterstattung untergräbt mit verkürzten Argumenten nichts anderes als die öffentliche Daseinsvorsorge und verunsichert unnötig die Verbraucher.“
Nahezu zwei Drittel aller Verbraucher sind mit der Gesamtleistung der Wasserversorgung regelmäßig sehr zufrieden oder zufrieden, wie die jüngsten Ergebnisse der unabhängigen Studie des Instituts für empirische Sozial- und Kommunikationsforschung (I.E.S.K.) in Neuss belegen.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.400 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 236.000 Beschäftigten wurden 2009 Umsatzerlöse von rund 94 Milliarden Euro erwirtschaftet und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 54,2 Prozent in der Strom-, 67,7 Prozent in der Erdgas-, 76,3 Prozent in der Trinkwasser-, 58,2 Prozent in der Wärmeversorgung und 12,8 Prozent in der Abwasserentsorgung.
Rekommunalisierung in Paris hat sich gelohnt
Ein Jahr nach der Übernahme der Pariser Wasserversorgung in die öffentliche Hand wurden die Preise für Trinkwasser um 8% zum 1. Juli 2011 gesenkt.
Das war die erste Preissenkung seit 25 Jahren.
Mehr dazu unter: www.eaudeparis.fr
DWA und VSB erstellen gemeinsam technische Regeln
-> bi UmweltBau 2-2011
http://www.sanierungs-berater.de/site/fileadmin/VSB-intern/Presse/bi%20UmweltBau%202-2011%20-%20DWA%20und%20VSB%20erstellen….pdf
Beim Ressourcenschutz regionale Unterschiede beachten
EU sollte differenzierte Kriterien zum Umgang mit Wasser einführen / Begrenzung der Wasserentnahme in Deutschland nicht sinnvoll
„Völlig zu Recht fordert die Europäische Kommission beim Schutz der natürlichen Ressourcen einen Transformationsprozess, der einen hohen Lebensstandard bei gleichzeitiger Verringerung der industriellen Umwelteinflüsse garantiert. Schlüsselressourcen wie Wasser müssen nachhaltig geschützt werden. Allerdings müssen dort, wo ausreichende Wasserressourcen zur Verfügung stehen und eine nachhaltige Bewirtschaftung der Ressource Wasser gesichert ist, differenzierte Kriterien zum Thema Wassergebrauch gelten“, sagte Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) nach der heutigen Veröffentlichung der Roadmap Ressourceneffizienz.
So führe eine generelle Begrenzung der Wasserentnahme unter 20 Prozent der verfügbaren sich ständig erneuerbaren Wasserressourcen in Deutschland nicht zu einem verstärkten Schutz der Ressource Wasser. Grundwasserleiter und Oberflächengewässer sind keine unendlich großen Speicher, in denen Wasservorräte unbegrenzt angespart werden können. In regenreichen Jahren ist das Erneuerungsvolumen größer und die Wasserstände steigen. Mit der vorgesehenen Regelung könnte sich das Problem hoher Grundwasserstände wie in Berlin verschärfen. Auch Wasser in Talsperren könne nicht unbegrenzt aufgestaut werden. Regelungen dieser Art müssten schon aus logischen Gründen überdacht und mit größerer Flexibilität ausgestaltet werden.
Gemäß der Wasserrahmenrichtlinie soll ein guter Zustand des Wassers innerhalb der EU bis zum Jahr 2015 erreicht werden. „Dies erfordert konsequentes nachhaltiges Wirtschaften in der Wasserversorgung Europas“, sagte Weyand. Wasserknappheit oder Dürre in einzelnen Regionen der EU müssten mit ganz gezielten Maßnahmen begegnet werden. Die Probleme durch knappe Wasservorräte insbesondere im Süden Europas würden teilweise durch intensive Wassernutzung in der Landwirtschaft oder im Tourismus noch verschärft“, so der Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser des BDEW. Hingegen mache es für Deutschland als wasserreiches Land keinen Sinn, weiter Wasser zu sparen. Schon heute gehöre Deutschland zu den Industrieländern mit dem niedrigsten Wassergebrauch. Eine weitere Verminderung des Wassergebrauchs hierzulande werde nicht zu einer Verbesserung der Trinkwasserressourcen in Ländern mit Wassermangel-Situationen führen, so Weyand.
Energiewirtschaft braucht attraktive Investitionsbedingungen beim Umbau der Energienetze
Bei Kapazitätsmechanismen abgestimmte Branchenmeinung abwarten / Netzausbau steht und fällt mit international konkurrenzfähigen Renditen
Heute haben Vertreter aus Wirtschaft, Gewerkschaften und wissenschaftlichen Einrichtungen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel über die notwendigen Schritte zur Umsetzung der Energiewende diskutiert. „Wir stehen in der Energiepolitik vor großen Herausforderungen, die die Bundesregierung richtigerweise zum Anlass genommen hat, die energiepolitischen Akteure an einen Tisch zu bringen“, sagte BDEW-Präsident Ewald Woste, der an dem Treffen im Bundeskanzleramt teilnahm, heute in Berlin. Woste betonte anlässlich des Gesprächs insbesondere die Sorge der Energiewirtschaft hinsichtlich der sich verschlechternden Investitionsbedingungen im Bereich der Energieinfrastruktur: „Der Netzausbau gehört zu den Kernpunkten bei der grundlegenden Umgestaltung des Energieversorgungssystems. Die Absicht der Bundesnetzagentur, die Netzrenditen zu senken, geht in die völlig falsche Richtung. Die Branche braucht stattdessen ein deutliches Bekenntnis der Politik für attraktive Investitionsbedingungen“, so Woste.
Ein weiteres Beispiel für die investitionsfeindliche Haltung der Regulierungsbehörde sei die angekündigte deutliche Kürzung der so genannten „vermiedenen Netzentgelte“. Mit Hilfe dieser Regelung, so der BDEW, werden insbesondere kleinere dezentrale Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen dafür vergütet, dass sie dazu beitragen, die Übertragungsnetze zu entlasten. „Hier arbeitet die Bundesnetzagentur – bewusst oder unbewusst – dem Ziel der Bundesregierung entgegen, die Kraft-Wärme-Kopplung deutlich auszubauen“, so Woste. Dabei seien die Potenziale der Kraft-Wärme-Kopplung unbestritten: Gegenüber der konventionellen Erzeugung von Strom und Wärme spare KWK bis zu 48 Prozent der eingesetzten Primärenergie ein. Entsprechend gering seien auch die CO2-Emissionen.
Woste wies auch auf die Notwendigkeit einer sachlichen Diskussion des Themas Kapazitätsmärkte hin: „Die Politik ist aus unserer Sicht gut beraten, Ruhe zu bewahren und nicht auf die ersten in die Diskussion gebrachten Modelle aufzuspringen. Wir können die Politik nur ermutigen, auf die abgestimmte Branchenmeinung zu warten, die der BDEW noch in diesem Herbst erarbeiten will.“ Hinsichtlich der kurzfristigen Versorgungssicherheit in den kommenden Wintermonaten (2011 und 2012) betonte Woste den festen Willen der Branche, alles in ihrer Macht stehende zu tun, um Versorgungsengpässe zu verhindern. „Die Situation ist angespannt, und das ist keine Einzelmeinung, wie auch die Bundesnetzagentur in der vergangenen Woche bestätigt hat“, so der BDEW-Präsident.
Strukturbedingte Kostenunterschiede führen zu unterschiedlichen Wasserpreisen
BDEW: Reiner Preisvergleich führt in die Irre / Zahlreiche Faktoren beeinflussen Höhe des Preises
„Die Wasserpreise in Deutschland sind unterschiedlich hoch, da es die Wasserversorger mit regional sehr verschiedenen Strukturen zu tun haben, die nicht oder nur teilweise beeinflussbar sind. Dabei geht es um eine Vielzahl höchst unterschiedlicher Bedingungen bei der Wassergewinnung, der Wasseraufbereitung und der Verteilung an die Kunden über ihre Leitungsnetze. Hinzu kommen unterschiedliche regionale Umweltauflagen, die die Versorger erfüllen. Folge dieser sehr verschiedenen Strukturen vor Ort sind unterschiedliche Kosten, die wiederum zu deutlichen und gerechtfertigten Preisunterschieden führen können“, sagte Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), heute in Berlin anlässlich der aktuellen Berichterstattung über die Wasserpreise in Deutschland. Ein reiner Preisvergleich, der diese Faktoren nicht berücksichtige, führe daher in die Irre, so Weyand.
„Die Wasserversorgung ist heute untrennbar mit dem Gewässerschutz verbunden. Es müssen wichtige ökologische Aspekte berücksichtigt werden, die Versorgung muss in den Naturhaushalt eingebettet sein. Das darf in der Debatte nicht einfach ausgeblendet werden“, führte Weyand weiter aus. Das Wasserhaushaltsgesetz schreibt eine ortsnahe Wasserversorgung vor. Damit sollen der Wassergebrauch und die natürliche Regenerationsfähigkeit des Ökosystems vor Ort miteinander in Einklang gebracht werden. So werde nachhaltig die Wasserversorgung auch für kommende Generationen gesichert. „Dies sind wichtige Aspekte, die die Wasserversorgung von anderen Branchen unterscheidet“, so Weyand.
Hinsichtlich der konkreten strukturellen Unterschiede zwischen Wasserversorgern gehe es vor allem um folgende Fragen:
– Bei der Wasserherkunft: Welche Mehrausgaben entstehen aus der Verwendung von Oberflächenwasser, oberflächennahem Grundwasser oder Tiefengrundwasser? Welche Mehrausgaben entstehen durch Fremdbezug?
– Bei der Rohwasserqualität: Welche Auswirkungen haben naturnahe oder weitergehende Aufbereitungsverfahren auf die Ausgaben der Kunden?
– Bei der Bodenbeschaffenheit, also der Geologie: Wie viel kostet durchschnittlich die Verlegung von Netzen in felsigen oder fließenden Bodenarten mehr als in Kies, Sand oder Ton?
– Bei der Topografie: Welche Mehrausgaben entstehen für die Kunden durch die Höhenstruktur im Versorgungsgebiet und damit verbundene technische Anforderungen an die Verteilung?
– Bei der Urbanität: Wie beeinflussen die Siedlungstypen (ländlicher Raum, städtischer Raum oder Großstadt) die Ausgaben pro Kopf?
– Bei der Siedlungsdichte: Wie beeinflusst die Siedlungsdichte die spezifische Netzausstattung und die Ausgaben pro Kopf?
– Wasserqualität: Welche zusätzlichen freiwilligen Leistungen (bspw. Enthärtung) erbringt das Wasserversorgungsunternehmen? Was sind die Kosten für die Kunden?
– Umweltschutz: Welche Maßnahmen ergreift das Wasserversorgungsunternehmen zum Schutz der Umwelt und der Wasservorkommen? Hierunter fallen beispielsweise Kooperationen mit der Landwirtschaft, wasserschutzbezogener Flächenkauf, zusätzliche Grundwasseranreicherung und Laboruntersuchungen, die mit ihren Auswirkungen auf die Ausgaben der Kunden erläutert werden.
– Nachhaltige Instandhaltung: Was tut das Wasserversorgungsunternehmen, um die Netzinfrastruktur nachhaltig und langfristig zu erhalten und zu sichern?
– Versorgungssicherheit: Welche Vorkehrungen trifft das Wasserversorgungsunternehmen, um die hohe Versorgungssicherheit stets zu gewährleisten? Welche Anlagen werden dafür vorgehalten?
– Kundenservice: Welches Serviceangebot bietet das Wasserversorgungsunternehmen seinen Kunden?
Weitere Informationen
Jan Ulland
Stv. Pressesprecher
Telefon 0 30 / 300 199-1162
E-Mail presse@bdew.de
Verbände gegen Begrenzung der Wasserentnahme in Deutschland
BERLIN (Dow Jones)–Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt den von der EU-Kommission vorgeschlagenen Fahrplan zum Ressourcenschutz, insbesondere bei den Wasserressourcen. „Schlüsselressourcen wie Wasser müssen nachhaltig geschützt werden“, erklärte Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser des BDEW nach der Veröffentlichung der „Roadmap“ in Brüssel.
Gleichzeitig fordert der Verband aber eine differenzierte Betrachtung beim Wassergebrauch in den EU-Ländern.
Eine generelle Begrenzung der Wasserentnahme unter 20% in Deutschland führe nicht zu einem verstärkten Schutz der Ressource Wasser. Grundwasserleiter und Oberflächengewässer seien keine unendlich großen Speicher, in denen Wasservorräte unbegrenzt angespart werden könnten, hieß es beim BDEW. So könnte sich mit der vorgesehenen Regelung sich das Problem hoher Grundwasserstände wie in Berlin verschärfen. Auch Wasser in Talsperren könne nicht unbegrenzt aufgestaut werden.
Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) fordert ein differenziertes Vorgehen bei der der Nutzung von Wasserressourcen. Entscheidend sei der Ansatz, die Bereiche Energie, Wasser und Abwasser sowie Abfallpolitik in Zukunft stärker aufeinander abzustimmen, sagte Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des VKU. Eine effizientere Nutzung der Wasserressourcen in heißen und trockenen Gegenden Europas sei dringend erforderlich, während im regenreichen Deutschland weiteres Wassersparen zu technischen und hygienischen Problemen in den Versorgungsleitungen führe. Bereits heute liege der Wassergebrauch pro Einwohner und Jahr in Deutschland europaweit im unteren Drittel.
Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) lehnt eine generelle staatliche Regulierung der Ressourceneffizienz ab. „Entgegen der Position der EU-Kommission sollte der Fokus hier jedoch noch mehr auf marktwirtschaftliche Anreizinstrumente statt auf staatliche Vorgaben gesetzt werden“, erklärte Rösler. Ansonsten sei die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen gefährdet. Die weltweit steigende Nachfrage nach Rohstoffen habe bereits zu erheblichen Preisanstiegen geführt, betonte der Bundesminister. „Eine weitere Kostensteigerung im Bereich der Ressourcennutzung durch zusätzliche Regulierungen und Steuern, wie sie die EU-Kommission jetzt vorschlägt, kann die Wettbewerbsposition massiv
Beeinträchtigen“, warnte er.
In ihrem Fahrplan für Ressourceneffizienz fordert die EU-Kommission eine nachhaltige Umgestaltung der europäischen Wirtschaft bis zum Jahr 2050. So soll künftig bei der Produktion beispielsweise durch Recycling sowie Ersetzung von Werkstoffen und Umwelttechnik der Verbrauch natürlicher Ressourcen langfristig verringert werden. Insbesondere der Einsatz wichtiger Ressourcen wie Rohstoffe, Metalle, Energie, Biodiversität und Wasser soll reduziert werden.
Veranstaltung „Nutzung der Energiepotenziale in Abwasser“ in Grevesmühlen
Energie aus Klärgas
Diskussion mit einer Delegation aus Brasilien
25. August 2011 in Grevesmühlen
Die Nutzung erneuerbarer Energien dient dem Ressourcenschutz und der Reduzierung von
klimarelevanten energiebedingten Treibhausgasen. Sie ist daher ein wichtiger Bestandteil
einer nachhaltigen Klimaschutz- und Energiepolitik. Der Zweckverband Grevesmühlen nutzt
zwei Formen der Energiegewinnung, zum einen die Sonnenenergie mittels einer
Photovoltaikanlage und zum anderen die Faulgasenergie mittels einer Faulgasverwertung
auf dem Gelände der Kläranlage Grevesmühlen.
Die GIZ (Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit – frühere GTZ) arbeitet in
Brasilien zum Thema regenerative Energien und Energieeffizienz auf der Basis eines
Bilateralenabkommens zwischen Deutschland und Brasilien. Dabei wurde der Aspekt der
Optimierung der Energienutzung in Kläranlagen als ein wichtiger Punkt für die strategische
Zusammenarbeit identifiziert. In Brasilien sind bisher erst 36% der urbanen Bevölkerung an
eine Kläranlage angeschlossen und im Moment werden große Anstrengungen unternommen,
diesen Anschlussgrad deutlich zu erhöhen.
Die Erfahrung von Grevesmühlen und anderen Abwasserbeseitigungsbetrieben bei der
Energieerzeugung und Klärgasverstromung sollen im Gespräch mit einer Delegation der GIZ
aus Brasilien behandelt werden. Weiterhin können die möglichen Beiträge der
Abwasserentsorgung zu einer sicheren Energieversorgung diskutiert werden.
Anfahrtsbeschreibung nach Grevesmühlen:
http://www.allianz-wasserwirtschaft.de/media/startseite/Anfahrt.pdf
Anmeldung zur Veranstaltung an:
kutzsch@aoew.de
Bundesverband Hydrothermale Carbonisierung e.V.: Die Marktführer für Biokohle aus biogenen Reststoffen bündeln ihre Kräfte in einem eigenen Bundesverband
Mit dem neu gegründeten Bundesverband Hydrothermale Carbonisierung e.V. schaffen die Marktführer für Biokohle aus biogenen Reststoffen eine Plattform zur Förderung der hydrothermalen Carbonisierung (HTC). Mit der HTC-Technologie können energetisch bisher nicht effizient nutzbare Biomassen zu CO2-neutraler Biokohle umgewandelt werden. Unterstützung erhält der Verband durch Spitzenforschungsinstitute wie das Karlsruher Institut für Technologie und die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften.
BERLIN–(BUSINESS WIRE)–Cleantech-Unternehmen, Anwender aus der Industrie und Forschungseinrichtungen aus Deutschland und der Schweiz haben gemeinsam den Bundesverband Hydrothermale Carbonisierung e.V. gegründet. Durch die hydrothermale Carbonisierung (HTC) wird Biomasse in umweltfreundliche Biokohle umgewandelt. Damit leistet das HTC-Verfahren einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und der effizienten Verwertung von unterschiedlichen biogenen Reststoffen wie zum Beispiel Landschaftspflegematerial, kommunale Bioabfälle, Abfälle aus der Forst- und Landwirtschaft oder auch Klärschlamm und industrielle Abfälle wie Biertreber.
Ziel des Bundesverbandes ist es, die Anwendung der hydrothermalen Carbonisierung zu fördern. Mit dem Verband schaffen die Mitglieder eine gemeinsame Interessenvertretung, um den Dialog mit Politik und Wirtschaft zu intensivieren und die Öffentlichkeit umfassend über die Vorteile der HTC zu informieren.
„Die hydrothermale Carbonisierung ist ein hocheffizientes Verfahren zur Gewinnung erneuerbarer Energie, das einen wesentlichen Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasen leistet“, erklärt der Vorsitzende des Verbandes, Dipl.-Ing. Klaus Serfass.
„Wir haben festgestellt, dass das HTC-Verfahren trotz seiner eindeutigen Vorteile noch zu wenig eingesetzt wird. Wir wollen die Anwendung dieser zukunftsträchtigen Technologie gezielt fördern und in der nationalen und europäischen Energiepolitik fest verankern“, ergänzt Dipl.-Ing. Julian Schwark, Mediensprecher des neuen Bundesverbandes.
Ein Schwerpunkt der Verbandsaktivitäten wird die Förderung der Brennstoffnormierung und -zulassung sein, damit Biokohle wie andere Biobrennstoffe verlässlich und sicher zur dezentralen regenerativen Strom- und Wärmeerzeugung eingesetzt werden kann.
Die hydrothermale Carbonisierung (HTC) ist ein hocheffizientes Verfahren zur Gewinnung erneuerbarer Energie: biogene Reststoffe werden in CO2-neutrale Biokohle umgewandelt.
Hydrothermale Carbonisierung (HTC)
Die hydrothermale Carbonisierung ist ein Verfahren, das verschiedene Arten von Biomasse unter Hitze und Druck innerhalb kurzer Zeit in eine hochwertige, CO2-neutrale Biokohle umwandelt. Alternativ kann mit dem HTC-Verfahren auch Biochar erzeugt werden, ein Humus-ähnliches Produkt, das zur landwirtschaftlichen Bodenverbesserung und zur CO2-Speicherung eingesetzt werden kann. Das Verfahren zur hydrothermalen Carbonisierung wurde 1913 durch Friedrich Bergius beschrieben. 1931 erhielt er dafür den Nobelpreis in Chemie.
Contacts
Bundesverband Hydrothermale Carbonisierung e.V.
Hauptsitz Murchin-Relzow / Geschäftsstelle Berlin
Mediensprecher: Herr Dipl.-Ing. (FH) Julian Schwark
Telefon: +49 5937 31 813
E-Mail: info@bv-htc.de
Internet: www.bv-htc.de
(nach oben)
VKU-Leitausschuss Wasser/Abwasser zum aktuellen Grünbuch Vergaberecht
EU-Kommission bürokratisiert interkommunale Zusammenarbeit
Um den Herausforderungen für die kommunale Wasserwirtschaft besonders im ländlichen Raum besser begegnen zu können, ist die Zusammenarbeit zwischen Kommunen ein wichtiges Instrument. Durch eine Bündelung der Kräfte können so die Folgen des demografischen Wandels abgefedert werden und die Qualität der Ver- und Entsorgung wird weiterhin gewährleistet. „Unverständlich ist nun der jüngste Vorstoß der EU-Kommission, die interkommunale Zusammenarbeit über das Vergaberecht weiter zu bürokratisieren“, fasste Dr. Michael Beckereit, Vizepräsident des VKU, die Position des VKU-Leitausschusses Wasser/Abwasser zusammen. Der Ausschuss hatte heute das aktuelle Grünbuch zum EU-Vergaberecht der EU-Kommission diskutiert und die dort vertretene Auffassung zur Anwendung des Vergaberechts auf die interkommunale Zusammenarbeit abgelehnt. „Die EU-Kommission ignoriert mit diesem Vorstoß die Position des EU-Parlaments, das schon 2010 einen sehr praxistauglichen Vorschlag vorgelegt hat“, so Beckereit. „Dies ist unnötig, weil es nicht mehr Rechtssicherheit schafft, sondern nur weitere bürokratische Hindernisse für lokal sinnvolle Lösungen aufbaut.“
Mit dem Grünbuch zeigt die EU-Kommission den aus ihrer Sicht notwendigen Regelungsbedarf im Vergaberecht auf. Dabei benennt sie auch die interkommunale Zusammenarbeit. Nur wenn im Einzelfall neun Voraussetzungen erfüllt sind, will sie von einem komplizierten Vergabeverfahren Abstand nehmen. Das Europäische Parlament hatte dem gegenüber den Grundsatz unterstrichen, dass es sich bei der interkommunalen Zusammenarbeit um einen reinen Organisationsakt der beteiligten Kommunen handelt, Vergaberecht daher in der Regel keine Anwendung findet und für Zweifelsfälle drei Abgrenzungskriterien aufgestellt. Das ist für die kommunale Wasserwirtschaft nach wie vor ein gangbarer Weg zu sachgerechten Lösungen vor Ort.
Der Leitausschuss Wasser/Abwasser ist das höchste Gremium des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) in Fragen der Wasserpolitik. Er setzt sich aus 25 Geschäftsführern, Werkleitern und Vorständen von kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorgern aus ganz Deutschland zusammen. Der Ausschuss tagte heute in Duisburg bei Thomas Patermann, Vorstand der Wirtschaftsbetriebe Duisburg.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.400 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit über 240.000 Beschäftigten wurden 2008 Umsatzerlöse von rund 92 Milliarden Euro erwirtschaftet und etwa 8,8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 54,2 Prozent in der Strom-, 51,4 Prozent in der Erdgas-, 77,5 Prozent in der Trinkwasser-, 53,6 Prozent in der Wärmeversorgung und 11,8 Prozent in der Abwasserentsorgung.
Abwasser aus Pflanzenkläranlagen versickern statt zur Bewässerung zu Verwenden
Gefahr durch pathogene Darmkeime ausschließen
Der VSR-Gewässerschutz fordert, dass das Abwasser aus
Pflanzenkläranlagen aus Gründen des Gesundheitsrisikos für den Verbraucher nicht
direkt zum Bewässern von Gemüse benutzt wird. Es besteht die Möglichkeit, dass
gefährliche Darmkeime wie Salmonellen, EHEC etc. auf dem Weg durch die
Pflanzenkläranlage nicht vollständig beseitigt werden, sondern im gereinigten Abwasser
nachgewiesen werden können. Verwendet man dieses Wasser direkt zur Bewässerung,
besteht die Gefahr, dass das Gemüse mit gefährlichen Darmkeimen belastet wird.
Viele Gartenbaubetriebe in In- und Ausland unterhalten zur Beseitigung ihrer Haushaltsund
Betriebsabwässer eigene Pflanzenkläranlagen. Zum großen Teil ist ein Anschluss
an die kommunale Kläranlage entweder nicht möglich oder zu teuer. Da diese
bepflanzten Bodenfilter im Gegensatz zu den konventionellen kommunalen Kläranlagen
die bakterielle Belastung sehr gut reduzieren, wird dieses Wasser neben Regenwasser
auch bereits zur Bewässerung von Gemüse benutzt. Gerade in Gegenden, wo den
Gartenbaubetrieben aufgrund der Trockenheit das Regenwasser ausgegangen ist,
steigt das Interesse dieses gereinigte Abwasser zum Bewässern zu nutzen. Es ist klar
und das Vorkommen von gefährlichen Darmkeimen ist ohne eine bakteriologische…mehr:
http://www.vsr-gewaesserschutz.de/11.html
Messfahrt des VSR-Gewässerschutz belegt extrem hohe Nitratbelastung in der Werse
Fazit: Massentierhaltungen reduzieren statt genehmigen
Die im März gemessenen sehr hohen Nitratwerte zwischen 30 und 40 Milligramm
pro Liter (mg/l) in der Werse zeigen, dass die Politik dringend gefordert ist noch stärkere
Anreize zur Umwandlung in eine bäuerlich ökologische Landwirtschaft zu setzen. Weitere Genehmigungen
für Massentierhaltungen, bei denen es keine sinnvolle und finanziell tragbare Verwertung der
anfallenden Gülle gibt, darf es nicht mehr geben. Nach den Vorgaben der Länderarbeitsgemeinschaft
Wasser (LAWA) soll das Wersewasser um einen guten Zustand zu erreichen höchstens 11
mg/l Nitrat aufweisen. Dieser Wert wird aber im gesamten Werseverlauf stark überschritten – ab
Ahlen sogar um das dreifache. Von der Erfüllung der Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie, die
einen guten Zustand der Gewässer verlangt, ist man damit noch weit entfernt.
Der VSR-Gewässerschutz startete die Messfahrt mit der Beprobung der drei Quellbächen in den
Beckumer Bergen kurz vor ihrem Zusammenfluss und der Entstehung der Werse. Hier fiel vor allem
die extrem hohe Nitratbelastung des Lippbach mit 59,6 mg/l Nitrat auf. Der Siechenbach war
dagegen immer noch mit 24,2 mg/l wesentlich zu hoch belastet und der Kollenbach wies dagegen
mit 13,4 mg/l die niedrigste Belastung auf.
Von Ahlen bis Drensteinfurt stieg die Nitratbelastung von 39,8 bis auf 45,2 mg/l an. Erst in Albersloh
konnten die Mitarbeiter des VSR-Gewässerschutzes eine Verringerung auf 38,8 mg/l und in Angel –
modde auf 32,6 feststellen. Trotz dem Zufluss der Angel mit 27,0 mg/l Nitrat, die deutlich geringer
belastet ist, verringert sich die Nitratkonzentration in der Werse bis zur Mündung in Gelmer mit 32,2
mg/l kaum noch. Die Werse wies damit im März 2011 eine stärkere Nährstoffbelastung auf als noch
bei der Emsmessfahrt im Dezember 2009 – damals lag der Wert an der Mündung bei 25,0 mg/l.
Bei so hohen Nitratkonzentrationen ist die Artenvielfalt in der Werse stark eingeschränkt. Die hohe…mehr:
http://www.vsr-gewaesserschutz.de/11.html
Energieforschung ist entscheidend für Energiewende
Energiewirtschaft sieht die richtigen Schwerpunkte gesetzt / Müller: Weitere Anpassungen im EEG, KWK-G und EnWG sind erforderlich
„Das heute im Kabinett der Bundesregierung beschlossene Energieforschungsprogramm ist eine wichtige Voraussetzung und entscheidend für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende. Die energiepolitischen Ziele können nur mit intensiver Forschung, Entwicklung und Förderung neuer Technologien erreicht werden. Die Bundesregierung setzt im Energieforschungsprogramm mit den Themen Erneuerbare Energien und Energieeffizienz die richtigen Schwerpunkte für die nächsten Jahre“, sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung der Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Entscheidend sei nach wie vor die Integration der Erneuerbaren Energien. Innovationen bei Erzeugung, Speicherung und Transport von Elektrizität müssten es ermöglichen, den wachsenden Anteil fluktuierender Erzeugung marktgerecht einzubinden.
Als „richtiges Signal“ bezeichnete Hildegard Müller das neue Volumen des Forschungsförderprogramms, das von 2011 bis 2014 insgesamt 3,5 Milliarden Euro betragen soll und damit um 75 Prozent erhöht wird. „Sinnvoll ist es auch, die Förderaktivitäten zunächst auf nationaler Ebene zwischen den betroffenen Ministerien und dann auf europäischer Ebene besser zu koordinieren. Damit kann die Effizienz der Mittelverwendung verbessert werden“, unterstrich Hildegard Müller. Die angekündigte Koordinierungsplattform könne hierzu beitragen und werde daher vom BDEW begrüßt. Im europäischen Zusammenhang sei dabei der Strategische Energietechnologieplan der Europäischen Kommission (SET) zur Förderung CO2-armer Technologien von besonderer Bedeutung.
„Über die im Energieforschungsprogramm angekündigten Fördermaßnahmen hinaus ist es aber auch erforderlich, geeignete Rahmenbedingungen für Innovationen bei den Energieversorgern zu schaffen“, so die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Beispielsweise müssten die Netzbetreiber künftig beim Thema Smart Grids sowohl bei den Investitionen, als auch bei der Forschung und Entwicklung unterstützt werden. Dies betreffe insbesondere die Verteilnetzebene. Mit Blick auf den Einsatz von Energiespeichern sollte eine Regelung getroffen werden, die deren Erprobung und Einsatz fördere. Die im Rahmen des Energiewende-Pakets vorgenommenen Änderungen seien zwar ein Schritt in die richtige Richtung, würden aber den bevorstehenden Herausforderungen beim Ausbau von Energiespeichern noch nicht gerecht. Weitere Anpassungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK-G) seien erforderlich. „Dazu gehört zum Beispiel eine vollständige Befreiung von Energiespeichern von Netznutzungsentgelten“, so Hildegard Müller.
Quelle: BDEW
Martin Weyand anlässlich des Beitrags des ARD-Magazins „Plusminus“ zur Trinkwasserqualität
„Bei diesem Thema müssen zwei Dinge klar getrennt werden: die Trinkwasserqualität an sich und der Betrieb der Hausinstallationen in den Gebäuden. Denn die Trinkwasserqualität in Deutschland ist nachweislich gut bis sehr gut. Das hat auch eine Studie des Umweltbundesamtes bestätigt. Die deutschen Wasserwerke arbeiten darüber hinaus ständig daran, die ohnehin schon hohe Wasserqualität noch zu verbessern.
Damit jedoch die von den Wasserversorgern einwandfrei gelieferte Trinkwasserqualität auch beim Verbraucher ankommt, müssen die Wasserinstallationen in den Gebäuden den technischen Standards entsprechen und regelmäßig gewartet werden. Die deutsche Trinkwasserverordnung schreibt vor, dass nicht nur bei Planung und Bau, sondern auch beim Betrieb von Hausinstallationen bestimmte technische Regeln zu beachten sind. Die Trinkwasserqualität in Gebäuden kann andernfalls durch Fehler und Mängel bei Hausinstallationen beeinträchtigt werden. Ein Beispiel hierfür ist der Einsatz ungeeigneter Werkstoffe. Unzureichende Isolierung des Kaltwassersystems und falscher Betrieb des Warmwassersystems können zum Beispiel das unerwünschte Wachstum von Legionellen fördern.
Aus gutem Grund legt daher das Bundesgesundheitsministerium in der Trinkwasserverordnung Pflichten für die Betreiber von Hausinstallationen fest. Dabei bietet die Anwendung der Technischen Regeln (DVGW-Regelwerk) dem Betreiber eine wichtige Basis zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen in der Trinkwasserverordnung. Die Trinkwasserversorger entnehmen in ihren Gewinnungs- und Versorgungsgebieten regelmäßig Proben und untersuchen diese auf ihre Reinheit, so dass die Einhaltung der strengen Trinkwassernormen gesichert ist. Dies geschieht in enger Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden und Umweltämtern.“
Weitere Informationen
Frank Brachvogel
Pressesprecher
Telefon 0 30 / 300 199-1160
E-Mail presse@bdew.de
Quelle: BDEW
Energiehändlern drohen hohe Eigenkapitalanforderungen aus Brüssel
BDEW: Unternehmen sollen in Zukunft den Handel mit Strom- und Gasmengen absichern / Wichtige Investitionen könnten aufgeschoben werden
Die Europäische Kommission hat heute eine Überarbeitung des Regelwerks zur Eigenkapitalhinterlegung (Capital Requirements Directive – CRD) von Banken und Finanzinstituten vorgelegt. Die Brüsseler Behörde plant laut dieser Neufassung, die bisher geltenden Anforderungen an die Höhe des hinterlegten Eigenkapitals zu verschärfen. Von diesen Regeln werden möglicherweise in Zukunft auch Energiehändler betroffen sein, da mit der Reform der EU-Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive – MiFID) Energiehandelsunternehmen zu aufsichtspflichtigen Finanzdienstleistern werden könnten. Somit würden Eigenkapitalvorschriften aus der CRD auch für sie gelten.
„Würden die Vorstellungen der Kommission umgesetzt werden, dann müssten die Energieunternehmen sehr viel mehr Eigenkapital als bislang vorhalten, mit dem der Handel von Strom- oder Gasmengen sowie von CO2-Zertifikaten abgesichert werden müsste“, sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), anlässlich des Vorschlags der Kommission. Damit wäre unverhältnismäßig viel Kapital gebunden, was zu einer Einschränkung des sonstigen Geschäfts führen würde. Dies erschwere auch unnötig den Eintritt für neue Marktteilnehmer. Außerdem würde dann das Geld für wichtige Investitionsmaßnahmen fehlen. Industrieunternehmen unterschieden sich deutlich von Banken, da ihr Kapital in Anlagevermögen gebunden ist, so Müller.
„Die Umsetzung dieser Richtlinie würde zu einschneidenden Veränderungen in der Energiebranche führen“, fügte Müller hinzu. Gerade zum jetzigen Zeitpunkt seien die Unternehmen auf gute Investitionsbedingungen, Planungssicherheit und auf Wettbewerb angewiesen. „Wir brauchen Investitionen in Erneuerbare Energien, konventionelle Gas- und Kohlekraftwerke und neue Netze, um die Herausforderungen der Energiewende zu meistern“, sagte die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Diese Bemühungen würden durch die Vorstellungen der EU-Kommission konterkariert. Viele – gerade kleine und mittelständische – Energieunternehmen wären gezwungen, sich vom Energiehandel zurückzuziehen, was zu einer deutlichen Reduzierung des Wettbewerbs und sinkender Liquidität auf den Energiemärkten führen würde. Die Balance zwischen freiem Wettbewerb auf dem Energiemarkt und politischen Vorgaben und Zielen dürfe aber nicht aus der Balance geraten.
Zum Hintergrund: Um das Risiko einer erneuten Finanzkrise zu verringern, bereitet die Europäische Kommission in Brüssel derzeit neue Regeln für den Finanzmarkt vor. Die Regeln für die Eigenkapitalhinterlegung galten dabei bislang nur für Akteure des Finanzmarkts.
„Für den BDEW ist es vollkommen unverständlich, warum der Handel mit Strom und Gas genauso behandelt werden soll wie die sicher notwendigen Regelungen für Finanzmarktprodukte, die zum Teil ein hohes Ausfallrisiko aufweisen können. Der Energiehandel birgt – anders als Banken – kein systemisches Risiko in sich“, erläuterte Müller. Weder hätten Energiehandelsunternehmen zur Finanzmarktkrise beigetragen, noch wäre bei Insolvenz einzelner Handelsfirmen die Energieversorgung gefährdet. Der Handel mit Finanzmarktprodukten sei etwas völlig anderes als der Handel mit physischen Produkten wie Strom- oder Gasmengen.
Der BDEW hatte sich stets für ein maßgeschneidertes Regelwerk für den Energiebereich ausgesprochen. Ein solches Regelwerk steht nach der Einigung über die EU-Richtlinie für ein Markttransparenz- und Integritätsregime für den Energiehandel (REMIT – Regulation on Energy Market Integrity and Transparency) kurz vor der Verabschiedung. „Wir fordern die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Rat der EU daher dringend auf, die bisher bestehenden Regelungen für den Energiehandel beizubehalten. Der BDEW hat dies in Brüssel bereits nachdrücklich gefordert. Wir werden uns in den kommenden Wochen intensiv für Regelungen einsetzen, die es auch kleinen und mittleren Unternehmen ermöglicht, weiter Handelsgeschäfte zu tätigen“, so die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung abschließend.
Quelle: BDEW
Fast leerer Edersee: Anrainer-Protest gegen Wasserablass für Lichterfest
Edersee. Es soll noch mehr Wasser aus dem Edersee abgelassen werden – für ein Lichterfest in Bodenwerder. Darüber sind die Ederseeanrainer empört und rufen zum Protest auf.
Quelle: agw
Alternatives Wasserforum 2012 in Marseille (FAME 2012)
Seit Ende 2009 bereitet eine international besetzte Koordinationsgruppe, das FAME (Forum Alternatif Mondial de l´Eau) in Marseille 2012, vor. Im Appel von Dakar, der ein Schritt zur Vorbereitung war, wird bekräftigt:
· dass Wasser keine Ware ist, sondern ein Menschenrecht und allen Menschen garantiert sein muss.
· dass der Weltwasserrat keine Legitimität hat- weder politisch noch technisch- weltweit über Wasser zu entscheiden und dass die Lösungen der Konzerne fehlgeschlagen sind
· dass die weltweite Zivilgesellschaft nicht nur die Legitimität sondern bereits vielfältige und erfolgreiche Erfahrungen mit der Umsetzung von Alternativen, hat.
· Das FAME in Marseille im März 2012 wird eine Bühne bieten für die Kämpfe, Siege, Erfahrungen, Alternativen zur Umsetzung des Menschenrechts auf Wasser und Entwässerung. Es wird auch die Gelegenheit sein wird, die weltweiten Wassernetzwerke zu festigen und auszubauen.
Der Appel lädt alle ein nach Marseille, zum FAME vom 10. bis 18. März 2012.
Das Ziel des Alternativen Weltwasserforums (Forum Alternatif Mondial de l’Eau, FAME) – besteht darin, eine konkrete Alternative zum VI. Weltwasserforum (Forum Mondial de l’Eau, FME), das vom Weltwasserrat organisiert wird, zu schaffen. Der Weltwasserrat, ein Organ aus transnationalen Unternehmen sowie der Weltbank. Diese Organisationen maßen sich das Recht an, ein weltweit führendes Organ im Bereich Wasser zu sein.
Bereits seit vielen Jahren haben Bewegungen der Zivilgesellschaft, die sich für den Schutz der Wasserressourcen und deren Bewirtschaftung in öffentlicher Hand einsetzen, anlässlich besonderer Treffen (Alternative Foren von Florenz 2003, sowie Genf 2005, Mexiko 2006 oder Istanbul 2009) oder innerhalb von Weltsozialforen, die in Porto Alegre, Caracas, Nairobi, Belem oder Dakar stattfanden, Plattformen geschaffen, Vorschläge und Aktionen ausgearbeitet, die als Basis dienten, eine Bewegung für die Rückgabe des Gemeingutes Wasser an die Menschheit zu schaffen. Dank dieser vielgestaltigen, weltweiten Bewegung entstanden nationale Netzwerke, wie in Italien, kontinentale Netzwerke, wie in Afrika, die zum Rückgang der Privatisierung von Wasserbetrieben führten in Lateinamerika, Afrika, Europa und insbesondere in Frankreich, der Wiege der wichtigsten multinationalen Akteure auf diesem Sektor, namentlich durch die Rekommunalisierung des Wasserversorgung in Paris.
Mehr dazu hier (http://www.fame2012.org/files/charte-de.pdf).
Die AöW unterstützt das FAME 2012 mit einem Förderbeitrag.
Quelle: AöW
Sicherheit der Trinkwasserversorgung muss an erster Stelle stehen!
Wasserbewegung und konzentrische Wasserkreise
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sieht die Förderung unkonventionellen Erdgases wie Schiefergas kritisch. „Es ist nicht auszuschließen, dass durch die Gewinnung von unkonventionellem Erdgas eine Gefährdung für Grund- und Trinkwasservorkommen besteht“, erklärt VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. „Ein nicht kalkulierbares Risiko sind insbesondere die während der Bohrphase eingesetzten Chemikalien, die in den Untergrund gepresst werden. Hier ist jetzt die Politik gefordert, die notwendigen Schlüsse zum Schutz der Trinkwasserversorgung zu ziehen.“
Die kommunale Wasserwirtschaft sieht eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung für das Aufsuchen und Gewinnen von Erdgas aus unkonventionellen Lagestätten für dringend geboten. „Die kommunalen Wasserversorger, die stets eine sichere und qualitativ hochwertige Trinkwasserversorgung gewährleisten müssen, sind dabei unbedingt mit einzubeziehen“, so Reck weiter. „Ferner dürfen entsprechende Berechtigungen nur im Einvernehmen mit der zuständigen Wasserbehörde erteilt werden.“
Diese Forderungen hat der VKU bereits im Mai 2011 in seiner Positionierung zur Förderung von unkonventionellem Erdgas formuliert. Darin unterstützt die kommunale Wasserwirtschaft auch ausdrücklich weitere Mindestanforderungen, die das UBA für die Aufsuchung und Gewinnung stellt. Demnach muss Fracking in Trinkwasserschutzzonen ausgeschlossen sein und das zurückgeförderte Frack- und Lagerstättenwasser fachgerecht aufbereitet und ordnungsgemäß entsorgt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: www.vku.de/presse/publikationen.html
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.400 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit über 240.000 Beschäftigten wurden 2008 Umsatzerlöse von rund 92 Milliarden Euro erwirtschaftet und etwa 8,8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 54,2 Prozent in der Strom-, 51,4 Prozent in der Erdgas-, 77,5 Prozent in der Trinkwasser-, 53,6 Prozent in der Wärmeversorgung und 11,8 Prozent in der Abwasserentsorgung.
Quelle: VKU
Neuer RSV-Arbeitskreis soll Merkblatt erarbeiten
Der RSV – Rohrleitungssanierungsverband e.V. plant die Gründung eines neuen Arbeitskreises zum Thema „Verfüllung von Ringräumen“. Ringräume entstehen beim Einbringen von Rohren einer kleineren Dimension in eine zu sanierende Abwasserrohrleitung. Eine Verfüllung des Ringraums ist unter anderem nötig, um den Rohrstrang in seiner Lage zu fixieren. Zudem erhält man damit eine definierte Lastübertragung. Die fachliche Auseinanderset-zung mit einem bisher oft vernachlässigten Thema soll zur Erarbeitung eines entsprechenden RSV-Merkblattes führen, mit dem der RSV eine weitere Orientierungshilfe für ausführende Unternehmen, Planer und Betreiber schaffen will.
mehr: http://www.rsv-ev.de/SiteStoriesNews.cfm?object_id=75
Quelle: RSV
Stärkere Förderung von Klärgas im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) – fordert AöW
Die AöW hat auf den vom BMU eingebrachten Referentenentwurf zum EEG innerhalb der relativ kurzen Frist von wenigen Tagen ihre Stellungnahme abgegeben. Die AöW fordert im EEG eine stärkere Berücksichtigung folgender Punkte:
1. Die Förderung von Biomasse bei nachhaltiger Auswirkung auf den Gewässerschutz,
2. die Förderung von Kläranlagen, in deren Faultürmen auch Biomasse verwendet werden kann,
3. die Förderung von Strom aus Klärgas und
4. die Förderung von Strom aus Wasserkraft.
Die Förderung von Energiepotenzialen in der Wasserwirtschaft muss im Rahmen des EEG stärker im Vordergrund stehen. Energie aus der Wasserwirtschaft steht ohne große Schwankungen konstant zur Verfügung und kann einen Anteil an der Grundlast übernehmen. Bei einer gleich hohen Förderung von Klärgas und Biogas wäre die Wirtschaftlichkeit von energieoptimierten Anlagen in der Wasserwirtschaft schneller gegeben, und die Gebührenzahler könnten als Abwasserkunden an anderer Stelle wieder entlastet werden. Hierdurch wären bundesweit energieautarke Kläranlagen praktisch erreichbar. Die effektive Nutzung und der Ausbau vorhandener Ressourcen und Netze der Wasserwirtschaft kann die Errichtung neuer Biogasanlagen mit weit höheren Kosten vermeiden helfen, ebenso die mittlerweile erheblichen Umweltbelastungen durch die Biomasseproduktion aus nachwachsenden Rohstoffen verringern. Bei der Wasserwirtschaft und der Nutzung von biogenem Abfall- und Reststoffen (Klärschlamm) gibt es auch keine Nutzungskonkurrenzen wie beim Anbau von Energiepflanzen, da Wasser und Abwasser als Teil der Daseinsvorsorge ohnehin gefördert, verteilt, gesammelt und behandelt werden muss.
Quellen und weitere Informationen:
Der Referentenentwurf zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien v. 17.5.2011 ist auf der Internetseite www.clearingstelle-eeg.de abrufbar unter:
http://www.clearingstelle-eeg.de/eeg2012/stand
Die AöW-Stellungnahme v. 23.5.2011 zum Referentenentwurf […]
http://www.allianz-wasserwirtschaft.de/media/Aktuelles/AoeW%20Stellungnahme%20EEG%202011_05_23.pdf
Gesetzentwurf zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vom 6.6.2011 (BT-Drs. 17/6071)
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/060/1706071.pdf
AöW-Positionspapier: Energiepotenziale in der Wasserwirtschaft nutzen
Aufgrund der aktuellen Diskussion um Energiekonzepte hat die AöW ein Positionspapier über die Energiepotenziale in der Wasserwirtschaft herausgegeben, das an die Politik in Bund und Ländern versandt wurde.
Die öffentliche Wasserwirtschaft verfügt über Liegenschaften, Anlagen und Netze zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in allen Kommunen. Diese sind hervorragend in Konzepte für dezentrale erneuerbare Energienutzung einzubinden, wie sie zur Erhöhung des Anteils dieser Energien geplant sind. Neben der Wasserkraft und Trinkwasser bietet Abwasser ein großes Potenzial für Energieeffizienzmaßnahmen, Energiespeicherung und Energiegewinnung. Bereits jetzt leistet die öffentliche Wasserwirtschaft beachtliche Anstrengungen zur Nutzung dieser Potenziale. Die öffentliche Wasserwirtschaft fordert die Politik auf, erweiterte Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Potenziale voll auszuschöpfen.
Eine stärkere Nutzung dieses Potenzials könnte den Energieverbrauch für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung senken, den Anteil der Eigennutzung von in den Anlagen erzeugter Energie erhöhen und die regional noch weiter auszubauenden Kapazitäten erneuerbarer Energien ergänzen.
Damit könnten der Dominanz der großen Energiekonzerne mehr regionale und dezentrale Strukturen gegenübergestellt werden. Gemessen an der gesamten Stromerzeugung in Deutschland könnte die öffentliche Wasserwirtschaft bei Ausschöpfung des gesamten Potenzials – auch auf den Kläranlagen – ca. sechs Prozent des bundesdeutschen Stromverbrauchs abdecken. Das stärkt die Kommunen finanziell, nutzt die Netzkapazitäten effektiver und entlastet die Nutzer zudem wirtschaftlich.
Die AöW fordert:
Einbeziehung der öffentlichen Wasserwirtschaft in die Erarbeitung neuer Energiekonzepte mit lokaler und dezentraler Ausrichtung.
Förderung der Erstellung von Energiekarten für die Erschließung der Energiepotenziale in der Wasserwirtschaft.
Einbeziehung der öffentlichen Wasserwirtschaft in ein regionales Energiemanagement und Energienetze.
Verlässliche Rahmenbedingungen für die öffentliche Wasserwirtschaft zur Nutzung der beschriebenen Potenziale.
Rechtliche Gleichstellung der Energie aus der Wasserwirtschaft mit anderen erneuerbaren Energien und adäquate Erhöhung der Einspeisevergütungen für Strom aus der Wasserwirtschaft, insbesondere aus Klärgas und Wasserkraft.
Gleichstellung der Klärgasnutzung mit Biogas.
Bereitstellung entsprechender Forschungsmittel für einen schnellen technischen Umbau und Finanzierung von Forschung zur Erfassung der möglichen Kapazitäten für die Umsteuerung.
Bereitstellung von Fördermitteln zur schnellen Umsetzung entsprechender Maßnahmen.
Näheres:
Das AöW-Papier „Die öffentliche Wasserwirtschaft – Energiepotenzial in Wasser und Abwasser stärker nutzen!“ hier abrufbar [pdf]
http://www.allianz-wasserwirtschaft.de/media/Aktuelles/Positionspapier_A%C3%B6W_Energiepotenziale_Wasserwirtschaft_Mai%202011.pdf
CCS-Gesetzentwurf: Öffentliche Wasserwirtschaft in Besorgnis
Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e. V. (AöW) erklärte heute in Berlin: „Unsere Bedenken gegen das Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (KSpG) und die Speicherung von Kohlendioxid sind mit dem vom Bundeskabinett vor zwei Tagen beschlossenen Gesetzentwurf nicht ausgeräumt.“
Der vom Bundesumweltministerium veröffentlichte Gesetzentwurf berücksichtigt nicht die von der Wasserwirtschaft bereits im Juli 2010 und 2009 vorgebrachten Sorgen. Die Erfahrungen von Fukushima haben uns allen deutlich gemacht, dass ein Restrisiko nie ausgeschlossen werden kann und wir haben bereits ansatzweise in Fernsehberichten aus Japan sehen können, was es bedeutet, kein trinkbares Leitungswasser zu haben. Gerade bei der Verpressung und Speicherung von Kohlendioxid im Untergrund (Carbon Capture and Storage, CCS) bestehen heute weiterhin große Unklarheiten über die langfristige Sicherheit der Technologie und die Auswirkungen auf die Natur, die Tiere und die Menschen. Besonders für die so lebensnotwendigen Wasserressourcen bestehen bei CCS nicht auszuschließende Gefahren. Diese Probleme können durch die Regelungen dieses Gesetz nicht verhindert werden.
Beim Einlagern von Kohlendioxid (CO2) im Untergrund wird das in den Speicherschichten vorhandene Salzwasser aus den Gesteinsporen in die darüber liegenden Schichten verdrängt und droht das Grundwasser zu versalzen. Weiterhin können mit den CO2-Strömen giftige Reststoffe wie Quecksilber, Arsen und Blei ins Grundwasser gelangen. So wird durch CCS unsere Lebensgrundlage aufs Spiel gesetzt.
Die im Gesetzentwurf enthaltene Definition von Langzeitsicherheit bezieht sich nur auf die Speicherfähigkeit der Speicherschichten in Bezug auf das verpresste CO2 und die Reststoffe. Das Problem der Verdrängung des salinen Wassers und die langfristig nicht ausgeschlossene Versalzung des Grundwassers wird dabei gar nicht berücksichtigt.
Von der Verdrängung des salinen Porenwassers können bereits in der Erprobungsphase weit größere Gebiete betroffen sein als mit den nach dem Gesetz möglichen Demonstrationsanlagen vorgesehen. Die unterirdische Druckausbreitung ist nach mittlerweile vorliegenden Gutachten sehr groß und im Untergrund nicht beherrschbar.
Die neu in den Gesetzentwurf aufgenommene „Länderklausel“ bringt den Bundesländern zwar mehr Einfluss, birgt nach Auffassung der AöW-Geschäftsstelle aber erhebliche rechtliche Risiken. Die Länder können nach dem Gesetzentwurf nur in begründeten Fällen per Landesgesetz „bestimmte“ Gebiete ausweisen in welchen die „Erprobung und Demonstration“ zur dauerhaften Speicherung von CO2 „zulässig“ beziehungsweise „unzulässig“ ist. Von vornherein ein gänzlicher Ausschluss der Speicherung ist damit nicht ermöglicht. Besonders bedenklich ist jedoch, dass die „Länderklausel“ nur für die Erprobung und Demonstration der langfristigen Speicherung gilt und damit die Bundesländer nach dieser Phase wiederum um diese Einflussmöglichkeit kämpfen müssen.
Mit diesem Gesetzentwurf würde somit eine bundesweite Verpressung nach 2017 ermöglicht werden.
Die von verschiedenen Seiten im letzten Jahr vorgebrachten Einwände wie die Problematik der Nutzungskonflikte, die Belastungen für die Umwelt und die Bevölkerung, die Unwirtschaftlichkeit durch die hohen Investitionskosten, sind bisher nicht ausgeräumt und haben in den Bestimmungen auch keinen Niederschlag gefunden. „Deshalb wird von uns das Gesetz und die Anwendung von CCS weiter abgelehnt“, erklärte heute die Geschäftsführerin der AÖW Christa Hecht. „Mit CCS wird eine Umweltbelastung nur durch eine andere Umweltbelastung ersetzt.“
Die AöW gibt weiterhin zu bedenken, dass mit diesem Gesetz die internationale Reputation von Deutschland in Bezug auf seine Vorreiterrolle in Umwelttechnologie einen Schaden nehmen könnte. Auch wenn die Technologie exportiert werden könnte, können die von Deutschland geforderten und angewandten Sicherheitsstandards nicht ohne weiteres von anderen Staaten verlangt und übertragen werden. Vergegenwärtigt man sich die Nutzungskonflikte mit der Ressource Wasser weltweit, so würde man mit CCS und der Förderung dieser Technologie sicherlich die Konflikte noch weiter verschärfen. Denn mit der CCS-Technologie wird nicht nur das Grundwasser gefährdet, sondern die Gewässer durch Kühlbedarf für zusätzliche Kohlekraftwerke wegen des zusätzlichen Energiebedarfs für CCS noch stärker beansprucht. Der Akzeptanz der Maßnahmen zur Verhinderung des Klimawandels wäre durch eine Gefährdung von oft geringen Wasserressourcen nicht gedient.
Die AöW betonte abschließend, es sei wichtiger, die Finanzmittel für Forschung und Förderung in regenerative weniger umweltbelastende Energien zu leiten, als in die CCS-Technologie.
Eine existenzielle Ressource, wie das Grundwasser und die Lebensgrundlage Nr. 1 wie die Trinkwasserversorgung dürfen nicht gegenüber energiepolitischen Zielen zurückgestellt werden. Der Schutz des Grundwassers muss an erster Stelle stehen.
Mit Nachhaltigkeit Wasserproblemen begegnen
Nachhaltiges Wirtschaften sichert Wasserversorgung künftiger Generationen
„Die deutsche Wasser- und Abwasserwirtschaft unterstützt nachhaltig das Ziel der Vereinten Nationen, eine sichere Trinkwasser- und Sanitärversorgung zu gewährleisten.“ Das erklärte Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zum heutigen Weltwassertag 2011. In diesem Jahr lautet das Motto „Wasser für die Städte – Antwort auf urbane Herausforderungen“ steht. Damit wollen die Vereinten Nationen auch auf klimatische und demografische Veränderungen aufmerksam machen, die neue Anforderungen an das Wasser- und Abwassermanagement stellen.
Wassermangelprobleme seien in vielen Regionen der Erde häufig Folge von Überförderung, Verschmutzung und Wasserverschwendung. „In Deutschland steht Trinkwasser in bester Qualität und ausreichender Menge zur Verfügung. Dank einer nachhaltigen Bewirtschaftung bei Gewinnung, Umgang und Schutz der Gewässer ist Deutschland ein wasserreiches Land mit hoher Wasserqualität“, erläutete Weyand. Im Bundesgebiet betrage der jährliche Wasservorrat 188 Milliarden Kubikmeter Grund-, Oberflächen- und Quellwasser. Rund 6.200 Wasserversorger fördern davon nur etwa 2,7 Prozent jährlich. Der durchschnittliche Pro-Kopf-Gebrauch in Deutschland ist seit 1990 um 17 Prozent gesunken und liegt aktuell bei 122 Litern pro Einwohner und Tag. Eine Bestandsaufnahme zu aktuellen Entwicklungen in der Wasserwirtschaft bietet das gestern dem Bundeswirtschaftsministerium vorgestellte Branchenbild der deutschen Wasserwirtschaft 2011 (Download-Möglichkeit unter: www.bdew.de).
Die deutsche Wasserwirtschaft befasst sich auch intensiv mit den Auswirkungen des Klimawandels auf Wasserhaushalt und Infrastruktur. „Die Unternehmen der Wasserwirtschaft haben bereits heute Strategien für den Klimawandel entwickelt, wie beispielsweise in den Bereichen Talsperrenmanagement, Hochwasserschutz- und Infrastrukturmaßnahmen. Damit sichern wir nachhaltig die Wasserversorgung und somit die Lebensgrundlage künftiger Generationen“, so Weyand.
Quelle: BDEW
Zum Weltwassertag 2011 fordert der BBU und der VSR-Gewässerschutz die
Bürger auf das Regenwasser auch in den urbanen Bereichen zu versickern
Der VSR-Gewässerschutz und der Bundesverband
Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) weisen auf die Notwendigkeit hin anfallendes
Regenwasser vor Ort zu versickern und so die Gefahr von Überschwemmungen
abzuwenden. Der Klimawandel wird zukünftig zu stärkeren Niederschlägen und
gleichzeitig zu langen Trockenperioden in den Städten führen. „Wasser für die Städte:
Antwort auf urbane Herausforderungen“ lautet das diesjährige Thema des
Weltwassertages, der jedes Jahr am 22. März stattfindet. Der VSR-Gewässerschutz wird
an seinen Informationsständen in den kommenden Monaten die Bürger über die Vorteile
des „naturnahen“ Umgangs mit Regenwasser informieren und beraten welche
Möglichkeiten zur Versickerung und Entsiegelung der Flächen sinnvoll sind. Insbesondere
Hausbesitzer mit Gartenbrunnen sollten darauf achten, dass sie nicht nur Wasser
entnehmen, sondern auch zur Grundwasserneubildung beitragen.
Je mehr Regenwasser in einer Stadt versickert wird, umso mehr Grundwasser kann neu
gebildet werden. Gleichzeitig rauscht weniger Wasser bei Starkregen durch die
Kanalisation in die Flüsse. Mancherorts gelangt das Regenwasser in Kläranlagen und
führt dort zu einer hydraulischen Überlastung – die Reinigungsleistung sinkt. Im Zuge des
Klimawandels werden die heftigen Niederschlagsereignisse zunehmen und wenn das
Wasser nicht vor Ort zurückgehalten und versickert wird, verschärft sich die
Hochwassersituationen an Bächen und Flüssen. Deshalb muss dringend gehandelt
werden. Jeder Hausbesitzer kann durch die Versickerung des auf seinem Grundstück
anfallenden Regenwassers einen Beitrag dazu leisten die Extremsituationen abzumildern.
Viele Gemeinden ermäßigen für das versickerte Wasser sogar die Abwassergebühren. Es
kann sich daher auch finanziell lohnen. Gleichzeitig wird durch die Versickerung der
Grundwasservorrat erhöht. Diese können bei den vorhergesagten längeren
Trockenperioden im Sommer zur Garten- und Grünflächenbewässerung mittels Brunnen
genutzt werden. Die unangenehmen sehr hohen Temperaturen in den Städten werden
durch das verdunstete Wasser gemildert. In den Gegenden, wo die Brunnennutzung
infolge geologischer Gegebenheiten schwierig ist, stellen Zisternen als künstlicher
Zwischenspeicher eine sinnvolle Lösung dar.
„Wir klären aber auch über eine mögliche Belastungen im Regenwassers auf. So raten wir
die Bürger sich bei den ausführenden Dachdeckerfirmen zu informieren, welche
Schadstoffe die verwandten Dach- und Regenrohrmaterialien abgeben können“, so
Susanne Bareiß-Gülzow, Vorsitzende im VSR-Gewässerschutz. Der Verein richtet daher
auch einen Appell an alle Dachdeckerfirmen in Zukunft darauf zu achten, dass das zu
versickernde Dachablaufwasser möglichst wenig belastet ist. Ein großes Problem stellen
Biozide dar. Sie werden vor allem direkt nach der Dachsanierung oder dem Neubau in
hohen Konzentrationen aus Dachfarben und Materialien ausgewaschen. Daher sollte auf
Biozide verzichtet werden. Bei Metalldächern sollte man beim Versickern beachten, dass
Zink, Kupfer oder Blei in erheblichen Konzentrationen abgespült werden können. „Hier ist
es sinnvoll mit einem Schwermetalladsorber den Eintrag in den Boden und damit auch ins
Grundwasser zu verhindern.“ so Susanne Bareiß-Gülzow
Des weiteren weisen BBU und VSR-Gewässerschutz darauf hin, dass Garagen- und
Hofeinfahrten nicht versiegelt werden sollten. Damit möglichst ein hoher Anteil der
Niederschlagsmenge versickern kann sind Porensteine, Gitterrasensteine oder Kies auf
einem durchlässigen Unterbau geeignet. Auch bei Gartenwegen kann man auf dichte
Pflaster- oder Plattenbeläge verzichten und statt dessen beispielsweise Schotterrasen,
Kies, Holzpflaster oder Rindenmulch verwenden. Alle die genannten Maßnahmen tragen
dazu bei die Herausforderungen in den Städten wie die stärkeren Niederschläge und die
langen Trockenperioden im Sommer für den Bürger angenehmer zu gestalten.
Kontakt:
Dipl.-Phys. Harald Gülzow
Mitglied im Geschäftsführenden Vorstand des BBU
BBU
Prinz-Albert-Str. 55
53113 Bonn
www.bbu-bonn.de
Tel. 0170 3856076
eMail: guelzow@bbu-bonn.de
Dipl.-Oecotroph. Susanne Bareiß-Gülzow
Vorsitzende vom VSR-Gewässerschutz
VSR-Gewässerschutz
Egmondstr. 5
47608 Geldern
www.vsr-gewaesserschutz.de
Tel. 02831 980281
Quelle: VSR
Grüne Energie aus Deponiegas
Energiegewinnung aus Deponiegas
Freiburg – Die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Freiburg (ASF), der regionale Energiedienstleister Badenova und das Entsorgungsunternehmen Remondis haben ein neues Konzept zur Energiegewinnung aus dem Deponiegas entwickelt.
Indem das Deponiegas mit Biogas aus Speiseresten vermischt wird, kann es weiterhin umweltschonende Energie für den Stadtteil Landwasser liefern, meldet Badenova. Das Verfahren sei deutschlandweit einmalig und könne bundesweit Beispielcharakter für andere Deponien haben.
Bereits seit 1991 wird Methangas, das beim Vergären von Hausmüll in der Freiburger Deponie Eichelbuck entsteht, zur Strom- und Wärmeerzeugung genutzt. Per Rohrleitung gelangt das Gas in den Stadtteil Landwasser, wo es im Blockheizkraftwerk (BHKW) von Badenova-Wärmeplus zu Wärme und Strom verwertet wird. Nach Angaben der Badenova wurden bisher bis zu 45 Prozent des Wärmebedarfs im Stadtteil durch Deponiegas abgedeckt. Um Deponiegas energetisch sinnvoll nutzen zu können, ist jedoch ein Methananteil im Gas von 50 Prozent nötig.
„Da seit 2005 kein frischer Hausmüll mehr auf der Deponie Eichelbuck abgelagert wird, nahm der Brennwert stetig ab, die bewährte Lösung stand vor dem Aus“, sagt Michael Broglin, Geschäftsführer der ASF. Das Deponiegas aufgrund seiner minderen Qualität einfach abfackeln, das wollte der kommunale Energiedienstleister nicht.
Kern des neuen Konzeptes ist die Anreicherung des Deponiegases. Seit Dezember 2010 wird es mit Biogas aus der Bioabfallvergärungsanlage der Remondis BKF vermischt. In dieser wird der gesamte Bioabfall – rund 30.000 Tonnen jährlich – aus Freiburg und dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald zusammengeführt. Was die Bürger in der braunen Tonne entsorgen, wird dort zu erneuerbarer Energie verarbeitet.
Das von Remondis im Industriegebiet Nord erzeugte Biogas wird über eine neu verlegte 1,5 km lange Gasleitung in den Mooswald transportiert. Dort trifft es auf die bereits vorhandene 4 km lange Leitung, die Deponiegas von der Deponie Eichelbuck nach Landwasser liefert. Beide Leitungssysteme wurden im Dezember von Badenova-Wärmeplus verbunden.
Das schwächere Deponiegas wird durch das hinzukommende Biogas angereichert, so dass das Gasgemisch wieder einen Methangehalt von 50 Prozent und mehr erreicht. Im BHKW Landwasser kann das Gasgemisch gegebenenfalls weiter optimiert werden, indem Biomethan in Erdgasqualität zugemischt wird. Das Gemisch aus erneuerbaren Energien wird zur gekoppelten Strom- und Wärmegewinnung verwendet.
„Mit der regenerativ bereitgestellten Energie können etwa 4.900 Haushalte ein Jahr lang mit Strom und etwa 1.200 Haushalte mit Wärme versorgt werden, erläutert Klaus Preiser, Geschäftsführer von Badenova-Wärmeplus. Die ökologische Energieversorgung Landwassers für die kommenden Jahre sei damit gesichert. Das Problem, dass stillgelegte Deponien die Verwendung von methanarmem Gas sinnvoll lösen müssen, besteht nicht nur in Freiburg.
Ähnliche Ansätze einer Reformierung von Deponieschwachgas beziehungsweise Beimischung von Biogas zu Deponiegas gab es bereits, allerdings war die Ausgangssituation nicht so weitläufig und ausschließlich auf die Einsatzstoffe Deponie- und Biogas beschränkt. „Für rund 45 Deponien in Deutschland könnte der Ansatz nach unserer Einschätzung umsetzbar sein“, so Michael Broglin von der ASF.
Quelle: BDE
VKU: Branchenbild der deutschen Wasserwirtschaft 2011
Das Branchenbild der deutschen Wasserwirtschaft 2011 wird pünktlich zum diesjährigen Weltwassertag am 22. März 2011 der Öffentlichkeit vorgestellt. Mit dem neuen Branchenbild legen ATT, BDEW, DBVW, DVGW, DWA und VKU in Kooperation mit dem Deutschen Städtetag sowie dem Deutschen Städte- und Gemeindebund erneut ein umfassendes Gesamtbild der deutschen Wasserwirtschaft vor.
Einen Tag zuvor, am 21. März 2011 erfolgt die offizielle Übergabe des neuen Branchenbildes im Bundeswirtschaftsministerium. Dabei werden die herausgebenden Verbände die Gelegenheit ergreifen, neben dem aktuellen Leistungsstand auch auf Herausforderungen wie sinkende Trinkwassermengen, demografische und klimatische Entwicklungen, Spurenstoffe sowie die aktuelle kartellrechtliche Debatte aufmerksam zu machen.
Mit dem Branchenbild 2011 präsentieren die herausgebenden Verbände nach den Ausgaben 2005 und 2008 nun zum dritten Mal ein Branchenbild. Damit erfüllen die Verbände ihre Selbstverpflichtung, Politik, Öffentlichkeit und Unternehmen regelmäßig über Stand und Entwicklung der Wasserwirtschaft zu informieren. Das Branchenbild steht ab 22. März 2011 allen Interessierten auch als Download auf unserer Internetseite zur Verfügung.
Ihr Ansprechpartner: Dirk Seifert
Quelle: VKU
AöW zum World Water Day
Mit dem heutigen Weltwassertag der UNO unter dem Motto „Wasser für die Städte“ soll auf die Auswirkungen des rasanten Städtewachstums, der Industrialisierung und zusätzlich die Unsicherheiten durch den Klimawandel, Konflikte und Naturkatastrophen auf die städtischen Wassersysteme aufmerksam gemacht werden. Die gesundheitlichen Probleme der über zwei Milliarden Menschen in den großen Städten, vor allem in den Schwellen- und Entwicklungsländern, die keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser und keine hygienische Abwasserbeseitigung haben, machen die Notwendigkeit von leistungsfähiger kommunaler öffentlicher Wasserwirtschaft deutlich. Mit strukturellen Fragen der Trinkwasserversorgung haben sich in Deutschland in den letzten Monaten auch Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat beschäftigt.
Der Präsident der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e. V., Dr. Jochen Stemplewski erklärte heute zum World Water Day: „Die AöW begrüßt, dass nach der Bundesregierung nun auch der Bundesrat sich am letzten Freitag in seiner Sitzung zu den bewährten Strukturen der kommunalen Trinkwasserversorgung bekannt hat. Zusammen mit der Ablehnung der von der Monopolkommission in deren 18. Hauptgutachten vorgeschlagenen Anreizregulierung für die Wasserversorgung ist das eine deutliche Unterstützung der wichtigen obersten Organe unseres Landes für die Wasserwirtschaft“.
Dr. Stemplewski betonte weiter, dass die AöW dies auch als eine klare Stärkung der öffentlichen Wasserwirtschaft und eine Absage an Deregulierung und Liberalisierung in Deutschland in einem der wichtigsten Bereiche der Daseinsvorsorge bewertet.
Die Anstrengungen der öffentlichen Wasserwirtschaft für eine effiziente und kostengünstige Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung werden weiter verstärkt fortgesetzt. In diesem Sinne leisten wir an vielen Stellen unseren Beitrag zum World Water Day, so die AöW.
Angesichts der aktuellen Lage in Japan, mit Sorge vor radioaktiver Verseuchung von Grund- und Trinkwasser, aber auch die letzten Naturkatastrophen in Haiti und Pakistan, wird deutlich wie wichtig auch in Krisenzeiten eine nachhaltig organisierte und sichere Infrastruktur in öffentlicher Hand und Verantwortung ist.
Quelle: AöW
Europäische Kommission zur Energieeffizienz
Die Europäische Kommission hat den neuen Energieeffizienzplan veröffentlicht. Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), begrüßt den Vorschlag: „Das vorgelegte Papier der Europäischen Kommission markiert einen wichtigen Grundstein für mehr Energieeffizienz. Dieser ist umso wichtiger, als wir EU-weit aller Voraussicht das avisierte Ziel, 20 Prozent der Energie bis 2020 einzusparen, nicht erreichen werden“, erläutert Reck.
Für die kommenden Jahre schlägt die EU-Kommission umfangreiche Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Europäischen Union vor. Dazu gehören insbesondere die Stärkung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), der Ausbau der Energieeffizienzdienstleistungen sowie die Implementierung intelligenter Netze und Zähler.
Die Europäische Kommission plant unter anderem, der Einspeisung von Strom aus KWK-Anlagen Vorrang einzuräumen. „Dies wäre ein entscheidender Beitrag für mehr Energieeffizienz in der EU. Zudem würde damit der Ausstoß von Treibhausgasen erheblich gesenkt. Die bisherige Einsparung von 9,7 Millionen Tonnen Kohlendioxid in Deutschland könnte durch den Einspeisevorrang maßgeblich gesteigert werden“, betonte Reck.
Das gilt auch in Bezug auf die Energieeffizienzdienstleistungen. Hier spielen Stadtwerke bereits eine bedeutende Rolle im Sinne aller Verbrauchergruppen. „Stadtwerke können durch die direkte und vertrauensvolle Bindung zu ihren Kunden Dienstleistungen anbieten, die die Energieeffizienz steigern. Dies muss in der kommenden Revision der Energiedienstleistungsrichtlinie berücksichtigt werden“, unterstrich Hans-Joachim Reck weiter.
Eine Voraussetzung zur Steigerung der Energieeffizienz und Senkung der Treibhausgasemissionen sieht der VKU ebenfalls in der Implementierung intelligenter Netze. Reck merkt dazu an: „Um den bevorstehenden Netzumbau und die damit verbundenen Investitionen zu gewährleisten, benötigen die Stadtwerke einen Regulierungsrahmen, der den Umbau der Energieinfrastruktur auf der Verteilnetzebene einbezieht. Nur so wird es in Zukunft möglich sein, die steigende dezentrale Erzeugung aus erneuerbaren Energien und die Versorgung der Bevölkerung zu sichern.“
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.400 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit über 240.000 Beschäftigten wurden 2008 Umsatzerlöse von rund 92 Milliarden Euro erwirtschaftet und etwa 8,8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 54,2 Prozent in der Strom-, 51,4 Prozent in der Erdgas-, 77,5 Prozent in der Trinkwasser-, 53,6 Prozent in der Wärmeversorgung und 11,8 Prozent in der Abwasserentsorgung.
Quelle: VKU
Plasmabasierte Technologien sollen Abluft und Abwasser reinigen
Mit Plasma gegen Luft- und Wasserverschmutzungen – unter diesem Motto engagiert sich das Projekt Plastep für eine verstärkte Nutzung plasmabasierter Technologien.
Greifwald – Die Technologiezentrum Fördergesellschaft Vorpommern gehört zu der Riege von Partnern aus Universitäten, Instituten und Vereinen des des gesamten Ostseeraums, die sich im Projekt Plastep (Dissemination and fostering of plasma-based technological innovation for environment protection in the Baltic Sea region) zusammengetan haben. Ihr gemeinsames Ziel ist es, plasmabasierte Technologien für die Abluft- und Abwasserbehandlung zur praktischen Anwendung zu bringen. Dazu sollen Entscheidungsträger aus Politik und Wirtschaft über das Potenzial dieser Technologie aufgeklärt werden, damit das erlangte Wissen in den Bildungsprozess zukünftiger Generationen einfließt und Investitionen in entsprechende Anwendungen gefördert werden.
Um das gesteckte Ziel zu erreichen, wurden drei thematische Arbeitsgruppen ins Leben gerufen, die Demonstrationsmodelle und Prototypen zur Reduzierung von Emissionen entwickeln wollen. Die erste Arbeitsgruppe beschäftigt sich mit den Schadstoffen Stickstoff- und Schwefeloxide (NOx/ SOx), die bei fast allen Verbrennungsprozessen entstehen. Arbeitsgruppe zwei konzentriert sich auf flüchtige organische Verbindungen (VOCs, volatile organic compounds) und Partikeln, die z.B. in der Kunststoffverarbeitung oder in Lackierereien vorkommen. Die dritte Gruppe hat sich der Behandlung verschmutzten Wassers verschrieben.
Quelle: BDE
Konsequenzen für Energieversorgung beachten
Wegfall der Erzeugung aus Kernkraftwerken kann kurzfristig kompensiert werden / Netzstabilität muss dringend auf die Tagesordnung
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) unterstützt das Vorgehen der Bundesregierung, während des Moratoriums eine Überprüfung der Sicherheit deutscher Kernkraftwerke vorzunehmen. Das von der Bundesregierung beschlossene Moratorium zur Laufzeitverlängerung wirft zahlreiche Fragen über mögliche Konsequenzen für die zukünftige Energieversorgung Deutschlands auf. Konkret geht es aktuell insbesondere um die Kompensation der vom Netz genommenen Erzeugungskapazität, die Entwicklung der Strompreise und um die Frage der Netzstabilität.
„Nach unserer Einschätzung kann der Wegfall der Erzeugung aus den betreffenden Kernkraftwerken zumindest kurz- und mittelfristig durch eine höhere Auslastung der deutschen Kohle- und Erdgaskraftwerke ausgeglichen werden“, so Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des BDEW.
Während es die Kernkraftwerke im Jahr 2010 auf nahezu 6.500 Jahresvolllaststunden brachten, leisteten die Erdgaskraftwerke im Schnitt rund 3.200, die Steinkohlekraftwerke durchschnittlich 3.800 Jahresvolllaststunden. Diese Werte sind in den vergangenen Jahren gesunken, da die konventionellen Kraftwerke auf Grund des stark wachsenden Anteils der fluktuierenden Stromerzeugung aus Wind und Photovoltaik zunehmend im so genannten „Lastfolgebetrieb“ fahren müssen.
Vor diesem Hintergrund gibt es heute ein Potenzial zur Steigerung der Stromerzeugung in den konventionellen Kraftwerken. Gleichzeitig ist jedoch zu berücksichtigen, dass in diesen Kraftwerken auch Reserven zum Beispiel für die Regelenergiebereitstellung sowie zum Ausgleich der fluktuierenden Einspeisung aus Erneuerbaren vorgehalten werden müssen. Solcher Reserven bedarf es angesichts der ambitionierten Ziele zum Ausbau der Erneuerbaren Energien in Zukunft immer mehr.
Überdies führt eine größere Auslastung z.B. von Kohle- und Gaskraftwerken oder ggf. die Wiederinbetriebnahme von bereits stillgelegten Anlagen zu einer Erhöhung der CO2-Emissionen. Werden die sieben von der Bundesregierung genannten Kernkraftwerke für drei Monate abgeschaltet und die entsprechende Stromerzeugung zum Beispiel in einem Verhältnis von 10% / 45% / 45% durch Braunkohle- / Steinkohle- / Erdgas-Kraftwerke ersetzt, führt dies zu zusätzlichen CO2-Emissionen von rund 8 Millionen Tonnen.
Müller: „Aufgrund verschiedener Faktoren ist eine Kompensation der KKW-Abschaltungen durch den bestehenden Kraftwerkspark also keine Dauerlösung.“ Der BDEW weist in diesem Zusammenhang auch auf die Widerstände gegen den Bau von Kohlekraftwerken hin, die in der jüngeren Vergangenheit zur Aufgabe einiger Investitionsprojekte geführt haben.
Der Bundesverband betont zudem, dass es an der Strombörse in Leipzig unweigerlich steigende Strompreise zur Folge habe, wenn relativ preiswert erzeugende Kraftwerke vom Netz genommen und durch teurere Erzeugungsarten ersetzt würden, die dann den Börsenpreis vorgeben. Kurzfristige Erhöhungen des Börsenpreises müssen sich aber nicht zwangsläufig sofort in steigenden Stromrechnungen für die Haushalte niederschlagen, weil sie im Rahmen der langfristigen Beschaffung ausgeglichen werden können. Wie sich die Strompreise auf längere Sicht entwickeln, hängt indes vom Ausgang des Moratoriums und den weiteren Überlegungen der Bundesregierung ab.
Wichtig aus Sicht des BDEW: Wenn der Ausfall durch konventionelle Großkraftwerke kompensiert wird, kann die Netzstabilität grundsätzlich aufrecht erhalten werden. Allerdings bringen die Abschaltung der sieben Reaktoren und ihr Ersatz durch andere Kapazitäten auch eine gravierende Änderung der regionalen Erzeugungsstruktur und der Lastflüsse. „Das kann Teile des Netzes vor erhebliche Probleme stellen. Deshalb muss die Bundesregierung sofort das Gespräch mit den Netzbetreibern suchen“, forderte Müller. Die aktuelle Situation zeige noch einmal überdeutlich, wie dringend der Netzausbau in Deutschland und die Verkürzung von Planungs- und Genehmigungsverfahren hierfür sei.
Quelle: BDEW
Neuer Entwurf des CCS-Gesetzes erlaubt verschmutztes Kohlendioxid in denUntergrund zu injizieren
Der neue Gesetzesentwurf zur Endlagerung von Kohlendioxid im Untergrund belegt deutlich, dass die Sicherheit der Bürger immer noch zweitrangig ist.
Da an die Konzerne keine Forderungen bezüglich des Reinheitsgrades
des einzulagernden Kohlendioxids gestellt werden, müssen die Bürger akzeptieren,
welcher Verschmutzungsgrad bei der Injektion für die Konzerne wirtschaftlich vertretbar
ist. „Je mehr Schwefeloxide und Sauerstoff das einzulagernde CO2 verschmutzen, umso
höher ist die Gefahr, dass sich die Rohrleitungen bei der Injektion zersetzen. Diese Rohre
führen durch Grundwasserschichten, die für die Trinkwasserversorgung notwendig sind.
Wenn Leckagen auftreten, gelangt das Kohlendioxid mit all seinen Verschmutzungen
direkt in den Grundwasserleiter.“, so Harald Gülzow, Mitglied im Geschäftsführenden
Vorstand vom Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU).
Der VSR-Gewässerschutz und der BBU halten die fehlenden Grenzwerte für die
Gaszusammensetzung für eine extreme Gefährdung der Trinkwasservorräte. Im
Gesetzesentwurf ist im § 24 unter Anforderungen an Kohlendioxidströme festgelegt, dass
der Anteil des Kohlendioxid nur so hoch sein muss, wie dies nach dem Stand der Technik
bei der jeweiligen Art der Anlage mit verhältnismäßigen Aufwand erreichbar ist. Die Höhe
des Verschmutzungsgrades wird somit zur wirtschaftlichen Entscheidung des
Anlagenbetreibers. Sollte dieser Entwurf, wie vorgesehen in den nächsten Wochen
verabschiedet werden, dann sind die Menschen in den zur Endlagerung vorgesehenen
Gebieten hochgradig gefährdet.
Vattenfall betreibt bisher als einziger Energiekonzern in Deutschland eine Versuchsanlage
zur Abscheidung von Kohlendioxid. Für dieses CO2 aus der Verstromung von Braunkohle
im Kraftwerk Schwarze Pumpe wurde von Vattenfall für die Speicherung im
Versuchsendlager Ketzin einen Reinheitsgrad von 99,7 % zugesagt. Unter dieser
Festsetzung stimmte das Landesbergamt Cottbus als Genehmigungsbehörde und das
Geoforschungszentrum Potsdam (GFZ) als Betreiber der Anlage in Ketzin der Injektion
2009 zu. Am 30. April 2009 sichtete Harald Gülzow den Betriebsplan für den Standort
Ketzin in den Räumen des Landesbergamtes Cottbus. Den Unterlagen nach wurde selbst
bei einem derart hohen Reinigungsgrad eine Erhöhung der Korrosionsraten der
Leitungsrohre befürchtet. Aus diesem Grund wurde empfohlen die Injektion von CO2 aus
der Versuchsanlage Schwarze Pumpe zunächst auf ein Jahr zu begrenzen und die
probeweise Injektion geringer Mengen wissenschaftlich und technisch zu bewerten.
Der wissenschaftliche Kenntnisstand ist zu gering, um das Korrosionsverhalten von
Leitungsrohren durch ungeklärte Beimengungen zum Kohlendioxid abschätzen zu können.
Mit zunehmender Verschmutzung mit Schwefeloxiden, Sauerstoff etc. steigt aber auch
noch zusätzlich die Gefahr unerwünschter Wirkungen auf das Speichergestein. In der
Folge können CO2-Endlager undicht werden und die Grundwasservorräte verschmutzen,
auf die die Trinkwasserversorgung und die Landwirtschaft angewiesen ist. „Es ist
unerklärlich wie trotz der nicht abschätzbaren Gefahren keine Grenzwerte für die
Gaszusammensetzung festgelegt werden. Nicht das Risiko für die Bevölkerung wird
minimiert, sondern die Kosten für die Konzerne.“ so Susanne Bareiß-Gülzow, Vorsitzende
vom VSR-Gewässerschutz.
Immer wieder wird von der Industrie behauptet, dass die Richtlinie der Europäischen
Union zur geologischen Speicherung von Kohlendioxid die Endlagerung von CO2 im
Untergrund vorschreibt. Hingegen ist in Artikel 4 der EU-Richtlinie jedoch festgelegt, dass
die Mitgliedsstaaten das Recht behalten, die Gebiete zu bestimmen, in denen
Speicherstätten zulässig wären. Dazu gehört natürlich auch das Recht, keinerlei
Speicherung auf der Gesamtheit ihres Landes zuzulassen. Die Mitgliederversammlung
des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz forderte deshalb bereits im Frühjahr
2010 von der Bundesregierung im zukünftigen CCS-Gesetz festzulegen, dass in
Deutschland keine Speicherstätten für CO2 zugelassen werden.
Quelle:
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU)
VSR-Gewässerschutz e.V.
AöW bestätigt Präsidium
Auf ihrer gestrigen Mitgliederversammlung in Berlin bestätigte die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) das bisherige Präsidium und wählte zwei weitere neue Präsidiumsmitglieder. Präsident der AöW ist weiterhin Dr. Jochen Stemplewski, Vorstandsvorsitzender der Emschergenossenschaft/Lippeverband. Vizepräsidenten sind Hans-Hermann Baas, Verbandsvorsteher des Wasserverbands Peine und Jürgen Bolder, Erster Betriebsleiter des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Freiburg.
Weitere Präsidiumsmitglieder sind: Lutz Altenwerth (Vorstand des azv Südholstein), Hans-Adolf Boie (Präsident des Deutschen Bundes der verbandlichen Wasserwirtschaft e. V.), Eckhard Bomball (Verbandsvorsteher des Zweckverbandes Grevesmühlen), Prof. Dr. Wolfgang Firk (Vorstand des Wasserverbands Eifel-Rur), Albrecht Kippes (Kaufmännischer Werkleiter der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg), Jens Lattmann, Beigeordneter des Deutschen Städtetags, Michael Richter (Vorstand des Aggerverbands), Otto Schaaf (Vorstand Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR), und Ulrich Schardt (Geschäftsführer des Wasserverbands Nordhausen).
Die Mitgliederversammlung zog Bilanz über die Arbeit der letzten Monate und die Zeit seit der Gründung im Jahr 2007 und stellte fest, dass der Privatisierungstrend gestoppt werden konnte und heute die verantwortungsvolle und sichere Aufgabenerfüllung der öffentlichen Wasserwirtschaft wieder verstärkt Anerkennung findet. Der Verband sieht dies auch als einen Erfolg seiner Arbeit an.
Der Mitgliederversammlung vorausgegangen war eine Veranstaltung zu „Öffentliche Wasserwirtschaft – Grundlage der Gemeinwohlaufgaben“. Referenten zu diesem Thema waren Prof. Gesine Schwan, Präsidentin der Humboldt-Viadrina School of Governance und Erhard Ott, Mitglied des Bundesvorstandes der Gewerkschaft ver.di. Weitere Themenblöcke beschäftigten sich mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und dem Single-Market-Act der EU-Kommission.
Quelle: AöW
46 Prozent des Strompreises sind Steuern und Abgaben
Musterhaushalt mit drei Personen zahlt 72,77 Euro im Monat für Strom
Staatliche Steuern und Abgaben sind auf ein neues Rekordhoch geklettert und haben inzwischen einen Anteil von rund 46 Prozent am Strompreis eines durchschnittlichen Haushaltes erreicht. Im vergangenen Jahr betrug dieser Anteil noch 41 Prozent. Ein Musterhaushalt mit drei Personen und einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden zahlt für seine Stromrechnung inzwischen 72,77 Euro im Monat. Der Anteil der Strombeschaffung und des Vertriebs liegt aktuell bei etwa 34 Prozent; der Anteil der Netzentgelte beträgt im Durchschnitt rund 20 Prozent. Das hat eine erste Untersuchung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) ergeben, bei der die Veränderungen aller Stromprodukte inklusive Sondertarife betrachtet wurden.
Die Strompreise für Haushaltskunden sind nach BDEW-Angaben zum Jahresanfang 2011 durchschnittlich um 5,3 Prozent gestiegen, obwohl die EEG-Umlage den Strompreis um rund sieben Prozent ansteigen ließ. „Während der Kostenblock der staatlichen Steuern und Abgaben wieder zugelegt hat, ist der Strompreisanteil, der durch die Erzeugung, den Transport und Vertrieb bedingt ist, erneut durchschnittlich gesunken. Insbesondere die gesetzlich garantierte Förderung der Erneuerbaren Energien hat den Strompreisen zum Jahresanfang zugesetzt“, erläuterte Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Allein die Belastungen aus der EEG-Umlage werden laut BDEW für die Kunden von 8,2 Milliarden Euro im Jahr 2010 auf voraussichtlich 13,5 Milliarden Euro in diesem Jahr steigen. „Zusätzlich sind in einigen Regionen die Kosten gestiegen, die durch den Ausbau der Stromnetze bedingt sind und durch die Netzentgelte auf den Strompreis umgelegt werden. Diese Kosten entstehen vor allem durch den von allen gewollten Ausbau der Erneuerbaren Energien“, so Hildegard Müller.
Zur aktuellen Diskussion um die angeblich zu hohe EEG-Umlage 2011 erklärte die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung: „Wer behauptet, die EEG-Umlage 2011 sei zu hoch, muss über seherische Fähigkeiten zu den künftigen Wetterbedingungen, zum Investitions- und Verbraucherverhalten sowie zu den Börsenpreisen am Spotmarkt bis zum Jahresende 2011 verfügen. Eine exakte Beurteilung der Höhe der EEG-Umlage 2011 ist zum jetzigen Zeitpunkt einfach nicht möglich. Fakt ist, dass für die Stromkunden in Deutschland kein Nachteil entstanden ist oder entsteht.“ Ermittelt wird die EEG-Umlage nach Vorgaben des Gesetzgebers von den deutschen Übertragungsnetzbetreibern. Als zuständige Behörde überwacht die Bundesnetzagentur die Ermittlung, Festlegung und Veröffentlichung der EEG-Umlage. Die Versorgungsunternehmen profitieren von dieser Umlage nicht, sondern reichen diese an die Kunden weiter. Die Verbraucher bezahlen bundesweit einheitlich über einen Ausgleich immer nur für die tatsächlich erfolgte Erzeugung aus Erneuerbaren Energien. Dies wird, egal ob die EEG-Umlage möglicherweise zu hoch oder wie im Jahr 2010 zu niedrig geschätzt worden ist, nachträglich inklusive möglicher Zinsen für die Kunden in Form der sogenannten Nachholung entweder positiv oder negativ verrechnet und fließt in die EEG-Umlage des jeweiligen Folgejahres ein.
Richtig ist nach BDEW-Angaben, dass mit der EEG-Mittelfristprognose der Übertragungsnetzbetreiber für das Jahr 2011 eine EEG-Umlage in Höhe von 3,53 Cent pro Kilowattstunde vorhergesagt wurde. „Diese Prognose wurde in Zusammenarbeit mit externen Gutachtern erstellt. In die Erarbeitung der Datengrundlagen und Prognosen zur Berechnung der EEG-Umlage sind die Bundesnetzagentur und das Bundesministerium für Umwelt eingebunden“, betonte Hildegard Müller. Bei der Prognose wurde im Herbst ein Zubau von Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von 9.500 MW für das Jahr 2010 geschätzt; nach bisher vorliegenden Zahlen betrug der Zubau rund 7.000 MW. „Für die Abrechnung ist am Ende jedoch entscheidend, wie viel Strom diese Anlagen tatsächlich erzeugt haben. Erst dann wird sich zeigen, ob die EEG-Umlage 2011 zu hoch geschätzt worden ist oder nicht. Im Übrigen ist die EEG-Umlage 2010 aufgrund der im Jahr 2009 nicht vorhersehbaren Zubauzahlen der Photovoltaikanlagen zu niedrig geschätzt worden. Es entstand eine Differenz von rund 1,1 Milliarden Euro zu Lasten der Energieversorger, die mit Hilfe der sogenannten Nachholung mit der folgenden EEG-Umlage verrechnet wurde“, erläuterte die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.
„Der Kunde hat grundsätzlich immer die Möglichkeit, seine Stromrechnung zu beeinflussen. Er hat die Wahl zwischen zahlreichen Produkten und rund 1.100 Anbietern im deutschen Strommarkt. Deshalb empfehle ich den Verbrauchern, sich zu informieren, sich beraten zu lassen und den für sie günstigsten Tarif zu wählen“, erklärte Hildegard Müller.
Quelle: BDEW
AöW sieht im Ergebnis des Berliner Volksbegehrens eine Absage an Privatisierung
„Das überwältigende Votum der Berliner Bürger zur Offenlegung aller Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe ist für die öffentliche Wasserversorgung Bestätigung und Ansporn zugleich, Transparenz bei der Aufgabenerfüllung und der Information der Gebührenzahler zu erreichen.“ Das erklärte Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) zum Berliner Volksbegehren vom 13. Februar.
Die AöW wertet dieses Ergebnis auch als Zeichen der Bevölkerung an die Politik, die lebensnotwendigen Gemeinschaftsaufgaben Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in öffentlicher Hand zu behalten und Experimente mit der Privatisierung aufzugeben. Die kommunale Einflussnahme und Kontrolle wie sie in der öffentlichen Wasserwirtschaft rechtlich gegeben ist, bietet die beste Gewähr für eine sichere, kostengünstige und gute Versorgung der Menschen. Das muss von der Politik wieder anerkannt werden. Die Bürgerinnen und Bürger von Berlin haben das eindrucksvoll bekräftigt.
Quelle: AöW
Votum gegen EU-Richtlinie zu Konzessionen ist richtiges Signal
Geltendes Europarecht enthält präzise und abschließende Vorgaben zu Dienstleistungskonzessionen / Kommunale Entscheidungshoheit erhalten
„Die klare Ablehnung einer zusätzlichen europäischen Regelung im Bereich der Dienstleistungskonzessionen, die sich in der heutigen Bundesrats-Sitzung abzeichnet, ist ein richtiges und wichtiges Signal aus Deutschland gegen Bürokratisierung und damit gegen weitere Belastungen für die Kommunen und die Wasserwirtschaft. Es wäre wünschenswert, dass sich Bundesregierung und Bundestag in dieser Frage ähnlich klar positionieren“, sagte Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) anlässlich der heutigen Sitzung des Bundesrates. Die Länderkammer befasst sich unter anderem mit der Initiative der Europäischen Kommission, im Rahmen des so genannten Binnenmarktaktes europäische Vorgaben für Dienstleistungskonzessionen in Form einer EU-Richtlinie auszuarbeiten. Bereits im Januar 2010 hatte sich der Bundesrat gegen entsprechende Vorüberlegungen der Kommission ausgesprochen. Auch das Europäische Parlament hatte im vergangenen Jahr eine solche Initiative fraktionsübergreifend abgelehnt.
Ein vom BDEW in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten komme eindeutig zu dem Schluss, dass eine solche europäische Gesetzgebung grundsätzlich nicht erforderlich sei. „Das jetzige EU-Recht und die entsprechenden Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) geben nach Auffassung der Gutachter die wesentlichen Grundsätze für Dienstleistungskonzessionen bereits klar und verbindlich vor“, erläuterte Weyand.
Der EuGH hat bereits in mehreren Entscheidungen zu Dienstleistungskonzessionen wesentliche Grundsätze des bestehenden EU-Gemeinschaftsrechtes für anwendbar erklärt, so der BDEW. Dabei geht es insbesondere um grundlegende Fragen wie etwa ein transparentes Verfahren bei der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen und den Ausschluss einer Diskriminierung von Bietern, die sich um eine Konzession bewerben.
„Der BDEW tritt seit Jahren vehement dafür ein, die kommunale Gestaltungsfreiheit, wie auch im EU-Vertrag von Lissabon vorgesehen, zu erhalten“, so Weyand. Der hohe und europaweit führende Qualitätsstandard in Deutschland ist das Resultat dieser kommunal abgesicherten, gleichwohl strukturell vielseitigen Wasserver- und Abwasserentsorgung. Die Kommunen sollten im Rahmen ihrer Organisationshoheit nach unserer Auffassung weiterhin selbst darüber entscheiden können, ob sie Aufgaben selbst erledigen oder bei ihrer Wahrnehmung Dritte unter Beachtung des Vergaberechts beteiligen“, forderte der BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser abschließend.
Quelle: BDEW
Hildegard Müller: Das ist ein Rückschritt für eine umweltfreundliche Energieversorgung
Bundesregierung will Steuervorteile für Fernwärme streichen / BDEW kritisiert grundsätzlich das Gesetzgebungsverfahren
„Das heutige Votum des Bundesrates, die Streichung der bisherigen Steuervorteile für Fernwärme durch die Bundesregierung nicht aufzuhalten, ist ein Rückschritt für die notwendige Entwicklung einer umweltfreundlichen und effizienten Energieversorgung.“ Das sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), in Berlin. Der Deutsche Bundesrat hatte sich in seiner heutigen Sitzung gegen die Anrufung des Vermittlungsausschusses entschieden. Hier ging es um das Fortbestehen von Steuervorteilen für Fernwärme im Rahmen der Beratungen zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes. Damit bleibt es bei der beabsichtigten Streichung der steuerlichen Begünstigung für Fernwärme zum 1. Januar 2011. Kritik übte der BDEW auch grundsätzlich am Gesetzgebungsverfahren zum Haushaltsbegleitgesetz 2011: Den Betroffenen sei in der entscheidenden Phase des Verfahrens keine Gelegenheit zu einer fachlichen Stellungnahme eingeräumt worden.
Das Votum des Bundesrates sei daher unverständlich und kontraproduktiv. „Die Fernwärme auf Basis von Kraft-Wärme-Kopplung, kurz KWK, ist eine besonders energieeffiziente und umweltfreundliche Heizenergie. Bei keinem anderen Prozess der Energieerzeugung wird der Brennstoff so effizient eingesetzt wie bei KWK- und Fernwärmesystemen. Der Energiegehalt des Brennstoffs wird zu mehr als 80 Prozent in nutzbaren Strom und nutzbare Wärme umgewandelt“, erklärte Hildegard Müller. Gegenüber der konventionellen Erzeugung von Strom und Wärme spare KWK bis zu 48 Prozent der eingesetzten Primärenergie ein. Entsprechend gering seien auch die CO2-Emissionen.
„Durch die Meseberger Beschlüsse zur Energie- und Klimapolitik hat sich die Bundesregierung im Jahr 2007 noch das Ziel gesetzt, den KWK-Anteil an der gesamten Stromerzeugung bis zum Jahr 2020 auf 25 Prozent zu erhöhen. Damit wurde die Fernwärmeversorgung aus KWK als effiziente, umwelt- und ressourcenschonende Form der Wärmeerzeugung explizit anerkannt. Dieses Ziel ist jetzt in weite Ferne gerückt.“ betonte Müller. Die Entscheidung des Bundesrates sei umso erstaunlicher, als dass dieser selbst am 26. November 2010 für eine zügige Wiederaufnahme der im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes gestrichenen Steuerbegünstigung der Fernwärme plädiert hatte.
Der BDEW hatte sich im Laufe der Beratungen zum Haushaltsbegleitgesetz 2011 und der Änderung zum Energie- und Stromsteuergesetz in mehreren Stellungnahmen, einer Anhörung im Finanzausschuss und bilateralen Gesprächen wiederholt ausdrücklich für eine zügige Wiedereinführung der Steuerbegünstigung für die Fernwärme eingesetzt. „Zukünftig kommen erhebliche Steuermehrbelastungen auf die zentrale Fernwärmeversorgung zu. Dies ist umso unverständlicher, als die Fernwärme- und KWK-Systeme auch dem Emissionshandel unterliegen. Auf dem Wärmemarkt konkurrieren sie aber mit Heizungssystemen, die am Emissionshandel nicht teilnehmen müssen. Außerdem stellt die Umsetzung der Beschlüsse die Energieunternehmen vor große bürokratische Hürden. Dies steht den Bestrebungen der Bundesregierung, den Bürokratieabbau voranzubringen, konträr gegenüber. Mit der heutigen Entscheidung des Bundesrates wurde die Chance vertan, die hier bestehenden Wettbewerbsverzerrungen zu korrigieren und die Benachteiligung der Fernwärme rückgängig zu machen“, bedauerte Hildegard Müller.
Quelle: BDEW
Nach mehr als neun Monaten Verhandlungen konnte eine längere Streikphase abgewendet werden
BDE und ver.di einigen sich auf neuen Entgelttarifvertrag für Entsorgungsbranche
Nach intensiven Verhandlungen haben sich der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. in seiner Funktion als Arbeitgeberverband der privaten Entsorgungs- und Kreislaufwirtschaft sowie die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di am Dienstag (01.02.2011) auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt, der bis zum 31.12.2011 gelten soll. Am 8. Februar beginnen die erneuten Verhandlungen zwischen ver.di, BDE und der Vereinigung Kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) zur Fortsetzung des Mindestlohns für die Abfallwirtschaft über August 2011 hinaus.
Die rund 20.000 Beschäftigten der Privaten Abfallwirtschaft erhalten rückwirkend für die Monate Mai bis Dezember 2010 eine Einmalzahlung von 350 Euro. Ab Januar 2011 erhalten sie eine lineare Erhöhung von zwei Prozent bezogen auf die Ecklohngruppe 5. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2011. Die Einstiegsentgelte werden dahingehend verändert, dass für neu Einzustellende ab 1. Februar 2011 eine Stufensteigerung über zehn Jahre erfolgt, statt wie bisher über sieben Jahre. Die Auszubildenden erhalten eine Einmalzahlung von 100 Euro, die Ausbildungsvergütung steigt ebenfalls um zwei Prozent.
Außerdem sind sich die Tarifvertragsparteien darüber einig geworden, dass trotz der erfolgten gesetzlichen Änderungen im Bereich der Altersteilzeit eine Inanspruchnahme nach dem Tarifvertrag möglich bleiben muss.
Beide Seiten verständigten sich zudem darauf, die so genannte Tarifautomatik zeitlich zu strecken. Während die Löhne neuer Arbeitnehmer bislang innerhalb von sieben Jahren automatisch von 80 Prozent des Tarifentgelts (Einstiegsentgelt) auf 100 Prozent des Tarifentgeltes anstiegen, wird dieser Prozess ab sofort 10 Jahre dauern.
Die Arbeitgeber hatten ursprünglich eine zweite Lohnebene und Absenkungen in Höhe von 20 Prozent gefordert. Dies konnte erfolgreich abgewendet werden. „Es ist gelungen, die Lohndumpingspirale aufzuhalten und das Einziehen einer zweiten Lohnebene mit erheblichen Absenkungen für die Beschäftigten zu verhindern“, so Erhard Ott, Mitglied des ver.di-Bundesvorstandes. „Die Warnstreiks im letzten Jahr und die Ankündigung, den Arbeitskampf auszuweiten, haben den Arbeitgebern deutlich gemacht, dass die Beschäftigten nicht bereit sind, den bestehenden harten Wettbewerb in der Branche auf ihrem Rücken austragen zu lassen“, betonte Ott.
Der Verhandlungsführer des BDE, Dr. Thorsten Grenz (Veolia Umweltservice GmbH), bezeichnete das Ergebnis als „mit Bedenken vertretbar“. Es entspreche der wirtschaftlichen Situation, sei aber ungeeignet, die Tarifbindung grundsätzlich zu stärken. Gleichwohl empfehle er den Verbandsgremien die Annahme der erzielten Einigung.
„Im Sinne der Beschäftigten und tarifgebundenen Unternehmen der Branche muss es nunmehr gelingen, differenzierte Löhne nach Tätigkeiten festzulegen, damit dem Kampf um die Aufträge endlich Einhalt geboten werden kann und der Wettbewerb nicht mehr zu Lasten der Beschäftigten ausgetragen wird“, forderte Ott.
Die Parteien haben eine Erklärungsfrist bis zum 15. Februar 2011 vereinbart.
Quelle: euroticker
EU-Gipfel unterstreicht hohen Stellenwert der Energiepolitik
Kluge Verzahnung nationaler und internationaler Vorstellungen notwendig
„Der heutige Gipfel der europäischen Staats- und Regierungschefs hat allen energiepolitischen Akteuren klar gemacht: Beim Thema Energie wird es künftig einen Rückzug in die nationale Idylle nicht mehr geben. Ob sichtbar oder unsichtbar: Bei energiepolitischen Entscheidungen und Zukunftsentwürfen in Deutschland wird die EU künftig immer mit am Tisch sitzen. Ohne eine EU-weite Perspektive und Zusammenarbeit werden wir den europäischen Binnenmarkt für Energie, den notwendigen Systemwandel in der Energieversorgung und unsere Klimaziele nicht erreichen können“, sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zu den heutigen Beratungen des Europäischen Rats.
Der BDEW begrüßt den ganzheitlichen Ansatz der Staats- und Regierungschefs für die europäische Energiepolitik in der Energiestrategie 2020. Dabei sind aus Sicht des BDEW zwei Themen von besonderer Bedeutung. „Zum einen muss der Ausbau der Energieinfrastruktur in Deutschland und Europa absolute Priorität haben. Dafür müssen Genehmigungsverfahren beschleunigt und Investitionen durch attraktive Renditen gefördert werden. Zweitens ist eine kluge Verzahnung nationaler und europäischer Vorstellungen notwendig; es darf hier keine unterschiedlichen Ziele und Prioritäten geben“, so die Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des BDEW, Hildegard Müller.
Mit seinem Einsatz für die schnelle und fristgerechte Anwendung und Umsetzung des Zweiten und Dritten Binnenmarktpakets gibt die EU nach Auffassung des BDEW die richtige Marschrichtung vor. „In der Mehrzahl der EU-Staaten dominieren nach wie vor staatlich fixierte Endkundenpreise. Damit wird der Wettbewerb behindert und Synergien aus dem Zusammenwachsen von Endkundenmärkten zu einem europäischen Binnenmarkt, oder zumindest zu regionalen Märkten, können nicht gehoben werden“, sagte Müller. Um faire Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen zu erreichen, dürften die bereits durch das Zweite Binnenmarktpaket gestellten Weichen für die Öffnung der Märkte nicht weiter blockiert werden.
„Der EU-Gipfel hat heute auch noch einmal deutlich gemacht: Wir müssen die wachsende Energienachfrage in Europa in den Griff bekommen“, so Müller weiter. Bisher hätten die Mitgliedstaaten aber sehr unterschiedliche Fortschritte dabei gemacht, die europäischen Energieeffizienzziele zu erreichen. „Vor dem Hintergrund der Vorlage des Energieeffizienzplans hat der Rat heute nochmals betont, wie wichtig diese Ziele sind. Ebenso wie die Mitgliedstaaten spricht sich der BDEW gegen verbindliche Zielvorgaben aus. Vor der Einführung neuer regulatorischer Instrumente sollte die Wirksamkeit bereits vorhandener Maßnahmen überprüft werden. Zudem müsse jede neue Regelung auf ihre Auswirkung auf die Energiedienstleistungsmärkte überprüft und negative Einflüsse vermieden werden. Dies müsse auch im Energieeffizienzplan berücksichtigt werden, den die EU-Kommission am 9. März 2011 vorlegen will.“
Quelle:BDEW
Europa muss Priorität auf den Aufbau der Infrastruktur legen
Ohne gesamteuropäische Infrastruktur können die Ausbaupläne für die Erneuerbaren nicht erreicht werden / Branche fordert Integration nationaler in gemeinsame europäische Energie- und Klimapolitik
Anlässlich des morgigen Gipfeltreffens der europäischen Staats- und Regierungschefs zur Energiepolitik fordert die deutsche Energiewirtschaft eine absolute Priorität für den Ausbau der Netzinfrastruktur in Deutschland und Europa. „Das deutsche und das europäische Energiekonzept müssen miteinander verzahnt werden. Es darf keine unterschiedlichen Ziele und Prioritäten geben“, sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).
Aus Sicht der deutschen Energiewirtschaft geht die EU zu Recht davon aus, dass die enormen Kosten für den Ausbau der grenzüberschreitenden Infrastruktur von privaten Investoren zu tragen sind. „Eine EU-Finanzierung von Infrastrukturvorhaben sollte nur in Ausnahmefällen möglich sein. Sie darf nicht dazu führen, dass Deutschland als einer der größten Nettozahler in der Europäischen Union den Ausbau in Ländern mit infrastrukturellen Defiziten mitbezahlt“, sagte Müller.
Umso mehr gelte, dass Investitionen in Netze und Speicher mindestens so attraktiv sein müssten wie alternative Investments auf den Kapitalmärkten. Anders seien die enormen Investitionen nicht aufzubringen. Die deutsche Regulierung müsse durch schnellere Genehmigungsverfahren und attraktivere Renditen dafür sorgen, dass Investments in das deutsche Netz nicht unter „ferner liefen“ rangierten.
Der Gipfel wird zu Recht die viel diskutierte Harmonisierung der Förderung erneuerbarer Energien zurückstellen und zunächst auf eine bessere Koordination der Mitgliedsstaaten setzen. Das habe aber auch Konsequenzen für die Novellierung des deutschen EEG im Jahr 2012: „Jedes Land wird sich perspektivisch auf diejenigen Erzeugungsarten konzentrieren müssen, die den höchsten Beitrag zu einer stabilen und wirtschaftlichen Energieversorgung aus Erneuerbaren leisten“, so Müller. „Technologieoffenheit heißt nicht, jede Technologie zu fördern, sondern unter Berücksichtigung der Standortvorteile die jeweils effizienteste Technologie auszubauen“, sagte Hildegard Müller.
Die deutsche Energiewirtschaft begrüßt, dass nun auch die Europäische Union von einer Marktintegration der Erneuerbaren Energien auf europäischer Ebene spricht. Der BDEW hat dazu für Deutschland das Modell einer optionalen Marktprämie vorgeschlagen. „Damit könnte Deutschland wiederum Vorreiter in der Union werden“, so Müller. Bei anderen Themen wie der Umsetzung der Energiebinnenmarkt-Gesetzgebung sei Deutschland bereits viel weiter als andere Mitgliedstaaten. Hier gehe es nun darum, faire Wettbewerbsbedingungen für deutsche Unternehmen in den europäischen Märkten zu schaffen, in denen teilweise noch mit festgelegten Preisen gearbeitet werde.
Mit Blick auf die wachsenden Widerstände von Bürgern gegen Infrastrukturvorhaben nicht nur in Deutschland fordert die Energiewirtschaft von der Europäischen Union ebenso wie von der Bundesregierung eine aktivere Rolle. „Die Zusammenarbeit der Staaten in der Energiepolitik ist zentrales Element der Europäischen Integration. Der Ausbau der Energieinfrastruktur eines funktionierenden Binnenmarktes für Energie ist unerlässliche Voraussetzung für den Umbau der Energiesysteme in Europa und Deutschland“, so Müller. Alle Mitgliedstaaten müssten ihre Anstrengungen deutlich erhöhen, die Zustimmung der Bürger zu diesem Projekt zu gewinnen. „Der Umbau der Energiewirtschaft ist eine Operation am offenen Herzen unserer industriellen Volkswirtschaften. Dafür brauchen wir einen enormen Vertrauensvorschuss bei Verbrauchern und Investoren“, sagte Müller.
Quelle:BDEW
Bundesregierung sendet konstruktives Signal
Unterjährige Deckelung des Grünstromprivilegs hätte Stadtwerke existenziell bedroht / BDEW gegen vorschnelle Festlegung auf zwei Cent/kWh
Die Bundesregierung hat beschlossen, im Jahr 2011 die bestehenden Regelungen für das Grünstromprivileg nun doch beizubehalten. „Die Bundesregierung sendet damit ein konstruktives Signal an die gesamte Energiewirtschaft. Es wäre fahrlässig gewesen, das Privileg für Ökostrom unterjährig zu reduzieren“, sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).
Gleichzeitig wäre aber eine jetzige Festlegung auf eine Deckelung bei zwei Cent/ kWh, wie sie im heutigen Kabinettsbeschluss vorgesehen ist, ein erneuter Schnellschuss. „Konkrete Zahlen sollten im weiteren Gesetzgebungsverfahren entwickelt werden. Erst der ausstehende EEG-Erfahrungsbericht ist eine belastbare Basis für eine sachliche Diskussion mit allen Beteiligten“, sagte Müller. Die Umsetzung müsse dann im Zusammenhang mit der Novellierung des EEG im Jahr 2012 erfolgen.
Mit der Verschiebung der Änderungen beim Grünstromprivileg berücksichtigt die Bundesregierung, dass unter anderem viele Stadtwerke sowie kleine und mittlere Unternehmen sich bereits im vorigen Jahr die gesamten Strommengen für 2011 beschafft und sich auch verpflichtet haben, den Grünstrom an die Verbraucher zu liefern. Die Kalkulationen dieser Unternehmen hätten durch den Eingriff massiv in Frage gestanden. Der BDEW hat dieses Argument in zahlreichen Gesprächen gegenüber den verantwortlichen Ministerien vertreten. Mit ihrer Entscheidung hat die Bundesregierung jetzt den Vertrauensschutz wieder hergestellt.
Das Grünstromprivileg sieht vor, dass Stromanbieter, die mehr als 50 Prozent Öko-Strom beim Endkunden absetzen, ihren kompletten Stromabsatz von der EEG-Umlage befreien können. Diese Regelung ist die bislang einzige Lösung zur Marktintegration der Erneuerbaren Energien. Eine Überarbeitung des § 37 EEG wird vom BDEW unterstützt, da die jetzige Regel mittelfristig zu einer Belastung der EEG-Umlage führen kann.
Im Rahmen der Novellierung 2012 muss das EEG nach Ansicht des BDEW insgesamt so ausgerichtet werden, dass die Erneuerbaren auf Markt- und Preissignale reagieren und in ein intelligentes Gesamtsystem eingebettet sind. Der BDEW hat dazu ein Marktprämienmodell vorgeschlagen, das inzwischen breite Unterstützung in Politik und Ministerien genießt.
Quelle:BDEW
Hildegard Müller zur Mitteilung der Europäischen Kommission zu Erneuerbaren Energien in der EU
„EU-Kommissar Günther Oettinger verknüpft seine Forderung nach höheren Investitionen in die erneuerbaren Energien mit der Notwendigkeit eines effizienten Mitteleinsatzes. Die deutsche Energiewirtschaft unterstützt das ausdrücklich. Deshalb sollten in allen EU-Staaten jeweils diejenigen Erneuerbaren besonders stark gefördert werden, die den größten Beitrag zu einer sicheren und wirtschaftlichen Energieversorgung liefern. In Deutschland sind das Windenergie und Biomasse. Das deutsche EEG setzt in dieser Hinsicht derzeit die falschen Anreize, indem private Investitionen zu stark in die Photovoltaik gelenkt werden, die aber nur zwei Prozent des Strombedarfs in Deutschland deckt.
Langfristig geht es der Kommission um eine europäische Marktintegration. Alle Fördersysteme müssen darauf ausgerichtet sein, dass die Erneuerbaren auf Markt- und Preissignale reagieren und in ein intelligentes Gesamtsystem eingebettet sind. Der BDEW hat für Deutschland dazu ein Marktprämienmodell vorgeschlagen, das jetzt auch vom Bundeswirtschaftsministerium unterstützt wird. Auch bei der Marktintegration, nicht nur beim quantitativen Ausbau, sollte Deutschland Vorreiter sein.“
Quelle:BDEW
Hildegard Müller zum Sondergutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen:
„Die massiven Reformvorschläge des Sachverständigenrates zeigen, dass das EEG nur durch eine grundlegende Reform und Weiterentwicklung zu retten sein wird. Im Zentrum muss die Konzentration der Förderung auf die Erzeugungsarten mit der höchsten Effizienz und dem stärksten Beitrag zu einer stabilen und wirtschaftlichen Energieversorgung stehen. Generell steht auch das Thema Marktintegration auf der Tagesordnung. Statt Vereinbarungen zu einzelnen Energieträgern wie der Photovoltaik zu treffen, muss das Bundesumweltministerium das EEG insgesamt effizient und zukunftsfähig machen. Dabei muss es einen Dialog mit der gesamten Energiebranche geben.
Die Aussagen des Sachverständigenrates zum Netzausbau sind eine dringende Aufforderung an alle Beteiligten, jetzt zu handeln. Wie auch der aktuelle Monitoringbericht des Bundeswirtschaftsministeriums feststellt, ist durch die Tatsache, dass der Netzausbau mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien nicht Schritt hält, die Systemstabilität schon in den nächsten Jahren in Gefahr.
Mit den derzeitigen, bis zu 10 Jahre dauernden Planungs- und Genehmigungsverfahren ist der notwendige Ausbau nicht mehr zu schaffen. Es ist „Fünf vor Zwölf“. Um die Genehmigungszeiten drastisch zu verkürzen, schlägt der Sachverständigenrat einen neuen planungsrechtlichen Ansatz vor. Der Vorschlag eines „Bundesfachplans Stromübertragungsnetz 2030“ geht in die richtige Richtung, auch wenn dies einen Eingriff in Befugnisse der Länder bedeuten könnte. Wir bieten dem Sachverständigenrat und der Politik einen konstruktiven und intensiven Dialog darüber an.
Nach wie vor teilt der BDEW allerdings nicht die Auffassung, dass bereits 2030 100 Prozent Erneuerbare technisch, wirtschaftlich und unter Garantie der Versorgungssicherheit möglich sind.“
Quelle:BDEW
Klimaschonendes Bio-Erdgas nicht benachteiligen
Zusätzliche Auflagen für die Nutzung des regenerativen Energieträgers kontraproduktiv / Bio-Erdgas-Stand auf der Grünen Woche eröffnet
„Bio-Erdgas kann einen wichtigen Beitrag zur Minderung der Kohlendioxid-Emissionen und damit zum Klimaschutz leisten. Dieser regenerative Energieträger darf daher gegenüber anderen Erneuerbaren Energien nicht benachteiligt werden“, forderte Anke Tuschek, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), heute anlässlich der Eröffnung des Bio-Erdgas-Messestandes auf der Internationalen Grünen Woche in Berlin. Michael Kauch, Mitglied des Bundestagsausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und umweltpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, forderte in seinem Grußwort zur Standeröffnung mehr Technologieoffenheit im Wärmemarkt: „Wir brauchen mehr Öko-Heizungen. Dazu muss das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) technologieoffener werden. Bio-Erdgas sollte ohne KWK-Pflicht nutzbar sein.“ Nach dem EEWärmeG darf Bio-Erdgas derzeit nur in Verbindung mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) als Wärmeenergie in Neubauten eingesetzt werden. Die Verwendung in Brennwertkesseln wird hingegen ausgeschlossen.
Neben der bereits bestehenden Benachteiligung im EEWärmeG werde Bio-Erdgas auch in einem aktuellen Gesetzentwurf benachteiligt, so der BDEW: Derzeit befinde sich das so genannte „Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien (EAG-EE)“ im Gesetzgebungsverfahren. Mit dem Gesetz solle die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der Europäischen Union in Deutschland umgesetzt werden. Aus Sicht des BDEW sei die im Regierungsentwurf vorgesehene Ausweitung des EEWärmeG auf Bestandsgebäude des Bundes und der Länder grundsätzlich positiv zu bewerten. Der BDEW begrüße zwar ausdrücklich, dass neben der Nutzung in KWK-Anlagen der Einsatz von Bio-Erdgas in effizienten Brennwertkesseln seinen Platz für Bestandsgebäude im EEWärmeG gefunden habe.
„In seiner derzeitigen Fassung verletzt der Gesetzentwurf den Gleichbehandlungsgrundsatz aber nach wie vor. Den geforderten Anteil erneuerbarer Energien von 15 Prozent nur bei Bio-Erdgas mit zusätzlichen Anforderungen an die Gebäudehülle zu verbinden, ist gerade in Bestandsbauten wirtschaftlich kaum darstellbar. Erhöhte Anforderungen an die Dämmung beim Einsatz von Bio-Erdgas in effizienten Brennwertkesseln in öffentlichen Bestandsgebäuden sind ungerechtfertigt, widersprechen dem Grundsatz der Technologieneutralität und verhindern praktisch die Umstellung von Heizöl auf Erdgas und den breiten Einsatz von Bio-Erdgas“, kritisierte Tuschek. Für eine Gleichbehandlung von Bio-Erdgas mit beispielsweise solarthermischen Anlagen hinsichtlich ihrer CO2-Effizienz müsse die Anforderung an die Hülle entfallen.
Der Bio-Erdgas-Stand ist Teil der „nature.tec – Fachschau Nachwachsende Rohstoffe“, auf der im Rahmen der Internationalen Grünen Woche innovative und nachhaltige Ideen zur technischen und energetischen Nutzung von Agrar- und Forstrohstoffen präsentiert werden. Auf dem Bio-Erdgas-Stand können sich Besucher über den Weg des Bio-Erdgases vom Anbau nachwachsender Rohstoffe über die Aufbereitung bis hin zur Einspeisung in das Erdgasnetz informieren. Präsentiert wird außerdem das breite Spektrum von Anwendungen etwa in der dezentralen Erzeugung von Strom und Wärme oder als nahezu CO2-neutraler Kraftstoff für Erdgasfahrzeuge.
Quelle:BDEW
VKU-Leitausschuss Wasser/Abwasser zum aktuellen Grünbuch Vergaberecht
EU-Kommission bürokratisiert interkommunale Zusammenarbeit
Um den Herausforderungen für die kommunale Wasserwirtschaft besonders im ländlichen Raum besser begegnen zu können, ist die Zusammenarbeit zwischen Kommunen ein wichtiges Instrument. Durch eine Bündelung der Kräfte können so die Folgen des demografischen Wandels abgefedert werden und die Qualität der Ver- und Entsorgung wird weiterhin gewährleistet. „Unverständlich ist nun der jüngste Vorstoß der EU-Kommission, die interkommunale Zusammenarbeit über das Vergaberecht weiter zu bürokratisieren“, fasste Dr. Michael Beckereit, Vizepräsident des VKU, die Position des VKU-Leitausschusses Wasser/Abwasser zusammen. Der Ausschuss hatte heute das aktuelle Grünbuch zum EU-Vergaberecht der EU-Kommission diskutiert und die dort vertretene Auffassung zur Anwendung des Vergaberechts auf die interkommunale Zusammenarbeit abgelehnt. „Die EU-Kommission ignoriert mit diesem Vorstoß die Position des EU-Parlaments, das schon 2010 einen sehr praxistauglichen Vorschlag vorgelegt hat“, so Beckereit. „Dies ist unnötig, weil es nicht mehr Rechtssicherheit schafft, sondern nur weitere bürokratische Hindernisse für lokal sinnvolle Lösungen aufbaut.“
Mit dem Grünbuch zeigt die EU-Kommission den aus ihrer Sicht notwendigen Regelungsbedarf im Vergaberecht auf. Dabei benennt sie auch die interkommunale Zusammenarbeit. Nur wenn im Einzelfall neun Voraussetzungen erfüllt sind, will sie von einem komplizierten Vergabeverfahren Abstand nehmen. Das Europäische Parlament hatte dem gegenüber den Grundsatz unterstrichen, dass es sich bei der interkommunalen Zusammenarbeit um einen reinen Organisationsakt der beteiligten Kommunen handelt, Vergaberecht daher in der Regel keine Anwendung findet und für Zweifelsfälle drei Abgrenzungskriterien aufgestellt. Das ist für die kommunale Wasserwirtschaft nach wie vor ein gangbarer Weg zu sachgerechten Lösungen vor Ort.
Der Leitausschuss Wasser/Abwasser ist das höchste Gremium des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) in Fragen der Wasserpolitik. Er setzt sich aus 25 Geschäftsführern, Werkleitern und Vorständen von kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorgern aus ganz Deutschland zusammen. Der Ausschuss tagte heute in Duisburg bei Thomas Patermann, Vorstand der Wirtschaftsbetriebe Duisburg.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.400 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit über 240.000 Beschäftigten wurden 2008 Umsatzerlöse von rund 92 Milliarden Euro erwirtschaftet und etwa 8,8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 54,2 Prozent in der Strom-, 51,4 Prozent in der Erdgas-, 77,5 Prozent in der Trinkwasser-, 53,6 Prozent in der Wärmeversorgung und 11,8 Prozent in der Abwasserentsorgung.
Quelle: VKU
Rekommunalisierung der Energienetze
Eingang des Deutschen Bundestages im Reichstagsgebäude
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) machte in der heutigen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie im Deutschen Bundestag deutlich, dass starke Stadtwerke Garanten für einen funktionierenden Wettbewerb im Energiemarkt sind. Die wirtschaftliche Stärkung kommunaler Unternehmen kann dabei neben einem Ausbau der Energieerzeugung, auch durch die Ausweitung der Geschäftsfelder und -gebiete erfolgen. Insofern ist es konsequent, wenn sich Stadtwerke um die auslaufenden Konzessionsverträge der privaten Energiekonzerne bewerben und damit ihre wirtschaftliche Basis verbreitern. Aus Sicht des VKU ist es daher auch zu begrüßen, dass es keinen Automatismus bei der Verlängerung von auslaufenden Strom- oder Gaskonzessionsverträgen gibt. „Auslaufende Konzessionsverträge sind ein wichtiges Instrument, um im Sinne des Verbrauchers mehr Wettbewerb im Energiemarkt zu erreichen“, so VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. „Bei jeder Konzessionsübernahme muss aber seriös abgewogen werden und eine umfangreiche wirtschaftliche Betrachtung zu Grunde liegen.“
Der VKU hat bereits im Sommer 2009 gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden auf die Handlungsoptionen durch auslaufende Konzessionsverträge hingewiesen. Klar ist dabei, dass eine Konzessionsübernahme aus wirtschaftlichen Erwägungen vollzogen werden sollte und umfassend im Vorfeld geprüft werden muss. Wirtschaftlich sinnvoll sind dabei in aller Regel Kooperationen mit bereits existierenden kommunalen Unternehmen in der Region. Nach aktuellen Zahlen des VKU haben Stadtwerke deutlich mehr als 100 Konzessionsverträge neu hinzugewonnen und es wurden über 40 Stadtwerke neu gegründet. Derzeit laufen jährlich rund 1.000 Konzessionsverträge aus. Auslaufende Konzessionsverträge sind ein wichtiges Instrument, um im Sinne des Verbrauchers mehr Wettbewerb im Energiemarkt zu erreichen.
Aufgrund verschiedener präzisierungsbedürftiger Formulierungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wird die Netzübernahme durch kommunale Unternehmen im Rahmen eines Konzessionärswechsels oftmals erschwert. Der VKU fordert daher, dass im Paragrafen 46 des EnWG Klarstellungen aufgenommen werden, die ein sachgerechtes Verfahren ermöglichen. Hierzu gehören vor allem die Verankerung des Ertragswerts als angemessene wirtschaftliche Vergütung für den Netzerwerb, die Klarstellung, dass die Übereignung des Netzes geschuldet ist, die genauere Ausgestaltung der Informationsansprüche im Bieterverfahren sowie eine Präzisierung, dass alle Anlagen, die überwiegend zur Versorgung des Konzessionsgebietes eingesetzt werden, übertragen werden müssen. Diese Klarstellungen würden Netzübernahmen vereinfachen und vor allem strittige Punkte bereits im Vorfeld ausräumen.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.400 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit über 240.000 Beschäftigten wurden 2008 Umsatzerlöse von rund 92 Milliarden Euro erwirtschaftet und etwa 8,8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 54,2 Prozent in der Strom-, 51,4 Prozent in der Erdgas-, 77,5 Prozent in der Trinkwasser-, 53,6 Prozent in der Wärmeversorgung und 11,8 Prozent in der Abwasserentsorgung.
Quelle: VKU
Aktuelle Erzeugungszahlen der Stadtwerke in Deutschland
Einblick in einen Brennofen im Inneren eines Biomassekraftwerks
Nach aktuellen Zahlen des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) zur Stromerzeugung der deutschen Stadtwerke befinden sich derzeit Kraftwerkskapazitäten von 4.597 Megawatt (MW) im Bau oder im konkreten Genehmigungsverfahren. Davon entfallen immerhin 33 Prozent auf den Ausbau erneuerbarer Energien. Insgesamt handelt es sich dabei um Investitionen von 8,26 Milliarden Euro und entspricht einer Steigerung der kommunalen Stromerzeugung von etwa 32 Prozent. Die wettbewerblichen Auswirkungen des Energiekonzeptes der Bundesregierung für den Erzeugungsmarkt führen jedoch zu einer großen Rechtsunsicherheit und Investitionszurückhaltung auf Seiten der kommunalen Unternehmen.
Im Moment haben Stadtwerke eine Kraftwerkskapazität von insgesamt 13.998 MW installierter Netto-Leistung. Gemessen an der in Deutschland insgesamt installierten Kraftwerksleistung von 152.700 MW sind das lediglich 9,2 Prozent und damit deutlich zu wenig für einen funktionierenden Wettbewerb. „Während die Stadtwerke über 50 Prozent der Menschen mit Strom versorgen, sind sie auf der Stromerzeugungsseite nach wie vor nur ein kleiner Player am Markt“, so der VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck.
Auch das Bundeskartellamt hatte in der jüngsten Sektorenuntersuchung festgestellt, dass kommunale Unternehmen einen wichtigen Beitrag zum Wettbewerb leisten und dass dieser noch steigen könnte. „Stadtwerke wollen auch deutlich mehr investieren als bisher. Doch das Erzeugungsoligopol der großen Konzerne steht einem funktionierenden Wettbewerb im Energiemarkt im Weg, und etliche angedachte und geplante Investitionen sind schon zurückgestellt worden“, so der VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck.
Die unbefriedigende Wettbewerbssituation hatte auch das Bundeskartellamt in seinem Bericht deutlich moniert und unter anderem empfohlen, das Gemeindewirtschaftsrecht zu überarbeiten, soweit es Stadtwerke an energiewirtschaftlichen Investitionen hindert. „Wir begrüßen das genauso wie den Vorschlag des Bundeskartellamts, Stadtwerke für den Wettbewerbsmarkt Energie von den Restriktionen des Vergaberechtes freizustellen“, so Reck. „Die Stadtwerke stehen bereit für eine Ausweitung ihrer Erzeugung, denn nur mit mehr Wettbewerb wird es eine nachhaltig preiswerte und zukunftsfähige Energieversorgung geben.“
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.400 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit über 240.000 Beschäftigten wurden 2008 Umsatzerlöse von rund 92 Milliarden Euro erwirtschaftet und etwa 8,8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 54,2 Prozent in der Strom-, 51,4 Prozent in der Erdgas-, 77,5 Prozent in der Trinkwasser-, 53,6 Prozent in der Wärmeversorgung und 11,8 Prozent in der Abwasserentsorgung.
Quelle: VKU
Veranstaltung „Öffentliche Wasserwirtschaft – Grundlage der Gemeinwohlaufgaben“ am 24.02.2011 in Berlin
Wie können Menschen in und mit Ökosystemen nachhaltig umgehen? An der Beantwortung dieser Frage und der Umsetzung der Schlussfolgerungen besonders in Bezug auf Wasser wird sich die Zukunft der Menschen und unseres Planeten entscheiden. In der öffentlichen Wasserwirtschaft im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung und der verbandlichen Strukturen wird verantwortungsvoll und nachhaltig mit der Ressource Wasser umgegangen. In der Abwasserbeseitigung wird ein wichtiger Beitrag zur Gesundheit der Bevölkerung und zum Umweltschutz geleistet. Es ist zugleich ein wichtiger Bestandteil unserer Demokratie.
In der Veranstaltung wollen wir uns mit den Hintergründen, Schlussfolgerungen daraus und aktuellen Fragen beschäftigen.
» Hier können Sie den Veranstaltungsflyer herunterladen
http://www.allianz-wasserwirtschaft.de/media/startseite/Text_Veranstaltung%20Berlin_24%2002%202011.pdf
» Hier können Sie sich zur Veranstaltung anmelden
kutzsch@aoew.de
Quelle: AöW