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Tabletten-Cocktail im Trinkwasser: DBU-Förderinitiative setzt auf „grüne“ Arznei
Stiftung unterstützt Modellprojekte – Kooperationen zwischen Wirtschaft und Forschung erwünscht
Osnabrück. Der Gebrauch von Medikamenten hat Folgen – auch für die Umwelt: „Einige Wirkstoffe werden beim Aufbereiten des Abwassers nicht vollständig ent-fernt und gelangen zum Teil sogar ins Trinkwasser. Sie sind ein Risiko für die menschliche Gesundheit und schädigen nachweislich Tiere und Pflanzen“, sagte Dr.-Ing. E. h. Fritz Brickwedde, Generalsekretär der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU), heute in Osnabrück. Mit der neuen Förderinitiative „Nachhaltige Pharmazie“ möchte die Stiftung verstärkt Modellprojekte initiieren, die darauf ab-zielen, Arzneimittelrückstände in der Umwelt zu vermindern oder zu vermeiden und neue ressourcenschonende und schadstoffarme Produktionsverfahren voranzu-treiben. Die Initiative richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen so-wie Forschungseinrichtungen – Kooperationen sind ausdrücklich erwünscht. Die Förderleitlinien, Verfahrensbestimmungen und Infos zu laufenden Projekten sind online abrufbar.
„In der nachhaltigen Pharmazie geht es nicht allein darum, ein wirksames Medikament herzustellen. Sie betrachtet den gesamten Lebenszyklus eines Arzneimittels und dessen Einfluss auf die Umwelt: vom Rohstoffeinsatz über das Entwickeln und Herstellen bis hin zum Verschreiben, dem sachgemäßen Gebrauch, dem Entsorgen und dem Verbleib in der Umwelt“, betonte Dr. Maximilian Hempel, Leiter des DBU-Referates Umweltchemie. Vor allem das Herstellen von Medikamenten sei noch immer mit einem hohen Verbrauch an Rohstoffen, Lösungsmitteln und Energie sowie einem hohen Abfallaufkommen ver-bunden. Für die Produktion von einem Kilogramm Arznei würden durchschnittlich 3,2 Ki-logramm Lösungsmittel und 5,4 Liter Wasser verbraucht sowie 5,4 Kilogramm Abfall ent-sorgt.
Nach dem Gebrauch würden die Substanzen vom Körper ausgeschieden, erklärte Hem-pel. Unverbrauchte oder abgelaufene Medikamente würden oft auch einfach achtlos über die Toilette entsorgt. Heute ließen sich Arzneimittelrückstände in Böden, Flüssen, Seen sowie im Grund- und Trinkwasser feststellen – mit gravierenden Folgen für die Umwelt:
„Bei Fischen konnte zum Beispiel eine ‚Verweiblichung‘ nachgewiesen werden durch Wirkstoffe aus der Anti-Baby-Pille, die die Wasseraufbereitung passieren. Außerdem sind Geier-Populationen in Indien und Pakistan im Bestand bedroht, weil Rinder mit speziellen Schmerzmitteln behandelt werden“, sagte er weiter.
In der Förderinitiative sollen laut Hempel vor allem Projekte berücksichtigt werden, die wesentliche Merkmale erfüllen: „Wir unterstützen Vorhaben, in denen mit Methoden der „Green Chemistry“ oder der industriellen Biotechnologie neue umweltfreundliche Synthe-se- und Aufreinigungsverfahren entwickelt werden und die dazu beitragen, dass be-stimmte Wirkstoffe vom Körper besser aufgenommen, transportiert und umgewandelt werden können. Des Weiteren unterstützen wir Projekte, die die Darreichungsform von Medikamenten – ob als Zäpfchen, Tabletten oder Pulver – so zu optimieren versuchen, dass möglichst ein nur geringer Teil vom Körper wieder ausgeschieden wird und damit in die Umwelt gelangen kann. Außerdem spielen Projekte eine Rolle, die an der Entwick-lung geeigneter Ersatzstoffe für umweltgefährdende Substanzen arbeiten.“
Energiegipfel: „Alle an der Energiewende beteiligten Akteure brauchen mehr Planungssicherheit“
Anlässlich des am Freitag stattfindenden Energiegipfels der Ministerpräsidenten der Länder mit Bundeskanzlerin Angela Merkel fordert der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) klare Aussagen zur gesamtstaatlichen Umsetzung der Energiewende und einen tragfähigen Zeitplan für die Branche. VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck: „Alle beteiligten Akteure der Energiewende brauchen Planungssicherheit. Ohne einen verlässlichen Rahmen bleiben die Investitionen aus, die wir zur Erreichung der ambitionierten Ziele brauchen. Das gilt für Deutschland insgesamt, aber auch für die einzelnen Bundesländer. Mittlerweile sind die politischen Beschlüsse schon über ein Jahr alt und es gibt in zentralen Bereichen immer noch mehr offene Fragen als Antworten.“
Mit Sorge beobachtet der VKU die zunehmenden regulatorischen Eingriffe. Erst Anfang Oktober 2012 hatte das Bundeskabinett den Vorstoß gemacht, dass die Übertragungsnetzbetreiber Inhaber von Kraftwerken zum Betrieb der Anlagen verpflichten können, auch wenn diese unwirtschaftlich sind. Dazu Reck: „Punktuelle staatliche Zwangsmaßnahmen etwa für Kraftwerksbetreiber führen zu einer Verzerrung des Marktes, die das ganze System teurer machen. Dafür müssen letztlich die Bürger zahlen.“ Eine weitere Folge der fehlenden Planungssicherheit sei, dass Investitionen in Kraftwerke, Windparks oder den Ausbau der Netze gar nicht oder mit erheblichen Risikoaufschlägen getätigt werden, was sich am Ende ebenfalls auf den Strompreis niederschlüge, so Reck.
„Die gegenwärtige Politik schafft Blockaden, anstatt die Verantwortlichen handlungsfähig zu machen“, kritisiert Reck. „Wir dürfen uns nicht im klein-klein verlieren, sondern brauchen ein ganzheitliches, integriertes Energiemarktdesign, das den effizienten Ausbau der erneuerbaren Energien, die Investitionen in neue Gaskraftwerke, den Netzausbau sowie den Ausbau von Reserve- und Speicherkapazitäten gleichermaßen berücksichtigt. Nur so erreichen wir gemeinsam unsere Ziele.“
Der VKU als Spitzenverband der kommunalen Wirtschaft fordert die Teilnehmer des Energiegipfels auf, in den nächsten Monaten in folgenden Bereichen die Weichen für eine ökologische und bezahlbare Energieversorgung zu stellen. Ausdrücklich begrüßt der VKU die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz, die ebenfalls klare und verlässliche ordnungspolitische Rahmenbedingungen sowie konsequente Koordination der Energiewende fordern.
Kosten der Energiewende klar und ehrlich kommunizieren
Die Energiepreise müssen für die Industrie, Mittelstand und Bürger bezahlbar sein. Die Kosten müssen gerecht auf Verursacher und Letztverbraucher verteilt werden. Die aktuelle Diskussion über die Belastung der Stromkunden mit verschiedenen Umlagen zeigt, dass die gesetzgeberischen Aktivitäten stärker gebündelt und besser kommuniziert werden müssen. Dazu Reck: „Die Bürger sollten wissen, was auf sie zukommt – sonst verlieren wir die Akzeptanz für die gesamte Energiewende. Dazu gehört auch, Ausnahmen und Befreiungen von Umlagen für die Industrie transparenter zu machen und gegebenenfalls kritisch zu hinterfragen.“
Strom aus erneuerbaren Energien effizient mit konventionellen Erzeugungsformen koppeln
Der Ausbau der erneuerbaren Energien muss kosteneffizient und abgestimmt auf den Netzausbau erfolgen. Die Erhöhung der EEG-Umlage ab 2013 auf 5,27 Cent pro Kilowattstunde hat den Änderungsbedarf deutlicher denn je gemacht. „Das EEG muss dahin gehend novelliert werden, dass der weitere Ausbau voranschreitet, ohne dass die Kosten aus dem Ruder laufen“, so Reck. Weil die erzeugte Energie aus Wind und Sonne nicht gleichmäßig zur Verfügung steht, bedarf es einer besseren Integration mit konventionellen Erzeugungsformen, um ausreichend gesicherte Leistung zu erzeugen. Dazu muss langfristig ein zuverlässiger Rahmen für bestehende Kraftwerke und Investitionen in den Neubau geschaffen werden. Im Interesse einer besseren Synchronisation mit den erneuerbaren Energien sollten unter anderen moderne Gaskraftwerke gefördert werden, am besten mit kombinierter Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Denn Gaskraftwerke haben eine kurze Hochlaufzeit und bieten als stromgeführte KWK-Anlagen mit großen Wärmespeichern dringend benötigte Pufferkapazität, mit der schnell auf fluktuierende Erzeugung reagiert werden kann.
Kraft-Wärme-Kopplung weiter voran bringen
Das neue Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) hat die Rahmenbedingungen für dezentrale Erzeugung deutlich verbessert. Der VKU bewertet es als wichtigen Baustein, um Planungs- und Investitionsbedingungen für die Modernisierung und den Neubau von KWK-Anlagen zu schaffen.
Das gilt auch für die Wärme- und Kältenetzförderung, die infolge der Novellierung eine noch größere Wirkung entfalten kann. Die Novelle soll helfen, den KWK-Anteil an der deutschen Stromerzeugung bis 2020 auf 25 Prozent zu erhöhen. Die KWK ist in Deutschland eine Domäne der Stadtwerke. Dreiviertel der bei den kommunalen Energieversorgern installierten Kraftwerkskapazität besteht aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Die Stadtwerke arbeiten beständig am Ausbau dieser Technologie.
Netzausbau fördern und Investitionshemmnisse beseitigen
Aktuell sind Investitionen auf allen Netzebenen erforderlich. Nach Schätzungen des VKU liegt allein der konventionelle Ausbaubedarf bei den Verteilnetzen bei 25 Milliarden Euro bis 2030. Hinzu kommen noch sieben Milliarden Euro für den notwenigen Umbau der Verteilnetze durch Informations- und Kommunikationstechnik zu „Smart Grids“. Rund ein Viertel der Stromproduktion in Deutschland stammt heute schon aus erneuerbaren Energien, davon werden 97 Prozent über Verteilernetze eingespeist. Da dieser Anteil weiter steigt, muss der Regulierungsrahmen für die Verteilnetzbetreiber dringend investitions- und innovationsfreundlicher gestaltet werden, ansonsten werden die notwendigen Ausbauten nicht getätigt.
Aufgrund der Dringlichkeit der anstehenden Aufgaben hat der VKU ein Gutachten zu einer integrierten Betrachtung des Energiesystems in Auftrag gegeben, das der Verband Anfang 2013 in die politische Diskussion einbringen wird. Reck: „Kommunale Energieversorger sind mit dem Ausbau und der Integration von regenerativer und moderner, konventioneller Energieerzeugung, bei der Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz, beim Aus- und Umbau der Energieversorgung durch intelligente Netzinfrastrukturen und bei einer umweltschonenden Mobilität wesentliche Treiber der Energiewende“, so Reck. „Die Stadtwerke und der VKU stehen den Regierungen in Bund und Ländern in allen genannten Fragen als konstruktiver Gesprächspartner zur Verfügung.“
Energiepotenziale in der Wasserwirtschaft stärker nutzen – das bringt Vorteile für alle!
Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) fordert von der Bundesregierung und den Bundesländern die Einbindung in die Energiepolitik und mehr Unterstützung für die Wasserwirtschaft zur Nutzung der Energiepotenziale in der Wasserwirtschaft. Die dafür vorhandenen Beschränkungen müssen endlich wegfallen. Die AöW weist auf die Vorteile dieser regenerativen dezentralen Energiegewinnung für die Bürger, die Umwelt und den Klimaschutz hin.
Lesen Sie hier weiter:
http://www.allianz-wasserwirtschaft.de/pages/posts/energiepotenziale-in-der-wasserwirtschaft-staerker-nutzen-ndash-das-bringt-vorteile-fuer-alle-85.php
Verfahren nachhaltiger als ihr Ruf
Der Anteil der Erneuerungs- und Renovierungsverfahren bei Sanierungsmaßnahmen nimmt ab, der der Reparaturverfahren zu…
http://www.sanierungs-berater.de/presse/bi%204-2012%203.pdf
Gefährdung von Böden und Grundwasser ohne Düngemittel ausschließen
BDEW: Seuchenhygienische Anforderungen nicht aufweichen
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) kritisiert die heutige Verabschiedung der Düngemittel-Verordnung im Bundesrat. „Die Verordnung ist völlig unzureichend im Hinblick auf seuchenhygienische Anforderungen sowie die fehlende Begrenzung von schwer abbaubaren Schadstoffen wie etwa Uran in Düngemitteln. Das ist nicht im Sinne eines wirksamen Schutzes unserer Trinkwasserressourcen. Die jetzige Fassung der Verordnung gleicht einem Freifahrtschein für die landwirtschaftliche Verwertung von Düngemitteln“, erklärte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser.
Bei den vorgesehenen neuen gesetzlichen Regelungen bestehe die Gefahr, dass Krankheitserreger oder Schadstoffe aus Düngemitteln in die Nahrungskette gelangen: entweder direkt über die gedüngten Nahrungsmittel oder – bei durchlässigen Böden – über den Weg in die Grundwasserschichten in Wasserschutzgebieten der Zone III, die für die Trinkwasserverwendung genutzt werden. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass durch die Novelle die Ausbringung schädlicher Bakterien mit Sporenbildung sogar in der Wasserschutzzone III erlaubt werden soll. Notwendig ist ein Ausbringungsverbot im gesamten Wasserschutzgebiet.“
BDEW zur Novelle der Trinkwasserverordnung im Bundesrat
Zur Änderung der Trinkwasserverordnung, die morgen im Bundesrat verabschiedet werden soll, erklärt Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW):
„Die Wasserwirtschaft befürwortet die regelmäßige Untersuchung von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung auf Legionellen. Die Überprüfung der Hauswasserinstallationen ist im Interesse der Gesundheit und des Schutzes aller Kunden. Ziel ist es, eine Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung durch Legionellen zu verhindern. Die Wasserwirtschaft steht auf der Seite des vorsorgenden Gesundheitsschutzes, wir begrüßen daher diese Vorgaben in der Trinkwasserverordnung.
Es ist allerdings notwendig, die Laborkapazitäten in Deutschland zu erweitern, damit die Kontrollen der Hauswasserinstallationen auch in einem angemessenen zeitlichen Rahmen durchgeführt werden können.
Die von den zuständigen Ausschüssen des Bundesrates vorgeschlagenen Änderungen dienen aus Sicht des BDEW im Wesentlichen dazu, die Anforderungen der Trinkwasserverordnung klarer zu fassen und zu präzisieren. Sie führen darüber hinaus zu deutlich weniger Bürokratie. Insbesondere zahlreiche bislang noch offene Fragen für die praktische Umsetzung der vorgeschriebenen Untersuchung auf Legionellen werden mit den Änderungsvorschlägen des Bundesrates geklärt. Die Änderungen des Bundesrates beinhalten darüber hinaus auch die erforderliche Aktualisierung der Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren des Umweltbundesamtes.“
Zwei Jahre Menschenrecht auf sauberes Wasser und Sanitärversorgung
Menschenrecht auf Wasser wird nur unzureichend umgesetzt und der hohe Standard in Deutschland ist gefährdet. Trotz Menschenrecht ist Privatisierung im Wasserbereich nicht beendet.
Berlin. Am 28. Juli 2010 hat die Vollversammlung der Vereinten Nationen (Resolution 64/292) ein Recht auf sauberes Wasser und hygienische Sanitärversorgung als Menschenrecht anerkannt. Skeptiker bewerteten dies vor zwei Jahren als Farce und die Situation hat sich tatsächlich nur geringfügig verbessert. Zwar wurden weltweit mehr Menschen an Trinkwasserversorgungssysteme angeschlossen, aber bei den Sanitärsystemen bestehen weiterhin erhebliche Defizite.
„Die Erklärung des Menschenrechts auf sauberes Wasser und Sanitärversorgung war ein wichtiges politisches Signal, nun müssen dem aber endlich Taten folgen“, erklärte Christa Hecht, die Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) e.V. heute in Berlin.
Die AöW wertet die Anerkennung dieses Rechts auch als ein Zeichen gegen Privatisierung und Liberalisierung in der Wasserwirtschaft.
In Deutschland scheint sich ein Trend gegen Privatisierung abzuzeichnen, in der Politik der EU-Kommission leider noch nicht. Obwohl es negative Erfahrungen mit Privatisierung gibt, wird in der europäischen Finanzkrise von der Troika der Verkauf von öffentlichen Einrichtungen der Wasserversorgung wie z.B. in Athen und Thessaloniki gefordert. Außerdem werden in den von der EU-Kommission vorgeschlagenen Richtlinien zu Vergaberecht und Dienstleistungskonzessionen auch weiterhin für die Wasserwirtschaft Liberalisierungskonzepte verfolgt. Dies geschieht unter dem Vorwand der Förderung des Wettbewerbs im Binnenmarkt, obwohl große Teile der europäischen Bevölkerung zum Beispiel in Italien, in deutschen Großstädten, in Frankreich oder Spanien sich dagegen wenden, weil sie Wasser als ein Gemeingut, das allen gehört, erhalten wollen. Volksbegehren und Bürgerentscheide oder das alternative Weltwasserforum im März 2012 in Marseille haben das eindrucksvoll bestätigt. Deshalb ist es auch ein wichtiges politisches Signal, dass sich das derzeit bis Frühjahr 2013 laufende europäische Bürgerbegehren (ECI(2012)000003) gegen die Liberalisierungspolitik der EU-Kommission im Wasserbereich wendet.
Die AöW-Geschäftsführerin betonte ebenso: „Trotz aller Erfolge in Deutschland und den erreichten hohen Standards in der Qualität der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie von Gewässerrenaturierungen ist der Gewässerschutz auch bei uns zukünftig eine herausfordernde Aufgabe.“
Weiter erklärte Frau Hecht, dass die bisherigen Erfolge sogar durch verstärkte industriemäßig betriebene Landwirtschaft, die verstärkte Produktion von Energiepflanzen mit dem Einsatz von immensen Mengen von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln und durch Anlagen, in denen wassergefährdende Stoffe verwendet, gelagert oder transportiert werden, zunichte gemacht zu werden drohen. Kohlendioxidspeicherung im Untergrund (CCS-Technologie), Förderung von unkonventionellem Erdgas (Fracking) und Geothermie stellen weitere Risiken, insbesondere für das Grundwasser dar.
Die öffentliche Wasserwirtschaft fordert daher, dass der Schutz der Gewässer (Grundwasser und Oberflächengewässer) Vorrang vor rein wirtschaftlichen Interessen hat. Aktuell fordert die AöW daher bei der Diskussion über die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) den expliziten Vorrang für den Gewässerschutz. Den Forderungen der Industrie und einiger Wirtschaftsverbände nach Aufweichung der vorgesehenen Schutzregeln für das Grundwasser darf nicht nachgegeben werden. Das würde eine Verlagerung der Kosten für den erforderlichen Gewässerschutz von der Industrie und Landwirtschaft auf die Wasserwirtschaft nach sich ziehen.
Sauberes Wasser ist lebensnotwendig, deshalb ist es ein Menschenrecht. Die Verwirklichung dieses Rechts gehört in öffentliche Hände.
BDEW zu Medienberichten über neue staatliche Belastungen auf Erdgas
Neue Umlage auf Heizenergien würde Privathaushalte zusätzlich belasten
BDEW: Statt neuer Belastungen kostengünstigste Technologien zur CO2-Einsparung im Wärmemarkt unterstützen / Bio-Erdgas gleich behandeln
Mit erheblicher Verwunderung reagiert der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) auf aktuelle Überlegungen der Bundesregierung, eine neue Umlage auf Energie einzuführen. „Während in ganz Deutschland über die sich abzeichnende massive Erhöhung der EEG-Umlage und die Belastungen für die Privathaushalte debattiert wird, denkt man im Bundesumweltministerium offensichtlich über eine zusätzliche Umlage im Bereich des Wärmemarktes nach. Das ist mehr als erstaunlich. Eine solche zusätzliche Umlage für Wärme wäre definitiv der falsche Weg. Nicht zuletzt angesichts der aktuellen Debatte über die sozialen Aspekte der Energiepreise sind solche neuen Kostentreiber abzulehnen“, sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung heute in Berlin. mehr…
BDEW kritisiert aktuellen Entwurf des Nationalen Aktionsplans Pestizide
Schutz des Grundwassers und der Gewässer wird vernachlässigt
BDEW: Europäische Vorgaben werden abgeschwächt / Zielvorgaben zur Verringerung von Pestizid-Einträgen sind ambitionslos
Aktuell findet die Ressortabstimmung zwischen den beteiligten Bundesministerien zum Nationalen Aktionsplan Pestizide (NAP) statt. Der „Nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln“ ist Teil des Pflanzenschutzgesetzes. Aus Sicht des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) ermöglicht der Plan in seiner derzeitigen Fassung allerdings keinen ausreichenden Schutz von Umwelt und Gewässern vor Pestizid-Einträgen. mehr…
VSR-Gewässerschutz stellt positive Entwicklung der Nitratbelastung im Kreis Kleve fest
Der VSR-Gewässerschutz führt seit 1984 im Kreis Kleve Untersuchungen am
oberflächennahen Grundwasser durch. Die Wasserproben wurden von den Bürgern
aus ihrem Gartenbrunnen entnommen. Mit diesem Brunnenwasser wird im Garten
gegossen und Planschbecken befüllt. Bei Hauswasserversorgungen wird es sogar
zum Trinken genutzt. „Während Wasserversorger das Nass aus tiefen Schichten
fördern sind Gartenbesitzer darauf angewiesen das oberflächennahe Grundwasser zu
nutzen, das von der Landwirtschaft erheblich belastet wird. Da das Grundwasser auch
in die Bäche und Seen sowie Niers und Rhein sickert, belastet das nitratbelastete
Grundwasser der Region auch die Ökologie der Oberflächengewässer“, so Susanne
Bareiß-Gülzow, Vorsitzende im VSR-Gewässerschutz.
Bei den Messungen stellten die Gewässerschützer im Kreis Kleve eine Verringerung
der sehr hohen Nitratbelastungen fest. Während bis 2002 noch Nitratkonzentrationen
über 200 Milligramm pro Liter (mg/l) gemessen wurden, werden…
http://www.vsr-gewaesserschutz.de/resources/PE+Nitratentwiclung+Kreis+KLeve.pdf
VKU fordert neues integriertes Energiemarktkonzept
Aufgeständerte Photovoltaikmodule auf einer Wiese
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) fordert die Bundesregierung auf, mit den Stadtwerken, den Energiekonzernen, der Wirtschaft, den Umwelt- und Verbraucherverbänden Beratungen über die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen eines integrierten und zukunftsfähigen Energiemarktdesign aufzunehmen. „Wir begrüßen den Anstieg der erneuerbarer Energien in der Stromversorgung. Allerdings lässt sich der zunehmende Ausbau nicht mehr ohne weiteres in das bisherige Energiemarktmodell einfügen. Wir brauchen ein neues integriertes Energiemarktkonzept, das der Energiewirtschaft ausreichend Planungs- und Investitionssicherheit bietet“, so Dr. Hermann Janning, VKU-Vizepräsident und Vorstandsvorsitzender der Stadtwerke Duisburg AG.
Um die Versorgungssicherheit der Wirtschaft und Privathaushalte weiterhin zu garantieren, sind flexible und hocheffiziente Kraftwerke notwendig, die die Stromeinspeisung aus fluktuierenden erneuerbaren Energien bei Bedarf ausgleichen. „Dafür muss man langfristig stabile und berechenbare Rahmenbedingungen für bestehende und für Investitionen in neue Kraftwerke schaffen“, sagt Janning. Ein zukunftsfähiges Energiemarktkonzept müsse aus seiner Sicht gleichzeitig die Ausbauziele der Erneuerbaren ermöglichen, den notwendigen Aus- und Umbau der Stromnetze garantieren und die Wirtschaftlichkeit konventioneller Kraftwerke sicherstellen. „Mögliche Versorgungsengpässe im nächsten Winter kann man nur vermeiden, indem Vorsorge getroffen wird, dass stilllegungsbedrohte Bestandskraftwerke verfügbar bleiben. Dieses Vorhalten muss allerdings zu wirtschaftlich angemessenen Konditionen für die jeweiligen Kraftwerksbetreiber ermöglicht werden.“
Janning abschließend: „Bei einer Anpassung der energiepolitischen Rahmenbedingungen muss der Fokus auf dezentrale Strukturen gerichtet werden. Sie sind das Rückgrat der notwendigen Umstrukturierung des deutschen Energiesystems.“
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 236.000 Beschäftigten wurden 2009 Umsatzerlöse von rund 94 Milliarden Euro erwirtschaftet und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 54,2 Prozent in der Strom-, 67,7 Prozent in der Erdgas-, 76,3 Prozent in der Trinkwasser-, 58,2 Prozent in der Wärmeversorgung und 12,8 Prozent in der Abwasserentsorgung.
20 Jahre RSV: Qualität in der Rohrleitungssanieurng
Die heutigen technischen Versorgungs- und Entsorgungssysteme – Gas-, Wasser, Abwassernetze – entstanden mit der industriellen Entwicklungim 19. Jahrhundert. Im 20. Jahrhundert wurden sie ausgebaut und es erfolgte eine Regionalisierung von Infrastruktursystemen (Fernversorgung)der Gas- und Wasserversorgung, der Elektroenergieversorgung, der Informationsanlagen und von Produktenleitungen unterschiedlicher Art.In dieser Zeit wurden die klassichen Werkstoffe in ihren Eigenschaften weiter optimiert und neue Werkstoffe kamen auf den Markt. Heute findet man eine Vielzahl an unterschiedlichen Materialien und Systemen in den Leitungsnetzen.
http://www.rsv-ev.de/doks/pdf/RSV-Sonderdruck-2012-6-Juli-2012.pdf
Rohrleitungssanierungsverband: Grabenlose Leitungssanierer treffen sich in Gelsenkirchen und Siegen
Von ganzheitlichen Sanierungsstrategien bis zur Energiewende
Die Rohrleitungsnetze in Deutschland zu erhalten, zu sanieren oder auszubauen, stellt in jeder Hinsicht eine erhebliche technische und ökonomische Herausforderung dar. Gleichzeitig aber auch eine Verpflichtung für alle, die hieran mitwirken: Politiker, Auftraggeber und Unternehmen. Entscheidend sind umsetzbare Rahmenbedingungen und geeignete Instrumentarien und Techniken, um von Beginn an eine fachgerechte Ausführungsqualität sicherzustellen. Vor allem mit Blick auf wirtschaftliche aber auch nachhaltige Sanierungsstrategien sind ganzheitliche Lösungen gefragt – nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der enormen Anforderungen, welche die Energiewende an unsere Leitungsinfrastruktur stellt. Zwei renommierte Veranstaltungsreihen greifen dieses breite Themenspektrum in diesem Jahr gezielt auf: Am 18. und 19. September geben die 10. TAH-Sanierungstage einen grundlegenden Überblick über die wichtigsten Sanierungsverfahren und -techniken bei der Instandsetzung von Abwasserkanälen und am 26. September lädt die Uni Siegen zum 7. Symposium für grabenlose Leitungserneuerung ein. Zu den Partnern und Sponsoren der Veranstaltung zählt neben anderen namhaften Fachverbänden der RSV – Rohrleitungssanierungsverband e.V.
Weichen richtig stellen
Die Sanierung der Entwässerungsnetze der Städte und Gemeinden, einschließlich der privaten Abwasserkanäle, ist eine wichtige und nicht zu vernachlässigende Aufgabe, die neben der Betriebssicherheit, der Standsicherheit, Dichtheit und der Sicherstellung des Umweltschutzes einen wesentlichen Beitrag zur Werterhaltung des Kanalnetzes leistet. Um einen weiteren Verlust der Substanz der Abwasserkanäle zu vermeiden, muss das zur Verfügung stehende und investierte Geld zielgerichtet eingesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist zunächst eine detaillierte Planung. Wie man die Weichen in der Praxis richtig stellt und wie man zu einer ganzheitlichen Sanierungsstrategie kommt, die Verfahrenswahl korrekt aus dem Sanierungskonzept herleitet und die Sanierung selbst vorbereitet, zählt zu den Themenschwerpunkten der 10. TAH-Sanierungstage. Zudem bringt das Seminar den Stand der modernen Sanierungstechnik auf den Punkt. Es werden diverse Verfahren und Techniken aus den Bereichen Reparatur, Renovierung und Erneuerung vorgestellt. Darüber hinaus geht es in der zweitägigen Veranstaltung um die Sanierung von Grundstücksentwässerungsleitungen. Die aktuelle Gesetzeslage, Darstellung der Sanierungsverfahren sowie das konstruktive Vorgehen bei der Grundstücksentwässerung werden vertieft. Außerdem wird der Umgang mit Mängeln der Kanalsanierung aus praktischer Sicht vorgestellt. Die Darstellung der neuen VOB/C sowie die Grundlagen der Ausschreibung von Sanierungsmaßnahmen runden das Programm ab. Die Veranstaltung wird von einer fachbezogenen Ausstellung begleitet. (www.ta-hannover.de)
(www.rsv-ev.de)
Im Zeichen der Energiewende
Netze für die zukünftige Energieversorgung, Leitungen zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung und Kanäle für die umweltgerechte Abwasserableitung sind die bestimmenden Themen beim 7. Deutschen Symposium für grabenlose Leitungserneuerung. Zu der Veranstaltung am 26. September 2012 in der Universität Siegen werden 20 kompetente Referenten vortragen. Erwartet werden ca. 300 Teilnehmer. Begleitet wird die Veranstaltung von einer Fachausstellung, die über Produkte und Neuheiten informiert.
Zurzeit dürften bundesweit schon mehr als 5 Mio. km Ver- und Entsorugungsleitungen als Rohr, Kabel oder Kanal in der Erde vergraben sein. Obgleich man die Netze im Untergrund auf den ersten Blick nicht sieht, unterscheiden sie sich in Alter, Zustand und Funktion doch erheblich voneinander. Neben der Bestandswahrung gilt der zukünftigen, „neu“ zu erstellenden Leitungsinfrastruktur das Hauptaugenmerk. Die zukünftige Art der Energieversorgung ist nach den einschneidenden Ereignissen mit der Reaktorkatastrophe in den Fokus der Betrachtung geraten. Die angestrebte Energiewende hat den Bedarf an neuen und umweltverträglichen Energiegewinnungsverfahren offen gelegt. Wind- und Solarenergie zur Stromerzeugung benötigen ebenso wie Biogas oder Geothermik mit pumpfähigen Medien entsprechende Verteilungsnetze. Hier ist die bestehende Leitungsinfrastruktur zu ersetzen oder die vorhandenen Bestandteile anzupassen. Grabenlose Verfahren wie Erdkabelverlegung mit Bohrverfahren, die heute schon im erheblichen Maße zur umweltschonenden Verlegung beitragen, können traditionelle Bauweisen wie Freikabelverlegung zukünftig ersetzen.
Intensive Diskussion
Nicht weniger brisant sind die Leitungsthemen, die die Wasserwirtschaft in den Sparten Wasserversorgung und Abwassertechnik beschäftigt. Die Novellierung der Trinkwasserverordnung hat die strengen Anforderungen an die Wasserqualität deutlich unterstrichen. Der Bau und Betrieb von Wasserleitungsnetzen muss demnach so erfolgen, dass die hygienischen Aspekte trotz wirtschaftlich begrenzter Mittel umfassend berücksichtigt werden. Abwasser, zu dem auch Trinkwasser nach seinem Gebrauch wird, muss durch Kanalnetze den Kläranlagen zugeführt werden. Allerdings gelangt nur ein Teil des Abwassers zur Behandlung, da insbesondere im Grundstücksbereich viel Abwasser durch marode und undichte Anschlüsse ins Erdreich versickert. Die Diskussion um die Dichtheit der Grundstückentwässerung wird insbesondere in NRW vor dem Hintergrund des §61a Landeswassergesetz intensiv geführt. Den Bürgerinteressen, die hohe Kosten bei der Umsetzung der Dichtheitsprüfungen als Argument anführen, steht die aus umweltpolitischer und fachlicher Sicht notwendige Begrenzung der Exfiltrations- und auch Infiltrationsmengen gegenüber. (www.uni-siegen.de)
(www.rsv-ev.de)
Breites Spektrum
„Gerade in Anbetracht des Zustandes von Leitungen und Kanalnetzen drückt viele Netzbetreiber der Schuh“, stellt RSV-Geschäftsführer Dipl.-Volkswirt Horst Zech fest. „Deshalb besteht dringlicher Handlungsbedarf, auch mit Blick auf die vielfältigen Herausforderungen, die die Energiewende mit sich bringt.“ Auf die sich hieraus ergebenden Fragestellungen wollen die Veranstaltungen in Gelsenkirchen und Siegen Antworten geben. Dementsprechend berichteten Referenten aus Theorie und Praxis, beleuchteten Anspruch und Wirklichkeit und vermittelten kompetent den exakten Stand der Technik sowie zukünftige Entwicklungen rund um die Sanierung von der Hausanschlussleitung bis hin zum Sammler. Details bei Planung, Kosten und Rechtsaspekten der grabenlosen Verlegung und Erneuerung wurden dabei ebenso angesprochen wie neue Regelwerke für Normung und Qualität.
Für RSV-Geschäftsführer Horst Zech, der sowohl in Gelsenkirchen als auch in Siegen verschiedene Themenblöcke moderiert und Vorträge über die „Instandhaltung von Abwasserkanalsystemen in Deutschland“ und „Hausanschlüsse: Sanieren oder Erneuern“ hält, profitieren Auftraggeber, Planer- und Ingenieurbüros sowie ausführende Unternehmen gleichermaßen vom Besuch der mit hochkarätigen Referenten besetzten Veranstaltungen. Gleiches gelte – mit Hinblick auf ein eventuelles späteres Engagement in der Sanierungsbranche – auch für die Zielgruppe der Studierenden.
Denn – auch diese Meinung vertritt Horst Zech – das Thema ganzheitliche Kanalsanierung hat sich längst zu einer generationsübergreifenden Aufgabe entwickelt. „Die Bestandserhaltung der Infrastruktureinrichtungen stellt eine der größten und wichtigsten Zukunftsaufgaben der Netzbetreiber dar“, ist Zech sicher. Hierfür macht sich der Rohrleitungssanierungsverband stark: Etwa indem er Standards für den Gas-, Wasser- und Abwasserbereich setzt oder sich für die Qualitätssicherung und die Förderung des Einsatzes von modernen und ausgereiften Sanierungsverfahren engagiert.
RSV – Rohrleitungssanierungsverband e. V.
Eidechsenweg 2
49811 Lingen (Ems)
Telefon: (+49) 59 63 – 9 81 08 77
Telefax: (+49) 59 63 – 9 81 08 78
E-Mail: rsv-ev@t-online.de
Internet: www.rsv-ev.de
Pilotprojekt „Wind für Wasser“ in Schleswig-Holstein gestartet
Heide / Wesselburen (Schleswig-Holstein).
Direkt an der Nordseeküste Schleswig-Holsteins ist heute das bundesweit einzigartige Pilotprojekt „Wind für Wasser“ an den Start gegangen.
In Gegenwart der schleswig-holsteinischen Umweltministerin Dr. Juliane Rumpf sowie zahlreicher Politiker von Bundes- und Landesebene erfolgte die offizielle Einweihung von vier Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 9,2 MW. Das Präsidium der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) e. V. hat seine Sitzung am heutigen Tag in Heide abgehalten, um sich über dieses nachhaltige Projekt zu informieren. Erstmals werden landesweit Maßnahmen zur Entwässerung der Landschaft mit regenerativen Energien gekoppelt. Durch den Bau und den Betrieb von vier Windkraftanlagen in der Gemeinde Norddeich/Dithmarschen wird damit langfristig jene Energiegewinnung gesichert, die benötigt wird, um die Schöpfwerke in der Region zu betreiben.
Der Marschenverband hat als Dachorganisation von 193 Wasser- und Bodenverbände an der Westküste Schleswig-Holsteins vier Windkraftanlagen errichtet, um so die Regenwasserbewirtschaftung zu erleichtern. Die Wasser- und Bodenverbände folgen damit dem bereits vor Jahrhunderten entwickelten Prinzip, Windkraft für die Entwässerung der Marschen zu nutzen. Wurden in vergangenen Zeiten die Schöpfwerke noch direkt durch Windmühlen betrieben, speist man nunmehr die erzeugte Energie ins Netz ein und reduziert so die Beitragslasten aller Grundstückseigentümer an der Westküste. Der Präsident der AöW, Dr. Jochen Stemplewski, erklärte bei der Veranstaltung: „Die öffentliche Wasserwirtschaft steht für langfristige Entwicklungsstrategien und setzt damit Maßstäbe für Nachhaltigkeit. Dies ist seit jeher ein Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz. „Wind für Wasser“ ist ein eindrucksvolles Beispiel dafür, welche Potenziale in der Wasserwirtschaft stecken.“
Hans-Adolf Boie, Präsident des Deutschen Bundes der verbandlichen Wasserwirtschaft e.V. (DBVW) sowie Präsidiumsmitglied der AöW, sieht angesichts von Klimawandel, demographischer Entwicklung und finanziellen Problemen des Staates auch künftig große Herausforderungen für die Verbände. „Wir werden die über Jahrzehnte gewachsenen örtlichen Strukturen, wie heute deutlich wird, mit Ideen und wirtschaftlich tragfähigen Konzepten weiterentwickeln“, erklärte Boie.
Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) e.V.
Die AöW ist die Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland. Gegründet im Jahr 2007 kommen unsere Mitglieder aus allen Bundesländern. Wir sind ein Zusammenschluss von öffentlich-rechtlichen Einrichtungen und Unternehmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, der Wasser- und Bodenverbände sowie des Flussgebietsmanagements, die ihre Leistungen ausschließlich selbst oder durch verselbständigte Einrichtungen in öffentlich-rechtlichen Organisationsformen erbringen. Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Wasserwirtschaft durch die Bündelung der Interessen und Kompetenzen der kommunalen und verbandlichen Wasserwirtschaft
RSV: Politisches Ränkespiel um die Dichtheitsprüfung in NRW gefährdet Umwelt und Arbeitsplätze
Mit Unverständnis reagiert der RSV – Rohrleitungssanierungsverband e.V auf die aktuelle Entwicklung in Nordrhein-Westfalen rund um den § 61a LWG. Bestrebungen, die Verpflichtung privater Kanalbetreiber zur Dichtheitsprüfung „auszusetzen“, seien ökologisch und ökonomisch hoch kontraproduktiv. Häusliches Abwasser sei heute alles andere als „harmlos“ und die Forderung, dass Rohre dicht sein müssen, somit absolut begründet, und zwar im privaten ebenso wie im öffentlichen Raum. Im Übrigen sei der Versuch, die Rechtslage in NRW auf den Kopf zu stellen, schon deshalb zum Scheitern verurteilt, weil die Landespolitik die grundsätzlichen Betreiberpflichten des (Bundes-)Wasserhaushaltsgesetzes gar nicht aufheben könne. Das WHG verpflichte seit der letzten WHG-Novelle erstmals ausdrücklich auch die privaten Grundstückseigentümer zur Inspektion und ggf. zur Sanierung ihrer Leitungen und Schächte – bundesweit! Somit steht die politische Debatte in NRW quer zur aktuellen Entwicklung des Bundesrechts.
Nachfolgend eine Stellungnahme mit Erläuterungen des RSV´s zur Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen
1) Das im Jahr 2009 novellierte Wasserhaushaltsgesetz der Bundesrepublik Deutschland fordert unabhängig von der Eigentumsart (öffentlich oder privat) die Überwachung und ggfls. Sanierung von Abwasseranlagen. Der §61a LWG hatte diese Forderung für NRW in Landesrecht umgesetzt.
Die aktuelle Diskussion um die Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen in NRW ist daher fachlich nicht nachvollziehbar und verunsichert alle davon betroffenen Grundstückseigentümer, Kommunen und Dienstleistungsunternehmen.
2) Die Schadstofffracht aus dem Abwasser infolge von bisher wenig beachteten Inhaltsstoffen führt in Oberflächengewässern trotz Kläranlagen zunehmend zu unzulässigen Belastungen. Die Bundesregierung plant deshalb für dieses Jahr eine Verordnung, die Kläranlagenbetreiber zur Nachrüstung von Anlagen zur Reduzierung dieser Fracht zwingt.
Vor diesem Hintergrund ist die Behauptung, häusliches Abwasser sei unbedenklich, ein gefährlicher Irrtum. So können Haushaltschemikalien, Krankheitserreger und Medikamente bei undichten Grundstücksentwässerungsanlagen sehr wohl zur Gefährdung von Mensch und Umwelt führen (z.B. über den Grundwasserleiter in das Trinkwasser).
3) Im Grundwasser sind heute noch Medikamente nachweisbar, die bereits in den 60er Jahren aus dem Verkehr gezogen wurden. Das lässt erahnen, welche Langzeitschäden die Exfiltrationen von heute nach sich ziehen können.
Politisch motivierte Entscheidungen gegen die Sicherung der Dichtheit von Kanälen delegieren damit die Folgen für die Umwelt in unverantwortlicher Art und Weise auf die nachfolgenden Generationen.
4) Die Notwendigkeit zur Sicherung dichter Kanäle ist im öffentlichen Bereich seit vielen Jahren unumstritten und es wird sehr viel Geld ausgegeben, um die Entwässerungsnetze systematisch zu sanieren.
In den Bereichen, wo die privaten Leitungen nicht dicht sind, wird die Ex- oder Infiltration nachweislich nur örtlich verlagert und die Investitionen im öffentlichen Bereich werden zumindest teilweise in ihrer Wirksamkeit aufgehoben und damit verschwendet. Die daraus resultierenden Abwassergebühren sind aber auch von den privaten Kanalbetreibern zu zahlen, deren Anlagen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Hier geht das Prinzip der Gleichbehandlung verloren.
5) Die mancherorts festgestellten überteuerten Angebote und eine unprofessionelle Ausführung der Prüfung und ggfls Sanierung von Grundstücksentwässerungsanlagen haben in der Diskussion dazu geführt, dass die ganze Branche unter den Generalverdacht der Abzocke gestellt wurde.
Viele erfahrene Sanierungsfirmen haben sich aufgrund des erklärten politischen Willens technisch und personell auf diese Aufgaben vorbereitet. Der RSV hat in Zusammenarbeit mit anderen Fachverbänden diese Bemühungen durch die Qualifizierung von Personal und demnächst auch die Zertifizierung von Fachfirmen begleitet und unterstützt, um den Auftraggeber die Auswahl von seriösen Firmen zu erleichtern.
6) Der RSV ist bereit und interessiert, über die organisatorische und zeitliche Umsetzung der Betreiberpflichten von Grundstücksentwässerungsanlagen (wie bisher schon intensiv geschehen) politisch und fachlich zu diskutieren und daher für alle Gesprächsangebote offen!
RSV – Rohrleitungssanierungsverband e. V.
Eidechsenweg 2
49811 Lingen (Ems)
Telefon: (+49) 59 63 – 9 81 08 77
Telefax: (+49) 59 63 – 9 81 08 78
E-Mail: rsv-ev@t-online.de
VKU: startet Mitgliederbefragung zur Abwasserabgabe
Die Abwasserabgabe steht erneut auf der politischen Tagesordnung. Das Bundesumweltministerium bereitet derzeit eine Novellierung des Abwasserabgabengesetzes vor. Einen Schwerpunkt bildet die Einführung einer „optionalen Messlösung“. In diesen Prozess bringt der VKU die Position der kommunalen Abwasserwirtschaft ein. Im Rahmen der VKU-Arbeitsgruppe Abwasserabgabe wird ein Eckpunktepapier mit konkreten Reformvorschlägen für die Umgestaltung der Abwasserabgabe ausgearbeitet. Unterstützend wurde Anfang Dezember eine Mitgliederbefragung über das VKU-Statistikportal zur derzeitigen Praxis der Abwasserabgabenveranlagung gestartet. Mehr als 120 Unternehmen haben sich bereits an der Befragung beteiligt.
Als wesentliche Themenfelder werden im Fragebogen angesprochen:
Verrechnung
Heraberklärung
Bestehende Praxis der Eigenüberwachung und deren Anerkennung
Personalaufwand in der Veranlagung der Abwasserabgabe
Über die Auswertungsergebnisse werden wir Sie an dieser Stelle wieder informieren.
Ihre Ansprechpartner: Dr. Britta Ammermüller Christian Herrmann
Mehr:
http://www.vku.de/wasser/wirtschaft/abwasserabgabe/vku-startet-mitgliederbefragung-zur-abwasserabgabe.html
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Energiepotenziale in der Wasserwirtschaft nutzen
Die öffentliche Wasserwirtschaft verfügt über Liegenschaften, Anlagen und Netze zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in allen Kommunen. Diese sind hervorragend in Konzepte für dezentrale erneuerbare Energienutzung einzubinden, wie sie zur Erhöhung des Anteils dieser Energien geplant sind. Neben der Wasserkraft und Trinkwasser bietet Abwasser ein großes Potenzial für Energieeffizienzmaßnahmen, Energiespeicherung und Energiegewinnung. Bereits jetzt leistet die öffentliche Wasserwirtschaft beachtliche Anstrengungen zur Nutzung dieser Potenziale. Die öffentliche Wasserwirtschaft fordert die Politik auf, erweiterte Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Potenziale voll auszuschöpfen.
Eine stärkere Nutzung dieses Potenzials könnte den Energieverbrauch für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung senken, den Anteil der Eigennutzung von in den Anlagen erzeugter Energie erhöhen und die regional noch weiter auszubauenden Kapazitäten erneuerbarer Energien ergänzen.
Damit könnten der Dominanz der großen Energiekonzerne mehr regionale und dezentrale Strukturen gegenübergestellt werden. Gemessen an der gesamten Stromerzeugung in Deutschland könnte die öffentliche Wasserwirtschaft bei Ausschöpfung des gesamten Potenzials – auch auf den Kläranlagen – ca. sechs Prozent des bundesdeutschen Stromverbrauchs abdecken. Das stärkt die Kommunen finanziell, nutzt die Netzkapazitäten effektiver und entlastet die Nutzer zudem wirtschaftlich.
Die AöW fordert:
• Einbeziehung der öffentlichen Wasserwirtschaft in die Erarbeitung neuer Energiekonzepte mit lokaler und dezentraler Ausrichtung.
• Förderung der Erstellung von Energiekarten für die Erschließung der Energiepotenziale in der Wasserwirtschaft.
• Einbeziehung der öffentlichen Wasserwirtschaft in ein regionales Energiemanagement und Energienetze.
• Verlässliche Rahmenbedingungen für die öffentliche Wasserwirtschaft zur Nutzung der beschriebenen Potenziale.
• Rechtliche Gleichstellung der Energie aus der Wasserwirtschaft mit anderen erneuerbaren Energien und adäquate Erhöhung der Einspeisevergütungen für Strom aus der Wasserwirtschaft, insbesondere aus Klärgas und Wasserkraft.
• Gleichstellung der Klärgasnutzung mit Biogas.
• Bereitstellung entsprechender Forschungsmittel für einen schnellen technischen Umbau und Finanzierung von Forschung zur Erfassung der möglichen Kapazitäten für die Umsteuerung.
• Bereitstellung von Fördermitteln zur schnellen Umsetzung entsprechender Maßnahmen.
Näheres:
Das AöW-Papier „Die öffentliche Wasserwirtschaft – Energiepotenzial in Wasser und Abwasser stärker nutzen!“ ist hier abrufbar:
http://www.allianz-wasserwirtschaft.de/pages/posts/eckpunkte-energiekonzept-die-belange-der-oeffentlichen-wasserwirtschaft-werden-im-energiekonzept-nicht-ausreichend-beruecksichtigt-28.php