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Zu den Verbandsnachrichten 2008
Zu den Verbandsnachrichten 2009
Novelle des Energiesteuergesetzes mit Licht und Schatten
Beschluss ermöglicht positive Entwicklung der Klärgasnutzung /
Streichung der Steuerentlastung für Fernwärme umweltpolitisch fragwürdig
Licht und Schatten sieht der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) in der vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Novelle des Energie- und Stromsteuergesetzes. Der BDEW begrüßt ausdrücklich, dass es entgegen ursprünglicher Pläne bei der Energiesteuerbefreiung für Klärgas und für Deponiegas bleiben soll. „Dies ist eine Entscheidung im Sinne der Förderung erneuerbarer Energien. Damit wird gewährleistet, dass sich die Klärgasnutzung in Deutschland weiter positiv entwickeln kann“, so die Wasserwirtschaft im BDEW. Die Bundesregierung hatte ein Paket mit umfangreichen Änderungen des Energie- und Stromsteuergesetzes vorgelegt, das in seiner ursprünglichen Fassung die Steuerbegünstigung für Klär- und Deponiegas nicht mehr vorsah. Mit der heute verabschiedeten Fassung bleibt es jedoch bei der Steuerbefreiung. Der BDEW hatte sich in mehreren Stellungnahmen sowie in der Anhörung des Finanzausschusses für die steuerbefreite Verwendung von Klär- und Deponiegas eingesetzt. Für Abwasserentsorgungs-Unternehmen hätte ein Wegfall der Steuerbefreiung die zukünftige Klärgasnutzung in Frage gestellt.
Deutliche Kritik übt der BDEW allerdings am Wegfall der steuerlichen Begünstigung für Fernwärme. „Fernwärmeerzeugung in Verbindung mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist eine besonders energieeffiziente und umweltfreundliche Heizenergie. Es ist deshalb umweltpolitisch kontraproduktiv, dass die bislang geltende steuerliche Begünstigung für Fernwärme gestrichen wird“, so Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des BDEW. Der Bundesrat hatte im Übrigen für eine zügige Wiederaufnahme der im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes gestrichenen Steuerbegünstigung der Fernwärme plädiert. Auch der BDEW hatte sich im Verfahren mit Nachdruck für die Wiederaufnahme der bisherigen Regelung eingesetzt.
„Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, den Anteil der Kraft-Wärme-Kopplung an der gesamten Stromerzeugung bis zum Jahr 2020 auf 25 Prozent zu erhöhen. Damit wird implizit die Fernwärmeversorgung aus KWK als effiziente, umwelt- und ressourcenschonende Form der Wärmeerzeugung anerkannt. Die Koalition hat heute eine Chance vertan, dies auch durch konkrete Maßnahmen zu untermauern“, so Müller weiter.
Der BDEW kritisierte zudem erneut das Gesetzgebungsverfahren zum Haushaltsbegleitgesetz 2011, in dessen Verlauf die steuerliche Begünstigung für Fernwärme gestrichen wurde: „Die Streichung wurde sehr überraschend und äußerst kurzfristig vorgenommen. Den Betroffenen wurde in der entscheidenden Phase des Gesetzgebungsverfahrens zum Haushaltsbegleitgesetz keine Gelegenheit zur fachlichen Stellungnahme eingeräumt. Dies ist ein sehr ungewöhnliches Vorgehen. Umso mehr hat der BDEW – wie der Bundesrat und die Opposition im Finanzausschuss – darauf gedrängt, dass die Koalition diese unverständliche und klimapolitisch kontraproduktive Kürzung schnellstmöglich wieder rückgängig macht.“
Quelle: BDEW
Bündnis von Stadtwerken und Handwerk für neues Gemeindewirtschaftsrecht
Gemeinsame Pressemitteilung (VKU-NRW / NWHT)
Kommunale Versorgungsunternehmen dürfen sich in erweitertem überörtlichem Rahmen energiewirtschaftlich betätigen. Das Handwerk bleibt für Leistungen innerhalb der Kundenanlage hinter dem Hausanschluss zuständig. Auf diesen Nenner lässt sich die Arbeitsteilung zwischen Stadtwerken und Privatwirtschaft im neuen NRW-Gemeindewirtschaftsrecht bringen. Der Landtag hat am Donnerstag das Gesetz zur „Revitalisierung des Gemeindewirtschaftsrechts“ verabschiedet, das einen entsprechenden gemeinsamen Formulierungsvorschlag des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) und des Nordrhein-Westfälischen Handwerkstages (NWHT) enthält.
Dr. Hermann Janning, Vorsitzender der VKU-Landesgruppe Nordrhein-Westfalen und Vorstandsvorsitzender der Stadtwerke Duisburg AG, begrüßt den gemeinsamen Schulterschluss mit dem Handwerkstag: „Der gemeinsame Formulierungsvorschlag ist ein vernünftiger Interessensausgleich. Die Stadtwerke können damit im wettbewerblich organisierten Energiemarkt beweglicher agieren und im Interesse ihrer Eigentümer, den Kommunen, am Markt bestehen. Mit der der gemeinsamen Initiative machen wir deutlich, dass es eine gute Zusammenarbeit mit dem Handwerk gibt.“ NWHT-Präsident Prof. Wolfgang Schulhoff betont ebenfalls, Stadtwerke und Handwerk hätten den Willen demonstriert, die Zukunft der Bürger gemeinsam zu gestalten. Dies sei fraktionsübergreifend im Landtag auch so gewürdigt und mitgetragen worden.
Quelle: VKU
Erneuerbare decken 17 Prozent des Strombedarfs
Anteil der Windenergie ging aufgrund des schwachen Windjahres 2010 leicht zurück
Der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Deckung des Strombedarfs in Deutschland ist auch im Jahr 2010 weiter gestiegen: Die Erneuerbaren tragen mit 102,3 (2009: 95) Milliarden Kilowattstunden (Mrd. kWh) inzwischen 17 (16,4) Prozent zum Strombedarf bei, teilte der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) heute auf Grundlage erster Schätzungen für das Jahr 2010 mit. „Erfreulicherweise stellen die Erneuerbaren Energien einen immer größeren Anteil am deutschen Strombedarf“, so Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Aufgrund der überwiegend schwankenden Produktion und der fehlenden Speichertechnologien seien die Erneuerbaren allerdings noch weit davon entfernt, ausreichend Grundlaststrom bereit zu stellen. So ging der Anteil der Windenergie, die auch in Zukunft den größten Anteil an Erneuerbaren Energien stellen soll, nach Angaben des Branchenverbandes trotz des weiteren Zubaus von Windenergieanlagen in diesem Jahr leicht um drei Prozent zurück. Grund hierfür ist das insgesamt schwache Windjahr 2010.
Die Photovoltaik trug zwei Prozent zur Deckung des Strombedarfs in Deutschland bei. Über die EEG-Umlage wird Solarstrom die Verbraucher allerdings allein im Jahr 2010 mindestens 3,3 Milliarden Euro kosten. 2011 wird dieser Betrag um mehr als das Doppelte auf 6,8 Milliarden Euro steigen. Über 50 Prozent der EEG-Umlage werden damit im kommenden Jahr in die Förderung der Photovoltaik fließen – trotz ihres eher geringen Anteils. „Diese Zahlen zeigen erneut die Notwendigkeit einer stärkeren Marktintegration der Erneuerbaren Energien, wenn wir die Kosten im Griff behalten und die Verbraucher nicht über Gebühr belasten wollen“, so die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.
Ein zukunftsfähiger Kraftwerkspark müsse außerdem ein sinnvolles Spektrum an Anlagengrößen von der dezentralen Kraft-Wärme-Kopplung bis hin zu zentralen Großkraftwerken für die Grundlastversorgung umfassen, betonte Müller.
Die Zahlen im Einzelnen: An erster Stelle lag 2010 nach BDEW-Berechnungen erneut die Windenergie: Trotz eines leichten Rückgangs kam sie auf einen Anteil von 6,2 (2009: 6,7) Prozent. Es folgte die Biomasse mit 4,7 (4,4) Prozent und die Wasserkraft mit 3,2 Prozent (3,3. Einen Zuwachs gab es auch bei der Photovoltaik, die 2,0 (1,1) Prozent Strom lieferte. Der Anteil regenerativen Stroms aus Müllkraftwerken betrug 0,8 (0,9) Prozent.
Quelle: BDEW
Konzessionsleitfaden schafft Klarheit über Position der Kartell- und Regulierungsbehörden
BDEW mit eigenem praxisorientierten Leitfaden für Unternehmen
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt die Veröffentlichung eines gemeinsamen Leitfadens von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen und zur Netzüberlassung. „Damit wird Klarheit über die grundsätzliche Position beider Behörden zum Thema Konzessionen geschaffen“, so der BDEW. Der heute vorgestellte Leitfaden schafft aber keine Rechtssicherheit für die Unternehmen. Viele der vom Leitfaden angesprochen Fragen sind derzeit Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten. Erst die gerichtliche oder gesetzliche Klärung wird den Unternehmen Klarheit verschaffen.
Der BDEW hatte bereits Anfang November 2010 einen Leitfaden zu Konzessionsverträgen und Konzessionsabgaben in der Strom- und Gasversorgung veröffentlicht. „Unser Branchen-Leitfaden setzt sich mit dem gesamten Spektrum des Themas Konzessionen auseinander. Der BDEW-Leitfaden gibt den Mitgliedsunternehmen konkrete, praxisorientierte Hilfestellungen zu den komplexen rechtlichen, kaufmännischen und steuerlichen Fragestellungen“, so der BDEW. Er behandelt dabei alle relevanten Aspekte sowohl aus Sicht von Unternehmen, die Konzessionen erwerben möchten, als auch aus der Perspektive von Unternehmen, die Konzessionen behalten möchten und denjenigen, die beides beabsichtigen. Der Leitfaden wurde von Versorgungsunternehmen aller Größenklassen und Gesellschafterstrukturen entwickelt. Er bietet eine ausgewogene und umfassende Darstellung der derzeit vielfach diskutierten Rechtslage.
Quelle: BDEW
Steuerliche Belastung für Fernwärme nicht nachvollziehbar
Die Bilanz des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) zur heutigen 2. und 3. Lesung des Energie- und Stromsteuergesetzes im Deutschen Bundestag fällt unterschiedlich aus. „Die Regierungsfraktionen haben es versäumt, die erst kürzlich beschlossene Streichung von Steuernachlässen für die Fernwärme zu korrigieren“, so VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. Damit hat man auch einen Entschließungsantrag des Bundesrates ignoriert, der die Fernwärme weiterhin steuerlich begünstigen will. „Die Fernwärmeversorgung in Deutschland ist aus umwelt- und klimapolitischer Sicht unverzichtbar und müsste noch weiter ausgebaut werden. Durch die steuerliche Belastung ist der Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung in Gefahr“, zeigt Reck Unverständnis für diese Entscheidung.
„Die heute beschlossene Fortführung der Steuerbefreiung von Klär- und Deponiegas ist eine umweltpolitisch sinnvolle Entscheidung“, so Reck. Der ursprüngliche Gesetzentwurf hatte zunächst vorgesehen, die gasförmigen Kohlenwasserstoffe, die bei der Abwasser- und Abfallbehandlung anfallen, zukünftig von der Steuerbefreiung auszunehmen. „Damit wäre klaren umweltpolitischen Zielsetzungen widersprochen worden“, erläutert Reck. „Letztlich wäre dann das Abfackeln des Gases wirtschaftlicher als die Investition in ein Blockheizkraftwerk, in dem das gewonnene Gas noch unmittelbar innerhalb der Abwasser-/Abfall-Behandlungsanlage zur Energieerzeugung vor Ort eingesetzt werden kann.“ Durch den Beschluss des Bundestages ist sichergestellt, dass solche Anlagen auch weiterhin eine positive CO2-Bilanz aufweisen werden. Frei werdende Energiepotentiale können im Sinne einer ökologisch effizienten Verwertung genutzt werden. Die Steuerbefreiung kann daher auch zukünftig als wesentlicher Faktor bei der investiven Planung der Unternehmen berücksichtigt werden.
Die gleichzeitig beschlossene Einführung eines Steuertarifs für Ersatz- und Sekundärbrennstoffe wird von Reck kritisch gesehen: „Die Einführung ist verfrüht. Derzeit ist noch nicht geklärt, inwieweit Ersatz- und Sekundärbrennstoffe überhaupt einer Besteuerung unterfallen. Insbesondere ist nicht geklärt, ob auch brennbare Stoffe, die Bestandteil des nicht aufbereiteten gemischten Siedlungsabfalls sind, der Besteuerung unterliegen sollen. Der VKU lehnt dies ab, da die teilweise Verbrennung von Siedlungs- und Sonderabfällen in Müllverbrennungsanlagen zur Sicherung der Abfallentsorgung zwingend notwendig ist und nicht primär dem Ersatz anderer Brennstoffe zur Energiegewinnung dient. Zudem würde eine derartige Besteuerung zu Gebührenerhöhungen und somit weiteren Belastungen für die Bürger führen. Aktuell ist die EU-Kommission aufgefordert hier für Klarheit zu sorgen. Deren Entscheidung sollte abgewartet werden, bevor weitere nationale Umsetzungsmaßnahmen erfolgen. Reck begrüßt insoweit lediglich, dass der Steuersatz – anders als ursprünglich geplant – nicht 1,73 Euro pro Gigajoule, sondern 0,33 Euro pro Gigajoule beträgt. Der Steuertarif sollte sich am Energiegehalt orientieren.
Quelle: VKU
Bundesregierung weist Regulierungsforderungen der Monopolkommission bei Wasser klar zurück!
Mit ihrer heutigen Stellungnahme hat die Bundesregierung den Regulierungsforderungen der Monopolkommission eine klare Absage erteilt. „Die Bundesregierung hat die grundlegenden Bedenken der kommunalen Wasserwirtschaft aufgegriffen. Damit ist nun klar, dass es keine Regulierung wie im Energiesektor geben kann und die bewährten Kontrollinstrumente ausreichend sind“, äußerte sich Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), zufrieden über das heutige Statement der Bundesregierung. Er verstehe den heutigen Kabinettsbeschluss als ein klares Bekenntnis zur kommunalen Wasserwirtschaft.
Die Monopolkommission hatte in ihrem 18. Hauptgutachten tiefe Einschnitte in die kommunalen Strukturen der Wasserversorgung in Deutschland und insbesondere eine Regulierung gefordert. Der VKU hatte sich deutlich gegen diese Forderung positioniert und die pauschale und nicht belegte Kritik der Monopolkommission zurückgewiesen.
„Wasserversorgung ist eine kommunale Kernaufgabe der örtlichen Daseinsvorsorge. Vor Ort werden die besten Lösungen getroffen und die Bürger sind dabei in die Entscheidungsprozesse eingebunden. Eine zentrale Regulierungsbehörde ist weit weg vom Verbraucher“, so Reck. Das sehen die Verbraucher ebenfalls. Eine ganz überwiegende Mehrheit spricht sich in Haushaltskundenbefragungen von dimap und emnid für kommunale Strukturen in der Wasserversorgung aus.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.400 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit über 240.000 Beschäftigten wurden 2008 Umsatzerlöse von rund 92 Milliarden Euro erwirtschaftet und etwa 8,8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 54,2 Prozent in der Strom-, 51,4 Prozent in der Erdgas-, 77,5 Prozent in der Trinkwasser-, 53,6 Prozent in der Wärmeversorgung und 11,8 Prozent in der Abwasserentsorgung.
Quelle: VKU
Recycling von Enteisungsmittel senkt die Belastung der Gewässer und stellt den Flugbetrieb sicher
Der VSR-Gewässerschutz fordert, dass alle Flughäfen über eine Recyclinganlage für
das eingesetzte Enteisungsmittel verfügen müssen. „Maßnahmen zum Gewässerschutz
können damit in Zeiten extremer Witterungsverhältnissen mit stark erhöhten
Bedarf auch wirtschaftliche Vorteile bringen“, so Susanne Bareiß-Gülzow, Vorsitzende
im VSR-Gewässerschutz. Während der Flughafen München aufgrund seiner Recycling-
Anlage ungefähr 60 % des Enteisungsmittel zurückgewinnen und damit alle Flugzeuge
enteisen konnte, gab es auf anderen Flughäfen massive Nachschubprobleme. In
München werden die Maschinen auf einem speziellen Platz behandelt und möglichst
viel der eingesetzten Chemikalien aufgefangen. Nach der Aufbereitung in einer
Recyclinganlage können sie erneut verwendet werden. Dies gewährleistet die
Flugsicherheit, geringere Kosten durch einen niedrigeren Verbrauch von
Enteisungsmitteln und somit auch eine verbesserte Umweltverträglichkeit.
In Enteisungsmitteln ist das schwer abbaubare und extrem gut wasserlösliche
Benzotriazol enthalten. Diesen Stoff findet man inzwischen im Flusswasser, im
Uferfiltrat und sogar im Trinkwasser. Dort hat es allerdings aus Gründen der
Gesundheitsvorsorge nichts zu suchen. „Schwer abbaubare Stoffe wie Benzotriazol
erschweren im Unterlauf des Rheins die Produktion von Trinkwasser aus
Rheinwasser.“ so die Internationale Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR), in der
Vertreter des Verkehrsministerium und des Umweltministerium mitarbeiten. Wenn es
erst mal in den Wasserkreislauf gelangt ist, kann es nur sehr kostenaufwendig aus
dem Trinkwasser entfernt werden. Die gängige Trinkwasserreinigung reicht für solche
Mikroverunreinigungen nicht mehr aus.
Die meisten Flughäfen verfügen bisher nur über unterschiedliche Speicherungsmöglichkeiten für das verbrauchte Enteisungsmittel, um es dann nach und nach einer
Kläranlage zuzuleiten. Zu hohe eingeleitete Konzentrationen würden die Reinigungsleistung
der Anlage herabsetzen. Durch das geregelte Einleiten funktioniert sie weiterhin,
kann aber trotzdem höchstens 30 % des Benzotriazol eliminieren. Die restlichen 70 %
gelangen in die Umwelt und belasten das Wasser.
Während die Gewässerbelastung von Benzotriazol durch das Recycling direkt beim Flughafen
verringert werden kann, stellt sich diese Möglichkeit bei anderen Anwendungen wie z.B im
Geschirrspülmittel als Silberschutz nicht. Hier kann die Belastung nur durch einen Verzicht auf
diesen Stoff reduziert werden. Der VSR-Gewässerschutz fordert daher, dass alle Betriebe
verpflichtet werden, technisch machbare Lösungen zur Reduzierung von Benzotriazol
durchzuführen. „Es ist nicht hinzunehmen, dass das Trinkwasser durch vermeidbare Belastungen
immer kostenintensiver aufbereitet werden muss. Die Kosten der trinkwasserbelastenden Folgen
des Luftverkehrs dürfen nicht auf die Bevölkerung abgeschoben werden.“ so Susanne Bareiß-
Gülzow, Vorsitzende vom VSR-Gewässerschutz.
Quelle: VSR-Gewässerschutz e.V.
ExxonMobil gefährdet Grundwasservorräte
Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) und der
VSR-Gewässerschutz warnen vor der Verschwendung sauberen Grundwassers zur Förderung von
unkonventionellen Erdgas im Münsterland und in Niedersachsen. Deutschland verfügt im Gegensatz
zur USA und Kanada nur über sehr geringe erneuerbare Wasserressourcen. Während durch
die Niederschläge diese wieder aufgefüllt werden, reduzieren insbesondere Haushalte, Industrie
und Landwirtschaft die Ressourcen erheblich. Pro Kopf und Jahr liegt Deutschland unter einem
Drittel des Weltdurchschnitts von 8500 m³, die USA darüber und Kanada sogar zehnmal so hoch.
(1) Deutschland zählt heute schon wegen dem ungünstigen Verhältnis von verbrauchten zu nachgelieferten
Wasser zu den Ländern mit mittlerem Wasserstreß. „Eine zusätzliche gigantische
Wasserentnahme wie sie ExxonMobil für ihre Gasförderung benötigt, kann zur Wasserknappheit
führen.“ so Dipl.-Oecotrophologin Susanne Bareiß-Gülzow, Vorsitzende des VSR-Gewässerschutzes.
Während jeder Verbraucher zu Hause überlegt, wie er Wasser sparen kann, verschwendet Exxon-
Mobil allein pro Bohrloch bis zu 10.000.000 Liter sauberes Grundwasser. Wenn dadurch der
Grundwasserstand in einer Region absinkt, kommt es nicht nur zu ökologischen Konsequenzen,
sondern auch die Landwirtschaft wird stark beeinträchtigt. Um die Flächen weiterhin bewässern zu
können, entstehen Kosten für neue tiefere Bohrungen. Aber auch die Gartenbrunnennutzer
müssen ihre Brunnen vertiefen, wenn sie weiterhin Gießwasser für den Garten fördern wollen. Da
ExxonMobil bei den Planungen keine Stellungnahmen der Trinkwasserversorger einholt, inwieweit
ein Standort die Verwendung von solchen großen Wassermengen überhaupt verträgt, riskiert der
Global Player, dass letztendlich die sauberen Grundwasservorräte für die Trinkwasserversorgung
fehlen.
Außerdem stellen die mehr als 200 Chemikalien und Biozide, die zur Gasförderung eingesetzt
werden, ein unkalkulierbares Risiko für das Grundwasser dar. Chemikalien können durch Unfälle
am Bohrplatz ins Grundwasser versickern. Durch das Fracing-Verfahren, mit dem die Gesteinsschichten
aufgebrochen und hunderte von Metern lange Risse erzeugt werden, können auch
ungewollte Spalten im Gestein entstehen. Diese können eine Verbindung zum Grundwasser
schaffen und so eine Verschmutzung der betroffenen Grundwasserschichten mit dem Fracing-
Wasser unbemerkt herbeiführen. Außerdem stellen die zementierten Bohrlöcher ein Risiko dar.
Die zur Abschirmung des Grundwassers eingebrachten Zementringe können durch den hohen
Druck beim Fracing-Verfahren brechen, so dass das Wasser-Chemikalien-Mix in das Grundwasser
eingepresst werden kann. Ein weiteres Problem stellt das Verbleiben eines Chemikalienrestes im
Untergrund dar. Diese toxische Verschmutzung kann durch Risse infolge tektonischer Störungen
längerfristig in die zur Trinkwassergewinnung genutzter Grundwasserleiter gelangen. Da den
Wasserversorgern überhaupt nicht bekannt ist, welche Stoffe eingesetzt werden und somit das
Trinkwasser bedrohen können, kann keine entsprechende Kontrolle des Rohwassers durchgeführt
werden. Es ist nicht mehr sicherstellen, dass die Bürger ein gesundheitlich unbedenkliches Trinkwasser
erhalten. Die Kosten für die zusätzlichen Untersuchungen wird letztendlich der Verbraucher
über den Wasserpreis tragen müssen.
Der BBU und der VSR-Gewässerschutz fordern vor der Genehmigung der Bohrungen eine
Prüfung der Umweltverträglichkeit. Der Öffentlichkeit sollte die Möglichkeit gegeben werden
Einwendungen im Rahmen von Erörterungsterminen zu äußern. Das Einbringen von Stoffen, die
im Untergrund verbleiben, stellt eine Emission dar und muss daher nach dem Umweltinformationsgesetz
offen gelegt werden. „Es darf ExxonMobil nicht gestattet werden die im Untergrund verbleibenden
Chemikalien zum Betriebsgeheimnis zu erklären.“, so Dipl.-Phys. Harald Gülzow, Mitglied
im Geschäftsführenden Vorstand vom BBU.
Quelle: VSR-Gewässerschutz e.V.
Zu hohe Salzkonzentrationen belasten Wipper und Unstrut
400 Milligramm Chlorid pro Liter fanden die Spezialisten vom VSR-Gewässerschutz im September
2010 in der Wipper bei Niedergebra. Diese Belastung stieg dann auf Werte oberhalb vom 1000
Milligramm im Raum Sondershausen an. Die höchste Konzentration lag mit 1100 Milligramm in
Seega vor. Im weiteren Bachverlauf sank die Belastung bis Kindelbrück auf 885 Milligramm. Diese
hohe Chloridfracht der Wipper führte zu einer starken Belastung der Unstrut, wie Messungen im Mai
schon belegten. Mit ihrem Zufluss erhöhte sich die Chloridkonzentration in der Unstrut schlagartig
von 95 auf 175 Milligramm pro Liter. Im weiteren Verlauf kletterte die Chloridbelastung weiter an. In
Nebra stellten die Umweltschützer sogar 290 Milligramm pro Liter fest. In dieser Größenordnung
verbliebt die Belastung bis zu ihrer Mündung in die Saale.
Werte oberhalb von 50 Milligramm Chlorid pro Liter weisen schon auf eine deutliche Belastung
durch menschliche Aktivitäten hin, Bleibt der Wert aber unterhalb von 100 ist mit keiner
Beeinträchtigung des Lebens im Fluss zu rechnen. Auch jegliche Wassernutzung ist bei diesem
Salzgehalt möglich. Daher hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA), der auch
das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt angehört, für den
Parameter Chlorid einen Richtwert von 100 Milligramm pro Liter festgelegt. Die Forderung der
europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) für einen guten ökologischen Zustand ist für die
Unstrut unterhalb Sachsenburg und den gesamten Untersuchungsbereich der Wipper nicht
erreicht. Ab 200 Milligramm sind erste ökologische Beeinträchtigungen zu erwarten. Insekten
Krebse und Fische werden geschädigt oder verdrängt. Es treten immer mehr salztolerante Arten
auf. Die Selbstreinigung des Flusses verringert sich. Auch zum Bewässern im Garten und auf den
Feldern ist dieses Wasser nicht mehr geeignet.
Im Rahmen des Projektes „Salzbelastung aus Industrie und Bergbau“ untersuchen die
Gewässerschützer bundesweit Fließgewässer. Chloridkonzentrationen von über 1000 Milligramm
pro Liter wie aktuell in der Wipper gemessen, haben sie dabei in den letzten Jahren nur in der
Werra, die durch die Einleitungen der Kaliindustrie verschmutzt wird, festgestellt. Vergleichbare
Belastungen wie im Unterlauf der Unstrut findet man auch in der Lippe, die durch Einleitungen aus
dem Steinkohlebergbau belastet ist.
Weitere Informationen über die Arbeit und die Ergebnisse der Messungen der Umweltschützer
können auf der Web.Seite www.VSR-Gewaesserschutz.de nachlesen werden.
Quelle: VSR-Gewässerschutz e.V.
Energiewirtschaft strebt europäischen Markt an
Erfolgreicher Start des Market Coupling ohne Netzengpässe an den Grenzen
„Der erfolgreiche Start der Marktkopplung in West- und Nordeuropa bringt uns einem integrierten europäischen Strommarkt ein großes Stück näher. So weitreichend die jetzt vollzogene Marktkopplung auch ist, werden sich die Energieunternehmen weiter dafür einsetzen, dass dies nicht der letzte Schritt bleibt. Die deutsche Energiewirtschaft strebt einen wirklichen Binnenmarkt für Strom und Gas in Europa an.“ Das sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).
„Der Start des sogenannten Market Coupling war eindrucksvoll: Am ersten Tag gab es über 24 Stunden zwischen Belgien, Niederlande, Luxemburg, Frankreich und Deutschland / Österreich keine Netzengpässe. Das ist eine gute Nachricht für den europäischen Binnenmarkt und für den Wettbewerb. Dennoch muss der grenzüberschreitende Ausbau der Netze weiterhin mit Priorität angegangen werden, um auch zu kritischen Zeitpunkten, wie zum Beispiel bei hohem Windaufkommen und niedrigem Verbrauch am Wochenende Strom effizient nutzen zu können“, unterstrich Müller.
Beim Market Coupling handelt sich um eine Kopplung der Großhandelsmärkte Zentral-Westeuropas unter der Beteiligung von Belgien, Niederlande, Luxemburg, Frankreich und Deutschland / Österreich. Diese Marktkopplung bezieht darüber hinaus die Stromspotmärkte Nordeuropas ein. Hier werden über Deutschland / Österreich die Länder Norwegen, Schweden, Dänemark und Finnland in den Wettbewerb integriert. „Ein Market-Coupling dieses Umfangs und dieser Komplexität stellt eine bislang weltweit einmalige Pionierleistung dar. Es bestehen außerdem Vorüberlegungen zu einer geographischen Ausweitung dieser Marktkopplung und einer weiteren Verfeinerung“, erklärte die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.
Die Kopplung der „Day-Ahead-Märkte“ (Market-Coupling) stellt nach allgemeiner Auffassung die effektivste Art dar, wie knappe Kuppelkapazitäten effizient genutzt werden können. Market-Coupling führt zu steigendem Handel zwischen Marktgebieten, höheren gehandelten Mengen an den einzelnen Börsenplätzen (höhere Liquidität), maximaler Preiskonvergenz bei gegebener Kapazität zwischen den einzelnen Börsenplätzen und damit zu einer Unterstützung der Entwicklung eines integrierten liquiden Commodity-Marktes unter effizienter Nutzung grenzüberschreitender Kapazitäten.
Die sehr komplexen organisatorisch-infrastrukturellen Voraussetzungen wurden von den Übertragungsnetzbetreibern und Börsen geschaffen. Der BDEW hat diese Entwicklung über die so genannte „Market Parties Platform“ (MPP) gefördert. In der Plattform haben die Energieverbände von Belgien, Niederlande, Luxemburg, Frankreich und Deutschland ihre Kräfte gebündelt, um das Zusammenwachsen der Märkte zu fördern. Dieser Prozess startete mit einem offiziellen „Memorandum of Understanding“ im Sommer 2007. Regierungen, Regulatoren und Marktparteien haben den Vorgang Schritt für Schritt unterstützt.
Quelle: BDEW
Deutsche Energiebranche begrüßt EU-Energiestrategie
Ganzheitlicher Ansatz der EU-Kommission geht in die richtige Richtung / Kommission muss gleiche Wettbewerbsvoraussetzungen für alle schaffen
„Die deutsche Energiewirtschaft begrüßt ausdrücklich, dass die Europäische Kommission einen ganzheitlichen Ansatz für die europäische Energiepolitik vorgelegt hat. Dies geht vom Grundsatz her, genau wie das von der Bundesregierung Anfang September vorgelegte Energiekonzept, in die richtige Richtung.“ Das erklärte heute Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), zur Vorstellung der Energiestrategie 2011 bis 2020 der EU-Kommission in Brüssel.
Bereits am Montagabend hatte EU-Energiekommissar Günther Oettinger in Brüssel auf einer BDEW-Veranstaltung vor Branchenvertretern die wesentlichen Punkte der Energiestrategie erläutert: „Es kommt eine technische und infrastrukturelle Revolution auf uns zu. Unsere Energie-Infrastrukturen sind der Schlüssel zur Verwirklichung aller zentralen Energiethemen Binnenmarkt, Klimaschutz und Versorgungssicherheit.“ Er kündigte an, dass ein europäischer Masterplan für die Infrastruktur-Entwicklung erarbeitet werden soll. Gleichzeitig müssten alle Beteiligten aus Energiewirtschaft und -politik gemeinsam über die notwendigen Veränderungen informieren, um damit den Boden für mehr gesellschaftliche Akzeptanz bei wichtigen Infrastrukturvorhaben zu ebnen.
„Die Europäische Kommission räumt neben den wichtigen Themen Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Netzausbau, erfreulicherweise auch Erdgas und Kraft-Wärme-Kopplung eine hohe Bedeutung ein. Dies vermisst die Energiewirtschaft bislang ausdrücklich im Energiekonzept der Bundesregierung. Ich habe mit der Strategie der Europäische Kommission aus Brüssel nun die Hoffnung, dass dies neue Impulse auch für die Diskussion in Deutschland zu den Potentialen von Erdgas und Kraft-Wärme-Kopplung liefert.“, betonte Hildegard Müller.
Die Energiewirtschaft unterstütze die europäische Zielsetzung, Energieeffizienzmaßnahmen und -Technologien verstärkt einzusetzen, um das 20- Prozent-Energieeinsparziel der EU zu verwirklichen. „Die beabsichtigte Ausweitung von Marktüberwachung und Umsetzung der Maßnahmen darf jedoch nicht zum Selbstzweck werden, sondern muss auf den bereits vorhandenen Instrumenten aufsetzen und die Erfahrungen der Mitgliedsstaaten adäquat berücksichtigen“, erläuterte die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.
Müller weiter: „Ohne Förderung wird es zum Beispiel im Wohngebäudebereich kaum gehen. Ob es aber wirklich sinnvoll ist, wie von der EU-Kommission angekündigt, Energiesparmaßnahmen durch die EU statt durch die Mitgliedstaaten zu fördern, bedarf noch einer sehr sorgfältigen Prüfung. Denn es gibt hier sehr unterschiedliche Ausgangspunkte in den Mitgliedsländern. Hier sind die Nationalstaaten zunächst gefordert, geltendes Recht entsprechend umzusetzen, bevor auf europäischer Ebene zusätzliche Rechtsnormen geschaffen werden. Die Unternehmen werden die Marktbedingungen in den Ländern nutzen, um dem Kunden die gewünschten Energiedienstleistungen anzubieten.“ Die vorhandenen ordnungsrechtlichen Instrumente im Gebäudesektor (Gebäudeeffizienz-Richtlinie), Technologiesektor (Ökodesign-Richtlinie), Erneuerbare Energien-Sektor (Erneuerbare Energien-Richtlinie) und bei Energiedienstleistungen (Energiedienstleistungs-Richtlinie) und andere mehr böten bereits alle Möglichkeiten, um das 20-Prozent-Ziel zu erreichen.
„Es ist außerdem erfreulich, dass die EU-Kommission die Errichtung des Energiebinnenmarkts konsequent und nachdrücklich weiterverfolgt“, erklärte die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Mit ihren drei Binnenmarktpaketen habe die EU bereits die entscheidenden Weichen für die offenen paneuropäischen Strom- und Gasmärkte gestellt.
Aus heutiger Sicht reiche das vorhandene Instrumentarium aus, um Wettbewerb und die Vollendung des europäischen Binnenmarkts zu gewährleisten. „Der BDEW bestärkt die EU-Kommission darin, dass es jetzt darauf ankommt, das vorhandene Instrumentarium auch anzuwenden. Leider sind die Märkte in Europa bislang nur sehr unterschiedlich für den Wettbewerb geöffnet. Und leider begreifen einige Mitgliedstaaten Energiepolitik als Instrument ihrer Industriepolitik. In 17 von 27 EU-Ländern wird der Strompreis noch künstlich vom Staat gedeckelt. In Deutschland hingegen ist der Wettbewerbsmarkt komplett geöffnet. Der BDEW und seine Mitgliedsunternehmen arbeiten im Übrigen mit einer branchenweiten Wettbewerbsinitiative ständig daran, weitere Punkte für verbesserte Marktbedingungen zu identifizieren. Selbst wenn regulierte Endkundenpreise unter Marktpreisniveau auf den ersten Blick aus Kundensicht verlockend erscheinen, wird damit dem Wettbewerb schwerer Schaden zugefügt“, unterstrich Müller.
Dies habe vor allem folgende Gründe: Der Kunde werde effektiver Wahlmöglichkeiten beraubt. Dem Markt fehlten die erforderlichen Preissignale für Investitionen. Der Endkundenmarkt bleibe für neue Anbieter verschlossen. Der Wettbewerb im Endkundenmarkt komme in den betreffenden Mitgliedstaaten dauerhaft nicht in Gang. Und es würden belebende Effekte auf Nachbarmärkte unterbleiben. „In der Folge könnten Synergien aus dem Zusammenwachsen von Kundenmärkten zu einem europäischen Binnenmarkt oder zumindest zu regionalen Märken nicht gehoben werden. Dies ist aber dringend notwendig, da sonst die erneuerbaren Energien und Stromnetze nicht weiter ausgebaut werden. Die Kommission ist hier aufgefordert, ihre Exekutiv- und Klagebefugnisse zu nutzen, damit alle Energiemärkte in der Europäischen Union geöffnet werden und dieselben Voraussetzungen für den Wettbewerb bieten“, sagte die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung in einer ersten Stellungnahme.
Quelle: BDEW
„Der Netzausbau wird zum Flaschenhals“
Vertreter aus Wirtschaft, Politik und Medien diskutierten über die Energiewende
Deutschland braucht den massiven Ausbau der Stromnetze, um die im Konzept der Bundesregierung angestrebte Energiewende zu schaffen. Das war einhellige Meinung auf einer ansonsten kontrovers geführten Debatte von Vertretern aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft, die am Mittwochabend im Berliner ewerk stattgefunden hat. Podiumsgäste der vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) organisierten Veranstaltung waren Jochen Homann, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Dr. Rolf Martin Schmitz, Vorstandsmitglied von RWE, Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe sowie der taz-Autor und Blogger Nick Reimer. Die Debatte war eine Veranstaltung im Rahmen der BDEW Dialog-Offensive „Energie ist nicht schwarz-weiß“.
„Wir müssen wieder mehr miteinander sprechen und nicht mehr nur übereinander“ sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung des BDEW, zur Begrüßung. Dabei betonte sie, dass die Akzeptanz für erneuerbare Energien zu einem wesentlichen Teil auch von deren Bezahlbarkeit abhänge. Der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Netze dürfe nicht nur auf Kosten der Verbraucher gehen. Hier müsse die Politik entsprechende Entscheidungen treffen, sagte Müller.
„Es macht keinen Sinn, immer mehr erneuerbare Energien hinzuzubauen, wenn die Netze nicht Schritt halten können“, sagte Staatssekretär Homann. „Der Netzausbau wird zum Flaschenhals für den Ausbau der Erneuerbaren“, bestätigte Reimer. Er sprach sich daher für eine deutliche Beschleunigung der Genehmigungsverfahren beim Ausbau von Übertragungsnetzen aus. Alle Beteiligten waren sich darin einig, dass mehr Akzeptanz und mehr Dialog zwischen den Beteiligten nötig sind, um die Herausforderungen beim Netzausbau zu meistern.
Unterschiedliche Auffassungen gab es über den Willen der Energiebranche, den Kraftwerkspark zu flexibilisieren und ganz auf regenerative Energien auszurichten. „Es ist eine massive Flexibilisierung des Kraftwerkparks nötig“, so Rainer Baake von der Deutschen Umwelthilfe. Die Bundesregierung habe dieses Problem in ihrem neuen Energiekonzept zwar „verbal“ erkannt. „Kernkraft- und Kohlekraftwerke tragen aber nicht dazu bei, dass diese Flexibilisierung auch umgesetzt wird“, führte Baake weiter aus. RWE-Vorstand Rolf Martin Schmitz vertrat hingegen die Auffassung, dass der deutsche Kraftwerkspark auch dann in der Lage sein müsse, für die Industrie und die Haushalte genügend Strom zu produzieren, wenn die Sonne nicht scheine und der Wind nicht wehe. „Dann müssen konventionelle Kraftwerke einspringen. Niemand will auf eine sichere Stromversorgung verzichten“, betonte Schmitz.
Dass das Interesse an einer breiten Diskussion über die Energiewelt der Zukunft vorhanden ist, zeigt die rege Beteiligung auf der neuen Debatten-Website des BDEW. Über 50.000 Bürger haben bereits Energiedebatte.com besucht.
Weitere Informationen
Henning Jeß
Pressereferent
Telefon 0 30 / 300 199-1161
E-Mail presse@bdew.de
Quelle: BDEW
Erfolgreiche AöW-Veranstaltung zur CCS-Technologie
Am 26. Oktober 2010 fand die gut besuchte Veranstaltung in Hannover statt.
Hauptreferent Prof. Dr. Hohmeyer (Universität Flensburg) stellte seine Position zur CCS-Technologie im Rahmen des Klimawandels dar. Am Nachmittag fand eine Diskussionsrunde mit Teilnehmern aus verschiedensten Kreisen statt.
» Präsentation von Herrn Prof. Dr. Hohmeyer, Sinn und Unsinn der Speicherung von CO2 […]
http://www.allianz-wasserwirtschaft.de/media/Microsoft%20PowerPoint%20-%20Sinn%20und%20Unsinn%20von%20CCS%20Hannover.pdf
» Präsentation von Herrn Ulf Franke (Gemeindewerke Gerstungen) und RA Alexander Reitinger, Praktische Erfahrungen als Trinkwasserversorger mit der Untergrundspeicherung – Verpressung von Salzwasser der Kaliproduktion in saline Aquifere […]
http://www.allianz-wasserwirtschaft.de/media/GerstungenPr%C3%A4sentation%20Hannover_2010-10-26.pdf
» mehr über die Veranstaltung […]
http://www.allianz-wasserwirtschaft.de/pages/posts/aoew-veranstaltung-in-hannover-die-speicherung-von-co2-in-deutschland-ccs-42.php
» mehr über das Thema CCS-Technologie […]
http://www.allianz-wasserwirtschaft.de/pages/themen/ccs-co2-speicherung.php
Quelle: AöW
VKU: Stadtwerke zum Energiekonzept der Bundesregierung
Angesichts der heutigen 2. und 3. Lesung im Deutschen Bundestag zum Energiekonzept der Bundesregierung kritisiert der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) noch einmal die fehlende Balance des Konzepts. „Fairer Wettbewerb, intelligent gesteuerte Verteilnetze, umwelteffiziente Kraft-Wärme-Kopplung sowie Fernwärme werden nicht thematisiert“, sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck, „statt dessen werden vor allem Maßnahmen beschlossen, die die Stadtwerke benachteiligen.“ Das sei ein wirtschaftspolitischer Fehler, denn, so Reck weiter: „Stadtwerke sind der energiewirtschaftliche Mittelstand und stehen für mehr Wettbewerb und eine umweltverträgliche Weiterentwicklung der Energiewirtschaft.“
Zur Verhinderung des Wettbewerbs im Energieerzeugungsmarkt hat der VKU in den vergangenen Monaten mehrfach sehr konkrete ordnungspolitische Bedenken geäußert. Insofern ist es nicht verwunderlich, dass heute zahlreiche Stadtwerke-Chefs in einer Tageszeitungsanzeige ihren Unmut artikulieren. Für den VKU wäre nach wie vor eine Stilllegung alter, ineffizienter Kohlekraftwerke die Lösung, die strukturellen Wettbewerbsnachteile für Stadtwerke und andere Marktteilnehmer durch die Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke zu beseitigen.
Auf Unverständnis des VKU stößt der Beschluss des Bundestages, Steuernachlässe für Fernwärme zu streichen; dies schwächt die Stadtwerke nun an einer weiteren entscheidenden Stelle. Laut Reck sind Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) eine Domäne der Stadtwerke und die effizienteste, nachhaltigste Art der Stromgewinnung. „Das auf die Fernwärme nun zusätzliche finanzielle Belastungen zukommen sollen, ist nicht nachvollziehbar und ist auch aus umweltpolitischer Sicht kontraproduktiv“, erläutert der VKU-Hauptgeschäftsführer. Der politisch gewünschte Ausbau der KWK würde dadurch behindert. Der VKU erwartet, dass diese Fehlentscheidung im weiteren Verfahren korrigiert wird.
Für die Integration der erneuerbaren Energien in das Energiesystem ist es unverzichtbar, die Stromnetze der Stadtwerke, also die Leitungen zum Kunden, fit für die Zukunft zu machen. Im Energiekonzept sind die hierfür notwendigen Investitionen auf Seiten der Stadtwerke von über 20 Milliarden Euro an keiner Stelle erwähnt. Für den Ausbau der Verteilnetze zu intelligenten Netzen müssen vom Gesetzgeber sichere Rahmenbedingungen und Anreize für Investitionen gesetzt werden.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.400 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit über 240.000 Beschäftigten wurden 2008 Umsatzerlöse von rund 92 Milliarden Euro erwirtschaftet und etwa 8,8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 54,2 Prozent in der Strom-, 51,4 Prozent in der Erdgas-, 77,5 Prozent in der Trinkwasser-, 53,6 Prozent in der Wärmeversorgung und 11,8 Prozent in der Abwasserentsorgung.
Quelle: VKU
VDRK und RSV vereinbaren enge Zusammenarbeit
Im Rahmen dieser Kooperation ist zusammen mit DIN CERTCO ein Zertifizierungsprogramm entwickelt worden, mit dem Fachbetriebe für die Reinigung, TV-Untersuchung und Dichtheitsprüfung sowie fachliche Beratung und Sanierung von Grundstücksentwässerungsanlagen überprüft werden. Dabei wird das Regelwerk vom RSV und auch das Handbuch zur Sachkunde vom VDRK als Grundlage genutzt.
DIN CERTCO als unabhängige, neutrale und vor allem kompetente Stelle, prüft und bewertet die fachgerechte Ausführung der Arbeiten. Diese Fachbetriebe können dann mit dem Qualitätszeichen GEA DINplus am Markt auftreten.
Dabei wird es drei verschiedene Qualitätszeichen je nach Leistungsgebiet geben:
– für die Reinigung und TV-Untersuchung von Grundstücksentwässerungsleitungen,
– für beratende Leistungen sowie
– für Sanierungsleistungen.
Die Grundlage für die Zertifizierung von Sanierungsleistungen stellen Zulassungen des jeweiligen Renovierungs- bzw. Erneuerungsverfahren dar. Alle Zertifikatsinhaber können jeweils auf den Homepages von DIN CERTCO, dem RSV und dem VDRK eingesehen bzw. abgerufen werden.
Die Zertifizierung soll die Auftraggeber bei der Findung von qualifizierten Firmen unterstützen, damit letztendlich ein hoher Qualitätsstandard bei der Ausführung der Leistungen eingehalten und gewährt werden kann. Dies führt gerade im Bereich der Grundstücksentwässerungsanlagen für die Grundstückeigentümer zu einer dringend notwendigen Sicherheit bei der Auswahl eines qualifizierten Unternehmens auf der Grundlage eines festgelegten Anforderungsniveaus.
VDRK und RSV sind überzeugt davon, dass mit der Zertifizierung im Grundstücksentwässerungsbereich die Qualität der Ausführung sich maßgeblich steigern wird, so dass letztendlich alle Beteiligten davon profitieren werden.
Quelle: RSV
Sicher – gut – günstig und transparent – Maxime der öffentlichen Wasserwirtschaft
Der Präsident der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) Dr. Jochen Stemplewski erklärte heute in Berlin: „Die öffentlichen Wasserversorger und Abwasserbetriebe arbeiten schon seit Jahren mit transparenten in demokratischen Entscheidungsprozessen festgesetzten Gebühren. Wir garantieren damit eine hohe Dienstleistungsqualität und sichern eine wesentliche Lebensgrundlage und den Umweltschutz!“
Herr Stemplewski bezog sich in seiner Aussage auf die in den letzten Tagen wieder aufgekommene Diskussion über die regionalen Unterschiede bei den Wasserpreisen und der Forderung nach Preisregulierung und Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen. Die Kalkulationsgrundlagen bei den Gebühren der öffentlichen Wasserwirtschaft sind bereits heute für den Bürger transparent und für jeden zugänglich. Die Anforderungen an die Gebührenbemessung unterliegen vielfältigen und differenzierten Kontrollmaßstäben und Kontrollmechanismen, die denen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und der darauf gestützten kartellbehördlichen und gerichtlichen Überprüfung in nichts nachstehen. Die Gebühren werden durch die demokratisch gewählten und legitimierten Vertreter in den Kommunalparlamenten festgesetzt. Der Bürger kann dies durch sein allgemeines Wahlrecht beeinflussen. Die Kommunalaufsichtsbehörden kontrollieren die Gebühren und gegen die Gebührenbescheide und gegen die kommunalen Satzungen kann vor den Verwaltungsgerichten geklagt werden. Es besteht also auch eine weitgehende rechtliche Überprüfungsmöglichkeit. Außerdem sind die Gebührensatzungen für jeden Bürger und jede Bürgerin einsehbar.
Weiterhin hob der AöW-Präsident hervor, dass die öffentlichen Unternehmen und Verbände der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung einem wichtigen Ziel im Umweltschutz durch eine nachhaltige Wasserwirtschaft dienen. Mit den Gebühren für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sind die Kosten für diese Dienstleistung zu decken. Daneben ist anerkannt, dass Gebühren auch Nebenzwecke der sozialen, ökonomischen oder ökologischen Verhaltenssteuerung verfolgen können. Eine Kalkulation ist unzulässig, wenn sie auf Gewinnerzielung „ausgerichtet“ ist. Von einem Missbrauch kann keine Rede sein.
Vor kurzem wurde auch eine gemeinsame Umfrage der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall, des Deutschen Städtetages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes bekannt, in der die hohe Investitionstätigkeit gerade der Abwasserbetriebe belegt wurde. Das erhebliche Investitionsvolumen der überwiegend in öffentlicher Hand befindlichen Abwasserbranche von rund 4,6 Milliarden Euro allein im Jahr 2009 kommt zu einem Großteil dem Mittelstand, insbesondere der mittelständischen Bauwirtschaft in Deutschland zugute. Mit Reparaturen und ähnlichen Leistungen fällt die Summe noch deutlich höher aus. Damit ist die öffentliche Wasserwirtschaft auch ein Teil der örtlichen Wirtschaftsförderung.
Quelle:
http://www.aoew.de/presse_detail.php?id=71
BDEW zur Weltleitmesse für Wasserver- und Abwasserentsorgung IFAT:
BDEW fordert Abschaffung der Abwasserabgabe
Einnahmen fließen größtenteils in allgemeine Haushalte der Länder /
Erhebliche Unterschiede bei der Umsetzung der EU-Abwasserrichtlinie
„Die Abwasserabgabe als Teil der Abwassergebühren macht heute schlichtweg keinen Sinn mehr und belastet unnötig den Geldbeutel des Bürgers. Die 1976 eingeführte Abgabe hat ihren Zweck erfüllt: Die entsprechenden Investitionen sind umfassend vorgenommen worden und hatten den gewünschten umweltpolitischen Erfolg. Die Einnahmen aus der Abwasserabgabe werden heute nicht mehr für den Umweltschutz verwendet, sondern fließen größtenteils in die allgemeinen Landeshaushalte. Nach unserer Ansicht sollte diese Abgabe daher abgeschafft werden. Sie hat ihre umweltpolitische Lenkungswirkung inzwischen verloren“, forderte Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) im Vorfeld der Weltleitmesse für Wasserver- und Abwasserentsorgung IFAT, die am kommenden Montag in München beginnt. Die Abwasserabgabe wurde vor mehr als 30 Jahren eingeführt. Ursprüngliches Ziel war es, Schadstoffeinleitungen in die Gewässer zu verringern und gleichzeitig entsprechende Investitionen bei den Abwasserunternehmen zu fördern.
In Deutschland wird Abwasser heute im Gegensatz zu vielen anderen EU-Staaten fast flächendeckend mit dem höchsten EU-Reinigungsstandard behandelt. Das Abwasser von insgesamt 98,9 Prozent der Bevölkerung wird hierzulande von den Abwasserentsorgern aufbereitet. Fast 10.000 Kläranlagen sorgen in Deutschland für die Aufbereitung von Abwasser. Die jährlich von den Abwasserentsorgern behandelte Wassermenge beträgt über 10 Milliarden Kubikmeter. Die Zahlen sind der neuen, vom BDEW gemeinsam mit dem Statistischen Bundesamt aufgelegten Broschüre „Abwasserdaten Deutschland – Zahlen und Fakten der Abwasserentsorgung“ entnommen.
Die Unternehmen seien verpflichtet, die Abwasserabgabe dem Kunden in Rechnung zu stellen, um die eingenommenen Gelder dann umgehend an den Staat weiterzuleiten. Allerdings werde dies für den Kunden auf der Rechnung nicht sichtbar, da die Abwasserabgabe in die allgemeinen Abwassergebühren kalkulatorisch einbezogen werde, kritisierte der Verband. Auch für die Abwasserqualität sei die Abgabe nicht mehr erforderlich. „Die deutschen Abwasserentsorgungsunternehmen reinigen bereits heute nach dem höchsten EU-Standard. Es kann deshalb nicht sein, dass die Abwasserabgabe den Kunden trotzdem weiterhin in Rechnung gestellt werden muss“, betonte Weyand.
Der BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser wies auf bestehende Umsetzungsdefizite in der Europäischen Union hinsichtlich der europäischen Standards der Abwasserbehandlung hin. Dies sei auch im Bericht der EU-Kommission über die Lage in den einzelnen Ländern bei der Behandlung von kommunalen Abwässern deutlich geworden.
Auch wenn es seit dem letzten Bericht schon erhebliche Fortschritte gegeben hat, sind die Unterschiede zwischen den einzelnen Nationen immer noch sehr deutlich: Während beispielsweise in Deutschland, Österreich, Dänemark und den Niederlanden fast 100 Prozent der Abwässer einer zweiten Behandlungsstufe unterzogen werden, sind es in Frankreich nur 64 Prozent und in Portugal sogar nur 41 Prozent. Noch stärker hinken die neuen EU-Mitgliedstaaten hinter den Anforderungen der EU-Richtlinie hinterher. „Die deutsche Wasserwirtschaft drängt darauf, dass die EU-Kommission alles daran setzt, um in allen Mitgliedstaaten die hohen Standards für eine nachhaltige Abwasserbehandlung durchzusetzen“, so Weyand.
Weitere Informationen
Jan Ulland
Stv. Pressesprecher
Telefon 0 30 / 300 199-1162
E-Mail presse@bdew.de
Eckpunkte Energiekonzept: Die Belange der öffentlichen Wasserwirtschaft werden im Energiekonzept nicht ausreichend berücksichtigt!
Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) und die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) vermissen in dem von der Bundesregierung am 7.9.2010 vorgestellten Eckpunkten zum Energiekonzept die Erfordernisse für die öffentliche Wasserwirtschaft.
Dr. Jochen Stemplewski, Präsident der AöW und Vorstandsvorsitzender der Emschergenossenschaft / Lippeverband erklärte: „Nach erster Durchsicht des Energiekonzeptes müssen wir feststellen, dass der Fokus sehr auf der Atomenergie und der Industrie liegt und andere wichtige Aspekte gerade auch aus der Wasserwirtschaft nicht ausreichend berücksichtigt werden. So fehlen zum Beispiel bei den Maßnahmen für die Kommunen, für die Mittel aus dem Energiefonds vorgesehen sind, die Klärwerke und das Abwasser. Nach unseren Erkenntnissen sind die Energiepotenziale in der Wasserwirtschaft bei Weitem noch nicht ausgeschöpft. Doch könnten mit entsprechender Unterstützung die dazu erforderlichen Investitionen schneller getätigt werden. Dies hätte Vorteile für die Klimapolitik und die Gebührenzahler“.
Otto Schaaf, Präsident der DWA und Vorstand der Stadtentwässerungsbetriebe Köln sowie Präsidiumsmitglied bei der AöW, sieht in dem bisherigen Verhalten und in dem Konzept eine ungleiche Behandlung der Abwasserbetriebe und womöglich zusätzliche Belastungen für die Gebührenzahler: „Die Wasserwirtschaft trägt bereits heute zur Abdeckung des bundesdeutschen Stromverbrauchs bei. Abwasserbetriebe erzeugen in ihren Kläranlagen durch Klärschlammbehandlung Strom. Hierfür haben die Abwasserentsorger Investitionen getätigt. Statt die Potenziale der Wasserwirtschaft in dieser Beziehung zu fördern, werden wir vor Tatsachen gestellt: Im aktuell vorliegenden Entwurf des Energiegesetzes ist die Steuerbefreiung für die energetische Verwendung von Klärschlamm und Klärgas nicht mehr enthalten. Die Abschaffung der Befreiung wird über steigende Abwassergebühren die Gebührenzahler belasten.
Otto Schaaf erklärte weiter: „In Abwasserkanälen steckt eine große Wärmemenge, die genutzt werden kann. An wirtschaftlich anwendbaren Verfahren wird derzeit von der Branche intensiv gearbeitet. Das kann zu Energieeinsparungen und Entlastungen der Gebührenzahler genutzt werden. Derartige Potenziale werden aber im Energiekonzept nicht berücksichtigt und geraten ins Hintertreffen“.
In dem Entwurf des Energiekonzepts gar nicht erwähnt wird die Wasserkraft. Wasserkraftanlagen können mittel- bis langfristig allein durch Optimierung bestehender Anlagen ca. 35 Prozent mehr elektrischen Strom liefern. Diese Zahl geht aus der Studie „Energiepotenziale der deutschen Wasserwirtschaft“ hervor, die im Auftrag der DWA erstellt wurde. Die regenerative Wasserkraft (ohne Pumpspeicherwerke) hatte im Jahr 2006 mit 21,6 TWh einen Anteil von 28,2 Prozent an der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in Deutschland. Gemessen an der gesamten Stromerzeugung in Deutschland von rund 640 TWh jährlich könnte die Wasserwirtschaft bei Ausschöpfung des gesamten Potenzials – auch auf den Kläranlagen – ca sechs Prozent des bundesdeutschen Stromverbrauchs abdecken.
Die AöW kritisiert weiterhin, dass neben der Verlängerung der Laufzeiten für Atomkraftanlagen die CCS-Technologie in Deutschland gefördert werden soll. Die Gefahren der Kohlendioxidspeicherung für das Grundwasser werden weiterhin unterschätzt und gehen im Konzept vollkommen unter. Erst kürzlich wurde mit Unterstützung von Deutschland das Menschenrecht auf Zugang zu sauberem Trinkwasser und hygienisch unbedenkliche Sanitärversorgung von den UN anerkannt. Es könnte der internationalen umweltpolitischen Glaubwürdigkeit und der Vorreiterrolle von Deutschland schaden, wenn eine existenzielle Ressource, wie das Grundwasser und die Lebensgrundlage Nr. 1 wie die Trinkwasserversorgung, gegenüber den energiepolitischen Zielen zurückgestellt würden. Der dauerhafte Schutz des Grundwassers muss an erster Stelle stehen. Dazu muss sich die Bundesregierung bekennen. Für Deutschland, als Vorbild in Sachen Umweltpolitik, hätte die Förderung von CCS-Technologie als zukunftsfähige Exportchancen ohne Rücksicht auf den dauerhaften Grundwasserschutz womöglich international unerfreuliche politische Folgen.
Stadtwerke halten einseitige Privilegierung der Energiekonzerne für nicht akzeptabel
Schornstein-Drilling mit Strommast im Hintergrund
Angesichts der Schutzklauseln in den am Sonntagnacht paraphierten vertraglichen Regelungen der Bundesregierung mit den großen vier Energiekonzernen in Deutschland zeigt sich der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) erstaunt: „Wir hätten uns gewünscht, dass die Bundesregierung sich nicht so einseitig um die wirtschaftlichen Interessen der großen Konzerne kümmert, sondern auch den Bürgerwillen und die Ausgewogenheit im Wettbewerbsmarkt berücksichtigt“, so VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. Verfassungsrechtliche Bedenken sollten bereits im Vorfeld ausgeräumt sein, damit die Energiewirtschaft langfristig Planungssicherheit hat. Der VKU als die Interessensvertretung der kommunalen Energiewirtschaft bietet der Bundesregierung seine Gesprächsbereitschaft über einen adäquaten Marktausgleich und entsprechende Maßnahmen nachdrücklich an.
„Es ist eine Tatsache, dass die getätigten kommunalen Investitionen in neue Kraftwerksanlagen politisch gewünscht waren, die Stadtwerke Milliardenbeträge investiert haben und nun feststellen müssen, dass die Bundesregierung ordnungspolitisch das Oligopol der Energiekonzerne bevorzugt“, erläutert Reck. Die Stadtwerke haben in der Erwartungshaltung investiert, dass 20.000 Megawatt an Kraftwerkskapazitäten stufenweise vom Netz gehen. Nach den Beschlüssen der Regierung bleiben diese Kapazitäten nun deutlich länger am Netz, zu Lasten der Wirtschaftlichkeit der neuen kommunalen Anlagen.
Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, wie die Bundesregierung zu einem Marktausgleich zwischen den großen Konzernen und den anderen Wettbewerbern auf dem Energiemarkt, wie den Stadtwerken, kommen kann. Die Bundesregierung sollte dabei die Bedenken und Anregungen des Bundeskartellamtes aufgreifen. Eine Variante könnte die Stilllegung alter, ineffizienter Kohlekraftwerke der Energiekonzerne sein. Dadurch freiwerdende Kapazitäten könnten durch neue, hocheffiziente Anlagen der Stadtwerke bedient werden. In einer repräsentativen Umfrage von TNS Emnid hatte sich erst kürzlich eine überwältigende Mehrheit der Bürger für deutlich dezentralere Erzeugungsstrukturen und eine stärkere Rolle der Stadtwerke in der Energieerzeugung ausgesprochen.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.400 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit über 240.000 Beschäftigten wurden 2008 Umsatzerlöse von rund 92 Milliarden Euro erwirtschaftet und etwa 8,8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 54,2 Prozent in der Strom-, 51,4 Prozent in der Erdgas-, 77,5 Prozent in der Trinkwasser-, 53,6 Prozent in der Wärmeversorgung und 11,8 Prozent in der Abwasserentsorgung.
VKU zum Energiekonzept 2010
Eingang des Deutschen Bundestages im Reichstagsgebäude
Am Sonntagabend hat die Bundesregierung einen ersten Entwurf des Energiekonzepts 2010 veröffentlicht. Neun Punkte sollen eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung garantieren. Die Ergebnisse des „Atomgipfels“ im Kanzleramt sind vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) mit großer Enttäuschung zur Kenntnis genommen worden.
Für VKU-Präsident Stephan Weil wird die Marktmacht der großen Konzerne bei der Energieerzeugung durch die Vorfestlegungen der Bundesregierung zementiert. Die Bundesregierung riskiert mit den gestrigen Beschlüssen, dass viele der kommunalen Investitionen für den Ausbau der erneuerbaren Energien und neuer hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen nicht mehr getätigt werden. Zurzeit befinden sich kommunale Kraftwerksinvestitionen in der Größenordnung von 6,5 Milliarden Euro in Bau, Genehmigung oder Planung. Dazu kommen mittelfristig geplante 5.000 Megawatt mit einem Volumen von weiteren sechs Milliarden Euro. Es geht also um kommunale Investitionen und Investitionsvorhaben von rund 12,5 Milliarden Euro.
Der VKU fordert die Bundesregierung auf, dass die wettbewerbliche Komponente nicht außer Acht gelassen wird und es eine Kompensation auf der Erzeugungsseite geben muss. Der VKU schlägt vor, dass die alten Kohlekraftwerke der Energiekonzerne vom Netz genommen werden, um diese durch neue und hocheffiziente Kraftwerksanlagen anderer Wettbewerber, wie den Stadtwerken, zu ersetzen.
Ansprechpartner: Frank Petzold
Ansprechpartner für die Presse: Carsten Wagner
Weitere Informationen:
* Energiekonzept 2010 ( 352 KB)
http://www.vku.de/fileadmin/get/?13858/pub_enkon-entwurf-neun-punkte-energieversorgung_100908.pdf
* Energieszenarien der Bundesregierung (2,3 MB)
http://www.vku.de/fileadmin/get/?13859/pub_energieszenarien__der__BR__100827.pdf
* VKU-Pressemitteilung 45/10 (77 KB)
http://www.vku.de/fileadmin/get/?13839/PM_VKU_zu_Atomgipfel_100906.pdf
IW-Studie: Recyclingwirtschaft ist stärkste Wachstumsbranche in Deutschland
Sekundärrohstoffe machen heimische Industrie zunehmend unabhängig von Importen
Die Sekundärrohstoffbranche hat sich zur wachstumsstärksten Branche der deutschen Wirtschaft entwickelt. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) im Auftrag des BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V., die am Donnerstag in Berlin vorgestellt wurde. In den vergangenen 15 Jahren konnte die Branche pro Jahr durchschnittlich um rund 14 Prozent zulegen. Zum Vergleich: Die deutsche Volkswirtschaft wuchs im gleichen Zeitraum um weniger als zwei Prozent pro Jahr. Durch dieses rasante Wachstum ist die Branche zu einem der wichtigsten Rohstofflieferanten für die heimische Wirtschaft avanciert. Im Jahr 2009 konnten 13,23 Prozent des Rohstoffbedarfs der Industrie durch die Sekundärrohstoffbranche gedeckt werden.
Die Studienergebnisse basieren auf einer Verflechtungsanalyse, die anhand der Input-Output-Tabellen (IOT) des Statistischen Bundesamtes durchgeführt wurde. Wichtige Abnehmer von Sekundärrohstoffen sind zum Beispiel die chemische Industrie oder die Stahlindustrie: Allein im Jahr 2009 hat die Stahlindustrie rund 20 Mio. Tonnen Stahlschrott eingekauft und somit fast 45 Prozent des in Deutschland hergestellten Stahls aus Recyclingmaterial produziert. „Die Zahlen zeigen, dass die Bedeutung der Rohstoffwirtschaft für die deutsche Industrie dramatisch zugenommen hat“, sagt Prof. Dr. Michael Hüther, Direktor des IW Köln.
Laut Studienergebnissen wird die volkswirtschaftliche Bedeutung der Rohstoffwirtschaft in den nächsten Jahren sogar noch weiter zunehmen. Bis zum Jahr 2015 könnte der Produktionswert der Sekundärrohstoffe annähernd 20 Mrd. Euro erreichen. Die Ergebnisse kommentierte BDE-Präsident Peter Kurth: „Die Entsorgungs- und Kreislaufwirtschaft ist eine Schlüsselbranche für die Zukunft der deutschen Industrie. Unser Wirtschaftszweig hat allein im letzten Jahr die deutsche Wirtschaft von Primärrohstoffimporten in einer Größenordnung von 7 Mrd. Euro entlastet. Die Wachstumsdynamik der Branche darf deshalb nicht durch politische Überregulierung erstickt werden. Der faire Wettbewerb zwischen privaten und kommunalen Betrieben ist weiterhin der beste Garant für hohe Recyclingquoten und anhaltendes Wachstum.“
Kurth verweist zudem auf die ökologische Bedeutung der Branche: „Wir brauchen jetzt einen weiteren Ausbau der Kreislaufwirtschaft, damit Deutschland seine ökologischen Ziele und eine gesicherte Versorgung mit Rohstoffen erreicht. Die private Entsorgungswirtschaft macht Deutschland zum Rohstoffland. Damit trägt sie zur zunehmenden Unabhängigkeit Deutschlands von Rohstoffimporten bei.“
Download der Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW)
http://www.bde-berlin.org/wp-content/pdf/2010/20100909_iw_studie.pdf
Factsheet zur Studie
http://www.bde-berlin.org/wp-content/pdf/2010/20100909_studie_factsheet.pdf
Kontakt
Karsten Hintzmann
Leiter Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-,
Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V.
Behrenstraße 29
10117 Berlin
Tel.: +49 30 5900335-20
E-Mail: hintzmann@bde-berlin.de
Verband kommunaler Unternehmen warnt vor einheitlichen EU-Standards für Duschköpfe
Duschkopf mit fließendem Wasser vor dunklem Hintergrund
Die Europäische Kommission plant derzeit im Rahmen ihrer Strategie zu „Wasserknappheit und Dürre“ den Wasserbedarf in allen Privathaushalten der EU zu senken. Verpflichtende Standards für wasserführende Geräte wie Duschköpfe oder Badearmaturen sollen, ähnlich des „Glühbirnenverbotes“, dafür sorgen, dass der Wasserverbrauch insgesamt sinkt.
„Diese Initiative hätte fatale Folgen für die kommunale Wasserwirtschaft. Schon heute kämpfen die kommunalen Wasserversorger und Abwasserentsorger mit zu geringen Durchflussmengen“, warnt Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) vor dem aktuellen Brüsseler Vorstoß. Flöße noch weniger Wasser durch die Leitungen, würden durch technische und hygienische Probleme die Kosten für die Netzinfrastruktur unnötigerweise in die Höhe getrieben. „Die deutschen Wasserversorger haben ihre Hausaufgaben in punkto Versorgungssicherheit und Ressourcenschonung gemacht. Das muss die europäische Kommission bei ihren Wasserinitiativen anerkennen. Sie kann und sollte nicht alle Länder über einen Kamm scheren“, so Reck.
Für extremes Wassersparen gibt es in Deutschland keinen Anlass. Im Mittel stehen deutschlandweit pro Jahr 182 Milliarden Kubikmeter Wasser zur Verfügung. Die öffentliche Wasserversorgung nutzt davon lediglich drei Prozent. Für eine effektive und nachhaltige Wasserversorgung investieren die kommunalen Wasserversorger jährlich rund zwei Milliarden Euro in den Erhalt und Ausbau ihrer Infrastruktur. Größere Wasserverluste sind in Deutschland daher sehr selten. Der bewusste Umgang mit Wasser ist darüber hinaus für die Deutschen mittlerweile Normalität. Wassersparende Armaturen, Toilettenspülungen und Haushaltsgeräte gehören längst zum Alltag.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.400 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit über 240.000 Beschäftigten wurden 2008 Umsatzerlöse von rund 92 Milliarden Euro erwirtschaftet und etwa 8,8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 54,2 Prozent in der Strom-, 51,4 Prozent in der Erdgas-, 77,5 Prozent in der Trinkwasser-, 53,6 Prozent in der Wärmeversorgung und 11,8 Prozent in der Abwasserentsorgung.
Ressourcenschutz muss Vorrang haben
Runder Wassertropfen auf Wasseroberfläche in einem Wasserglas
Anlässlich der morgigen Sitzung des Bundeskabinetts zur Verabschiedung der Grundwasserverordnung appelliert der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) eindringlich an die Bundesregierung, den Ressourcenschutz ernst zu nehmen. „Der jetzige Entwurf der Grundwasserverordnung reicht nicht aus, um einen umfassenden Grundwasserschutz sicherzustellen. Flächendeckende Einträge, beispielsweise durch die Landwirtschaft, werden vollkommen ausgeblendet“, kritisierte VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck den Kabinettsentwurf. „Die neue Grundwasserverordnung bietet die Chance, das Verursacherprinzip gesetzlich zu verankern und alle Gewässernutzer zum Ressourcenschutz zu verpflichten“, betonte Reck weiter. Das Bundeskabinett müsse diese Chance jetzt nutzen.
Rund 70 Prozent des Trinkwassers werden in Deutschland aus Grund- und Quellwasser gewonnen. Je mehr Stoffe in das Grundwasser gelangen, desto aufwändiger wird es, einwandfreies Trinkwasser bereit zu stellen. „Die Lastenverteilung ist nicht ausgewogen. Die Zeche zahlen am Ende die kommunalen Wasserversorger und damit die Verbraucher“, unterstrich Reck.
Die Grundwasserverordnung muss die Qualität des Grundwassers für die öffentliche Trinkwasserversorgung durch entsprechende Schwellenwerte sicherstellen. Der Verordnungsentwurf unterläuft diesen Ansatz, indem er stattdessen auf die Wasseraufbereitung abstellt. Statt sich auf die Verursacher von Grundwasserverschmutzungen zu konzentrieren, werden so die Wasserversorger zum Sündenbock gemacht.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.400 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit über 240.000 Beschäftigten wurden 2008 Umsatzerlöse von rund 92 Milliarden Euro erwirtschaftet und etwa 8,8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 54,2 Prozent in der Strom-, 51,4 Prozent in der Erdgas-, 77,5 Prozent in der Trinkwasser-, 53,6 Prozent in der Wärmeversorgung und 11,8 Prozent in der Abwasserentsorgung.
Künstliche Grundwasseranreicherung sicherstellen
Europäische Vorgaben zu diffusen Einträgen eins zu eins in deutsches Recht umsetzen
Berlin, 4. August 2010 – Die heutige Verabschiedung der Grundwasser-Verordnung durch das Bundeskabinett wird von der deutschen Wasserwirtschaft grundsätzlich begrüßt. „Der Schutz der Grundwasserressourcen im Rahmen der nachhaltigen Bewirtschaftung hat für die Wasserwirtschaft hohe Priorität. In diesem Sinne ist in der Verordnung nach Auffassung der Wasserwirtschaft im BDEW auch eine umfassende Regelung zu den Einträgen in das Grundwasser erforderlich. Jegliche Einträge von Schadstoffen, auch diffuse Einträge, müssen zwingend in der neuen Grundwasserverordnung geregelt werden“, forderte Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser des BDEW heute in Berlin.
Nach einer ersten Bestandsaufnahme von Bund und Ländern nach der Wasserrahmenrichtlinie werden 53 Prozent der Grundwasserkörper in Deutschland das Ziel des guten Zustandes bis zum Jahr 2015 nicht erreichen. Hauptgrund sind hierfür nach Angaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit die diffusen Belastungen aus der Landwirtschaft. „Eine Grundwasserverordnung, welche keine umfassenden Regelungen zur Minimierung diffuser Einträge beinhaltet, verfehlt aus Sicht der Wasserwirtschaft im BDEW das Verordnungsziel. Deshalb sollte die Begriffsbestimmung aus der EU-Grundwasserrichtlinie eins zu eins auch in die nationale Grundwasserverordnung übernommen werden“, führte Weyand weiter aus.
Eine weitere Kernforderung der Wasserwirtschaft bei der Diskussion über die neue Grundwasserverordnung ist die Verankerung der künstlichen Grundwasseranreicherung. „Dieses Instrument ist ein seit vielen Jahren erfolgreich praktiziertes Verfahren, mit dem die öffentliche Trinkwasserversorgung auch in der Zukunft sichergestellt werden kann“, so der Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser.
Die künstliche Grundwasseranreicherung ist zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen und den Ballungsräumen Dresden und Berlin ein seit mehr als hundert Jahren bewährtes Verfahren in der Trinkwassergewinnung. Mit Hilfe des Verfahrens wird das Grundwasservorkommen in solchen Regionen nachhaltig ergänzt, in denen einerseits ein hoher Trinkwasserbedarf besteht und andererseits keine ökonomisch vertretbare Möglichkeit einer vollständigen Wasserbedarfsdeckung aus natürlichen Grundwasservorkommen besteht. Es gibt keine vergleichbare Alternative hierzu. Der Anteil des Verfahrens an der gesamten Wassergewinnung liegt beispielsweise in Nordrhein-Westfalen bei etwa 64 %.
Strompreise bilden sich im Wettbewerb
EEG-Umlage wird voraussichtlich weiter steigen / Beschaffung von Strom erfolgt langfristig
Berlin, 3. August 2010 – Das heute im Auftrag von Bündnis 90/Die Grünen veröffentlichte Papier zum Thema Strompreise zeichnet aus Sicht des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) ein völlig falsches Bild über die Wettbewerbssituation auf dem Strommarkt. „Der Vorwurf, es gebe keinen ausreichenden Wettbewerb, entbehrt jeder Grundlage. Wir haben hierzulande mit rund 1.100 Stromunternehmen eine Vielfalt, die in Europa ihresgleichen sucht. Die Unternehmen stehen in einem harten Wettbewerb um Kunden. Keiner kann es sich erlauben, überhöhte Preise zu verlangen“, sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des BDEW, heute in Berlin. Gleichzeitig fordert der BDEW die Politik auf, auch öffentlich Verantwortung für die steigenden Staatslasten auf die Strompreise zu übernehmen, insbesondere für die steigenden Kosten des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG).
Die Bildung des Strompreises für Haushaltskunden beruhe auf mehreren Faktoren: Neben den Kosten für die Beschaffung von Strom an der Börse hätten auch die in diesem Jahr wieder leicht gestiegenen Netzentgelte sowie Steuern und Abgaben wie etwa die wachsenden Belastungen aus dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) Einfluss auf die Strompreise für Haushaltskunden. Bei der EEG-Umlage sei eine genaue Prognose derzeit noch nicht möglich, es sei aber absehbar, dass die EEG-Kosten auch im nächsten Jahr steigen werden. „Der BDEW unterstützt die Maßnahmen im Bereich der Erneuerbaren Energien grundsätzlich. Wir erwarten aber, dass die Politik endlich öffentlich dafür gerade steht, dass dem Verbraucher für die Umsetzung der umwelt- und klimapolitischen Ziele zusätzliche Lasten aufgebürdet werden müssen“, so die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.
Bei der Beschaffung von Strom verfolgen die Energieversorger wettbewerbsbedingt unterschiedliche Strategien. Die meisten Unternehmen haben den Großteil des Stroms, den sie heute an ihre Haushaltskunden liefern, in verschiedenen Tranchen bis zu drei Jahre im Voraus beschafft, so der BDEW. Im Jahr 2008 lagen die Börsenpreise aber im Schnitt höher als in den vergangenen Monaten. Diese Beschaffungsstrategie minimiere grundsätzlich Risiken. Denn längere Einkaufszeiträume bedeuteten einen geringeren Einfluss von kurzfristigen Preissprüngen.
„Grundsätzlich gilt: Der Kunde hat immer die Möglichkeit, seine Stromrechnung zu beeinflussen. Er hat die Wahl zwischen zahlreichen Produkten und Anbietern im Strommarkt. Die Verbraucher sollten sich informieren und sich beraten lassen, um den für sie günstigsten Tarif wählen zu können“, betonte Müller. Bis zum Frühjahr 2010 haben nach Angaben des BDEW fast drei Viertel der Stromkunden einen neuen Tarif oder einen neuen Anbieter gewählt. Knapp die Hälfte der Haushalte hat sich für ein anderes Produkt ihres bisherigen Stromanbieters entschieden; 21 Prozent haben das Stromunternehmen gewechselt.
Kommunale Verbände lehnen neue europäische Regelungen zu Dienstleistungskonzessionen ab
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) wendet sich gemeinsam mit Kommunal- und kommunalwirtschaftlichen Verbänden aus Deutschland, Frankreich und Österreich an EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier. In einem gemeinsamen Schreiben fordern die Verbände Barnier auf, die Pläne der EU-Kommission für neue europäische Regelungen zu Dienstleistungskonzessionen nicht weiter zu verfolgen. „Mit solchen Regelungen bezweckt die EU-Kommission – oder nimmt es zumindest billigend in Kauf -, dass die kommunalwirtschaftlichen Strukturen in der Wasserwirtschaft untergraben werden“, kritisierte Dr. Michael Beckereit, Vizepräsident des VKU, die Ankündigung einer gesetzgeberischen Initiative durch die Kommission.
mehr :
http://www.vku.de/vkuGips/Gips?SessionMandant=VKU&Anwendung=CMSWebpage&Methode=ShowHTMLAusgabe&RessourceID=4669&WebPublisher.NavId=601&SessionMandant=VKU
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Zugang zu sauberem Trinkwasser und Sanitärversorgung ist Menschenrecht – AöW begrüßt UN-Resolution
Am 28. Juli 2010 hat die UN-Generalversammlung eine „Resolution für das Menschenrecht auf Zugang zu sauberem Wasser und Sanitärversorgung“ mit überwältigender Mehrheit angenommen. Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) begrüßt diese Erklärung als wichtigen Schritt für die Menschheit. Denn damit wird deutlich, dass nicht weiter hingenommen werden darf, dass große Teile der Erdbevölkerung von einer sicheren Versorgung mit Trinkwasser und einer hygienisch unbedenklichen Abwasserbeseitigung ausgeschlossen werden und mit diesem lebenswichtigen Gut Profite gemacht werden.
Die AöW sieht darin eine Verpflichtung für die einzelnen Staaten, diese Resolution in Taten umzusetzen. Für Deutschland heißt es insbesondere, die Entwicklungshilfe im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung unter Einbindung der gesamten Wasserwirtschaft weiter zu entwickeln. Die AöW und ihre Mitgliedsunternehmen werden derartige Bestrebungen unterstützen.
Das Menschenrecht auf sauberes Trinkwasser bedeutet für Deutschland nach Auffassung der AöW aber auch, dass Privatisierung und Gewinnmaximierung in der Wasserwirtschaft keinen Platz haben und die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung gestärkt werden müssen. Von der Bundesregierung und den Bundesländern erwarten wir die Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen.
Sicher – gut – günstig und transparent – Maxime der öffentlichen Wasserwirtschaft
Der Präsident der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) Dr. Jochen Stemplewski erklärte heute in Berlin: „Die öffentlichen Wasserversorger und Abwasserbetriebe arbeiten schon seit Jahren mit transparenten in demokratischen Entscheidungsprozessen festgesetzten Gebühren. Wir garantieren damit eine hohe Dienstleistungsqualität und sichern eine wesentliche Lebensgrundlage und den Umweltschutz!“
Herr Stemplewski bezog sich in seiner Aussage auf die in den letzten Tagen wieder aufgekommene Diskussion über die regionalen Unterschiede bei den Wasserpreisen und der Forderung nach Preisregulierung und Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen. Die Kalkulationsgrundlagen bei den Gebühren der öffentlichen Wasserwirtschaft sind bereits heute für den Bürger transparent und für jeden zugänglich. Die Anforderungen an die Gebührenbemessung unterliegen vielfältigen und differenzierten Kontrollmaßstäben und Kontrollmechanismen, die denen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und der darauf gestützten kartellbehördlichen und gerichtlichen Überprüfung in nichts nachstehen. Die Gebühren werden durch die demokratisch gewählten und legitimierten Vertreter in den Kommunalparlamenten festgesetzt. Der Bürger kann dies durch sein allgemeines Wahlrecht beeinflussen. Die Kommunalaufsichtsbehörden kontrollieren die Gebühren und gegen die Gebührenbescheide und gegen die kommunalen Satzungen kann vor den Verwaltungsgerichten geklagt werden. Es besteht also auch eine weitgehende rechtliche Überprüfungsmöglichkeit. Außerdem sind die Gebührensatzungen für jeden Bürger und jede Bürgerin einsehbar.
Weiterhin hob der AöW-Präsident hervor, dass die öffentlichen Unternehmen und Verbände der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung einem wichtigen Ziel im Umweltschutz durch eine nachhaltige Wasserwirtschaft dienen. Mit den Gebühren für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sind die Kosten für diese Dienstleistung zu decken. Daneben ist anerkannt, dass Gebühren auch Nebenzwecke der sozialen, ökonomischen oder ökologischen Verhaltenssteuerung verfolgen können. Eine Kalkulation ist unzulässig, wenn sie auf Gewinnerzielung „ausgerichtet“ ist. Von einem Missbrauch kann keine Rede sein.
Vor kurzem wurde auch eine gemeinsame Umfrage der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall, des Deutschen Städtetages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes bekannt, in der die hohe Investitionstätigkeit gerade der Abwasserbetriebe belegt wurde. Das erhebliche Investitionsvolumen der überwiegend in öffentlicher Hand befindlichen Abwasserbranche von rund 4,6 Milliarden Euro allein im Jahr 2009 kommt zu einem Großteil dem Mittelstand, insbesondere der mittelständischen Bauwirtschaft in Deutschland zugute. Mit Reparaturen und ähnlichen Leistungen fällt die Summe noch deutlich höher aus. Damit ist die öffentliche Wasserwirtschaft auch ein Teil der örtlichen Wirtschaftsförderung.
Quelle:
http://www.aoew.de/presse_detail.php?id=71
BDEW zur heutigen Beratung des Energieeffizienzgesetzes im Bundesrat:
Markt für Energieeffizienz wirksam weiterentwickeln
Kleine und mittlere Energieunternehmen mit vielfältigen Effizienzangeboten am Markt
„Die heute vom Bundesrat verabschiedete Stellungnahme zum geplanten Energieeffizienzgesetz enthält sinnvolle Vorschläge, die allen Wettbewerbern eine faire Chance auf dem Energieeffizienzmarkt ermöglichen würden – auch den Unternehmen der Energiewirtschaft. Das ist ein positives Signal für die Weiterentwicklung effizienter und CO2-armer Technologien in Deutschland“, sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) anlässlich der heutigen Sitzung des Bundesrates, auf der das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen beraten wurde. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Vorgaben der EU-Richtlinie über Energieeffizienz und Energiedienstleistungen in deutsches Recht umsetzen.
Die Bundesregierung habe mit ihrem Gesetzentwurf eine gute Grundlage geschaffen, um den Markt für Energieeffizienz-Dienstleistungen weiter zu entwickeln. „Wir begrüßen aber ausdrücklich den Vorschlag des Bundesrates, auf einige Regelungen des Entwurfs zu verzichten, die eine marktverzerrende Wirkung zur Folge hätten“, so Müller. Ein Versorgungsunternehmen, das ein eigenes Energiedienstleistungsangebot entwickelt hat und dieses seinen Kunden anbietet, muss nach derzeitigem Stand gegenüber der Energieeffizienzbehörde nachweisen, dass es mindestens einen weiteren Wettbewerber mit genau dem gleichen Angebot gibt. Alternativ müsste das Versorgungsunternehmen auf eigene Kosten dafür Sorge tragen, dass den Kunden ein entsprechender Wettbewerber zur Auswahl steht. Der Bundesrat schlägt vor, diese Vorgabe zu streichen.
„Zahlreiche Unternehmen der Energiewirtschaft, darunter viele kleine und mittlere Energieversorger, bieten bereits erfolgreich Dienstleistungen im Bereich Energieeffizienz an. Sie kooperieren dabei mit dem installierenden Handwerk, Planern und Architekten, Herstellern von Energieeffizienztechnik, Energieberatern und Energieagenturen. Die Politik sollte es dem Markt überlassen, welche Unternehmen und welche Energieeffizienzdienstleistungen beim Kunden Anklang finden“, betonte die Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung.
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Jan Ulland
Stv. Pressesprecher
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BDEW zur Verabschiedung der Gasnetzzugangsverordnung im Kabinett:
Gasnetzzugang mit Augenmaß gestalten
Verordnung mit Licht und Schatten / Überarbeitung der Kooperationsvereinbarung notwendig
„Die von der Politik geplante Anpassung der Gasnetzzugangsverordnung bietet grundsätzlich die Chance, mehr Rechtssicherheit für Netzbetreiber und Netznutzer bei der Einspeisung, Bilanzierung und Durchleitung von Erdgas zu schaffen. Die heute verabschiedete Verordnung ist aus Sicht der Energiewirtschaft in zentralen Fragen allerdings ein Regelwerk mit „Licht und Schatten“, sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) anlässlich der heutigen Verabschiedung der Gasnetzzugangsverordnung durch das Bundeskabinett.
Positiv sei, dass die Verordnung jetzt bei den konkreten Instrumenten zur Schaffung von zusätzlichen freien Leitungskapazitäten ein Anreizsystem für die Netzbetreiber vorsieht. Damit würden die Risiken reduziert, die für die Netzbetreiber bei den vorgesehenen Möglichkeiten einer Überbuchung der Leitungskapazitäten und dem möglichen Rückkauf von Kapazitäten entstehen. Es sei außerdem grundsätzlich richtig, die Anschlussbedingungen für Kraftwerke und Speicher zu erleichtern, so Müller.. Allerdings stünden den in der Verordnung verankerten Netzausbauverpflichtungen bislang keine marktgerechten Investitionsbedingungen für die Fernleitungsnetzbetreiber gegenüber. Hier seien daher noch Nachbesserungen erforderlich.
„Die Energiewirtschaft steht weiter zu dem Ziel, die Zahl der Marktgebiete unter Beachtung der Kosten und dem für den Wettbewerb entstehenden Nutzen zu reduzieren. Dass die Verordnung jetzt eine Kosten-/Nutzenanalyse bei der Zusammenlegung von Marktgebieten vorgibt, ist daher begrüßenswert“, so Müller.
Die Gasnetzzugangsverordnung bestätigt außerdem die Ziele zum Ausbau von Bio-Erdgas. Um diese Ziele zu erreichen, sollte die Verordnung neben den erwähnten Verwendungen von Bio-Erdgas in der Kraft-Wärme-Kopplung und im Kraftstoffbereich auch den Einsatz im Wärmemarkt hervorheben. „Es wäre wünschenswert, dass die Regelungen noch stärker auf ein wirtschaftlich angemessenes Verhältnis zwischen den Kosten und dem Nutzen beim Anschluss von Biogasanlagen abzielen. Die jetzt vorgesehenen Regelungen führen in der Praxis zu Konflikten bei der Frage des gesamtwirtschaftlich effizientesten Netzanschlusses von Biogasanlagen“, erläuterte Müller.
Die neue Gasnetzzugangsverordnung und die zu erwartenden Festlegungen der Bundesnetzagentur erfordern darüber hinaus eine grundlegende Überarbeitung der Kooperationsvereinbarung. Anschließend ist zusätzlich eine Anpassung der derzeitigen Prozessabläufe und IT-Systeme der verschiedenen Marktbeteiligten erforderlich. Für diesen mehrstufigen Prozess muss der Gesetzgeber in jedem Fall ausreichend Zeit gewähren, um die Integrität der Erdgasversorgung technisch wie kommerziell zu gewährleisten. Dies wird in der vom Kabinett verabschiedeten Fassung der Verordnung nicht ausreichend berücksichtigt.
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Jan Ulland
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BDEW zu Förderstopp im Wärmemarkt durch Bundesregierung:
Unternehmen fördern weiterhin Öko-Heizungen
Energiewirtschaft steht mit 1200 Investitionszuschuss-Programmen bereit / Verbraucher sollten sich an die örtlichen Versorger wenden
Trotz des Förderstopps der Bundesregierung für das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im Wärmemarkt fördert die deutsche Energiebranche auch weiterhin moderne und umweltschonende Wärme-Technologien. So bieten die Energieversorger nach Angaben des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) derzeit fast 1.200 Investitionszuschuss-Programme in diesem Bereich an. „Der Entschluss der Bundesregierung, das Anreizprogramm zu stoppen, ist bedauerlich. Die deutsche Energiewirtschaft unterstützt jedoch private Investitionen im Bereich der erneuerbare Energien weiter engagiert. Unsere Botschaft an die Verbraucher lautet: Investitionen lohnen sich noch immer. Informieren Sie sich bei Ihrem Energieversorger vor Ort“, sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.
Nach den Zahlen des BDEW und der Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung e.V. (HEA) bieten momentan 508 Energieversorgungsunternehmen 1.194 Investitionszuschussprogramme für den Neueinbau von Wärmepumpen, Gasheizungen, Solarthermie- und KWK-Anlagen an. „Diese beeindruckende Zahl macht deutlich, dass sich die Verbraucher auf die deutsche Energiewirtschaft verlassen können. Unser Engagement hört nicht auf, wenn sich der Staat zurückzieht“, sagte Müller. Laut BDEW gibt es nach aktuellem Stand 540 Förderprogramme für neue Gasheizungen, 139 für neue Wärmepumpen und 129 für neue Solarthermie-Anlagen. Neue KWK-Anlagen würden von 76 Programmen gefördert. Der BDEW macht zudem darauf aufmerksam, dass es weiterhin spezifische Anreizprogramme in einzelnen Bundesländern gibt, von denen Verbraucher nach wie vor profitieren könnten. Auch die Förderung über Kredite und Zuschüsse der KfW-Förderbank seien nicht betroffen. Verbraucher, die ihre Heizungsanlagen modernisieren wollen, sollten sich an ihre örtlichen Energieversorgungsunternehmen wenden.
Die hiesigen ehrgeizigen Klimaschutz- und CO2-Einsparziele könnten nur dann erfolgreich umgesetzt werden, wenn die Politik weiterhin die richtigen Anreize setze, so Müller weiter. „Dies muss allen Beteiligten klar sein.“ Besonderen Förderungsbedarf sieht der BDEW auch bei der Entwicklung von effizienten Speichertechnologien für erneuerbare Energien. Nur mit einer gezielten Forschungsförderung könnten die Unternehmen die Technologien und die Infrastruktur entwickeln, die nötig seien, um die erneuerbaren Energien erfolgreich ins Netz zu integrieren.
Die Bundesregierung hatte das bislang erfolgreiche Marktanreizprogramm im Rahmen einer Haushaltssperre gestoppt. Nicht nur Teile der Politik, auch zahlreiche Verbände hatten dies kritisiert.
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Henning Jeß
Pressereferent
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Gülle auf Reisen
Umweltverbände fordert von Aigner die Umsetzung der vom Bundesrat beschlossenen Verordnung zur Kontrolle von Gülle
Eine neue Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von
Wirtschaftsdünger beschloss der Bundesrat am 26.März. Abgeber und Aufnehmer und mit dem
Transport von überbetrieblich verwerteten Gülle beauftragte Unternehmen sollen damit zur detaillierten
Aufzeichnungen von Art, Menge, Stickstoff- und Phosphatgehalte sowie Anschriften der
beteiligten Betriebe gezwungen werden. Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz
(BBU) und der VSR-Gewässerschutz sehen die Verordnung als einen Schritt in die richtige Richtung.
„Endlich wird eine höhere Transparenz und eine Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten bei
der Entsorgung der Gülle auf den Feldern verlangt und somit die extreme Nitratauswaschung limitiert.“
so Harald Gülzow. Mitglied im geschäftsführenden Vorstand des BBUs .
Güllebörsen sollen einen Ausgleich zwischen Regionen mit intensiver Viehhaltung und Regionen
mit wenig Tierhaltung und hohem Nährstoffbedarf schaffen. Doch ist der Transport in Regionen mit
sehr großer Viehdichte sehr teuer, da die Gülle über weite Strecken transportiert werden muss. So
können Kosten entstehen die eine Aufstockung der Tierzahlen unwirtschaftlich machen. „Um
diesem Druck zu entgehen und weil Regelungen und Kontrollen über den Verbleib der Gülle unzureichend sind, findet in Gebieten mit Massentierhaltung eine Überdüngung der Böden statt.“, so
Susanne Bareiß-Gülzow, Vorsitzende vom VSR-Gewässerschutz. In seinem Projekt „Nitratbelastung
der Gewässer“ stellt der VSR-Gewässerschutz in Regionen mit hoher Viehdichte überdurchschnittlich
hohe Nitratbelastungen im Grundwasser fest. Dieses belastete Grundwasser gelangt
dann über die Flüsse in die Nord- und Ostsee und führt dort zur Eutrophierung mit allen ihren
negativen Folgen. Daten über die Belastung des Grundwassers in verschiedenen Regionen sind
auf der Homepage des VSR-Gewässerschutzes (www.VSR-Gewaesserschutz.de) dargestellt.
Eine Massentierhaltung, in der Gülle nicht auf dem eigenen Land ausgebracht wird, sondern von
Gülletransporteuren abgeholt werden muss, bringt notgedrungen einen hohen Aufwand für
Aufzeichnungen und Meldepflichten für die Betriebe mit sich. Erfahrungen aus Dänemark zeigen,
welche Regelungen und Auflagen möglich und für die Betriebe auch tragbar sind. Die dänischen
Aufsichtsbehörden überwachen die Landwirtschaft nach einem der weltweit strengsten Verfahren.
Es werden unangemeldete Besuche vorgenommen, um z.B. die Flächennutzung, Düngerbilanzen,
Abstände zu Gewässern, das Management von Gülle, etc. zu überprüfen. Durch die Maßnahmen
konnte der Stickstoffüberschuss um 48 % verringern werden. Trotzdem blieb Dänemark im EUVergleich
das fünftgrösste Erzeugerland für Schweine.
Die beiden Verbände fordern die Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner auf, die vom
Bundesrat beschlossene Verordnung zu erlassen. Diese stellt für den Schutz des Grundwassers
einen wichtigen Schritt dar. Längerfristig muss der Weg allerdings mehr in Richtung flächenabhängiger
Tierhaltung gehen. Der ökologische Landbau trägt am wenigsten zur Nitratbelastung des
Grundwassers bei und muss deshalb immer weiter ausgedehnt werden.
Gemeinsame Pressemitteilung vom
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU) und
VSR-Gewässerschutz e.V.
Quelle: http://www.vsr-gewaesserschutz.de/resources/PE+2010+4b.pdf
Ausbau Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt nicht gefährden
Verbraucher sollten bestehende Förder-Alternativen prüfen
„Der Einsatz von Gas- oder Stromwärmepumpen, moderner Brennwerttechnik oder solarthermischen Anlagen im Heizungsbereich trägt erheblich zur Reduzierung von Kohlendioxidemissionen bei. Wir bedauern deshalb, dass die Haushaltssperre des Bundes für das sehr erfolgreiche Marktanreizprogramm bestehen bleibt. Das Programm hat bereits zu einem deutlichen Wachstum bei der Nutzung von innovativen und klimaschonenden Technologien im Wärmemarkt geführt“, sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zur heutigen Entscheidung des Bundesfinanzministeriums, die Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm nicht aufzuheben. Ab sofort können damit keine Zuschüsse mehr für 2010 beantragt werden.
Von der Haushaltssperre ist auch das Impulsprogramm zur Förderung der Mikro-Kraft-Wärme-Kopplung betroffen. „Das Programm hat gerade im Bereich der kleinen Anlagen Anreize für innovative Entwicklungen gegeben, die sich erst im Markt etablieren müssen. Der Förderstopp zum jetzigen Zeitpunkt ist das falsche Signal“, so Müller. Insgesamt wurden im Rahmen des Impulsprogrammes 10.200 Anträge gestellt, hochgerechnet ergäbe das eine elektrische Leistung von rund 90 Megawatt.
Die Verbraucher sollten jetzt prüfen, ob andere Fördermöglichkeiten im Wärmemarkt für sie in Frage kommen. So unterstützt die KfW-Förderbank im Rahmen ihrer Förderprogramme auch Energiesparmaßnahmen. Auch begleitende Maßnahmen wie die Entsorgung des alten Heizkessels, die Anpassung des Schornsteins an das neue Brennwertsystem oder die Erneuerung von Heizkörpern und Rohrleitungen sind förderfähig.
Quelle: BDEW
AöW-Veranstaltung „Rahmenbedingungen der Wasserwirtschaft“ am 7.6.2010 in Stuttgart
Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft lädt ein zu einer Veranstaltung, die neben dem aktuellen Thema Wasserpreise auch die europäischen Regelungen und deren Auswirkungen auf die Wasserbranche zum Inhalt hat.
Als Referenten konnten Frau Heide Rühle, Mitglied des Europaparlaments, und Herr Prof. Dr. Michael Reinhardt vom Institut für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht an der Universität Trier gewonnen werden. Weitere Informationen und Hinweise zur Anmeldung finden Sie hier.
http://www.aoew.de/Einladung%20Rahmenbedingungen%20WaWi.pdf
Quelle: AöW
Energiebranche dringt auf Treffen mit Politik
Müller: Treffen ist vor dem für Sommer geplanten Energiekonzept sinnvoll / Alle Interessengruppen müssen mit einbezogen werden
Die deutsche Energiewirtschaft hält ein Energie-Treffen von Bundeswirtschaftsministerium und Bundesumweltministerium mit der Branche noch vor dem Sommer für dringend erforderlich. „Ein solches vorbereitendes Treffen ist sinnvoll, bevor erste Eckpunkte des von der Bundesregierung geplanten Energiekonzeptes im Sommer vorliegen. Schließlich können so vorher wichtige Aspekte mit allen Beteiligten erörtert werden und noch rechtzeitig in das Konzept mit einfließen. Alle Interessengruppen sollten an dem Prozess beteiligt und angehört werden; und das möglichst bald“, betonte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Dabei sei es nicht relevant, ob ein Unternehmen ein kleines Stadtwerk oder ein großes Querverbundunternehmen ist, ob es nur im erneuerbaren Erzeugungsbereich, im konventionellen oder in beiden tätig ist. „Bei dieser entscheidenden Infrastrukturfrage brauchen wir statt einem Nebeneinander der Interessen endlich ein entschlossenes Miteinander“, erklärte Müller.
Eine konsistente Energiestrategie setze voraus, dass rechtzeitig alle notwendigen Informationen aus den unterschiedlichen Bereichen auf den Tisch kämen. Müller: „Die Initiative von Bundesumweltminister Norbert Röttgen, einen Netzgipfel einzuberufen, ist lobenswert. Wir plädieren allerdings dafür, dies nicht nur auf den Netzbereich zu beschränken, da es um die gesamte Infrastruktur der Energieversorgung geht.“
Die deutschen Energieunternehmen halten einen Anteil der erneuerbaren Energien von mindestens 30 Prozent an der Stromerzeugung im Jahr 2020 für erreichbar. „Erneuerbare Energien können aber nur dann im erwarteten Maße zur Stromversorgung beitragen, wenn das gesamte Energiesystem an die neuen Bedingungen angepasst wird“, erläuterte die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Dies umfasse die Modernisierung und den Ausbau sowohl der Netze als auch der Erzeugungsanlagen und Kraftwerke. Zudem müssten zusätzlich Speicherkapazitäten erschlossen und neue Speichertechnologien entwickelt werden. Müller: „Beim Thema Speicher müssen wir dringend über eine intensivere Forschungsförderung reden. Ohne neue Speichertechnologien wird es nicht gelingen, den wachsenden Anteil der stark witterungsabhängigen Einspeisung von Ökostrom sicher in die deutsche und europäische Energieversorgung zu integrieren.“
Dem Netzausbau komme ebenfalls eine zentrale Rolle zu: Nur im Zusammenhang mit entsprechenden Transportmöglichkeiten könne die Erzeugung aus erneuerbaren Energien – wie gewünscht – weiter wachsen. „Die Energiebranche hat mehr als einmal deutlich gemacht: Wir wollen allein in den Netzausbau bis 2020 rund 40 Milliarden Euro investieren. Dafür muss sich aber die künftige Regulierungspolitik vor allem um die Qualität und Versorgungssicherheit drehen. Derzeit geht es dabei in erster Linie nur um die Preise. Aber Investitionen in die Netze müssen sich für die Betreiber auch lohnen“, so die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Da sich Netzinvestitionen erst im Laufe von Jahrzehnten rechneten, würden die Unternehmen langfristig verlässliche Rahmenbedingungen benötigen. Wie jedes Unternehmen könne auch ein Netzbetreiber nur dann investieren, wenn er eine dem Kapitalmarkt angemessene Rendite des eingesetzten Kapitals erwarten darf. Leider würden die Ambitionen der Energieunternehmen zusätzlich von bürokratischen Genehmigungsverfahren aufgehalten.
Quelle: BDEW
Strategiewechsel in der Erneuerbaren-Förderung
Schrittweise Harmonisierung der Fördersysteme entlastet die Verbraucher / Anreize sollen Nutzung der günstigsten Standorte sicherstellen
Die deutsche Energiebranche setzt sich für eine Weiterentwicklung der Förderung erneuerbarer Energien ein. „In den letzten zehn Jahren ging es darum, erneuerbaren Energien mit Hilfe des EEG den entscheidenden Entwicklungsschub zu geben. In den nächsten zehn Jahren müssen wir die Regenerativen in ganz Europa marktfähig machen. Schritt für Schritt sollten sie aus dem derzeitigen Subventionsmodell in den Wettbewerbsmarkt integriert werden.“ Das erklärte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), heute in Berlin. Dort stellte das Energiewirtschaftliche Institut an der Universität zu Köln (EWI) Ergebnisse einer Studie zur „Untersuchung nachhaltiger und effizienter Förderstrategien für erneuerbare Energien unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen mit dem konventionellen Stromerzeugungssystem in Europa“ (RES-E-Studie) vor.
Die Untersuchung kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass die Volkswirtschaft in Europa mit einer Harmonisierung der Fördersysteme für erneuerbare Energien finanziell stark entlastet werden kann. Konkret wird für den Zeitraum zwischen 2008 und 2020 bei vollständiger Harmonisierung ein Einsparpotenzial innerhalb des Marktes für erneuerbare Energien in Höhe eines Barwertes von rund 120 Milliarden Euro ausgewiesen.
„Die Studie zeigt, dass langfristig eine europaweite Harmonisierung der Fördersysteme für erneuerbare Energien notwendig ist“, erläuterte Müller. Dies könne in einem ersten Schritt durch gemeinsame Projekte zwischen den Mitgliedstaaten, statistische Transfers von Erzeugungsmengen aus Erneuerbaren zwischen den Ländern und gemeinsame Fördersysteme umgesetzt werden. „Das langfristige Ziel muss sein: Weg von der spezifischen Förderung einzelner Technologien, hin zur kosteneffizienten Erschließung der Potenziale an sinnvollen Standorten. Die Förderung muss künftig einen Anreiz geben, dort in erneuerbare Anlagen zu investieren, wo zum Beispiel viel Wind weht oder oft die Sonne scheint“, sagte Müller.
Parallel dazu müsse aber auch die gesamte Infrastruktur der Stromversorgung an die neuen Bedingungen angepasst werden. Dies umfasse die Modernisierung und den Ausbau sowohl der Netze als auch der Erzeugungsanlagen und Kraftwerke. Zudem müssten zusätzlich Speicherkapazitäten erschlossen und neue Speichertechnologien entwickelt werden. „Ohne diese wird es nicht gelingen, den wachsenden Anteil der stark witterungsabhängigen Einspeisung von Ökostrom sicher in die deutsche und europäische Energieversorgung zu integrieren“, betonte die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.
Die Untersuchung zeige auch, wie wichtig es sei, Fördersysteme regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen. „Auch das sehr erfolgreiche Erneuerbare-Energien-Gesetz in Deutschland muss regelmäßig einer Überprüfung unterzogen werden“, sagte Müller. Manchmal ergäben sich innerhalb von Monaten neue Entwicklungen, die nicht einkalkuliert werden könnten. Müller: „Ein aktuelles Beispiel ist der sprunghafte Neubau von Photovoltaikanlagen. Diese Entwicklung konnte niemand vorhersehen. Deshalb ist es richtig, wenn die Politik zur Entlastung aller Verbraucher eine Anpassung der Vergütungssätze vornimmt.“
Quelle: BDEW
Energiewirtschaft fair am Effizienzmarkt beteiligen
Neues Gesetz sollte Energieeffizienz-Angebote der Energieversorger nicht benachteiligen
„Das heute vom Bundeskabinett verabschiedete Energieeffizienzgesetz enthält viele sinnvolle Regelungen, die den Markt für Energieeffizienzdienstleistungen und -produkte in Deutschland voran bringen werden. Die Steigerung der Energieeffizienz gilt als ein Schlüsselbeitrag zum Klimaschutz und findet die volle Unterstützung der Energiewirtschaft. Das Gesetz darf aber nicht dazu führen, dass die Energieversorger und ihre Produkte und Dienstleistungen im Bereich Energieeffizienz benachteiligt werden. Die Energieunternehmen verfügen hier über eine hohe Kompetenz – zum Nutzen ihrer Kunden“, sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) anlässlich der heutigen Verabschiedung des Entwurfs für ein Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen durch das Bundeskabinett. Mit dem Gesetz sollen die Vorgaben der europäischen Richtlinie über Energieeffizienz und Energiedienstleistungen in deutsches Recht umgesetzt werden.
Ein Versorgungsunternehmen, das ein eigenes Energiedienstleistungsangebot entwickelt hat und dieses seinen Kunden anbietet, muss nach derzeitigem Stand gegenüber der Energieeffizienzbehörde nachweisen, dass es mindestens einen weiteren Wettbewerber mit genau dem gleichen Angebot gibt. Alternativ müsste das Versorgungsunternehmen auf eigene Kosten dafür Sorge tragen, dass den Kunden ein entsprechender Wettbewerber zur Auswahl steht. „Diese Vorgaben greifen in die Gewerbefreiheit und den Wettbewerb ein“, so die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Sie forderte die Änderung dieser Regelungen im laufenden Gesetzgebungsverfahren.
Auch die konkreten gesetzlichen Vorgaben im Bereich der so genannten Energieaudits, also der systematischen energetischen Überprüfung eines Gebäudes und daraus abgeleiteten Vorschlägen zur Steigerung der Energieeffizienz, benachteiligen Energieversorger. Laut Gesetzentwurf soll es den Kunden künftig nicht mehr möglich sein, mit den von Energieversorgern ausgestellten Energieaudits, also beispielsweise Energieausweisen, eine staatliche Förderung von konkreten Energieeffizienzmaßnahmen zu beantragen. Damit – so Müller – würden die Energieversorger im Bereich Energieeffizienz zu Anbietern zweiter Klasse degradiert. Hunderte Energieunternehmen in Deutschland, die heute Energieausweise nach den Vorgaben der europäischen Richtlinie anbieten, würden im Nachhinein faktisch davon ausgeschlossen.
„Die Politik sollte es dem Markt überlassen, welche Unternehmen und welche Energieeffizienzdienstleistungen beim Kunden Anklang finden“, so Müller. Die Energiewirtschaft biete hierzu im weiteren Gesetzgebungsverfahren den sachlichen und konstruktiven Austausch mit der Politik an.
Quelle: BDEW
Strom- und Gasverbrauch in Deutschland gestiegen
Energiebranche plant für 2010 Investitionen von 13,5 Milliarden Euro / 63 Kraftwerke sind bis 2017 vorgesehen – 17 sind Regenerativanlagen
Die ersten Anzeichen einer möglichen Wirtschaftserholung zeichnen sich in der deutschen Energiewirtschaft ab: Der Absatz von Strom und Erdgas ist im ersten Quartal 2010 gegenüber dem Vorjahr nach ersten Schätzungen des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) insgesamt um knapp fünf Prozent gestiegen. Der Gasabsatz stieg um etwa sieben Prozent; der Stromverbrauch um drei Prozent. „Gründe für diese Entwicklung sind der längere Winter und ein erfreulicherweise ansteigender Industrieverbrauch in Folge der konjunkturellen Belebung“, erläuterte Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, zu Beginn der Hannover Messe. „Die Energiebranche ist trotz der nach wie vor angespannten wirtschaftlichen Lage ein starker Investitionsmotor in Deutschland“, betonte Müller.
In den vergangenen drei Jahren hat die Energiewirtschaft insgesamt fast 31 Milliarden (Mrd.) Euro investiert. Zusätzlich sind in diesem Jahr Investitionen in Höhe von 13,5 Mrd. Euro geplant. „Nur kapitalkräftige Unternehmen sind in der Lage, solche Investitionen trotz einer allgemein schwierigen wirtschaftlichen Lage zu leisten. Dies sollte auch nicht aufgrund einer Regulierungspolitik aufs Spiel gesetzt werden, die den notwendigen Ausbau der Netze vernachlässigt. Trotz einer richtigen und notwendigen Kontrolle durch staatliche Einrichtungen muss den Energieunternehmen auch Raum zum Handeln gelassen werden“, erklärte die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.
Die Investitionspläne der deutschen Energiewirtschaft sehen unter anderem den Bau und die Modernisierung von 63 Kraftwerken vor. 17 dieser Vorhaben sind große Regenerativanlagen. Bis zum Jahr 2017 sollen somit Kapazitäten mit einer Gesamtleistung von gut 31.000 Megawatt (MW) errichtet werden. Das Investitionsvolumen für die Kraftwerksbauten beträgt zusammen genommen rund 43 Milliarden (Mrd.) Euro. Derzeit sind bereits 28 Erzeugungsanlagen mit einer Gesamtkapazität von rund 14.000 MW im Bau. Davon sind acht Projekte aus dem Bereich der erneuerbaren Energien. Bei der aktuellen Bestandsaufnahme des BDEW handelt es sich um Großprojekte, die mindestens über eine Leistung von jeweils 20 MW verfügen. Zahlreiche Bauvorhaben werden inzwischen auch von Stadtwerken oder von Stadtwerke-Kooperationen geplant.
Neben den Kraftwerken sind in diesem Jahr weitere Investitionen von etwa 2,0 Mrd. Euro in die Gasnetze und rund 3,8 Mrd. Euro in die Stromnetze geplant. „Diese und künftig noch viel höhere Investitionen in die Energienetze sind auch die Voraussetzung dafür, dass die erneuerbaren Energien wie geplant ausgebaut werden können. Damit diese Investitionen umgesetzt werden können, brauchen wir schnellere Genehmigungsverfahren und mehr klare Entscheidungen von der Politik“, so Müller.
Weitere Informationen
Frank Brachvogel
Pressesprecher
Telefon 0 30 / 300 199-1160
E-Mail presse@bdew.de
Anlage zur Presseinformation: „Strom- und Gasverbrauch in Deutschland gestiegen“
http://www.bdew.de/bdew.nsf/id/DE_Anlage_zur_Presseinformation_Strom-_und_Gasverbrauch_in_Deutschland_gestiegen/$file/20100419_Zahlen_Strom_Gas_Verbrauch.pdf
Quelle: BDEW
Beschwerde gegen Mehrwertsteuerfreiheit von Abwasser abgewendet!
Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft – AöW – hat erfahren, dass die Beschwerde des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) wegen der steuerlichen Ungleichbehandlung von öffentlich-rechtlichen und privatwirtschaftlichen Unternehmen in der Abwasserwirtschaft von der EU-Kommission nicht weiterverfolgt wird. Das bedeutet, dass diesbezüglich kein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet wird.
Das ist eine gute Nachricht für die Verbraucher in Deutschland. Eine sinnlose Verteuerung der Abwassergebühren ist damit abgewendet!
Als hoheitliche Aufgabe unterliegt die Abwasserbeseitigung von öffentlichen Unternehmen nicht der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer). Darin wollte die private Entsorgungswirtschaft eine Wettbewerbsverzerrung zum Nachteil privater Unternehmen sehen, denn sie müssen als private Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht Umsatzsteuer entrichten. Seit Langem wollen sie sich in der Abwasserbeseitigung einen neuen Markt und Gewinne erschließen. Der BDE hatte im Juli 2006 über ein Beschwerdeverfahren bei der EU-Kommission erreichen wollen, dass in Deutschland die bisher von der Mehrwertsteuer befreiten öffentlichen Abwasserdienstleistungen besteuert werden. Die EU-Kommission hat dies nicht aufgegriffen. In Wirklichkeit sollte von der Privatwirtschaft damit der Privatisierung von Abwasserbetrieben Vorschub geleistet werden. Als Teil der grundgesetzlich geregelten Daseinsvorsorge erfüllen die öffentlichen Aufgabenträger und Dienstleister in der Abwasserbeseitigung wichtige öffentliche Aufgaben, die die Kommunen im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts regeln. Die zu 90 % in öffentlicher Hand geführten Abwasserreinigungsbetriebe erbringen eine gute, sichere und günstige Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft, die nicht noch durch zusätzliche Steuern belastet werden dürfen.
Alle, die wie die AöW, dafür gekämpft haben, dass die Abwasserbeseitigung als hoheitliche Aufgabe mehrwertsteuerfrei bleibt, sind durch diese Entwicklung bestätigt worden. Der Präsident der AöW, Dr. Jochen Stemplewski, erklärte heute dazu: „Wir freuen uns über diese Nachricht. Eine zusätzliche Belastung der Gebührenzahler in Deutschland in Höhe von mehreren Hundert Millionen Euro jährlich ist somit abgewendet. Die Beschwerde des BDE ist ins Leere gegangen. Dies zeigt, dass alle, die versuchen, Privatisierung auf dem Umweg über Brüssel und die EU in Deutschland durchzusetzen, auf dem Holzweg sind. Unser Kampf hat sich gelohnt!“
Quelle: AöW
Fachkräfteausbildung für die Kanalsanierung in München
RSV sorgt für Praxisnähe
Mehr Wissen bedeutet mehr Können – eine einfache Formel, die nach wie vor Gültigkeit be-sitzt. Deshalb gehört lebenslanges Lernen im Bauberuf, in dem sich die Arbeitsbedingungen und Produkte ständig wandeln, unabdingbar dazu. Kanalsanierung bedeutet das Anwenden modernster Verfahren und spezialisierter Baustoffe in bestehenden Kanälen aus unterschiedli-chen Werkstoffen. Die für die Sanierung vor Ort Verantwortlichen müssen neben der Kennt-nis der eingesetzten Verfahren über ein hohes handwerkliches Können, Zuverlässigkeit und Organisationstalent verfügen. Das hierfür nötige Fachwissen vermittelt ein dreiwöchiger Pra-xislehrgang zur Kanalsanierung, der im März in München stattfand. Der Lehrgang wurde vom RSV – Rohrleitungssanierungsverband e.V. und der Deutsche Vereinigung für Wasserwirt-schaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) gemeinsam durchgeführt und vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V., dem Güteschutz Kanalbau sowie dem ZDB Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. unterstützt. Die praxisorientierte Ausbildung, die sich an den Personenkreis richtet, der sich verantwortlich mit der handwerklichen Sanierung von Lei-tungen und Kanälen beschäftigt, schließt mit einer Verbandsprüfung zur Fachkraft für Kanal-sanierung ab. Im September dieses Jahres findet ein weiterer Lehrgang in Feuchtwangen statt.
Mix aus Theorie und Praxis
Der Lehrgang soll notwendiges Fachwissen zu Funktion und Bauweise sowie der Sanierung der Bestandskanäle vermitteln. Allerdings auch den Stellenwert von qualitativ hochwertiger Arbeit in Bezug auf zufriedene Kunden und die Zufriedenheit mit der eigenen Leistung ver-deutlichen. Das Themenspektrum reicht von der Erfassung des Altbestandes, über die Scha-densanalyse über die vielfältigen Sanierungsverfahren bis hin zur Baustellenorganisation und Mitarbeiterführung. Angesprochen werden in erster Linie Kanalbauer, Fachleute aus dem Rohr-, Kanal- und Industrieservice, DWA-geprüfte Kanalfachkräfte, Vorarbeiter und Werk-poliere des Tief- oder Kanalbaus oder Personen, mit abgeschlossenen Berufsausbildungen und mindestens zweijähriger Berufserfahrung in der Kanalsanierung. Während die ersten beiden Wochen der Vermittlung von theoretischem Grundlagenwissen dient, steht in der dritten Wo-che die praktische Anwendung im Vordergrund. Für Lehrgangsleiter Dipl.-Volkswirt Horst Zech hat dieser letzte Teil der Ausbildung einen besonders hohen Stellenwert, da hierbei dass zuvor Erlernte den notwendigen Praxisbezug bekommt. „Eine Fachkraft für Kanalsanierung muss in der Lage sein, Dinge richtig zu bewerten, Entscheidungen zu treffen und praktische Lösungswege zu finden“, stellt Zech fest. Hierbei handelt es sich um Fähigkeiten, von denen letztendlich der Erfolg einer Sanierungsmaßnahme entscheidend beeinflusst wird, darin stimmt der geschäftsführende RSV-Vorstandsvorsitzende mit den Referenten überein. Die Praxis zu erfahren, bedeutete für die Teilnehmer des Münchener Lehrgangs, sich vor Ort in der Durchführung von verschiedenen Sanierungsverfahren zu üben, etwa beim Einbau eines Schlauchliners auf einer Probestrecke, bei einer Schachtsanierung, der Sanierung einer Haus-anschlussleitung, der grabenlosen Erneuerung mit dem Berstverfahren oder einer abschlie-ßenden Dichtheitsprüfung.
„Die positiven Ergebnisse der abschließenden schriftlichen und mündlichen Prüfungen bele-gen, dass wir mit dem Mix aus Theorie und Praxis auf dem richtigen Weg sind“, so das Fazit von Zech, der in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hinweist, dass vor allem der praktische Teil der Ausbildung durch das hohe Engagement vieler Firmen aus der Mitglied-schaft des Rohrleitungssanierungsverbandes getragen wird.
Kontakt:
RSV – Rohrleitungssanierungsverband e. V.
Dipl.-Volkswirt Horst Zech
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Anteil Erneuerbarer hat sich mehr als verdoppelt
Erzeugung stieg in zehn Jahren von 6,6 Prozent auf 16 Prozent / Erneuerbare Energien müssen nun marktfähig gemacht werden
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) feiert Jubiläum: Es trat vor zehn Jahren am 1. April 2000 in Kraft. Der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung hat sich von 6,6 Prozent im Jahr 2000 auf 16 Prozent im Jahr 2009 mehr als verdoppelt. Das berichtet der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). „Das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist grundsätzlich ein Erfolg. Mit dem EEG sind aus einer Vision anwendungsfähige Technologien geworden. Zusammen mit moderner konventioneller Erzeugung sind die Erneuerbaren ein starker Wirtschaftsfaktor und Konjunkturmotor für den Standort Deutschland“, erklärte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des BDEW.
Die erneuerbaren Energien stünden nun an einem Wendepunkt, betonte Müller: „In den letzten zehn Jahren ging es darum, erneuerbaren Energien den entscheidenden Entwicklungsschub zu geben. In den nächsten zehn Jahren müssen wir drei Kernaufgaben erledigen.“ Erstens komme es jetzt darauf an, die Erneuerbaren marktfähig zu machen. „Schritt für Schritt sollten die Erneuerbaren aus dem derzeitigen Subventionsmodell in den Wettbewerbsmarkt integriert werden“, so die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Denn die Verbraucher in Deutschland hätten seit dem Inkrafttreten des EEG vor zehn Jahren eine Menge Geld gezahlt, um den Erneuerbaren zum Durchbruch zu verhelfen. Allein im Jahr 2009 betrugen die Mehrkosten durch Ökostrom rund 4,9 Milliarden Euro, für 2010 ist mit Mehrkosten von 8,2 Milliarden Euro zu rechnen.
„Zweitens geht es jetzt darum, den dringend notwendigen Ausbau der Stromnetze voranzutreiben“, sagte Müller. Ohne neue Stromautobahnen werde es zum Beispiel nicht möglich sein, den vor allem im Norden produzierten Windstrom in die Verbrauchszentren in West- und Süddeutschland zu transportieren. Auch in den regionalen Verteilungsnetzen, also in Nieder-, Mittel- und Hochspannung, sei an immer mehr Orten ein verstärkter Netzausbau zum Transport von Photovoltaik-, Biomasse- oder Windstrom nötig. Dieser Punkt ist in dem beabsichtigten Energiekonzept der Bundesregierung von zentraler Bedeutung.
„Drittens brauchen wir neue Speicherkapazitäten und neue Speichertechnologien, ohne die es nicht gelingen wird, den wachsenden Anteil der stark witterungsabhängigen Einspeisung von Ökostrom sicher in die Energieversorgung Deutschlands zu integrieren“, erläuterte Müller. In diesem Bereich müsse die Forschung intensiviert werden.
Das Ziel der Bundesregierung, bis 2020 einen Anteil der Erneuerbaren von mindestens 30 Prozent zu erreichen, sei ambitioniert, aber machbar. „Wir bekennen uns klar zum Klimaschutz. Es muss aber allen klar sein: Allein mit Erneuerbaren werden wir die Versorgung nicht garantieren können. Mittelfristig kann noch nicht auf die konventionellen Energieträger bei der Erzeugung verzichtet werden. Wir können uns deshalb nicht den Luxus leisten, nur die Zukunft einiger weniger Erzeugungsarten zu diskutieren. Die Lösung besteht in einer Kombination aus erneuerbaren Energien und effizienter konventioneller Erzeugung“, sagte die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.
Quelle: BDEW
Neue Geschäftsführerin der AöW in Berlin
Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft hat eine neue Geschäftsführerin. Seit dem 1. März 2010 hat Frau Christa Hecht die Geschäftsführung übernommen. Dr. Hans Estermann, der die Geschäftsstelle über drei Jahre in der Aufbauphase des Verbandes geleitet hat, übernimmt eine neue Tätigkeit in der Kommunalwirtschaft.
Frau Hecht bringt Erfahrungen in der Wasserbranche mit. So war sie in der Phase der Teilprivatisierung einige Jahre Vorstand für Personal und Soziales der Berliner Wasserbetriebe. Mit Stationen in der Sozialversicherung, beim Frauenreferat der Stadt Frankfurt am Main und Tätigkeiten in den Gewerkschaften ver.di und ÖTV hat sie auch in andere Bereiche öffentlicher Dienste Einblick gehabt.
Anlässlich der Übernahme der Geschäftsführung erklärt Frau Christa Hecht: „Die in der AöW zusammengeschlossenen Kommunen, Wasserverbände, Abwasserreinigungsbetriebe und öffentlich-rechtlichen Unternehmen beweisen täglich, dass sie eine gute, günstige und sichere Versorgung der Menschen und der Wirtschaft erbringen. Durch Zusammenarbeit bündeln sie die Kräfte. Als hundertprozentige Dienstleister unterstehen sie der demokratischen Kontrolle. Dass die öffentliche Wasserwirtschaft auf ihre Leistungen stolz sein kann und für die künftigen Herausforderungen wie Klimawandel und die Auswirkungen der demografischen Entwicklung in Deutschland gut gerüstet ist, wollen wir von der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft deutlich machen. Nach der Phase der Gründung und des Aufbaus der AöW geht es daher nun darum, die Bedeutung der öffentlichen Wasserwirtschaft noch stärker im Bewusstsein der Bevölkerung und der Politik zu verankern.“
VKU zur heutigen BGH-Entscheidung Gaspreise
Zur heutigen Urteilsverkündung des Bundesgerichtshofes (BGH) erläutert der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), dass das BGH-Urteil sich auf Sachverhalte aus dem Jahr 2005 bezieht. Der BGH hatte auch nur darüber zu entscheiden, ob es im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen möglich ist, den Gaspreis gegenüber dem Endverbraucher durch eine Preisanpassungsklausel an den Preis für leichtes Heizöl zu koppeln. Entsprechende Klauseln sind in Verbraucherverträgen allerdings eher unüblich.
Der VKU begrüßt es, dass es in Bezug auf entsprechende Klauseln in Verbraucherverträgen nun durch das Urteil Rechtssicherheit für die Stadtwerke gibt. „Klar ist aber auch, dass der BGH keineswegs über die international übliche Kopplung der Gaspreise an die Erdölpreise entschieden hat oder irgendwelche Aussagen über die Höhe von Gaspreisen getroffen wurden“, so VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. Für die Bewertung ist auch zu bedenken, dass sich in den letzten Jahren der Gasmarkt jedoch deutlich verändert und weiterentwickelt hat. Neue Teilnehmer sind in den Markt eingetreten und daher kann man heute davon ausgehen, dass es Wettbewerb im Gasmarkt gibt und dieser im Sinne der Verbraucher in den nächsten Jahren auch weiter zunehmen wird.
Anbieter von Gas werden gezwungen sein, Vertragsbeziehungen zu prüfen und entsprechend anzupassen, falls eine Indizierung rechtlich nur noch nach Kostengesichtspunkten möglich ist. Dies betrifft entsprechend auch alle Wettbewerber am Markt, die Haushaltskunden Gasverträge anbieten. Um konkrete Auswirkungen auf bestehende Vertragsverhältnisse zu beurteilen, muss die Urteilsbegründung abgewartet werden.
Hintergrund der Ölpreisbindung:
Seit den 1960er-Jahren ist der Erdgaspreis an den Erdölpreis gekoppelt. Ziel dieser Kopplung war ursprünglich, die notwendigen Investitionen der Produzenten in die Infrastruktur abzusichern und Erdgas als wettbewerbsfähigen Energieträger aufzubauen. In Deutschland wird der Erdgaspreis noch grundsätzlich nach dem so genannten Anlegbarkeitsprinzip ermittelt. Das bedeutet, der Gaspreis orientiert sich an den Preisen für Konkurrenzprodukte – vorrangig leichtes oder schweres Heizöl. Die Preise orientieren sich zudem langfristig aneinander. Damit bieten sie sowohl Gasversorgungsunternehmen als auch Endkunden Investitionsschutz. Erdgasverbraucher sollten Sicherheit haben, dass sie einen Energieträger gewählt haben, der gegenüber Erdöl wettbewerbsfähig ist. Auch heute hat die Ölpreisbindung in erster Linie die Wirkung, den Preisspielraum der Erdgasproduzenten zu beschränken. Mit der immer weiter schreitenden Öffnung der Gasmärkte gewinnen allerdings auch andere Preismodelle, wie z.B. die Kopplung an Gas-Spotpreise an Bedeutung. Wegen der größeren Preisschwankungen steigen bei solcher Indexierung jedoch auch die Beschaffungsrisiken. Anders als manchmal wahrgenommen ist die Ölpreisbindung auch keine Einbahnstraße, die nur zu Preissteigerungen führt. Mit gewisser zeitlicher Verzögerung werden die Schwankungen des Ölpreises nach oben und nach unten abgebildet.
Sommerzeit ist keine Energiesparzeit
Verändertes Freizeitverhalten an Sommerabenden hebt Spareffekt auf/ Licht stellt nur acht Prozent am Stromverbrauch der Haushalte
Die Umstellung auf Sommerzeit bringt keine spürbare Energieeinsparung. Die deutsche Energiewirtschaft kann seit Jahren keine Sparwirkung durch den Dreh am Zeiger erkennen. Das meldet der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zur Umstellung von Winter- auf Sommerzeit am kommenden Sonntag.
1980 sei die Sommerzeit bundesweit mit dem Ziel eingeführt worden, das Tageslicht besser zu nutzen, um so Energie zu sparen. Dies sei jedoch nicht der Fall. Nach Angaben des BDEW wird zwar an den hellen Sommerabenden weniger Strom für Licht verbraucht, dafür aber mehr Strom bei abendlichen Freizeitaktivitäten benötigt. Dadurch könne sogar insgesamt mehr Energie verbraucht werden, da der Anteil des Lichts am Stromverbrauch der rund 40 Millionen deutschen Haushalte durchschnittlich nur rund acht Prozent ausmache. Durch den verstärkten Einsatz von Energiesparlampen im Haushalt sinke der ohnehin geringe Lichtspareffekt weiter.
2010 beginnt die Sommerzeit am 28. März. Dann werden in Deutschland die Uhren um zwei Uhr nachts um eine Stunde auf Sommerzeit vorgestellt. Die nächste Zeitumstellung von Sommer- auf Winterzeit erfolgt am 31. Oktober 2010.
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Ricarda Ballhaus
Redaktion Fachpresse
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Deutsches Stromnetz ist 1,78 Millionen Kilometer lang
Länge entspricht viereinhalbfacher Entfernung von der Erde bis zum Mond
Die deutschen Stromnetze haben eine Gesamtlänge von rund 1,78 Millionen Kilometern. Das haben aktuelle Berechnungen des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) ergeben. Dies entspricht in etwa der viereinhalbfachen Entfernung von der Erde bis zum Mond.
Der größte Teil der Stromnetze entfällt mit 1,16 Millionen Kilometern (km) auf die Niederspannungsebene, über die vor allem Haushalte, kleinere Gewerbebetriebe und die Landwirtschaft mit Strom lokal versorgt werden. In den regionalen Verteilnetzen kommt die Mittelspannungsebene auf eine Länge von 507 210 km und die Hochspannungsebene auf 76 279 km, so der BDEW. Kunden sind hier insbesondere lokale Stromversorger, Industrie sowie größere Gewerbebetriebe. Die überregionalen Stromautobahnen sind die Höchstspannungsnetze, die in Deutschland 35 708 km lang sind. Kunden in diesem Großhandelsbereich sind regionale Stromversorger und sehr große Industriebetriebe. Darüber hinaus verbinden die Höchstspannungsleitungen Deutschland auch mit dem Ausland.
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Frank Brachvogel
Pressesprecher
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Trinkwasser Lebensmittel Nummer 1 – keine beliebige Ware
Ökologische Aspekte der Trinkwasserversorgung unverzichtbar / Fokussierung auf Preise greift zu kurz
„Trinkwasser ist nicht irgendein beliebiges, austauschbares Produkt, es ist das Lebensmittel Nummer eins in Deutschland. Bei einer Fokussierung allein auf die Wasserpreise werden Qualität, Versorgungssicherheit und Umweltschutz nicht im erforderlichen Umfang berücksichtigt. Hinter dem Lebensmittel Wasser steht eine Vielzahl von Dienstleistungen, die von Ort zu Ort sehr unterschiedlich sind. Dies führt zwangsläufig zu regional unterschiedlichen Preisen“, sagte Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), heute anlässlich aktueller Forderungen der Bundesnetzagentur nach einer Regulierung der Wasserwirtschaft in Deutschland.
„Die Wasserversorgung ist heute untrennbar mit dem Gewässerschutz verbunden. Es müssen wichtige ökologische Aspekte berücksichtigt werden, die Versorgung muss in den Naturhaushalt eingebettet sein“, führte Weyand weiter aus. So dürfe zum Beispiel die Wasserversorgung einer Metropole nicht zu negativen Auswirkungen für den Naturschutz in anderen Regionen führen. Hier setze das Wasserhaushaltsgesetz an, das eine ortsnahe Wasserversorgung vorschreibe und damit auch versuche, den Wassergebrauch und die natürliche Regenerationsfähigkeit des Ökosystems vor Ort miteinander in Einklang zu bringen. Damit werde nachhaltig die Wasserversorgung auch für kommende Generationen gesichert. „Dies sind wichtige Aspekte, die die Wasserversorgung von anderen Branchen unterscheidet“, so Weyand.
Klar sei aber auch, dass die Verbraucher einen Anspruch auf Transparenz bei den Wasserpreisen haben. Deshalb fördere der BDEW den Dialog mit den Kunden mit dem Konzept der Kundenbilanz, die voraussichtlich im Frühjahr mit einem ersten Pilotprojekt starten wird. „Im Rahmen der Kundenbilanz werden Leistungs- und Qualitätsparameter, die für Ressourcenschonung, integrierten Umweltschutz und Versorgungssicherheit stehen, mit einbezogen. Die Kunden können dann auf anschauliche Weise nachvollziehen, wie sich bei diesen Unternehmen der Preis für die unterschiedlichen Leistungen zusammensetzt“, so der Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser.
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Jan Ulland
Stv. Pressesprecher
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Zur Meldung auf bdew.de:
http://www.bdew.de/bdew.nsf/id/DE_20100309_PM_Trinkwasser_Lebensmittel_Nummer_1_-_keine_beliebige_Ware?open&WT.mc_id=Pressemeldung-20100309
Starke Veränderungen bei Erdgas-Importen
Bezug aus russischen Quellen ging 2009 zurück / Norwegen, Niederlande Dänemark und Großbritannien lieferten mehr Erdgas nach Deutschland
Der Bezug von Erdgas aus Russland ist im Jahr 2009 von 37 Prozent (2008) auf 32 Prozent spürbar zurückgegangen. Gleichzeitig wurde im vergangenen Jahr der Import von Erdgas aus anderen Ländern deutlich erhöht: Der Anteil norwegischen Erdgases stieg von 26 auf 29 Prozent, Lieferungen aus den Niederlanden wurden um einen Prozentpunkt auf 20 Prozent erhöht. Auch Erdgas aus dänischen und britischen Nordsee-Erdgasfeldern wurde verstärkt nachgefragt und trug sechs Prozent bei (2008: vier). Der Anteil der deutschen Eigenförderung lag 2009 bei 13 Prozent (2008: 14), meldete der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), heute auf Grundlage einer aktuellen Erhebung.
Die deutlichen Veränderungen der Erdgas-Importstruktur sind nach Angaben des Branchenverbandes auf die Lieferausfälle Anfang des Jahres 2009 zurückzuführen, als die russischen Erdgaslieferungen über die ukrainische Transitroute zeitweise unterbrochen waren. „Die deutschen Erdgasunternehmen konnten mehr Erdgas aus anderen Quellen und über andere Transportwege abrufen, die Erdgasversorgung war zu jedem Zeitpunkt gesichert“, erläuterte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des BDEW. Deutschland verfüge außerdem mit seinen 47 Erdgasspeichern über die höchste Speicherkapazität in der Europäischen Union. Mit neuen Ferngasleitungen zum Import von Erdgas nach Europa wie zum Beispiel Nord Stream (Ostsee-Pipeline) oder Nabucco werde sich die Versorgungssicherheit Europas in Zukunft weiter erhöhen.
„Erdgas ist und bleibt ein sicherer und zuverlässiger Energieträger, der auch in Zukunft eine wichtige Rolle im Energiemix Deutschlands spielen wird. Erdgas hat eine zentrale Bedeutung für die Versorgung von Industrie und privaten Haushalten mit Wärme und bei der Stromerzeugung in Deutschland“, betonte Müller.
Neues Wasserhaushaltsgesetz heute in Kraft getreten
Mit heutigem Datum ist das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes in Kraft getreten. Mit dem neuen WHG werden auf Bundesebene erstmals in der Form von Vollregelungen einheitliche Vorgaben zur Bewirtschaftung der oberirdischen Gewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers geschaffen. Das neue WHG schafft damit die Voraussetzungen für eine bundesweit einheitliche Umsetzung des EG-Wasserrechts. Als weitere wesentliche Neuerung unterliegen stoff- und anlagenbezogene Regelungen des Bundes nicht der Abweichungsbefugnis der Länder.
Förderprogramm für Mini-KWK muss weiterlaufen
Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK), der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der Fachverband Biogas e.V. sprechen sich für ein Weiterlaufen des Mini-KWK-Förderprogrammes aus. Das Förderprogramm sei bisher sehr erfolgreich gewesen und leistet einen erheblichen Klimaschutzbeitrag. „Dieses erfolgreiche Programm jetzt aufzugeben, wäre ein schwerer Fehler“, erläutert B.KWK-Geschäftsführer Adi Golbach. Es betreffe zwar nur einen kleinen Teil des gesamten KWK-Einsatz-spektrums, jedoch sei ein Abbruch nach nur gut einem Jahr ein negatives Signal für die gesamte Energie- und Umweltpolitik.
Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) teilt diese Meinung. „Das Impulsprogramm ist die Chance, die Mini-KWK als wichtige Säule des KWK-Ausbaus auf dem Markt zu etablieren“, betont Reck. Das Ziel der Bundesregierung, den KWK-Anteil an der Stromversorgung bis 2020 zu verdoppeln, könne ohne Förderung nicht erreicht werden. Da es sich bei der KWK um die mit Abstand effizienteste Erzeugungstechnologie handelt, spielt sie im Rahmen des Klimaschutzes eine entscheidende Rolle.
„Die kleinen in vielen Anwendungsbereichen einsetzbaren Blockheizkraftwerke sind problemlos auch mit Biogas zu betreiben“, macht Josef Pellmeyer, Präsident des Fachverbandes Biogas, deutlich. Mit dem Einsatz des Erneuerbaren Energieträgers Biogas wird der Klimaschutzeffekt nochmals erhöht.
Seit 2008 unterstützt das Förderprogramm des Bundesumweltministeriums Kleinstanlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) mit Investitionszuschüssen. Innerhalb von zwei Jahren hat sich die Anzahl der bis zu 50-Kilowatt-Anlagen von 1.800 Ende 2008 auf über 4.400 in 2009 verdoppelt. Die geförderten Anlagen erzeugen insgesamt eine elektrische Leistung von über 90 Megawatt (MW).
Kontakt:
Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK)
Sarah Ullrich, Tel. 030 27019281-14
Verband kommunaler Unternehmen (VKU)
Carsten Wagner, Pressesprecher, Tel. 030 58580-220
Fachverband Biogas e.V.
Bastian Olzem, Referatsleiter Politik, Tel. 030 2758179-11
Hausanschlussleitungen sorgen weiter für Gesprächsstoff
Im Rahmen des Oldenburger Rohrleitungsforums hat die „Diskussion im Café“ Tradition. In diesem Jahr im Fokus: Intakte Hausanschlüsse – wer soll das bezahlen, wer hat soviel Geld? Ein Thema, das bereits seit einigen Jahren für Gesprächsstoff sorgt. Die Vielfältigkeit der Standpunkte gab die Diskussion in Oldenburg eindrucksvoll wieder. Unter der Leitung von Dipl.-Ing. Axel Frerichs, OOWV Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband, Brake, kamen Vertreter von Verbänden, der Entsorgungswirtschaft, beratende Ingenieure und ausführende Unternehmen zu Wort.
mehr unter: http://www.rsv-ev.de/index.cfm?menuID=101
Wirtschaftskrise lässt Stromproduktion sinken
Sechs Prozent weniger Strom erzeugt/ Kohle und Kernenergie bleiben wichtigste Energieträger
Die Stromproduktion in Deutschland ist 2009 deutlich gesunken: Mit 561 Milliarden Kilowattstunden (Mrd. kWh) erzeugten die deutschen Kraftwerke rund sechs Prozent weniger Strom als im Jahr 2008 (599 Mrd. kWh). Das ermittelte der Bundesverband der Energiewirtschaft (BDEW), Berlin, in ersten Erhebungen. Das sei der erste Erzeugungsrückgang, den die Stromwirtschaft seit zehn Jahren verzeichnete.
„Die Wirtschaftskrise hat sich auch auf den Absatz der Stromwirtschaft ausgewirkt“, erklärte hierzu Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Vor allem die schwächere Stromnachfrage der Industrie habe zu einer verminderten Energieerzeugung geführt. „Erholt sich die deutsche Wirtschaft, erwartet die Energiebranche wieder einen Zuwachs des Strombedarfs“, sagte Müller mit Blick auf das laufende Jahr 2010.
Die Anteile der einzelnen Energieträger am Erzeugungsmix 2009 blieben nach Angaben des BDEW im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert: Braunkohle stellte mit 134 Mrd. kWh einen Anteil von 24 (2008: 23) Prozent an der Stromerzeugung. Der Anteil der Kernenergie blieb mit 128 Mrd. kWh stabil bei 23 (23) Prozent. Der Beitrag der Steinkohle ging mit 100 Mrd. kWh leicht auf 18 (19) Prozent zurück. Erdgas trug mit 75 Mrd. kWh oder 13 (14) Prozent zur Stromproduktion bei. Die erneuerbaren Energien legten um einen Prozentpunkt zu und lieferten mit 91 Mrd. kWh 16 (15) Prozent des Stroms. Der gestiegene Anteil der Erneuerbaren ergebe sich trotz konstanter Einspeisemenge durch den insgesamt verminderten Strombedarf. Heizöl, Pumpspeicher und Sonstige stellten mit 33 Mrd. kWh unverändert sechs (sechs) Prozent der Erzeugung.
Müller: „Erfreulicherweise wird immer mehr Strom aus erneuerbaren Energien produziert. Das begrüßen wir ausdrücklich. Die Hauptlast der Stromerzeugung wird aber absehbar weiter bei den konventionellen Energieträgern liegen. Denn auch wenn das Ziel der Bundesregierung von 30 Prozent Erneuerbare bis zum Jahr 2020 erreicht wird, werden noch 70 Prozent des Stroms in herkömmlichen Kraftwerken produziert.“
BDEW zur Entwicklung der Steuern und Abgaben auf Erdgas:
Gaspreise gesunken – Staatslasten gestiegen
Staatslasten steigen auf 30 Prozent / Gaspreise im Jahresvergleich um 20 Prozent niedriger
Die Steuer- und Abgabenlast auf Erdgas ist im Jahr 2009 erneut leicht gestiegen und beträgt aktuell rund 30 Prozent (2008: 29 Prozent), teilte der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) heute in Berlin mit. Der Anteil der Mehrwertsteuer am Erdgaspreis beträgt aktuell 16 Prozent, der Anteil der Erdgassteuer neun Prozent. Hinzu kommen die Konzessionsabgabe (zwei Prozent) und die anteilige Förderabgabe, die auf drei Prozent stieg (2009: zwei Prozent). Seit 1998 hat sich der Steuer- und Abgabenanteil an der Endkundenrechnung fast verdoppelt.
Allein im Jahr 2008 zahlten die Haushaltskunden rund 3,8 Milliarden Euro aus Erdgassteuern und -abgaben an die öffentlichen Kassen. Seit 1998, dem Jahr vor der Einführung der Ökosteuer, sind die Staatseinnahmen aus Erdgasförderung und -absatz um fast 80 Prozent gestiegen.
Trotz höherer Staatslasten sind die Gaspreise im Januar 2010 laut Statistischem Bundesamt durchschnittlich um über 20 Prozent niedriger als im Januar 2009. Die Gasversorger hatten im vergangenen Jahr aufgrund gesunkener Beschaffungskosten die Preise zum Teil mehrfach gesenkt, dies auch zu Beginn der Heizperiode 2009/2010. Mittlerweile liegen die Gaspreise in Deutschland im Durchschnitt auf dem niedrigsten Stand seit der zweiten Jahreshälfte 2006.
BDEW zum heutigen BGH-Urteil zu Wasserpreisen:
Urteil führt zu massiver Rechtsunsicherheit
Wirtschaftlicher Betrieb der Unternehmen in Frage gestellt
„Das heutige Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) führt zu einer massiven Rechtsunsicherheit für die Unternehmen der Wasserwirtschaft. Nach dem Urteil ist unklar, wie Wasserpreise ermittelt werden können, die vor Landeskartellbehörden und Gerichten Bestand haben. Es ist bedauerlich, dass der BGH in seinem Urteil entscheidende Struktur- und damit Kostenunterschiede zwischen den Wasserversorgern nicht berücksichtigt, die notwendigerweise zu unterschiedlichen Wasserpreisen führen müssen. Der wirtschaftliche Betrieb und die bewährte Struktur der Wasserversorgung in Deutschland werden damit zumindest teilweise in Frage gestellt“, sagte Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) in einer ersten Reaktion auf das Urteil des BGH zur kartellrechtlichen Kontrolle von Wasserpreisen.
„Die starke Fokussierung auf die Preise ist aus unserer Sicht völlig verfehlt. Wichtige Kriterien wie Trinkwasserqualität und Versorgungssicherheit, die auch für die Bürger von entscheidender Bedeutung sind und die Preise wesentlich mitbestimmen, geraten so ins Abseits“, kritisierte Weyand. „Der BDEW wird auch unter Berücksichtigung der noch nicht vorliegenden Entscheidungsgründe des BGH prüfen, welche Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen sind und welche Optionen für die Wasserversorgungsunternehmen bestehen“, so Weyand. Ziel müsse es sein, die Rechtssicherheit bei der Preisfestsetzung wieder herzustellen.
Dabei fördere der BDEW den Dialog mit den Kunden mit dem Konzept der Kundenbilanz, die voraussichtlich im Frühjahr mit einem ersten Pilotprojekt starten wird. „Im Rahmen der Kundenbilanz werden Leistungs- und Qualitätsparameter, die für Ressourcenschonung, integrierten Umweltschutz und Versorgungssicherheit stehen, mit einbezogen. Die Kunden können dann auf anschauliche Weise nachvollziehen, wie sich bei diesen Unternehmen der Preis für die unterschiedlichen Leistungen zusammensetzt“, führte Weyand weiter aus.
BDEW zur kartellrechtlichen Kontrolle von Wasserpreisen:
Neues Gutachten: Vergleichsmaßstab ungeeignet
Von der hessischen Kartellbehörde verwendeter Metermengenwert kein geeigneter Maßstab zum Vergleich von Wasserversorgern
Der von der hessischen Kartellbehörde angewendete Maßstab zum Vergleich von Wasserpreisen ist ungeeignet. Das ist das Ergebnis eines neuen Gutachtens, das die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) im Auftrag des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) erstellt hat. „Die Methodik der hessischen Kartellbehörde ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar. Entscheidende Strukturunterschiede wie die Länge der Leitungen oder die Zahl der Kunden werden von der Behörde nicht berücksichtigt. Auch die nicht einbezogenen geografischen und geologischen Rahmenbedingungen, die vor Ort ganz unterschiedliche Investitionen erfordern, haben Einfluss auf Kosten und Preise. Alle diese Faktoren müssen bei Kartellverfahren umfassend berücksichtigt werden“, forderte Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).
Die hessische Kartellbehörde verwendet im Rahmen der Preisaufsicht und der laufenden Verfahren den so genannten Metermengenwert als zentralen Vergleichsmaßstab. Dieser Metermengenwert bildet das Verhältnis von abgesetzter Wassermenge zu der Größe des Leitungsnetzes ab und hat nach Auffassung der hessischen Landeskartellbehörde eine hohe Kostenrelevanz. Die hessische Landeskartellbehörde hält alle Wasserversorgungsunternehmen für miteinander vergleichbar, die einen mehr oder weniger ähnlichen Metermengenwert aufweisen. Das vorliegende Kurzgutachten belegt demgegenüber anschaulich, dass ein Vergleich von Wasserversorgern, der nur auf diesem Metermengenwert aufbaut, nicht sinnvoll ist.
Im Auftrag des BDEW hat PwC den vermuteten Zusammenhang zwischen Metermengenwert und Wasserpreisen anhand bekannter und in anderen Sektoren üblicher statistischer Methoden überprüft. Das Ergebnis ist eindeutig: Der Metermengenwert weist keine Korrelation zum Wasserpreis auf. Demgegenüber hat PwC im Rahmen der Kontrollprüfung der angewandten statistischen Methode eine Korrelation zwischen der Höhendifferenz im Versorgungsgebiet und den Wasserpreisen festgestellt.
Die Ergebnisse von PwC decken sich mit denen anderer Untersuchungen, die ebenfalls zu dem Ergebnis kommen, dass der Metermengenwert isoliert betrachtet einen nur sehr eingeschränkten Aussagewert besitzt und die Wasserpreise in Hessen nahezu unabhängig vom jeweiligen Metermengenwert sind.
„Es wird also deutlich: Eine Vergleichbarkeit kann nicht auf den Metermengenwert gestützt werden. Hinter dem Lebensmittel Wasser steht eine Vielzahl von Dienstleistungen, die von Ort zu Ort sehr unterschiedlich sind. Bei einer Fokussierung allein auf die Wasserpreise werden die Qualität und Versorgungssicherheit nicht im erforderlichen Umfang berücksichtigt“, kritisierte Weyand.
Quellenangaben zu den weiteren Untersuchungen:
Schielein und Oelmann, Growitsch, Kiesl und Schielein (Zeitschrift GWf-Wasser/Abwasser vom November 2009, S. 840 ff.) kommen zu dem Ergebnis, dass der Metermengenwert isoliert betrachtet, „einen nur sehr eingeschränkten Aussagewert“ besitzt.
Gassert, Michel und Wöbbeking (Zeitschrift „Wasser und Abfall“, Heft 5/2000, S. 10): „Die Wasserpreise in Hessen (sind) nahezu unabhängig vom jeweiligen Metermengenwert…“
Auch Bartsch verneint die Eignung und Relevanz des Metermengenwerts für kartellrechtliche Wasserpreisvergleiche (Bartsch, Volker, 2007: Technische, natürliche und rechtliche Einflussfaktoren auf betriebliche Kennzahlen von Wasserversorgungsunternehmen, S. 91).
BDEW zum Wissenschaftsjahr 2010 – Die Zukunft der Energie
Energiewirtschaft unterstützt Wissenschaftsjahr
Jungen Menschen Projekte für Forschung und Innovation näher bringen
Die deutsche Energiewirtschaft unterstützt das Wissenschaftsjahr 2010 „Die Zukunft der Energie“. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und seine 1.800 Mitgliedsunternehmen planen für die nächsten Monate zahlreiche Projekte und Veranstaltungen rund um das Thema Energie. Zudem engagiert sich der BDEW seit einiger Zeit im Koordinierungskreis des Wissenschaftsjahres. Die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Annette Schavan, hat am Wochenanfang das Wissenschaftsjahr 2010 offiziell eingeläutet.
„Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung initiierte Jahr der Energie gibt unserer Branche die Gelegenheit, über künftige Herausforderungen und technische Innovationen zu informieren. Auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels in der Branche wollen wir der jungen Generation Aspekte der Herausforderung Zukunftsenergie näher bringen und für diese Projekte begeistern“, sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des BDEW. Forschung und Innovation würden auch in der Zukunft das Fundament einer verlässlichen Versorgung mit Energie und Wasser für die Menschen bilden.
Die im BDEW organisierte Energiewirtschaft strebt eine kohlenstoffneutrale Energieversorgung bis 2050 an. Der Übergang zu einer klimaneutralen Energieerzeugung erfordert in Deutschland das größte Investitionsprogramm der Energiewirtschaft in der Geschichte. „In den nächsten zehn Jahren sollen allein 80 Milliarden Euro in den Ausbau der Stromnetze und in neue Erzeugungsanlagen investiert werden“, erklärte Müller.
Es werde darauf ankommen, welche technologischen Lösungen zum Energiesparen, zur CO2-Reduktion, zum Transport und Speichern von Strom, zur klimafreundlichen Energie- und Wärmegewinnung oder auch zur Fortbewegung Deutschland in den kommenden Jahren zu bieten habe. Müller: „Für Deutschland ist damit die Chance auf eine technische und wirtschaftliche Vorreiterrolle verbunden.“
Die deutsche Energiewirtschaft führt nach BDEW-Angaben derzeit mehr als 1250 innovative Projekte im Bereich Forschung und Entwicklung durch. Hinzu kommt eine große Zahl an Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, die von den Energieversorgern angestoßen und dann von den Anlagen- und Komponentenherstellern geleistet werden. Etwa die Hälfte der insgesamt gut 1250 Forschungs- und Entwicklungsprojekte beschäftigt sich mit konkreten Verbesserungen bereits bestehender Anlagen und Techniken. Rund 200 Projekte laufen im Bereich der Grundlagenforschung. Darüber hinaus engagieren sich die Energieversorgungsunternehmen bei Pilot- oder Demonstrationsanlagen. Viele Projekte werden in Zusammenarbeit mit Hochschulen durchgeführt.
Bei den bereits laufenden Projekten geht es beispielsweise um Fragen der dezentralen Stromerzeugung einschließlich der Steuerung und Integration in das Netz. So werden neue Speichertechnologien, Techniken zur Abtrennung von Kohlendioxid (CO2), innovative Gasanwendungen oder Offshore-Windkraftanlagen erforscht.
Biogas- und Bio-Erdgas-Kapazitäten ausbauen
BDEW und DBV wollen Kooperation zwischen Energiewirtschaft und Landwirten unterstützen / Gemeinsame Studie geplant
„Biogas und auf Erdgasqualität aufbereitetes Bio-Erdgas können einen wichtigen Beitrag zur Minderung von CO2-Emmissionen leisten und so zum Klimaschutz beitragen. Mit dem Ausbau der Einspeisung von Bio-Erdgas kooperieren landwirtschaftliche Betriebe und Energieversorgungsunternehmen mehr als je zuvor miteinander. Dabei wollen wir die Unternehmen unterstützen“, erklärten Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und Helmut Born, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV) heute auf dem Bio-Erdgas-Messestand, der im Rahmen der Grünen Woche von Julia Klöckner, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, eröffnet wurde. „Als klimaverträglicher und regional verfügbarer Energierohstoff ist Biomasse im Vergleich mit anderen Erneuerbaren Energien speicherfähig und dadurch rund um die Uhr nach Bedarf verfügbar, um effektiv CO2-Emissionen einzusparen. Biogas wird daher im Energiemix der Zukunft als effiziente und multifunktionale Lösung eine wichtige Rolle spielen“, betonte Klöckner.
„Bio-Erdgas ist nahezu CO2-neutral und eignet sich bestens für den Einsatz in der Wärmeversorgung, der dezentralen Stromerzeugung und als Bio-Kraftstoff“, so Hildegard Müller. „Biogas fördert als heimische Bioenergie die ländliche Entwicklung. Die Verbände sind sich einig, dass neue Biogasanlagen an den jeweiligen Standort angepasst sein müssen. Energiepflanzen müssen im näheren Umkreis innerhalb der Fruchtfolge ausreichend verfügbar sein. In Tierhaltungsregionen sind Anlagen mit Schwerpunkt auf Güllenutzung sinnvoll. Auch in Zukunft hat für die Landwirtschaft der Anbau von Nahrungs- und Futtermitteln Priorität. Die Bioenergie-Produktion ist aber eine immer wichtiger werdende Ergänzung zur Steigerung der regionalen Wertschöpfung“, betonte Born.
Das „Integrierte Energie- und Klimaprogramm“ (IEKP) der Bundesregierung sieht bis zum Jahr 2020 einen Bio-Erdgasabsatz in Deutschland von etwa sechs bis zehn Milliarden Kubikmetern vor. „Um diese Ziele im Wärme- und Kraftstoffmarkt im Sinne des Klimaschutzes zu erreichen, ist ein verbesserter gesetzlicher Rahmen notwendig. Alle erneuerbaren Energieträger müssen aufgrund ihrer neutralen CO2-Bilanz im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz gleich behandelt werden“, sagte Müller. „Bio-Erdgas muss auch in Brennwertkesseln zum Einsatz kommen dürfen und nicht nur, wie derzeit im Erneuer-bare Energien-Wärmegesetz festgelegt, bei der Kraft-Wärme-Kopplung. Wir brauchen hier mehr Technologieoffenheit im Sinne der Verbraucher.“
Gemeinsames Ziel von DBV und BDEW ist die Förderung unternehmerischer Kooperationen zwischen landwirtschaftlichen Betrieben und Energieversorgungsunternehmen. In einem ersten Schritt werden die Verbände eine gemeinsame Studie in Auftrag geben, die die Potenziale und Voraussetzungen gemeinsamer Projekte entlang der gesamten Prozesskette herausarbeiten soll – von der Biogaserzeugung über die Verstromung in Blockheizkraftwerken bis hin zur technischen Aufbereitung auf Erdgasqualität, die anschließende Einspeisung in das Erdgasnetz und der jeweiligen Bio-Erdgas-Anwendung.
2009 waren 35 Biogasanlagen in Deutschland an das Erdgasnetz angeschlossen. Diese Anlagen speisen jährlich rund 190 Millionen Normkubikmeter Bio-Erdgas ein. Nach einer Übersicht der Deutschen Energie-Agentur könnten in diesem Jahr bis zu 30 weitere Anlagen in Betrieb gehen. Die gesamte Einspeisekapazität der deutschen Bioerdgasanlagen würde sich dann auf rund 380 Millionen Normkubikmeter jährlich verdoppeln.
Auf dem Bio-Erdgasstand können sich Besucher über den Weg des Bioerdgases vom Anbau nachwachsender Rohstoffe über die Aufbereitung bis hin zur Einspeisung in das Erdgasnetz informieren. Präsentiert wird außerdem das breite Spektrum von Anwendungen für den Verbraucher. Der Messeauftritt ist Teil der Fachschau NATURE TEC, die sich im Rahmen der Grünen Woche Berlin noch bis zum 24. Januar 2010 dem Thema Bioenergien widmet.
Weitere Informationen
Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft
Stv. Pressesprecher: Jan Ulland
Telefon 030 / 300 199 1162
E-Mail presse@bdew.de
www.bdew.de
Deutscher Bauernverband e.V.
Pressesprecher: Dr. Michael Lohse
Telefon 030 / 31 904 239
E-Mail presse@bauernverband.net
www.bauernverband.de
Viele Energieträger sichern die Stromerzeugung
Kohle und Kernenergie produzieren zwei Drittel des deutschen Stroms / Erneuerbare Energien steigern Anteil auf 16 Prozent
Berlin, 15. Januar 2010 – Kohle und Kernenergie waren auch im vergangenen Jahr die wichtigsten Energieträger in der Stromwirtschaft. Nach ersten Schätzungen des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) wurde 2009 aus ihnen fast zwei Drittel (65 Prozent) des Stroms erzeugt. Erdgas trug mit 13 Prozent zur Netto-Stromproduktion bei. Erneuerbare Energien wie Wind, Wasser, Biomasse und Sonne konnten ihren Anteil am Erzeugungsmix auf rund 16 Prozent steigern.
„Damit ist die Energiewirtschaft dem Ziel der Bundesregierung, den Anteil regenerativer Energieträger an der Stromversorgung bis 2020 auf 30 Prozent zu steigern, wieder einen Schritt näher gekommen, wir begrüßen dies ausdrücklich“, erklärte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des BDEW. Sie betonte zugleich, dass auch weiterhin konventionelle Kraftwerke die Hauptlast der Stromerzeugung in Deutschland tragen müssten. „Selbst wenn wir es erreichen, den Anteil erneuerbarer Energien bis 2020 auf 30 Prozent zu steigern, müssen immer noch 70 Prozent des Stroms in herkömmlichen Kraftwerken produziert werden“, so Müller..
Deutschland könne als wichtiger Industriestandort bei der Stromproduktion in absehbarer Zeit auf keinen Energieträger verzichten. „Dieses Land führt bislang bedauerlicherweise keine sachliche und offene Diskussion darüber, wie es mit Kohle-, Gas- und Kernenergie in Ergänzung zu den Erneuerbaren in den nächsten Jahrzehnten aussieht. Und genau diese Diskussion werden wir in den kommenden Monaten mit der Politik und auch den Bürgern führen“, sagte die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.
In Deutschland wurde nach BDEW-Schätzungen im vergangenen Jahr etwa sechs Prozent weniger Strom erzeugt als im Jahr 2008. Insbesondere die rückläufigen Entwicklungen im Industriebereich haben im Jahr 2009 zu einem insgesamt sinkenden Absatz der Stromwirtschaft geführt.
Weitere Informationen
Frank Brachvogel
Pressesprecher
Telefon 030 / 300 199 – 1160
E-Mail presse@bdew.de