Qualifizierung: BAuA stellt Seminarangebot 2011 vor
Arbeits- und Gesundheitsschutz im Mittelpunkt
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bietet im Jahr 2011 zahlreiche Seminare an, das Programm ist jetzt erschienen. Im Mittelpunkt stehen Informationen zur Recht- und Regelsetzung im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die an der Praxis ausgerichteten Seminare an den BAuA-Standorten Dortmund, Berlin und Dresden befassen sich mit Rechtsfragen des Arbeitsschutzes, geben aktuelle Informationen zum Gefahrstoffrecht und bieten vertiefende Einblicke in die Maschinenrichtlinie, in das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz sowie in die Betriebssicherheitverordnung. Zudem findet ein Erfahrungsaustausch für Fachkräfte für Arbeitssicherheit statt.
Die Weiterbildung zum „Gesundheitsmanager im Betrieb“, für die Grundkurse und Aufbaukurse angeboten werden, und Seminare zum Thema „Psychische Belastungen und Beanspruchungen“ runden das BAuA-Angebot 2011 ab. Weitere Informationen zu Kosten, Inhalten, Terminen, Ort und Anmeldung befinden sich auf der BAuA-Homepage unter der Adresse www.baua.de/termine.
Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund und den Standorten Berlin, Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.
Quelle: BAua
REACH: Die meisten Registrierungen kommen aus Deutschland
Deutscher Arbeitsschutzpreis 2011 Ende November lief die erste REACH-Registrierungspflicht für Unternehmen ab. Eine erste Bilanz zeigt: Von rund 25.000 eingegangenen Anmeldungen, kommt der größte Teil aus Deutschland.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zieht eine erste Bilanz für die Registrierungspflicht von Unternehmen, die eine Mindestmenge von 1.000 Tonnen chemische Stoffe pro Jahr herstellen oder andere Länder damit beliefern. Die Frist lief am 30. November 2010 ab.
Deutschland auf Spitzenposition bei Registrierungen
Der BAuA zufolge gab es insgesamt 25.000 Anmeldungen, die bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingegangenen sind. 23 Prozent davon kamen von deutschen Unternehmen. Damit liegt Deutschland mit den Registrierungen auf Platz eins, gefolgt von Großbritannien mit zwölf Prozent. Innerhalb des REACH-Verfahrens war dieser Termin der erste von drei Registrierungspflichten für Phase-in-Stoffe.
Zusätzlich zu den chemischen Stoffen mussten Krebs erzeugende, mutagene und solche Stoffe angemeldet werden, die die Fortpflanzung gefährden (ab einer Tonne Produktionsmenge pro Jahr) oder für Wasserorganismen schädlich sind (ab 100 Tonnen Produktionsmenge pro Jahr).
Unternehmen, die die Frist nicht eingehalten haben, wird die Erlaubnis entzogen, die chemischen Stoffen in den genannten Mengen herzustellen oder zu importieren.
Die REACH-Verordnung ist eine Chemikalien-Verordnung, die für alle EU-Mitglieder bindend ist. REACH steht dabei für »Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals«, also für Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von chemischen Stoffen.
Quelle: arbeitssicherheit.de
Verkehrssicherungspflicht: Für 24-Stunden-Betriebe gelten besondere Regeln
Verkehrssicherungspflicht Wer die Verkehrssicherungspflicht nicht beachtet, dem drohen erhebliche Schadenersatzforderungen. Besondere Vorgaben gelten dabei für Schicht- und 24-Stunden-Betriebe.
Wenn es draußen glatt ist oder auf den Gehwegen Schnee liegt, sind Grundstückseigentümer – sowohl private als auch gewerbliche – dazu verpflichtet, ihre Straßen zu räumen und zu streuen. Das gibt die Verkehrssicherungspflicht vor, die den jeweiligen Gemeindesatzungen zu entnehmen ist. Doch es gibt auch Sonderregelungen. Darauf weist die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BGETEM) noch einmal hin.
Für Schicht-Betriebe gelten besondere Regeln
Bei Schicht- und Rund-um-die-Uhr-Betrieben beispielsweise gelten ganz besondere Vorschriften. Denn in diesem Fall erstreckt sich die Verkehrssicherungspflicht nicht allein auf das Räumen und Streuen von Schnee und Eis, sondern auch auf das Entfernen von Herbstlaub oder anderen Gefahrenquellen, die vom Grundstück ausgehen. Dazu kann auch eine ausreichende Ausleuchtung des Geländes gehören.
Haftungspflicht berücksichtigen
Kommen Grundstückeigentümer den Pflichten nicht ausreichend nach, und passiert aufgrunddessen ein Unfall, können den Betroffenen Vermietern und Unternehmen Schadenersatzansprüche drohen.
Quelle: arbeitssicherheit.de
Neue Medien-Datenbank der gesetzlichen Unfallversicherung online
Umfassendes Angebot zu Vorschriften und Regeln im Arbeitsschutz
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat ihre Veröffentlichungen inklusive aller Medien des Regelwerkes zum Arbeitsschutz in einer neuen Publikationsdatenbank zusammengefasst. Die Datenbank ist erreichbar unter der Adresse http://www.dguv.de/publikationen. Über das Portal können pdf-Dokumente kostenlos heruntergeladen und gedruckte Medien bestellt werden.
Im Bereich „Regelwerk“ sind die DGUV Vorschriften, DGUV Regeln, DGUV Informationen und DGUV Grundsätze untergebracht. Hier werden die ehemaligen Regelwerkdatenbanken „Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regeln“ (www.arbeitssicherheit.de) und das Regelwerk der Unfallkassen (http://regelwerk.unfallkassen.de) in einem Portal zusammengeführt. Das Herunterladen der pdf-Dateien ist kostenlos, die Bestellung gedruckter Exemplare erfolgt gegen Rechnung durch einen Druckdienstleister.
Im Bereich „Weitere DGUV-Medien“ sind alle kostenlos erhältlichen Publikationen der DGUV abgebildet. Sie gliedern sich in Bereiche wie „Prävention“, „Rehabilitation“, „Berufskrankheiten“ oder „Statistiken“. Der Komplex ersetzt die ehemalige pdf-Gesamtliste aller verfügbaren Veröffentlichungen der DGUV und die Warenkorbfunktion „Broschürenbestellung“ im DGUV-Internet unter „Medien/Datenbanken“. Alle Veröffentlichungen dieses Bereichs sind weiterhin kostenlos als PDF erhältlich. Sie können über die Warenkorbfunktion der neuen Datenbank auch als Printexemplare bestellt werden.
Quelle: DGUV
Die Europäische Agentur und der belgische Ratsvorsitz zeigen, wie eine sichere Instandhaltung Leben retten kann
Statistiken belegen, dass zwischen 10 und 15 % aller tödlichen Arbeitsunfälle in Europa in Zusammenhang mit Instandhaltungsarbeiten passieren; aus diesem Grund veranstaltet die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) zusammen mit dem belgischen Ratsvorsitz heute eine Konferenz in Brüssel, die zeigt, wie die Standards im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz durch sichere Instandhaltung verbessert werden können.
Zeitgleich zur Konferenz „Wartungsarbeiten: Aber bitte sicher“ wird der Bericht Safe Maintenance in Practice (Sichere Instandhaltung in der Praxis) der EU-OSHA herausgegeben, der Kernstrategien für Unternehmen beschreibt, um Risiken bei der Instandhaltung zu vermeiden. Dr. Jukka Takala, Direktor der Agentur, erklärt dazu: „Bestandteil dieser Strategien ist es, das Management für die Entwicklung einer Sicherheitskultur und die Bereitstellung klarer Arbeitsanweisungen zu motivieren, Mitarbeiter in Sicherheitsfragen einzubeziehen, eine Gefährdungsbeurteilung und Sicherheitsschulungen durchzuführen sowie präventive Maßnahmen zu ergreifen.“ Der Bericht gibt ausführliche Beispiele praktischer Lösungen für eine sichere Instandhaltung, wie z. B. die Workshops für die sichere Motorenwartung von Air-France-Maschinen, in denen jetzt auch ein Simulations-Tool vorgestellt wird, mit dessen Hilfe Sicherheits-, Ergonomie- oder Herstellungsprobleme bereits in der Entwicklungsphase festgestellt werden können.
Im Rahmen der Konferenz findet nicht nur eine Reihe von Workshops, Rundtischgesprächen und Sachverständigentreffen statt, sondern die offiziellen Partner der OSHA-Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“ erhalten auch eine Anerkennung für ihr Engagement zugunsten der sicheren Instandhaltung. Die Liste der Partner umfasst eine Vielzahl von Unternehmen und Verbänden aus dem privaten und öffentlichen Sektor, darunter einige der bekanntesten europäischen Unternehmen.
Auf der Konferenz werden Unternehmer und Fachleute für Sicherheit und Gesundheitsschutz aus ganz Europa Ideen für praktische Lösungen austauschen, um Instandhaltungsarbeiten sicherer zu machen, unabhängig davon, ob sie von einer Regierung, einem Großunternehmen oder einem KMU kommen. Ein Workshop mit dem Titel „Safe Maintenance through Design“ (Sichere Instandhaltung durch Entwicklung) wird sich beispielsweise mit der Frage befassen, wie die Unfallquote durch eine bessere Entwicklung und Planung von Arbeit und Arbeitsplätzen sowie durch den Einsatz moderner Technologien gesenkt werden kann.
Quelle: VBG
Sicherheitskultur im Unternehmen
Beim Forum der gesetzlichen Unfallversicherung VBG geht es um Prävention
Über 230 Teilnehmer haben sich zum heutigen 5. Würzburger Forum „Sicherheitskultur im Unternehmen – Prävention als Wettbewerbsfaktor?“ angemeldet. Die gesetzliche Unfallversicherung VBG lädt jährlich Unternehmer der keramischen und Glas-Industrie ein, sich mit dem Thema Arbeitssicherheit auseinander zusetzen.
Dr. Andreas Weber, Leiter des Präventionsstabes Glas/Keramik der VBG: „Wir geben den Teilnehmern Hilfestellung, um die Sicherheitskultur im Unternehmen zu prägen. Dabei lohnt es sich, nicht nur Prävention zu predigen, sondern auch mal über den Tellerrand zu schauen und Impulse aus der Forschung zu aufzunehmen.“
Das 5. Würzburger Forum beleuchtet das Risikobewusstsein. Prof. Dr. Felix von Cube zeigt an Beispielen auf, wie der Mensch einerseits nach Sicherheit strebt, andererseits erstaunliche Risiken eingeht. Prof. Dr. Gerd Gigerenzer vom Max Planck Institut für Bildungsforschung referiert über Bauchentscheidungen und wie man auch unbewusst intelligente Entscheidungen treffen kann.
„Der Unternehmer trägt Verantwortung im Betrieb, die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Haftung, “ so Dr. Andreas Weber von der VBG. „Wir treten beim Forum den Beweis an, dass Prävention nicht nur ein Kostenfaktor im Betrieb ist, sondern dass gute Arbeitsbedingungen Motivation und Leistung verbessern.“
Die VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung mit über 31 Mio. Versicherungsverhältnissen in Deutschland. Versicherte der VBG sind Arbeitnehmer, freiwillig versicherte Unternehmer, Patienten in stationärer Behandlung und Rehabilitanden, Lernende in berufsbildenden Einrichtungen und bürgerschaftlich Engagierte. Zur VBG zählen über 900.000 Unternehmen aus mehr als 100 Gewerbezweigen – vom Architekturbüro bis zum Zeitarbeitsunternehmen.
Quelle: VBG
Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe in der Praxis beurteilen und verringern
Fachveranstaltung: ABAS im Dialog mit der betrieblichen Praxis
Das Interesse war groß: 250 Fachleute von Kliniken, Behörden, Unfallversicherungsträgern, Ingenieurbüros und anderen Unternehmen trafen sich am 1. Dezember 2010 im Institut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IAG) in Dresden. Geladen hatten der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) und das IAG, um aktuelle Probleme beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen zu beleuchten.
In diesem Jahr lagen die Schwerpunkte der Dialogveranstaltung des ABAS bei der Gefährdungsbeurteilung, der arbeitsmedizinischen Prävention und den praktischen Schutzmaßnahmen. Dabei stand die betriebliche Praxis im Mittelpunkt der Veranstaltung. In ihrer Begrüßung machte Isabel Rothe, Präsidentin der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), deutlich, dass die Gefährdungsbeurteilung eine wissenschaftliche Basis brauche. Hier arbeite die BAuA an neuen, praxisorientierten Messmethoden, um die Belastung durch biologische Arbeitsstoffe schneller und einfacher zu erfassen. Der Dialog mit der betrieblichen Praxis schaffe nicht nur Öffentlichkeit, sondern helfe, praktikable Handlungshilfen zu entwickeln.
Entsprechend erlebten die Teilnehmenden ein interessantes und lebhaftes Forum, auf dem grundlegende und spezifische Fragen zu biologischen Arbeitsstoffen beispielhaft diskutiert wurden. Dabei spannte die Veranstaltung einen Bogen, der weit über den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen im medizinischen oder landwirtschaftlichen Bereich hinaus ging. So kamen auch die Entsorgungswirtschaft, die metallverarbeitende Industrie, bei der Gefährdungen insbesondere durch Kühlschmierstoffe auftreten können, oder die Arbeit in Archiven zur Sprache. Darüber hinaus wurde die arbeitsmedizinische Prävention bei Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe angesprochen.
Hilfreiche Instrumente zur Gefährdungsbeurteilung bietet der ABAS den Arbeitgebern mit der Technischen Regel Biologische Arbeitsstoffe TRBA 400 „Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen“ und insbesondere mit den technischen Regeln zu Schutzmaßnahmen für verschiedene Branchen an.
Der ABAS ist ein Beratungsgremium des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Er erarbeitet Empfehlungen und Regelungen zum Arbeitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen; die Geschäftsstelle ist bei der BAuA angesiedelt.
Eine Dokumentation dieser Veranstaltung wird zeitnah im Internet unter www.baua.de/abas veröffentlicht.
Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund und den Standorten Berlin, Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.
Quelle: baua
Symposium: Brandschutz im Arbeitsschutz
Neue Brandschutz-Vorschriften für Gefahrstoffe
Aktuelle Informationen zu neuen Brandschutz-Vorschriften und Regelwerken im Arbeitsschutz stehen im Mittelpunkt des Symposiums „Brandschutz im Arbeitsschutz“. Das Symposium, das der Bundesverband Betrieblicher Brandschutz – Werkfeuerwehrverband Deutschland e.V. in Kooperation mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ausrichtet, findet am 13. Januar 2011 in Berlin statt.
Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) hat zwei Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) mit wesentlichen Inhalten zum Thema Brandschutz vorbereitet: Die TRGS 800 „Brandschutzmaßnahmen“ und die TRGS 510 „Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“. Das Symposium informiert über Inhalte und Hintergründe dieser Technischen Regeln und erläutert ihre Auswirkungen auf die Praxis. Zudem stellt das Symposium Beispiele für eine Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen in der Praxis vor. Das gesamte Programm befindet sich unter www.wfvd.de/wfv_dateien/Sympos_baua_III_com.pdf (PDF-Datei, 71 KB) im Internet.
Die Veranstaltung richtet sich an Akteure im Arbeits- und Brandschutz, Versicherer sowie an Planer und Betreiber von Anlagen. Die Teilnahmegebühr beträgt 265 Euro (einschließlich Mittagessen, Pausengetränke, Tagungsunterlagen und Rahmenprogramm). Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldung unter www.wfvd.de/wfv_dateien/Brandschutz_im_Arbeitsschutz.pdf (PDF-Datei, 39 KB).
Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund und den Standorten Berlin, Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.
Quelle: baua
Preisgekrönt: Sicherheitsvideo »Brennbare Stäube«
Explosion Das Chemical Safety Board (CSF) zeigt in einem Video alle Untersuchungsergebnisse von 282 Explosionen, die eines gemeinsam haben: Alle Katastrophen wurden durch brennbare Stäube verursacht. Wir zeigen das Video in voller Länge.
2. Februar 2008: Um zehn vor acht abends explodierte die »Imperial Sugar«-Fabrik in Port Wentworth (US-Bundesstaat Georgia). Die Folge: 14 tote Mitarbeiter, 38 Verletzte. Die Ursache für die heftige Detonation waren brennbare Stäube, die sich durch das Gebäude fraßen.
In einer groß angelegten Studie untersuchte das CSF insgesamt 282 Feuer- und Explosionskatastrophen in den USA der vergangenen 25 Jahre. Die Ergebnisse sind in dem 29-minütigen Film »Combustible Dust: An Insidious Hazard« (auf Deutsch: „Brennbare Stäube: eine heimtückische Gefahr“ zusammengefasst, das vom „Television, Internet, and Video Association of DC« mit dem Preis für das beste Trainingsvideo ausgezeichnet wurde.
http://www.youtube.com/watch?v=3d37Ca3E4fA&feature=player_embedded
Quelle: arbeitssicherheit.de
Das ändert sich 2011 in der gesetzlichen Unfallversicherung
Neuregelung bei der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung
Arbeitgeber mit mehr als zehn Beschäftigten müssen sich im kommenden Jahr auf veränderte Vorgaben zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung einstellen. Darauf weisen Unfallkassen und Berufsgenossenschaften hin. Am 1. Januar 2011 tritt die DGUV Vorschrift 2 in Kraft. Sie löst die bisherigen Vorschriften ab, mit denen die gesetzliche Unfallversicherung die Betreuung der Unternehmen durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit regelt.
Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit sind zwei wichtige Ratgeber im betrieblichen Alltag. Als Experten für Prävention unterstützen sie den Arbeitgeber dabei, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu erkennen und Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Laut Arbeitssicherheitsgesetz ist der Arbeitgeber daher verpflichtet, sich entsprechend beraten zu lassen. Das Gesetz überträgt den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung die Aufgabe, Art und Umfang dieser Pflicht in eigenen Vorschriften auszugestalten.
„Bisher geschah das in Form fester Einsatzzeiten, die sich nach Art und Größe des Unternehmens richteten“, sagt Dr. Walter Eichendorf, stv. Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). „Die Unternehmen hatten damit zwar klare Vorgaben, die Regelung hatte aber den Nachteil, dass die Einsatzzeiten für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit häufig erheblich über oder unter dem tatsächlichen Beratungsbedarf eines Betriebes lagen.“
Im Mittelpunkt der Neuregelung stehen daher nicht ausschließlich feste Einsatzzeiten, sondern Leistungskataloge, aus denen sich die notwendigen personellen Ressourcen ableiten lassen. „Der Unternehmer kann nun wesentlich flexibler entscheiden, welche Betreuung er braucht. Er trägt damit aber auch mehr Eigenverantwortung“, so Eichendorf. „Für den Arbeitsschutz ist das eine große Chance, denn wirklich gut ist Arbeitsschutz dann, wenn er auf die Bedürfnisse des jeweiligen Betriebes abgestimmt ist.“
Die Vorschrift sieht keine Übergangsfristen vor. „Sorgen muss sich deswegen allerdings niemand machen“, sagt Eichendorf. „Unsere Präventionsdienste stehen als Berater und Unterstützer bei der Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 zur Verfügung. Wenn Schwierigkeiten auftreten, muss ein Unternehmen deswegen nicht mit Sanktionen rechnen.“
Folgende Regelungen sind in der Vorschrift vorgesehen:
* In Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten hat der Unternehmer die Wahl: Er kann entweder sich selbst in Fragen des Arbeitsschutzes schulen und sensibilisieren lassen (sog. alternative Betreuung). Oder er entscheidet sich für die Regelbetreuung. In Unternehmen bis zu 10 Beschäftigten besteht diese aus einer Grundbetreuung und aus der anlassbezogenen Betreuung. Die Grundbetreuung ist je nach Gefährdungslage im Betrieb im Abstand von ein bis fünf Jahren zu wiederholen. Die anlassbezogene Betreuung legt für bestimmte Ereignisse die Pflicht zur Beratung fest.
* Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten müssen sich dagegen auf Änderungen bei der Regelbetreuung einstellen. Diese besteht ebenfalls aus einer Grundbetreuung und einer betriebsspezifischen Betreuung. Für die Grundbetreuung gelten feste Einsatzzeiten je Beschäftigten, die der Unternehmer auf Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit verteilt. Hier geht es im Wesentlichen um die grundlegenden Aufgaben im Arbeitsschutz, zum Beispiel die Gefährdungsbeurteilung und die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes. Auf der Grundbetreuung setzt die betriebsspezifische Betreuung auf. Sie betrifft besondere Risiken und Verhältnisse des Unternehmens und umfasst Aufgabenfelder, die von Sicherheitsfragen bei der Beschaffung neuer Maschinen bis zur Weiterentwicklung des betrieblichen Gesundheitsmanagements reichen.
* Unternehmen mit 11 bis 50 Beschäftigten können sich zwischen alternativer Betreuung und Regelbetreuung entscheiden, wenn ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse keine niedrigere Beschäftigtenzahl als Grenze für die Wahlmöglichkeit bestimmt hat.
Quelle: DGUV
Neue Gefahrstoffverordnung gebilligt
Neue Gefahrstoffverordnung gebilligt Am 3.11.2010 hat das Bundeskabinett die Artikelverordnung zur Neufassung der Gefahrstoffverordnung und zur Änderung sprengstoffrechtlicher Verordnungen abschließend angenommen. Das Inkrafttreten ist für den 1.12.2010 vorgesehen.
Mit der Verordnung wird die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) neu gefasst und an das geltende EU-Binnenmarktrecht für Chemikalien, die EG-CLP-Verordnung und die EG-REACH-Verordnung, angepasst. Ferner werden mit der Verordnung die 1. und 2. Verordnung zum Sprengstoffgesetz und die Beschussverordnung auf Grund der kürzlich erfolgten Änderung des Sprengstoffgesetzes geändert.
Auswirkungen auf den Arbeitsschutz
Die in Artikel 1 erfolgende Neufassung der GefStoffV ist insbesondere auf Grund der EG-CLP-Verordnung erforderlich. Durch diese Verordnung wird die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (Classification, Labelling and Packaging) von Stoffen und Gemischen in der Europäischen Union in Einklang mit dem auf UN-Ebene erarbeiteten Global Harmonisierten System (GHS) neu geregelt. Die EG-CLP-Verordnung ist am 20.1.2009 in Kraft getreten.
Obwohl es sich um eine binnenmarktrechtliche Verordnung handelt, hat sie sehr starke Auswirkungen auf den Arbeitsschutz und damit auch auf die GefStoffV. Die EG-CLP-Verordnung machte eine Anpassung des bisher auf der Kennzeichnung aufbauenden abgestuften Schutzmaßnahmenkonzepts der GefStoffV erforderlich. Mit der vorliegenden Verordnung wird die Abstufung zwar beibehalten, jedoch stärker an die Gefährdungsbeurteilung angebunden.
Ebenso waren Änderungen der GefStoffV auf Grund der EG-REACH-Verordnung erforderlich, weil ab dem 1.6.2009 Beschränkungen von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen über die EG-REACH-Verordnung EU-weit verbindlich geregelt sind.
Weiteren Anpassungsbedarg entdeckt
Auch erkannten der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS), die Vollzugsbehörden der Länder und die Berufsgenossenschaften weiteren Anpassungsbedarf bei der GefStoffV. Die von diesen Beteiligten vorgetragenen praxisorientierten Vorschläge wurden bei der Ausarbeitung der Verordnung berücksichtigt.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Studie gibt Überblick über Multitasking und Arbeitsunterbrechungen
Gesundheit und Leistungsfähigkeit in einer rastlosen Arbeitswelt
Häufige Arbeitsunterbrechungen und Multitasking gehören zu den Merkmalen unserer modernen „beschleunigten“ Arbeitswelt. Beschäftigte sehen sich vor der Herausforderung, immer größere Mengen von Informationen zu bewältigen. Moderne Technik macht es möglich, mehrere Aufgaben parallel zu bearbeiten. Doch Befragungen unter Erwerbstätigen zeigen, dass sich viele Beschäftigte durch Unterbrechungen oder Multitasking belastet fühlen. Mit dem jetzt veröffentlichten Bericht „Arbeitsunterbrechungen und Multitasking“ fasst die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) den Stand der Forschung zusammen und präsentiert ein Modell, das die wichtigsten Einflussfaktoren auf das Erleben von Stress in Zusammenhang mit Unterbrechungen und Multitasking darstellt.
Viele Chefs freuen sich über Mitarbeiter, die die Fähigkeit haben, mehrere Aufgaben parallel zu bearbeiten oder die trotz häufiger Unterbrechungen effizient arbeiten. Doch häufige Unterbrechungen können den Menschen überfordern ebenso wie Multitasking. Sie können einen Lerneffekt haben, aber auch Stress auslösen. Bei beiden laufen ähnliche Prozesse bei der Verarbeitung ab. Über die Lebensspanne hinweg nehmen die Verarbeitungsgeschwindigkeit, die Arbeitsgedächtnisleistung und die Fähigkeit zum schnellen Aufgabenwechsel ab. Diese Defizite lassen sich jedoch durch Erfahrung und einfache Hilfsmittel ausgleichen.
Der vorliegende Bericht beschreibt die Konzepte Arbeitsunterbrechungen und Multitasking im Einzelnen. Dazu bezieht er die aktuelle Forschung verschiedenster Disziplinen der Wissenschaft ein. Anschließend werden beide Konzepte gegenübergestellt und in Bezug auf das Alter diskutiert. Danach stellen die Autoren mögliche Methoden vor, mit denen sich Multitasking, Unterbrechungen und Konstrukte erheben lassen, die mit diesen Phänomenen in Beziehung stehen. Das abschließende Kapitel beleuchtet die beiden Konzepte in Bezug auf Stress. Dazu führt der Bericht in verschiedene Theorien der Stressforschung ein, um im Anschluss die Belastungsfolgen von Multitasking und Unterbrechungen zu beschreiben. Letztendlich entstand ein Modell, das einen Überblick über mögliche Wirkfaktoren auf Leistungsminderungen und das Erleben von Stress in Zusammenhang mit Unterbrechungen und Multitasking ermöglicht.
„Arbeitsunterbrechungen und Multitasking. Ein umfassender Überblick zu Theorien und Empirie unter besonderer Berücksichtigung von Altersdifferenzen“; A. Baethge, T. Rigotti; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2010; ISBN: 978-3-88261-122-9; 95 Seiten, Projektnummer F 2220, PDF-Datei.
Der Bericht befindet sich zum Herunterladen auf der BAuA-Website www.baua.de in der Rubrik Publikationen.
Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund und den Standorten Berlin, Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.
Quelle: baua
Arbeitsschutzstrategien vernetzen – weltweite Präventionskultur schaffen
2. Strategiekonferenz vom 3. bis 4. Februar 2011 in Dresden
Wie können die verschiedenen nationalen und internationalen Strategien für den Arbeitsschutz vernetzt werden? Und wie kann die Umsetzung vor Ort verbessert werden? Diese Fragen stehen im Zentrum der 2. Strategiekonferenz, die vom 3. bis 4. Februar 2011 im Institut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IAG) in Dresden stattfindet.
In den vergangenen Jahren haben viele nationale Regierungen und internationale Organisationen verschiedene Strategien für den Arbeitsschutz ins Leben gerufen und mit der Umsetzung begonnen. „Eines der wichtigsten Ergebnisse der 1.Strategiekonferenz war, dass diese Strategien meist noch unkoordiniert nebeneinander herlaufen“, sagt Dr. Walter Eichendorf, stv. Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). „Mit unserer Konferenz wollen wir Möglichkeiten prüfen, wie eine bessere Abstimmung hergestellt werden kann, um das Ziel einer weltweiten Kultur der Prävention zu fördern.“
In Dresden werden Vertreter aus Politik, internationalen Institutionen und Wissenschaft daher diskutieren, welche Kernthemen die verschiedenen Arbeitsschutzstrategien weltweit gemein haben und wie diese Themen im nationalen Kontext umgesetzt werden können. Erörtert werden soll ebenfalls die Frage, wie Strategien für den Arbeitsschutz entwickelt und evaluiert werden können. Angekündigt ist hierzu auch ein Zwischenbericht zur Gemeinschaftsstrategie zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2007-2012 der Europäischen Union. Ziel der Konferenz ist, eine Blaupause dafür zu entwickeln, mit welchen Instrumenten eine Präventionskultur auf der betrieblichen, nationalen und internationalen Ebene entwickelt werden kann.
Die Konferenz wird veranstaltet von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Zusammenarbeit mit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS), der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (EU-OSHA), der Internationalen Kommission für Gesundheit bei der Arbeit (ICOH), der Internationalen Vereinigung für Arbeitshygiene (IOHA) und der Internationalen Vereinigung von Arbeitsinspektion (IALI).
Weitere Informationen unter www.dguv.de/iag
Quelle: DGUV
Sichere Instandhaltung ist Schwerpunktthema der Europäischen Woche für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
„Sichere Instandhaltung“ ist das Schwerpunktthema der diesjährigen Europäischen Woche für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, die am Montag beginnt. Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) und ihre Partner organisieren aus diesem Anlass Hunderte von Konferenzen, Ausstellungen und Schulungen in über 30 europäischen Ländern.
Dr. Jukka Takala, Direktor der EU-OSHA, hält die sichere Instandhaltung für ein entscheidendes Thema der Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“, da bis zu 20 % aller Arbeitsunfälle mit Instandhaltungsarbeiten zusammenhängen. „Wissenschaftliche Studien zeigen zudem, dass Instandhalter besonders durch Berufskrankheiten und berufsbedingte Gesundheitsprobleme, z. B. Asbestose, Krebs, Beeinträchtigungen der Hörfähigkeit sowie Muskel- und Skeletterkrankungen, gefährdet sind“, erklärte er. „Im Interesse der Gesundheit und Sicherheit aller Arbeitnehmer ist es unabdingbar, dass wir jede Gelegenheit nutzen, um die Bedeutung der sicheren Instandhaltung in ganz Europa stärker ins Bewusstsein zu rücken.“
Die Veranstaltungen sollen den betroffenen Gruppen wichtige Kenntnisse über richtige Vorgehensweisen für eine Instandhaltung vermitteln, bei der Gesundheit und Sicherheit im Vordergrund stehen. Die Kampagne will Regierungen, Unternehmen und die allgemeinen Öffentlichkeit zusammenbringen und dadurch die Bedeutung der sicheren Instandhaltung sektorübergreifend und grenzüberschreitend verankern.
Eine entscheidende Rolle spielen in der Europäischen Woche die 30 neuen offiziellen Kampagnenpartner – eine breite Palette von Unternehmen und Verbänden aus dem privaten und öffentlichen Sektor, darunter einige der bekanntestenen europäischen Unternehmen, die sich mit der Agentur zusammengetan haben und durch eine Vielzahl von Aktivitäten gute praktische Lösungen im Bereich der sicheren Instandhaltung fördern.
„Durch die große Vielzahl der Veranstaltungen in ganz Europa dürfte die Botschaft, dass eine sichere Instandhaltung den Schlüssel zu gesunden Arbeitsplätzen von der Werkstatt bis ins Vorstandsbüro bildet, bei allen ankommen.“ erklärte Dr. Takala.
Weitere Informationen über die Europäische Woche und die geplanten Aktivitäten finden Sie auf der Website der Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“ unter http://hw.osha.europa.eu
Quelle: OSHA
Faltblatt: Liste der Berufskrankheiten erschienen
Fünf Krankheiten neu aufgenommen
Asbestose und Lärmschwerhörigkeit sind typische Krankheiten, die durch berufliche Tätigkeiten ausgelöst werden können. Beide sind durch die Bundesregierung wie als Berufskrankheiten anerkannt worden. Die jetzt in aktualisierter Fassung von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlichte „Liste der Berufskrankheiten“ führt die anerkannten Berufskrankheiten nach Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) auf.
Unter Berücksichtigung neuer medizinischer Forschungsergebnisse ist die Liste der anerkannten Berufskrankheiten um fünf Krankheiten erweitert worden: Erkrankungen des Blutes durch Benzol, Gonarthrose durch kniende Tätigkeiten, Lungenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Lungenkrebs durch Zusammenwirken von Asbestfaserstaub und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen und Lungenfibrose durch Schweißrauche und -gase.
Das aktualisierte Faltblatt „Liste der Berufskrankheiten“ steht auf der Seite der BAuA kostenlos als PDF zum Download bereit. Die Druckversion kann bezogen werden über das Informationszentrum der BAuA, Postfach 17 02 02, 44061 Dortmund, Servicetelefon 0231 9071-2071, Service-Fax 0231 9071-2070, E-Mail: info-zentrum@baua.bund.de.
Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund und den Standorten Berlin, Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.
Quelle: BAuA
Quantensprünge in der Arbeitssicherheit
Messe Arbeits- und Gesundheitsschutz
Inhaltsstark wie nie – so präsentiert sich die dritte ArbeitsSicherheit Schweiz am 17. und 18. November 2010 in Basel: Die Fachmesse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz baut im Verbund mit der Corporate Health Convention ihr Programmangebot noch einmal deutlich aus.
Dabei konzentriert sich die ArbeitsSicherheit Schweiz auf die »harten Faktoren« im Arbeitsschutz, während die neue europäische Fachmesse den Fokus auf betriebliche Gesundheitsförderung, Ergonomie und Demografie richtet. Besucher können mit einem Ticket das Gesamtangebot beider Messen nutzen, das neben den Standpräsentationen von mehr als 100 Ausstellern ein hochkarätiges Programm in drei Praxisforen beinhaltet.
Vorträge und Referenten
Das Ziel ist noch nicht erreicht, aber laut Thomas Braun durchaus realisierbar -und zwar bereits in unmittelbarer Zukunft: »2015: Stellen Sie sich vor, Arbeitssicherheit macht Spaß und wird von allen umgesetzt! Was ist passiert?« hat der Forschungsleiter vom Institut für angewandte Morphologie ein vielversprechendes Gedankenspiel überschrieben, zu dem er das Publikum im Forum eins einlädt. Der Referent geht davon aus, dass Arbeitssicherheit zu einem beträchtlichen Teil Einstellungssache ist. Doch wie lassen sich hemmende Denkweisen erfolgreich ändern und dauerhaft umstellen? Thomas Braun will anhand konkreter Beispiele aufzeigen, wie Firmen Quantensprünge in punkto Sicherheit und Wohlbefinden der Belegschaft vollziehen und dabei sogar noch an Zeit gewinnen können.
Zwar investieren immer mehr Unternehmen aus eigener Überzeugung in den Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeitenden, sie sind jedoch auch durch gesetzliche Vorgaben zum Handeln verpflichtet. Dabei ist es nicht leicht, den Überblick über Gesetze, Vorschriften und Normen zu bewahren. Abhilfe verspricht René Wyssmüller von der SNV Schweizerische Normen-Vereinigung: Der Experte gibt am ersten Messetag interessierten Fachbesuchern im Forum eins Einblick in die »Welt der Normung« und beschreibt, wie Vorschriften erfolgreich in die alltägliche Sicherheit integriert werden.
Der Einsatz hochentwickelter Technik und neuer Technologien, die Rationalisierung und Flexibilisierung betrieblicher Prozesse sowie massiver Zeitdruck prägen den Arbeitsalltag vieler Menschen. Die immens gestiegenen Anforderungen wirken sich nicht selten negativ auf die Arbeitsleistung und das Wohlbefinden der Mitarbeitenden aus. Einen Überblick über psychische Gesundheit am Arbeitsplatz gibt Dr. Peter Meier vom IVA – Interkantonaler Verband für Arbeitnehmerschutz im Forum drei. Der Experte erklärt zudem, welche Handlungsanforderungen von konkreten psychischen Belastungssituationen ausgehen.
Eine zentrale Herausforderung in der betrieblichen Gesundheitsförderung ist der demografische Wandel. Mit einem vierstufigen »Demografischen Fitness-Programm« können sowohl die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen als auch die Arbeits- und Leistungsfähigkeit sowie die Lebensqualität der Mitarbeitenden erhalten und gefördert werden. Dr. Anja Mücke von der Fachhochschule Nordwestschweiz macht »Fit für den demografischen Wandel«, indem sie näher auf die vier Handlungsfelder »Wissen, wo das Unternehmen steht«, »Wissen, wo der Mitarbeitende steht«, »Von Beispielen guter Praxis lernen« und »Qualifizieren der Führungskräfte« eingeht.
Einblick in die »harten« und »weichen« Faktoren im Arbeitsschutz
Durch die enge Verzahnung der ArbeitsSicherheit Schweiz mit der Corporate Health Convention erhalten die Fachbesucher umfassenden Einblick in die »harten« als auch in die »weichen« Faktoren im Arbeitsschutz.
Messebesucher auf der Arbeitssicherheit Schweiz
Während sich die dritte ArbeitsSicherheit Schweiz auf PSA, Sicherheitstechnik und Notfall-Equipment konzentriert, fokussiert die Corporate Health Convention Prävention, Ergonomie, betriebliche Gesundheitsförderung und Demografie. Das Angebotsspektrum der neuen Messe reicht von ergonomischer Büroausstattung, gesunder Verpflegung und Fitness am Arbeitsplatz über medizinische Produkte und Diagnostik bis zu Weiterbildung und Training – etwa in den Bereichen Mobbing, Motivation, Stress- und Suchtprävention oder Work-Life-Balance
Corporate Health Convention bei der »PERSONAL2011«
Anders als die ArbeitsSicherheit Schweiz ist die Corporate Health Convention länderübergreifend und im jährlichen Turnus konzipiert. Durch wechselnde Standorte in den DACH-Ländern will die neue Fachmesse Impulse aus den verschiedenen Regionen aufgreifen. Nach ihrem Auftakt in der Schweiz schließt sie sich am 13. und 14. April 2011 der PERSONAL2011 in München an. Die Verbindung mit der Fachmesse für Personalmanagement erscheint sinnvoll, weil das Thema Betriebliches Gesundheitsmanagement eine zunehmend wichtige Rolle in der Personalarbeit spielt.
Weitere Informationen zur ArbeitsSicherheit Schweiz und zur Corporate Health Convention sind im Internet unter www.arbeits-sicherheit-schweiz.ch oder www.corporate-health-convention.com zu finden.
Quelle: spring Messe Management GmbH & Co. KG, www.messe.org
Arbeitsschutz: Nanopartikel am Arbeitsplatz
Nanopartikel und Arbeitsschutz Nanopartikel stehen im Verdacht, Krankheiten wie Krebs auszulösen. Daher ist die Überwachung der Belastung in Arbeitsbereichen, die sich nicht partikelfrei halten lassen, für den Arbeitsschutz besonders wichtig.
Unsichtbare Gefahr am Arbeitsplatz
Moderne Werkstoffe spielen immer öfter in der Nano-Liga. Ob Oberflächenbeschichtungen oder Elektronik, ultrafeine Partikel sind fester Bestandteil von Produktionsprozessen. Unsichtbar und lungengängig stellen sie ein ungewisses Risiko für Menschen, die damit umgehen, dar.
Ein gezieltes Monitoring der Partikelbelastung sollte für den Arbeitsschutz daher eine Hauptrolle spielen, um Arbeiter und Wissenschaftler im Umgang mit den Stoffen effektiv schützen zu können. Vor allem für Krebserkrankungen stehen die mikrokleinen Stoffe als Auslöser im Verdacht. »Die Einhaltung und Protokollierung von Schwellenwerten ist wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes«, erklärt Suzanne Depiereux von TSI, einem Anbieter für Messtechniken mit Sitz in Aachen. Daher bietet ihr Unternehmen eine Partikelmesstechnik an, die laut Aussagen von TSI auch vor den UFPs, also ultrafeinen Partikeln, nicht Halt macht. Das tragbare Elektrometer »AeroTrak 9000« kann eine Echtzeitmessung von Nanopartikeln durchführen.
Alarm warnt vor kritischen Schwellenwerten
In dem Messgerät lassen sich laut des Herstellers kritische Schwellenwerte festlegen. Ein integrierter Alarm warnt vor zu starken Belastungen. Das Gerät ermittelt dabei nicht nur die Massenkonzentration der Partikel in der Luft, sondern gibt auch die Oberflächengröße an. Die Ermittlung richtet sich nach den Ablagerungskurven der ICRP für trachiobronchiale und alveoläre Zonen der Lunge. Ein Datenspeicher und die Möglichkeit, Messdaten mit einem Computer weiterzuverwenden, erleichtern das Monitoring der Partikel. Die messbaren Größen des »AeroTrak 9000« liegen dabei zwischen zehn und 1000 Nanometern (0,01 bis 1 µm).
Masken schützen die Atemwege
Eine weitere wichtige Rolle in Arbeitsbereichen, die nicht partikelfrei gehalten werden können, fällt dem passenden Atemschutz zu. Masken mit unterschiedlichen Schutzeinstufungen sichern auch im Fall von ultrafeinen Partikeln die Atemwege – jedoch nur bei richtiger Anwendung. »Fehler beim Anlegen der Maske, Nutzungseinschränkungen wie Frisuren oder Bärte minimieren die Schutzwirkung immens. Fehlende Schulungen bedeuten für Maskennutzer, der eigenen Einschätzung zu vertrauen – undichte Masken sind so oft die Folge«, sagt Suzanne Depiereux. Wichtig sei daher die Durchführung von Dichtsitzkontrolle an Atemschutzmasken.
Quelle: TSI
Auskunftsstelle und „EMKG kompakt“ machen Umgang mit Gefahrstoffen sicherer
BAuA präsentiert sich auf Messe „Arbeitsschutz Aktuell 2010“
Mit dem „EMKG kompakt“ stellt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) auf der Fachmesse „Arbeitsschutz Aktuell 2010“ in Leipzig eine Weiterentwicklung der EMKG-Taschenscheibe vor. Mit ihr lassen sich Gefährdungen beim Umgang mit Chemikalien ermitteln. Zudem beantworten Experten der BAuA am Stand I 18 in Halle 1 Fragen zum neuen europäischen Chemikalienrecht und stellen ihre Informationsangebote vor. Die Messe findet vom 19. bis zum 21. Oktober 2010 in der Messe Leipzig statt.
Unter dem Namen REACH-CLP Helpdesk berät die nationale Auskunftsstelle bei der BAuA nicht nur zur REACH-Verordnung, sondern gibt auch Auskunft zu den Themen Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung. Experten der BAuA beraten Betroffene direkt am Stand und stellen die Informationen und Handlungshilfen des Internetangebots www.reach-clp-helpdesk.de vor. Am Messestand gibt es zudem die Broschüren der BAuA zur REACH-Verordnung und die Poster zur Kennzeichnung nach dem „Global harmonisierten System“.
Mit dem „EMKG kompakt“ haben die Chemiker in der BAuA ein Hilfsinstrument entwickelt, um Gefährdungen durch Einatmen oder die Aufnahme über die Haut schnell und sicher zu ermitteln. In wenigen Schritten lassen sich mit der „EMKG Taschenscheibe“ und der neuen „EMKG Taschenkarte“ Maßnahmen gegen Gefährdungen durch Einatmen von sowie durch Hautkontakt mit gefährlichen Stoffen finden. Scheibe und Karte machen sich dabei das von der BAuA entwickelte „Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe – EMKG“ zu Nutze, mit dem Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen beurteilt werden (www.baua.de/emkg). Ganz einfach und ohne besondere Vorkenntnisse lassen sich die erforderlichen Maßnahmen durch Informationen aus Sicherheitsdatenblättern und Betriebsbegehungen ableiten. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen können Probleme frühzeitig erkennen und Handlungsschwerpunkte setzen. Die Besucher erhalten das neue „EMKG kompakt“ in einer handlichen Mappe direkt am Stand und können sich vor Ort mit den Experten austauschen.
Mehr Informationen am BAuA-Stand I 18 in Halle 1 oder unter www.baua.de.
Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund und den Standorten Berlin, Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.
Quelle: BAuA
BAuA-Angebot liefert gefahrstoffbezogene Informationen
BAuA präsentiert sich auf Messe „Arbeitsschutz Aktuell 2010“
Das neuentwickelte Auskunftssystem der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erleichtert Betriebsärzten und Arbeitsmedizinern die Durchführung von Biomonitoring. Beim Biomonitoring werden Blut oder Urin auf Gefahrstoffe oder deren Zwischenprodukte im Stoffwechsel untersucht.
Gemäß der Verordnung über die arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV) gehört Biomonitoring zu den arbeitsmedizinischen Vorsorgeunterschungen von Beschäftigten, die Gefahrstoffen ausgesetzt sind. Dabei müssen jedoch anerkannte Analyseverfahren und Werte zur Beurteilung der Messergebnisse zur Verfügung stehen. Das Biomonitoring-Auskunftssystem der BAuA liefert hierzu die nötigen Informationen. Mit einem Klick können die für einen bestimmten Gefahrstoff verfügbaren Untersuchungsparameter in biologischem Material, Analyseverfahren und Werte zur Beurteilung von Messergebnissen online abgefragt werden. Damit kann ein Arzt schnell abklären, ob für einen bestimmten Gefahrstoff ein arbeitsmedizinisches Biomonitoring grundsätzlich möglich ist.
Auf der Messe „Arbeitsschutz Aktuell“ vom 19. bis 21. Oktober 2010 in Leipzig stellen die Experten am BAuA-Stand (I 18, Halle 1) das Biomonitoring-Auskunftssystem der BAuA vor und geben Informationen aus erster Hand.
Zurzeit lassen sich Biomonitoring-Informationen für über 1.000 Gefahrstoffe und Gefahrstoffgruppen im Auskunftssystem abrufen, das laufend aktualisiert und erweitert wird. Unter anderem enthält das System Analysemethoden und Biologische Arbeitsstofftoleranzwerte (BAT) der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Biologische Grenzwerte (BGW) der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 903 sowie Human-Biomonitoring-Werte (HBM) und Referenzwerte des Umweltbundesamtes.
Zwar soll das Auskunftssystem vor allem Betriebsärzte bei der Recherche unterstützen, dennoch ist es für jede interessierte Person frei zugänglich. Die Nutzung des Angebotes ist kostenlos und erfordert keine Registrierung oder Anmeldung. Das Biomonitoring-Auskunftssystem der BAuA befindet sich unter der Adresse www.baua.de/biomonitoring auf der BAuA-Homepage.
Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund und den Standorten Berlin, Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.
Quelle: BAuA
Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung veröffentlicht
Mit branchenunabhängiger Handlungshilfe Risiken vermindern
Arbeitsschutz ist Chefsache. So verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz den Arbeitgeber, die Arbeitsbedingungen im Unternehmen im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheit zu beurteilen und erforderliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Mit dem neuen „Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung“ gibt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Fachleuten das nötige Rüstzeug an die Hand, um die Gefährdungsbeurteilung sicher durchzuführen. Das 630 Seiten starke Kompendium ist als Loseblattsammlung konzipiert, damit der Ratgeber zeitnah aktualisiert werden kann. Die ersten druckfrischen Exemplare werden jetzt auf der Messe „Arbeitsschutz Aktuell 2010“ in Leipzig am BAuA-Stand in Halle 1 der Fachwelt vorgestellt.
Seit Jahren gehört der mehrfach aktualisierte „Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb“ zu Standardwerken der BAuA, wenn es um die Gefährdungsbeurteilung geht. Mit dem neuen Konzept des jetzt veröffentlichten Kompendiums erweitert die BAuA ihr praxiserprobtes Angebot, indem sie es der ständigen Aktualisierung öffnet. Der branchenunabhängig angelegte Ratgeber richtet sich in erster Linie an Fachleute im Arbeitsschutz, die die Gefährdungsbeurteilung im Auftrag des Arbeitgebers planen und durchführen. Dazu vermittelt er Grundwissen auf der Basis neuester arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse und bietet Handlungshilfen für die Durchführung an.
Der Ratgeber gliedert sich in drei Teile: Teil 1 enthält Hinweise, um die Gefährdungsbeurteilung auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes zu planen und durchzuführen. Im zweiten Teil werden die einzelnen Gefährdungsfaktoren wie Lärm, psychische Belastungen oder Gefahrstoffe detailliert dargestellt. Zu jedem Gefährdungsfaktor informiert der Ratgeber über Art und Wirkung, gibt Grenzwerte und Beurteilungskriterien an und führt Maßnahmen des Arbeitsschutzes auf. Zudem benennt das Kompendium die jeweiligen Vorschriften, technische Regeln, Normen und weiterführende Literatur. Mit Textbausteinen, die allen Gefährdungsfaktoren zugeordnet sind, lassen sich Prüflisten erstellen oder Dokumentationslisten ausfüllen. Teil 3 enthält zahlreiche Handlungshilfen, die die praktische Durchführung der Gefährdungsbeurteilung erleichtern. Dazu gehören beispielsweise Vorlagen zur Dokumentation, eine Checkliste, um die betriebliche Arbeitsschutzorganisation zu überprüfen, ein Bezugsquellenverzeichnis über Vorschriften und Regelwerke oder ein Stichwortverzeichnis.
Die BAuA passt den Ratgeber ständig an Veränderungen im Vorschriften- und Regelwerk, aber auch an neue arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse an. Die aktualisierten Kapitel können unter www.baua.de/gefaehrdungsbeurteilung heruntergeladen werden. Nutzer können die überarbeiteten Kapitel ausdrucken, um ihren Ratgeber auf den neuesten Stand zu bringen.
Darüber hinaus bietet die BAuA auch das Portal www.gefaehrdungsbeurteilung.de an. Es enthält rechtssichere Handlungshilfen der unterschiedlichsten Behörden und Organisationen. Durch die Freitextsuche oder durch Suchanfragen mit konkreten Kriterien, wie Anbieter, Branchen und Gefährdungsart, lässt sich rasch die Handlungshilfe der Wahl finden. Das Portal wurde von der BAuA in enger Abstimmung mit den Trägern der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie entwickelt.
Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung. Handbuch für Arbeitsschutzfachleute; 1. Auflage; Bremerhaven; Wirtschaftsverlag NW 2010, ISBN 978-3-88261-677-4, 630 Seiten; 49,80 Euro.
Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund und den Standorten Berlin, Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.
Quelle: BAuA
Muskel-Skelett-Erkrankungen vorbeugen – Handlungshilfen für die Praxis
Modellprogramm zur Bekämpfung arbeitsbedingter Erkrankungen
Immer noch sind Muskel-Skelett-Erkrankungen der Hauptgrund für Arbeitsunfähigkeit. Rund ein Viertel der Ausfalltage von Arbeitnehmern geht darauf zurück – Grund genug also für das Modellprogramm zur Bekämpfung arbeitsbedingter Erkrankungen, in diesem Feld weiter vorbeugend tätig zu sein. Nach drei Jahren Projektlaufzeit sind jetzt im Rahmen des Modellprogramms drei Handlungshilfen erschienen, die sich mit der Prävention von Muskel-Skelett-Erkrankungen beschäftigen. Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geförderten und von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) fachlich begleiteten Projekte haben unterschiedliche Präventionsansätze entwickelt und in Betrieben erprobt. Im Mittelpunkt standen Branchen mit schweren körperlichen Tätigkeiten. Die gewonnenen Erkenntnisse werden ganz konkret in den Broschüren als Anleitung für andere Unternehmen bereit gestellt. Beigefügte CDs enthalten Hintergrundmaterial und praktische Instrumente zur Umsetzung.
Das Projekt KoBRA – Kooperationsprogramm zu normativem Management von Belastungen und Risiken bei körperlicher Arbeit – (www.kobra-projekt.de) des Instituts für Arbeitswissenschaft der TU Darmstadt untersuchte, wie eine vorausschauende Produktentwicklung und Arbeitsgestaltung in Produktion und Logistik gefördert und in vorhandenen Prozessen stärker berücksichtigt werden kann. Realisiert wurden die Maßnahmen in der Automobil- und Zulieferindustrie. Die Handlungshilfe enthält praktische Instrumente und macht Vorschläge, wie ergonomische Aspekte schon in einem frühen Entwicklungsstadium von Produktionsanlagen berücksichtigt werden können.
Im Projekt PAKT – Programm Arbeit Rücken Gesundheit – (www.pakt-praevention.de) entwickelten die uve GmbH für Managementberatung, die Bergische Universität Wuppertal (BUW) und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ein ganzheitliches Präventionskonzept. In zwölf Unternehmen der Entsorgungsbranche wurden unterschiedlichste Maßnahmen von der Einführung eines Arbeitsschutzmanagements über arbeitsorganisatorische Maßnahmen bis hin zur Schulung und Sensibilisierung von Führungskräften realisiert. In der Handlungshilfe wird die Beschreibung der durchgeführten Maßnahmen ergänzt durch Hinweise zur Übertragung im eigenen Betrieb.
Das vom Institut für gesundheitliche Prävention (IFGP) durchgeführte Projekt naprima – Nachhaltige Präventionskonzepte zur Reduzierung von Muskel-Skelett-Erkrankungen in dezentralen Strukturen – (www.naprima-projekt.de) befasste sich mit der Primärprävention für Beschäftigte in dezentralen Strukturen am Beispiel Einzelhandel. Die Handlungshilfe zeigt auf, wie belastungskritische Arbeitssituationen vor Ort gemeinsam mit den Beschäftigten verbessert werden können. Die Ausbildung von Multiplikatoren und die strukturellen Einbindung von Maßnahmen in die Organisation stellen eine dezentrale Versorgung dauerhaft sicher.
Die Handlungshilfen können im pdf-Format (0,5 bis 2 MB) auf www.baua.de/modellprogramm unter der Rubrik „Schwerpunktthemen“ heruntergeladen werden. Dort gibt es auch einen Link zu den Präsentationen der Abschlussveranstaltung vom 30. September 2010.
Die Handlungshilfen können auch per E-Mail bestellt werden: modellprogramm@baua.bund.de
Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund und den Standorten Berlin, Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.
Quelle: BAuA
Ein persönlich gestaltetes Büro erhöht die Produktivität
Persönliches Büro Ist der Arbeitsplatz persönlich gestaltet, arbeiten Mitarbeiter rund 32 Prozent produktiver. Das ergab eine aktuelle britische Studie.
Ein Bild von den Liebsten auf dem Tisch oder ein Ableger der Pflanze von Zuhause auf dem Fensterbrett – wenn Mitarbeiter an der Gestaltung ihres Arbeitsplatzes beteiligt sind, fühlen sie sich körperlich wohler, arbeiten motivierter und sind ihren Vorgesetzten loyaler gegenüber eingestellt. Dürfen sie die komplette Gestaltung des eigenen Büros in die eigene Hand nehmen, lässt das sogar ihre Produktivität steigen. Das ergab eine Studie der britischen Universität Exeter.
Die persönliche Note macht’s
Den Zusammenhang zwischen der Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsproduktivität fand das Forscherteam um die Psychologen Craig Knight und Alex Hasmal mit Hilfe einer Onlinebefragung unter 2.000 männlichen und weiblichen Studienteilnehmern heraus. Die Psychologen wollten wissen, in welchem Umfang die Probanden ihren Büroplatz mitgestalten können und wie wohl sie sich in ihrem Büro fühlen.
Das Ergebnis: Die Arbeitnehmer, die ihr direktes Arbeitsumfeld mit persönlichen Gegenständen dekorieren durften, waren bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten 17 Prozent effektiver als Kollegen mit einem unpersönlich gestalteten Arbeitsplatz. Mitarbeiter, die sich an der Gestaltung des gesamten Büroraumes beteiligen durften, waren es sogar ganze 32 Prozent. Fazit: Auch wenn der Trend zu schlichten Büroeinrichtungen geht – effektiver und gesünder arbeitet es sich mit einer persönlichen Note im Büro.
Quelle: www.arbeitssicherheit.de
Gute Ansätze gefragt – Aber sicher!
Deutscher Arbeitsschutzpreis geht in eine neue Runde
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) haben heute anlässlich der „Arbeitsschutz aktuell – Das Präventionsforum 2010“ in Leipzig die Bewerbungsphase zum Deutschen Arbeitsschutzpreis 2011 eröffnet. Bewerben können sich bis zum 28. Februar 2011 Unternehmen und Institutionen unabhängig von Größe und Branche ebenso wie Einzelpersonen. Prämiert werden Produkte und Arbeitsschutzmaßnahmen, die auf vorbildliche Weise die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz fördern. Die feierliche Auszeichnung der Preisträger findet am 18. Oktober 2011 im Rahmen des 32. Internationalen Kongresses für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (A+A) in Düsseldorf statt.
Die Bewertung und Auswahl der Beiträge erfolgt durch eine prominent besetzte Jury, die für die besten Konzepte Preisgelder von insgesamt 40.000 Euro vergibt. Den Juryvorsitz haben Gerd Hoofe, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Marina Schröder, Vorstandsvorsitzende der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), und Dr. Hermann Schulte-Sasse, Staatsrat bei der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales in Bremen. „Mit dem Deutschen Arbeitsschutzpreis wollen wir positive Praxisbeispiele betrieblicher Prävention bekannt machen, gute Lösungen für gesundes und sicheres Arbeiten verbreiten und damit nachhaltige Veränderungen in Betrieben anstoßen“, so die Juroren. Die Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen zum Wettbewerb „Aber sicher! Deutscher Arbeitsschutzpreis 2011“ finden Interessierte auf den Seiten der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie.
http://www.gda-portal.de/arbeitsschutzpreis
Der Deutsche Arbeitsschutzpreis ist Teil der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern. Für den Zeitraum 2008 bis 2012 haben sich die Träger der GDA zum Ziel gesetzt, die Zahl und Schwere von Arbeitsunfällen in den Betrieben zu verringern, Muskel-Skeletterkrankungen zu reduzieren und Hauterkrankungen zu vermeiden.
Kontakt zum Wettbewerbsbüro für Presseanfragen und weitere Informationen:
Aber sicher! Deutscher Arbeitsschutzpreis 2011
c/o IFOK GmbH
Tel.: 030 53 60 77-68
Fax: 030 53 60 77-20
E-Mail: arbeitsschutzpreis@ifok.de
Quelle:DGUV
Risiko raus beim Transport von Gasflaschen
Explosions- und Erstickungsgefahr erfordern hohe Sicherheitsvorkehrungen
Ungesicherte Ladung kann gefährlich werden. Wenn gefährliche Fracht transportiert werden soll, muss neben den üblichen Sicherheitsvorkehrungen gesondert auf die Ladungssicherung geachtet werden – insbesondere beim Transport von Gasflaschen. Darauf weisen Unfallkassen und Berufsgenossenschaften im Rahmen ihrer Präventionskampagne „Risiko raus!“ hin.
Grundsätzlich muss der Fahrer jede Ladung vor Fahrtantritt prüfen und sichern, damit sie während der Fahrt nicht verrutschen kann – beim Transport von Gasflaschen besteht zudem die Gefahr, dass Gas austritt. Dazu Dr. Robert Kellner, Gefahrstoffexperte der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung: „Durch austretende entzündbare Gase kann es zu Verpuffungen oder gar Explosionen kommen. Manche Gase – zum Beispiel Stickstoff oder Argon – können auch erstickend wirken, was für Fahrer und Beifahrer gefährlich werden kann. Sie können das Bewusstsein verlieren, was zu Unfällen oder zum Tod durch Ersticken führen kann.“
Die Absperrventile der Gasflaschen müssen deshalb beim Transport dicht schließen und mit einer Schutzkappe gesichert sein. Bei Flüssiggasen ist zusätzlich eine Verschlussmutter anzubringen. Eine Schutzkappe ist nicht erforderlich für Flaschen, die mit einem Schutzkragen versehen sind oder sich in Schutzkisten befinden.
Außerdem muss beim Transport von Gasflaschen in geschlossenen Fahrzeugen für eine ausreichende Belüftung gesorgt werden, um eine Anreicherung von Gasen im Fahrzeuginnern zu verhindern. Für den Kleinmengentransport von Gasflaschen in Kombifahrzeugen oder Kleinbussen hat das Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) die ToxBox entwickelt, einen dichten Transportbehälter mit Belüftungssystem. Die Zwangsbelüftung erfolgt über eine Vorrichtung, die in die heruntergelassene hintere Seitenscheibe des Fahrzeugs eingeklemmt wird. Sie sorgt mit dem Fahrtwind dafür, dass die Luft durch den Transportbehälter strömt.
Ausführliche Informationen:
* Allgemeines zum Thema Ladungssicherung finden Sie in der Rubrik „Themen“ unter www.risiko-raus
* Die Broschüre „Professionelle Ladungssicherung – Kurzinformation für Verantwortliche“, können Sie kostenlos bestellen: risikoraus@dguv.de
* Mehr Informationen zur ToxBox
http://www.dguv.de/ifa/de/pra/toxbox/index.jsp
* Fotos von der ToxBox finden Sie in der DGUV-Bilddatenbank (Suchwort: „ToxBox“)
http://bilddatenbank.dguv.de/mappe/73792
Hintergrund „Risiko raus!“
In der Präventionskampagne „Risiko raus!“ arbeiten die Berufsgenossenschaften, Unfallkassen, ihr Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), die Landwirtschaftliche Sozialversicherung, der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) und die Bundesländer sowie weitere Partner zusammen. Gemeinsam verfolgen sie das Ziel, das Unfallrisiko beim Fahren und Transportieren zu verringern. Weitere Informationen unter www.risiko-raus.
Quelle:DGUV
Wirtschaftliche Anreize zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz zahlen sich aus
Neu veröffentlichte Ergebnisse aus der Forschungsarbeit der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) belegen, dass Systeme für wirtschaftliche Anreize, durch die Unternehmen Anreize erhalten, in die Risikoprävention zu investieren, eine kostenwirksame Option für den Staat darstellen, die Zahl der arbeitsbedingten Unfälle und Krankheiten zu verringern. Der Bericht der EU-OSHA über wirtschaftliche Anreize wurde auf der Konferenz der Internationalen Vereinigung für Arbeitsmedizin (IOHA) zum Thema Gesundheit, Arbeit und soziale Verantwortung vorgestellt, die am 29. September 2010 in Rom stattfand.
Zahlreiche EU-Mitgliedstaaten bieten Unternehmen, die in die Sicherheit ihrer Arbeitnehmer investieren, bereits verschiedene Arten finanzieller Anreize. Diese Anreize können von niedrigeren Versicherungsprämien, staatlichen Subventionen und Beihilfen bis hin zu steuerlichen Förderungen und Vorzugskonditionen für Bankdarlehen reichen, in deren Genuss die am besten abschneidenden Unternehmen kommen.
Drei der im Rahmen des Projekts beleuchteten 14 Fallstudien lieferten genügend Daten zur Durchführung einer Kosten-Nutzen-Analyse. Alle drei Fallstudien hatten eine positive Rendite von 1,01 bis 4,81 EUR pro investierten Euro zur Folge. Die quantitativen Kriterien umfassten Unfallquoten, Krankenstand und die allgemeine Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
Beispielsweise führte ein im Jahr 2002 im deutschen Fleischerhandwerk eingeführtes Anreizsystem innerhalb der folgenden sechs Jahre zu einem Rückgang der meldepflichtigen Arbeitsunfälle von 28 % im Vergleich zu einem Rückgang von 16 % im gesamten Sektor. In absoluten Zahlen bedeutet das, dass in Unternehmen, die Anreize erhielten, 1000 weniger Unfälle pro Jahr verzeichnet wurden.
Nach Aussage des Direktors der EU-OSHA Jukka Takala hat das Projekt der wirtschaftlichen Anreize bereits verschiedene EU-Mitgliedstaaten dazu ermutigt, voneinander zu lernen und gute praktische Lösungen bei der Gestaltung von Anreizsystemen auszutauschen. Alles in allem gehe aus dem Bericht hervor, dass wirtschaftliche Anreize in allen Mitgliedstaaten wirksam sein könnten, und zwar unabhängig von den großen Unterschieden bei den Sozialversicherungs- und Unfallversicherungssystemen in den verschiedenen Staaten.
Infolge des Projekts hat das italienische Arbeiterunfall-Versicherungsinstitut INAIL ein neues Anreizsystem entwickelt, in das die Erfahrungen und guten praktischen Lösungen anderer Staaten eingeflossen sind und das somit auf dem besten international verfügbaren Wissen basiert. Mit einem Budget von über 60 Mio. EUR richtet sich das INAIL-System speziell an kleine und mittlere Unternehmen, und laut Schätzungen der Experten könnte dieses Anreizsystem einen gesellschaftlichen Nutzen von 180 Mio. EUR bringen.
Der neue Bericht der EU-OSHA spiegelt das wachsende Interesse an wirtschaftlichen Anreizen als Mittel zur Motivation von Unternehmen wider, in die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu investieren. Zunehmend macht sich die Erkenntnis breit, dass die Durchsetzung von Verordnungen allein nicht ausreicht, wenn die EU das in ihrer Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz festgelegte Ziel, die Gesamtheit der Arbeitsunfälle um 25 % zu verringern, erreichen will.
Der Bericht der EU-OSHA enthält eine Auswertung der bisherigen Forschungsarbeiten über wirtschaftliche Anreize, einen Überblick über die auf Anreizsysteme bezogene Regierungspolitik in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und eine Sammlung von Fallstudien, aus denen hervorgeht, wie Anreize in den verschiedenen europäischen Ländern sowie in den vielfältigen Sektoren eingesetzt wurden. Darüber hinaus wird die Wirksamkeit der verschiedenen Anreizsysteme bewertet, und es werden eine Reihe von Erfolgsfaktoren genannt.
Der Bericht sowie ein Factsheet in 22 Sprachen sind im neuen Webportal zu wirtschaftlichen Anreizen verfügbar: http://osha.europa.eu/de/topics/economic-incentives.
Link:
Vollständiger Bericht über wirtschaftliche Anreize zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz: eine Bewertung aus europäischer Sicht
http://osha.europa.eu/de/publications/reports/economic_incentives_TE3109255ENC/view
Quelle: OSHA
Seminar: Betriebssicherheitsverordnung in der Praxis
Maschinen sicher betreiben, prüfen und instand halten
Die Betriebssicherheitsverordnung ersetzt seit Oktober 2002 viele Vorschriften im Bereich von Maschinen und Anlagen. Im Mittelpunkt eines Seminars der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) mit dem Titel „Betrieblichen Praxisseminars zur Betriebssicherheitsverordnung“ steht ihre praktische Anwendung. Es findet am 2. und 3. November 2010 in Berlin statt.
Manch kleine Veränderung an Maschinen oder Anlagen kann große Folgen haben. Aus dem Betreiber wird plötzlich ein Hersteller mit allen rechtlichen Konsequenzen. Darum gehören das Verketten von Einzelmaschinen und Veränderungen an Anlagen und Maschinen zu den Aspekten des Seminars. Anhand von Praxisbeispielen werden Kenntnisse vermittelt, die beim Betreiben, Prüfen und Instandhalten von Maschinen und Anlagen zu beachten sind. Dabei geht das Seminar sowohl auf neue, als auch auf gebrauchte Maschinen und Anlagen ein. Auch die Forderungen zum Explosionsschutz sowie die beispielhafte Erstellung eines Ex-Schutzdokumentes werden im Seminar vorgestellt.
Das Seminar richtet sich an Fach- und Führungskräfte ebenso wie an Studierende der Fachrichtung Maschinenbau und Elektrotechnik. Für die Teilnahme wird eine Gebühr von 230 Euro erhoben. Weitere Informationen und Anmeldung bei Erhard Kirschke, Tel. 0231 9071-2219, Fax 0231 9071-2299, E-Mail: veranstaltungen@baua.bund.de, Internet: www.baua.de/termine
Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund und den Standorten Berlin, Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.
Quelle: BAuA
Neues Portal zum betrieblichen Einsatz von Arbeitsschutzfilmen
Vielen Führungskräften und Fachkräften für Arbeitssicherheit fehlt bei der Vorbereitung einer Arbeitsschutzunterweisung zur Veranschaulichung der Themen noch ein ansprechender Film. Jetzt wird die Suche einfacher.
Die Links unter www.arbeitsschutzfilm.de sind 30 Fachkategorien zu Themen wie Gefahrstoffe, Persönliche Schutzausrüstung, Lärm oder Baustellensicherheit zugeordnet, was das Finden der Filme sehr leicht macht.
Auf die vorgestellten Filme können die Nutzer auch Einfluss nehmen: Sie haben die Möglichkeit, die Betreiber des Portals auf gut geeignete Arbeitsschutzfilme hinzuweisen, die dann in das Portal aufgenommen werden können.
Den Bedarf für ein derartiges Portal zeigte Anfang des Jahres eine Umfrage im Rahmen der Berliner Initiative Gesunde Arbeit BIGA (http://www.berlin.de/biga/aktuell/index.html), die von der DGUV und der BAuA fachlich begleitet und unterstützt wurde.Von den rund 860 Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Umfrage gaben 98 Prozent der Befragten an, dass eine internetbasierte Mediathek für Arbeitsschutzfilme ziemlich bis sehr hilfreich wäre. Als Konsequenz aus diesem eindeutigen Votum wurde diese Arbeitsschutzfilm-Mediathek entwickelt.
Quelle: Berliner Stadtreinigungsbetriebe, www.bsr.de
Risiko raus! Berufsanfänger und Auszubildende haben erhöhtes Unfallrisiko im Straßenverkehr
Junge Arbeitnehmer und Auszubildende haben im Vergleich zu anderen Altersgruppen ein höheres Unfallrisiko im Straßenverkehr.Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zu Beginn des Ausbildungsjahres hin. Im Rahmen ihrer Präventionskampagne „Risiko raus!“ appellieren die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung daher an Arbeitgeber, Ausbilder und Lehrer, Auszubildende für die Risiken im Straßenverkehr zu informieren und zu sensibilisieren.
Junge Arbeitnehmer zwischen 15 und 24 Jahren erleiden 21 Prozent aller Wegeunfälle im Straßenverkehr. Sie stellen aber nur etwa 12 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung. Dr. Walter Eichendorf, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) erklärt dazu: „Junge Fahrer sind die am stärksten gefährdete Altersgruppe im Straßenverkehr. Das zeigen die Statistiken eindeutig“. Die Gründe dafür sind laut Dr. Eichendorf in der
alterstypischen Entwicklung zu sehen: „Jugendliche sind bei der Nutzung von Motorfahrzeugen sehr risikofreudig. Am Ende der Pubertät nimmt diese Risikofreudigkeit zwar ab, es fehlt aber immer noch an Erfahrung, um Gefahren im Straßenverkehr zu erkennen und zu kompensieren.“
Die DGUV registrierte 2008 allein bei Auszubildenden 6.273 Arbeits- und Wegeunfälle im Straßenverkehr. In 3.278 Fällen, mehr als der Hälfte der Unglücke, waren PKW-Insassen betroffen. Auszubildende, die mit dem Fahrrad unterwegs waren, kamen in 947 Fällen zu Schaden. Am dritthäufigsten waren Motorrad- oder Mopedfahrer die Geschädigten, mit 866 Unfällen. 29 Auszubildende kamen 2008 bei Wege- und Arbeitsunfällen im Straßenverkehr ums Leben.
Vor dem Hintergrund dieser Zahlen betont DVR-Präsident Eichendorf: „Schon junge Menschen, die noch am Anfang ihres Berufslebens stehen, müssen ein Bewusstsein für die Risiken im Straßenverkehr entwickeln. Lehrer in der Berufsschule und Ausbilder im Betrieb können dazu viel beitragen.“ Hilfe und Informationen dazu bietet die Kampagne „Risiko raus!“ auf ihrer Internetseite www.risiko-raus.de. Unter www.junges-fahren.de macht der DVR auf junge Fahrerinnen und Fahrer zugeschnittene Informationsangebote.
Hintergrund
Auszubildende stehen wie andere Arbeitnehmer vom ersten Arbeitstag an unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, auch auf dem Weg zur Arbeit und zurück. Neben diesen sogenannten Wegeunfällen versichert die gesetzliche Unfallversicherung sie aber auch bei Fahrten, die sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit unternehmen.
In der Präventionskampagne „Risiko raus!“ arbeiten die Berufsgenossenschaften, Unfallkassen, ihr Spitzenverband DGUV, die Landwirtschaftliche Sozialversicherung, der Deutsche Verkehrssicherheitsrat und die Bundesländer sowie weitere Partner zusammen. Gemeinsam verfolgen sie das Ziel, das Unfallrisiko beim Fahren und Transportieren zu verringern.
Weitere Informationen unter www.risiko-raus.de.
Quelle:DGUV
Internetportal hilft bei der Wahl des richtigen Schutzhandschuhs
Chemikalienschutzhandschuhe sind der Handschutz Nummer 1 beim direkten Umgang mit Gefahrstoffen – im Beruf und auch im Haushalt. Allerdings ist die Auswahl des richtigen Handschuhs nicht immer einfach. Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) informiert deshalb in einem Internetportal rund um das Thema Chemikalienschutzhandschuhe und hilft, den geeigneten Handschuh für jede Anwendung zu finden.
Die Zahl kommerziell erhältlicher Chemikalienschutzhandschuhe ist unüberschaubar. Nicht jeder Chemikalienschutzhandschuh schützt vor jeder Chemikalie. Die Sicherheitsdatenblätter zu gefährlichen Stoffen informieren oft unzureichend über geeignete Schutzhandschuhe. Die Kennzeichnung der Handschuhe mit Piktogrammen und Kennbuchstaben ist komplex. Vorschriften und Normen zu Schutzhandschuhen sind zahlreich. Diese und andere Probleme stellen sich dem Anwender von Chemikalienschutzhandschuhen in der Praxis. Das IFA-Internetportal schafft Abhilfe.
Herzstück des Angebots sind so genannte Auswahlhilfen für Chemikalienschutzhandschuhe: Sie beschreiben die Schutzwirkung der gängigsten Handschuhmaterialien. Daneben gibt es grundsätzliche Informationen über das Durchdringungsverhalten von Schutzhandschuhen, über ihre Kennzeichnung und Prüfgrundlagen, über Handschuh-Datenbanken, Regeln, Normen und andere wichtige Literatur zum Thema. Schließlich findet der Anwender in einer eigenen Rubrik häufig gestellte Fragen rund um den Chemikalienschutzhandschuh.
Link zum Internetportal
http://www.dguv.de/ifa/de/pra/chemikalienschutzhandschuhe/index.jsp
Quelle:DGUV
Informationsveranstaltung: Das „A“ in REACH
Zulassung, Beschränkung und sozioökonomische Analyse unter REACH
Das „A“ in REACH steht für Autorisierung. Entsprechend stehen Zulassung, Beschränkung und sozioökonomische Analyse im Mittelpunkt der gleichnamigen Informationsveranstaltung des REACH-CLP-Helpdesks bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Sie findet am Montag, 25. Oktober 2010, zwischen 9.30 Uhr und 16.00 Uhr in der Stahlhalle der DASA in Dortmund statt.
Mit den ersten Vorschlägen zur Aufnahme von Stoffen in den Anhang XIV der REACH-Verordnung und den ersten Beschränkungsvorschlägen rücken die Zulassungs- und Beschränkungsverfahren zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit. Für Stoffhersteller, nachgeschaltete Anwender und Importeure können sich aus beiden Verfahren weitreichende Folgen ergeben, auf die sich Unternehmen jetzt vorbereiten sollten. Zu diesem Zweck informieren Experten aus Behörden und Industrie in einer Veranstaltung des deutschen Helpdesks über Wissenswertes rund um die Themen Zulassung, Beschränkung und sozioökonomische Analyse.
Neben Vorträgen von Referenten aus der Industrie, dem Umweltbundesamt und der BAuA bieten Frage- und Diskussionsrunden Raum für den Dialog zwischen Teilnehmern und Experten.
Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen, aber auch an alle anderen interessierten Kreise, die von den Zulassungs- und Beschränkungsverfahren betroffen sind. Das gesamte Programm befindet sich im Bereich Veranstaltungen auf der Webseite der BAuA www.baua.de/termine. Hier ist auch eine Anmeldung möglich.
Für die Veranstaltung wird eine Teilnahmegebühr von 50 Euro erhoben. Anmeldeschluss ist der 15. Oktober 2010.
Weitere Informationen und Anmeldung bei Martina Michels-Kalina, Tel. 0231 9071-2323, E-Mail reach-clp@baua.bund.de.
Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund und den Standorten Berlin, Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.
Quelle: BAuA
Poster hilft bei Umwandlung der Kennzeichnung
Drittes Poster zum Global Harmonisierten System veröffentlicht
Ab 1. Dezember 2010 müssen chemische Stoffe nach der CLP-Verordnung gekennzeichnet werden. CLP steht für Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung. Mit dieser neuen europäischen Verordnung wird das Einstufungs- und Kennzeichnungssystem der bisherigen Stoffrichtlinie durch das von den Vereinten Nationen entwickelte weltweit empfohlene Globale Harmonisierte System (GHS) ersetzt. Allerdings lassen sich die bisherigen Elemente zur Kennzeichnung nicht einfach eins zu eins gegen neue austauschen. Vielmehr kommt es aufgrund neuer Gefahrenklassen und kategorien zu Veränderungen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat darum jetzt das Poster „Umwandlungshilfe – Gesundheitsgefahren“ veröffentlicht, das bei der Umwandlung von Einstufung und Kennzeichnung konkrete Hilfestellung gibt.
Das Poster im DIN A 1 Format stellt die Elemente zur Kennzeichnung für die Gesundheitsgefahren nach bisherigem Recht und nach neuer CLP-Verordnung direkt gegenüber. Anmerkungen helfen, bei der Umwandlung die richtige Gefahrenkategorie zu finden. Zudem führt das Poster die bisherigen und die neuen Gefahrenhinweise vergleichend auf und macht damit die Veränderungen deutlich. Die neuen Gefahrenhinweise, die mit H für das englische Wort „hazard“ abgekürzt werden, sind jetzt sprachlich präziser gefasst, als ihre Vorgänger, die R-Sätze. So wird beispielsweise aus dem Gefahrenhinweis R 26 „Sehr giftig beim Einatmen (Dämpfe)“ der H 330 „Lebensgefahr beim Einatmen“.
Die Umwandlungshilfe kann auch ganz einfach in umgekehrter Richtung gelesen werden. Damit wird es möglich, auch für neu gekennzeichnete Stoffe die geltenden Arbeitsschutzregelungen richtig anzuwenden, die noch auf der bisherigen Systematik basieren. Zwei zusätzliche Tabellen gehen auf neue Regelungen für Stoffe und Gemische ein. Bei Stoffen können aufgrund verschärfter Einstufungskriterien Neueinstufungen in strengere Kategorien notwendig sein. Bei Gemischen können Verschärfungen eintreten, weil die allgemeinen Konzentrationsgrenzwerte zum Teil abgesenkt wurden. Mit Hilfe der Angaben und Tabellen auf dem Poster lassen sich die Anforderungen der Umwandlung jedoch gut bewältigen.
Das Poster „Umwandlung – Gesundheitsgefahren“ im Global Harmonisierten System (GHS) in der EU ist damit eine wertvolle praktische Arbeitshilfe für den täglichen Umgang mit Gefahrstoffen. Es kann in kleinen Mengen kostenlos bezogen werden über das Informationszentrum der BAuA, Postfach 17 02 02, 44061 Dortmund, Telefon 0231 9071-2971, Fax 0231 9071-2679, E-Mail: info-zentrum@baua.bund.de.
Aktuelle Informationen zum neuen Europäischen Chemikalienrecht hält die Homepage des REACH-CLP-Helpdesks unter der Adresse www.reach-clp-helpdesk.de bereit. Zudem beantwortet der REACH-CLP-Helpdesk Anfragen telefonisch 0231 9071-2971, per Fax 0231 9071-2679 oder E-Mail reach-clp@baua.bund.de.
Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund und den Standorten Berlin, Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.
Quelle: BAuA
Aktuelle Einblicke in die deutsche Arbeitswelt
Arbeitswelt im Wandel: Zahlen – Daten – Fakten 2010 erschienen
Rund 47 Prozent der Bevölkerung in Deutschland war 2008 erwerbstätig. Durch Arbeitsunfähigkeit verlor die deutsche Volkswirtschaft etwa 78 Milliarden Euro an Bruttowertschöpfung. 765 Beschäftigte erlitten 2008 einen tödlichen Arbeitsunfall. Diese und viele andere gut aufbereitet Zahlen enthält die Broschüre „Arbeitswelt im Wandel“, die die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) jetzt herausgegeben hat. Mit Zahlen, Daten und Fakten informiert die aktuelle Ausgabe 2010 kompakt und übersichtlich über wichtige und aktuelle Aspekte der heutigen Arbeitswelt.
Damit erhalten Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz einen schnellen Überblick über Trends und Entwicklungen, die auch für den eigenen Betrieb relevant sein können. Zugleich finden sich in der Broschüre überzeugende Argumente für Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb. Doch nicht nur Fachleuten bietet diese Broschüre Wissenswertes über das weite Feld des Arbeitsschutzes. Auch die interessierte Öffentlichkeit erfährt vieles über die Zusammenhänge zwischen Arbeitsbedingungen und moderner Technik. Auf 90 Seiten greift die Broschüre im Kitteltaschenformat auch Aspekte des sozialen Zusammenlebens der Menschen im Betrieb oder die ökonomische Seite sicherer Arbeit auf.
Neben Basisdaten wie zur Erwerbstätigkeit, zum Unfallgeschehen oder zu den Arbeitsbedingungen in Deutschland widmet sich „Arbeitswelt im Wandel“ auch aktuellen Trends und stellt neue Entwicklungen vor. So präsentiert die Ausgabe 2010 Fakten zum demografischen Wandel, zur Arbeitszeit und Arbeitsunfähigkeit. Zudem wirft sie einen vertiefenden Blick auf die Arbeitsbedingungen von Frauen und Selbstständigen und vergleicht sie mit anderen Gruppen von Erwerbstätigen.
Die kostenlose Broschüre „Arbeitswelt im Wandel – Ausgabe 2010“ kann in kleinen Mengen kostenlos bezogen werden über das Informationszentrum der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Postfach 17 02 02, 44061 Dortmund, Telefon 0231 9071-2071, Fax 0231 9071-2070, E-Mail: info-zentrum@baua.bund.de. Auf der BAuA-Homepage befindet sich eine Version im PDF-Format (1,4 MB) zum Herunterladen im Bereich Publikationen.
Direkter Link: www.baua.de/de/Publikationen/Broschueren/A71.html
Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund und den Standorten Berlin, Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.
Quelle: BAuA
Broschüre: REACH-Info 7 „Die sozioökonomische Analyse“ erschienen
Folgenabschätzung und Risikomanagement unter REACH
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat als nationale Auskunftsstelle im REACH-Verfahren jetzt die neue REACH-Info 7 „Die sozioökonomische Analyse“ veröffentlicht. Die Broschüre beschäftigt sich mit der Folgenabschätzung und dem Risikomanagement unter REACH. Die darin behandelte sozioökonomische Analyse unter REACH ist eine Methode, um Risiken für die Gesundheit des Menschen und die Umwelt durch chemische Stoffe, aber auch deren wirtschaftlichen Nutzen zu bewerten. Dazu stellt REACH-Info 7 eine Auswahl zentraler Methoden und Bearbeitungsschritte vor.
Die REACH-Verordnung sieht die sozioökonomische Analyse als ein Instrument vor, mit dem sich sozioökonomische Auswirkungen der Verwendung von chemischen Stoffen ermitteln lassen. Mit Hilfe der Analyse können die insgesamt besten Handlungsoptionen für das Risikomanagement identifiziert werden, beispielsweise Stoffbeschränkung oder Zulassung. Die Analyse wird als sozioökonomisch bezeichnet, da sowohl wirtschaftliche Nutzen als auch Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, die sich aus Stoffen und ihren Alternativen ergeben, berücksichtigt werden.
Im Rahmen von REACH kommt die sozioökonomische Analyse in zwei unterschiedlichen Verfahren zur Anwendung. So kann die Analyse im Zulassungsverfahren ein Teil von Zulassungsanträgen der Industrie sein, während sie im Beschränkungsverfahren in die Beschränkungsdossiers der EU-Mitgliedstaaten oder der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) gehört.
REACH-Info 7 richtet sich vor allem an zwei Zielgruppen. Zum einem unterstützt sie Unternehmensvertreter und sonstige interessierte Personen ohne oder mit geringen Vorkenntnissen auf dem Gebiet sozioökonomischer Analysen dabei, ihre Rechte und Pflichten unter der EU-Chemikalienverordnung REACH wahrzunehmen. Zum anderen wendet sie sich an Personen, die zwar mit (sozio-) ökonomischen Analysen vertraut sind, aber noch keinen Kontakt mit der Chemikalienregulierung hatten.
Die Broschüre REACH -Info 7 „Die sozioökonomische Analyse“ kann in kleinen Mengen kostenlos über das Informationszentrum der BAuA bezogen werden, Postfach 17 02 02, 44061 Dortmund, Telefon 0231 9071-2971, Fax 0231 9071-2679, E-Mail: info-zentrum@baua.bund.de.
Darüber hinaus steht die Broschüre im PDF-Format auf der Homepage des REACH-CLP-Helpdesks www.reach-clp-helpesk.de in der Rubrik Broschüren zum Herunterladen bereit.
Direkter Link: www.baua.de/de/Publikationen/Broschueren/REACH-Info/REACH-Info-07.html
Der REACH-CLP-Helpdesk beantwortet zudem Anfragen telefonisch 0231 9071-2971, per Fax 0231 9071-2679 oder E-Mail reach-clp@baua.bund.de.
Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund und den Standorten Berlin, Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.
Quelle: BAuA
Nützliche Antworten zu REACH und CLP
Neuer Service des REACH-CLP Helpdesks der BAuA
Das Informationsangebot zum europäischen Chemikalienrecht auf der Internetseite des REACH-CLP Helpdesks wird durch die Veröffentlichung aktueller FAQs (häufig gestellte Fragen) umfassend erweitert. Insbesondere zur CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP = Classification, Labelling and Packaging) kann eine Vielzahl neuer Antworten auf häufig gestellte Fragen in deutscher Sprache unter www.reach-clp-helpdesk.de abgerufen werden.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat die Website der nationalen Auskunftsstelle eingerichtet, um Unternehmen betroffener Branchen detaillierte Informationen zu Themen der REACH- und CLP-Verordnung anbieten zu können. Einige wichtige Fristen laufen zum 1. Dezember 2010 ab. Insbesondere die Registrierung von Stoffen und die Meldung ins Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis stellt für viele Unternehmen eine große Herausforderung dar. Auch die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung nach der CLP-Verordnung wirft noch Fragen auf. Mit den FAQs können sich Betroffene gezielt informieren – rund um die Uhr. Ein umfangreicher Schlagwortkatalog erleichtert die Suche. Sollten Antworten dennoch offen bleiben, helfen Ansprechpartner am Service-Telefon des REACH-CLP Helpdesks unter der Nummer 0231 9071-2971 gerne weiter.
Die FAQs befinden sich im Bereich „Häufig gestellte Fragen zu REACH und CLP“ der Internetseite des REACH-CLP Helpdesk www.reach-clp-helpdesk.de.
Der REACH-CLP Helpdesk ist die nationale Auskunftsstelle für Hersteller, Importeure und Anwender chemischer Stoffe. Er wurde bei der BAuA eingerichtet und wird für die Bereitstellung von spezifischen Informationen zu REACH und CLP durch ein Expertennetzwerk verschiedener Bundesbehörden unterstützt.
Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund und den Standorten Berlin, Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.
Quelle: BAuA
Seminar: „Aktuelles zum Gefahrstoffrecht“
Praxisnahe Rechtshilfen im „Super-Chemikalienjahr“ 2010
Die Änderungen im Europäischen Chemikalienrecht wirken sich auch auf die deutsche Gefahrstoffverordnung aus. Mit dem Seminar „Aktuelles zum Gefahrstoffrecht“ greift die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) diese Entwicklungen auf. Das Seminar findet am 30. September 2010 zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr in der BAuA in Dortmund statt.
Mehr Transparenz und mehr Sicherheit beim Umgang mit Chemikalien sind erklärte Ziele von REACH und CLP. Doch das neue europäische Chemikalienrecht bringt vielfältige Änderungen zum bisherigen Recht mit sich. Nicht immer lassen sich die Auswirkungen auf die betriebliche Praxis eindeutig erkennen. Mit dem Seminar bietet die BAuA vor allem klein- und mittelständischen Betrieben Hilfestellung bei Anwendung und Umsetzung an.
Dazu berichten Experten der BAuA über die Weiterentwicklung der Gefahrstoffverordnung und neue Technische Regeln. Auch risikobasierte Ansätze zum Gefahrstoffmanagement und die neuen Einstufungs- und Kennzeichnungsregelungen durch CLP werden praxisnah erläutert.
Das gesamte Programm der Veranstaltung befindet sich auf der Website der BAuA im Bereich „Aktuelles und Termine“.
Für das Seminar, das sich insbesondere an Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Aufsichtspersonen, Betriebsräte und Führungskräfte richtet, wird eine Teilnahmegebühr von 145 Euro erhoben. Anmeldungen und Rückfragen sind bei Erhard Kirschke möglich, Telefon: 0231 9071-2219, Fax: 0231 9071-2299, E-Mail: veranstaltungen@baua.bund.de.
Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund und den Standorten Berlin, Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.
Quelle: BAuA
Unternehmen können Chemikalien online melden
Service des REACH-CLP Helpdesks der BAuA
Deutsche Unternehmen können ihrer in der CLP-Verordnung stehenden Pflicht, Stoffe in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis zu melden, jetzt mit einem Online-Formular nachkommen. Die CLP-Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Stoffe gilt seit 2009. Fragen dazu beantwortet der REACH-CLP Helpdesk, die nationale Auskunftsstelle für Hersteller, Importeure und Anwender chemischer Stoffe. Er wurde bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eingerichtet und wird für die Bereitstellung von Informationen zu REACH und CLP durch ein Expertennetzwerk verschiedener Bundesbehörden unterstützt.
Auf der Website der nationalen Auskunftsstelle www.reach-clp-helpdesk.de finden Unternehmer neben Informationen zur Erstellung ihrer Einstufungs- und Kennzeichnungsmeldung auch den Link zur Online-Meldung bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA). Auch können häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Meldung und die Antworten des Helpdesks und der ECHA zu den Themen in deutscher Sprache im Bereich „Häufig gestellte Fragen zu REACH und CLP“ unter dem Abschnitt „CLP-Verordnung“ abgerufen werden.
Online-Meldung:
www.reach-clp-helpdesk.de/de/CLP/EuK_Meldung/EuK-Meldung.html
Häufig gestellten Fragen zu CLP:
www.reach-clp-helpdesk.de/de/FAQ/CD/CLP/CLP-FAQ.html
Hintergrund
Nach der CLP-Verordnung (CLP für Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) müssen chemische Stoffe ab dem 1. Dezember 2010 an die ECHA gemeldet werden. Ziel der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen ist es, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen, sowie den freien Warenverkehr innerhalb des gemeinsamen europäischen Binnenmarktes für chemische Stoffe, Gemische und bestimmte Erzeugnisse zu gewährleisten.
Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund und den Standorten Berlin, Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.
Quelle: BAuA
Längere Lebensarbeitszeit erfordert Investitionen in Prävention und Gesundheitsförderung
Um eine längere Lebensarbeitszeit zu ermöglichen, werden noch erhebliche Investitionen in Prävention und Gesundheitsförderung nötig sein. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um ein höheres Renteneintrittsalter hin. „Um möglichst lange arbeiten zu können, ist es notwendig, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass sie die Gesundheit fördern und ihr nicht schaden“, erklärt Dr. Walter Eichendorf, stv. Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Dass dies noch nicht überall der Fall ist, zeigen verschiedene Erhebungen – unter anderem das iga-Barometer 2007. Die Umfrage der Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) ergab unter anderem, dass etwa die Hälfte der Erwerbstätigen sich nicht oder nur eingeschränkt vorstellen kann, ihre derzeitige Arbeitstätigkeit bis zum 65. Lebensjahr ausüben zu können. Besonders negative Ergebnisse ergaben sich für die Angehörigen der Fertigungsberufe sowie bei Frauen im Bereich Lehrer und Sozialarbeit, wo sich weniger als 40 Prozent der Befragten uneingeschränkt vorstellen konnten, ihre Tätigkeit bis zum 65. Lebensjahr auszuüben.
„Angesichts des demografischen Wandels und des damit verbundenen Fachkräftemangels brauchen wir die Fähigkeiten und Talente älterer Arbeitnehmer“, sagt Eichendorf. „Wir werden aber nur dann auf dieses Potenzial bauen können, wenn wir jetzt in die Gesunderhaltung der Beschäftigten investieren.“
Quelle: DGUV
Verordnung zum Schutz vor künstlicher optischer Strahlung in Kraft getreten
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen informieren und helfen bei der Umsetzung
Seit dem 27. Juli 2010 ist die Verordnung zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung in Kraft. Sie legt Grenzwerte für die Belastung fest und fordert Schutzmaßnahmen dort, wo die Gesundheit von Beschäftigten durch Laserstrahlung und andere optische Strahlung aus künstlichen Quellen gefährdet ist. Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) hat
* Informationen zur Exposition, zu Vorschriften, Grenzwerten und Schutzmaßnahmen zusammengestellt.
In Deutschland gelten schon lange Vorschriften zum Schutz gegen Laserstrahlung, sogenannte kohärente Strahlung. Mit der neuen Verordnung gibt es nun erstmals auch Grenzwerte für andere Arten künstlicher optischer Strahlung, sogenannte inkohärente Strahlung; dazu zählen ultraviolette, sichtbare und infrarote Strahlung. Auch diese Strahlung kann Augen und Haut des Menschen schädigen. Beispiele sind Hornhaut- und Bindehautentzündungen, Linsentrübungen, Netzhautverbrennungen, Sonnenbrand und Hautkrebs. „Optische Strahlung tritt an vielen Arbeitsplätzen auf“, sagt Dr. Harald Siekmann, Strahlungsexperte des IFA. „Jeder kennt beispielsweise das Problem verblitzter Augen beim Schweißen durch die hohe UV-Strahlung.“ Aber auch Beschäftigte an Hochöfen und Glasschmelzen seien gefährdet, ebenso wie Mitarbeiter in der Druckfarbentrocknung oder bei der Prüfung von Werkstücken, die mit UV-Strahlung auf Haarrisse untersucht werden.
Zu den klassischen Schutzmaßnahmen zählen persönliche Schutzausrüstung, wie Kleidung, Handschuhe, Brillen, die den direkten Kontakt mit Strahlung verhindern. Aber auch technische und bauliche Maßnahmen können die Belastung für den Mensch reduzieren: Dazu zählen Filterscheiben, Abschirmwände und Kapselungen. Auf seinen Internetseiten gibt das IFA umfassende Informationen zum sicheren Umgang mit optischer Strahlung. Insbesondere findet der Nutzer hier auch Hinweise zur Anwendung der neuen Grenzwerte für inkohärente optische Strahlung.
Quelle: DGUV
Hilfe bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen
IFA-Internetangebot beantwortet Fragen aus der Praxis
Welche Schutzmaßnahmen sind an einem Arbeitsplatz notwendig, an dem Beschäftigte krebserzeugenden Stoffen ausgesetzt sind? Wer das beurteilen muss, stand bislang vor einem Problem: Die gültige Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) lässt nur noch gesundheitsbasierte Luftgrenzwerte am Arbeitplatz zu. Für krebserzeugende Gefahrstoffe sind solche Grenzwerte in der Regel nicht möglich und eine Beurteilung der Exposition damit schwierig. Abhilfe soll das Risikoakzeptanzkonzept des Ausschusses für Gefahrstoffe schaffen, speziell die dort genannten Exposition-Risiko-Beziehungen (ERB) und Risikowerte. Um die Anwendung des Konzeptes zu erleichtern, hat das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) gemeinsam mit dem Koordinierungskreis Gefährliche Arbeitsstoffe der gesetzlichen Unfallversicherung ein neues Internetangebot erarbeitet, das jetzt veröffentlicht wurde.
Das Risikoakzeptanzkonzept befindet sich seit Juni 2008 in der Erprobung. Mit ihm lässt sich die Exposition bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen am Arbeitsplatz beurteilen. Es besteht aus zwei Bausteinen: Exposition-Risiko-Beziehungen (ERB) einerseits beschreiben das zusätzliche Krebserkrankungsrisiko in Abhängigkeit von der Stoffkonzentration am Arbeitsplatz. Risikowerte andererseits bezeichnen eine sozialpolitisch vertretbare Risikohöhe bei lebenslanger beruflicher Exposition (40 Jahre, 8 Stunden täglich). Aus den ERB lassen sich Expositionskonzentrationen für krebserzeugende Gefahrstoffe in der Luft am Arbeitsplatz ableiten, die den Risikowerten entsprechen. Ein Vergleich dieser Werte mit der Exposition an einem konkreten Arbeitsplatz gibt dem Betrieb einen klaren Hinweis auf die dort erforderlichen Schutzmaßnahmen.
Die Anwendung des Konzeptes, zum Beispiel im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung oder der arbeitmedizinischen Vorsorge, stellt die Betriebe jedoch vor viele Fragen: Schließt die Einhaltung der ERB Gesundheitsgefahren aus? Was kann ich mit den bereits veröffentlichten ERB anfangen? Welche Verbindlichkeit haben ERB? Sind ERB Grenzwerte nach GefStoffV? Sind bei Stoffen ohne ERB spezielle Vorsorgeuntersuchungen vorgesehen? An welchem ERB-Wert muss man sich beim Bau einer neuen Anlage orientieren? Können ERB als Entscheidungsgrundlage dienen, ob eine Luftrückführung zulässig ist? Wie ist der Zusammenhang zwischen ERB und Umweltbelastungen?
Antworten auf diese und viele andere Fragen haben die Unfallversicherungsträger und das IFA seit 2008 im Austausch mit den Betrieben zusammengetragen, beantwortet und nun im Internetauftritt des IFA veröffentlicht. Nutzer können den Katalog jederzeit um eigene Fragen ergänzen.
Zum Internetangebot: www.dguv.de, Webcode d105371
Quelle: DGUV
Erste deutsche Fachmesse zum Thema Gefahrgut und Gefahrstoffe
Vom 2.-3. Februar 2011 findet auf der Messe Essen die Premiere der easyFairs GEFAHRGUT statt. Auf der parallel laufenden Fachtagung können sich Besucher außerdem über die neuen Regelungen und Vorschriften der ab Januar gültigen Gefahrgutverordnung 2011 informieren.
Dies ist die erste Fachmesse in Deutschland, die sich speziell mit Produkten, Lösungen und Dienstleistungen für den Umgang mit Gefahrgut und Gefahrstoffen beschäftigt – und das pünktlich zum Inkrafttreten der Neuerungen im Gefahrgutrecht Anfang 2011. Die Fachzeitschrift Gefahr/gut veranstaltet deshalb begleitend zur Veranstaltung eine Fachtagung. Dort können sich die Teilnehmer über die Änderungen der gesetzlichen Vorschriften und die aktuellen Trends bei Transport, Handling und Lagerung von gefährlichen Gütern und Gefahrstoffen informieren. Dem Besucher wird so eine optimale Synergie zwischen Theorie und Praxis geboten.
Zur ersten easyFairs GEFAHRGUT werden rund 80 Aussteller und mehr als 1.500 Fachbesucher aus dem deutschsprachigen Raum erwartet. Mit dabei sind bereits Unternehmen wie Denios AG, Düperthal, G&H GmbH Rothschenk, Greif Germany, HC Hessenthaler Container, Maschinen Meyer GmbH, Prevor GmbH und Hoyer GmbH.
Das Thema Gefahrgut ist weit mehr als nur die roten Warnhinweise auf den Gefahrguttransporten, die uns täglich auf den Strassen begegnen. Bei zahlreichen Produktionsabläufen besonders in der Chemie- und Pharmaindustrie, gehört der Umgang mit Gefahrstoffen zum Alltag. Dabei bezieht sich Gefahrstoff und Gefahrgut nicht nur auf giftige Abfallprodukte. Auch viele Rohstoffe und Materialien, die in der Produktion benötigt werden, fallen darunter. Der gesamte Prozess des Umgangs mit Gefahrstoffen und -gütern ist für die produzierenden Unternehmen mit großem Organisationsaufwand und oft mit vielen Kosten verbunden. Nicht nur bei der Klassifizierung, Kennzeichnung und Verpackung, sondern auch bei Lagerung, Transport und Entsorgung müssen die zahlreichen Vorgaben des Gesetzgebers erfüllt werden, damit Sicherheit und Schutz von Mensch und Umwelt gewährleistet sind. . Die easyFairs GEFAHRGUT ist so konzipiert, dass jeder Gefahrgutverantwortliche- ob in der Produktion, im Lager oder im Transport – die richtige Lösung für seinen Bereich findet. Eine besondere Rolle im Umgang mit Gefahrgut spielt dabei der Bereich Ladungssicherung.
Um das Informationsangebot zu vervollständigen, wird parallel zur easyFairs GEFAHRGUT eine Fachtagung der Zeitschrift Gefahr/gut stattfinden Durch den frühen Termin im Februar können die Fachbesucher sich aus erster Hand über die neuen Regelungen und Vorschriften der ab Januar gültigen Gefahrgutverordnung 2011 und die aktuellen Trends bei Transport, Handling und Lagerung von gefährlichen Gütern und Gefahrstoffen informieren.
Einfachheit als Maß der Dinge
Besonders in wirtschaftlich schwierigen Zeiten und steigendem internationalen Wettbewerb müssen Unternehmen den Nutzwert einer Messeteilnahme genau überprüfen. easyFairs bietet mit seinem innovativen Messekonzept eine zeit- und kosteneffiziente Kommunikationsplattform für Aussteller und Besucher. Die Veranstaltungen dauern nur zwei Tage und können durch das angebotene Allinklusive-Paket mit Standbau und Vollausstattung zu einem festen Preis und ohne versteckte Nebenkosten, unkompliziert und ohne viel Aufwand organisiert werden. Das einheitliche und kompakte Standlayout betont den Charakter der Messe als Marktplatz, um einfach Geschäfte machen zu können. Die Fachbesucher profitieren von den klaren Strukturen, dem direkten Kontakt zum Anbieter und der themenfokussierten Ausrichtung der Messeteilnehmer. Neben Zeit sparen die Fachbesucher auch Geld, da der Eintritt bei Vorregistrierung kostenlos ist.
Weitere Informationen
easyFairs Deutschland GmbH
Siegbert Hieber
hieber@easyfairs.com
http://www.easyfairs.com
Quelle: easyFairs Deutschland GmbH, www.easyfairs.com
Dem Nachwuchs auf der Spur
Die nächste Generation bei dreitägigem Präventionsforum mit Kongress und Fachmesse im Fokus: Was Auszubildende erwarten, warum bereits in der Schule für Sicherheit und Gesundheit sensibilisiert werden soll und wieso lebenslanges Lernen der Fachkräfte wichtig ist
Als Präventionsforum für Sicherheit und Gesundheit lässt die Arbeitsschutz Aktuell 2010 erst gar keinen „Generationenkonflikt“ entstehen. Die Arbeitsschutzexperten sind bei Kongress und Fachmesse vom 19. bis 21. Oktober in der Leipziger Messe unter dem Titel „Die nächste Generation – Arbeitsschutz in der Ausbildung“ dem Nachwuchs auf der Spur. Indem Andreas Krewerth beispielsweise zentrale Ergebnisse der Studie „Ausbildung aus der Sicht der Auszubildenden“ vorstellt, versetzt der Wissenschaftliche Mitarbeiter am Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) Ausbildungsverantwortliche in die Lage, die eigene Ausbildungspraxis zu hinterfragen. Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels, der einen vermehrten Wettbewerb der Betriebe um weniger werdende Schulabsolventen in Aussicht stellt, bietet sich ein solcher Perspektivwechsel an.
Auf welche Ausbildungsbedingungen legen Auszubildende Wert, inwiefern wurden ihre Erwartungen erfüllt, mit welchen Problemen sehen sie sich konfrontiert und wie gehen die Auszubildenden damit um? Die repräsentative BIBB-Studie „Ausbildung aus der Sicht der Auszubildenden“ gibt Antworten. Im ersten Halbjahr 2008 wurden dabei rund 6.000 Auszubildende aus dem zweiten Ausbildungsjahr in 15, stark besetzten dualen Ausbildungsberufen befragt. „Während der nachwachsenden Generation oft mangelnde Leistungsbereitschaft vorgeworfen wird, schätzen Auszubildende dies anders ein. Ihnen ist es sogar besonders wichtig, bereits in der Ausbildung ,echte Arbeit‘ für die Betriebe zu leisten“, sagt Krewerth. Wie der Leiter des BIBB-Forschungsprojekts erklärt, schreckten die Jugendlichen dafür auch nicht vor Überstunden, Verantwortung oder Aufgaben, die nicht unmittelbar zur Ausbildung gehören, zurück. Gleichwohl sei die hohe Leistungsbereitschaft an eine Bedingung geknüpft: „Die Auszubildenden möchten für ihre Leistungen in den Betrieben anerkannt und von qualifizierten Ausbildern betreut werden“, sagt Krewerth. Der BIBB-Experte: „Wenn Betriebe ein solch gutes soziales Arbeitsumfeld bieten, können sie mit hohem Engagement der Auszubildenden rechnen. Wenn nicht, werden sie Probleme haben, die angesichts des demographischen Wandels weniger werdenden Schulabsolventen für sich zu gewinnen.“
Das „andere“ GDA-Arbeitsprogramm
Unter den Projekten der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) findet sich eines, das sich nicht mit der Arbeitswelt beschäftigt. Dr.-Ing. Klaus Zweiling, Fachbereichsleiter Prävention der Unfallkasse Thüringen, stellt das „andere“ Arbeitsprogramm während der Arbeitsschutz Aktuell 2010 vor, das das konkrete übergeordnete GDA-Ziel, die Verringerung von Häufigkeit und Schwere von Arbeitsunfällen, über eine Sensibilisierung an allgemeinbildenden Schulen verfolgt. Die besondere Entwicklungsphase im Schulalter, in der Verhaltensweisen noch ausgeprägt und gebildet werden, soll ausgenutzt werden. Bei Schülern sind die Erfolgschancen, sie mit Kompetenzen für Sicherheit und Gesundheitsschutz auszustatten, größer als bei Erwachsenen.
Lebenslanges Lernen
Den Nachwuchs der Fachkräfte im Arbeitsschutz hat Dr. Arno Weber, Vorstand des Ressorts Aus- und Weiterbildung des Verbands Deutscher Sicherheitsingenieure (VDSI), im Blick. Er macht sich in seinem Kongressbeitrag „Lebenslanges Lernen – Grundausbildung und Fortbildung im Einklang“ für die Einbindung neuer Erkenntnisse und Herausforderungen in die Grundausbildung stark. Zudem sei es wichtig, die Sensibilität und die Eigenverantwortung der angehenden Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu stärken, selbst aktiv die eigene Weiterbildung im späteren Berufsleben bis zum letzten Arbeitstag zu betreiben und einzufordern. Schließlich befinde sich der Arbeitsschutz in stetigem Wandel und bedinge veränderte Rollenverständnisse.
Preis-Vorteil: mit der Bahn nach Leipzig
Mit dem Bahn-Special der Deutschen Bahn und der HINTE GmbH können die Besucher des Präventionsforums sparen. Für Hin- und Rückfahrt zur Arbeitsschutz Aktuell nach Leipzig werden in der 2. Klasse 99 Euro, in der 1. Klasse 159 Euro fällig. Wer sich beispielsweise von Hamburg aus nach Leipzig in der 2. Klasse aufmacht, zahlt normalerweise 186 Euro, mit dem Bahn-Special nur 99 Euro und spart satte 87 Euro. Wer von Nürnberg Richtung Leipzig startet spart immer noch 25 Euro. Zu buchen ist das Bahn-Special telefonisch unter der Service-Nummer +49 (0)1805 – 31 11 53 mit Angabe des Stichworts „Arbeitsschutz Aktuell“. Das Ticket gilt im Reisezeitraum 17. bis 23. Oktober. Alle weiteren Informationen sind unter www.arbeitsschutz-aktuell.de zu finden.
Online anmelden und Frühbucherrabatt sichern
Wer sich zum Kongress anmelden möchte, kann dies online unter www.arbeitsschutz-aktuell.de tun. Dort kann das Anmeldeformular auch heruntergeladen und per Fax (0721-9 31 33 799) zurückgesandt werden. Den ermäßigten Frühbucherpreis sichern sich alle, die sich noch bis 6. August 2010 zum Kongress anmelden.
Die „Arbeitsschutz Aktuell – das Präventionsforum“ findet alle zwei Jahre an wechselnden Messe-Standorten statt. Partner aus Institutionen und Wirtschaft werden in den jeweiligen Regionen in die thematische Ausrichtung aktiv einbezogen. Die Fachvereinigung Arbeitssicherheit (FASI) e.V. ist ideeller Träger der dreitägigen Fachmesse sowie des Kongresses, der 2010 unter dem Motto „Zielgerichtet eine sichere und gesunde Zukunft gestalten“ steht.
Die Arbeitsschutz Aktuell wird von der HINTE GmbH veranstaltet. Die FASI e.V. besteht aus den Mitgliedsorganisationen Verband Deutscher Sicherheitsingenieure (VDSI), Verein Deutscher Revisions-Ingenieure und Verein Deutscher Gewerbeaufsichtsbeamter.
Detailliertes Kongressprogramm unter: http://www.arbeitsschutz-aktuell.de/deutsch/page/kongress/fachvortraege_uebersicht.php
Bildmaterial zum Download unter: http://www.arbeitsschutz-aktuell.de/deutsch/page/presse/downloads_bilder.php
Quelle: www.arbeitsschutz-aktuell.de
Bildschirm nicht erhöht aufstellen
Wer am Bildschirm arbeitet, kennt das Gefühl, wenn der Nacken verspannt ist. Das liegt häufig an einem falsch aufgestellten Computerbildschirm, darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG hin. „In der Praxis zeigt sich, dass viele Beschäftigte den Bildschirm zu hoch aufgestellt haben“, erklärt Sylke Neumann, die als Präventionsexpertin bei der VBG tätig ist. Eine ständig leicht nach oben gerichtete Kopfhaltung kann zu Verspannungen im Schulter-Nacken-Bereich oder zu Kopfschmerzen führen.
„Das kommt meist dann vor, wenn der Bildschirm auf einem Desktop-Rechner oder einem anderen Gegenstand platziert wird“, weiß Neumann. Dabei gilt die Faustregel: Den Bildschirm nicht erhöht, sondern direkt auf dem Tisch und um 35 Grad nach hinten geneigt aufstellen, damit die oberste Zeile des Bildschirms nicht über der Augenhöhe liegt. „Dadurch erreicht man eine entspannte Kopfhaltung, wie man sie auch beim Lesen eines Buches oder einer Zeitung automatisch einnimmt“, so die Präventionsexpertin. Ein weiterer positiver Effekt jener Kopfhaltung: Die Sehleistung der Augen ist in dieser Stellung am größten.
Weitere Informationen:
Die Broschüre „Bildschirm und Büroarbeitsplätze“ kann unter www.vbg.de/downloads ebenso heruntergeladen werden wie der Flyer „Gesund arbeiten am PC“, der veranschaulicht, wie man Möbel und Arbeitsmittel richtig einstellt.
Quelle: VBG
Sicherheit von Zeitarbeitern verbessern
Fachveranstaltung in Dortmund stellt Projektergebnisse vor
Nach dem deutlichen Rückgang der Beschäftigung in der Zeitarbeit während der Krise geht es nun wieder deutlich aufwärts. Fast 670.000 Zeitarbeitnehmer zählte die Bundesagentur für Arbeit für 2009. Damit hat sich der Anteil der Zeitarbeiter auf dem Arbeitsmarkt in den vergangenen zehn Jahren fast verdoppelt. Umso auffälliger ist der Mangel an anwendungsorientierten Konzepten, um Zeitarbeitnehmer systematisch in den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Entleihunternehmen einzubeziehen. Ansätze zeigt die gemeinsame Veranstaltung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), des Projekts GRAziL und der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie auf. Die Fachveranstaltung „Sicherheit und Gesundheit von Zeitarbeitern in Entleihunternehmen“ findet am 6. September 2010 zwischen 10.00 Uhr und 16.00 Uhr in der DASA in Dortmund statt.
Probleme beim Arbeits- und Gesundheitsschutz von Zeitarbeitern entstehen oftmals, weil es nicht gelingt, sie in die betrieblichen Abläufe und die betriebliche Arbeitsschutzorganisation des Entleihunternehmens einzubeziehen. Auf diesen Aspekt hat sich das im Rahmen des Modellprogramms zur Bekämpfung arbeitsbedingter Erkrankungen des Bundesarbeitsministeriums geförderte Projekt GRAziL („Gestaltung, Umsetzung und Transfer von Instrumenten zum Ressourcenmanagement und zum Arbeitsschutz im Rahmen eines zielgruppenbezogenen Ansatzes für Leiharbeitnehmer in Entleihunternehmen“) konzentriert und Lösungsstrategien erarbeitet. Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie fördert die Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in der Zeitarbeit durch gezielte Sensibilisierung und Information in den Entleihunternehmen.
Die Veranstaltung zielt darauf ab, die im Rahmen der Aktivitäten gewonnenen Erkenntnisse sowie die entwickelten Unterstützungsinstrumente und -strategien vorzustellen und zu diskutieren. Neben ausgewählten Expertenbeiträgen steht die Diskussion mit den Praktikern im Vordergrund der Veranstaltung.
Der genaue Programmablauf und weitere Informationen befinden sich auf den Internetseiten der BAuA in der Rubrik „Aktuelles und Termine“. Die Teilnahmegebühr beträgt 80 Euro. Anmeldungen sind bis zum 20. August 2010 möglich bei Ingrid Bayer, Tel.: 0231 556976-31, Fax: 0231 556976-30, E-Mail: bayer@prospektiv-do.de.
Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund und den Standorten Berlin, Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.
Die nächste Generation – Arbeitsschutz in der Ausbildung
Als Präventionsforum für Sicherheit und Gesundheit lässt die Messe „Arbeitsschutz Aktuell 2010 vom 19. bis 21. Oktober in Leipzig erst gar keinen „Generationenkonflikt“ entstehen.
Was Auszubildende erwarten, warum bereits in der Schule für Sicherheit und Gesundheit sensibilisiert werden soll und wieso lebenslanges Lernen der Fachkräfte wichtig ist, zeigen die Arbeitsschutzexperten bei der Kongress und Fachmesse unter dem Titel „Die nächste Generation – Arbeitsschutz in der Ausbildung“. Indem Andreas Krewerth beispielsweise zentrale Ergebnisse der Studie „Ausbildung aus der Sicht der Auszubildenden“ vorstellt, versetzt der Wissenschaftliche Mitarbeiter am Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) Ausbildungsverantwortliche in die Lage, die eigene Ausbildungspraxis zu hinterfragen. Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels, der einen vermehrten Wettbewerb der Betriebe um weniger werdende Schulabsolventen in Aussicht stellt, bietet sich ein solcher Perspektivwechsel an.
BIBB-Studie zeigt was Auszubildende wollen
Auf welche Ausbildungsbedingungen legen Auszubildende Wert, inwiefern wurden ihre Erwartungen erfüllt, mit welchen Problemen sehen sie sich konfrontiert und wie gehen die Auszubildenden damit um? Die repräsentative BIBB-Studie „Ausbildung aus der Sicht der Auszubildenden“ gibt Antworten. Im ersten Halbjahr 2008 wurden dabei rund 6.000 Auszubildende aus dem zweiten Ausbildungsjahr in 15, stark besetzten dualen Ausbildungsberufen befragt. „Während der nachwachsenden Generation oft mangelnde Leistungsbereitschaft vorgeworfen wird, schätzen Auszubildende dies anders ein. Ihnen ist es sogar besonders wichtig, bereits in der Ausbildung ‚echte Arbeit‘ für die Betriebe zu leisten“, sagt Krewerth. Wie der Leiter des BIBB-Forschungsprojekts erklärt, schreckten die Jugendlichen dafür auch nicht vor Überstunden, Verantwortung oder Aufgaben, die nicht unmittelbar zur Ausbildung gehören, zurück. Gleichwohl sei die hohe Leistungsbereitschaft an eine Bedingung geknüpft: „Die Auszubildenden möchten für ihre Leistungen in den Betrieben anerkannt und von qualifizierten Ausbildern betreut werden“, sagt Krewerth. Der BIBB-Experte: „Wenn Betriebe ein solch gutes soziales Arbeitsumfeld bieten, können sie mit hohem Engagement der Auszubildenden rechnen. Wenn nicht, werden sie Probleme haben, die angesichts des demographischen Wandels weniger werdenden Schulabsolventen für sich zu gewinnen.“
Das „andere“ GDA-Arbeitsprogramm
Unter den Projekten der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) findet sich eines, das sich nicht mit der Arbeitswelt beschäftigt. Dr.-Ing. Klaus Zweiling, Fachbereichsleiter Prävention der Unfallkasse Thüringen, stellt das „andere“ Arbeitsprogramm während der Arbeitsschutz Aktuell 2010 vor, das das konkrete übergeordnete GDA-Ziel, die Verringerung von Häufigkeit und Schwere von Arbeitsunfällen, über eine Sensibilisierung an allgemeinbildenden Schulen verfolgt. Die besondere Entwicklungsphase im Schulalter, in der Verhaltensweisen noch ausgeprägt und gebildet werden, soll ausgenutzt werden. Bei Schülern sind die Erfolgschancen, sie mit Kompetenzen für Sicherheit und Gesundheitsschutz auszustatten, größer als bei Erwachsenen.
Lebenslanges Lernen
Den Nachwuchs der Fachkräfte im Arbeitsschutz hat Dr. Arno Weber, Vorstand des Ressorts Aus- und Weiterbildung des Verbands Deutscher Sicherheitsingenieure (VDSI), im Blick. Er macht sich in seinem Kongressbeitrag „Lebenslanges Lernen – Grundausbildung und Fortbildung im Einklang“ für die Einbindung neuer Erkenntnisse und Herausforderungen in die Grundausbildung stark. Zudem sei es wichtig, die Sensibilität und die Eigenverantwortung der angehenden Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu stärken, selbst aktiv die eigene Weiterbildung im späteren Berufsleben bis zum letzten Arbeitstag zu betreiben und einzufordern. Schließlich befinde sich der Arbeitsschutz in stetigem Wandel und bedinge veränderte Rollenverständnisse.
Infos rund um Anreise und Anmeldung
Informationen zu günstigen Bahnverbindungen und Anmeldeformalitäten sowie das Programm finden Interessierte unter www.arbeitsschutz-aktuell.de. Den ermäßigten Frühbucherpreis sichern sich alle, die sich noch bis 6. August 2010 zum Kongress anmelden.
Quelle: www.arbeitsschutz-aktuell.de
Berufliche Gesundheitsförderung steigert die Produktivität und verbessert das Wohlbefinden
Berufliche Gesundheitsförderung führt zu einer besseren Gesundheit, Rückgang der Fehlzeiten, höherer Motivation und gesteigerter Produktivität: So lautet die Botschaft der Kampagne Berufliche Gesundheitsförderung der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA). Arbeitgeber spielen eine entscheidende Rolle bei der Ermutigung der Arbeitnehmer zu einer gesunden Lebensweise. Abgesehen vom Nutzen für die Gesundheit bringt jeder in die Berufliche Gesundheitsförderung investierte Euro aufgrund der verringerten Fehlzeiten eine Investionsrendite von 2,50 bis 4,80 EUR.
Dem Direktor bei EU-OSHA, Jukka Takala, zufolge zahlt sich die ‚Förderung einer gesunden Lebensweise für jedermann aus. Ferner bringt es auch den Angestellten selbst und ihren Arbeitgebern Vorteile, aber auch der Gesellschaft, denn die Kosten für das Gesundheitssystem werden gesenkt. Und in einer alternden Arbeitsbevölkerung sind Maßnahmen zur Beruflichen Gesundheitsförderung umso wichtiger. Wir müssen dafür sorgen, dass die Menschen länger gesünder bleiben. Um dies zu erreichen, müssen Arbeitnehmer und -geber Hand in Hand arbeiten, um eine gesündere Arbeitskultur zu schaffen.‘
Schritte zu Gesundheitsförderung tragen zur Risikoprävention am Arbeitsplatz bei, ersetzen jedoch keine angemessenen Maßnahmen im Bereich Sicherheit und Gesundheit. Es ist wenig sinnvoll, ein Programm zur betrieblichen Gesundheitsförderung einzuführen, ohne eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung zu bieten. Grundlage eines solchen Programms ist vor allem eine Kultur des gesunden Arbeitens, wobei aber alle rechtlichen Erfordernisse respektiert werden müssen. Bei der Umsetzung von Maßnahmen im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung sollten sowohl organisatorische als auch individuelle Faktoren in Betracht gezogen werden. Viele europäische Unternehmen verfügen über solche Programme. Diese dienen dazu, Arbeitnehmer zu ermutigen, ihre Ernährung aufzuwerten (zum Beispiel durch fettarme Angebote in Kantinen), oder Manager zu schulen, Stresssymptome bei ihren Angestellten zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Der Dundee City Council im Vereinigten Königreich hat sich dafür eingesetzt, die psychische und körperliche Gesundheit seiner Mitarbeiter in der Abteilung Soziale Arbeit zu verbessern. Zu diesen Initiativen gehören Maßnahmen auf organisatorischer Ebene, wie beispielsweise eine familienfreundliche Politik sowie individuell zugeschnittene Maßnahmen, wie die Zurverfügungstellung einer vertraulichen Beratung und einer bezuschussten Mitgliedschaft in einem Diätclub. Diese Programme haben bereits zu einer Verbesserung der Gesundheit von Angestellten geführt. Durch eine Verringerung von Stress, Ängsten und Muskel- und Skeletterkrankungen wurden schätzungsweise 165 000 Euro an Kosten durch krankheitsbedingte Fehlzeiten eingespart.
Die EU-OSHA hat ein neues Webportal zur Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz in Betrieb genommen. Dieses enthält zwei neue Factsheets, die Arbeitnehmern und -gebern einen Überblick und Empfehlungen bieten. Das Angebot reicht von Möglichkeiten zur Schaffung einer günstigen Arbeitsumgebung bis zur Lieferung von Informationen, Ideen und der Ermutigung in Gesundheitsfragen, wie beispielsweise dem Aufgeben des Rauchens. Das Portal enthält auch Ressourcen zu vorbildlichen Verfahren, wie nützliche Links und Fallstudien.
Weitere Informationen zur Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz finden Sie unter: http://osha.europa.eu/en/topics/whp
Links:
Factsheet: Berufliche Gesundheitsförderung für Arbeitgeber
http://osha.europa.eu/de/publications/factsheets/en_93.pdf/view
Factsheet: Berufliche Gesundheitsförderung für Arbeitnehmer
http://osha.europa.eu/de/publications/factsheets/en_94.pdf/view
Förderung der geistigen Gesundheit im Gesundheitswesen
http://osha.europa.eu/de/publications/e-facts/46/view
Gesundheitsförderung im Transportgewerbe
http://osha.europa.eu/de/publications/e-facts/47.pdf/view
Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz auf einen Blick
http://osha.europa.eu/de/topics/whp
Quelle: European Agency for Safety and Health at Work
Sichere Instandhaltung ist ein gutes Geschäft: 30 gesamteuropäische Organisationen werden offizielle Kampagnenpartner
Unternehmen und Verbände aus dem privaten und öffentlichen Sektor, darunter einige der renommiertesten Unternehmen Europas, haben sich mit der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) in der neuen Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“ 2010/11 zum Thema „sichere Instandhaltung“ zusammengeschlossen.
Eine breite Palette gesamteuropäischer und internationaler Organisationen hat sich in der Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“ 2010/11 der EU-OSHA zum Thema „sichere Instandhaltung“ in dem Bestreben zusammengefunden, die Zahl der Arbeitsunfälle zu verringern. Ziel der Kampagne, die auf den Ergebnissen der Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“ 2008/09 zum Thema „Gefährdungsbeurteilung“ aufbaut, ist die Sensibilisierung für ordnungsgemäße Instandhaltung am Arbeitsplatz. Gute praktische Lösungen im Bereich der sicheren Instandhaltung werden im Rahmen der Kampagne durch eine Vielzahl von Aktivitäten gefördert, unter anderem Konferenzen, Seminare und Schulungsveranstaltungen für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und andere mit Instandhaltungsarbeiten beschäftigte Akteure.
„Schätzungen zufolge hängen in manchen europäischen Ländern bis zu 20% aller Arbeitsunfälle mit Instandhaltung zusammen, und in mehreren Branchen sind mehr als die Hälfte aller Unfälle instandhaltungsbezogen. 10-15% aller tödlichen Unfälle bei der Arbeit sind auf Instandhaltungsarbeiten zurückzuführen. Es ist daher unerlässlich, dass Instandhaltung ordnungsgemäß und unter Berücksichtigung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbelange der Arbeitnehmer durchgeführt wird. Durch die Vermittlung der Bedeutung der sicheren Instandhaltung am Arbeitsplatz werden die Kampagnenpartner der EU-OSHA eine unschätzbare Rolle spielen“, sagte Dr. Jukka Takala, Direktor der EU-OSHA.
Die Kampagnenpartner werden durch eigene Veranstaltungen im Rahmen der Kampagne sowie durch ihre eigenen Kommunikationsnetze dazu beitragen, dass die sichere Instandhaltung sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene auf die Tagesordnung gesetzt wird. Austausch und gemeinsame Nutzung von Wissen und Erfahrungen werden den Kernpunkt der Kampagne bilden und dafür sorgen, dass Organisationen in den Genuss der operativen und wirtschaftlichen Vorteile einer sichereren Instandhaltung kommen. Überall in der EU werden die Kampagnenpartner die Diskussion über sichere Instandhaltung und ihre Bedeutung für die Minimierung der Gefahren am Arbeitsplatz unterstützen. Beispielsweise werden Workshops veranstaltet, die auf so unterschiedliche Branchen wie Landwirtschaft, Bauwesen und chemische Industrie ausgerichtet sind – die traditionell als Branchen mit hohem Risiko gelten, in denen Arbeitnehmer tagtäglich mit erhöhten gesundheitlichen Risiken konfrontiert sind.
Die EU-OSHA wird im Verlauf der Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“ weitere Vereinbarungen mit offiziellen Kampagnenpartnern schließen. Weitere Informationen über die Kampagnenpartner und die Aktivitäten, die diese in Ihrer Region veranstalten werden, finden Sie auf der Website zur Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“ unter http://osha.europa.eu/de/campaigns/hw2010/partners/eu-partners
[1] Offizielle Kampagnenpartner: AIRLIQUIDE WELDING; BAXTER; BUSINESSEUROPE; European Chemical Industry Council (CEFIC); CEOC International; DELPHI; European Federation of Trade Unions in the Food, Agriculture and Tourism Sectors (EFFAT); European Technology Platform on Industrial Safety (ETPIS); European Builders‘ Confederation (EBC); European Confederation of Police (EuroCOP); European Federation of National Maintenance Societies (EFNMS); European Network FOCUS; European Process Safety Centre (EPSC); European Safety Federation (ESF); European Textile Services Association (ETSA); European Transport Safety Council (ETSC); European Virtual Institute for Integrated Risk Management (EU-VRi); European Construction Industry Federation (FIEC); Federation of the European Ergonomic Societies (FEES); Federation of European Risk Management Associations (FERMA); GAMESA; General Electric Energy (GE); Ideal Standard International; Industrial Minerals Association – Europe (IMA-Europe); International Safety and Health Construction Coordinators Organisation (ISHCCO); MEDICOVER; PIRELLI & C. SpA; Federation of Occupational Health Nurses within the European Union (FOHNEU); Toyota Material Handling Europe AB (TMHE); UNI Europa.
Quelle: European Agency for Safety and Health at Work
Tagung „Gefahrstoffe 2010“ in Dortmund
Gefahrstoffverordnung und Deutscher Gefahrstoffschutzpreis
Das neue europäische Chemikalienrecht macht auch vor der Gefahrstoffverordnung nicht halt. So wird die Verordnung in diesem Jahr unter anderem an die EG-Verordnungen zu REACH und CLP angepasst. Diese Neuerungen und die Verleihung des 8. Deutschen Gefahrstoffschutzpreises sind die Themen der Tagung „Gefahrstoffe 2010“, zu der die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) am 4. Oktober 2010 in die DASA nach Dortmund einlädt.
REACH und CLP schaffen eine bessere Transparenz für den sicheren Umgang mit Chemikalien. Durch diese Informationen ergeben sich neue Möglichkeiten, um Gefährdungen zu beurteilen und Schutzmaßnahmen festzulegen. Referenten aus dem Bundesarbeitsministerium berichten über die Anpassungen der Gefahrstoffverordnung und die geplanten Umsetzungen im Technischen Regelwerk. Zudem präsentieren die Sieger des 8. Deutschen Gefahrstoffschutzpreises ihre ausgezeichneten Wettbewerbsbeiträge. „Gefahrstoffe 2010“ zieht damit einen Spannungsbogen im weiten Feld des Gefahrstoffschutzes vom Regelwerk bis hin zu Beispielen guter Praxis. Das gesamte Programm der Veranstaltung befindet sich auf der Website der BAuA im Bereich „Aktuelles und Termine“.
Für die Tagung wird eine Teilnahmegebühr von 20 Euro erhoben, die an der Tagungskasse zu entrichten ist. Die Veranstaltung ist mit einem Fachpunkt für Fachkräfte für Arbeitssicherheit vom VDSI zertifiziert. Anmeldungen sind über die Website der BAuA möglich oder bei Hildegard Simon, Fax: 0231 9071-2299, E-Mail: veranstaltungen@baua.bund.de.
Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund und den Standorten Berlin, Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.
Quelle: baua
Forschung: Hohe Arbeitsdichte kann depressiv machen
Forschungsbericht über arbeitsbedingte Ursachen von Depressionen
Psychische Störungen, besonders Depressionen, führen immer häufiger zu Arbeitsunfähigkeit. Das Wissen um die Ursachen dieser Erkrankung ist daher auch für den Arbeitgeber relevant, damit er vorbeugend Maßnahmen ergreifen kann, um Fehlzeiten aufgrund von depressiven Störungen zu vermeiden. Eine Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat den Einfluss der Arbeitsbedingungen bei der Entstehung von Depressionen untersucht. Erstmals wurden die Arbeitsintensität und der Tätigkeitsspielraum der Angestellten objektiv gemessen, anstatt sich auf subjektive Einschätzungen zu beziehen.
Bisherige Studien belegten, dass ein Zusammenhang zwischen Arbeitsbedingungen und Depressionen besteht. Allerdings beurteilten die Studienteilnehmer in den meisten Fällen sowohl ihre Arbeitsbedingungen, als auch ihren Gesundheitszustand. Dieses Vorgehen erhöht jedoch die Wahrscheinlichkeit, dass ein Zusammenhang zwischen beiden Faktoren festgestellt wird. Hinzu kommt, dass depressiv verstimmte Menschen in ihrer Wahrnehmung gestört sein können, was zu Fehleinschätzungen der Arbeitssituation führen kann.
Die Studie der BAuA hat versucht, diese Untersuchungsmängel zu beseitigen, indem die Arbeitsbedingungen unabhängig vom Beschäftigten objektiv bewertet wurden. 517 deutsche Beschäftigte aus drei Branchen (Banken und Versicherungen, Gesundheitswesen und Öffentlicher Dienst) nahmen an der Studie teil. Es wurden objektive und subjektive Arbeitsanalysen durchgeführt. Depressionen wurden anhand des standardisierten klinischen Interviews und depressive Verstimmungen mittel eines Screening-Verfahrens diagnostiziert.
Das Ergebnis konkretisiert die bisherigen Erkenntnisse zu arbeitsbedingten Ursachen von Depression: Nur die objektiv bewertete Arbeitsintensität, nicht aber der Tätigkeitsspielraum stehen mit dem Auftreten von Depressionen in Zusammenhang. Das heißt: Je höher die objektive Arbeitsbelastung, desto häufiger traten sowohl Depressionen als auch depressive Verstimmungen bei den Beschäftigten auf. Aufgrund der objektiven Erhebungsmethode scheidet der Einfluss der verzerrten Wahrnehmung von erkrankten Mitarbeitern als Erklärung aus. Anders beim Tätigkeitsspielraum: Hier konnte ein Zusammenhang nach dem Prinzip „Je geringer der Handlungsspielraum, desto höher die Wahrscheinlichkeit an einer Depression zu erkranken“ nicht bestätigt werden. Möglicherweise schätzen von Depressionen Betroffene ihren Tätigkeitsspielraum als geringer ein als er tatsächlich ist.
Der vollständige Forschungsbericht „Untersuchung arbeitsbedingter Ursachen für das Auftreten von depressiven Störungen“ (F 1865) von R. Rau, N. Gebele, K. Morling und U. Rösler, ISBN: 978-3-88261-114-4, kann kostenlos von der Website der BAuA herunter geladen werden: www.baua.de/de/Publikationen/Fachbeitraege/F1865.html
Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund und den Standorten Berlin, Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.
Quelle: baua
Mehr Sicherheit durch ergonomisch gestaltete Arbeitsunterlagen
Neue Arbeitswissenschaftliche Erkenntnis veröffentlicht
Handlungsfehler gehören zu den häufigen Ursachen für Unfälle und Betriebsstörungen. Durch Arbeitsunterlagen wie Betriebshandbücher und Arbeitsanweisungen lassen sich Fehler vermeiden. Mit einer neuen „Arbeitswissenschaftlichen Erkenntnis (AWE)“ stellt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) jetzt eine „Handlungshilfe zur Erstellung von Arbeitsunterlagen für die Prozessführung“ zur Verfügung. Die systematische Zusammenstellung ergonomischer Anforderungen an die Gestaltung solcher Unterlagen unterstützt somit die sichere Prozessführung.
An der Schnittstelle zwischen Mensch und Maschine spielen Betriebshandbücher und Arbeitsanweisungen eine entscheidende Rolle für die Sicherheit, Effizienz und Effektivität der ablaufenden Prozesse. Sie können Operateure bei ihren Arbeitsaufgaben unterstützen, helfen Handlungsfehler und Fehlbelastungen zu vermeiden und das sicherheitsgerechte Verhalten fördern. Zudem bietet sich die Erarbeitung von Anweisungen mit den Operateuren als Qualifizierungsmaßnahme an, insbesondere wenn neue Verfahrens- und Arbeitsabläufe eingeführt werden. Arbeitsunterlagen können und sollen jedoch weder Defizite in der ergonomischen Gestaltung des Arbeitssystems kompensieren noch die Basisqualifikation der Operateure ersetzen.
Um die Operateure optimal zu unterstützen, müssen Arbeitsunterlagen ergonomisch gestaltet sein. Die AWE „Handlungshilfe zur Erstellung von Arbeitsunterlagen für die Prozessführung“, die zugleich Arbeitswissenschaftliche Leitlinie der Gesellschaft für Arbeitswissenschaft (GfA) ist, liefert eine Anleitung zur systematischen Erstellung, Bereitstellung und Aktualisierung dieser Arbeitsunterlagen. Sie stützt sich insbesondere auf die Erkenntnisse aus dem BAuA-Forschungsbericht 1053 „Anforderungen an Arbeitsunterlagen für die Prozessführung“. Der Bericht ermittelte Dialog- und Darstellungsprinzipien zur Ergonomie der Mensch-System-Interaktion. Die grundlegenden Gestaltungsprinzipien sind dabei Kompatibilität, Konsistenz und Transparenz, denen zehn Anforderungsgruppen wie beispielsweise Aufgabenangemessenheit und Erwartungskonformität zugeordnet werden. Um alle diese Anforderungen erfüllen zu können, schlägt der Leitfaden eine Vorgehensweise in Einzelschritten vor. Diese beginnt mit der Zielsetzung für den Einsatz der Arbeitsunterlage endet mit ihrer Bekanntgabe und Verfügbarkeit. Beispiele erläutern die Empfehlungen, mit denen sich die Gestaltungsprinzipien erfüllen lassen.
Die Arbeitswissenschaftliche Erkenntnis befindet sich als PDF-Datei (3 MB) unter der Adresse www.baua.de/de/Publikationen/AWE/Band4/Prozessfuehrung.html auf der BAuA-Homepage.
Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund und den Standorten Berlin, Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.
Quelle: baua
BAuA-Tagung beleuchtet künstliche optische Strahlung
Großes Interesse an neuer Verordnung
Die Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/25/EG zu künstlicher optischer Strahlung, wie sie von Lasern, Lampen und LED erzeugt wird, war ein Schwerpunkt der „Informationsveranstaltung Optische Strahlung 2010“, zu der die Fachgruppe „Physikalische Faktoren“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund am 1. Juli 2010 eingeladen hatte. Die Verordnung, die der Bundesrat am 9. Juli verabschieden will, soll Beschäftigte vor Schädigungen von Augen und Haut durch künstliche optische Strahlung schützen. Mehr als 80 Teilnehmer waren gekommen, um sich über die Konsequenzen der neuen Verordnung für ihre berufliche Praxis zu informieren.
Dr. Armin Windel, wissenschaftlicher Leiter des Fachbereichs „Produkte und Arbeitssysteme“ der BAuA, sagte zur Eröffnung der Veranstaltung, dass sich die Tagung nicht nur mit der Verordnung und der zugrunde liegenden EU-Richtlinie befasse: „Heute geht es auch um die Technikfolgenabschätzung neuer Technologien wie etwa LED und um den Schutz von Beschäftigten vor UV-Strahlung.“ Dr. Georg Hilpert aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, der maßgeblich an der Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht mitgewirkt hat, berichtete aus erster Hand über die Entstehung der Verordnung, ihre konkreten Inhalte und die noch laufenden Beratungen im Bundesrat. Dr. Hilpert erwartet, dass die neue Verordnung Ende Juli in Kraft tritt. Er wies darauf hin, dass im Rahmen des Bundesratsverfahrens der „Laserschutzbeauftragte“ und eine jährliche Unterweisung der Beschäftigten in die Verordnung wieder aufgenommen worden sei. Zuvor stellte er die möglichen Schäden durch künstliche optische Strahlung wie Rötung der Haut, Hautalterung, Hautkrebs sowie Hornhaut-, Bindehaut- oder Netzhautschäden der Augen vor. Auch auf sekundäre Wirkungen, wie die Blendung durch Laser, wies er hin. Zur Vorbeugung vor Schädigungen durch optische Strahlung müssten aufgrund von Gefährdungsbeurteilungen Schutzmaßnahmen getroffen werden, deren Wirksamkeit regelmäßig zu prüfen sei.
Den europäischen Leitfaden zur EU-Richtlinie stellte BAuA-Experte Günter Ott vor. Der Leitfaden soll insbesondere Arbeitgebern von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) helfen, die Inhalte der Verordnung besser zu verstehen. Er konkretisiert unter anderem die Bestimmungen zu künstlichen Quellen optischer Strahlung und zur Gefährdungsbeurteilung. Die Beurteilung soll in fünf Schritten erfolgen: Identifizierung der Gefahren, Einschätzung und Priorisierung der Gefährdungen, Entscheidung über Vorsorgemaßnahmen, ihre Umsetzung und schließlich Überwachung und Überarbeitung.
Detlef Schwaß vom Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sprach über die offenen Fragen bei der Expositionsermittlung, die auch von der neuen Verordnung nicht geklärt würden. „Es bleiben nach wie vor Unsicherheiten, wie die Expositionsgrenzwerte für inkohärente optische Strahlung an Arbeitsplätzen anzuwenden sind“, kritisierte Schwaß. Nachdem Werner Horak von der Siemens AG einen Überblick über den Stand der Normung zu Lasern und LED gab, erläuterte Dr. Ljiljana Udovicic von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin die Vorgehensweise bei der Beurteilung der photobiologischen Sicherheit von LED durch Anwendung der Lampensicherheitsnorm DIN EN 62471.
Der zweite Teil der Veranstaltung behandelte die UV-Belastungen von Beschäftigten durch die Sonne und künstliche optische Quellen. Die BAuA engagiert sich seit mehr als zehn Jahren mit Forschungs- und Entwicklungsprojekten für den Schutz von im Freien Beschäftigten vor Gefährdungen durch Sonnenstrahlung. Hierzu wurden personenendosimetrische Messungen und Untersuchungen zum Eigenschutz der Haut bei der Einwirkung von Sonnenstrahlung in Kooperation mit der Technischen Universität Dresden durchgeführt. Peter Knuschke, Leiter der Arbeitsgruppe „Experimentelle Photobiologie“ am Dresdner Universitätsklinikum, stellte die wichtigsten Ergebnisse vor: Die mittleren UV-Expositionen an Arbeitsplätzen im Freien liegen danach in Deutschland für einige Branchen um ein Mehrfaches über denen von Innenbeschäftigten. Trotzdem ziehen diese erhöhten UV-Expositionen „keine nennenswerte UV-Eigenschutzreaktion der Haut nach sich“. Effektive Schutzmaßnahmen für Haut und Augen seien unverzichtbar, um Schäden zu vermeiden.
Mit der UV-Belastung von Seeleuten, die vorwiegend an Deck arbeiten, beschäftigt sich die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft in Kooperation mit dem Institut für Arbeitsschutz der DGUV und dem Deutschen Wetterdienst. Dr. Gabriele Meyer berichtete von der ersten Messreise im Rahmen des Projektes. Es sei beabsichtigt, ein Modell zu entwickeln, mit dem in Zukunft Expositions- und Wetterdaten sowie der Verlauf der Fahrtroute festgehalten und damit die individuelle UV-Belastung der Beschäftigten an Bord ermittelt werden sollen.
Günter Ott berichtete aus BAuA-Entwicklungsprojekten zur UV-Problematik bei Arbeiten im Freien. Ott verwies auf die praktischen Probleme bei der Reduzierung solarer UV-Expositionen und die „massive Unsicherheit“ bei den Verantwortlichen hinsichtlich Praktikabilität und Kosten von Schutzmaßnahmen. Dr. Marc Wittlich vom Institut für Arbeitsschutz der DGUV erläuterte die Untersuchungen zur optischen Strahlenbelastung bei der Glasbearbeitung. Während die Gefahren durch die Wärmestrahlungsexposition schon seit langem bekannt seien, zeigten neue Erkenntnisse, dass auch in dieser Branche die UV-Strahlenexposition ein Gefahrenpotential darstellt.
Insgesamt zeigte die Informationsveranstaltung, dass künstliche und natürliche optische Strahlung vielseitig diskutiert werden und aktuell zahlreiche interessante Projekte das Thema näher erforschen. Jedoch gibt es offenbar noch Defizite in der Normung, der Regelsetzung und der messtechnischen Bewertung von Gefährdungen durch optische Strahlung. Die Veranstaltung verdeutlichte, dass in den nächsten Jahren umfangreiche Aktivitäten zur Aufarbeitung dieser Defizite notwendig sind.
Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund und den Standorten Berlin, Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.
Quelle: baua
Seminar: Geräte- und Produktsicherheitsgesetz kompakt
Weiterbildung für Hersteller, Lieferer und Verwender
Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) regelt die technischen Anforderungen an die Sicherheit von Produkten und die Überwachungsmöglichkeiten der Behörden. Um Fachkräften einen kompakten Überblick über die wesentlichen Regelungen zu verschaffen, die für neue und gebrauchte technische Arbeitsmittel und Produkte gelten, bietet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) am 16. Juni ein Seminar an. Es findet von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr in der BAuA in Dortmund statt.
Im Seminar werden Herstellern und Lieferanten wie auch Verwendern ihre Pflichten aus dem GPSG verdeutlicht, um ihnen Handlungssicherheit zu ermöglichen. Darüber hinaus wird das ICSMS – ein internetgestütztes, europäisches Informationssystem der Behörden – vorgestellt, das über mangelhafte technische Arbeitsmittel und Produkte informiert. In einer Übersicht werden auch weiterführende Verordnungen zum GPSG angesprochen und wesentliche Inhalte dargelegt wie die Kennzeichnung von Produkten oder die Produkthaftung.
Die Teilnahmegebühr beträgt 150 Euro (Tagungspauschale und Mittagsimbiss). Eine Anmeldung kann über Erhard Kirschke erfolgen, Tel. 0231 9071-2219, Fax 0231 9071-2299, E-Mail: veranstaltungen@baua.bund.de.
Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund und den Standorten Berlin, Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.
Quelle: baua
Fortbildung: Bei der Arbeitssicherheit auf dem Laufenden bleiben
25. Fortbildungsseminar für Sicherheitsfachkräfte
Das Thema Arbeitssicherheit hat sich seit 1986 gewandelt, doch eine Konstante gibt es weiterhin: der Erfahrungsaustausch für Fachkräfte der Arbeitssicherheit findet nun schon zum 25. Mal statt. Am 10. und 11. Juni 2010 lädt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Kooperation mit dem Sicherheitsdienstleister Blume GmbH interessierte Sicherheitsfachkräfte in die DASA nach Dortmund ein.
Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft informieren die Teilnehmer über die neuesten Trends und Entwicklungen im Bereich der Arbeitssicherheit. im Fokus steht dieses Jahr die neue Kennzeichnungspflicht für Gefahrstoffe. Was Unternehmen dieser Branche über REACH, CLP und Co. wissen müssen und wie das neue Recht umgesetzt werden kann, erklären die Fachfrauen und -männer der BAuA verständlich und praxisnah. Hilfestellung bietet die BAuA auch bei der Anwendung der „Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch optische Strahlung“, die den Schutz von Arbeitnehmern vor einer Schädigung von Augen und Haut durch die Exposition von optischer Strahlung neu regelt.
Eine Führung durch die DASA und die Möglichkeit zum ausgiebigen Netzwerken runden das zweitätige Seminar ab, für das ein Teilnahmenachweis ausgestellt wird.
Die Teilnahmegebühr inklusive Teilnehmerunterlagen, Verpflegung, Abendprogramm und Besichtigungen beträgt 150 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.
Weitere Informationen und Anmeldung bei
Ina Hennig, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Proschhübelstraße 8, 01099 Dresden,
Tel.: 0351 5639-5451
Fax: 0351 5639-5210
E-Mail: hennig.ina@baua.bund.de
www.arbeitsschutzakademie.de
Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund und den Standorten Berlin, Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.
Quelle: baua
Ein Anschlagpunkt auf Knopfdruck
Mit dem ABS-Lock I+II hat der niederrheinische Entwickler ABS Safety einen abnehmbaren Anschlagpunkt entwickelt, der einfach zu handhaben und zugleich äußerst unauffällig ist. Er hält über eine Tonne und bietet zwei Personen gleichzeitig zuverlässigen Schutz. Der Clou des Systems ist jedoch die Möglichkeit, den Anschlagpunkt mit einem einfachen Knopfdruck abzunehmen und wieder einzustecken. Daher eignet sich der Anschlagpunkt besonders für die Installation in Bereichen, in denen ein fixierter Anschlagpunkt beispielsweise das Öffnen von Fenstern oder Türen behindert. Und damit man von der ersten Sekunde an hinreichend geschützt ist, kann der Anschlagpunkt bei Bedarf auch mit einer speziellen Teleskopstange bedient werden.
Der ABS-Lock I+II besteht aus zwei Komponenten: Lock II nennt sich die Edelstahlhülse, die fest in Mauerwerk, Beton, Holz und Stahl montiert werden kann und fast unauffällig in Wand oder Decke verschwindet. Der Anschlagpunkt Lock I wird einfach in die montierte Hülse gesteckt – ein Sperrkugelsystem sorgt für sicheren Halt und per Knopfdruck kann der Befestigungsmechanismus einfach wieder gelöst werden. Die in der Wand befestigte Hülse kann zudem mit verschiedenen Kappen aus Kunststoff oder Edelstahl abgedeckt werden und ist nahezu unsichtbar. Für den Einsatz an schwer zugänglichen Stellen, etwa in größerer Höhe oder in absturzgefährdeten Bereichen, kann der Anschlagpunkt des ABSLock I+II auch mit einer Teleskopstange eingesteckt und auch wieder entfernt werden. Die optional erhältliche ABS-Lock I Teleskopstange ist derzeit in drei unterschiedlichen Ausführungen für Längen zwischen 0,6 bis 4 Metern verfügbar.
Der abnehmbare ABS-Lock I+II ist gegen ein unbeabsichtigtes Lösen geschützt und besteht vollständig aus korrosionsbeständigem Edelstahl. Dank einer Vielzahl unterschiedlicher Verbindungselemente und -materialien ist er auch für die sichere Montage in abgehängten Decken oder gerissenem Beton geeignet. Das System ist zugelassen und -geprüft nach DIN EN 795 als Anschlagpunkt Klassen A und B.
Weitere Informationen finden Sie unter www.absturzsicherung.de.
Betriebssicherheitsverordnung in der Praxis
Seit Oktober 2002 ersetzt die Betriebssicherheitsverordnung viele Vorschriften im Bereich von Maschinen und Anlagen. Die Anwendung der Betriebssicherheitsverordnung in der Praxis steht im Mittelpunkt des gleichnamigen Seminars, das die Bundesalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) am 14. und 15. Juni 2010 in Dortmund veranstaltet.
Anhand von Praxisbeispielen vermittelt Diplom-Ingenieur Wieland Link Kenntnisse, die beim Betreiben, Prüfen und Instandhalten von Maschinen und Anlagen zu beachten sind. Dabei geht das Seminar sowohl auf neue, als auch auf gebrauchte Maschinen und Anlagen ein. Zu den weiteren Aspekten gehören das Verketten von Einzelmaschinen und Veränderungen an Anlagen und Maschinen. Auch die Forderungen zum Explosionsschutz sowie die beispielhafte Erstellung eines Ex-Schutzdokumentes werden im Seminar vorgestellt.
Das Seminar richtet sich an Fach- und Führungskräfte ebenso wie an Studierende der Fachrichtung Maschinenbau und Elektrotechnik. Für die Teilnahme wird eine Gebühr von 280 Euro erhoben.
Weitere Informationen und Anmeldung bei Erhard Kirschke, Tel. 0231 9071-2219, Fax 0231 9071-2299, E-Mail: veranstaltungen@baua.bund.de, Internet: www.baua.de/termine
Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) – http://www.baua.de
Mit Action gegen Unfälle – Aktionstage „Risiko raus!“
vom 17. bis 19. Juni 2010 in Dortmund
Viel zu entdecken gibt es vom 17. bis 19. Juni 2010 bei den Aktionstagen der Präventionskampagne „Risiko raus!“ in der Dortmunder Westfalenhalle 2. Mit Information und Unterhaltung für die ganze Familie werben Unfallkassen, Berufsgenossenschaften und der Deutsche Verkehrssicherheitsrat dort für mehr Sicherheit beim Fahren und Transportieren. Der Eintritt ist frei.
Geboten werden Fahrzeugsimulatoren, Spritspar- und Motorradtrainings, Stuntshows, Gewinnspiele, Seh- und Reaktionstests sowie ein umfangreiches Unterhaltungsprogramm mit Schülerbands, Musik- und Kabarettgruppen. Für Kinder gibt es einen betreuten Spielbereich, einen Niedrigseilgarten und eine Puppenbühne. Fußballfans können sich die Spiele der WM in Südafrika im Public-Viewing-Bereich ansehen. Am Samstag, den 19. Juni 2010, findet zusätzlich das Großereignis zum bundesweiten Tag der Verkehrssicherheit auf dem Gelände statt.
Die Westfalenhalle 2 und das zugehörige Außengelände sind an den Aktionstagen jeweils von 9 bis 18 Uhr geöffnet. Getränke und Essen erhalten Besucher zum Selbstkostenpreis. Betriebsgruppen und Schulklassen können besondere Leistungen wie Führungen und eigene Räume in Anspruch nehmen. Hierzu ist eine Anmeldung an mailto:georg.bach@dguv.de notwendig.
Weitere Informationen zu den Aktionstagen und dem Programm unter www.risiko-raus.de.
Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Stolperfallen sofort und konsequent beseitigen
Kurz mal nicht richtig hingesehen und schon ist es passiert: Das Stolpern, Rutschen und Stürzen, von Experten kurz als »SRS-Unfälle« zusammengefasst, gehört mit knapp 25 Prozent in Deutschland seit Jahren zu den häufigsten Arbeitsunfällen, so die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft VBG. Und keineswegs geht es immer glimpflich ab: Wegen SRS sowohl am Arbeitsplatz als auch im Haushalt kamen 2007 mehr als 7.700 Menschen zu Tode, weit mehr als im Straßenverkehr. »Dabei lassen sich Stolperfallen meist einfach und schnell eliminieren«, weiß Werner Lüth, Sicherheitsingenieur von TÜV Rheinland. Typische Fallen im Büro wie privat: hochstehende Teppichkanten oder lose textile Bodenbeläge. Generell gilt: nasse Böden meiden, verschüttete Flüssigkeiten sofort aufwischen, nasses Schuhwerk sofort tauschen.
Glatte Treppenstufen lassen sich mit Fliesen zum Aufkleben entschärfen. Bei der Auswahl von Bodenbelägen wie Laminat oder Fliesen ist der so genannte Rutschhemmungsgrad wichtig. Je höher die Bezeichnung auf der Verpackung, desto stärker die Rutschhemmung. »In Küche und Bad gehört möglichst die Bewertungsgruppe R10«, rät Werner Lüth. Die Unterschiede zwischen angrenzenden Bodenbelägen sollten aber höchstens ein bis zwei Grade betragen. Denn die Stärke der Rutschhemmung ist den Fliesen nicht anzusehen. Bei einem abrupten Bodenbelagswechsel kann eine zu schwungvolle Gangart ebenfalls zum Sturz führen. Um die Stolpergefahr auf Treppen zu minimieren, sollten Stiegen immer ausreichend beleuchtet sein. Wer viel zu tragen hat, sollte nicht zu hoch stapeln: »Lieber häufiger gehen, die freie Sicht auf die Treppenstufen ist unerlässlich«, betont der Arbeitsschutzexperte.
Ungenutzte Gegenstände gehören in oder auf Schränke und nicht auf die Treppe oder den Fußboden. Für hochgelegene Aufbewahrungsfächer sind Tritthilfen wie Aufstiege oder Leitern mit breiter Trittfläche heranzuziehen. Blumenkübel oder Stühle stehen zwar meist griffbereit, sind zum Besteigen aber ungeeignet: Sie kippen oder brechen schnell. Leitern sollte man sich vor dem Aufstieg näher anschauen: Die Holme, Tritte oder Sprossen dürfen nicht geknickt oder gekerbt sein, ansonsten besteht Bruchgefahr. Stehleitern müssen immer bis zum Anschlag gespreizt werden, rutschhemmende Leiterfüße sorgen für einen sicheren Stand.
Quelle: TÜV Rheinland – http://www.tuv.com
Ergänzungslieferung der Explosionsschutz-Regeln (EX-RL, BGR 104)
Gegenwärtig wird die 8. Ergänzungslieferung der Explosionsschutz-Regeln ausgeliefert. Wesentliche Inhalte sind:
Der Abschnitt E 2 »Vermeidung wirksamer Zündquellen« wird ersetzt durch die TRBS 2152 Teil 3 »Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre«
TRBS 1201 »Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen« (In diese Ausgabe wurden die Änderungen von 2009 eingearbeitet.)
TRBS 1203 Teil 3 »Instandsetzung an Geräten, Schutzsystemen, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen im Sinne der Richtlinie 94/9/EG – Ermittlung der Prüfnotwendigkeit gemäß § 14 Abs. 6 BetrSichV« (Diese wurde komplett neu aufgenommen.)
Vollständige Überarbeitung der EX-RL – Beispielsammlung (es musste eine Anpassung an die TRBS 2152 Teil 3 erfolgen). Weiterhin wurden zusätzliche neue Beispiele im Punkt 1.2.4 »Großtechnische Lagerung und Abfüllung von unter Druck verflüssigten und gelösten Kohlenwasserstoffgasen« aufgenommen. Der Punkt 5 der EX-RL – Beispielsammlung wurde durch
* den Praxisleitfaden zur Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes für Brennereien und Spirituosenbetriebe,
* Gestaltungsregeln für Anlagen zur Behandlung von Siebdruckformen – Hinweise für Hersteller und Betreiber
* Brand- und Explosionsschutz an Werkzeugmaschinen
* Arbeiten in engen Räumen
* Flüssiggasanlagen, Flüssiggasflaschen – Beispiele zur Zoneneinteilung
erweitert
Biologische Arbeitsstoffe: Gefährdungen beurteilen
Workshop am 10. und 11. Juni 2010 in Berlin
Infektionen gehören zu den größten Gefährdungen beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen. Um hier mehr Sicherheit zu schaffen, bietet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bereits zum dritten Mal einen zweitägigen Workshop mit Trainingsmaßnahmen zur Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen an. Der erfolgreich in der Praxis erprobte Workshop findet am 10. und 11. Juni 2010 in der BAuA in Berlin statt.
Bereits seit 1999 konkretisiert die Biostoffverordnung das Arbeitsschutzgesetz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Krankheitserregern). Doch zeigen Anfragen und Erfahrungen aus Projekten, dass die geforderte Gefährdungsbeurteilung in der betrieblichen Praxis häufig Probleme aufwirft. Um die manchmal sehr komplexen Fragen zu beantworten, kommt es auf ein enges Zusammenspiel aller Akteure des Arbeitsschutzes an.
Vor diesem Hintergrund entwickelte die BAuA den Workshop „Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen“. Damit leistet die BAuA gemeinsam mit den Referenten aus anderen Bereichen des Arbeitsschutzes einen Beitrag zur Qualitätssicherung auf dem Gebiet der Gefährdungsbeurteilung.
Der Workshop vermittelt nicht nur die theoretischen Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung, sondern ermöglicht den Teilnehmern, erworbenes Wissen praktisch anzuwenden. Dazu finden Übungen statt, deren Ergebnisse gemeinsam ausgewertet und diskutiert werden. Bei Begehungen von Arbeitsplätzen am zweiten Tag sollen beispielhaft Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe aufgezeigt werden.
Beim diesjährigen Workshop stehen insbesondere der Gesundheitsdienst und Labore im Mittelpunkt auch unter dem Gesichtspunkt der neuen EU-Richtlinie zum Schutz vor Nadelstichverletzungen.
Der Workshop wurde durch die Ärztekammer Berlin als Fortbildungsveranstaltung zertifiziert und mit 18 Fortbildungspunkten bewertet.
Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung jedoch erforderlich.
Ausführliche Informationen zum Workshop befinden sich im Bereich „Aktuelles und Termine“ in der Rubrik Veranstaltungen auf der BAuA-Homepage www.baua.de
Kontakt und Anmeldung bis zum 28.05.2010:
Heidemarie Teubner
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Nöldnerstraße 40-42
10317 Berlin
Tel.: 030 51548-4292
Fax: 030 51548-4743
E-Mail: teubner.heidemarie@baua.bund.de
Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund und den Standorten Berlin, Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.
Quelle: baua
Lernen und Gesundheit – Neues Internetportal für Lehrkräfte
Erste Einheit zum Thema „Hautschutz im Beruf“
Unterrichtsmaterialien zu Goethes Faust, den binomischen Formeln oder über die Gefahren der Erderwärmung gibt es für Lehrkräfte aller Schularten zu Hauf. Wer aber seine Schüler interessant und praxisnah über die Themen Sicherheit und Gesundheit informieren will, der findet bislang nur wenig fertig ausgearbeitete und direkt einsetzbare Unterrichtsmaterialien. Das ändert sich nun: Ab Anfang Mai bietet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in ihrem neuen
* Internetportal „Lernen und Gesundheit“
http://www.dguv.de/lug/index.jsp
allen Lehrkräften an berufs- und allgemeinbildenden Schulen, anderen Bildungseinrichtungen sowie Ausbildern einen neuen, kostenfreien Service, um sie bei Ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen.
Monat für Monat werden Unterrichtseinheiten zu den Themenbereichen Sicherheit und Gesundheit in der Schule und bei der Arbeit zum Download bereitgestellt. Das Portal startet mit einer Unterrichtseinheit für Berufsschullehrer und Ausbilder, die ihre Schüler und Auszubildenden für das Thema „Hautschutz im Beruf“ sensibilisieren wollen. Ab Juni finden dann auch Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen Materialien für ihren Unterricht. Den Anfang macht eine Unterrichtseinheit zur Mobilitätserziehung in der Sekundarstufe I. Das neue Portal ist eng verknüpft mit dem bundesweit bekannten Service- und Informationsportal für Lehrkräfte www.lehrer-online.de.
Alle Unterrichtseinheiten werden übersichtlich nach Jahrgangsstufen (im allgemeinbildenden Teil) oder nach Themen beziehungsweise Branchen (im berufsbildenden Teil) gegliedert. Sie sind übersichtlich strukturiert und folgen immer dem gleichen Aufbau. Sie enthalten eine Auflistung der zu erlangenden Kompetenzen, einen didaktisch-methodischen Kommentar, Hintergrundinformationen für die Lehrkraft, Foliensätze, Arbeitsblätter, Informationen speziell für die Schüler und eine ausführliche Literatur- und Linkliste.
Quelle: DGUV
Mit dem Start der neuen Kampagne für gesunde Arbeitsplätze steht die sichere Instandhaltung im Mittelpunkt
Zur Begehung des Welttages für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit am 28. April hat die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) ihre neue Kampagne für gesunde Arbeitsplätze 2010 – 2011 lanciert, durch die europaweit die sichere Instandhaltung gefördert werden soll. In manchen europäischen Ländern hängen bis zu 20 % aller Arbeitsunfälle mit Instandhaltung zusammen, und in mehreren Branchen sind mehr als die Hälfte aller Unfälle instandhaltungsbezogen.
Instandhaltung ist unverzichtbar, um Gefährdungen am Arbeitsplatz zu vermeiden, aber Instandhaltung ist selbst eine Tätigkeit, die für das Instandhaltungspersonal mit hohen Risiken verbunden ist. Schätzungen zufolge sind in Europa 10-15 % aller tödlichen Unfälle bei der Arbeit auf Instandhaltungsarbeiten zurückzuführen. Es ist daher unerlässlich, dass Instandhaltung ordnungsgemäß und unter Berücksichtigung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbelange der Arbeitnehmer durchgeführt wird.
An der Seite des EU-Kommissars für Beschäftigung, Soziales und Integration, Herrn László Andor umriss Dr. Jukka Takala, Direktor der EU-OSHA, bei der Auftaktveranstaltung zur Kampagne in der Zentrale der Europäischen Kommission in Brüssel die Ziele der Kampagne und die Grundregeln für sichere Instandhaltung als Schlüsselbeitrag für gesunde Arbeitsplätze.
Herr Andor sagte der Kampagne seine volle Unterstützung zu: „Instandhaltung ist ein täglicher Bestandteil jedes Arbeitsplatzes und jeder Branche. Dass 20 % aller Arbeitsunfälle derzeit mit der Instandhaltung zusammenhängen, das ist zu viel. Es zeigt, dass dies ein Bereich ist, in dem wir mehr Sensibilisierungsarbeit leisten und unsere Anstrengungen verstärken müssen“. Und er fügte hinzu: „Unsere Strategie ist insgesamt darauf ausgerichtet, die Zahl aller arbeitsplatzbezogenen Unfälle in der EU in den nächsten Jahren um 25 % zu senken. Diese Kampagne wird zur Sensibilisierung für instandhaltungsbezogene Risiken beitragen und dabei Menschenleben in ganz Europa retten und uns unserem Gesamtziel, nämlich sicherere und gesündere Arbeitsplätze zu schaffen, ein Stück näher bringen“.
Schlechtes Management von Instandhaltungstätigkeiten und -verfahren erhöht das Risiko von – zuweilen tödlichen – Arbeitsunfällen für Arbeitnehmer auf allen Ebenen und in einer Vielzahl von Branchen. Bei einem der schwersten Vorfälle seiner Art in Europa, der Piper Alpha-Katastrophe im Jahr 1988, verwandelte sich die Öl- und Gasplattform in der Nordsee innerhalb von Sekunden in ein brennendes Inferno, in dem 167 Arbeitnehmer den Tod fanden – ein tragisches Beispiel der potenziellen Konsequenzen unzureichender Instandhaltungsverfahren.
Auf der Website der Kampagne für gesunde Arbeitsplätze 2010 – 2011 können Sie den Kampagnenleitfaden und weiteres Material zur Kampagne (Präsentationen, Veröffentlichungen und Werbematerial in 22 Sprachen) herunterladen und Näheres zu Kampagnenveranstaltungen in Ihrer Nähe erfahren: http://hw.osha.europa.eu
Website der Kampagne Sichere Instandhaltung http://hw.osha.europa.eu/
Instandhaltung auf einen Blick http://osha.europa.eu/de/topics/maintenance
Quelle: European Agency for Safety and Health at Work
GHS-Spaltenmodell zur Suche nach Ersatzstoffen
Nach Gefahrstoffverordnung sollen Betriebe anstatt von Gefahrstoffen möglichst Ersatzstoffe mit geringerem gesundheitlichen Risiko einsetzen. Als Hilfestellung bei der Beurteilung, welcher Ersatzstoff infrage kommt, hat das Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) das Spaltenmodell entwickelt. Anhand nur weniger Informationen über die fraglichen Produkte können mithilfe dieser Tabelle die Ersatzstoffe beurteilt werden. Informationen über das Spaltenmodell enthält ein Faltblatt, das zum Download zur Verfügung steht http://www.dguv.de/ifa/de/pra/spaltenmodell/spaltmod.pdf (Stand: April 2009).
Mit dem schrittweisen Übergang vom bisherigen Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Gefahrstoffe zum Global Harmonisierten System der Einstufung und Kennzeichnung (GHS) muss auch das Spaltenmodell auf das GHS umgestellt werden. Da die neuen Gefahrenklassen nur sehr begrenzt mit den bisherigen Gefährlichkeitsmerkmalen übereinstimmen und sich bei einigen Gefahrenklassen die Einstufungsgrenzen verschieben, ist eine Formalumstellung des Spaltenmodells auf das GHS nur bedingt möglich. Insbesondere die zahlreichen neuen physikalisch-chemischen Gefahrenklassen machen eine teilweise Neuentwicklung des Spaltenmodells unter GHS erforderlich.
Das IFA bietet einen ersten Entwurf des neuen GHS-Spaltenmodells zum Download an http://www.dguv.de/ifa/de/pra/spaltenmodell/ghs_spaltenmodell/ghs_spaltenmodell.pdf. Dieser Entwurf soll auch als Diskussionsgrundlage zur weiteren Verbesserung des Modells verstanden werden. Entsprechende Hinweise können Sie an thomas.smola@dguv.de unter dem Betreff GHS-Spaltenmodell richten.
Quelle: Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)
Flexible Verstärkung
Fremdpersonal im Betrieb: Haftung und Verantwortung beim Einsatz von Fremdfirmen und Zeitarbeitskräften
Aus wirtschaftlichen Erwägungen setzen Betriebe heute häufig Fremdpersonal ein. Sie vergeben Arbeiten an Fremdfirmen und beschäftigen Zeitarbeitnehmer. Mit diesem Gewinn an Flexibilität können jedoch neue Risiken wie Betriebsstörungen, Arbeitsverzögerungen und Unfälle verbunden sein. Wie sieht es eigentlich mit der Haftung und den Zuständigkeiten in Sachen Arbeitsschutz beim Einsatz von Fremdpersonal aus?
Manchem mag diese Situation bekannt vorkommen: Im Betrieb tauchen plötzlich unbekannte Personen auf, die sich anders verhalten. Sie stören den gewohnten »Normalbetrieb« und kennen die Sicherheitsregeln nicht. Arbeiten, die nicht zum Kerngeschäft des Betriebes gehören, werden heute häufig an Fremdfirmen vergeben. Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten, Bau- und Montagearbeiten, Betriebs- oder Produktionserweiterungen, Reinigungsarbeiten oder Fahrdienste etc. werden »outgesourct«. Dies kann für den Betrieb wie auch für die Fremdfirma zu einer Reihe von Problemen führen.
Fremdfirmen: Kundenbetrieb ist für Sicherheit mitverantwortlich
Ein Problem beim Einsatz von Fremdpersonal ist das häufig erhöhte Unfall- und Gesundheitsrisiko. Die Mitarbeiter der Fremdfirma arbeiten in einem ungewohnten Umfeld, unter ungewohnten Arbeitsbedingungen und müssen sich auf neue Arbeitsabläufe einstellen. Das führt immer wieder dazu, dass sich Stammbelegschaft und Fremdfirmenmitarbeiter gegenseitig gefährden. Zusätzlich kann es zu Sicherheitsdefiziten kommen, wenn die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten beim Einsatz von Fremdfirmenmitarbeitern nicht eindeutig geregelt sind. Wenn unter solchen Umständen niemand die Koordination übernimmt, kann es leicht zu Betriebsstörungen, Arbeitsverzögerungen und Unfällen kommen. Vielen Unternehmern und Führungskräften ist häufig nicht bekannt, dass sie für die Sicherheit betriebsfremder Mitarbeiter in gewissem Umfang mitverantwortlich sind.
Fremdfirmen erhalten durch Werk- oder Dienstvertrag einen Auftrag. Sie arbeiten weitgehend selbstständig auf dem Betriebsgelände, z.B. die tägliche Putzkolonne oder der beauftragte Bautrupp. Bereits bei der Auftragsvergabe muss der Auftraggeber schriftlich auf die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zu Sicherheits- und Gesundheitsschutz hinweisen. Beim Zusammenwirken mehrerer Betriebe bleiben grundsätzlich alle beteiligten Arbeitgeber jeweils für die Sicherheit ihrer Betriebsangehörigen verantwortlich. Die Fremdfirma führt also weiterhin die Aufsicht über die Arbeit ihrer Mitarbeiter.
Für den erfolgreichen Einsatz von Fremdpersonal sind eine gute Abstimmung der Arbeitsbedingungen, klare Arbeitsschutzvereinbarungen und die Koordination der Arbeiten entscheidend.
Genau festgelegt: Zuständigkeiten
Für die Fremdfirmenmitarbeiter gelten die Arbeitsschutzvorschriften der Fremdfirma. Zusätzlich hat der auftraggebende Betrieb die Fremdfirmenmitarbeiter ausdrücklich auf die Sicherheitsbestimmungen, die in seinem Betrieb gelten, aufmerksam zu machen. Die Fremdfirma muss in die betriebsspezifischen Verhältnisse und die damit verbundenen Gefahren beim Auftraggeber eingewiesen werden. Die Einweisung richtet sich an die Adresse des Auftragnehmers bzw. dessen eingesetzten Vorgesetzten. Dieser muss dann entsprechend seine Mitarbeiter unterweisen und beaufsichtigen.
Der Auftraggeber muss im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter der Fremdfirma gegen Gefahren seines Betriebsbereiches treffen und diese überwachen. Dazu gehört auch, sich zu vergewissern, ob die Mitarbeiter der Fremdfirma die betriebsspezifischen Sicherheitsanweisungen von ihren Vorgesetzten erhalten haben.
Auf gar keinen Fall dürfen die Mitarbeiter der eigenen Firma durch die Fremdfirmenmitarbeiter gefährdet werden und umgekehrt. Um das auszuschließen, muss der Betrieb unbedingt einen Koordinator bestellen.
Unverzichtbar: Koordinator
Auf gar keinen Fall dürfen die Mitarbeiter der eigenen Firma durch die Fremdfirmenmitarbeiter gefährdet werden und umgekehrt. Um das auszuschließen, muss der Betrieb unbedingt einen Koordinator bestellen. Er sollte Mitarbeiter des eigenen Betriebes sein, der die örtlichen und spezifischen Gefahren genau kennt. Der Koordinator muss die Arbeiten der eigenen und fremden Mitarbeiter aufeinander abstimmen und Zuständigkeitsbereiche abstecken. Damit er dieses Ziel erreichen kann, muss der Koordinator in Sachen Sicherheit und Gesundheitsschutz Weisungsbefugnis gegenüber den Mitarbeitern aller beteiligten Firmen erhalten.
Die Aufgaben, Kompetenzen und Weisungsbefugnisse sind im Werkvertrag wie auch im Pflichtenheft des Koordinators schriftlich festzulegen. Was dieser im Einzelnen koordinieren muss, hängt vom Auftrag und von den Umständen ab. Es empfiehlt sich, für die Arbeit des Koordinators einen zeitlich und örtlich gegliederten Arbeitsablaufplan zu erstellen. Darin sind der Arbeitsumfang, Arbeitsbeginn und -ende, die Arbeitsweise und Personenzahl der beteiligten Firmen festgehalten. Wird der Arbeitsablauf geändert oder verzögert, passt der Koordinator den Plan an.
Treten unerwartet Störungen auf, bei denen es zu gegenseitigen Gefährdungen kommen kann, muss der Koordinator unverzüglich unterrichtet werden. Außerdem sind die Arbeiten einzustellen. Da auch der Koordinator krank werden kann, sollte der Betrieb immer auch einen Vertreter bestimmen. Bei umfangreichen Bauarbeiten auf dem Betriebsgelände – vor allem wenn mehrere Firmen gleichzeitig dort arbeiten – muss der Betrieb als Bauherr einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator bestellen. Dieser stellt bei Planung und Durchführung des Bauvorhabens sicher, dass Sicherheit und Gesundheitsschutz berücksichtigt werden.
Für Zeitarbeitnehmer gelten die Arbeitsschutzbestimmungen des Kundenunternehmens.
Geregelt: Kompetenzen bei gefährlichen Situationen
Führungskräfte und Mitarbeiter im Betrieb sollten darüber Bescheid wissen, dass Mitarbeiter einer Fremdfirma in ihrem Bereich tätig werden. Außerdem müssen sie informiert sein, wie sie sich gegenüber den betriebsfremden Mitarbeitern verhalten müssen.
Die Vorgesetzten des Betriebes, in dem Mitarbeiter von Fremdfirmen beschäftigt sind, müssen zudem eingreifen, wenn sie Sicherheitsmängel oder Verstöße gegen Sicherheitsbestimmungen feststellen oder davon Kenntnis erhalten. Bei offensichtlich erkennbaren – ins Auge springenden – schweren Verstößen von Fremdfirmenmitarbeitern gegen Arbeitsschutzbestimmungen müssen die Arbeiten gestoppt bzw. eingestellt werden. Der Vorgesetzte der Fremdfirma ist sofort zu unterrichten.
Zeitarbeitnehmer: »eigene Mitarbeiter auf Zeit«
Viele Unternehmen setzen Beschäftigte der Zeitarbeit ein, um Personalengpässe z. B. bei Produktionsspitzen, Krankheit oder Mutterschutz zu überbrücken. Beschäftigte der Zeitarbeit werden wie eigenes Personal eingesetzt. Arbeitgeber der Zeitarbeitnehmer bleibt das Zeitarbeitsunternehmen. Dieses behält somit alle wesentlichen Arbeitgeberrechte und -pflichten.
Aber auch der Betrieb, der Zeitarbeitnehmer einsetzt, also das Kundenunternehmen, hat diesen Beschäftigten gegenüber Rechte und Pflichten. Die Zeitarbeitnehmer sind in das Kundenunternehmen voll integriert und somit wie die eigenen Mitarbeiter den Weisungen der Vorgesetzten unterworfen. Für diese »eigenen Mitarbeiter auf Zeit« gelten die Arbeitsschutzbestimmungen des Kundenunternehmens. Das Kundenunternehmen ist deshalb auch für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten der Zeitarbeit verantwortlich. Das Kundenunternehmen muss für die Zeitarbeitnehmer im gleichen Umfang wie für seine eigenen Mitarbeiter sorgen.
Beschäftigte der Zeitarbeit sind bei Arbeitsbeginn Betriebs-Neulinge. Deshalb müssen sie – wie jeder Neuling im Betrieb – in den Arbeitsplatz und die Tätigkeit genau eingewiesen werden. Außerdem müssen sie eingehend unterwiesen werden, wie sie dort sicher und gesund arbeiten. Wichtig ist, darauf zu achten, dass der Beschäftigte der Zeitarbeit die Unterweisung versteht. Gegebenenfalls muss die Unterweisung in seiner Muttersprache erfolgen. Des Weiteren muss das Kundenunternehmen prüfen, ob der Beschäftigte der Zeitarbeit tatsächlich die erforderliche berufliche Qualifikation mitbringt. Mangelnde Ausbildung, Befähigung oder Eignung sind Gründe, die gegen eine Beschäftigung des Zeitarbeitnehmers sprechen.
Festlegen: Arbeitsschutz-Zuständigkeiten
Dadurch, dass das Kundenunternehmen die Beschäftigten der Zeitarbeit in seine eigene Arbeitsschutzstruktur eingliedert, müssen vertraglich mit dem Zeitarbeitsunternehmen Arbeitsschutzfragen geklärt werden.
Das geschieht im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit Arbeitsschutzvereinbarung.
So ist zu vereinbaren, wann und wo persönliche Schutzausrüstung erforderlich ist und wer sie zur Verfügung stellt. Es muss festgehalten werden, welche arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen vorgeschrieben sind und wer die erforderlichen Untersuchungen veranlasst. In der Arbeitsschutzvereinbarung sollte auch festgehalten sein, dass das Kundenunternehmen die Unterweisung der eingesetzten Zeitarbeitnehmer übernimmt und dass es Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten dieser Arbeitnehmer unverzüglich dem Zeitarbeitsunternehmen meldet. Vereinbart werden muss zudem, dass die Erste Hilfe am Tätigkeitsort sichergestellt ist.
Sowohl der Einsatz von Fremdfirmen als auch von Beschäftigten der Zeitarbeit stellt besondere Anforderungen an die Organisation des Unternehmens, wenn sich diese flexiblen Personalkonzepte tatsächlich rechnen sollen. Dies gilt insbesondere für den betrieblichen Arbeitsschutz, der ein wesentlicher Faktor für reibungslose und sichere Betriebsabläufe ist.
Quelle: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten
Azubis sicher und gesund ausbilden
Unfallrisiko für Berufsanfänger senken
Wer eine Ausbildung beginnt, begibt sich auf völlig neues Terrain. Dass Berufsanfänger ein erhöhtes Unfallrisiko tragen, ist daher nicht verwunderlich. In Europa liegt die Wahrscheinlichkeit, dass 18- bis 24-Jährige am Arbeitsplatz einen Unfall erleiden, um mindestens 50 Prozent über der von anderen Altersgruppen. Gerade deshalb sollten sich mehr Unternehmen erfolgreich um die Sicherheit und Gesundheit ihrer Azubis kümmern. Dabei müssen effektive Präventionsmaßnahmen nicht teuer sein. Und einen Nutzen ziehen nicht nur die Auszubildenden, sondern auch die Unternehmen selbst.
Jungen Arbeitnehmern fehlt es an Erfahrung, an physischer und psychischer Reife und auch an der nötigen Sensibilität für Probleme der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit. Sie sehen Unfallrisiken bei neuen Aufgaben oft nicht und nehmen den Arbeitsschutz auch nicht so wichtig. Arbeitgeber bedenken dies häufig nicht, sondern behandeln ihre Azubis wie jeden älteren Arbeitnehmer. Sie stellen ihnen beispielsweise Aufgaben, die für unerfahrene Mitarbeiter nicht geeignet sind. Sie versäumen, für angemessene Anleitung, Sicherheitsvorkehrungen und Aufsicht zu sorgen. Dabei wäre es einfach, den Berufsstart für die Auszubildenden sicherer zu gestalten, wenn sich jeder der Beteiligten etwas mit dem Thema beschäftigt.
Jungen Berufstätigen fehlt zwar oft das Wissen über den Gesundheitsschutz bei der Arbeit, ein Interesse am Thema ist aber meist vorhanden. Wenn sich Auszubildende informieren wollen, ist die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in Bilbao, Spanien, die richtige Adresse. Wie reagiere ich im Notfall oder bei einem Unfall? Bin ich verpflichtet, eine Aufgabe zu erledigen, die mir gefährlich erscheint? Die europäische Agentur steht bei schwierigen Fragen mit Ratschlägen zur Seite. Außerdem gibt sie Tipps, wie Berufsanfänger von vorneherein ihr Gesundheitsrisiko minimieren können:
* Verwendung geeigneter Schutzmittel und Tragen geeigneter Schutzkleidung
* Klärung, was im Notfall zu tun ist
* Meldung aller Unfälle
* Früh auf Anzeichen von Problemen achten
* Ratschläge und Anweisungen befolgen
* Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber in Arbeitsschutzbelangen und Einhaltung der Schutzvorschriften zur eigenen Sicherheit und zu der von Kollegen
Doch nicht nur die Auszubildenden selbst sind gefragt sich über den Gesundheitsschutz zu informieren. Vor allem die Ausbilder sind in der Pflicht. Ein Gesundheits- und Sicherheitsmanagementsystem gehört zu jedem Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen und geeignete Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Unterweisung und Betreuung von Azubis und die Einrichtung von besonderen Regeln zum Schutz junger Berufstätiger sind keine Großzügigkeit des Arbeitgebers, sondern Rechtspflicht. Für unter 18-Jährige gelten darüber hinaus besondere Rechtsbestimmungen zu Arbeitszeiten und Gefahrenexposition.
Dass Prävention zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit funktionieren kann, und dabei nicht teuer sein muss, zeigt das Beispiel von RWE. Die meisten Arbeitsunfälle von Azubis ereignen sich, wenn sie so genannte „Grundfertigkeiten“ wie Sägen oder Schweißen ausüben. Hier soll das Programm Auszubildende unterweisen Auszubildende (AUA) dazu beitragen, die Zahl und Schwere dieser Unfälle zu verringern. Dabei bringen Azubis ab dem zweiten Lehrjahr ihren jüngeren Kollegen wichtige sicherheitsrelevante Hinweise zu den Arbeitsabläufen nahe – auf gleicher Augenhöhe. Die Akzeptanz des so Vermittelten, so das Konzept, ist höher als bei herkömmlichen Schulungsmethoden. Gemeinsam mit Ausbildern und Sicherheitsingenieuren besprechen die Auszubildenden die Themen, die ihnen wichtig erscheinen. So können eventuell Korrekturen an den Inhalten vorgenommen und die Qualität der Weiterbildung sichergestellt werden. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Seit der Einführung des Programms sind die Unfallszahlen bei RWE um 40 Prozent gesunken. Die unfallbedingten Fehlzeiten nahmen sogar um 88 Prozent ab. Die sichere Arbeitssituation kommt damit nicht nur den Berufsanfängern zugute, sondern stellt einen echten Kostenvorteil für das Unternehmen dar.
Doch nicht nur Unfälle belasten die Gesundheit der Auszubildenden. Hautkrankheiten sind mit Abstand die häufigste Berufskrankheit bei Berufstätigen bis 25 Jahren. Mit 2400 Erkrankungen pro Jahr machen Hauterkrankungen 90 Prozent der Erkrankungen in dieser Altersgruppe aus. Meist handelt es sich um Handekzeme, Entzündungen der Haut, die häufig nässen und Bläschen bilden. Sie entstehen durch wiederholten Kontakt zu Wasser und Reinigungsmitteln. Schon bei ersten Anzeichen wie Rötungen und Juckreiz sollte ein Arzt aufgesucht werden, da Ekzeme chronisch werden können. Am besten ist es durch Schutzmaßnahmen den Kontakt zum Gefahrstoff zu vermeiden. Doch dies ist nicht immer möglich. Auszubildende sollten sich in diesen Fallen mit dem Hautschutzplan vertraut machen. Dieser Plan gibt vor, welche Hautmittel für Hautschutz, Hautreinigung und Hautpflege für den jeweiligen Arbeitsplatz notwendig sind. Die Hautmittel stellt der Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung. Je nach den Gefahrstoffen, mit denen der Mitarbeiter an seinem Arbeitsplatz in Kontakt kommt, werden unterschiedliche Hautmittel eingesetzt.
Neben den körperlichen Gefährdungen sind Auszubildende auch besonderen psychischen Belastungen ausgesetzt. Berufsanfänger gehören zu den am stärksten von Mobbing bedrohten Altersgruppen. Dies ergab der von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Auftrag gegebene Mobbing-Report. Mit 3,7 Prozent liegt das Risiko der unter 25 Jährigen noch über dem der über 55 Jährigen, die zu 2,9 Prozent mobbinggefährdet sind. Mängel in der Arbeits- und Betriebsorganisation können Mobbing begünstigen. Eine systematische Präventionsarbeit im Unternehmen ist deshalb sinnvoll. Eine wichtige Rolle kommt dabei den Führungskräften zu. Sie sind oft Verursacher von Mobbing. In mehr als 50 Prozent der Fälle ging Mobbing von Führungskräften aus oder findet unter ihrer Mitwirkung statt. Gerade deshalb sollten sie in die Prävention eingebunden werden.
Doch Auszubildende sind nicht nur eine Beschäftigungsgruppe, die Aufwand verursacht. Die Unternehmen können von den jungen Berufstätigen auch profitieren. Denn diese bringen eigenes Wissen und neue Impulse mit in den Betrieb. Um dieses Wissen optimal abzuschöpfen, hat beispielsweise das Maschinenbauunternehmen Demag Cranes & Components in einem von der INQA geförderten Projekt eine internetbasierte Lernplattform zum wechselseitigen Wissensaustausch entwickelt. Die DiaMediaLernwelt ermöglicht es Auszubildenden, Lerninhalte gemeinsam zu erarbeiten und medial aufzubereiten. Dass die Ergebnisse dann über die Plattform im Betrieb und darüber hinaus veröffentlicht werden, ist für die Auszubildenden ein zusätzlicher Leistungsanreiz. So kommt nicht nur das Wissen, sondern auch die gewonnene Motivation dem Unternehmen zugute.
Weiterführende Informationen zum Lernplattform-Projekt findet man unter:
www.inqa.de/Inqa/Navigation/Gute-Praxis/datenbank-gute-praxis,eDid=6595.html.
Informationen zu Mobbing am Arbeitsplatz, Tipps für Betroffene und Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber fasst die Broschüre „Wenn aus Kollegen Feinde werden…“ zusammen. Sie steht auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zum kostenlosen Download bereit: www.baua.de/de/Publikationen/Broschueren/A12.html.
EU-Richtlinie 94/33/EG über den Jugendarbeitsschutz (nur Mindestvorschriften): http://osha.europa.eu/data/legislation/18
Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie garantieren Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund und den Standorten Berlin, Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.
Quelle: baua
Kurzarbeit lässt Zahl der Arbeitsunfälle 2009 deutlich sinken
Vorläufige Zahlen für 2009 vorgelegt – weniger Schüler-Unfälle verzeichnet
In Deutschland hat es im vergangenen Jahr deutlich weniger meldepflichtige Arbeitsunfälle gegeben. Das geht aus vorläufigen Zahlen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hervor, die der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) vorliegen. Danach lag die absolute Zahl der Arbeitsunfälle bei 898.376, ein Minus von 7,5 Prozent gegenüber 2008. Die Zahl der Wegeunfälle stieg dagegen leicht an. Rückgänge gab es auch bei den tödlichen Unfällen sowie bei den Schul- und Schulwegunfällen.
„Hauptursache für die starke Abnahme der Arbeitsunfälle ist wahrscheinlich die Kurzarbeit“, sagt DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Breuer. Zwar lägen hierzu noch keine abschließenden Zahlen vor. Ein Indikator sei jedoch, dass die Zahl der durchschnittlich von einem Beschäftigten im Jahr 2009 geleisteten Arbeitsstunden verglichen mit 2008 um 40 Stunden gesunken sei. „Genaueres – auch über die Entwicklung des Unfallrisikos – können wir jedoch erst im Sommer sagen, wenn die endgültigen Unfallzahlen vorliegen.“
Insgesamt 468 Versicherte verloren aufgrund eines Arbeitsunfalls ihr Leben, 104 weniger als im Vorjahr. Die Zahl der tödlichen Wegeunfälle nahm um 96 auf 362 ab. Insgesamt gab es jedoch mehr meldepflichtige Wegeunfälle. Ihre Zahl lag 2009 bei 178.485 und damit um 1,1 Prozent höher als 2008.
Weniger Unfälle in der Schüler-Unfallversicherung
Weniger Unfälle gab es auch in der Schüler-Unfallversicherung, die unter anderem Kinder in Kindertagesstätten, Schüler und Studierende beim Besuch der Bildungsstätte und auf dem Weg dorthin versichert. Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände verzeichneten insgesamt 1.242.266 meldepflichtige Schulunfälle, ein Rückgang um 6,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Auf dem Weg zur Bildungsstätte ereigneten sich 114.825 Unfälle – ein Minus von 3,2 Prozent. Die Zahl der tödlichen Schüler-Unfälle fiel um 22 auf 54.
„Diese Rückgänge sind erfreulich, aber wir wollen noch besser werden“, so DGUV-Hauptgeschäftsführer Breuer. „Ein Mittel dazu ist unsere Präventionskampagne ‚Risiko raus!‘, mit der wir für mehr Sicherheit für Fahrradfahrer werben.“ Rund die Hälfte aller Unfälle auf dem Schulweg geschieht mit dem Rad.
Hintergrund Meldepflicht
Arbeits- und Wegeunfälle sind meldepflichtig, wenn sie zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder zum Tode führen. In der Schüler-Unfallversicherung sind Unfälle meldepflichtig, wenn der Versicherte ärztlich behandelt werden muss oder durch den Unfall zu Tode kommt.
Quelle: DGUV
Gesetzliche Unfallversicherung unterstützt Arbeitsschutz mit System
Unternehmen gewinnen mehr Rechtssicherheit
Ein systematischer Arbeitsschutz verringert nicht nur das Risiko von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Er gibt dem Unternehmer auch Rechtssicherheit. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin. Zwar greift bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten grundsätzlich die Haftungsablösung der gesetzlichen Unfallversicherung, die für den Schaden aufkommt. Diese hat aber das Recht, Regressforderungen zu stellen, wenn Unfallverhütungsvorschriften grob missachtet wurden oder grobe Fahrlässigkeit den Unfall verursacht hat.
„Schlaflose Nächte muss deswegen kein Unternehmer haben“, sagt Dr. Walter Eichendorf, stv. Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. „Die Risiken lassen sich mit Hilfe eines Arbeitsschutzmanagements mit wenig Aufwand minimieren.“
Arbeitsschutzmanagementsysteme (AMS) helfen anhand eines nationalen Leitfadens dabei, einen systematisch organisierten Arbeitsschutz aufzubauen, der alle zentralen Bereiche der betrieblichen Organisation einschließt.
„Wer diese Standards in seinem Betrieb umsetzt, der hat das Optimale für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner Mitarbeiter getan“, so Eichendorf. Die Rechtssicherheit für Unternehmer und Mitarbeiter wird erhöht. Darüber hinaus verbessern AMS die Motivation der Beschäftigten und das Image des Unternehmens gegenüber Kunden und Partnern.
Beratung und Hilfestellung
Die Unfallversicherungsträger unterstützen bei dem Aufbau und der Zertifizierung eines AMS. Sie bieten branchenspezifische Beratung, Seminare und schriftliche Handlungshilfen. Mehr als 1500 Betriebe haben in den letzten Jahren mit Hilfe von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen AMS eingeführt. Bewährt haben sich passgenaue Lösungen, die genau auf Größe und Struktur des jeweiligen Unternehmens zugeschnitten sind.
Beispiele hierfür wurden jüngst auf einem Symposium der gesetzlichen Unfallversicherung vorgestellt. Vom Global Player wie British American Tobacco über eine Metzgerei mit 19 Beschäftigten bis zu einer kleinen bayerischen Gemeindeverwaltung berichteten Unternehmen verschiedener Branchen und Größen von ihren Erfahrungen mit AMS.
„‚One size fits all‘ gibt es im Arbeitsschutzmanagement zwar nicht“, sagte Alexander Gunkel von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände anlässlich des Symposiums. „Aber es gibt für jedes Unternehmen die passende Lösung.“ Das Arbeitsschutzmanagementsystem sorge für leistungsbereite, einsatzbereite Mitarbeiter, verbessere das Unternehmensimage und senke die Unfallquoten, berichteten die Unternehmensvertreter übereinstimmend.
Weiterführende Informationen finden Sie beim Fachausschuss „Organisation des Arbeitsschutzes“:
* Systematische Integration von Sicherheit und Gesundheit in den Betrieb
http://www.dguv.de/inhalt/praevention/fachaus_fachgruppen/fa_org/integration/index.jsp
* DGUV-Symposium „Arbeitsschutzmanagement – mit System sicher zum Erfolg“
http://www.dguv.de/inhalt/praevention/fachaus_fachgruppen/fa_org/veranst/ams/index.jsp
* Broschüre „Arbeitsschutzmanagement – mit System sicher zum Erfolg“ (BGI/GUV-I 8690)
(PDF, 185 kB)
http://www.dguv.de/inhalt/praevention/fachaus_fachgruppen/fa_org/integration/I_8690.pdf
Quelle: DGUV
Besser sehen am Arbeitsplatz
Beschäftigte haben unter bestimmten Voraussetzungen ein Anrecht auf eine arbeitsplatzbezogene Sehhilfe, darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG in Hamburg hin. Wenn Arbeiten am Computer zu Problemen führt, kann eine Bildschirmarbeitsplatzbrille erforderlich sein – die Untersuchungsgebühren und die Kosten für die Bildschirmarbeitsplatzbrille trägt in diesem Fall der Arbeitgeber. Dr. Jens Petersen, Arbeitsmediziner der VBG, empfiehlt: „Die Höhe der zu übernehmenden Kosten sollte vorab zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten geklärt werden. Zum Beispiel können die Regelungen im Rahmen von Betriebsvereinbarungen geschlossen werden.“ Allerdings: Eine spezielle Sehhilfe für die Arbeit am Bildschirm ist nur für Beschäftigte mit fortgeschrittener Alterssichtigkeit vorgesehen, bei denen eine Universalbrille für den Alltag nicht mehr ausreicht.
Gerade bei den Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz gibt es häufig Nachholbedarf: „Bei Vorsorgeuntersuchungen zeigt sich, dass etwa 30 bis 40 Prozent der Beschäftigten ein nicht ausreichendes oder nicht ausreichend korrigiertes Sehvermögen haben“, erklärt der VBG-Arbeitsmediziner. Das wirkt sich auf das Wohlbefinden aus: Kopfschmerzen, ein Flimmern vor den Augen oder brennende und tränende Augen können genauso die Folgen sein, wie Nacken- oder Rückenschmerzen. Die Vorsorgeuntersuchung nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 37, die unter anderem die Augen und das Sehvermögen am Bildschirmarbeitsplatz überprüft, können Betriebsärzte und Arbeitsmediziner durchführen.
Weitere Informationen finden Interessierte in dem VBG-Flyer „Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz“, den sie kostenfrei herunterladen können
Faltblatt „Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz“ Version 1.0/2010-01
http://www.vbg.de/downloads?step=25&strg=Einzel&/Produkt/OBJKT=/5/20/21/250
Quelle: VBG
Verletzungen der Hand kurieren
10. Thüringer VBG-Forum thematisiert Handverletzungen
(Quelle: VBG)
Über 250 Unfallchirurgen und Orthopäden aus Deutschland, Österreich und der Schweiz tauschen sich heute und morgen beim 10. Thüringer VBG-Forum in Erfurt über die besten Therapien bei Brüchen, Quetschungen und anderen Handverletzungen aus: Soll der Arm besser eingegipst oder operiert werden? Wie werden Verbrennungen oder Tierbissverletzungen bestmöglich behandelt?
Wie relevant das Thema ist, zeigen die Zahlen der AOK PLUS in Thüringen: Alleine im Jahr 2008 gab es bei ihren Versicherten über 8 500 Verletzungen an den Händen, die eine Krankmeldung beim Arbeitgeber zur Folge hatten. Gerade bei Handverletzungen ist es wichtig, dass komplizierte Brüche oder andere Verletzungen optimal behandelt werden – von der Erstbehandlung über die Rehabilitation bis zur Rückkehr an den Arbeitsplatz. „Das VBG-Forum in Erfurt bietet jetzt schon zum zehnten Mal in Folge die Gelegenheit zum Wissensaustausch zwischen Unfallchirurgen, Orthopäden und der VBG – das fördert die Zusammenarbeit und die Qualität der Therapien“, freut sich Silvia Germann, Leiterin der VBG-Bezirksverwaltung Erfurt und Organisatorin des Forums.
Quelle: VBG
Gewusst wie: Leben retten am Arbeitsplatz
Was passiert, wenn der Kollege im Nebenbüro plötzlich zusammenbricht, wenn er Kreislaufprobleme hat oder gar einen Herzinfarkt erleidet? Die ersten zehn Minuten entscheiden dann. Wer innerhalb dieser Zeit richtig handelt, verhilft dem Betroffenen zu einer echten Überlebenschance. So können mit einer einfachen Wiederbelebungstechnik mehr als 15 Prozent der Herzinfarktpatienten reanimiert werden. Aber auch bei Knochen- oder Bänderverletzungen, bei Bewusstlosigkeit oder Vergiftungen gilt es schnell und sicher zu helfen. Wenn es während der Arbeitszeit im Betrieb zu Notfällen dieser Art kommt, sind die Mitarbeiter in der Pflicht.
Weil Erste Hilfe Leben retten und bewahren kann, ist eine entsprechende Ausbildung in Unternehmen gesetzlich festgelegt: Bis zu zehn Prozent aller Beschäftigten müssen ausgebildet sein und alle zwei Jahre fortgebildet werden. Die Gebühren dafür übernehmen die Unfallversicherungsträger. Die Johanniter sind von den gesetzlichen Unfallversicherungen dazu berufen, Erste-Hilfe-Ausbildungen zum Betriebshelfer und -sanitäter durchzuführen. Das tun sie an mehr als 250 Standorten in Deutschland – auf Wunsch bieten qualifizierten Johanniter-Ausbilder auch Inhouse-Schulungen an. Regelmäßige Trainings und Auffrischungskurs gehören ebenfalls dazu, um das Wissen präsent zu halten.
Dass es in der Praxis häufig anders aussieht, beweist eine forsa-Umfrage im Auftrag der Johanniter. Danach fehlt fast jedem Bundesbürger das nötige Wissen, um effektive Erste Hilfe leisten zu können. Rund 40 Prozent der Befragten gaben an, die Inhalte aus dem jüngsten Erste-Hilfe-Kurs vergessen zu haben oder sich nur an Teile erinnern zu können.
Das spezielle Ausbildungsprogramm der Johanniter reagiert darauf: Es basiert auf neuesten methodischen Erkenntnissen, durch verbesserte Pädagogik fällt das Lernen leichter und die Inhalte prägen sich besser ein. Durch ein völlig neues Konzept müssen sich die Teilnehmer nur noch an sechs Leitsymptomen orientieren: Nicht erweckbar? Keine Atmung? Probleme in der Brust? Sichtbare Verletzungen? Probleme im Kopf? Probleme im Bauch? Bisher wurden für denselben Stoff 28 einzelne Notfallbilder nacheinander abgearbeitet. Die nun gebündelten Lernpakete kann das Gedächtnis im Notfall schnell und zielorientiert abrufen.
Weitere Informationen zu der neuen Erste-Hilfe-Ausbildung für Betriebe, Schulungsorte und -termine sind zu finden unter: www.johanniter.de/betriebshelfer. Dort sind Kurse auch online buchbar.
Quelle: Die Johanniter – http://johanniter.de
DECHEMA-Weiterbildungskurs Sicherheit chemischer Reaktionen
Der Kurs geht von der TRAS 410 »Erkennen und Beherrschen exothermer chemischer Reaktionen« aus. Er betrachtet Methoden zur Stoffcharakterisierung, insbesondere auch zur Identifizierung explosionsfähiger Stoffe, sowie Methoden zur Ermittlung thermokinetischer Parameter, gibt eine Einführung in die Wärmebilanzierung, vermittelt Grundlagen zur sicheren Beherrschung von Reaktionen, auch von Polymerisationen, in verschiedenen Reaktortypen und betrachtet technische Aspekte der Reaktorsicherheit.
Schließlich werden erste Grundlagen zum Thema Schutzkonzepte vermittelt, verschiedene Maßnahmen hierzu unter dem Aspekt ihrer Auswahl und Eignung vorgestellt und u. a. an den Beispielen Siede- und Notkühlung sowie Druckentlastung erläutert.
Abgerundet wird das Programm durch die Besichtigung von Prüfeinrichtungen der BAM wobei z. B.
Prüfmethoden zur Ermittlung explosiver Eigenschaften von Stoffen sowie thermische und kalorimetrische Verfahren zu deren Charakterisierung vorgeführt und erklärt werden.
Weitere Informationen
DECHEMA e.V.
Weiterbildung
Postfach 150104
D-60061 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 7564-253/202
Fax: +49 69 7564-414
Internet: http://kwi.dechema.de/kurse
Quelle: Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) – http://www.bam.de
Ringveranstaltung: „Die alternde Gesellschaft – Herausforderungen und Chancen“
BAuA zeigt Wege zur geistigen Fitness im Beruf auf
Mit der Veranstaltung „Geistig fit im Beruf – Handlungsfelder und Lösungsansätze“ beteiligt sich die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund an der Ringveranstaltung „Die alternde Gesellschaft – Herausforderungen und Chancen“ des Wissenschaftsforums Ruhr. Am 22. Februar 2010 zeigen Experten zwischen 17 und 20.30 Uhr in der DASA in Dortmund Wege auf, um die geistige Fitness auch im Alter aufzubauen und zu erhalten.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen die Ergebnisse des PFIFF-Projektes, dem „Programm zur Förderung und zum Erhalt intellektueller Fähigkeiten für ältere Arbeitnehmer“. Das Projekt, das im Auftrag der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) vom Leibniz-Institut für Arbeitsforschung an der Universität Dortmund (IfADo) durchgeführt wird, ermittelte Faktoren, die die geistige Fitness im Beruf fördern. Eine wesentliche Aussage besteht darin, die Arbeit so zu gestalten und zu organisieren, dass älter werdende Beschäftigte durch die berufliche Tätigkeit geistig hinreichend gefordert und damit auch gefördert werden. Aber auch die Beschäftigten können durch Ernährung, Sport und „Gehirnjogging“ dem Abbau der grauen Zellen vorbeugen.
Eine erprobte Methode ist das „Mentale Aktivierungstraining“, kurz MAT, das die Teilnehmenden bei „Wissenschaft live“ ausprobieren können. Zudem befindet sich eine Führung durch die DASA im Angebot. Abschließend diskutieren Experten auf dem Podium das Thema „Prävention zwischen Flucht aus der Verantwortung und Stärkung der Selbstverantwortung“. Abschließend wird ein gesunder Imbiss gereicht.
Die Veranstaltung „Geistig fit im Beruf – Handlungsfelder und Lösungsansätze“ findet im Rahmen der interdisziplinären Ringveranstaltung „Die alternde Gesellschaft – Herausforderungen und Chancen“ statt. Sie ist ein Projekt der Kulturhauptstadt Europas RUHR.2010, initiiert vom Wissenschaftsforum Ruhr.
Die Teilnahme ist kostenlos, aus organisatorischen Gründen wird um Anmeldung per E-Mail an veranstaltungen@baua.bund.de gebeten. Infos unter: www.baua.de/termine
Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Risiko raus! So wird Ladung sicher verstaut
Fast jeder hat es schon mal erlebt: Man muss plötzlich stark bremsen und alles, was nicht fest verstaut ist, rutscht oder fliegt entsprechend der Fahrtrichtung durchs Auto. Um Verletzungen durch ungesichertes Gepäck zu vermeiden, muss die Ladung hinreichend gesichert werden. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen im Rahmen ihrer Präventionskampagne „Risiko raus!“ hin.
Ob Wasserflasche, Regenschirm, Laptop oder Werkzeugkasten im PKW – oder auch verschiedene Transportgüter auf dem LKW – die Gefährdung durch ungesicherte Ladung wird häufig unterschätzt. Dr. Karl Schories, Präventionsfachmann am Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA), erklärt: „Vereinfacht kann man sagen, dass alle Gegenstände im Fahrzeug die ursprüngliche Geschwindigkeit bei einer Vollbremsung oder einem Crash beibehalten wollen. Auch harmlos erscheinende Gegenstände im Fahrzeuginneren können so zu Geschossen und einer Gefahr für die Insassen werden; Güter auf Ladeflächen können herunterfallen oder gar das Fahrzeug umkippen lassen, wobei auch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet und schwer verletzt werden können.“
Schon einfache Maßnahmen verringern die Gefahr
Um die Gefährdung durch ungesicherte Ladung deutlich zu verringern, helfen oft schon einfache Maßnahmen:
* Im PKW sollte der Kofferraum zum Transport genutzt werden. Dort sollte die Fracht so weit wie möglich nach vorne geladen werden. Um der Rücksitzbank mehr Widerstandskraft zu geben, empfiehlt es sich – besonders bei schweren Gegenständen – die Dreipunktgurte zu schließen. Bei Kombis empfiehlt sich außerdem ein Gepäcknetz oder Trenngitter zum Fahrgastraum, damit die Ladung nicht über die Rücksitze gelangen kann.
* Durch Anti-Rutsch-Matten im Kofferraum oder auf einer Ladefläche kann die Reibung stark vergrößert werden, so dass insbesondere bei flachen Gegenständen – wie Kisten oder Kartons – wesentlich sicherer ein Verrutschen oder Kippen der Ladung vermieden werden kann.
* Müssen Gegenstände gestapelt werden, (z.B. Umzugskisten) sollen schwerere Teile immer zu unterst, leichtere zu oberst geladen werden.
* Für das Verzurren der Ladung gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die je nach der Beschaffenheit der Gegenstände und des Fahrzeuges anzuwenden sind.
Beim sogenannten Niederzurren werden Zurrketten oder Zurrgurte über die Ladung gelegt, mit den Zurrpunkten des Fahrzeugs verbunden und mit Spannern oder Ratschen gestrafft – so werden mit den dadurch erzielten zusätzlichen Druckkräften die Reibungskräfte erhöht und die Ladung wird in ihrer Lage stabilisiert.
Beim Direktzurren wird die Ladung unmittelbar durch diagonal, horizontal oder schräg angeordnete Zurrmittel mit dem Fahrzeug verbunden. Diese Maßnahme ist die effektivste; allerdings müssen dafür nicht nur am Fahrzeug, sondern auch an der Fracht, entsprechende Befestigungsmöglichkeiten vorhanden sein.
Ausführliche Hinweise finden Sie in den folgenden Broschüren:
* Ladungssicherung im PKW oder Kleintransporter:
BGI 597-21: Arbeit und Gesundheit Basics, Heft 21, „Ladung sichern“
Kostenlos bestellbar über bestellung@dguv.de (so lange der Vorrat reicht)
* Ladungssicherung im LKW:
o BGI 649: Ladungssicherung auf Fahrzeugen – Ein Handbuch für Unternehmer, Einsatzplaner, Fahr- und Ladepersonal (http://www.arbeitssicherheit.de/arbeitssicherheit/html/modules/bgi600649/600-649/bgi649.pdf)
* Broschüre der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung:
o Risiko raus – Ladungssicherung in der Landwirtschaft (http://www.lsv.de/lsv_all_neu/presse/themenschwerpunkte/risiko_raus/risiko_raus.pdf)
Die Präventionskampagne „Risiko raus!“
In der Präventionskampagne „Risiko raus!“ arbeiten die Berufsgenossenschaften, Unfallkassen, ihr Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), die Landwirtschaftliche Sozialversicherung, der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) und die Bundesländer sowie weitere Partner zusammen. Gemeinsam verfolgen sie das Ziel, die Zahl und Schwere von Unfällen im Verkehr und beim Transport zu verringern. Das bedeutet: weniger Arbeitsunfälle beim innerbetrieblichen Transport und Verkehr sowie im Straßenverkehr, weniger Schülerunfälle im Straßenverkehr, weniger Wegeunfälle. Weitere Informationen unter www.risiko.raus.de
Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
BAuA: Tödliche Arbeitsunfälle weiter rückläufig – weibliche Beschäftigte deutlich weniger unfallgefährdet
Bericht zum Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Mit 765 tödlichen Arbeitsunfällen setzte sich 2008 in Deutschland ein langjährig rückläufiger Trend fort. Zugleich ereigneten sich mit fast 1,1 Millionen (1,064 Mio.) mehr meldepflichtige Arbeitsunfälle als im Vorjahr. Zwar stieg gleichzeitig die Zahl der Erwerbstätigen auf über 40 Millionen (40,3), doch die Unfallquote je 1.000 Vollarbeiter mit 28,3 legte erstmals seit Jahren wieder zu. Nach Schätzungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) mit Sitz in Dortmund fielen 2008 insgesamt etwa 1,3 Millionen Erwerbsjahre durch Arbeitsunfähigkeit aus. Dies verursachte nach Schätzungen anhand von Lohnkosten einen Produktionsausfall von etwa 43 Milliarden Euro. Durch ausfallende Arbeitsproduktivität verlor die deutsche Volkswirtschaft etwa 78 Milliarden Euro an Bruttowertschöpfung.
Diese und weitere Fakten führt der Bericht zum Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2008 (SUGA, früher Unfallverhütungsbericht Arbeit) auf, den die BAuA jährlich im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) erstellt. Dabei gibt der Bericht nicht nur die Unfallentwicklung und die Anzahl der Berufserkrankungen als klassische Indikatoren für die Güte von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit an, sondern zeichnet ein präzises Bild der deutschen Arbeitswelt im Jahr 2008. Das umfangreiche und belastbare Datenmaterial gibt Hinweise auf „kritische“ Entwicklungen und Anregungen für eine erfolgreiche Prävention.
Während die durchschnittliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit in 2008 mit 11,7 Tagen fast konstant blieb, nahm die Anzahl der Fälle mit 110 Fällen je 100 Versicherte deutlich zu. Etwa jeder vierte Fehltag (24,6 Prozent) wurde durch Muskel-Skelett-Erkrankungen verursacht. Unfälle und Verletzungen sowie Erkrankungen des Atmungssystems folgen mit 13,6 Prozent und 13,4 Prozent auf Rang zwei und drei der Statistik. Der Anteil der Fehlzeiten aufgrund psychischer und Verhaltensstörungen lag wie im Vorjahr bei neun Prozent.
Lange nach dem Asbestverbot fordert das gefährliche Mineral seine Opfer. Fast zwei Drittel (61 Prozent) der 2.430 Menschen, die in 2008 als Folge einer Berufskrankheit verstarben, litten an Berufskrankheiten, die Asbest verursachte. Insgesamt gab es 2008 wieder mehr Verrentungen (4,2 Prozent) und mehr Todesfälle infolge einer Berufskrankheit. Auch in 2008 setzt sich der Anstieg der Rentenzugänge aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit mit 0,8 Prozent fort. Hier überlagerte der starke Anstieg bei den Frauen (3,8 Prozent) den Rückgang bei den Männern (-1,7 Prozent). Während alle anderen Diagnosegruppen insgesamt rückläufig sind, steigen psychische und Verhaltensstörungen weiter an (6,5 Prozent). Mittlerweile geht mehr als jeder Dritte (35,6 Prozent) wegen dieser Diagnose in Frühverrentung.
In seinem Schwerpunkt befasst sich der aktuelle Bericht mit der Situation der Frauen in der deutschen Arbeitswelt. Nach wie vor gibt es hier noch eine deutliche Geschlechtertrennung bei der Berufswahl. Dabei haben die Frauen in der schulischen und der beruflichen Ausbildung mit den Männern mehr als gleichgezogen. In der Alterklasse bis 30 Jahre haben Frauen die höheren Bildungsabschlüsse als Männer. Dennoch finden sich Frauen deutlich häufiger in typischen Frauenberufen wieder. Einen hohen Frauenanteil weisen nach wie vor beispielsweise das Friseurhandwerk, der Pflegebereich, das Reinigungs- und Entsorgungsgewerbe oder die sozialen Berufe auf. In Berufen in der Unternehmensleitung, -beratung und -prüfung liegt hingegen die Frauenquote bei etwa einem Drittel. Zudem befinden sich Frauen deutlich seltener in Führungspositionen. Frauen haben durchschnittlich kürzere Wochenarbeitszeiten als Männer. Darüber hinaus arbeiten deutlich mehr Frauen in Teilzeit als Männer.
Nicht nur die kürzeren Arbeitszeiten tragen zu Unterschieden im Verdienst bei. Durchschnittlich finden Frauen etwa 23 Prozent weniger in der Lohntüte als Männer. Hier unterscheiden sich alte und neue Bundesländer erheblich. Während in den alten Bundesländern eine Frau etwa ein Viertel weniger verdient als ihr männlicher Kollege, sind es in den neuen Ländern nur fünf Prozent. Dafür sind weibliche Beschäftigte deutlich weniger unfallgefährdet. Bei knapp jedem vierten meldepflichtigen und etwa jedem elften tödlichen Arbeitsunfall ist eine Frau betroffen. Zudem geht der Schwerpunkt des SUGA 2008 auf Berufskrankheiten und Belastungen bei Frauen ein und führt eine aktuelle Literaturübersicht zum Thema Frauen in der Arbeitswelt auf.
Darüber hinaus enthält der SUGA 2008 Daten zu Kosten, Tätigkeiten und Personal der Unfallversicherungsträger und der Gewerbeaufsicht sowie einen Überblick über das Schülerunfallgeschehen.
Für den jährlichen Bericht „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Unfallverhütungsbericht Arbeit“ (SUGA) wertet die BAuA Informationen über das Arbeits- und Wegeunfallgeschehen sowie über Berufskrankheiten von allen Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung aus. Ebenfalls nutzt die BAuA Informationen des Statistischen Bundesamtes, der Krankenkassen, der Gewerbeaufsicht und der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung, um die Belastungen und Arbeitsunfähigkeit darzustellen. Aufgrund dieser umfassenden Berichterstattung liegt das Berichtsjahr immer mehr als ein Jahr zurück.
Der SUGA 2008 kann kostenlos über das Informationszentrum der BAuA, Tel.: 0231 9071-2071, Fax: 0231 9071-2070, E-Mail: info-zentrum@baua.bund.de angefordert werden. Zum Herunterladen wird er als PDF-Datei (2.8 MB) unter der Adresse www.baua.de/de/Publikationen/Fachbeitraege/Suga-2008.html angeboten.
Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Intelligente Arbeitsumgebung wird neues Forschungsfeld der BAuA
Tagung zu „Ambient Intelligence“ in Dortmund
Mit dem Thema „Ambient Intelligence“ (AmI) haben sich heute rund 90 Experten in der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund beschäftigt. „Weil Ambient Intelligence in der Zukunft ein gesellschaftsrelevantes Thema sein wird, ist es für uns heute ein Forschungsthema“, eröffnete BAuA-Präsidentin Isabel Rothe die Tagung „AmI und Arbeitswissenschaft – Chancen und Risiken neuer I&K-Technologien in der Arbeitsumgebung“, die Impulse für ein Forschungskonzept liefern soll. Rothe bezeichnete die Tagung als Auftakt für Partnerschaften und Kooperationen für eine langfristig anzulegende Forschung. „Die BAuA wird das wichtige Thema Ambient Intelligence nicht allein bewegen, wir wollen Katalysator von Forschung sein.“
Durch Ambient Intelligence oder „Umgebungsintelligenz“ können sich Arbeitsgeräte und -umgebungen eigenständig an Fähigkeiten, Bedürfnisse und Ziele ihrer Nutzer anpassen. Weitgehend vom Nutzer unbemerkt arbeitet AmI im Hintergrund. Dabei versorgen die Systeme den Beschäftigten mit Informationen oder helfen ihm bei ihrer Verarbeitung und Vermittlung. AmI kann auch die Ausführung typischer Tätigkeiten erleichtern. Die BAuA sieht vor allem die Folgenabschätzung des Einsatzes neue Technologien aus Sicht des Arbeitsschutzes und der Arbeitsmedizin als ihre Aufgabe. Hier will man Chancen, aber auch Risiken betrachten.
Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Veranstaltung: Programm des Dresdner Treffpunkts 2010 erschienen
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat jetzt das Programm des „Dresdner Treffpunkts Sicherheit und Gesundheitsschutz“ für 2010 mit 19 Veranstaltungen veröffentlicht. Sie werden im Regionalen Transferzentrum Dresden der BAuA angeboten und richten sich an ein Fachpublikum und andere Interessierte. Der Besuch der Veranstaltungen ist kostenfrei.
* 24. Februar: Die Arbeitsprogramme der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie
* 03. März: Bildschirmarbeit im Non-Office-Bereich – Umsetzung der Bildschirmarbeitsverordnung an Beispielen aus den Bereichen Kliniken/Praxen und der Produktion
* 17. März: Das Produktsicherheitsportal der BAuA
* 31. März: Elektrische Sicherheit – Neue Vorschriften und Regelungen für den Betrieb von elektrischen Betriebsmitteln
* 21. April: Beurteilung des Raumklimas in Arbeitsstätten
* 29. April: Psychische Belastungen im Betrieb erkennen und erfassen: Begriffe, Methoden, Erfahrungsbericht
* 19. Mai: Bediensicherheit von Anlagen durch sichere Gestaltung der Prozessleittechnik
* 09. Juni: Sichere Maschinen – Anforderungen beim Inverkehrbringen
* 22. Juni: Die TRLV Lärm/Vibrationen zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
* 01. September: Gefahrstofftag
* 09. September: Psychologische Bewertung von Arbeitsbedingungen: Grundlagen, das Verfahren BASA II, die Software, Erfahrungsbericht
* 22. September: Arbeitsräume richtig lüften
* 20. Oktober: Arbeiten auf hochgelegenen Arbeitsplätzen – Regeln und Handlungshilfen
* 27. Oktober: Gewalt am Arbeitsplatz
* 10. November: Betriebssicherheitsverordnung
* 24. November: Bewertung der Gebrauchstauglichkeit von Produkten
* 30. November: Prävention von Muskel-Skelett-Erkrankungen in der Pflege
* 01. Dezember: Schutz vor optischer Strahlung
* 07. Dezember: Gute Unternehmenskultur im Gesundheitswesen
Alle Termine finden am BAuA-Standort Dresden in der Proschhübelstraße 8, 01099 Dresden, in der Regel von 13 bis 16 Uhr statt. Eine Anmeldung ist erforderlich. Informationen dazu und weitere Termine unter www.baua.de/termine.
Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Online-Umfrage zu Arbeitsschutzfilmen
Kurzfilme und Videoclips sind ein bewährtes Mittel, um Beschäftigen Themen des Arbeitsschutzes näher zu bringen. Doch manch gut gemachter Film verstaubt nach einmaligem Einsatz im Regal. Damit dies in Zukunft seltener passiert, unterstützt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eine bundesweite Befragung. Sie will den Einsatz und den Bedarf von Filmen und Videoclips systematisch ermitteln.
Die Online-Umfrage richtet sich in erster Linie an Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Führungskräfte, die Unterweisungen im Arbeitsschutz durchführen.
Die Befragung dauert rund zehn Minuten und ist im Netz unter folgender Adresse zu finden:
http://surveys.dynalias.org/evasys/indexstud.php?typ=html&user_tan=Filme
Teilnahmeschluss ist der 26. Februar 2010.
Wenn die Umfrage auf breites Interesse stößt, sollen ein Arbeitsschutzfilmfestival und ein Projekt zum Aufbau einer internetbasierten Mediathek mit den besten Arbeitsschutzclips entstehen.
Die Online-Befragung findet im Rahmen der Berliner Initiative Gesunde Arbeit statt. Die von einer Arbeitsgruppe Berliner Sicherheitsfachkräfte initiierte Befragung wird von der BAuA, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und dem Verein Deutscher Sicherheitsingenieure fachlich begleitet und unterstützt. Die Datenauswertung erfolgt im Institut für Arbeit und Gesundheit der DGUV in Dresden.
Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Broschüre: Gute Praxis beim Schutz vor Gefahrstoffen
Neue Ideen gesucht – Hervorragende Lösungen gefunden
Verpackung gegen Rost, Elektrolyse statt Chlorgas oder Experimente, die Schule machen: Die aktualisierte Broschüre „Neue Ideen gesucht – Hervorragende Lösungen gefunden: 7-mal Gefahrstoffschutzpreis“ präsentiert die ausgezeichneten Beiträge des Deutschen Gefahrstoffschutzpreises. Dabei handelt es sich häufig um einfache aber wirksame Maßnahmen, die auch kleine und mittlere Unternehmen umsetzen können.
Heute können Beschäftigte an vielen Arbeitsplätzen Gefahrstoffen ausgesetzt sein. Um den Umgang mit diesen Stoffen sicherer zu machen, verleiht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) seit 1994 alle zwei bis drei Jahre den Deutschen Gefahrstoffschutzpreis. Mit dem mit 5.000 Euro dotierten Preis würdigt das BMAS innovative und anwenderbezogene Lösungen, die einen Modellcharakter für den Arbeitsschutz haben.
Auf 48 Seiten verdeutlicht die jetzt veröffentlichte zweite Auflage der Broschüre die Vielfalt der Lösungsansätze aus der betrieblichen Praxis. Ersatzstoffe, sichere Technik, aber auch Schulung und Organisation können Risiken beim Umgang mit gefährlichen Stoffen deutlich senken. Die 27 ausgezeichneten Beiträge aus den bisherigen sieben Wettbewerben geben als Beispiele guter Praxis Anregungen für die Arbeit im eigenen Betrieb. Zugleich zeigen sie, dass sich durch Problembewusstsein und Engagement einzelner Firmen oder Personen konkrete, an der Praxis orientierte Lösungen finden lassen. Deshalb will die Broschüre auch andere zur Teilnahme am Wettbewerb ermutigen.
Die kostenlose Broschüre „Neue Ideen gesucht – Hervorragende Lösungen gefunden: 7-mal Gefahrstoffschutzpreis“ kann im PDF-Format heruntergeladen werden. Die Druckversion kann bezogen werden über das Informationszentrum der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Postfach 17 02 02, 44061 Dortmund, Servicetelefon 0231 9071-2071, Service-Fax 0231 9071-2070, E-Mail: info-zentrum@baua.bund.de.
Darüber hinaus läuft die Meldefrist zum 8. Deutschen Gefahrstoffschutzpreis noch bis zum 31. März 2010. Bis dahin können Einzelpersonen, Personengruppen, Unternehmen und Organisationen ihre Nennungen und Bewerbungen formlos bei der BAuA in Dortmund einreichen.
Die gesamte Ausschreibung und die Teilnahmebedingungen befinden sich im Bereich „Themen von A-Z“ in der Rubrik „Gefahrstoffe“ auf der BAuA-Homepage www.baua.de.
Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Gefahrstoffe ermitteln und beurteilen mit der IFA-Gefahrstoffliste
Ein umfassendes, kompaktes und aktuelles Nachschlagewerk zum Thema Gefahrstoffe hat das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) heute veröffentlicht. Die IFA-Gefahrstoffliste enthält alle wichtigen Informationen, um Gesundheitsgefährdungen durch Gefahrstoffe zu beurteilen. Sie ist eine kostenlose und praktische Unterstützung für Betriebe, Aufsichtsbehörden, Arbeitsmediziner und andere, die sich mit Gefahrstoffen und Gesundheitsschutz befassen.
Vorschriften und Regeln zu Gefahrstoffen am Arbeitsplatz werden immer zahlreicher; ebenso zahlreich sind die Quellen, in denen sie zu finden sind. Die neue Gefahrstoffliste des IFA (ehemals BGIA) hilft dem Arbeitsschutzpraktiker den Überblick zu behalten. Sie enthält Luftgrenzwerte und biologische Grenzwerte, informiert über deren Herkunft, Einstufung und Kennzeichnung, gibt Hinweise zur Gefahr der Sensibilisierung durch die genannten Stoffe und zu ihrer Aufnahme über die Haut, geht auf ärztliche und medizinische Vorgaben ein, beschreibt Messverfahren und verweist auf wesentliche in Deutschland geltende Verordnungen, Richtlinien und Regeln für Gefahrstoffe. Die Gefahrstoffliste ist damit ein Grundlagenwerk für die Gefährdungsbeurteilung, die der Arbeitgeber laut Gefahrstoffverordnung in seinem Betrieb durchführen muss.
Die Gefahrstoffliste wurde im Dezember 2009 erstellt und erscheint deshalb noch unter der alten Bezeichnung BGIA-Report. Sie enthält aber die maßgeblichen Vorgaben für das Jahr 2010. Die Gefahrstoffliste kann
* http://www.dguv.de/ifa/de/pub/rep/pdf/reports2009/biar0109/rep2009_01.pdf
heruntergeladen (PDF, 4 MB)
oder als Druckfassung über ifa-info@dguv.de kostenlos bestellt werden.
Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung“ (DGUV)
Präventionskampagne „Risiko raus!“ gestartet
Die Kampagne „Risiko raus!“ der gesetzlichen Unfallversicherung mit Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und landwirtschaftliche Sozialversicherung starten ihre gemeinsame Präventionskampagne „Risiko raus!“. Ziel der zweijährigen Kampagne ist, das Unfallrisiko beim Fahren und Transportieren zu verringern.
Die Kampagnenmotive stellen auf eindringliche Weise dar, wie eigenes Fehlverhalten zur zentralen Unfallursache werden kann: Unter dem Motto „Mein Kopf ist gerade woanders“ zeigen sie eine kopflose Person kurz vor einem Unfall.
Fast jeder vierte meldepflichtige Arbeitsunfall im Betrieb geschieht beim Transportieren oder Fahren. Hinzu kommen jährlich über 20.000 Arbeits- und Dienstwegeunfälle sowie rund 115.000 Wegeunfälle im Straßenverkehr. In mehr als 700 Fällen endete ein Unfall beim Fahren oder Transportieren mit dem Tod. Bei versicherten Kindern in Tageseinrichtungen, Schülern und Studierenden sind rund 60.000 weitere Unfälle im Straßenverkehr – davon 66 mit tödlichem Ausgang – zu verzeichnen.
Häufige Ursachen für Unfälle sind: mangelnde Sichtbarkeit, schlecht geführte Verkehrswege im Betrieb, Zeitdruck, aber auch Nachlässigkeit, Selbstüberschätzung und Leichtsinn. Die Kampagne zielt daher zum einen darauf, die Arbeitsbedingungen so zu verbessern, dass beispielsweise Zeitdruck und Stress erst gar nicht entstehen. Zum anderen wirbt sie generell für mehr Risikobewusstsein und überlegtes Handeln. Sie spricht daher Beschäftigte, Schüler und Studierende, aber auch Arbeitgeber, Führungskräfte, für den Arbeitsschutz im Unternehmen verantwortliche Personen und Lehrkräfte an Tageseinrichtungen, allgemeinbildenden und beruflichen Schulen an.
Partner von „Risiko raus!“ sind unter anderem der DVR und die Bundesländer. Die Kampagne läuft bis Ende Dezember 2011 und umfasst unter anderem Anzeigen, Poster und Broschüren sowie die Website www.risiko-raus.de.
Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (Basi) e.V.