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Vom Bund 2016

Zu den Gesetzen und Verordnungen zum Thema Abwasser auf Bundesebene gehts hier:
www.klaerwerk.info/Nuetzliche-Links/Gesetze#Bund

September 2016
BMZ: Bayrische Kommunen sind strategische Partner für urbane Daseinsvorsorge in der Entwicklungszusammenarbeit 
Auswirkungen des Handelsabkommens CETA auf kommunale Daseinsvorsorge 
Juni 2016
Siedlungsrückzug als Anpassung an den Klimawandel 
Förderprojekt zu Wasserversorgung und Abwasserentsorgung 
März 2016
Bundeskabinett beschließt Oberflächengewässerverordnung 
Januar 2016
Experten fordern nationale Stickstoffstrategie  
9.300 Kläranlagen, 27 Millionen Kubikmeter Abwasser täglich  
42,5 Milliarden Euro für Klimaschutzgüter  

BMZ: Bayrische Kommunen sind strategische Partner für urbane Daseinsvorsorge in der Entwicklungszusammenarbeit

Bundesentwicklungsminister Müller rief am 14.07.2016 auf dem Bayerischen Städtetag die bayrischen Kommunen zu einem noch stärkeren Engagement in Partnerschaften mit Städten und Gemeinden in Entwicklungs- und Schwellenländern auf. Knapp 50 bayrische Kommunen sind bereits aktiv.
Das BMZ unterstützt das entwicklungspolitische Engagement deutscher Städte und Kommunen unter anderem über die Servicestelle „Kommunen in der Einen Welt“, die beratend zur Seite steht. Noch in diesem Jahr wird außerdem ein Online-Portal eingerichtet, in dem die Bedarfe der Kommunen in Entwicklungs- und Schwellenländern mit dem Know-how deutscher Kommunen zusammengeführt werden können.

Quelle: BMZ, PM v. 14.07.2016, Bundesentwicklungsminister Müller wirbt in Bayern für weltweite Partnerschaften zwischen Kommunen

http://www.bmz.de/20160714-1

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Auswirkungen des Handelsabkommens CETA auf kommunale Daseinsvorsorge

Im Hinblick auf die aktuell medial sehr im Fokus stehende Diskussion um potenzielle Auswirkungen des CETA Abkommens auf die kommunale Daseinsvorsorge und insbesondere die Wasserwirtschaft (http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/ceta-erlaubt-klagen-gegen-wasserwirtschaft-a-1103741.html) möchten wir über die aktuelle Stellungnahme des Bundesministeriums für Wirtschaft informieren, welche im Rahmen einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen erfolgte.

CETA enthält nach der Auffassung des BMWi für die kommunale Daseinsvorsorge keine Marktöffnungsverpflichtungen, die über das seit 1995 bestehende WTO Dienstleistungsabkommen GATS hinausgehen. Die so genannte „Public Utilities Klausel“ erlaube es, im Bereich der Daseinsvorsorge Monopole oder ausschließliche Rechte einzuräumen. Dieser Vorbehalt werde außerdem durch weitere spezifische Vorbehalte wie z.B. für die Wasserversorgung ergänzt.
Die EU und Deutschland behalten nach Auffassung des BMWi den Spielraum, Maßnahmen zur Gestaltung und Organisation der Daseinsvorsorge sowie zur Regulierung aufrecht zu erhalten und auch zukünftig zu ergreifen. Die Rücknahme von Liberalisierungen, die innerstaatlich vorgenommen wurden, sei möglich. Auch seien Privatisierungen zuvor öffentlich-rechtlicher Aufgaben trotz CETA wieder rückgängig zu machen.

Aus Sicht des StGB NRW ist insbesondere die aktuelle Fassung der Public-Utilities-Klausel in der deutschen Übersetzung des Abkommens-Textes kritisch zu sehen. Hier wird lediglich ein Vorbehalt beim Marktzugang für öffentliche Versorgungsleistungen formuliert. Dies ist für die Ver- und Entsorgungsleistungen der kommunalen Daseinsvorsorge nicht ausreichend. Während z.B. im Englischen der „public utility“-Begriff in erster Linie netzgebundene Infrastrukturen, darunter auch die Abwasserbeseitigung, umfasst, greift die deutsche Sprachfassung mit „öffentliche Versorgungsdienstleistung“ deutlich zu kurz. Notwendig ist eine Übersetzung, die umfassend auf die Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge abstellt.

Die kommunalen Spitzenverbände befinden sich gemeinsam mit dem VKU weiterhin zu der Frage mit dem BMWi im Gespräch, inwieweit der Textentwurf für CETA die „roten Linien“, die im gemeinsamen Positionspapier zum Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge formuliert wurden, beachtet.

Textentwurf CETA
Der nunmehr auch in deutscher Sprache vorliegende Textentwurf des Abkommens findet sich im Internet unter https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2016/DE/1-2016-470-DE-F1-3-ANNEX-13.PDF . Für die kommunale Daseinsvorsorge bzw. Wasserwirtschaft wichtig Regelungen sind insbesondere:

Vorbehalt beim Marktzugang für öffentliche Versorgungsleistungen (Seite 97 des Entwurfs – sog. „Public-Utilities-Klausel“):

„In allen EU-Mitgliedstaaten können Dienstleistungen, die auf nationaler oder örtlicher Ebene als öffentliche Versorgungsleistungen angesehen werden, öffentlichen Monopolen oder privaten Betreibern gewährten ausschließlichen Rechten unterliegen. (…)“

Vorbehalt beim Marktzugang für Trinkwasser (Seite 101 des Entwurfs):

„Die EU behält sich das Recht vor, Maßnahmen in Bezug auf Tätigkeiten einzuführen oder aufrechtzuerhalten, zu denen auch Dienstleistungen auf dem Gebiet der Wasserentnahme, -aufbereitung und -verteilung an Privathaushalte, industrielle, gewerbliche oder andere Verwender, einschließlich der Bereitstellung von Trinkwasser und Wasserbewirtschaftung zählen.“

Vorbehalt Deutschlands beim Marktzugang für Abwasser (Seite 200 und 279 des Entwurfs – Dienstleistungen im Bereich Abwasser werden mit Abfall gleichgesetzt):

„Deutschland behält sich das Recht vor, im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Abfallbewirtschaftung (mit Ausnahme von Beratungsdienstleistungen) Maßnahmen einzuführen oder aufrechtzuerhalten, welche die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen verbieten und eine Niederlassung erfordern. Deutschland behält sich das Recht vor, Maßnahmen in Bezug auf die Bestimmung, die Niederlassung, die Erweiterung oder den Betrieb von Monopolen bzw. Dienstleistern mit ausschließlichen Rechten, die Dienstleistungen im Bereich der Abfallbewirtschaftung erbringen, einzuführen oder aufrechtzuerhalten. (…)

Abfallbewirtschaftung: Dienstleistungen in den Bereichen Abwasser- und Abfallbeseitigung und sanitäre Dienstleistungen“.

Die Antwort des BMWi kann von StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinfo/Service > Fachgebiete > Finanzen und Kommunalwirtschaft > Daseinsvorsorge abgerufen werden.
Az.: 28.5-002/001 we

Quelle: https://www.kommunen-in-nrw.de/mitgliederbereich/mitteilungen/detailansicht/dokument/25549.html?cHash=0bfedc176fb58ee08319441dc8a9f605

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Siedlungsrückzug als Anpassung an den Klimawandel

Aktuelles Forschungsvorhaben des UBA zeigt auf, dass Anpassungen im Rechtsrahmen notwendig sind.

Siedlungsrückzug könnte eine Anpassungsmaßnahme an den Klimawandel sein, um den künftig häufigeren Überschwemmungen zu begegnen. Auch in ländlichen Schrumpfungsgebieten könnte er zur Beseitigung der Folgen des demografischen Wandels beitragen. Aber ist das Recht schon so weit angepasst, dass sich solche Maßnahmen durchsetzen ließen? Dieser Frage geht ein aktuelles Forschungsvorhaben des UBA nach.

http://www.eco-world.de/scripts/basics/econews/basics.prg?a_no=31332

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Förderprojekt zu Wasserversorgung und Abwasserentsorgung

Die Versorgung mit Trinkwasser und Entsorgung von Abwasser werden in Deutschland von den meisten Menschen als selbstverständlich angesehen. Doch demografische Veränderungen, die Auswirkungen des Klimawandels, die Anforderungen der Energiewende und weitere aktuelle Tendenzen stellen die Wasserinfrastrukturen in Deutschland vor erhebliche Herausforderungen. Die Anpassungsfähigkeit der teilweise veralteten Systeme muss verbessert werden. Damit die gewohnt hohen Leistungen der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung erhalten bleiben, sind ein Umdenken und die Umsetzung von Innovationen erforderlich.

Um den Handlungsbedarf in diesem wichtigen Zukunftsfeld zu erkennen und darauf frühzeitig reagieren zu können, wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Fördermaßnahme „Intelligente und multifunktionelle Infrastruktursysteme für eine zukunftsfähige Wasserversorgung und Abwasserentsorgung“ (INIS) mit insgesamt 33 Millionen Euro finanziert. Die Fördermaßnahme INIS ist im Förderschwer-punkt „Nachhaltiges Wassermanagement“ (NaWaM) verankert.
In 13 Forschungsprojekten wurden innovative technische Systemlösungen zur Optimierung bestehender Anlagen und deren Betrieb sowie zur sektorübergreifenden Erschließung von Energie- und Ressourcenpotenzialen entwickelt. Darüber hinaus wurden Management- und Planungsansätze sowie Modelle zur Organisation, Struktur und Steuerung künftiger Infrastrukturplanung erarbeitet, die eine langfristige Transformation der Systeme möglich machen.

Begleitet wird die Fördermaßnahme durch das Vernetzungs- und Transfervorhaben INISnet. INISnet wird vom Deutschen Institut für Urbanistik (Difu), von der DVGW-Forschungsstelle TUHH, Technischen Universität Hamburg-Harburg, und von der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) gemeinsam durchgeführt.

Auf der Abschlusskonferenz zur INIS-Fördermaßnahme am 20. und 21. April 2016 in Berlin wurden die Ergebnisse aus den 13 Forschungsprojekten den Teilnehmenden aus Wasserwirtschaft, Stadtentwicklung, Politik und Forschung vorgestellt. Die Ergebnisse sollen Impulse für eine zukunftsfähige Gestaltung der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung geben.

In der vom BMBF angestoßenen Forschung sind anwendungsreife Lösungen für die Zu-kunftsfähigkeit der deutschen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung entwickelt worden. Allerdings reicht der Erkenntnisgewinn allein nicht aus, um die gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen zu bewältigen. Der Abstand zwischen den vorliegenden Erkenntnissen und der tatsächlichen Umsetzung muss deutlich verringert werden. Gesellschaft, Medien und insbesondere die Politik sind gefordert, nun auch die Um-setzung voranzutreiben. Aus der Gesamtschau der INIS-Ergebnisse lässt sich folgender Status quo-Bericht mit zehn daraus folgenden Botschaften ableiten:
• Die Wasserwirtschaft ist in einem hoch urbanisierten und industrialisierten Land wie Deutschland ein essenzieller Teil der Daseinsvorsorge. Die Infrastrukturen der Wasser-wirtschaft sorgen im Spannungsfeld zwischen Umwelteinflüssen und anthropogenen Eingriffen für die sichere Versorgung mit Trinkwasser, für hygienische Verhältnisse in Siedlungen, für Überflutungsschutz und für den Schutz der Umwelt. Sie ermöglichen erst eine Vielzahl von wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aktivitäten und sind dadurch eine Säule unseres Wohlstands.
• Die deutsche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung befinden sich europa- und weltweit im Vergleich aktuell auf einem hohen Stand. Die dazu gehörigen Infrastrukturen stellen ein großes Anlagenvermögen dar, deren Erhalt und Erneuerung erheblicher Auf-wendungen bedarf. Laut den Aussagen der großen Fachverbände der Wasserwirtschaft werden jährlich sechs bis sieben Milliarden Euro in Anlagen und Netze investiert. Mit Blick auf die aktuellen Netzerneuerungsraten wird vielfach argumentiert, dass der eigentliche Investitionsbedarf rund zweimal so hoch liegt. Parallelen zum Investitionsstau bei Straßen, Brücken und Schienennetzen liegen auf der Hand, sind allerdings nur selten sichtbar, denn die Infrastrukturen liegen größtenteils wortwörtlich im Sand vergraben.
• Zum hohen Investitionsbedarf hinzu kommt ein wachsender Veränderungsdruck auf die Infrastrukturen der Wasserver- und Abwasserentsorgung. Einige der zentralen Stichworte sind hier: Klimawandel, demografische Veränderungen, Spurenstoffe und Energiewende. Innerstädtische Überflutungen und gewässerschädliche Mischwasserüberläufe infolge von überlasteten Kanälen bei Starkregen sind heute bereits weitverbreitete und ernsthafte Probleme. Wasserarme Regionen hingegen kämpfen mit saisonalen Knappheitsproblemen und Qualitätsbeeinträchtigungen und suchen die Lösung, etwa im Ausbau teurer Regional- und Fernversorgungssysteme. Andernorts führt eine sinkende Wassernachfrage, zum Beispiel aufgrund abnehmender Bevölkerungszahlen, zu Unterauslastungen von Netzen und Anlagen. Die zunehmende und flächendeckende Belastung von Gewässern mit anthropogenen Spurenstoffen wie Arzneimitteln, Industriechemikalien oder Pflanzenschutzmitteln stellt gesteigerte Anforderungen an die Behandlungsverfahren für Trinkwasser und Abwasser zugleich. Und nicht zuletzt ist die ressourcenintensive Wasserwirtschaft dazu aufgefordert, ihren Beitrag zum Gelingen der Energiewende zu leisten.
• Die Anpassung der Wasserver- und Abwasserentsorgungssysteme an diese sich über-lagernden und zum Teil widerstreitenden Herausforderungen erfordern Innovationen und Umdenken auf allen Ebenen: von neuen technischen Lösungen und ihrer Integration in der Stadtentwicklung über Management – und Finanzierungsansätze bis hin zum regulativen Rahmen und Verbraucherverhalten. Nur so können die hohen Leistungen der Wasserwirtschaft bei weiterhin bezahlbaren Preisen in Zukunft gesichert werden.
Zukunftsfähige Wasserversorgung und Abwasserentsorgung – zehn Botschaften an Politik und Praxis:
1. Der Weg in die Zukunft führt über eine Optimierung des Bestands. Herkömmliche Planungsprozesse mit langen Zeithorizonten haben statische Lösungen und vielfach überdimensionierte Anlagen hervorgebracht. Die Systeme verursachen hohe Fixkosten für Unterhalt und Betrieb und weisen deshalb große Optimierungspotentiale auf. Die Herausforderung liegt darin, die Leistungsfähigkeit des Systems unter verschiedenen Belastungssituationen zu sichern.
2. Robuste und flexible Lösungen ermöglichen eine zukunftsfähige Gestaltung des urbanen Wasserhaushalts. Vor dem Hintergrund zu erwartender Prognoseunsicherheiten werden robuste Systeme benötigt, die auch bei unerwarteten Extremereignissen nicht vollständig versagen und zugleich kosteneffizient sowie rückbau- und erweiterungsfähig konstruiert sind. Dezentrale Komponenten können die Anpassungsfähigkeit der Systeme erhöhen. Flexible Planungsprozesse und Betriebsweisen sind erforderlich, um kurz- und mittelfristig bzw. stufenweise auf unvorhersehbare Entwicklungen reagieren zu können.
3. Ein Schlüssel für die Optimierung liegt im intelligenten Betrieb. Während in allen wesentlichen Infrastrukturbereichen die intelligente, IT-basierte Steuerung bereits Standard ist, sind die städtischen Wasserinfrastrukturen größtenteils immer noch auf dem Stand der Technik des 19. und 20. Jahrhunderts. Durch den Einsatz von Mess-, Steuer- und Datentechnik lassen sich Kontaminationen schneller erkennen und erhebliche Reserven in den bestehenden Entwässerungssystemen aktivieren.
4. Abwasser ist eine Ressource, kein Abfall. Technologien und Konzepte zur energetischen und stofflichen Wiederverwendung bzw. Nutzung von Abwasser sind erarbeitet und können umgesetzt werden. Mehr noch: alternative dezentrale Wasseraufbereitungstechnologien können zu innovativen Lebensmittelanbaumethoden beitragen, bedürfen in dieser Hinsicht allerdings noch der Weiterentwicklung.
5. „Energieeffizienz“ der Wasserinfrastrukturen muss begrifflich weiterentwickelt werden. Die Erweiterung der Wasserinfrastruktursysteme um Funktionen der Energieerzeugung als Beitrag zur Energiewende schlägt sich bislang nicht in der Bewertung der „Energieeffizienz“ solcher Anlagen nieder. Eine alleinige Quantifizierung über den Bedarf an Jahreskilowattstunden (kWh/a) pro Leistungseinheit (m3 Trink-wasserversorgung bzw. gereinigtes Ab-wasser) erfasst den Beitrag der Wasserinfrastrukturen zur Energiewende nicht sachgerecht.
6. Wassersensitive Stadtentwicklung setzt integrierende Planungsprozesse voraus. Die Hauptaufgaben der Siedlungsentwässerung, der Schutz von Menschen und deren Eigentum einerseits und der Gewässerschutz andererseits, lassen sich allein durch konventionelle unterirdische Systeme nur begrenzt erfüllen. Optimale Lösungen, die z.B. auch einen positiven Beitrag zur Stadtklima- oder Freiraumqualität leisten können, lassen sich nur durch eine verbesserte räumliche Organisation der Stadt erzielen. Dazu müssen verstärkt multifunktionale Flächennutzungen für den Rückhalt, die Versickerung und die Verdunstung von Niederschlagswasser in den Stadtraum integriert werden.
7. Eine Unsicherheitsbetrachtung muss zum Standardwerkzeug der Planer werden. Das Konzept der Unsicherheitsbetrachtung muss fest in den Köpfen von Planern, Betreibern und Entscheidungsträgern verankert werden. Die Auswirkungen der erheblichen Ungewissheiten zukünftiger Entwicklungen können über die fundierte Erstellung von Szenarien und deren Bewertung, z.B. durch Simulationsmodelle, aufgezeigt und so die Komplexität und Ungewissheit reduziert werden. Nur über eine interdisziplinäre und ressortübergreifende Bearbeitung können Wasserinfrastrukturen sicher und zukunftsfähig geplant werden.
8. Multifunktionelle Infrastrukturen erfordern eine ganzheitliche Bewertung. Die angestrebte Multifunktionalität neuartiger Infrastrukturen, aber auch die vielfältigen Wechselwirkungen von Teilsystemen und -prozessen, erfordern zwingend eine integrierte Bewertung der Ziele und Wirkungen von Maßnahmen und Entscheidungen. Auch die indirekten Wirkungen von Infrastruktursystemen sind entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette zu berücksichtigen.
9. Es liegt im Interesse der Kommunen, den Transformationsprozess zu koordinieren. Bei der Implementierung von multifunktionellen und differenzierten Systemlösungen für Wasser-, Energie- und Ressourcenmanagement auf Stadt-, Quartiers- und Gebäudeebene werden Leistungen und Anlagen teilweise dezentralisiert oder in den privaten Raum verlagert. Es Bedarf neuer Kooperationsformen zwischen Ver- und Entsorgungsträgern und mit den Bürgern. Der Kommune obliegt die kommunale Daseinsvorsorge. Sie ist dem örtlichen Gemeinwohl verpflichtet und prädestiniert, diesen Transformationsprozess im Gemeinwohlinteresse zu koordinieren. In der operativen Umsetzung und im Betrieb können dabei vielfältige unternehmerische Strategieoptionen sinnvoll sein.
10. Demonstrationsprojekte sind der notwendige nächste Schritt, um Umsetzungshemmnisse zu erkennen und abzubauen. Die Transformation bestehender Wasserinfrastrukturen auf Gebäude- wie auch Quartiersebene ist technisch und organisatorisch möglich und wird zur Verbesserung der Zukunftsfähigkeit bestehender Systeme als sinnvoll und erforderlich erachtet. In Hinblick auf den rechtlichen Regulierungsrahmen und finanzielle Anreizsysteme sind derzeit viele Fragen offen. Diese wirken sich als Umsetzungshemmnisse aus. Vor diesem Hintergrund sollten Demonstrationsprojekte forciert werden.
Az.: 24.0.12-005

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Bundeskabinett beschließt Oberflächengewässerverordnung

Am 16. Dezember 2015 hat die Bundesregierung die Verordnung zum Schutz von Oberflächengewässern (OGewV) beschlossen. Am 29. Januar wird der Bundesrat sich damit befassen. Laut der Gesetzesbegründung werden damit vor allem EU-rechtliche Vorgaben umgesetzt. Die AöW hatte sich im Juni 2015 an der Verbändeanhörung beteiligt. Unter anderem trifft die Verordnung neue Regelungen zur Reduzierung der Stickstoffbelastung (§ 14). Damit werden über die Verordnung Werte festgesetzt, die bei der Bewirtschaftung der Flussgebiete für das Erreichen des guten Zustands der Übergangs- und Küstengewässer nach der WRRL eingehalten werden müssen.
Quelle:[AöW] Rundbrief Ausgabe 1/2016

Quellen und weitere Informationen:
Bundesrat, Verordnung zum Schutz von Oberflächengewässern, BRat-Drs. 627/15 vom 16.12.15, [Extern]
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2015/0601-0700/627-15.pdf?__blob=publicationFile&v=1
AöW-Stellungnahme vom 15.06.2015 zum Entwurf einer neuen Oberflächengewässerverordnung, [PDF]
http://www.aoew.de/media/Publikationen/Stellungnahmen/2015/AoeW_Stellungnahme_OGewV_2015-06-15.pdf

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Experten fordern nationale Stickstoffstrategie

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) spricht sich für die Erarbeitung einer nationalen Stickstoffstrategie aus. Das geht aus einem Sondergutachten des Sachverständigenrates (Bundestags- Drucksache 18/4040) hervor, das die SRU-Vertreterin Karin Holm-Müller am 11. November 2015 vor dem Umweltausschuss des Bundestags in einem öffentlichen Fachgespräch vorgestellt hat. In dem Gutachten verweisen die Experten darauf, dass zu hohe Einträge von Stickstoffverbindungen eines der großen ungelösten Umweltprobleme unserer Zeit seien. Stickstoffeinträge tragen danach zum Verlust von Biodiversität bei, indem sie die Böden versauern. Stickstoffoxide in der Luft wiederum schädigten direkt die menschliche Gesundheit und bildeten gemeinsam mit Ammoniak gesundheitsschädlichen Feinstaub. Nitrat im Trinkwasser wirke krebserzeugend, während Lachgas die Ozonschicht schädige und den Klimawandel beschleunige. Auf 48 Prozent der natürlichen und naturnahen Ökosysteme sei die kritische Grenze für Stickstoffeinträge überschritten, sagte Holm-Müller vor den Abgeordneten. Aufgrund des zu hohen Nitratgehalts seien zudem 27 Prozent aller Grundwasserkörper in einem schlechten chemischen Zustand, fügte die Umweltökonomin hinzu. Hauptverursacher der Problematik sei die Landwirtschaft, da reaktiver Stickstoff vor allem durch die Verwendung von Düngemitteln und die Tierhaltung freigesetzt werde. Problematisch sei aber auch der Bereich der Biogaserzeugung, sagte die SRU-Vertreterin. Bei Neuanlagen sollte die Biogaserzeugung nach Ansicht des Sachverständigenrates daher künftig primär auf der energetischen Nutzung von Rest- und Abfallstoffen beruhen. Holm-Müller sprach sich auch für eine ambitionierte Düngeverordnung aus, die einen wichtigen Schritt darstellen könne. Bei der derzeit in Deutschland diskutierten Reform der Düngeverordnung sei eine verbindliche Düngeplanung, die Einbeziehung aller organischen Düngemittel – auch der gesamten Gärreste aus Biogasanlagen – in die Ausbringungsobergrenzen, strengere Anforderungen an die Ausbringungstechnik, die Erstellung eines Nährstoffvergleichs nach der Methode der Hoftorbilanz und strengere Kontrollen und Sanktionen für einen besseren Vollzug der Vorgaben von besonderer Bedeutung. Wann die Novelle der Düngeverordnung zur Behandlung im Kabinett ansteht, konnte der Parlamentarische Staatssekretär im Umweltministerium, Florian Pronold (SPD), auf Nachfrage nicht sagen. Seines Wissens gebe es zwar inzwischen eine Einigung zwischen Umweltministerium und Landwirtschaftsministerium. Doch kenne er persönlich weder den Entwurf noch den Termin für die Behandlung im Kabinett. Pronold zeigte sich über diese Zustand unzufrieden.

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9.300 Kläranlagen, 27 Millionen Kubikmeter Abwasser täglich

In Deutschland reinigen 9307 öffentliche Kläranlagen jeden Tag durchschnittlich 26,9 Millionen Kubikmeter Abwasser. Auf das Jahr bezogen bedeutet dies eine behandelte Abwassermenge von 9,8 Milliarden Kubikmeter. Dies berichtete das Statistische Bundesamt Mitte Oktober bei der Vorlage der Zahlen für die öffentliche Abwasserentsorgung 2013. Das Abwasser bestand überwiegend aus Schmutzwasser von Haushalten und Betrieben (5,0 Milliarden Kubikmeter bzw. 51,1 %) und zu gut einem Viertel aus Niederschlagswasser (2,6 Milliarden Kubikmeter bzw. 26,1 %). Weitere 2,2 Milliarden Kubikmeter (22,8 %) des behandelten Abwassers war Fremdwasser. Besonders viel Fremdwasser wurde in Hessen verzeichnet. Mehr als ein Drittel (34,8 %) des dort behandelten Abwassers war Fremdwasser. In Baden-Württemberg (29,9 %) und im Saarland (29,8 %) waren die Fremdwasseranteile ebenfalls überdurchschnittlich hoch. Gut zwei Drittel (67,6 %) aller Kläranlagen verfügen nach den Zahlen des Statistischen Bundesamtes neben biologischen Verfahren über zusätzliche Ausbaustufen zur Abwasserbehandlung wie zum Beispiel Stickstoff- oder Phosphorentfernung. Nur knapp jede dritte Kläranlage (31,6 %) reinigte das Abwasser über eine biologische Behandlung ohne weitere Ausbaustufen.

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42,5 Milliarden Euro für Klimaschutzgüter

Die Bedeutung der Umweltschutzwirtschaft in Deutschland hat im Jahr 2013 zugenommen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erwirtschafteten die Betriebe des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs 66,5 Milliarden Euro Umsatz mit Waren und Leistungen für den Umweltschutz, was einer Umsatzsteigerung von 7,6 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Großen Einfluss auf die positive Entwicklung hatte der Einsatz von Klimaschutzgütern, auf die rund 42,5 Milliarden Euro (63,9 %) des Gesamtumsatzes mit Umweltschutzgütern entfielen. Darüber hinaus wurden folgende Umsätze in den „klassischen“ Umweltbereichen erwirtschaftet: 6,7 Milliarden Euro im Bereich der Luftreinhaltung, 6,7 Milliarden Euro mit Produkten für die Abwasserwirtschaft, 3,4 Milliarden Euro mit der Abfallwirtschaft und 3,0 Milliarden Euro mit der Lärmbekämpfung. Rund 4,1 Milliarden Euro wurden mit Waren, Bau- und Dienstleistungen in sonstigen Umweltbereichen (Arten- und Landschaftsschutz, Schutz und Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser, umweltbereichsübergreifende Waren, Bau- und Dienstleistungen) umgesetzt. Besonders an Bedeutung gewonnen haben mit circa 2,4 Milliarden Euro Umsatz die multifunktionalen Waren und Leistungen für den Umweltschutz. Ausführlich dokumentiert sind diese und weitere Daten in der Fachserie 19 Reihe 3.3 des Statistischen Bundesamts.

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