Freitag, März 29, 2024
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Vom Bund 2013

Zu den Gesetzen und Verordnungen zum Thema Abwasser auf Bundesebene gehts hier:
www.klaerwerk.info/Nuetzliche-Links/Gesetze#Bund

November 2013
23.11.2013 Melderegister für Batteriehersteller hat sich bewährt 
23.11.2013 Trinkwasser wird bleifrei
23.11.2013 Nominierungen „Blauer Engel-Preis 2013″ 
Oktober 2013
27.10.2013 Vernetzung innovativer Wasser- und Abwasserprojekte in der BMBF-Fördermaßnahme INIS 
August 2013
21.08.2013 Datenkabel gehören nicht in Trinkwasserleitungen 
Mai 2013
16.05.2013 Beim Stromsparen hilft jetzt die Bibliothek 
16.05.2013 Umweltschutz braucht globales Denken 
16.05.2013 Tonnenweise Abfall an falscher Stelle 
04.05.2013 Gewässertyp des Jahres – Die Fließgewässer des südlichen Alpenvorlandes 
März 2013
10.03.2013 Bundesregierung: Phosphat aus Abwasser zurückgewinnen  
Februar 2013
11.02.2013 Trinkwasser: Auf die letzten Meter kommt es an! 
Januar 2013
21.01.2013 Phosphat in Deutschland 

Melderegister für Batteriehersteller hat sich bewährt

5.000 Hersteller haben sich registriert – Recycling liefert jährlich tausende Tonnen an Metallen

Wer verbrauchte Batterien und Akkus vom Restmüll getrennt entsorgt – zum Beispiel in den Sammelboxen der Super- oder Baumärkte – schont die Umwelt in mehrfacher Hinsicht. So werden in Deutschland jährlich mehrere 1.000 Tonnen an wertvollen Metallen wiedergewonnen. Gleichzeitig können die Schwermetalle, die in Batterien und Akkus teilweise enthalten sind, nicht in die Umwelt gelangen. In Deutschland sind die Hersteller für die Rücknahme sowie das Recycling verbrauchter Batterien und Akkus verantwortlich. Deshalb muss jeder Hersteller seine Marktteilnahme im Melderegister für Batteriehersteller anzeigen und mitteilen – dies gibt Rückschluss, wie er seiner Entsorgungsverantwortung nachkommt. Verantwortlich für das Melderegister ist das Umweltbundesamt (UBA). Der Präsident des UBA, Jochen Flasbarth dazu: „Seit vier Jahren betreibt das Umweltbundesamt das Batteriegesetz-Melderegister, mit dem sichergestellt werden soll, dass die Hersteller von Batterien ihre abfallwirtschaftliche Produktverantwortung erfüllen.“ Inzwischen hat der 5.000ste Hersteller seine Marktteilnahme im Register erklärt. Zwar wird die gesetzliche Sammelquote für Gerätebatterien erreicht, aber nur weniger als die Hälfte aller Gerätebatterien werden am Ende in die getrennte Sammlung gegeben.

In Deutschland wurden im Jahr 2010 über 1,5 Milliarden Gerätebatterien verkauft. Diese enthielten insgesamt über 8.000 Tonnen Eisen, etwa 5.000 Tonnen Zink, 2.000 Tonnen Nickel, 200 Tonnen Cadmium, sechs Tonnen Silber und rund vier Tonnen Quecksilber. Nur wenn Batterien getrennt gesammelt werden, lassen sich diese sowie weitere Leicht- und Schwermetalle wiedergewinnen. Darüber hinaus wird sichergestellt, dass Schwermetalle wie Blei, Cadmium und Quecksilber nicht in die Umwelt gelangen. Die Sammlung und das Recycling zu garantieren, ist die Aufgabe der Batteriehersteller. Will ein Hersteller die Batterien in Deutschland vertreiben, muss er sich daher im sogenannten Batteriegesetz-Melderegister (BattG-Melderegister) eintragen.

Dieses Melderegister garantiert, dass die getrennt gesammelten Batterien und Akkus von den Herstellern, zum Beispiel von Produzenten oder Importeuren, zurückgenommen und recycelt werden. Das BattG-Melderegister wurde vom UBA zum 01. Dezember 2009 eingerichtet. Im Register zeigen Hersteller ihre Marktteilnahme elektronisch an. Das UBA stellt das öffentlich einsehbare Melderegister als staatliche Stelle kostenfrei bereit. Jochen Flasbarth: „Wir registrieren jetzt den 5.000sten Hersteller. Das Melderegister hat sich bei den Unternehmen als unbürokratisches Mittel bewährt. Die Hersteller und ihre Rücknahmesysteme schaffen einen großen Mehrwert für die Gesellschaft: Metalle werden in großen Mengen wiedergewonnen – Schwermetalle gelangen nicht in die Umwelt. Batterien sammeln lohnt sich also.“

Wie viele Batterien zurückgenommen und recycelt werden müssen, ist gesetzlich festgelegt. Derzeit sind die verschiedenen Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien verpflichtet mindestens 35 Prozent und ab 2014 40 Prozent der gehandelten Batterien wieder einzusammeln. Ab dem Jahr 2016 liegt diese Quote bei 45 Prozent. Insgesamt erreicht Deutschland seit dem Jahr 2007 jährlich Sammelquoten von über 40 Prozent. Jochen Flasbarth: „Derzeit gelangen etwas weniger als die Hälfte aller gehandelten Batterien im Recycling. Für die Betreiber der Rücknahmesysteme ist es also wichtig, Verbraucherinnen und Verbraucher beim Batterien sammeln noch stärker zu motivieren.“

Im privaten Bereich empfiehlt das Umweltbundesamt, wenn möglich auf Batterien zu verzichten, da die Energie-Bilanz von Batterien verhältnismäßig schlecht ausfällt: Batterien verbrauchen bei ihrer Herstellung zwischen 40- bis 500-mal mehr Energie, als sie bei der Nutzung liefern. Ähnlich sieht es mit den Kosten aus: So ist elektrische Energie aus Batterien mindestens 300-mal teurer als Energie aus dem Netz. Diese ineffiziente Art der Energieversorgung wird durch die Verwendung von Akkus anstelle von nicht wiederaufladbaren Batterien in den meisten Fällen gemildert. Wenn man Batterien durch Akkus ersetzt, kann man etwa ein halbes Kilogramm klimarelevantes Kohlendioxid pro Servicestunde der Batterie sparen.

Weitere Informationen:

Rücknahmesysteme
Von etwa 5.000 aktiv am Markt tätigen Herstellern sind laut Batteriegesetz-Melderegister 81 Prozent Gerätebatteriehersteller, 13 Prozent Industriebatteriehersteller und sechs Prozent Fahrzeugbatteriehersteller. Die Gerätebatteriehersteller erfüllen ihre Rücknahme- und Entsorgungspflichten über das „Gemeinsame Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien“ (GRS Batterien) oder über eines der drei derzeit eingerichteten „herstellereigenen Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien“ (REBAT, ERP Deutschland, Öcorecell).

Grenzwertüberschreitungen in Batterien
Bei einem durch das UBA durchgeführten Forschungsvorhaben zur Überprüfung der Schwermetallgehalte in handelsüblichen Batterien und Akkus wurden zahlreiche Grenzwertüberschreitungen sowie Kennzeichnungsverstöße festgestellt. Die Ergebnisse veröffentlichte das UBA im Mai 2013.

Links:
Informationen zum BattG-Melderegister: http://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/produktverantwortung-in-der-abfallwirtschaft/batterien/battg-melderegister

Website BattG-Melderegister: http://www.battg-melderegister.umweltbundesamt.de/battg

„Altbatterierücknahme und -verwertung“: http://www.umweltbundesamt.de/daten/abfall-kreislaufwirtschaft/entsorgung-verwertung-ausgewaehlter-abfallarten/altbatterien

Ratgeber „Batterien und Akkus“: http://www.umweltbundesamt.de/publikationen/ratgeber-batterien-akkus

Studie „Überprüfung der Schwermetallgehalte von Batterien“: http://www.umweltbundesamt.de/publikationen/ueberpruefung-schwermetallgehalte-von-batterien

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Trinkwasser wird bleifrei

Neuer Grenzwert für Blei im Trinkwasser

Noch in diesem Jahr wird das „Aus“ für Bleirohre als Trinkwasserleitungen besiegelt – genauer am 01.12.2013. Dann nämlich tritt ein neuer Grenzwert für Blei im Trinkwasser in Kraft. Pro Liter Wasser dürfen dann nicht mehr als 0,010 mg Blei enthalten sein. Da die Werte in Bleileitungen in der Regel höher sind, müssen diese gegen Rohre aus besser geeigneten Werkstoffen ausgetauscht werden. „Mit dem neuen Grenzwert werden Bleirohre als Trinkwasserleitung quasi unbrauchbar. Wird der Blei-Grenzwert in einer Leitung überschritten, kann das Gesundheitsamt den Wasserversorger oder den Vermieter verpflichten, die Ursache der Überschreitung zu beseitigen. Faktisch wird dazu meist ein kompletter Austausch der Bleirohre nötig sein“, sagte Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA). Der Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit Thomas Ilka betont: „Wasserversorger und Vermieter, die ihre Bleirohre nicht bis zum 1. Dezember 2013 vollständig ausgewechselt haben, müssen die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher schriftlich oder per Aushang unabhängig von der Blei-Konzentration im Trinkwasser informieren.“

Die Trinkwasserverordnung aus dem Jahre 2001, die am 01.01.2003 in Kraft trat, sieht eine stufen-weise Herabsetzung des Bleigrenzwertes im Trinkwasser bis zum 1. Dezember 2013 vor. Damit endet die zehnjährige Übergangsfrist für den Austausch bleihaltiger Rohre. Davon betroffen sind Gebäude, die vor 1970 gebaut wurden, da danach keine Bleileitungen mehr verbaut wurden. Komplett auf Bleileitungen wird seit über hundert Jahren im gesamten süddeutschen Raum verzichtet. Im Rest von Deutschland wurden Bleirohre jedoch teilweise sowohl für Hausanschlussleitungen als auch für die Trinkwasser-Installation in Gebäuden verwendet.

Die Hausanschlussleitungen sind in der Regel in der Verantwortung des Wasserversorgers und können nur durch diesen ausgetauscht werden. Die Rohre der Trinkwasser-Installation gehören dem Hauseigentümer. Diese haben dafür zu sorgen, dass die Trinkwasserbeschaffenheit einwandfrei ist und eventuell vorhandene Bleirohre ausgetauscht werden.

Sollten als Hausanschlussleitungen oder im Gebäude noch Bleirohre vorhanden sein, müssen die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher ab dem 01.12.2013 hierüber schriftlich oder per Aushang informiert werden – auch wenn der Blei-Grenzwert nicht überschritten wird. Diese Information ist für bestimmte Risikogruppen wichtig. So gilt zum Beispiel für Schwangere und Kleinkinder die Empfehlung, Leitungswasser, das Blei enthält nicht zu trinken oder Speisen zu essen, für deren Zubereitung das Wasser verwendet wird. Nach Möglichkeit sollten diese Gruppen auf abgepacktes Wasser zurückgreifen.

Blei ist ein Nerven- und Blutgift, das sich im Körper anreichern und besonders die kindliche Entwicklung des Nervensystems beeinträchtigen kann. Deshalb sind schwangere Frauen, Ungeborene, Säuglinge und Kleinkinder besonders gefährdet und vor der Aufnahme von Blei zu schützen.

Auch andere Installationswerkstoffe, zum Beispiel verzinkter Stahl oder Kupferlegierungen, können Blei ins Trinkwasser abgeben. Das UBA führt in einer Empfehlung diejenigen trinkwasserhygienisch geeigneten Werkstoffe auf, für die nachgewiesen wurde, dass sie nicht zu einer Überschreitung des neuen Blei-Grenzwertes führen (s. unten Link: Metall-Liste). Bei der Erstellung neuer Installationen und bei Instandhaltungsmaßnahmen sollte darauf geachtet werden, dass nur die in der Empfehlung aufgeführten metallenen Werkstoffe verwendet werden.

Grundsätzlich sollte darauf geachtet werden, dass das Wasser zum Trinken oder zur Zubereitung von Speisen nicht zu lange (über vier Stunden) in den Leitungen gestanden hat. Wenn der Wasser-hahn länger nicht genutzt wurde, sollte man das Wasser kurz ablaufen lassen, bis es gleichbleibend kühl aus der Leitung kommt. Bei Problemen unterstützt und berät das zuständige Gesundheitsamt oder die für Trinkwasser zuständige Landesbehörde.

Weitere Informationen:
Liste trinkwasserhygienisch geeigneter metallener Werkstoffe: http://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/374/dokumente/130423_metall-liste.pdf

Flyer „Trinkwasser wird bleifrei: http://www.umweltbundesamt.de/publikationen/trinkwasser-wird-bleifrei

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Nominierungen „Blauer Engel-Preis 2013″

Von Kopf bis Fuß auf Nachhaltigkeit eingestellt

Im 35. Jubiläumsjahr des ersten Umweltzeichens der Welt wird zum zweiten Mal der „Blauer Engel-Preis“ verliehen. Die Auszeichnung im Rahmen des Deutschen Nachhaltigkeitspreises geht an ein Unternehmen, das den Blauen Engel besonders engagiert und überzeugend zur Kommunikation seiner umweltfreundlichen Produkte einsetzt. Nominiert für den Preis sind die Gerberei Heller-Leder sowie die Telekommunikationsunternehmen Unify und Telekom Deutschland. Die Auszeichnung wird am 22. November 2013 in Düsseldorf vergeben.

„Das Umweltzeichen „Blauer Engel“ ist eines der innovativsten Label für nachhaltige Entwicklung“ so Bundesumweltminister Peter Altmaier. „Die ständig weiter entwickelten Vergabekriterien setzen immer wieder neue Maßstäbe für umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen. Die Zeichennehmer zeigen mit dem Blauen Engel, dass sie mit zukunftsfähigen Produkten Vorreiter der Nachhaltigkeit sind und dass sie gesellschaftliche Verantwortung übernehmen.“

Volker Teichert, Vorsitzender der Jury Umweltzeichen, betont: „Der Blaue Engel macht die Idee nachhaltigen Wirtschaftens für Unternehmen und Kunden greifbar. Er liefert für Unternehmen konkrete Maßstäbe und für Kunden verlässliche Orientierung beim Einkauf. Dabei spielt engagierte Kommunikation mit dem Umweltzeichen, die wir in diesem Jahr prämieren, eine wichtige Rolle.“ Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes, erläutert: „Produkte und Produktionsprozesse haben entscheidende Auswirkungen auf die Umwelt. Der Blaue Engel verschafft den Verbrauchern schnelle Orientierung, welche Produkte über ihren gesamten Lebensweg besonders umweltschonend sind. Ich wünsche mir noch mehr Unternehmen, die ihre Produkte auf diese Weise kennzeichnen lassen.“

Nominiert ist in diesem Jahr die Heller-Leder GmbH & Co. KG, die als erste Gerberei die strengen Anforderungen des Blauen Engels einhalten konnte. Das Unternehmen aus Hehlen im südlichen Niedersachsen ist eine der größten Gerbereien in Deutschland und unterstützt das Umweltzeichen und dessen Nutzung über die gesamte Kette von der Produktion bis zur Vermarktung. In der Außendarstellung ist der Blaue Engel das entscheidende Element und wird auch auf internationalen Märkten bis nach China genutzt. Ebenfalls nominiert ist die Unify GmbH & Co. KG. Das Unternehmen ist im Bereich Telekommunikationsanlagen und Services tätig und verkauft zertifizierte Produkte weltweit an Unternehmen und öffentliche Auftraggeber. Bei der Unternehmenskommunikation wird der Blaue Engel auch auf prominenten Plattformen wie der CeBIT stets in den Mittelpunkt gerückt. Weiterhin nominiert ist die Telekom Deutschland GmbH, die seit März dieses Jahres Zeichennehmer für digitale Schnurlostelefone ist und damit eine Vorreiterrolle in diesem Markt einnimmt. Über sein umfangreiches Vertriebsnetz ist das Unternehmen ein wichtiger Multiplikator für den Blauen Engel. Die Zertifizierung mit dem Blauen Engel führte auch unter den eigenen Mitarbeitern zu einem positiv veränderten Bewusstsein und einer erhöhten Sensibilität und Offenheit für Nachhaltigkeitsthemen.

Der „Blauer Engel-Preis“ wird von der Stiftung Deutscher Nachhaltig-keitspreis in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, dem Umweltbundesamt, der Jury Umweltzeichen sowie der RAL gGmbH am 22. November 2013 in Düsseldorf im Rahmen des Deutschen Nachhaltigkeitspreises vergeben. Der Preisträger wird von der Jury des Deutschen Nachhaltigkeitspreises aus den drei Nominierten ausgewählt.

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Vernetzung innovativer Wasser- und Abwasserprojekte in der BMBF-Fördermaßnahme INIS

netWORKS 3 ist ein Verbundprojekt der Fördermaßnahme „Intelligente und multifunktionelle Infrastruktursysteme für eine zukunftsfähige Wasserversorgung und Abwasserentsorgung“ (INIS), die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit ca. 30 Mio. Euro gefördert wird. Verankert ist die Fördermaßnahme im Förderschwerpunkt „Nachhaltiges Wassermanagement“ (NaWaM), das ein wichtiger Bestandteil des BMBF-Rahmenprogramms „Forschung für nachhaltige Entwicklungen“ (FONA) ist. Die 13 Verbundprojekte, die ihre Arbeit im Sommer 2013 aufgenommen haben, erforschen über die kommenden drei Jahre neue Ansätze in der Wasserwirtschaft. Gemeinsames Ziel ist es, innovative und gleichzeitig praxisnahe Lösungen für die Anpassung der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung an verändernde Rahmenbedingungen in Deutschland zu entwickeln. Unter http://www.bmbf.nawam-inis.de können Sie sich über die Fördermaßnahme INIS und die INIS-Forschungsprojekte informieren.
Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) hat gemeinsam mit der Forschungsstelle des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) an der Technischen Universität Hamburg-Harburg (TUHH) und der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) die wissenschaftliche Begleitung und Koordinierung der 13 Verbundprojekte in INIS übernommen.
Anprechpartner im Difu:
Dipl.-Sozialökonom/Dipl.-Volkswirt Jens Libbe, Tel: +49 30 39001 115, E-Mail: libbe@difu.de
Dr.-Ing. Darla Nickel, Tel: +49 30 39001 207, E-Mail: nickel@difu.de

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Datenkabel gehören nicht in Trinkwasserleitungen

Das Internet auf dem Land soll schneller werden. Da liegt der EU-Vorschlag nahe, Breitbandkabel durch bereits vorhandene Trinkwasserrohre zu schieben, um teure Erdarbeiten zu vermeiden. Dies wäre jedoch mit Gesundheitsrisiken verbunden, wenn Mikroorganismen an den zahlreichen Kabel-Ein- und Austrittstellen oder bei Wartungsarbeiten eindringen und sich in strömungsarmen Nischen zwischen Kabel und Rohrwand ansiedeln. Daher hat sich die Trinkwasserkommission gegen das Verlegen von Breitbandkabeln in Trinkwasserleitungen ausgesprochen. Das UBA begrüßt diese Stellungnahme.

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Beim Stromsparen hilft jetzt die Bibliothek

UBA ermöglicht kostenlose Ausleihe von Strommessgeräten

Das Umweltbundesamt (UBA) stellt Bibliotheken ab sofort 500 Energiesparpakete zur Verfügung. Diese können kostenlos ausgeliehen werden. Damit lässt sich zum Beispiel der Stromverbrauch durch Leerläufe bzw. den Stand-by-Modus erkennen und verringern. Die Aktion erfolgt in Zusammenarbeit mit der No-Energy-Stiftung für Klimaschutz und Ressourceneffizienz. „Die effektivste Strompreisbremse setzt beim Stromsparen an! In vielen Haushalten lässt sich durch einfache Maßnahmen Strom sparen, zum Teil in Höhe eines dreistelligen Euro-Betrags pro Jahr.“, erklärt UBA-Präsident Jochen Flasbarth. „Mit dem Energiesparpaket helfen Bibliotheken den Nutzerinnen und Nutzern den aktuellen Stromverbrauch und mögliche Einsparpotentiale zu ermitteln.“

Elektrogeräte wie Computer, Radios oder DVD-Spieler haben eines gemeinsam. Sie verbrauchen auch dann Energie, wenn sie ihre eigentliche Funktion nicht erfüllen: im Leerlauf, dem sogenannten Standby-Modus. Diese unnötige Energievergeudung verursacht in deutschen Privathaushalten und Büros jährlich Kosten von mindestens fünf bis sechs Milliarden Euro. Vor allem ältere Geräte wie Kühlschränke, Waschmaschinen und Trockner verbrauchen meist unverhältnismäßig viel Strom. Daraus lässt sich allerdings nicht schließen, dass neue Geräte grundsätzlich sparsam mit Energie umgehen. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Modellen sind zum Teil recht groß. Der Energiekostenmonitor – ein Gerät zum Strom messen – bietet hierfür eine Lösung.

Das UBA stellt Bibliotheken deshalb ab sofort 500 „Energiesparpakete“ zur Verfügung. Dieses können interessierte Bibliotheksnutzerinnen und -nutzer ausleihen und damit die häuslichen „Stromfresser“ entlarven. Das Paket enthält neben einem Strom-Messgerät und einem Verlängerungskabel mit Ein-/Ausschalter eine ausführliche Bedienungsanleitung, wichtige Informationen zum Energiesparen und einen Aufsteller zum Bewerben des Angebotes. Ein kleines Messgerät zeigt – zwischen Steckdose und dem zu untersuchendem Gerät gesteckt – den Stromverbrauch eines Elektrogerätes an. So sieht man, ob die Waschmaschine zum Beispiel auch im ausgeschalteten Zustand Strom zieht. Mit dem Messgerät lassen sich auch die jährlichen Betriebskosten des Kühlschranks ermitteln, was eine gute Entscheidungshilfe für eine eventuelle Neuanschaffung schafft.

Weitere Informationen und Links:

Das Energiesparpaket: http://www.oekobase.de/Stiftung/html/bibliotheken.html

Interessierte Bibliotheken können das Paket kostenlos unter der E-Mail Adresse anfordern: umweltbundesamt@no-energy.de

Aktuelle Informationen zum Projekt „Energiesparpakete für Bibliotheken“ finden Sie unter: http://www.no-energy.de

UBA-Ratgeber „Energiesparen im Haushalt“: http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-medien/188.html

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Umweltschutz braucht globales Denken

Direktor des UN-Umweltprogramms besucht Umweltbundesamt

Bei seinem Deutschlandbesuch trifft der Exekutivdirektor des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP), Achim Steiner, heute in Dessau Vertreter des Umweltbundesamtes. Im Mittelpunkt der Gespräche stehen unter anderem Fragen zum Internationalen Umweltschutz, wie die Vermüllung der Meere sowie der fortschreitende Verlust an fruchtbaren Böden. Außerdem geht es um die neue Rolle von UNEP nach dessen Aufwertung, die die UN-Mitgliedsstaaten im Sommer 2012 beim Rio+20-Gipfel beschlossen hatten. Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes: „Wir können beim Klima-, Bodenschutz oder der Verbreitung umweltgefährdender Chemikalien letztlich nur mit internationalen Vereinbarungen vorankommen. Die Aufwertung von UNEP zu einer Institution mit universeller Mitgliedschaft begrüßen wir daher ausdrücklich. Wir haben jetzt eine starke Institution innerhalb der Staatengemeinschaft, die den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen weltweit kräftig voranbringen kann.“

Das Umweltbundesamt unterstützt die Arbeit der UNEP, unter anderem dessen Initiativen zur Förderung einer Green Economy und eines globalen Chemikalien- und Abfallmanagements. Jochen Flasbarth: „Die wirtschaftliche Entwicklung muss künftig so organisiert werden, dass die planetarischen Grenzen etwa beim Klimawandel, beim Schutz fruchtbarer Böden oder beim Ressourcenverbrauch eingehalten werden.“ Mit der Green Economy soll sich die weltweite wirtschaftliche Entwicklung am Nachhaltigkeitsgedanken, also unter anderem an ökologischen Grenzen orientieren. Initiativen und Projekte zur Vermeidung problematischer Chemikalien sind vor allem auf globaler Eben wichtig, da sich viele Substanzen weltweit verbreiten. Achim Steiner: „Globale Umweltpolitik muss immer mehr über die Lösung von konkreten Umweltproblemen hinaus gehen, zum Gestalter gesellschaftlicher Entwicklungen werden, die langfristig Umweltschutz und wirtschaftliche Prosperität in Einklang bringen.“

Wichtiges Thema in den Gesprächen ist eine verstärkte Zusammenarbeit zur Begrenzung kurzlebiger Treibhausgase wie Ruß, Methan oder fluorierter Kohlenwasserstoffe. Vor allem Methan und Ruß verstärken nicht nur den Klimawandel, sondern sie verschlechtern gleichzeitig die Luftqualität, was wiederum zu Gesundheitsproblemen führen kann.

Das UN-Umweltprogram UNEP wurde 2012 aufgewertet. In dieser Form stehen der Institution mehr finanzielle Mittel zur Verfügung. Alle Mitglieder der Vereinten Nationen (UNO) sind nun automatisch Mitglied von UNEP. Hauptorgan von UNEP war bislang ein Verwaltungsrat mit wechselnder Mitgliedschaft. Der Verwaltungsrat ist durch die UN-Umweltversammlung (UN Environement Assembly, UNEA) ersetzt worden, die die Prioritäten für die globale Umweltpolitik festlegen, die UNO-Organisationen umweltpolitisch beraten und mit weiterführenden Beschlüssen auf neue Herausforderungen reagieren wird.

UNEP-Website: www.unep.org

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Tonnenweise Abfall an falscher Stelle

Internationale Konferenz bereitet Aktionspläne für saubere Meere vor

Der Abfall in den Weltmeeren beläuft sich mittlerweile auf über einhundert Millionen Tonnen. Allein auf dem Grund der Nordsee sind es geschätzte 600.000 Kubikmeter. In erster Linie handelt es sich dabei um Kunststoffreste. Viele Meerestierarten können diese verschlucken oder sich darin verheddern. Das führt zu Verletzungen bis hin zum Tode. Deutschland und die Europäische Kommission wollen die Abfalleinträge in die Meere bis 2020 drastisch reduzieren. Um diesem Ziel näher zu kommen, findet vom 10.-12.April die Internationalen Marine-Litter-Conference in Berlin statt. Sie dient dazu, geeignete Strategien zur Abfallvermeidung in den europäischen Meeresregionen zu definieren sowie deren Umsetzung vorzubereiten. Dabei soll es in erster Linie um Maßnahmen gehen, die die Abfallquellen, zum Versiegen bringen. Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA): „Für unsere Weltmeere ist der Müll eines unserer größten Umweltprobleme. Von sauberen Meeren sind wir heute weit entfernt. Wir haben jetzt die Chance, die richtigen Maßnahmen zu definieren und dann schnell umsetzen. Diesen Prozess in Gang zu bringen, ist das wichtigste Ziel der Internationalen Meeresmüllkonferenz in Berlin.“ Grundsätzlich bedarf es einer deutlichen Verstärkung der Vorsorge. Maßnahmen müssen primär an den Eintragsquellen greifen. Zusätzlich sind staatliche Vorgaben und Regelungen ebenso erforderlich, wie die Mitwirkung aller Akteure von der Fischerei über die Tourismuswirtschaft bis zu den Kommunen. Reinigungsmaßnahmen, wie das in Deutschland von Fischern praktizierte „Fishing for Litter“ können zusätzlich helfen.

Bei den schätzungsweise 100 und 142 Millionen Tonnen an Abfällen handelt es sich vor allem um Verpackungsmaterialien sowie um Abfälle aus Fischerei und Schifffahrt. Etwa Dreiviertel davon bestehen aus Kunststoffen. Jährlich kommen derzeit bis zu 10 Millionen Tonnen hinzu. Etwa 70 Prozent der Abfälle sinken zu Boden, der Rest wird entweder an Strände gespült, treibt an der Wasseroberfläche oder in tieferen Meeresschichten. Da viele Meerestiere die Abfälle, z.B. Plastikteile, mit Nahrung verwechseln, nehmen sie diese auf. Eine Untersuchung toter Eissturmvögel an der deutschen Nordseeküste beweist dies. 95 Prozent der Vögel hatten im Durchschnitt 30 Kunststoff-Teile im Körper. Ein weiteres Problem stellt die zunehmende Verbreitung von kleinen und kleinsten Plastikteilchen, sogenannter Mikroplastik, dar. Im nordwestlichen Mittelmeer zählt man mittlerweile auf zwei Planktontierchen ein Mikroplastikteil.

Die EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) sieht die Überwachung von Abfällen an Stränden, im Meer und in Meereslebewesen vor. Außerdem sieht sie wirkungsvolle Maßnahmeprogramme vor, um weitere Einträge von Abfall zu verhindern und diesen vorzubeugen. Im Auftrag des Bundesumweltministeriums (BMU), in Kooperation mit der Europäischen Kommission und unter enger Beteiligung der Regionalen Meeresschutzübereinkommen richtet das UBA darum die „International Conference on Prevention and Management of Marine Litter in European Seas“ vom 10.4.-12.4.2013 in Berlin aus. Wissenschaftler, Vertreter von Wirtschaft Verbänden und Politik tauschen sich dabei über geeignete Maßnahmen und Ideen zur Müllreduktion aus. Die Ergebnisse der Konferenz sollen in die Regionalen Aktionspläne der europäischen Meeresregionen – Nordostatlantik, Ostsee, Mittelmeer und Schwarzes Meer – einfließen. Jochen Flasbarth: „Wir wissen jetzt schon genug, um unverzüglich vorsorglich zu handeln. Wir werden auf der Konferenz eine Vielzahl guter Beispiele aus der Praxis präsentieren, die wir unmittelbar umsetzen können. Ausstehende Wissenslücken müssen selbstverständlich in engem Schulterschluss mit der Forschung geschlossen werden, dazu gibt es bereits zahlreiche nationale, europäische und internationale Forschungsprojekte; weitere werden sicherlich folgen.“

Gelöst werden muss das Problem sowohl see- als auch landseitig. Ein Stichwort dabei ist das Abfallmanagement auf Schiffen und in den Häfen. Schon heute lassen sich Abfälle an Bord technisch so aufbereiten, dass verschiedene Materialien zerkleinert und fürs Recyceln in den Häfen gesammelt werden können. Der Restmüll sowie Speisereste können an Bord effizient thermisch verwertet werden. Ein weiterer Ansatzpunkt sind die Hafengebühren. Das in der Ostsee erfolgreich praktizierte „No-special-fee-system“, bei dem Hafen automatisch die Entsorgungsgebühren umfassen, sollte auf andere Meeresregionen wie die Nordsee übertragen werden. Zudem geht es darum Schifffahrtsbesatzungen, wie z.B. bei der „Fishing-for-Litter“-Initiative, für das Abfallthema zu sensibilisieren. Diese Initiative wird vom BMU gefördert und vom UBA fachlich betreut. Dabei sammeln Fischer in Nord- und Ostsee den Müll ein, den sie beim Fischfang aus dem Meer „bergen“. Anschließend entsorgen sie ihn umweltgerecht in den Häfen. Verhindert werden sollte außerdem der weitere Eintrag von Mikroplastik. Viele Kosmetik- und Körperpflegeprodukte wie Duschpeelings, Zahncremes enthalten Kunststoffkügelchen für eine bessere Reinigungswirkung. Nach einmaligem Gebrauch können sie über das Abwasser in die Meere gelangen, da sie in Kläranlagen üblicherweise nicht herausgefiltert werden. Zur Lösung dieses Problems sind auch die Hersteller gefragt, die breite Verwendung von Mikroplastik zu überdenken. Die Einführung einer generellen Bezahlpflicht für alle Plastiktüten im Handel wäre ein weiterer Ansatzpunkt.

Weiterführende Informationen und Links

FAQ zu Meeresmüll: http://www.umweltbundesamt.de/wasser/themen/meere/faq-meeresmuell.htm

Infoblatt – Auswirkungen von Meeresmüll: http://www.umweltbundesamt.de/wasser/themen/downloads/meere/muell/info-blatt_1_auswirkungen.pdf

Infoblatt – Herkunft mariner Abfälle: http://www.umweltbundesamt.de/wasser/themen/downloads/meere/muell/info-blatt_2_quellen.pdf

Infoblatt – Maßnahmen zur Vermeidung von Meeresmüll: http://www.umweltbundesamt.de/wasser/themen/downloads/meere/muell/info-blatt_3_massnahmen.pdf

UBA-Schwerpunkte 2013: http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-medien/4405.html

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Gewässertyp des Jahres – Die Fließgewässer des südlichen Alpenvorlandes

Mehrzahl der Bäche und Flüsse des südlichen Alpenvorlandes bereits in gutem Zustand

Die Umweltsituation vieler Bäche und Flüsse im südlichen Alpenvorland Deutschlands ist „gut“. Sie fließen in den Ablagerungen der letzten Eiszeit, in unmittelbarer Nachbarschaft der großen Seen der Voralpen. Zu ihnen gehören beispielsweise die Zuflüsse zum Ammersee, die Attel oder der Unterlauf der Loisach sowie die Bodenseezuflüsse Argen und Schussen. 57 Prozent – und damit der überwiegende Teil der Bäche und Flüsse des südlichen Alpenvorlandes – befinden sich bereits im sogenannten guten ökologischen Zustand und erfüllen damit die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie, was bisher nur an jedem zehnten Fließgewässer in Deutschland gelingt. Allen Gewässern dieses Typs wurde ein chemisch guter Zustand bescheinigt.

Im Vergleich zu anderen Fließgewässertypen Deutschlands weisen die Fließgewässer des südlichen Alpenvorlandes einen hohen Anteil an Gewässerstrecken mit einem guten ökologischen Zustand auf. Bundesweit sind es nur knapp 10 Prozent, die diese Zielvorgabe der Wasserrahmenrichtlinie erreichen, bei den Fließgewässern des südlichen Alpenvorlandes liegt der Anteil dagegen bei 57 Prozent. Weitere 35 Prozent der Strecken dieses Gewässertyps befinden sich in einem mäßigen ökologischen Zustand und sind damit nah am Erreichen des Ziels. Die letzten 8 Prozent sind mit einem unbefriedigenden ökologischen Zustand noch etwas weiter entfernt. Beste und schlechteste Bewertungen („sehr gut“ und „schlecht“) treten dagegen nicht auf.

Das gute Gesamtbild dieses Gewässertyps wird durch einen chemisch guten Zustand und eine, im Vergleich zu anderen Gewässern, geringe Nährstoffbelastung untermauert. Dennoch unterliegen auch die Gewässer des südlichen Alpenvorlandes einer Reihe von Belastungen: in den vergangenen Jahrhunderten wurden sie für die Energieerzeugung, die Besiedlung und die Land- und Forstwirtschaft nutzbar gemacht sowie mit Hochwasserschutzanlagen versehen. Um Wasserkraft nutzen zu können, wird streckenweise Wasser aus den Flüssen und Bächen ausgeleitet. Zum großen Teil wird das Erreichen eines guten ökologischen Zustands durch den Mangel an vielfältig gestalteten Lebensräumen und der biologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer verhindert. Um die Qualität der Gewässer zu erhöhen und sie wieder erlebbarer zu machen, müssen die Lebensräume (Habitate) im und am Gewässer verbessert werden, z.B. indem Uferbefestigungen zurückgebaut und Kieslaichplätze gefördert werden oder die Durchgängigkeit an Stau- und Wasserkraftanlagen wiederhergestellt wird.

Rund 2.400 Kilometer der insgesamt 127.000 km Fließgewässerstrecke in Deutschland zählen zu den Bächen und Flüssen des südlichen Alpenvorlandes, das sind rund 1,9 Prozent. Gewässer dieses Typs sind charakteristisch für das eiszeitlich geprägte Alpenvorland mit den großen bekannten Seen der Voralpen, wie Bodensee, Starnberger See, Ammersee oder Chiemsee. Vertreter dieses Typs sind die Zuflüsse zum Ammersee, viele Bäche und kleine Flüsse um z.B. Kempten und Rosenheim wie die Attel oder der Unterlauf der Loisach sowie die Bodenseezuflüsse Argen und Schussen. Typisch sind zum einen Strecken in Kerbtälern mit Mittelgebirgscharakter, in denen das Wasser schnell zwischen Steinen und Kieseln strömt, zum anderen stark gewundene Abschnitte in Niederungen mit langsamer Strömung und sandiger Sohle. Die Bäche und Flüsse des südlichen Alpenvorlandes sind die typische Heimat vieler Vögel, Fische und Insekten, so z.B. des Flussuferläufers, des Strömers und der Zweigestreiften Quelljungfer.

Weitere Informationen zur Aktion Gewässertyp des Jahres 2013 samt interaktiver Karte: http://www.umweltbundesamt.de/wasser/gewaessertyp/2013/index.htm

Flyer: http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-medien/4449.html

Poster: http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-medien/4450.html

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Bundesregierung: Phosphat aus Abwasser zurückgewinnen

„Soweit keine landwirtschaftliche Nutzung besonders schadstoffarmer Klärschlämme erfolgt, sollten Klärschlämme vorzugsweise in Monoverbrennungsanlagen behandelt und die anfallenden Aschen unmittelbar zu Düngemitteln aufbereitet oder so gelagert werden, dass eine spätere Aufbereitung der Aschen zu Phosphatdünger möglich ist. Alternativ zur Monoverbrennung ist eine Phosphatrückgewinnung aus dem Abwasserstrom möglich und sinnvoll.“ Das sagte die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesumweltminister Ursula Heinen auf die Frage einer SPD-Bundestagsabgeordneten zur stofflichen Verwertung von Klärschlämmen (Bundestags-Drucksache 17/12008).

www.gfa-news.de
Webcode: 20130131_002

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Trinkwasser: Auf die letzten Meter kommt es an!

Trinkwasserverordnung geändert – Leitungen und Armaturen werden noch sicherer

Die Trinkwasserverordnung führt erstmals verbindliche Regeln für Materialien und Werkstoffe ein, die in Kontakt mit Trinkwasser kommen. Das sehen aktuelle Änderungen vor, die am 13. Dezember 2012 in Kraft treten. Trinkwasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz kommt in der Regel überall in Deutschland mit sehr guter Qualität in den Häusern an. Dort wo Verunreinigungen des Trinkwassers festgestellt werden, entstehen diese meistens in der Trinkwasser-Installation im Gebäude, d.h. durch falsche Materialien für Rohre, Armaturen oder Schläuche. Falsche Materialien können unerwünschte Stoffe in das Trinkwasser abgeben. Fehler bei Planung, Einbau und Materialauswahl der Installation können zur Vermehrung von Krankheitserregern wie Legionellen führen, die für Lungenentzündungen verantwortlich sind. Beides passiert insbesondere dann, wenn das Wasser zu lange im Leitungssystem stagniert. Durch die Änderung der Trinkwasserverordnung kann das Umweltbundesamt (UBA) nun zur Bewertung der hygienischen Eignung von Werkstoffen und Materialien verbindliche Anforderungen festlegen. Diese werden die bisher unverbindlichen Leitlinien nach und nach ersetzen. Jeweils zwei Jahre nach deren Festlegung dürfen bei der Neuerrichtung und Instandhaltung von Wasserversorgungsanlagen (etwa Trinkwasser-Installationen) nur noch Werkstoffe und Materialien verwendet werden, die diesen Anforderungen entsprechen. Die Novelle der Trinkwasserverordnung sieht weiterhin praktikablere Regelungen zum Legionellenschutz vor.

Bereits jetzt sollten Eigentümer beim Bauen und Instandsetzen von Trinkwasser-Installationen darauf achten, dass der Installateur nur Produkte aus geprüften Werkstoffen und Materialien einbaut. Dafür veröffentlicht das Umweltbundesamt bislang unverbindliche Leitlinien und Empfehlungen, zum Beispiel für Kunststoffe, Elastomere (etwa Gummidichtungen und Membranen), Beschichtungen, Schmierstoffe und Metalle. Diese Leitlinien und Empfehlungen wird das Umweltbundesamt in den nächsten 1 bis 2 Jahren zu „Bewertungsgrundlagen“ nach dem neuen § 17 TrinkwV 2001 weiterentwickeln. Bei Bedarf kommen weitere Werkstoffgruppen hinzu. Spätestens zwei Jahre nach Veröffentlichung der Bewertungsgrundlagen müssen Hersteller ihre Produkte so umgestellt haben, dass sie diesen Anforderungen genügen. Werden dann Trinkwasser-Installationen neu errichtet oder Teile davon ausgetauscht, dürfen Betreiber von Wasserinstallationsanlagen keine Materialien mehr verwenden, die den Anforderungen widersprechen. Sofern Installateure oder Hauseigentümer schon jetzt Materialien und Werkstoffe einsetzen, die die Anforderungen der UBA-Leitlinien erfüllen, werden sie keine Schwierigkeiten haben, diese auch zukünftig einzuhalten.

Jeder und jede kann unabhängig davon selbst etwas dafür tun, damit die Installation die Trinkwasserqualität nicht beeinflusst: Für Lebensmittelzwecke oder zum direkten Trinken sollte kein abgestandenes Wasser verwendet werden, sondern nur frisches und kühles aus der Leitung. Daher ist es empfehlenswert, das Wasser aus dem Hahn ablaufen zu lassen, bevor es genutzt wird: meist genügt etwa eine halbe Minute, bis es frisch und kühl heraus kommt. Dadurch werden potenzielle Stoffe aus Installationsmaterialien aus den Leitungen gespült. Neubau, Instandhaltungen und Reparaturen an der Trinkwasser-Installation sollten nur Fachleute vornehmen, die beim Wasserversorger gelistet sind – nur diese kennen die Eigenschaften des Wassers vor Ort und wissen, welche Materialien im Versorgungsgebiet geeignet und welche technischen Regeln zu beachten sind, u.a. damit sich Legionellen nicht in der Installation vermehren können.

Die Änderungen der Trinkwasserverordnung sehen auch praktikablere Regelungen für die Überwachung von Legionellen vor. So wird die zu überwachende „Großanlage zur Trinkwassererwärmung“ jetzt genauer definiert. Auch der Verwaltungsaufwand wurde reduziert. Ab sofort müssen diese Anlagen nur dann dem Gesundheitsamt gemeldet werden, wenn der technische Maßnahmenwert für Legionellen, der 2011 in die Trinkwasserverordnung eingeführt wurde, überschritten ist. Die Besitzer von größeren Wohngebäuden müssen das Trinkwasser routinemäßig alle drei Jahre untersuchen lassen. Die erste Untersuchung muss bis zum 31. Dezember 2013 abgeschlossen sein.

Die Änderungen der Trinkwasserverordnung 2001 finden Sie im Bundesgesetzblatt Nr. 58 vom 13.12.2012 unter http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&bk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5B@attr_id=%27bgbl112s2562.pdf%27%5D

Bericht über die Trinkwasserqualität in Deutschland: http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-medien/4238.html

Mehr Infos zu den UBA-Leitlinien und Bewertungsmaßstäben unter http://www.umweltbundesamt.de/wasser/themen/trinkwasser/verteilung.htm.

Wichtige Informationen finden Verbraucherinnen und Verbraucher in den Broschüren „Trink-was“ unter http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-medien/3058.html sowie „Rund um das Trinkwasser“ unter http://www.uba.de/uba-info-medien/4083.html.

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Phosphat in Deutschland

Auf eine Kleine Anfrage im Bundestag hat das Bundeslandwirtschaftsministerium neue Zahlen zur Phosphatversorgung und Maßnahmen zum Phosphatrecycling bekannt gegeben.
Hervorzuheben aus der Antwort ist, dass bei „Phosphat-Bilanzüberschüssen regional eine Korrelation mit der Viehdichte erkennbar“ sei. Die wesentlichen Stoffströme, bei denen Phosphate im Stoffkreislauf verloren gingen, seien nach bisherigen Erkenntnissen Abwasser sowie Klärschlamm und bestimmte tierische Nebenprodukte, wie z. B. Gülle und Tiermehl, – sofern sie nicht in der Landwirtschaft oder anderweitig verwertet werden. Konzepte zur Phosphorrückgewinnung würden daher bei diesen Stoffströmen ansetzen. Das größte Rückgewinnungspotenzial liege in den Klärschlammaschen. Bei anderweitiger Rückgewinnung in der Abwasserbehandlung sei zwar der Beitrag sehr gering, dabei würden wohl Gründe der Gewässerreinhaltung überwiegen. Ein weiterer Handlungsbedarf zum Schutz der Umwelt und der Gewässer wird jedoch nicht gesehen.
Weitere Informationen:
Antwort der Bundesregierung, Phosphatversorgung der Landwirtschaft sowie Strategien und Maßnahmen zur Förderung des Phosphatrecyclings, BT-Drs. 17/11486

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/114/1711486.pdf

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