Mittwoch, April 24, 2024
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Nachrichten von Verbänden 2015

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September 2015
BDEW  Bundesregierung darf Aufbau einer öffentlichen Ladeinfrastruktur nicht vernachlässigen 
AöW   AöW fordert strengeres Frackinggesetz 
AöW  Öffentliche Wasserwirtschaft bangt um Gewässerqualität  
Agw Stellungnahme zu den Entwürfen des „Bewirtschaftungsplans 2016-2021 für die nordrhein-westfälischen Anteile von Rhein, Weser, Ems und Maas“, des Maßnahmenprogramms NRW sowie der Planungssteckbriefe 
BDE Kartellamtsbericht bestätigt Negativfolgen der Rekommunalisierung 
B.KWK Kraft-Wärme-Kopplung: Licht und Schatten für die KWK in den neuen Eckpunkten zur Energiewende 
AöW Vertrauens-Check nachhaltige und transparente Wasserwirtschaft 
BDEW Bei Preisvergleichen müssen Leistungs- und Qualitätsstandards sowie finanzielle Rahmenbedingungen berücksichtigt werden 
ttz Bremerhaven Netzwerk „Wasser&Technik“ jetzt online 
deutsche Wasserwirtschaft Branchenbild belegt hohe Qualität und langfristige Sicherheit der deutschen Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung 
BDE und VBS Mittelstand kritisiert Verdrängung durch Kommunen 
Mai 2015
DBU Umweltauswirkungen bei neuen Medikamenten stärker berücksichtigen 
BDE Zukunft der Klärschlammverwertung – Erhalt und Fortführung der Verwertung in der Landwirtschaft 
März 2015
NEW  Netzwerk Energieeffiziente Wasserwirtschaft (NEW) erschließt neue Geschäftsfelder 
BDE Verbände fordern fachlich differenzierte Regelungen 
BDEW Hoftorbilanz muss für alle Betriebe gelten / Theoretisch angenommene Düngeverluste unverständlich / Datenaustausch muss verbessert werden 
Februar 2015
Agw Position der Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände 
Januar 2015
BDEW  Zum neuen Katalog über vorsorgende Maßnahmen zum Schutz des Wassers von BMUB und BMG erklärt Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser des BDEW 

 


Bundesregierung darf Aufbau einer öffentlichen Ladeinfrastruktur nicht vernachlässigen

BDEW-Vorschlag für 10.000 neue öffentliche Elektro-Ladesäulen / Gemeinsame Anstrengung zwischen öffentlicher Hand und Wirtschaft notwendig

„Das Ziel der Bundesregierung, bis zum Jahr 2020 eine Million Elektroautos auf die Straße zu bringen, wird ohne den Aufbau einer öffentlichen Ladeinfrastruktur nicht gelingen. Die Energiewirtschaft ist bei dem auf absehbare Zeit noch defizitären Infrastrukturaufbau erheblich in Vorleistung gegangen. Der weitere Ausbau in diesem Segment wird jedoch nur in einer gemeinsamen Anstrengung zwischen öffentlicher Hand und Wirtschaft zu bewältigen sein. Der BDEW hat hierzu einen Vorschlag erarbeitet, der den Aufbau von 10.000 zusätzlichen Ladesäulen vorsieht“, sagte Roger Kohlmann, Mitglied der BDEW-Hauptgeschäftsführung, heute anlässlich der Eröffnung der Internationalen Automobilausstellung (IAA) in Frankfurt am Main.

„Wenn die Bundesregierung ernsthaft eine nachhaltige und klimafreundliche Mobilität in Deutschland aufbauen will, muss sie zeitnah neben der Schnellladeinfrastruktur insbesondere ein Netz öffentlich zugänglicher Normalladesäulen realisieren. Fahrzeuge und Infrastruktur sind zwei Seiten ein und derselben Medaille. Der Vorschlag der Energiewirtschaft für ein partnerschaftliches Finanzierungsprogramm liegt auf dem Tisch. Jetzt ist es an der Bundesregierung bei der Ladeinfrastruktur und somit auch bei der Elektromobilität insgesamt den Anschluss nicht zu verlieren“, sagte Kohlmann.

Das 10.000-Säulen-Programm des BDEW soll insbesondere dazu beitragen, dass in den kommenden zwei Jahren eine Grundausstattung an öffentlich zugänglichen Normalladesäulen aufgebaut wird. Dies ist für Nutzer ohne regelmäßigen Stellplatz mit Lademöglichkeit relevant oder wenn der Kunde ad hoc sein Fahrzeug laden möchte. Die Gesamtkosten des Programms beliefen sich auf rund 100 Millionen Euro und sollten auf Wirtschaft und öffentliche Fördergeber verteilt werden.

Anlagen und Materialien
BDEW-Positionspapier „Marktentwicklungsprogramm Elektromobilität“ (PDF): https://www.bdew.de/internet.nsf/id/AD3EEA53C8D988C5C1257E6500315E8A/$file/BDEW%20Positionspapier%20Marktentwicklungsprogramm%20Elektromobilit%C3%A4t.pdf

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AöW fordert strengeres Frackinggesetz

Der öffentlichen Wasserwirtschaft reichen die derzeit geplanten Regelungen der Bundesregierung zum Gewässerschutz bei Fracking nicht aus. Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) fordert anlässlich der Beratungen im Umweltausschuss im Bundestag in einem Schreiben an die Bundestagsabgeordneten, strengere Regeln im Fracking-Gesetzesverfahren durchzusetzen und das Vorsorgeprinzip stärker zu berücksichtigen. Die AöW verweist explizit auf die EU-Wasserrahmenrichtlinie. Die Mitgliedstaaten seien verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sich der Zustand der Gewässer nicht verschlechtere. Wenn nun zugelassen werde, dass mit Chemiecocktails beim Fracking im Untergrund gebohrt werden darf, werde dieses Verschlechterungsverbot unterlaufen, weil dadurch die Gewässerqualität gefährdet wird, betont AöW-Geschäftsführerin Christa Hecht in dem Schreiben. Die von der Bundesregierung vorgesehene Expertenkommission, die die Risiken von Frackingvorhaben bewerten bzw. eine Unbedenklichkeitsempfehlung abgeben soll, hält die AöW hingegen für überflüssig. Expertenkommissionen seien in der Vorbereitung von Gesetzen sinnvoll. Die Entscheidung über die Zulassung von Fracking müsse jedoch der Gesetzgeber selbst treffen. Denn Behörden müssten in die Lage versetzt werden, Entscheidungen vor Ort treffen zu können, so die AöW.

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Öffentliche Wasserwirtschaft bangt um Gewässerqualität

Berlin. Auch die öffentliche Wasserwirtschaft meldet sich zur Fracking-Technologie mahnend zu Wort. In einem Schreiben an die Bundestags-abgeordneten fordert die AöW, das Vorsorgeprinzip stärker zu berücksichtigen. Aktueller Anlass: Am 8. Juni berät der Umweltausschuss des Bundestages in einer Anhörung über den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zu Fracking-Technologien.

„Fracking bedroht die Wasserqualität“, erklärt Christa Hecht, Geschäftsführerin der AöW. „Die öffentliche Wasserwirtschaft hat mit dem Bau von Kläranlagen und mit immer besseren technischen Verfahren wesentlich dazu beigetragen, die Gewässerqualität zu verbessern. Fracking droht das zunichte zu machen.“

Nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie sind die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sich der Zustand der Gewässer nicht verschlechtert. „Wenn nun zugelassen werden soll, dass mit Chemiecocktails beim Fracking im Untergrund gebohrt werden darf, wird dieses Verschlechterungsverbot unterlaufen, weil dadurch die Gewässerqualität gefährdet wird“, betont Hecht.

Die AöW begrüßt in einem öffentlichen Schreiben an die Bundestagsabgeordneten, dass nach dem Gesetzentwurf zwar Wasserschutzgebiete, Talsperren und Seen vor Fracking geschützt werden sollen, der Schutz jedoch nicht ausreiche. Sie fordert weitergehende Maßnahmen für den Schutz der Wasserversorgung und der Wasserressourcen.

Auch hält die AöW eine von der Bundesregierung vorgesehene Expertenkommission, die die Risiken von Frackingvorhaben bewerten bzw. eine Unbedenklichkeitsempfehlung abgeben soll, für überflüssig. Die AöW betont in dem Schreiben an die Bundestagsabgeordneten: „Expertenkommissionen sind in der Vorbereitung von Gesetzen sinnvoll. Die Entscheidung über die Zulassung von Fracking muss jedoch der Gesetzgeber selbst treffen.“ Denn Behörden müssen in die Lage versetzt werden, Entscheidungen vor Ort treffen zu können.

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)
Die AöW ist die Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland. Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Wasserwirtschaft durch die Bündelung der Interessen und Kompetenzen der kommunalen und verbandlichen Wasserwirtschaft.

AöW-Mitglieder sind Einrichtungen und Unternehmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung die ihre Leistungen selbst oder durch verselbstständigte Einrichtungen erbringen und vollständig in öffentlicher Hand sind. Ebenso sind Wasser- und Bodenverbände sowie wasserwirtschaftliche Zweckverbände und deren Zusammenschlüsse in der AöW organisiert. Allein über den Deutschen Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft (DBVW) sind über 2000 wasserwirtschaftliche Verbände in der AöW vertreten. Außer¬dem sind Personen, die den Zweck und die Ziele der AöW unterstützen sowie solche Interessenverbände und Initiativen, Mitglied in der AöW.

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Agw: Stellungnahme zu den Entwürfen des „Bewirtschaftungsplans 2016-2021 für die nordrhein-westfälischen Anteile von Rhein, Weser, Ems und Maas“, des Maßnahmenprogramms NRW sowie der Planungssteckbriefe

Die Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände NRW (agw) ist ein Zusammenschluss aus Aggerverband, Bergisch-Rheinischem-Wasserverband, Emschergenossenschaft, Erftverband, Linksniederrheinischer Entwässerungs- Genossenschaft, Lippeverband, Niersverband, Ruhrverband, Wahnbachtalsperrenverband, Wasserverband Eifel-Rur und dem Wupperverband im Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) in Deutschland. Unsere Maxime: Wasserwirtschaft in öffentlicher Verantwortung. Die Verbände der agw decken etwa zwei Drittel der Fläche des Landes NRW ab. Sie betreiben 304 Kläranlagen mit rund 19 Mio. Einwohnerwerten sowie 35 Talsperren und sind für die Betreuung von rund 17.700 km Fließgewässer verantwortlich. Die Wasserwirtschaftsverbände praktizieren in NRW ganzheitliches Flussgebietsmanagement über kommunale Grenzen hinweg, ganz im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie.

1. Aktivitäten der sondergesetzlichen Wasserwirtschaftsverbände zur Umsetzung der WRRL in NRW
Die agw begrüßt die Vorlage des Entwurfes des 2. Bewirtschaftungsplans für Nordrhein-Westfalen 2016-2021 sowie den Entwurf des Maßnahmenprogramms und der Planungssteckbriefe. Die Wasserwirtschaftsverbände sind im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Bearbeitungsgebiet der nordrhein-westfälischen Anteile von Rhein und Maas mit der Umsetzung der im Bewirtschaftungsplan definierten Ziele betraut und haben sich an der Umsetzung des 1. Bewirtschaftungsplans intensiv beteiligt. Zur Vorbereitung des 2. Bewirtschaftungsplans haben die Verbände eine Vielzahl von Maßnahmen entwickelt und den zuständigen Behörden vorgeschlagen, mit denen der Zustand der Gewässer nachhaltig verbessert werden kann. In diesem Zusammenhang haben sich die Verbände im Rahmen ihres gesetzlich festgelegten Aufgabenspektrums auf allen Ebenen – von der Landeslenkungsgruppe bis hin zu den regionalen Arbeitsgruppen und den sog. „Runden-Tischen“, am fachlichen Dialog im Rahmen des Umsetzungsprozesses der WRRL beteiligt. Dabei haben sie jeweils auf die Notwendigkeit der Fortschreibung der angeführten Programmmaßnahmen hingewiesen. Viele dieser Projekte schließen dabei nahtlos an Aktivitäten an, die die Verbände in ihren Flussgebietseinheiten bereits vor Einführung der WRRL durchführen. Kernprämisse der WRRL ist die Erreichung des guten ökologischen Zustands in den Gewässern. Aus Sicht der agw ist es unstrittig, dass der gute ökologische Zustand bzw. das gute ökologische Potenzial vorrangig über Maßnahmen am und im Gewässer zu verwirklichen ist, schwerpunktmäßig durch die Verbesserung der Gewässerstruktur und der Hydraulik sowie der Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit, unter Anwendung des Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzepts. Weiterhin sieht die agw aber auch in der Festsetzung von Umweltqualitätsnormen für chemische Stoffe zur Beschreibung des guten chemischen und ökologischen Zustands der Gewässer durch die EU einen wesentliSeite chen und notwendigen Beitrag für einen nachhaltigen Schutz der Gewässer in den Mitgliedsstaaten.

2. Veraltete Datenbasis für die Ableitung von Maßnahmen aktualisieren
Die Durchsicht der einzelnen Steckbriefe der Planungseinheiten zeigt auf, dass ein Teil der Programmmaßnahmen auf dem Stand der Jahre 2009 bis 2011 basiert. Wir bitten das Ministerium, die Schwachstellen im Entwurf zu beseitigen und die Datenbasis zu aktualisieren.

3. Fristgerechte Zielerreichung nicht absehbar
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Erreichung aller Bewirtschaftungsziele, sprich die Erreichung des „Guten Zustands“ der Gewässer innerhalb der Fristen der Wasserrahmenrichtlinie aus vielerlei natürlicher, technischer und letztlich auch nutzungsbedingter Gründe nicht in allen Wasserkörpern möglich sein wird. Dies betrifft insbesondere die gute chemische Qualität in vielen Grundwasserkörpern aufgrund zu hoher Nitratbelastungen sowie die Erreichung der Umweltqualitätsnormen in den Oberflächenwasserkörpern insbesondere für die Parameter Nickel, Quecksilber in Biota und die Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK). Über diese Problematik sollten die Öffentlichkeit und die politischen Entscheidungsträger im Voraus informiert werden. Bei diesen Parametern wird deutlich, dass die Gewässer einer Vielzahl von Belastungen ausgesetzt und in ein komplexes Wirkungsgefüge eingebunden sind. So spielen etwa die Folgen einer langen Industrie- und Zivilisationsgeschichte, Luftverschmutzung, Entwicklungen in der Landwirtschaft, Chemiepolitik und in gesellschaftlichen Ansprüchen eine wesentliche Rolle. An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass die als ubiquitär einzustufenden Parameter Nickel, Quecksilber in Biota sowie die PAK hinsichtlich der Einträge in die Gewässer keine Kläranlagenrelevanz besitzen.

4. Anforderungen, die über die EU-Vorgaben hinausgehen, gehören grundsätzlich nicht in den Bewirtschaftungsplan, sondern sind nur im Einzelfall Im Rahmen pflichtgemäßer Ausübung des Ermessens der Wasserbehörden zulässig
Bei den in NRW betrachteten Wasserkörpern handelt es sich überwiegend um Teile von international zu bewirtschaftenden Gewässern. Folglich kann aus Sicht der agw nur länder- und staatenübergreifend sinnvoll gehandelt werden. Dies erfordert eine vergleichbare länderübergreifende Bewertung der Bewirtschaftungserfordernisse der Gewässer. Die EU hat in der WRRL durch biologische, hydromorphologische und chemisch- physikalische Qualitätskomponenten sowie durch die Festsetzung von Umweltqualitätsnormen für chemische Qualitätskomponenten die Anforderungen für die Einhaltung der Richtlinie in den Anhängen V, IIX und IX vorgegeben. Sie hat diese durch die Richtlinie 2008/105/EG und deren aktuelle Novelle 2013/39/EU hinsichtlich der Umweltqualitätsnormen für chemische Stoffe im Gewässer zwischenzeitlich konkretisiert. Durch die OberflächengewäsSeite 3 serverordnung des Bundes (OGewV) sind diese Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt worden. Die Umsetzung der Novelle von 2013 erfolgt derzeit und wird bis Ende 2015 abgeschlossen sein. Die geänderten/verschärften UQN sind bis 2021 einzuhalten und müssen in den Bewirtschaftungsplänen der Länder bereits jetzt integriert werden. Die neu aufgenommenen UQN (vorwiegend Pestizide) sind bis 2027 einzuhalten. Ihre Implementierung erfolgt in vorläufigen Maßnahmenprogrammen bis Ende 2018. Dies bedeutet, dass für die Erreichung des guten ökologischen Zustands ausschließlich die Einhaltung der biologischen und unterstützend der hydromorphologischen Parameter (Anlage 3 OGewV), der physikalisch-chemischen (Anlage 6 OGewV) und der UQN für flussgebietsspezifische Schadstoffe (Anlage 5 OGewV) sowie für die Erreichung des guten chemischen Zustands die Einhaltung der UQN (Anlage 7 OGewV) erforderlich sind. Dies bedeutet auch, dass darüber hinausgehende Maßnahmen des Landes nicht Bestandteil des 2. Bewirtschaftungsplans sein können. Eine Sonderrolle des Landes NRW mit Anforderungen, die signifikant über die Vorgaben der EU, des Bundes in die anderer Bundesländer hinausgehen, ist aus wasserwirtschaftlicher, naturwissenschaftlicher (human- und öko-)toxikologischer Sicht nicht zu begründen.

5. Vermeidung einer Klage der EU-Kommission: Alle chemischen Stoffe der Anhänge 5 und 7 der OGewV müssen erfasst und bewertet werden
Obwohl von Seiten des Ministeriums insbesondere den nicht-geregelten chemischen Stoffen eine besondere Bedeutung für die Erreichung des guten ökologischen Zustand bzw. des guten ökologischen Potenzials beigemessen wird, sind die Vorgaben für die Stoffe der Anlagen 5 und 7 der OgewV nur unvollständig erfasst. So fehlen vollständig die Daten für besonders gewässerrelevante Stoffe wie z.B. Simazin oder Atrazin. Dies ist weder fachlich noch formaljuristisch nachzuvollziehen, zumal dem Land damit eine Klage der EUKommission wegen unzureichender Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie drohen könnte.

6. Was müssen die Bundesländer bzw. NRW tun? Rechtskonforme Umsetzung der WRRL
Bei der Bewertung des jetzt vorliegenden 2. Bewirtschaftungsplans gilt es die Tatsache im Auge zu behalten, dass es sich um die nächste Stufe der rechtskonformen Umsetzung einer EU-Richtlinie handelt, und nicht um die rechtlich unverbindliche Darstellung der Gesamtpalette aller wasserwirtschaftlichen Aktivitäten in NRW. Die notwendige Ausrichtung auf die EU bedingt, dass mit den aufgeführten 12875 Programmmaßnahmen eine Selbstverpflichtung entsteht, die schließlich durch organisatorisch-administrative Kontrollmechanismen der EU am Ende des Bewirtschaftungszyklus geprüft werden wird. Entsprechende Sanktionen bei Nichterfüllung (z.B. ein Vertragsverletzungsverfahren) der selbst vorgegebenen Ziele sind prinzipiell denkbar, zumindest ist ein politischer Schaden zu erwarten. Der zweite Bewirtschaftungsplan sollte demnach ausschließlich jene Themenfelder für die Zielerreichung der EUSeite 4 WRRL identifizieren und entsprechend Ihrer Bedeutung gewichten, die erforderlich sind, das definierte Ziel auch zu erreichen. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass im Gegensatz zu NRW kein anderes Bundesland zusätzliche Anforderungen an eine Spurenstoffelimination in die Bewirtschaftungspläne aufgenommen hat. Im Entwurf des Bewirtschaftungsplans des Landes Niedersachsen wird dies insbesondere fachlich wie folgt begründet: „Der Begrenzung bzw. Verringerung der Belastung der Gewässer durch anthropogene Spurenstoffe, bspw. Arzneimittel und Kosmetika kommt eine zunehmende Bedeutung zu. Hier besteht jedoch weiterhin großer Bedarf an wissenschaftlichen Erkenntnissen als Grundlage für nachhaltige Entscheidungsfindungen und Investitionsentscheidungen.“ (S. 138).

7. Zielerreichung Nährstoffeinträge fachlich zu hinterfragen
Im Entwurf des Bewirtschaftungsplans finden sich an verschiedenen Stellen widersprüchliche Bewertungen der Relevanz von diffusen Einträgen oder punktförmigen Einleitungen. Dies betrifft neben einigen Schwermetallen insbesondere die Einträge von Stickstoff und Phosphor in die Gewässer. So werden im Entwurf einmal die diffusen Einträge, ein anderes Mal die punktförmigen Einleiter als wesentliche Ursache der Belastung der Gewässer beschrieben. Da aus letzterer eine Ableitung von Maßnahmen für kommunale Kläranlagen erfolgt, sollte eine derartig widersprüchliche Darstellung vermieden werden. Betriebsoptimierungen von Kläranlagen sind im Zusammenhang mit Nährstoffeinträgen grundsätzlich sinnvoll und darüber hinaus unabhängig von der Wasserrahmenrichtlinie eine Daueraufgabe für Kläranlagenbetreiber, auch unter differenzierten Zielvorgaben (Reinigungsleistung, Energie- und Ressourcenschutz, Kostenoptimierung und Aufwandsreduzierung etc.). Zusätzliche Anforderungen an kommunale Kläranlagen für weitergehende Phosphorentfernung hingegen sind fachlich zu hinterfragen, da die komplexen Zusammenhänge (Entwicklung von Phytoplankton, Diatomeen, Makrophyten, Beeinflussung von Nahrungsnetzen, Einfluss von Temperatur, Globalstrahlung, sonstigen Nährstoffen, Abfluss etc.) einer monokausalen Maßnahmenableitung nicht zugänglich sind und jeweils einer differenzierten Analyse bedürfen. Im Entwurf werden zusätzliche Maßnahmen an kommunalen Kläranlagen vorgegeben. Begründet wird dies mit der sog. 75%-Regel der EU Abwasserrichtlinie. Diese Regel greift aber nur für Anlagen innerhalb eines empfindlichen Gebietes, für die keine Einleitwerte von Stickstoff in den Kläranlagen erhoben werden. Dies ist bei den vier betroffenen Anlagen der Wasserwirtschaftsverbände nicht der Fall. Bedauerlicherweise entsteht durch die Argumentation beim uninformierten Leser der Eindruck, in NRW würde die EUAbwasserrichtlinie nicht eingehalten. Der letzte Bericht der EU-Kommission zeigt, dass Österreich, die Niederlande und Deutschland als einzige Mitgliedstaaten die EU-Richtlinie zu 100% einhalten. Im Hinblick darauf geht die agw davon aus, dass diese vorgenannten Maßnahmen aus dem Entwurf herausgenommen werden.

8. Diffuse Nährstoffeinträge: Maßnahmenvorschläge reichen nicht aus – Bewirtschaftungsstrategie Nährstoffe erforderlich
Die Anerkennung der Dominanz der diffusen Einträge insbesondere bei den Stickstoffeinträgen ist Prämisse in den Entwürfen der Bewirtschaftungspläne aller anderen Bundesländer. Anzumerken ist, dass NRW als einziges Bundesland Maßnahmen zur weiteren Stickstoffentfernung für kommunale Kläranlagen vorsieht. Aus Sicht der agw ist es erforderlich, für die wasserwirtschaftliche Umsetzung auf Ebene der Teileinzugsgebiete zu einer Bewirtschaftungsstrategie bezüglich der Nährstoffe und ihrer jeweiligen Eintragspfade zu kommen. Die Verbände teilen die Auffassung der übrigen Bundesländer und schlagen vor, wegen zweifelhafter Maßnahmenwirksamkeit auf weitere Maßnahmen für kommunale Kläranlagen zu verzichten und vorrangig wirksamere Aktivitäten in Richtung der Begrenzung von diffusen Einträgen zu ergreifen. Dennoch sind im Entwurf für ganze Gewässerabschnitte überhaupt keine Maßnahmen vorgesehen, sinnvoll wären hier aus unserer Sicht sog. 28er Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge durch Anlage von Gewässerschutzstreifen oder 29er Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoff- und Feinmaterialeinträge durch Erosion und Abschwemmung aus der Landwirtschaft. Es wird lediglich die Fortsetzung der seit Jahren praktizierten Beratungstätigkeit insbesondere in Wasserschutz- und Einzugsgebieten vorgeschlagen. Auch die dafür vorgeschlagenen Fristen von z.T. bis 2024 erscheinen wegen der weiter ansteigenden Belastungen in Grund- und Oberflächengewässern als außerordentlich großzügig. Die agw schlägt vor, die Fristen entsprechend zu kürzen und die Ergebnisse der Maßnahmen als Grundlage für eine nachhaltige Bewirtschaftungsstrategie für Nährstoffe in NRW zu entwickeln. Der Nährstoffbericht des Landes ist in diesem Zusammenhang ein begrüßenswerter erster Schritt.

9. Nährstoff- und Spurenstoffeinträge durch Gärrückstände aus der Biogasproduktion müssen berücksichtigt werden
Bedauerlicherweise findet der Eintrag von Nährstoffen und Spurenstoffen durch Rückstände aus der Biogasproduktion im Entwurf keinerlei Berücksichtigung. Vielerorts haben diese Einträge den teilweise zu beobachteten Trend zu sinkenden Nitratgehalten im Grundwasser nachweislich konterkariert. Auch die Belastung der Gärrückstände mit chemischen Stoffen ist als problematisch zu betrachten. Auch verweisen wir auf den Einsatz von Pestiziden und daraus folgenden Gewässerbelastungen infolge des Energiepflanzenanbaus. Die Einschränkungen für den Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln in der Höchstmengenverordnung gelten für den Energiepflanzenanbau nicht!

10. „Längenanteil“ als Bewertungsmaßstab für die Relevanz von punktförmigen Einleitungen oder diffusen Einträge in Oberflächengewässer ungeeignet
In diesem Zusammenhang ist auch der bei der Bewertung von punktförmigen Einleitungen sowie diffusen Einträgen verwendete „Längenanteil beeinflusster Oberflächenwasserkörper (%)“ ohne Aussagewert. Dieser Bewertungsgrundsatz zieht sich wie ein roter Faden praktisch durch den gesamten Bericht. Er berücksichtigt dabei weder die Einzelparameter und deren stoffliche und ökologische Eigenschaften noch deren Relevanz bezüglich der Gehalte für die Gewässer.

11. Guter chemischer und ökologischer Zustand der Gewässer hinsichtlich Spurenstoffen eindeutig definiert: Weitergehende Anforderungen für chemische Stoffe müssen nicht Bestandteil des Bewirtschaftungsplans sein
Die in NRW im 2. Bewirtschaftungsplan vorgeschlagenen technischen „Machbarkeitsstudien“ zum Bau einer sogenannten 4. Reinigungsstufe sind aus den Brüsseler- sowie aus den Vorgaben des Bundes nicht abzuleiten. Denn diese beziehen sich auf Stoffe, die gesetzlich nicht geregelt sind und für die die EU und auch der Bund bisher keine Umweltqualitätsnormen festgesetzt haben. Die Behörden können bereits heute im Rahmen ihres allgemeinen Bewirtschaftungsermessens (nach LWG/WHG) bei nachgewiesenem Bedarf im Einzelfall konkrete Maßnahmen z. B. zum Schutz der Gewässer vor Spurenstoffen, die nicht von der EU geregelt sind, vorsehen. Diese sind allerdings nicht notwendig für die Umsetzung von Artikel 11 der WRRL. In diesen Fällen wäre der fachliche Kausalnachweis über eine negative Beeinflussung des ökologischen Gewässerzustands zu führen. In der Vergangenheit ist dies im wasserwirtschaftlichen Vollzug durch gemeinsame Ursachenanalyse und Maßnahmenentwicklung von Betreibern und Behörden in der Regel im Konsens erfolgt. Bekanntermaßen hat beispielsweise das Land Baden-Württemberg in der Thematik des Eintrags von Spurenstoffen über kommunales Abwasser in die Gewässer auf Grundlage der örtlichen Gegebenheiten Baumaßnahmen an Abwasserbehandlungsanlagen gefördert. Diese Aktivitäten sind aber losgelöst von der Thematik der Umsetzung der WRRL und daher nicht in den EUBerichtsentwurf des Bewirtschaftungsplans 2016 -2021 des Landes aufgenommen worden.

12. Ausbau von kommunalen Kläranlagen ohne investigatives Monitoring fachlich nicht zu begründen
Unabhängig von der unter Punkt 11 dargelegten Tatsachen, dass Ausbaumaßnahmen an Kläranlagen nicht Bestandteil des 2. Bewirtschaftungsplans sein müssen, können Ertüchtigungen in Einzelfällen wasserwirtschaftlich sinnvoll sein. Dafür sind die fachlichen Voraussetzungen für den Nachweis der Notwendigkeit insbesondere durch den Blick in die betroffenen Gewässer zu erfüllen. Festzuhalten ist, dass für keine der im Entwurf des Maßnahmenprogramms in diesen Zusammenhang vorgesehenen Maßnahmen eine Kausalanalyse durchgeführt wurde bzw. geplant ist. Es wird bereits der „Ausbau kommunaler Kläranlagen zur Reduzierung sonstiger Stoffeinträge (LAWAMaßnahme 4) gefordert. Die hierzu durchzuführenden „Machbarkeitsstudien“ entsprechen der erforderlichen fachlichen Entscheidungsgrundlage in keiner Weise und können somit nicht Basis für behördliches Ermessen und Handeln sein. Die Fokussierung liegt dabei eindeutig auf die technische Integration weiterführender Reinigungsstufen auf bestehende Kläranlagen ohne Bezug auf die Belastungssituation im Gewässer. Hierzu heißt es in der Publikation der ARGE Kompetenzzentrum Mikroschadstoffe NRW vom 7. April 2015: „die Machbarkeitsstudien beinhalten einen technischen Vorschlag […] ergänzend zum Stoffscreening im Abwasserstrom werden bei Bedarf auch Gewässeruntersuchungen durchgeführt.“ (S.11). Das ist unlogisch, da vor einer Entscheidung über etwaige Maßnahmen, z.B. Ausbau einer Kläranlage, sichergestellt sein muss, das diese Maßnahme zu einer messbaren Verbesserung der ökologischen Gewässergüte führt. Nur dann ist sie für die Zielerreichung der Wasserrahmenrichtlinie relevant. Auch ist eine ausschließliche Bewertung der Gewässerbelastungen anhand von im Entwurf des Bewirtschaftungsplans aufgeführten Modellierungen von Spurenstoffen ist aus unserer Sicht nicht ausreichend. Die Verbände schlagen stattdessen vor, vor einer etwaigen Entscheidung über Ausbaumaßnahmen an Kläranlagen ein investigatives Monitoring ausgewählter Stoffe entsprechend der Situation vor Ort als konzeptionelle Maßnahme durchzuführen. Dazu sollten alle im Berichtsentwurf als 4er Maßnahmen deklarierten Ausbaumaßnahmen in konzeptionelle Maßnahmen entsprechend der LAWA-Ziffer 501 umgewandelt werden. Die Verbände bieten den Behörden gerne ihre Unterstützung bei einem derartigen Monitoring einschließlich der Ergebnisbewertung und Maßnahmenfindung an. Unabhängig davon beteiligen sich die Verbände durch F&E-Vorhaben sowie großtechnische Versuchsanlagen aktiv an der Entwicklung, Erprobung und Bewertung neuer Abwasserreinigungsverfahren für die Elimination von Spurenstoffen und deren Einfluss auf den Gewässerzustand. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass sich deutliche Fortschritte bei der Verringerung der stofflichen Belastungen allerdings nur dann erzielen lassen, wenn auch die anderen Emittenten wie Industrie, Landwirtschaft und Straßenbaulastträger in die Pflicht genommen werden. Siehe dazu auch die aktuelle Mitteilung der EU-Kommission an das Europäische Parlament und den Rat „Wasserrahmenrichtlinie und Hochwasserrichtlinie – Maßnahmen zum Erreichen eines guten Gewässerzustands in der EU und zur Verringerung der Hochwasserrisiken (9.3.2015, COM(2015)120 final).

13. Maßnahmen priorisieren, zeitlich koordinieren und auf das Notwendige beschränken
•Einzel- und Programmmaßnahmen zeitlich koordinieren An zahlreichen Stellen des Entwurfs lässt sich feststellen, dass zwar Programmmaßnahmen vorgeschlagen werden, die sich daraus ergebenden Einzelmaßnahmen aber noch nicht ableiten lassen. Das macht eine ökonomische Bewertung fast unmöglich und führt zu Spekulationen. Die agw schlägt vor, zukünftig dies durch eine zeitliche Koordinierung dieser Maßnahmen zu beseitigen. Seite 8
•Maßnahmen an und im Gewässer priorisieren Einer der wesentlichen Unsicherheitsfaktoren für die fristgemäße Umsetzung von Maßnahmen am oder im Gewässer ist die Frage der Verfügbarkeit von dafür geeigneten Flächen. Insbesondere in Folge des erheblich ausgeweiteten Energiepflanzenanbaus sind nur noch wenig geeignete Flächen verfügbar, bzw. bezahlbar. Eine Priorisierung würde zu einem sinnvollen Einsatz finanzieller und personeller Ressourcen bei den Maßnahmenträgern führen. Dafür ist das Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzept ein geeignetes Werkzeug.
•Einstufungen der Gewässer sollten im Einvernehmen mit der Fachöffentlichkeit erfolgen Im Rahmen der Erstellung des Entwurfs sind für verschiedene Gewässerabschnitte nicht abgestimmte Veränderungen zu den auf den „runden Tischen“ vereinbarten Gewässereinstufungen (natürliche Gewässer oder stark veränderte Gewässerkörper) vorgenommen worden. Dies ist nicht trivial, weil sich daraus stark unterschiedliche Anforderungen an Einzelmaßnahmen und Ziele ergeben. In diesem Zusammenhang weist die agw darauf hin, dass sich für stark veränderte Wasserkörper, wie für einige Abschnitte im Entwurf gefordert, kein Strahlursprung festlegen lässt.
•Kostenabschätzung zu positiv Bei den Kosten für eine etwaige Ertüchtigung von Kläranlagen handelt es sich um Barwerte ohne z. B. Mehrwertsteuer sowie Kosten für etwaigen Grunderwerb u. notwendiger Nachbehandlungen. Somit betragen die tatsächlichen Kosten ein Vielfaches der im Entwurf genannten Werte.

14. Maßnahmen an Zielartengewässern
Einzelne Gewässer in den Verbandsgebieten des Aggerverbandes, des Wasserverbandes Eifel-Rur und des Wupperverbandes sind in den Bewirtschaftungsplänen als Zielartengewässer für Großsalmoniden und Aal ausgewiesen. Diese Ausweisungen gehen über die Ziele der WRRL hinaus und sollten daher nicht Gegenstand der Bewirtschaftungsplanung sein. Gerade mit Blick auf die Befassung des Umweltausschusses des Landtages mit der Bewirtschaftungsplanung sollte zumindest deutlich gemacht werden, dass mit der Entscheidung über den Bewirtschaftungsplan auch über diese Ausweisung mit entschieden wird. Dies wäre allein schon wegen der Tragweite dieser „Mitentscheidung“ notwendig. Das MKULNV hat im „Leitfaden zur wasserwirtschaftlichökologischen Sanierung von Salmoniden-Laichgewässern“ erhebliche, sehr kostenintensive Anforderungen im Hinblick auf die Reduzierung stofflicher Belastungen aus Punktquellen formuliert. Dieser Leitfaden ist durch Erlass vom 8.9.2014 für behördenverbindlich erklärt, was zunächst die gleichen verfassungsrechtlichen Fragen aufwirft wie beim Thema Mikroschadstoffe. Zudem ist ersichtlich, dass hier eine Sonderlast für die Beitragszahler im Einzugsgebiet der Zielartengewässer begründet wird, ohne dass eine Aussage zur Finanzierung der Maßnahmen getroffen ist. Diese Sonderlast ist erheblich: Nach einer überschlägigen Berechnung des Wasserverbandes Eifel-Rur sind allein in dessen Verbandsgebiet zwischen 48-114 Mio. € Investitionen für den Anlagenbau und Betriebskosten zwischen 575 T€ und 900 T€ jährlich zu erwarSeite ten. Die Übertragbarkeit der bisher nur an einem Beispiel erprobten immissionsorientierten Anforderungen auf Gewässersysteme, die möglicherweise anderen Stressoren unterliegen, ist zu hinterfragen. Daher sollte die Wirkung von Maßnahmen zunächst an einzelnen Stellen detaillierter untersucht werden, um auf sicherer Grundlage weitere Maßnahmenentscheidungen treffen zu können. 15. Beteiligung von Politik und Öffentlichkeit: Umfang des Berichtsentwurfs erschwert Transparenz Die agw begrüßt die Intention, zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans NRW eine breite öffentliche Konsultation durchzuführen. Die Verbände der Wasserwirtschaft haben sich intensiv in den „Runden Tischen“ Abwasser und Gewässer in die Erarbeitung des Plans eingebracht. So wurden zahlreiche Maßnahmen mit den zuständigen Bezirksregierungen „einvernehmlich abgestimmt“ oder bei einer unterschiedlichen Bewertung von Vorschlägen der BRs alternative Maßnahmen vorgeschlagen. Der Vergleich zeigt nun, dass mitunter selbst einvernehmlich abgestimmte Maßnahmen keinen Eingang in das Maßnahmenprogramm gefunden haben und dort durch nicht abgestimmte Maßnahmen ersetzt wurden. Hierzu werden sich die agw-Mitgliedsverbände in ihren eigenen Stellungnahmen im Detail äußern. Festzustellen ist auch, dass der Großteil der agw-Mitgliedsverbände keine Antworten auf ihre Stellungnahmen zu den Ergebnissen der „Runden Tische“ erhalten haben. Dies gilt in gleicher Weise für die bereits 2013 im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsbeteiligung zu den „Wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen NRW“, zu der die agw-Stellungnahme ebenfalls unbeantwortet geblieben ist. Der im Entwurf erweckte Eindruck, die Betroffenen „Stakeholder“ seien umfassend an der Erstellung des Entwurfes beteiligt worden, ist daher missverständlich. Hinsichtlich der formalen Beteiligung ist dies zutreffend, nicht aber bezogen auf die Abstimmung der vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen.

15. Verspätete Aktualisierung der Datengrundlage nach Ablauf der Frist zur Stellungnahme stellen den gesamten Beteiligungsprozess in Frage
Irritierend ist, dass bereits in der Einleitung des Entwurfs daraufhin gewiesen wird, dass die Datengrundlage des Plans veraltet ist und eine Aktualisierung erst nach dem Ablauf der Frist zur Stellungnahme vorgesehen ist. Dieses Vorgehen steht der Intention einer umfassenden Beteiligung der Öffentlichkeit diametral entgegen und erschwert gleichzeitig die Abgabe fachlich fundierter Stellungnahmen. Zudem werden bereits erzielte Erfolge in diesem Zusammenhang nicht sichtbar.

http://www.agw-nw.de/fileadmin/pdf/Dokumente_extern_2015/agw_stellungnahme_bewirtschaftungsplan_endg_170615.pdf

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BDE: Kartellamtsbericht bestätigt Negativfolgen der Rekommunalisierung

BDE-Präsident Peter Kurth: „Wir begrüßen es außerordentlich, dass das Bundeskartellamt den Trend zur Rekommunalisierung erkennt und klar benennt, dass das wirtschaftliche Engagement der Kommunen zu Lasten privater Unternehmen und der Verbraucher geht. Der BDE hat immer wieder auf die Problematik hingewiesen, dass sich aus der Doppelrolle des Staates als Marktteilnehmer und Hoheitsträger Wettbewerbsverzerrungen ergeben können. Wir teilen zudem die Sorge des Bundeskartellamtes, dass weitere Bestrebungen, den rechtlichen Rahmen für die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen zu lockern, das Diskriminierungspotential gegenüber der privaten Wirtschaft erhöhen.“
Eine solche weitere Benachteiligung der Privatwirtschaft droht aus Sicht des BDE durch die geplante Novelle des deutschen Vergaberechts. So würden öffentlich-öffentliche Kooperationen und Inhouse-Vergaben der öffentlichen Hand zum einen ermöglichen, sich dem Wettbewerb zu entziehen. Zum anderen würde die Nutzung dieser Ausnahmen steuerlich privilegiert.
Peter Kurth: „Wie schädlich kommunale Monopole für den Verbraucher sind, zeigen die vom Kartellamt ermittelten Unterschiede bei den Wasserpreisen von streckenweise mehreren hundert Prozent. Rekommunalisierungen sind letztlich auch hier dafür verantwortlich, dass der Bürger nicht die beste Leistung zum besten Preis erhält, wie es durch private Unternehmen sichergestellt ist. Deren Preise entstehen einerseits im Wettbewerb mit anderen Unternehmen und unterliegen andererseits der kartellbehördlichen Missbrauchsaufsicht. Wer privaten Unternehmen an dieser Stelle ihr Gewinnstreben vorwirft, muss erklären können, warum sich Kommunen durch die Flucht ins Gebührenrecht der Preisaufsicht des Kartellamtes entziehen.“
Was droht, wenn ehemals privatwirtschaftlich erbrachte Leistungen rekommunalisiert werden, wissen die Bürger ziemlich genau. Sie rechnen mit steigenden Kosten, wie eine kürzlich im Auftrag des Verbandes der Bayerischen Entsorgungsunternehmen e. V. (VBS) beauftragte repräsentative emnid-Umfrage ergab. 65 Prozent der Befragten rechneten damit, mehr für die Hausmüllentsorgung zahlen zu müssen, wenn die Aufgabe von kommunalen Betrieben übernommen wird. Niedrigere Abfallgebühren bei privaten Entsorgungsunternehmen bestätigte zudem eine vom VBS beauftragte Studie beim Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW).
Peter Kurth: „Insbesondere in der Entsorgungswirtschaft erleben wir seit längerer Zeit einen Trend zur Rekommunalisierung. Es gibt jedoch keinen sachlichen Grund dafür, wieso die öffentliche Hand die Leerung der Mülltonnen selbst übernimmt. Private Entsorgungsunternehmen beweisen seit Jahren, dass sie das besser und effektiver können.“
Bei der Erfassung von Wertstoffen bestätigt das Bundeskartellamt die Befürchtungen des BDE, dass „…viele gewerbliche Sammler ihre Aktivitäten einschränken oder aufgeben müssen, da ihnen von den zuständigen Behörden die Genehmigungen versagt wurden“.
Bei der Auslastungssituation der Müllverbrennungsanlagen kommt der BDE zu einer differenzierteren Sichtweise. So habe das Bundeskartellamt für den Zeitraum 2013/14 keine Anhaltspunkte auf Überkapazitäten bei den Müllverbrennungsanlagen in Deutschland ausmachen können. Diese Momentaufnahme lässt aber unberücksichtigt, dass Abfälle aus anderen EU-Mitgliedsstaaten in deutsche Anlagen verbracht werden.
 
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Kraft-Wärme-Kopplung: Licht und Schatten für die KWK in den neuen Eckpunkten zur Energiewende

Berlin- „Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Bundesregierung des Stellenwert der Kraft-Wärme-Kopplung als wichtiges Element der klimafreundlichen Energiewende würdigt.“, betont Berthold Müller-Urlaub, Präsident des Bundesverbandes Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK).
Der B.KWK begrüßt ebenfalls, dass der Kostendeckel zur Finanzierung der KWK auf 1,5 Mrd. Euro verdoppelt wird. Dem Stellenwert der KWK als wichtiger Partner der volatilen Erneuerbaren Energien wird somit Rechnung getragen. Auch die Absicht der Bundesregierung, sich bei der EU für eine Entfristung der EEG-Umlagebefreiung von industriellen Eigenversorgungsanlagen einzusetzen, sieht der B.KWK positiv, da hierdurch die deutsche mittelständige Wirtschaft entlastet wird und energetisch sinnvolle Konzepte erst ermöglicht werden.
Die in den Eckpunkten in Aussicht gestellte Bestandsförderung für KWK-Anlagen in der öffentlichen Versorgung verhindert ferner, dass hochmoderne und flexible KWK-Anlagen aus Kostengründen vom Netz gehen müssen. Dies ist ein großer Gewinn für die hocheffiziente kommunale Wärme und Stromversorgung. Unverständlich ist allerdings, warum die Bundesregierung von ihrem ursprünglichen Plan abweicht, einen KWK-Anteil von 25% an der Nettostromerzeugung zu erreichen. Das nun ausgegebene Ziel von 25% an der thermischen Stromerzeugung kann die durch KWK möglichen CO2 Einsparungen nicht realisieren und bietet keinen Anreiz für die Investition in Ressourcenschonung und Klimaschutz, weder in der Objektversorgung, der Fernwärme, noch in der Industrie.
Im Gegenteil ist zu befürchten, dass durch Zubau von erneuerbaren Energien und damit verbundener Reduktion der verbleibenden thermischen Stromerzeugung es unweigerlich zum Abbau von KWK kommt und damit mittel- und langfristig der Ausstieg aus der hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplung eingeleitet wird.
Mit der Erhöhung des Kostendeckels zur Finanzierung der KWK besteht nun die Chance den bisherigen KWK-Zuschlag auf selbstgenutzten Strom beizubehalten, die Erhöhung der KWK-Zuschläge auf den nicht selbstgenutzten Strom wie im Entwurf vom BMWi vorzunehmen und den Förderzeitraum zu erweitern, um die bereits aktuell spürbare Zurückhaltung der Investitionen in KWK aufzulösen und genügend Anreiz zu schaffen, den KWK-Ausbau, der in den letzten Jahren stagnierte, gerade im Sinne der Klimaschutzziele der Bundesregierung voranzubringen.
Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) ist ein breites gesellschaftliches Bündnis von Unternehmen, Institutionen und Einzelpersonen, u. a. KWK-Anlagenherstellern und -Betreibern sowie Energiedienstleistern. Unabhängig von der Art und Größe der Anlagen, vom Einsatzbereich und vom verwendeten Energieträger, setzt sich der B.KWK für die Förderung des technischen Organisationsprinzips der Kraft-Wärme-Kopplung ein. Ziel ist dabei die Effizienzsteigerung bei der Energieumwandlung durch eine umweltfreundliche, gekoppelte Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte. Der Verband wurde 2001 gegründet und zählt derzeit gut 600 Mitglieder.

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AöW: Vertrauens-Check nachhaltige und transparente Wasserwirtschaft

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. hat den „Vertrauens-Check nachhaltige und transparente Wasserwirtschaft“ vorgestellt. Mit dem Test können wasserwirtschaftliche Unternehmen selbst überprüfen, ob sie der ökologischen, sozialen und ökonomischen Verantwortung im Sinne der Nachhaltigkeit nachkommen.

Das derzeit nur Mitgliedern vorbehaltene Instrument soll langfristig Transparenz für das eigene Handeln und gegenüber der Öffentlichkeit schaffen. Die Standards wurden von zwei AöW-Mitgliedern entwickelt und sind orientiert an den Prinzipien der „nachhaltigen Wasserwirtschaft“. „Wer sich ihr verschreibt, beachtet nicht nur ökologische Grundsätze“, so Christa Hecht, AöW-Geschäftsführerin „sondern verzichtet auch auf unrechte Gebühren und Preise. Nachhaltige Akteure sind soziale Arbeitgeber, die vorrausschauende Personalentwicklung betreiben und wirtschaftlich handeln. Die 45 Fragen des AöW-Checks decken all diese Kriterien ab.“

Christa Hecht spricht der Öffentlichen Wirtschaft eine Vorbildfunktion im Feld Nachhaltigkeit zu: „Von der Öffentlichen Wirtschaft werden in den verschiedenen in Deutschland möglichen Organisationsformen Leistungen der Daseinsvorsorge im Dienste des Gemeinwohls erbracht. Dies ist für die Bürgerinnen und Bürger eminent wichtig und auch Grundlage für gute Rahmenbedingungen privater Wirtschaft. Nachhaltiges Handeln ist für heutige und künftige Generationen das Credo der Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand.“

Das Instrument wird in den nächsten sechs Monaten innerhalb des Verbands getestet und soll Anfang nächsten Jahres der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
Weitere Informationen dazu bei der AöW-Geschäftsstelle.

www.aoew.de

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Bei Preisvergleichen müssen Leistungs- und Qualitätsstandards sowie finanzielle Rahmenbedingungen berücksichtigt werden

Was zahlen Verbraucher in Europa tatsächlich für Wasser und Abwasser? Wie viel müssten die Haushalte in europäischen Ländern darüber hinaus bezahlen, wenn die hohen Leistungs- und Qualitätsstandards wie in Deutschland auch in anderen EU-Mitgliedstaaten vollständig umgesetzt würden? Diese Fragen analysiert die vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) in Auftrag gegebene dritte Auflage der Studie „VEWA – Vergleich Europäischer Wasser- und Abwasserpreise“, die der Verband heute veröffentlichte.
Die Studie vergleicht die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in den Ländern Deutschland, England/Wales, Frankreich, den Niederlanden, Österreich und Polen und deckt damit etwas mehr als die Hälfte der Bevölkerung der EU-28 ab. Dabei werden die Struktur der Wasserwirtschaft, Infrastruktur und Investitionen, Preise, Zuschüsse, Steuern und Abgaben sowie Leistungs- und Qualitätsstandards verglichen, um zu differenzierten Aussagen zu gelangen, in welchem Umfang Preise kostendeckend sind und welches Leistungs- und Qualitätsniveau damit finanziert wird.

„Das Ergebnis der VEWA-Studie ist eindeutig: Bei Annahme eines ähnlichen, von der EU vorgegebenen Qualitäts- und Leistungsniveaus und gleichzeitiger Berücksichtigung aller Steuern, Abgaben und Zuschüsse zahlen Verbraucher in Deutschland pro Kopf und Jahr gemessen am verfügbaren Einkommen für ihre Wasserversorgung und Abwasserentsorgung nicht mehr als Verbraucher in England/Wales, Frankreich, Österreich und den Niederlanden“, erläuterte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser.

Die Studie trägt auch den europäischen Vorgaben zur Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung Rechnung. Dabei handelt es sich um Vorgaben zur Qualität und zur Kostendeckung. Die Mitgliedstaaten der EU sind zur Umsetzung dieser europäischen Richtlinien rechtlich verpflichtet. Dennoch werden sie in vielen Ländern nur teilweise in nationales Recht übertragen. In diesen Fällen bleiben die erforderlichen Investitionen in die wasserwirtschaftliche Infrastruktur teilweise aus und fließen folglich auch nicht als Kostenbestandteil in die Rechnungen der Verbraucher ein. Die VEWA-Studie ermittelt, wie sich eine vollständige Umsetzung dieser Vorgaben auf die Kosten der Verbraucher auswirken würden – exemplarisch dargestellt anhand der ausgewählten Vergleichsländer.

Konkret berücksichtigt die Untersuchung in ihrem Preismodell die Qualität der Ver- und Entsorgung in den sechs Ländern anhand der Parameter „Erneuerungsinvestitionen und Instandhaltungsaufwendungen für das Rohrnetz“ sowie den Anschlussgrad an das Rohrnetz und die laufenden Kosten für die Ausstattung mit Zählern. „Die VEWA-Studie ermöglicht einen quantitativen und qualitativen Vergleich europäischer Wasser- und Abwasserpreise. Sie ist damit ein Beitrag zur Versachlichung der europäischen Preisdiskussion“, so Weyand.

Die nach der erstmaligen Untersuchung im Jahr 2006 zum dritten Mal durchgeführte VEWA-Studie zeigt zudem, dass die Leistungsfähigkeit der Wasserwirtschaft in den letzten Jahren in allen Ländern gestiegen ist und sich teilweise auf ein ähnliches Niveau angeglichen hat. Die damit verbundenen Investitionen haben in der Regel zu sich angleichenden Preisniveaus geführt. Ausnahmen bleiben hier die Abwasserentsorgung in England/Wales und Frankreich, wo die Standards teilweise noch deutlich unter den anderen Ländern bleiben und die Abwasserpreise entsprechend tiefer liegen. Hinsichtlich der von der Wasserrahmenrichtlinie geforderten Kostendeckung ergeben sich unterschiedliche Tendenzen. Während in Deutschland, den Niederlanden und England/Wales aktuell nur noch marginale oder geringe Zuschüsse gezahlt werden, sind diese in Frankreich, Österreich und – aufgrund des hohen Nachholbedarfs – auch in Polen noch sehr hoch.

https://www.bdew.de/internet.nsf/id/20150506-pi-deutsche-wasser-und-abwasserpreise-im-europaeischen-vergleich-angemessen-de

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Netzwerk „Wasser&Technik“ jetzt online

Das ttz Bremerhaven baut sein Innovations-Netzwerk für Wasser- und Abwassertechnik aus. Mitgliedsunternehmen präsentieren ihre Erfolgsbeispiele. Website www.wasserundtechnik.net jetzt online.
Wasser bedeutet nicht nur Leben, sondern auch Arbeit. Und die ist oft kniffelig. Um die technischen Herausforderungen rund um das Thema Wasser und Abwasser zu meistern, koordiniert das ttz Bremerhaven das vom BMWi geförderte Innovations-Netzwerk Wasser&Technik. Aktuelle Fragestellungen aus der Praxis werden hier diskutiert und konkrete Lösungen für maritime Akteure, die Aquakulturbranche, Städte und Kommunen, die Lebensmittelindustrie und Energiewirtschaft sowie für landwirtschaftliche Endnutzer erarbeitet. Interessenten stehen ab sofort alle Informationen zum Netzwerk auf http://www.wasserundtechnik.net offen.

Partner profitieren
Wasser&Technik ist inhaltlich mit der Wassernutzung- und Aufbereitung in unterschiedlichen Branchen verbunden. Die Mitglieder sind im gesamten Bundesgebiet zu Hause. Das Netzwerk ist grundsätzlich für Unternehmen und Kommunen jeder Größe offen und nimmt gerne weitere Partner auf. Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) werden gezielt beraten und unterstützt, um ihre Entwicklungen zur Marktreife zu führen. Die Mitgliedsunternehmen sind an zahlreichen anspruchsvollen Projekten beteiligt. Zwei kürzlich realisierte Erfolgsbeispiele sind hier besonders hervorzuheben:

Neuer Sauerstoffsensor für die Fischzucht
Präzise, wartungsfrei, kostengünstig und kompatibel: Der optische Sauerstoffsensor ODOS von Iks ComputerSysteme GmbH für Wassertechnologie und Fischzucht ist erfolgreich in den Markt eingeführt. Fische können nun durchatmen. Denn an Sauerstoff dürfte es ihnen in Zukunft seltener mangeln. Der Grund ist der Optical Dissolved Oxygen Sensor, kurz ODOS, der Firma Iks. In der Fischzucht, der Gewässerüberwachung und auch in Kläranlagen ist der Sauerstoffgehalt ein wichtiger Parameter, um den Zustand des Wassers zu ermitteln. Der neue optische Sauerstoffsensor mit vier verschiedenen Schnittstellen und der Simulation eines Clark-Sensors ist verschleißarm und unkompliziert mit vorhandener Messtechnik kombinierbar. Weitere Information unter http://www.iks-aqua.com.

Kläranlagen-Umbau in Hollenstedt
Die westlich von Hamburg gelegene Kläranlage der Samtgemeinde Hollenstedt wurde durch den Wasser&Technik-Partner Con-Tex GmbH aus Siegen modernisiert. Con-Tex hat die sanierungsbedürftige Sandfilteranlage auf den neusten Stand der Technik gebracht. Die Vorrichtung wird zur Phosphatfällung eingesetzt, um eine Überdüngung der Gewässer zu vermeiden. Unter anderem wurde der für die Belüftung der Kläranlage benötigte Kompressor ersetzt. Kleinere Feinfilter wurden ausgetauscht und der Öl-Wasser-Abscheider in seiner Position versetzt. Außerdem wurden alle Wartungseinheiten, Ventile und Sensoren ersetzt. Im Sandfilter wurden die Füllung erneuert sowie die Spülzeiten des Filters energetisch optimiert. Weitere Information unter http://www.con-tex-gmbh.eu/watersolutions/

„Usus communis aquarum est“ – der Nutzen des Wassers sei allgemein, heißt es in den Metamorphosen von Ovid. Wasser&Technik ist hiernach von öffentlichem Interesse und wird unterstützt: Das Projekt wird durch das Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) im Rahmen des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) seit Oktober 2014 gefördert.

Das ttz Bremerhaven ist ein unabhängiges Forschungsinstitut und betreibt anwendungsbezogene Forschung und Entwicklung. Unter dem Dach des ttz Bremerhaven arbeitet ein internationales Experten-Team in den Bereichen Lebensmittel, Umwelt und Gesundheit. Seit mehr als 25 Jahren begleitet es Unternehmen jeder Größenordnung bei der Planung und Durchführung von Innovationsvorhaben und der Akquisition entsprechender Fördermittel auf nationaler und europäischer Ebene.

Fachliche und organisatorische Fragen zum Netzwerk Wasser&Technik beantwortet gerne:
Dipl.-Wi.-Ing. Birte Ostwald
Technische Leiterin Wasser-, Energie- und Landschaftsmanagement
ttz Bremerhaven
An der Karlstadt 6
D-27568 Bremerhaven (Germany)
Phone: +49 (0)471 80934 103
Mobil: +49 (0)175 1866 260
FAX: +49 (0)471 80934 199
bostwald@ttz-bremerhaven.de

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Branchenbild belegt hohe Qualität und langfristige Sicherheit der deutschen Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung

Die deutsche Wasserwirtschaft hat heute der Bundesregierung, vertreten durch Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks, ihre Leistungsfähigkeit in Form des „Branchenbilds der deutschen Wasserwirtschaft 2015“ präsentiert. Der Bericht ist im Rahmen der Fachmesse und des Kongresses Wasser Berlin International (24. bis 27. März 2015) überreicht worden. Er dokumentiert Stärken der deutschen Wasserwirtschaft im europäischen und internationalen Vergleich in Bezug auf Sicherheit, Qualität und Nachhaltigkeit der Versorgungs- und Entsorgungsleistungen, wirtschaftliche Effizienz und Kundenzufriedenheit. Die deutsche Wasserwirtschaft bekennt sich ausdrücklich dazu, das erreichte hohe Niveau dauerhaft zu halten und – wo möglich und nötig – zu verbessern.
Das „Branchenbild“, das in Abstimmung mit dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund erarbeitet wurde, gibt einen aktuellen Überblick über das Potenzial der Wasserver- und Abwasserentsorgung. Öffentlichkeit und Politik können sich umfassend über die Leistungen der Wasserwirtschaft, die Vielfalt ihrer Aufgaben und die aktuellen Herausforderungen informieren.

„Hochwertige technische Standards und das Einhalten der strengen gesetzlichen Vorgaben führen zu der hohen Qualität und der langfristigen Sicherheit der deutschen Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung“, erklärten die Repräsentanten der deutschen Wasserwirtschaft anlässlich der Übergabe.

Mit dem europaweit einmaligen Branchenbild werden die Leistungen der deutschen Wasserwirtschaft in ihrer Vielfalt dargestellt und transparent gemacht. „Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sind in Deutschland Kernaufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge in der Zuständigkeit der Gemeinden oder anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften. Es ist beeindruckend, wie hier über Jahrzehnte hinweg und flächendeckend höchste europäische Standards garantiert werden“, erklärten die sechs Verbände, die das „Branchenbild“ erarbeitet haben.

Die Wasserwirtschaft in Deutschland steht vor bedeutenden Herausforderungen: Demografischer Wandel, der sich abzeichnende Klimawandel, der Eintrag anthropogener Spurenstoffe, Nutzungskonflikte mit Industrie und Landwirtschaft sowie eine gewässerverträgliche Ausgestaltung der Energiewende sind dabei entscheidende Aspekte. Die beteiligten Verbände versicherten hierzu: „Trinkwasserversorger und Abwasserentsorger stellen sich diesen Aufgaben und setzen sich vor Ort für flexible und angepasste Lösungen im Konsens ein.“

„Diese Herausforderungen kann die Wasserwirtschaft jedoch nicht alleine bewältigen“, so die Repräsentanten der Verbände. „Die Wasserressourcen können nur dauerhaft gesichert werden, wenn der vorsorgende Gewässerschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe akzeptiert und bei allen wirtschaftlichen Tätigkeiten und Entscheidungen als gemeinsames Ziel anerkannt ist.“

Weitere Informationen

Arbeitsgemeinschaft Trinkwassertalsperren e. V. (ATT)
Prof. Dr.-Ing. Lothar Scheuer
Telefon 02261 / 36-199
E-Mail lothar.scheuer@aggerverband.de
www.trinkwassertalsperren.de

Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)
Jan Ulland
Telefon 030 / 300 199-1162
E-Mail jan.ulland@bdew.de
www.bdew.de

Deutscher Bund verbandlicher Wasserwirtschaft e. V. (DBVW)
Dipl.-Ing. Dörte Burg
Telefon 0511 / 879 66-17
E-Mail doerte.burg@wasserverbandstag.de
www.dbvw.de

Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW)
Daniel Wosnitzka
Telefon 030 / 794 736-64
E-Mail wosnitzka@dvgw.de
www.dvgw.de

Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA)
Dr. Frank Bringewski
Telefon 02242 / 872-190
E-Mail bringewski@dwa.de
www.dwa.de

Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU)
Stefan Luig
Telefon 030 / 585 80-226
E-Mail luig@vku.de
www.vku.de

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BDE und VBS fordern – Mittelstand kritisiert Verdrängung durch Kommunen

Vor dem Hintergrund stark um sich greifender Rekommunalisierungen insbesondere in der Entsorgungswirtschaft haben der Verband der Bayerischen Entsorgungsunternehmen e.V. (VBS) und der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoff-wirtschaft e.V. gemeinsam zu einer Demonstration vor dem kleinen CSU-Parteitag in Bam-berg aufgerufen. Demonstranten aus zahlreichen mitteständischen Unternehmen in Bayern folgten dem Aufruf und werden heute ein Zeichen gegen die zunehmende Rekommunali-sierung in Bayern setzen.
BDE-Präsident Peter Kurth: „Bayern rühmt sich gerne als wirtschaftsfreundlicher Freistaat, die CSU als Partei der Sozialen Marktwirtschaft. Doch aktuell passiert genau das Gegenteil. In vielen Regionen werden mittelständische Privatbetriebe von kommunalen Unternehmen verdrängt. Anstatt den Mittelstand zu schützen, unterstützen Landräte zunehmend den Weg in die Staatswirtschaft.“
Seit 2010 geht der Anteil der privaten Unternehmen in der bayerischen Entsorgungswirt-schaft deutlich zurück. Immer mehr bayerische Landkreise rekommunalisieren die Entsor-gung zu Lasten der mittelständisch geprägten Kreislaufwirtschaft.
Peter Kurth: „Die private Entsorgungswirtschaft in Bayern ist ein starker und zuverlässiger Partner für Kommunen und Bürger. Im Wettbewerb erbrachte Leistungen bieten gerade für den Bürger und die Kommunen qualitativ hochwertige und effiziente Leistung zu marktwirt-schaftlichen Preisen. Staatliche Betriebe entziehen sich jedoch dem Wettbewerb – zu Las-ten einer Versorgung im Interesse der Verbraucher. Das widerspricht den Werten der CSU.“
Bereits im letzten Jahr hatte die Monopolkommission den Rekommunalisierungstrend auffallend umfangreich analysiert und die übermäßige öffentliche Wirtschaftstätigkeit kriti-siert. Neben diesen Trend zur Rekommunalisierung treten zunehmend steuerliche Privile-gierungen der Kommunalunternehmen. Öffentlich rechtliche Unternehmen sind von der Umsatzsteuer befreit. Dieses Sonderrecht soll nach den Vorstellungen einiger Finanzpoliti-ker künftig auch für ihre Zusammenarbeit über die Grenzen der Kommune hinaus Geltung haben.

Kontakt
BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-,
Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V.
Behrenstraße 29
10117 Berlin

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Umweltauswirkungen bei neuen Medikamenten stärker berücksichtigen

DBU fordert nach Expertentagung sorgsameren Umgang mit Arzneimitteln
Osnabrück. Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) fordert bessere Nachhaltigkeitsbewertungen pharmazeutischer Produkte und eine stärkere Berücksichtigung der Umweltauswirkungen bei der Entwicklung neuer Wirkstoffe. „Es gibt eine ganze Reihe vielversprechender Ansätze, um Umweltbelastungen durch das Ausscheiden nicht abgebauter Wirkstoffe von Medikamenten bei Mensch und Tier deutlich zu verringern“, betont heute DBU-Generalsekretär Dr. Heinrich Bottermann. Gemeinsam mit weiteren DBU-Experten hatte Bottermann die Ergebnisse einer jüngst in Osnabrück von der DBU ausgerichteten Fachtagung ausgewertet und daraus Schlüsse gezogen. So könnten etwa mit einer personalisierten Medizin oder dem Anwenden anderer Darreichungsformen sowie neuen Techniken wie dem „drug targeting“, dem selektiven Anreichern eines Arzneistoffs am gewünschten Wirkort nach systemischem Verabreichen eines Medikaments, Arzneimitteleinträge in die Umwelt zumindest vermindert werden.

Arzneimittelrückstände in der Umwelt seien überall auf der Welt ein Problem, betont Bottermann. Umso sorgsamer sollten die Human- und Tiermedizin mit Arzneimitteln umgehen, damit die Restwirkstoffe nicht mehr in Oberflächengewässer, Grund- und Trinkwasser, Böden oder Gülle gelangten. Sie könnten die Umwelt belasten und die Entwicklung von Wasserlebewesen gefährden. Bisher seien nur vereinzelt Spuren dieser Mikroschadstoffe im Trinkwasser nachgewiesen worden. Eine unmittelbare Gefahr für die menschliche Gesundheit bestehe nicht. Das müsse aber auch so bleiben.

Bottermann sieht verschiedene Wege zum Vermeiden von Arzneimitteleinträgen, die heute mit dem gereinigten Abwasser aus den Kläranlagen oder über den Gülle-Dünger in die Umwelt gelangten: „Ein wichtiger Ansatz ist es, die Dosierung der Arzneimittel so zu gestalten, dass die Menge ausgeschiedener Wirkstoffe verringert wird. Mit Blick auf den Einsatz von Antibiotika muss geltendes Recht gerade in der Tierhaltung konsequent eingehalten werden, wonach ein vorbeugendes Verabreichen nicht erlaubt ist.“ Auch mit besseren Hygiene- und Prophylaxemaßnahmen in der Tierhaltung könne der Einsatz von Antibiotika deutlich verringert werden.

Um den Eintrag von Arzneimitteln in die Umwelt zu verringern, fördere die DBU bereits seit vielen Jahren unterschiedliche Lösungsansätze, wie Bottermann erklärt: „Dazu gehören Arzneimittel, die bei gleicher Wirksamkeit bereits im Körper möglichst vollständig abgebaut und nicht mehr ausgeschieden werden.“ Auch ein verbessertes Stall- und Abluftmanagement sowie die Darreichungsform von Medikamenten könnten ein unkontrolliertes Ausbreiten antibiotischer Wirkstoffe verhindern, indem die Medikamente etwa in Pellet- statt Pulverform an Tiere verabreicht würden. Es sei mittlerweile erwiesen, dass sich beim Anwenden von Pulvern die Wirkstoffe über Stallstaub und Lüftungsanlagen verbreiteten. Neben gesunden Tieren nähmen auch Landwirte und Tierärzte, die in den Ställen arbeiteten, diese Substanzen auf.

Aber nicht nur Antibiotika, sondern Arzneimittel generell könnten ungewollte Auswirkungen auf die Umwelt haben. Bestimmte Antiepileptika und Betablocker gegen Bluthochdruck würden die Organe von Fischen schädigen, das Empfängnisverhütungsmittel Ethinylestradiol verändere die Geschlechtsmerkmale bei Fischen, Psychopharmaka hätten Einfluss auf das Verhalten von Barschen. Bottermann: „Die Grundlage für alle Maßnahmen zum Verhindern von Arzneimitteleinträgen in die Umwelt sind ein besseres und flächendeckendes Umweltmonitoring sowie eine stärkere Wirkungsforschung. Über viele Stoffe und deren Auswirkungen fehlen Langzeitstudien und Erkenntnisse, die ein Gegensteuern erst möglich machen.“

Zu dem DBU-Forum „Sanfte Medizin für sauberes Wasser“ waren Wissenschaftler und Experten aus Politik, Wasserwirtschaft und Medizin nach Os-nabrück gekommen, um die aktuellen Fragen und Herausforderungen zur Umweltrelevanz von Arzneimittelrückständen in der Umwelt zu diskutieren. Das DBU-Positionspapier im Wortlaut hier: https://www.dbu.de/index.php?menuecms_optik=&menuecms=123&objektid=35999

Weitere Informationen:
https://www.dbu.de/123artikel35998_335.html

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BDE: Zukunft der Klärschlammverwertung – Erhalt und Fortführung der Verwertung in der Landwirtschaft

Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. und zehn weitere Organisationen haben gemeinsame Eckpunkte zur Klärschlammstrategie verabschiedet und fordern darin fachlich differenzierte Regelungen für die Verwertung von Klärschlämmen. Hintergrund ist das im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien festgelegte Ziel, die Klärschlammausbringung zu Düngezwecken zu beenden, Phosphor und andere Nährstoffe jedoch zurückzugewinnen.
BDE-Präsident Peter Kurth: „Jährlich fallen in Deutschland 2 Millionen Tonnen Klärschlammtrockenmasse an, die etwa 60 000 Tonnen Phosphor enthalten. Davon werden bisher jedoch nur 45 Prozent als Dünger oder anderweitig verwendet; der Rest geht verloren. Wir setzen uns deshalb im gemeinsamen Eckpunktepapier zur Klärschlammstrategie dafür ein, unbedenkliche Klärschlämme weiterhin landwirtschaftlich und landbaulich verwerten zu können und damit den im Klärschlamm vorhandenen Phosphor umfassender zu nutzen. Dabei ist das hohe Schutzniveau für Umwelt und Verbraucher zu wahren.“
Phosphor ist ein wichtiger Bestandteil des Klärschlamms und kann nicht auf künstlichem Wege erzeugt werden. Er ist ein für das Wachstum aller Organismen unentbehrlicher Nährstoff. Darüber hinaus wird Phosphor für diverse industrielle Prozesse benötigt.
Der BDE tritt für den Erhalt und die Fortführung der stofflichen Klärschlammverwertung ein. Phosphor aus Schlämmen, die für eine qualitativ hochwertige stoffliche Verwertung nicht in Frage kämen, sei über alternative Verfahren zurückzugewinnen, so Peter Kurth weiter.

Quelle: BDE
 
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Netzwerk Energieeffiziente Wasserwirtschaft (NEW) erschließt neue Geschäftsfelder

Im Rahmen des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) ist jetzt das Netzwerk Energieeffiziente Wasserwirtschaft NEW gestartet. Im Verbund sollen mit innovativen Produkten für ein intelligentes Lastmanagement neue Geschäftsfelder für den kommunalen Wassersektor erschlossen werden Grundlage hierfür bietet die 2012 erlassene „Abschaltverordnung“, nach der energieintensive Unternehmen ihre Potenziale zur Lastverschiebung am Regelenergiemarkt zu Geld machen können.

Entlang der gesamten Wertschöpfungskette vom Stromnetzbetreiber über den Wasserbetrieb bis zum Kunden werden im Netzwerk NEW Infrastrukturtechnologien, Informations- und Kommunikationstechniken, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle entwickelt. NEW bietet seinen Mitgliedern neben exklusivem Networking eine breite Palette an Leistungen von Marktanalysen bis zur Öffentlichkeitsarbeit. inter 3 als langjähriger und gut vernetzter Partner der Wasserwirtschaft koordiniert das Netzwerk. Mehr:

http://www.inter3.de/de/aktuelles/details/article/netzwerk-energieeffiziente-wasserwirtschaft-new-erschliesst-neue-geschaeftsfelder.html

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Verbände fordern fachlich differenzierte Regelungen

Gemeinsame Eckpunkte zur Klärschlammstrategie
Die Regierungsparteien haben sich im Koalitionsvertrag dafür ausgesprochen, die Klärschlammausbringung zu Düngezwecken zu beenden. Phosphor und andere Nährstoffe sollen jedoch zurückgewonnen werden. Die Verbände stehen zu einer verantwortungsvollen Kreislaufwirtschaft unter Wahrung eines hohen Schutzniveaus für Umwelt und Verbraucher. Für die Verwertung von Klärschlämmen fordern sie fachlich differenzierte Regelungen, die folgende Aspekte berück¬sichtigen.

• Stoffliche Verwertung qualitativ hochwertiger Schlämme fortführen Qualitativ hochwertige Klärschlämme sollten weiterhin landwirtschaftlich oder landschaftsbaulich verwertet werden können. Dabei dürfen Belange des Boden-, Gewässer-, und Verbraucherschutzes nicht entgegenstehen. Entscheidend sollte die Qualität der Klärschlämme sein. Nur Klärschlämme von guter Qualität sollen landwirtschaftlich verwertet werden. Ein geeignetes Instru¬ment für den Nachweis ist die Qualitätssicherung. Bei der stofflichen Verwertung werden Phosphor, Stickstoff und organische Substanzen mit hoher Effizienz genutzt.

• Rechts- und Planungssicherheit herstellen Die Branche benötigt für Investitionen in die künftig erforderliche Entsorgungsinfrastruktur einen verlässlichen rechtlichen Rah¬men. Auf europäischer Ebene ist dies gegeben. Die Abfallrahmen-, Klärschlamm- und Abwasserrichtlinie geben vorrangig eine hochwertige stoffliche Verwertung von Abfällen vor. Es wird erwartet, dass die Novelle der deutschen Klärschlammverordnung Kontinuität mit den Grundsätzen der europäischen Regelungen wahrt. In Deutschland wurde die rechtliche Grundlage für eine Klärschlammverwertung im Rahmen von Qualitätssicherungssystemen bereits im Kreislaufwirtschaftsgesetz mit dem neuen § 12 „Qualitätssicherung im Bereich der Bioabfälle und Klärschlämme“ geschaffen.

• Entwicklung von Verfahren zur Phosphorrückgewinnung fördern Die Kapazitäten zur Verbrennung von Klärschlämmen wurden in der Vergangenheit deutlich ausgebaut. Die Verbände begrüßen daher die Bemühungen, um technische Verfahren zur Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlammasche, Klärschlamm oder Abwasser zu entwickeln, welche zurzeit noch nicht wirtschaftlich nutzbar sind. Ziel der Rückgewinnung muss ein tatsächlich nutzbares Produkt (z.B. Düngemittel) sein, um den Phosphor künftig auch dann wiederverwenden zu können, wenn der Klär¬schlamm thermisch behandelt wird.

Die Position wird von folgenden Verbänden und Organisationen unterstützt (Nennung alphabetisch):
BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V.
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
BGK Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.
DBV Deutscher Bauernverband e.V.
DLT Deutscher Landkreistag
DST Deutscher Städtetag
DStGB Deutscher Städte- und Gemeindebund DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. QLA
VDLUFA-Gesellschaft für Qualitätssicherung Landbauliche Abfallverwertung mbH VKU Verband kommunaler Unternehmen e.V.
VQSD Verband zur Qualitätssicherung von Düngung und Substraten e.V.

 

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BDEW: Hoftorbilanz muss für alle Betriebe gelten / Theoretisch angenommene Düngeverluste unverständlich / Datenaustausch muss verbessert werden

„Der aktuelle Entwurf der Düngeverordnung ist an zahlreichen Stellen unzureichend und muss erheblich nachgebessert werden. In ihrer derzeitigen Fassung kann die Verordnung keinen wirksamen Beitrag dazu leisten, die regional stark angestiegene Nitratbelastung des Grundwassers und von Flüssen und Seen spürbar zu verringern. Genau das aber ist zum Schutz unserer natürlichen Trinkwasservorkommen dringend notwendig. Die Wasserversorger müssen mit immer aufwändigeren Maßnahmen gegen steuern, um die gewohnte Trinkwasserqualität sicherstellen zu können. In einigen Fällen mussten Versorger bereits Trinkwasserbrunnen schließen“, sagte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser anlässlich der heutigen Anhörung zur Novelle der Düngeverordnung in Bonn. Die öffentliche Anhörung wird vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft durchgeführt. Das Ministerium hatte sich Ende Dezember mit dem Bundesumweltministerium auf den aktuellen Entwurf der Düngeverordnung verständigt.

„Wenn die geplante Nährstoffbilanzierung („Hoftorbilanz“) nur für größere Betriebe statt für alle Höfe eingeführt wird, sind spürbare Reduzierungen nicht erreichbar“, sagte Weyand. Besonders kritisch sehe der BDEW auch die im aktuellen Entwurf enthaltenen Möglichkeiten für die Landwirtschaft, über theoretisch angenommene Dünger-Verluste die zulässige Dünger-Menge um teilweise über 50 Prozent zu erhöhen – und dies ohne eine spezifische Prüfung, ob die Gewässer vor Ort bereits die Nitrat-Grenzwerte überschreiten.

Die Verordnung sehe zudem bislang lediglich die Teilnahme an einer Düngeberatung für den Fall vor, dass die Düngeobergrenzen nicht eingehalten werden. „Dies ist aus BDEW-Sicht nicht ausreichend. Ein Überschreiten der erlaubten Mengen sollte ordnungsrechtlich sanktioniert werden. Die Einhaltung der Düngeobergrenzen muss von den zuständigen Fachbehörden geprüft werden, Verstöße müssen als Ordnungswidrigkeit gewertet werden“, forderte Weyand.

Notwendig sei aus Sicht des BDEW außerdem eine Verbesserung des Datenaustausches zwischen den Behörden. In der Praxis werde häufig festgestellt, dass die Landwirtschaftsbehörden keinen Zugang zu den gewässerrelevanten Daten vor Ort hätten. Umgekehrt gelte für viele Wasserbehörden, dass die Düngedokumentationen vielerorts nicht zur Verfügung stünden. „Der BDEW fordert den Austausch dieser Daten über das Dünge- und Wasserrecht sicherzustellen, damit die Nitratbefunde und Düngeinformationen den zuständigen Behörden vorliegen als grundlegende Voraussetzung für den Vollzug der Nitratrichtlinie.“

Die Landwirtschaft müsse sich zu ihrer Verantwortung für die natürlichen Ressourcen bekennen. „Überdüngung ist kein „Kavaliersdelikt“. Wir brauchen eine Novelle der Düngeverordnung, die ihren Namen tatsächlich verdient. Dreh- und Angelpunkt ist dabei die Einhaltung des 50 mg pro Liter Grenzwertes im Grundwasser. Wird er nicht erreicht, darf es keine Karenz geben: Es kann dann nur noch ein Düngestopp folgen. Wird der Grenzwert überschritten, darf es keine Verzögerung geben: Es kann dann nur noch ein Düngestopp im Rahmen eines Nitrat-Aktionsprogramms vor Ort folgen“, so der BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser abschließend.
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Agw: Position der Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände

NRW zu den Verhandlungen über eine transatlantische Handels- und
Investitionspartnerschaft zwischen den USA und der Europäischen Union (TTIP)

Lesen Sie das Papier unter:
http://www.agw-nrw.de/fileadmin/pdf/Dokumente_extern_2014/agw_stellungnahme_ttip_entg1_030714.pdf

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Zum neuen Katalog über vorsorgende Maßnahmen zum Schutz des Wassers von BMUB und BMG erklärt Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser des BDEW

Trinkwasser ist in Deutschland ein sicheres und qualitativ hochwertiges Lebensmittel.
Der nun vom Bundesumweltministerium (BMUB) und Bundesgesundheitsministerium (BMG) veröffentlichte Katalog zeigt deutlich, welche umfangreichen Maßnahmen die Wasserversorger zum Schutz der Gesundheit leisten. Wichtig ist aber, dass diese Leistungen im Rahmen von Wirtschaftlichkeits- und Kostenprüfungen anerkannt werden. Die Leistungen der Wasserversorger sind für Umwelt- und Gesundheitsschutz unverzichtbar, auch aus volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten, denn auf diese Weise werden erhebliche Kosten vermieden, die andernfalls von den Verbrauchern geschultert werden müssten.

Die deutsche Trinkwasserverordnung ist eines der weltweit strengsten Gesetzeswerke für Lebensmittel. Die darin enthaltenen Grenz- und Richtwerte gewährleisten, dass das Trinkwasser ohne gesundheitliche Folgen in unbegrenzter Menge ein Leben lang getrunken werden kann. Die aktuelle Publikation verdeutlicht, dass Wasserversorger oft über die Kernaufgaben hinaus vorsorgende Maßnahmen ergreifen, so etwa durch die Beratung von Landwirten, das Erstellen einer umfangreichen Datenbasis und die umfassende Gewässerüberwachung. Der BDEW begrüßt, dass BMUB und BMG eine umweltpolitische Verknüpfung von Vorsorgeleistung und notwendiger Kostenanerkennung hergestellt haben.“

Der Katalog über vorsorgende Maßnahmen der Wasserwirtschaft von BMUB und BMG kann hier abgerufen werden:
www.bmub.bund.de/N51085

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