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Dezember 2014
21.12.2014 Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. jetzt Mitglied in Aqua Publica Europea 
August 2014
03.08.2014 Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung: Die Politik unterschätzt die Bedeutung der Kraft-Wärme-Kopplung und begibt sich auf verfassungsrechtlich kritisches Terrain  
Januar 2014
17.01.2014 RSV: Grundstücksentwässerungsanlagen – Experten trafen sich zum ersten GEA-Gipfel in Vellmar 
17.01.2014  B.KWK: KWK ist „Königsoption“ für die Energiewende 
17.01.2014  BVSE: Klärschlammausbringung sichert Phosphorversorgung – Verbot ressourcenpolitisch falsch 

 


Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. jetzt Mitglied in Aqua Publica Europea

Berlin. Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) verstärkt sich in Richtung Europa mit dem Beitritt zum Verband Aqua Publica Europea (APE).

Die AöW gibt bekannt, dass sie dem Zusammenschluss von öffentlichen Wasserversorgern, Abwasserentsorgern und Wasserverbänden aus Europa – Aqua Publica Europea beigetreten ist. Mit diesem Beitritt setzt die AöW ein Zeichen für eine kraftvolle und eigenständige Vertretung der Interessen der öffentlichen Wasserwirtschaft gegenüber der europäischen Politik. „Wasser gehört in öffentliche Hand“ ist das Motto, das beide Verbände vertreten.

Die beiden Organisationen haben die erste erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative „Right2Water“ unterstützt und sehen in vielen Rekommunalisierungen in Europa einen Beleg für eine Trendwende weg von der Privatisierung im Wasserbereich. Die Geschäftsführerin der AöW Christa Hecht erklärte zum Beitritt „Die Menschen in Europa wollen eine sichere, qualitativ gute und kostengünstige Versorgung mit Wasser und eine ebensolche Entsorgung des Abwassers. Dafür stehen die Unternehmen und Betriebe in öffentlicher Hand und die Mitglieder von Aqua Publica Europea und der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft. Das wollen wir gemeinsam weiter vorantreiben.“

Auch der Kampf gegen den Druck der Troika zur Privatisierung der Wasserversorgung in Griechenland und Portugal wird von beiden Organisationen unterstützt. Erst kürzlich wurde am 18. Mai in Thessaloniki in einem Referendum mit über 98 % gegen die Privatisierung des örtlichen Wasserbetriebes votiert. Weltweit wurden in den letzten Jahren sogar neunzig Privatisierungen im Wasserbereich rückgängig gemacht. So sehen sich die beiden Verbände auf der Erfolgsspur für ihre politischen Ziele.

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Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung: Die Politik unterschätzt die Bedeutung der Kraft-Wärme-Kopplung und begibt sich auf verfassungsrechtlich kritisches Terrain

Berlin, Parlamentarischer Abend B.KWK, BDH: EEG-Umlage auf die Eigenstromerzeugung verstößt gegen das Grundgesetz

Berlin- „Die Einbeziehung der Eigenerzeugung in die EEG-Umlagepflicht ist verfassungsrechtlich nicht vereinbar, zudem verstößt die jetzige Bagatellgrenze gegen den Gleichheitsgrundsatz aus dem Grundgesetz“, so kritisiert Prof. Dr. Maslaton, Vize-Präsident des Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK ) das Vorhaben der Bundesregierung, den aktuellen Regierungsentwurf zur EEG-Novelle 2014.

Dies ist auch die Quintessenz aus einem Gutachten, das der B.KWK auf dem heutigen Parlamentarischen Abend zusammen mit dem Bundesindustrieverbandes Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik e.V (BDH) vorgestellt hat. Gegenstand des Gutachtens ist die verfassungsrechtliche Prüfung der geplanten EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und Erneuerbaren-Energien-Anlagen.
Die Novelle des Erneuerbaren-Energien Gesetzes soll zum 01. August 2014 in Kraft treten, doch durch die Neuregelung wird die Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen nachhaltig beeinträchtig und ein weiterer Zubau von dezentraler und bürgernaher Energieversorgungseinrichtungen wird massiv erschwert.
„Dabei trägt die Kraft – Wärme – Kopplung mit ihrem netzdienlichen Verhalten viel zur Stabilität unserer Stromnetze bei und verringert zudem den Ausbaubedarf bei großen Überlandleitungen!“ so Berthold Müller-Urlaub, Präsident des B.KWK. Dieses netzdienliche Verhalten lässt sich wissenschaftlich und wirtschaftlich belegen und wird von der Politik aktuell glatt übersehen. Zu diesem Schluss kommt auch die Unternehmensberatung bofestConsult. Eine neue Studie der Unternehmensberatung, die einen Blick auf diesen konkreten Zusatznutzen der KWK wirft, wurde ebenfalls im Rahmen des Parlamentarischen Abends der Öffentlichkeit in der Berlin Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften am Berliner Gendarmenmarkt vorgestellt.
Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. befürchtet vom Entwurf des EEG 2014 in derzeitiger Fassung negative Wirkungen in größerem Ausmaß für den Ausbau der KWK und besonders im Hinblick auf das Ausbauziel 25% KWK im Jahr 2020. „Wir werden auch nicht müde, in Erinnerung zu rufen, dass die wahre Energiewende am Wärmemarkt vollzogen werden muss“, gibt zudem Hagen Fuhl, Vize-Präsident des B.KWK, zu bedenken, „hier sind die großen Effizienzpotenziale zu heben. Dies wurde auf EU-Ebene schon erkannt, aber wir warten in Deutschland noch immer auf die Umsetzung der EU Effizienzrichtlinie.“
Obwohl die KWK die geborene Partnerin der fluktuierenden Erneuerbaren Energien ist und dem bereits gefürchteten Netzausbau durch mehr Dezentralität viel von seinem Schrecken nehmen kann, hat die Politik die Zeichen der Zeit noch nicht erkannt und versucht, mit verfassungsrechtlich fragwürdiger Gesetzgebung der KWK zusätzlich Steine in den Weg zu rollen. „Dies wird mit viel Kopfschütteln in der Branche quittiert“, sagt Heinz Ullrich Brosziewski, Vize-Präsident des B.KWK, „denn die KWK ist bereits ein Stück vollendete und gelebte Energiewende!“
• Rechtsgutachten „ Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Erhebung der EEG-Umlage auf die Eigenstromversorgung im EEG 2014″, Untersuchung im Auftrag des Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK); erstellt von MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH
• Kurzstudie „Beitrag von zentralen und dezentralen KWK-Anlagen zur Netzstützung“, Untersuchung im Auftrag des Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK); erstellt von bofest consult GmbH
Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) ist ein breites gesellschaftliches Bündnis von Unternehmen, Institutionen und Einzelpersonen zur Förderung des technischen Organisationsprinzips der Kraft-Wärme-Kopplung, unabhängig von der Art und der Größe der Anlagen, vom Einsatzbereich und vom verwendeten Energieträger. Der Verband wurde 2001 in Berlin gegründet und zählt mittlerweile mehr als 600 Mitglieder. Ziel ist dabei die Effizienzsteigerung bei der Energieumwandlung zur Schonung von Ressourcen und zur Reduktion umwelt- und klimaschädlicher Emissionen.
 
http://www.bkwk.de/presse_oeffentlichkeit/pressemitteilungen/detail/artikel/die-politik-unterschaetzt-die-bedeutung-der-kraft-waerme-kopplung-und-begibt-sich-auf-verfassungsrec/

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RSV: Grundstücksentwässerungsanlagen – Experten trafen sich zum ersten GEA-Gipfel in Vellmar

Aus der neuen Gesetzes- und Verordnungslage in NRW zur Überprüfung der
Zustands- und Funktionsfähigkeit privater Abwasserleitungen haben sich neue
Anforderungen ergeben. Danach sind Abwasserleitungen industriell und gewerblich
genutzter Grundstücke in Wasserschutzgebieten bis zum 31. Dezember
2015 erstmalig auf Zustand und Funktion zu prüfen, soweit die Leitungen
vor 1990 errichtet worden sind. Außerhalb von Wasserschutzgebieten gilt der
31. Dezember 2020 als spätester Prüftermin.
Auch Eigentümer bebauter Grundstücke sind betroffen. Die neuen Regelungen
verpflichten Grundstückseigentümer in Wasserschutzgebieten dazu, ihre Abwasseranlagen
bis Ende 2020 erstmals prüfen zu lassen, soweit nur häusliches
Abwasser abgeleitet wird und diese Anlagen nach 1965 errichtet worden sind.
Ältere Abwasserleitungen sind erstmalig bis zum 31. Dezember 2015 zu prüfen.
Für außerhalb von Wasserschutzgebieten gelegene private Abwasserleitungen
werden keine landesrechtlichen Prüftermine mehr vorgegeben, jedoch die
Pflicht zur Überwachung aller privaten Abwasserleitungen bleibt bestehen. Hier
hat der Grundstückseigentümer die Regeln der DIN 1986-30 zu beachten. Hier
können die Kommunen per Satzung entsprechende Regelungen beschließen.
Hervorzuheben ist weiter, dass Kommunen Kraft der neuen Verordnung künftig
zur Beratung der Eigentümer bebauter Grundstücke verpflichtet sind.
Am 12. November 2013 hat sich in Vellmar nun erstmals ein Grundstücksentwässerungsanlagen-
Expertenkreis bestehend aus sieben Fachleuten getroffen.
Der Expertenkreis ist sich darüber einig, dass nicht nur mit der Beratungsverpflichtung
enorme Aufgaben auf die Kommunen zukommen, die zielgerichtet
auszugestalten und umzusetzen sind. In einem nächsten Schritt wird der Expertenkreis
einen Fachbericht über den gesetzeskonformen Umgang mit Grundstücksentwässerungsanlagen
in NRW erarbeiten.
Zum Expertenkreis GEA-Gipfel gehören:
Dipl.-Ing. Dirk Bellinghausen, Güteschutz Grundstücksentwässerung, Hennef
Dipl.-Ing. Mario Brenner, Ingenieurbüro Brenner, Hennef
Dipl.-Ing. Claus Externbrink, SAL-Stadtbetrieb Abwasserbeseitigung Lünen AöR, Lünen
Dr.-Ing. Marco Künster, Güteschutz Kanalbau, Bad Honnef
Dr.-Ing. Michael Scheffler, Sachverständigen- und Ingenieurbüro für
Gebäude- und Grundstücksentwässerung, Kassel
Dipl.-Ing. Marco Schlüter, IKT-Institut für Unterirdische Infrastruktur, Gelsenkirchen
Dipl.-Volkswirt Horst Zech, RSV-Rohrleitungssanierungsverband, Lingen (Ems)

Weitere Informationen unter: www.rsv-ev.de

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B.KWK: KWK ist „Königsoption“ für die Energiewende

Jahrestagung des Bundesverbandes KWK
– Kraft-Wärme-Kopplung stabilisiert durch schnelle Verfügbarkeit die Stromnetze
– Bürokratische Hürden bremsen schnelleren Ausbau
– Entwurf des Koalitionsvertrags enthält noch keine grundlegenden Verbesserungen.

Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist die ideale Form der Energieerzeugung, um das künftig auf erneuerbare Energien ausgerichtete Stromsystem in Deutschland zugleich flexibel und versorgungssicher zu gestalten. Das ist eines der Ergebnisse der diesjährigen Jahrestagung des Bundesverbandes Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK), die am 13. und 14. November in Berlin stattfand. Doch noch immer behindern bürokratische Hürden den zügigen Ausbau. Wie dies geschehen könnte, diskutierten die Teilnehmer mit an den Koalitionsverhandlungen beteiligten Politikern. „KWK kann bis zum Jahr 2020 wie im Gesetz gefordert 25 Prozent des Stroms in Deutschland erzeugen“, sagte Berthold Müller-Urlaub, der Präsident des B.KWK. „Doch die Politik muss jetzt den Weg dafür frei machen“.
„Das künftige Stromsystem in Deutschland wird auf die fluktuierenden Energien Wind, Photovoltaik und Wasser ausgerichtet sein“, erklärte Professor Dr. Uwe Leprich, der wissenschaftliche Leiter des Institutes für Zukunftsenergiesysteme (IZES), Saarbrücken. Es bedarf daher sogenannter „Flexibilitätsoptionen“, um ausreichend Strom zu produzieren, wenn diese fluktuierenden Energien wegen der Wetterbedingungen (Windstille, Trockenheit, Dunkelheit etc.) nicht liefern können. „KWK ist hier die Königsoption“, erklärte Leprich. Denn große wie kleine Blockheizkraftwerke lassen sich sehr schnell in die Netze zuschalten und sorgen so für eine ausreichende Netzstabilität. Dazu bedarf es laut Leprich nur weniger technischen Änderungen an den bestehenden und den künftigen Anlagen.

Die geplante große Koalition aus CDU/CSU und SPD will daher an dem schon von der alten Bundesregierung formulieren Ziel festhalten, bis zum Jahr 2020 rund 25 Prozent des in Deutschland produzierten Stroms aus KWK-Anlagen erzeugen zu lassen. Doch die ersten Vertragsentwürfe bauen keine Hindernisse ab, sondern fügen neue hinzu. Darauf wiesen Vertreter des B.KWK und viele der mehr als 100 Teilnehmer die anwesenden Politiker in Diskussionen und Redebeiträgen hin. Der Diskussion stellten sich unter anderem die Bundestagsabgeordneten Dr. Georg Kippels (CDU) und Oliver Krischer (Bündnis 90/Die Grünen) sowie Heiko Stubner, wissenschaftlicher Mitarbeiter der SPD-Bundestagesabgeordneten Dr. Nina Scheer.
„Es wird nicht nur nicht erklärt, wie der Ausbau vorankommen soll, es werden sogar neue Steine in den Weg gelegt“, erklärte Prof. Dr. Martin Maslaton, Vizepräsident des B.KWK und Geschäftsführender Gesellschafter der Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Leipzig. So hindert die angedachte Auferlegung einer EEG Mindestumlage für Eigenstromerzeuger nach Ansicht des B.KWK massiv den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung. Eine Bagatellgrenze, die ausgleichend eingezogen werden soll, ist zu wenig konkretisiert. Eigenerzeuger sollen zudem einen Beitrag zu den Netzkosten leisten. Dies ist umso verwunderlicher, wenn man bedenkt, dass die Netze durch die Eigenerzeugung kaum genutzt werden.
Dass die Belastung der Eigenerzeugung durch EEG-Umlage und Netzentgelte dem formulierten Ziel des Ausbaus der KWK in Industrie, Gewerbe und im Privaten diametral entgegensteht, wird durch das Papier ignoriert. Immerhin wird in Aussicht gestellt, die EU-Effizienzrichtlinie schnell in deutsches Recht umzusetzen, um die darin vorgesehenen „Möglichkeiten zur Anerkennung der Vorteile der KWK gegenüber anderen Heizungssystemen“ zu nutzen. Von Seiten der anwesenden Koalitionspolitiker wurde zugesagt, die entsprechen Passagen noch einmal nachzubessern.
Um die Vorteile der KWK zu verdeutlichen, publizierte der B.KWK anlässlich des Branchenkongresses ein Positionspapier, um die Vorteile der KWK zu verdeutlichen. Darin heißt es unter anderem: „Die in einem breiten Leistungsspektrum von wenigen Kilowatt bis hin zum Heizkraftwerk mit einigen 100 Megawatt verfügbare KWK-Technik hat gegenüber dem System zentraler Großkraftwerke entscheidende Vorteile“. Dazu zählen unter anderem die deutliche Primärenergieeinsparungen oder der durch die dezentrale Stromerzeugung in KWK reduzierte Umfang des Zubaus von Übertragungsleitungen.
Auf Anfrage versendet der B.KWK gerne das Positionspapier, das zudem auf der Homepage des Verbandes jederzeit abgerufen werden kann. Link zum Positionspapier

Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) ist ein breites gesellschaftliches Bündnis von Unternehmen, Institutionen und Einzelpersonen zur Förderung des technischen Organisationsprinzips der Kraft-Wärme-Kopplung, unabhängig von der Art und der Größe der Anlagen, vom Einsatzbereich und vom verwendeten Energieträger. Der Verband wurde 2001 in Berlin gegründet und zählt mittlerweile mehr als 570 Mitglieder. Ziel ist dabei die Effizienzsteigerung bei der Energieumwandlung zur Schonung von Ressourcen und zur Reduktion umwelt- und klimaschädlicher Emissionen.

http://www.bkwk.de/presse_oeffentlichkeit/pressemitteilungen/detail/artikel/kwk-ist-koenigsoption-fuer-die-energiewende/

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BVSE: Klärschlammausbringung sichert Phosphorversorgung – Verbot ressourcenpolitisch falsch

„Das im Koalitionsvertrag angestrebte Verbot der Klärschlammausbringung zu Düngezwecken ist ressourcenpolitisch nicht durchdacht und sollte keinesfalls so umgesetzt werden“, fordert Volker Hegewald vom bvse-Fachverband Ersatzbrennstoffe, Altholz und Biogene Abfälle.
bvse-Fachreferentin Dipl.-Ing. Anna Wagner plädiert statt eines Verbots für eine objektive Betrachtung etwaiger Risiken für das Grundwasser, effektive Maßnahmen der Qualitätskontrolle und, wenn nötig, eine sinnvolle Anpassung von Grenzwerten. „Bei einer stofflichen Verwertung von im Bundesdurchschnitt immerhin 43 % kann es nicht plötzlich das Ziel sein, einen funktionierenden und ressourceneffizienten Verwertungsweg auszuschalten.“ Überdies werden heute nur unbedenkliche Klärschlämme landwirtschaftlich genutzt, dafür sorgen mehrere Regelungen mit hohen Qualitätsanforderungen (z.B. AbfKlärV, DüMV, DüV) sowie engmaschige Kontrollen der Betriebe und Materialien.

Klar ist: Ohne Dünger kommt die Landwirtschaft nicht aus. Schließt man die Klärschlämme zugunsten anderer Dünger aus, hat dies kaum einen Einfluss auf den Nährstoffeintrag ins Grundwasser. Es sind auch keine Fälle bekannt, bei denen die Klärschlammausbringung zu einer Erhöhung des Gesundheitsrisikos geführt hätte.

Der bvse warnt deshalb davor, Klärschlämme in die Verbrennung zu zwingen, denn damit gingen wichtige Ressourcen wie Phosphor und andere enthaltene Nähr- und Spurennährstoffe wie Stickstoff, Kalium oder Zink für die Landwirtschaft verloren. Schließlich sind die natürlichen Phosphorvorkommen begrenzt und schwer zugänglich. Für eine Rückgewinnung des Phosphors aus den Verbrennungsaschen existieren derzeit keine ausgereiften Verfahren; sie ist also schlicht nicht umsetzbar.

„Wie die Koalition ihr formuliertes Ziel, aus der landwirtschaftlichen Nutzung auszusteigen und Phosphor und andere Nährstoffe zurückzugewinnen, erreichen will, bleibt daher schleierhaft, denn die Voraussetzungen liegen zum einen nicht vor und sind zum anderen für einen großen Teil der Klärschlämme überhaupt nicht erforderlich.“, so das Resümee Hegewalds.

http://www.forumz.de/Default.asp?Menue=18&Bereich=5&SubBereich=0&KW=0&NewsPPV=14794

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