Samstag, April 20, 2024
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Meldungen zur Arbeitssicherheit 2015

Dezember 2015
Gefährliche Produkte 2015 veröffentlicht 
Überarbeitete Napo-Website ist jetzt online 
Referentenentwurf zur Verordnung über einfache Druckbehälter und zur Änderung der Druckgeräteverordnung 
Elektronisches Unterweisungssystem – eine etwas andere Form der Arbeitsschutzbelehrung  
Rettungsmaßnahmen beim Einstieg in abwassertechnische Anlagen 
Arbeitssicherheit oberste Priorität – Leserbriefe 
„Elektromagnetische Felder an Arbeitsplätzen“ Ergebnisse des BAuA-Workshops  
Oktober 2015
Rückengesundheit: Führungskräfte sind Vorbilder 
Beschäftige geben bei Führungsverhalten und Betriebsklima eine 3+ 
Im Dialog mit der digitalisierten Arbeitswelt 
Die häufigsten Risikofaktoren an Arbeitsplätzen in Europa betreffen psychosoziale Erkrankungen und Muskel- und Skeletterkrankungen – als beste Abhilfemaßnahme gilt nach wie vor die Gefährdungsbeurteilung 
Erfolgreich Registrieren 2018: Erste Schritte 
Faktenblatt: Einer von fünf Beschäftigten klagt über Knieschmerzen 
8. Workshop „Biomonitoring in der Praxis“ 
Arbeitsschutz hinkt beim Einsatz mobiler und digitaler Technologien hinterher 
Juni 2015
An die Kette legen – aber an die richtige 
Ebola: keine Maßnahmen bei der Abwasserbehandlung nötig 
DGUV Vorschrift 1 in Kraft getreten 
Mai 2015
ABGS GmbH: Neue Betriebssicherheitsverordnung 
April 2015
BAuA informierte über neue Betriebssicherheitsverordnung 
März 2015
Einsatz von Fremdfirmen in Kläranlagen (Teil2)
Wiederholungsprüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Einsatz von Fremdfirmen in Kläranlagen (Teil 1)  
Alleinarbeit auf Kläranlagen
Februar 2015
Ausschuss für Arbeitsmedizin neu gegründet 
Januar 2015
Restrukturierung verträglich gestalten 
Workshop: Mensch und Maschine arbeiten Hand in Hand 
Arbeit mit Zeitvertrag: Weniger Stress, aber auch weniger Handlungsspielraum 
Neue BetrSichV: Inkrafttreten verschoben  
EU-OSHA veröffentlicht kostenlosen E-Leitfaden zum Management von Stress und psychosozialen Risiken bei der Arbeit  
Dein Rücken: Uni-Alltag durch kleine Bewegungspausen rückenfreundlicher machen 

Gefährliche Produkte 2015 veröffentlicht

Informationsdienst der BAuA zur Produktsicherheit

Dortmund – Die meisten gefährlichen Produkte kamen auch 2014 aus China, allerdings dicht gefolgt von Deutschland. Das berichtet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) im Informationsdienst „Gefährliche Produkte 2015. Informationen zur Produktsicherheit“. Im jährlich erscheinenden Bericht zur Produktsicherheit wertet die BAuA unter anderem die Meldungen des europäischen Schnellwarnsystems RAPEX statistisch aus. 27 Prozent der erfassten mangelhaften Produkte kamen dabei aus China, wobei ihr Anteil gegenüber den Vorjahren deutlich gesunken ist. Im Vergleich zum letzten Jahr ist der Anteil der aus Deutschland stammenden gefährlichen Produkte dagegen um acht Prozent gestiegen. 2014 gab die BAuA insgesamt 209 Meldungen in das RAPEX-System der Europäischen Kommission ein. Über die statistischen Auswertungen hinaus beleuchtet der gerade erschienene Informationsdienst das Unfallgeschehen mit Geräten und Maschinen.

Beinahe die Hälfte der per RAPEX gemeldeten Produkte verstieß gegen das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Die größte Produktgruppe bildeten dabei mit 89 Prozent Fahrzeuge und deren Aufbauten. Es bestand in den meisten Fällen eine mechanische Gefährdung, beispielsweise aufgrund von Festigkeitsmängeln. Der zweithäufigste Bemängelungsgrund waren Verstöße gegen das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), wobei die Bedarfsgegenstände für Heim und Freizeit mit 51 Prozent hier die größte Produktgruppe bildeten. Gemeldet wurde besonders häufig Bekleidung, bei der Grenzwerte für Farbstoffe oder Chrom VI überschritten wurde.

Die Auswertung von nationalen Pressemeldungen sowie die Meldungen tödlicher Arbeitsunfälle vervollständigen den Bericht. Insgesamt gelangten 1044 regionale sowie überregionale Pressemeldungen über Unfälle, gefährliche Ereignisse, Verletzungen und Tod mit Beteiligung von technischen Geräten in die Auswertung. Wie bereits im vergangenen Jahr stehen Maschinen für Gewerbe und Industrie sowie Transport- und Hebemittel an der Spitze der Gefahrenstatistik. 2014 wurden der BAuA 169 tödliche Arbeitsunfälle gemeldet, die im Zusammenhang mit technischen Produkten standen. Im überwiegenden Teil der Fälle ist menschliches Fehlverhalten als Unfallursache anzunehmen. Der Bericht schließt mit Hinweisen auf die Meldeverfahren in der Europäischen Union und den amtlichen Bekanntmachungen in 2014.

„Gefährliche Produkte 2015. Informationen zur Produktsicherheit“; Isabell Bentz, Annegret Bilinski, Tobias Bleyer, Jochen Blume; 1. Auflage; Dortmund; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2015; ISBN 978-3-88261-153-3; 80 Seiten. Den Bericht (PDF-Format) sowie weitere Informationen zur Produktsicherheit gibt es im Internetangebot der BAuA unter www.produktsicherheitsportal.de.

Quelle: BAuA

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Überarbeitete Napo-Website ist jetzt online

Wir haben der Napo-Website ein neues Aussehen gegeben. Mit einem benutzerfreundlicheren und handlicheren Format macht die neue Website einen großartigen Eindruck und enthält zusätzliche interessante Funktionalitäten. Mit der Version für Mobilgeräte und Tablets können Sie Napo nun auch unterwegs erreichen.

Egal, ob Sie sprachfreie Napo-Filme über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sehen, mehr über Napo für Lehrer oder über Napos Geschichte und das Napo-Konsortium erfahren möchten, Sie finden alles schnell und unkompliziert auf der überarbeiteten Website. Es gibt ebenfalls einen neuen Bereich für häufig gestellte Fragen, wo Sie Antworten auf Fragen zu Rechten und Befugnissen oder zur optimalen Nutzung von Napo finden.

Wie üblich finden Sie die Napo-Website hier: www.napofilm.net

Quelle: OSHA

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Referentenentwurf zur Verordnung über einfache Druckbehälter und zur Änderung der Druckgeräteverordnung

Am 29. März 2014 ist die neue Richtlinie 2014/29/EU über einfache Druckbehälter im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. Sie wird mit der Neufassung der 6. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Bereitstellung von einfachen Druckbehältern auf dem Markt – 6. ProdSV) in deutsches Recht umgesetzt.

Dies erfolgt in Form einer Artikelverordnung mit dem Titel „Verordnung zur Ablösung und zur Änderung von Verordnungen nach § 8 Absatz 1 des Produktsicherheitsgesetzes“, die in Artikel 1 die Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/29/EU über einfache Druckbehälter und in Artikel 2 die Änderung der Druckgeräteverordnung enthält. Umsetzungsfrist ist der 19. April 2016.

Die neue Richtlinie 2014/29/EU über einfache Druckbehälter löst die bisherige Richtlinie 2009/105/EG ab. Ziel der Neufassung der bestehenden Richtlinie 2009/105/EG über einfache Druckbehälter war ihre Anpassung an den Beschluss Nr. 768/2008/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten.

Der Beschluss 768/2008/EG enthält eine Reihe von grundsätzlichen Bestimmungen und Musterartikeln, die in die Richtlinie 2014/29/EU übernommen wurden. Diese umfassen im Wesentlichen Begriffsbestimmungen, Verpflichtungen der Wirtschaftsakteure, Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit von Produkten, Bestimmungen zu harmonisierten Normen, zur Konformitätsbewertung, zur CE-Kenn-zeichnung sowie zum Ausschussverfahren. Mit der Übernahme dieser Bestimmungen in die Richtlinie über einfache Druckbehälter wird eine Vereinfachung des ordnungspolitischen Rahmens durch einheitliche Regelungen für den europäischen Binnenmarkt unter gleichzeitiger Wahrung eines hohen Sicherheitsniveaus der von der Richtlinie über einfache Druckbehälter erfassten Produkte angestrebt.

Mit Artikel 1 wird die 6. ProdSV neu gefasst und damit die Richtlinie 2014/29/EU eins zu eins in nationales Recht umgesetzt.

Mit Artikel 2 wird die 14. ProdSV vom 13. Mai 2015 geändert. Diese Änderung ist erforderlich, weil am 23. Juni 2015 eine Berichtigung der ihr zugrundliegenden Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU im Amtsblatt der EU bekanntgemacht worden ist (ABl. L 157 vom 23.6.2015, S. 112). Diese Berichtigung muss in der entsprechenden deutschen Umsetzungsvorschrift, der 14. ProdSV, nachvollzogen werden. Im Zuge dieser ohnehin notwendigen Änderung sind auch rechtsförmliche Bereinigungen vorgenommen worden.

Den Referentenentwurf sowie die umzusetzende Richtlinie 2014/29/EU finden Sie nachfolgend. Sofern Sie eine Stellungnahme abgeben möchten, erbitten wir diese bis zum 29. Dezember 2015 an IIIb5@bmas.bund.de.
Weitere Informationen

Re­fe­ren­ten­ent­wurf zur Ver­ord­nung über ein­fa­che Druck­be­häl­ter (6. ProdSV) und zur Än­de­rung der Druck­ge­rä­te­ver­ord­nung (14. ProdSV)
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Thema-Arbeitsschutz/referentenentwurf-verordnung-einfache-druckbehaelter.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Richt­li­nie 2014/29/EU des Eu­ro­päi­schen Par­la­ments und des Ra­tes vom 26. Fe­bru­ar 2014 zur Har­mo­ni­sie­rung der Rechts­vor­schrif­ten der Mit­glied­staa­ten über die Be­reit­stel­lung ein­fa­cher Druck­be­häl­ter auf dem Markt
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Thema-Arbeitsschutz/richtlinie-zur-harmonisierung-der-rechtsvorschriften-der-mitgliedstaaten-ueber-die-bereitstellung-einfacher-druckbehaelter.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Quelle: BMAS

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Elektronisches Unterweisungssystem – eine etwas andere Form der Arbeitsschutzbelehrung

Die Beschäftigten von abwassertechnischen Anlagen sind während des Betriebs einer Vielzahl von Gefährdungen ausgesetzt. Auf dem Arbeitsplatz in einer Kläranlage sind daher die unterschiedlichsten Arbeitsschutzvorschriften zu beachten. Als Beispiele seien erwähnt:
• das Befahren von Behältern und engen Räumen
• der Einsatz verschiedenster Chemikalien
• der Umgang mit explosiven Stoffen sowie
• der Einsatz von Hebezeugen.
So können jährlich durchaus 50 und mehr Arbeitsschutzthemen zusammen kommen, zu denen Mitarbeiter in Kläranlagen belehrt werden müssen. Im Rahmen der bisher üblichen quartalsweisen Gruppenschulungen ist dieser Umfang kaum mehr mitarbeitergerecht abzuarbeiten. Durch Urlaub, Krankheit und Schichtbetrieb entsteht ein enormer Organisationsaufwand für die Durchführung der Schulungen. So bleibt der persönliche Dialog zwischen Belehrendem und Mitarbeiter daher leider häufig auf ein Minimum beschränkt. Ein weiteres Problem ist es, dass die Mitarbeiter eine frontale Arbeitsschutzbelehrung oft als langweilig empfinden; eine Rückkopplung zur Wirksamkeit der Belehrungen ist kaum zu erkennen. Die Durchführung der Arbeitsschutzbelehrung…

Den ganzen Artikel lesen Sie in: Betriebsinfo Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft 4-2015
unter http://klaerwerk.info/DWA-Informationen

Autor
Dipl.-Ing. Jörg Pasemann
Erfurter Entwässerungsbetrieb
Löberwallgraben 16, 99096 Erfurt, Deutschland
E-Mail: joerg.pasemann@erfurt.de

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Rettungsmaßnahmen beim Einstieg in abwassertechnische Anlagen

Hinweise des DWA-Fachausschusses BIZ-4 „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz“
Nach §35 (1) DGUV-Vorschrift 22 (ehemals BGV/GUV-V C5) hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiter bei einem Notfall in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen die Rettungsmaßnahmen selbst einleiten können.
Hierzu muss eine Rettungsausrüstung in unmittelbarer Nä-he der Einstiegstelle bereitgehalten werden. Zur Rettungsaus-rüstung gehört abhängig von den örtlichen Verhältnissen zum Beispiel:
• ein frei tragbares, von der Umgebungsatmosphäre unabhängig wirkendes Atemschutzgerät, das für die Fremdrettung von Personen und für Arbeitseinsätze geeignet ist,
• PSA zum Retten, zum Beispiel mit einem Höhensicherungsgerät mit Rettungshubfunktion,
• eine betriebsfertige explosionsgeschützte Handleuchte,
• ein Verbandskasten DIN 13157 „Erste-Hilfe-Material; Verbandskasten C“,
• ein Feuerlöscher,
• gegebenenfalls eine Rettungsweste nach DIN EN 399 „Rettungswesten und Schwimmhilfen; Rettungswesten 275 N“ mit einem Auftrieb von 275 Newton zum Schutz gegen Er-trinken.
Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Maßnahmen zur Rettung von in Not geratenen Mitarbeitern in regelmäßigen Abständen (mindestens einmal jährlich)

Verantwortlich für diesen Bericht
DWA-Fachausschusses BIZ-4 „Arbeits- und Gesundheitsschutz“
Obmann Dipl.-Ing. Wolfgang Schlesinger, Düsseldorf, Deutschland
E-Mail: wolfgang.schlesinger@stadt.duesseldorf.de
Dipl.-Ing. Klaus Herr, Düsseldorf
E-Mail: klaus.herr@duesseldorf.de BI
Quelle: http://klaerwerk.info/DWA-Informationen – Betriebsinfo Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft 3 – 2015

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Arbeitssicherheit oberste Priorität – Leserbriefe

Zum Beitrag „Kabelschaden am Nachklärbeckenräumer“ (KA-Betriebs-Info 1/2015, S. 2315) erreichte uns ein Leserbrief, in dem unser Leser Gert Bamler von der Stadtentwässerung Dresden den Arbeitsschutz anmahnt:
Probleme mit einem Kabelschaden am Nachklärbecken haben wohl viele Betreiber schon erlebt, und das Fazit ist völlig richtig, dass die Ausführungsqualität beim Bau auch bei dem, was dann unter der Erde verschwindet, oft entscheidend ist für den späteren Betrieb.
Doch das Bild auf Seite 2315 rechts oben (Abbildung 2) gehört bitte schön auf die „Grusel-Seite“ der Zeitschrift der Berufsgenossenschaft, auf der sich Bilder mit krassen Verstößen gegen grundlegende Belange der Arbeitssicherheit befinden.

Autor: Gert Bamler von der Stadtentwässerung Dresden
Quelle: http://klaerwerk.info/DWA-Informationen – Betriebsinfo Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft 3 – 2015

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„Elektromagnetische Felder an Arbeitsplätzen“ Ergebnisse des BAuA-Workshops

Europäische Arbeitsschutzrichtlinie „Elektromagnetische Felder“ umsetzen
Dortmund – Die Zeit läuft. Bis zum 1. Juli 2016 muss die europäische Arbeitsschutzrichtlinie 2013/35/EU über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder (EMF) auch in Deutschland in nationales Recht überführt werden. Vor diesem Hintergrund veranstaltete die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) im September 2015 den Workshop „Elektromagnetische Felder an Arbeitsplätzen“ in Berlin. Die nationale Umsetzung der Richtlinie in eine Arbeitsschutzverordnung und ein zugehöriges Technisches Regelwerk werden die gegenwärtig gültige Unfallverhütungsvorschrift DGUV 15 „Elektromagnetische Felder“ ablösen. Die Veranstaltung gab einen aktuellen Überblick über Aspekte der Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten, die bei der Arbeit elektromagnetischen Feldern ausgesetzt sind. Nun stehen autorisierte Versionen ausgewählter Vorträge online zur Verfügung unter www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Elektromagnetische-Felder/EMF-Arbeitsplaetze-2015.html.
Zur Diskussion über die neue europäische Richtlinie und die mit ihr verbundenen Konsequenzen trafen sich in Berlin etwa 50 Teilnehmende und Referenten. Darunter waren Sicherheitsingenieure, Arbeitsmediziner, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Vertreter der Berufsgenossenschaften, Unternehmer aus unterschiedlichen Branchen, Wissenschaftler und Behördenvertreter. In vier Vorträgen setzten die Referentinnen und Referenten verschiedene thematische Schwerpunkte. Zunächst wurden die Festlegungen der EMF-Richtlinie dargestellt und mögliche Konsequenzen durch die nationale Umsetzung des im Vergleich zur DGUV Vorschrift 15 abweichenden Grenzwertkonzeptes der EU-Richtlinie aufgezeigt. Der nachfolgende Beitrag erörterte den Stand des zur Richtlinie gehörigen EU-Leitfadens. Dieser nicht verbindliche Leitfaden soll die Umsetzung der Richtlinie erleichtern und spätestens im Januar 2016 von der Europäischen Kommission bereitgestellt werden. Speziell für gepulste Felder wurden anschließend Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung und deren Anwendbarkeit in der Praxis detailliert erläutert und intensiv diskutiert. Ein weiterer Schwerpunkt des Workshops lag auf der Beurteilung der Sicherheit von Implantatträgern an Arbeitsplätzen mit EMF.
Weiterführende Informationen gibt es auf dem Internationalen Kongress für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin A+A am 27. Oktober 2015 in Düsseldorf. Dort erwartet die Besucher von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr ein Vortragsprogramm über elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz.

Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 700 Beschäftigte arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.

http://www.baua.de/de/Presse/Pressemitteilungen/2015/10/pm039-15.html;jsessionid=212EE076155E62D43957A41ACBBC5D98.1_cid333?nn=664262

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Rückengesundheit: Führungskräfte sind Vorbilder

Denk an mich. Dein Rücken: Rückenprävention im Unternehmen muss alle Hierarchieebenen einbeziehen

Führungskräfte sollten bei der Prävention von Rückenbelastungen mit gutem Beispiel voran gehen. Darauf weisen die Träger der Präventionskampagne „Denk an mich. Dein Rücken“ hin.

„Führungskräfte sind Vorbilder für ihre Mitarbeiter“, sagt Benjamin Heyers, Referatsleiter Personal bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz. „Nehmen sie selbst an Angeboten wie Rückenschulen, Massagen oder Gesundheitstagen teil, kann dies die Akzeptanz der Belegschaft für solche Maßnahmen deutlich erhöhen.“ Zudem sollten Führungskräfte ihr Team ausdrücklich zur Teilnahme an solchen Aktionen auffordern, regelmäßig auf Rückenbelastungen bei der Arbeit ansprechen und gemeinsam nach Lösungen suchen. „So kann zum Beispiel eine Mitarbeiterbefragung mehr Aufschluss darüber geben, wo der Schuh drückt und welche Angebote noch fehlen.“

Auch Unternehmensführung gefragt
Damit dies gelingt, müssen die betrieblichen Rahmenbedingungen stimmen: Hier ist die Unterstützung durch die Unternehmensführung und das Personalmanagement gefragt. In regelmäßigen Führungskräftetrainings können sie etwa sicherstellen, dass das Thema Rückengesundheit bei den Vorgesetzten einen höheren Stellenwert erhält. Zudem schärfen sie ihren Blick für die Gefährdungen im Betrieb. „Vielen Führungskräften ist nicht bewusst, dass sie für die Sicherheit und Gesundheit ihres Teams bei der Arbeit mit verantwortlich sind“, erläutert Heyers.

Um die Rückengesundheit ihrer Beschäftigten zu verbessern, steht Unternehmen eine Fülle von Maßnahmen zur Verfügung. Diese leiten sich individuell aus der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung ab. So können etwa ergonomisch geformte Arbeitsmöbel oder technische Hilfsmittel für Entlastung sorgen. Auch organisatorische Maßnahmen können helfen, etwa regelmäßige Bewegungspausen bei Arbeiten in Zwangshaltungen, wie am Bildschirmarbeitsplatz. Bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und der Planung und Umsetzung von Maßnahmen erhalten Unternehmen innerbetrieblich Hilfestellung durch ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit und ihren Betriebsarzt. Gerne berät sie auch ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Hintergrund „Denk an mich. Dein Rücken“
In der Präventionskampagne „Denk an mich. Dein Rücken“ arbeiten die Berufsgenossenschaften, Unfallkassen, ihr Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und die Knappschaft zusammen. Gemeinsam verfolgen sie das Ziel, Rückenbelastungen zu verringern.

Weitere Informationen unter www.deinruecken.de

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Beschäftige geben bei Führungsverhalten und Betriebsklima eine 3+

Umfrage zeigt Nachholbedarf bei Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

Die Beschäftigten in Deutschland geben ihren Arbeitgebern im Durchschnitt eine 3+ für so genannte softe Faktoren bei der Arbeit wie Führungsverhalten und Betriebsklima. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage im Auftrag der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Ziel der Umfrage war es, mehr über die Wichtigkeit und das Bewusstsein für Sicherheit und Gesundheit in der Arbeitswelt zu erfahren. Eines der Ergebnisse: Nicht wenige Beschäftigte arbeiten in Betrieben, in denen es an einer expliziten Strategie für die Prävention von Unfällen und Gesundheitsgefahren mangelt.

Insgesamt gaben die Beschäftigten an, dass Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in ihrem Unternehmen sehr wichtig (65 Prozent) oder eher wichtig (26 Prozent) genommen würden. Nach Einzelmerkmalen befragt, die die Arbeitsbedingungen beschreiben, verteilen die Befragten jedoch Noten, die eher einem guten Durchschnittsergebnis entsprechen. So erhält das Betriebsklima die Note 2,4 auf einer Skala von 1 bis 6, das Führungsverhalten, die Wertschätzung der Mitarbeiter und die Motivation zu sicherem und gesundem Verhalten eine 2,6, die Einbeziehung der Prävention in die Planung von Arbeitsprozessen und die Investitionen in Sicherheit und Gesundheit ebenfalls eine 2,6. Am schlechtesten schneidet die Regelmäßigkeit von Schulungen zum Arbeitsschutz ab: Hier gibt es nur eine 2,8. Tendenziell fallen die Ergebnisse besser in Kleinunternehmen mit bis zu 9 Beschäftigten und in der Produktion aus, während Beschäftigte in Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten und im öffentlichen Dienst eher schlechtere Noten vergaben. Zudem urteilten Führungskräfte auf der unteren Ebene im Schnitt schlechter als Führungskräfte der oberen Ebenen und Befragte ohne Führungsrolle.

„Viele Beschäftigte stellen ihren Arbeitgebern gute bis sehr gute Noten aus, wenn es um ein wertschätzendes, gesundes Arbeitsklima geht“, kommentiert der stv. Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Dr. Walter Eichendorf die Ergebnisse. „Aber wo Licht ist, ist auch Schatten. Denn es gibt auch einen beträchtlichen Teil der Beschäftigten, die ihren Unternehmen ein schlechtes Zeugnis ausstellen.“

Dies könne auch daran liegen, dass entsprechende Maßnahmen nicht vorgesehen seien oder umgesetzt würden, so Eichendorf. So ergab die Umfrage, dass rund 31 Prozent der Befragten in Unternehmen arbeiten, die keine Unternehmensziele für Sicherheit und Gesundheit haben. 26 Prozent vermissen eine konstruktive Fehlerkultur, 30 Prozent Jahresmitarbeitergespräche und 44 Prozent Beteiligungsmöglichkeiten zu Sicherheit und Gesundheit. Besonders erstaunlich: 28 Prozent geben an, in ihrem Unternehmen gebe es keinerlei konkrete Maßnahmen, um Sicherheit und Gesundheit zu fördern. Jeweils 22 Prozent antworteten, es gebe keine Führungsleitlinien oder Regeln der Zusammenarbeit mit Bezug auf die Sicherheit und Gesundheit.

„Es wäre falsch, daraus abzuleiten, dass in diesen Betrieben tatsächlich nichts getan wird“, so Eichendorf. Immerhin handele es sich hierbei teilweise um gesetzliche Verpflichtungen. „Allerdings zeigen diese Zahlen deutlich, dass es in einem Teil der Unternehmen zumindest am Bewusstsein für sichere und gesunde Arbeit noch hapert.“ An diesem Punkt wollen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen ab 2017 mit einer neuen Präventionskampagne ansetzen. „Sichere und gesunde Arbeit ist die Voraussetzung für nachhaltigen unternehmerischen Erfolg“, so Eichendorf. „Dafür wollen wir auch die Unternehmen gewinnen, die noch Nachholbedarf auf diesem Feld haben.“

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Im Dialog mit der digitalisierten Arbeitswelt

Vielfältige und anspruchsvolle Anforderungen an einen zeitgemäßen Arbeitsschutz gut verstehen und klug steuern – GDA gut gerüstet auf dem Weg.
Bundesministerin Andrea Nahles spricht beim Arbeitsschutzforum vor Publikum

„Zukunft der Arbeit – Arbeitsschutz der Zukunft“ lautete das Motto des zehnten Arbeitsschutzforums der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA). Am 14. und 15. September trafen sich etwa 200 Teilnehmende in der DASA Arbeitswelt Ausstellung in Dortmund. Sie informierten sich und diskutierten über die Auswirkungen der Digitalisierung auf den Arbeitsschutz. Das einmal im Jahr stattfindende Arbeitsschutzforum berät die Nationale Arbeitsschutzkonferenz (NAK) mit dem Ziel, die Teilhabe der Fachöffentlichkeit am Dialog über einen zeitgemäßen Arbeitsschutz zu gewährleisten.

Im Mittelpunkt des Jubiläumsforums standen Chancen und Risiken durch die zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt. Mithilfe dieser neuen Technologien lassen sich sowohl die Produktivität als auch die Flexibilität in Unternehmen steigern. Allerdings können damit einhergehende Faktoren wie die Leistungsverdichtung oder die ständige Verfügbarkeit zu Belastungen der Beschäftigten führen.

Zum Auftakt wandte sich Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales, an das Forum. Gute Arbeit zu sichern und die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen, sei die wichtige Aufgabe der GDA. Dabei bedankte sich die Bundesarbeitsministerin bei allen Mitstreitern für das in den vergangenen zehn Jahren Erreichte. Auch in der Industrie 4.0 bleibe es wichtig, so Nahles, Arbeit menschengerecht zu gestalten. Vor dem Hintergrund des stattfindenden Strukturwandels ging die Bundesarbeitsministerin auf drei Handlungsfelder im Bereich Arbeiten 4.0 ein. Im Bereich psychische Belastung nannte sie das Thema Arbeitszeitgestaltung. Dort wo die Grenzen zwischen Privat und Beruf verschwimmen, kann es zu Konflikten kommen. Zugleich wies Nahles auf die steigende Zahl von Frühverrentungen aufgrund psychischer Erkrankungen hin. Sie sei sich sicher, dass es keine Patentrezepte gäbe, um die psychische Belastung zu verringern, sondern viele Antworten nebeneinander. Hier würden Lösungen vor Ort gebraucht auch in Form von Flexibilitätskompromissen, die die Sozialpartner aufgrund ihrer Nähe zur Betriebspraxis vorantreiben könnten. Im Bereich der Organisation und Gestaltung der Arbeit eröffne die Digitalisierung Chancen, um Beschäftigte von monotoner Arbeit zu entlasten. Zugleich bestünde jedoch auch die Gefahr, dass der Mensch entqualifizierende Resttätigkeiten erledigen müsse. Neue Formen der Arbeitsorganisation wie Crowdworking oder globale Dienstleisterplattformen wie UBER könnten jedoch dazu führen, dass der Arbeitsschutz über solche Formen der Kleinstselbstständigkeit ausgehebelt wird. Als dritten Punkt führte die Bundesarbeitsministerin Thema Führung 4.0 an. Da den Führungskräften eine Schlüsselposition im Bereich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zukäme, müsse eine neue Führungskultur entwickelt werden. Dabei müssten auch auf die Gegebenheiten vor Ort beachtet werden.

BAuA-Präsidentin Isabel Rothe wies in ihrer Begrüßung darauf hin, dass die DASA bereits vor sieben Jahren Gastgeber des Arbeitsschutzforums gewesen sei. Damals stand die GDA ganz am Anfang. Zwischenzeitlich habe sich die GDA erfolgreich etabliert und stünde vor der schwierigen Aufgabe, einen tiefgreifenden Wandel der Arbeit zu begleiten. Es gelte insbesondere zu beantworten, ob unsere Schutzziele weiterhin adäquat und unsere Arbeitsschutzinstrumente anschlussfähig seien. Zudem stelle sich die Frage, wie sich die Standards guter Arbeit mit den Flexibilitätsversprechen neuer Arbeitswelten vertragen. Hier könne die BAuA als Ressortforschungseinrichtung die Ergebnisse ihrer Vorlaufforschung in die Diskussion und die pragmatische Umsetzung einbringen.

Herzstück des Forums waren vier Workshops zum Leitthema „Zukunft der Arbeit – Arbeit der Zukunft“, in denen die Teilnehmenden verschiedene Perspektiven einnahmen und ihre Ergebnisse in die Diskussion einbrachten. Im Bereich der Produktion befasste sich der Workshop mit den Herausforderungen der Zusammenarbeit von Mensch und Roboter. Hier ist die technische Entwicklung bereits fortgeschritten und wirkt als Treiber für den Arbeitsschutz. Insbesondere im Bereich der Kommunikation ergeben sich grundsätzliche Veränderungen für die Beschäftigten. Der „Kollege“ Roboter kann auch auf emotionaler Ebene zu Akzeptanzproblemen führen. Zugleich geht soziale Unterstützung verloren. Die Arbeit mit den komplexen, dynamischen Systemen, mit denen sich geringe, fast individualisierte Losgrößen produzieren lassen, erfordert eine stärkere Qualifikation der Beschäftigten. Dies gilt ebenso für die Aufsicht, da beispielsweise die Gefährdungsbeurteilung angesichts dynamischer Veränderungen der Produktionssysteme deutlich komplexer wird.

Auch die Aufsicht muss auf die stattfindende Flexibilisierung von Arbeitszeit und -ort eingehen. Hier wurde für den Beginn einer grundsätzlichen Wertediskussion plädiert – was ist gesellschaftlich an staatlichem Eingriff gewollt; welche Maßstäbe setzen wir an gute Arbeit in der Arbeitswelt 4.0. Eine stärkere Kooperationen zwischen Unfallversicherungsträgern und Staat könnte zu einer intelligenteren Aufsichtsaufteilung führen. Die Zusammenarbeit in der GDA könnte hier eine Grundlage sein. Zudem sollte die Frage nach Mindestgrößen für die Aufsicht gestellt werden.

Im Mittelpunkt der Perspektive Kooperationen und Vernetzung stand das Präventionsgesetz. In der Nationalen Präventionskonferenz (NPK) sind deutlich mehr Akteure vertreten als in der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz (NAK). Im Rahmen der arbeitsweltbezogenen Prävention spielt die GDA eine wichtige Rolle. So sind die GDA-Ziele bei den nationalen Präventionszielen zu berücksichtigen. Das Präventionsgesetz eröffnet neue Möglichkeiten, den Wirkungsgrad der betrieblichen Präventionsarbeit zu erhöhen. Die Stärken der verschiedenen Systeme sollten klug genutzt und noch intensiver vernetzt werden. Zugleich ist eine Synchronisation der Gremien beider Konferenzen anzustreben.

Die Perspektive kleine und mittlere Unternehmen (KMU)/Dienstleistung befasste sich primär mit der Pflege. Hier und im Bereich des Gesundheitswesens insgesamt ist eine stärkere Automation durch moderne Medizintechnik zu erwarten. Herausforderung für die Beschäftigen ist die Ambivalenz der Technikunterstützung: So führt diese zwar zu einer Verringerung von körperlichen Belastungen. Gleichzeitig besteht die Gefahr einer möglichen Deprofessionalisierung der Pflegetätigkeit, da die Arbeit weiter weg vom Menschen rückt. Insgesamt sollte der Bereich der personenbezogenen Dienstleistungen und Interaktions-/Emotionsarbeit zukünftig sowohl vom operativen Arbeitsschutz als auch forschungsseitig noch stärker auf die Agenda genommen werden.

Abschließend resümierte Michael Koll, BMAS, das 10. Arbeitsschutzforum. Er bedankte sich für die gute Organisation und die zahlreichen Anregungen und Erkenntnisse aus Workshops und Diskussionsrunden. Es würde deutlich, sagte Koll, dass sich der Arbeitsschutz der Digitalisierung der Arbeitswelt stellen muss und kann. Die Priorisierung würde in Zeiten von Arbeiten 4.0 schwieriger und komplexer. Eine menschengerechte Arbeit sei und bleibe ein zentrales Anliegen – hier sei die GDA mit ihren drei Kernelementen gut aufgestellt, um die vielen unterschiedlichen Arbeitsformen und Arbeitsbedingungen im Arbeitsschutz zu berücksichtigten.

Eine Dokumentation des 10. Arbeitsschutzforums wird es zeitnah im Internetangebot der GDA geben unter
www.gda-portal.de/de/Arbeitsschutzforum/10-Arbeitsschutzforum.html

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Die häufigsten Risikofaktoren an Arbeitsplätzen in Europa betreffen psychosoziale Erkrankungen und Muskel- und Skeletterkrankungen – als beste Abhilfemaßnahme gilt nach wie vor die Gefährdungsbeurteilung

Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) stellt dem Europäischen Parlament in Brüssel heute die wichtigsten Ergebnisse der Zweiten Europäischen Unternehmenserhebung über neue und aufkommende Risiken (ESENER-2) vor. Die Ergebnisse der Erhebung, an der nahezu 50 000 Unternehmen aus 36 Ländern – darunter alle 28 EU-Mitgliedstaaten – teilnahmen, geben im Einzelnen Aufschluss über den Umgang mit arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsrisiken in europäischen Unternehmen. Diese Erhebung, deren Ergebnisse über ein Online-Dashboard leicht zugänglich sind, stellt eine wichtige neue Informationsquelle für Politik, Wissenschaft und Praxis dar.

Mit der Erhebung ESENER-2 soll festgestellt werden, wie in Unternehmen jeder Größe, einschließlich Keinstunternehmen mit fünf bis zehn Beschäftigten, in der Praxis mit Problemen von Gesundheitsschutz und Sicherheit – insbesondere mit neuen und aufkommenden, beispielsweise psychosozialen Risiken – umgegangen wird. Die Fragen sollten von der Person beantwortet werden, die sich in dem betreffenden Betrieb am besten mit Sicherheit und Gesundheitsschutz auskennt. Die Befragten benannten die Hauptrisikofaktoren in ihren Unternehmen und beschrieben den Umgang mit ihnen. Insbesondere gaben sie auch Auskunft über die Gründe für ihr Risikomanagement und über die wichtigsten Schwierigkeiten, die sie womöglich an der Beurteilung von Gefährdungen am Arbeitsplatz hindern.

Ole Christensen, Abgeordneter des Europäischen Parlaments und dort Berichterstatter über den strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2014-2020, führte aus: „Die Erhebung ESENER-2 liefert ein umfassendes Bild über den tatsächlichen Umgang mit Sicherheit und Gesundheitsschutz an europäischen Arbeitsstätten. Die Ergebnisse sind für politische Entscheidungsträger auf nationaler und auf EU-Ebene außerordentlich bedeutsam, denn sie belegen eindeutig, dass im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit bei der Arbeit noch reichlich Raum für Verbesserungen besteht.“

Der Risikofaktor, der am häufigsten genannt wird, ist der Umgang mit schwierigen Kunden, Patienten, Schülern usw. (58 % der Unternehmen in der EU-28), was zum Teil auf das anhaltende Wachstum des Dienstleistungssektors zurückzuführen ist. Faktoren, die zu Muskel- und Skeletterkrankungen führen, wie anstrengende oder schmerzhafte Körperhaltungen und sich wiederholende Hand- oder Armbewegungen, werden für sämtliche Wirtschaftszweige sehr häufig angeführt.

Aus den Ergebnissen geht hervor, dass 76 % aller Unternehmen in der EU-28 regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen vornehmen und dass 90 % dieser Unternehmen sie als nützliches Verfahren für den Umgang mit Sicherheit und Gesundheitsschutz betrachten. Welcher Anteil der Betriebe Gefährdungsbeurteilungen unternehmensintern vornimmt und welcher Anteil externe Dienstleister beauftragt, weicht auf nationaler Ebene erheblich voneinander ab. Die Werte für den Einsatz interner Mitarbeiter reichen von 76 % in Dänemark bis zu 7 % in Slowenien. Dabei spielt zwar die Größe des Unternehmens eine bedeutende Rolle, doch in einigen Ländern lassen selbst die kleinsten Betriebe Gefährdungsbeurteilungen in der Regel von internen Mitarbeitern durchführen.

Die Direktorin der EU-OSHA, Christa Sedlatschek, erklärte dazu: „Die Unternehmen, die keine regelmäßigen Gefährdungsbeurteilungen vornehmen, begründen dies in erster Linie damit, dass die Risiken und Gefahren ohnehin bereits bekannt seien (83 %) und dass es keine größeren Probleme gebe (80 %). Als besonders große Herausforderung wird der Umgang mit psychosozialen Risiken wahrgenommen. Nahezu jedes fünfte Unternehmen, das angibt, mit schwierigen Kunden oder Zeitmangel zurechtkommen zu müssen, weist auch darauf hin, dass es an Informationen oder geeigneten Werkzeugen zur wirksamen Bewältigung dieser Risiken mangelt.“

Wichtig ist auch der Befund, dass ein hohes Maß an Einbeziehung der Arbeitnehmer, ob formell oder informell, ein starker Indikator für eine hochwertige Arbeitsumgebung ist, zu der auch die Qualität des Arbeitsschutzmanagements im Allgemeinen und der Umgang mit psychosozialen Risiken im Besonderen gehören.

Der aktuelle Rechtsrahmen für diesen Bereich geht auf die Verabschiedung der europäischen Rahmenrichtlinie über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (Richtlinie 89/391/EWG) im Jahr 1989 zurück. Wie bereits bei der vorangegangenen ESENER-Erhebung wurde die Erfüllung gesetzlicher Auflagen als häufigster Grund (85 % der Unternehmen in der EU-28) für das Management von Sicherheit und Gesundheitsschutz angegeben, wobei auch die Erfüllung der Erwartungen der Beschäftigten und ihrer Vertreter (79 %) sowie die Vermeidung von Bußgeldern durch die zuständigen Aufsichtsstellen (78 %) von einem hohen Prozentsatz der Befragten angeführt wurden. ESENER-2 gibt zudem Aufschluss darüber, ob die Unternehmen die Beschäftigung mit Sicherheit und Gesundheitsschutz als Last empfinden, was für laufende Programme wie REFIT[1] von großer Bedeutung ist. Auf die Frage, ob die Komplexität der gesetzlichen Auflagen als Schwierigkeit beim Umgang mit Sicherheit und Gesundheitsschutz empfunden werde, schwankte der Anteil der bejahenden Antworten zwischen 67 % in Italien und 14 % in Litauen. Da alle EU-Mitgliedstaaten auf EU-Ebene denselben Gesetzen unterliegen, spiegeln diese Zahlen die unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten wider und veranschaulichen die Bedeutung der Gesetzgebung, der Unterstützungsstrukturen und sonstiger Ressourcen auf nationaler Ebene.

Links:
Zusammenfassung der Ergebnisse von ESENER-2 (in 25 EU-Sprachen)
Ergebnisabfragen über das Online-Dashboard

[1] REFIT ist das Programm der Europäischen Kommission zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung. Das Unionsrecht wird vereinfacht und die Regulierungskosten werden gesenkt, um einen Rechtsrahmen zu schaffen, der durch Verständlichkeit, Stabilität und Berechenbarkeit für mehr Wachstum und Beschäftigung sorgt. Am 19. Mai 2015 veröffentlichte die Europäische Kommission ihr neues Paket für bessere Rechtsetzung, unter das auch die REFIT-Plattform fällt, und legte dar, wie sie ihr Versprechen einer besseren Rechtsetzung in den kommenden Jahren einzulösen gedenkt. Weitere Informationen unter: http://ec.europa.eu/smart-regulation/refit/index_en.htm

Anmerkungen für die Redaktion:
Daten zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sind durch Befragungen von Arbeitnehmern und über Berichtssysteme verfügbar, aber es ist wenig darüber bekannt, wie mit Gesundheits- und Sicherheitsrisiken in der Praxis umgegangen wird. Durch die Berichterstattung über die Bedürfnisse der Arbeitgeber hinsichtlich Unterstützung und Fachwissen sowie durch die Ermittlung der Faktoren, die eine Risikoprävention fördern bzw. behindern, trägt die Europäische Unternehmenserhebung ESENER der EU-OSHA dazu bei, diese Wissenslücke zu füllen. Die erste Ausgabe der Erhebung wurde 2009 durchgeführt.

Im Rahmen der zweiten Ausgabe wurden knapp 50 000 Unternehmen zu Aspekten von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zu Arbeitsplatzrisiken befragt. Die Schwerpunkte lagen dabei auf Arbeitnehmerbeteiligung und psychosozialen Risiken. Die Daten der Erhebung können über ein Online-Dashboard abgerufen werden.

Die Feldarbeit für die neue Ausgabe wurde im Jahr 2014 durchgeführt und umfasste Unternehmen des öffentlichen und privaten Sektors in den 28 Mitgliedstaaten der EU, Albanien, Island, Montenegro, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Serbien, der Türkei, Norwegen sowie der Schweiz. Erstmals wurden bei der Erhebung die Bereiche Landwirtschaft und Fischereiwesen sowie Kleinstunternehmen mit 5-10 Mitarbeitern berücksichtigt. Die Fragen wurden den Mitarbeitern gestellt, die am besten über das Arbeitsschutzmanagement in ihrem Unternehmen Bescheid wussten. Die Teilnehmer beantworteten Fragen zu den größten Risikofaktoren in ihrem Unternehmen und gaben an, wie und warum ein Management dieser Risiken erfolgt. Außerdem nannten sie Faktoren, die die Prävention erschweren.

Ein vollständiger Überblick über den Bericht wird im vierten Quartal 2015 in englischer Sprache zur Verfügung stehen. Gegen Ende 2015 und im Jahr 2016 wird die EU-OSHA mit der Unterstützung des Netzwerks ihrer Focal Points Seminare auf Landesebene veranstalten, um die Ergebnisse von ESENER-2 für jeden Mitgliedstaat zusammen mit weiteren nationalen statistischen Daten vorzustellen.

Die Aufgabe der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) besteht darin, dazu beizutragen, dass die Arbeitsplätze in Europa sicherer, gesünder und produktiver werden. Die Agentur untersucht, entwickelt und verbreitet verlässliche, ausgewogene und unparteiische Informationen über Sicherheit und Gesundheitsschutz und organisiert europaweite Kampagnen zur Sensibilisierung. Die Agentur wurde 1994 von der Europäischen Union gegründet und hat ihren Sitz in Bilbao, Spanien. Sie bringt nicht nur Vertreter der Europäischen Kommission, der Regierungen der Mitgliedstaaten, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen, sondern auch führende Sachverständige zusammen – und dies in jedem der 28 EU-Mitgliedstaaten und darüber hinaus.

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Erfolgreich Registrieren 2018: Erste Schritte

Informationsveranstaltung für Firmen, die keine oder wenig Erfahrung mit REACH haben

Dortmund – Unter dem europäischen Chemikalienrecht REACH endet am 31. Mai 2018 die dritte große Registrierungsphase. Davon sind gerade kleine und mittlere Unternehmen besonders betroffen. Der REACH-CLP-Biozid Helpdesk bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) unterstützt deshalb verstärkt diese Unternehmen. Einen Auftakt macht die Informationsveranstaltung „Erfolgreich Registrieren 2018: Erste Schritte“, die am 12. November 2015 in Dortmund stattfindet. Sie richtet sich vor allem an Firmen, die keine oder wenig Erfahrung mit der Registrierung unter REACH haben.

In weniger als drei Jahren, bis zum 31. Mai 2018, müssen alle chemischen Stoffe, die in der Europäischen Union in Mengen ab einer Tonne pro Jahr hergestellt oder importiert werden, bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki registriert werden. Unternehmen sollten sich mit dieser Verpflichtung frühzeitig auseinandersetzen, um wirtschaftliche Nachteile und Gesetzesverstöße zu vermeiden. Die Informationsveranstaltung „Erfolgreich Registrieren 2018: Erste Schritte“ befasst sich mit grundlegenden Themen der Registrierung. So berichtet zu Beginn der Veranstaltung eine Referentin der ECHA über grundsätzliche Anforderungen an die Registrierung von Stoffen. Im Folgenden gehen die Referenten auf zentrale Themen der Stoffidentität, die Frage des Datenumfangs sowie die Ausnahmen von der Registrierungspflicht ein. REACH verpflichtet Unternehmen ein gemeinsames Registrierungsdossier einzureichen, wenn sie den gleichen Stoff herstellen oder importieren. Dadurch lassen sich Tierversuche vermeiden sowie die Kosten für die einzelne Registrierung verringern. Was das für die betroffenen Unternehmen bedeutet und was sie dabei beachten müssen, behandeln weitere Vorträge. Und nicht zuletzt stellt sich bei alldem die Frage nach den Kosten für eine Registrierung. Dies wird ein Erfahrungsbericht aus Sicht der Industrie beantworten.

Die Veranstaltung findet am 12. November 2015 in der Zeit von 10 bis 16 Uhr in der BAuA in Dortmund statt. Die Teilnahmegebühr beträgt 70 Euro. Das gesamte Programm gibt es unter www.baua.de/termine. Hier ist auch die Anmeldung möglich.

Weitere Informationen zu REACH unter www.reach-clp-biozid-helpdesk.de
Forschung für Arbeit und Gesundheit

Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 700 Beschäftigte arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.

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Faktenblatt: Einer von fünf Beschäftigten klagt über Knieschmerzen

Entlastung durch Arbeitsorganisation, Ergonomie und Prävention

Dortmund – Rund jeder fünfte Befragte gab in der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2012 an, in den vergangenen zwölf Monaten während oder nach der Arbeit unter Knieschmerzen zu leiden. Für Knieschmerzen gibt es ein breites Ursachenspektrum. Das Faktenblatt 17 „Achtung bei kniender oder hockender Körperhaltung – Knieschmerz in der Erwerbsbevölkerung“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) befasst sich schwerpunktmäßig mit der beruflichen Tätigkeit. Dazu zeigt es, wer betroffen ist, stellt Ursachen dar und mögliche Präventionsmaßnahmen vor.

Knieschmerzen können die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen und die Lebensqualität mindern. Durchschnittlich 21 Prozent der befragten Erwerbstätigen klagten über Knieschmerzen. Dabei steigt die Quote mit dem Alter deutlich an. Insgesamt sind Männer etwas häufiger betroffen als Frauen. Die Ursachen der Erkrankung sind vielfältig, ein maßgeblicher Faktor sind die alltäglichen Arbeitsbedingungen. Hohe Kniebelastungen treten vor allem bei ungünstigen Körperhaltungen, wie bei der Arbeit in kniender oder hockender Stellung und dem Heben und Tragen schwerer Lasten, auf. Ungünstige klimatische Bedingungen steigern das Risiko für Knieschmerzen.

Dies verdeutlicht ein Vergleich von Berufsgruppen: In der Rohstoffgewinnung, Produktion und Fertigung, beim Bau oder in der Forstwirtschaft ist der Anteil der Betroffenen doppelt so hoch wie bei Verwaltungsangestellten. Hier wird auch am häufigsten in ungünstigen Körperhaltungen gearbeitet. So berichten nur etwa zwei Prozent der Manager, aber 40 Prozent der Beschäftigten aus dem Agrarbereich, dass sie regelmäßig in ungünstigen Körperhaltungen arbeiten. Zusätzlich sehen sich Beschäftigte aus diesen Bereichen oft noch weiteren körperlichen Belastungen ausgesetzt wie beispielsweise schwerem Heben und Tragen. Solche Belastungen erhöhen das Risiko für Knieschmerzen zusätzlich.

Die Autoren des Faktenblatts empfehlen daher, kniebelastende Tätigkeiten nach Möglichkeit auf eine Stunde am Tag zu beschränken. Hier stehen Maßnahmen der Arbeitsorganisation oder der Ergonomie zur Verfügung. So gibt es zum Beispiel spezielle Geräte für Fußbodenverleger, mit denen der Kleber im Stehen statt im Knien aufgebracht werden kann. Wichtig sei außerdem, die Beschäftigten über eventuelle Gefährdung und Prävention aufzuklären. So hat beispielsweise jeder, der über eine Stunde täglich im Knien oder Hocken arbeitet, Anrecht auf eine Beratung und Untersuchung durch den jeweiligen Betriebsarzt. Zusätzlich sind Maßnahmen der Gesundheitsförderung sinnvoll, die auf eine ausgewogene Ernährung und regelmäßige knieentlastende sportliche Betätigung abzielen.

Das Faktenblatt „Achtung bei kniender oder hockender Körperhaltung – Knieschmerz in der Erwerbsbevölkerung“ gibt es als PDF auf der Internetseite der BAuA unter www.baua.de/arbeitsbedingungen im Bereich BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2012.

Direkter Link: www.baua.de/dok/6766912

Hintergrund:
Bei der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2012 handelt es sich um eine repräsentative Erhebung unter 20.000 Erwerbstätigen in Deutschland. Durch sie werden differenzierte Informationen über ausgeübte Tätigkeiten, berufliche Anforderungen, Arbeitsbedingungen und -belastungen, den Bildungsverlauf der Erwerbstätigen sowie über die Verwertung beruflicher Qualifikationen gewonnen.

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8. Workshop „Biomonitoring in der Praxis“

Arbeitsmedizinische Vorsorge und Schutz vor Gefahrstoffen

Berlin – Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bietet an ihrem Standort Berlin am 25. November den 8. Workshop „Biomonitoring in der Praxis“ an. Diese Veranstaltungsreihe konzentriert sich auf das Biomonitoring bei Belastungen mit Gefahrstoffen an Arbeitsplätzen.

Die Veranstaltung gibt Beispiele und Anregungen für den Einsatz des Biomonitorings im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge und der Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsplätzen. Die Vorträge haben einen starken Bezug zur Praxis, wobei die Referenten wissenschaftliche Aspekte der Planung von Untersuchungen und der Interpretation der Ergebnisse ebenso berücksichtigen wie Fragen der Recht- und Regelsetzung. Am Vortragsprogramm beteiligen sich Experten aus Österreich und der Schweiz, die einen Überblick über Biomonitoring im Arbeitsschutz ihrer Länder geben.

Der Workshop richtet sich an Arbeitsmediziner und Betriebsärzte sowie Ärzte in der Weiterbildung zum Facharzt für Arbeitsmedizin. Auch andere Akteure im Arbeitsschutz, die sich auf den aktuellen Entwicklungsstand bei Biomonitoring bringen wollen, sind herzlich willkommen. Das gesamte Programm gibt es unter www.baua.de/termine.

Die Veranstaltung ist mit sechs Punkten von der Ärztekammer Berlin für die ärztliche Fortbildung zertifiziert. Sie findet am 25. November in der BAuA Berlin, Nöldnerstraße 40/42, statt. Die Teilnahmegebühr beträgt 125 Euro, für Studenten und Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Arbeitsmedizin 80 Euro.

Anmeldungen nimmt Heidemarie Teubner bis zum 13. November entgegen, Fax: 030 51548-4743, E-Mail: teubner.heidemarie@baua.bund.de. Mehr Informationen unter www.baua.de/termine und www.baua.de/biomonitoring.
Forschung für Arbeit und Gesundheit

Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 700 Beschäftigte arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.

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Arbeitsschutz hinkt beim Einsatz mobiler und digitaler Technologien hinterher

Analyse in den WSI-Mitteilungen
Arbeitsschutz hinkt beim Einsatz mobiler und digitaler Technologien hinterher

Mobile und digitale Technologien verändern die Arbeitswelt. Nicht selten wird ständige Erreichbarkeit zum Stressfaktor. Geltende Arbeitsschutzgesetze hinken in wichtigen Punkten hinterher, zeigt eine von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Analyse.

Dank Smartphones, Tablets oder Notebooks ist Arbeit nicht mehr zwangsläufig an einen bestimmten Ort oder feste Zeiten gebunden. Dadurch ergeben sich neue Möglichkeiten, aber auch neue Belastungen, etwa wenn der Arbeitgeber permanente Erreichbarkeit fordert. Die Regeln, die Beschäftigte schützen sollen, werden in vielen Betrieben missachtet oder gehen nicht weit genug, schreibt Dr. Tanja Carstensen in den WSI-Mitteilungen.* Die Soziologin von der TU Hamburg-Harburg forscht in dem von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten laufenden Projekt „Arbeit 2.0. Neue Anforderungen an Beschäftigte und ihre Interessenvertretungen im Umgang mit Social Media“.

„Mit dem Bearbeiten von beruflichen E-Mails von zu Hause, in der Bahn, im Bus, in Hotelzimmern, in Cafés, auf Dienstreise, nach Feierabend, am Wochenende oder im Urlaub hat sich Arbeiten ‚immer‘ und ‚überall‘ als Normalzustand etabliert“, so die Soziologin. Zwar empfinde nicht jeder dies als Belastung. Es könne sogar entlastend sein, sich gut informiert zu fühlen. Dabei bestehe jedoch die Gefahr, dass das Privatleben der Arbeit untergeordnet wird und es zu einer Verlängerung der Arbeitszeit kommt.

Dem DGB-Index Gute Arbeit 2012 zufolge müssen 27 Prozent der Beschäftigten sehr häufig oder oft nach Dienstschluss erreichbar sein (siehe auch die Infografik; Link unten). Dies kollidiere mit den gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten, die grundsätzlich elf Stunden ohne Unterbrechung betragen müssen, so Carstensen. „Erreichbarkeit“ gelte zwar nicht generell als Arbeitszeit. So wie bei der Rufbereitschaft stelle jedoch jede Arbeitsaufnahme – und sei sie noch so kurz wie etwa das Lesen einer beruflichen Mail – eine Unterbrechung der Ruhezeit dar.

Die Arbeitgeber könnten kaum kontrollieren, unter welchen Bedingungen die Angestellten außerhalb der Firma arbeiten. Schließlich gelte die Arbeitsstättenverordnung nur auf dem Gelände des Betriebs. Bei mobiler Arbeit entspreche die Umgebung – zum Beispiel im Zug, Auto oder Hotelzimmer – häufig nicht den Anforderungen an einen gesunden Arbeitsplatz. Zudem seien privat angeschaffte Geräte meist nicht für längeres Arbeiten gedacht. Nach Ansicht von Carstensen besteht hier „eine massive Regelungslücke“.

Ein weiteres Problem: Die Anzahl der Kommunikationskanäle – Mails, Chats oder Soziale Netzwerke – nimmt zu, was zu Überforderung führen könne. Zumal sich die Angestellten häufig mit widersprüchlichen Anweisungen konfrontiert sähen. So stünden der allgemeinen Aufforderung, sich in Sozialen Medien zu engagieren und mitzudiskutieren, oft unterschiedliche Kulturen in einzelnen Abteilungen gegenüber, die dies als Zeitverschwendung betrachten. Diesen Widerspruch zu lösen, liege dann in der Eigenverantwortung der Beschäftigten.

Die Wissenschaftlerin sieht mehrere Handlungsansätze: Auf politischer Ebene gingen Vorstöße wie eine „Anti-Stress-Verordnung“ oder das „Recht auf Nicht-Erreichbarkeit“ in die richtige Richtung. Die Arbeitsstättenverordnung könnte auf mobile und häusliche Arbeitsplätze ausgeweitet werden. Denkbar sei auch eine Modernisierung der Bildschirmarbeitsverordnung, die regelt, dass nur solche Geräte für die berufliche Nutzung zugelassen werden, die ergonomische Mindestanforderungen erfüllen. Zudem biete das Betriebsverfassungsgesetz einige Möglichkeiten: Zum Beispiel könnten Betriebsräte die Geräteausstattung mitbestimmen und ungeeignete Geräte ausschließen.

Solche Lösungen allein reichten aber nicht aus, wenn Beschäftigte ihre Mails nach Feierabend bearbeiten müssen, weil sie die Menge anders nicht bewältigen können. Dann sei es ebenso notwendig, eine Diskussion über Arbeitszeiten, Organisation oder Kommunikationskultur in den Unternehmen zu führen. „Technik ist nie alleiniger Auslöser veränderter Arbeitsbedingungen und -belastungen“, so die Wissenschaftlerin. Die technologischen Entwicklungen dürften daher nicht isoliert von sozialen, politischen und ökonomischen Veränderungen betrachtet werden.

Kontakt in der Hans-Böckler-Stiftung

Dr. Elke Ahlers
WSI, Expertin „Qualität der Arbeit“
Tel.: 0211-7778-344
E-Mail: Elke-Ahlers@boeckler.de

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An die Kette legen – aber an die richtige

Immer wenn beim Abwasser-Zweckverband (AZV) Chiemsee schwere Lasten oder teure Geräte wie etwa Pumpen zu heben waren, hatten die Mitarbeiter ein etwas ungutes Gefühl. Es stand doch einiges auf dem Spiel, mitunter konnte es sogar gefährlich werden. Noch dazu gibt es in diesem Bereich viele Vorschriften, die Mitarbeitern oft unbekannt sind und deren Tragweite erst nach einem Schadensfall erkannt wird. Um diese unbefriedigende Situation zu klären, wollte sich der AZV genau informieren und hat sich mit dem Kettenhersteller pewag in Verbindung gesetzt.
Schon beim ersten Gespräch erkannte der AZV, wie wenig man bisher über die arbeitsschutzgerechte Verwendung der Ketten wusste. Zwar waren die gesetzlichen Grundlagen grundsätzlich bekannt, vor allem aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 3, 4 und 7, der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der BGV A1 und den Unfallverhütungsvorschriften. Jedoch wurden diese in der Praxis nicht direkt …mehr:
Den ganzen Bericht lesen Sie unter Folge 2/2015

http://www.kan.at/Kontext/WebService/SecureFileAccess.aspx?fileguid={6030d95a-2f34-4e6a-83ba-95589e602391} Seite 2352

Autor
Christian Freund, Abwassermeister – Betriebsleiter
Abwasser- und Umweltverband Chiemsee
Stiedering 1, 83253 Rimsting, Deutschland
Tel. +49 (0)80 51/69 01 21 E-Mail: freund@azv-chiemsee.de
Fachliche Unterstützung pewag Deutschland GmbH
Otto-Brenner-Straße 4, 59425 Unna, Deutschland
E-Mail: grh@pewag.de BI

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Ebola: keine Maßnahmen bei der Abwasserbehandlung nötig

„Abwasser, inklusive Stuhl und Urin, kann außerhalb von Sonderisolierstationen über die Toilette in das normale Abwassersystem entsorgt werden. Eine vorausgehende Desinfektion ist nicht nötig.“ Das schreibt das Robert-Koch-Institut in seinem Papier „Maßnahmen zur Desinfektion nach Kontakt mit einem begründeten Ebolafieber-Verdachtsfall in Deutschland“ (Stand 17. Oktober 2014). Sonderisolierstationen scheinen das …mehr:
http://www.kan.at/Kontext/WebService/SecureFileAccess.aspx?fileguid={6030d95a-2f34-4e6a-83ba-95589e602391} Seite2342

Links auf die Originaldokumente:
www.gfa-news.de/gfa//webcode/20141023_002

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DGUV Vorschrift 1 in Kraft getreten

Hintergrund DGUV Vorschrift
Die DGUV Vorschrift 1 ist das Basiswerk unter den Unfallverhütungsvorschriften. Sie regelt die Pflichten des Unternehmers und der Versicherten sowie die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes. Entworfen wurde sie auf der Grundlage der Unfallverhütungsvorschriften BGV A1 für die gewerblichen Berufsgenossenschaften sowie GUV-V A1 für die öffentlichen Un-fallversicherungsträger.
Download der DGUV Vorschrift 1: http://etf.bgetem.de/htdocs/r30/vc_shop/bilder/firma53/ dguv_vorschrift_1_a09-2014.pdf
Download der DGUV Regel 100-001: http://etf.bgetem.de/htdocs/r30/vc_shop/bilder/firma53/ dguv_regel_100-001_a10-2014.pdf www.bgetm.de
Seit dem 1. Oktober 2014 gelten die neuen Grundsätze der Prävention (DGUV Vorschrift 1). Sie ist die neue gemeinsame Grundlage für Vorbeugungsmaßnahmen in der gewerblichen Wirtschaft und im öffentlichen Sektor. Neu geregelt ist die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragen.

In eigener Verantwortung
Unternehmer, die regelmäßig mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigen, werden verpflichtet, die erforderliche Anzahl der zu bestellenden Sicherheitsbeauftragten in eigener Verantwortung festzulegen. Um zu beurteilen, wie viele Sicherheitsbeauftragte ein Betrieb braucht, müssen die Unternehmer ihre Firmen hinsichtlich der tatsächlichen Arbeitsbedingungen, …mehr:

http://www.kan.at/Kontext/WebService/SecureFileAccess.aspx?fileguid={6030d95a-2f34-4e6a-83ba-95589e602391} Seite 2344

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ABGS GmbH: Neue Betriebssicherheitsverordnung

In den News vom April 2011 wurde die „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV)“ an Hand des Inhaltsverzeichnisses schwerpunktmäßig im Hinblick auf den Einsatz von Gaswarntechnik dargestellt.
Seit dem 01.01.2015 gilt nun die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV), hier Neue Betriebssicherheitsverordnung genannt.

Die neue BetrSichV ist in fünf Abschnitte aufgeteilt:
• 1. Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
• 2. Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
• 3. Zusätzliche Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen
• 4. Vollzugsregelungen und Ausschuss für Betriebssicherheit
• 5. Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, Schlussvorschriften

Dazu kommen 3 Anhänge:
• 1. Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel
• 2. Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen
• 3. Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel
Grundsätzliche Ziele der Verordnung sind nach Darstellung der Bundesregierung:
• Verbesserung des Arbeitsschutzes bei der Verwendung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte und des Schutzes Dritter beim Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen
• Die Anwendung der Arbeitsschutzregelungen bei Arbeitsmitteln soll für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erleichtert und der Arbeitsschutz verbessert werden.

Dazu wird/werden:
• Die seit 2002 geltende Betriebssicherheitsverordnung konzeptionell und strukturell neu gestaltet.
• Doppelregelungen bei bestimmten Dokumentationen und Prüfungen beseitigt und zwar sowohl innerhalb der noch geltenden Verordnung als auch zu anderen Rechtsvorschriften wie zur Gefahrstoffverordnung und zum neuen Gewässerschutzrecht des Bundes (AwSV).
• Eine konzeptionelle und strukturelle Angleichung an andere moderne Arbeitsschutzverordnungen, insbesondere die Gefahrstoffverordnung durchgeführt.
Die Verordnung wird neu strukturiert. Allgemeine, für alle Arbeitsmittel geltende Anforderungen stehen jetzt im so genannten verfügenden Teil. Spezielle Anforderungen für bestimmte Arbeitsmittel finden sich in den Anhängen.
Neu ist, dass die Anforderungen an die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln als Schutzziele beschrieben werden. Deutlicher wird nunmehr auch die Trennung von Hersteller und Arbeitgeberpflichten indem die Schnittstelle Hersteller/Arbeitgeber beschrieben wird.
Das Thema „Gefährdungsbeurteilung“ wurde konkreter geregelt. Hier wird jetzt unter anderem bestimmt, dass die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig überprüft werden muss und Schutzmaßnahmen ggf. angepasst werden müssen. Damit ist das immer wieder aufflammende Thema „Bestandsschutz“ vom Gesetzgeber eindeutig geregelt.
Neu ist, dass der Gesetzgeber nunmehr klarstellt, dass die „grundlegenden Sicherheitsanforderungen“ der einschlägigen Gemeinschaftsrichtlinien bei einer Eigenherstellung in jedem Fall Maßstab sind, auch wenn diese aus sich heraus formal nicht angewendet werden müssen. Neu ist auch die Bestimmung, dass bei bestimmten Änderungen von vorhandenen Arbeitsmitteln ggf. Herstellerpflichten beachtet werden müssen.
Im Rahmen der Bestimmungen des § 14 „Prüfung von Arbeitsmitteln“ wird jetzt klargestellt: „Prüfinhalte, die im Rahmen eines Konformitätsbewertungsverfahrens geprüft und dokumentiert wurden, müssen nicht erneut geprüft werden.“
Diese Festlegung findet sich auch in § 15 für überwachungsbedürftige Anlagen.

Neu ist der Anhang 3 mit seinen konkreten Prüfvorschriften für „besonders gefährliche Arbeitsmittel“:
• Krane
• Flüssiggasanlagen
• Maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik

Quellen:
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV 01/15)
Gastautor: Dipl.-Ing. Dieter Seyfert
Dieser Artikel erscheint in unserer monatlichen Fachartikel-Reihe über ausgewählte Themen der Gaswarntechnik, Gasmesstechnik, Gebäudetechnik und Sicherheitstechnik. Sie können diese Artikel über den RSS-Button abonnieren. Eine Einbindung in fremde Webseiten ist nur ungekürzt und mit Quellenangabe und Link zu diesem Artikel gestattet.

Quelle: http://abgs-gmbh.de/2015/03/02/fachartikel-neue-betriebssicherheitsverordnung/#more-3289

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BAuA informierte über neue Betriebssicherheitsverordnung

Dortmund – Die Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung wird am 1. Juni 2015 in Kraft treten. Über Ziele und Inhalte der neu gefassten Betriebssicherheitsverordnung informierte die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) auf einer Fachveranstaltung am 18. März 2015 in Dortmund.
Im Mittelpunkt der Fachveranstaltung steht die neue Betriebssicherheitsverordnung. Sie erleichtert den Arbeitgebern, die Regelungen des Arbeitsschutzes umzusetzen, wenn Beschäftigte Arbeitsmittel verwenden. Dazu geht die Verordnung stärker auf die betriebliche Wirklichkeit ein, indem sie unter anderem das tatsächliche Unfall- und Mängelgeschehen beachtet. Auch berücksichtigt die Verordnung ergonomische Aspekte und die psychische Belastung. Zudem wartet sie mit verbesserten Prüfregelungen auf. Doppelregelungen wie beispielsweise beim Explosionsschutz werden beseitigt.
Weitere Beiträge werfen Schlaglichter auf die Anforderungen an den Vollzug der neuen Verordnung und gehen auf aktuelle Fragestellungen des Arbeitsschutzes bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen ein. Darüber hinaus gibt es Informationen zu Forschungsaktivitäten der BAuA im Themenfeld innovative Arbeitsmittel und Technologien.
Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Arbeitgeber, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, staatliche Arbeitsschutzbehörden, Unfallversicherungsträger, Verbände, zugelassene Überwachungsstellen und Sachverständige, wissenschaftliche Einrichtungen und Arbeitnehmervertretungen.
Die Teilnahmegebühr beträgt 70 Euro. Anmeldeschluss ist der 6. März. Das gesamte Programm der Fachveranstaltung gibt es unter www.baua.de/termine. Hier ist auch eine Anmeldung möglich.
Mitglieder im Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) erhalten für die Teilnahme zwei Weiterbildungspunkte „Arbeitsschutz“.

Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 650 Beschäftigte arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.

http://www.baua.de/de/Presse/Pressemitteilungen/2015/01/pm005-15.html;jsessionid=BD12030E60B07712BD2008A2CC550311.1_cid353?nn=664262

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Einsatz von Fremdfirmen in Kläranlagen (Teil 2)

1) Ablauf eines Fremdfirmen-Einsatzes – was zu beachten ist Die Beauftragung Fremdfirmen, die in der Vergangenheit in Fragen der Arbeitssicherheit negativ auffällig wurden, sind rechtlich nur mit erhöhtem Kontrollaufwand des Auftraggebers einsetzbar. Im Falle eines Unfalls trifft den Auftraggeber schnell eine Mitschuld. Deshalb Firmenbeurteilungen und Sicherheitszertifizierungen (zum Beispiel SCC oder SGU) schon bei der Ausschreibung beachten. § 5 der BGV A1 – Grundsätze der Prävention – schreibt vor, dass der Unternehmer bei der Vergabe von Aufträgen zur Planung, Herstellung, Änderung oder Instandsetzung von Einrichtungen sowie bei der Planung oder Gestaltung von Arbeitsverfahren dem Auftragnehmer schriftlich aufzugeben hat, die in § 2, Abs. 1 und 2 genannten Vorgaben für die Durchführung des Auftrages zu beachten (Beispiel dazu siehe Punkt 4.1). Schon mit der Beauftragung sollten der Fremdfirma Verhaltensvorschriften übergeben werden. (Beispiel siehe Punkt 4.2) Achtung bei Gefahrstoffen, § 15 (1) der GefStoffV besagt, dass nur Firmen mit besonderen Fachkenntnissen und Er¬fahrungen beauftragt werden dürfen. …

Den ganzen Artikel lesen Sie in: Betriebsinfo Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft 1-2015 ab Seite 2305

Autor
Dipl.-Ing. (FH) Günter Beckermann
Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG
Bereich Abwasserentsorgung
Postfach 36 28, 39011 Magdeburg, Deutschland
Tel. +49 (0)391/587-1400
E-Mail: beckermann@sw-magdeburg.de

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Wiederholungsprüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

Einführung
Damit ein gefahrloses Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln für die Beschäftigten eines Unternehmens ohne Gefahr für sich selbst oder andere stattfinden kann, ist die Instandhaltung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel zwingend erforderlich. Dazu gehören allgemeine Anforderungen. Diese sind die Dokumentation, Qualifikation des Personals, Prüfungen, regelmäßig wiederkehrende Prüfungen, ständige Überwachung durch fachkundiges Personal und die Anforderung an die Wartung und Instandsetzung. Gesetzliche Vorschriften Für die Sicherheit elektrischer Anlagen sorgen zwingende gesetzliche Vorschriften. Diese sind verankert Den ganzen Artikel finden Sie unter Folge 4/2014 http://www.kan.at/Kontext/WebService/SecureFileAccess.aspx?fileguid={547e4cd7-39cd-44d3-8276-acbc280193f5} Ab Seite 2292

Autor
Klaus Heinl, Abwassermeister
Kommunalbetriebe Neustadt a. d. Aisch
Markgrafenstraße 24, 91413 Neustadt a. d. Aisch, Deutschland
E-Mail: heinl@kommunalbetriebe.info

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Einsatz von Fremdfirmen in Kläranlagen (Teil 1)

Einführung Der Einsatz von Fremdfirmen birgt ein mehrfach erhöhtes Unfallrisiko gegenüber Kläranlagenmitarbeitern. Trotzdem nimmt der Einsatz von Fremdfirmen in Kläranlagen stetig an Bedeutung zu, weil
• in der Abwassertechnik immer anspruchvollere Technik zum Einsatz kommt,
• der Automatisierungsgrad der Kläranlagen stetig steigt,
• die Mitarbeiterzahlen für den Betrieb wegen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sinken,
• deshalb immer mehr Wartungsarbeiten durch externe Spezialisten erledigt werden müssen,
• weil die vorhandenen Bestandsanlagen „in die Jahre kommen“ und damit der Sanierungsbedarf der Bauwerke und maschinellen Ausrüstungen steigt. Dieser Beitrag zeigt, worauf im Umgang mit Fremdfirmen zu achten ist, und gibt Praxisempfehlungen für die Organisation der Arbeitssicherheit.

Den ganzen Artikel finden Sie unter Folge 4/2014 http://www.kan.at/Kontext/WebService/SecureFileAccess.aspx?fileguid={547e4cd7-39cd-44d3-8276-acbc280193f5} Ab Seite 2290

Autor
Dipl.-Ing. (FH) Günter Beckermann
Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG
Bereich Abwasserentsorgung
Postfach 3628, 39011 Magdeburg, Deutschland
Tel. +49 (0)391/587-1400
E-Mail: beckermann@sw-magdeburg.de

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Alleinarbeit auf Kläranlagen

Vorbemerkungen
Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und Tätigkeit der Beschäftigten Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe erforderlich sind. Ferner hat er dafür zur sorgen, dass im Notfall die erforderlichen Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen, insbesondere in den Bereichen der Ersten Hilfe eingerichtet sind. So schreibt es der § 10 des Arbeitsschutzgesetzes vor. Dies zeigt schon, dass wir uns mit dem Thema des Ablaufs der Ersten Hilfe für die Mitarbeiter beschäftigen müssen. Ebenso mit der Organisation zum Absetzen eines Notrufs. In der BG-Vorschrift „Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention“ (BGV A1) wird in § 8 „Gefährliche Arbeiten“ in Absatz 2 über die Durchführung von gefährlichen Arbeiten durch eine Person alleine Bezug genommen. Wenn eine gefährliche Arbeit von einer Person allein ausgeführt wird, so hat der Unternehmer über die allgemeinen Schutzmaßnahmen hinaus für geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen zu sorgen. Alleinarbeit ist generell nicht verboten! So sind bei Arbeitsplätzen mit alltäglichen Gefährdungen, die dem allgemeinen Lebensrisiko entsprechen und bei denen zu erwarten ist, dass die Person im Notfall selbst handlungsfähig bleibt (zum Beispiel Büroarbeit) keine besonderen Personenschutzmaßnahmen zu treffen.

Den ganzen Artikel finden Sie unter Folge 4/2014 http://www.kan.at/Kontext/WebService/SecureFileAccess.aspx?fileguid={547e4cd7-39cd-44d3-8276-acbc280193f5}

Ab Seite 2281
Autor
Christian Schweizer,
Abwassermeister, Betriebswirt (VWA)
AZV Breisgauer Bucht,
Klärwerk Forchheim
79362 Forchheim,
Deutschland
Tel. +49 (0)76 42/68 96-224
E-Mail: schweizer.ch@azv-breisgau.de  

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Ausschuss für Arbeitsmedizin neu gegründet

Am 10. Februar 2015 hat sich beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales der Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) neu konstituiert. Der AfAMed ist paritätisch mit zwölf Mitgliedern und zwölf Stellvertretern/Stellvertreterinnen aus den Kreisen der Arbeitgeber, der Gewerkschaften, der Länder und Unfallversicherungsträger sowie der arbeitsmedizinischen Wissenschaft und Praxis besetzt. In der zweiten Berufungsperiode werden neben klassischen arbeitsbedingten Gesundheitsrisiken auch neue arbeitsmedizinische Fragestellungen zum Beispiel zur Digitalisierung der Arbeitswelt auf der Agenda des AfAMed stehen. In seiner Begrüßungsrede betonte Ministerialdirektor Hans Peter Viethen, Leiter der Abteilung Arbeitsrecht und Arbeitsschutz, die Bedeutung des AfAMed für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten und die Arbeitsschutzpolitik des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Der AfAMed wird von Herrn Prof. Dr. Stephan Letzel geleitet, seine Stellvertreter sind Herr Dr. Martin Kern und Frau Dr. Gabriela Förster. Nähere Informationen zum AfAMed finden Sie auf der Seite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Quelle: BMAS

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Restrukturierung verträglich gestalten

BAuA-Bericht zu Bedeutung, Auswirkungen und Gestaltung von Restrukturierungsmaßnahmen
Dortmund – Restrukturierung ist für viele Menschen ein diffuser Begriff aus der Arbeitswelt und zugleich häufig verwendetes Schlagwort in den Medien, wenn es etwa um den Abbau von Arbeitsplätzen geht. Doch was bedeutet Restrukturierung genau und welche Konsequenzen für die Mitarbeiter haben wesentliche organisationale Veränderungen? Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erläutert dies in ihrem aktuellen Bericht „Herausforderung Restrukturierung – Bedeutung, Auswirkungen, Gestaltungsoptionen“.

Allgemein bezeichnet der Begriff Restrukturierung eine Vielzahl von organisationalen Veränderungsprozessen im Arbeits- und Berufsleben. Das können Fusionen und Übernahmen oder Standortverlagerungen von Unternehmen, Outsourcing oder Personalabbau innerhalb eines Unternehmens oder auch Veränderungen am Arbeitsplatz selbst sein.

Restrukturierungen sind dabei für Wettbewerbsfähigkeit und ökonomischen Erfolg von Organisationen bedeutsam. Allerdings zeigen sich auch nicht beabsichtigte Auswirkungen auf die Motivation oder die Gesundheit von Beschäftigten. Dies steht dann letztlich dem Erfolg der betrieblichen Anpassungsbemühungen entgegen. Die bisherige Forschung sowie die Analysen verschiedener Studien können belegen, dass betriebliche Veränderungen, insbesondere die damit verbundene Unsicherheit oder Arbeitsintensivierung als bedeutsame Stressoren einzustufen sind. So zeigte sich im DGB-Index „Gute Arbeit“, dass Beschäftigte, die Umstrukturierung oder Entlassungen im Betrieb erlebten, von einer höheren Angst um ihre berufliche Zukunft berichten. Auch gesundheitliche Beeinträchtigungen wurden von den Beschäftigten angegeben. Die Betroffenen berichten insbesondere über Beeinträchtigungen psychosomatischer Art wie beispielsweise Müdigkeit, Erschöpfung, Niedergeschlagenheit, Nervosität, Reizbarkeit, Schlafstörungen und Kopfschmerzen. In der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung zeigte sich, dass sich die Beschäftigten in restrukturierten Organisationen mit der deutlichen Zunahme von fachlichen Anforderungen, Arbeitsmenge und zugleich mit einer höheren Wahrscheinlichkeit Stress oder Arbeitsdruck konfrontiert sahen.

Die Folgen von Restrukturierungen lassen sich jedoch mildern. Dazu weist der BAuA-Bericht auf Gestaltungsoptionen hin. Präventive Ansatzpunkte sind etwa Fairness und Unterstützung. Je mehr Unterstützung die Arbeitnehmer durch Kollegen und Vorgesetzte erfuhren, desto weniger negativ wirkte sich die Umstrukturierung auf die Gesundheit aus. Ebenso bedeutsame Komponenten für eine positive Reaktion sind erlebte Fairness und Vertrauen in die Organisation. Beides stärkt laut verschiedener Studien etwa die Arbeitszufriedenheit, die Bindung an die Organisation und die Leistungsbereitschaft der Beschäftigten.

In die gleiche Richtung weisen die Aspekte Transparenz und Kommunikation: Eine ehrliche und zeitnahe Kommunikation während eines Veränderungsprozesses führt zu einer verminderten Unsicherheit, höherer Arbeitszufriedenheit und einer stärkeren Zustimmung zu den Veränderungen. In diesem Zusammenhang erweist sich auch eine verstärkte Mitarbeiterbeteiligung als äußerst wichtig. Zentral ist das Führungsverhalten in der Veränderungssituation. So deckten Studien einen Zusammenhang zwischen dem Verhalten von Führungskräften und der Gesundheit von Beschäftigten auf. Neben Wertschätzung und Beteiligung gehört die Schaffung von Ressourcen – etwa durch Qualifikation oder durch konkrete Unterstützungsmaßnahmen in schwierigen Situationen – zu den wichtigsten Maßnahmen, um die Beschäftigten vor den negativen Folgen einer Restrukturierung zu schützen.

„Herausforderung Restrukturierung – Bedeutung, Auswirkungen, Gestaltungsoptionen“; Thomas Rigotti, Kathleen Otto, Birgit Köper; 1. Auflage; Dortmund; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2014; ISBN 978-3-88261-027-7; 40 Seiten. Den Bericht gibt es im PDF-Format zum Herunterladen unter der Adresse www.baua.de/publikationen im Internetangebot der BAuA.

Quelle: BAuA

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Workshop: Mensch und Maschine arbeiten Hand in Hand

Neue Veranstaltungsreihe zu Robotik und Automation
Dortmund – Am 9. März 2015 findet in der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund der erste Workshop „Mensch-Roboter-Zusammenarbeit“ statt. Ziel des ersten Workshops ist es, aktuelle wissenschaftliche Fragestellungen aus dem Bereich der Mensch-Roboter-Kollaboration vorzustellen und zu diskutieren. Damit knüpft die in Zukunft jährlich stattfindende Workshop-Reihe an neueste Entwicklungen in der Forschung zu Robotik und Automation an.

„Mensch und Maschine arbeiten zukünftig Hand in Hand“ lautete ein Fazit der Fachmesse „Automatica“, die im vergangenen Jahr erneut in München stattfand. Die Aussage verweist auf die vielfältigen Perspektiven im Feld der Automation und Robotik. Die große Hoffnung: Roboter nehmen Menschen beispielsweise monotone und gesundheitsschädigende Arbeiten ab. Der kommende Workshop bündelt nun die Expertise von Wissenschaftlern der BAuA, aber auch anderer Forschungseinrichtungen sowie von Entwicklern aus der Industrie. Dabei können sich die Teilnehmer über die technologischen Chancen und die Auswirkungen auf die zukünftige Gestaltung der Arbeit austauschen.

Geplante Themen sind Mensch-Roboter-Teams, Wege und Möglichkeiten für eine menschenzentrierte Technik, Sicherheit, Akzeptanz und Produktivität, Hybride Montage sowie Rechtsfragen der Zusammenarbeit von Mensch und Roboter. Das gesamte Programm der Veranstaltung gibt es im Internet unter www.baua.de/termine. Hier ist auch eine Anmeldung möglich. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Eine Anmeldung bis zum 2. März jedoch erforderlich. Weitere Informationen und Anmeldung per E-Mail an grauel.britta@baua.bund.de.

Quelle: BAuA

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Arbeit mit Zeitvertrag: Weniger Stress, aber auch weniger Handlungsspielraum

Factsheet zur zeitlich befristeten Beschäftigung
Dortmund – Etwa jeder elfte Beschäftigte in Deutschland arbeitete 2013 mit einem zeitlich befristeten Arbeitsvertrag. Mit dieser Befristungsquote liegt Deutschland im europäischen Mittelfeld. In der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2012 gab etwa jeder zehnte abhängig Beschäftigte in Vollzeit an, einen befristeten Arbeitsvertrag zu haben. Das neue Factsheet „Zeitlich befristete Beschäftigung: Die Arbeitsbedingungen im Fokus“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) nimmt diese Gruppe unter die Lupe. Das Faktenblatt macht unter anderem deutlich, dass befristet Beschäftigte in Vollzeit weniger Termin- und Leistungsdruck ausgesetzt sind als ihre Kollegen in Festanstellung. Andererseits können Beschäftigte mit Zeitvertrag seltener ihre Arbeit selbst einteilen oder haben einen geringeren Einfluss auf die Arbeitsmenge.

Für viele junge Erwerbstätige beginnt der Einstieg ins Berufsleben mit einem befristeten Arbeitsvertrag. Rund ein Viertel der 15- bis 29-Jährigen gab in der Erwerbstätigenbefragung an, befristet in Vollzeit zu arbeiten. Insgesamt lag die Befristungsquote bei Vollzeitbeschäftigten in der BIBB/BAuA-Befragung 2012 bei rund zehn Prozent. Befristete Vollzeitbeschäftigte gibt es am häufigsten im öffentlichen Dienst (14 Prozent) und im Dienstleistungsbereich (11 Prozent), seltener sind sie im industriellen Bereich (8 Prozent) und im Handwerk (7 Prozent) anzutreffen. Drei von vier befristet Beschäftigten in Vollzeit wünschen sich einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

Bezüglich der körperlichen Arbeitsbedingungen lassen sich keine deutlichen Unterschiede zwischen den Vergleichsgruppen feststellen. Unterschiede gibt es bei einigen wenigen psychischen Arbeitsanforderungen. Dabei scheinen die unbefristet beschäftigten Arbeitnehmer in Vollzeit insbesondere bei der Arbeitsintensität häufiger und auch stärker belastet zu sein. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der wahrgenommenen Zunahme von fachlichen Arbeitsanforderungen und Arbeitsdruck in den vergangenen zwei Jahren. Demgegenüber stehen befristet Beschäftigten weniger arbeitsbezogene Ressourcen, wie Einfluss bei der Arbeit oder Entscheidungsspielraum, zur Verfügung.

Hinsichtlich des Gesundheitszustandes befinden sich beide Gruppen auf einem vergleichbaren, guten Niveau. Insgesamt zeigt die Auswertung, dass es zwischen den befristet und unbefristet Beschäftigten in Vollzeit kaum Unterschiede gibt. Der Praxis empfiehlt das Factsheet, den Handlungsspielraum der befristet Beschäftigten an deren Qualifikation und Berufserfahrung anzupassen.

Das Factsheet „Zeitlich befristete Beschäftigung: Die Arbeitsbedingungen im Fokus“ steht als PDF auf der Internetseite der BAuA unter www.baua.de/arbeitsbedingungen im Bereich BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2012.

Quelle: BAuA

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Neue BetrSichV: Inkrafttreten verschoben

Das Inkrafttreten der neu gefassten Betriebssicherheitsverordnung verschiebt sich auf die Jahresmitte 2015.
BetrSichV und GefStoffV: 89 Änderungen sind vorgesehen

Weil die Bundesländer insgesamt 77 Änderungen für die neugefasste Betriebssicherheitsverordnung und insgesamt 12 Änderungen bei der Änderungsverordnung der Gefahrstoffverordnung wollen, verschiebt sich der Zeitpunkt des Inkrafttretens vom angekündigten 1. Januar 2015 auf den 1. Juni 2015. Die Umsetzung der Änderungen sei mit einem höheren Aufwand verbunden, weswegen das Inkrafttreten ein halbes Jahr nach der Bekanntmachung zulässig ist, erklärt der Bundesrat die Terminverschiebung.

Die Bundesregierung hat der Neufassung im August 2014 zugestimmt.
Die Zustimmung des Bundesrates erfolgte am 28. November 2014.

Quelle: arbeitssicherheit.de

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EU-OSHA veröffentlicht kostenlosen E-Leitfaden zum Management von Stress und psychosozialen Risiken bei der Arbeit

Im Rahmen ihrer Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze – den Stress managen“ veröffentlichte die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) heute ihren E-Leitfaden zum Management von Stress und psychosozialen Risiken bei der Arbeit. Stress ist ein bedeutender Problembereich im Zusammenhang mit Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in etwa 80 % der europäischen Unternehmen und eine der Hauptursachen für Arbeitsausfalltage in Europa. Allerdings verfügen weniger als ein Drittel der europäischen Unternehmen über Verfahren zum Umgang mit arbeitsbedingtem Stress. Der E-Leitfaden ist ein praktisches Tool, das sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer – besonders in kleinen Unternehmen – dabei unterstützt, Stress und psychosoziale Risiken besser zu verstehen und zu managen.

mehr: https://osha.europa.eu/de/press/press-releases/eu-osha-launches-free-e-guide-on-managing-stress-and-psychosocial-risks-at-work

Quelle: EU-OSHA

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Denk an mich. Dein Rücken: Uni-Alltag durch kleine Bewegungspausen rückenfreundlicher machen

Bereits kleine Bewegungspausen können dabei helfen, den Uni-Alltag rückenfreundlicher und gesünder zu gestalten. Darauf weisen die Träger der Präventionskampagne „Denk an mich. Dein Rücken“ gemeinsam mit Professor Ingo Froböse von der Deutschen Sporthochschule Köln hin. In einem kurzen Video für den Facebook-Auftritt „Deutschland bewegt Herbert“ erklärt Froböse, wie Studierende dem Bewegungsmangel entgegenwirken können. Das Video ist unter http://www.facebook.de/deutschlandbewegtherbert und auf der Website der Kampagne www.deinruecken.de frei einsehbar.

In der Vorlesung, in der Bibliothek und beim Lernen daheim – der Alltag der Studierenden in Deutschland ist geprägt von zunehmender Bewegungsarmut. „Für den Rücken ist dieses Dauersitzen eine ziemliche Belastung“, erklärt Froböse. Um Beschwerden vorzubeugen, sei regelmäßige Aktivität besonders wichtig. Rund 150 Minuten in der Woche reichen laut Weltgesundheitsorganisation bereits aus, um positive Wirkung zu erzielen. „Es muss dafür nicht immer Sport sein“, sagt der Wissenschaftler. „Man kann dieses Pensum auch in kleinen Portionen von 10 Minuten sammeln. Jeder Bewegungsreiz ist wichtig.“

Wer seinem Rücken etwas Gutes tun möchte, sollte also entsprechende Gelegenheiten nutzen: das Sitzen regelmäßig durch bewegte Pausen unterbrechen, die Treppe statt den Fahrstuhl nehmen oder mit dem Fahrrad statt mit dem Bus zur Uni fahren. Für bewegte Pausen stellt die Kampagne ein Poster mit Ausgleichsübungen bereit, das unter www.deinruecken.de, Webcode dam18506 heruntergeladen werden kann.

Hintergrund „Denk an mich. Dein Rücken“
In der Präventionskampagne „Denk an mich. Dein Rücken“ arbeiten die Berufsgenossenschaften, Unfallkassen, ihr Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und die Knappschaft zusammen. Gemeinsam verfolgen sie das Ziel, Rückenbelastungen zu verringern.

Weitere Informationen unter www.deinruecken.de

Quelle: DGUV

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