Donnerstag, April 18, 2024
StartAblageMeldungen zur Arbeitssicherheit 2009

Meldungen zur Arbeitssicherheit 2009

Dezember 2009
23.12.2009 Seminarangebot der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2010 veröffentlicht 
23.12.2009 Taschenscheibe macht Umgang mit Gefahrstoffen sicherer 
23.12.2009 Das ändert sich im kommenden Jahr
04.12.2009 Arbeitszeit ist Lebenszeit 
November 2009
27.11.2009 Kampagne für gesunde Arbeitsplätze zum Thema Gefährdungsbeurteilung geht zu Ende 
27.11.2009 Gipfeltreffen zur Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“ – Gefährdungsbeurteilungen 
27.11.2009 Anforderungen an Produzenten, Importeure und Händler 
27.11.2009 Auch der Besuch der betrieblichen Weihnachtsfeier ist unfallversichert 
27.11.2009 Ein Drittel aller Erwerbstätigen klagt über psychische Belastungen 
04.11.2009 Gefährdungsbeurteilung – der Schlüssel zu einem besseren Arbeitsumfeld 
04.11.2009 Tipps zur betrieblichen Pandemieplanung 
Oktober 2009
29.10.2009 Erfolgsfaktor Stress managen 
29.10.2009 Ein Klick zu sicheren Produkten 
29.10.2009 Gefährdungsbeurteilung fördert Gesundheit und Wettbewerbsfähigkeit 
29.10.2009 Auskunftsstelle und Taschenscheibe machen Umgang mit Gefahrstoffen sicherer 
29.10.2009 Symposium „Arbeitsgestaltung und Produkte für Ältere“ 
20.10.2009 Im Fokus der Europäischen Woche: die Rolle der Gefährdungsbeurteilung bei der Reduzierung arbeitsbedingter Erkrankungen 
20.10.2009 Ideen zum Schutz vor unsichtbaren Gefahren gesucht 
19.10.2009 Zahl der Arbeitsunfälle im ersten Halbjahr 2009 stark gesunken 
19.10.2009 Besser arbeiten mit der richtigen Beleuchtung 
September 2009
28.09.2009 Unternehmerforum für Arbeitsfähigkeit in Dresden 
28.09.2009 Gute Arbeit bekommt jedem Alter 
28.09.2009 Poster informiert über neue Einstufung und Kennzeichnung 
28.09.2009 Rückrufmanagement: Neuer Online-Dienst der BAuA 
28.09.2009 Risikofaktoren für die Kniegelenksarthrose ermittelt 
28.09.2009 REACH-Info 5 beleuchtet die Lieferkette unter REACH 
28.09.2009 Richtig arbeiten im Knien und Hocken 
28.09.2009 Disability Management: Berufliche Chance für Ärzte und Therapeuten 
23.09.2009 Fast jeder zweite Beschäftigte geht krank zur Arbeit
08.09.2009 Chemikalien: Öffentliche Kommentierung zu besorgniserregenden Stoffen eröffnet 
August 2009
24.08.2009 „Mit Sicherheit den Alltag meistern“ 
24.08.2009 Neues Portal zur Gefährdungsbeurteilung eröffnet 
24.08.2009 Neuer Helpdesk informiert über Chemikalienrecht 
24.08.2009 Bibliothek erweitert Angebot im Internet 
24.08.2009 Stürzen häufigste Unfallursache bei der Arbeit 
24.08.2009 Ausschüsse für die Ermittlung von Technischen Regeln
24.08.2009 Verordnungsentwurf über gefährliche optische Strahlung am Arbeitsplatz vorgelegt 
24.08.2009 Was tun bei psychischen Belastungen in der Berufsausbildung? 
05.08.2009 Liste der Berufskrankheiten wird erweitert 
05.08.2009 Auch Minijobber müssen zur gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet werden  
05.08.2009 Hilfe bei REACH 
05.08.2009 Broschüre zu Hautkrankheiten in der Entsorgungswirtschaft 
Juli 2009
31.07.2009 Gehörschutz wirkt nur bei richtiger Benutzung 
31.07.2009 Wenn das Postfach überläuft 
31.07.2009 Neue Impulse für einen starken Arbeitsschutz 
31.07.2009 Praxismodell zur Arbeitszeitberatung entwickeln und erproben
31.07.2009 Arbeiten mit Erkrankung birgt Risiken 
Juni 2009
15.06.2009 BGIA-Arbeitsmappe hilft bei Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung
14.06.2009 Bei einem Arbeitsunfall zum Durchgangsarzt!
07.06.2009 Stress am Arbeitsplatz: Was tun? 
07.06.2009 Arbeiten im Freien: Mit heiler Haut davonkommen 
07.06.2009 Gesundheit als Treiber für Innovation und Produktivität 
07.06.2009 Handverletzungen häufigste Folge von Arbeitsunfällen 
Mai 2009
17.05.2009 Explosionsschutzportal 
16.05.2009 Hilfe bei REACH 
16.05.2009 Fachkonferenz „Für eine neue Kultur der Arbeit“ empfiehlt verstärkte Mitarbeiterorientierung in der Krise 
16.05.2009 ABAS beteiligt Praxis an Aktualisierungsprozess 
16.05.2009 Prävention lohnt sich – gerade in Zeiten der Krise
09.05.2009 Gesetzliche Unfallversicherung: Persönlich Budgets werden noch selten in Anspruch genommen 
09.05.2009 Tödliche Arbeitsunfälle auf historischem Tiefstand 
05.05.2009 Unfallversichert bei beruflichen Auslandsaufenthalten 
05.05.2009 Lange Arbeitszeiten wirken sich auf die Gesundheit aus 
05.05.2009 Was Sie schon immer über Gefahrstoffe wissen wollten 
April 2009
19.04.2009 Mikrobiologische Hintergrundwerte in der Außenluft  
19.04.2009 Stäube an Arbeitsplätzen und in der Umwelt – Begriffsbestimmung
19.04.2009 REACH-Helpdesk stellt Informationen auf Deutsch ins Netz 
05.04.2009 Europäische Erwerbstätige sehen sich immer mehr mit neuen Gesundheitsrisiken durch Gefahrstoffe konfrontiert 
05.04.2009 Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung VBG stabil 
05.04.2009 Neue Impulse für den betrieblichen Gesundheitsschutz 
05.04.2009 Ratgeber „Safe and Sound“ veröffentlicht 
05.04.2009 Körperliche Arbeit erträglich gestalten mit dem Kraftatlas 
05.04.2009 Zahl der tödlichen Arbeits- und Wegeunfälle sinkt 2008 erneut 
März 2009
26.03.2009 Neue Symbole für Gefahrstoffe
19.03.2009 Auskunftssystem zu Biomonitoring online 
19.03.2009 Europäische Ansätze der Prävention von Mobbing 
19.03.2009 Logikeinheiten für Sicherheitsfunktionen nach Anhang IV Maschinenrichtlinie 
19.03.2009 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz interAKTIV 
19.03.2009 Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht! 
19.03.2009 Erste Hilfe rettet Leben
19.03.2009 Gericht bescheinigt: Werbung mit dem Hinweis „CE-geprüft“ ist irreführend! 
13.03.2009 Europäischer Gerichtshof bestätigt deutsches Unfallversicherungssystem
13.03.2009 Tödliche Arbeitsunfälle auf historischem Tiefstand 
13.03.2009 Arbeitnehmer- und Verbraucherschutz 
06.03.2009 Monopol der gesetzlichen Unfallversicherung mit Europarecht vereinbar 
03.03.2009 Wegfall der Datenbank „Ermächtigte Ärzte“ 
03.03.2009 Hinweise zum neuen Meldeverfahren in der Sozialversicherung 
03.03.2009 Nicht alle Narreteien sind unfallversichert 
03.03.2009 Diagnose Krebs muss nicht das berufliche Aus bedeuten 
Februar 2009
06.02.2009 Experten-Workshop zum Tag der Rückengesundheit 
06.02.2009 Führungskompetenzen in der Arbeitssicherheit
06.02.2009 EU-Parlament beschließt Verbot gefährlicher Abbeizmittel 
Januar 2009
27.01.2009 Gesundheitsgefährdung bei der Arbeit mit Schweißzangen nicht bestätigt 
27.01.2009 Arbeit gestalten, geistige Fitness erhalten
27.01.2009 EU-Parlament beschließt Verbot gefährlicher Abbeizmittel 
16.01.2009 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) tritt in Kraft 
16.01.2009 Informationen zu gefahrstoffhaltigen DDR-Produkten 
16.01.2009 Importeure haften wie Hersteller 
16.01.2009 BGIA-Handbuch: 2. Ergänzungslieferung XII/2008 
16.01.2009 Fallversuche mit Kombinationen von Persönlicher Schutzausrüstung 
16.01.2009 Fachzeitschriften 
16.01.2009 „DGUV Kompakt“: Neuer Newsletter der DGUV 
16.01.2009 Zwei Arbeiter ersticken im rostigen Wasserrohr

Seminarangebot der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2010 veröffentlicht

Das Seminarangebot für 2010 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ist jetzt erschienen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Recht- und Regelsetzung: Neben aktuellen Informationen zum Gefahrstoffrecht gibt es Seminare zur Maschinenrichtlinie, zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, zur Betriebssicherheitverordnung und zu Rechtsfragen des Arbeitsschutzes. Zudem unterstützt die BAuA mit passenden Veranstaltungen Unternehmen bei der Zulassung von Chemikalien und Bioziden. Weiterer Schwerpunkt ist die Ausbildung zum Gesundheitsmanager im Betrieb, für die Grundkurse und Aufbaukurse angeboten werden. Darüber hinaus führt die BAuA Seminare zum Thema „Psychische Belastungen und Beanspruchungen“ durch.

Weitere Informationen: www.baua.de/termine.

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

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Taschenscheibe macht Umgang mit Gefahrstoffen sicherer

Mit der „EMKG Taschenscheibe“ hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) auf der Fachmesse A+A in Düsseldorf im November 2009 eine Neuheit vorgestellt. Damit haben die Chemiker in der BAuA ein Hilfsinstrument entwickelt, um inhalative Gefährdungen in Betrieben schnell und sicher zu ermitteln. In nur vier Schritten lassen sich mit der Taschenscheibe Maßnahmen gegen Gefährdungen durch Einatmen von gefährlichen Stoffen finden. Sie macht sich dabei das von der BAuA entwickelte „Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe – EMKG“ zu Nutze, mit dem Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen beurteilt werden (www.einfaches-massnahmenkonzept-gefahrstoffe.de).

Die Scheibe ist als Unterstützung für Arbeitsschutzpraktiker im Betrieb gedacht. Ganz einfach und ohne besondere Vorkenntnisse kann man damit die erforderlichen Maßnahmen durch Informationen aus Sicherheitsdatenblättern und Betriebsbegehungen ableiten. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen können Probleme frühzeitig erkennen und Handlungsschwerpunkte setzen.

Die „EMKG Taschenscheibe“ kann in kleinen Mengen kostenlos bezogen werden über das Informationszentrum der BAuA, Postfach 17 02 02, 44061 Dortmund, Telefon 0231 9071-2071, Fax 0231 9071-2679, E-Mail: info-zentrum@baua.bund.de.

Fotos der Taschenscheibe befinden sich in der Rubrik Pressematerialien.

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

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Das ändert sich im kommenden Jahr

Das Jahr 2010 bringt auch eine Reihe von Änderungen für die gesetzliche Unfallversicherung. Zum Jahreswechsel geben Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sich erstmals ein gemeinsames Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit. Es wird auch eine neue zentrale Servicenummer geben. Ab Januar prüfen die Betriebsprüfer der Rentenversicherung auch die Daten, die der Arbeitgeber zur gesetzlichen Unfallversicherung gemeldet hat. Weitere Änderungen betreffen die beitragsrechtliche Behandlung von Wertguthaben in der Unfallversicherung.
Gemeinsames Erscheinungsbild

Mit Jahresbeginn 2010 ändert sich das Erscheinungsbild der gesetzlichen Unfallversicherung. Zukünftig werden Berufsgenossenschaften und Unfallkassen ein gemeinsames Design in ihrer Öffentlichkeitsarbeit verwenden. Zentrales Element ist ein einheitliches Logo, welches das bisherige Signet der Berufsgenossenschaften mit dem Blau der Unfallkassen kombiniert. „Dies ist ein Meilenstein hin zu einer einheitlichen Außendarstellung der gesetzlichen Unfallversicherung“, sagt Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). „Wir erhöhen damit die Sichtbarkeit und Wiedererkennung der gesetzlichen Unfallversicherung mit dem Ziel, diesen Zweig der Sozialversicherung und seine Leistungen insgesamt bekannter zu machen.“ Noch wüssten zu wenige Menschen über die Absicherung gegen Arbeits-, Schul- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten Bescheid.
Übergang der Betriebsprüfungen

Aufgrund einer Entscheidung des Gesetzgebers im zweiten Mittelstandsentlastungsgesetz prüft ab 2010 die gesetzliche Rentenversicherung im Auftrag der Unfallversicherung, die vom Arbeitgeber gemeldeten Daten zur Unfallversicherung. Die Jahrgänge bis 2008 werden jedoch weiterhin von den Betriebsprüfern der gesetzlichen Unfallversicherung geprüft.
Beiträge auf Wertguthaben

Beim Beitrag zur Unfallversicherung müssen Arbeitgeber ab 1. Januar 2010 eine Änderung bei der Behandlung von Wertguthaben beachten. Aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung mit ihrem Arbeitgeber können Beschäftigte Arbeitsentgelt in ein Wertguthaben übertragen, um dieses später im Rahmen der Altersteilzeit oder eines Sabbaticals zu entnehmen. Einige Berufsgenossenschaften erheben Beiträge bisher erst bei der Auszahlung dieser Wertguthaben. Zukünftig müssen Beiträge auf Wertguthaben einheitlich in der gesamten Unfallversicherung dann gezahlt werden, wenn sie entstehen. Arbeitgeber mit einer entsprechenden betrieblichen Vereinbarung sollten die entsprechenden Hinweise ihrer Berufsgenossenschaft – auch zum Umgang mit bereits bestehenden Wertguthaben – beachten.
Neue gemeinsame Infoline

Ab dem 04.01.2010 wird eine neue zentrale und kostenfreie Servicenummer für die gesetzliche Unfallversicherung eingerichtet: Unter 0800 6050404 ist dann die „Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung“ von Montag bis Freitag, in der Zeit von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Dort erhalten Unternehmer und Versicherte Auskunft zu allen Fragen, die die gesetzliche Unfallversicherung betreffen. Wenn nötig werden sie auch weiter vermittelt an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

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Arbeitszeit ist Lebenszeit

4. Würzburger Forum der VBG thematisiert gesundes und sicheres Arbeiten

Arbeitszeit ist Lebenszeit – wie man diese Arbeitszeit gut und sicher gestaltet, wird heute und morgen auf dem 4. Würzburger Forum der gesetzlichen Unfallversicherung VBG thematisiert. Die Intention des Forums für die Branche Glas & Keramik erklärte Dr. Andreas Weber, Leiter des Präventionsstabs Glas-Keramik in der VBG-Bezirksverwaltung Würzburg: „Auch Dank unserer Präventionsarbeit sind nur noch 5 Prozent der Arbeitsunfälle technisch bedingt. Auf fehlerhaftes Verhalten sind hingegen noch drei von vier Arbeitsunfälle zurückzuführen. Da setzen wir an.“

Im Arbeitsalltag spielt die persönliche Wahrnehmung eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht gefährliche Situationen zu erkennen und zu bewältigen. Doch wie läuft diese Wahrnehmung ab? Das thematische Spektrum reicht vom unfallfreien Arbeiten hin zu psychischen Belastungen und Stress am Arbeitsplatz. Neben Experten der LMU-München, des Würzburger Landgerichts oder der VBG, veranschaulicht der Extrembergsteiger Hans Kammerlander die Gefahren und Risiken seines Berufs anhand der Besteigung des K2. Für Kammerlander ist eine Bergtour erst erfolgreich, wenn er wieder gesund im Tal angekommen ist. Aus diesem Grund setzt er sich bewusst mit Risiken auseinander.

Quelle: Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)

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Kampagne für gesunde Arbeitsplätze zum Thema Gefährdungsbeurteilung geht zu Ende

„Bei mehr als täglich 450 arbeitsbedingten Todesfällen in Europa kann auch in der derzeitigen Wirtschaftskrise Sicherheit und Gesundheitsschutz nicht als Luxus gelten.“ Diesen Standpunkt vertrat Jukka Takala, Direktor der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA), beim Abschluss der weltweit größten Kampagne zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am 17. November in Bilbao (Spanien).

Neben Jukka Takala sprachen bei dieser Schlussveranstaltung auch Sven Otto Littorin, schwedischer Minister für Beschäftigung (als Repräsentant des schwedischen EU-Ratsvorsitzes), Celestino Corbacho, spanischer Minister für Beschäftigung und Einwanderung, sowie Gemma Zabaleta, Ministerin für Beschäftigung der baskischen Regionalregierung.

Der schwedische Minister Sven Otto Littorin stellte fest: „Geld, das für die Gesundheit und Sicherheit unserer Arbeitnehmer aufgewendet wird, muss als Investition betrachtet werden und nicht als Kostenfaktor, insbesondere vor dem Hintergrund, dass 6 % des europäischen BIP durch Arbeitsunfälle und Krankheit verloren gehen.“ Ferner bekräftigte er, dass „Programme für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit dazu beitragen können, dass wir besser gerüstet sind für die künftigen Herausforderungen, die sich uns angesichts der demografischen Entwicklung und einer immer stärker globalisierten Weltwirtschaft stellen.“

Die Kampagne der EU-OSHA hat dazu beigetragen, das Bewusstsein zu stärken, dass Gefährdungsbeurteilung ein Grundbaustein für gutes Gesundheits- und Sicherheitsmanagement darstellt und dabei hilft, gute praktische Lösungen zu ermitteln. Eine gründliche und regelmäßige Beurteilung der Gefahren am Arbeitsplatz, dies hat die Kampagne klargemacht, kann von Organisationen jedweder Größe mit einfachen Mitteln wirkungsvoll durchgeführt werden. In der Tat sollte gutes Arbeitssicherheitsmanagement als Investition und nicht als Kostenfaktor betrachtet werden. Denn es zahlt sich in Form von erhöhter Produktivität aus und ist somit betriebswirtschaftlich sinnvoll.

Es wurden erste Ergebnisse der Europäischen Unternehmensumfrage über neue und aufkommende Risiken (ESENER) angekündigt. Dabei ist insbesondere die Zahl der Organisationen unterschiedlicher Größe auffallend, die Gefährdungsbeurteilungen durchführen. Aus der Umfrage geht hervor, dass trotz der gesetzlichen Verpflichtung, regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen, zwischen 10 und 15 % der Unternehmen mit 10 bis 50 Angestellten weder eine Gefährdungsbeurteilung noch eine Arbeitsplatzüberprüfung informellerer Art vornehmen. Die Umfrage zeigt ferner, dass mit abnehmender Größe der Unternehmen die Wahrscheinlichkeit zunimmt, die Gefährdungsbeurteilung an einen externen Dienstleister zu übertragen. 40 % der kleinen Unternehmen (mit 10 bis 19 Angestellten) nehmen einen externen Dienstleister in Anspruch, während es bei den großen Unternehmen (mit 250 bis 499 Angestellten) nur 17 % sind. In der EU-27 beauftragt mehr als ein Drittel (36 %) einen externen Dienstleister mit der Durchführung ihrer Gefährdungsbeurteilung, wobei zwischen den verschiedenen Ländern große Unterschiede festzustellen sind.

Schließlich gab die EU-OSHA noch einen Vorgeschmack auf ihr kostenfreies Online-Tool zur Gefährdungsbeurteilung (ORA), das kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung wesentlich erleichtern wird.

Quelle: European Agency for Safety and Health at Work

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Gipfeltreffen zur Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“ – Gefährdungsbeurteilungen

Die Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz und ihre Bedeutung insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen werden am 17. November 2009 im Mittelpunkt einer hochkarätigen Veranstaltung im spanischen Bilbao stehen. Das von der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) und dem schwedischen EU-Ratsvorsitz organisierte Gipfeltreffen bildet den Abschluss der Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“ zum Thema Gefährdungsbeurteilung, in deren Rahmen während der letzten beiden Jahre praktische Wege herausgestellt wurden, um mit Gefährdungen bei der Arbeit umzugehen und sie zu mindern.

Bei dem Europäischen Gipfeltreffen zur Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“ werden EU-Regierungsminister, Vertreter der Kommission und Fachleute für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit die Höhepunkte dieser Kampagne zur Gefährdungsbeurteilung noch einmal Revue passieren lassen. Mit dem schwedischen Arbeitsminister, Herr Littorin, als Vertreter des EU-Ratsvorsitzes, und dem spanischen Minister für Beschäftigung und Einwanderung, Herr Corbacho, nehmen zwei hochrangige Politiker an der Eröffnung des Gipfels und der anschließenden Pressekonferenz teil.

Bei dieser Veranstaltung findet auch die Preisverleihung im Rahmen des paneuropäischen Fotowettbewerbs statt; darüber hinaus sind Präsentationen einiger unserer insgesamt 43 EU-Kampagnenpartner vorgesehen, die Einblick in unsere ersten Praxiserfahrungen mit Kampagnenpartnerschaften bieten, und die Gewinner des Wettbewerbs für gute praktische Lösungen werden ebenfalls vorgestellt. Ausgezeichnet werden Organisationen, die neue Wege gefunden haben, um europäischen Arbeitnehmern ein sicheres Arbeiten zu ermöglichen.

Darüber hinaus werden einige erste Ergebnisse der Europäischen Unternehmensumfrage über neue und aufkommende Risiken (ESENER) vorgestellt, einer mit 2,6 Mio. Euro ausgestatteten Studie, die völlig neue Einblicke in europäische Organisationen und die Art und Weise bietet, wie neue Risiken im Zusammenhang mit sich verändernden Arbeitsplätzen vorweggenommen und wie mit ihnen umgegangen wird; außerdem wird die Frage beleuchtet, welche Form der Unterstützung für diese Zwecke unter Umständen erforderlich ist.

Mithilfe der Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“ wurden in den vergangenen zwei Jahren Wert und Nutzen der Gefährdungsbeurteilung als Schlüssel für wirklich sichere und gesunde Arbeitsplätze herausgestellt. Der Direktor der EU-OSHA, Jukka Takala, formuliert es so: „Mit einer guten Gefährdungsbeurteilung können wir viele Arbeitsunfälle verhindern – und diese Unfälle gibt es in der EU alle viereinhalb Sekunden. Wir müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Sicherheitsbeauftragte und politische Entscheidungsträger dringend dafür sensibilisieren, dass eine richtig durchgeführte Gefährdungsbeurteilung der Schlüssel für wirklich sichere und gesunde Arbeitsplätze ist.“

Die Agentur hat eine Vielzahl von Materialien kostenlos zur Verfügung gestellt, um Unternehmen und insbesondere KMU bei der systematischen und sorgfältigen Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen zu unterstützen und so zu ermitteln, was sie tun müssen, damit ihre Arbeitnehmer sicher arbeiten können. Bei dem Gipfeltreffen wird der Direktor der EU-OSHA, Dr. Takala, ein neues Online-Tool zur Gefährdungsbeurteilung inklusive Checklisten und Plänen vorstellen, um das Verfahren der Gefährdungsbeurteilung zu entmystifizieren. Dieses kostenlose Tool wird in Zusammenarbeit mit den EU-Sozialpartnern entwickelt.

Näheres zur Abschlussveranstaltung finden Sie unter http://osha.europa.eu/en/campaigns/hw2008/europeansummit

Weiterführende Informationen zur Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“ – Gefährdungsbeurteilungen sind abrufbar unter http://osha.europa.eu/en/campaigns/hw2008/

Quelle: European Agency for Safety and Health at Work

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Anforderungen an Produzenten, Importeure und Händler

REACH Info 6 befasst sich mit Erzeugnissen

Zwar besteht alles aus Atomen und Molekülen, das neue europäische Chemikalienrecht REACH unterscheidet jedoch zwischen Stoffen und Gemischen auf der einen und Erzeugnissen auf der anderen Seite. Da Erzeugnisse im Regelfall keine Registrierungspflichten nach sich ziehen, kommt es zu Problemen in der Praxis, wenn es um die Abgrenzung beider Begriffe geht. Hier klärt REACH Info 6 auf, die soeben erschienen ist. Mit der Broschüre unter dem Titel „Erzeugnisse – Anforderungen an Produzenten, Importeure und Händler“ informiert der REACH-CLP-Helpdesk bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Unternehmen, die Erzeugnisse im Rahmen der REACH-Verordnung produzieren, importieren oder liefern.

Bei Erzeugnissen ist laut REACH-Verordnung die äußere Form entscheidend für die Funktion. Die chemische Zusammensetzung des Gegenstandes spielt hingegen nur eine untergeordnete Rolle. So kann ein Tisch aus Holz, Kunststoff oder Metall bestehen. REACH definiert ihn als Erzeugnis, weil die Funktion des Tisches nicht durch die Materialien, sondern durch Form, Oberfläche und Gestalt bestimmt wird. Entsprechend fallen Gegenstände wie Computer, Autoreifen oder Verpackungen in die Kategorie Erzeugnisse. Salze, Sand, Seife oder auch Schweißdraht behandelt REACH hingegen als Stoffe oder Gemische, da ihre Funktion im Wesentlichen von der chemischen Zusammensetzung abhängt. Bereits jetzt wird deutlich, dass es durchaus Grenzbereiche der Zuordnung gibt. Durch anschauliche Beispiele bringt REACH-Info 6 einen Überblick ins System der Zuordnung.

Erzeugnisse müssen zwar unter REACH nicht registriert werden, dennoch können auch auf Produzenten, Importeure und Lieferanten von Erzeugnissen Verpflichtungen zukommen. Insbesondere dann, wenn die Erzeugnisse besonders besorgniserregende Stoffe enthalten. Dazu gehören beispielsweise Stoffe, die das Erbgut verändern können oder lange in der Umwelt bleiben. Diese Stoffe werden in einer gesonderten Liste aufgeführt. Wenn die Erzeugnisse eines Produzenten oder Importeurs mehr als 0,1 Prozent eines besonders besorgniserregenden Stoffes enthalten und zudem die Gesamtmenge des Stoffes die Schwelle von einer Tonne pro Jahr überschreitet, muss der Lieferant seine Abnehmer über diese Stoffe unterrichten. Zudem hat der Verbraucher das Recht, Informationen über solche Stoffe in Erzeugnissen beim Lieferanten einzuholen. Befragte Händler müssen dann Auskunft darüber geben, ob Produkte wie Möbelstücke, eine Luftmatratze oder ein Kinderspielzeug besonders besorgniserregende Stoffe enthalten.

Die Broschüre REACH Info 6 „Erzeugnisse – Anforderungen an Produzenten, Importeure und Händler“ unter der REACH-Verordnung kann in kleinen Mengen kostenlos über das Informationszentrum der BAuA bezogen werden, Postfach 17 02 02, 44061 Dortmund, Telefon 0231.90 71 29 71, Fax 0231.90.71 26 79, E-Mail: info-zentrum@baua.bund.de.

Darüber hinaus steht die Broschüre im PDF-Format auf der Homepage des REACH-CLP-Helpdesks unter www.reach-clp-helpesk.de in der Rubrik Broschüren zum Herunterladen bereit.

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

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Auch der Besuch der betrieblichen Weihnachtsfeier ist unfallversichert

Weihnachten und der Jahreswechsel sind in vielen Betrieben willkommener Anlass zum Feiern. Was aber, wenn dabei ein Unfall passiert? Wird die Feier vom Arbeitgeber oder mit seiner Billigung und Unterstützung zur Förderung des betrieblichen Miteinanders veranstaltet, stehen Betriebsangehörige unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin.

Weitere Voraussetzungen für den Versicherungsschutz: Die Veranstaltung muss grundsätzlich allen Beschäftigten offenstehen, mindestens 20 Prozent der Mitarbeiter und der Unternehmer selbst oder sein Beauftragter nehmen teil. Versicherungsschutz besteht auch, wenn wegen der Größe eines Unternehmens Weihnachtsfeiern in einzelnen Abteilungen organisiert werden.

Versichert ist in all diesen Fällen auch der Hin- und Rückweg der Teilnehmer. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind zum Beispiel Unfälle durch starken Alkoholgenuss, oder die Unterbrechung des Heimwegs aus privaten Gründen. Nicht versichert sind mitfeiernde Familienangehörige, ehemalige Betriebsangehörige oder Gäste, ebenso wenig private Feiern, zum Beispiel anlässlich eines Geburtstages oder der Beförderung eines Mitarbeiters. Dies gilt selbst dann, wenn eine derartige Feier im Betrieb stattfindet.

Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

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Ein Drittel aller Erwerbstätigen klagt über psychische Belastungen

Aktuelle Ergebnisse des Gesundheitsmonitors der Bertelsmann Stiftung
Der tragische Tod des Nationaltorwarts Robert Enke wirft erneut ein Schlaglicht auf die immer noch mit Tabu belegten psychischen Erkrankungen. Dabei haben sich psychische Beschwerden längst zu einer Volkskrankheit entwickelt, wie auch die Ergebnisse des aktuellen Gesundheitsmonitors der Bertelsmann Stiftung belegen. Dieser regelmäßig durchgeführten repräsentativen Umfrage zufolge klagt jeder dritte Erwerbstätige über psychische Belastungen, mehr als 20 Prozent der deutschen Bevölkerung suchen innerhalb eines Jahres wegen psychischer Probleme einen Arzt auf.

Die unsicheren wirtschaftlichen Verhältnisse verschärfen die Situation: 52 Prozent der Menschen in befristeten Arbeitsverhältnissen klagen über psychische Belastungen. Aber auch rein subjektiv erlebte Zukunftssorgen, wie arbeitslos (46 Prozent) und durch neue Technologien überflüssig (50 Prozent) zu werden oder im Fall von Arbeitslosigkeit keine neue Arbeit zu finden (41 Prozent), gehen mit einem erhöhten Risiko psychischer Beschwerden einher.

Selbst ohne Sorgen um die berufliche Zukunft haben schwierige Arbeitsbedingungen einen negativen Einfluss auf das Wohlbefinden: Wer mehr als fünf Tage die Woche arbeitet (42 Prozent) oder täglich einen Arbeitsweg von mindestens 30 Minuten zu bewältigen hat (38 Prozent), wird häufiger psychisch krank. Ebenso kann das Betriebsklima die Psyche beeinträchtigen. Dies trifft vor allem zu, wenn der Entzug von Vergünstigungen (47 Prozent), Abmahnungen (52 Prozent) oder Kündigung (49 Prozent) im Falle von häufigerer oder längerer Krankschreibung zu erwar-ten sind.

Spätestens hier wird deutlich, dass häufige psychische Erkrankungen im Arbeitsumfeld auch auf Führungsprobleme hinweisen können. „Viele Arbeitgeber haben dies erkannt und führen intensive Schulungsmaßnahmen für ihre Führungskräfte durch“, sagt Dr. Jan Böcken von der Bertelsmann Stiftung. Dies ist auch ein Ansatz, die Konflikte an den Berührungsstellen zwischen beruflichem und privatem Bereich in den Griff zu bekommen. „Wir wissen aus den Zahlen des Gesundheitsmonitors, dass das Risiko einer psychischen Beeinträchtigung beispielsweise bei Organisationsproblemen in der Kinderbetreuung doppelt so hoch ist. Diese Probleme sind häufig viel leichter zu bewältigen, wenn Führungskraft und Mitarbeiter gemeinsam nach Lösungen suchen“, so Jan Böcken.

Der Gesundheitsmonitor der Bertelsmann Stiftung befragt zweimal jährlich 1.500 Personen zu aktuellen Themen im Politikfeld Gesundheit. Die Befragten repräsentieren den Bevölkerungsdurchschnitt. Aufgrund der Komplexität der Fragen werden die Fragen schriftlich gestellt.

Rückfragen an: Dr. Jan Böcken, Telefon: 0 52 41 / 81-81 462
E-Mai: Jan.Boecken@Bertelsmann-Stiftung.de

Dr. Juliane Landmann, Telefon: 0 52 41 / 81-81 245
E-Mail: Juliane.Landmann@Bertelsmann-Stiftung.de

Weitere Informationen: Jan Böcken, Bernard Braun, Juliane Landmann (Hrsg.)
Gesundheitsmonitor 2009 – Gesundheitsversorgung und Gestaltungsoptionen aus der Perspektive der Bevölkerung

Informationen für Entscheider in Ministerien und Kommunalverwaltungen, Politiker, Entscheidungsträger in der gesundheitlichen Selbstverwaltung, Wissenschaftler und Patientenvertreter
2009, 288 Seiten
ISBN 978-3-86793-052-9
37,00 EUR

Andreas Henke, Pressestelle
Bertelsmann Stiftung

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Gefährdungsbeurteilung – der Schlüssel zu einem besseren Arbeitsumfeld

„Durch bessere Praktiken bei der Gefährdungsbeurteilung können wir viele Arbeitsunfälle, die tagtäglich überall in Europa passieren, verhindern“, sagt Dr. Jukka Takala, Direktor der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA). Dr. Takala wird in der nächsten Woche zu Besuch in Schweden sein und dort eine Rede auf einer hochrangigen Konferenz halten, die dem Thema Integration in den Arbeitsmarkt gewidmet ist und im Rahmen der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft veranstaltet wird.

Die Konferenz findet am 26. und 27. Oktober in Stockholm statt. Im Rahmen des Schwerpunktes, den der schwedische Ratsvorsitz sich gesetzt hat, nämlich Ausgrenzung zu bekämpfen, sollen auf der Konferenz Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit als ein Instrument für die Integration in den Arbeitsmarkt analysiert werden. Dr. Takala wird den Zusammenhang zwischen Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie Produktivität, Wettbewerbsfähigkeit und Wiedereingliederungsmanagement als entscheidenden Beitrag zur Integration in den Arbeitsmarkt erörtern. Außerdem wird er einen Bericht der EU-OSHA, „Personelle Vielfalt und Gefährdungsbeurteilung: Alle müssen berücksichtigt werden“ präsentieren, der die Notwendigkeit betont, eine umfassende Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, die bei der Feststellung und Vorbeugung von Risiken der Vielfalt der Arbeitnehmer Rechnung trägt. Der Bericht enthält interessante Beispiele für die Vorbeugung von Risiken bei besonders gefährdeten Arbeitnehmern, wie Wanderarbeitnehmern Arbeitnehmern mit Behinderungen, jüngeren und älteren Arbeitnehmern, Frauen und Zeitarbeitnehmern.

Die Konferenz ist eine Folgemaßnahme der informellen Ministerratssitzung, die am 8. und 9. Juli dieses Jahres in Jönköping stattfand. Schwerpunkt der Konferenz wird es sein, die besten Methoden zu ermitteln, mit denen Ausgrenzung bekämpft und es den Arbeitnehmern angesichts der der weltweiten Wirtschaftskrise ermöglicht werden kann, ihren Arbeitsplatz zu behalten. An der Konferenz werden u.a. Experten, Wissenschaftler sowie Vertreter von Organisationen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden aus ganz Europa teilnehmen.

Lesen Sie mehr:

Bericht „Personelle Vielfalt und Gefährdungsbeurteilung: Alle müssen berücksichtigt werden“ http://osha.europa.eu/en/publications/reports/TE7809894ENC/view

Gefährdungsbeurteilung auf einen Blick
http://osha.europa.eu/de/topics/riskassessment

Quelle: European Agency for Safety and Health at Work

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Tipps zur betrieblichen Pandemieplanung

DGUV, VDBW und VDSI veröffentlichen gemeinsame Broschüre
Im Fall einer Pandemie kann der massenhafte Ausfall von erkrankten Mitarbeitern die Betriebsabläufe in einem Unternehmen empfindlich stören. Gleichzeitig besteht am Arbeitsplatz wie im Privatleben das Risiko einer Infektion mit dem Krankheitserreger. Um Arbeitgeber bei der Vorbereitung ihres Unternehmens auf eine Pandemie zu unterstützen, hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) daher gemeinsam mit dem Verband der Betriebs- und Werksärzte (VDBW) und dem Verband der Sicherheitsingenieure (VDSI) die Broschüre „10 Tipps zur betrieblichen Pandemieplanung“ veröffentlicht. Knapp und übersichtlich informieren die drei Verbände darin über organisatorische Schutzmaßnahmen. Diese umfassen unter anderem Hinweise zur Hygiene, das Festlegen von Zuständigkeiten und Ansprechpartnern im Pandemiefall sowie Vorkehrungen des Managements, um mit erheblichem Personalausfall umzugehen.

Die Broschüre erscheint zur Arbeitsschutzmesse A+A, die heute in Düsseldorf beginnt. Betriebe können sie über ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse beziehen.

Quelle: DGUV

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Erfolgsfaktor Stress managen

Wer mit Stress richtig umgeht lebt gesünder. Neues Online-Angebot der VBG hilft.

Den richtigen Umgang mit Stress kann man lernen. Wer auch in stressigen Zeiten die Nerven behält, ist fitter und leistungsfähiger.

Doch wo setzt man an, um Stress zu managen? So unterschiedlich wie die Ursachen sein können, die zu Stress führen, sind auch die Maßnahmen zum Stressmanagement: Eine ausgeglichene Work-Life-Balance ist und bleibt ein wichtiger Stresspuffer. Häufig können berufliche und private psychische Belastungen nicht voneinander getrennt werden, deshalb ist es wichtig, dass Betroffene erkennen, welcher Stress vermeidbar ist und wie man mit unumgänglichen Belastungen am besten umgeht.

Fachleute weisen darauf hin, dass externe und interne Ressourcen die psychische Belastung lindern können: Zu den externen Ressourcen zählen sie den Rückhalt im Kollegenkreis oder die Anerkennung für gute Arbeit; interne Ressourcen sind zum Beispiel die persönliche Qualifikation oder Berufserfahrung.

Um zu erkennen, welche Maßnahmen zur eigenen Person und für das Unternehmen passen, hat die gesetzliche Unfallversicherung VBG auf www.vbg.de/qualifizierung das Online-Lernprogramm „Stress managen – entdecken Sie Möglichkeiten“entwickelt. Mit Hilfe eines Online-Checks entdecken Interessierte schnell Lösungsansätze, die von Entspannungsübungen über eine Neugestaltung der Arbeitsorganisation hin zum Zeitmanagement reichen. Dieses neue Online-Angebot wird durch mehrere bewährte Angebote ergänzt:

In VBG-Seminaren wie „Stress handhaben“ können die Teilnehmer Möglichkeiten der Stressprävention kennenlernen (www.vbg.de/qualifizierung). Für die VBG-Mitgliedsunternehmen kosten die Seminare nichts. Weitere Informationen zum Thema Stressprävention gibt es auch unter www.vbg.de/stresspraevention. Auf der Messe A+A 2009 thematisiert und berät die VBG ebenfalls mit einem Aktionsstand über das Thema.

Quelle: Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)

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Ein Klick zu sicheren Produkten

BAuA präsentiert sich auf A+A 2009 in Halle 10 am Stand E 30

Persönlicher Schutz ist ein Thema der A+A 2009 in Düsseldorf. Neben Produkten und Dienstleistungen für betriebliche Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit stellen die Inverkehrbringer für persönliche Schutzausrüstungen den Löwenanteil der Aussteller auf der Weltleitmesse rund um den Arbeitsschutz, die vom 3. bis zum 6. November in Düsseldorf stattfindet. Nichts ist jedoch schlimmer als eine persönliche Schutzausrüstung, die ihren Namen nicht verdient. Auch deshalb beschäftigt sich die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) auf ihrem Stand E 30 in Halle 10 mit dem Thema Produktsicherheit. Auf einer Themeninsel stellt sie dort das neue Internetportal der BAuA www.portal-produktsicherheit.de vor.

Auf der Internetplattform der BAuA für Rückrufmanagement, Missbrauch von Zertifikaten und Verbraucherinformationen www.portal-produktsicherheit.de haben die aktuellen Informationen und Aufgaben eine neue Heimat gefunden, die die BAuA im Bereich der Sicherheit von Produkten wahrnimmt. Neben Untersagungsverfügungen und Produktwarnungen aus dem europäischen RAPEX-Meldesystem finden sich viele Hinweise für Unternehmen, Aufsichtsbehörden und Verbraucher. Schließlich fasst die BAuA als zentrale Meldestelle des Bundes die Bemühungen aller Bundesländer im Bereich gefährlicher technischer Produkte zusammen. Dabei wertet sie die Erkenntnisse zu mangelhaften oder gefährlichen technischen Produkten aus und stellt die Erkenntnisse über schnelle Datenaustausch-Systeme den anderen Mitgliedstaaten der EU zur Verfügung. In gleicher Weise ist die BAuA auch für den umgekehrten Weg zuständig.

Einen guten Überblick über die Regeln und Überwachungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Sicherheit technischer Geräte und Produkte in Deutschland verschafft der Film „Wie geht es KIKO?“. Der Film, der vom neuen Produktsicherheitsportal kostenlos herunter geladen werden kann, vermittelt nicht nur Hinweise zu den Grundprinzipien des sicherheitsgerechten Konstruierens. Darüber hinaus gibt er auch Informationen zu den gesetzlichen Anforderungen im Bereich der Geräte- und Produktsicherheit in Deutschland und Tipps im Umgang mit den für technische Produkte zuständigen Behörden.

An Unternehmen richtet sich das Angebot eines Rückrufformulars im neuen Portal. Schließlich bedeutet der Rückruf mangelhafter und gefährlicher Produkte für jedes Unternehmen eine krisenhafte Herausforderung. Das Formular der BAuA unterstützt Unternehmen bei der Bewältigung solcher Krisen. Ab sofort können Hersteller, Bevollmächtigte und Importeure mit Sitz in Deutschland im Rahmen ihres betrieblichen Rückrufmanagements die Aufsichtsbehörden über Gefährdungen durch Produkte und Rückrufaktionen unter www.rueckrufe.de informieren. Als zentrale Meldestelle des Bundes für mangelhafte und gefährliche Produkte benachrichtigt die BAuA dabei auch die für die Marktaufsicht zuständigen Behörden in den Bundesländern. Diese und andere Eigenschaften und Inhalte des Portals www.portal-produktsicherheit.de erläutern die Experten der BAuA am Stand E 30 in Halle 10. Darüber hinaus beantworten sie Fragen zum Thema der Geräte- und Produktsicherheit in Deutschland.

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

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Gefährdungsbeurteilung fördert Gesundheit und Wettbewerbsfähigkeit

BAuA präsentiert sich auf A+A 2009 in Halle 10 am Stand E 30

Arbeitsschutz ist Chefsache. So verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz den Arbeitgeber, die Arbeitsbedingungen im Unternehmen im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheit zu beurteilen und erforderliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Hilfe bietet das Internetportal zur Gefährdungsbeurteilung www.gefaehrdungsbeurteilung.de an, das die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) auf der A+A 2009 in Düsseldorf vorstellt. Auf der Arbeitsschutzmesse in Düsseldorf finden Unternehmen ein großes Angebot an Produkten und Dienstleistungen, um Schutzmaßnahmen erfolgreich umzusetzen. Am Stand der BAuA E 30 im Treffpunkt Sicherheit + Gesundheit in Halle 10 bekommen sie die nötigen Informationen, mit denen die Maßnahmen ermitteln lassen.

Zwar führt der direkte Weg zur Prävention über das Erkennen von Risiken. Doch laut Aussagen der Europäischen Arbeitsschutzagentur (EU-OSHA) führten 2005 lediglich 30 Prozent der deutschen Unternehmen mit einem bis neun Beschäftigten und 54 Prozent der Unternehmen mit 10 bis 49 Beschäftigten die geforderte Gefährdungsbeurteilung durch. Bei Großunternehmen lag der Anteil bei stattlichen 97 Prozent.

Offensichtlich scheuen sich gerade kleinere Betriebe mit einer Gefährdungsbeurteilung einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess einzuleiten. Doch mittlerweile gibt es zahlreiche Handlungshilfen, um Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen. Sie sind entweder umfassend angelegt oder beziehen sich auf bestimmte Branchen, Arbeitsplätze, Tätigkeiten oder Gefährdungsarten. Als eine Fundgrube erweist sich die Datenbank des Portals www.gefaehrdungsbeurteilung.de der BAuA. Sie enthält Handlungshilfen der unterschiedlichsten Behörden und Organisationen. Durch die Freitextsuche oder durch Suchanfragen mit konkreten Kriterien, wie Anbieter, Branchen und Gefährdungsart, lässt sich rasch die Handlungshilfe der Wahl finden. Darüber hinaus enthält das Portal umfangreiche Informationen zur Gefährdungsbeurteilung und zeigt Beispiele auf.

Das Portal wurde in enger Abstimmung mit den Trägern der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) entwickelt. Deshalb können Nutzer davon ausgehen, dass die in der Datenbank angebotenen Handlungshilfen den Qualitätsgrundsätzen der Träger der GDA (Bund, Länder, Unfallversicherungsträger) entsprechen.

Die Mitarbeiter der BAuA führen Besucher gerne in das neue Portal ein und beantworten Fragen rund um das Thema Gefährdungsbeurteilung. Schließlich gibt es jenseits der rechtlichen Verpflichtung gute Gründe die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Sichere und ergonomisch eingerichtete Arbeitsplätze senken das Risiko von Unfällen und krankheitsbedingten Ausfalltagen. Gerade in kleinen und mittleren Unternehmen können sich unvorhergesehene Störungen im Betriebsablauf gravierend auswirken. Aufträge werden nicht rechtzeitig erledigt. Mitunter drohen Konventionalstrafen. Zudem fallen die Lohn- und Lohnnebenkosten für verletzte oder arbeitsunfähige Beschäftigte an.

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

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Auskunftsstelle und Taschenscheibe machen Umgang mit Gefahrstoffen sicherer

BAuA im Innovationspark Gefahrstoffe auf der A+A 2009

Mit der „EMKG Taschenscheibe“ stellt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) im Innovationspark Gefahrstoffe der Fachmesse A+A 2009 in Düsseldorf eine Neuheit vor. Zudem beantworten Experten der BAuA Stand in Halle 7a Fragen zum neuen europäischen Chemikalienrecht und stellen ihre Informationsangebote vor. Die A+A 2009 findet vom 3. bis zum 6. November 2009 in der Messe Düsseldorf statt.

Im Mittelpunkt des Standes der BAuA im Innovationspark Gefahrstoffe steht das erweiterte Informationsangebot zum europäischen Chemikalienrecht. Unter dem Namen REACH-CLP-Helpdesk berät die nationale Auskunftsstelle bei der BAuA nicht nur zur REACH-Verordnung, sondern gibt Auskunft zu den Themen Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung. Experten der BAuA beraten Betroffene direkt am Stand und stellen die Informationen und Handlungshilfen des Internetangebots www.reach-clp-helpdesk.de vor. Zudem gibt es am Stand die Broschüren der BAuA zu REACH-Verordnung und die Poster zur Kennzeichnung nach dem „Global harmonisierten System“.

Darüber hinaus haben die Chemiker in der BAuA ein Hilfsinstrument entwickelt, um inhalative Gefährdungen schnell und sicher zu ermitteln. In nur vier Schritten lassen sich mit der „EMKG Taschenscheibe“ Maßnahmen gegen Gefährdungen durch Einatmen von gefährlichen Stoffen finden. Die Scheibe macht sich dabei das von der BAuA entwickelte „Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe – EMKG“ zu Nutze, mit dem Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen beurteilt werden (www.einfaches-massnahmenkonzept-gefahrstoffe.de). Ganz einfach und ohne besondere Vorkenntnisse lassen sich die erforderlichen Maßnahmen durch Informationen aus Sicherheitsdatenblättern und Betriebsbegehungen ableiten. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen können Probleme frühzeitig erkennen und Handlungsschwerpunkte setzen.

Die Besucher können die „EMKG Taschenscheibe“ an zwei Praxisbeispielen direkt am Stand ausprobieren. So wird das Lackadditiv Antigel®KF der Firma Schwegmann GmbH & Co. KG als Ersatzstofflösung vorgestellt, die mit dem Deutschen Gefahrstoffschutzpreis 2008 ausgezeichnet wurde. Die Sackentleerungsanlage der Firma Electrovac Hacht & Huber GmbH veranschaulicht eine technische Lösung zur Staubverringerung. Dazu steht ein Modell der Spezialkonstruktion bereit, die beim Deutschen Gefahrstoffschutzpreis 2008 belobigt wurde. Vielleicht spornen diese Beispiele manchen Besucher dazu an, sich am Deutschen Gefahrstoffschutzpreis 2009 zu beteiligen. Die Bewerbungsfrist läuft Ende März 2010 ab. Informationen gibt es am BAuA-Stand im Innovationspark oder unter www.baua.de.

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

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Symposium „Arbeitsgestaltung und Produkte für Ältere“

Lösungen für eine alternde Gesellschaft gesucht

Das Durchschnittsalter der deutschen Gesellschaft steigt stetig. Vor diesem Hintergrund veranstaltet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) am 20. November 2009 das Symposium „Arbeitsgestaltung und Produkte für Ältere“ in Dortmund. Dabei beleuchten Experten den aktuellen Stand der Forschung, dessen Umsetzung und werfen einen Blick auf künftige Entwicklungen.

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels gewinnen Ältere zunehmende Bedeutung als Wirtschaftsfaktor – sowohl in der Produktion, als auch als Verbraucher. Hier geht das Symposium auf nationale und internationale Entwicklungen ein, stellt Grundlagen und Lösungen für die Gestaltung altersgerechter Arbeitsmittel und Produkte vor. Darüber hinaus greift es Entwicklungen auf, die die altersgerechte Arbeit fördern. Dabei will das Symposium nicht nur eine Bestandsaufnahme vornehmen. Vielmehr sollen die Referate und Diskussionen dazu beitragen, die Umsetzung zu verbessern und künftige Fragestellungen zu identifizieren.

Das gesamte Programm des Symposiums, für das keine Teilnahmegebühr anfällt, befindet sich im Bereich Veranstaltungen der BAuA-Homepage www.baua.de. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl ist eine Anmeldung unbedingt erforderlich.

Weitere Informationen und Anmeldung bei:

Marco Lehmann
Tel.: 0231 9071-2261
E-Mail: lehmann.marco@baua.bund.de

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

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Im Fokus der Europäischen Woche: die Rolle der Gefährdungsbeurteilung bei der Reduzierung arbeitsbedingter Erkrankungen

Als Teil der zweijährigen Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“ zur Gefährdungsbeurteilung findet vom 19.-23. Oktober die Europäische Woche für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit statt, die von der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) und ihren Partnern veranstaltet wird. In ganz Europa werden Hunderte von Veranstaltungen und Aktivitäten zu Sicherheit und Gesundheitsschutz stattfinden – von Konferenzen über Schulungen bis hin zu Praxisvergleichen zwischen Unternehmen. Ein neuer Fallstudienbericht bietet praktische Tipps zur Risikoprävention.

Seit Langem ist bekannt, dass die Gefährdungsbeurteilung den Schlüssel für ein solides Sicherheits- und Gesundheitsmanagement bildet, und es scheint, dass sich diese Erkenntnis mehr und mehr durchsetzt. Der Direktor der EU-OSHA, Jukka Takala, meint dazu: „Es gibt viele gute Beispiele von Unternehmen, selbst kleinen, die regelmäßig und auf effiziente Weise Gefährdungsbeurteilungen durchführen, aber es gibt immer noch eine Lücke, die wir mit unserer Kampagne zu schließen versucht haben. Ich hoffe, dass die Fülle von Informationen, Materialien, Weblinks und Aktivitäten, die wir initiiert haben, zu der Erkenntnis beigetragen haben, dass die Gefährdungsbeurteilung der erste Schritt hin zu sicheren und gesunden Arbeitsplätzen ist.“

Die Europäische Woche soll das Bewusstsein schärfen und dazu beitragen, dass die Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung für jeden einzelnen Arbeitsplatz erkannt wird. Die EU-OSHA und ihre Partner tragen dazu wie folgt bei:

• Arbeitgeber, Arbeitnehmer und andere wichtige Interessenträger werden ermuntert, sich aktiv an der gesamteuropäischen Kampagne zu beteiligen;

• es wird das Bewusstsein dafür geschärft, dass sowohl aufgrund rechtlicher Verpflichtungen als auch aus praktischen Erwägungen Gefährdungen am Arbeitsplatz beurteilt werden müssen; • für die Gefährdungsbeurteilung wird eine einfache, schrittweise Herangehensweise empfohlen, die sich auf kostenlose Literatur auf der Website der EU-OSHA stützt;

• die Unternehmen (insbesondere Kleinstunternehmen und KMU) werden dazu ermutigt, ihre eigene Gefährdungsbeurteilung intern durchzuführen.

Zum ersten Mal hat die EU-OSHA europäische Partner dazu aufgerufen, sich an der Kampagne zu beteiligen und dabei zu helfen, ihre Botschaft zu verbreiten. 43 Unternehmen und Organisationen haben sich erfolgreich an diesem Aufruf beteiligt und große Anstrengungen unternommen, der Gefährdungsbeurteilung eine herausragende Rolle zuzuweisen. Während der Europäischen Woche werden sie sich in ganz Europa aktiv an der Organisation von Aktivitäten beteiligen.

Gleichzeitig sind die nationalen Focalpoints der EU-OSHA (im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit tätige Einrichtungen in jedem Land) Schlüsselakteure bei der praktischen Umsetzung der Kampagne auf nationaler Ebene.

Im Rahmen der Kampagne hat die EU-OSHA einen wichtigen Bericht mit dem Titel Beurteilung, Vermeidung und erhebliche Verringerung berufsbedingter Gefährdungen mit praktischen Informationen über erfolgreiche Maßnahmen zur Beseitigung bzw. Kontrolle von Gefährdungen an Arbeitsplätzen innerhalb der EU veröffentlicht. Er richtet sich an die Personen, die für die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und die Entscheidungen über Präventivmaßnahmen verantwortlich sind; er umfasst 18 detaillierte Fallstudien und 7 kürzere Studien über verschiedenste Branchen und Arten von Gefährdungen. Die Studien behandeln Themen wie die Vorbeugung von Verletzungen mit Injektionsnadeln in Krankenhäusern bis hin zur Verringerung von Gefährdungen bei der manuellen Handhabung von Lasten in einer Werft. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass viele Gefährdungen vollständig vermieden bzw. beseitigt werden können und dass sich dort, wo dies nicht möglich ist, die Bekämpfung der Gefährdung an der Quelle als besonders wirkungsvoll erweist.

Weitere Lektüre:

Siehe alle Veranstaltungen der Europäischen Woche
http://osha.europa.eu/en/campaigns/hw2008/events/view

Bericht: Assessment, elimination and substantial reduction of occupational risks (Beurteilung, Vermeidung und erhebliche Verringerung berufsbedingter Gefährdungen)
http://osha.europa.eu/en/publications/reports/TEWE09001ENC/view

Gefährdungsbeurteilung auf einen Blick
http://osha.europa.eu/de/topics/riskassessment

Quelle: Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

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Ideen zum Schutz vor unsichtbaren Gefahren gesucht

8. Deutscher Gefahrstoffschutz-Preis ausgelobt

Elektrolyse statt Chlorgas in Schwimmbädern, neuartige Abbeizer, die kein gefährliches Lösemittel enthalten, oder intelligente Systeme zum Gefahrstoffmanagement: in deutschen Unternehmen schlummern viele Ideen, die die Risiken im Umgang mit gefährlichen Stoffen senken. Deshalb schreibt das Bundesministerium Arbeit und Soziales bereits zum achten Mal den Deutschen Gefahrstoffschutz-Preis aus. Der mit 5.000 Euro dotierte Preis soll dazu beitragen, praktische Problemlösungen beim Umgang mit Gefahrstoffen einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen. Die Verleihung findet im Rahmen einer Tagung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zum Thema „Gefahrstoffe“ Ende 2010 in Dortmund statt.

Viele Unternehmen oder Organisationen haben bereits praktische Lösungen zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen entwickelt. Ihre Entwicklungen und Erfahrungen können auch anderen helfen. Denn beim Schutz vor Gefahrstoffen gewinnen alle: Die Beschäftigten, die Betriebe, die Verbraucher und die Umwelt.

Gesucht werden Ideen und Anregungen, die Beschäftigte vor den „unsichtbaren Gefahren“ schützen. Dazu gehören die Entwicklung und Einführung weniger gefährlicher Stoffe, Produkte und Verfahren ebenso wie modellhafte Lösungen für sicherheitstechnische, organisatorische und hygienische Anforderungen beim Umgang mit Gefahrstoffen. Als preiswürdig gelten aber auch Initiativen im Bereich der Schulung, Motivation oder Mitarbeiterbeteiligung sowie besondere Verdienste um das Erkennen stoffbedingter Gefahren am Arbeitsplatz und der öffentliche Einsatz für den Gefahrstoffschutz.

Am Deutschen Gefahrstoffschutz-Preis können Einzelpersonen, Personengruppen, Unternehmen und Organisationen teilnehmen. Ihre Nennungen und Bewerbungen können bis zum 31. März 2010 formlos bei der BAuA in Dortmund eingehen. Anschließend entscheidet eine unabhängige Jury über die Prämierung. Der 8. Deutsche Gefahrstoffschutz-Preis wird im Herbst 2010 im Rahmen einer BAuA-Tagung zum Thema „Gefahrstoffe“ in Dortmund verliehen.

Die gesamte Ausschreibung und die Teilnahmebedingungen befinden sich im Bereich „Themen von A-Z“ in der Rubrik „Gefahrstoffe“ auf der BAuA-Homepage www.baua.de.

Weitere Informationen bei:

Judith kleine Balderhaar
BAuA, Gruppe 4.6 „Gefahrstoffmanagement“
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund
Telefon: 0231 9071-2594
E-Mail: kleine-balderhaar.judith@baua.bund.de

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

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Zahl der Arbeitsunfälle im ersten Halbjahr 2009 stark gesunken

Zahlen spiegeln Einfluss der Kurzarbeit – weniger Schulunfälle verzeichnet
Die Zahl der Arbeitsunfälle ist im ersten Halbjahr 2009 stark gesunken. Das geht aus vorläufigen Zahlen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hervor, die der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) vorliegen. Danach ging die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle auf rund 430.000 zurück – ein Minus von über 10 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 2008. Die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle sank um 43 auf 198. Insgesamt 7.823 Versicherte erhielten erstmals eine Rente aufgrund eines Arbeitsunfalls – 380 weniger als im Vorjahreszeitraum.

„Die Unfallzahlen spiegeln unter anderem den massiven Anstieg der Kurzarbeit in Deutschland“, kommentierte DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Breuer die Statistiken. „Kürzere Arbeitszeiten bedeuten weniger Zeit, in der man einen Unfall haben kann.“ Nachdem die absolute Zahl der Arbeitsunfälle in den Boomjahren 2007 und 2008 gestiegen war, werde man für 2009 daher mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder einen Rückgang der Arbeitsunfälle verzeichnen.

Auf dem Weg von und zur Arbeit ereigneten sich dagegen mehr Unfälle als im Vorjahreszeitraum. 93.146 Versicherte wurden durch einen Wegeunfall verletzt, was einem Anstieg um rund 5.000 entspricht. Die Zahl der neuen Wegeunfallrenten blieb mit 2.762 nahezu konstant. 152 Versicherte verloren bei einem Wegeunfall ihr Leben, 59 weniger als im ersten Halbjahr 2008.

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erhielten zudem 31.516 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit – rund 1.200 weniger als im Vorjahreszeitraum. Die Zahl der neuen BK-Renten stieg dagegen um rund 35 Prozent auf 2.676. Dieser außerordentlichen Zunahme liegt eine Änderung der Rechtslage zugrunde. Dies hat es ermöglicht, unter anderem mehr Fälle der BK 4111 (Chronische Bronchitis/Emphysem) anzuerkennen.
Weniger Schulunfälle

Die Träger der Schüler-Unfallversicherung – Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände – verzeichneten im ersten Halbjahr 2009 674.478 meldepflichtige Schulunfälle. Das entspricht einem Rückgang von rund 30.000 Unfällen gegenüber dem Vorjahreszeitraum. 11 Schülerinnen und Schüler verloren beim Schulbesuch ihr Leben.

Die Zahl der Schulwegunfälle blieb mit 61.918 nahezu unverändert. 20 Schulwegunfälle endeten tödlich. Insgesamt 512 Versicherte erhielten erstmals eine Rente aufgrund eines Schul- oder Schulwegunfalls.

Quelle: DGUV

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Besser arbeiten mit der richtigen Beleuchtung

Ohne Licht geht nichts. Gerade jetzt, wenn die Tage kürzer werden, rückt die künstliche Beleuchtung in den Vordergrund. Ob in Büro, Labor oder Werkshalle – nur optimale Lichtverhältnissen können dazu beitragen, Unfälle zu verhüten. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin.

„Die richtige Beleuchtung hilft, Stolper- und Rutschgefahren frühzeitig zu erkennen und Unfälle zu vermeiden. Darüber hinaus hat Licht einen wichtigen Einfluss auf die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter“, sagt Gerold Soestmeyer, Obmann des Arbeitskreises Beleuchtung, Licht und Farbe der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Eine gute Beleuchtung trägt dazu bei, die Augen zu schonen, vorzeitiger Ermüdung vorzubeugen und die Aufmerksamkeit zu erhalten. Dabei sollte die Beleuchtung auf die jeweilige Arbeit abgestimmt werden.

„Man sollte bei der Beleuchtung der Arbeitsplätze auch beachten, dass die Sehkraft mit zunehmendem Alter nachlässt und damit die Anforderungen an die Beleuchtung steigen. Das betrifft sowohl die Beleuchtungsstärke als auch die Blendungsbegrenzung“, so Soestmeyer weiter.

Die richtige Beleuchtung hängt von mehreren Faktoren ab. Optimal ist ausreichendes Tageslicht an allen Arbeitsplätzen. Ist dies nicht möglich, sollten die Lichtverhältnisse mittels künstlicher Lichtquellen verbessert werden. Dabei spielen Art und Dauer der Tätigkeit, das individuelle Sehvermögen und das Alter des Beschäftigten eine Rolle.
Weniger Unfälle durch gutes Licht

In Arbeitsbereichen sollte die Beleuchtungsstärke grundsätzlich nicht unter 200 Lux liegen. Bei besonderen Gefährdungen wie Umgang mit spitzen, scharfen, sich bewegenden oder heißen Gegenständen sollte die Beleuchtungsstärke mindestens 300 Lux bis 500 Lux betragen, um Unfallgefahren zu vermeiden.

Im Allgemeinen gilt eine Arbeitsstätte als gut beleuchtet wenn:

* alle Arbeitsbereiche, Verkehrswege und Pausenräume ausreichend beleuchtet sind
* in Arbeitsbereichen mit besonderen Sehaufgaben (zum Beispiel sehr feine Montagearbeiten, Qualitätskontrolle, Büroarbeit) je nach Art der Tätigkeit Beleuchtungsstärken von 500 Lux bis 1500 Lux erreicht werden
* die Helligkeitsverteilung in den Räumen ausgewogen ist (Decke und Wände sollten möglichst hell sein)
* störende Blendung und Schatten vermieden werden
* Lampen mit einer geeigneten Lichtfarbe und guter Farbwiedergabe verwendet werden (damit zum Beispiel Sicherheitsfarben erkannt werden).

Weiterführende Informationen enthält die BG-Regel „Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten“ (BGR 131-1 und 2 ). Erhältlich ist die BG-Regel beim zuständigen Unfallversicherungsträger oder im Internet unter

* www.arbeitssicherheit.de

Quelle: DGUV

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Unternehmerforum für Arbeitsfähigkeit in Dresden

VBG veranstaltet 2. Forum Employability im Schloß Albrechtsberg

Das 2. Dresdner Forum für Employability findet heute im Schloß Albrechtsberg statt. Vertreter der TU Dresden, der ThyssenKrupp Steel Eisenbahn und Häfen GmbH oder des ADACs berichten und diskutieren, wie Unternehmen veränderte Marktbedingungen nutzen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Wandel motivieren können. Ausrichter des Unternehmerforums ist die gesetzliche Unfallversicherung VBG, die bundesweit ca. 650.000 Mitgliedsunternehmen betreut.

„Das Ziel der VBG ist es, gemeinsam mit Partnern aus Wissenschaft und Praxis eine Plattform zur dauerhaften Erhaltung der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit zu schaffen“, erklärt Thomas Hagdorn, Leiter der VBG-Bezirksverwaltung Dresden.

Über 130 Unternehmensvertreter haben sich bereits im Vorfeld angekündigt. Die Themen sind breit gefächert: Erfolgreich führen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, Gerechtigkeit in Organisationen oder Betriebliches Gesundheitsmanagement als wirksamer Begleiter in Veränderungsprozessen.

Quelle: Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)

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Gute Arbeit bekommt jedem Alter

Förderschwerpunkt „Altersgerechte Arbeitsbedingungen“

In vielen Betrieben sind vor allem die Führungsebenen noch zu wenig mit dem Thema „Altersgerechte Arbeitsbedingungen“ vertraut, wie heute, 15. September 2009, eine Veranstaltung zu diesem Thema im Dortmunder Harenberg-City-Center zeigte. „Im betrieblichen Alltag lassen sich Maßnahmen nicht auf Ältere begrenzen“, berichtete Isabel Rothe, Präsidentin der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund, aus einem Förderschwerpunkt der BAuA. „Dies ist auch nicht sinnvoll, da eine ergonomische und altersgerechte Gestaltung der Arbeitsanforderungen letztlich allen Beschäftigten zu Gute kommt.“ Zudem stoße man durch Rahmenbedingungen im Betrieb und seinem Umfeld schnell an Grenzen. „Auch bei Unternehmensberatern ist Demografie oft noch kein Thema“, so die BAuA-Präsidentin.

Rund 130 Teilnehmende informierten sich bei der Abschlussveranstaltung des Förderschwerpunktes „Altersgerechte Arbeitsbedingungen“ über die Ergebnisse der Projekte, die auf eine Verbesserung altersgerechter Arbeitsbedingungen in verschiedenen Branchen abzielten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales förderte die von der Bundesanstalt wissenschaftlich begleiteten Projekte im Rahmen des Modellprogramms zur Bekämpfung arbeitsbedingter Erkrankungen.

„Führungskräfte sind häufig das Nadelöhr, wenn es um die Umsetzung innerbetrieblicher Maßnahmen geht“, berichtete Marc Lenze vom Institut für gesundheitliche Prävention (IFGP) mit Sitz in Münster. Die Ergebnisse zeigten, dass Führungsverhalten insbesondere für Ältere besonders wichtig ist, wenn es um den Verbleib im Beruf geht. Nur fast jeder Fünfte will zurzeit bis zum regulären Renteneintritt arbeiten. „Eine bessere Schulung von Führungskräften würde hier die Quote deutlich erhöhen“, sagte Lenze. Insgesamt zeige sich, dass junge wie ältere Beschäftigte gute Arbeitsgestaltung mit Motivation und Produktivität belohnen. So tragen laut Lenze Faktoren wie Spaß an der Arbeit, weniger körperliche und seelische Belastungen oder eine höhere Sinnhaftigkeit der Tätigkeit dazu bei, bis zum gesetzlichen Renteneintritt zu arbeiten.

Im Schwerpunkt „Altersgerechte Arbeitsbedingungen“ förderte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zwischen Januar 2007 und August 2009 drei Projekte. Die von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) wissenschaftlich begleiteten Projekte „Gabi – Gestaltung altersgerechter Arbeitsbedingungen in Krankenhaus und Altenheim“, „LagO – Länger arbeiten in gesunden Organisationen“ und „MiaA – Menschen in altersgerechter Arbeitskultur“ befassten sich mit der konkreten Umsetzung von Maßnahmen, um den demografischen Wandel in Unternehmen zu bewältigen.

Weitere Informationen befinden sich auf der Homepage der BAuA unter www.baua.de/modellprogramm oder können direkt bei den Projektnehmern eingeholt werden.

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

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Poster informiert über neue Einstufung und Kennzeichnung

Global Harmonisiertes System auf einen Blick

Das europäische Chemikalienrecht befindet sich im Umbruch. Ende Januar trat die sogenannte „CLP-Verordnung“ (Classification, Labelling and Packaging) in Kraft. Nach einer Übergangszeit setzt die neue Verordnung das von den Vereinten Nationen entwickelte weltweit empfohlene Globale Harmonisierte System (GHS) in Europa um. Dies bringt Änderungen bei der Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen mit sich. Dazu gehören neue Symbole und Signalworte zur Kennzeichnung, Gefahrenhinweise (H-Sätze) und Sicherheitshinweise (P-Sätze) anstelle der bisherigen R(isiko)- und S(icherheits)-Sätze sowie die Umbenennung von Zubereitung in Gemisch.

Der REACH-CLP-Helpdesk bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat jetzt ein Poster herausgegeben, das alle Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung präsentiert. Das Poster im DIN A 1 Format enthält Gefahrenklassen und -kategorien sowie deren Abkürzung im Bereich der Einstufung. Zugleich zeigt es die neuen Gefahrenpiktogramme mit den jeweiligen Signalwörtern im Bereich der Kennzeichnung. Darüber hinaus führt es die Gefahrenhinweise, die jetzt mit H für das englische Wort Hazard abgekürzt werden, im Wortlaut und deren zugeordnete Codes auf. Damit lassen sich alle relevanten Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien auf einen Blick erfassen. Unternehmen und Anwender haben mit dem neuen Poster eine praxisnahe Handlungshilfe, die sie bei der Anwendung der CLP-Verordnung effektiv unterstützt. Die weltweit harmonisierten Produktinformationen erleichtern Lieferanten, Abnehmern und Endverbrauchern die sichere Verwendung von gefährlichen Stoffen und Gemischen. Dies schützt letztlich die Beschäftigten, die privaten Verbraucher und die Umwelt.

Das Poster „Einstufung und Kennzeichnung im Global Harmonisierten System (GHS) in der EU“ kann in kleinen Mengen kostenlos bezogen werden über das Informationszentrum der BAuA, Postfach 17 02 02, 44061 Dortmund, Telefon 0231 9071-2971, Fax 0231 9071-2679, E-Mail: info-zentrum@baua.bund.de.

Aktuelle Informationen zum neuen Europäischen Chemikalienrecht hält die Homepage des REACH-CLP-Helpdesks unter der Adresse www.reach-clp-helpdesk.de bereit. Zudem beantwortet der REACH-CLP-Helpdesk Anfragen telefonisch 0231 9071-2971, per Fax 0231 9071-2679 oder E-Mail reach-clp@baua.bund.de.

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

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Rückrufmanagement: Neuer Online-Dienst der BAuA

Schutz vor gefährlichen und mangelhaften Produkten verbessert

Der Rückruf mangelhafter und gefährlicher Produkte ist für jedes Unternehmen eine krisenhafte Herausforderung. Hier unterstützt das neue Rückruf-Formular der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Unternehmen bei der Bewältigung solcher Krisen. Ab sofort können Hersteller, Bevollmächtigte und Importeure mit Sitz in Deutschland im Rahmen ihres betrieblichen Rückrufmanagements die Aufsichtsbehörden über Gefährdungen durch Produkte und Rückrufaktionen unter www.rueckrufe.de informieren. Als zentrale Meldestelle des Bundes für mangelhafte und gefährliche Produkte benachrichtigt die BAuA dabei auch die für die Marktaufsicht zuständigen Behörden in den Bundesländern.

Paragraph 5 Absatz 2 und 3 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) verpflichtet den Hersteller, seinen Bevollmächtigten, den Einführer (Importeur) und den Händler, die Marktaufsicht über fehlerhafte Produkte und Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit von Anwendern und Verbrauchern zu unterrichten. Die Meldung an die Marktaufsichtsbehörden in Deutschland und darüber hinaus auch in die Vertriebsländer innerhalb und außerhalb der Europäischen Union ist daher ein fester Bestandteil einer professionellen Rückrufplanung. Zudem muss sie im Rahmen der Legal Compliance eines Unternehmens zwingend berücksichtigt werden.

Im Fall einer Rückrufaktion steht für das Unternehmen viel auf dem Spiel. Dabei geht es nicht nur um rechtliche Folgen oder darum, als verantwortungsbewusster Hersteller möglichst schnell und reibungslos Risiken und Gefahren für Anwender und Verbraucher abzuwenden. Mangelhafte und gefährliche Produkte können auch den guten Ruf eines Unternehmens vernichten. Professionelles Rückrufmanagement zielt deshalb darauf ab, ein negatives Image zu vermeiden und die wertvollen Beziehungen zu Geschäftspartnern, Investoren und Kunden zu schützen und zu erhalten. Nicht zuletzt müssen Aufwand und Kosten für den Produktrückruf minimiert werden. Das neue Rückruf-Formular der BAuA ist hierfür unverzichtbar.

Mit Hilfe des Formulars lassen sich alle wichtigen Informationen und Daten sicher und bequem in einem Meldevorgang an die BAuA übermitteln. Anschließend veröffentlicht die BAuA den vom Hersteller verantworteten Rückruftext in seiner Originalform auf ihrer Internetseite. Als weiteren Service benachrichtigt die Bundesanstalt die zuständige Marktaufsichtsbehörde, da von dort aus unter Umständen weitere Maßnahmen in die Wege geleitet werden können. Damit können von Rückrufen betroffene Unternehmen davon ausgehen, ihre gesetzliche Meldepflicht erfüllt zu haben. Alle Hersteller verbessern darum ihre Krisenbewältigung, wenn sie die Nutzung des Rückruf-Formulars in den internen Bestimmungen des hauseigenen Rückrufmanagements verbindlich vorsehen.

Das Rückruf-Formular ist eine wesentliche Anwendung auf der Internetplattform der BAuA für Rückrufmanagement, Missbrauch von Zertifikaten und Verbraucherinformationen www.portal-produktsicherheit.de, die sich zurzeit im Aufbau befindet. Hier haben die aktuellen Informationen über die von der BAuA wahrgenommenen Aufgaben im Bereich der Sicherheit von Produkten eine neue Heimat gefunden. Die direkte Adresse zum Formular für Produktrückrufe lautet www.rueckrufe.de.

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

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Risikofaktoren für die Kniegelenksarthrose ermittelt

4. Bergisches Symposium Ergonomische Produkt- und Arbeitsgestaltung

Die Ergebnisse der Fall-Kontroll-Studie „ArGon“ (Arbeit und Gonarthrose), die von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Auftrag gegeben wurde, stehen im Mittelpunkt des 4. Bergischen Symposiums Ergonomische Produkt- und Arbeitsgestaltung. Das vom Institut für Arbeitsmedizin, Sicherheitstechnik und Ergonomie e.V (ASER) an der Bergischen Universität Wuppertal ausgerichtete Symposium findet am Montag, 31. August 2009, im HELIOS Klinikum Wuppertal, Konferenzzentrum, Haus 18, statt.

Die Kniegelenksarthrose (Gonarthrose) gehört zu den häufigsten degenerativen Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems. Als Ursachen für die Entstehung und die Verschlimmerung dieser Erkrankung sind eine Reihe beruflicher Faktoren, wie zum Beispiel das Arbeiten im Knien, aber auch viele nichtberufliche Risikofaktoren, vorrangig das Übergewicht, bekannt. Versicherungsrechtlich wurden Kniegelenksarthrosen durch langjährige berufliche Tätigkeiten im Knien am 1. Juli 2009 als Berufskrankheit in den Anhang zur Berufskrankheiten-Verordnung aufgenommen und können seither als Berufskrankheit entschädigt werden.

Um Erkenntnisse über den Einfluss von physischen Belastungen bei beruflichen und außerberuflichen Tätigkeiten sowie von individuellen Faktoren auf die Entstehung von Gonarthrose zu gewinnen, gab die BAuA 2006 die Fall-Kontroll-Studie „ArGon“ (Arbeit und Gonarthrose) in Auftrag. Das Institut für Arbeitsmedizin, Sicherheitstechnik und Ergonomie e.V. ASER führte die Studie gemeinsam mit dem HELIOS Klinikum Wuppertal, dem Sankt Josef Zentrum für Orthopädie und Rheumatologie Wuppertal, dem Klinikum Köln Merheim und der Universität Witten/Herdecke durch. Dazu wurden knapp 2.000 Patienten mit und ohne Kniegelenksarthrose in orthopädischen beziehungsweise unfallchirurgischen Kliniken im Land Nordrhein-Westfalen befragt.

Das Symposium stellt Auswertungsstrategie und Ergebnisse der ArGon-Studie vor. Zudem geht es auf Risikofaktoren für die Entstehung von Gonarthrose ein und stellt einen Zusammenhang zwischen Belastungen und Schadensbildern her. Darüber hinaus beleuchten Referate die Relevanz der Studie aus arbeitsmedizinischer und orthopädischer Sicht.

Das gesamte Programm befindet sich auf der Homepage des Instituts ASER: Programm (PDF-Datei, 57 KB)
http://www.institut-aser.de/dyn_files/db_event/6/8/4.-Bergisches-Symposium-Programmfolder.pdf

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei, eine schriftliche Anmeldung jedoch erforderlich. Darüber hinaus ist die Veranstaltung von der Ärztekammer Nordrhein mit drei Fortbildungspunkten anerkannt.

Weitere Informationen und Anmeldung beim Institut für Arbeitsmedizin, Sicherheitstechnik und Ergonomie e.V. (ASER) an der Bergischen Universität Wuppertal, M.Sc., Dipl.-Ing. André Klußmann, Telefon: 0202 731000, Fax: 0202 731184 oder E-Mail: info@institut-aser.de.

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

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REACH-Info 5 beleuchtet die Lieferkette unter REACH

Rechte und Pflichten des nachgeschalteten Anwenders

„Rechte und Pflichten des nachgeschalteten Anwenders unter REACH“ lautet der Titel der neuesten Broschüre aus der REACH-Info Reihe, die soeben erschienen ist. Damit informiert der REACH-CLP-Helpdesk bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) über die Rolle der Akteure in der Lieferkette des REACH-Verfahrens. Neben Herstellern, Händlern und Importeuren haben die nachgeschalteten Anwender eine besondere Bedeutung. Entlang dieser Lieferkette möchte REACH durch eine verbesserte Kommunikation die sichere Verwendung von Stoffen gewährleisten. Dabei kann ein Unternehmen durchaus mehrere Rollen für einen Stoff einnehmen.

REACH-Info 5 klärt auf, was unter dem Begriff nachgeschalteter Anwender zu verstehen ist: Private Verbraucher und Händler, die Chemikalien nur lagern und verkaufen, gehören nicht dazu. Die REACH-Verordnung definiert den Begriff des nachgeschalteten Anwenders als natürliche oder juristische Person, die im Rahmen ihrer industriellen oder gewerblichen Tätigkeit einen Stoff als solchen oder in einem Gemisch verwendet. Die typischen Beispiele sind Formulierer, die Gemische wie Lacke, Baustoffe oder Kosmetika herstellen. Bei Endanwendern reicht die Palette vom Einsatz von Chemikalien in Produkten und in der Produktion bis zur Anwendung im Rahmen einer handwerklichen Tätigkeit. REACH-Info 5 möchte die manchmal komplexen und schwierigen Inhalte in einer einfachen und klaren Sprache sachgerecht vermitteln.

Die Pflichten des nachgeschalteten Anwenders im REACH-Prozess hängen von den Tätigkeiten ab, die er in Verbindung mit einem Stoff oder einem Gemisch wahrnimmt. Hauptsächlich geht es dabei um den Informationsfluss innerhalb der Lieferkette, um den sicheren Umgang mit Chemikalien zu gewährleisten.

Der Anwender kann hier Informationen von Herstellern und Händlern erwarten. Auf ihn können aber auch Informationspflichten zukommen. Beispielsweise dann, wenn der Anwender neue Gefährdungen feststellt.

Zudem beleuchtet die Broschüre Themen wie das erweiterte Sicherheitsdatenblatt, die Erstellung von Expositionsszenarien und den Stoffsicherheitsbericht. Sie möchte besonders die Fragen klären, die Betroffene häufig an den REACH-CLP-Helpdesk gestellt haben.

Die Broschüre REACH-Info 5 „Rechte und Pflichten des nachgeschalteten Anwenders unter REACH“ kann in kleinen Mengen kostenlos bezogen werden über das Informationszentrum der BAuA, Postfach 17 02 02, 44061 Dortmund, Telefon 0231 9071-2971, Fax 0231 9071-2679, E-Mail: info-zentrum@baua.bund.de.

Darüber hinaus steht die Broschüre im PDF-Format auf der Homepage des REACH-CLP-Helpdesks www.reach-clp-helpdesk.de in der Rubrik Broschüren zum Herunterladen bereit.

Der REACH-CLP-Helpdesk beantwortet darüber hinaus Anfragen telefonisch 0231 9071-2971, per Fax 0231 9071-2679 oder E-Mail reach-clp@baua.bund.de.

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

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Richtig arbeiten im Knien und Hocken

Ein Teppich muss verlegt, ein Heizungsrohr ausgewechselt, eine Diele erneuert werden. Gerade in handwerklichen Berufen arbeiten Beschäftigte häufig im Knien, in der Hocke oder im Fersensitz. Diese Arbeitshaltungen sind besonders belastend für Rücken und Kniegelenke. Denn eine einseitige, lang anhaltende Belastung der Knie kann zu unterschiedlichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.
Die hohe Druckeinwirkung kann auf Dauer Schleimbeutelentzündungen auslösen und die Menisken schädigen. Können diese ihre Ausgleichsfunktion im Knie nicht mehr erfüllen, sind auch die Gelenkknorpel erhöhter Belastung ausgesetzt, sie werden anfälliger für Arthrosen.

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen geben deshalb Tipps, wie negative Auswirkungen auf den Körper gemindert werden können:

* Prüfen Sie immer, ob es Alternativen zu einer knienden Haltung gibt;
* Arbeiten Sie nicht länger als eine halbe Stunde ununterbrochen auf den Knien, wechseln Sie häufiger zwischen kniender und anderen Haltungen;
* Verwenden Sie so oft wie möglich Werkzeuge zum Arbeiten im Stehen wie Teleskopstangen oder andere Hilfsmittel wie einen Montagetisch o.ä., um das Knien zu vermeiden;
* Tragen sie immer einen Knieschutz, wenn sich das Arbeiten auf den Knien nicht vermeiden lässt;
* Achten Sie darauf, dass der Knieschutz der Norm entspricht und das CE-Zeichen trägt;
* Der Knieschutz muss passen, nur dann kann er seine Schutzfunktion wirklich entfalten;
* Trainieren sie verschiedene Formen des Kniens, das einseitige Knien (das zweite Bein ist rechtwinklig angestellt, der Rücken bleibt gerade) ist schonender für Knie und Rücken;
* Nutzen Sie Pausen für Ausgleichsübungen, stellen Sie sich ihr eigenes Trainingsprogramm für Beine und Rücken zusammen. Schon 15 Minuten pro Tag helfen!

Ausführliche Informationen und Übungsbeispiele finden Sie im Merkblatt „Arbeiten im Knien und Hocken“ der Lederindustrie-Berufsgenossenschaft: www.libg.de/ebenen/shoplibg

Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

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Disability Management: Berufliche Chance für Ärzte und Therapeuten

Mediziner unterstützen Betriebe beim Thema alternde Belegschaften – Fortbildung zum geprüften Disability Manager

Der demografische Wandel schafft neue Betätigungsfelder für Ärzte, Therapeuten, medizinische Fachangestellte und Kliniken – auch im Umfeld von Unternehmen. Eines davon ist das Disability Management, bei dem es um die Wiedereingliederung von Mitarbeitern bei einer Krankheit oder nach einem Unfall geht.

Innerhalb der nächsten vier Jahrzehnte wird sich die arbeitende Bevölkerung aufgrund des demografischen Wandels um rund zehn Millionen Menschen reduzieren. Die Zahl der Erwerbstätigen wird 2050 um ein Fünftel geringer sein als heute. Vor dem Hintergrund dieses Szenarios kann es sich die Wirtschaft immer weniger erlauben, Beschäftigte vorzeitig in den Ruhestand zu entlassen. Wenn – wie jetzt schon in einigen Branchen zu beobachten – nicht genügend beruflicher Nachwuchs nachrückt, müssen sich Unternehmen bemühen, ihre langjährigen und älteren Mitarbeiter zu halten. Diese Notwendigkeit hat der Gesetzgeber bereits 2004 erkannt: Im Sozialgesetzbuch SGB IX § 84 werden Arbeitgeber verpflichtet, professionelle Maßnahmen in die Wege zu leiten, mit denen Frühverrentung und vorzeitiges Ausscheiden aus dem Berufsleben verhindert werden kann. Dazu brauchen die Unternehmen jedoch Experten, die sich in medizinischen, arbeits- und versorgungsrechtlichen Fragen gut auskennen.

Fortbildung zum geprüften Disability Manager
Daher eignet sich die entsprechende Fortbildung zum geprüften Disability Manager, die die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) anbietet, insbesondere für Ärzte und Therapeuten, die sich in diese Richtung qualifizieren möchten. „Prädestiniert als Disability Manager sind Betriebs- und Werksärzte, da sie den direkten Kontakt zur Arbeitswelt haben“, erläutert Oliver Fröhlke von der DGUV. „Aber auch für Ärzte anderer Fachrichtungen ist das Disability Management eine interessante Erweiterung ihres Wirkungskreises“ – so etwa Allgemein- und Innere Medizin, Orthopädie, Kardiologie, Physikalische Medizin und Rehabilitation, Hygiene- und Umweltmedizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin, Sportmedizin und andere. Auch Angehörige therapeutischer Berufe – Physio-, Ergo- und Psychotherapeuten sowie Heilpraktiker – kommen als Disability Manager infrage. In der Fortbildung ergänzen die Ärzte und Therapeuten ihr medizinisches Wissen vor allem um rechtliche und betriebswirtschaftliche Aspekte sowie um Kenntnisse über das Management von Gesundheitsschäden und die Leistungen der Sozialversicherung.

Neuer Beratungsmarkt mit großer Dynamik
Der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte stellt fest, dass sich vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung ein neuer „Beratungsmarkt mit großer Dynamik“ entwickelt hat. „Disability Management gehört zu den ureigenen Aufgaben der Arbeitsmedizin“, bestätigt Dr. Ulrich Stöcker, Facharzt für Arbeitsmedizin und zertifizierter Disability Manager. „In der Fortbildung kann insbesondere der sozialmedizinische Horizont erweitert und an Best-Practice-Beispielen gelernt werden. Der Anteil des Disability Managements in meiner eigenen Tätigkeit ist im Laufe der Zeit immer größer geworden. Die Aufgaben haben sich insbesondere durch SGB IX § 84 deutlich erweitert.“

Kliniken als Anbieter von Disability Management
Disability Management ist auch eine Option für stationäre und ambulante medizinische Einrichtungen. Krankenhäuser mit Reha-Abteilung, Reha-Kliniken und ambulante Reha-Dienste etwa können mit hauseigenen Disability Managern eine lückenlose Rehabilitationskette anbieten, die möglichst früh im Betrieb einsetzt. Sie gewinnen dadurch die Möglichkeit, neben den Sozialversicherungsträgern die Unternehmen als zusätzliche Kunden zu gewinnen. „Dafür müssen die Ärzte die Unternehmen – und vor allem die Arbeitsplätze allerdings möglichst gut kennen“, so Fröhlke.

Return-to-Work Coordinator
Unterhalb der Stufe des Disability Managers, korrekt CDMP (Certified Disability Management Professional) genannt, gibt es auch für medizinische Assistenzberufe die Möglichkeit, sich im Disability Management weiterzubilden. Der CRTWC (Certified Return-to-Work Coordinator) ist ein ganz neues Fortbildungsprofil, das die DGUV in Zusammenarbeit mit der BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH entwickelt hat. Während der CDMP als Beauftragter des Unternehmers Strukturen für ein betriebliches Eingliederungsmanagement aufbaut und sich nur zum Teil um das konkrete Fallmanagement kümmert, ist der CRTWC eher der klassische Case Manager. „Die Fortbildung ist kürzer als die des CDMP und vor allem in den medizinischen Fachinhalten nicht ganz so tiefgehend“, betont Dr. Eckhard Müller-Sacks vom BAD. „In der Praxis sind die Übergänge zwischen CDMP und CRTWC jedoch fließend. Häufig kommt es vor, dass der CDMP die erste Phase einer Wiedereingliederung selbst managt und dann an einen CRTWC übergibt.“ Für beide Fortbildungsmöglichkeiten nach den qualitativ hochwertigen Standards des kanadischen National Institute of Disability Management and Research (NIDMAR) hat in Deutschland die DGUV die Lizenz. Weitere Informationen und Details zu den Fortbildungen auf: www.disability-manager.de

Hintergrund Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Ihre Mitglieder versichern über 70 Millionen Menschen gegen die Folgen von Arbeits-, Wege- und Schulunfällen sowie Berufskrankheiten. Als Unfallversicherungsträger verfügen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen über umfassende Kompetenzen in der medizinischen und beruflichen Rehabilitation nach Arbeitsunfällen und bei Berufskrankheiten.

Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

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Fast jeder zweite Beschäftigte geht krank zur Arbeit

Bertelsmann Stiftung: Gutes Betriebsklima senkt Kosten
Gütersloh, 9. September 2009. 42 Prozent der abhängig und selbstständig Beschäftigten gibt an, in den vergangenen zwölf Monaten zweimal oder öfter krank zur Arbeit gegangen zu sein. Experten re­den in diesem Zusammenhang von Präsentismus. Zwei Drittel der Befragten tun dies vor allem aus Pflichtgefühl und weil sonst Arbeit liegen bleibt. Das zeigt der aktuelle Gesundheitsmonitor der Ber­telsmann Stiftung.

Alleinstehende sind besonders vom Präsentismus betroffen. Singles (78 Prozent) berichteten deutlich häufiger, krank zur Arbeit zu gehen, als Paare und Familien (69 Prozent). Ein Grund könnte die unter­schiedliche Neigung zu Krankheitsverleugnung sein. Die Annahme, dass es vor allem Selbstständige sind, die besonders oft krank arbeiten, kann allerdings nicht bestätigt werden. Das Gegenteil ist der Fall. Der Anteil an Selbstständigen (52 Prozent) ist deutlich kleiner als der Anteil der abhängig Be­schäftigten (74 Prozent).

Ein „gesunder“ Umgang mit Krankheit bei der Arbeit ist Führungssache. 65 Prozent der Befragten be­richteten in diesem Zusammenhang über positive Erfahrungen und dass sie auf Hilfe und Unterstüt­zung bei Kollegen sowie auf Verständnis bei Vorgesetzten hoffen konnten. Als weiterer Beweis dafür kann gelten, dass die Wahrscheinlichkeit eines vernünftigen Umgangs mit Krankheiten am Arbeits­platz mit erhöhter Arbeitsfreude und gutem Betriebsklima zunimmt.

„Der unerwartet niedrige Anteil der Selbstständigen, die im Vergleich zu den abhängig Beschäftigten auch krank zur Arbeit gehen, unterstreicht vermutlich die Kostenrelevanz von Präsentismus“, kom­mentiert Dr. Stefan Empter, Senior Director der Bertelsmann Stiftung, die Untersuchungsergebnisse. „Studien zeigen, dass Kosten von Präsentismus deutlich über denen liegen, die infolge von Krank­meldungen anfallen. Die engagierte Führungskraft ist der Schlüssel, wenn es um Prävention von Prä­sentismus geht.“

Rückfragen an: Dr. Jan Böcken, Telefon: 0 52 41 / 81-81 462; E-Mail: Jan.Boecken@Bertelsmann-Stiftung.de

Dr. Juliane Landmann, Telefon: 0 52 41 / 81-81 245; E-Mail: Juliane.Landmann@Bertelsmann-Stiftung.de

Weitere Informationen:

Jan Böcken, Bernard Braun, Juliane Landmann (Hrsg.)
Gesundheitsmonitor 2009

Gesundheitsversorgung und Gestaltungsoptionen aus der Perspektive der Bevölkerung

Informationen für Entscheider in Ministerien und Kommunalverwaltungen, Politiker, Entscheidungsträ­ger in der gesundheitlichen Selbstverwaltung, Wissenschaftler und Patientenvertreter
2009, ca. 300 Seiten
ISBN 978-3-86793-052-9
ca. 37,00 EUR
Ute Friedrich, Pressestelle
Bertelsmann Stiftung

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Chemikalien: Öffentliche Kommentierung zu besorgniserregenden Stoffen eröffnet

REACH-Verordnung schafft mehr Beteiligung und Transparenz

Ab heute ist die Öffentlichkeit gefragt: Die Europäische Chemikalienbehörde (ECHA) fordert sie auf, die Vorschläge für besonders besorgniserregende Stoffe zu kommentieren. Die Mitgliedstaaten schlagen vor, 14 Chemikalien wegen schädlicher Wirkungen auf Umwelt und Gesundheit, gemäß der Chemikalienverordnung REACH, streng zu regulieren. Ein weiterer Vorschlag stammt von der ECHA selbst. Bis zum 15. Oktober 2009 können Umwelt- und Verbraucherverbände, Behörden, Unternehmen, aber auch interessierte Bürgerinnen und Bürger ihre Kommentare zu den Vorschlägen abgeben.

Die REACH-Verordnung enthält weitreichende Elemente der Beteiligung und der Transparenz. „Diese Partizipation ist völlig neu in der Chemikalienpolitik und noch zu wenig bekannt“, sagt Dr. Klaus Günter Steinhäuser, Leiter des Fachbereiches Chemikaliensicherheit im Umweltbundesamt. „Bürgerinnen und Bürger können sich zum Verfahren informieren und sich daran beteiligen. Ich hoffe, dass diese Rechte nicht nur von der Industrie sondern auch von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden“.

Weitgehend unbekannt ist zudem: Mit REACH wurde ein Auskunftsrecht für Verbraucherinnen und Verbraucher eingeführt. Steinhäuser erläutert: „Sobald die europäischen Gremien entscheiden, besonders besorgniserregende Stoffe in die REACH-Kandidatenliste aufzunehmen, können Bürgerinnen und Bürger vom Handel kostenfrei erfragen, ob diese Stoffe in Produkten mit mehr als 0,1 Prozent enthalten sind. Mit ihrem Kaufverhalten können die Konsumenten den Markt steuern. Dazu stellt ihnen das Umweltbundesamt eine Musteranfrage bereit.“

Die so genannte Kandidatenliste ist der erste Schritt zu einer europaweiten Regulierung. Für Stoffe aus dieser Liste kann die ECHA der Europäischen Kommission eine Zulassungspflicht vorschlagen. Damit wird die Verwendung der Chemikalie in der EU verboten. Nur einzelne, unersetzbare Verwendungen können auf Antrag weiter zugelassen werden. So möchte die EU besorgniserregende Stoffe durch weniger umwelt- und gesundheitsschädigende Chemikalien und Verfahren ersetzen.

Acht der 15 Vorschläge für besonders besorgniserregende Stoffe kommen von den deutschen Behörden. Das Umweltbundesamt benannte fünf Anthracenöle. Diese Öle enthalten polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), die in der Umwelt kaum abgebaut werden, sich in den Nahrungsketten anreichern können und als krebserzeugende Stoffe giftig sind (siehe Presseinformation Nr. 54/2009).

Weitere Informationen und den Musterbrief für das Anschreiben finden Sie unter www.reach-info.de.

Auf der Webseite der ECHA unter http://echa.europa.eu/consultations/authorisation/draft_recommendations/recommendations_en.asp. können Sie die Vorschläge der Mitgliedstaaten einsehen und kommentieren.

Quelle: Umweltbundesamt

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„Mit Sicherheit den Alltag meistern“

Neue Broschüre von BAuA und DSH speziell für Familien

Junge Familien haben immer viel um die Ohren: Zum turbulenten Elternalltag kommen oft ein anspruchsvoller Job, ein ausgefülltes Freizeitprogramm und vielleicht noch der Hausbau. Die Fülle neuer Anforderungen ist Auslöser für Stress und Hektik, die leicht zu Unfällen führen können.

Deckblatt der Broschüre „Mit Sicherheit den Alltag meistern“ Da kommt ein Ratgeber gerade recht, der in prägnanter Form nützliche Tipps für einen unfallfreien Alltag liefert. Diesen Ratgeber gibt es jetzt: „Mit Sicherheit den Alltag meistern“, heißt die DIN-A-4-Broschüre, die die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und die Aktion DAS SICHERE HAUS (DSH) herausgegeben haben. Auf 32 Seiten geht es in 13 Beiträgen um Themen wie „Hausbau ohne Hindernisse“, „Schnäppchenjagd mit Folgen“ oder „Gesundes Home-Office“. Sichere Gartengeräte und ihre unfallfreie Anwendung zählen genauso zu den Inhalten wie das oft heikle Thema Reinigungsmittel in Bad und WC oder die Frage, wie man die richtige Größe von Kinderschuhen ermittelt.
Verschwimmende Grenze zwischen Beruf und Privatleben

Die Forschungsarbeiten der BAuA zielen auf sichere, gesunde und wettbewerbsfähige Arbeitsplätze. „Doch viele der dabei gewonnenen Erkenntnisse führen auch zu mehr Sicherheit in der Freizeit“, sagt Isabel Rothe, Präsidentin der BAuA. Ein Grund dafür ist unter anderem die verschwimmende Grenze zwischen Beruf und Privatleben. Hinzu kommt, dass viele Geräte, die im Beruf benutzt werden, auch in der Freizeit zum Einsatz kommen, zum Beispiel beim Heimwerken, bei der Gartenarbeit oder beim Hausbau.
Pro Jahr rund 5,7 Millionen Unfälle in Heim und Freizeit

Elmar Lederer, Vorsitzender des Vorstandes der DSH, betont einen weiteren Aspekt, der zur Veröffentlichung des Sonderdruckes geführt hat: „Pro Jahr ereignen sich in der Bundesrepublik rund 5,7 Millionen Unfälle in Heim und Freizeit, rund 6.500 Menschen kommen dabei um Leben, – Grund genug für die DSH, mit dem neuen Sonderband Tipps speziell für junge Familien anzubieten, damit vor allem die Kleinsten in einer sicheren Umgebung groß werden können.“

„Mit Sicherheit den Alltag meistern“ kann in kleinen Mengen kostenlos beim Informationszentrum der BAuA bezogen werden. Telefon 0231 9071-2071, Fax 0231 9071-2070, E-Mail info-zentrum@baua.bund.de. Eine Version im PDF-Format befindet sich zudem unter der Adresse http://www.baua.de/de/Publikationen/Broschueren/A15.html auf der Homepage der BAuA.

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

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Neues Portal zur Gefährdungsbeurteilung eröffnet

Per Mausklick Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung abrufen

Unter der Adresse www.gefaehrdungsbeurteilung.de bietet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ab sofort ihr neues Onlineportal zur Gefährdungsbeurteilung an. Es unterstützt Unternehmen bei der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, zu der sie das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet. Darüber hinaus schafft die Gefährdungsbeurteilung Grundlagen für einen systematischen und erfolgreichen Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb.

Risiken und Gefährdungen bei der Arbeit können in unterschiedlichen Branchen und Betriebsgrößen schwanken. Hier benötigen Betriebe Handlungshilfen, die ihren Anforderungen gerecht werden. Das neue Portal www.gefaehrdungsbeurteilung.de der BAuA schafft Abhilfe. Dazu macht es nicht nur den Prozess der Gefährdungsbeurteilung transparenter, sondern erleichtert auch den Zugang zu relevanten Handlungshilfen.

Das Portal gliedert sich in vier Hauptrubriken. In der Rubrik Basiswissen erhalten Nutzer grundlegende Informationen zur Gefährdungsbeurteilung. Sie erfahren, was den Prozess der Gefährdungsbeurteilung kennzeichnet, warum man sie machen sollte und wie man sie ganz konkret durchführt.

Den Schwerpunkt der Rubrik Handlungshilfen bildet eine Datenbank, die den Zugang zu Handlungshilfen erleichtert. Neben der Freitextsuche lässt sich die Suchanfrage über erweiterte Suchkriterien, wie Anbieter, Branchen und Gefährdungsart eingrenzen.

Die Rubrik Expertenwissen gibt Hilfestellung, um alle grundsätzlich möglichen Gefährdungen zu prüfen. Die fortlaufend aktualisierten Inhalte in dieser Rubrik beruhen auf dem „Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb“ der BAuA.

Schließlich rundet die Rubrik Service das Angebot ab. Hier finden sich Hinweise und Tipps zur Nutzung des Portals, Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs), Beratungsangebote, ein Glossar sowie eine umfangreiche Literaturzusammenstellung.

Das Portal wurde in enger Abstimmung mit den Trägern der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) entwickelt. Deshalb können Nutzer davon ausgehen, dass die in der Datenbank angebotenen Handlungshilfen den Qualitätsgrundsätzen der Träger der GDA (Bund, Länder, Unfallversicherungsträger) entsprechen.

Mit dem Portal beteiligt sich die BAuA aktiv an der europaweiten Informationskampagne 2008-2009 „Gesunde Arbeitsplätze“ der Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA). Diese Kampagne zielt darauf ab, arbeitsbedingte Unfälle und Krankheiten durch verbesserte Gefährdungsbeurteilungen zu verringern. Hierzu erklärt Jukka Takala, Direktor der EU-OSHA: „Wir begrüßen diese exzellente Initiative der BAuA, eine zentrale Plattform zur Gefährdungsbeurteilung bereitzustellen. Dieses Portal gibt Arbeitgebern und Arbeitnehmern notwendige Instrumente zur sektor- oder risikospezifischen Gefährdungsbeurteilung an die Hand und zeigt Maßnahmen zur Steigerung von Sicherheit, Gesundheit und Produktivität am Arbeitsplatz auf.“

Das Portal www.gefaehrdungsbeurteilung.de richtet sich an alle Akteure im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz wie Arbeitgeber, Arbeitnehmer und ihre Vertretungen, Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte, Sicherheitsbeauftragte und Mitarbeiter der gesetzlichen Unfallversicherung und Aufsichtsbehörden.

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

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Neuer Helpdesk informiert über Chemikalienrecht

Zwei Verordnungen – eine Auskunftsstelle – ein gemeinsames Logo

Logo des REACH-CLP-Helpdesks Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erweitert ihr Informationsangebot zum europäischen Chemikalienrecht. Unter dem Namen REACH-CLP Helpdesk berät die nationale Auskunftsstelle bei der BAuA ab sofort nicht nur zur REACH-Verordnung, sondern gibt Auskunft zu den Themen Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung. Mit einem neuen Logo versehen befindet sich das Angebot unter der Adresse www.reach-clp-helpdesk.de im Internet. Anfragen können telefonisch oder per Fax und E-Mail gestellt werden.

Auslöser für die Einrichtung des REACH-CLP Helpdesks ist die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 („CLP-Verordnung“, Classification, Labelling and Packaging), die am 20. Januar 2009 in Kraft trat. Die Verordnung setzt das von den Vereinten Nationen entwickelte weltweit gültige GHS (Globally Harmonized System) in Europa um. Nach einer Übergangszeit werden die bisherigen Regeln zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen (Richtlinie 67/548/EWG) und Zubereitungen (Richtlinie 1999/45/EG) außer Kraft gesetzt.

Artikel 44 der CLP-Verordnung verpflichtet alle Europäischen Mitgliedstaaten nationale Auskunftsstellen („CLP-Helpdesks“) einzurichten. Diese Helpdesks sollen Hersteller, Importeure, Händler, nachgeschalteten Anwendern und sonstigen interessierten Kreisen hinsichtlich ihrer Aufgaben und Verpflichtungen im Rahmen der CLP-Verordnung beraten. Die Aufgaben als nationale Auskunftsstelle für die Information und Beratung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung werden in Deutschland von einem gemeinsamen REACH-CLP Helpdesks bei der BAuA wahrgenommen.

Die CLP-Verordnung bringt Neuerungen für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Dazu gehören zum Beispiel neue und geänderte Einstufungskriterien, neue Kennzeichnungssymbole sowie Gefahren- und Sicherheitshinweise. Von diesen Änderungen können alle Akteure der Lieferkette im Sinne von REACH betroffen sein. Ebenso wirkt sich die neue Verordnung aber auch auf alle Akteure im betrieblichen Arbeitsschutz aus, wie Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte, betriebliche Vorgesetzte sowie Personalvertretungen, und nicht zuletzt auf jeden Beschäftigten, der mit gefährlichen Stoffen und Gemischen umgeht.

Zudem bringt die Verordnung neue Pflichten für Unternehmen mit sich. Dazu gehört beispielsweise die Meldung von Stoffen in das Europäische Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis. Diese Meldepflicht spricht nicht nur die bereits im Rahmen von REACH registrierungspflichtigen Akteure an, sondern beispielsweise auch Importeure oder Hersteller von Stoffen in Mengen unter einer Tonne pro Jahr. Bereits jetzt ist absehbar, dass ab dem 1. Dezember 2010 auch viele kleine und mittlere Unternehmen dieser Meldepflicht nachkommen müssen.

Bei der Umstellung auf das neue System gibt der REACH-CLP Helpdesk praktische Hilfestellungen und steht den von REACH und CLP Betroffenen mit seinen Experten zur Seite. Dabei setzt sich der Helpdesk für eine einheitliche Beantwortung von Fragen auf europäischer Ebene ein.

Darüber hinaus bietet der neue REACH-CLP Helpdesk ein kostenfreies Informationsangebot für alle Interessenten an, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen zu REACH und CLP. Neben der Beantwortung von Fragen, gibt der Helpdesk aktuelle Informationen zu neuen Themen, veröffentlicht Broschüren, übersetzt Leitlinien der Europäischen Union und führt Informationsveranstaltungen zu REACH und CLP durch.

Alle Informationen und Angebote befinden sich auf der Homepage des REACH-CLP Helpdesks www.reach-clp-helpdesk.de. Anfragen können telefonisch 0231 9071-2971, per Fax 0231 9071-2679 oder E-Mail reach-clp@baua.bund.de gestellt werden.

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

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Bibliothek erweitert Angebot im Internet

In über 130.000 Literaturnachweisen online recherchieren

Die Bibliothek der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat ihr Informationsangebot im Internet erheblich erweitert. Dazu stellt sie ab sofort im Bibliothekskatalog auch Nachweise zu Zeitschriftenaufsätzen bereit. Nutzer haben damit über die Adresse www.baua.de/bibliothek auch Zugriff auf Kurzfassungen von Aufsätzen aus Fachzeitschriften.

Dies ist möglich, weil die Literaturdatenbank BAuA-LITDOK in den Bibliothekskatalog eingepflegt wurde. Damit lassen sich im so genannten WEB-OPAC (online public access catalogue) ab sofort auch 51.000 Nachweise aus Fachzeitschriften mit Kurzfassungen (Abstracts) recherchieren. Zusammen mit den rund 80.000 nachgewiesenen Büchern, DVDs und CD-ROMs stehen dem Benutzer somit über 130.000 Quellen zum Thema „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ schnell und komfortabel im Netz zur Verfügung.

Schwerpunkte der verfügbaren Literatur bilden unter anderem die Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen und Gesundheitsgefahren sowie die menschengerechte Gestaltung der Arbeit. Das Angebot richtet sich vor allem an betriebliche Praktiker, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebs- und Personalräte, Mitarbeiter von Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaften, Arbeitsmediziner und Betriebsärzte sowie an Studierende.

Mit Hilfe eines Schlagwortkataloges lassen sich relevante Literaturstellen über den Bibliothekskatalog auf der BAuA-Homepage finden. Die Kurzfassungen in Deutsch oder Englisch erleichtern einen schnellen Überblick über die Inhalte der gewünschten Fachliteratur. Die Literaturdatenbank wird ständig erweitert. Dazu wertet die BAuA-Bibliothek mehr als 200 deutsche und internationale Fachzeitschriften aus, darunter auch sämtliche Zeitschriften der Berufsgenossenschaften.

Kopien der Volltexte können in begrenztem Umfang gegen Entgelt durch die Bibliothek bereitgestellt werden.

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

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Stürzen häufigste Unfallursache bei der Arbeit

Bleib aufrecht! Die Kampagne der gesetzlichen Unfallversicherung VBG

Stolpern, Rutschen, Stürzen – fast jeder fünfte Arbeits- oder Wegeunfall ist auf einen Sturz zurückzuführen. Die Folgen sind oft schmerzhaft und langwierig, die Ursachen häufig trivial: In beiden Händen werden gleichzeitig Gegenstände getragen, Kabel sind achtlos verlegt oder das Schuhwerk ist ungeeignet. Wenn dann noch bauliche Mängel wie beschädigte Fußböden oder eine schlechte Beleuchtung hinzukommen, erhöht dies das Sturz-Risiko unnötig.

Dabei beweist die Praxis, dass sich die meisten Sturz-Unfälle durch ein geschärftes Bewusstsein und kleine Verhaltensänderungen vermeiden lassen. Darauf baut auch die VBG-Kampagne „bleib aufrecht!“, die auf diese oft unterschätzte Gefahr aufmerksam macht und Tipps zur Vorbeugung gibt. „Ziel ist es, die Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle um mindestens zehn Prozent zu senken“, erklärt Dr. Manfred Fischer, Direktor Prävention der VBG.

Um die Sturz-Unfälle in ihrem Betrieb zu verringern, können Unternehmen an der „bleib aufrecht!“ Kampagne teilnehmen und mit Hilfe der VBG kreative Aktionen durchführen.

Informationen im Internet

Aktions- und Informationsmaterialien können auf der Website www.bleib-aufrecht.de heruntergeladen oder bestellt werden. Die Aktionsmaterialien können sogar personalisiert werden.

Quelle: Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)

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Ausschüsse für die Ermittlung von Technischen Regeln

Die gesetzliche Ermächtigung zur Einrichtung staatlicher Ausschüsse ist in § 18 Abs. 2 Nr. 5 des Arbeitsschutzgesetzes festgelegt. Nachfolgende Arbeitsschutzverordnungen sehen die Beratung des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) durch staatliche Ausschüsse vor:

* Arbeitsstättenverordnung ¿ Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA)
http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten/Arbeitsstaetten.html?__nnn=true&__nnn=true
* Betriebssicherheitsverordnung ¿ Betriebssicherheitsausschuss (ABS)
http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Anlagen-und-Betriebssicherheit/Anlagen-und-Betriebssicherheit.html?__nnn=true&__nnn=true
* Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung ¿ Betriebssicherheitsausschuss (ABS)
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/l_rmvibrationsarbschv/gesamt.pdf
* Biostoffverordnung ¿ Ausschuss für biologische Arbeitsstoffe (ABAS)
http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Biologische-Arbeitsstoffe/Biologische-Arbeitsstoffe.html?__nnn=true&__nnn=true
* Gefahrstoffverordnung ¿ Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)
http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/Gefahrstoffe.html?__nnn=true&__nnn=true
* Arbeitsmedizinvorsorgeverordnung ¿ Arbeitsmedizinvorsorgeausschuss (AfAMV).
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/arbmedvv/gesamt.pdf

Die Ausschüsse sind Einrichtungen im Geschäftsbereich des BMAS. Vordringliche Aufgabe der Ausschüsse ist eine umfassende Beratung des Ministeriums in allen Fragen der jeweiligen Verordnung. Es gehört es zu den Aufgaben der Ausschüsse unter Berücksichtigung des § 4 Arbeitsschutzgesetzes Handlungs- und Entscheidungshilfen in Form von Technische Regeln für die betriebliche Praxis zu ermitteln. Damit wird den Betrieben die Anwendung und Einhaltung der in den Verordnungen enthaltenen Anforderungen praxisorientiert erleichtert. Dem BMAS obliegt es, die ermittelten Regeln zu veröffentlichen.

In die Arbeit der Ausschüsse sind die betroffenen Kreise, insbesondere die Sozialpartner, die Länder und Unfallversicherungsträger sowie die Wissenschaft maßgeblich eingebunden. Die qualifizierte und ausgewogene Besetzung der Arbeitsschutzausschüsse ist für eine anwenderorientierte Ausgestaltung der Technischen Regeln von ausschlaggebender Bedeutung. Auf diese Weise können neue Entwicklungen frühzeitig in die Technischen Regeln aufgenommen und das unabhängige Fachwissen und die Praxiserfahrungen der betroffenen Kreise für die Regelermittlung nutzbar gemacht werden.

Die Geschäftsführungen der Ausschüsse liegen bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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Verordnungsentwurf über gefährliche optische Strahlung am Arbeitsplatz vorgelegt

Das Bundesministerium für Arbeit hat den Verordnungsentwurf zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (inklusive Begründung) den Länderbehörden sowie interessierten Kreisen zur Stellungnahme vorgelegt.

Ziel der Verordnung ist die Umsetzung der europäischen Vorgaben zur künstlichen optischen Strahlung aus der EG-Richtlinie 2006/25/EG, die von den Mitgliedstaaten bis zum 27. April 2010 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Die Rechtsvorschrift sieht weitgehend eine inhaltsgleiche Übernahme der EG-Bestimmungen vor.

Mit der geplanten Verordnung, die auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetz erlassen wird, soll die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten bei beruflichen Tätigkeiten mit gefährlicher Exposition durch künstliche optische Strahlung (z.B. Infrarot- und Ultraviolett­strahlung; Laserstrahlung) verbessert werden. Ernsthaf­te Augen- und Hautschäden der Beschäftigten durch intensive optische Strahlung aus künstlichen Quellen sollen vermieden werden. Gefährdet sind zum Beispiel Beschäftigte bei der Verwendung von industriellen Lasereinrichtungen, bei der Verarbeitung glühender Massen (z.B. Metall und Glas), bei der Materialbearbeitung (Schweißen, Trennen, Oberflächen­behand­lung), bei der Datenübertragung (Bereich Telekommunikation) und im Showbereich.

Die Länder und Verbände haben bis zum 30. September 2009 Zeit den Entwurf durchzusehen und dazu Stellung zu nehmen. Bevor die Verordnung dem Bundesrat zur Beratung zugeleitet werden kann, ist noch das Einverständnis des Bundeskabinetts einzuholen. Damit ist noch vor Jahresende zu rechnen.
Infos und Materialien zum Thema

* Verordnungsentwurf
http://www.bmas.de/coremedia/generator/34898/2009__08__19__vo__gefaehrdungen__durch__kuenstliche__optische__strahlung.html
* Begründung zur Verordnung
http://www.bmas.de/coremedia/generator/34896/2009__08__19__vo__gefaehrdungen__durch__kuenstliche__optische__strahlung__begruendung.html

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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Was tun bei psychischen Belastungen in der Berufsausbildung?

Die Schule ist vorbei, der Berufsalltag beginnt. Der Start in diesen neuen Lebensabschnitt kann allerdings auch zu erhöhtem Druck und psychischen Belastungen für die Berufsanfänger führen. Zum Beginn des neuen Ausbildungsjahres geben Berufsgenossenschaften und Unfallkassen deshalb Tipps, was Auszubildende tun können, wenn Stress, Mobbing oder Gewalt zum Problem werden.

Stress
Stress wird definiert als ein Gefühl, die Anforderungen mit den verfügbaren Mitteln nicht bewältigen zu können. Die Folgen reichen von Müdigkeit und Konzentrationsschwäche über Nervosität und Unruhe bis zu körperlichen Symptomen. Aber auch Unterforderung kann unzufrieden machen und Beschwerden auslösen.
„Die gefühlte Belastung ist abhängig von der jeweiligen Qualifizierung und Erfahrung, von der Motivation und den Fähigkeiten, mit Stress umzugehen“, sagt Dr. Rolf Manz, Experte für psychische Gesundheit am Arbeitsplatz bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). „Im besten Fall motiviert uns eine solche Situation und wir erweitern unsere fachliche Kompetenz. Im schlechtesten Fall aber wird der Stress zu groß und beeinträchtigt unsere Gesundheit und das Wohlbefinden.“
Sollten Probleme auftreten, plädiert Dr. Dirk Windemuth vom Institut Arbeit und Gesundheit (BGAG) in Dresden für einen offenen Dialog mit den Vorgesetzten – wenn nötig auch mit dem Personal- oder Betriebsrat. „Nur wenn Probleme mit den neuen Aufgaben, oder Defizite in der Zusammenarbeit mit Kollegen, angesprochen werden, können diese auch behoben werden.“ Auszubildende können auch einen Lehrer an ihrer Berufsschule ansprechen, der dann zwischen Ihnen und dem Betrieb vermittelt.

Mobbing
„Von Mobbing spricht man, wenn jemand regelmäßig und fortwährend schikaniert, belästigt, beleidigt, oder ausgegrenzt wird mit dem Ziel, ihn aus dem Arbeitsverhältnis zu drängen“, sagt BGAG-Psychologe Windemuth. Die Opfer erleben diese Form der Aggression als starke psychische Belastung. Sie reagieren mit Angst, Schlaflosigkeit, Nervosität und häufig mit nachlassender Motivation. Wenn Auszubildende von Kollegen gemobbt werden, sollten sie auf jeden Fall das Gespräch mit einem Vorgesetzten suchen. Geht die Schikane von ihm aus, sollten sie Hilfe beim Personal- oder Betriebsrat oder einer unabhängigen Beratungsstelle suchen.

Gewalt
Es muss nicht immer gleich die schwere Körperverletzung sein. Gewalt hat viele Gesichter. Auch Mobbing ist eine Spielform. Umfragen haben ergeben, dass aggressives Verhalten bis hin zu Tätlichkeiten im betrieblichen Alltag und in der Berufsschule keine Seltenheit ist.
Auch hier empfiehlt Experte Manz: „Wenn ein Auszubildender Zeuge oder Opfer von Gewalt wird, sollte er sich so schnell wie möglich Hilfe holen: bei Vorgesetzten, Lehrern, Betriebsrat oder Schlichtungsstellen.“
Einige Berufsgenossenschaften haben inzwischen auch Trainingsprogramme entwickelt, die Betrieben helfen, mit diesem Problem richtig umzugehen.

Bei allgemeinen Fragen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz kann außerdem der Sicherheitsbeauftragte oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsrat oder- arzt angesprochen werden. Dies kann zum Beispiel bei fehlenden Arbeitsschutzvorkehrungen oder mangelhafter persönlicher Schutzausrüstung notwendig werden.
Weiterführende Informationen finden sie hier:

* Internetportal „Gewaltprävention in der Ausbildung“ der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
http://www.vbg.de/wbt/gewaltpraevention/daten/html/001.htm
* Mobbing-Beratungsstellen unter: www.verdi.de/search (Suchbegriff: Mobbingberatung)
http://www.verdi.de/search
* Das Beratungsangebot des BGAG – Institut Arbeit und Gesundheit der DGUV
http://www.dguv.de/bgag/de/beratung/index.jsp
* Allgemeines zu psychischen Belastungen
http://www.dguv.de/inhalt/praevention/themen_a_z/psychische_belastungen/index.jsp
* Rechte und Pflichten von Unternehmer und Arbeitnehmer: BGVA1 – Grundsätze der Prävention (§§ 2-18)
http://www.arbeitssicherheit.de/arbeitssicherheit/html/modules/bgva/bgv_a/a1.pdf

Broschüren der gesetzlichen Unfallversicherung:
– GUV-I 8628: Psychische Belastungen am Arbeits- und Ausbildungsplatz
– GUV-I 8766: Psychische Belastungen – Checklisten für den Einstieg
– BGI 609: Stress am Arbeitsplatz

Links zum PDF-Download auf den Seiten der DGUV (unter Vorschriften und Regeln
http://www.dguv.de/inhalt/medien/publikation/index.jsp

Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

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Liste der Berufskrankheiten wird erweitert

Die Liste der Berufskrankheiten (BKen) ist um fünf weitere Krankheitsbilder ergänzt worden. Seit 1. Juli 2009 können damit folgende Krankheitsbilder als Berufskrankheiten anerkannt werden, wenn die berufliche Verursachung bestätigt ist:

1. Gonarthrose – der vorzeitige Verschleiß der knorpeligen Gelenkflächen im Knie (BK-Nr. 2112)
2. Lungenfibrose (entzündliche Krankheit der Lunge) durch extreme und langjährige Einwirkungen von Schweißrauchen und Schweißgasen („Siderofibrose“) (BK-Nr. 4115)
3. Erkrankungen des Blutes, des blutbildenden und des lymphatischen Systems durch Benzol (Bk-Nr. 1318)
4. Lungenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) (BK-Nr. 4113)
5. Lungenkrebs durch das Zusammenwirken von Asbestfasern und PAK (BK-Nr. 4114)

Ob und welche Krankheiten als Berufskrankheiten anerkannt werden, hängt wesentlich von der Entwicklung der arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und der hierauf bezogenen medizinischen Forschung ab. Grundsätzlich gilt: Als Berufskrankheiten (BK) kommen nur solche Erkrankungen in Frage, die durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Berufsgruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Maß als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind. Liegen die entsprechenden Erkenntnisse vor, so nimmt die Bundesregierung auf Empfehlung des Ärztlichen Sachverständigenbeirates Berufskrankheiten beim Bundesarbeitsministerium die entsprechenden Erkrankungen in die Liste der Berufskrankheiten auf.

Diese Krankheiten – z. B. Gonarthrose oder Lungenkrebs – können auf arbeitsbedingten Ursachen beruhen. Häufig bestehen aber auch andere Ursachen. Drei der neuen Berufskrankheiten (BK-Nrn. 2112, 4113, 4114) enthalten ausdrückliche Dosis-Grenzwerte, um eine Abgrenzung zu ermöglichen. Sie benennen Intensität und Dauer der arbeitsbedingten Exposition, die zur Verursachung der Erkrankung ausreicht. Für die beiden anderen neuen Berufskrankheiten sind die Dosis-Wirkungs-Beziehungen in den Wissenschaftlichen Begründungen des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten näher beschrieben.
Besonders wichtig ist die Regelung des Dosis-Grenzwertes bei der Gonarthrose, an der gerade ältere Menschen häufig leiden. Für die Anerkennung als Berufskrankheit ist eine Lebensdosis von 13.000 Arbeitsstunden kniebelastender Tätigkeit erforderlich; hierbei zählen nur Arbeitsschichten mit mindestens einer Stunde Arbeit im Knien oder in der Hocke.

Diese Lebensdosis erfüllt beispielsweise ein Installateur, der jährlich in 200 Arbeitsschichten je 2 Stunden kniebelastend tätig war, nach 32,5 Jahren; ein Fliesenleger mit je 4 Stunden pro Arbeitsschicht bereits nach der Hälfte der Zeit, also in 16,25 Jahren.

Wie auch bei anderen Berufskrankheiten gilt für die fünf neuen Tatbestände eine rückwirkende Anerkennung, die allerdings durch einen Stichtag begrenzt wird. Nur für die BK 1318 gilt keine Begrenzung, weil Erkrankungen durch Benzol bereits seit 1925 als Berufskrankheiten anerkannt sind.

Bei den anderen vier Tatbeständen richtet sich der Stichtag nach dem Veröffentlichungszeitpunkt der jeweiligen wissenschaftlichen Empfehlungen. Für die BK 4113 ist das der 30.11.1997, für die anderen drei Krankheitsbilder der 30. 09. 2002. Für die Versicherten bedeutet dies: Eine Berufskrankheit kann nicht anerkannt werden, wenn die Erkrankung bereits vor dem Stichtag eingetreten war.

Das heißt, wenn ein Fliesenleger schon vor 2002 medizinisch diagnostiziert an einer Gonarthrose gelitten hat, kann diese nicht mehr als Berufskrankheit anerkannt werden.

Aufgehoben wurde die Stichtagsregelung für die „Bergmanns-Bronchitits“ (BK-Nr 4111). Damit sind viele früher im Steinkohlebergbau tätige Bergleute jetzt nicht mehr von Entschädigungsleistungen ausgeschlossen.

Wer meldet eine Berufskrankheit?
Wenn Verdacht auf eine Berufskrankheit besteht, müssen Ärzte, Krankenkassen und Unternehmer dies dem zuständigen Unfallversicherungsträger melden. Betroffene Versicherte können auch selbst einen Antrag stellen. Die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse prüft den Fall, indem sie alle verfügbaren Daten auswertet. Bei anerkannter Berufskrankheit haben Versicherte Anspruch auf Heilbehandlung und bei Minderung seiner Erwerbsfähigkeit auf eine entsprechende Rente. Gegen ablehnende Bescheide können Versicherte Widerspruch bei ihrem Unfallversicherungsträger und bei erfolglosem Widerspruch Klage vor dem Sozialgericht einlegen.

Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

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Auch Minijobber müssen zur gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet werden

Wer einen Minijobber beschäftigt, muss diesen zur gesetzlichen Unfallversicherung anmelden. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin. Denn immer wieder gibt es das Missverständnis, dass der Beitrag zur Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See auch die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung enthält. Das ist jedoch nur beim so genannten Haushaltsscheckverfahren der Fall, mit dem die Sozialversicherungsbeiträge für Haushaltshilfen in privaten Haushalten überwiesen werden, die bis zu 400 Euro im Monat verdienen. Alle anderen geringfügig Beschäftigten müssen der Berufsgenossenschaft oder der zuständigen Unfallkasse direkt gemeldet werden.

Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Haftung des Arbeitgebers für Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten. Bei einem Unfall trägt sie daher die Kosten für die Heilbehandlung und Rehabilitation. Bleibt die Erwerbsfähigkeit in Folge des Unfalls dauerhaft gemindert, zahlt die Unfallversicherung eine Rente.

Weitere Fragen zu Beitrag und Anmeldung beantwortet die BG-Infoline unter der Telefonnummer 01805 188088 (14 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz der Deutschen Telekom AG, Mobilfunkpreis ggf. abweichend). Einzelheiten, Broschüren und Kontaktadressen zum Haushaltscheckverfahren der Minijob-Zentrale sind unter www.minijob-zentrale.de veröffentlicht.

Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

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Hilfe bei REACH

Leitlinien der Europäischen Chemikalienagentur übersetzt

Die nationale Auskunftsstelle zu REACH (REACH-Helpdesk) bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat weitere Leitlinien der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur REACH-Verordnung ins Deutsche übersetzt. Ab sofort stehen die Leitlinie zur Vorregistrierung und gemeinsamen Nutzung von Daten (Guidance on data sharing), und die Leitlinie zur Aufnahme von Stoffen in Anhang XIV (Guidance on inclusion of substances in XIV) auf der Internetseite in deutscher Sprache zur Verfügung (www.reach-helpdesk.de).

Insbesondere die Praxis bedauerte, dass die Leitlinien der ECHA nur in Englisch zur Verfügung stehen. Zurzeit beschäftigt die betroffene Industrie hauptsächlich die SIEF-Bildung (substance information exchange forum) für den Datenaustausch sowie der Beginn des Zulassungsverfahrens für besonders besorgniserregende Stoffe. Mit den deutschen Übersetzungen lassen sich die Herausforderungen dieser Verfahren leichter bewältigen.

So beschreibt der Leitfaden zur gemeinsamen Nutzung von Daten die Mechanismen zum Datenaustausch für Phase-in und Nicht-Phase-in-Stoffe im Rahmen von REACH. Zudem gibt er Unterstützung bei der Bildung der SIEFs. Weitere Informationen zum Thema enthalten die Vorträge der Veranstaltung SIEF, Konsortienbildung und gemeinsame Einreichung von Daten“, die Ende März 2009 in der BAuA in Dortmund stattfand. Die Vorträge befinden sich im Bereich Veranstaltungen auf der Homepage des REACH-Helpdesk

Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (Basi) e.V.

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Broschüre zu Hautkrankheiten in der Entsorgungswirtschaft

„Gesunde Haut in der Ver- und Entsorgungswirtschaft“ ist der Titel einer Broschüre der Berufsgenossenschaft Energie, Textil, Elektro vom März 2009. Die Broschüre steht im Internet zum (kostenlosen) Download bereit:

www.bgfw.net/informationen/broschueren/gesunde_haut.pdf

E-Mail: info.energie-wasser@bgete.de
Tel. (02 11) 93 35-0, Fax 93 35-199

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Gehörschutz wirkt nur bei richtiger Benutzung

Gehörschutz wirkt in der Praxis oft nicht so gut, wie es die Herstellerangaben vermuten lassen. Der Grund: Gehörschutz wird meist nicht richtig auf- und eingesetzt. So lautet das Ergebnis einer Untersuchung des Instituts für Arbeitsschutz (BGIA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und der Berufsgenossenschaft (BG) Metall Nord Süd. Der Bericht steht auf den Seiten des BGIA zur Verfügung. Messungen an Kapselgehörschützern und Gehörschutzstöpseln zeigen, dass Betriebe regelmäßig Übungen zum korrekten Benutzen des Gehörschutzes anbieten sollten, um ihre Mitarbeiter optimal zu schützen. Mehr Schutz von vornherein bieten einfach zu verwendende Produkte, wie fertig geformte Gehörschutzstöpsel und Otoplastiken mit regelmäßiger Funktionskontrolle durch den Hersteller.

Im März 2007 trat in Deutschland die Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung in Kraft. Sie legt nicht nur fest, dass die maximale Tagesbelastung durch Lärm 85 Dezibel (A) nicht überschreiten darf, sondern sie fordert erstmals auch, dass die dämmende Wirkung des Gehörschutzes hierbei berücksichtigt sein muss, und zwar für jede Person und jede Situation. „Wir wissen aus einer früheren Untersuchung und aus internationalen Studien, dass Gehörschutz in der Praxis oft nur für eine sehr geringe Schalldämmung sorgt“, sagt Dr. Martin Liedtke, Lärmexperte im BGIA. „Die Dämmwirkung, die der Hersteller angibt, bezieht sich nämlich auf Messungen unter optimalen Laborbedingungen.“ In der Praxis hingegen würde der Gehörschutz oft nicht richtig verwendet. Deshalb gibt es bereits seit längerem Korrekturwerte, um die die Herstellerangaben sich verringern.

Das BGIA hat nun festgestellt, dass die so genannten Praxisabschläge auch heute noch weitestgehend zutreffen. Das Hauptproblem ist nach wie vor die fehlerhafte Verwendung. Führt sie zu dauerhafter Belastung des Gehörs über dem zulässigen Wert von 85 Dezibel (A), droht Lärmschwerhörigkeit. Zwischen den vielen modernen Gehörschutzprodukten muss deshalb genauer unterschieden werden: So ergeben sich für einfach zu handhabende Otoplastiken mit regelmäßiger Funktionskontrolle die niedrigsten Korrekturwerte von drei Dezibel, für Stöpsel, die der Träger vor Gebrauch formen muss, mit neun Dezibel die höchsten. Liedtke: „Nur regelmäßiges Üben kann hier auf Dauer die Schutzwirkung verbessern. Und: Wo mindestens viermal im Jahr Übungen stattfinden, können die Praxisabschläge entfallen. In besonders lauten Lärmbereichen ermöglichen erst diese Übungen ausreichenden Schutz und damit das Arbeiten.“

Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

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Wenn das Postfach überläuft

Tipps zum Umgang mit der täglichen Informationsflut

Das E-Mail-Postfach füllt sich mit immer neuen Nachrichten, das Telefon klingelt, die Teamsitzung steht an und der Vortrag muss bis morgen fertig werden. Im ganz normalen Büroalltag kann die tägliche Informationsflut schnell zu Stress werden. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) gibt deshalb Tipps für einen gesunden Umgang mit dem „Tyrannen“, der im Postfach lauert.

Informationen zu übermitteln, ist heute so einfach wie nie. Nachrichten brauchen nur noch Sekunden. Ein Knopfdruck reicht und schon sind hunderte von Mails auf dem Weg zu ihren Adressaten. Das bedeutet aber auch: Die Frequenz der täglich eingehenden Mitteilungen, Anfragen und Anforderungen hat sich vervielfacht.
Die Anforderungen an die Beschäftigten haben sich dementsprechend verändert. Der Einzelne muss immer mehr Informationen in immer kürzerer Zeit aufnehmen und verarbeiten. Ständig wird er vor die Frage gestellt: Was ist jetzt wichtig? Was hat Vorrang?

„Dieser Druck, das Gefühl, jederzeit schnell reagieren zu müssen, kann zum Stressauslöser werden“, sagt Dr. Dirk Windemuth vom Institut Arbeit und Gesundheit (BGAG) in Dresden. Die Konzentration wird immer wieder unterbrochen, Gefühle von Müdigkeit und Gereiztheit nehmen zu. Dieses Unbehagen kann bis hin zu körperlichen Beschwerden wie Magenproblemen und Kopfschmerz führen.
Andererseits, so Windemuth, seien manche Menschen inzwischen geradezu abhängig von der Dauerkommunikation: „Sie suggeriert mir: Ich bin wichtig. Vielleicht erklärt das auch, warum immer mehr Menschen alle Mails, die sie schreiben, mit hoher Priorität kennzeichnen.“

Egal ob Abhängigkeitsfalle oder Stress-Syndrom: So weit muss es nicht kommen. Jeder einzelne Beschäftigte und jedes Unternehmen kann etwas tun.

1. Nutzen Sie die Möglichkeiten Ihres Softwareprogramms.

Viele unerwünschte Mitteilungen werden durch einen guten Spamfilter abgefangen.
Eigene Ordner und spezielle Such- und Filterfunktionen erleichtern das Sortieren und Archivieren von E-Mails. Hier kann eine gezielte Fortbildung sinnvoll sein.

2. Jedes Unternehmen kann seine eigene E-Mail-Kultur verbessern

*
o Einigen Sie sich auf einen kurzen, prägnanten Informationsstil,
o Schreiben Sie aussagekräftige Betreffzeilen,
o Vermeiden Sie überflüssige Anhänge
o Vermeiden Sie den inflationären Gebrauch der Bestätigungsfunktion
o Nicht jede Mail hat tatsächlich hohe Priorität
o Wählen Sie den Kreis der Adressaten sorgfältig aus, schicken sie nicht alles als Kopie an alle, um sich „abzusichern“.

3. Treffen Sie beim ersten Lesen „ordnende“ Entscheidungen

Ist die Sache wichtig oder unwichtig? Ist sie eilig oder hat sie Zeit? Gehört sie direkt in den Papierkorb?

4. Überprüfen Sie Ihr eigenes Verhalten:

Machen Sie sich abhängig vom Informationsfluss? Haben Sie das Gefühl, Sie könnten etwas verpassen? Nicht jede Information, die sich im Netzt interessant anhört, ist nützlich. Sind alle Newsletter, die Sie bekommen, tatsächlich sinnvoll für Ihre Arbeit? Bestellen Sie verzichtbare Informationen ab. Auch wenn der Anbieter Ihnen das manchmal nicht ganz einfach macht.

5. Suchen Sie das Gespräch mit Kollegen.

Manches Problem lässt sich von Angesicht zu Angesicht viel einfacher lösen als durch mehrfachen E-Mail-Austausch

6. Schaffen Sie sich eine „ruhige Stunde“

Nehmen Sie sich bewusst Zeit für Konzentration, blenden Sie möglichst alle Störfaktoren aus. Gönnen Sie sich den Luxus, in dieser Zeit das Postfach zu ignorieren und eine begrenzte Zeit an nur einer Sache zu arbeiten. Auch wenn sie in einer Sitzung säßen, wären sie gerade nicht erreichbar.

7. Legen Sie Pausen ein

In Ihrem Zeitplan sollten Sie berücksichtigen, dass nicht alles reibungslos planbar ist. Bauen sie deshalb Zeitpuffer in Ihren Terminplan ein, um auf Unvorhergesehenes reagieren zu können.

Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

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Neue Impulse für einen starken Arbeitsschutz

Auftaktveranstaltung der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie

Die Träger der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie starten heute die ersten drei, von insgesamt elf Arbeitsprogrammen für mehr Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit. Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie ist ein neu geschaffenes Bündnis von Bundesregierung, Ländern und Unfallversicherungsträgern zur Stärkung der Prävention im Arbeitsleben. „Wir reagieren damit auf die Anforderungen der modernen Arbeitswelt, die immer mehr räumliche und zeitliche Flexibilität, eine hohe Arbeitsverdichtung und ständig wechselnde Arbeitsbedingungen hervorbringt. Mit den Programmen Bau und Montage, Zeitarbeit und Haut nehmen wir drei der aktuell wichtigsten Brennpunkte des arbeitsbedingten Unfall- und Krankheitsgeschehens ins Visier“, sagte der Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium Detlef Scheele anlässlich der Auftaktveranstaltung vor Pressevertretern auf der Baustelle des Flughafens Berlin Brandenburg International (BBI). Viele arbeitsbedingte Erkrankungen und Risiken könnten vermieden werden, wenn Prävention in den Betrieben noch ernster genommen würde.

Mit der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie sollen Anreize für die Betriebe geschaffen werden, auf allen Ebenen eine nachhaltige und damit längerfristig angelegte Präventionspolitik zu betreiben. Das ist auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels notwendig. Die Bevölkerung wird trotz Zuwanderung und des Anstieges der Lebenserwartung merklich schrumpfen. Die Altersstruktur wird sich empfindlich verändern.

Der brandenburgische Arbeitsstaatssekretär Winfrid Alber führte für die Länder aus: „Gute Arbeitsbedingungen und wirtschaftlicher Erfolg gehören nachweisbar zusammen. Nur gesunde, in Sicherheit arbeitende Menschen sind motiviert und leistungsfähig. Mit den Entwicklungen der modernen Arbeitswelt und dem demografischen Wandel stehen wir im Arbeitsschutz vor großen Herausforderungen. Hier setzen wir mit der „Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie“ an: Wir bündeln die Kräfte in Bund und Ländern mit den Unfallversicherern für bessere Gesundheit, für mehr Qualität und Wirtschaftlichkeit – zur Zufriedenheit von Arbeitgebern und Beschäftigten.“

„Gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise ist ein neuer Aufbruch für die Prävention genau das Richtige, weil es uns darum gehen muss, die Köpfe und Herzen der Arbeitgeber und Versicherten für den Arbeitsschutz zu gewinnen“, ergänzte Dr. Hans-Joachim Wolff, Vorsitzender des Vorstandes der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. „Der Arbeitsschutz ist ein Kernelement einer guten betrieblichen Organisation.“

Die vereinbarten Programme der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie sollen zeitlich gestaffelt an den Start gehen. Es geht darum, die immer noch vorhandenen „klassischen“ wie auch die „neuen“ Gesundheitsgefährdungen systematisch und noch zielgerichteter zu bekämpfen und die Gesundheitskompetenz der Beschäftigten zu stärken. Bei der Umsetzung der Programme, die in enger Abstimmung mit den Sozialpartnern erarbeitet wurden, soll deshalb auch der zunehmend von Beschäftigten beklagte Einfluss psychischer Fehlbelastungen berücksichtigt werden. Zugleich liegt ein Fokus auf kleinen und mittleren Betrieben mit dem Ziel, auch dort das Bewusstsein für eine Präventionskultur und für mehr Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu schärfen.

Quelle: (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

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Praxismodell zur Arbeitszeitberatung entwickeln und erproben

Neuer Förderschwerpunkt sucht qualitätsgesichertes Beratungsmodell

Im Rahmen des „Modellprogramms zur Bekämpfung arbeitsbedingter Erkrankungen“ schreibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den Förderschwerpunkt 2009-II „Arbeitszeitberatung – Entwicklung und Erprobung eines Praxismodells“ aus.

Damit soll die Entwicklung eines übergreifenden, praxisorientierten und qualitätsgesicherten Beratungsmodells zum Thema Arbeitszeit gefördert werden. Ziel des Förderschwerpunktes ist es, insbesondere in Klein- und Mittelunternehmen aktuelle arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zur Arbeitszeitgestaltung in Form von modernen, innovativen und gesundheitsgerechten Arbeitszeitmodellen nachhaltig zu verbreiten. Dabei soll das Beratungsmodell insbesondere auf stark belastete beziehungsweise nur schwer zugängliche Branchen abzielen.

Existierende Zugänge zu Betrieben, verfügbare Beratungsansätze und Organisationsstrukturen sowie vorhandenes Informationsmaterial sollen dazu genutzt und zusammenführt werden.

Für viele Betriebe stellt die Arbeitszeitgestaltung zunehmend eine Herausforderung dar. Investitionsmittel im Produktionsbereich verlangen nach optimaler Auslastung, um bei kurzen Abschreibungszeiten möglichst profitabel und wettbewerbsfähig zu sein. Kunden erwarten Dienstleistungen rund um die Uhr. Dies erfordert ein immer höheres Maß an Flexibilität. Zugleich fordert das Arbeitszeitgesetz eine menschengerechte Gestaltung von Nacht- und Schichtarbeit auf Grundlage gesicherter arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse.

Damit werden in vielen Betrieben bereits heute erhebliche Anforderungen an die Arbeitszeitgestaltung gestellt. Faktoren wie der demografische Wandel und die Erhöhung des Renteneintrittsalters wirken sich verstärkend aus. Zudem sind aufgrund der angestrebten Erhöhung der Frauenerwerbsquote Maßnahmen unerlässlich, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern. Auch hier spielt die Arbeitszeitgestaltung eine erhebliche Rolle.

Vor diesem Hintergrund werden im Rahmen dieses Förderschwerpunktes die Entwicklung, Erprobung und nachhaltige Implementierung eines Praxismodells zur Arbeitszeitberatung unter besonderer Berücksichtigung von stark belasteten bzw. nur schwer zugänglichen Branchen sowie von Klein- und Mittelunternehmen gefördert. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) begleitet das vom BMAS geförderte Modellprogramm fachlich. Ausgewählte Modellvorhaben erhalten Zuwendung von bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Bewerbungen müssen bis zum 11. September 2009 bei der BAuA eingehen. Die gesamte Ausschreibung befindet sich unter der Adresse http://www.baua.de/modellprogramm auf der Homepage der BAuA.

Weitere Informationen zum Modellprogramm und zur Ausschreibung bei Andrea Lohmann-Haislah, Tel.: 030 51548-4218, E-Mail: modellprogramm@baua.bund.de.

Quelle: (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA))

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Arbeiten mit Erkrankung birgt Risiken

Fehlzeiten kein Indikator für Gesundheit der Beschäftigten

Einen Rekordtiefstand seit Einführung der Krankenstand-Statistik im Jahr 1970 meldete das Bundesministerium für Gesundheit Anfang letzter Woche. Danach lag im ersten Halbjahr 2009 der Krankenstand in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durchschnittlich bei 3,24 Prozent. Die Meldung löste eine rege Diskussion um den Gesundheitszustand der Beschäftigten in Deutschland aus, obwohl sich mit diesen Zahlen keine Ursachenforschung betreiben lässt. Dabei wurde auch das Phänomen des Präsentismus genannt. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) fasst die Erkenntnisse zum Präsentismus zusammen und weist auf Risiken hin.

Präsentismus bezeichnet ein Verhalten, bei dem Beschäftigte krank zur Arbeit gehen. Folglich können aus dem Rückgang der Fehlzeiten keine Schlüsse auf den tatsächlichen Gesundheitszustand der Beschäftigten gezogen werden. Vielmehr kann Präsentismus die Unternehmen und die Sozialversicherungen langfristig teuer zu stehen kommen.

In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit breitet sich das Phänomen Präsentismus aus. Besonders häufig gehen Menschen mit chronischen Krankheiten wie Rückenschmerzen und Migräne, Depressionen, Allergien oder Diabetes trotz Beschwerden zur Arbeit, obwohl sie eigentlich zu Hause bleiben sollten. Das kann jedoch nicht nur zu hohen Produktivitätsverlusten führen, sondern auch mittel- bis langfristig die Gesundheit der Beschäftigten gefährden.

Verschiedene Faktoren begünstigen das Auftreten von Präsentismus. Mehrere wissenschaftliche Studien haben gezeigt, dass Umstrukturierungen, Entlassungen, finanzielle Sorgen und die Angst arbeitslos zu werden, erheblich zu höheren Präsentismusraten beitragen. Andererseits gehen Beschäftigte aber auch krank ihrem Job nach, um Mehrarbeit für Kollegen zu verhindern, Termine einzuhalten und Kundenkontakte zu pflegen.

Auf lange Sicht erweist sich Präsentismus für Betriebe und Krankenversicherungen als sehr kostspielig. Verglichen mit krankheitsbedingter Abwesenheit gehen durchschnittlich dreimal mehr produktive Tage verloren, wenn Mitarbeiter krank am Arbeitsplatz sind. Schließlich wirkt sich die Krankheit auf Leistung und Konzentration des Betroffenen aus. Fehler und Unfälle häufen sich. Insgesamt sinkt die Qualität der Arbeit. Auf Dauer drohen langwierige und chronische Krankheiten. Wissenschaftliche Studien belegen ein erhöhtes Risiko für eine längere Arbeitsunfähigkeit als Folge von Präsentismus.

Im Interesse der Unternehmen und ihrer Mitarbeiter sollten die sinkenden Krankenzahlen daher mit Vorsicht interpretiert werden. Wenn die Ursache für geringere Fehlzeiten nicht eine gesündere Belegschaft, sondern Präsentismus der Beschäftigten ist, wird dies nachhaltige negative Auswirkungen auf die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen haben. Genauso sind die Gesundheit und das Wohlbefinden jedes einzelnen Mitarbeiters betroffen. Auch in Krisenzeiten muss demnach das Ziel ein gesunder Betrieb mit gesunder Belegschaft sein. Gesunde Arbeitsplätze sind hierfür genauso entscheidend wie eine vertrauensvolle Unternehmenskultur und das Verantwortungsbewusstsein der Mitarbeiter für die eigene Gesundheit.

Quelle: (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA))

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Unfallversicherung: BGIA-Arbeitsmappe hilft bei Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Element der aktuellen Gefahrstoffverordnung. Sie soll helfen, Risiken bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen oder zu minimieren. Wie sich die oft abstrakten Forderungen der Gefahrstoffverordnung im Betrieb umsetzen lassen, beschreibt die Arbeitsmappe Messung von Gefahrstoffen des Instituts für Arbeitsschutz (BGIA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

Die Gefährdungsbeurteilung laut Gefahrstoffverordnung kann auf verschiedenen Wegen geschehen; einer davon ist die Messung der Gefahrstoffbelastung am Arbeitsplatz. Wie die Messwerte im Sinne des Arbeitsschutzes anschließend zu beurteilen sind, beschreiben die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 401 und 402, die im Herbst 2008 aktualisiert und damit an die geltende Gefahrstoffverordnung angepasst wurden. Die aktuelle Lieferung zur BGIA-Arbeitsmappe Messung von Gefahrstoffen geht noch einen Schritt weiter: Sie erläutert, wie sich die neuen Regeln konkret auf Gefahrstoffmessungen auswirken, und sie gibt praktische Hinweise zur Anwendung. Der Nutzer findet hier beispielweise Erklärungen zum Regelwerk für krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe, Bezugsquellen für Messverfahren, Maßstäbe zur Beurteilung der Atemwegsbelastung, aber auch die so genannten BG/BGIA-Empfehlungen, das sind Expositionsbeschreibungen für Verfahren und Tätigkeiten mit
Gefahrstoffen. Sie entsprechen dem Stand der Technik und enthalten eine Beschreibung geeigneter Schutzmaßnahmen und Hinweise zur Kontrolle ihrer Wirksamkeit.

Soeben ist die 42. Lieferung der BGIA-Arbeitsmappe erschienen. Die Arbeitsmappe ist beim Erich Schmidt Verlag, Berlin als Druckfassung oder in elektronische Form erhältlich.

Weiterführende Informationen:
www.dguv.de, Webcode: d4385

Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

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Bei einem Arbeitsunfall zum Durchgangsarzt!

Gesetzliche Unfallversicherung VBG informiert über das D-Arzt-Verfahren

Wer nach einem Unfall am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dahin länger als eine Woche behandelt wird oder arbeitsunfähig ist, muss in Deutschland einen Durchgangsarzt aufsuchen. Dieser legt die weitere Behandlung fest. Darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG hin. Bundesweit sind 3.500 niedergelassene sowie an Krankenhäusern und Kliniken tätige Ärzte als Durchgangsärzte durch die gesetzliche Unfallversicherung zugelassen. Durchgangsärzte sind Fachärzte für „Chirurgie“ oder „Orthopädie und Unfallchirurgie“ mit besonderen Qualifikationen und Erfahrung auf dem Gebiet der Unfallchirurgie. Ihre Praxen und die Unfallkliniken sind mit Fachpersonal und durch spezielle technische Voraussetzungen besonders gut auf die Behandlung von Unfallverletzungen vorbereitet.

Unternehmer müssen innerhalb von drei Tagen jeden Arbeits- oder Wegeunfall, der eine mehr als dreitägige Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat, der zuständigen Berufsgenossenschaft anzeigen. Diese Dokumentation ist insbesondere für eventuelle Folgeerkrankungen sehr wichtig.

Fragen Sie Ihren Hausarzt nach dem nächstgelegenen D-Arzt. Auf der Website www.vbg.de/unfallanzeige gibt es weitere Informationen und man gelangt zur Durchgangsärzte-Suchmaschine.

Quelle: (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG))

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Stress am Arbeitsplatz: Was tun?

VBG informiert und berät bei Fragen der Stressprävention

Schlafstörungen, Nervosität oder Gereiztheit können Folgen von Stress sein, dem sich immer mehr Menschen am Arbeitsplatz ausgesetzt fühlen. Um dem entgegen zu wirken, wenden sich immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch Arbeitgeber an die gesetzliche Unfallversicherung VBG und möchten wissen, wie sie die Balance zwischen beruflichen Anforderungen, Leistungsfähigkeit und Gesundheit halten können.

Eine zentrale Frage ist: Wie gehe ich mit Stress richtig um? „Die Praxis zeigt, dass Stressbewältigungsprogramme sehr positiv von Beschäftigten wahrgenommen werden und besonders effektiv sind“, erklärt Dr. Schweer, Arbeitspsychologe bei der VBG. In diesen Stressmanagement-Programmen gehen die Teilnehmer auf die Vermeidung von Stressauslösern ein und stellen ein individuelles Konzept auf, um nachhaltig gesund und erfolgreich arbeiten zu können. Die VBG unterstützt Unternehmen dabei ein passendes Konzept für den Umgang mit Stress zu erstellen und hat auf der Website einen detaillierten Leitfaden zur Stressprävention veröffentlicht. Hierbei können die Strategien und konkreten Maßnahmen von einem stärkeren Rückhalt im Kollegenkreis über Weiterbildungsmaßnahmen bis hin zu praktischen Entspannungsübungen reichen.

Informationen im Internet und bei der Service-Hotline:

Weitere Informationen und einen Leitfaden zur Stressprävention, der kostenlos heruntergeladen werden kann, gibt es auf der Website:
http://www.vbg.de/stresspraevention

Quelle: (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG))

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Arbeiten im Freien: Mit heiler Haut davonkommen

Broschüre „Licht und Schatten“ veröffentlicht

Jetzt lockt die Sonne wieder Menschen in Straßencafés oder an die Badeseen. Doch ihre wärmende Strahlung hat zwei Gesichter. Die anregende und wohltuende Wirkung eines Sonnenbads verkehrt sich schnell ins Gegenteil, wenn die Haut zu lange der Sonne ausgesetzt wird. Den anschließenden Sonnenbrand vergisst sie nie. Besonders gefährdet sind rund zweieinhalb Millionen Beschäftigte in Deutschland, die sich berufsbedingt häufig acht Stunden oder länger der prallen Sommersonne aussetzen müssen. An sie richtet sich die Broschüre „Licht und Schatten – Schutz vor Sonnenstrahlung für Beschäftigte im Freien“, die die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitmedizin (BAuA) veröffentlicht hat.

Insbesondere sind Beschäftigte in der Baubranche, der Land- und Forstwirtschaft aber auch im Dienstleistungsbereich wie Gebäudereiniger, Schornsteinfeger oder Erzieherinnen durch die Sommersonne gefährdet. Schließlich können langjährige, intensive Einwirkungen ihrer ultravioletten Strahlungsanteile zu Hautkrebs führen.

In Deutschland gibt es rund 140.000 Hautkrebsneuerkrankungen pro Jahr mit ansteigender Tendenz. Nach Expertenmeinung verursacht hauptsächlich die UV-Belastung durch zunehmenden Aufenthalt im Freien diese Entwicklung. Darum ist es besonders wichtig, das Risiko durch die UV-Strahlung abzuschätzen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Ein Blick auf den Himmel gibt erste Anhaltspunkte über die Sonneneinstrahlung, sichere Informationen stellt das deutsche UV-Messnetz zur Verfügung. Unter der Adresse www.bfs.de befindet sich der UV-Index mit Erläuterungen im Internet. Eine potenzielle Gefährdung besteht ab Stufe drei oder höher. Anhand der UV-Karte für Deutschland lässt sich die aktuelle Gefährdung ermitteln. Bei gleichbleibender Wetterlage sind gute Prognosen für die nächsten Tage möglich.

Ist die Gefahr erkannt, sollte sie durch entsprechende Schutzmaßnahmen gebannt werden. Bereits die Römer setzten Sonnensegel beim Straßenbau ein, um sich vor gleißender Sonne zu schützen. Heute lassen sich beispielsweise auch Baugerüste durch Abdeckungen verschatten. Sonnenschirme oder Überdachungen erfüllen ihren Zweck nicht nur am Strand. An manchen Arbeitsplätzen im Freien wie Verkaufständen oder Montagestellen beim Bau lassen sich feste Unterstellmöglichkeiten einrichten. Bei Fahrzeugen wie Bussen, Bahnen, Traktoren oder Gabelstaplern sollte darauf geachtet werden, dass ihre Fenster die UV-Strahlung absorbieren.

Lassen die Verhältnisse vor Ort keine technischen Schutzmaßnahmen zu, kann auch geschickte Organisation das Risiko eines Sonnenbrandes verringern: Den Arbeitsablauf möglichst so gestalten, dass viele Tätigkeiten im Schatten durchgeführt werden können. Grundsätzlich sollte darauf geachtet werden, dass die Einwirkungsdauer der Sonneneinstrahlung kurz bleibt. Einschränkungen für Arbeiten in der prallen Sonne gelten vor allem für die Mittagszeit. In den vier Stunden um den Sonnenhöchststand erreicht uns rund die Hälfte der täglichen UV-Strahlung. Auch Erzieherinnen sollten den Sonnenschutz bei der Planung ihres Tagesprogramms in der Kindertagesstätte berücksichtigen.

Zwar schreit das heiße Wetter nach weniger Kleidung, doch Kleidung bietet Schutz gegen die gefährliche Strahlung. Deshalb sollte sie den Körper gut bedecken. Mittlerweile gibt es Textilien, in denen man nicht so leicht ins Schwitzen kommt. Auch sollte der Kopf behütet werden. Hier schützen alle Arten von Kopfbedeckungen am besten mit Schirm wie beispielsweise der breitkrempige Hut der Zimmermannstracht. Sonnenschutzcremes sollten nicht nur einen hohen Lichtschutzfaktor aufweisen, sondern einen wasserfesten Schutzfilm bilden. Der hält sich länger auf nass geschwitzter Haut. Zu guter Letzt sehen Sonnenbrillen nicht nur „cool“ aus. Auch die Hornhaut des Auges kann sich bei gleißender Helligkeit eine Entzündung zuziehen. Sonnenbrillen beugen einer solchen „Schneeblindheit“ vor und schützen auch vor chronischen Schädigungen wie dem grauen Star. Darüber hinaus verhindern sie Blendungen, die zu Unfällen führen können.

Die Wahl der geeigneten Maßnahmen in der richtigen Reihenfolge, technisch, organisatorisch und persönlich, schafft Arbeitsbedingungen, bei denen niemand seine Haut zu Markte tragen muss.

Weitere Informationen und Tipps enthält die Broschüre „Licht und Schatten – Schutz vor Sonnenstrahlung für Beschäftigte im Freien“ der BAuA. Sie kann in kleinen Mengen kostenlos über das Informationszentrum der BAuA bezogen werden. Telefon 0231 9071-2071, Fax 0231 9071-2070, E-Mail info-zentrum@baua.bund.de.

Quelle: (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA))

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Gesundheit als Treiber für Innovation und Produktivität

Tagung am 17. und 18. Juni 2009 in Wolfsburg

Gemeinsam mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und dem Projektträger im DLR – Arbeitsgestaltung und Dienstleistungen – veranstaltet das zentrale Gesundheitswesen der Volkswagen AG am 17. und 18. Juni 2009 in Wolfsburg eine Tagung zum Thema „Gesundheit und Fitness: Treiber für Innovation und Produktivität“.

Bereits zum siebten Mal führen die drei Kooperationspartner eine Tagung durch, die aktuelle Entwicklungen und Erkenntnisse aus dem Bereich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit aufgreift. Referate zeigen die Bedeutung gesunder und fitter Mitarbeiter für die Innovationsfähigkeit und Produktivität eines Unternehmens auf. Zudem werden praxisbezogene Instrumente vorgestellt, mit denen sich Gesundheit und Fitness der Beschäftigten erhalten und fördern lassen. In den Plenumsvorträgen und den drei Foren „Prävention und Gesundheitsförderung im Betrieb: Eine lohnende Investition?!“, „Förderung von Gesundheit und Fitness: Betriebliche Maßnahmen und Programme“ und „Innovationsförderlicher Gesundheitsschutz“ können die Teilnehmer eigene Ideen einbringen und sich austauschen.

Die Teilnahmegebühr beträgt 195,00 Euro (Studenten und Praktikanten 95,00 Euro). Weitere Informationen, das Programm und ein Anmeldeformular befinden sich auf der BAuA-Homepage.

Quelle: (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA))

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Handverletzungen häufigste Folge von Arbeitsunfällen

Mehr als ein Drittel aller Unfälle am Arbeitsplatz führen zu einer Handverletzung. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hin. Fast die Hälfte aller Handverletzungen sind sogenannte oberflächliche Zerreißungen. Dazu zählen Biss-, Platz-, Riss-, Schnitt-, Stich-, Quetschwunden. Besonders problematisch sind Unfälle, die tiefere Verletzungen verursachen. Wenn der Verdacht besteht, dass Sehnen oder Nerven verletzt wurden, sollte unbedingt eine handchirurgische Einrichtung aufgesucht werden.

Vorbeugen – Arbeitsschutz konsequent beachten
Unfallursache Nummer 1 ist menschliches Versagen. Was viele nicht wissen: Neben Zeitdruck, Ablenkungen und falscher Handhabung von Arbeitsgeräten kann auch Routine zu Unfällen führen. Daher sollten Beschäftigte auch bei ständig wiederkehrenden Tätigkeiten volle Aufmerksamkeit auf die verschiedenen Arbeitsgänge legen. Integrierte Arbeitsschutzvorrichtungen an Maschinen dürfen auf keinen Fall abgebaut werden.
„Ein Großteil der Unfälle wird durch vernachlässigten Arbeitsschutz ermöglicht“, sagt Thomas Kolbinger, Leiter der Abteilung Sicherheit bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. „Würde der Arbeitsschutz konsequent beachtet, hätten wir deutlich weniger Unfälle.“

Versorgen – umsichtiges Verhalten kann Verletzungsfolgen mindern
Wenn ein Unfall geschieht, kann schnelles Handeln und umsichtiges Verhalten die Verletzungsfolgen deutlich mindern. An den Händen liegen viele wichtige Nerven, Blutgefäße und Sehnen sehr nahe beieinander. Selbst schmale Stichkanäle, die von außen harmlos wirken, können daher erheblichen Schaden anrichten. Die Folgen können Gefühlsstörungen, Lähmungen und Bewegungseinschränkungen sein.
Mit dem schnellen Notruf zur Alarmierung des Rettungsdienstes wird die Rettungskette in Gang gesetzt, die zunächst eine Erstversorgung vorsieht. Die oft auftretende massive Blutung aus der Wunde sollte nach der Wunddesinfektion mit einem Druckverband versorgt werden. Das sogenannte „Unterbinden“ oder „Abbinden“ des Armes ist in der Regel weder notwendig noch sinnvoll.
Wenn Gliedmaßen abgetrennt worden sind, sollten sie in einem Plastikbeutel verschlossen aufbewahrt und kühl und trocken gehalten werden, zum Beispiel in einem zweiten Beutel mit Wasser und einigen Eiswürfeln.
„Die Amputate dürfen keinesfalls in Wasser schwimmen oder Kontakt mit dem Eis haben“, erklärt Dr. Richarda Böttcher, Oberärztin der Abteilung für Hand-, Replantations- und Mikrochirurgie am Berufsgenossenschaftlichen Unfallkrankenhaus Berlin (ukb). „So kann der abgetrennte Körperteil unter Umständen chirurgisch rekonstruiert werden. Das ist aber leider nicht in jedem Fall möglich, sondern abhängig von der Art der Verletzung beziehungsweise vom Zustand des Amputats.“
Bei tiefen Wunden sollte der Betroffene in jedem Fall einer handchirurgischen Einrichtung zugeführt werden. Bei weniger schweren Verletzungen sollte nach Unfällen am Arbeitsplatz zumindest ein D-Arzt eingeschaltet werden, denn auch scheinbar leichte Verletzungen können schwere Folgen nach sich ziehen.

Weitere Informationen

* Die Landesverbände der DGUV bieten eine Suchmaschine für D-Ärzte an
http://www.dguv.de/landesverbaende/de/datenbank/index.jsp

* Auf der Internetseite der Deutschen Gesellschaft für Handchirurgie (DGH) gibt es eine Suchfunktion für handchirurgische Einrichtungen
http://www.dg-h.de/KlinikenSuche.aspx

Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

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Explosionsschutzportal

Der Explosionsschutz ist nach wie vor in den Gefährdungsbeurteilungen in der chemischen Industrie unverzichtbar. Wir als Unfallversicherungsträger sind Ihr kompetenter Partner und unterstützen Sie mit diesem Angebot auf vielfältige Weise.

Aktuell zur ACHEMA 2009 wurden die bisherigen Informationen zum Explosionsschutz der BG Chemie neu strukturiert, aktualisiert und erweitert.

Alle Informationen finden Sie auf diesen Seiten.

Brandneu können Sier hier erstmalig Videospots kostenlos herunterladen.
http://www.exinfo.de/webcom/show_article.php/_c-1254/i.html

Auch alle bisherigen Exinfo befinden sich auf dieser Seite in einem Archiv.
http://www.exinfo.de/webcom/show_article.php/_c-1242/i.html

Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

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Hilfe bei REACH

Leitlinien der Europäischen Chemikalienagentur übersetzt

Die nationale Auskunftsstelle zu REACH (REACH-Helpdesk) bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat weitere Leitlinien der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur REACH-Verordnung ins Deutsche übersetzt. Ab sofort stehen die Leitlinie zur Vorregistrierung und gemeinsamen Nutzung von Daten (Guidance on data sharing), und die Leitlinie zur Aufnahme von Stoffen in Anhang XIV (Guidance on inclusion of substances in XIV) auf der Internetseite in deutscher Sprache zur Verfügung (www.reach-helpdesk.de).

Insbesondere die Praxis bedauerte, dass die Leitlinien der ECHA nur in Englisch zur Verfügung stehen. Zurzeit beschäftigt die betroffene Industrie hauptsächlich die SIEF-Bildung (substance information exchange forum) für den Datenaustausch sowie der Beginn des Zulassungsverfahrens für besonders besorgniserregende Stoffe. Mit den deutschen Übersetzungen lassen sich die Herausforderungen dieser Verfahren leichter bewältigen.

So beschreibt der Leitfaden zur gemeinsamen Nutzung von Daten die Mechanismen zum Datenaustausch für Phase-in und Nicht-Phase-in-Stoffe im Rahmen von REACH. Zudem gibt er Unterstützung bei der Bildung der SIEFs. Weitere Informationen zum Thema enthalten die Vorträge der Veranstaltung SIEF, Konsortienbildung und gemeinsame Einreichung von Daten“, die Ende März 2009 in der BAuA in Dortmund stattfand. Die Vorträge befinden sich im Bereich Veranstaltungen auf der Homepage des REACH-Helpdesk

Quelle: (Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (Basi) e.V.)

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Fachkonferenz „Für eine neue Kultur der Arbeit“ empfiehlt verstärkte Mitarbeiterorientierung in der Krise

Eine Fachkonferenz im Rahmen der Initiative „Für eine neue Kultur der Arbeit“, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemeinsam mit den Sozialpartnern und der Wissenschaft ins Leben gerufen hat, diskutierte heute über Mitarbeiterorientierung und Qualifizierung in Zeiten der Krise. Die Fachkonferenz ist Teil einer Veranstaltungsreihe, mit der das Ministerium den gesellschaftlichen Diskurs über die Bedeutung guter Arbeit in unserer Gesellschaft intensivieren will. Die Ergebnisse der Veranstaltungen, die gemeinsam von allen Teilnehmern erarbeitet wurden, werden in einem Aktionsprogramm für eine neue Kultur der Arbeit aufgehen.

Als Schlüsselmaßnahme zur Bewältigung der Krise haben die namhaften Experten eine verstärkte Mitarbeiterorientierung bezeichnet. Wie der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Klaus Brandner gestern auf einer Konferenz seines Hauses erklärte, hat diese „eine strategische Bedeutung für die Innovationsfähigkeit von Unternehmen.“ Hier allerdings liegt nach Ansicht des Innovationsexperten Oliver Greiner, Partner bei der Managementberatung Horváth & Partners, noch Einiges im Argen: „Viele Unternehmen nutzen das kreative Potenzial ihrer Mitarbeiter zu wenig.“ Aber die Fähigkeit, so Greiner weiter, mit Innovationen flexibel auf unvorhersehbare Veränderungen des wirtschaftlichen Umfelds reagieren zu können, sei jetzt wichtiger denn je.

Darauf aufbauend widmeten sich die Teilnehmer dem Thema Qualifizierung in der Krise, dem zweiten Schwerpunkt der Veranstaltung. Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen erschlössen nicht nur bisher ungenutzte Potenziale. In Zeiten von Auftragseinbrüchen und Kurzarbeit könne man freie Ressourcen und Leerlaufzeiten nicht besser nutzen, hob Rudolf Kast hervor, der als Personalverantwortlicher der SICK AG die Qualifizierungsstrategie seines Unternehmens vorstellte. „Es geht darum, Menschen zu motivieren und in die Lage zu versetzen, in ihren Unternehmungen weiterhin positiv zu wirken“, fasste Brandner die zentrale Botschaft der Veranstaltung zusammen, die in den Räumlichkeiten des BMAS in Berlin stattfand.
Weitere Informationen

* In der Krise nicht nachlassen – Ausbildung für den Fachkräftenachwuchs!
http://www.bmas.de/coremedia/generator/33278/2009__05__13__tag__des__ausbildungsplatz.html
* Auch in der Krise ausbilden und Fachkräftenachwuchs sichern!
http://www.bmas.de/coremedia/generator/33260/2009__05__12__ausbildungspakt__zum__tag__des__ausbildungsplatzes.html

Quelle: (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

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ABAS beteiligt Praxis an Aktualisierungsprozess

Qualität der Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe sichern

Aus Gründen der Qualitätssicherung beschloss der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) Ende April 2009 technische Regeln und Beschlüsse zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten. Als Teil des untergesetzlichen Regelwerks geben die Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA) und die Beschlüsse des ABAS der Praxis konkrete Hinweise, wie sich die gesetzlich geforderten Schutzziele des Arbeitsschutzes erfüllen lassen. So kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass er die Anforderungen der Vorschriften erfüllt, wenn er die technischen Regeln anwendet.

Im Rahmen der Qualitätssicherung möchte der ABAS die Praxis an der Aktualisierung folgender Regeln zu Schutzmaßnahmen beteiligen:

* TRBA 120 „Versuchstierhaltung“
* TRBA 220 „Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologische Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen“
* TRBA 240 „Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit mikrobiell kontaminiertem Archivgut“
* TRBA 500 „Allgemeine Hygienemaßnahmen: Mindestanforderungen“
* Beschluss 602 „Spezielle Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Infektionen durch BSE/TSE-Erreger“
* Beschluss 603 „Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Transmissibler Spongiformer Enzephalopathie (TSE) assoziierten Agenzien in TSE Laboratorien“

Anwender dieser Regeln und Beschlüsse können bis zum 31. Juli 2009 Hinweise und Anregungen an den ABAS senden.
Kontakt:

Geschäftsführung des ABAS
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Nöldnerstr. 40/42
10317 Berlin
Fax: 030 51548-4171
E-Mail: abas@baua.bund.de

Quelle: (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA))

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Prävention lohnt sich – gerade in Zeiten der Krise

Empirische Studie ermittelt den betrieblichen Nutzen von Investitionen in den Arbeitsschutz

Viele Unternehmen betreiben Prävention, um den gesetzlichen Anforderungen und ihrer sozialen Verantwortung nachzukommen. Investitionen in den Arbeitschutz tragen aber auch zum betriebswirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens bei. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie unter der Leitung von Professor Dietmar Bräunig von der Universität Gießen. Sie ist Teil des Projektes „Qualität in der Prävention“ unter der Leitung des Instituts Arbeit und Gesundheit (BGAG) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Ein Forschungsbericht wird in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „DGUV Forum“ veröffentlicht.

Die Studie stellt erstmals Kosten und Nutzen der betrieblichen Prävention in einer Bilanz gegenüber. Mit verschiedenen statistischen Methoden ermittelt sie aus diesem Vergleich eine Kennziffer für das „ökonomische Erfolgspotenzial“, das Prävention schafft – den „Return on Prevention“.
„Dieser Wert ist eine theoretische Größe. Sie beschreibt, welchen Nutzen ein Unternehmen aus Investitionen in den Arbeitsschutz ziehen kann“, sagt Professor Dietmar Bräunig.

Für die in die Untersuchung einbezogenen Unternehmen liegt der Return on Prevention bei 1,6. Das heißt: Ein in den Arbeitsschutz investierter Euro bewirkt ein wirtschaftliches Erfolgssteigerungspotenzial in Höhe von 1,60 Euro. Es bestehe „kein linearer Zusammenhang zwischen Aufwand und Erlös“, schränkt Bräunig ein. Denn während die Kosten von Prävention relativ leicht zu berechnen sind, lässt sich der Nutzen nur schwer in Zahlen ausdrücken. Die Forscher griffen deshalb bei ihren Befragungen auf eine Schätzmethode aus der Sozialforschung zurück. Bräunig: „Begreifen lässt sich die Präventionsbilanz am besten als eine erweiterte Investitionsrechnung oder als besondere Form der Kosten-Nutzen-Rechnung.“

39 Firmen unterschiedlicher Größe aus den Branchen Bau, Dienstleistung, Feinmechanik, Elektrotechnik und Metall haben an der Untersuchung teilgenommen. In Fragebögen und persönlichen Interviews gaben Mitarbeiter und Unternehmer Auskunft über Kosten und Nutzen von Präventionsmaßnahmen in ihren Betrieben.
Auf der Kostenseite wurden Investitionen in Schutzausrüstungen, Arbeitsmedizin, Sicherheitsbeauftragte, Qualifizierung und Vorsorgeuntersuchungen berücksichtigt, hinzu kamen Anlauf- und Organisationskosten. Diesen Posten standen auf der Nutzenseite Einsparungen durch vermiedene Betriebsstörungen, vermiedenen Ausschuss und geringere Nacharbeit gegenüber. Berücksichtigt wurden auch der Wertzuwachs durch eine gestiegene Motivation der Mitarbeiter, durch eine nachhaltigere Qualitätsorientierung, Produktinnovationen und ein erhöhtes Image.

Aus den Antworten der Betriebe ergeben sich drei Schwerpunkte. Die positivsten Effekte von Arbeitsschutzmaßnahmen sind demnach:

* Wertzuwachs durch gestiegene Zufriedenheit der Beschäftigten
* Kosteneinsparung durch vermiedene Betriebsstörungen
* Wertzuwachs durch ein höheres Image und verbesserte Produktqualität

Bei den befragten Unternehmen handelt es sich um eine Positivauswahl. Alle waren bereits an Prävention interessiert und antworteten entsprechend engagiert. Gleichzeitig, so Dietmar Bräunig, verbessere die Auswahl die Repräsentativität und damit die Aussagekraft des errechneten Return on Prevention. Der Grund: „Bei Unternehmen, die bislang nur wenig in betriebliche Präventionsarbeit investieren, dürfte der Präventionserfolg noch besser ausfallen.“

Weiterführende Informationen:

Forschungsbericht „Qualität in der Prävention“
http://www.dguv.de/bgag/de/forschung/forschungsprojekte_archiv/qdp/qdp_abschluss/_dokumente/qdp_ab05.pdf

Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

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Gesetzliche Unfallversicherung: Persönlich Budgets werden noch selten in Anspruch genommen

Seit Anfang 2008 können rehabilitationsbedürftige Menschen ihre Teilhabeleistungen statt als Sachleistung als Geldleistung beanspruchen, mit der sie selbstständig die Sachleistung kaufen können. Sinn und Zweck des Persönlichen Budgets ist ein Mehr an Selbstbestimmung.
Bislang machen nur wenige Menschen von dieser Option Gebrauch. Ein Forschungsprojekt soll jetzt die Ursachen klären.
Im Jahr 2008 ist mehr als 900 Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung ein Persönliches Budget genehmigt worden. Das geht aus Zahlen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hervor, die deren Spitzenverband, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) vorliegen. „Die Zahl der Persönlichen Budgets steigt, insgesamt ist es aber nach wie vor selten“, sagt DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Breuer. „Wir wollen daher untersuchen, welche Hindernisse es für die Beantragung gibt und ob wir hier zusätzliche Hilfestellung geben können.“

Seit Anfang 2008 können rehabilitationsbedürftige Menschen ihre Teilhabeleistungen statt als Sachleistung als Geldleistung beanspruchen, mit der sie selbstständig die Sachleistung kaufen können. Sinn und Zweck des Persönlichen Budgets ist ein Mehr an Selbstbestimmung. Ob und wann das Persönliche Budget geeignet ist, hängt von der Art der Leistung und den Umständen des Einzelfalls ab. Die Qualität der Leistung und die Versorgung dürfen nicht leiden, auch dürfen keine höheren Kosten entstehen.

„Die Unfallversicherung steht dem Persönlichen Budget positiv gegenüber“, so Dr. Breuer. „Denn es ist seit jeher unsere Aufgabe, die Teilhabe nach Arbeits-, Schul- und Wegeunfällen und Berufskrankheiten zu fördern und ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.“ Allerdings gehe der Verband davon aus, dass sich gerade bei Versicherten, die bereits seit Jahren Leistungen der Unfallversicherung erhalten, vieles eingespielt habe. „Die Versicherten kommen daher vielleicht nicht auf die Idee, ein Persönliches Budget zu beantragen.“

Daher beteiligt sich die DGUV am Programm der Bundesregierung zur Strukturverstärkung und Verbreitung Persönlicher Budgets mit dem Forschungsprojekt „Pro-Budget“. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert.

Untersucht wird, welche Umstände die Beantragung Persönlicher Budgets fördern oder hindern. Gleichzeitig sollen geeignete Unterstützungsmöglichkeiten entwickelt werden, die bei der Beantragung und auch dem selbständigen Management Persönlicher Budgets helfen. In der ersten Phase sollen durch einen Arbeits- oder Wegeunfall schwerstverletzte Menschen, die bereits im Leistungsbezug der Unfallversicherung stehen, aufgesucht, informiert und individuell zum Persönlichen Budget beraten werden. In der zweiten Phase sollen diejenigen, die ein Persönliches Budget beantragt und genutzt haben, zu ihren Erfahrungen hierzu befragt werden.

Damit bei diesem Projekt die Interessen der betroffenen Menschen ausreichend wahrgenommen werden, steht dem Projektteam eine Vertreterin des Sozialverbandes VdK e. V. Deutschland beratend zur Seite. Die wissenschaftliche Begleitung wird durch die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg sichergestellt. Erste Zwischenergebnisse werden für April 2010 erwartet.

Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

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Tödliche Arbeitsunfälle auf historischem Tiefstand

2007 starben in Deutschland so wenig Beschäftigte durch Unfälle bei der Arbeit wie nie zuvor. Insgesamt ereigneten sich 812 tödliche Arbeitsunfälle. Zugleich stieg die Anzahl der Beschäftigten auf rund 39,7 Millionen. Damit geht auch ein leichter Anstieg der meldepflichtigen Arbeitsunfälle auf rund 1,1 Millionen (1 055 797) einher. Die Unfallquote je 1000 Vollarbeiter sank jedoch auf fast 28,1. Durch Arbeitsunfähigkeit fielen 2007 nach Schätzungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) insgesamt etwa 1,2 Millionen Erwerbsjahre aus. Damit verursachte Arbeitsunfähigkeit einen Produktionsausfall anhand der Lohnkosten von etwa 40 Milliarden Euro. Die deutsche Volkswirtschaft verlor deshalb durch ausfallende Arbeitsproduktivität rund 73 Milliarden Euro an Bruttowertschöpfung. 2007 nahm die durchschnittliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit mit 11,8 Tagen leicht ab (2006: 12,0 Tage).
Der SUGA 2007 kann kostenlos über das Informationszentrum der BAuA, Tel. (0231) 907 120-71, Fax 907 120-70, E-Mail: info-zentrum@baua.bund.de angefordert werden. Zum Herunterladen wird er als PDF-Datei auf der BAuA-Homepage unter www.baua.de/suga angeboten.
Quelle:dwa

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Unfallversichert bei beruflichen Auslandsaufenthalten

Arbeitnehmer, die sich aus beruflichen Gründen im Ausland aufhalten, genießen auch dort den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Arbeitnehmer sind bei beruflichen Auslandsaufenthalten grundsätzlich bei allen unternehmensbezogenen Tätigkeiten und allen damit zusammenhängenden Wegen gesetzlich unfallversichert. Wer sich beispielsweise beruflich bedingt in einem Krisen- oder Kriegsgebiet aufhält und deshalb besonderen Gefahren ausgesetzt ist, denen er sich nicht entziehen kann, ist z.B. gegen die Folgen von Gewalttaten oder Entführungen auch außerhalb der Arbeitszeit versichert. Gleiches gilt bei Infektionen wie etwa mit Malaria beim beruflich bedingten Aufenthalt in einem Infektionsgebiet.

Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist neben einem bestehenden inländischen Arbeitsverhältnis, dass der Auslandsaufenthalt von vorn herein zeitlich befristet ist. Für längere, unbefristete Auslandseinsätze oder für Mitarbeiter, die ausschließlich für einen Auslandseinsatz eingestellt werden, kann eine gesonderte Auslandsunfallversicherung abgeschlossen werden. Aus diesem Grund sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor einem längeren beruflichen Auslandsaufenthalt direkt mit ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft den Versicherungsschutz klären sowie alle notwendigen Vorsorgemaßnahmen erfragen und durchführen.

Quelle: (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG))

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Lange Arbeitszeiten wirken sich auf die Gesundheit aus

Wer lange arbeitet, schläft schlechter

Der Anteil von Beschäftigten, die über Schlafstörungen klagen, nimmt mit der Dauer der geleisteten Arbeitszeit zu. Ingesamt steigt das Risiko gesundheitlicher Beeinträchtigungen bei langen Arbeitszeiten. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Bei der Auswertung vier unabhängiger Befragungen ließ sich ein direkter Zusammenhang zwischen der Dauer der geleisteten Arbeitsstunden und dem Auftreten gesundheitlicher Beschwerden wie Schlafstörungen, Rückenschmerzen und Herzbeschwerden nachweisen. Faktoren wie Schichtarbeit, variable Arbeitszeiten und Arbeitsschwere wirken sich verstärkend aus.

Die Arbeitszeiten in Deutschland werden immer flexibler. Darüber hinaus verzeichnete das Statistische Bundesamt 2007 einen Höchststand der Anteile für Schicht-, Abend- und Nachtarbeit sowie die für die Arbeit an Wochenenden und Feiertagen seit Beginn der Erhebungen. Seit längerem vermuten Arbeitswissenschaftler einen Zusammenhang zwischen langen Arbeitszeiten und gesundheitlichen Beschwerden. Die BAuA führte deshalb eine systematische Untersuchung durch, die sich auf eine große Stichprobe stützt. Dabei bildeten die dritte und vierte europäische Umfrage über die Arbeitsbedingungen (2000 und 2005), die Befragung „Was ist gute Arbeit?“ (2004) und die BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung (2006) die Datenbasis. Damit flossen die Daten von insgesamt über 50.000 Befragten in die Untersuchung ein.

Die jetzt veröffentlichte Studie zeigt beispielhaft den Zusammenhang zwischen der wöchentlichen Arbeitsdauer und drei gesundheitlichen Symptomen – Schlafstörungen, Rückenschmerzen und Herzbeschwerden – auf. Trotz unterschiedlichen Beschwerdeniveaus, das auf unterschiedliche Fragestellungen in den deutschen und europäischen Befragungen zurückgeführt wird, lassen sich in allen vier Datensätzen gleiche Strukturen in Form eines nahezu linearen Anstiegs der Beschwerdehäufigkeit erkennen, der von der Dauer der Arbeitszeit abhängt.

Besonders deutlich machen dies die beiden untersuchten Umfragen aus Deutschland. Hier klagt nur jeder zehnte Befragte in Teilzeit (weniger als 19 Wochenarbeitsstunden) über Schlafstörungen, bei Beschäftigten in Vollzeit (zwischen 35 und 44 Wochenarbeitsstunden) ist es bereit jeder Fünfte. Im Bereich der Beschäftigten mit deutlich überlangen Arbeitszeiten von mehr als 60 Stunden pro Woche leidet nach eigenen Angaben sogar etwa jeder vierte unter Schlafbeschwerden. Faktoren wie Schichtarbeit, variable Arbeitszeiten, Arbeit an Wochenenden oder schlechte Planbarkeit der Arbeitszeit wirken sich verstärkend auf gesundheitliche Beeinträchtigungen aus.

Für die meisten gesundheitlichen Beeinträchtigungen lassen sich in allen vier Studien ähnliche Zusammenhänge finden. Ausnahmen bilden Beschwerden wie Husten, Erkältung oder Allergien, die erwartungsgemäß wenig von der Arbeitsdauer abhängen.

Die Ergebnisse der vier untersuchten Stichproben stützen sich gegenseitig und sichern sich damit ab. Damit steht gesichert fest, dass längere Arbeitszeiten das Risiko gesundheitlicher Beeinträchtigung erhöhen. Die negativen Auswirkungen langer täglicher und wöchentlicher Arbeitszeiten auf das Unfallrisiko sind bereits seit einiger Zeit bekannt. In Diskussionen um Arbeitszeitverlängerungen sollte deshalb nicht nur auf die wirtschaftliche Komponente geschaut, sondern auch deren gesundheitlichen und sozialen Effekte berücksichtigt werden.

Der Artikel „Lange Arbeitszeiten und Gesundheit““ befindet sich auf der Homepage der BAuA.

Quelle: (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA))

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Was Sie schon immer über Gefahrstoffe wissen wollten

Ein neuer Internet-Service des BGIA

Mit Gefahrstoffen sicher umgehen, setzt viel Wissen voraus. Eine umfassende Sammlung praktischer Hilfen und Fachinformationen zum Thema bietet deshalb das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (BGIA) ab sofort im Internet an. Die Leitfäden, Broschüren, Datenbanken, Berichte und Betriebsanweisungen stammen von den Unfallversicherungsträgern und vom BGIA; sie richten sich an alle, die sich selbst oder andere vor Gefahrstoffbelastungen schützen wollen – am Arbeitsplatz und auch sonst.

Von Abbeizmittel, Alkohol im Betrieb und Asbest über Halogenkohlenwasserstoffe, Hautpflege und Holzschutzmittel bis hin zu Toluol, Tonern und Transport von Gasflaschen reicht das Spektrum. Das neue Internetportal des BGIA enthält – nach Stichworten geordnet – mehrere hundert Links zu praktischen Gefahrstoffinformationen der Unfallversicherungsträger. Einen besonderen Schwerpunkt bilden Hilfen zur Gefährdungsbeurteilung bei den unterschiedlichsten Tätigkeiten in einer Vielzahl von Branchen. Der Nutzer findet konkrete Anleitungen und Formulare, die dazu dienen, Gefährdungen systematisch zu erfassen, zu bewerten und Maßnahmen zur Verbesserung festzulegen.

Auch gefahrstoffrelevante Gesetze und Verordnungen sind übersichtlich gelistet, und aktuelle Themen wie REACH und GHS schnell gefunden. Daneben gibt es auch Hinweise auf Datenbanken mit kostenlosem Zugriff. Dazu zählen das Gefahrstoffinformationssystem GisChem der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie und die Stoffdatenbank GESTIS des BGIA, die auch Laien schnelle Antworten auf Gefahrstofffragen gibt.

Eine eigene Rubrik ist den Betriebsanweisungen gewidmet. Nach Branchen gegliedert, enthält sie mehr als 250 Betriebsanweisungen für den Umgang mit gesundheitsschädlichen Arbeitstoffen.

Quelle: (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV))

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Mikrobiologische Hintergrundwerte in der Außenluft

Da Grenzwerte fehlen, bewerten Arbeitsschutzexperten Messergebnisse
der Konzentration biologischer Arbeitsstoffe im Vergleich mit
Referenzwerten – sogenannten Hintergrundwerten – in der Außenluft. Konkrete
Angaben zur durchschnittlichen Konzentration von Schimmelpilz-, Bakterien-
und Endotoxinkonzentrationen in der Außenluft liefert eine neue Publikation des
BGIA – Institut für Arbeitsschutz. Die Daten stammen aus der BGIA-
Expositionsdatenbank MEGA (Messdaten zur Exposition gegenüber Gefahrstoffen
am Arbeitsplatz). Der Beitrag kann über bgia-info@dguv.de kostenlos bestellt werden.
Download der Veröffentlichung:
http://www.dguv.de/webcode.jsp?q=d90564
http://www.dguv.de/bgia/de/pub/grl/pdf/2009_057.pdf

Quelle: (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA))

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Stäube an Arbeitsplätzen und in der Umwelt – Begriffsbestimmung

Bei der Diskussion um Staubbelastungen, zum Beispiel um Innenraumbelastungen
in Büros, sind gleich verwendete Begriffe des Arbeitsschutzes anders definiert
als im Umweltschutz, denn sie basieren auf unterschiedlichen rechtlichen
Regelungen. Um Missverständnissen vorzubeugen, definiert das BGIA -Institut
für Arbeitsschutz Begriffe aus beiden Rechtsbereichen und erläutert
Unterschiede und Parallelen. Der Beitrag kann über bgia-info@dguv.de kostenlos
bestellt werden.
Download des Beitrags:
http://www.dguv.de/webcode.jsp?q=d90565
http://www.dguv.de/bgia/de/pub/grl/pdf/2009_058.pdf

Quelle: (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA))

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REACH-Helpdesk stellt Informationen auf Deutsch ins Netz

Leitlinien der Europäischen Chemikalienagentur übersetzt

Die nationale Auskunftsstelle zu REACH (REACH-Helpdesk) bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat weitere Leitlinien der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur REACH-Verordnung ins Deutsche übersetzt. Ab sofort stehen die Leitlinie zur Vorregistrierung und gemeinsamen Nutzung von Daten (Guidance on data sharing), und die Leitlinie zur Aufnahme von Stoffen in Anhang XIV (Guidance on inclusion of substances in Annex XIV) auf der Internetseite www.reach-helpdesk.de in deutscher Sprache zur Verfügung.

Insbesondere die Praxis bedauerte, dass die Leitlinien der ECHA nur in Englisch zur Verfügung stehen. Zurzeit beschäftigt die betroffene Industrie hauptsächlich die SIEF-Bildung (substance information exchange forum) für den Datenaustausch sowie der Beginn des Zulassungsverfahrens für besonders besorgniserregende Stoffe. Mit den deutschen Übersetzungen lassen sich die Herausforderungen dieser Verfahren leichter bewältigen.

So beschreibt der Leitfaden zur gemeinsamen Nutzung von Daten die Mechanismen zum Datenaustausch für Phase-in- und Nicht-Phase-in-Stoffe im Rahmen von REACH. Zudem gibt er Unterstützung bei der Bildung der SIEFs. Weitere Informationen zum Thema enthalten die Vorträge der Veranstaltung „SIEF, Konsortienbildung und gemeinsame Einreichung von Daten“, die Ende März 2009 in der BAuA in Dortmund stattfand. Die Vorträge befinden sich im Bereich Veranstaltungen auf der Homepage des REACH-Helpdesks.

Mit Veröffentlichung der ersten 15 „Kandidatenstoffe“ für eine Aufnahme in die Liste der zulassungspflichtigen Stoffe wächst das Interesse, sich auch in deutscher Sprache über das Aufnahmeverfahren von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC-Stoffe) in Anhang XIV (Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe) informieren zu können. Die Leitlinie zur Aufnahme von Stoffen in Anhang XIV richtet sich zwar zunächst an Behörden, die Stoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften ermitteln müssen und mit deren Aufnahme in den Anhang XIV befasst sind. Sie ist aber auch ein Nachschlagewerk für Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender von Stoffen mit diesen Eigenschaften.

Die Leitlinien der ECHA sowie die deutschen Übersetzungen befinden sich im Internet unter der Adresse http://www.reach-helpdesk.de/de/Verordnung/Leitlinien/RIP.html.

Zudem plant die ECHA, noch in diesem Jahr Teile der Leitlinien zu Informationsanforderungen und Erstellung des Stoffsicherheitsberichts sowie den allgemeinen Registrierungsleitfaden auf Deutsch zur Verfügung zu stellen.

Quelle: (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA))

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Europäische Erwerbstätige sehen sich immer mehr mit neuen Gesundheitsrisiken durch Gefahrstoffe konfrontiert

Der Kontakt mit einer Vielzahl von Chemikalien und anderen Gefahrstoffen bei der Arbeit beeinträchtigt die Gesundheit von Erwerbstätigen in ganz Europa. Im Zusammenhang mit der Nanotechnologie stehende Gefährdungen erregen bei Experten aus 21 Ländern besondere Besorgnis.

Ein Bericht der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) – auch Expertenbefragung zu neu auftretenden chemischen Risiken genannt – ermittelt die Hauptgruppen der Stoffe, die neue und zunehmende Gefährdungen für Erwerbstätige darstellen und eine Vielzahl von Krankheiten, von Allergien über Asthma und Unfruchtbarkeit bis hin zu Krebs, begünstigen können. Gefährliche Stoffe sind jedoch nicht nur in der chemischen Industrie zu finden, sondern auch in der Landwirtschaft, der Krankenpflege, dem Baugewerbe sowie in vielen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die nicht in der chemischen Industrie tätig sind.
For more information, contact

* Birgit Müller – International press +34 94 479 35 52 | news@osha.europa.eu
* Marta Urrutia – Spanish press +34 94 479 57 46 | noticias@osha.europa.eu
* Brenda O’Brien – Brussels Liaison Office +32 2 401 68 59 | obrien@osha.europa.eu

„Schätzungen zufolge ereignen sich jedes Jahr 74 000 arbeitsbedingte Todesfälle, die im Zusammenhang mit am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahrstoffen stehen. Dies bedeutet, dass Todesfälle aufgrund von Gefahrstoffen zehnmal häufiger sind als Arbeitsunfälle mit Todesfolge. Viele Unternehmen schenken der Vermeidung oder Ersetzung von Gefahrstoffen nicht genügend Beachtung. Besonders in KMU und Subunternehmen werden chemische Risiken kaum berücksichtigt“, bedauert Jukka Takala, Direktor der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

Etwa 15 % der europäischen Erwerbstätigen geben an, dass sie ein Viertel ihrer Gesamtarbeitszeit mit chemischen Produkten in Kontakt stehen, während 10 % an ihrem Arbeitsplatz Dämpfe und 19 % Staub, Abgase und Rauch einatmen müssen.

Die Expertenbefragung zu neu auftretenden chemischen Risiken, die von 49 Experten aus ganz Europa ins Leben gerufen wurde, stellt Nanopartikel an die Spitze der Liste von Stoffen, vor denen Arbeitnehmer geschützt werden müssen. Die Nanotechnologie wird zum Beispiel in der Kosmetik und bei der Herstellung von IT-Produkten eingesetzt und wird sich Prognosen zufolge rasch zu einer globalen, milliardenschweren Industrie entwickeln. Während noch genauer erforscht werden muss, in welchem Maße Nanopartikel die menschliche Gesundheit schädigen, liegen bereits genügend Informationen für die Entwicklung einstweiliger Arbeitspraktiken vor, durch die der Kontakt mit Nanopartikeln reduziert wird.

In vielen Branchen ist die Haut der Arbeitnehmer Chemikalien ausgesetzt, was zu einem Anstieg der von Allergieerkrankungen betroffenen Erwerbstätigen führt. Schätzungen zufolge sind Chemikalien für 80-90 % aller Hautkrankheiten verantwortlich. Diese stehen auf der Liste der berufsbedingten Krankheiten an zweiter Stelle (13,6 %), direkt nach den auf Platz eins liegenden Muskel-Skelett-Erkrankungen. Trotz alledem gibt es keine allgemeingültigen wissenschaftlichen Methoden, mit denen die Wirkung dieser Stoffe auf die Haut bewertet oder sichere Grenzwerte für die Hautexposition festgelegen werden können.

Die Expertenbefragung hebt besonders die Stoffe hervor, die krebserregende Wirkungen haben können, wie etwa Dieselabgase. In Bezug auf fortpflanzungsgefährdende Stoffe (reprotoxische Stoffe) besteht starker Aufklärungsbedarf, da dieses Thema immer noch als frauenspezifisches Gesundheitsproblem eingestuft wird. Diese Stoffe werden bei der Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz sowie bei der Vorbeugung immer noch viel zu selten in Betracht gezogen.

Zu den immer stärker betroffenen Branchen, in denen Arbeitnehmer große Gefahr laufen, mit Gefahrstoffen in Kontakt zu kommen, zählen die Abfallwirtschaft, der Bausektor und Dienstleistungsaktivitäten, wie etwa die Raumpflege oder die häusliche Pflege.

Expositionen gegenüber mehreren Chemikalien gleichzeitig sind keine Ausnahme, sondern eher an der Tagesordnung, und bei der Beurteilung der durch die einzelnen Stoffe hervorgerufenen Gefährdungen werden die wahren Dimensionen des Problems immer noch unterschätzt. Heute gibt die mehrfache Exposition gegenüber Gefahrstoffen immer stärker Anlass zur Sorge. Dies wurde auch in der Expertenbefragung der EU-OSHA deutlich, in der Sachverständige die neu auftretenden biologischen, physischen und psychosozialen Risiken einschätzten. Ein umfangreichere Studie wird dieses Jahr in die Wege geleitet und soll sich auf die Gefährdungen am Arbeitsplatz konzentrieren, die sich im Laufe der nächsten zehn Jahre durch neue Technologien ergeben.

Die EU-OSHA hat ein Seminar organisiert, in dem die Ergebnisse der Befragung mit den politischen Entscheidungsträgern der EU, den Sozialpartnern sowie den Sachverständigen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz erörtert wurden. Die im Workshop erzielten Ergebnisse werden in die breite Informationspalette der EU-OSHA aufgenommen, die Arbeitgebern, Sachverständigen für Sicherheits- und Gesundheitsschutz sowie Arbeitnehmern und ihren Vertretern eine Übersicht über gute praktische Lösungen bietet.

Weitere Informationen:

Vollständigen Bericht lesen
http://osha.europa.eu/en/publications/reports/TE3008390ENC_chemical_risks/view

Factsheet lesen
http://osha.europa.eu/en/publications/factsheets/84/view

Gefahrstoffe auf einen Blick
http://osha.europa.eu/de/topics/ds/index_html

Europäische Chemikalienagentur
http://echa.europa.eu/

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Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung VBG stabil

Knapp 590.000 Unternehmen zahlen rückwirkend für 2008 durchschnittlich 0,68 Prozent der Entgeltsumme als Mitgliedsbeitrag an die gesetzliche Unfallversicherung

Die Mitgliedsunternehmen der gesetzlichen Unfallversicherung VBG können sich über einen stabilen Beitrag freuen. Der Vorstand hat auf der heutigen Sitzung entschieden: Der Beitragssatz der Umlage für Pflicht- und freiwillig Versicherte bleibt bei 4,30 Euro (wie im Vorjahr). Der Beitrag für einen Anteil an den Rentenaltlasten aus dem Beitrittsgebiet konnte auf ca. 0,23 Euro je 1000 Euro Entgeltsumme gesenkt werden (2007: 0,25 Euro). Die freiwillige Unfallversicherung für gewählte Ehrenamtsträger bleibt mit 2,73 Euro je Versichertem stabil. Die Beiträge für die Mitgliedsunternehmen der zum 01.01.2009 mit der VBG fusionierten Berufsgenossenschaft der keramischen und Glas-Industrie wurden für 2008 gesondert festgelegt.
Fremdumlage: Lastenverteilung

Der Beitragsbescheid der VBG enthält neben dem reinen BG-Beitrag einen Lastenausgleich und neuerdings eine Lastenverteilung zwischen den derzeit 22 Berufsgenossenschaften. Durch das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG), das im November 2008 in Kraft trat, wird der Lastenausgleich innerhalb von sechs Jahren stufenweise durch ein System der Lastenverteilung ersetzt. Für die VBG-Mitgliedsunternehmen bedeutet dies, dass dieser Posten steigen wird. Die VBG hat sich dafür stark gemacht, dass die nicht zu verhindernde Anpassung in einem angemessenen Zeitraum stattfindet. Gemeinnützige Organisationen sind von der Lastenverteilung ausgenommen. Das Umlagevolumen steigt gegenüber 2007 (128,71 Mio. Euro) um ca. 18 Prozent auf 152,14 Mio. Euro.
Informationen im Internet

Die Mitgliedsunternehmen der VBG erhalten in den nächsten Tagen ihre Beitragsrechnungen für 2008 per Post. Ausführliche Informationen zu den einzelnen Bestandteilen des Beitragsbescheides stehen auf der VBG-Website www.vbg.de/mitgliedschaft/beitraege zur Verfügung.

Quelle: (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG))

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Neue Impulse für den betrieblichen Gesundheitsschutz

Zur Arbeitsaufnahme des Ausschusses für Arbeitsmedizin erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

Der neue Ausschuss für Arbeitsmedizin hat am heutigen Donnerstag beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin seine Arbeit aufgenommen. Staatssekretär Detlef Scheele eröffnete die konstituierende Sitzung. Das BMAS berief Vertreter der Arbeitgeber, der Gewerkschaften, der Länderbehörden, der gesetzlichen Unfallversicherung und Vertreter der arbeitsmedizinischen Wissenschaft in den neuen Ausschuss.

Zum Vorsitzenden wählte der Ausschuss Herrn Prof. Dr. med. Stephan Letzel, Leiter des Instituts für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und Präsident der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e. V.. Zu stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Arbeitsmedizin wurden Frau Dr. med. Gabriela Förster als Vertreterin der Gewerkschaften und Herr Dr. med. Ralf Franke als Vertreter der Arbeitgeber gewählt.

Der Ausschuss für Arbeitsmedizin hat die Aufgabe, Regeln und Erkenntnisse zur Anwendung der neuen Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge zu ermitteln, Empfehlungen zu Wunschuntersuchungen auszusprechen, Konzepte zur betrieblichen Gesundheitsvorsorge zu erstellen und das BMAS in allen Fragen der arbeitsmedizinischen Vorsorge und des medizinischen Arbeitsschutzes zu beraten. Der individuelle Gesundheitsschutz der Beschäftigten soll gestärkt werden; arbeitsbedingte Erkrankungen sollen reduziert und der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit unterstützt werden. Daneben wird sich der neue Ausschuss zu kollektiven arbeitsmedizinischen Präventionsmaßnahmen, z.B. zur Gestaltung der Unterweisung, äußern. Ziele sind die Verbesserung der Präventionskultur in den Betrieben und die Steigerung der Gesundheitskompetenz der Beschäftigten.

Der Wandel der Arbeitswelt und längere Lebensarbeitszeiten verlangen innovative Antworten für die Gestaltung des betrieblichen Gesundheitsschutzes von der Arbeitsmedizin. Der Ausschuss für Arbeitsmedizin kann hier wichtige Impulse für eine zukunftsfähige Prävention in den Betrieben geben. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge hat den Weg dafür bereitet. Die Anlässe für Pflicht- und Angebotsuntersuchungen im Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes werden transparent, die Pflichten von Arbeitgebern und Ärzten festgelegt, Datenschutzrechte gesichert und das Recht der Beschäftigten auf Wunschuntersuchungen wird gestärkt.
Infos und Materialien zum Thema

* Pressemitteilung: Neue Impulse für den betrieblichen Gesundheitsschutz
http://www.bmas.de/coremedia/generator/32390/2009__03__19__konstitution__ausschuss__arbeitsmedizin.html

Quelle: (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

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Ratgeber „Safe and Sound“ veröffentlicht

Gehör vor Auswirkungen lauter Musik schützen

Drei von vier Musikern sorgen sich wiederholt um die Gesundheit ihres Gehörs. Zugleich kennen wenige den Zusammenhang zwischen Schall, Akustik und der Entstehung von Gehörschäden. Dabei benötigen gerade Musiker ein gesundes Gehör, um ihren Beruf sicher ausüben zu können. Mit dem Ratgeber „Safe and Sound“ zeigt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) jetzt Wege auf, um Beschäftigte vor den Auswirkungen zu lauter Musik zu schützen.

Musik gehört zu den kulturellen Errungenschaften des Menschen. Doch keine Musik ohne Schallerzeugung. Zu häufige und zu laute Schallbelastungen können jedoch Gehörschäden hervorrufen. Das ist weniger eine Frage des Musikstils, sondern der Lautstärke und der Beschallungsdauer. Ob Klassik, Jazz oder Heavy Metal, Messungen zeigen, dass Musiker aller Stilrichtungen dauerhaft zu hohen Schallpegeln ausgesetzt sein können. Doch auch Discjockeys und Beschäftigte im Service oder in der Sicherheit sind gefährdet. Seit März 2007 gilt die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung, die die Vorgaben der entsprechenden europäischen Richtlinie in deutsches Recht umsetzt. Zwar war der Musik- und Unterhaltungssektor auch bislang in punkto Lärmschutz kein rechtsfreier Raum, in der neuen Verordnung sind jedoch die Auslösewerte gesenkt. Werden sie überschritten, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die Schallexposition zu verringern.

Hier liefert der Ratgeber „Safe and Sound“ wichtige Informationen und Empfehlungen. Mit ihnen lassen sich Gehörschäden bei Beschäftigten im Bereich Musik und Unterhaltung vermeiden. Dabei richtet er sich an Arbeitgeber und Beschäftigte, deren Tätigkeit im Zusammenhang mit Musik steht. Da es egal ist, ob Musik live gespielt oder aus der Konserve wiedergegeben wird, bezieht er sich auf die unterschiedlichsten Arbeitsplätze wie beispielsweise in Theatern, Diskotheken, Clubs, Studios, Musikschulen oder bei Konzerten.

Typische lärmbedingte Gehörschäden entstehen schleichend durch zu häufige, zu laute Schallbelastungen. In der Regel bleiben diese nicht heilbaren Schäden unbemerkt, weil das menschliche Gehör über kein wirksames Warnsystem verfügt. Gerade deshalb legt der Ratgeber einen Schwerpunkt auf den bewussten Umgang mit der Schallexposition, die von der Einwirkzeit und der Lautstärke abhängt, sowie auf die Früherkennung von Beeinträchtigungen des Gehörs. Gutes Hören bleibt schließlich für die meisten Beschäftigten dieser Branche eine Grundvoraussetzung für ihre Tätigkeit über die Dauer des Berufslebens.

Mit den Informationen, Hinweisen und Anregungen des Ratgebers lässt sich die Exposition durch Musik auf ein gesundheitlich vertretbares Maß begrenzen, ohne den Genuss von Musik zu beeinträchtigen. Die individuelle Vorgehensweise hängt vor allem von den Rahmenbedingungen ab wie der jeweiligen Tätigkeit, der Funktion und dem Verantwortungsbereich innerhalb der Branche. Grundsätzliche Strategien für verschiedene Berufsgruppen gibt eine Übersicht in Kapitel 4. Die ersten drei Kapitel befassen sich mit grundlegenden Begriffen der Akustik, den spezifischen Gehörgefährdungen in der Branche sowie den wichtigsten gesetzlichen Anforderungen. Kapitel 5 geht auf die Expositionsminderung ein und stellt technische und organisatorische Maßnahmen sowie die verschiedenen Arten des Gehörschutzes vor. Mit einer Darstellung der arbeitsmedizinischen Vorsorge in Kapitel 6 und weiterführenden Literaturhinweisen schließt der Ratgeber ab.

Der Ratgeber entstand in Zusammenarbeit mit einem Arbeitskreis, dem Fachleute aus Verbänden der Musik- und Unterhaltungsbranche, Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung und Institutionen des Arbeitsschutzes angehörten. Er zielt darauf ab, ein Schutzniveau hinsichtlich der Gefährdung durch Lärm zu erreichen, wie es die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung für sämtliche Beschäftigten fordert.

„Safe and Sound – Ratgeber zur Gehörerhaltung in der Musik- und Entertainmentbranche“ befindet sich im PFD-Format (2,5 MB) im Bereich Publikationen in der Rubrik Fachbeiträge auf der BAuA-Homepage. Eine gedruckte Fassung kann in kleinen Mengen kostenlos über das Informationszentrum der BAuA bezogen werden, Tel.: 0231 9071-2071, Fax: 0231 9071-2070, E-Mail info-zentrum@baua.bund.de.

Darüber hinaus hat die BAuA gerade in ihrer Fachbuchreihe das Kompendium „Music – Safe and Sound“ herausgegeben. Das Buch in englischer Sprache enthält Beiträge internationaler Experten zum Thema Erhaltung des Gehörs von Beschäftigten in der Musik- und Unterhaltungsbranche.

Quelle: (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA))

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Körperliche Arbeit erträglich gestalten mit dem Kraftatlas

Für Arbeitsplätze, an denen mit Krafteinsatz gearbeitet wird, lassen sich ab sofort körperlich erträgliche Maximalkräfte zuverlässig ermitteln. Dabei hilft der so genannte Kraftatlas, den das BGIA – Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung unter www.dguv.de/bgia, Webcode d89844 zur Verfügung stellt. Der Kraftatlas entstand zusammen mit dem Institut für Arbeitswissenschaft der Technischen Universität Darmstadt (IAD). Er zeigt in Tabellenform 76 typische Arbeitssituationen – beispielsweise aufrecht knien und horizontal drücken – und nennt die Aktionskräfte, die der Mensch dabei maximal aufbringen kann. Mit einer einfachen Formel lassen sich von diesen Maximalkräften Grenzkräfte ableiten und empfehlen. Der Kraftatlas bezieht sich insbesondere auf Montagetätigkeiten im Fahrzeugbau. Er richtet sich an alle, die solche Arbeitsplätze planen und bauen und deshalb Angaben zu körpergerechten Grenzkräften brauchen; Hilfe finden auch Sicherheitsingenieure, Arbeitsmediziner und Ergonomen, die kraftbetonte Tätigkeiten bewerten müssen.

Betriebliche Fehlzeiten sind zu etwa 25 Prozent auf Muskel-Skelett-Erkrankungen zurückzuführen. Eine Ursache ist körperlich anstrengende Arbeit, bei der die Aktionskräfte zum Teil das dem Körper zumutbare Maß überschreiten. Die Höhe der maximal empfohlenen Aktionskräfte hängt von verschiedenen Faktoren ab: Hierzu zählen die Körperhaltung, die Häufigkeit der Kraftausübung und die Kraftrichtung, aber auch Aspekte wie Geschlecht und Alter. Da bestehende Verfahren diese Einflüsse gar nicht oder nur zum Teil berücksichtigen, war eine Bewertung von kraftbetonten Tätigkeiten bisher nur eingeschränkt möglich.

IAD und BGIA haben die Maximalkräfte in umfangreichen Praxismessungen an 273 Beschäftigten in 11 Werken ermittelt. Zusätzliche Labormessungen lieferten grundlegende Daten zum Einfluss von asymmetrischen Körperhaltungen und einarmigen Tätigkeiten. Ein eigens entwickeltes Kraftbewertungsverfahren stellt sicher, dass alle Faktoren in das Endergebnis einfließen, die die Aktionskraft beeinflussen. Für den Nutzer hat man dieses Bewertungsverfahren in einer einfachen Formel zusammengefasst. Eine ergänzende Handlungsanleitung ist in Vorbereitung und soll in den nächsten Wochen den Report zum Kraftatlas ergänzen.

Quelle: (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV))

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Zahl der tödlichen Arbeits- und Wegeunfälle sinkt 2008 erneut

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen geben vorläufige Zahlen bekannt

Die Zahl der tödlichen Arbeits- und Wegeunfälle hat im vergangenen Jahr einen neuen Tiefststand erreicht. Das geht aus vorläufigen Zahlen der Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen hervor, die ihrem Spitzenverband, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) vorliegen. Danach kamen insgesamt 1.046 Menschen bei der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit ums Leben – 76 weniger als im Vorjahr. Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle lag bei 981.382, die Zahl der meldepflichtigen Wegeunfälle bei 176.329. Die Schüler-Unfallversicherung verzeichnete 1.324.440 Schulunfälle und 117.841 Schulwegunfälle.

„Die gute Konjunktur im vergangenen Jahr hat damit auch Spuren in der Unfallstatistik hinterlassen“, kommentiert DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Breuer die Zahlen. Was das für die Sicherheit am Arbeitsplatz bedeute, könne man allerdings erst beurteilen, wenn die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden abschließend ermittelt sei. Meldepflichtig sind Unfälle dann, wenn sie zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder zum Tod führen.

Weiter gesunken ist die Zahl der neuen Renten für Arbeits- und Wegeunfälle. Sie liegt bei insgesamt 22.405 und damit um 4 Prozent niedriger als 2007. Breuer: „Wir gehen daher davon aus, dass die Beitragsbelastung für 2008 insgesamt stabil geblieben ist.“ Den Durchschnittsbeitragssatz, Zahlen zum Unfallrisiko und zu Berufskrankheiten für das vergangene Jahr gibt die Unfallversicherung im Sommer bekannt, wenn ihre endgültigen Geschäfts- und Rechnungsergebnisse vorliegen.

Mehr meldepflichtige Unfälle in Schulen
Als Träger der Schülerunfallversicherung verzeichneten Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände 1.324.440 Unfälle beim Besuch von Kindertagesbetreuung, von allgemein bildenden und Berufsschulen sowie Hochschulen – ein Plus von rund 3 Prozent gegenüber 2007. Die Zahl der Schulwegunfälle stieg ebenfalls um knapp 3 Prozent auf 117.841. Meldepflichtig sind Unfälle in der Schüler-Unfallversicherung, wenn sie einen Arztbesuch nach sich ziehen. Breuer: „Ob mit dieser Zunahme auch ein gestiegenes Risiko verbunden ist, können wir noch nicht beurteilen, da derzeit noch keine Zahlen zu Veränderungen bei den Versicherten vorliegen.“ Die Unfallversicherung unterstütze Bildungseinrichtungen in der Prävention – zum Beispiel mit Projekten, um das Schulklima zu verbessern oder Gewalt vorzubeugen.
Die Zahl der tödlichen Unfälle in der Schüler-Unfallversicherung nahm zu. Insgesamt 78 Versicherte verloren 2008 ihr Leben, 11 beim Besuch der Bildungseinrichtung, 67 auf dem Weg dorthin. Die Zahl der neuen Unfallrenten sank dagegen auf einen neuen Tiefststand. Sie lag im vergangenen Jahr bei 1.064 neuen Renten.

Quelle: (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV))

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Neue Symbole für Gefahrstoffe

Seit 20. Januar 2009 können Gefahrstoffe nach dem Global Harmonisierten System eingestuft und gekennzeichnet werden. Darauf weisen die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung und der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung hin. Rechtsgrundlage hierfür ist die europäische Verordnung 1272/2008 EG, die am 31.12.2008 veröffentlicht wurde.

Das Global Harmonisierte System (GHS) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien der Vereinten Nationen bildet die Grundlage, um die weltweit bestehenden nationalen Systeme zu vereinheitlichen. Unterschiede in den Regelungen für den Transport von Gefahrgütern und in den Regelungen für den Umgang mit Gefahrstoffen werden damit aufgehoben. Ziel ist es, den Handel im globalen Warenverkehr zu erleichtern.

Kernelemente des GHS sind ein einheitliches Kennzeichnungsverfahren, einheitliche Einstufungskriterien und ein einheitliches Sicherheitsdatenblatt für Gefahrstoffe. Das hat unter anderem zur Folge, dass neue Gefahrenpiktogramme – rotumrandete Raute mit schwarzem Symbol auf weißem Grund – die jetzt gültigen Symbole auf orangegelbem Grund ersetzen. Das GHS führt außerdem Signalwörter ein, die Auskunft über den relativen Gefährdungsgrad von Stoffen und Gemischen geben. Es gibt zwei Signalwörter:

„Gefahr“ für die schwerwiegenden Gefahrenkategorien, und „Achtung“ für die weniger schwerwiegenden Gefahrenkategorien.

Eine weitere Folge ist, dass sich die bisher in der EU gültigen Kriterien für die Einstufung zum Teil verschieben werden. Bei der Umstufung von Stoffen und Gemischen hilft in der Übergangszeit eine Tabelle in Anhang VII der Verordnung.

Übergangsfristen
Ab Dezember 2010 dürfen Stoffe nur noch nach den neuen Vorschriften eingestuft und gekennzeichnet werden. Für Gemische wird die neue Einstufung und Kennzeichnung ab Mitte 2015 verbindlich. Vor 2010 bzw. 2015 können Stoffe bzw. Gemische bereits nach GHS gekennzeichnet werden, die bisherige Kennzeichnung darf für diese Produkte dann jedoch nicht mehr verwendet werden. Die Sicherheitsblätter müssen für Stoffe ab der Einführung der neuen GHS-Kennzeichnung bis Mitte 2015 Angaben zur Einstufung nach dem neuen und alten System enthalten. Gemische können, müssen aber bis dahin nicht nach dem neuen System eingestuft werden.

Bild-Dateien der einzelnen Symbole sind direkt auf den GHS-Seiten der UN zu finden: http://www.unece.org/trans/danger/publi/ghs/pictograms.html

Zum GHS-Portal der BerufsgenossenschaftRohstoffe und chemische Industrie:
http://www.gischem.de/ghs/information.htm

Quelle: (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV))

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Auskunftssystem zu Biomonitoring online

Angebot der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin liefert gefahrstoffbezogene Informationen

Das neuentwickelte Auskunftssystem der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erleichtert Betriebsärzten und Arbeitsmedizinern die Durchführung von Biomonitoring. Beim Biomonitoring werden Blut oder Urin auf Gefahrstoffe oder deren Zwischenprodukte im Stoffwechsel (Metaboliten) untersucht.

Gemäß der Verordnung über die arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV) gehört Biomonitoring zu den arbeitsmedizinischen Vorsorgeunterschungen von Beschäftigten, die Gefahrstoffen ausgesetzt sind. Dabei müssen jedoch anerkannte Analyseverfahren und Werte zur Beurteilung der Messergebnisse zur Verfügung stehen. Das neuentwickelte Biomonitoring-Auskunftssystem der BAuA liefert hierzu die nötigen Informationen. Mit einem Klick können die für einen bestimmten Gefahrstoff verfügbaren Untersuchungsparameter in biologischem Material, Analyseverfahren und Werte zur Beurteilung von Messergebnissen online abgefragt werden. Damit kann ein Arzt schnell abklären, ob für einen bestimmten Gefahrstoff ein arbeitsmedizinisches Biomonitoring grundsätzlich möglich ist.

Zurzeit lassen sich Biomonitoring-Informationen für über 1.000 Gefahrstoffe und Gefahrstoffgruppen im Auskunftssystem abrufen, das laufend aktualisiert und erweitert wird. Unter anderem enthält das System Analysemethoden und Biologische Arbeitsstofftoleranzwerte (BAT) der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Biologische Grenzwerte (BGW) der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 903 sowie Human-Biomonitoring-Werte (HBM) und Referenzwerte des Umweltbundesamtes.

Zwar soll das Auskunftssystem vor allem Betriebsärzte bei der Recherche unterstützen, dennoch ist es für jede interessierte Person frei zugänglich. Die Nutzung des Angebotes ist kostenlos und erfordert keine Registrierung oder Anmeldung. Das Biomonitoring-Auskunftssystem der BAuA befindet sich unter der Adresse www.baua.de/biomonitoring auf der BAuA-Homepage.

Quelle: (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV))

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Europäische Ansätze der Prävention von Mobbing

Workshop am Montag, 23. März 2009, in Berlin

Mobbing kennt keine Grenzen. Schätzungen der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gehen von etwa 12 Millionen Betroffenen in der Europäischen Union aus. Trotz seines Ausmaßes wird Mobbing in der wissenschaftlichen Literatur keinesfalls eindeutig definiert. Probleme ergeben sich auch in der betrieblichen und juristischen Praxis, wenn beispielsweise Mobbing erkannt oder die Glaubwürdigkeit Betroffener beurteilt werden muss. Zur Klärung soll der internationale Workshop „Social tension at work and mental health“ („Soziale Spannungen am Arbeitsplatz und psychische Gesundheit“) beitragen, der am Montag, 23. März 2009, zwischen 10.00 und 16.30 Uhr in der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Berlin stattfindet.

Beim Workshop, dessen Tagungssprache Englisch ist, stellen Wissenschaftler aus den Niederlanden, Belgien, Norwegen, Großbritannien und Deutschland europäische Ansätze der Mobbingprävention zur Diskussion. Dabei gehen sie auch auf die Vorbedingungen, die sozialen Belastungen in Form von Mobbing sowie auf deren Beanspruchungsfolgen ein. Darüber hinaus präsentiert der Workshop aktuelle Ergebnisse des BAuA-Forschungsprojektes „Die Erfassung von Mobbing – eine Konstruktvalidierung aktueller Datenerhebungsverfahren“. Dabei wurde untersucht, ob sich die aktuellen Verfahren der Datenerhebung in der Praxis bewähren. Das gesamte Programm befindet sich im Bereich Aktuelles und Termine auf der BAuA-Homepage www.baua.de.

Der Workshop richtet sich an Wissenschaftler, Akteure des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes, Vertreter der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherungen sowie von Aufsichtsbehörden, Sozialpartnern und Berufsverbänden.

Die Teilnahmegebühr, die an der Tageskasse erhoben wird, beträgt 15 Euro. Eine Anmeldung ist erforderlich. Weitere Informationen und Anmeldung bei Heidemarie Teubner, Tel.: 030 515 48-4292, Fax: 030 515 48-4743 oder E-Mail teubner.heidemarie@baua.bund.de.

Quelle: (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV))

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Logikeinheiten für Sicherheitsfunktionen nach Anhang IV Maschinenrichtlinie

Ab dem 29. Dezember 2009 ist die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG anzuwenden. Eine der damit verbundenen Änderungen betrifft „Logikeinheiten für Sicherheitsfunktionen“. Sie sind nun im Anhang IV der Richtlinie genannt, ohne dass jedoch eine Präzisierung dieser Produktgruppe gegeben ist. Durch die Nennung im Anhang IV der Maschinenrichtlinie gelten erhöhte Anforderungen an das Konformitätsbewertungsverfahren zur Kennzeichnung mit dem CE-Zeichen.

Als Definition von Logikeinheiten mit Sicherheitsfunktionen stellt das BGIA einen Beitrag zum Download zur Verfügung und nimmt eine Zuordnung der in Maschinensteuerungen häufig eingesetzten Bauteile vor. Zu den betroffenen Produkten gehören u. a. Sicherheits-SPS (Speicherprogrammierbare Steuerungen), Antriebssteuerungen mit integrierten Sicherheitsfunktionen, Sicherheitsschaltgeräte und alle Bauteile, für die der Hersteller Kategorie, Performance Level oder Safety Integrity Level angibt. Die Einordnung eines Bauteils als „Logikeinheit für Sicherheitsfunktionen“ stellt eine Einschätzung des BGIA dar, die mit weiteren berufsgenossenschaftlichen Prüfstellen abgestimmt ist. Für die Richtigkeit wird keine Gewährleistung übernommen.

http://www.dguv.de/bgia/de/pruef/maschine/logikeinheiten/logikeinheiten_gesamt.pdf  

Quelle: (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV))

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Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz interAKTIV

Die neuen Lernmodule der Berufsgenossenschaft Elektro Textil Feinmechanik
„SICHER UND GESUND AM ARBEITSPLATZ interAKTIV“ – das sind Lernmodule zu verschiedenen Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Mit diesen Lernmodulen möchten wir Wissen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz auf anschauliche und abwechslungsreiche Weise interaktiv vermitteln.

Jedes Lernmodul vermittelt in 15 bis 20 Minuten die wesentlichen Informationen zum Thema. Hinzu kommt eine Wissensabfrage mit mindestens 10 Fragen – als Selbsttest für den Lernenden.

In den nächsten zwei Jahren werden Lernmodule zu rund 40 Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes entstehen. Weitere Themen sind z. B. Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, Büroarbeitsplätze, Gefahrstoffe, Lärmschutz, hochgelegene Arbeitsplätze und PSA.

http://www.bgetf.de/htdocs/praev/praev_sicherheit-und-gesundheit-interaktiv.html 

Quelle: (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV))

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Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht!

Am 21. August 1996 trat das Arbeitsschutzgesetz in Kraft. Das Gesetz legte erstmals einheitlich die Pflichten der Arbeitgeber im Arbeitschutz für alle Beschäftigungsverhältnisse fest. Damit wurden europarechtliche Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt. Neu war dabei die Pflicht des Arbeitgebers zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen. Der Arbeitgeber hat die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu beurteilen und zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.

Mit der Gefährdungsbeurteilung verbindet das Gesetz nicht nur einen Beurteilung- und Abwägungsvorgang. Es versteht darunter einen komplexen, auf Dauer angelegten Prozess, der in die alltäglichen Betriebsabläufe eingebunden sein soll. Die Gefährdungsbeurteilung umfasste folgende Schritte:

* Ermitteln der Arbeitsbereiche und Tätigkeiten im Betrieb
* Ermitteln der Gefährdungen in jedem Bereich bzw. für jede Tätigkeit
* Beurteilung der Gefährdungen (Risikoabschätzung)
* Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen
* Durchführen der festgelegten Maßnahmen
* Überprüfen der Wirksamkeit dieser Maßnahmen
* Fortschreiben und Anpassen der Gefährdungsbeurteilung

Gefährdung bezeichnet eine Situation, in der Schäden oder gesundheitliche Beeinträchtigungen aufgrund der Arbeitsbedingungen eintreten können, ohne dass es darauf ankommt, wie wahrscheinlich der Schadenseintritt (das Risiko) ist. Die Gefährdungen können auf folgende Faktoren in der Umgebung bestimmter Arbeitsplätze oder bei der Durchführung bestimmter Arbeiten zurückzuführen sein:

1. Mechanische Gefährdungen (z.B. Quetsch- und Scherstellen, bewegte Transportmittel, unkontrolliert bewegte Teile)
2. Elektrische Gefährdungen (z.B. ungeschützte unter Spannung stehende Teile)
3. Gefährdungen durch Stoffe (Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase, Dämpfe, biologischer Arbeitsstoffe)
4. Gefährdungen durch die Arbeitsumgebung (z.B. enge Räume, Verkehrswege, Beleuchtung, Klima, Absturzgefahren)
5. Gefährdungen durch physikalische Einwirkungen (z.B. Lärm, Vibrationen, Strahlung, elektromagnetische Felder)
6. Brand- und Explosionsgefährdungen
7. Belastungen durch die Arbeitsschwere (z.B. schwere körperliche Belastungen, einseitige Arbeit, Zwangshaltungen)
8. Psychische Belastungen (z.B. Über- und Unterforderungen, Arbeitszeit, Schichtarbeit, Stress, Betriebsklima, Verhalten der Führungskräfte)
9. Sonstige Belastungen (z. B. durch persönliche Schutzausrüstung wie z. B. schweren Atemschutz) oder Gefährdungen (z. B. beim Zusammentreffen mit Mitabeitern anderer Firmen.

Zum Arbeitsschutzgesetz wurde eine Reihe von Rechtsverordnungen erlassen. Einige Verordnungen, wie z.B. die Bildschirmarbeitsplatzverordnung, die Betriebssicherheitsverordnung, die Biostoffverordnung oder die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung, enthalten besondere Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung. Darüber hinaus enthält die auf dem Chemikaliengesetz beruhende Gefahrstoffverordnung sehr konkrete Vorschriften über Inhalt und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung in Bezug auf gefährliche Stoffe. Insbesondere ist vorgeschrieben, dass der Arbeitgeber Tätigkeiten mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen darf, nachdem die Gefährdungsbeurteilung vorgenommen und Schutzmaßnahmen festgelegt wurden.

Dokumentation
Jeder Arbeitgeber muss die Gefährdungsbeurteilung dokumentieren. Die Dokumentation ist in der Regel eine schriftliche Unterlage. Elektronische Formen der Dokumentation setzen voraus, dass die Dokumente jederzeit verfügbar und gegen unautorisierte Veränderungen geschützt sind.

Inhaltlich muss die Dokumentation die festgestellten Gefährdungen und die jeweils dazu festgelegten Arbeitsschutzmaßnamen aufzählen. Außerdem müssen Angaben zur Durchführung der Schutzmaßnahmen und zur Überprüfung ihrer Wirksamkeit enthalten sein. Für Baustellen muss der Arbeitgeber jeweils eine ergänzende Gefährdungsbeurteilung durchführen und dokumentieren, die die örtlichen Bedingungen berücksichtigt.

Für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten reicht eine vereinfachte Dokumentation aus. Hier genügen zum Beispiel die Unterlagen, die der Unternehmer von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einem Betriebsarzt erhält, die ihn bei der Gefährdungsbeurteilung unterstützt haben.

Auch zur Dokumentationspflicht enthalten verschiedene Rechtsverordnungen spezielle Anforderungen. Zum Beispiel muss die Dokumentation nach der Biostoff- oder der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung in allen Betrieben, unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten, erfolgen. Ergebnisse der im Zusammenhang mit Lärmschutzmaßnahmen durchgeführten Messungen sind mindestens 30 Jahre lang aufzubewahren. Für die allgemeinen Dokumentationsunterlagen sind keine Aufbewahrungsfristen festgelegt. Sie sind so lange aufzuheben, wie dies zum Verständnis der Gefährdungsbeurteilung erforderlich ist. Die Berufsgenossenschaft hält Dokumentationshilfen sowohl in elektronischer als auch in Papierform bereit.

Rechtsfolgen
Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation sind rechtsverbindlich vorgeschrieben. Pflichtverletzungen bleiben nicht folgenlos. Die Aufsichtspersonen der Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz und der Berufsgenossenschaften haben die Aufgabe, die Einhaltung der Arbeitschutz Pflichten in den Betrieben zu überwachen. Bei Betriebsbesichtigungen prüfen sie, ob die Gefährdungsbeurteilung und eine entsprechende aussagekräftige Dokumentation vorliegen. Stellen sie fest, dass die Gefährdungsbeurteilung nicht oder nicht angemessen durchgeführt wurde, fordern sie die Arbeitgeber schriftlich auf, dies in einer angemessenen Frist nachzuholen. Die Erledigung dieser Anordnungen wird überwacht. Wird eine vollziehbare Anordnung nicht erfüllt, kann gegen den Unternehmer ein Bußgeld verhängt werden. Die Missachtung der besonderen Beurteilungspflichten nach der Biostoff- und der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung kann auch ohne vorausgehende Anordnung sofort mit einem Bußgeld geahndet werden. Auch Strafrichter fragen nach der Gefährdungsbeurteilung, wenn ein Arbeitsunfall juristisch aufgearbeitet wird. Fehlt die Gefährdungsbeurteilung oder ist die Dokumentation nicht aussagekräftig, muss das Gericht durch Gutachter die Unfallursache ermitteln und dabei die Gefährdungsbeurteilung nachträglich vornehmen lassen. Oft stellt sich dabei heraus, dass die zum Unfall führende Gefahr durch eine rechtzeitige Gefährdungsbeurteilung erkennbar und der Unfall zu vermeiden gewesen wäre. Damit steht ein schuldhaftes Verhalten des Verantwortlichen fest, so dass eine Verurteilung, zum Beispiel wegen fahrlässiger Körperverletzung, in Betracht kommt.

Quelle: (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV))

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Erste Hilfe rettet Leben

Erste-Hilfe-Kenntnisse regelmäßig auffrischen
Während der Reinigung eines Behälters lässt ein Arbeiter entgegen der Anweisung das Rührwerk weiterlaufen. Er trägt Handschuhe, was bei stehender Maschine vernünftig ist und dem Schutz der Hände dient. Nun werden die Handschuhe zur Gefahr – die Rührwerkswelle erfasst einen Handschuh und zieht die Hand mit solcher Kraft weg, dass der Unterarm abgerissen wird. Dem Verletzten gelingt es, sich zu den Kollegen zu schleppen. Zwei Ersthelfer versorgen ihn und bergen den abgerissenen Arm, während ein anderer Kollege den Rettungsdienst ruft. Per Hubschrauber wird der Verletzte in eine BG-Unfallklinik geflogen, wo ihm der Unterarm wieder angenäht wird.

Dies ist kein blutig konstruiertes Beispiel, sondern ein auf Tatsachen beruhender Fall. Er zeigt: Erste Hilfe ist ein wichtiges Glied der Rettungskette. „Jeder kann in die Situation kommen, Erste Hilfe leisten zu müssen. Die Sofort-Maßnahmen vor dem Eintreffen des Rettungsdienstes sind oft lebensrettend oder verringern Folgeschäden bzw. weitere Komplikationen“, unterstreicht Dr. med. Wolfgang Zschiesche, Leiter des Fachbereichs Arbeitsmedizin bei der Berufsgenossenschaft Elektro Textil Feinmechanik.

Es gibt nur einen Fehler: Erste Hilfe unterlassen
Angst vor Fehlern brauchen Ersthelfer nicht zu haben. Selbst, wenn ihnen bei der Hilfeleistung Fehler unterlaufen, können sie dafür nicht belangt werden. Strafbar macht sich hingegen, wer die Hilfe vorsätzlich unterlässt. Jeder ist gesetzlich verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten Erste Hilfe zu leisten.

Erste Hilfe im Betrieb organisieren
Wirksame Erste Hilfe muss jeder Unternehmer organisieren. Dazu müssen die notwendigen Meldeeinrichtungen, Erste-Hilfe-Material, Rettungsgeräte und eine ausreichende Zahl von Ersthelfern zur Verfügung stehen:

* bei 2 bis 20 anwesenden Beschäftigten: mindestens ein Ersthelfer
* bei mehr als 20 anwesenden Beschäftigten:
– in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 Prozent der anwesenden Beschäftigten
– in anderen Betrieben 10 Prozent der anwesenden Beschäftigten

Die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe erfolgt durch die von den Berufsgenossenschaften ermächtigten Stellen. Die BG übernimmt für ihre Mitgliedsbetriebe die Kosten. Nähere Informationen finden Mitgliedsbetriebe der BG Elektro Textil Feinmechanik unter www.bgetf.de > Kontakt > Ihr Ansprechpartner > Erste Hilfe.

Der richtige Notruf
Notfallsituationen erfordern schnelle Hilfe; dazu gehört der unverzügliche Notruf.
Diese 5 Ws helfen Ihnen dabei:

* Wo geschah es?
* Was geschah?
* Wie viele Verletzte?
* Welche Art von Verletzungen?
* Warten auf Rückfragen!

Quelle: (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV))

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Gericht bescheinigt: Werbung mit dem Hinweis „CE-geprüft“ ist irreführend!

CE-Kennzeichen ist kein Gütesiegel

Mit dem Gerichtsurteil, dass Werbung mit dem Hinweis „CE-geprüft“ irreführend ist, folgt das Landgericht Stendal der Auffassung der Wettbewerbszentrale (Urteil vom 13.11.2008, Az. 31 O 50/08). Diese hatte ein Unternehmen, das Arbeitshandschuhe mit dem Hinweis „CE-geprüft“ bewarb, auf Unterlassung wegen irreführender Werbung in Anspruch genommen.

Schon seit längerem haben wir von BG-PRÜFZERT darauf hingewiesen, dass die CE-Kennzeichnung kein Prüf- bzw. Werbezeichen ist, da auf allen Produkten, die unter eine entsprechende europäische Richtlinie fallen, auf Basis gesetzlicher Regelungen, die CE-Kennzeichnung angebracht werden muss.

Diese Auffassung vertritt auch das Landgericht Stendal in seiner Urteilsbegründung:

„Bei den CE-Kennzeichen handelt es sich um eine Eigenerklärung des Herstellers, mit dem dieser die Konformität des Produkts mit geltenden europäischen Richtlinien bestätigt. Das CE-Kennzeichen ist kein Qualitätskennzeichen, sondern eine Art Warenpass. Es signalisiert weder eine besondere Sicherheit noch eine Qualität des Produkts, sondern stellt eine schlichte Behauptung des Herstellers dar.“

Links:

* Information zum Urteil auf der Seite der Wettbewerbszentrale
http://www.wbz3.de/de/aktuelles/_news/?id=835
* CE-geprüft – Was bedeutet das?
http://www.dguv.de/bg-pruefzert/de/produktsicherheit/ce_zeichen/ce-geprueft/index.jsp

Quelle: (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV))

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Europäischer Gerichtshof bestätigt deutsches Unfallversicherungssystem

Der Europäische Gerichtshof hat am 5. März 2009 entschieden, dass das deutsche System der gesetzlichen Unfallversicherung mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht vereinbar ist. Hierzu erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

Das bewährte System der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland mit Versicherungspflicht bei einer öffentlich-rechtlichen Berufsgenossenschaft ist mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht vereinbar. Weder fallen die Berufsgenossenschaften unter das EG-Wettbewerbsrecht noch liegt ein Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit des EG-Vertrages vor. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 5. März 2009 entschieden. Damit sind die in den letzten Jahren wiederholt geäußerten Zweifel an der Europarechtskonformität der Unfallversicherung widerlegt und ausgeräumt.

Anlass des Verfahrens und Urteils war die Klage eines Stahlbauunternehmens, das in der Pflichtmitgliedschaft bei der Maschinenbau-Berufsgenossenschaft und in der Ausschließlichkeitsstellung der Berufsgenossenschaft Verstöße gegen die Dienstleistungsfreiheit bzw. gegen europarechtliche Wettbewerbsbestimmungen sah. Das Verfahren wurde dem Gerichtshof vom Sächsischen Landessozialgericht vorgelegt.

Der EuGH lehnte ¿ ebenso wie zuvor in einer Reihe von Parallelverfahren auch schon bundesdeutsche Gerichte ¿ eine Überprüfung der Stellung von Berufsgenossenschaften entlang des EG-Wettbewerbsrechts ab, da dies nur für Unternehmen gilt. Eine Berufsgenossenschaft, so die Auffassung des EuGH, ist jedoch kein (Wirtschafts-)Unternehmen im Sinne des Europarechts. Denn sie nehme vielmehr eine Aufgabe rein sozialer Natur wahr, soweit sie im Rahmen eines Systems tätig wird, mit dem der Grundsatz der Solidarität umgesetzt wird und das staatlicher Aufsicht unterliegt.

Die letztendliche Feststellung des Vorliegens eines solchen Systems überlässt der EuGH zwar dem vorlegenden Gericht, doch sprechen seine Ausführungen in dieser Hinsicht eine klare Sprache. Zudem hat bereits in Parallelverfahren unter anderem das Bundessozialgericht diese Frage positiv beantwortet.

Da der EuGH zudem im deutschen System der gesetzlichen Unfallversicherung auch keinen Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit des EG-Vertrages sieht, stellt die Entscheidung insgesamt ein wichtiges positives Signal für die Entwicklung der gesetzlichen Unfallversicherung dar. Sie schafft Rechtssicherheit und Rechtsklarheit. Zusammen mit dem im letzten Herbst verabschiedeten Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz sind die Weichen für die Zukunftsfestigkeit der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen gestellt.

Mehr Informationen zur gesetzlichen Unfallversicherung finden Sie auch auf www.dguv.de.

Quelle: (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

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Europäische Ansätze der Prävention von Mobbing

Workshop am Montag, 23. März 2009, in Berlin

Mobbing kennt keine Grenzen. Schätzungen der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gehen von etwa 12 Millionen Betroffenen in der Europäischen Union aus. Trotz seines Ausmaßes wird Mobbing in der wissenschaftlichen Literatur keinesfalls eindeutig definiert. Probleme ergeben sich auch in der betrieblichen und juristischen Praxis, wenn beispielsweise Mobbing erkannt oder die Glaubwürdigkeit Betroffener beurteilt werden muss. Zur Klärung soll der internationale Workshop „Social tension at work and mental health“ („Soziale Spannungen am Arbeitsplatz und psychische Gesundheit“) beitragen, der am Montag, 23. März 2009, zwischen 10.00 und 16.30 Uhr in der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Berlin stattfindet.

Beim Workshop, dessen Tagungssprache Englisch ist, stellen Wissenschaftler aus den Niederlanden, Belgien, Norwegen, Großbritannien und Deutschland europäische Ansätze der Mobbingprävention zur Diskussion. Dabei gehen sie auch auf die Vorbedingungen, die sozialen Belastungen in Form von Mobbing sowie auf deren Beanspruchungsfolgen ein. Darüber hinaus präsentiert der Workshop aktuelle Ergebnisse des BAuA-Forschungsprojektes „Die Erfassung von Mobbing – eine Konstruktvalidierung aktueller Datenerhebungsverfahren“. Dabei wurde untersucht, ob sich die aktuellen Verfahren der Datenerhebung in der Praxis bewähren. Das gesamte Programm befindet sich im Bereich Aktuelles und Termine auf der BAuA-Homepage www.baua.de.

Der Workshop richtet sich an Wissenschaftler, Akteure des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes, Vertreter der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherungen sowie von Aufsichtsbehörden, Sozialpartnern und Berufsverbänden.

Die Teilnahmegebühr, die an der Tageskasse erhoben wird, beträgt 15 Euro. Eine Anmeldung ist erforderlich. Weitere Informationen und Anmeldung bei Heidemarie Teubner, Tel.: 030 515 48-4292, Fax: 030 515 48-4743 oder E-Mail teubner.heidemarie@baua.bund.de.

Quelle: (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA))

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Tödliche Arbeitsunfälle auf historischem Tiefstand

Bericht zum Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2007

2007 starben in Deutschland so wenig Beschäftigte durch Unfälle bei der Arbeit wie je zuvor. Insgesamt ereigneten sich 812 tödliche Arbeitsunfälle. Zugleich stieg die Anzahl der Beschäftigten auf rund 39, 7 Millionen. Damit geht auch ein leichter Anstieg der meldepflichtigen Arbeitsunfälle auf rund 1,1 Millionen (1.055.797) einher. Die Unfallquote je 1000 Vollarbeiter sank jedoch auf fast 28,1. Durch Arbeitsunfähigkeit fielen 2007 nach Schätzungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) insgesamt etwa 1,2 Millionen Erwerbsjahre aus. Damit verursachte Arbeitsunfähigkeit einen Produktionsausfall anhand der Lohnkosten von etwa 40 Milliarden Euro. Die deutsche Volkswirtschaft verlor deshalb durch ausfallende Arbeitsproduktivität rund 73 Milliarden Euro an Bruttowertschöpfung.

Mit dem Bericht zum Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2007 (SUGA, früher Unfallverhütungsbericht Arbeit), den die BAuA jährlich im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) erstellt, liegen aktuelle Zahlen zum Arbeitsleben in Deutschland vor. Als klassische Indikatoren für die Güte von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit führt der Bericht die Unfallentwicklung und die Anzahl der Berufserkrankungen auf. Darüber hinaus lassen sich über das Erkrankungsgeschehen in spezifischen Branchen- oder Berufsbereichen und die Beschreibung der Arbeitsbelastungen vor Ort „kritische“ Entwicklungen auf der betrieblichen Ebene frühzeitig erkennen.

2007 nahm die durchschnittliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit mit 11,8 Tagen leicht ab (2006: 12,0 Tage). Jedoch nahmen die Fälle je 100 Versicherte mit 103 (2006: 98 Fälle) leicht zu. Nach wie vor verursachen Muskel- und Skeletterkrankungen etwa jeden vierten Arbeitsunfähigkeitstag. Der Anteil von Verletzungen und Vergiftungen an den Arbeitsunfähigkeitstagen fiel um einen Prozentpunkt auf 13,8 Prozent. Nach wie vor lässt sich jeder elfte Arbeitsunfähigkeitstag auf psychische und Verhaltensstörungen zurückführen. Die durchschnittliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit steigt mit dem Alter kontinuierlich an. Demgegenüber verändert sich die Zahl der Arbeitsunfähigkeitsfälle zwischen dem 25. und dem 50. Lebensjahr kaum. Jüngere Beschäftigte sind jedoch wesentlich häufiger, aber dafür kürzer arbeitsunfähig.

Bezüglich der Arbeitszeiten macht sich die zunehmende Flexibilisierung bemerkbar. Die Anteile für Schicht-, Abend- und Nachtarbeit sowie die für die Arbeit an Wochenenden und Feiertagen erreichen einen Höchststand seit Beginn der Erhebungen. Fast jeder sechste Beschäftigte arbeitet regelmäßig oder ständig in Schichtarbeit (15,5 Prozent). Für jeden achten fällt Sonn- und Feiertagsarbeit an. An Samstagen beziehungsweise am Abend hat fast jeder vierte gearbeitet.

Überlange und flexible Arbeitszeiten kennzeichnen auch die Situation der rund 4,2 Millionen Selbstständigen in Deutschland (2007), mit denen sich der Schwerpunkt des SUGA 2007 befasst. Fast jeder zweite Selbstständige mit Beschäftigten (46,7 Prozent) investiert 60 und mehr Wochenstunden in sein Unternehmen. Bei Selbstständigen ohne Beschäftigte ist es immerhin fast jeder Dritte (30,7 Prozent). Auch deshalb können Selbstständige familiäre Interessen deutlich seltener in die Arbeitszeitplanung einbeziehen als abhängig Beschäftigte. Insgesamt liegt die Unfallquote Selbstständiger unter der von abhängig Beschäftigten (17,2 zu 27,9). Doch ergibt sich kein einheitliches Bild in den einzelnen Wirtschaftszweigen. So fällt die Quote in den Branchen „Steine und Erden“ sowie „Feinmechanik und Elektrotechnik“ bei Selbstständigen höher aus. Beim Bau beträgt ihre Unfallquote weniger als die Hälfte der Quote von abhängig Beschäftigten. Zudem macht der Bericht deutlich, dass fast doppelt soviel Männer ihr Geld als Selbstständige verdienen wie Frauen. Weitere Aussagen zum Unfallgeschehen, zur Arbeitssituation und zu Belastungen von Selbstständigen runden den Schwerpunkt ab.

Darüber hinaus enthält der SUGA 2007 Daten zu Kosten, Tätigkeiten und Personal der Unfallversicherungsträger und der Gewerbeaufsicht sowie einen Überblick über das Schülerunfallgeschehen.

Der SUGA 2007 kann kostenlos über das Informationszentrum der BAuA, Tel.: 0231 9071-2071, Fax: 0231 9071-2070, E-Mail: info-zentrum@baua.bund.de angefordert werden. Zum Herunterladen wird er als PDF-Datei auf der BAuA-Homepage unter www.baua.de/suga angeboten.

Quelle: (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA))

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Arbeitnehmer- und Verbraucherschutz

Arbeits- und Sozialministerin Haderthauer und stv. DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Eichendorf ziehen positive Bilanz zur Messe-Kontrollaktion auf der Internationalen Handwerksmesse

„Für Arbeitnehmer und Verbraucher ist es besonders wichtig, dass Maschinen und Werkzeuge sowohl am Arbeitsplatz als auch beim Heimwerkern zuhause ausreichend Sicherheit bieten. Daher muss jede Chance genutzt werden, Produkte noch vor Markteinführung ‚auf Herz und Nieren‘ zu überprüfen. Hier setzen auch unsere vorbeugenden Messe-Kontrollen bei Neuheiten und Prototypen ein. Durch diese stichprobenartigen Überprüfungen kann die Produktsicherheit im Vorfeld verbessert und damit spätere Unfälle durch mangelhafte Produkte vermieden werden – ein hoher Arbeitnehmer- und Verbraucherschutz wird so gewährleistet“, erklärte Bayerns Arbeits- und Sozialministerin Christine Haderthauer heute in München mit Blick auf die gemeinsamen Messekommissionen der bayerischen Gewerbeaufsicht und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung auf der Internationalen Handwerksmesse.

„Bei den überprüften 508 Produkten wurden keine Mängel mit hohem Risiko festgestellt. Insgesamt sind 38 Mängel aufgefallen, die technische Maßnahmen erforderlich machen, wie etwa die Anbringung von Schutzabdeckungen. Besonders erfreulich war eine signifikante Verbesserung der Sicherheit bei den ausgestellten Metallbandsägen von Ausstellern, die bereits früher auf der Internationalen Handwerksmesse vertreten waren. Die Kontrollen zeigen: Das Gros der Hersteller wird seiner Verantwortung gerecht. Der Rest profitiert von den Prüfungen. Festgestellte Mängel an einem neuen Produkt zu beheben, ist wesentlich leichter, als wenn dieses bereits auf dem Markt ist und Imageverlust und Schadensersatzansprüche drohen“, so Haderthauer.

„Jedes Jahr ereignen sich mehr als 200.000 Unfälle bei der Bedienung von Maschinen und Werkzeugen“ betont Dr. Walter Eichendorf, stv. Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). „Darunter sind auch solche Unfälle, die auf Werkzeuge zurückzuführen sind, die nicht den Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entsprechen. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen empfehlen daher, nur Werkzeug einzusetzen, das das Prüfzeichen einer unabhängigen Prüfstelle trägt.“ Eichendorf verweist außerdem auf die Erfolge, die erzielt wurden: „Über die Mitarbeit in der Normung und durch die Beratung von Herstellern konnten wir viele Verbesserungen erreichen und Innovationen vorantreiben. Von den Experten aus den Prüf- und Zertifizierungsstellen kommen dabei viele wertvolle Hinweise, die weiterhelfen.“

Quelle: (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung“ (DGUV))

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Monopol der gesetzlichen Unfallversicherung mit Europarecht vereinbar

Das Monopol der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen auf die Versicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ist mit dem Europarecht vereinbar. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute in der Rechtssache Kattner Stahlbau GmbH (C-350/07) gegen die Maschinenbau-Berufsgenossenschaft in Luxemburg entschieden. Mit dem Urteil ist die Kampagne gegen das Monopol der gesetzlichen Unfallversicherung, die die Sozialgerichte deutschlandweit rund sieben Jahre lang beschäftigt hat, europarechtlich gescheitert.

Insgesamt hatten knapp 100 Unternehmer gegen die Pflichtmitgliedschaft bei den Berufsgenossenschaften geklagt. Sie begründeten die Klagen damit, dass das Monopol einen Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit und das europäische Wettbewerbsrecht darstelle. Das Landessozialgericht Sachsen hatte die Frage schließlich dem EuGH zur Beurteilung vorgelegt, nachdem alle anderen Gerichte einschließlich des Bundessozialgerichts bei ihnen anhängige Klagen bereits abgewiesen hatten. Die Richter in Luxemburg urteilten nun klar, dass die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung keine Unternehmen im Sinne des Europarechts sind. Die Pflichtmitgliedschaft bei den Berufsgenossenschaften verstoße daher nicht gegen die Rechtsnormen des Binnenmarktes und die Wettbewerbsbestimmungen. Der EuGH hat den LSG-Richtern allerdings aufgegeben zu prüfen, ob die gesetzliche Unfallversicherung nicht über das Ziel einer solidarischen Finanzierung der sozialen Sicherheit hinausgeht und nur Sozialversicheru
ngsaufgaben erfüllt.

Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), erklärt dazu: „Diese Vorgaben sind nichts Neues. Sie sind zudem schon mehrfach durch deutsche Gerichte positiv entschieden worden zum Beispiel durch das Bundessozialgericht.“

Breuer unterstrich, dass es sich um ein „gutes Urteil“ für den Standort Deutschland handele. „Gerade kleine und mittelständische Handwerksbetriebe profitieren von der Solidargemeinschaft der Berufsgenossenschaften.“ Auch aus diesem Grunde habe sich die Mehrheit der Arbeitgeberverbände in Deutschland immer klar für das bestehende System ausgesprochen. In einem privaten Versicherungssystem müssten gerade kleine Betriebe mit steigenden Prämien rechnen, denn sie haben höhere Unfallquoten. Unternehmen mit hohen Risiken könnten zudem Schwierigkeiten haben, überhaupt eine Versicherung zu bekommen, wie das Beispiel Großbritannien zeige. Breuer: „Vor diesem Hintergrund fahren gerade kleine Familienbetriebe mit den Berufsgenossenschaften eindeutig besser.“

Hintergrund
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Zusammen versichern sie über 70 Millionen Menschen gegen Unfälle bei der Arbeit, in der Schule und im Ehrenamt sowie gegen Berufskrankheiten. Im Gegensatz zu anderen Sozialversicherungszweigen wird die Unfallversicherung ausschließlich aus Beiträgen der Arbeitgeber finanziert. Diese werden im Gegenzug von der Haftung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten freigestellt.

Quelle: (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung“ (DGUV))

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Wegfall der Datenbank „Ermächtigte Ärzte“

Neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

Am 24.12.2008 ist die „Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)“ in Kraft getreten. Durch diese Verordnung sind entgegenstehende Regelungen der BGV A4 – einschließlich der Vorschriften zur Ermächtigung – nicht mehr anzuwenden. Somit entfällt auch die Rechtsgrundlage für die bisherige Datenbank „Ermächtigte Ärzte“, die deshalb nun nicht mehr verfügbar ist.

Welche Anforderungen an den Arzt oder die Ärztin gestellt werden, die mit der Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen entsprechend der ArbMedVV beauftragt werden können, regelt Paragraf 7 der Verordnung. Demnach muss der Arzt oder die Ärztin berechtigt sein, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu führen. Namen und Adressdaten solcher Ärzte / Ärztinnen sind zum Beispiel über die „Gelben Seiten“ der Telefonbücher oder die jeweiligen Landesärztekammern erhältlich.

Ansprechpartner für die Ärzte bei Fragen zur Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen sind die örtlich zuständigen Stellen des staatlichen Arbeitsschutzes (Gewerbeaufsichtsämter bzw. Ämter für Arbeitsschutz).

Weitere Informationen zur ArbMedVV erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter folgenden Links:

* Erläuterungen zur neuen Verordnung
http://www.bmas.de/coremedia/generator/30018/2008_12_23_verordnung_zur_arbeitsmedizinischen_vorsorge.html
* Zum Text der Verordnung
http://www.bmas.de/coremedia/generator/30020/ArbMedVV.html

Quelle: (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung“ (DGUV))

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Hinweise zum neuen Meldeverfahren in der Sozialversicherung

Telefonische Erreichbarkeit Ihres Unfallversicherungsträgers und der DGUV

Arbeitgeber haben seit Anfang des Jahres neue Meldepflichten gegenüber den Einzugsstellen der Krankenversicherung. Geändert wurden diese Pflichten durch das Unfallversicherungs- Modernisierungsgesetz (UVMG) und die Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (DEÜV). Danach müssen Arbeitgeber jetzt erstmals mit ihren Meldungen zur Sozialversicherung auch Angaben über ihre gesetzliche Unfallversicherung machen. Diese Änderung hat der Gesetzgeber gegen den ausdrücklichen Willen der Unfallversicherung vorgenommen.

Die Umsetzung dieser vom Gesetz vorgegebenen Meldepflicht führt zu erheblichem Beratungsbedarf. Deshalb sind die Telefonverbindungen zu den Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand sowie zum gemeinsamen Dachverband, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, überlastet. Bitte entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten. Zusammen mit unseren Mitgliedern arbeiten wir an Lösungen für Sie.

Wenn Sie Fragen zu anderen Themen haben und uns telefonisch nicht erreichen, so versuchen Sie bitte einstweilen Ihre Berufsgenossenschaft bzw. Ihren Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand über bekannte Durchwahlnummern oder per E-Mail zu erreichen. Die E-Mail Adressen der Träger finden Sie hier.

Die häufigsten Fragen zu den Meldepflichten für Arbeitgeber und zu den Datensätzen für die DEÜV-Meldung haben wir für Sie zusammengefasst:

1. Was ist die Betriebsnummer (BBNR-UV)?
Dies ist die von der Bundesagentur für Arbeit vergebene Nummer Ihres Unfallversicherungsträgers (Berufsgenossenschaft bzw. Ihres Unfallversicherungsträgers der öffentlichen Hand). Diese Nummer finden Sie im Internetauftritt Ihres Unfallversicherungsträgers – oder in einer Liste, die wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung stellen. Auch die letzten Schreiben Ihres Unfallversicherungsträgers können bereits diese Nummer tragen. In vielen Internetauftritten der Unfallversicherungsträger finden Sie darüber hinaus weitere Informationen zum Meldeverfahren mit Beispielen.

Ist Ihr Unternehmen noch nicht bei einer Berufsgenossenschaft oder einem Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand angemeldet / registriert, so können Sie den voraussichtlich zuständigen Unfallversicherungsträger auf unserer Internetseite finden. Für die Zuordnung eines Gewerbes / einer Berufsgruppe orientieren Sie sich dabei bitte am Namen der Berufsgenossenschaft, der erste Anhaltspunkte für die Branchenzuständigkeit liefert. Auf den verlinkten Seiten der Berufsgenossenschaften oder der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand erhalten Sie dann nähere Hinweise für deren Zuständigkeiten im Einzelnen (Folgen Sie bitte dort den Links „Zuständigkeit“, „Mitgliedschaft“ oder sehen Sie in „Gefahrtarifen“ nach).

Einige Träger bieten zudem die Möglichkeit, sich online über ein Formular anzumelden. Auch können Sie per E-Mail die Nachricht senden, dass Sie ein Unternehmen eröffnet haben. Die Berufsgenossenschaft wird sich dann so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzten. Sollten Sie sich bei der falschen Berufsgenossenschaft anmelden (z.B. ein Chemieunternehmen bei der Steinbruchs-Berufsgenossenschaft), so werden Ihnen und den bei Ihnen beschäftigten Arbeitnehmern daraus keine Nachteile entstehen. Die Berufsgenossenschaften leiten die Anmeldungen der Unternehmen, für die sie nicht zuständig sind, an die richtige Berufsgenossenschaft weiter. Diese wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzten. Versicherungsschutz für Ihre Arbeitnehmer besteht auf jeden Fall vom ersten Tag der Arbeitsaufnahme – unabhängig von der Anmeldung.

2. Wo finde ich die Mitgliedsnummer (MTNR)?
Dies ist die von Ihrem Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft oder Ihrem Unfallversicherungsträgers der öffentlichen Hand) für das Unternehmen vergebene Nummer. Sie wird je nach Unfallversicherungsträger auch als Kundennummer oder Aktenzeichen bezeichnet. Sofern Ihnen diese Nummer noch nicht bekannt ist oder geändert wurde, erfragen Sie diese bitte dort per E-Mail.

3. Was ist im Datensatz „Betriebsnummer“ mit „Gefahrtarifstelle“ (BBNR+GTS) einzutragen?
Dies ist im Regelfall die unter Frage 1 beschriebene Betriebsnummer des Unfallversicherungsträgers. Angehängt wird dann noch die Gefahrtarifstelle.
Sind Ihrem Unternehmen mehrere Gefahrtarifstellen zugeordnet (ersichtlich aus dem Veranlagungsbescheid), sind für jeden Arbeitnehmer nur die für ihn zutreffenden Gefahrtarifstellen anzugeben.

Ausnahme: Wenn ein Unternehmensteil zum Gefahrtarif eines anderen Unfallversicherungsträgers veranlagt wird, muss dessen Betriebsnummer und Gefahrtarifstelle (im Veranlagungsbescheid aufgeführt) und angegeben werden. Dies kann beispielsweise bei Mitgliedsunternehmen der BG BAU, der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten und der Steinbruchs-BG der Fall sein.

4. „Unfallversicherungspflichtiges Entgelt“ (UV-Entgelt)
Verfahren Sie bitte wie beim Lohnnachweis. Bitte beachten Sie, dass auch steuerfreie Sonn-, Nacht- und Feiertagszuschläge eingerechnet werden müssen. Im Unterschied zum Lohnnachweis sind die Entgelte pro Beschäftigten für die jeweilige Tarifstelle anzugeben und nicht mehr – wie gewohnt – pauschal für alle Beschäftigten.

5. Sind auch geringfügig Beschäftigte („Mini-Jobber“) zur Unfallversicherung anzumelden? Wenn ja, wo?
Ja, auch geringfügig Beschäftigte sind grundsätzlich beim für das Unternehmen zuständigen Unfallversicherungsträger anzumelden. Ausnahme: Handelt es sich um geringfügig beschäftigte Haushaltshilfen, so erfolgt die Meldung im Rahmen des Haushaltsscheckverfahrens über die „Mini-Job-Zentrale“ (Bundesknappschaft). Achtung: Dies gilt nicht für Haushaltshilfen, die mehr als geringfügig beschäftigt sind.

6. Sind auch freiberuflich Tätige verpflichtet, ihre Beschäftigten zur Unfallversicherung melden?
Ja, auch freiberuflich Tätige, wie Rechtsanwälte, Architekten oder andere Berufsgruppen müssen ihre Beschäftigten beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden.
Bitte stellen Sie sicher, dass die Software, die Sie nach der DEÜV ab 2009 verwenden, bereits den Datenbaustein für die UV vorsieht. Es ist uns bekannt, dass im Einzelfall dennoch Schwierigkeiten bei der Eingabe und Verarbeitung – insbesondere bei der Betriebsnummer (BBNR+ GTS) – auftauchen bzw. Ihre Software die Dateneingabe zurückweist. Es ist möglich, dass die Notwendigkeit, die komplexen Regelungen im Zuge der Unfallversicherungsreform schnell umzusetzen, auch zu technischen Problemen geführt hat. Bitte setzen Sie sich deshalb direkt mit Ihrem Software-Anbieter in Verbindung. Die Unfallversicherungsträger können Ihnen dazu keine unmittelbare Unterstützung anbieten. Wo wir Softwarefehler vermuten, werden wir auf die Hersteller zugehen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.

Quelle: (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung“ (DGUV))

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Nicht alle Narreteien sind unfallversichert

Alkoholeinfluss gefährdet Versicherungsschutz bei einer betrieblichen Faschingsfeier

Arbeitnehmer sind bei einer betrieblichen Faschingsfeier gesetzlich unfallversichert. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) zur „fünften Jahreszeit“ hin. Ereignet sich bei den Vorbereitungen, auf dem Weg, oder während der Feier ein Unfall, so übernimmt die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Kosten für Heilbehandlung und Rehabilitation.

Der Versicherungsschutz ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Die Unternehmensleitung muss die Feier veranstalten, fördern oder zumindest ausdrücklich billigen. Der Unternehmer oder sein Beauftragter muss die Feier selbst besuchen. Außerdem muss die Veranstaltung allen Mitarbeitern offen stehen und von einem relevanten Anteil der Belegschaft auch besucht werden.

Der Ort und die Zeit der Veranstaltung spielen für den Versicherungsschutz keine Rolle. Dieser Schutz besteht bis zum offiziellen Ende der Feier und auch auf dem anschließenden Heimweg – aber nur, wenn kein Umweg aus privaten Gründen gemacht wird. Wer länger bleibt oder die Feier an einem anderen Ort fortsetzt, ist nicht mehr versichert. Generell nicht versichert sind teilnehmende Familienangehörige und Gäste, auch wenn sie offiziell eingeladen sind.

Seinen Versicherungsschutz riskiert auch, wer aufgrund von Alkoholeinfluss einen Unfall erleidet. Ist der Alkoholeinfluss die wesentliche Ursache für einen Unfall, so ist der entstandene Schaden nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Es empfiehlt sich daher zum Beispiel, für den Heimweg ein Taxi zu nehmen oder eine Fahrgemeinschaft zu bilden. Bei Letzteren sind sogar die dafür erforderlichen Umwege versichert.

Quelle: (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung“ (DGUV))

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Diagnose Krebs muss nicht das berufliche Aus bedeuten

Disability Management im Betrieb hilft Erkrankten, weiter oder wieder ihrer Arbeit nachzugehen

Bei rund 40 Prozent aller Krebserkrankten wird der Tumor im erwerbsfähigen Alter festgestellt. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin. Zu dem Schicksalsschlag kommt gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die Angst, den Beruf aufgeben zu müssen. Denn die Begleiterscheinungen der Therapie lassen eine Berufsausübung oft kaum zu. Krebs ist daher die dritthäufigste Ursache für Frühverrentungen. Ein professionelles Disability Management im Betrieb kann es Betroffenen jedoch ermöglichen oder erleichtern, trotz der Erkrankung im Berufsleben zu bleiben.

Jährlich wird bei mehr als 430.000 Menschen in Deutschland die Diagnose Krebs gestellt, und die Zahl steigt weiter. Eine der Ursachen für die Zunahme liegt in den modernen Früherkennungsmethoden, mit denen schon bei verhältnismäßig jungen Patienten kleinste Tumore identifiziert werden können. „Das bedeutet auch, dass immer häufiger Menschen im erwerbsfähigen Alter mit Krebs konfrontiert sind“, erläutert Prof. Dr. Monika Reuss-Borst, Ärztliche Direktorin der Klinik am Kurpark Bad Kissingen (Rehazentren Baden-Württemberg), die sich unter anderem auf das Thema „Krebserkrankungen und Arbeitswelt“ spezialisiert hat. „Viele müssen als Folge der Krankheit und der Therapie ihre berufliche Tätigkeit aufgeben. Gerade bei jüngeren Menschen kommt so zur gesundheitlichen Belastung auch noch die wirtschaftliche hinzu.“

Überlebenschance deutlich gestiegen
Dank der frühen Erkennung ist aber auch die Heilungsrate und Überlebenschance nach Krebs deutlich gestiegen: Rund 60 Prozent aller Tumorpatienten leben länger als fünf Jahre mit oder trotz ihrer Erkrankung. Viele können, wollen oder müssen daher nach der Akuttherapie – manchmal sogar während dieser – wieder arbeiten. In der kritischen Phase des Wiedereintritts in den Beruf ist es nach Ansicht der Expertin dann vor allem wichtig, dass den Patienten signalisiert wird, wie sehr ihre Arbeitskraft geschätzt wird. Eine entscheidende Rolle komme hierbei dem Arbeitgeber zu, der den Mitarbeiter etwa durch stufenweise Wiedereingliederung, reduzierte oder flexible Arbeitszeiten und die Anpassung der Arbeitsaufgaben an die Leistungsfähigkeit unterstützen kann.

Disability Manager als Lotse und Vermittler
Sehr hilfreich ist es in diesem Zusammenhang, wenn im Unternehmen ein gut funktionierendes Disability Management besteht. Seit 2004 haben Unternehmen die Pflicht, für die Wiedereingliederung langzeiterkrankter Beschäftigter zu sorgen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) qualifiziert so genannte Disability Manager, die Unternehmen hierbei unterstützen (weitere Infos: www.disability-manager.de). Sie sind vor allem Vermittler zwischen den verschiedenen Beteiligten – Mitarbeiter, Arbeitgeber, Ärzte, Kliniken, Sozialversicherungsträger, Ämter -, koordinieren den Wiedereingliederungsprozess und lotsen die Betroffenen durch das für Laien kaum durchschaubare Netz an sozialen Leistungen und Anlaufstellen.

Leistungsfähigkeit häufig eingeschränkt
Ein professionelles Disability Management kann insbesondere deshalb gute Dienste leisten, weil die meisten Krebsrehabilitanden, die in den Beruf zurückkehren, in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt sind: Über 90 Prozent aller Patienten mit einer Tumorerkrankung klagen über Müdigkeit und Erschöpfung, die so genannte „Fatigue“, die über Jahre oder Jahrzehnte andauern kann und auch die Belastbarkeit, Ausdauer und Muskelkraft in Mitleidenschaft zieht. „Die Fatigue hat den größten negativen Einfluss auf die Bereitschaft, nach der Krebserkrankung wieder an den Arbeitsplatz zurückzukehren“, beobachtet Prof. Reuss-Borst. Weitere mögliche Folgen einer Krebstherapie sind erhöhte Infektanfälligkeit (z.B. bei Chemo- oder Strahlentherapie, die die Immunabwehr schwächen), neurologische Störungen sowie Konzentrations-, Gedächtnis- und Wortfindungsprobleme (sog. „Chemobrain“ durch Chemotherapie). Auch Inkontinenz (bei Prostatakrebs), künstlicher Darmausgang (Darmkrebs) und Lymphödeme (Brustkrebs) können im Einzelfall auftreten.

Frühverrentung darf nicht länger die gängige Lösung sein
„Viele Krebspatienten ziehen jedoch trotz belastender Folgeerscheinungen eine – unter Umständen eingeschränkte – berufliche Tätigkeit der Frühverrentung vor“, weiß Prof. Reuss-Borst. „Gerade in ihrer Situation ist das Gefühl wichtig, weiterhin am Arbeitsleben teilhaben zu können, gebraucht zu werden und aktiv zu sein. Häufig wirkt sich dies auch positiv auf den Gesundheitszustand aus.“ Allerdings sei die Arbeitswelt noch zu wenig auf dieses Bedürfnis eingestellt und die – oft unfreiwillige – Frühverrentung leider immer noch die gängige Lösung. Dies sei weder günstig für die Betroffenen noch für die Gesellschaft. Professionelles Disability Management in den Unternehmen könne hier erhebliche Verbesserungen bringen.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Ihre Mitglieder versichern über 70 Millionen Menschen gegen die Folgen von Arbeits-, Wege- und Schulunfällen sowie Berufskrankheiten. Als Unfallversicherungsträger verfügen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen über umfassende Kompetenzen in der medizinischen und beruflichen Rehabilitation, insbesondere nach Arbeitsunfällen und bei Berufskrankheiten.

Weitere Informationen zum Thema: www.disability-manager.de

Wir bieten Ihnen an, mehr über Disability Management zu erfahren. Wir vermitteln gern:

* Interviews mit Disability Managern und Reportagemöglichkeiten in Unternehmen, die qualifiziertes Disability Management durchführen und über Erfahrungen und Erfolge berichten können
* Interviews und Hintergrundgespräche mit Experten der DGUV zum Thema

Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn Sie Interesse an einem Termin haben. Wir arrangieren gern alles Notwendige für Sie.

Quelle: (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung“ (DGUV))

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Experten-Workshop zum Tag der Rückengesundheit

Rückenschullehrer bereiten „Dortmunder Deklaration“ vor

Am Vorabend des „Tages der Rückengesundheit“ versammeln sich Rückenschullehrer am Samstag, 14. März 2009, in der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund zum Expertenworkshop „Haltung bewahren“. Zwischen 10.00 und 18.00 Uhr steht die Neue Rückenschule als Chance für die betriebliche Gesundheitsförderung im Mittelpunkt der Veranstaltung. Gemeinsam mit den Teilnehmern möchten die Referenten eine „Dortmunder Deklaration“ erarbeiten. Auf dieser Basis soll die Neue Rückenschule verstärkt in die betriebliche Gesundheitsförderung finden. Immerhin verursachen Rückenleiden fast jeden 10. Ausfalltag durch Arbeitsunfähigkeit.

Die Neue Rückenschule vertritt einen ganzheitlichen Ansatz, der weit über die körperlichen Aspekte hinausgeht. In den Kursen der neuen Rückenschule lernen die Teilnehmer, ungünstige Bewegungsmuster aufgrund eigener Erfahrungen und erworbener Erkenntnisse selbst zu korrigieren. Außerdem werden verhaltenstherapeutische Ansätze vermittelt, wie die Betroffenen besser mit ihren Schmerzen umgehen können. Auch Methoden zum Stressabbau gehören dazu, um Muskelverspannungen vorzubeugen.

Der Workshop ist eine gemeinsame Veranstaltung der BAuA, der Konföderation der deutschen Rückenschulen, der Aktion Gesunder Rücken und des Deutschen Grünen Kreuzes. Für die Veranstaltung wird eine Teilnahmegebühr von 30 Euro erhoben. Weitere Informationen unter http://www.kddr.de. Anmeldungen und Informationen unter 0231 9071-2325 oder per E-Mail grulke.horst@baua.bund.de.

Quelle: (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA))

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Führungskompetenzen in der Arbeitssicherheit

Expertentreffen Arbeitssicherheit und Management

Führungskompetenzen in der Arbeitssicherheit messen, entwickeln und langfristig fördern. Diesem Thema widmet sich das „Expertentreffen Arbeitssicherheit und Management“. Die gemeinsame Veranstaltung der Behaviorial Science Technologies (BST) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) findet am Montag, 16. März 2009, zwischen 9.30 Uhr und 15.00 Uhr in der DASA in Dortmund statt.

Ob Meister, Gruppenleiter oder Vorstand, Führungskräfte haben einen entscheidenden Einfluss auf die Wirksamkeit des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Dabei kommen häufig Anforderungen auf sie zu, die sich durchaus widersprechen können. Im Spannungsfeld von Firmenzielen, dem guten Arbeitsverhältnis zu ihren Mitarbeitern und den Anforderungen an die Arbeitssicherheit kann es zu Zielkonflikten kommen. Nachvollziehbare Vorgaben und ein konstruktives Klima der Zusammenarbeit erweisen sich hier als Wege aus dem Dilemma.

Der Erfahrungsaustausch beleuchtet Aspekte wie das Messen effektiver Führung in Bezug auf Arbeitssicherheit, die Auswahl von Vorarbeitern und Meistern, die Folgen mangelnder Arbeitssicherheit auf das Unternehmen und den Einsatz von Kennzahlen, um Tendenzen der Arbeitssicherheit frühzeitig zu erkennen.

In Diskussionen und Arbeitsgruppen sollen Herausforderungen im Bereich der Führungsfähigkeiten in der Arbeitssicherheit ermittelt und verschiedene Ansätze zu deren Bewältigung aufgezeigt werden. Fallbeispiele und Erfahrungsberichte aus der Praxis runden den Expertentreff ab.

Für die Veranstaltung wird keine Gebühr erhoben. Eine Anmeldung ist jedoch erforderlich. Anmeldungen sind per E-Mail grulke.horst@baua.bund.de, Fax 0231 9071-2299 oder online möglich.

Quelle: (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA))

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EU-Parlament beschließt Verbot gefährlicher Abbeizmittel

Das Europäische Parlament hat in seiner Sitzung am 14. Januar 2009 mit großer Mehrheit ein Verbot gefährlicher dichlormethanhaltiger Abbeizmittel beschlossen.

Hierzu erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

Der Beschluss des Europäischen Parlaments zum Verbot gefährlicher dichlor-methanhaltiger Abbeizmittel ist ein großer Fortschritt für den Arbeitsschutz. Die Europäische Union beweist damit Handlungsfähigkeit und soziale Verantwortung.

Die neue – von deutscher Seite maßgeblich initiierte – Regelung ist das Ergebnis langer Verhandlungen auf EU-Ebene. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat sich aus Arbeitsschutzgründen stets aktiv für ein weitreichendes Verbot eingesetzt und bei den Verhandlungen entscheidende Akzente gesetzt.

Zum Hintergrund: In der Vergangenheit gab es in Europa bei Abbeizarbeiten mit dichlormethanhaltigen Produkten zahlreiche Todesfälle und ernste Unfälle – insbesondere im gewerblichen Bereich. Dichlormethan (DCM) hat eine starke narkotische Wirkung. Es wurde noch zu Anfang des 20. Jahrhunderts als hochwirksames Narkosemittel in der Medizin eingesetzt. Abbeizmittel – also Farb- und Lackentferner – enthalten Dichlormethan in hohen Konzentrationen. Schon seit längerer Zeit gibt es jedoch weit weniger gefährliche, dabei aber ebenso gut geeignete Produkte als Alternativen zu DCM-Abbeizmitteln. Diese werden deshalb zukünftig für Endverbraucher und gewerbliche Verwender wie Malergewerbe oder das Handwerk verboten. Lediglich im industriellen Bereich können sie unter Einhaltung strenger Arbeitsschutzauflagen auch in Zukunft weiter verwendet werden.
Die Verabschiedung der neuen Regelung im Rat der Europäischen Union erfolgt in Kürze.
Infos und Materialien zum Thema

* Hintergrundinformationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Thema „Beschränkung dichlormethanhaltiger Abbeizer“
http://www.bmas.de/coremedia/generator/30538/09-01-19__02__verbot__schaedlicher__abbeizmittel.html

Quelle: (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

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Unfallversicherung: Gesundheitsgefährdung bei der Arbeit mit Schweißzangen nicht bestätigt

Dass starke elektromagnetische Felder bei der Arbeit mit Schweißzangen nicht zwangsläufig zu Gesundheitsgefährdungen führen, hat das BGIA – Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung gezeigt. Die Untersuchungsergebnisse belegen, dass die Grenzwerte für das Zentralnervensystem (Gehirn und Rückenmark) eingehalten werden. Bei den untersuchten handgeführten Punktschweißzangen (PSZ) mit separater 50-Hertz-Wechselstromquelle erreichte die Stromdichte im Zentralnervensystem, also die Stromstärke bezogen auf die durchflossene Fläche, maximal zehn bis zwanzig Prozent des vorgeschriebenen Grenzwertes von 10mA/m².

Magnetfelder erzeugen im menschlichen Organismus Körperströme, die bei hoher Intensität Nerven- und Muskelzellen reizen und in extremen Fällen sogar die Herztätigkeit beeinflussen. Die berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV B11 enthält Grenzwerte für die zulässige Stromdichte im Körper. Ob diese Werte eingehalten werden, lässt sich jedoch nur mit hohem Aufwand messen. Die gesundheitlichen Folgen einer elektromagnetischen Exposition beurteilt man deshalb zurzeit anhand der einfacher zu ermittelnden magnetischen Feldparameter, z.B. der magnetischen Flussdichte. Das führt immer wieder dazu, dass die Belastung überschätzt wird. Denn selbst wenn die zulässigen Flussdichtewerte überschritten werden, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass auch die elektrische Stromdichte im Körper zu hoch und damit gesundheitsschädlich ist.

Das BGIA-Projekt wollte klären, wie die tatsächliche Belastungssituation für Arbeitnehmer aussieht, die Punktschweißzangen bedienen. Dabei konzentrierte man sich auf Arbeitsplätze mit handgeführten PSZ mit separater 50-Hertz-Wechselstromquelle. Das Projektteam ermittelte zunächst die Verteilung der magnetischen Felder und den zeitlichen Verlauf der Flussdichte für typische Arbeitspositionen. Die Felder wurden anschließend im Labor nachgebildet und die Körperstromdichten in einem Körpermodell berechnet. Fazit: Mit maximal zehn bis zwanzig Prozent des Basisgrenzwertes, liegt die Belastung von Gehirn und Rückmark deutlich unter den zulässigen Werten.

Quelle: (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV))

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Arbeit gestalten, geistige Fitness erhalten

Broschüre „Geistig fit im Beruf!“ veröffentlicht

Der Verlust geistiger Leistungsfähigkeit im Alter ist selten ein unabwendbares Schicksal. Dies macht die INQA-Broschüre „Geistig fit im Beruf“ deutlich, die jetzt von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) herausgegeben wurde. Auf der Grundlage aktueller Forschungsergebnisse räumt die Broschüre mit dem Vorurteil auf, ältere Beschäftigte seien weniger kreativ, lern- und geistig leistungsfähig als jüngere. Zugleich weist sie Wege auf, um das geistige Potenzial Älterer zu fördern und zu erhalten.

Die Zahl der älteren Beschäftigten in den Betrieben steigt auch in den nächsten Jahren weiter an. Gleichzeitig stellt die Arbeitswelt immer größere Anforderungen an die geistige Leistungsfähigkeit der Beschäftigten. Im Rahmen der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) förderte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das „Programm zur Förderung und zum Erhalt intellektueller Fähigkeiten für ältere Arbeitnehmer (PFIFF)“. Das von der BAuA wissenschaftlich begleitete Projekt hat das Ziel, Handlungsempfehlungen für eine alter(n)sgerechte Arbeitsgestaltung zu erarbeiten, die sich positiv auf die geistige Fitness Älterer auswirkt.

Die jetzt erschienene Broschüre vermittelt erste Ergebnisse des Projektes auf verständliche Weise, gibt Tipps und Handlungsanweisungen. Eine wesentliche Aussage besteht darin, die Arbeit so zu gestalten und zu organisieren, dass älter werdende Beschäftigte durch die berufliche Tätigkeit geistig hinreichend gefordert und damit auch gefördert werden. Monotone Arbeit, die den Menschen zum Maschinenanhängsel degradiert, lässt auch die grauen Zellen verkümmern. Hingegen regt anspruchsvolle und komplexe Arbeit an und kann dem Abbau geistiger Fähigkeiten vorbeugen. Die Broschüre zeigt Aspekte und Formen einer solchen Arbeitsorganisation auf.

Zu den anderen Faktoren, die die geistige Leistungsfähigkeit beeinflussen, gehören Stress, Bewegung, Ernährung und geistige Herausforderungen. Auch wenn eine gute Arbeitsorganisation Stresssituationen verringern kann, lassen sie sich nicht gänzlich ausschließen. Auch Angebote des betrieblichen Stressmanagements können dazu beitragen, negativen gesundheitlichen Folgen durch Stress entgegen zu wirken. Ein sportlich aktiver Lebensstil verbessert gerade im mittleren und höheren Alter das Gedächtnis und die geistige Leistungsfähigkeit, während er depressive Symptome vermindert. Dabei müssen keine olympischen Rekorde gebrochen werden. Regelmäßige und moderate sportliche Aktivitäten haben einen viel besseren Effekt. Eine abwechslungsreiche ausgewogene Ernährung verbessert die Chancen, geistig auf der Höhe zu bleiben. Dazu gehören reichlich Obst und Gemüse, aber auch fetter Fisch und Fleisch. Selbst Kaffee und ein bis zwei Gläser Rotwein wirken sich positiv aus.

Was für die Muskeln gilt, gilt auch für das Gehirn. Ohne Training, auch in Form von Lernen, lässt die geistige Leistung nach. Statt medialer Dauerberieselung aus dem TV sollte besser ab und zu ein Buch gelesen werden. Aber auch Spiele wie Scrabble, Bridge oder Memory helfen gegen das unfreiwillige Vergessen. Darüber hinaus gibt es verschiedene Konzepte für Gehirntraining. Das PFIFF-Projekt arbeitet mit dem Mentalen Aktivierungstraining der Gesellschaft für Gehirntraining (GfG).

Darüber hinaus stellt die Broschüre noch das Workshop-Konzept des Projektes vor, mit dem die Ergebnisse Eingang in die betriebliche Praxis finden sollen.

Weitere Informationen befinden sich auf der Projekthomepage www.pfiffprojekt.de. Neben der GfG gehören das Institut für Arbeitsphysiologie an der Universität Dortmund, die Ruhr-Universität Bochum, ISE/eurom sowie die Adam Opel AG, Bochum zu den Projektpartnern.

Die in kleinen Mengen kostenlose Broschüre „Geistig fit im Beruf!“ kann bezogen werden über das Informationszentrum der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Postfach 17 02 02, 44061 Dortmund, Telefon 0231 9071-2071, Fax 0231 9071-2070, E-Mail: info-zentrum@baua.bund.de. Auf der INQA-Homepage befindet sich eine Version im PDF-Format (1 MB) zum Herunterladen.

Quelle: (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA))

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EU-Parlament beschließt Verbot gefährlicher Abbeizmittel

Das Europäische Parlament hat in seiner Sitzung am 14. Januar 2009 mit großer Mehrheit ein Verbot gefährlicher dichlormethanhaltiger Abbeizmittel beschlossen.

Hierzu erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

Der Beschluss des Europäischen Parlaments zum Verbot gefährlicher dichlor-methanhaltiger Abbeizmittel ist ein großer Fortschritt für den Arbeitsschutz. Die Europäische Union beweist damit Handlungsfähigkeit und soziale Verantwortung.

Die neue – von deutscher Seite maßgeblich initiierte – Regelung ist das Ergebnis langer Verhandlungen auf EU-Ebene. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat sich aus Arbeitsschutzgründen stets aktiv für ein weitreichendes Verbot eingesetzt und bei den Verhandlungen entscheidende Akzente gesetzt.

Zum Hintergrund: In der Vergangenheit gab es in Europa bei Abbeizarbeiten mit dichlormethanhaltigen Produkten zahlreiche Todesfälle und ernste Unfälle – insbesondere im gewerblichen Bereich. Dichlormethan (DCM) hat eine starke narkotische Wirkung. Es wurde noch zu Anfang des 20. Jahrhunderts als hochwirksames Narkosemittel in der Medizin eingesetzt. Abbeizmittel – also Farb- und Lackentferner – enthalten Dichlormethan in hohen Konzentrationen. Schon seit längerer Zeit gibt es jedoch weit weniger gefährliche, dabei aber ebenso gut geeignete Produkte als Alternativen zu DCM-Abbeizmitteln. Diese werden deshalb zukünftig für Endverbraucher und gewerbliche Verwender wie Malergewerbe oder das Handwerk verboten. Lediglich im industriellen Bereich können sie unter Einhaltung strenger Arbeitsschutzauflagen auch in Zukunft weiter verwendet werden.
Die Verabschiedung der neuen Regelung im Rat der Europäischen Union erfolgt in Kürze.
Infos und Materialien zum Thema

* Hintergrundinformationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Thema „Beschränkung dichlormethanhaltiger Abbeizer“
http://www.bmas.de/coremedia/generator/30538/09-01-19__02__verbot__schaedlicher__abbeizmittel.html

Quelle: (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

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Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) tritt in Kraft

Mehr Möglichkeiten, Rechtssicherheit und Transparenz beim individuellen betrieblichen Gesundheitsschutz

Zur Verkündung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

Am 24. Dezember 2008 ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) in Kraft getreten. Die neue Verordnung schafft die rechtliche Basis für eine zukunftsfähige Gesundheitsvorsorge in den Betrieben. Arbeitsmedizinische Vorsorge dient der individuellen Aufklärung und Beratung der Beschäftigten über die Wechselwirkungen zwischen ihrer Arbeit und Gesundheit; sie stellt eine wichtige Ergänzung der technischen und organisatorischen Arbeitsschutzmaßnahmen dar. Arbeitsmedizinische Vorsorge ist ein Schlüssel zur Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen und zum Erhalt der individuellen Beschäftigungsfähigkeit. Mit dem Wandel der Arbeitswelt und der demografischen Entwicklung gewinnt die individuelle Gesundheitsvorsorge an Bedeutung.

Die ArbMedVV regelt Pflichten von Arbeitgebern und Ärzten, schafft Transparenz über die Anlässe für Pflicht- und Angebotsuntersuchungen, sichert Datenschutzrechte und stärkt das Recht der Beschäftigten auf Wunschuntersuchungen. Mit ihr sollen Verbesserungen in derzeit noch nicht ausreichend beachteten Bereichen, z.B. Muskel-Skelett-Erkrankungen, angestoßen werden.

Der neue Ausschuss für Arbeitsmedizin übernimmt eine zentrale Rolle, er wird das BMAS zu arbeitsmedizinischen Fragen beraten. Die bislang im staatlichen Recht und in den Unfallverhütungsvorschriften enthaltenen Doppelregelungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge wurden in der ArbMedVV zusammengefasst, so dass die Rechtsreform auch zur Rechtsvereinfachung beiträgt.

Die ArbMedVV ist Bestandteil der Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge, die zugleich Änderungen in bestehenden Verordnungen enthält.

Infos und Materialien zum Thema
Arbeitsmedizinische Vorsorge-Verordnung
http://www.bmas.de/coremedia/generator/30020/ArbMedVV.html

Quelle: (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

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Informationen zu gefahrstoffhaltigen DDR-Produkten

Mit neuer Datenbank Belastungen durch Gefahrstoffe klären

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat Daten zu gefahrstoffhaltigen Produkten erschlossen, die in der DDRverwendet oder produziert wurden. Damit kann die BAuA auf eine Datenbank zurückgreifen, die mehr als 8.500 Einträge umfasst.

Hauptsächlich fallen Anfragen zur Zusammensetzung von in der DDR verwendeten Produkten an, wenn es um die Abklärung möglicher Berufskrankheiten von ehemaligen Beschäftigten der DDR-Betriebe geht. Doch bisher waren diese Daten nur schwer zugänglich. Zwar hat die BAuA das Archiv des Zentralinstituts für Arbeitsmedizin der DDR (ZAM) übernommen, in dem bis 1990 toxikologische und Expositionsdaten zu Gefahrstoffen und zu gefahrstoffhaltigen Produkten gesammelt wurden, doch diese Daten waren bisher kaum erschlossen.

Im Rahmen des Projektes „Informationen zu gefahrstoffhaltigen Produkten, die in der DDR hergestellt oder verwendet wurden“ fasste die BAuA die verfügbaren Bestände zu Produktzusammensetzungen in einer Datenbank zusammen. Dabei griff sie auf die Daten aus dem ZAM und der ehemaligen Arbeitshygiene-Inspektion des Rates des Bezirkes Karl-Marx-Stadt (derzeit verfügbar im Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit) zurück.

Insbesondere das uneinheitliche Datenmaterial erschwerte die systematische Aufarbeitung enorm. Beispielsweise lagen einige Aufzeichnungen nur in handschriftlicher Form vor. Manche Daten waren chronologisch geordnet. Zudem wurde für eine Vielzahl von Produkten die Zusammensetzung in einer produktbezogenen Kartei geführt. Für Anfragen bezüglich einer möglichen Exposition ist es jedoch erforderlich, direkt nach Inhaltsstoffen suchen zu können.

Diese Abfragen ermöglicht jetzt die „Datensammlung DDR-Produkte“ der BAuA. Damit lässt sich schnell und einfach ermitteln, ob Beschäftigte beim Umgang mit bestimmten Produkten Gefahrstoffen ausgesetzt waren. Ein Zusammenhang zwischen Erkrankungen und berufsbedingter Exposition lässt sich so schneller herstellen. Anfragen bezüglich bestimmter Inhaltsstoffe können an folgende Adressen schriftlich gestellt werden:

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
FG 4.2
„Datensammlung DDR-Produkte“
Nöldnerstraße 40/42
10317 Berlin

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit
Referat 25 „Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin“
Sachgebiet Gefahrstoffe
„Datensammlung DDR-Produkte“
Wilhelm-Buck-Straße 2
01097 Dresden

Quelle: (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA))

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Importeure haften wie Hersteller

Ratgeber informiert über Geräte- und Produktsicherheitsgesetz

Im neuen Jahr folgt auf das gute Weihnachtsgeschäft oft ein böses Erwachen: Verkaufte Produkte weisen unvorhergesehene Mängel auf und zahlreiche Reklamationsansprüche kommen auf Händler oder Hersteller zu. Kleine und mittelständische Unternehmen trifft es dann besonders hart, wenn sie erfahren, dass sie als „Inverkehrbringer“ haften – unhängig davon, ob sie die Produkte selbst entwickelt oder hergestellt haben. Um damit verbundenen Forderungen und Problemen vorzubeugen, gilt es, das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz sowie seine Auswirkungen innerhalb der Rechtsetzung des europäischen Wirtschaftsraumes zu kennen und anzuwenden.

Praxisnahe Hilfe bei der Erfüllung von Pflichten und Anforderungen leistet jetzt der Leitfaden der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin „Anwendung des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes“. In dem neuesten Titel der Reihe „Sicherheit – Gesundheit – Wettbewerbsfähigkeit“, erschienen im NW-Verlag, legen die Autoren dar, wie sich Risiken und teure Nachbesserungen vermeiden lassen. Für Hersteller, Importeure, Händler und deren Dienstleister hält der Ratgeber Musterabläufe sowie praxisorientierte Tipps zum effektiven und systematischen Vorgehen bereit. Durch die Lektüre lernen Leser auch die Vorteile des Gesetzes und die Wettbewerbsvorteile durch Erfüllung der Sicherheitsanforderungen kennen. Zahlreiche Symbole und Querverweise im Text sowie die beigelegte CD mit weiteren Erläuterungen vereinfachen eine schnelle Anwendung des Ratgebers in der Praxis.

Des Weiteren umfasst die Fachbuchreihe folgende Titel: „Wirtschaftlichkeitsbewertung im Personalmanagement“, „Indikatoren für die Humanressourcenförderung“, „REACH – die neue europäische Chemikalienverordnung“, „Arbeitsstätten“ und „Empfohlene Analyseverfahren für Arbeitsplatzmessungen“. Alle sechs Fachbücher sind im Buchhandel oder direkt beim NW-Verlag erhältlich.

Anwendung des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes – Leitfaden für Hersteller, Importeure, Händler und Dienstleister; C. Barth, W. Hamacher, L. Wienhold, K. Höhn und G. Lehder; 112 S. + CD-ROM; ISBN: 978-3-86509-739-2; EUR 29,50. Zu beziehen beim NW-Verlag, Postfach 10 11 10, 27511 Bremerhaven, Tel.: 0471 94544-61, Fax 0471 94544-88, Internet: www.nw-verlag.de.

Quelle: (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA))

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BGIA-Handbuch: 2. Ergänzungslieferung XII/2008

Für das BGIA-Handbuch Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist im Dezember eine weitere Ergänzungslieferung erschienen. Sie umfasst zahlreiche neue und überarbeitete Beiträge zu folgenden Themen:

Umgang mit und Einschätzung der Gefährlichkeit von Chemikalien (REACH)
Ermittlung des Beurteilungspegels an Arbeitsplätzen
technischer und organisatorischer Lärmschutz
Schaltmatten und Schaltplatten
berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen.

Auf dem neuesten Stand sind nun auch folgende Positivlisten für:

Atemschutzgeräte
Maschinen zur Beseitigung gesundheitsgefährlicher Stäube
Schweißrauchabsauggeräte
Filtermaterialien und Filterelemente..

Das BGIA-Handbuch umfasst 2263 Seiten. Es wird als Druck- und Digitalfassung vom BGIA – Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung im Erich Schmidt Verlag herausgegeben. Druckausgabe und Internetversion des Handbuchs sind erhältlich unter

http://esv.info/id/350307417/katalog.html

Quelle: (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV))

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Fallversuche mit Kombinationen von Persönlicher Schutzausrüstung

In der Industrie und bei den Grubenwehren im Bergbau werden bei Absturzgefahr Kombinationen von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) benutzt, unter anderem in den Bereichen Industrieschutz, Korrosionsschutz, Befahren von Behältern, Abbrucharbeiten oder Feuerungsbau. Das BGIA untersuchte die Wechselwirkung von PSA-Kombinationen – bestehend aus Atemschutz, Kopfschutz und PSA gegen Absturz – beim Auffangen in einem Auffangsystem und die speziellen Verletzungsrisiken und besondere Effekte der einzelnen PSA-Arten beim Fall und beim Auffangvorgang.

Mehrere Reihen von Fallversuchen mit einem Gliederdummy fanden statt mit einem typischen Auffangsystem, bestehend aus Auffanggurt und Seilfalldämpfer. Je ein Auffanggurt aus der Industrie und aus dem Bereich der Grubenwehren wurde untersucht und dabei insbesondere die Auswirkung von hinterer und vorderer Auffangöse auf das Gesamtsystem ermittelt. Als Atemschutz dienten drei Varianten: schwerer Atemschutz – Pressluftatmer mit Vollgesichtsmaske – und zwei verschiedene Typen von Halbmasken mit Filtern. Als Kopfschutz wurde ein Industrieschutzhelm mit 6-Punkt-Gurt und Kinnriemen benutzt. Der Auffangvorgang und die Wechselwirkung der PSA-Kombinationen sollte bei verschiedenen Absturzvarianten untersucht werden. Beschleunigungsmessungen im Kopf und an der Halswirbelsäule wurden zur Identifikation von Verletzungsrisiken durchgeführt. Die Auffangvorgänge wurden durch Videoaufnahmen und die ermittelten Effekte fototechnisch dokumentiert.

Bei den gleichzeitig benutzten PSA gegen Absturz, Kopfschutz und Atemschutz kam es bei bestimmten Kombinationen zu einer Reduzierung oder sogar Aufhebung der Schutzwirkungen von Atem- und Kopfschutz, besonders gravierend bei der Kombination von PSA gegen Absturz mit Atemschutz. Durch die Bewegung der vorderen Auffangöse im Brustbereich, die beim Auffangvorgang mit hoher Stoßwirkung nach oben schnellt, wurde die Atemschutzmaske häufig gegen das Gesicht gestoßen, sodass die Atemschutzwirkung nicht mehr gegeben war und zusätzliche Risiken für Kopfverletzungen entstanden. Der nach hinten geschleuderte Schutzhelm erzeugte durch den straffen Kinnriemen Verletzungsrisiken im Hals-Kehlkopfbereich. Die gleichen Risiken entstanden bei mehreren Fallversuchen, bei denen die hintere Auffangöse benutzt worden war. Sie wurde dabei bis in den obersten Nackenbereich beschleunigt. Dadurch kam es zu einer stoßartigen Bewegung des hinteren Helmrandes nach oben, sodass der Helm durch seine Fixierung mit dem festen Kinnriemen am Kopf ruckartig in den Gesichtsbereich kippte, wo er die Atemschutzmaske beschädigte und damit den Atemschutz aufhob bei gleichzeitigem Risiko gravierender Gesichtsverletzungen; zudem erzeugte er durch die Straffung des Kinnriemens Verletzungsrisiken im Hals- und Kehlkopfbereich. Als weitere riskante Wechselwirkungen dieser PSA-Kombinationen sind starke Verzerrungen der Gurtbänder des Atemschutzsystems aufgrund von Trägheitskräften, die den Halsbereich beträchtlich belasten können, zu nennen. In einem Fall kam es zu einem Lösen des Atemschlauchsteckers am Zugang zur Kopfmaske aufgrund der hohen Verzögerungen beim Auffangvorgang.

Für andere PSA-Arten, die zusammen mit PSA gegen Absturz benutzt werden sollen, sollte daher immer mit notwendiger Sorgfalt abgeschätzt werden, ob die Schutzwirkungen aller PSA-Arten durch die hohen dynamischen Bewegungen und Kräfte im Auffangsystem beim Auffangvorgang erhalten bleiben. Die Wechselwirkungen von PSA-Kombinationen beim Auffangvorgang nach Absturz einer Person sind nicht ausreichend untersucht und es existieren bisher keine geeigneten Prüfverfahren, um spezielle Kombinationen auf Eignung zu prüfen. Der sorgfältigen Risikoanalyse des Anwenders zur benutzten PSA-Kombination kommt daher eine sehr hohe Bedeutung zu.

Quelle: (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV))

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Fachzeitschriften

Die Verbände der gesetzlichen Unfallversicherungsträger geben folgende Fachzeitschriften heraus (Probeheft und Abos über die Verlage):

DGUV-Forum – Fachzeitschrift für Prävention, Rehabilitation und Entschädigung
10 Ausgaben im Jahr, davon zwei Doppelnummern, Format DIN A4, Auflage 5.500, Jahresabo 96,00 Euro [zzgl.14,00 Euro Versandkosten], Vorzugspreis für DGUV Mitgliedsorganisationen: je Jaresabo 62,40 Euro [Versandkosten frei]

Universum Verlag Wiesbaden
Postfach
65175 Wiesbaden
Info-Telefon: 0611 9030-501
Bestell-Fax: 0611 9030-181
Bestellinfos im Internet unter www.universum.de/shop

Gefahrstoffe – Reinhaltung der Luft, Air Quality Control, Fachzeitschrift für Gefahrstoffe in der Luft am Arbeitsplatz und für die Reinhaltung der Außenluft
(9 Hefte [davon drei Doppelhefte], Auflage 2.000, Jahresabo 322,50 Euro [inkl. MwSt. und Versandkosten],
Springer-VDI-Verlag
Heinrichstr. 24
40239 Düsseldorf
Tel.: 0211/6103-343
www.gefahrstoffe.de
gefahrstoffe@technikwissen.de

Arbeit und Gesundheit, die Zeitschrift Ihrer Berufsgenossenschaften
ARBEIT UND GESUNDHEIT ist die auflagenstärkste themenübergreifende Zeitschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Betreut und konzipiert von einer Fachredaktion erscheint die Zeitschrift monatlich. Ein Teil der Auflage enthält den Beihefter „spezial“ für Arbeitsschutzprofis, ein weiterer Teil den Beihefter „nexT“ für Berufsschüler.
(Monatlich, Auflage 399.444, Jahresabo (ab 01/2007) 10,08 Euro [inkl. MwSt., zzgl. Versandkosten; Staffelpreise]
Universum-Verlag GmbH
Postfach
65175 Wiesbaden
Tel.: 0611 9030-0)
Internet: http://www.universum.de/shop
vertrieb@universum.de
http://www.arbeit-und-gesundheit.de
http://www.nextline.de

faktor arbeitsschutz – Informationen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für Fach- und Führungskräfte im öffentlichen Dienst
faktor arbeitsschutz stellt Lösungen für eine effiziente Arbeitsschutzorganisation im öffentlichen Dienst vor, gibt praxisgerechte Hilfen und Hinweise für die Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen und Vorschriften und informiert über gesetzliche Neuerungen.
Herausgeber: Bundesverband der Unfallkassen – BUK
(zweimonatliche Erscheinungsweise, Format DIN A4, 20 Seiten, Jahresabonnement [6 Hefte], Einzelpreis: 11,40 EUR [inkl. MwSt., zzgl. Versandkosten; Staffelpreise]
Universum-Verlag GmbH
Postfach
65175 Wiesbaden
Tel.: 0611 9030-0)
Internet: http://www.universum.de/shop
vertrieb@universum.de
http://www.faktor-arbeitsschutz.de

Quelle: (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV))

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„DGUV Kompakt“: Neuer Newsletter der DGUV

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung gibt ab Januar 2009 einen neuen Newsletter heraus. „DGUV Kompakt“ erscheint im Kompart Verlag in Berlin und informiert in Kürze über die wichtigsten Nachrichten aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Der vorwiegend als Printausgabe erscheinende Newsletter wendet sich gezielt an sozial-, bildungs- und wirtschaftspolitische Entscheidungsträger sowie an Multiplikatoren in Politik, Wirtschaft, Ministerien und Gewerkschaften, aber auch an Interessierte, die sich schnell einen Überblick über die aktuellen Themen der DGUV und ihrer Mitglieder verschaffen wollen.

„Wer wenig Zeit hat, bevorzugt Informationen, die auf den Punkt gebracht sind“ sagt Gregor Doepke, Leiter Kommunikation der DGUV. „DGUV Kompakt informiert kurz und bündig über die Arbeit in der gesetzlichen Unfallversicherung. In Meldungen, kurzen Interviews und Statements erhält der Leser aus erster Hand die wichtigsten Hintergrundinformationen zu aktuellen Debatten in der gesetzlichen Unfallversicherung.“ Die Bandbreite der Inhalte umfasst dabei sowohl politische Themen wie aktuelle Reformvorhaben als auch relevante Nachrichten aus den Bereichen Prävention, Rehabilitation und Forschung.

Der Newsletter wurde im Rahmen der Neuausrichtung der Medien der DGUV entwickelt, die vor dem Hintergrund der 2007 vollzogenen Fusion der beiden Spitzenverbände der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung erfolgt. Damals verbanden sich der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) mit dem Bundesverband der Unfallkassen (BUK) zur DGUV.

„DGUV Kompakt“ erscheint zehnmal im Jahr und ist kostenlos erhältlich. Der Newsletter ist zu beziehen bei der Kompart Verlagsgesellschaft, Postfach 110226 Berlin. Zu bestellen ist der Newsletter sowohl in der Print- als auch in der Online-Version auch über unsere

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Quelle: (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV))

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Zwei Arbeiter ersticken im rostigen Wasserrohr

Kripo geht von einem tragischen Unfall aus
Tod durch Sauerstoffmangel: Mit diesem Obduktionsergebnis stellt die Kriminalpolizei im niedersächsischen Soltau-Fallingbostel die Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Tod zweier aus Herne und Bochum stammender Männer (38/67) ein. Sie waren am Montag (8.) bei Reparaturarbeiten in einer stillgelegten Wasserleitung ums Leben gekommen (wir berichteten).
Der tragische Arbeitsunfall hatte sich in einem Waldgebiet bei Lindwedel ereignet, als die Mitarbeiter eines Herner Unternehmens in das Rohr mit einem Durchmesser von 60 Zentimetern gekrochen waren, um dort einen defekten Arbeitsroboter herauszuziehen. Der 67-Jährige steckte etwa zwölf Meter weit in dem etwa 600 Meter langen Metallrohr, als er das Bewusstsein verlor. Der 38-Jährige wollte Hilfe leisten, kletterte hinterher und erlag ebenfalls dem Sauerstoffmangel. Das Rohr war bis kurz vor den Arbeiten mit Deckeln verschlossen. Durch das Restwasser setzte sich der Oxidationsprozess soweit fort, dass sich der Sauerstoffgehalt lebensbedrohlich verringerte mehr unter:
http://www.derwesten.de/nachrichten/staedte/herne/2008/12/10/news-97402939/detail.html

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