Donnerstag, April 18, 2024
StartAblageMeldungen zu Kanal und Entwässerung 2015

Meldungen zu Kanal und Entwässerung 2015

Oktober 2015
Kanalabdichtungen: Auswirkungen auf die Reinigungsleistung der Kläranlagen 
UBA-Text über undichte Kanäle 
Bund fördert Entwicklung der STEBATEC AG  
Mai 2015
VwV Kanalsanierung 
Einsatz des elektronischen Spiegels für den betrieblichen Überblick im Kanalsystem*) 
Schachtsanierung mit neuer Technologie 
Einsatz von Kleingeröllfängen als Fertigteilschächte 
März 2015
Die Wassertage Münster – eine Veranstaltung etabliert sich
Honorarvereinbarung – Überarbeitete Handlungsempfehlung 
Einbeziehung der Grundstücksentwässerungsanlagen – Handlungsempfehlung Nr. 17 
Januar 2015
Starkregen im Juli – Überflutungsbetrachtungen in Münster 
RSV-Merkblatt 10.1 „Kunststoffrohre für grabenlose Bauweisen: Freigefälleleitungen“ aktualisiert 
REDUZIERUNG DES FREMDWASSERANTEILS – ÜBERLEGUNGEN ZU §119 DES NEUEN WASSERGESETZES. DWA UND GEANETZ ERNEUT BEI VERBÄNDEANHÖRUNG  

Kanalabdichtungen: Auswirkungen auf die Reinigungsleistung der Kläranlagen

Undichte Kanäle im Bereich der öffentlichen Abwasserentsorgung und der Grundstücksentwässerung können je nach örtlichen Gegebenheiten zu Problemen durch Infiltration von Grund-, Schichten- oder Sickerwasser führen. Im Mischsystem kann es zu vermehrten Mischwasserabschlägen und damit zur zusätzlichen Belastung der Gewässer kommen. Ein erhöhter Fremdwasseranteil wirkt sich zudem negativ auf die Kläranlagenleistung aus. Sanierungsmaßnahmen am Kanalnetz sind erforderlich, um öffentliche und private Abwasserleitungen und -kanäle abzudichten und das Fremdwasseraufkommen deutlich zu reduzieren. Der vom Umweltbundesamt herausgegebene Forschungsbericht „Kanalabdichtungen – Auswirkungen auf die Reinigungsleistung der Klär-anlagen und der Einfluss auf den örtlichen Wasserhaushalt“ stellt Nutzen, Aufwand und Risiken flächenhafter Kanalabdichtung an undichten Abwasser-leitungen und -kanälen anhand von Praxisbeispielen dar und geht auf die Anforderungen für die Kanalsanierung detailliert ein. Der Forschungsbericht kann als Text 21/2015 des Umweltbundesamtes kostenlos von der Seite der Homepage des Umweltbundesamtes heruntergeladen werden.

(nach oben)


UBA-Text über undichte Kanäle

Undichte Kanäle im Bereich der öffentlichen Abwasserentsorgung und der Grundstücksentwässerung können je nach örtlichen Gegebenheiten zu Problemen durch Infiltration von Grund-, Schichten- oder Sickerwasser führen. Im Mischsystem kann es zu vermehrten Mischwasserabschlägen und damit zur zusätzlichen Belastung der Gewässer kommen. Ein erhöhter Fremdwasseranteil wirkt sich zu-dem negativ auf die Kläranlagenleistung aus. Sanierungsmaßnahmen am Kanalnetz sind erforderlich, um öffentliche und private Abwasserleitungen und -kanäle abzudichten und das Fremdwasseraufkommen deutlich zu reduzieren. In einem vom Bundesumweltministerium geförderten Forschungsvorhaben wurden Nutzen, Aufwand und Risiken flächenhafter Kanalabdichtung an undichten Abwasserleitungen und -kanälen anhand von Praxisbeispielen untersucht, umfassend dargestellt und Anforderungen für die Kanalsanierung erarbeitet.

B. Bosseler et al.: Kanalabdichtungen – Auswirkungen auf die Reinigungsleistung der Kläranlagen und der Einfluss auf den örtlichen Wasserhaushalt, Texte 21/2015 Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau 2015, 252 S., ISSN 1862-4804 Nur per Download verfügbar:

www.umweltbundesamt.de/publikationen/kanalabdichtungenauswirkungen-auf-die

(nach oben)


Bund fördert Entwicklung der STEBATEC AG

Eine intelligente Bewirtschaftung der Speichervolumen im Kanalnetz leistet einen grossen Beitrag an den Gewässerschutz, reduziert Überläufe, nutzt das Speichervolumen im Kanalnetz optimal aus und sichert die hydraulische Auslastung der Kläranlage. Die Abwasserreinigungsanlagen (ARA) sind aus wirtschaftlichen Gründen darauf ausgelegt, durchschnittlich grosse Abwassermengen zu klären. Beim dominierenden Mischsystem (Abwasser und Regenwasser werden gemeinsam gefasst) übersteigen bei Regenwetter die Abwassermengen daher die Kapazitäten der ARA, und es kommt zu unbehandelten oder teilbehandelten Überläufen in Flüsse ….

Mehr: zum Projektbericht >> http://www.stebatec.ch/fileadmin/user_upload/Referenzen/Success_Stories/Stebatec_Projektbericht_INKA_DE_Web.pdf

(nach oben)


VwV Kanalsanierung

Seit 25.02.2015 ist die neue VwV Kanalsanierung in Kraft. Diese Verwaltungsvorschrift regelt die Verrechnung der Aufwendungen bei Kanalsanierungs-maßnahmen mit der Abwasserabgabe, sofern die Maßnahmen der Fremdwasserreduzierung dienen. Die VwV wurde in der Ausgabe 2 des GABl. vom 25.2.2015 veröffentlicht und kann über den Vorschriftendienst Baden-Württemberg bezogen werden.

http://www.dwa-bw.de/

(nach oben)


Einsatz des elektronischen Spiegels für den betrieblichen Überblick im Kanalsystem*)

1 Einleitung*
In Österreich werden aktuell knapp 100 000 km öffentliche Ka-nalisation betrieben – dies entspricht in etwa dem Kanalnetz von Bayern. Die Instandhaltung dieser Infrastruktur erfordert regelmäßige Kontrollen, um Informationen über den Zustand des Kanalsystems zu erheben und eventuelle Sanierungsmaß-nahmen setzen zu können. Dadurch wird die langfristige Funk-tionsfähigkeit des Systems gewährleistet.
Die Zustandserfassung wird heute entweder direkt durch Begehung oder indirekt, zum Beispiel mittels TV-Inspektion, durchgeführt. Neben der konventionellen TV-Inspektion mit fahrbarem Kamerawagen stehen aber auch andere Methoden, zum Beispiel mittels elektronischen Spiegels, zur Verfügung. Dieses Instrument bietet eine einfache, schnelle und kosten-günstige Möglichkeit, um einen guten Überblick hinsichtlich des baulichen und betrieblichen Zustands des Kanalsystems zu erhalten. Im Rahmen dieses betrieblichen Überblicks zur Über-prüfung der Funktionsfähigkeit wird unter anderem die Not-wendigkeit einer zusätzlichen Detailinspektion mittels fahrba-rer Kamera sowie ein eventueller Sanierungs- oder Reinigungs-bedarf erhoben.
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit diesem Instru-ment wurde der elektronische Spiegel …mehr:

Den ganzen Bericht lesen Sie unter http://www.kan.at/Kontext/WebService/SecureFileAccess.aspx?fileguid={6030d95a-2f34-4e6a-83ba-95589e602391} Seite 2354

Autoren
Dipl.-Ing. Hanns Plihal, Alexander Kuratko, B. Sc., Prof. Dr.
Dipl.-Ing. Thomas Ertl
Universität für Bodenkultur Wien
Institut für Siedlungswasserbau, Industriewasserwirtschaft und
Gewässerschutz (SIG)
Muthgasse 18, 1190 Wien, Österreich
Tel. +43 (0)660/3 59 53 71
E-Mail: hanns.plihal@boku.ac.at

(nach oben)


Schachtsanierung mit neuer Technologie

1 Situation
Am Ufer der Elbe, bei Normalwasser nur wenige Meter vom Wasserlauf entfernt, betreibt der Zweckverband Abwasserbeseitigung Oberes Elbtal Riesa (ZV) ein Abwasserpumpwerk (Abbildung 1). Von hier aus werden die Abwässer der Gemeinden Neuhirschstein und Niederlommatzsch über eine Druckleitung DN 110 in Richtung Kläranlage Riesa gepumpt. Der Schacht – 1998 aus Betonelementen errichtet – hat aufgrund seiner Lage im unmittelbaren Uferbereich der Elbe die beson-dere Aufmerksamkeit unseres Verbands. Im Laufe der Zeit hat der Schwefelwasserstoff bzw. daraus entstandene Schwefelsäure – wie bei vielen Schächten vergleichbarer Bauart – am Beton genagt und teils deutliche Spuren hinterlassen. Die Gefahr bestand, dass Deckel und Wände undicht werden. Wir nahmen daher die Sanierung des Schachtes in unsere Investitionsplanung für das Jahr 2012 auf.

2 Planung
Schon nach der ersten Prüfung schied ein Neubau aus Kostengründen aus, sodass nur eine Reparatur des bestehenden Pumpwerks einschließlich der Erneuerung der kompletten Ausrüstung in Frage kam. Die Herausforderung bei der Planung war es, eine dauerhafte Lösung zu finden, die dem sensiblen Standort des Pumpenschachts gerecht wird. Das Bauwerk liegt zwar direkt am Flussufermehr:

http://www.kan.at/Kontext/WebService/SecureFileAccess.aspx?fileguid={6030d95a-2f34-4e6a-83ba-95589e602391} Seite 2348

Autorin
Kerstin Stöbel, Technische Leiterin
ZV Abwasserbeseitigung Oberes Elbtal
Riesa
Kirchstraße 29, 01591 Riesa,
Deutschland
Tel. +49 (0)35 25/50 34 12
E-Mail: kstoebel@zvabwasserriesa.de
Fachliche Beratung
Dipl.-Ing. Roland Engel
Hidrostal Pumpenbau GmbH
Blumrodapark 9, 04552 Borna
Tel. +49 (0)3 43 43/7 05 18
E-Mail: engel@hidrostal-borna.de

(nach oben)


Einsatz von Kleingeröllfängen als Fertigteilschächte

Die Mitarbeiter der Betriebsabteilung der Straßenbaubezirke des Tiefbauamts Karlsruhe und des Kanalbetriebs der Stadtent-wässerung besichtigen regelmäßige Gefahrenstellen der Ober-flächen- und Außengebietsentwässerung und tauschen sich hinsichtlich den Beobachtungen und Meldungen nach Starkre-genereignissen aus. Dabei wurde festgestellt, dass viele der be-stehenden Geröll- und Sandfänge sowie Rinnensysteme hyd-raulisch zu ertüchtigen sind. Durch örtliche Anpassungen, wie zum Beispiel Erhöhen des Straßenquergefälles oder Einbau von Asphaltmodellierungen, konnten Wasserströme in beste-hende Anlagen besser eingeleitet werden.
Der Einsatz von Kastenquerrinnen hat sich in vielen Fällen als ungünstig erwiesen. Hohe Oberflächenfließgeschwindigkei-ten und ungünstige Querneigung führen zum Überströmen (Abbildung 1) oder Verlegen dieser Entwässerungsanlagen.
Die alten bisher in Karlsruhe gebauten Geröllfänge haben oft eine …mehr:

http://www.kan.at/Kontext/WebService/SecureFileAccess.aspx?fileguid={6030d95a-2f34-4e6a-83ba-95589e602391} Seite 2332

Autoren
Dipl.-Ing. (FH) Albrecht Dörr, Rolf Fritz
Tiefbauamt Karlsruhe
– Stadtentwässerung –
Lammstraße 7, 76133 Karlsruhe, Deutschland
E-Mail: albrecht.doerr@tba.karlsruhe.de
E-Mail: rolf.fritz@tba.karlsruhe.de

(nach oben)


Die Wassertage Münster – eine Veranstaltung etabliert sich

Zum vierten Mal fanden die Wassertage am 24. und 25. Februar in Münster statt.
Federführend für die Veranstaltung sind das Institut für Wasser, Ressourcen, Umwelt (IWARU) der Fachhochschule Münster und der Landesverband NRW der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) in Kooperation mit dem Bund der Wasserbauingenieure (BWK), der Deutschen Limnologischen Gesellschaft (DGL) und der Fachgemeinschaft der Hydrologischen Wissenschaften (FgHW).

Alles drehte sich um’s Wasser in der Stadt: unter technischen, ökologischen und gesellschaftlichen Aspekten. „Obwohl Wasser ein wichtiger Lebensraum für Flora und Fauna und für den Menschen ein attraktives Wohnumfeld ist, stellt Wasser in der Stadt auch ein erheblich Risiko dar“, so Prof. Mathias Uhl (IWARU). Dies erfordere „innovative Zukunftsstrategien, die nur durch integrative Planungspraxis unter Beteiligung aller betroffenen Disziplinen erreicht werden kann“.

Die Wassertage Münster bieten alle zwei Jahre ein entsprechendes Forum für den Expertenaustausch. „Sowohl die Anzahl der Teilnehmer und Teilnehmerinnen als auch das Interesse von Fachfirmen dort auszustellen wächst von Veranstaltung zu Veranstaltung“, betont die Präsidentin der Fachhochschule Münster, Frau Prof. von Lojewski.
Die Vertreter verschiedenster Interessen rund ums Wasser kamen zu Wort: Ökologen, Landschaftsplaner, Stadtplaner, Wasserverbandsvertreter, Kommunen, Ministerium, Ingenieurbüros und selbstverständlich die Hochschulen. Neben den Pausen wurden die angebotenen Workshops zu intensiver Diskussionen genutzt. Dort wurden die ökologischen Potenziale von Stadtgewässern beleuchtet, es wurde diskutiert wie die Bürger und Bürgerinnen am besten in die Entwicklung von Stadtgewässern einbezogen werden können. In weiteren Workshops wurden die Überflutungsvorsorge und die Abwasserentsorgung thematisiert. Ungewöhnlich aber spannend war die Einführung der Teilnehmer in ein Programm, mit dem sie computergestützt Hochwasser-Szenarien in einer Stadt spielen/ simulieren konnten. Eine weitere neu entwickelte Software zur Bewirtschaftung des Wasserhaushalts war im Fokus des sechsten Workshops.

https://www.fh-muenster.de/iwaru/wassertage-muenster.php

(nach oben)


Honorarvereinbarung – Überarbeitete Handlungsempfehlung

Die sachgerechte Honorarvereinbarung bei der Kanalsanierung birgt viele Schwierigkeiten, weil die HOAI mehr den Neubau und weniger die Sanierung im Fokus hat. Diese Lücke wird durch die Handlungsempfehlung ZAI 0.3 Honorierung von Ingenieurleistungen in der Kanalsanierung des VSB geschlossen, welche sich seit Jahren in der Anwendung bewährt haben.
Basierend auf den Neuregelungen der HOAI 2013 wurde diese Empfehlung entsprechend überarbeitet. Dies betrifft z. B. die wieder eingeführte Berücksichtigung des anrechenbaren Bestandes. Hierzu finden in diesem Jahr auch entsprechende Seminare statt.

http://www.fischer-teamplan.de/unternehmen/aktuelles/nachrichten/details/honorar-kanalsanierung/

(nach oben)


Einbeziehung der Grundstücksentwässerungsanlagen – Handlungsempfehlung Nr. 17

Der VSB hat mit der Handlungsempfehlung Nr. 17 „Einbeziehung der Grundstücksentwässerungsanlagen (GEA) in eine ganzheitliche Sanierungsstrategie“ eine Anleitung zum konzeptionellen Handeln für interessierte Städte und Gemeinden herausgegeben. Gerade unter den politisch eher schwierigen Randbedingungen ist es wichtig, Lösungsmöglichkeiten für die konzeptionelle Herangehensweise aufzuzeigen.
Einen Schwerpunkt bildet deshalb die Darstellung gelungener und in der gegenwärtigen Praxis bewährter Umsetzungsmodelle. Mit der Handlungsempfehlung wurde auch eine Übersicht über die derzeitigen Anforderungen in den einzelnen Bundesländern erstellt. Diese kann auf der Homepage des VSB (www.sanierungs-berater.de) eingesehen werden.

http://www.fischer-teamplan.de/unternehmen/aktuelles/nachrichten/details/vsb-empfehlung/

(nach oben)


Starkregen im Juli – Überflutungsbetrachtungen in Münster

Im Juli 2014 fielen in Münster mit bis zu 300 mm extreme Niederschläge, die insbesondere in den Stadtteilen Nienberge und Kinderhaus zu erheblichen Überflutungen geführt haben. Kanalnetze in verschiedenen Bereichen sollen daher mit aktuellen hydrodynamischen Modellen für den Bestand und Prognosevarianten analysiert werden.

Die Dr. Pecher AG wurde nun beauftragt für das Kanalnetz im Einzugsgebiet des Igelbachs im Bereich Münster Kinderhaus ein aktuelles Kanalnetzmodell für hydrodynamische Berechnungen aufzustellen. Überflutungen in diesem Bereich wurden vermutlich nicht nur durch das Kanalnetz sondern auch durch das ausufernde Gewässer verursacht.

Für das gesamte Einzugsgebiet soll zudem mit dem Programmsystem DYNA-GeoCPM eine gekoppelte 1D-2D-Kanalnetz-Oberflächenabflussberechnung durchgeführt und auf dieser Grundlage Maßnahmen zur Überflutungsvorsorge erarbeitet werden.

Im November wurden als Grundlage der Berechnungen Niederschlags-Abflussmessungen durch die Prüfstelle für Durchflussmessungen der Dr. Pecher AG eingebaut.

Die Dr. Pecher AG hat vergleichbare Berechnungen aktuell u.a. in Emsdetten, Emmerich am Rhein, Wuppertal, Neuss, Dortmund und Köln durchgeführt.

Darüber hinaus werden für zahlreiche Städte stadtgebietsweite urbane Gefahrenkarten erarbeitet, die eine Priorisierung von Maßnahmen im Stadtgebiet ermöglichen und eine wichtige Grundlage zur Kommunikation mit anderen Fachdisziplinen bilden.

Hinweise hierzu wurden auch in einer Expertise für das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zusammengestellt.

Ansprechpartner: Dr. Holger Hoppe
http://www.pecher.de/aktuelles2.php?id=267

(nach oben)


RSV-Merkblatt 10.1 „Kunststoffrohre für grabenlose Bauweisen: Freigefälleleitungen“ aktualisiert

Das RSV-Merkblatt 10 „Freigefälle- und Druckrohrleitungen“ wurde zum ersten Mal im Januar 2008 veröffentlicht. Es behandelte den Einbau fabrikgefertigter / werksseitig hergestellter Kunststoffrohre aus den Materialien PE, PE-Xa, PP, GfK und PVC für die Anwendungsbereiche Abwasser- und Abwasserdruckleitungen sowie Gas- und Wasserleitungen.

Die jetzige Überarbeitung, die von Herrn Dipl.-Ing (FH) Jörg Sommer (Obmann) mit seinem Arbeitskreis vorgenommen wurde, behandelt ausschließlich das Thema „Freigefälleleitungen“. Zudem wurde das PE 100-RC Material nach
PAS 1075 mit aufgenommen, da dieses Material teilweise auch bei der
Erneuerung von Freispiegelleitungen mit Rohrstrangverfahren Anwendung
findet und ausreichend Erfahrungen vorliegen.

Es werden ausschließlich Verlegeverfahren der Renovierung, der Erneuerung in gleicher Trasse und grabenlosen Neulegung behandelt, welche praxiserprobt sind. Zudem müssen die Kunststoffrohre in der Lage sein, nach dem Einbau sämtliche Lasten und Betriebszustände des jeweiligen Altrohrzustandes aufzunehmen. Somit kann von einer Nutzungsdauer, analog einer fachgerechten Verlegung in offener Bauweise, ausgegangen werden.

Eine Verfahrensbeschreibung und Übersicht soll die Entscheidungsträger bei Städten, Gemeinden, Ingenieurbüros und ausführenden Firmen bei der Auswahl der richtigen Rohrsysteme und Sanierungsmethoden unterstützen.

Für den Einsatz im industriellen Bereich empfiehlt sich eine besondere Betrachtung mit dem Hersteller bzgl. der Materialeigenschaften. Eine chemische Beständigkeit der Rohre ist im Bedarfsfall nachzuweisen. Temporär wirkende Baumaßnahmen, welche nicht mindestens die Nutzungsdauer von 50 Jahren überschreiten, finden in diesem Merkblatt keine Berücksichtigung.

RSV – Rohrleitungssanierungsverband e. V.

(nach oben)


REDUZIERUNG DES FREMDWASSERANTEILS – ÜBERLEGUNGEN ZU §119 DES NEUEN WASSERGESETZES.

DWA UND GEANETZ ERNEUT BEI VERBÄNDEANHÖRUNG
Das neue Wassergesetz (WG) in Baden-Württemberg ist seit 1.1.2014 in Kraft. Ziel des Landes Baden-Württemberg ist es u.a., den Fremdwasseranteil in den Abwassersystemen zu ver-ringern. § 119 Abs. 2 WG regelt, dass eine Verrechnung von Investitionen zur Verringerung des Fremdwasseranteils mit der Abwasserabgabe möglich ist. Nach § 119 Abs. 3 WG kann bei Kanalsanierungen die Hälfte der Aufwendungen verrechnet werden. Die Aufwendungen werden nach Pauschalen verrechnet, die in einer Verwaltungsvorschrift noch abschließend festgelegt werden müssen. In der Realität bedeutet dies, dass die Regelungen zur Verrechenbarkeit von Aufwendungen zur Kanalsanierung mit der Abwasserabgabe und die zulässige Verdünnung bei der Bemessung der Abwasserabgabe geändert wurden, was zunächst eine Verschlech-terung für die Kommunen bedeutet. Dennoch: Die Aufwendungen für Maßnahmen zur Reduzierung von Fremdwasser können weiterhin (wenn auch geringer) verrechnet werden.

Im § 119 (1) legt das WG neue Grenzwerte für die Berücksichtigung der Verdünnung fest, was sich auf die die Höhe der Abwasserabgabe auswirkt. Genau heißt es: …“eine Verdünnung kann … nur dann unberücksichtigt bleiben, wenn im Jahresmittel der Verdünnungsanteil ab dem Jahr 2015 45 % und ab dem Jahr 2020 40 % des Abwasserabflusses bei Trockenwetter nicht übersteigt“. D.h.: Liegt der Fremdwasseranteil unter diesen definierten Werten, wird die Verdünnung bei der Festlegung der Abwasserabgabe nicht berücksichtigt. Bei Überschreitung dieser Werte wird die Verdünnung heraus gerechnet. Die dadurch höheren Ablaufkonzentrationen könnten dann dazu führen, dass eine Halbierung der Abwasserabgabe nicht mehr möglich ist.

Zu § 119 (3) wurde zu Beginn d.J. ein Entwurf der angekündigten Verwaltungsvorschrift veröffentlicht. Die ansetzbaren Aufwendungen wurden pauschaliert, um den Verwaltungsaufwand beim Prüfen der Unterlagen zu verringern.
Der Entwurf beziffert die Pauschalen für Erneuerung, Renovierung bzw. Reparatur von Kanälen unterschiedlicher Nennweiten. Hieraus ergibt sich der um 50% reduzierte Verrechnungssatz. Multipliziert mit der Kanallänge errechnet sich damit der Betrag, um den die Abwasserabgabe reduziert wird.
Die DWA / geanetz wurden im Rahmen der Verbändeanhörung zu einer Stellungnahme aufgefordert, die in enger Abstimmung mit den Kommunen eingereicht wurde.

Schwerpunkte dieser gemeinsamen Stellungnahme sind:
zu gering angesetzte Pauschalen
fehlende Regelungen für Schächte
Pauschalen für die Abrechnung von Reparaturmaßnahmen unüblich und ungeeignet
Tabelle für Renovierung und Reparatur endet bei DN 1000, soll erweitert werden
Erweiterung der Liste der Erschwernisse, bei denen eine Erhöhung der anrechenbaren Pauschale möglich wird
Inanspruchnahme der Erhöhung für Erschwernisse soll auch für Renovierungs- und Reparaturverfahren möglich sein
Streichung oder Herabsetzung der Bagatellgrenze
Berücksichtigung von Kostensteigerungen
Klärung / Konkretisierung einiger Begriffe

Der Handlungsbedarf für die Reduzierung von Fremdwasser wächst. Abgesehen von den fremdwasserbedingt erhöhten Betriebskosten und damit einhergehender betrieblicher Probleme ergeben sich weitreichende finanzielle Konsequenzen:

http://www.dwa-bw.de/tl_files/_media/content/PDFs/LV_Baden-Wuerttemberg/Homepage/BW-Dokumente/Homepage%202013/Home/2014_WG-Par.119-VwV-Kanalsanierung.pdf

(nach oben)

Vorheriger Artikel
Nächster Artikel