Dienstag, März 19, 2024
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Meldungen zu Biogas

Übersicht über alle Meldungen und Zugang zum Archiv

Meldungen zu Biogas 2008
Meldungen zu Biogas 2009

August 2010
04.08.2010 Bundesweites Biogasregister im Aufbau 
Juni 2010
03.06.2010 Erneuerbare Energie im Wärmemarkt 
April 2010
10.04.2010 FNR veröffentlicht ersten Newsletter zum Wettbewerb „Bioenergie-Regionen“ 
März 2010
28.03.2010 Missbrauchsverfahren gegen E.ON Avacon AG erfolgreich 
28.03.2010 Energiepflanzen erstmalig in einem deutschlandweiten Vergleich 
Februar 2010
27.02.2010 „Förderung der Energieeinsparung und Umstellung von Energieträgern“ 
27.02.2010 Fachverband Biogas e.V. nimmt BfN-Positionspapier unter die Lupe 

 



Bundesweites Biogasregister im Aufbau

Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) baut zusammen mit Partnern aus der Wirtschaft ein bundesweites Biogasregister auf. Das Ziel ist, einen branchenübergreifenden Standard zur Dokumentation des Herkunfts- und Eigenschaftsnachweises von Biogas einzuführen. Dieses sogenannte „Biogasregister Deutschland“ soll voraussichtlich ab Mitte 2010 im Internet zur Verfügung stehen.
Hintergrund
Mit Hilfe des Biogasregisters können Produzenten, Händler und Verbraucher auf einfache Weise dokumentieren, welche Art von Biogas sie herstellen, handeln oder verwenden. Nach einer Prüfung durch unabhängige Gutachter sind entsprechende Dokumentationen zur Ausbuchung aus dem System verfügbar. Das Konzept für das Biogasregister hat die dena im Jahr 2009 mit Unterstützung des Bundesumweltministeriums und im Dialog mit Marktteilnehmern und Experten aus Politik und Wirtschaft entwickelt.

Weiteres Vorgehen
Der Aufbau das Bioregisters soll Mitte 2010 abgeschlossen sein.

Mehr:
Quelle: http://www.izu.bayern.de/aktuelles/

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Erneuerbare Energie im Wärmemarkt

Marktzugang über Erdgasnetz für alle Akteure öffnen

Über die Hälfte des Energieverbrauchs in Deutschland resultiert aus der Bereit­stellung von Wärme zur Wohnraumbeheizung und Warmwasserbereitstellung. Dennoch steht der Wärmesektor in der öffentlichen Wahrnehmung ebenso wie beim Anteil der Erneuerbaren Energien weit hinter dem Strombereich zurück. „Während heute bereits über 16 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Quellen wie Wind, Biogas und Solarenergie stammen, sind es in der Wärmebereitstellung im Jahr 2009 nur 8,4 Prozent gewesen“, erläutert Dr. Claudius da Costa Gomez, Geschäftsführer des Fachverbandes Biogas e.V. Lediglich im Kraftstoffbereich lag der Anteil Erneuerbarer Energien mit 5,5 Prozent im Jahr 2009 noch niedriger. Der Kraftstoffsektor ist der einzige Energiebereich, der in den letzten Jahren rückläufige Anteile an Erneuerbarer Energie zu verzeichnen hat. Konkrete sind die Zahlen seit der Einführung der Quotenregelung für Biokraftstoffe im Jahr 2007 rückläufig. Diese Quotenregelung hat die klein- und mittelständische Biokraftstoffindustrie in Deutsch­land völlig zerstört und das Biokraftstoffgeschäft in die Hände der Mineralölindustrie getrieben.

Biogas kann alle drei Energiesegmente (Strom, Wärme und Kraftstoff) bedienen. Aus dem erneuerbaren Energieträger Biogas entsteht im so genannten Blockheizkraftwerk (BHKW), der Einheit aus Verbrennungsmotor und Stromgenerator, Strom und Wärme (= gekoppelte Kraft- und Wärmeproduktion [KWK]). Es kann zu reinem Biomethan aufbereitet werden und so als vollkommen kompatibler Kraft- und Brennstoff das Erdgas in BHKW´s, Gaskraftfahrzeugen, im Brennwertkessel oder in industriellen Produktionsprozessen ersetzen. Da Biogas heute teurer ist als Erdgas, braucht es Instrumente, die den Einsatz von Biogas wirtschaftlich interessant machen. Ohne entsprechende Anreize oder Verpflichtungen ist Biomethan noch nicht marktfähig. Bei der Stromerzeugung aus Biogas hat das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine breite Akteursvielfalt mit zahlreichen Arbeitsplätzen und regionaler Wertschöpfung vor allem in ländlich geprägten Gebieten ermöglicht. Die aus Biogas produzierten Strom- und Wärmemengen sind seit der Einführung des EEG 2004 stark gestiegen, weil die Einspeisevergütungen des EEG eine Investitionssicherheit für dezentrale und Standort angepasste Biogasprojekte bietet.

Bislang ist die Menge an Biomethan im Erdgasnetz verschwindend gering. Welches Instrument ist nun geeignet, um Biomethan – neben dem Stromnetz – auch in diesem zweiten großen Energienetz nach vorne zu bringen? Der Biogasrat, der die Interessen von E.ON, RWE und Vattenfall vertritt, fordert die Öffnung des Erneuerbare Energien Wärme-Gesetzes (EEWärmeG) für die rein thermische Verwertung von Biomethan. Jeder Hausbesitzer, der die Mindestmengen an Erneuerbarer Energien nach dem EEWärmeG bei der Beheizung seines Hauses erfüllen muss, bräuchte nur noch seinen Gastarif auf beispielsweise „Erdgas plus 10 % Biomethan“ umzustellen. Und schon hätte er die Verpflichtung nach dem Gesetz erfüllt. Auf den ersten Blick charmant. Der Haken dabei: dem Klimaschutz dient dies herzlich wenig.

Da bei der reinen Wärmeerzeugung aus Biomethan nur die Hälfte oder gar nur ein Drittel der CO2-Emissionen vermieden werden, die bei der gekoppelten Strom- und Wärmeproduktion (KWK) im BHKW eingespart werden könnten. Gleichzeitig könnte der Hausbesitzer auf die Isolierung seines Hauses verzichten, was das oberste Gebot der Energieeinsparung völlig ad Absurdum führen würde. „Mittel- und langfristig würde die Verheizung des wertvollen Biomethans in energetisch nicht optimierten Gebäuden zur Produktion von Niedertemperaturwärme für die Wohnraumheizung in die Sackgasse führen“, so da Costa Gomez.

Darüber hinaus käme die Öffnung des EEWämeG für die bloße Verbrennung des Biomethans in der Gasheizung einer Quotenregelung, ähnlich wie im Biokraftstoffbereich, gleich. Damit würden wie im Biokraftstoffsektor der Klein- und Mittelstand aus dem Markt gedrängt. Aufgrund des derzeit noch nicht diskriminierungsfrei geregelten Zugangs zum bestehenden Gasnetz würden große, von der konventionellen Energiewirtschaft betriebene Biogas-Einspeiseanlagen entstehen und so zu massiven Verwerfungen in der Landwirtschaft führen. Mit der Quote über das EEWärmeG wäre die Landwirtschaft beim wichtigen Thema Biomethaneinspeisung in Erdgasnetze außen vor. „Statt den gleichen Fehler wie in der Biokraftstoffpolitik zu wiederholen, sollte sich die Politik Gedanken machen, wie das erfolgreiche EEG auf das Gasnetz übertragen werden kann. Nur so ist eine breite Akteursstruktur bei der Biomethaneinspeisung und das Ziel der Bundesregierung von jährlich sechs Milliarden Kubikmeter Biomethaneinspeisung ins Erdgasnetz im Jahr 2020 zu erreichen“, mahnt der Geschäftsführer des Fachverbandes Biogas. Daher fordert der Fachverband Biogas ein Erneuerbares-Gas-Einspeisegesetz (EGE), das den diskriminierungsfreien Zugang von Biogasanlagen ans Erdgasnetz, die Biomethanabnahme und eine verlässliche Vergütung nach dem Vorbild des schlanken EEG 2004 regelt.

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FNR veröffentlicht ersten Newsletter zum Wettbewerb „Bioenergie-Regionen“

Der jetzt erschienene Newsletter „News 25 – Bioenergie-Regionen“ zum Wettbewerb „Bioenergie-Regionen“ des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz informiert künftig alle drei Monate über Neuigkeiten aus den Bioenergie-Regionen Deutschlands. Nachrichten aus der Geschäftsstelle, Links, Tipps und ein Kalender zu Themen der Regionalentwicklung runden den Newsletter ab.
News 25 erscheint in Online- und Printform und kann unter www.bioenergie-regionen.de/presse/newsletter heruntergeladen oder bestellt werden.

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Missbrauchsverfahren gegen E.ON Avacon AG erfolgreich

Fachverband Biogas: Erneuerbares-Gas-Einspeisegesetz erforderlich
Mit Beschluss vom 03.03.2010 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) über einen Missbrauchsantrag nach § 31 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) eines Biogasanlagenbetreibers entschieden, der aufbereitetes Biogas in das Gasnetz der E.ON Avacon AG einspeisen möchte. Das Verfahren betraf das Verhalten der E.ON Avacon AG bei den Verhandlungen über den Gasnetzanschlussvertrag, die konkrete Ausgestaltung des Gasnetzanschlussvertrages sowie die Umsetzungsmaßnahmen bei der Errichtung des Gasnetzanschlusses.
Der Anlagenbetreiber Horst Seide hat das Missbrauchsverfahren gegen E.ON Avacon angestrengt, nachdem die Verhandlungen mit dem Netzbetreiber über den vorgelegten Netzanschlussvertrag zu einer mehrmonatigen Verzögerung bei der Projektrealisierung geführt hatten. „Mit der Entscheidung der BNetzA haben wir im Sinne der Biogaseinspeisung einen Teilerfolg errungen“, so Seide. In dem Beschluss sei die E.ON Avacon AG unter Androhung eines Zwangsgeldes verpflichtet worden, einige Regelungen des dem Biogas-Einspeiser vorgelegten Netzanschlussvertrages zu streichen oder abzuändern. Seide erklärte der Beschluss stelle klar, dass es hinsichtlich des Grenzwertes für den Wassergehalt nicht auf das vorgelagerte Netz, sondern allein auf den Druck im Einspeisenetz ankomme. Diese Unbeachtlichkeit des vorgelagerten Netzes sei auch auf andere Fragestellungen übertragbar und daher von grundsätzlicher Bedeutung. Ferner erleichtere es die Biogaseinspeisung, dass der Einspeiser hinsichtlich des CO2-Gehaltes ausschließlich die Anforderungen des DVGW-Arbeitsblattes G 262, nämlich einen Grenzwert von maximal 6 Prozent Kohlendioxid, einzuhalten habe. Das die E.ON Avacon AG alle Planungsunterlagen hinsichtlich des Baus des Netzanschlusses zur Verfügung zu stellen hat, hält Herr Seide für selbstverständlich. Die E.ON Avacon AG hat nach seiner Ansicht an dieser Stelle eine ausdrückliche Regelung der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) ignoriert.

Der Fachverband Biogas e.V. begrüßt diesen Teilerfolg außerordentlich, zumal er zeigt, dass Missbrauchsverfahren gegen Gasnetzbetreiber ein sinnvolles Instrument sein können, um den Privilegierungsvorschriften der GasNZV Geltung zu verschaffen. Weitere durch Herrn Seide mitgeteilte Inhalte der Entscheidung zeigen nach Ansicht des Fachverbandes Biogas e.V. allerdings auch, dass die derzeit geltenden Bestimmungen noch nicht ausreichend sind, um die in der GasNZV festgelegten Ziele zu erreichen. Zudem hat die BNetzA einige Regelungen sehr restriktiv interpretiert. Die BNetzA hat ihre Prüfungskompetenz, so die Meinung des Fachverband Biogas, in dieser Hinsicht sehr eingeschränkt ausgelegt. Die Entscheidung der BNetzA wird, laut der Biogas-Branchenvertretung, dazu führen, dass die Regelungen der GasNZV, die dem Netzbetreiber eigentlich klare Handlungsfristen auferlegen, weitgehend ins Leere laufen. Dadurch fördert sie nach Ansicht des Fachverbandes Biogas e.V. die starke Stellung der Gasnetzbetreiber und die monopolistischen Hürden bei der Biogaseinspeisung in bestehende Gasnetze. Nicht nachvollziehbar ist für den Fachverband Biogas e.V. auch, warum die BNetzA eine kaum interessengerechte und pauschale einseitige Haftungsregelung des Netzbetreibers zulasten des Einspeisers nicht vollständig für rechtswidrig hält. Hier sieht der Fachverband Biogas e.V. noch erheblichen Gesprächsbedarf. Die Entscheidung der BNetzA bestärkt den Fachverband Biogas e.V. in seiner Forderung nach einem Erneuerbaren-Gas-Einspeisegesetz (EGE) für Biogas. In diesem Gesetz sollen neben einer Anschluss-, Abnahme- und Durchleitungspflicht auch verlässliche Vergütungen für das eingespeiste Biogas geregelt werden und so einen diskriminierungsfreien Zugang zum Gasnetz sicher stellen. Abzuwarten bleibt, ob die Entscheidung der BNetzA Bestand haben wird, da beide Parteien binnen einer Frist von einem Monat Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen können. Die Veröffentlichung der Entscheidung durch die BNetzA wird in den nächsten Tagen erwartet.

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Energiepflanzen erstmalig in einem deutschlandweiten Vergleich

FNR und TLL legen Ergebnisse des bundesweiten Anbauversuchs für Energiepflanzen vor

Standortangepasste Anbausysteme für Energiepflanzen, 3. Auflage, FNR 2010, ISBN 978-3-942147-02-6, FNR-Bestellnummer: 335

Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) veröffentlich aktuell die Broschüre „Standortangepasste Anbausysteme für Energiepflanzen“. Sie fasst die Ergebnisse des vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geförderten Vorhabens „Entwicklung und Vergleich von optimierten Anbausystemen für die landwirtschaftliche Produktion von Energiepflanzen unter den verschiedenen Standortbedingungen Deutschlands“ (EVA) zum Energiepflanzenanbau zusammen.

2009 endete das vierjährige bundesweite Verbundprojekt, das den Anbau von Energiepflanzen in verschiedenen, breit angelegten Anbausystemen sowie vielfältigen Einzelkulturen an den unterschiedlichsten landwirtschaftlichen Standorten Deutschlands verglich. Darin gelang es, neben etablierten Kulturen auch neue Arten einzubinden. Ökonomische und ökologische Aspekte des Anbaus von Biogassubstraten standen bei den Untersuchungen im Vordergrund.

Mittlerweile werden die Ergebnisse der Anbauforschung im Folgeprojekt EVA II mit insgesamt 14 beteiligten Institutionen deutschlandweit weiter abgesichert.

Im Zentrum des Projektes stand ein einheitlicher Fruchtfolgeversuch für Energiepflanzen. An ihm beteiligten sich sieben Landeseinrichtungen, die wesentliche Ackerbauregionen Deutschlands repräsentierten und so erstmals in einem bundesweiten und interdisziplinären Projektansatz den Vergleich des Energiepflanzenanbaus bei stark variierenden Klima- und Bodenbedingungen ermöglichten. Daraus ergeben sich wichtige Fakten und Erkenntnisse für Praktiker, die Landwirtschaft ökologisch verträglich und dennoch nicht weniger gewinnbringend betreiben.

Wie erwartet ist die Bedeutung von Mais als ertragsstärkste und ökonomisch vorteilhafteste Kultur besonders groß. Dennoch zeigen sich auch andere Kulturarten als interessante Ergänzungen, mit denen die Vielfalt in Anbausystemen bei gleichzeitig hohem Ertragsniveau gesteigert und Anbaurisiken gesenkt werden können.

So lassen sich z. B. Sorghumarten hervorheben, die besonders an trocken-warmen Standorten gute Ergebnisse aufweisen, wobei noch erhebliche Potenziale für eine züchterische Verbesserung des Sortenmaterials festzustellen sind. Perspektivisch können sich die gegenüber Sommertrockenheit sehr toleranten Sorghumarten so zu wertvollen Maisalternativen entwickeln. Nicht zuletzt reduzieren die geringeren Reihenweiten beim Anbau von Sorghum deutlich die Erosionsrisiken.

Auch Wintergetreidearten konnten erfolgreich in die Fruchtfolgesysteme eingebunden werden und zeigten insbesondere auf den besseren Standorten Ostdeutschlands hohe Erträge bei vergleichsweise geringen Kosten.

Ebenfalls als Biogassubstrat ökonomisch und ökologisch interessant zeigten sich standortangepasste Ackerfuttermischungen.

Bei dem als Anbausystem getesteten Zweikultur-Nutzungssystem stehen den höheren Erträgen zunächst höhere Kosten gegenüber, die sich nur bei eindeutiger Steigerung der Flächenleistung rentieren.

Keineswegs vernachlässigen sollten Landwirte die pflanzenbaulichen und ökologischen Vorteile, die abwechslungsreiche Anbausysteme von Energiepflanzen bieten und die letztlich eine Verbesserung der Ertragssicherheit bewirken. Es gibt durchaus vielfältigste Ansätze, die besonders ertragsstarken Kulturen wie Mais in nachhaltige Fruchtfolgesysteme zu integrieren.

In der Broschüre „Standortangepasste Anbausysteme für Energiepflanzen“ werden konkrete Handlungsempfehlungen für die Praxis gegeben, die mit wissenschaftlichen Ergebnissen untersetzt sind und die auf die wesentlichen zu beachtenden Bereiche bei der Erzeugung von Biogassubstraten eingehen. Zu nennen sind u. a. die Rückführung von Gärresten als Voraussetzung für eine ausreichende Humusreproduktion, der Wasserbedarf verschiedener Kulturen, die Fruchtfolgegestaltung bis hin zum Mischfruchtanbau, erosionsmindernde Maßnahmen und die Wirkungen auf die Biodiversität.

Die bisherigen Versuchsergebnisse bestätigen die Bedeutung der Fruchtfolgegestaltung ganz besonders im Hinblick auf die Biodiversität. So fördern unterschiedliche Anbauzeiträume und Vegetationsstrukturen das Vorkommen einer Vielzahl wildlebender Tier- und Pflanzenarten. Hierzu trägt auch der Energiemais bei, sofern bestimmte Anbaukonzentrationen in der Agrarlandschaft nicht überschritten werden.

Die Broschüre „Standortangepasste Anbausysteme für Energiepflanzen“ kann kostenlos bei der FNR über www.fnr.de, Bereich Mediathek, angefordert werden. Die Abschlussberichte und weitere Informationen zum Verbundvorhaben EVA finden Sie unter den Förderkennzeichen FKZ 22002305 ff. in der Projektdatenbank auf: www.fnr.de (Menüpunkt „Projekte und Förderung“) sowie unter www.tll.de/vbp.

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„Förderung der Energieeinsparung und Umstellung von Energieträgern“

Neue Broschüre des BMELV Bioenergie

das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hat eine neue Broschüre zum Thema „Förderung der Energieeinsparung und Umstellung von Energieträgern“ herausgegeben. Die Broschüre richtet sich an Bürger und insbesondere auch an Landwirte, die Investitionen zur Energieeinsparung planen und im Bereich der Wärme- und Stromversorgung auf die Nutzung Erneuerbarer Energien umstellen möchten.

Die Broschüre informiert in übersichtlicher Form über die verschiedenen Förderprogramme des BMELV und weiterer Ministerien sowie Angebote von Förderbanken wie Kreditanstalt für Wiederaufbau und Landwirtschaftliche Rentenbank . Neben Programminformationen werden in der Broschüre auch auswählte Beispiele aus der Praxis vorgestellt.

Hervorzuheben sind die verschienenen Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ wie zum Beispiel:

* Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP). .
* Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (Diversifizierungsförderung)
* Förderung der einzelbetrieblichen Energieberatung
* Förderung der Integrierten ländlichen Entwicklung (ILE)
* Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse
* Förderung von Innovationen aus Mitteln des Zweckvermögens des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank

Die Broschüre geht zudem auf die gesetzlichen Regelungen zur Förderung der Erneuerbaren Energien im Strom- und Wärmebereich ein sowie auf die Förderung der Biogaseinspeisung ins Erdgasnetz. Enthalten sind auch Informationen zur Förderung des energieeffizienten Bauens und Sanierens. Im Adressteil der Veröffentlichung werden die Ansprechpartner für weiterführende Information bzw. die Beantragung einer Förderung benannt.

Als pdf-Version steht die Broschüre hier zum Download zur Verfügung. Weiterführende Informationen bieten BMELV (www.bmelv.de) und FNR (www.bio-energie.de) auf Ihren Internetseiten.

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Fachverband Biogas e.V. nimmt BfN-Positionspapier unter die Lupe

Am Dienstag, den 09.02.2010, hat das Bundesamt für Naturschutz (BfN) sein neues Positionspapier „Bioenergie und Naturschutz – Synergien fordern, Risiken vermeiden“ vorgestellt. Das 30-seitige Dokument fasst die Forderungen des BfN nach einer naturver­träglichen Bioenergienutzung zusammen. Der Fachverband Biogas e.V. unterstützt viele Punkte in diesem Papier, so z.B. die Aussage, dass „beim Ausbau der Bioenergienutzung stets die unterschiedlichen standörtlichen und landschaftlichen Ausgangsbedingungen des jeweiligen Raumes bzw. der Landschaft berücksichtigt werden sollten“. Auch nach Auffassung des Fachverbandes Biogas sollte „das Spektrum der energetisch nutzbaren Biomasse möglichst breit gestaltet werden“.

„Die Biogasnutzung macht natürlich nur Sinn, wenn der Energiepflanzenanbau umweltver­träglich erfolgt“, betont der Präsident des Fachverbandes Biogas e.V., Josef Pellmeyer, selbst Landwirt und Biogasanlagen-Betreiber. Beim Umbruch von Dauergrünland beispiels­weise würde so viel Treibhausgas freigesetzt, dass die Klimabilanz beim späteren Anbau von Energiemais kaum positiv ausfalle. Eine derartige Nutzungsoption sei daher kritisch zu bewerten. In einigen Bundesländern ist in den letzten Jahren vermehrt Grünland umge­brochen worden. Gerade in Regionen mit einer hohen Viehdichte, wie in Teilen von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sind neben Biogasanlagen auch viele neue Schweine- und Milchviehställe beantragt und gebaut worden. Der Grünlandumbruch kann daher nicht allein der Biogasnutzung angelastet werden. Dass hier die bestehende Auflage von Cross-Compliance (CC) und damit das landwirtschaftliche Fachrecht greift, zeigt die Tatsache, dass in Schleswig-Holstein im Frühjahr 2008 die Dauer­grünlanderhaltungsverordnung erlassen worden ist und somit seit beinahe zwei Jahren ein Grünlandumbruchverbot besteht. Seit 22.10.2009 gilt dies auch für Niedersachsen.

Der im BfN-Papier teilweise dargestellte Zusammenhang, dass die Intensivierung in der Landwirtschaft überwiegend der Bioenergienutzung mit ihrem verstärktem Maisanbau zuzu­schreiben ist, wird der Realität jedoch nicht gerecht. Für die Biogaserzeugung werden in Deutschland derzeit ca. 0,5 Millionen Hektar Acker- und Grünlandflächen genutzt. In 2009 wurde Mais für Biogas­anlagen auf rund 380.000 Hektar angebaut. Zwar ist die Fläche für Energiemais damit im Vergleich zu 2008 gestiegen, insgesamt aber hat sich die Maisanbaufläche in Deutschland in 2009 gegenüber 2008 sogar verringert (von 2,083 auf 2,081 Mio. ha.). Darüber hinaus stellt die Ausweitung der Energiemaisanbauflächen noch kein Kriterium für die Intensität des Ackerbaus dar. Im Gegenteil: da, wo im Vorhinein klar ist, dass der Mais in der Biogasanlage genutzt wird, werden durch den Einsatz der Gärprodukte und die höhere Wildkrauttoleranz weniger synthetische Dünge- und Pflanzenschutzmittel eingesetzt als in andern Maiskulturen.

Der regionale Anstieg an Maisflächen ruft derzeit Kritik hervor, vor allem von Seiten der Naturschutzverbände. Der Mais hat sein schlechtes Image heute jedoch zu Unrecht. Der moderne Maisanbau hat mit überdüngten Flächen aus den 70er Jahren nichts mehr zu tun. Mais ist eine sehr ressourceneffiziente Pflanze, die aus der gleichen Menge Dünger beispielsweise doppelt so viel Biomasse aufbauen kann, wie ertragreiche Grasarten.
Allerdings sieht auch der Fachverband Biogas wie das BfN noch viel Forschungs- und Entwicklungsbedarf, um langfristig Alternativen zum Mais zu schaffen und die Fruchtfolgen damit weiter zu öffnen.

Kurzfristig lässt sich durch Mischkulturen (z.B. Mais mit Sonnenblumen), durch Randstreifen­begrünungen oder so genannte „Lerchenfenster“ sowie Untersaaten das Landschaftsbild und die Biodiversität beim Maisanbau verbessern. Entsprechende Programme werden vom Fachverband Biogas befürwortet und von vielen Landwirten bereits umgesetzt. Wie das BfN richtig feststellt, bestehen gerade beim Energiepflanzenanbau noch große Chancen, mehr Artenvielfalt auf den Feldern zu etablieren, sowohl was die Kulturpflanzen- als auch die Tierarten angeht, die in der Kulturlandschaft leben. Die Entwicklung neuer Energiefrucht­folgen mit neuen bzw. alten reaktivierten Pflanzenarten steht zwar nicht mehr am Anfang, aber es wird noch dauern, bis praxisrelevante Ergebnisse vorliegen. Allerdings sollte sich sowohl die Bevölkerung als auch die Politik darüber im Klaren sein, dass Naturschutz etwas kostet. Eine Extensivierung der Landwirtschaft bedeutet für den Landwirt Einnahmeausfälle, die kompensiert werden müssen. Dies gilt gleichermaßen für die Nahrungsmittel- wie für die Energiepflanzenerzeugung.

„Grundsätzlich fordert der Fachverband Biogas eine Gleichbehandlung der Biogas-Bauern mit den Nahrungsmittel-Erzeugern“, unterstreicht Pellmeyer. Es könne nicht sein, dass es zwei unterschiedliche Standards zur Erzeugung von Pflanzen in der Landwirtschaft gebe. Oftmals sei bei der Aussaat der Feldfrüchte noch gar nicht festgelegt, in welchen Verwertungsweg die Biomasse geht. Die Landwirte entscheiden kurzfristig nach Marktlage und erzielbaren Preisen, ob z.B. die „Biomasse“ Getreide im Nahrungs-, Futtermittel- oder Bioenergiebereich verwertet wird. Und auch die Nachhaltigkeitsverordnungen beziehen sich in der Regel nur auf die Erzeugung von Energiepflanzen.

Der Forderung des BfN, die „landwirtschaftliche Beratung zum Thema Erweiterung von Fruchtfolgen zu stärken“ kann sich der Fachverband Biogas nur anschließen. „Nur gemeinsam mit unseren 3.700 Mitgliedern kann eine naturverträgliche Bioenergienutzung umgesetzt werden – und damit das Ziel, mit Biogas den Klimaschutz und die regionale Wertschöpfung voranzutreiben, realisiert werden“, so Pellmeyer.

Kurzinfo Fachverband Biogas e.V.
Der Fachverband Biogas e.V. ist mit rund 3.700 Mitgliedern Europas größte Interessenvertretung der Biogas-Branche. Er vertritt bundesweit Hersteller, Anlagenbauer und landwirtschaftliche wie industrielle Biogasanlagenbetreiber. Die Biogas-Branche hat in den vergangenen Jahren ca. 11.000 krisensichere Arbeitsplätze zumeist in ländlichen Regionen geschaffen.

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