Donnerstag, April 25, 2024
StartAblageMeldungen der DWA 2011

Meldungen der DWA 2011

November 2011
06.11.2011 Baubeginn für den Abwasserkanal Emscher 
06.11.2011 Goldener Kanaldeckel des IKT ausgeschrieben 
06.11.2011 Kostendeckung bei allen Wasserdienstleistungen 
06.11.2011 Molekularer Mechanismus der anaeroben Ammoniumoxidation gefunden 
06.11.2011 Mecklenburg-Vorpommern: Klärschlamm zu 89 Prozent in die Landwirtschaft 
06.11.2011 Übersichtsbeitrag zur Phosphorrückgewinnung 
06.11.2011 Pilotvorhaben „Energie aus Abwasser“ in Bayern 
06.11.2011 DWA bezieht Position zu Energiefragen aus Sicht der Wasserwirtschaft 
06.11.2011 Hamburg: Projekt „RISA“ im Internet 
06.11.2011 Risikokommunikation: Aufgabe der Ingenieure? 
06.11.2011 Baubeginn für den Abwasserkanal Emscher 
Oktober 2011
16.10.2011 DWA-Berufswettkampf für die Abwasserbranche 
07.10.2011 Wasserwirtschaft und Politik im Dialog – DWA-Bundestagung 2011 mit neuem Konzept, Preisverleihung und hochkarätigem Vortragsprogramm
07.10.2011 Verträge über Abwasserentsorgung des neuen Berliner Flughafens geschlossen 
07.10.2011 Max-Prüß-Medaille für F. Wolfgang Günthert – Ehrung eines herausragenden Wasserwirtschaftlers 
07.10.2011 Ernst-Kuntze-Preis der DWA vergeben – DWA-Umweltpreis für Ekkehard Christoffels, Belobigung für Achim Höcherl 
07.10.2011 Huber Technology Prize 2012 ausgeschrieben  
07.10.2011 DWA bezieht Position zu Energiefragen aus Sicht der Wasserwirtschaft – Enger Zusammenhang zwischen Energie- und Wasserwirtschaft 
07.10.2011 Absprachen bei Betonrohren – Bundeskartellamt verhängt Millionenbußen 
September 2011
14.09.2011 Befristung des Wasserentnahmeentgelts in Nordrhein- Westfalen aufgehoben 
14.09.2011 Umweltinformationssystem Mecklenburg-Vorpommern Freigeschaltet 
14.09.2011 Studie von Universität Leipzig und HypoVereinsbank zur Rekommunalisierung 
14.09.2011 Keine Wassergebühren für ein ehemaliges Rittergut 
14.09.2011 Pilotanlagen zum Phosphor- Recycling in Neuburg 
14.09.2011 PILLS-Kläranlage in Gelsenkirchen an den Start gegangen  
14.09.2011 Oberflächengewässerverordnung verkündet 
14.09.2011 Altmedikamente in den Hausmüll 
14.09.2011 EIB finanziert Emscher-Umbau mit 450 Millionen Euro  
14.09.2011 Phosphat-Dünger aus Klärschlamm nach dem Mephrec®-Verfahren zum Inverkehrbringen genehmigt
14.09.2011 Änderung der Deponieverordnung 
14.09.2011 Bundeskartellamt beurteilt Rekommunalisierung nicht immer positiv  
August 2011
13.08.2011 OOWV: Anklage gegen frühere Verantwortliche erhoben 
13.08.2011 Uran-Anreicherung durch Düngemittel unbestätigt
13.08.2011 20 Jahre Deutsche -Bundesstiftung Umwelt  
13.08.2011 Woche der Umwelt 2012 im Schloss Bellevue  
13.08.2011 Karl-Imhoff-Preis der DWA ausgeschrieben  
13.08.2011 Mecklenburg-Vorpommern: doppelte Förderhöhe für Kleinkläranlagen läuft aus  
13.08.2011 Kleingärten als rechtsfreie Räume?
13.08.2011 EU-Kommission fordert Italien zur Einhaltung der EU-Abwasservorschriften auf  
13.08.2011 Gute Entwicklung bei der IFAT ENTSORGA 2012 
13.08.2011 EU-Umweltausschuss für Verbot von Phosphat in Wasch- und Geschirrspülmitteln
13.08.2011 USA: Betreiber von Abwasseranlagen zu 21 Monaten Gefängnis verurteilt  
13.08.2011 Oberverwaltungsgericht Münster zur Gebührenerhebung durch Dritte
13.08.2011 Kommission fordert zwölf Mitgliedstaaten zur Umsetzung von EU-Vorschriften auf  
13.08.2011 Wasser und EHEC
13.08.2011 Nordrhein-Westfalen: Neuer Erlass zu Dichtheitsprüfungen  
13.08.2011 Bundesrat: Neuordnung des Abfallrechts bedarf der Nachbesserung 
Juli 2011
18.07.2011 Kommission fordert zwölf Mitgliedstaaten zur Umsetzung von EU-Vorschriften auf 
18.07.2011 EU-Umweltausschuss für Verbot von Phosphat in Wasch- und Geschirrspülmitteln 
18.07.2011 Uran-Anreicherung durch Düngemittel unbestätigt  
18.07.2011 Stadtwerke Trier planen Pumpspeicherkraftwerk  
18.07.2011 Woche der Umwelt 2012 im Schloss Bellevue 
18.07.2011 Karl-Imhoff-Preis der DWA ausgeschrieben 
18.07.2011 OOWV: Anklage gegen frühere Verantwortliche erhoben
18.07.2011 Nordrhein-Westfalen: Neuer Erlass zu Dichtheitsprüfungen  
18.07.2011 27 Millionen Euro EU-Mittel für den Neubau der Niedrigwasserschleuse Magdeburg  
18.07.2011 Vereinbarung zur Durchgängigkeit der Mosel unterzeichnet  
18.07.2011 Umzug des Bundesumweltministeriums  
18.07.2011 Bayerisches Landesamt für Umwelt übernimmt Leitung der Gewässer-Nachbarschaften 
18.07.2011 Kleingärten als rechtsfreie Räume?  
18.07.2011 EU-Kommission fordert Italien zur Einhaltung der EU-Abwasservorschriften auf  
18.07.2011 Gute Entwicklung bei der IFAT ENTSORGA 2012
18.07.2011 Willy-Hager-Preis 2011 ausgeschrieben  
18.07.2011 Gütegemeinschaft Güteschutz Grundstücksentwässerung gegründet 
18.07.2011 USA: Betreiber von Abwasseranlagen zu 21 Monaten Gefängnis verurteilt  
18.07.2011 Mecklenburg-Vorpommern: doppelte Förderhöhe für Kleinkläranlagen läuft aus  
18.07.2011 Fischrampe statt Wehr  
18.07.2011 Wasser und EHEC 
18.07.2011 20 Jahre Deutsche -Bundesstiftung Umwelt  
Juni 2011
08.06.2011 Sauerstofftransportphänomene in Belebungsverfahren bei der Abwasserreinigung 
08.06.2011 UV-Anlage desinfiziert -Klarwasser in Ruhleben  
08.06.2011 Regierung will Rechtsinitiative der EU-Kommission zu Dienstleistungskonzessionen prüfen
08.06.2011 Neues DWA-Politikmemorandum 2011 
08.06.2011 Koalitionsvertrag in Sachsen-Anhalt  
08.06.2011 Koalitionsvertrag in Rheinland-Pfalz  
08.06.2011 Koalitionsvertrag in Baden-Württemberg 
08.06.2011 25 Jahre IWW Zentrum Wasser
08.06.2011 Karl-Imhoff-Preis 2012 der DWA ausgeschrieben  
08.06.2011 Gütegemeinschaft Güteschutz Grundstücksentwässerung gegründet  
08.06.2011 „geanetz Baden-Württemberg“ 
06.06.2011 Förderung für deutsch-israelische FuE-Projekte  
06.06.2011 Stadtwerke Balve erhalten TSM-Bestätigung  
06.06.2011 Landgericht Bonn verneint Gleichwertigkeit der Angebote 
Mai 2011
30.05.2011 Landwirtschaftliche Klärschlammverwertung: Einsatz synthetischer Polymere weiterhin möglich  
30.05.2011 Bundeskabinett beschließt Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes  
30.05.2011 Bundesregierung bewertet Mitverbrennung von Abfällen positiv  
30.05.2011 Rechtsstreit zwischen Güteschutz Kanalbau und Zertifizierung Bau
13.05.2011 Neues Wassergesetz in Sachsen-Anhalt 
13.05.2011 DWA und VSB erstellen gemeinsam technische Regeln  
13.05.2011 Erste Verleihung des RAL-Gütezeichens Flüssigboden  
13.05.2011 Norddeutschland: Drittes Benchmarking Abwasser startet  
13.05.2011 Baden-Württemberg: Kennzahlenvergleich Abwasser wird fortgeführt  
13.05.2011 Nordrhein-Westfalen: Broschüre zum Hochwasserrisiko-Management  
13.05.2011 EU-Kommission verklagt vier Mitgliedstaaten wegen fehlender Pläne für Flusseinzugsgebiete  
13.05.2011 Strömungskraftwerk nach dem Prinzip des Flügelschlags geht in den Test  
13.05.2011 Europäischer Rat stimmt EU-Strategie für den Donauraum zu
13.05.2011 Verträge über Berliner Wasserbetriebe offengelegt  
13.05.2011 Neuer demografischer Bericht der EU erschienen  
13.05.2011 Drittes Benchmarking für Wasserbetriebe startet
13.05.2011 EU-Kommission fordert Belgien zur Einhaltung der EU-Abwasservorschriften auf  
13.05.2011 Online-Version des EU-Amtsblatts soll rechtsverbindlich werden  
13.05.2011 Drittes Benchmarking für Abwasserbetriebe startet 
13.05.2011 Drittes Benchmarking Abwasser Bayern 2011 startet  
April 2011
26.04.2011 Baden-Württemberg: Der Kennzahlenvergleich „Abwasser Baden-Württemberg“ geht in die fünfte Runde- Profitieren auch Sie von einer Teilnahme!  
26.04.2011 Gasverwertung auch auf mittleren und kleineren Kläranlagen  
26.04.2011 Das DWA-Informationssystem „DIEnergie“ jetzt online
15.04.2011 Leitfaden zur Kanalinspektion und -sanierung vorgestellt  
10.04.2011 Oberflächengewässerverordnung im Bundeskabinett verabschiedet 
10.04.2011 Verbände präsentieren neues Branchenbild der deutschen Wasserwirtschaft  
10.04.2011 Veolia Wasser und TU Berlin verlängern Stiftungsprofessur Siedlungswasserwirtschaft bis 2015
10.04.2011 267 Millionen Euro für neue Umweltprojekte  
10.04.2011 William-Lindley-Ring für Ernst Ulrich von Weizsäcker  
10.04.2011 DWA formuliert „Positionspapiere“ für die Politik  
10.04.2011 PAUL ist „Ausgewählter Ort“ im Land der Ideen  
10.04.2011 Verbändekooperation bei Fluss- und Talsperren  
10.04.2011 Konstanz: Abwasser heizt Neubaugebiet 
10.04.2011 Innovatives Wärmekonzept für Köln-Stammheim  
10.04.2011 EU nimmt Klage gegen Übernahme des Hammer Kanalnetzes durch Lippeverband zurück  
10.04.2011 Forschungsförderung: effizienter Umgang mit Wasser  
10.04.2011 Brandenburgisches Wasserrecht wird novelliert  
10.04.2011 Einweihung der Biogas-Aufbereitungsanlage bei Hamburg Energie 
10.04.2011 Bewässerungstechnik auf der IFAT 2012
März 2011
20.03.2011 Europäische Kommission beginnt Konsultation zum Vergaberecht 
20.03.2011 Demographische Schrumpfung im Westen angekommen 
20.03.2011 Neues RAL-Gütezeichen für den Bereich der Grundstücksentwässerung
20.03.2011 DWA bezieht Position zu anthropogenen Spurenstoffen und zur Klärschlammentsorgung 
20.03.2011 LIFE+ Informationsveranstaltung 2011 
20.03.2011 Neue Leitfäden zur Berücksichtigung sozialer Aspekte im öffentlichen Beschaffungswesen und zu Dienstleistungen 
20.03.2011 Länder wollen Wasserqualität des Rheins verbessern 
20.03.2011 Mecklenburg-Vorpommern: Landwirtschaftliche Klärschlammverwertung nicht verzichtbar 
20.03.2011 Bewässerungstechnik auf der IFAT 2012 
20.03.2011 Baden-Württemberg: Gewässerschutz hat Vorrang vor Klimaschutz 
20.03.2011 Arbeitskräftebedarf und -angebot bis 2025 
15.03.2011 Förderschwerpunkt „Energieeffiziente Abwasseranlagen“: Bewerbungsfrist endet am 31. Mai 2011
Februar 2011
27.02.2011 Neue Ausbildungshilfe aus der Praxis für die Praxis Ausbildungsbaukasten Abwassertechnik 
22.02.2011 Förderprogramm „Klimafreundliche Abwasserbehandlung“ 
06.02.2011 Zusammenarbeit zwischen RWTH Aachen und Bundesanstalt für Gewässerkunde 
06.02.2011 Weltwassertag am 22. März 2011 „Wasser für die Städte: Antwort auf urbane Herausforderungen“ 
06.02.2011 Referentenentwurf einer Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 
06.02.2011 Hochwasserschutz in Thüringen 
06.02.2011 Erster Spatenstich für Erweiterungsbau der DWA und der GFA 
06.02.2011 Einleitung von Chemikalien in den Rhein 
06.02.2011 10. Young Water Professionals‘ Programme der DWA 
06.02.2011 Konrad-Keilhack-Preis ausgeschrieben 
06.02.2011 Rheinland-Pfalz: Landesweiter Beirat unterstützt Hochwasservorsorge
06.02.2011 Arbeitsentwurf der Mantelverordnung Grundwasser/Ersatzbaustoffe/Bodenschutz vorgelegt
06.02.2011 Wasser- und Abwasserentgelte in Hessen 
06.02.2011 Neues Wassergesetz in Hessen 
06.02.2011 Energieeinsatz auf den Hamburger Kläranlagen 
06.02.2011 Hamburg ist „Umwelthauptstadt Europas 2011″ 
06.02.2011 Fünf Jahre Haft für früheren KWL-Chef Heininger 
06.02.2011 Oberlandesgericht Düsseldorf zur kartellrechtlichen Überprüfung von Gebühren 
06.02.2011 Klär- und Deponiegas weiterhin steuerfrei 
06.02.2011 Förderverein Normungsforschung gegründet 
06.02.2011 Nutzung von Abwasserwärme in Berlin 
06.02.2011 Ausbaggern der Unterems ist Aufgabe des Bundes 
Januar 2011
27.01.2011 Turbine im Ablauf eines Biohochreaktors 
27.01.2011 Online-Simulationstool zum Transformationsmanagement für eine nachhaltige Wasserwirtschaft freigeschaltet 
27.01.2011 Sachsen-Anhalt: 675 Millionen Euro für Hochwasserschutz bis 2020 
27.01.2011 Internet-Wissensplattform über Auswirkungen von Nanopartikeln 
27.01.2011 Erstes „Water Manifesto“ der European Water Association 
27.01.2011 Höhere Trink- und Abwasserentgelte in Nordrhein-Westfalen 
20.01.2011 Esel als Wasserträger/Sanitation-Projekt in Äthiopien 
20.01.2011 Projekt in Kenia: DWA – Wasser für Südostkenia 
20.01.2011 Riesige Investitionen für bayerische Kommunen im Bereich Abwasser 

Baubeginn für den Abwasserkanal Emscher

Im Bottroper Süden hat am 17. Oktober 2011 offiziell der Bau des ersten Kanalbau- Abschnitts für den Abwasser Kanal Emscher (AKE) begonnen. Die ersten Rohre sollen im Jahr 2012 auf Bottroper Stadtgebiet verlegt werden. Zwei Pumpwerke für den Abwasserkanal, eines davon ebenfalls in Bottrop, befinden sich bereits im Bau. Bis 2017 will die Em-schergenossenschaft den zentralen unterirdischen Schmutzwasserkanal im Emschertal, den 51 Kilometer langen Abwasserkanal Emscher zwischen Dortmund und Dinslaken, fertigstellen. Die Emscher soll dann bis 2020 als lebendiger Fluss zu den Menschen zurückkehren.

www.abwasserkanal-emscher.de

(noch oben)


Goldener Kanaldeckel des IKT ausgeschrieben

Das IKT – Institut für Unterirdische Infrastruktur in Gelsenkirchen hat den „Goldenen Kanaldeckel“ ausgeschrieben. Verliehen werden die Auszeichnungen auf dem IKT-Forum „Klima, Energie und Kanalisation“ am 31. Januar 2012. Der „Goldene Kanaldeckel“ richtet sich an Mitarbeiter von Kanalnetzbetreibern wie Stadtentwässerungen, Tiefbauämtern und Stadtwerken. Mit dem „Goldenen Kanaldeckel“ werden herausragende Leistungen einzelner Mitarbeiter prämiert. Kandidatenvorschläge können bis zum 11. Januar 2012 an das IKT gesendet werden:

Roland W. Waniek, IKT
Exterbruch 1, 45886 Gelsenkirchen
Tel. (02 09) 1 78 06-0
E-Mail: goldenerkanaldeckel2011@ikt.de
www.ikt.de/down/11_09_siebentipps.pdf

(noch oben)


Kostendeckung bei allen Wasserdienstleistungen

Die Europäische Kommission fordert Deutschland auf, das EU-Wasserrecht zu beachten. Die Kommission ist nicht einverstanden mit der Auslegung Deutschlands des Schlüsselbegriffs „Wasserdienstleistungen“, die dazu führen könnte, dass das deutsche Recht eine nicht adäquate Kostendeckung und nicht angemessene Wassergebühren vorsieht. Auf Empfehlung von EU-Umweltkommissar Janez Potočnik übermittelte die Kommission laut einer Pressemitteilung vom 29. September 2011 eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Erteilt Deutschland binnen zwei Monaten nach Erhalt dieser Stellungnahme keine zufriedenstellende Antwort, kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen. Deutschland vertritt den Standpunkt, Kostendeckung solle lediglich für die Trinkwasserversorgung und die Entsorgung und Behandlung von Abwasser gelten. Für die Kommission hingegen ist der Begriff „Wasserdienstleistungen“ weiter gefasst und umfasst auch die Wasserentnahme für die Kühlung von Industrieanlagen und für die Bewässerung in der Landwirtschaft, die Einschränkung von Oberflächengewässern für die Zwecke der Schifffahrt, den Hochwasserschutz oder die Stromerzeugung durch Wasserkraft sowie für den landwirtschaftlichen, industriellen oder privaten Gebrauch gebohrte Brunnen. Wenn Deutschland diese Tätigkeiten aus den Wasserdienstleistungen ausklammert, verhindert es nach Auffassung der Kommission die vollständige, korrekte Anwendung der Wasserrahmenrichtlinie.

(noch oben)


Molekularer Mechanismus der anaeroben Ammoniumoxidation gefunden

Die anaerobe Ammoniumoxidation (Anammox) ist ein wichtiger Stoffwechselweg im Stickstoffkreislauf, der erst in den 1980er-Jahren entdeckt wurde. Eine Gruppe spezialisierter Bakterien führt die Anammox-Reaktion aus. Nun, 25 Jahre nach ihrer Entdeckung, wurde der molekulare Mechanismus von Anammox entschlüsselt. Die Originalarbeit wird veröffentlicht in der Zeitschrift Nature und war zum Redaktionsschluss nur online verfügbar:

DOI: 10.1038/nature10453

(noch oben)


Mecklenburg-Vorpommern: Klärschlamm zu 89 Prozent in die Landwirtschaft

In Mecklenburg-Vorpommern wurden im Jahr 2010 nach Angaben des Statistischen Amts des Landes vom 4. Oktober 2011 rund 36 300 Tonnen Klärschlamm aus kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen entsorgt. Die Angabe bezieht sich auf die Trockenmasse, also ohne den Wasseranteil. Wie das Statistische Amt weiter mitteilt, wurde der größte Teil des Klärschlamms, 89 Prozent, als Dünger auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht, acht Prozent wurden bei der Kompostierung oder im Landschaftsbau bei der Rekultivierung von Flächen eingesetzt oder auf andere Art und Weise stofflich verwertet. Nur zwei Prozent des entsorgten Klärschlamms mussten auf-grund zu hoher Schadstoffbelastung verbrannt werden. Damit unterscheidet sich die Klärschlammentsorgung in Mecklenburg- Vorpommern teilweise erheblich von den Entsorgungswegen in den anderen Ländern, wo ein weitaus größerer Teil der Klärschlämme verbrannt wird. Nach den für Deutschland insgesamt vorliegenden Angaben für 2009 wurden im Bundesdurchschnitt 30 Prozent der entsorgten Klärschlammmenge in der Landwirtschaft verwertet und 17 Prozent bei der Kompostierung, im Landschaftsbau oder anderweitig eingesetzt. Mehr als die Hälfte der Klärschlämme wurden verbrannt (53 Prozent).

(noch oben)


Übersichtsbeitrag zur Phosphorrückgewinnung

In der Zeitschrift Chemie Ingenieur Technik ist ein Übersichtsbeitrag des Verfahrenstechnikers Prof. Dr.-Ing. Sven-Uwe Geißen von der TU Berlin zur Eliminierung und Rückgewinnung von Phosphor aus Abwasser erschienen. Kostenloser Download:

http://onlinelibrary.wiley.com/ doi/10.1002/cite.201000187/pdf

(noch oben)


Pilotvorhaben „Energie aus Abwasser“ in Bayern

Der bayerische Umweltminister Markus Söder startete am 10. Oktober 2011 in Bad Abbach ein Pilotvorhaben aus dem Projekt „Kläranlage der Zukunft“ und überreichte Bürgermeister Ludwig Wachs eine entsprechende Urkunde. Ziel ist, auch bei kleineren Kläranlagen aus Klärschlamm Gas zu gewinnen, mit dem Strom und Wärmeenergie erzeugt werden kann. Bad Abbach wurde aus elf Gemeinden ausgewählt, die sich um das Pilotprojekt beworben hatten. Der Markt kann ab sofort den Bauentwurf erstellen lassen. Auf dieser Grundlage wird die genaue Höhe der Fördermittel festgelegt. Der Freistaat fördert 50 Prozent der zuwendungsfähigen Umbaukosten der Kläranlage. Darüber hinaus finanziert das Bayerische Umweltministerium die wissenschaftliche Begleitung des Pilotprojekts durch eine bayerische Hochschule in Kooperation mit einem erfahrenen Ingenieurbüro.

www.wasser.bayern.de  

(noch oben)


DWA bezieht Position zu Energiefragen aus Sicht der Wasserwirtschaft

Die auf politischer Ebene beschlossene Energiewende führt zu einem grundlegenden Umbau der Energieversorgung und stellt große Anforderungen an die Gesellschaft. Die beabsichtigte stärkere Nutzung erneuerbarer Energien betrifft die Wasserwirtschaft in vielfacher Weise. Die DWA hat daher „Positionen zur Energie- und Wasserwirtschaft“ formuliert, die die Zusammenhänge zwischen diesen beiden Bereichen verdeutlichen. Die Wasserwirtschaft kann im Dialog mit der Energiewirtschaft wesentliche Beiträge zur Energiewende leisten. Das DWA-Positionspapier zur Energie- und Wasserwirtschaft wurde am 26. September 2011 im Rahmen einer Pressekonferenz in Berlin zur DWA-Bundestagung veröffentlicht. Die wesentlichen Aussagen der DWA können in Form einfacher Thesen ausgedrückt werden: Die Energiewende braucht die Wasserwirtschaft – keine Energie ohne Wasser. Bei der Energiewende müssen auch wasserwirtschaftliche und ökologische Aspekte beachtet werden. Abwasseranlagen sind die größten Energieverbraucher in den Kommunen; hier ist es lohnend, Anstrengungen zur Erhöhung der Energieeffizienz zu unternehmen. Dass Wasserkraft Energiepotenziale bietet, liegt auf der Hand; aber auch die Abwasserentsorgung bietet Möglichkeiten zur Energieerzeugung, die ausgeschöpft werden sollten. In neue Energiekonzepte sollten die Standorte wasserwirtschaftlicher Anlagen eingebunden werden. Kläranlagen stehen als Standorte zur Gewinnung und Speicherung erneuerbarer Energie zur Verfügung. Zur Bewirtschaftung der Energiesysteme sollten Pumpspeicher stärker genutzt werden. Die Produktion von Biomasse muss wasserwirtschaftlich verträglich gestaltet werden. Schwerpunkte des Handelns im Bereich der Wasserwirtschaft liegen bei der Steigerung der Effizienz und Implementierung neuer zusätzlicher Maßnahmen zur Energieerzeugung bei wasserwirtschaftlichen Anlagen, der Schaffung von Speicherkapazitäten für eine sichere Energieversorgung aus erneuerbaren Energien, der Erforschung und Entwicklung neuer Wege, insbesondere zur Energiespeicherung (zum Beispiel in Form von Methan, Methanol und Wasserstoff), der Einbindung der Standorte wasserwirtschaftlicher Anlagen in ein intelligentes, dezentral organisiertes Energiesystem. Bei der Nutzung nachwachsender Biomasse gibt es eine Konkurrenz um Flächen mit dem Pflanzenanbau zur Ernährung von Menschen und Tieren. Es gilt, den Eintrag schädlicher Stoffe in Boden, Grundwasser und Oberflächengewässer sowie Bodenerosion zu vermeiden. Wasserkraft erzeugt in Deutschland im Mittel mehr als 20 TWh pro Jahr; das entspricht der Leistung von etwa zwei großen Kraftwerken (T: Tera  Billion  1012). Die Stromgewinnung durch Wasserkraft kann noch um etwa 4 bis 5 TWh pro Jahr ausgebaut werden. Kläranlagen sind mit 4,2 TWh pro Jahr im kommunalen Bereich die größten Stromverbraucher. Derzeit wird ein Einsparpotenzial beim Stromverbrauch von bis zu 25 Prozent für realistisch gehalten. Von den vorhandenen 10 000 Kläranlagen produzieren ca. 1000 Anlagen rund 1,1 TWh Strom pro Jahr aus Klärund Faulgas. Insgesamt wird eine Erzeugung von 3 TWh pro Jahr angestrebt. Das Positionspapier steht auf der Website der DWA zum Download bereit:

http://de.dwa.de/energie.html

(noch oben)


Hamburg: Projekt „RISA“ im Internet

Das von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt und Hamburg Wasser gemeinsam aufgelegte Projekt RegenInfraStrukturAnpassung (RISA) präsentiert seine Arbeit jetzt im Internet:

www.risa-hamburg.de  

(noch oben)


Risikokommunikation: Aufgabe der Ingenieure?

Beim Umgang mit Hochwasser vollzieht sich derzeit ein Paradigmenwechsel: Nicht mehr der technische Hochwasserschutz, mit dem die meisten Wasserwirtschaftler groß geworden sind, wird in Zukunft die wesentliche Rolle spielen, sondern nichttechnische Maßnahmen und die Akzeptanz von und der Umgang mit Risiken. Damit verbunden ist ein elementarer Wechsel auch auf einer anderen Ebene: der Kommunikation. Statt vermeintliche Sicherheit zu versprechen, gilt es, vorhandene Risiken zu benennen und Lösungen für den Umgang damit anzubieten. Wurden in der Vergangenheit technische Maßnahmen damit begründet, dass mit Umsetzung etwa eines Hochwasserschutzdeichs Sicherheit gewährleistet sei, heißt die Frage heute: Wie vermitteln wir, dass ein Deich nicht absolut, sondern nur relativ sicher ist, nämlich solange, bis ein Hochwasser kommt, das über der Bemessungsgrenze des Bauwerks liegt. Wie zeigen wir Möglichkeiten der Anpassung auf, ohne Ängste bei den Betroffenen zu produzieren? Wir brauchen also eine Risikokommunikation und geeignete Instrumente dafür. Doch schon mit den Begrifflichkeiten tun wir uns schwer: Während Ingenieure unter Risiko das Produkt aus Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß verstehen, haben Juristen, Soziologen oder Wirtschaftswissenschaftler jeweils ihre eigenen Definitionen – und wie der einzelne Bürger das Risiko interpretiert, steht wiederum auf einem anderen Blatt. Die EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL), die erstmals ein europaweites flussgebietsbezogenes Instrument zur Abschätzung von Hochwasserrisiken geschaffen hat, definiert das Hochwasserrisiko als Kombination der Eintrittswahrscheinlichkeit und der potenziellen nachteiligen Folgen. Sie ist über das Wasserhaushaltsgesetz in deutsches Recht umgesetzt. Die Bundesländer erarbeiten die erforderlichen Grundlagen, die Verwaltungsebenen stellen in Zusammenarbeit mit den Kommunen auf Basis von LAWA-Empfehlungen Hochwasserrisikomanagementpläne auf, die wiederum landesweit und schließlich EU-weit zusammengefasst werden. Die Zeitpläne sind eng, mit neuen Methoden und dem Instrumentarium der Ingenieur- und Geowissenschaften werden die Prozesse unter hohem Aufwand der Beteiligten vorangetrieben. Einen wichtigen Kommunikationsbeitrag leisten hier die Hochwassergefahrenkarten, die das Hochwasserrisiko auch für nicht ingenieurtechnisch geschulte Menschen optisch erfassbar machen. Wer erkennt, dass seine Kommune, sein Unternehmen, sein Haus nicht hundertprozentig vor Hochwasser geschützt ist, wird offener sein für Informationen darüber, wie ein Hochwasserszenario realistischerweise aussehen könnte und welche Möglichkeiten der Risikovorsorge – die bis in das einzelne Grundstück bzw. Gebäude reichen können – existieren. Dieser in der Schweiz schon seit langem vermittelte Umgang mit den Risiken und Grenzen technischer Bauwerke setzt sich langsam auch in Deutschland durch. Die Bausteine der Kommunikation mit den Beteiligten sind Transparenz, Offenheit und Verlässlichkeit. In diese Richtung zielt auch das Audit „Hochwasser: wie gut sind wir vorbereitet?“ der DWA, das sich derzeit in der Pilotphase befindet. Es ermöglicht einer Risikogemeinschaft – zum Beispiel einer Kommune oder einem Wirtschaftsunternehmen – zu bewerten, wie gut sie auf Hochwasser vorbereitet ist. Explizit erfasst das System auch das in der deutschen Umsetzung der HWRM-RL (noch) nicht berücksichtigte Risiko durch Sturzfluten. Denn die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass nicht nur Flüsse, sondern auch technische Kanalsysteme zu großräumigen Überflutungen führen können. Die Sturzflut in Dortmund 2008, die alle bis dahin gültigen Erfahrungswerte und Bemessungsgrößen übertraf, ist nur eines von vielen Beispielen. Wichtig ist bei dem DWA-Audit wie auch bei anderen Instrumenten der Risikokommunikation das Prinzip, die Entscheidungsträger an Erkenntnisprozessen aktiv zu beteiligen und so auf dem Weg in das Risikomanagement „mitzunehmen“. Dieses „Mitnehmen“ von kommunalen Akteuren, Unternehmern und betroffenen Bürgern wird zukünftig eine immer wichtigere Aufgabe von Wasserwirtschaftsexperten sein. Dafür brauchen wir Ingenieure, die nicht nur über technisch- mathematische, sondern auch über kommunikative Fähigkeiten verfügen. Diese zu vermitteln ist eine Aufgabe, der sich die Fachhochschulen und Universitäten in den letzen Jahren bereits gestellt haben und die sie in Zukunft noch weiter ausbauen sollten. In den Beiträgen in den DWA-Zeitschriften KW und KA finden Sie immer wieder beispielhafte Ansätze, die uns für die Zukunft ein besseres Rüstzeug für den Umgang mit Extremereignissen an die Hand geben. Ich wünsche uns den Weitblick, das Richtige zu tun.

Ihr
Dipl.-Ing. Joachim Gfrörer
Arcadis Deutschland GmbH
Sprecher der DWA-Arbeitsgruppe HW-4.6
„Indikatorensystem zur Bewertung der
Hochwasservorsorge“
1013

(noch oben)


Baubeginn für den Abwasserkanal Emscher

Im Bottroper Süden hat am 17. Oktober 2011 offiziell der Bau des ersten Kanalbau- Abschnitts für den Abwasser Kanal Emscher (AKE) begonnen. Die ersten Rohre sollen im Jahr 2012 auf Bottroper Stadtgebiet verlegt werden. Zwei Pumpwerke für den Abwasserkanal, eines davon ebenfalls in Bottrop, befinden sich bereits im Bau. Bis 2017 will die Em-schergenossenschaft den zentralen unterirdischen Schmutzwasserkanal im Emschertal, den 51 Kilometer langen Abwasserkanal Emscher zwischen Dortmund und Dinslaken, fertigstellen. Die Emscher soll dann bis 2020 als lebendiger Fluss zu den Menschen zurückkehren.

www.abwasserkanal-emscher.de  

(noch oben)


DWA-Berufswettkampf für die Abwasserbranche

Die DWA lädt Auszubildende und Fachkräfte von Kanalbetrieben und Kläranlagen ein, an der
„1. Offenen Deutschen Meisterschaft in der Abwassertechnik“ im Rahmen der nächsten IFAT ENTSORGA vom 7. bis 11. Mai 2012 in München teilzunehmen. Der DWA-Berufswettkampf soll den Beruf „Fachkraft für Abwassertechnik“ bekannter machen und junge Menschen für eine entsprechende Ausbildung begeistern. Als Disziplinen für den Berufswettkampf wurden für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus den Kanalbetrieben die Themen „Sicheres Einsteigen und Arbeiten in der Kanalisation“ sowie „Sicheres Arbeiten im Verkehrsraum“ ausgewählt. Die Wettbewerber aus Kläranlagen müssen sich mit der Thematik „Kläranlagensteuerung“ befassen. Jeweils zwei dreiköpfige Teams treten gegeneinander an, um die gestellteAufgabe zügig auszuführen. Bewertet wird jedoch nicht nur die Schnelligkeit der Teams, sondern auch die Beachtung von Vorschriften. Fehler führen zu Strafminuten und somit zu einer schlechteren Wettkampfzeit. Die Jury setzt sich aus Experten des DWA-Fachausschusses BIZ- 4 „Arbeits- und Gesundheitsschutz“ zusammen. Im Schachtwettkampf „Sicheres Einsteigen und Arbeiten in der Kanalisation“ müssen die Wettbewerber demonstrieren, dass sie die einzelnen Schritte eines sicheren Schachteinstiegs beherrschen und in der Lage sind, die Aufgaben, die sie dort erwarten, selbstständig zu lösen. Inklusive Vorbereitung, Lagebesprechung und Auswertung wird der Schachtwettkampf rund 30 Minuten dauern. Im Wettbewerb „Arbeiten im Verkehrsraum“ müssen die Wettkämpfer einen Kanalschacht für den Einstieg vorbereiten. Kanaldeckel befinden sich oft auf verkehrsreichen Straßen und müssen ordnungsgemäß abgesichert werden. Auch die Arbeitsgeräte sind entsprechend sicher aufzustellen. Innerhalb von maximal 15 Minuten ist die Arbeitsstelle abzusperren und zu beschildern. Beim Wettstreit „Kläranlagensteuerung“ muss das Team innerhalb einer halben Stunde mithilfe von magnetischen Haftkarten an einer Metallwand das Fließschema einer vorgegebenen Kläranlage darstellen und Maßnahmen zur Behebung eines simulierten Störfalls planen. Der DWA-Berufswettbewerb steht unter der Schirmherrschaft des Bundesumweltministeriums. Die Firma Dräger stellt die Schachtdemonstrationsanlagen und eigene Trainer zur Einweisung in die Anlage bereit. Die Initiative WorldSkills Germany, bei der die DWA Mitglied ist, fördert den Gedanken der Berufswettkämpfe und steigert damit zugleich die Motivation der Einzelnen in der Ausbildung.

Der DWA-Berufswettbewerb findet auf dem Gelände der Messe München zwischen den Hallen A1 und B1 (Nähe Eingang West) im Freien statt.

Interessierte Auszubildende, Kanal-Profis und Kläranlagen-Experten können sich ab sofort anmelden bei: DWA-Bundesgeschäftsstelle
Rosemarie Ullmann
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
Tel. (0 22 42) 872-119
E-Mail: ullmann@dwa.de

(noch oben)


Wasserwirtschaft und Politik im Dialog – DWA-Bundestagung 2011 mit neuem Konzept, Preisverleihung und hochkarätigem Vortragsprogramm

Mit einem neuen Konzept präsentiert sich die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) bei ihrer diesjährigen Bundestagung am 26. und 27. September 2011 in Berlin. „Wir haben uns vorgenommen, unsere Rolle in der Politikberatung zu verstärken. Wir wollen in Berlin sichtbar sein und regelmäßig das Gespräch mit Politikern suchen. Als technisch-wissenschaftliche Vereinigung können wir unabhängige Beiträge einbringen“, erläutert DWA-Präsident Bauassessor Dipl. Ing. Otto Schaaf die neue Ausrichtung der Bundestagung. Der Schwerpunkt der Bundestagung unter dem Motto „Wasserwirtschaft und Politik im Dialog“ wird daher auf dem Gedankenaustausch zwischen Teilnehmenden und Politikern liegen.

Mit einem umweltpolitischen Auftakt, zu dem Abgeordnete des Deutschen Bundestags erwartet werden, wird die Bundestagung am späten Nachmittag des 26. Septembers beginnen und am nächsten Tag mit einem hochkarätigen Vortragsprogramm fortgesetzt. Beim Auftakt werden erwartet die Bundestagsabgeordneten und Mitglieder des Umweltausschusses des Bundestags Ingbert Liebing (CDU/CSU), Horst Meierhofer (FDP), Waltraut Wolff (SPD), Dorothea Steiner (Bündnis 90/Grüne) und Ralph Lenkert (Linke). Moderiert wird die Diskussion vom Leiter des Berliner DWA-Büros, Dr. Frank Andreas Schendel. Die Veranstaltung endet am zweiten Tag gegen 16.00 Uhr mit der 64. Mitgliederversammlung der DWA.

Die Bundestagung im neuen Zuschnitt soll künftig alle zwei Jahre in Berlin stattfinden. Im kommenden Jahr wird dieses Branchentreffen in bekannter Form mit Vorträgen zu verschiedenen Schwerpunkt-themen in Magdeburg zu Gast sein.

DWA-Preisverleihung „William-Lindley-Ring“

Ein Höhepunkt der Bundestagung wird die Verleihung des William-Lindley-Rings an den Klimaexperten und Umweltpolitiker Prof. Dr. Dr. h. c. Ernst Ulrich von Weizsäcker sein. Mit dem Ring ehrt die DWA von Weizsäckers langjährigen und engagierten Einsatz für den Klimaschutz. „Mit seiner Auffassung, ein verminderter Ressourcenverbrauch gefährde nicht zwangsläufig den ökonomischen Wohlstand, vielmehr müssten Energie, Wasser und Rohstoffe effektiver genutzt werden, stützt von Weizsäcker die Arbeit der DWA, die sich für eine sichere und nachhaltige Wasserwirtschaft stark macht“, begründet DWA-Präsident Otto Schaaf die Entscheidung für den Physiker und Biologen als Preisträger.

Die DWA verleiht den William-Lindley-Ring prominenten Personen, die durch ihr Wirken die Ziele der DWA maßgeblich gefördert haben. Nach dem ehemaligen Bundesumweltminister Klaus Töpfer, dem Ex-Bundesbankpräsidenten Hans Tietmeyer und dem ehemaligen sächsischen Ministerpräsidenten Kurt Biedenkopf ist Ernst Ulrich von Weizsäcker erst die vierte Persönlichkeit, die die DWA mit dem 1998 erstmals verliehenen William-Lindley-Ring auszeichnet.
Der Ring hat seinen Namen im Gedenken an den englischen Ingenieur William Lindley, der im 19. Jahrhundert zukunftsweisende Projekte im Kanalbau und in der Wasserversorgung realisierte und als Wegbereiter der technischen Modernisierung gilt.

Vorträge und Vortragende von Format

Mit den Themen nachhaltige Energieversorgung, Gestaltung der deutschen und europäischen Wasserwirtschaft, wasserwirtschaftliche Herausforderungen einer modernen Großstadt, Einbindung der deutschen Wasserwirtschaft in die Entwicklungszusammenarbeit sowie Wasserwirtschaft, Wissenschaft und Technik im internationalen Dialog befassen sich die Fachvorträge, für die die DWA Prof. Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamts, Ministerialdirigent Dr. Fritz Holzwarth, Unterabteilungsleiter Wasserwirtschaft im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dr.-Ing. Georg Grunwald, Vorstand Technik der Berliner Wasserbetriebe, Dipl.-Volksw. Stefan Opitz, Abteilungsleiter Wasser, Energie, Transport der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) und Prof. Dr. Max G. Huber, Vizepräsident des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) gewinnen konnte.

Die Parlamentarische Staatssekretärin bei Bundesumweltminister Katherina Reiche wird die Tagungsbesucher nach der offiziellen Eröffnung durch DWA-Präsident Otto Schaaf begrüßen.

Aussteller zeigen Erzeugnisse der Wasserwirtschaft

Am Rande der Bundestagung präsentieren ausgewählte Firmen ihre Produkte und die neuesten Entwicklungen in der Branche.

Die Bundestagung gilt als einer der bedeutendsten Treffpunkte der deutschen Wasserwirtschaft. Veranstaltungsort ist das Maritim proArte Hotel, Friedrichstraße 151, 10117 Berlin.

(noch oben)


Verträge über Abwasserentsorgung des neuen Berliner Flughafens geschlossen

Die Berliner Wasserbetriebe und die Flughafengesellschaft Berlin-Schönefeld GmbH (FBS) haben Anfang September 2011 einen Vertrag über die Abwasserentsorgung des neuen Flughafens Berlin Brandenburg (BER) geschlossen. Zur Schmutzwasserentsorgung ist die direkte Überleitung über ein Druckrohr in das Klärwerk Waßmannsdorf der Berliner Wasserbetriebe vorgesehen. Die Menge steigert sich schrittweise und wird für 2015 auf etwa 460 000 m³ pro Jahr prognostiziert. Auch für mit Enteisungsmitteln belastetes Regenwasser des Flughafens wurde ein entsprechender Entsorgungsvertrag geschlossen. Der Flughafen hat selbst in zahlreiche Anlagen zur Verund Entsorgung investiert, etwa in Retentionsbodenfilter zur Behandlung belasteten Regenwassers und in Leitungen zum Klärwerk Waßmannsdorf.

(noch oben)


Max-Prüß-Medaille für F. Wolfgang Günthert – Ehrung eines herausragenden Wasserwirtschaftlers

Prof. Dr.-Ing. F. Wolfgang Günthert (63) ist neuer Träger der Max-Prüß-Medaille der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA). Die Vereinigung verlieh ihrem außerordentlich und vielfältig engagierten Mitglied diese Ehrung am 27. September 2011 im Rahmen ihrer Mitgliederversammlung in Berlin. Wolfgang Günthert ist eine zentrale Persönlichkeit in der DWA. Seine Verdienste liegen auf unterschiedlichen Feldern, darunter die federführende Erarbeitung technischer Regeln, eigene wissenschaftliche Forschung, Ausbildung von Studenten wie berufliche Aus- und Fortbildung und nicht zuletzt auch zahlreiche Leitungs- und Führungsaufgaben innerhalb der DWA. Ein ausdrückliches und langjähriges Ziel von Wolfgang Günthert war und ist es, junge Menschen für die Wasserwirtschaft zu begeistern und zu fördern.

Lesen Sie hier die gesamte Pressemeldung
http://de.dwa.de/pressemeldung-volltext/items/max-pruess-medaille-fuer-f-wolfgang-guenthert.html

(noch oben)


Ernst-Kuntze-Preis der DWA vergeben – DWA-Umweltpreis für Ekkehard Christoffels, Belobigung für Achim Höcherl

Den Ernst-Kuntze-Preis der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) erhielt in diesem Jahr Dr. Ekkehard Christoffels (56) vom Erftverband (Bergheim/Nordrhein-Westfalen). Eine Belobigung wurde Abwassermeister Achim Höcherl (40) ausgesprochen, der als Ausbilder auf den Kläranlagen der Bundesstadt Bonn beschäftigt ist. Die Vereinigung stiftete den Ernst-Kuntze-Preis in Anerkennung der großen Verdienste ihres langjährigen Präsidenten Ernst Kuntze und vergab ihn erstmals 1988. Er dient zur Förderung junger Wissenschaftler und Praktiker und wird für Arbeiten und Erfindungen, die zu praktischen Verbesserungen auf den Arbeitsgebieten der Vereinigung führen, verliehen. Dotiert ist der Ernst-Kuntze-Preis mit 5000 Euro.

Ekkehard Christoffels erhält den Preis für seine Arbeit „Eine Methode zur Erfassung der Abflusskomponenten des Landschaftswasserhaushaltes“. Sein Monitoringsystem zur Erfassung des Oberflächen- und des Bodenwasserabflusses liefert durch das Messsystem, das vom Preisträger erarbeitet und angewendet wurde, belastbare Messwerte. Mit diesem System wird ein erheblicher Fortschritt für die wasserwirtschaftlichen Praxis erreicht. Es hilft wesentlich, diffuse Stoffeinträge, zum Beispiel Stickstoff- und Phosphorausschwemmungen von landwirtschaftlich genutzten Flächen, in Gewässer zu bestimmen. Dies ist erheblich schwieriger, als etwa Stoffeinträge aus Punktquellen (Einleitungen über Rohre) festzustellen.

Achim Höcherl erhält die Belobigung für seinen „Ausbildungskasten Abwassertechnik für Kläranlagen“. Der Ausbildungskasten ist praxisnah und kann bei der Ausbildung des Kläranlagenpersonals mit großem Nutzen eingesetzt werden. In einem handlichen Kunststoffkoffer sind 51 magnetische Haftkarten (Format DIN A7), 40 Karteikarten (Spielkartengröße), ein USB-Stick mit rund 100 Fragen zur Abwassertechnik und drei Marker-Stifte eingebaut. Die Karteikarten sind maßgeschneidert für die Hosentaschen von Auszubildenden. So wird das schnelle, aber dafür häufigere Wiederholen zu Hause, in der Schule oder an der Arbeitsstelle unterstützt. Auf jeder Karteikarte ist auf der Vorderseite ein Bauwerk visualisiert, und auf der Rückseite befinden sich die wichtigsten technischen Informationen zu dem dargestellten Bauwerk.

(noch oben)


Huber Technology Prize 2012 ausgeschrieben

Die Huber Technology-Stiftung hat den dritten internationalen Huber Technology Prize ausgeschrieben. Gesucht werden von Studierenden und Doktoranden von Hochschulen im In- und Ausland vorzugsweise Ideen, Vorschläge oder Konzepte, die das Thema „Energie aus Abwasser“ in seiner Ganzheitlichkeit betrachten und somit auch die Wechselwirkungen zwischen Technik, Umwelt und Gesellschaft erfassen. Die Vorschläge sollten eine Umsetzbarkeit in die Praxis erkennen lassen und nach Möglichkeit dabei das Ziel einer gesetzlich vorgeschriebenen Abwasserreinigung nicht aus den Augen verlieren. Weitere Informationen und die Ausschreibungsunterlagen:

http://www.huber.de/ technologyprize.htm  

(noch oben)


DWA bezieht Position zu Energiefragen aus Sicht der Wasserwirtschaft – Enger Zusammenhang zwischen Energie- und Wasserwirtschaft

Die auf politischer Ebene beschlossene Energiewende führt zu einem grundlegenden Umbau der Energieversorgung und stellt große Anforderungen an die Gesellschaft. Die beabsichtigte stärkere Nutzung erneuerbarer Energien betrifft die Wasserwirtschaft in vielfacher Weise. Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA), die politisch und wirtschaftlich unabhängig ist, hat daher „Positionen zur Energie- und Wasserwirtschaft“ formuliert, die die Zusammenhänge zwischen diesen beiden Bereichen verdeutlichen. Die Wasserwirtschaft kann im Dialog mit der Energiewirtschaft wesentliche Beiträge zur Energiewende leisten.

Kernaussagen in Thesenform

Die wesentlichen Aussagen der DWA können in Form einfacher Thesen ausgedrückt werden: Die Energiewende braucht die Wasserwirtschaft – keine Energie ohne Wasser. Bei der Energiewende müssen auch wasserwirtschaftliche und ökologische Aspekte beachtet werden. Abwasseranlagen sind die größten Energieverbraucher in den Kommunen; hier ist es lohnend, Anstrengungen zur Erhöhung der Energieeffizienz zu unternehmen. Dass Wasserkraft Energiepotenziale bietet, liegt auf der Hand; aber auch die Abwasserentsorgung bietet Möglichkeiten zur Energieerzeugung, die ausgeschöpft werden sollten. In neue Energiekonzepte sollten die Standorte wasserwirtschaftlicher Anlagen eingebunden werden. Kläranlagen stehen als Standorte zur Gewinnung und Speicherung erneuerbarer Energie zur Verfügung. Zur Bewirtschaftung der Energiesysteme sollten Pumpspeicher stärker genutzt werden. Die Produktion von Biomasse muss wasserwirtschaftlich verträglich gestaltet werden.

Schwerpunkte des Handelns: Kühlwasser, Wasserkraft, Pumpspeicherwerke

Schwerpunkte des Handelns im Bereich der Wasserwirtschaft liegen bei der Steigerung der Effizienz und Implementierung neuer zusätzlicher Maßnahmen zur Energieerzeugung bei wasserwirtschaftlichen Anlagen, der Schaffung von Speicherkapazitäten für eine sichere Energieversorgung aus erneuerbaren Energien, der Erforschung und Entwicklung neuer Wege, insbesondere zur Energiespeicherung (zum Beispiel in Form von Methan, Methanol und Wasserstoff), der Einbindung der Standorte wasserwirtschaftlicher Anlagen in ein intelligentes, dezentral organisiertes Energiesystem. Bei der Nutzung nachwachsender Biomasse gibt es eine Konkurrenz um Flächen mit dem Pflanzenanbau zur Ernährung von Menschen und Tieren. Es gilt, den Eintrag schädlicher Stoffe in Boden, Grundwasser und Oberflächengewässer sowie Bodenerosion zu vermeiden.

Zahlen, Fakten, Daten

Wasserkraft erzeugt in Deutschland im Mittel mehr als 20 TWh pro Jahr; das entspricht der Leistung von etwa zwei großen Kraftwerken (T: Tera = Billion = 1012). Die Stromgewinnung durch Wasserkraft kann noch um etwa 4 bis 5 TWh pro Jahr ausgebaut werden.

Kläranlagen sind mit 4,2 TWh pro Jahr im kommunalen Bereich die größten Stromverbraucher. Derzeit wird ein Einsparpotenzial beim Stromverbrauch von bis zu 25 Prozent für realistisch gehalten.

Von den vorhandenen 10 000 Kläranlagen produzieren ca. 1000 Anlagen rund 1,1 TWh Strom pro Jahr aus Klär- und Faulgas. Insgesamt wird eine Erzeugung von 3 TWh pro Jahr angestrebt.

Das DWA-Positionspapier zur Energie- und Wasserwirtschaft wurde am 26. September 2011 im Rahmen einer Pressekonferenz in Berlin zur DWA-Bundestagung veröffentlicht. Am gleichen Tag soll dazu eine Podiumsdiskussion mit Abgeordneten aller Fraktionen des Bundestags sowie dem Präsidenten des Umweltbundesamts stattfinden (Maritim proArte Hotel, Friedrichstraße 151, 10117 Berlin). Das Positionspapier als PDF finden Sie hier:

(noch oben)


Absprachen bei Betonrohren – Bundeskartellamt verhängt Millionenbußen

Das Bundeskartellamt hat am 10. August 2011 Bußgelder in einer Gesamthöhe von 11,86 Millionen Euro gegen zwei Hersteller von Betonrohren und fünf verantwortliche Personen verhängt. Die Unternehmen hätten sich seit zumindest Anfang 2006 über Preise, Quoten und die Zuteilung einzelner Aufträge abgesprochen und den regionalen Markt für Betonrohre in ihrem gemeinsamen Vertriebsgebiet untereinander aufgeteilt. Gegen 13 weitere Hersteller von Betonrohren laufen ebenfalls Ermittlungen wegen des Verdachts auf Preisabsprachen. Das Bundeskartellamt hatte im Februar 2010 aufgrund von Hinweisen eines Wettbewerbers eine Durchsuchungsaktion an mehreren Standorten von Betonrohrherstellern durchgeführt. Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, sagte dazu: „Die Unternehmen haben den Wettbewerb auf dem Markt über viele Jahre systematisch beschränkt und damit hohe Schäden erzeugt. Zur Umsetzung des Kartells haben die Unternehmen einen besonders hohen Organisationsaufwand betrieben – unter anderem mit über 100 nachgewiesenen per-sönlichen Treffen zwischen Mitarbeitern der beiden Unternehmen.“ Die zumindest zwischen Januar 2006 bis zum Zeitpunkt der Durchsuchung des Bundeskartellamtes im Februar 2010 praktizierten Kartellabsprachen betrafen die Herstellung und den Vertrieb von Standardbauteilen (Rohre und Schächte) aus Beton für die Regen- und Schmutzwasserbeseitigung. In räumlicher Hinsicht bezog sich das Kartell im Wesentlichen auf das Gebiet der Bundesländer Niedersachsen, Bremen und Nordrhein- Westfalen sowie Randbereiche von Rheinland-Pfalz und Hessen. Die noch andauernden Ermittlungen des Bundeskartellamts gegen weitere Hersteller beziehen sich auf Märkte in der Mitte und im Norden Deutschlands, nicht aber auf die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und Saarland. Die Unternehmen, gegen die jetzt Bußen verhängt wurden, hatten nach Angaben des Bundeskartellamts zunächst Preisuntergrenzen (sogenannte Limitpreise) für sämtliche Standardbauteile vereinbart und Aufträge nach Quoten untereinander aufgeteilt. Bei regelmäßigen Treffen der Vertriebsleiter wurden die einzelnen Bauvorhaben anhand von Objektlisten konkret zugeteilt. Durch Vereinbarung der jeweiligen Rabattgestaltung bei Abgabe der Angebote wurde die Umsetzung der Marktaufteilung sichergestellt. Die Bußgelder waren zum Redaktionsschluss noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet. Mit einem der Unternehmen wurde eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung (Settlement) vereinbart. Beide Unternehmen haben bei der Aufklärung des Kartells mit dem Bundeskartellamt kooperiert, was entsprechend der Bonusregelung des Amtes zu einer Ermäßigung der Bußgelder geführt habe, so das Bundeskartellamt.

(noch oben)


Befristung des Wasserentnahmeentgelts in Nordrhein- Westfalen aufgehoben

Die vor gut einem Jahr beschlossene schrittweise Abschaffung des Wasserentnahmeentgelts in Nordrhein-Westfalen bis zum 31. Dezember 2018 wurde am 20. Juli 2011 vom Landtag aufgehoben. Die heutige nordrhein-westfälische Landesregierung möchte mit den Mitteln die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie konsequent umzusetzen. Künftig soll das Wasserentnahmeentgelt 4,5 Cent pro Kubikmeter betragen. Für Entnahmen zum Zwecke der Kühlwassernutzung oder Durchlaufkühlung sind reduzierte Entgeltsätze vorgesehen. Das entsprechende Gesetz wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV NRW), Nr. 18 vom 29. Juli 2011, Seite 390, veröffentlicht.

https://recht.nrw.de
www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/  

(noch oben)


Umweltinformationssystem Mecklenburg-Vorpommern Freigeschaltet

Am 9. August 2011 wurde das Umweltinformationssystem
(UIS) Mecklenburg-
Vorpommern freigeschaltet. Dieses Internet-
Portal vernetzt die Informationen
verschiedener Anbieter mit Bezug zur
Umwelt, zunächst vor allem aus dem behördlichen
Bereich, und erschließt sie
über einen zentralen Zugang.
www.uis-mv.de

(noch oben)


Studie von Universität Leipzig und HypoVereinsbank zur Rekommunalisierung

Die Universität Leipzig und die HypoVereinsbank haben am 8. Juli 2011 in Leipzig eine Studie zur Rekommunalisierung öffentlicher Dienstleistungen mit dem Titel „Renaissance der Kommunalwirtschaft – Rekommunalisierung öffentlicher Dienstleistungen“ vorgestellt. Gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum Öffentliche Wirtschaft und Daseinsvorsorge wurden alle Kommunen über 20 000 Einwohner angefragt. Als Ziel der Rekommunalisierung ehemals öffentlicher Leistungen identifiziert die Studie vor allem die Rückgewinnung des kommunalen Steuerungseinflusses. Dies erklärten etwa 50 Prozent der befragten Kommunen. Die Haushaltslage der Kommunen sei in Deutschland flächendeckend angespannt, weshalb Rekommunalisierung auch als Instrument der Haushaltssanierung im längeren Zeitverlauf ins Auge gefasst würde. Trotz angespannter Haushaltslage sei die Rückführung wichtiger Infrastrukturleistungen in kommunaler Regie derzeit eine bedeutende Option für die Gemeinden.

www.wifa.uni-leipzig.de/kompetenzzentrum

(noch oben)


Keine Wassergebühren für ein ehemaliges Rittergut

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat am 12. Juli 2011 die Klage eines Ehepaares, das Eigentümer von am Gut Sandfort (Osnabrück Voxtrup) gelegenen Flurstücken ist, gegen die Stadt Osnabrück verhandelt (Az. 1 A 85/11). Die Kläger machten Ansprüche auf unentgeltliche Abwasserabnahme gegen die Stadt und teilweise unentgeltliche Frischwasserbelieferung durch die Stadtwerke Osnabrück geltend. Sie hatten ihre Klage mit Verträgen aus 1906 bis 1909 begründet, in denen die Stadt Osnabrück dem ehemaligen Rittergutsbesitzer das Recht eingeräumt hatte, sein Abwasser in die Kanalisationsanlagen der Stadt einzuleiten und frisches Wasser aus der Rohrleitung der Stadt zu entnehmen. Im Gegenzug hatte der Rittergutsbesitzer der Stadt die Möglichkeit eingeräumt, auf seinen Grundstücken bestimmte Wasserrohrleitungen zu verlegen, Wasserwerksanlagen zu betreiben und Regenwasserkanäle zu unterhalten. Die Rechte zugunsten der Stadt und der Stadtwerke sind seitdem im Grundbuch eingetragen und werden auch bis heute von der Stadt sowie den Stadtwerken wahrgenommen. Die Stadtwerke Osnabrück haben in der mündlichen Verhandlung unter Widerrufsvorbehalt erklärt, die Kläger jährlich kostenlos mit einer Frischwassermenge von 500 m³ pro Jahr zu beliefern und sie darüber hinaus von ihren Abwassergebühren freizustellen. Im Gegenzug behält insbesondere die Stadtwerke Osnabrück AG die Möglichkeit, die Flächen der Kläger zur städtischen Wasserversorgung weiterhin zu nutzen; aus diesem Wasservorkommen wird ein relevanter Anteil der Osnabrücker Trinkwasserversorgung sichergestellt.

(noch oben)


Pilotanlagen zum Phosphor- Recycling in Neuburg

Eine Pilotanlage zum Phosphor-Recycling wurde am 12. Mai 2011 auf der Kläranlage der Stadt Neuburg an der Donau (Bayern) in Betrieb genommen. Die technisch-wissenschaftliche Koordination des Projekts, das im Frühjahr 2010 startete, liegt in Händen des Kompetenzzentrums für Materialfeuchte (CMM) am Karlsruher Institut für Technologie (KIT). Ziel des Projekts ist es, Phosphor aus Abwasser rückzugewinnen und einen Rohphosphat- Ersatzstoff zu erzeugen. Bei dem in Neuburg angewandten und vom KIT entwickelten P-Roc-Verfahren (phosphorus recovery from waste and process water by crystallisation) wird gelöstes Phosphat durch Kristallisation an Calcium- Silicat-Hydrat-Phasen (CSH) zurückgewonnen. Das erhaltene Produkt sei pflanzenverfügbar und könne ohne weitere Aufbereitung als Düngemittel eingesetzt werden. Kooperationspartner im Projekt sind auch die Firma Cirkel aus Rheine und die HeidelbergCement AG. Die Pilotphase in Neuburg soll in etwa einem halben Jahr abgeschlossen sein. Danach soll eine Evaluierung erfolgen, die auch Aufschluss geben soll über die Effizienz und Wirtschaftlichkeit des Verfahrens.

www.cmm.kit.edu/297_325.php  

(noch oben)


PILLS-Kläranlage in Gelsenkirchen an den Start gegangen

Die Spezialkläranlage, die am Marienhospital im Rahmen des EU-Projekts „PILLS“ (Pharmaceutical Input and Elimination from Local Sources) entstanden ist, wurde am 22. Juli 2011 offiziell in Betrieb genommen. Dr. Jochen Stemplewski (Vorstandsvorsitzender der Emschergenossenschaft), Peter Weingarten (Geschäftsführer des Marienhospitals), Udo Paschedag (Staatssekretär im nordrhein- westfälischen Umweltministerium) und Gelsenkirchens Oberbürgermeister Frank Baranowski gaben den Startschuss für das nach eigenen Angaben „europaweit einmalige Klärwerk“, das künftig die Krankenhaus-Abwässer von Spurenstoffen befreien soll. Die Kläranlage verfügt neben einer mechanischen und biologischen Klärung über weitergehende Reinigungsstufen wie Membranfiltration, Ozonung und Aktivkohlefiltration. Im Marienhospital mit seinen rund 560 Planbetten, rund 75 000 Patienten pro Jahr und 1200 Mitarbeitern fallen pro Tag rund 200 Kubikmeter Abwässer an. Die PILLS-Kläranlage ist auf einem rund 250 Quadratmeter großen Grundstück errichtet worden, das vom Gelsenkirchener Marienhospital zur Verfügung gestellt wurde. Die Projektkosten betragen rund zwei Millionen Euro.

www.pills-project.eu

(noch oben)


Oberflächengewässerverordnung verkündet

Die „Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer
(Oberflächengewässerverordnung
– OgewV)“ wurde am 25. Juli
2011 im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 37,
Seite 1429-1469 veröffentlicht. Die Verordnung
ist am 26. Juli 2011 in Kraft getreten.
www.bgbl.de, dort: Bürgerzugang
www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/
ogewv/gesamt.pdf

(noch oben)


Altmedikamente in den Hausmüll

„Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit für eine bundeseinheitliche Regelung zur Entsorgung von Altmedikamenten. Die Entsorgung über den Restmüll stellt einen sicheren Entsorgungsweg für diese Abfälle dar.“ Dies ist der Schlusssatz der Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen zur Entsorgung von Altmedikamenten (Bundestags- Drucksache 17/6708). Und weiter vorne in der Antwort: „Nach Auffassung der Bundesregierung entstehen durch die Entsorgung von Medikamen-ten über den Hausmüll für Menschen (auch Kinder) keinerlei über das normale Lebensrisiko hinausgehende Risiken. Für die Umwelt bestehen aus Sicht der Bundesregierung ebenfalls keine Bedenken, da Siedlungsabfälle seit dem 1. Juni 2005 nur noch nach thermischer oder mechanisch biologischer Vorbehandlung abgelagert werden dürfen. … Auch auf Deponien bestehen durch Ablagerung von Medikamentenresten im Hinblick auf das Grundwasser keine Gefahren mehr. Aufwendige Deponieabdichtungssysteme und Sickerwassererfassungen sorgen dafür, dass Schadstoffe aufgehalten werden, sollten sich diese trotz der Vorbehandlungsmaßnahmen noch in den abgelagerten Abfällen befinden.“

http://dip21.bundestag.de/dip21/ btd/17/067/1706708.pdf  

(noch oben)


EIB finanziert Emscher-Umbau mit 450 Millionen Euro

Für den Emscher-Umbau stellt die Europäische Investitionsbank (EIB) einen Darlehensrahmen in Höhe von 450 Millionen Euro zur Verfügung. EIB und Emschergenossenschaft, Betreiberin des Entwicklungsvorhabens, haben den Finanzierungsvertrag am 20. Juli 2011 in Essen unterzeichnet. Mit dem Festzinsdarlehen über eine Laufzeit von bis zu 45 Jahren kofinanziert die Förderbank der Europäischen Union eines der aufwendigsten Stadt- und Regionalentwicklungsprojekte Deutschlands. Die Emscher und ihre Nebenläufe wurden über Jahrzehnte als offenes Abwassersystem genutzt. Künftig wird das Abwasser unterirdisch und in geschlossenen Kanälen abgeleitet. Auf diese Weise können der Fluss und seine Nebenläufe wieder naturnah gestaltet werden. Der jetzt von Emschergenossenschaft und EIB unterzeichnete Darlehensvertrag bezieht sich auf das Kernstück des umfangreichen Infrastrukturvorhabens, den Abwasserkanal Emscher. Über eine Strecke von 51 Kilometern, von Dortmund-Deusen bis zur Emschermündung in Dinslaken, wird in bis zu 40 Metern Tiefe ein neues Abwassersystem entstehen. Der Vertrag mit der EIB bedeutet für die Emschergenossenschaft neben der Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen das zweite Standbein der Finanzierung des Emscher- Umbaus.

www.emschergenossenschaft.de
www.abwasserkanal-emscher.de

(noch oben)


Phosphat-Dünger aus Klärschlamm nach dem Mephrec®-Verfahren zum Inverkehrbringen genehmigt

Mit einer Machbarkeitsstudie zur Anwendung des Mephrec®-Verfahrens bei der Klärschlamm-Verwertung im Klärwerk 1 der Stadt Nürnberg konnte nachgewiesen werden, dass sich die bisherige kostenintensive Entsorgung des anfallenden Klärschlamms durch seine Verwertung im Klärwerk selbst wirkungsvoll ersetzen lässt. Die Wirtschaftlichkeit des Verfahrens wird dabei bereits durch die Einsparung der Klärschlamm- Entsorgungskosten und durch die Erlöse aus der Eigenstromerzeugung getragen. Zusätzliche Erlöse sollen aus dem Verkauf der erzeugten Phosphat- Schlacke erwirtschaftet werden (vgl. KA 9/2010, S. 902–915). Die hierzu erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen wurden jetzt durch die Thüringer Landesstelle für Landwirtschaft TLL Jena mit einer Konformitätsbescheinigung bestätigt. Dabei wird die Schmelzvergasung gleichgesetzt dem Prozess der Verbrennung von Klärschlamm entsprechend Düngemittel verordnung, Anlage 2, Punkt 6.2.1. Das als „Phosphat-Dünger aus der Hochtemperatur-Schmelzbehandlung von Klärschlamm nach dem Mephrec®-Ver fahren“ bezeichnete Produkt besteht aus 90 % Asche aus der Verbrennung von Klärschlamm (Abwasser einer kommunalen Kläranlage entsprechend AbfKlärV) unter Zusatz von 10 % Kalkstein zur Steuerung der Schlackenzusammensetzung. Das Produkt ist beim Inverkehrbringen mit einer entsprechenden Warendeklaration zu kennzeichnen. Als Nebenbestimmung ist zu beachten, dass die zur Konformitätsbescheinigung herangezogenen Laborergebnisse der TLL Jena nach Inbetriebnahme der zu errichtenden Demo-Anlage und vor dem erstmaligen Inverkehrbringen im Sinnedes § 2 Punkt 10 Düngegesetz (DüG) abschließend zu bewerten sind. Dazu sind die Untersuchungsergebnisse des produzierten Düngemittels der TLL Jena bzw. der für Nürnberg zuständigen DVK-Stelle (Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Freising) vorzulegen.

(noch oben)


Änderung der Deponieverordnung

Die Bundesregierung hat eine „Erste Verordnung
zur Änderung der Deponieverordnung“
erlassen (Bundestags-Drucksache
17/6641). Sie enthalte unter anderem
eine „Gleichwertigkeitsklausel für
Erzeugnisse für Deponieabdichtungssysteme
aus anderen Mitgliedsstaaten“ der
EU. Mit der Aufnahme dieser Klausel in
die Deponieverordnung reagiert die Regierung
auf eine Stellungnahme der EUKommission,
„um den Anforderungen
des Binnenmarkts und der Warenverkehrsfreiheit
zu entsprechen“.
http://dipbt.bundestag.de/dip21/
btd/17/066/1706641.pdf

(noch oben)


Bundeskartellamt beurteilt Rekommunalisierung nicht immer positiv

Das Bundeskartellamt steht Tendenzen zur Rekommunalisierung von Aufgaben der Daseinsvorsorge kritisch gegenüber. Wie es in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (Bundestags-Drucksache 17/6640) vorgelegten Tätigkeitsbericht des Amts für die Jahre 2009 und 2010 heißt, müsse ein zunehmendes wirtschaftliches Engagement der öffentlichen Hand hinterfragt werden. „Sofern einzelne Leistungen grundsätzlich auch von privaten Anbietern erbracht werden können oder bereits durchgeführt werden, müssen die Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmer einheitlich sein und auch die Kommunen müssen sich im Wettbewerb mit der privaten Konkurrenz behaupten. Nur unter diesen Voraussetzungen können durch eine stärkere kommunale Betätigung weitere Effizienzen, Kosteneinsparungen und Qualitätsverbesserungen erzielt werden“, heißt es in dem Bericht. Die Auswirkungen einer Rekommunalisierung werden je nach Wirtschaftsbereich unterschiedlich bewertet. So könne kommunales Engagement im Bereich der Energieerzeugung wettbewerbsbelebend wirken, schreibt das Kartellamt. Dagegen sei eine Rekommunalisierung der Energienetze „wettbewerblich nicht unproblematisch“. Es drohe die Gefahr einer Zersplitterung, die sich nachteilig für neue Stromanbieter und die Verbraucher auswirken könne. Bei einer Rekommunalisierung der Wasserversorgung sieht das Kartellamt in vielen Fällen „Fluchtgedanken“, um einer kartellrechtlichen Überprüfung der Wasserpreise durch einen Wechsel in das Gebührenrecht zu entgehen. Auch im Bereich der Entsorgungswirtschaft sieht das Bundeskartellamt angesichts der gesetzlichen Ausgestaltung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts die „Gefahr einer wettbewerblich problematischen Privilegierung der Kommunen“. Das Handelsblatt zitierte den Präsidenten des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, bei der Vorstellung des Tätigkeitsberichts so: „Der Wasserbereich ist aus meiner Sicht eines der letzten großen Monopole“, während die Financial Times Deutschland Mundt statt „Wasserbereich“ „Wasserversorgung“ sagen ließ. Nach einer Meldung der Nachrichtenagentur Reuters soll Mundt noch hinzugefügt haben: „Ich glaube schon, dass es staatliche Stellen geben sollte, die ganz konkret in diesen Bereich hinsehen.“ http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/066/1706640.pdf
www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/ publikationen/Taetigkeitsbericht.php  

(noch oben)


OOWV: Anklage gegen frühere Verantwortliche erhoben

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat gegen zwei Verantwortliche des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes (OOWV) Anklage wegen Untreue erhoben. Dem ehemaligen Verbandsvorsteher des OOWV, einem ehemaligen Bundesminister, und dem damaligen Geschäftsführer des OOWV wird vorgeworfen, im November 2007 die Bezahlung einer Rechnung der Gaststätte „Altes Zollhaus“ in Varel über 8000 Euro von einem Konto des OOWV veranlasst zu haben. Dazu war die Rechnung in vier Einzelbeträge geteilt und als Bewirtungskosten anlässlich von Anliegerfeiern bei Baumaßnahmen des OOWV deklariert worden. Tatsächlich war die Rechnung bei der Silberhochzeitsfeier des Verbandsvorstehers im September 2007 entstanden. Während der Verbandsversammlung am 10. Dezember 2009 soll der Verbandsvorsteher wahrheitswidrig erklärt haben, die Rechnungen seien tatsächlich bei Anliegerfeiern entstanden und die Bewirtung der Anlieger zur Verbesserung der Akzeptanz der Anlieger mit den Bauarbeiten notwendig gewesen. Dadurch soll er für sich und den Mitangeklagten die Entlastung durch die Verbandsversammlung erreicht haben.
Ferner wird den Beteiligten vorgeworfen, im gemeinsamen vertragswidrigen Zusammenwirken das Jahresgehalt des mitangeklagten Geschäftsführers mit Wirkung ab August 2008 rechtswidrig um jährlich 43 000 Euro erhöht zu haben. Schließlich soll der Geschäftsführer gesetzeswidrig entgegen den Vorgaben des geltenden öffentlichen Dienstrechtes (BAT bzw. TVöD) den Mitarbeitern ungerechtfertigte Sonderzahlungen für die Jahre 2007 und 2008 in Höhe von mehr als 1,28 Millionen Euro ausgezahlt haben. Die Anklage ist zur Großen Strafkammer des Landgerichtes Oldenburg erhoben worden. Die Strafkammer hat noch nicht über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden. Ein Hauptverhandlungstermin steht noch nicht fest.

(noch oben)


Uran-Anreicherung durch Düngemittel unbestätigt

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über durch Düngemittel verursachte Urangehalte im Grundwasser vor. Sie geht aber von einem durchschnittlichen Urangehalt im Oberboden landwirtschaftlicher Nutzflächen von 0,59 Milligramm Uran je Kilogramm aus. Das geht aus einer Antwort (Bundestags-Drucksache 17/6019) an die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Die hatte in einer Kleinen Anfrage eine Einschätzung darüber gefordert, wie hoch die Gefahr sei, dass die Einhaltung des Trinkwasser-Grenzwertes für Uran durch das Ausbringen von Phosphatdünger in der Landwirtschaft gefährdet wird. Phosphat ist ein Grundstoff in der Düngemittelproduktion und kommt mit 8 bis 220 Milligramm Uran je abgebautem Kilogramm in natürlichen Lagerstätten vor.
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/060/1706019.pdf

(noch oben)


20 Jahre Deutsche -Bundesstiftung Umwelt

„Die Bundesstiftung agiert mit Weitblick seit 20 Jahren und hilft anderen, über den eigenen Tellerrand zu blicken. Aber mit 20 Jahren ist das Arbeitspensum noch nicht erfüllt. Machen Sie weiter: nicht konfrontativ, sondern nachhaltig fördernd.“ Mit diesen Worten würdigte am 24. Mai 2011 in Berlin Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel die Arbeit der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU, Osnabrück). Aus Anlass ihres 20-jährigen Bestehens hatte die größte Umweltstiftung der Welt zu einem Festakt ins dbb forum eingeladen. Rund 400 Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Umweltschutz würdigten den runden DBU-Geburtstag, darunter Bundespräsident a. D. Prof. Dr. Horst Köhler, Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen, der SPD-Vorsitzende und ehemalige Bundesumweltminister Sigmar Gabriel und der Präsident der Fraunhofer-Gesellschaft, Prof. Dr. Hans-Jörg Bullinger. Auch die „geistigen Väter“ der DBU, Bundesfinanzminister a. D. Dr. Theo Waigel und Bundesbankpräsident i. R. Prof. Dr. Hans Tietmeyer, nahmen an dem Festakt teil. In ihrer Arbeit habe die DBU vor allem in den neuen Bundesländern eine „besondere Rolle“ gespielt, in der „marode Industrien und verseuchte Flüsse Sinnbild eines ruinösen Umgangs mit den eigenen Lebensgrundlagen“ gewesen seien, so Merkel.
Die DBU nahm am 1. März 1991 ihre Arbeit auf. Sitz der Geschäftsstelle ist Osnabrück. Das Stiftungskapital stammt aus der Privatisierung der Salzgitter AG: damals 1,28 Milliarden Euro, heute 1,9 Milliarden Euro. Die DBU fördert die Kreativität kleiner und mittlerer Unternehmen bei der praktischen Lösung von Umweltproblemen und gibt Anreize für ökologische Innovationen. Sie setzt durch die Förderung umweltfreundlicher Produktionsverfahren auf den vorbeugenden, integrierten Umweltschutz und unterstützt den Austausch von Umweltwissen zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und anderen Stellen. Bisher wurden 7900 modellhafte, umweltentlastende und innovative Projekte mit 1,4 Milliarden Euro in Umwelttechnik, -forschung, -kommunikation sowie Natur- und Kulturgüterschutz gefördert.

(noch oben)


Woche der Umwelt 2012 im Schloss Bellevue

Am 5. und 6. Juni 2012 findet im Schloss Bellevue, dem Berliner Amtssitz des Bundespräsidenten, zum vierten Mal die „Woche der Umwelt“ statt. Rund 170 Unternehmen, Forschungsinstitute, Vereine und Verbände werden in der zweitägigen Leistungsschau im Park von Schloss Bellevue innovative Umweltprojekte präsentieren. Bis zum 30. September 2011 können sich Interessenten für eine Beteiligung an der Ausstellung bewerben:
www.woche-der-umwelt.de

(noch oben)


Karl-Imhoff-Preis der DWA ausgeschrieben

Die DWA hat den Karl-Imhoff-Preis als DWA-Umweltpreis ausgeschrieben. Der Preis wird aufgrund von Bewerbungen verliehen, die Preisverleihung erfolgt im Rahmen der DWA-Bundestagung im September 2012 in Magdeburg. Bewerbungen werden bis zum 31. August 2011 von der Bundesgeschäftsstelle der DWA angenommen. Der Karl-Imhoff-Preis dient der Förderung wissenschaftlicher Arbeiten auf den Arbeitsgebieten der Vereinigung und wird für hervorragende Forschungsarbeiten, Dissertationen oder Prüfungsarbeiten vergeben. Er ist mit 10 000 Euro dotiert. Außerdem können Belobigungen ausgesprochen werden.
Der Preis wurde von der damaligen Abwassertechnischen Vereinigung (ATV) im Jahr 1956 ins Leben gerufen. Dr.-Ing. Karl Imhoff (1876-1965) war ein Ingenieur und Pionier der Abwassertechnik, die er jahrzehntelang prägte. Bis 1934 war er Geschäftsführer des Ruhrverbands. Nach ihm sind das Imhoff-Becken und der Imhoff-Trichter benannt. Die DWA will mit dem Karl-Imhoff-Preis die großen Verdienste, die sich der Namensgeber um die deutsche und internationale Wasser- und Abwasserwirtschaft erworben hat, würdigen sowie damit zur bleibenden Erinnerung an sein Wirken beitragen.
Bewerbungen sind an die Bundesgeschäftsstelle in Hennef zu richten. Beizufügen sind in sechsfacher Ausfertigung:
• Angaben über Name, Geburtsdatum, Ausbildungsgang (Lebenslauf) und Anschrift des Bewerbers,
• die der Bewerbung zugrunde liegende Arbeit,
• eine Versicherung an Eides Statt, dass die eingereichte Arbeit von dem Bewerber selbst angefertigt ist,
• Kurzfassung/Zusammenfassung.
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Elke Uhe, Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef; Tel. (0 22 42) 872-238
Fax (0 22 42) 872-135
E-Mail: uhe@dwa.de
www.dwa.de
dort: Wir über uns, Ehrungen und Auszeichnungen

(noch oben)


Mecklenburg-Vorpommern: doppelte Förderhöhe für Kleinkläranlagen läuft aus

Das im Jahr 2009 für Mecklenburg-Vorpommern aufgelegte Programm zur Verdoppelung der Förderhöhe bei Kleinkläranlagen (KKA) befindet sich kurz vor dem Abschluss. Alle 2009 beantragten KKA müssen in diesem Jahr fertiggestellt werden, wenn die erhöhte Förderung in Anspruch genommen werden soll. Gegenwärtig sind von den rund 14 000 im Jahr 2009 gestellten Anträgen fast alle bewilligt. Für über 8000 Kleinkläranlagen konnten bis zum Mai 2011 die Zahlungen erfolgen, das heißt, diese Anlagen sind fertiggestellt. Somit sind in dem Bundesland in der zweiten Jahreshälfte noch rund 6000 KKA zu errichten.
Derzeit existieren im Land etwa 67 200 Kleinkläranlagen für Wohngebäude, darunter rund 30 800 mit der vorgeschriebenen gezielten biologischen Behandlung. Dazu kommen etwa 11 200 abflusslose Abwassersammelgruben. Gemessen an der Anzahl der langfristig verbleibenden Kleinkläranlagen (61 300) verfügt damit rund die Hälfte der Anlagen noch nicht über die erforderliche Abwasserreinigung. Berücksichtigt man den derzeitigen Bestandsschutz von normgerechten Untergrundverrieselungsanlagen während der Geltungsdauer der wasserrechtlichen Erlaubnis, besteht gegenwärtig ein unmittelbarer Handlungsbedarf bei immerhin noch ca. 19 400 Grundstücken. Weitere 11 000 kommen dann nach Angaben des Umweltministeriums im Laufe der Jahre, nach Auslaufen der Erlaubnisse, hinzu. Noch bis 2013 stehen hierfür, wenn auch nicht mehr in doppelter Höhe, Fördermittel bereit.

(noch oben)


Kleingärten als rechtsfreie Räume?

„Kleingärten sind keine rechtsfreien Räume.“ Dieser Satz ist Teil einer der vielen Stellungnahmen des Umweltministers von Mecklenburg-Vorpommern, Till Backhaus (SPD), gegenüber Kleingärtnern und ihren Organisationen, die sich in dem Land seit geraumer Zeit gegen eine Abwasserbehandlung nach den üblichen technischen Regeln sträuben. Backhaus hat nach eigenen Angaben in diesem Frühjahr 14 Kleingartenanlagen besucht. Es geht nicht um die Grundsatzdiskussion, ob Abwasser behandelt werden müsse. Es müssen endlich über das Wie geredet werden. Die gesetzliche Pflicht der Kleingärtner zur Abwasserbehandlung sei sowohl im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes wie im Landeswassergesetz nachzulesen. Am 18. Juni 2011 war eigens eine außerordentliche Delegiertenversammlung des Landesverbands der Gartenfreunde in Schwerin einberufen worden, auf der Backhaus sprach. Bereits im Mai 2011 hatte der Landeskleingartenverband eine Petition an den Landtag übergeben. Am 14. April hatten sich alle Fraktionen des Landtags für eine geordnete Abwasserbeseitigung in Kleingartenanlagen ausgesprochen (Landtags-Drucksachen 5/4260 und 5/4285, Beschlussprotokoll über die 121. Sitzung des Landtages). Der Auszug des Plenarprotokolls zum Thema umfasst 50 Druckseiten. Der Minister hat die Unteren Wasserbehörden aufgefordert, sich verstärkt mit dem Problem der Abwasserbeseitigung in Kleingärten zu befassen und die Kleingartenvereine bei der Suche nach praktikablen Lösungen aktiv zu unterstützen.
www.landtag-mv.de/site/3_4_6/6.html

(noch oben)


EU-Kommission fordert Italien zur Einhaltung der EU-Abwasservorschriften auf

Die EU-Kommission hat Italien aufgefordert, die ordnungsgemäße Behandlung des Abwassers aus Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern sicherzustellen, das in empfindliche Gebiete eingeleitet wird. Das Fehlen ausreichender Abwassersammel- und -behandlungssysteme, die seit 1998 in Betrieb sein sollten, sei eine Gefahr für die menschliche Gesundheit sowie für die Binnengewässer und die Meeresumwelt. Da Italien nur langsame Fortschritte macht, hat die Kommission auf Empfehlung von EU-Umweltkommissar Janez Potočnik im Mai 2011 eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt. Sollte Italien seinen Verpflichtungen nicht innerhalb von zwei Monaten nachkommen, kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen.

(noch oben)


Gute Entwicklung bei der IFAT ENTSORGA 2012

Ein Jahr vor der IFAT ENTSORGA, die vom 7. bis 11. Mai 2012 auf dem Gelände der Neuen Messe München stattfindet, zeichnet sich nach Angaben der Messegesellschaft eine deutlich höhere Ausstellungsbeteiligung als bei der Vorveranstaltung ab: „Die Zwischenbilanz der IFAT ENTSORGA übertrifft deutlich unsere Erwartungen. Die Ausstellerresonanz ist mehr als positiv“, so Eugen Egetenmeir, Geschäftsführer der Messe München. „Voraussichtlich werden wir zur IFAT ENTSORGA 2012 erstmals alle Hallen des Messegeländes belegen. Darüber hinaus ist auch im Freigelände eine höhere Nachfrage nach Ausstellungsfläche zu erwarten.“ Zur vergangenen Veranstaltung der weltweit wichtigsten Fachmesse für Innovationen und Dienstleistungen in den Bereichen Wasser-, Abwasser-, Abfall- und Rohstoffwirtschaft im Jahr 2010 kamen insgesamt 2730 Aussteller aus 49 Ländern und fast 110 000 Besucher aus 186 Ländern. Interessierte Unternehmen können sich nach wie vor als Aussteller anmelden:
www.ifat.de/de/Aussteller/Onlineanmeldung

(noch oben)


EU-Umweltausschuss für Verbot von Phosphat in Wasch- und Geschirrspülmitteln

Das für den 1. Januar 2013 vorgeschlagene Verbot von Phosphat in Haushaltswaschmitteln sollte ab 2015 auf Geschirrspülmittel ausgeweitet werden. Das ergab eine Abstimmung im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments am 15. Juni 2011. Nach dem Willen des Ausschusses sollen ab dem 1. Januar 2013 Phosphorverbindungen nicht mehr als 0,5 g pro Waschmitteldosis, entsprechend einer normalen Waschmaschinenfüllung, ausmachen. Der Umweltausschuss beschloss weiter, dass die EU-Kommission bis Ende 2016 ein Verbot von Phosphorverbindungen auch in Industriewaschmitteln bewerten möge, ebenso wie an eine weitere Senkung des Grenzwerts für Haushaltswasch- und Geschirrspülmittel zu denken. Der Bericht, den der Ausschuss mit 48 gegen 8 Stimmen angenommen hat steht im Internet zum Download bereit [Dokument PR857940DE vom 30. März 2011]:
www.europarl.europa.eu/meetdocs/2009_2014/documents/envi/pr/857/857940/857940de.pdf

(noch oben)


USA: Betreiber von Abwasseranlagen zu 21 Monaten Gefängnis verurteilt

In Louisiana, USA, ist am 9. Juni 2011 der 58-jährige Jeffrey Pruett, Inhaber von zwei Unternehmen, die Abwasseranlagen betreiben, zu 21 Monaten Gefängnis und einer Geldstrafe von 310 000 US-Dollar verurteilt worden. Pruett und die Unternehmen, für die er verantwortlich war, die Louisiana Land & Water Company und die LWC Management Company, haben gegen geltendes Recht, den Clean Water Act, verstoßen und damit, so das Gericht, das Trinkwasser und die Gesundheit der Anwohner gefährdet. Durch schlechte Betriebsführung sei es zum Aufstau von Abwasser in Privathäusern gekommen, betriebliche Dokumentationen seien nicht ordentlich geführt, Schadstoffe gesetzwidrig beseitigt und Abwasseranlagen nicht sachgemäß betrieben und unterhalten worden. Beispielsweise sei Abwasser in Straßengräben geleitet worden. Trinkwasser aus den Wasserhähnen sei verunreinigt gewesen. Die Verstöße wurden als schwere Straftaten eingestuft.
www.epa.gov/compliance/criminal/index.html

(noch oben)


Oberverwaltungsgericht Münster zur Gebührenerhebung durch Dritte

Das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster hat in einem Beschluss vom 15. April 2011 (Az. 9 A 2260/09) die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil zugelassen und die Gebührenerhebung durch Dritte grundsätzlich in Frage gestellt. Das Gericht führt in dem Zulassungsbeschluss aus, dass ungeachtet der Frage, ob einem Schreiben (im betrachteten Fall einer Stadtwerke GmbH) aus Empfängersicht hinreichend deutlich zu entnehmen war, dass es auch einen Abwassergebührenbescheid des Bürgermeisters der beklagten Stadt enthält, die Festsetzung der Gebühr jedenfalls deshalb überwiegend rechtlichen Bedenken begegnet, weil der Erlass eines Abgabenbescheides durch eine Person des Privatrechts (hier: der Stadtwerke GmbH) nur auf der Grundlage eines Gesetzes im formellen Sinne zulässig sein dürfte. Die Regelung allein kraft einer Regelung in der kommunalen Gebührensatzung reiche nicht aus. Nach Einschätzung des nordrhein-westfälischen Städte- und Gemeindebunds würde sich im Hinblick auf die Gebührenerhebung für das Jahr 2012 nur dann kein Prozessrisiko ergeben, wenn die Stadt/Gemeinde die Gebühren wieder komplett selbst erhebt.
www.nrwe.de
www.kommunen-in-nrw.de

(noch oben)


Kommission fordert zwölf Mitgliedstaaten zur Umsetzung von EU-Vorschriften auf

Die EU-Kommission hat zwölf Mitgliedstaaten laut einer Pressemitteilung vom 16. Juni 2011 eine Frist von zwei Monaten für die Umsetzung von EU-Vorschriften über strafrechtliche Sanktionen bei Meeresverschmutzung und anderen Umweltdelikten gesetzt. Die Richtlinie 2008/99/EG über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt hätte spätestens am 26. Dezember 2010 in nationales Recht umgesetzt sein müssen. Zehn Mitgliedstaaten – Deutschland, Griechenland, Italien, Litauen, Malta, Portugal, Rumänien, Slowenien, Tschechische Republik und Zypern – sind dieser Aufforderung bislang allerdings nicht nachgekommen. Darüber hinaus haben acht Mitgliedstaaten – Finnland, Griechenland, Italien, Litauen, Portugal, Rumänien, Slowakei und die Tschechische Republik – einzelne Vorschriften im Zusammenhang mit der Meeresverschmutzung durch Schiffe nicht oder nur unkorrekt übernommen. Die Richtlinie 2009/123/EG hätte spätestens am 16. November 2010 umgesetzt sein sollen. Wenn die betreffenden Mitgliedstaaten die Umsetzungsmaßnahmen nicht innerhalb von zwei Monaten mitteilen, kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen.

(noch oben)


Wasser und EHEC

Kommen EHEC im Abwasser vor? Gibt es ein Risiko, wenn Bioabfälle in Biogasanlagen verarbeitet werden und dann die Gärreste wieder auf die Felder kommen? Zu solchen und weiteren Fragen äußert sich das Umweltbundesamt im Internet in einem siebenseitigen Papier mit dem Titel „Häufig gestellte Fragen zu EHEC im Trink- und Badebeckenwasser sowie zur Nachweismethode“.
www.uba.de/gesundheit/publikationen/faq_ehec.pdf

(noch oben)


Nordrhein-Westfalen: Neuer Erlass zu Dichtheitsprüfungen

Das nordrhein-westfälische Umweltministerium hat am 17. Juni 2011 einen Erlass zu Dichtheitsprüfungen von privaten Abwasserkanälen veröffentlicht. Das Umweltministerium stellt unter anderem klar, dass Bagatellschäden nicht saniert werden müssen. Dazu zählen zum Beispiel feine Risse an der Oberseite der Abwasserleitung.
Die Entscheidung, ob und wann eine Sanierung erforderlich ist, trifft – vorbehaltlich wasser- und bodenschutzrechtlicher Entscheidungen der zuständigen Ordnungsbehörden – die Gemeinde. Dabei kann eine Orientierung an der zu erwartenden Neufassung der DIN 1986-30 hilfreich sein, so das Ministerium. Schwere Schäden müssen danach innerhalb von sechs Monaten repariert werden, mittelschwere Schäden nach Möglichkeit innerhalb von fünf Jahren.
Zudem erlaubt der Erlass die optische Inspektion und die vielfach kostengünstigere Wasserstandsfüllprüfung zum Nachweis der Dichtheit. Durch eine Muster-Dichtheitsbescheinigung wird sichergestellt, so das Umweltministerium, „dass Bürgerinnen und Bürger, die Kommunen und die Unternehmen, die die Kanäle prüfen, einander auf Augenhöhe begegnen.“ Mit den kommunalen Spitzenverbänden soll eine Mustersatzung aktualisiert werden, die es den Kommunen erleichtert, passende und leicht verständliche Regelungen zu finden.
Laut Landeswassergesetz müssen Abwasserleitungen grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2015 sowie beim Neubau auf Dichtheit geprüft werden, in Wasserschutzgebieten bereits früher. Abweichend davon können die Kommunen außerhalb von Wasserschutzgebieten durch Satzungen andere Fristen festlegen und diese an die Untersuchung der öffentlichen Kanäle koppeln, damit ist eine Verlängerung bis spätestens Ende 2023 möglich.
Eine neue Internetseite im Auftrag des Umweltministeriums informiert Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen sowie Kommunen über alle wichtigen Fragen zur Dichtheitsprüfung:
www.buergerinfo-abwasser.de
Liste mit Sachverständigen, die die Dichtheitsprüfungen durchführen können:
www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.htm
Weitere Informationen:
www.umwelt.nrw.de/umwelt/wasser/abwasser/priv_abwasserbehandlungsanlagen/index.php

(noch oben)


Bundesrat: Neuordnung des Abfallrechts bedarf der Nachbesserung

Der Bundesrat sieht in dem Gesetzentwurf, mit dem die Bundesregierung die Europäische Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht umsetzen und das deutsche Abfallrecht fortentwickeln will, erheblichen Nachbesserungsbedarf. In seiner umfang- und detailreichen Stellungnahme vom 27. Mai 2011 [Bundesrats-Drucksache 216/11 (Beschluss)] mahnt er neben redaktionellen, klarstellenden und konkretisierenden Änderungen in mehreren Punkten auch die Einhaltung Europäischen Rechts an.
Zudem wollen die Länder gewerbliche Sammlungen von Abfällen auf Fälle beschränken, in denen private Haushalte ihren verwertbaren Müll auf freiwilliger Basis ohne dauerhafte vertragliche Bindung unentgeltlich zur Verfügung stellen. Sie befürchten, dass ansonsten die Überlassungspflichten an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nahezu vollständig ausgehöhlt werden. Den im Gesetzentwurf vorgesehenen Zwang zur Einführung einer einheitlichen Wertstofftonne lehnen die Länder ab. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sollten selbst entscheiden können, ob sie jeden Haushalt mit einer Wertstofftonne ausstatten oder Wertstoffe über andere Systeme erfassen.
Der Bundesrat fordert auch, den Gesetzentwurf im weiteren Verfahren mit dem Ziel zu überarbeiten, zusätzliche Belastungen und Kostenrisiken für die Haushalte von Ländern und Kommunen zu vermeiden.
www.bundesrat.de

(noch oben)


Kommission fordert zwölf Mitgliedstaaten zur Umsetzung von EU-Vorschriften auf

Die EU-Kommission hat zwölf Mitgliedstaaten laut einer Pressemitteilung vom 16. Juni 2011 eine Frist von zwei Monaten für die Umsetzung von EU-Vorschriften über strafrechtliche Sanktionen bei Meeresverschmutzung und anderen Umweltdelikten gesetzt. Die Richtlinie 2008/99/EG über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt hätte spätestens am 26. Dezember 2010 in nationales Recht umgesetzt sein müssen. Zehn Mitgliedstaaten – Deutschland, Griechenland, Italien, Litauen, Malta, Portugal, Rumänien, Slowenien, Tschechische Republik und Zypern – sind dieser Aufforderung bislang allerdings nicht nachgekommen. Darüber hinaus haben acht Mitgliedstaaten – Finnland, Griechenland, Italien, Litauen, Portugal, Rumänien, Slowakei und die Tschechische Republik – einzelne Vorschriften im Zusammenhang mit der Meeresverschmutzung durch Schiffe nicht oder nur unkorrekt übernommen. Die Richtlinie 2009/123/EG hätte spätestens am 16. November 2010 umgesetzt sein sollen. Wenn die betreffenden Mitgliedstaaten die Umsetzungsmaßnahmen nicht innerhalb von zwei Monaten mitteilen, kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen.

(noch oben)


EU-Umweltausschuss für Verbot von Phosphat in Wasch- und Geschirrspülmitteln

Das für den 1. Januar 2013 vorgeschlagene Verbot von Phosphat in Haushaltswaschmitteln sollte ab 2015 auf Geschirrspülmittel ausgeweitet werden. Das ergab eine Abstimmung im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments am 15. Juni 2011. Nach dem Willen des Ausschusses sollen ab dem 1. Januar 2013 Phosphorverbindungen nicht mehr als 0,5 g pro Waschmitteldosis, entsprechend einer normalen Waschmaschinenfüllung, ausmachen. Der Umweltausschuss beschloss weiter, dass die EU-Kommission bis Ende 2016 ein Verbot von Phosphorverbindungen auch in Industriewaschmitteln bewerten möge, ebenso wie an eine weitere Senkung des Grenzwerts für Haushaltswasch- und Geschirrspülmittel zu denken. Der Bericht, den der Ausschuss mit 48 gegen 8 Stimmen angenommen hat steht im Internet zum Download bereit [Dokument PR857940DE vom 30. März 2011]:
www.europarl.europa.eu/meetdocs/2009_2014/documents/envi/pr/857/857940/857940de.pdf

(noch oben)


Uran-Anreicherung durch Düngemittel unbestätigt

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über durch Düngemittel verursachte Urangehalte im Grundwasser vor. Sie geht aber von einem durchschnittlichen Urangehalt im Oberboden landwirtschaftlicher Nutzflächen von 0,59 Milligramm Uran je Kilogramm aus. Das geht aus einer Antwort (Bundestags-Drucksache 17/6019) an die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Die hatte in einer Kleinen Anfrage eine Einschätzung darüber gefordert, wie hoch die Gefahr sei, dass die Einhaltung des Trinkwasser-Grenzwertes für Uran durch das Ausbringen von Phosphatdünger in der Landwirtschaft gefährdet wird. Phosphat ist ein Grundstoff in der Düngemittelproduktion und kommt mit 8 bis 220 Milligramm Uran je abgebautem Kilogramm in natürlichen Lagerstätten vor.
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/060/1706019.pdf

(noch oben)


Stadtwerke Trier planen Pumpspeicherkraftwerk

Zwei Becken, sechs Millionen Kubikmeter Wasser, 55 Hektar Wasserfläche, 200 Meter Höhenunterschied, 300 Megawatt Leistung: Die SWT Stadtwerke Trier planen die Errichtung eines Pumpspeicherkraftwerks an der Mosel. Auf einem Berg in der Verbandsgemeinde Schweich könnte zukünftig regional erzeugter Strom gespeichert und der Stromverbrauch der gesamten Region ausgeregelt werden. Derzeit wird von den SWT mit den Bürgervertretern des Landkreises und der Verbandsgemeinde sowie mit Fachfirmen die tatsächliche Realisierbarkeit eines solchen Projekts ausgelotet.

(noch oben)


Woche der Umwelt 2012 im Schloss Bellevue

Am 5. und 6. Juni 2012 findet im Schloss Bellevue, dem Berliner Amtssitz des Bundespräsidenten, zum vierten Mal die „Woche der Umwelt“ statt. Rund 170 Unternehmen, Forschungsinstitute, Vereine und Verbände werden in der zweitägigen Leistungsschau im Park von Schloss Bellevue innovative Umweltprojekte präsentieren. Bis zum 30. September 2011 können sich Interessenten für eine Beteiligung an der Ausstellung bewerben:
www.woche-der-umwelt.de

(noch oben)


Karl-Imhoff-Preis der DWA ausgeschrieben

Wichtiger Umweltpreis wird 2012 in Magdeburg vergeben
Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) hat den Karl-Imhoff-Preis als DWA-Umweltpreis ausgeschrieben. Der Preis wird aufgrund von Bewerbungen verliehen, die Preisverleihung erfolgt im Rahmen der DWA-Bundestagung im September 2012 in Magdeburg. Bewerbungen werden bis zum 31. August 2011 von der Bundesgeschäftsstelle der DWA angenommen. Der Karl-Imhoff-Preis dient der Förderung wissenschaftlicher Arbeiten auf den Arbeitsgebieten der Vereinigung und wird für hervorragende Forschungsarbeiten, Dissertationen oder Prüfungsarbeiten vergeben. Er ist mit 10 000 Euro dotiert. Außerdem können Belobigungen ausgesprochen werden.
Der Preis wurde von der damaligen Abwassertechnischen Vereinigung (ATV) im Jahr 1956 ins Leben gerufen. Dr.-Ing. Karl Imhoff (1876-1965) war ein Ingenieur und Pionier der Abwassertechnik, die er jahrzehntelang prägte. Bis 1934 war er Geschäftsführer des Ruhrverbands. Nach ihm sind das Imhoff-Becken und der Imhoff-Trichter benannt. Die DWA will mit dem Karl-Imhoff-Preis die großen Verdienste, die sich der Namensgeber um die deutsche und internationale Wasser- und Abwasserwirtschaft erworben hat, würdigen sowie damit zur bleibenden Erinnerung an sein Wirken beitragen.
Antragsunterlagen
Bewerbungen sind an die Bundesgeschäftsstelle in Hennef zu richten. Beizufügen sind in sechsfacher Ausfertigung:

• Angaben über Name, Geburtsdatum, Ausbildungsgang (Lebenslauf) und Anschrift des Bewerbers,
• die der Bewerbung zugrunde liegende Arbeit,
• eine Versicherung an Eides Statt, dass die eingereichte Arbeit von dem Bewerber selbst angefertigt ist,
• Kurzfassung/Zusammenfassung.
Adresse für Bewerbungen
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Elke Uhe
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. (0 22 42) 872-238, Fax (0 22 42) 872-135
E-Mail: uhe@dwa.de
www.dwa.de , dort: Wir über uns, Ehrungen und Auszeichnungen

(noch oben)


OOWV: Anklage gegen frühere Verantwortliche erhoben

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat gegen zwei Verantwortliche des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes (OOWV) Anklage wegen Untreue erhoben. Dem ehemaligen Verbandsvorsteher des OOWV, einem ehemaligen Bundesminister, und dem damaligen Geschäftsführer des OOWV wird vorgeworfen, im November 2007 die Bezahlung einer Rechnung der Gaststätte „Altes Zollhaus“ in Varel über 8000 Euro von einem Konto des OOWV veranlasst zu haben. Dazu war die Rechnung in vier Einzelbeträge geteilt und als Bewirtungskosten anlässlich von Anliegerfeiern bei Baumaßnahmen des OOWV deklariert worden. Tatsächlich war die Rechnung bei der Silberhochzeitsfeier des Verbandsvorstehers im September 2007 entstanden. Während der Verbandsversammlung am 10. Dezember 2009 soll der Verbandsvorsteher wahrheitswidrig erklärt haben, die Rechnungen seien tatsächlich bei Anliegerfeiern entstanden und die Bewirtung der Anlieger zur Verbesserung der Akzeptanz der Anlieger mit den Bauarbeiten notwendig gewesen. Dadurch soll er für sich und den Mitangeklagten die Entlastung durch die Verbandsversammlung erreicht haben.
Ferner wird den Beteiligten vorgeworfen, im gemeinsamen vertragswidrigen Zusammenwirken das Jahresgehalt des mitangeklagten Geschäftsführers mit Wirkung ab August 2008 rechtswidrig um jährlich 43 000 Euro erhöht zu haben. Schließlich soll der Geschäftsführer gesetzeswidrig entgegen den Vorgaben des geltenden öffentlichen Dienstrechtes (BAT bzw. TVöD) den Mitarbeitern ungerechtfertigte Sonderzahlungen für die Jahre 2007 und 2008 in Höhe von mehr als 1,28 Millionen Euro ausgezahlt haben. Die Anklage ist zur Großen Strafkammer des Landgerichtes Oldenburg erhoben worden. Die Strafkammer hat noch nicht über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden. Ein Hauptverhandlungstermin steht noch nicht fest.

(noch oben)


Nordrhein-Westfalen: Neuer Erlass zu Dichtheitsprüfungen

Das nordrhein-westfälische Umweltministerium hat am 17. Juni 2011 einen Erlass zu Dichtheitsprüfungen von privaten Abwasserkanälen veröffentlicht. Das Umweltministerium stellt unter anderem klar, dass Bagatellschäden nicht saniert werden müssen. Dazu zählen zum Beispiel feine Risse an der Oberseite der Abwasserleitung.
Die Entscheidung, ob und wann eine Sanierung erforderlich ist, trifft – vorbehaltlich wasser- und bodenschutzrechtlicher Entscheidungen der zuständigen Ordnungsbehörden – die Gemeinde. Dabei kann eine Orientierung an der zu erwartenden Neufassung der DIN 1986-30 hilfreich sein, so das Ministerium. Schwere Schäden müssen danach innerhalb von sechs Monaten repariert werden, mittelschwere Schäden nach Möglichkeit innerhalb von fünf Jahren.
Zudem erlaubt der Erlass die optische Inspektion und die vielfach kostengünstigere Wasserstandsfüllprüfung zum Nachweis der Dichtheit. Durch eine Muster-Dichtheitsbescheinigung wird sichergestellt, so das Umweltministerium, „dass Bürgerinnen und Bürger, die Kommunen und die Unternehmen, die die Kanäle prüfen, einander auf Augenhöhe begegnen.“ Mit den kommunalen Spitzenverbänden soll eine Mustersatzung aktualisiert werden, die es den Kommunen erleichtert, passende und leicht verständliche Regelungen zu finden.
Laut Landeswassergesetz müssen Abwasserleitungen grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2015 sowie beim Neubau auf Dichtheit geprüft werden, in Wasserschutzgebieten bereits früher. Abweichend davon können die Kommunen außerhalb von Wasserschutzgebieten durch Satzungen andere Fristen festlegen und diese an die Untersuchung der öffentlichen Kanäle koppeln, damit ist eine Verlängerung bis spätestens Ende 2023 möglich.
Eine neue Internetseite im Auftrag des Umweltministeriums informiert Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen sowie Kommunen über alle wichtigen Fragen zur Dichtheitsprüfung:
www.buergerinfo-abwasser.de
Liste mit Sachverständigen, die die Dichtheitsprüfungen durchführen können:
www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.htm
Weitere Informationen:
www.umwelt.nrw.de/umwelt/wasser/abwasser/priv_abwasserbehandlungsanlagen/index.php
Quelle: dwa

(noch oben)


27 Millionen Euro EU-Mittel für den Neubau der Niedrigwasserschleuse Magdeburg

Die Europäische Union wird sich mit 27 Millionen Euro an der Fertigstellung der Niedrigwasserschleuse Magdeburg beteiligen. Dies teilte der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Peter Ramsauer, am 24. Mai 2011 mit. Die Niedrigwasserschleuse Magdeburg ist im Rothenseer Verbindungskanal angesiedelt. Mit diesem Projekt wird eine Verbindung der Verkehre auf der Elbe von Hamburg nach Dresden mit dem Mittellandkanal, der den Wasserverkehr von den Niederlanden über Berlin nach Polen führt, geschaffen. Die Niedrigwasserschleuse umfasst ein Schleusenbauwerk einschließlich eines Pumpwerks, zweier Vorhäfen sowie einer Spundwand hin zum Elbufer. Der Einsatz der Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für den Neubau der Niedrigwasserschleuse Magdeburg ist Bestandteil des EFRE-Bundesprogramms für Verkehrsinfrastruktur. Das Programm fördert im Zeitraum 2007 bis 2015 Investitionen in die Bundesverkehrswege bestimmter Regionen. Dazu gehören die neuen Bundesländer und die Region Lüneburg, die als „Konvergenzregionen“ einen besonderen Förderstatus aufweisen. Das Programm hat ein Finanzvolumen von 2,3 Milliarden Euro. Davon werden 1,5 Milliarden Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung finanziert. Die übrigen Mittel kommen überwiegend aus dem Bundeshaushalt.

(noch oben)


Vereinbarung zur Durchgängigkeit der Mosel unterzeichnet

Die damalige rheinland-pfälzische Umweltministerin Margit Conrad und der Präsident der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Südwest (WSD Südwest), Heinz-Josef Joeris, haben im Mai 2011 eine Vereinbarung zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Mosel unterzeichnet. Die Mosel zwischen Koblenz und Thionville/Frankreich ist eine Großschifffahrtsstraße mit drei Meter tiefer Fahrrinne, 40 Meter Breite und 14 Staustufen, davon zehn in Deutschland. Um die Durchgängigkeit zu erreichen, sollen an den zehn deutschen Staustufen Fischwechselanlagen gebaut werden. Die erste Fischwechselanlage an der Staustufe Koblenz ist aktuell im Bau und wird bis zum Sommer 2011 fertig gestellt werden. Die Planungen für die zweite Fischwechselanlage an der Staustufe Lehmen sind schon im Gange.

(noch oben)


Umzug des Bundesumweltministeriums

Zum 20. Juni 2011 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) ein neues Berliner Dienstgebäude bezogen. Der Berliner Dienstsitz befindet sich jetzt Ecke Stresemann- und Erna-Berger-Straße unweit des Potsdamer Platzes. Die Straßenadresse lautet: Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin. Telefon- und Faxnummern bleiben unverändert. Mit dem Umzug übernimmt das Ministerium ein bemerkenswertes Haus im neuen Zentrum Berlins. Als erste Bundesbehörde überhaupt wird das BMU in einem Niedrigenergie- und Passivhaus arbeiten, das nach Mitteilung des Ministeriums „schon jetzt zum Modellprojekt geworden ist für modernes, das heißt ökologisch nachhaltiges und innovatives Bauen.“ Offiziell übergeben wurde das Gebäude bereits zum 25-jährigen Jubiläum der Gründung des BMU am 6. Juni 2011. Die Gründung des BMU war eine direkte Reaktion auf die Nuklearkatastrophe von Tschernobyl.
www.bmu.de/ministerium/doc/47456.php
www.bmu.de/ministerium/25_jahre_bmu/doc/47466.php

(noch oben)


Bayerisches Landesamt für Umwelt übernimmt Leitung der Gewässer-Nachbarschaften

In Bayern ist die Koordination und Leitung der Gewässer-Nachbarschaften von der Regierung der Oberpfalz an das Landesamt für Umwelt übergegangen. In Bayern gibt es rund 90 000 Kilometer Bäche. Über 50 Berater unterstützen in dem Land die Kommunen, in deren Obhut die kleinen Gewässer liegen.
www.gn-bayern.de

(noch oben)


Kleingärten als rechtsfreie Räume?

„Kleingärten sind keine rechtsfreien Räume.“ Dieser Satz ist Teil einer der vielen Stellungnahmen des Umweltministers von Mecklenburg-Vorpommern, Till Backhaus (SPD), gegenüber Kleingärtnern und ihren Organisationen, die sich in dem Land seit geraumer Zeit gegen eine Abwasserbehandlung nach den üblichen technischen Regeln sträuben. Backhaus hat nach eigenen Angaben in diesem Frühjahr 14 Kleingartenanlagen besucht. Es geht nicht um die Grundsatzdiskussion, ob Abwasser behandelt werden müsse. Es müssen endlich über das Wie geredet werden. Die gesetzliche Pflicht der Kleingärtner zur Abwasserbehandlung sei sowohl im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes wie im Landeswassergesetz nachzulesen. Am 18. Juni 2011 war eigens eine außerordentliche Delegiertenversammlung des Landesverbands der Gartenfreunde in Schwerin einberufen worden, auf der Backhaus sprach. Bereits im Mai 2011 hatte der Landeskleingartenverband eine Petition an den Landtag übergeben. Am 14. April hatten sich alle Fraktionen des Landtags für eine geordnete Abwasserbeseitigung in Kleingartenanlagen ausgesprochen (Landtags-Drucksachen 5/4260 und 5/4285, Beschlussprotokoll über die 121. Sitzung des Landtages). Der Auszug des Plenarprotokolls zum Thema umfasst 50 Druckseiten. Der Minister hat die Unteren Wasserbehörden aufgefordert, sich verstärkt mit dem Problem der Abwasserbeseitigung in Kleingärten zu befassen und die Kleingartenvereine bei der Suche nach praktikablen Lösungen aktiv zu unterstützen.
www.landtag-mv.de/site/3_4_6/6.html

(noch oben)


EU-Kommission fordert Italien zur Einhaltung der EU-Abwasservorschriften auf

Die EU-Kommission hat Italien aufgefordert, die ordnungsgemäße Behandlung des Abwassers aus Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern sicherzustellen, das in empfindliche Gebiete eingeleitet wird. Das Fehlen ausreichender Abwassersammel- und -behandlungssysteme, die seit 1998 in Betrieb sein sollten, sei eine Gefahr für die menschliche Gesundheit sowie für die Binnengewässer und die Meeresumwelt. Da Italien nur langsame Fortschritte macht, hat die Kommission auf Empfehlung von EU-Umweltkommissar Janez Potočnik im Mai 2011 eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt. Sollte Italien seinen Verpflichtungen nicht innerhalb von zwei Monaten nachkommen, kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen.
Quelle: dwa

(noch oben)


Gute Entwicklung bei der IFAT ENTSORGA 2012

Ein Jahr vor der IFAT ENTSORGA, die vom 7. bis 11. Mai 2012 auf dem Gelände der Neuen Messe München stattfindet, zeichnet sich nach Angaben der Messegesellschaft eine deutlich höhere Ausstellungsbeteiligung als bei der Vorveranstaltung ab: „Die Zwischenbilanz der IFAT ENTSORGA übertrifft deutlich unsere Erwartungen. Die Ausstellerresonanz ist mehr als positiv“, so Eugen Egetenmeir, Geschäftsführer der Messe München. „Voraussichtlich werden wir zur IFAT ENTSORGA 2012 erstmals alle Hallen des Messegeländes belegen. Darüber hinaus ist auch im Freigelände eine höhere Nachfrage nach Ausstellungsfläche zu erwarten.“ Zur vergangenen Veranstaltung der weltweit wichtigsten Fachmesse für Innovationen und Dienstleistungen in den Bereichen Wasser-, Abwasser-, Abfall- und Rohstoffwirtschaft im Jahr 2010 kamen insgesamt 2730 Aussteller aus 49 Ländern und fast 110 000 Besucher aus 186 Ländern. Interessierte Unternehmen können sich nach wie vor als Aussteller anmelden:
www.ifat.de/de/Aussteller/Onlineanmeldung

(noch oben)


Willy-Hager-Preis 2011 ausgeschrieben

Für den Willy-Hager-Preis 2011, der voraussichtlich am 14. Mai 2012 im Rahmen der Jahrestagung der Wasserchemischen Gesellschaft in Neu-Ulm vergeben wird, können bis zum 28. Oktober 2011 Bewerbungen eingereicht werden:
www.dechema.de
dort: Über uns, Ehrungen und Preise

(noch oben)


Gütegemeinschaft Güteschutz Grundstücksentwässerung gegründet

Führende Akteure der Branche bündeln ihre Kräfte
Am 11. Mai 2011 wurde in Hennef (Sieg) die Gütegemeinschaft Güteschutz Grundstücksentwässerung gegründet. Ziel der neuen Gütegemeinschaft ist die Verbesserung der Qualität von Anlagen der Grundstücksentwässerung und insbesondere die Vermeidung von eventuellen Verunreinigungen von Grundwasser, Gewässern und Boden durch undichte Anlagen. Sie ist eine Gütegemeinschaft im Sinne der RAL-Grundsätze für Gütezeichen; dieser Weg wurde aufgrund der guten Erfahrungen mit der RAL-Gütegemeinschaft Kanalbau gewählt.
Neben der DWA und ihrem wirtschaftlichen Schwesterverein GFA waren an der Gründung des neuen Vereins beteiligt der Güteschutz Kanalbau (Bad Honnef), die Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke e. V. (Sankt Augustin), der Zentralverband Sanitär, Heizung, Klima (ZVSHK, Sankt Augustin), die Firmen Bochtler GmbH und die PKT Pader Kanal Technik – Rohrfrei GmbH & Co. KG sowie als förderndes Mitglied die Gütegemeinschaft Entwässerungstechnik e. V. (GET, Diez). Vereinssitz ist Hennef. Zum Vorsitzenden wurde Bauass. Dipl.-Ing. Karl-Heinz Flick (Mitglied des Vorstands der DWA) gewählt, zum stellvertretenden Vorsitzenden wählte die Gründungsversammlung Fritz Schellhorn (Mitglied des Vorstands des ZVSHK). Geschäftsführer wird Dipl.-Ing. Dirk Bellinghausen (42). Bellinghausen hat an der RWTH Aachen Bauingenieurwesen studiert und war zuletzt geschäftsführender Gesellschafter der Bellinghausen Kanalsystem GmbH in Sankt Augustin.
Die Gütegemeinschaft hat die Aufgabe, die Herstellung, den baulichen Unterhalt, die Sanierung und Prüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen gütezusichern. Dabei werden Leistungen, deren Güte gesichert ist, mit dem Gütezeichen Grundstücksentwässerung gekennzeichnet. Hierfür werden Güte- und Prüfbestimmungen, eine Gütezeichensatzung und Durchführungsbestimmungen geschaffen. Gleichzeitig wird überwacht, ob Gütezeichenbenutzer die Gütezeichensatzung einhalten.
Mitglieder der Gütegemeinschaft können sein bundesweit tätige Organisationen, deren Mitgliedsunternehmen im Bereich der Grundstücksentwässerung tätig sind, aber auch einzelne Betriebe und natürliche und juristische Personen. Die eigentliche Gütesicherung obliegt dem eigens eingerichteten Güteausschuss, der aus mindestens sechs Personen besteht.
Dem zweiköpfigen, ehrenamtlichen Vorstand der Gütegemeinschaft gehören je ein Vertreter der DWA und des ZVSHK an. Der bis zu 17 Personen starke Fachbeirat soll aus Repräsentanten zahlreicher anderer Organisationen und Fachkreise, darunter die Bauwirtschaft, die kommunalen Spitzenverbände, die Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft, der Versicherungswirtschaft, bestehen.

(noch oben)


USA: Betreiber von Abwasseranlagen zu 21 Monaten Gefängnis verurteilt

In Louisiana, USA, ist am 9. Juni 2011 der 58-jährige Jeffrey Pruett, Inhaber von zwei Unternehmen, die Abwasseranlagen betreiben, zu 21 Monaten Gefängnis und einer Geldstrafe von 310 000 US-Dollar verurteilt worden. Pruett und die Unternehmen, für die er verantwortlich war, die Louisiana Land & Water Company und die LWC Management Company, haben gegen geltendes Recht, den Clean Water Act, verstoßen und damit, so das Gericht, das Trinkwasser und die Gesundheit der Anwohner gefährdet. Durch schlechte Betriebsführung sei es zum Aufstau von Abwasser in Privathäusern gekommen, betriebliche Dokumentationen seien nicht ordentlich geführt, Schadstoffe gesetzwidrig beseitigt und Abwasseranlagen nicht sachgemäß betrieben und unterhalten worden. Beispielsweise sei Abwasser in Straßengräben geleitet worden. Trinkwasser aus den Wasserhähnen sei verunreinigt gewesen. Die Verstöße wurden als schwere Straftaten eingestuft.
www.epa.gov/compliance/criminal/index.html

(noch oben)


Mecklenburg-Vorpommern: doppelte Förderhöhe für Kleinkläranlagen läuft aus

Das im Jahr 2009 für Mecklenburg-Vorpommern aufgelegte Programm zur Verdoppelung der Förderhöhe bei Kleinkläranlagen (KKA) befindet sich kurz vor dem Abschluss. Alle 2009 beantragten KKA müssen in diesem Jahr fertiggestellt werden, wenn die erhöhte Förderung in Anspruch genommen werden soll. Gegenwärtig sind von den rund 14 000 im Jahr 2009 gestellten Anträgen fast alle bewilligt. Für über 8000 Kleinkläranlagen konnten bis zum Mai 2011 die Zahlungen erfolgen, das heißt, diese Anlagen sind fertiggestellt. Somit sind in dem Bundesland in der zweiten Jahreshälfte noch rund 6000 KKA zu errichten.
Derzeit existieren im Land etwa 67 200 Kleinkläranlagen für Wohngebäude, darunter rund 30 800 mit der vorgeschriebenen gezielten biologischen Behandlung. Dazu kommen etwa 11 200 abflusslose Abwassersammelgruben. Gemessen an der Anzahl der langfristig verbleibenden Kleinkläranlagen (61 300) verfügt damit rund die Hälfte der Anlagen noch nicht über die erforderliche Abwasserreinigung. Berücksichtigt man den derzeitigen Bestandsschutz von normgerechten Untergrundverrieselungsanlagen während der Geltungsdauer der wasserrechtlichen Erlaubnis, besteht gegenwärtig ein unmittelbarer Handlungsbedarf bei immerhin noch ca. 19 400 Grundstücken. Weitere 11 000 kommen dann nach Angaben des Umweltministeriums im Laufe der Jahre, nach Auslaufen der Erlaubnisse, hinzu. Noch bis 2013 stehen hierfür, wenn auch nicht mehr in doppelter Höhe, Fördermittel bereit.
Quelle:dwa

(noch oben)


Fischrampe statt Wehr

Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen begann am 6. Juni 2011 mit dem Umbau des Wehrs in Weißkollm (Landkreis Bautzen). Der Rückbau des Wehrs gehört zum Durchgängigkeitsprogramm des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft. Ziel ist es, mit Blick auf die Europäische Wasserrahmenrichtlinie die sächsischen Flüsse weiter zu renaturieren. Das alte Wehr hatte eine Absturzhöhe von 1,50 Metern und wird nun durch eine 78 Meter lange Sohlrampe ersetzt. Um die Durchgängigkeit auch bei geringen Wasserständen zu ermöglichen, bekommt die Rampe eine Niedrigwasserrinne. Außerdem werden ihre Ufer so gestaltet, dass Amphibien und andere Lebewesen darin Schutz finden. Durch Störsteine und Ruhezonen werden wechselnde Fließgeschwindigkeiten geschaffen, was den natürlichen Bedingungen in einem Fluss nahe kommt. Alle Arbeiten sollen bis Ende des Jahres 2011 abgeschlossen sein und kosten insgesamt etwa 500 000 Euro. Finanziert wird das Projekt vom Freistaat Sachsen.

(noch oben)


Wasser und EHEC

Kommen EHEC im Abwasser vor? Gibt es ein Risiko, wenn Bioabfälle in Biogasanlagen verarbeitet werden und dann die Gärreste wieder auf die Felder kommen? Zu solchen und weiteren Fragen äußert sich das Umweltbundesamt im Internet in einem siebenseitigen Papier mit dem Titel „Häufig gestellte Fragen zu EHEC im Trink- und Badebeckenwasser sowie zur Nachweismethode“.
www.uba.de/gesundheit/publikationen/faq_ehec.pdf

(noch oben)


20 Jahre Deutsche -Bundesstiftung Umwelt

„Die Bundesstiftung agiert mit Weitblick seit 20 Jahren und hilft anderen, über den eigenen Tellerrand zu blicken. Aber mit 20 Jahren ist das Arbeitspensum noch nicht erfüllt. Machen Sie weiter: nicht konfrontativ, sondern nachhaltig fördernd.“ Mit diesen Worten würdigte am 24. Mai 2011 in Berlin Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel die Arbeit der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU, Osnabrück). Aus Anlass ihres 20-jährigen Bestehens hatte die größte Umweltstiftung der Welt zu einem Festakt ins dbb forum eingeladen. Rund 400 Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Umweltschutz würdigten den runden DBU-Geburtstag, darunter Bundespräsident a. D. Prof. Dr. Horst Köhler, Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen, der SPD-Vorsitzende und ehemalige Bundesumweltminister Sigmar Gabriel und der Präsident der Fraunhofer-Gesellschaft, Prof. Dr. Hans-Jörg Bullinger. Auch die „geistigen Väter“ der DBU, Bundesfinanzminister a. D. Dr. Theo Waigel und Bundesbankpräsident i. R. Prof. Dr. Hans Tietmeyer, nahmen an dem Festakt teil. In ihrer Arbeit habe die DBU vor allem in den neuen Bundesländern eine „besondere Rolle“ gespielt, in der „marode Industrien und verseuchte Flüsse Sinnbild eines ruinösen Umgangs mit den eigenen Lebensgrundlagen“ gewesen seien, so Merkel.
Die DBU nahm am 1. März 1991 ihre Arbeit auf. Sitz der Geschäftsstelle ist Osnabrück. Das Stiftungskapital stammt aus der Privatisierung der Salzgitter AG: damals 1,28 Milliarden Euro, heute 1,9 Milliarden Euro. Die DBU fördert die Kreativität kleiner und mittlerer Unternehmen bei der praktischen Lösung von Umweltproblemen und gibt Anreize für ökologische Innovationen. Sie setzt durch die Förderung umweltfreundlicher Produktionsverfahren auf den vorbeugenden, integrierten Umweltschutz und unterstützt den Austausch von Umweltwissen zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und anderen Stellen. Bisher wurden 7900 modellhafte, umweltentlastende und innovative Projekte mit 1,4 Milliarden Euro in Umwelttechnik, -forschung, -kommunikation sowie Natur- und Kulturgüterschutz gefördert.

(noch oben)


Sauerstofftransportphänomene in Belebungsverfahren bei der Abwasserreinigung

Willy-Hager-Preis für Jochen Henkel Der diesjährige Willy-Hager-Preis geht an Dr.-Ing. Jochen Henkel, Colorado School of Mines, Golden, CO/USA, für seine Dissertation zu Sauerstofftransportphänomenen in Belebungsverfahren bei der Abwasserreinigung. Die Arbeit hat Henkel an der TU Darmstadt im Fachgebiet Abwassertechnik angefertigt. Er untersuchte dabei den Einfluss suspendierter Feststoffe der Belebungsanlagen auf den Stoffübergang bei der Belüftung. Dazu entwickelte er einen einfachen Test zur Bestimmung der Feststoffvolumenkonzentration für die richtige Bemessung der Belüftungsanlagen, die besonders energieintensiv in der Abwasserreinigung sind. Hieraus ergeben sich erhebliche Fortschritte für die Auslegung und den energiearmen Betrieb der weit verbreiteten Belebungsanlagen. Henkel hat an der TU Berlin Technischen Umweltschutz studiert. Als Postdoc in Colorado bei Prof. Dr.-Ing. Jörg E. Drewes (der seinerseits 1997 an der TU Berlin im Technischen Umweltschutz promoviert hat) liegt der Schwerpunkt seiner Arbeit derzeit in der dezentralen Abwasseraufbereitung und -wiederverwendung mittels einer SBR/MBR-Anlage im technischen Maßstab. Überreicht wird der Willy-Hager-Preis am 30. Mai 2011 im Rahmen der Jahrestagung „Wasser 2011“ der Wasserchemischen Gesellschaft auf Norderney.

Den ganzen Artikel lesen Sie In der Korrespondenz Abwasser Heft 6-2011 ab Seite 584

(noch oben)


UV-Anlage desinfiziert -Klarwasser in Ruhleben

Nach fast zweimonatigem Probebetrieb ist am 28. April 2011 die Anlage zur Desinfektion von gereinigtem Abwasser im Klärwerk Ruhleben der Berliner Wasserbetriebe offiziell in den Dauerbetrieb gegangen. Dank der 2,5 Millionen-Euro-Investition kann das bislang in den Sommermonaten auf das Rieselfeld Karolinenhöhe gepumpte Wasser nun direkt in die Spree geleitet werden. Mit der UV-Anlage als vierter Reinigungsstufe erfüllt der Kläranlagenablauf die Qualitätsanforderungen der Badegewässerverordnung des Landes Berlin.
Mit einer Klärwerkskapazität von 240 000 m3 /d ist das Klärwerk Ruhleben unter den sechs Berliner Klärwerken das größte und einzige innerstädtische. Hier wird das Abwasser aus einem Einzugsgebiet behandelt, in dem rund eine Million Berliner leben. Ein Fünftel des hier gereinigten Abwassers – etwa ein Kubikmeter pro Sekunde – floss bis 2010 auf das Rieselfeld Karolinenhöhe. Die Genehmigung dafür ist 2010 ausgelaufen. An die Stelle des Rieselfeldes tritt nun die UV-Bestrahlungsanlage, die pro Sekunde einen Kubikmeter Klarwasser entkeimt und desinfiziert. Die UV-Anlage am Ableiter zur Spree wird nur im Sommerhalbjahr betrieben. Sie ist mit Niederdruckstrahlern als Offenkanalanlage in einem Bestrahlungsgerinne ausgestattet.

(noch oben)


Regierung will Rechtsinitiative der EU-Kommission zu Dienstleistungskonzessionen prüfen

Die Bundesregierung will die angekündigte Rechtsinitiative der EU-Kommission zu Dienstleistungskonzessionen prüfen. Dabei werde sie die von verschiedenen Seiten vorgebrachten Bedenken gegen die angekündigte Initiative bei ihrer Meinungsbildung berücksichtigen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (Bundestags-Drucksache 17/ 5624) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie halte eine Einbeziehung der Dienstleistungskonzessionen ins Vergaberecht im Sinne der uneingeschränkten Anwendbarkeit der vergaberechtlichen Leistungen nicht für erforderlich oder sinnvoll, heißt es weiter. Im Koalitionsvertrag sei zudem vereinbart worden, dass Vergabeverfahren und die Festlegung der Vergaberegeln insgesamt weiter zu vereinfachen und zu straffen seien. Deshalb werde zurzeit geprüft, wie die Transparenz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge weiter verbessert werden könne.
Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) fordert in diesem Zusammenhang und hat dies gegenüber der EU-Kommission deutlich gemacht, dass die kommunale Aufgabenverantwortung nicht von Marktmechanismen geleitet werden dürfe, sondern vielmehr von der Verantwortung für eine nachhaltige Aufgabenerfüllung. Hierfür habe die AöW ausreichende Handlungsspielräume für die Kommunen eingefordert. Insoweit lehne sie legislative Vorschläge über Dienstleistungskonzessionen, die „die Entwicklung öffentlich-privater Partnerschaften erleichtern sollen“ ab.

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/056/1705624.pdf

(noch oben)


Neues DWA-Politikmemorandum 2011

Die DWA hat ihre Positionen zur Umweltpolitik in einem neuen Politikmemorandum formuliert. Ihre Hauptaussagen fasst die DWA in neun Kernthesen zusammen:
• Energiewirtschaft – Potenziale der Wasserwirtschaft besser nutzen
• Klimawandel – Anpassungsstrategien frühzeitig entwickeln
• Infrastruktur – Substanz erhalten
• Neues Wasserrecht durch Verordnungen konkretisieren
• Wasserrahmenrichtlinie – Bewirtschaftungsplanung in die Praxis umsetzen
• Vorsorge gegen Hochwasser konsequent voranbringen
• Anthropogene Spurenstoffe wissenschaftlich bewerten
• Abgaben für Wasser und Abwasser fortentwickeln
• Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschutz verbessern.
Das Politikmemorandum wurde am 3. Mai 2011 von DWA-Präsident Otto Schaaf und dem Leiter des Berliner DWA-Büros, Dr. Frank Andreas Schendel, im Rahmen von Wasser Berlin International 2011 öffentlich vorgestellt und am 9. Mai 2011 hochrangigen Vertretern des Bundesumweltministeriums in der DWA-Bundesgeschäftsstelle in Hennef offiziell überreicht. Mit dem Politikmemorandum 2011 bezieht die DWA zu wichtigen deutschen und europäischen Themen aus den Bereichen Wasser- und Abfallwirtschaft sowie Bodenschutz Stellung. Das DWA-Politikmemorandum 2011 kann bei der DWA-Bundesgeschäftsstelle angefordert oder von der DWA-Website heruntergeladen werden.
Tel. (0 22 42) 872-333
www.dwa.de , dort: Presse

(noch oben)


Koalitionsvertrag in Sachsen-Anhalt

„Die Zielsetzungen der Flora-Fauna-Habitat- und der Wasserrahmenrichtlinie sollen durch kooperative Zusammenarbeit von Verwaltung, Land- und Forstwirtschaft, Grundeigentümern, Naturschutz und Wasserwirtschaft erreicht werden. Die Fördermöglichkeiten im Bereich der Wasserrahmenrichtlinie sollen nach Möglichkeit auch für Maßnahmen der Gewässerunterhaltung, -pflege und -entwicklung genutzt werden.“ So steht es im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD in Sachsen-Anhalt für die Jahre 2011 bis 2016. Und weiter: „Die Koalitionspartner bekennen sich zu einer nachhaltigen Wasserwirtschaft. Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie soll unter Berücksichtigung einer breiten Beteiligung entsprechend der Vorgaben der EU ‚eins zu eins‘ mit möglichst geringem Verwaltungs- und Kostenaufwand für alle Beteiligten erfolgen. Die Investitionen auf dem Gebiet des Hochwasserschutzes sollen auf dem hohen Niveau der Vorjahre fortgesetzt werden. Die Koalitionspartner sind sich darüber einig, dass Hochwasserschutzmaßnahmen wichtige Infrastrukturaufgaben sind. Die konsequente Umsetzung der Hochwasserschutzkonzeption des Landes bis 2020 ist finanziell aus EU-, Bundes- und Landesmitteln abzusichern. Die Koalitionspartner wollen, dass bei der bis Ende 2012 vorgesehenen Novellierung des Wassergesetzes die Klassifizierung der Gewässer (1. und 2. Ordnung) sowie die Aufgabenteilung im wasserwirtschaftlichen Bereich überprüft werden. …
Es wird angestrebt, flächendeckend das Gewässerunterhaltungskataster wieder einzurichten. Im Bereich der Trinkwasserversorgung und Abwasserbehandlung ist die weitere Unterstützung der Verbände im Hinblick auf ein bis 2013 zu entwickelndes Leitbild zu den Verbandsstrukturen zu gewähren.“

www.sachsen-anhalt.de/index.php?id525014

(noch oben)


Koalitionsvertrag in Rheinland-Pfalz

Im Koalitionsvertrag zwischen SPD und Grünen in Rheinland-Pfalz für die Jahre 2011 bis 2016 spielt Wasser fast nur als „Hochwasser“ eine Rolle: „Wir wollen unser integriertes Hochwasserschutzkonzept durch Förderung des natürlichen Rückhalts in der Fläche (zum Beispiel Renaturierung/Aktion Blau), sichere Deiche, Rückhalteräume, örtliche Schutzmaßnahmen sowie Stärkung der Eigenvorsorge zügig weiter umsetzen. Am Oberrhein sollen alle Maßnahmen auf rheinland-pfälzischer Seite für einen 200-jährlichen Hochwasserschutz realisiert werden. 2012 sollen die Rückhalteräume – soweit nicht beklagt – einsatzbereit und die Deichertüchtigung abgeschlossen sein. … Örtliche Hochwasserschutzmaßnahmen am Rhein und den Einzugsgebieten seiner Nebenflüsse wollen wir realisieren, auch in Kombination mit Renaturierung und ökologischer Gewässerentwicklung. Wir werden uns im Rahmen des Hochwasserschutzes insbesondere für Deichrückverlegungen und für die Entwicklung von Auen einsetzen. … Die Entwicklung der Hochwasserrisikomanagementpläne und die Bildung von Hochwasserpartnerschaften werden weiter gefördert (Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie). … Wir werden die nächsten Schritte der Wasserrahmenrichtlinie konsequent umsetzen … Mit der Novelle des Landeswassergesetzes wollen wir das neue bundesweite Wasserrecht umsetzen und dabei landesrechtliche Handlungsspielräume zur Verbesserung der Gewässerqualität nutzen. Insbesondere wollen wir, wo erforderlich, ausreichend breite Gewässerrandstreifen ausweisen, um eine positive Gewässerentwicklung zu ermöglichen und um Nährstoff- und Pestizideinträge zu verringern.“ Und an anderer Stelle im Koalitionsvertrag: „Darüber hinaus werden wir ein Wasserentnahmeentgelt für Grund- und Oberflächenwasserentnahmen einführen (Wassercent). Wir wollen eine Ressourcennutzungsabgabe (Kieseuro) mit dem Ziel der zeitnahen Einführung prüfen, auch unter dem Aspekt ökologischer Steuerungswirkungen.“

http://spdnet.sozi.info/rlp/dl/Koalitionsvertrag.pdf
http://gruene-rlp.de/userspace/RP/lv_rlp/pdfs/gruene_dokumente/Koalitionsvertrag.pdf

(noch oben)


Koalitionsvertrag in Baden-Württemberg

Im Koalitionsvertrag zwischen Grünen und SPD in Baden-Württemberg für die Jahre 2011 bis 2016 spielt auch Wasser eine Rolle: „Wir werden unter Berücksichtigung von Natur- und Umweltbelangen für die ‚Große‘ und die ‚Kleine‘ Wasserkraft Potenzialuntersuchungen durchführen. In einer Positivkartierung werden wir die Potenziale dokumentieren. Den Wasserkrafterlass werden wir überarbeiten und für klare planungsrechtliche Vorgaben sorgen. … Wasser ist Lebensgrundlage, Lebensraum und Rohstoff zugleich. Wir werden die Verpflichtungen aus der EU-Wasserrahmenrichtlinie vollständig und fristgerecht umsetzen. Unsere Wasser- und Abwasserentsorgung sowie unsere Kanalnetze eignen sich nicht für Privatisierung und Finanzierungsexperimente. Die Wasserversorgung ist zentrale Aufgabe kommunaler Daseinsvorsorge. Sie richtet sich gleichwertig aus an der Versorgungssicherheit, der Qualität und der ökologischen Nachhaltigkeit sowie einer diesen Zielen angemessenen Preisgestaltung. Bei der Abwasserbeseitigung werden wir auch dezentrale Lösungen ermöglichen. Die Gewässerreinhaltung werden wir weiterentwickeln. Wir stärken den Hochwasserschutz im Land und setzen vorrangig auf ökologische Lösungen. Die notwendigen Dammsanierungen sind zu beschleunigen. Die Auen wollen wir wirksamer vor Bebauung schützen. Wir werden das Integrierte Rheinprogramm und das Integrierte Donauprogramm vorantreiben und bisherige Planungen im Sinne einer Stärkung der Ökologie am Gewässer überprüfen. Den Schutz der Gewässerrandstreifen wollen wir verbessern. Die Höhe des Wasserentnahmeentgelts ist entsprechend des Verursacherprinzips und im Sinne eines Anreizes für einen effizienten Umgang mit Wasser auszugestalten.“ Und an anderer Stelle noch einmal ausdrücklich: „Wir werden den vorhandenen landespolitischen Spielraum, insbesondere im Bereich der Wasserversorgung, dafür nutzen, die kommunale Daseinsvorsorge in öffentlicher Hand zu halten.“

www.gruene-bw.de/fileadmin/gruenebw/dateien/Koalitionsvertrag-web.pdf
http://dokumente.wscms-basis.de/Koalitionsvertrag-web.pdf

(noch oben)


25 Jahre IWW Zentrum Wasser

Das IWW Zentrum Wasser in Mülheim an der Ruhr, eines der führenden Institute für Wasserforschung in Deutschland, feierte am 20. Mai 2011 seinen 25. Geburtstag. Gegründet wurde das IWW 1986 von Wasserversorgern an der Ruhr. Im Mittelpunkt der Forschung und Beratung steht das wichtigste Lebensmittel der Menschen: sauberes Wasser. Das IWW widmet sich speziellen Themen des Gewässerschutzes, der Wasseraufbereitung, der Trinkwasserqualität und -verteilung. Das Institut bietet heute ingenieurtechnische, wasserchemische, mikrobiologische, hydrogeologische und ökonomische Kompetenzen unter einem Dach. Gesellschafter des gemeinnützigen Instituts sind 20 Wasserversorger aus drei Bundesländern, der Ruhrverband und der DVGW. IWW beschäftigt mehr als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an seinen Standorten Mülheim an der Ruhr (Nordrhein-Westfalen), Biebesheim am Rhein (Hessen) und Diepholz (Niedersachsen).
www.iww-online.de

(noch oben)


Karl-Imhoff-Preis 2012 der DWA ausgeschrieben

In Würdigung der großen Verdienste, die sich Dr.-Ing. Karl Imhoff um die deutsche und internationale Wasser- und Abwasserwirtschaft erworben hat und die in zahlreichen Ehrungen Niederschlag fand sowie zur bleibenden Erinnerung an sein Wirken hat die DWA den Karl-Imhoff-Preis als DWA-Umweltpreis geschaffen. Der Karl-Imhoff-Preis dient der Förderung wissenschaftlicher Arbeiten auf den Arbeitsgebieten der Vereinigung und wird für hervorragende Forschungsarbeiten, Dissertationen oder Prüfungsarbeiten vergeben.
Der Karl-Imhoff-Preis ist mit 10 000 Euro dotiert. Außerdem können Belobigungen ausgesprochen werden. Der Preis wird aufgrund von Bewerbungen verliehen.
Beizufügen sind in sechsfacher Ausfertigung:
• Angaben über Name, Geburtsdatum, Ausbildungsgang (Lebenslauf) und Anschrift des Bewerbers,
• die der Bewerbung zugrunde liegende Arbeit,
• eine Versicherung an Eides Statt, dass die eingereichte Arbeit von dem Bewerber selbst angefertigt ist,
• Kurzfassung/Zusammenfassung.
Die Bewerbungen mit vollständigen Unterlagen müssen spätestens bis zum 31. August 2011 bei der Bundesgeschäftsstelle der DWA eingegangen sein:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Öffentlichkeitsarbeit
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. (0 22 42) 872-238, Fax 872-135
E-Mail: uhe@dwa.de

(noch oben)


Gütegemeinschaft Güteschutz Grundstücksentwässerung gegründet

In Hennef (Sieg), dem Sitz der Bundesgeschäftsstelle der DWA, wurde am 11. Mai 2011 die Gütegemeinschaft Güteschutz Grundstücksentwässerung gegründet. Sie ist eine Gütegemeinschaft im Sinne der RAL-Grundsätze für Gütezeichen; dieser Weg wurde aufgrund der guten Erfahrungen mit der RAL-Gütegemeinschaft Kanalbau gewählt. Die neue Gütegemeinschaft soll die Qualität von Abwasseranlagen der Grundstücksentwässerung verbessern und gleichzeitig eventuellen Verunreinigungen von Grundwasser, Gewässern und Boden durch undichte Abwasseranlagen entgegenwirken.
Neben der DWA und ihrem wirtschaftlichen Schwesterverein GFA waren an der Gründung des neuen Vereins beteiligt der Güteschutz Kanalbau (Bad Honnef), die Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke e. V. (Sankt Augustin), der Zentralverband Sanitär, Heizung, Klima (ZVSHK, Sankt Augustin), die Firmen Bochtler GmbH und die PKT Pader Kanal Technik – Rohrfrei GmbH & Co. KG sowie als förderndes Mitglied die Gütegemeinschaft Entwässerungstechnik e. V. (GET, Diez). Vereinssitz ist Hennef. Zum Vorsitzenden wurde Bauass. Dipl.-Ing. Karl-Heinz Flick (Mitglied des Vorstands der DWA) gewählt, zum stellvertretenden Vorsitzenden wählte die Gründungsversammlung Fritz Schellhorn (Mitglied des Vorstands des ZVSHK). Geschäftsführer wird Dipl.-Ing. Dirk Bellinghausen (42). Bellinghausen hat an der RWTH Aachen Bauingenieurwesen studiert und war zuletzt geschäftsführender Gesellschafter der Bellinghausen Kanalsystem GmbH in Sankt Augustin.
Die Gütegemeinschaft hat die Aufgabe, die Herstellung, den baulichen Unterhalt, die Sanierung und Prüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen gütezusichern. Dabei werden Leistungen, deren Güte gesichert ist, mit dem Gütezeichen Grundstücksentwässerung gekennzeichnet. Hierfür werden Güte- und Prüfbestimmungen, eine Gütezeichensatzung und Durchführungsbestimmungen geschaffen. Gleichzeitig wird überwacht, ob Gütezeichenbenutzer die Gütezeichensatzung einhalten.
Mitglieder der Gütegemeinschaft können sein bundesweit tätige Organisationen, deren Mitgliedsunternehmen im Bereich der Grundstücksentwässerung tätig sind, aber auch einzelne Betriebe und natürliche und juristische Personen. Die eigentliche Gütesicherung obliegt dem eigens eingerichteten Güteausschuss, der aus mindestens sechs Personen besteht.
Dem zweiköpfigen, ehrenamtlichen Vorstand der Gütegemeinschaft gehören je ein Vertreter der DWA und des ZVSHK an. Der bis zu 17 Personen starke Fachbeirat soll aus Repräsentanten zahlreicher anderer Organisationen und Fachkreise, darunter die Bauwirtschaft, die kommunalen Spitzenverbände, die Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft, der Versicherungswirtschaft, bestehen.

Einheitliche Anforderungen an die Inspektion von großen Profilen
Fünf große Kanalnetzbetreiber (Berliner Wasserbetriebe, Emschergenossenschaft/Lippeverband, Hamburg Wasser, Münchner Stadtentwässerung, Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR) haben sich im Sommer 2010 zusammengeschlossen, um einheitliche Anforderungen an die Inspektion von Großprofilen zu formulieren. Ziel war es, in einer gemeinsamen ZTV – Zusätzliche Technische Vertragsbedingung „Inspektion großer Kanäle“ einheitliche Vorgaben zur Qualitätssicherung festzuhalten. Mitgewirkt haben das IKT – Institut für Unterirdische Infrastruktur, Gelsenkirchen, und das IfK Ingenieurbüro für Kanalinstandhaltung GmbH, Bochum. Die Ergebnisse werden nun kostenfrei auch anderen interessierten Netzbetreibern zur Verfügung gestellt. Die dauerhafte Fortführung, Pflege und Weiterentwicklung ist geplant. Sprecher der Arbeitsgruppe ist Dipl.-Ing. Heiko Althoff (Emschergenossenschaft/Lippeverband).

www.ikt.de/down/11_04_ztv-inspektion-grossprofile.pdf

(noch oben)


„geanetz Baden-Württemberg“ *)

Interkommunales Netzwerk zur Grundstücksentwässerung

Das „geanetz Baden-Württemberg“ bündelt
interdisziplinäre Fachkompetenz
rund um das Thema Grundstücksentwässerung
auf interkommunaler Ebene.
Seine Hauptaufgabe sieht es darin, die
Kommunen im Land bei der Planung,
Inspektion und Sanierung von Grundstücksentwässerungsanlagen
(GEA) zu
unterstützen. Initiiert wurde die Plattform
vom DWA-Landesverband Baden-
Württemberg; partnerschaftlich beteiligt
sind darüber hinaus die kommunalen
Landesverbände von Städtetag und
Gemeindetag Baden-Württemberg.

Den ganzen Artikel lesen Sie In der Korrespondenz Abwasser Heft 6-2011 ab Seite
532

Weitere Informationen
www.geanetz-bw.de
E-Mail: info@geanetz-bw.de

Autoren
Dipl.-Vww. (FH), Betriebsw. (VWA)
André Hildebrand
Dipl.-Ing. (FH) Cornelia Haag
Christiane Prögel, Fachjournalistin

(noch oben)


Förderung für deutsch-israelische FuE-Projekte

Bis zum 15. Juli 2011 können israelische und deutsche Unternehmen finanzielle Förderung für gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte in allen technologischen Bereichen und Anwendungsgebieten beantragen. Die Beteiligung von Forschungseinrichtungen und Universitäten als weitere Teilnehmer oder Unterauftragnehmer ist willkommen. Es wird erwartet, dass die Antragsteller marktreife Lösungen oder Projekte entwickeln, die über ein großes Marktpotenzial für Deutschland, Israel und Europa verfügen. Voraussetzung ist die Auszeichnung des FuE-Projekts mit dem Eureka-Label.
www.eureka.dlr.de
www.zim-bmwi.de/kooperationsprojekte

(noch oben)


Stadtwerke Balve erhalten TSM-Bestätigung

Am 15. März 2011 übergab Dipl.-Ing. Cornelia Hollek, Fachreferentin für Wirtschaft und Technisches Sicherheitsmanagement (TSM) bei der DWA, dem Betriebsleiter der Stadtwerke Balve, Dipl.-Ing. Hubertus Mühling, die Bestätigung der erfolgreichen Überprüfung des TSM in seinem Unternehmen. Damit fanden die mehrjährigen Anstrengungen der Stadtwerke zur Optimierung der Organisation ihren (vorläufigen) Abschluss.
Lediglich acht weitere Abwasserbetriebe in Nordrhein-Westfalen haben sich bislang dem TSM-Verfahren unterzogen. Balve nimmt daher eine herausragende Stellung ein. „Wir sind stolz auf die Urkunde und wollen das Ergebnis in fünf Jahren bestätigen,“ sagte Betriebsleiter Hubertus Mühling, „denn das Zertifikat dient letzten Endes der Bevölkerung als Nachweis für eine hervorragende Arbeit bei uns in der Abwasserbeseitigung“.
Der Weg bis zur Urkundenübergabe war für die Stadtwerke ein mehrjähriger Prozess, der im Jahre 2006 mit der Bildung einer Projektgruppe begann. Unter den Projektleitern Thomas Hinz (Stadtwerke Balve) und Dipl.-Ing. Bernhard Kuhlemann (Enervie-Gruppe/Stadtwerke Lüdenscheid) wurde zunächst eine Ist-Zustandsanalyse vorgenommen. Deren anschließende Bewertung war der Beginn einer dreijährigen Erarbeitung des Betriebshandbuches, auf dessen Grundlage der umfangreiche Fragenkatalog der DWA mit Fragen zu den Bereichen wie Organisation, Qualifikation, Arbeitsprozesse zu Planung, Bau und Unterhaltung technischer Anlagen sowie dem Entstörungsmanagement, zum Bereitschaftsdienst und zum Bereich der Arbeitssicherheit abgearbeitet werden konnte.
Im Oktober 2010 wurde dieses Handbuch von zwei Fachleuten von DWA und DVGW an zwei Tagen überprüft. Dabei konnten die Prüfer sich davon überzeugen, dass die Anforderungen des Technischen Sicherheitsmanagements in den meisten Bereichen umgesetzt wurden. Kleinere Defizite wurden im Nachgang der Prüfung noch beseitigt, sodass nunmehr mit der Urkundenübergabe die TSM-Überprüfung erfolgreich abgeschlossen werden konnte.

(noch oben)


Landgericht Bonn verneint Gleichwertigkeit der Angebote

Zur Meldung „Rechtsstreit zwischen Güteschutz Kanalbau und Zertifzierung Bau“ in KA 5/2011, Seite 421, die auf einer Pressemitteilung der Zertifizierung Bau e. V. beruhte, gab der Güteschutz Kanalbau folgende Erklärung ab:
„Öffentliche Auftraggeber und Auftragnehmer haben mit der Gütesicherung Kanalbau differenzierte Anforderungen an die Qualifikation ausführender Unternehmen formuliert. Diese gemeinsam definierten Anforderungen haben Auftraggeber zur Grundlage ihrer Vergabe gemacht.
Auftraggeber legen Wert auf Neutralität bei der Prüfung, ob Unternehmen diese Anforderungen erfüllen. Die Bewertung der Bietereignung stellt allerhöchste Ansprüche an die Unparteilichkeit der Organisation, die mit dieser Bewertung befasst ist. Daher sind sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer Mitglied in der Gütegemeinschaft Kanalbau. Es besteht damit ein grundlegender struktureller Unterschied zwischen der Gütesicherung RAL-GZ 961 und anderen Zertifizierungen in diesem Bereich.
Die Gütegemeinschaft Kanalbau hat Auftraggeber schriftlich über diese Unterschiede der Gütesicherung Kanalbau zur ‚Fremdüberwachung im Kanalbau‘ der Zertifizierung Bau e. V. informiert. Die Zertifizierung Bau e. V. hatte daraufhin versucht, weite Teile dieses Schreibens gerichtlich untersagen zu lassen. Das Landgericht Bonn hat in der Verhandlung am 30. März 2011 klargestellt, dass diese Klage zum weit überwiegenden Teil unbegründet ist und die Gütegemeinschaft Kanalbau weiter darauf hinweisen darf, dass das Angebot der Zertifizierung Bau e. V. nicht gleichwertig der Gütesicherung RAL-GZ 961 ist.
Nach Ansicht des Gerichts konnte sich die Prüfung der Gleichwertigkeit von ‚Gütesicherung Kanalbau‘ und ‚Fremdüberwachung im Kanalbau‘ der Zertifizierung Bau e. V. darauf beschränken, ob die ‚Fremdüberwachung im Kanalbau‘ in formaler Hinsicht den von RAL-GZ 961 vorgegebenen Strukturmerkmalen entspricht. Das Landgericht Bonn hat insoweit die Gleichwertigkeit der beiden Angebote verneint. Nach der Verhandlung ist die Gütegemeinschaft Kanalbau weiterhin nicht gehindert, wie folgt zu informieren: Das Angebot ‚Fremdüberwachung Kanalbau‘ der Zertifizierung Bau e. V. ist nicht gleichwertig mit der Gütesicherung Kanalbau. Es erfüllt nicht die Anforderungen der Gütesicherung RAL-GZ 961.
Dem ist so, weil das, was Auftraggeber wollen und mit ihren Anforderungen an die Eignung und technische Leistungsfähigkeit voraussetzen, nicht erfüllt ist:
• Güte- und Prüfbestimmungen, beschlossen mit paritätischen Stimmen von Auftraggebern und Auftragnehmern,
• vom RAL anerkannter Güteausschuss; dieser ist besetzt mit Vertretern der Auftraggeber und Auftragnehmer,
• vom Güteausschuss beauftragte Prüfingenieure; dieses sichert die einheitliche Qualität der Prüfungen,
• Vorlage aller Prüfberichte im Güteausschuss, mit transparenter und jederzeit nachvollziehbarer Beschlussfassung.
Ebenfalls kann die Gütegemeinschaft Kanalbau weiter darauf hinweisen, dass es sich bei der von der Zertifizierung Bau e. V. angebotenen ‚Fremdüberwachung im Kanalbau‘ um eine Prüfung und Überwachung von Lieferanten (Auftragnehmern) durch eine Organisation der Lieferanten (Auftragnehmer) handelt.
In dem auf Vorschlag des Gerichts geschlossenen Vergleich hat sich der Güteschutz Kanalbau lediglich verpflichtet, die fehlende Gleichwertigkeit beider Systeme künftig nicht mit Hinweis auf DIN EN 1610, Nr. 15 und Anhang C zu begründen. Das Gericht war der Auffassung, dass hierin keine zwingenden Anforderungen an Systeme zur Eignungsprüfung formuliert sind.“
Quelle: DWA Korrespondenz Abwasser Heft 6 2011

(noch oben)


Landwirtschaftliche Klärschlammverwertung: Einsatz synthetischer Polymere weiterhin möglich

Auf den 7. DWA-Klärschlammtagen Ende März 2011 informierte der Vorsitzende des DWA-Hauptausschusses „Abfall/Klärschlamm“, Prof. Dr.-Ing. E. h. Armin Melsa unter anderem zu einem wesentlichen Aspekt hinsichtlich der vorgesehenen gesetzlichen Einschränkungen zum Einsatz von synthetischen Polymeren. Es sei damit zu rechnen, dass die Übergangsfrist bis zum Inkrafttreten der Einschränkungen von bisher 2014 auf den Jahresbeginn 2017 verschoben werde. Melsa bezog sich damit auf ein Gespräch mit Vertretern des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Die Regelungen betreffen alle Kläranlagen, die synthetische Polymere einsetzen und ihre Klärschlämme landwirtschaftlich verwerten, das heißt als Düngemittel in Verkehr bringen. Die um drei Jahre verlängerte Frist solle genutzt werden, um wissenschaftliche Erkenntnisse aus aktuell aufgenommenen Forschungsprojekten zum Abbau von Polymeren im Boden berücksichtigen zu können. Melsa betonte nochmals, dass die heute verwendeten synthetischen Polymere nach allen vorliegenden Erkenntnissen ökotoxikologisch unbedenklich sind. Darauf weise auch hin, dass die Düngemittelverordnung den Einsatz von Polymeren in anderen Bereichen ausdrücklich zulässt, zum Beispiel bei der Verwendung als Hüllsubstanz von Mineraldüngern.

(noch oben)


Bundeskabinett beschließt Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

Das Bundeskabinett hat am 30. März 2011 einen Entwurf zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes beschlossen. Damit wird die EU-Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt und das bestehende deutsche Abfallrecht umfassend modernisiert. Das Bundesumweltministerium in einer Pressemitteilung wörtlich: „Die Abfallwirtschaft wird konsequent auf Abfallvermeidung und Recycling ausgerichtet. Die Novelle leistet damit einen wichtigen energiepolitischen Beitrag zur Fortentwicklung der Kreislaufwirtschaft, zur Steigerung der Ressourceneffizienz und zum Umwelt- und Klimaschutz. Gleichzeitig wird die Aufgabenteilung zwischen Kommunen und Privatwirtschaft in der Entsorgung präzisiert und dadurch Rechts- und Planungssicherheit geschaffen.“
Die Abfallhierarchie soll dem Entwurf zufolge künftig fünfstufig sein. Dem Recycling wird eine größere Bedeutung beigemessen als der energetischen Verwertung. Durch eine flexible Ausgestaltung, die auch wirtschaftliche und soziale Anliegen berücksichtigt, kann dem Anliegen maximaler Ressourceneffizienz jetzt deutlich besser Rechnung getragen werden als im bisher geltenden Recht, so das Bundesumweltministerium.
Bis zum Jahr 2020 sollen 65 Prozent aller Siedlungsabfälle recycelt und 70 Prozent aller Bau- und Abbruchabfälle stofflich verwertet werden. Damit liegt Deutschland über der durch die EU vorgegebenen Recycling-Quote. Ende 2016 wird darüber hinaus geprüft, ob die Verwertungsquote für Bau- und Abbruchabfälle weiter gesteigert werden kann.
Spätestens ab dem Jahr 2015 müssen flächendeckend Bioabfälle sowie Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfälle getrennt gesammelt werden. Denn das ist die Grundlage für ein hochwertiges Recycling. Die Getrenntsammlungspflicht steht ausdrücklich unter dem Vorbehalt der technischen Möglichkeit und wirtschaftlichen Zumutbarkeit. Um die Kommunen dabei nicht zu überfordern, wird den Verantwortlichen vor Ort ein breiter Entscheidungsspielraum zur Ausgestaltung belassen.
Das Kernanliegen der Kommunen, nämlich an der grundsätzlichen Aufgabenverteilung zwischen kommunaler und privater Entsorgung festzuhalten, wird durch den Entwurf berücksichtigt. Kommunen bleiben umfassend verantwortlich für die Hausmüllentsorgung. Gewerbliche Sammlungen von verwertbaren Haushaltsabfällen sind zukünftig nur zulässig, wenn die Erfüllung der kommunalen Entsorgungsaufgaben nicht gefährdet wird. Der Gesetzentwurf stellt damit aus Sicht des Bundesumweltministeriums insgesamt einen fairen Kompromiss zwischen den kommunalen Interessen und denen der Privatwirtschaft dar.
Der Entwurf zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes wird nun dem Bundesrat und danach dem Deutschen Bundestag zugeleitet. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrats. Der Gesetzentwurf sowie weiterführende Informationen finden sich im Internetangebot des Bundesumweltministeriums:
www.bmu.de/krwg

(noch oben)


Bundesregierung bewertet Mitverbrennung von Abfällen positiv

„Unter Berücksichtigung der immissionsschutzrechtlichen und abfallwirtschaftlichen Rahmenbedingungen wird die Mitverbrennung von aufbereiteten Abfällen und Sekundärbrennstoffen von der Bundesregierung grundsätzlich positiv bewertet.“ So steht es in der siebenseitigen Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen zur Mitverbrennung von Abfällen in Kohlekraftwerken (Bundestags-Drucksache 17/5162 vom 17. März 2011). Ausgangspunkt der Frage war die von der RWE Power AG im Braunkohlekraftwerk Ville-Berrenrath im Rhein-Erft-Kreis (Nordrhein-Westfalen) beabsichtigte Mitverbrennung von jährlich bis zu 720 000 Tonnen Klärschlamm, Altholz und Sekundärbrennstoffen. Pro Stunde sollen nach Angaben der Grünen bis zu 60 Tonnen Klärschlamm und bis zu 20 Tonnen Sekundärbrennstoffe verbrannt werden. Die Grünen halten dies unter Umweltgesichtspunkten und aus Sicht der Gebührenzahler für fragwürdig.

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/051/1705162.pdf

(noch oben)


Rechtsstreit zwischen Güteschutz Kanalbau und Zertifizierung Bau

Das Landgericht Bonn hat sich mit öffentlichen Äußerungen des Güteschutz Kanalbau zur aus seiner Sicht fehlenden Gleichwertigkeit der Fremdüberwachung des Zertifizierung Bau e. V. (ZertBau) gegenüber der Gütesicherung des Güteschutzes befasst. Die Kammer hat in der mündlichen Verhandlung nach Mitteilung von ZertBau deutlich gemacht, dass es allein um die Frage gehe, ob die formalen Strukturmerkmale der Fremdüberwachung der Zertifizierung Bau, gemessen an den Vorgaben der RAL-GZ 961, denen der Gütesicherung des Güteschutz Kanalbau entsprächen. Eine generelle Aussage zur inhaltlichen Gleichwertigkeit der Fremdüberwachungssysteme oder der Einzelprüfungen könnten derartige Äußerungen des Güteschutzes über organisatorische Unterschiede nach Ansicht der Kammer nicht enthalten. Das gelte auch für die Behauptung, der Zertifizierung Bau sei Prüforganisation von Lieferanten für Lieferanten.
Das Gericht habe zur Kenntnis genommen, dass ausschließlich Branchenverbände Mitglied bei der Zertifizierung Bau sein können, und darauf hingewiesen, dass diese Mitgliederstruktur für sich genommen keine Schlussfolgerung auf Objektivität und Neutralität der Fremdüberwachung zulasse. Der Güteschutz habe sich verpflichtet, so ZertBau in einer Pressemitteilung, in Zukunft nicht mehr zu behaupten, die Fremdüberwachung Kanalbau sei deshalb nicht gleichwertig, weil die Fremdüberwachung nicht die Voraussetzungen der DIN EN 1610 und des Anhang C zu dieser Norm erfülle. Das Gericht habe deutlich gemacht, dass diese Regelwerke keine Grundlage für die Ausgestaltung der Fremdüberwachung Kanalbau seien und deshalb keine Rolle spielen

(noch oben)


Neues Wassergesetz in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt gilt seit dem 1. April 2011 ein neues Wassergesetz (WG LSA). Das Gesetz tritt am 1. April 2013 außer Kraft. Veröffentlicht wurde es im Gemeinsamen Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt, Nr. 8/2011 vom 24. März 2011, Seite 492-529. Das Gesetz steht zum Download im Internet bereit, ebenso die 130 Seiten umfassende Empfehlung des Umweltausschusses des Landtags, die als Gesetz beschlossen wurde (Landtags-Drucksache 5/3078 vom 25. Januar 2011). Beschlossen wurde das neue Wassergesetz am 2. Februar 2011 in der 87. Sitzung des Landtags; das Stenografische Protokoll kann ebenfalls aus dem Internet heruntergeladen werden:
www.landesrecht.sachsen-anhalt.de
www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/parlamentsdokumentation/d3078vbe_5.pdf
www.landtag.sachsen-anhalt.de/intra/landtag3/ltpapier/plenum/5/087stzg_5.pdf

(noch oben)


DWA und VSB erstellen gemeinsam technische Regeln

Die DWA und der Verband zertifizierter Sanierungs-Berater für Entwässerungssysteme e. V. (VSB) haben eine Zusammenarbeit beim Thema „Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden“ vereinbart. Der VSB überführt in diesem Rahmen die von ihm erarbeiteten Empfehlungen „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen“ (ZTV) in das Regelwerk der DWA. Eine Vereinbarung mit diesem Tenor unterzeichneten der DWA-Präsident, Dipl.-Ing. Otto Schaaf, und der Vorsitzende des VSB-Vorstands, Dipl.-Ing. (FH) Markus Vogel, am 5. April 2011 in Bonn.
Die DWA gibt ein umfangreiches, mehrteiliges Regelwerk zur Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden heraus. Unabhängig davon hat der VSB seit 2003 die Empfehlungen „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen“ (ZTV) für alle gängigen Verfahren der Kanal- und Schachtsanierung erarbeitet. Um Doppelarbeit zu vermeiden, haben die Verbände daher vereinbart, dass die ZTV des VSB in das Regelwerk der DWA überführt werden. Vertreter des VSB werden künftig in den Fachgremien der DWA dazu beitragen, dass die am Markt anerkannten Vorzüge der VSB-Empfehlungen auch innerhalb des DWA-Regelwerkes weiter fortbestehen. Der VSB wird seine begonnenen Arbeiten an drei Empfehlungen zu Ende führen. Die bisherigen VSB-Empfehlungen werden nach Weißdrucklegung entsprechender DWA-Regeln zurückgezogen. Die VSB-Empfehlungen im Rahmen der „Zusätzlichen Anforderungen an Ingenieurleistungen“ (ZAI) sind von dieser Vereinbarung unberührt.
Durch die Überführung dieser VSB-Empfehlungen in das DWA-Regelwerk entstehen sowohl für die Netzbetreiber wie auch für die Planer und die Sanierungsunternehmen deutliche Vorteile. Die noch bestehende Lücke im DWARegelwerk wird zügig geschlossen und damit die bauvertragliche Sicherheit in Zukunft deutlich erhöht.

(noch oben)


Erste Verleihung des RAL-Gütezeichens Flüssigboden

Am 29. März 2011 wurde in Göttingen den ersten drei Bauunternehmen das RAL-Gütezeichen 507 „Flüssigboden“ verliehen. Die RAL-Gütegemeinschaft Flüssigboden e. V. hat ihren Sitz in Leipzig. Die Befürworter des Flüssigbodenverfahrens meinen, die Technologie verkürze die Arbeiten beim Kanalbau wesentlich und reduziere die Belastung der Umwelt sowie der Anwohner auf ein Minimum. Manfred Fiedler von den Göttinger Entsorgungsbetrieben und Vorstandsmitglied der neuen RAL-Gütegemeinschaft sagte, dank des Flüssigbodens könnten heute „viele der bislang zwangsläufigen Belästigungen bei der offenen Bauweise vermieden werden.“ Besonders in historischen Innenstädten sei dies wohl bald die einzige Verfahrensweise, die den Anforderungen der Auftraggeber und der Anwohner gerecht werden würde.
E-Mail: RAL.GG.Fluessigboden@googlemail.com
http://de.wikipedia.org/wiki/Flüssigboden
www.ral-guetezeichen.de/index.php?id5133&gz_id5228

(noch oben)


Norddeutschland: Drittes Benchmarking Abwasser startet

Die Anmeldung für die dritte Runde des „Benchmarking Abwasser DWA-Nord“ ist möglich, die Datenerhebung erfolgt ab Mai 2011. Die Teilnehmer haben dann die Möglichkeit, die Daten des Erhebungsjahres 2010 zu erheben und hierfür einen Abschlussbericht zu erhalten.
www.abwasserbenchmarking-nord.de

(noch oben)


Baden-Württemberg: Kennzahlenvergleich Abwasser wird fortgeführt

Der Kennzahlenvergleich Abwasser Baden-Württemberg wird im Jahr 2011 fortgeführt.
www.abwasserbenchmarking-bw.de

(noch oben)


Nordrhein-Westfalen: Broschüre zum Hochwasserrisiko-Management

Das nordrhein-westfälische Umweltministerium hat die Broschüre „Hochwasserrisiken gemeinsam meistern – Die europäische Richtlinie zum Hochwasserrisiko-Management in Nordrhein-Westfalen“ herausgegeben, einen kompakten Leitfaden für Behörden, Kommunen, Deich- und Wasserwirtschaftsverbände, Planungsbüros und Fachleute, die als Akteure in die Erstellung der neuen Hochwasserrisiko-Managementpläne nach den Vorgaben der EU-Richtlinie einbezogen sind. Die Broschüre kann beim Ministerium kostenlos bestellt werden oder steht zum Download im Internet bereit:
Tel. (02 11) 45 66-666, Fax 45 66-621
E-Mail: infoservice@mkulnv.nrw.de
www.umwelt.nrw.de/umwelt/pdf/hochwasserrisiken.pdf

(noch oben)


EU-Kommission verklagt vier Mitgliedstaaten wegen fehlender Pläne für Flusseinzugsgebiete

Die Europäische Kommission bringt Belgien, Dänemark, Griechenland und Portugal vor den Europäischen Gerichtshof, da diese Länder keine Pläne für die Bewirtschaftung ihrer Flusseinzugsgebiete vorgelegt und damit gegen die EU-Rechtsvorschriften im Bereich Gewässerschutz verstoßen haben. Diese Pläne hätten spätestens am 22. Dezember 2009 angenommen werden müssen. Auf Empfehlung des Umweltkommissars Janez Potočnik verweist die Kommission die Fälle nun an den Europäischen Gerichtshof.
In Belgien haben die Regionen Brüssel-Hauptstadt und Wallonien erst im Jahr 2011 mit den Anhörungen der Öffentlichkeit begonnen und erwarten, ihre Pläne 2011 bzw. 2012 zu veröffentlichen. Dänemark beabsichtigt, seine Pläne nach Ende der Anhörungen der Öffentlichkeit (April 2011) im September 2011 zu veröffentlichen. Griechenland hat noch nicht mit den Anhörungen der Öffentlichkeit begonnen und wird seine Pläne erst bis März 2012 veröffentlichen. Portugal dürfte die Anhörungen der Öffentlichkeit 2011 beginnen, es ist jedoch noch nicht klar, wann die Pläne angenommen werden könnten.

(noch oben)


Strömungskraftwerk nach dem Prinzip des Flügelschlags geht in den Test

Das Tragflächen-Strömungskraftwerk oWing geht an der Fulda in den Praxistest: Wissenschaftler der Universität Kassel haben sich vom Flügel- und Flossenschlag der Vögel, Fische und Meeressäuger ein Fortbewegungsprinzip abgeschaut, es in einen Prototyp für die Energieerzeugung umfunktioniert und zum Patent angemeldet. Dank dieser Erfindung lässt sich die in Flüssen oder Meerengen vorhandene Strömungsenergie in elektrischen Strom umwandeln. Auch als Antrieb für Boote und Schiffe könnte die Erfindung dienen. Die Arbeiten bewegen sich derzeit noch im Labormaßstab: Von einer Anlage aus Edelstahl, die in Kassel in Zusammenarbeit mit den Städtischen Werken am Kraftwerk Neue Mühle an der Fulda errichtet werden soll, wird eine elektrische Leistung von etwa 100 Watt erwartet.
Prof. Dr.-Ing. Martin Lawerenz
Institut für Thermische Energietechnik
E-Mail: lawerenz@uni-kassel.de

(noch oben)


Europäischer Rat stimmt EU-Strategie für den Donauraum zu

Die Minister der 27 EU-Mitgliedstaaten haben am 13. April 2011 in Luxemburg die EU-Strategie für den Donauraum gebilligt, die die Europäische Kommission im Dezember 2010 angenommen hatte. Die Vorbereitungen zur Durchführung der Strategie sind bereits angelaufen. Etwa 200 prioritäre Maßnahmen werden zur Entwicklung des Wirtschaftspotenzials und zur Verbesserung der Umweltbedingungen des Donauraums beitragen.
Der Donauraum ist mit einem Fünftel der EU-Bevölkerung (100 Millionen Einwohner) für den Wohlstand der gesamten EU von immenser Bedeutung. Viele der Herausforderungen, vor denen diese Region steht, machen an Grenzen nicht Halt: Überschwemmungen, Verkehrs- und Energieverbindungen, Umweltschutz und Sicherheit – all das erfordert einen gemeinsamen Ansatz. Die Strategie konzentriert sich hauptsächlich auf vier Säulen, eine davon „Umweltschutz im Donauraum“. Hierunter sind vor allem die Wiederherstellung der Wasserqualität, das Management von Umweltrisiken und der Erhalt der Artenvielfalt zu nennen. Zu den Projekten zählen unter anderem: Errichtung von Pufferstreifen entlang des Flusses, um den Nährstoffeintrag zu vermindern, das Kooperationsprojekt „Blaue Donau“ zur kommunalen Abwasserbehandlung, Verringerung von Arzneimittelrückständen im Wasser, Wiederherstellung von Feuchtgebieten zum besseren Hochwasserschutz, Einrichtung eines Netzes von Schutzgebieten.
In einem Aktionsplan wurden Prioritäten festgelegt, Projekte ermittelt und Fristen vorgeschlagen. Die Europäische Kommission wird die Durchführung der Strategie überwachen und Ende 2012 einen ersten Bericht veröffentlichen.
Die Donaustrategie stand am 14. April 2011 auch im Bundestag auf der Tagesordnung: Die Bundesregierung solle darauf achten, dass das Subsidiaritätsprinzip beachtet wird. Das schreiben die Fraktionen von CDU/CSU und FDP in einem Antrag (Bundestags-Drucksache 17/5495), der vom Bundestag angenommen wurde. Die Donaustrategie dürfe sich ausschließlich auf Bereiche konzentrieren, „in denen ein echter Mehrwert für den Donauraum erzielt werden kann und die allein auf der Ebene der Mitgliedstaaten und Regionen nicht hinreichend geregelt werden können“. Es müsse sichergestellt werden, „dass die Steuerung und Durchführung der einzelnen Maßnahmen der Strategie primär eine Aufgabe der Mitgliedstaaten und ihrer regionalen Gebietskörperschaften bleibt“, heißt es dazu in dem Antrag. Zudem solle die Regierung darauf achten, dass sowohl bei der Verabschiedung als auch bei der Umsetzung der Donaustrategie „keine neuen Institutionen speziell für den Donauraum geschaffen, keine zusätzlichen europäischen Finanzmittel bereitgestellt und keine neuen Rechtssetzungsakte erlassen oder bestehende geändert werden“. Vielmehr sollten bestehende Programme und Projekte genutzt und optimiert sowie bestehende Initiativen und Organisationen stärker vernetzt werden.
http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/docoffic/official/communic/danube/action_plan_danube.pdf
http://ec.europa.eu/regional_policy/cooperation/danube
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/054/1705495.pdf

(noch oben)


Verträge über Berliner Wasserbetriebe offengelegt

Das durch den Volksentscheid am 13. Februar 2011 angenommene „Gesetz für die vollständige Offenlegung von Geheimverträgen zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe“ (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, Nr. 7 vom 12. März 2011) verpflichtet den Berliner Senat zur öffentlichen Bekanntmachung aller Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden im Amtsblatt für Berlin und zusätzlich den Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, diese Dokumente auf seinem Internet-Eingangsportal zugänglich zu machen. Dort sind jetzt eingestellt der Konsortialvertrag zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe, Anlagen zum Konsortialvertrag, Änderungsvereinbarungen zum Konsortialvertrag:
www.datenschutz-berlin.de
www.wkdis.de/downloads/gvbl/frei/07-11-s81-s84-12032011.pdf

(noch oben)


Neuer demografischer Bericht der EU erschienen

Nach dem dritten Bericht zur Demografie, der am 1. April 2011 von der EU-Kommission in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Amt der Europäischen Union (Eurostat) veröffentlicht wurde, leben die Europäer länger und gesünder. Der Bericht zeigt auch, wie sich die Struktur der europäischen Bevölkerung weiterhin dadurch wandelt, dass die Zahl der Menschen, die älter als 60 Jahre sind, jedes Jahr um zwei Millionen steigt. Die Bevölkerung Mitteleuropas altert zurzeit langsam; dies wird sich jedoch ab 2030 bis 2040 beschleunigen, und sie wird zur ältesten in der EU werden (am ältesten in der Slowakei). Der Demografie-Bericht wird alle zwei Jahre von der Europäischen Kommission veröffentlicht und enthält die neuesten Fakten und Zahlen, die notwendig sind, um zu beurteilen, wo die Mitgliedstaaten angesichts der Herausforderungen des demografischen Wandels stehen.
http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId5502&langId5en

(noch oben)


Rheinland-Pfalz: Drittes Benchmarking für Wasserbetriebe startet

Für das landesweite Benchmarking der rheinland-pfälzischen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung wird im III. Quartal 2011 die dritte Runde mit den Daten für das Wirtschaftsjahr 2010 durchgeführt. Die Datenerhebung ist ab dem 15. August 2011 für einen Zeitraum von drei Monaten möglich. Gleichzeitig können auch die Daten für die Transparenzinitiative der Wasser- und Abwasserpreise miterhoben werden. Am 15. Juni 2011 findet in Boppard eine Informationsveranstaltung statt.
www.wasserbenchmarking-rp.de

(noch oben)


EU-Kommission fordert Belgien zur Einhaltung der EU-Abwasservorschriften auf

Die Europäische Kommission hat Belgien aufgefordert, dafür zu sorgen, dass Abwässer in Kleinstädten vorschriftsmäßig behandelt werden. Das Fehlen ausreichender Abwassersammel- und -behandlungssysteme, die seit 2005 in Betrieb sein sollten, sei eine Gefahr für die menschliche Gesundheit und die Meeresumwelt. Weil Belgien in diesem Bereich nur langsame Fortschritte macht, hat die Kommission auf Empfehlung von EU-Umweltkommissar Janez Potočnik beschlossen, im Rahmen des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu versenden. Wenn Belgien den Vorschriften innerhalb von zwei Monaten nicht nachkommt, könnte die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union mit der Angelegenheit befassen.
In Belgien sind nach Angaben der EU-Kommission 67 flämische und wallonische Kleinstädte nicht an ein geeignetes Abwassersystem angeschlossen, und das Abwasser von 116 Kleinstädten wird zwar gesammelt, aber nicht gereinigt. Der neue Fall hat seine Entsprechung in einer anderen belgischen Rechtssache, die größere Städte, das heißt Städte mit mehr als 10 000 Einwohnern, betrifft, und in der die Kommission im Juni 2010 bereits zum zweiten Mal Klage erhoben hatte. Größere Kleinstädte und Großstädte hätten die Vorschriften bis 1998 bzw. 2000 anwenden müssen.

(noch oben)


Online-Version des EU-Amtsblatts soll rechtsverbindlich werden

Die Europäische Kommission hat am 4. April 2011 vorgeschlagen, dass die elektronische Ausgabe des Amtsblatts der Europäischen Union rechtsverbindlich werden soll. Derzeit entfaltet allein die Druckversion Rechtwirkungen. Alle EU-Mitgliedstaaten haben mittlerweile Online-Ausgaben ihrer Gesetzesblätter und mehr als die Hälfte davon sind rechtsverbindlich. Der Vorschlag muss vom Rat einstimmig gebilligt werden und die Zustimmung des Europäischen Parlaments erhalten, bevor er in Kraft treten kann.

(noch oben)


Nordrhein-Westfalen: Drittes Benchmarking für Abwasserbetriebe startet

Anfang Juli 2011 beginnt die dritte Projektrunde zum „Benchmarking Abwasser NRW“ auf der Datengrundlage des Erhebungsjahres 2010. Träger dieses Projekts sind auch diesmal wieder die kommunalen Spitzenverbände Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Städtetag Nordrhein-Westfalen sowie der Landesverband Nordrhein-Westfalen der DWA und die Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände in NRW (agw). Am 7. Juli 2011 findet in Düsseldorf eine Informationsveranstaltung statt.
www.abwasserbenchmarking-nrw.de

(noch oben)


Bayern: Drittes Benchmarking Abwasser Bayern 2011 startet

Für das Landesprojekt Benchmarking Abwasser Bayern 2011 wird im II. Quartal 2011 die dritte Erhebungsrunde mit den Daten des Wirtschaftsjahres 2010 durchgeführt. Die Datenerhebung ist ab Mai 2011 in einem Zeitraum von drei bis vier Monaten möglich.
www.abwasserbenchmarking-bayern.de

(noch oben)


Baden-Württemberg: Der Kennzahlenvergleich„Abwasser Baden-Württemberg“ geht in die fünfte Runde- Profitieren auch Sie von einer Teilnahme!

Ein Unternehmensvergleich für alle – unabhängig von der Größe und dem Grad der Aufgabenwahrnehmung Über 100 Unternehmen haben bisher erfolgreich an den ersten vier Projektrunden des Benchmarking-Projektes „Kennzahlenvergleich Abwasser in Baden- Württemberg“ teilgenommen. Das Projekt wird in der gemeinsamen Initiative von Gemeindetag Baden-Württemberg, Städtetag Baden-Württemberg und DWA-Landesverband Baden-Württemberg als Verbändemodell für alle Unternehmen und Betreiber von abwassertechnischen Anlagen in Baden-Württemberg fortgeführt. Die Unternehmen der Abwasserentsorgung – von kleinen, mittleren und großen Kommunen – erhalten auf der Basis dieses freiwilligen und anonymisierten Kennzahlenvergleichs und dem damit verbundenen Erfahrungsaustausch eine seriöse und belastbare Standortbestimmung des Abwasserbetriebes und zugleich Erkenntnisse für einen zielgerichteten Verbesserungsprozess im Unternehmen. Selbstverständlich gilt dies auch für Unternehmen bzw. Kommunen, die lediglich Teilaufgaben der Abwasserbeseitigung – wie nur die Abwasserableitung oder nur die Abwasserbehandlung – wahrnehmen. Aufgrund des je nach Datenverfügbarkeit und Interessenschwerpunkten wählbaren zweistufigen Erhebungssystematik (Basis- oder Standardumfang) und der damit verbundenen Analysetiefe ist das Projekt für alle Unternehmen bzw. Kommunen unabhängig von der Größe sinnvoll und praktikabel. Die Dateneingabe erfolgt über die bedienerfreundliche aquabench-Online- Plattform. Die Projektberater, die Firmen aquabench GmbH und confideon, garantieren einen vertrauensvollen Umgang mit den Daten. Die Ergebnisse werden gemeinsam mit anderen vergleichbaren Unternehmen im Rahmen von Projektsitzungen vorgestellt und diskutiert. Aufgrund des aktuellen Themas der „gesplittete Gebühr“ wollen die Initiatoren und Träger des Projektes diesen Interessen nachkommen. Daher werden in diesem Jahr Erfahrungen und Kennzahlen zur Einführung gesplitteter Gebühren und Gebührenvergleiche über Musterhaushalte mit betrachtet.

KA Korrespondenz Abwasser, Abfall • 2011 (58) • Nr. 4 www.dwa.de/KA
Der Teilnehmer am Kennzahlenvergleich erhält Antworten auf folgende
Fragen:
● Wo steht mein Unternehmen bzw. meine Kommune in der Abwasserbeseitigung im Vergleich zu den Anderen?
● Was sind die Ursachen für diese Positionierung?
● Welcher Bereich (Kläranlage, Kanalnetz, Verwaltung) kann weiter optimiert werden?
● Wie können wir uns verbessern?
● Wie führen andere Betreiber die Aufgaben der Abwasserbeseitigung durch?

Mit der Beantwortung dieser Fragen unterstützen wir einerseits die Werkleitung und andererseits die politischen Entscheidungsträger vor Ort, gemeinsam die richtigen Entscheidungen für ihre Abwasserbeseitigung, insbesondere die Investitions- und Gebührenentscheidungen, zu treffen. Jeder Teilnehmer erhält einen individuellen und unternehmensbezogenen Abschlussbericht, aus dem die eigene Positionierung und Empfehlungen für die weitere Optimierung hervorgehen. Zugleich ist es das Bestreben der Initiatoren, aus den Ergebnissen der Trinkwasser- und Abwasserbenchmarking- Projekte in Baden-Württemberg wiederum eine landesweite Gesamtdarstellung der Wasserwirtschaft zu veröffentlichen. Die Teilnahme von möglichst vielen Unternehmen bietet die Chance, einen aussagekräftigen Kennzahlenvergleich, der als „Branchenbild der Abwasserentsorgung in Baden-Württemberg“ gelten kann, zu erzielen. Die Erhebung der Daten erfolgt im Zeitraum vom 1. Mai bis 31. Juli 2011. Ein Einstieg interessierter Betreiber ist in diesem Zeitraum jederzeit möglich. Im Internet können unter www.abwasserbenchmarking-bw.de weitere Informationen abgerufen und der Vertrag zur Teilnahme angefordert werden.

DWA-Landesverband
Baden-Württemberg
Dagmar Untereiner
Rennstraße 8
70499 Stuttgart
Tel. (07 11) 89 66 31-160

(noch oben)


Gasverwertung auch auf mittleren und kleineren Kläranlagen

-Leserforum-
Die Wirtschaftlichkeit der Gasverwertung auf Kläranlagen mit mittlerer und kleiner Ausbaugröße ist aktuell ein kontrovers diskutiertes Thema. Es geht dabei um die Umstellung von aerober auf anaerobe Schlammstabilisierung und um die Nachrüstung von Blockheizkraftwerken auf Anlagen, die bisher ihr Faulgas lediglich zu Heizzwecken verwenden und ansonsten abfackeln. Wolfgang Grägel kommt in seinem Beitrag „Wirtschaftlichkeit der Gasverwertung auf kommunalen Kläranlagen“ (KA 12/2010, S. 1221–1225) zu dem Schluss, dass sich für Anlagen mit 50 000 EW Amortisationszeiten von ca. vier Jahren und für Anlagen mit 10 000 EW von 29 Jahren ergeben. Abgesehen davon, dass diese pauschale Schlussfolgerung lediglich althergebrachte Weisheiten bestätigt, ist sie ebenso undifferenziert wie die Annahmen, die der Autor für deren Herleitung getroffen hat. Deshalb darf diese für viele Kläranlagenbetreiber entscheidende Kernaussage auch nicht unwidersprochen im Raum stehen bleiben. Zu kritisieren ist zuallererst, dass eine „konventionelle Bauweise“ vorausgesetzt wird und darauf basierend die Kosten ermittelt werden. Zudem wird für kleinere Ausbaugrößen von höheren spezifischen Kosten ausgegangen. Dass diese äußerst konservative Betrachtungsweise zu unwirtschaftlichen Ergebnissen führt, hätte keines expliziten rechnerischen Nachweises bedurft; hier hätte ein Blick in die neuere Fachliteratur ausgereicht. Von einem aktuellen Beitrag hätte man erwarten können, dass er die neuen technischen Möglichkeiten (Faulbehälter in Stahlbauweise, Membrangasbehälter, Schlamm- und Gasmanagement), organisatorische Lösungsansätze (semizentrale Schlammbehandlungsanlagen) und besonders für kleinere Kläranlagen attraktiven finan ziellen Fördermöglichkeiten (hohe KWK-Zulage bis 50 kW) einbezieht. Darüber hinaus wäre auch die Betrachtung aus der Sicht des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit für unterschiedliche Lösungsansätze ein wichtiges Thema gewesen. Der Autor hat sich die Auseinandersetzung mit diesen inhaltlich nicht einfachen und teilweise sensiblen Fragestellungen leider erspart. Die Betreiber mittlerer und kleiner Kläranlagen, die sich bereits intensiv mit alternativen Lösungen auseinandersetzen, sollten sich durch den vorliegenden Aufsatz nicht entmutigen lassen. Viele der eingeschlagenen Wege werden durch die technische Entwicklung einerseits und steigende Strompreise andererseits zu wirtschaftlichen Lösungen bei der Schlammbehandlung und Gasverwertung auch bei kleineren Kläranlagen führen.

Dr.-Ing. Gerhard Seibert-Erling,
Geschäftsführer der
setacon GmbH, Frechen

Quelle: Korrespondenz Abwasser Heft 4-2011

Und hier die Antwort auf den Artikel aus dem Leserforum:

– Differenzierte Beurteilung im Einzelfall erforderlich

Der Leserbrief geht von „einer Umstellung von aerobe auf anaerobe Schlammstabilisierung und die Nachrüstung von Blockheizkraftwerken auf Anlagen, die Faulgas bisher zu Heizzwecken nutzten“, aus. Im Artikel wurde jedoch der komplette Neubau einer aeroben Schlammstabilisierung mit einer anaeroben Anlage einschließlich energetischer Gasverwertung gegenübergestellt. Im Leserbrief werden vor allem die Themen Ausbaustandard und zusätzliche Fördermöglichkeiten angesprochen. Die für die Investitionskostenermittlung zugrunde gelegte Bauweise beinhaltet eine bewährte Anlagenausrüstung, insbesondere hinsichtlich Lebensdauer, Störungsanfälligkeit und Anlagensicherheit. Berücksichtigt wurden dabei auch die im Leserbrief angesprochenen Trockengas- Membranbehälter. Grundsätzlich sind, wie auch in der Veröffentlichung bereits erwähnt, Kosteneinsparungen möglich. Der Autor hält es dabei für erforderlich, im sicherheitsrelevanten Gasbereich keine Risiken einzugehen. Für eine Berücksichtigung der Förderungsmöglichkeiten nach Kraft-Wärme- Kopplungsgesetz ist die Art der Abwärmenutzung zu beachten. Eine Nutzung als Prozesswärme (zum Beispiel Aufheizung des Faulturmes) wird dabei nicht anerkannt. KWK-Strom (Strom und Nutzwärme) wird mit einer Stromkenn-zahl (Faktor ca. 0,70 bis 0,80) und der Nutzwärmemenge errechnet. Für eine Ausbaugröße von 10 000 EW und 20 000 EW wird mit einer Anlagengröße bis 50 kW der erzeugte KWK-Strom (Strom- und Nutzwärme) mit 0,0511 €/ kWh für die Laufzeit von zehn Jahren gefördert. Bei Annahme einer für Kläranlagen üblicherweise möglichen Wärmenutzung ergeben sich Verkürzungen der Amortisationszeiten auf ca. 16 Jahre für 10 000 EW und ca. acht Jahre für 20 000 EW. Für die Anlagen von 30 000 EW bis 50 000 EW wird eine Verkürzung der Amortisation ca. ein Jahr betragen. Strom, der nach Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG) vergütet wird, kann durch das KWK-Gesetz nicht vergütet werden. Genauere Aussagen über die Möglichkeiten der KWK-Förderung sind abhängig von Art und Umfang der Wärmenutzung. Grundsätzliche Übereinstimmung mit dem Leserbrief besteht im Bestreben, vorhandene Ressourcen bestmöglich zu nutzen, ohne jedoch die Erfordernisse hinsichtlich Ausführungsstandards und insbesondere hinsichtlich Anlagensicherheit zu vernachlässigen. Der Artikel soll keineswegs die Betreiber von kleineren oder mittleren Anlagen von einer Faulgasverwertung entmutigen. Eine Berücksichtigung von zusätzlichen Fördermöglichkeiten und auch unserer Einschätzung nach weiter steigende Energiepreise führen zu einer weiteren Verbesserung der Wirtschaftlichkeit. Die vom Leserbriefautor angesprochenen Umbaumaßnahmen als Nachrüstung einer Faulungsanlage bedürfen einer genaueren Betrachtung im Einzelfall. Gegenüber dem Artikel entfallen hierbei vor allem die Vorteile eines geringeren Belebungsbeckenvolumens, das bei gleichbleibender Ausbaugröße einer anderen Nutzung zugeführt werden müsste.

Dipl.-Ing. Wolfgang Grägel
(München)
KA Korrespondenz Abwasser, Abfall • 2011 (58) • Nr. 4

(noch oben)


Das DWA-Informationssystem „DIEnergie“ jetzt online

Die DWA-Koordinierungsgruppe „Energie in der Wasser-, Abwasser und Abfallwirtschaft“ (KG Energie) hat für die DWA-Mitglieder, die Aktiven in den DWA-Fachgremien und alle am Thema Interessierten im Internet ein Informationssystem Energie – DIEnergie – eingerichtet. In diesem System sind alle DWA-Fachgremien, die zu Themen mit energetischem Bezug arbeiten, mit ihren aktuellen und geplanten Projekten systematisch aufgelistet. Innerhalb ihres Aufgabengebietes möchte die DWA das Thema Energie umfassend betrachten, bearbeiten und die Kenntnisse der Fachwelt einbeziehen. Die DWA bietet über DIEnergie:
1. Eine systematische Darstellung ihrer Aktivitäten im Bereich „Energie in der Wasser-, Abwasser und Abfallwirtschaft“,
2. Informationen über bestehende Regelwerke mit Bezug zum Thema Energie,
3. Informationen zu geplanten Vorhaben in den Gremien der DWA mit Bezug zum Thema Energie. Sie können über DIEnergie:
● Informationen über die Aktivitäten der DWA im Bereich Energie erhalten.
● Nach Fachausschüssen suchen und erfahren, ob und zu welchen Projekten mit Energiebezug gearbeitet wird. ● Kontakt mit der DWA aufnehmen, um detaillierte Informationen über einzelne Themen und Fachgremien zu erhalten.
● Expertise einbringen, Hinweise geben, selbst Themen entwickeln und aktiv mit gestalten.

Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen, Vorschlägen und Wünschen direkt an

Dipl.-Ing. Anett Baum
E-Mail: baum@dwa.de
Sie erreichen DIEnergie im Internet unter
www.dwa.de, Auswahl „Fachthemen“,
Auswahl „Koordinierungsgruppe Energie“.

(noch oben)


Leitfaden zur Kanalinspektion und -sanierung vorgestellt

Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat einen neuen „Leitfaden zur Inspektion und Sanierung kommunaler Abwasserkanäle“ vorgestellt. Der neue Praxisleitfaden des LfU unterstützt die Kommunen, vor allem auch die kleineren, bei ihrer Aufgabe, das Kanalnetz regelmäßig zu untersuchen und bei Bedarf zu sanieren, denn Abwasserkanäle sind das größte Anlagevermögen der Städte und Gemeinden. Der Leitfaden wurde gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, einem Fachbüro, Praktikern der Wasserwirtschaft und der Universität der Bundeswehr erarbeitet. Er kann kostenfrei bestellt oder aus dem Internet heruntergeladen werden:
www.bestellen.bayern.de/shoplink/lfu_was_00053.htm

Quelle: DWA

(noch oben)


Oberflächengewässerverordnung im Bundeskabinett verabschiedet

Das Bundeskabinett hat am 16. März 2011 die Oberflächengewässerverordnung verabschiedet. Damit werden erstmals bundeseinheitliche Anforderungen zum Schutz von Oberflächengewässern festgelegt. Die Oberflächengewässerverordnung (OGewV) dient der bundeseinheitlichen Umsetzung der EU-Richtlinie über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik (UQN-Richtlinie) sowie der bisherigen Länderregelungen zur Umsetzung der Anhänge II, III und V der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Die Verordnung enthält auch Vorgaben für Oberflächengewässer, die der Trinkwassergewinnung dienen (§7). Die ursprünglich vorgesehene Orientierung an den Grenzwerten der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ist jedoch nicht mehr vorgesehen. Weiterhin umfasst der Kabinettsentwurf der OGewV die Vorgabe, dass Oberflächenwasserkörper, die unmittelbar oder mittelbar der Trinkwassergewinnung dienen, so zu bewirtschaften sind, dass eine Verschlechterung der Qualität verhindert und der erforderliche Aufwand der Aufbereitung gering gehalten wird. Die Verordnung wurde dem Bundesrat zur Zustimmung übersandt (Bundesrats-Drucksache 153/11).

www.bundesrat.de , dort: Parlamentsmaterialien

(noch oben)


Verbände präsentieren neues Branchenbild der deutschen Wasserwirtschaft

Mit dem neuen Branchenbild legt die Wasserwirtschaft bereits zum dritten Mal ein umfangreiches Gesamtbild der Wasser- und Abwasserbranche in Deutschland vor. Die herausgebenden Spitzenverbände veranschaulichen mit dem Bericht den Leistungsstand und die wirtschaftliche Effizienz der Wasserwirtschaft. Politik und Öffentlichkeit erhalten so die Möglichkeit, die Leistungsfähigkeit der deutschen Wasserwirtschaft zu beurteilen.
„Die Wasserwirtschaft in Deutschland hat im Jahr 2010 nach ersten Schätzungen 6,5 Milliarden Euro investiert. In ihrer Größenordnung lassen sich diese Investitionen beispielsweise mit denen der chemischen Industrie vergleichen. Ein überdurchschnittlich großer Anteil ist in Anlagen und Netze geflossen. Damit ist unsere Branche ein bedeutender beschäftigungs- und umweltpolitischer Motor des Mittelstands“, erklärten die Verbände der Wasserwirtschaft am 21. März 2011 in Berlin anlässlich der Übergabe des neuen Branchenbilds der deutschen Wasserwirtschaft an Hans-Joachim Otto, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie.
„Mit dem europaweit einmaligen Branchenbild werden die Leistungen der deutschen Wasserwirtschaft in ihrer gesamten Vielfalt dargestellt und für uns alle transparent gemacht“ sagte Otto bei der Übergabe des Branchenbildes durch die Verbände. „Beeindruckend ist, wie deutlich gemacht wird, wie zuverlässig die Wasserwirtschaft über Jahre hinweg Trinkwasser in hoher Qualität liefert und flächendeckend die Abwasserentsorgung nach höchsten europäischen Standards garantiert“ so der Staatsekretär.
„Die Qualität des Trinkwassers ist im europäischen Vergleich herausragend. So werden bei über 99 % der Analysen die Anforderungen der Trinkwasserverordnung sicher eingehalten“, erklärten die Verbände. „97 Prozent der Abwassermenge in Deutschland werden nach dem höchsten EU-Reinigungsstandard gereinigt.“
Die Bürgerinnen und Bürger profitierten seit Jahrzehnten von einem hohen Leistungsstandard und einer Qualität zu Preisen und Gebühren, die im europäischen Maßstab vergleichsweise niedrig und seit vielen Jahren überwiegend unter dem Inflationsindex liegen. „Dies ist einer kontinuierlichen Effizienzsteigerung der Branche zu verdanken. Benchmarking – ‚Lernen von den Besten‘ – trägt seit vielen Jahren dazu bei, die Leistungen auf hohem Niveau zu halten. Die Wasserwirtschaft entwickelt das erfolgreiche Instrument des Benchmarking kontinuierlich weiter“, betonten die Verbände der Wasserwirtschaft.
Auch der bestehende gesetzliche Rahmen und die technische Selbstverwaltung seien bewährte Grundpfeiler. „Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Bundesregierung die Initiativen der Branche anerkennt und im Dezember 2010 der Forderung der Monopolkommission nach einer Regulierung der Wasserwirtschaft eine klare Absage erteilt hat“, so die Verbände abschließend.
Kernbestandteile des Branchenbilds sind:
• Darstellung der Rahmenbedingungen und der aktuellen Herausforderungen (zum Beispiel Demografie und Klimawandel),
• statistische Daten und Kennzahlen zur Leistungsfähigkeit der Branche (Qualität, Kundenzufriedenheit, Nachhaltigkeit, Sicherheit, Wirtschaftlichkeit),
• Ergebnisse von und Erfahrungen mit freiwilligen Benchmarkingprojekten in der Wasserver- und Abwasserentsorgung (Praxisbeispiele und Projektübersicht).
Das Branchenbild wird herausgegeben von der Arbeitsgemeinschaft Trinkwassertalsperren e. V. (ATT), dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW), dem Deutschen Bund verbandlicher Wasserwirtschaft e. V. (DBVW), dem Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW), der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) und dem Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU).
Das Branchenbild der deutschen Wasserwirtschaft und eine Kurzfassung stehen im Internet zum Download bereit:

www.dwa.de , Fachthemen, Wirtschaft, Aus der Facharbeit

(noch oben)


Veolia Wasser und TU Berlin verlängern Stiftungsprofessur Siedlungswasserwirtschaft bis 2015

Die TU Berlin und Veolia Wasser haben die Verlängerung der Stiftungsprofessur KWB-Veolia Wasser im Fachgebiet Siedlungswasserwirtschaft für weitere fünf Jahre vereinbart. Veolia Wasser unterstützt die Professur in diesem Zeitraum mit einer Fördersumme von insgesamt 750 000 Euro. Die Stiftungsprofessur ergänzt das Veolia-Engagement für die Forschung und insbesondere die Forschungsplattform des Kompetenzzentrums Wasser Berlin. Seit der Neubesetzung des Fachgebiets Siedlungswasserwirtschaft am 1. Januar 2006 durch Prof. Dr.-Ing. Matthias Barjenbruch konnte es sich innerhalb der TU Berlin sowie in der Berliner, der nationalen und der internationalen Forschungslandschaft erfolgreich etablieren. In den hier bearbeiteten Forschungsschwerpunkten Mischwasserbehandlung, Vermeidung von Geruch und Korrosion in Kanalnetzen, weitergehende Abwasserreinigung, naturnahe Verfahren sowie dezentrale Abwasserentsorgung einschließlich moderner Sanitärkonzepte konnten in den zurückliegenden fünf Jahren 25 Forschungsprojekte initiiert werden. Damit wurde zusätzlich zur durch Veolia gestifteten Grundfinanzierung ein Projektvolumen von rund 2,5 Millionen Euro realisiert. Für die nun beginnende neue Lehrperiode von fünf Jahren sind Folgeprojekte zur dezentralen Regenwasserbewirtschaftung sowie zur Spurenstoffentfernung beantragt. Darüber hinaus konnten bereits Vorhaben zum Landmanagement und zur nahezu wasserlosen Wäscherei eingeworben werden. Die Anzahl der wissenschaftlichen Mitarbeiter im Team ist seit 2006 auf elf gestiegen.

www.siwawi.tu-berlin.de

(noch oben)


267 Millionen Euro für neue Umweltprojekte

Die Europäische Kommission hat ihre jährliche Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Finanzierung durch das europäische Finanzierungsinstrument für die Umwelt LIFE+ veröffentlicht. Die Vorschläge sollten einem der drei Teilbereiche des Programms entsprechen: Natur und biologische Vielfalt, Umweltpolitik und Verwaltungspraxis sowie Information und Kommunikation. Insgesamt stehen 267 Millionen Euro in Form von Kofinanzierungsmitteln für Finanzhilfevereinbarungen zur Verfügung. Schlusstermin für die Einreichung ist der 15. Juli 2011.

Detaillierte Bewerbungsunterlagen:
http://ec.europa.eu/environment/life/funding/lifeplus.htm
Informationsveranstaltungen:
http://ec.europa.eu/environment/life/news/events/events2011/info_workshops11.htm
Informationen zu LIFE1:
http://ec.europa.eu/life
Überblick über LIFE-Projekte nach Land:
http://ec.europa.eu/environment/life/countries/index.htm
Ansprechpartner:
http://ec.europa.eu/environment/life/contact/nationalcontact/index.htm

Quelle:DWA

(noch oben)


William-Lindley-Ring für Ernst Ulrich von Weizsäcker

Wasserwirtschaftler zeichnen Klimaschutzexperten aus
Ernst Ulrich von Weizsäcker wird der nächste Träger des William-Lindley-Rings der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA). Der Physiker, Biologe, Klimaschutzexperte und Umweltpolitiker ist erst die vierte Persönlichkeit (nach Klaus Töpfer, Hans Tietmeyer und Kurt Biedenkopf), die die DWA mit dem William-Lindley-Ring auszeichnet. Die DWA würdigt damit „von Weizsäckers langjährigen Einsatz für den Klimaschutz“, so ihr Präsident Otto Schaaf, der die Verleihung des Rings am 26. September 2011 im Rahmen der DWA-Bundestagung in Berlin vornehmen wird. Von Weizsäcker wird dort anschließend eine Festansprache halten. Mit dem William-Lindley-Ring zeichnet die DWA solche prominenten Persönlichkeiten aus, die nicht unmittelbar in den Fachgebieten der DWA, der Wasser- und Abfallwirtschaft, arbeiten, die die Ziele der Vereinigung aber trotzdem maßgeblich gefördert haben.
Prof. Dr. Dr. h. c. Ernst Ulrich von Weizsäcker gilt als Pionier des nachhaltigen Wirtschaftens. Zu seinen Kernanliegen gehören die Vereinbarkeit von Ökologie und Ökonomie. Als Diplomphysiker promovierte er in Biologie und wurde bald Ordentlicher Professor für Biologie. Einer weiten Öffentlichkeit ist er als Autor vieler einflussreicher Bücher und als Präsident des Wuppertal-Instituts für Klima, Umwelt, Energie (1984 bis 1991) bekannt. Zu seinen bekanntesten Bücher zählen Faktor Vier – Doppelter Wohlstand, halbierter Naturverbrauch aus dem Jahr 1995 und Faktor Fünf – Die Formel für nachhaltiges Wachstum, das 2009 auf Englisch und 2010 auf Deutsch veröffentlicht wurde. In von Weizsäcker vereinen sich Klimaexperte und Umweltpolitiker. Zu den zahlreichen Ehrungen, die ihm bislang zuteil wurden, gehört auch der Deutsche Umweltpreis. Aktuell ist von Weizsäcker ehrenamtlicher Co-Chairman des International Resource Panel des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP). Das Resource Panel hat seinen Sitz in Paris.
Umwelt und Energie stehen auch im Zentrum der Arbeit der DWA. Auf den DWA-Energietagen in Potsdam am 19. Mai 2010 hat Ernst Ulrich von Weizsäcker mit dem Vortrag „Klimaschutz – was heißt das für Strom und Wasser, ja für unsere Zivilisation?“ einen Höhepunkt der Tagung gesetzt.

(noch oben)


DWA formuliert „Positionspapiere“ für die Politik

Seit mehreren Jahren schon formuliert die DWA ihre Standpunkte zur Umweltpolitik in Politikmemoranden. Zur Vertiefung einzelner Themen hat die Vereinigung jetzt die Publikationsreihe „DWA-Position“ begonnen. Die ersten zwei dieser Positionen – „Anthropogene Spurenstoffe im Gewässer“ und „Klärschlammentsorgung“ – wurden am 7. Februar 2011 bei dem politischen Workshop „Anthropogene Spurenstoffe im Wasserkreislauf“ in der Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund in Berlin veröffentlicht.
Die Positionspapiere können in wenigen Kernsätzen zusammengefasst werden:
• Anthropogene Spurenstoffe im Gewässer
Bei den anthropogenen Spurenstoffen kommt es darauf an, die Risiken, die von den Stoffen ausgehen, nach wissenschaftlichen Kriterien zu bewerten. Maßnahmen, die als nötig eingestuft werden, sollten mit Augenmaß getroffen werden. Bislang gibt es eine Vielzahl an Regelungen auf europäischer wie auch deutscher Ebene. Die Chemikalien- und die Gewässerpolitik sollten daher harmonisiert werden. Vorrangig muss es darum gehen, den Anfall und den Eintrag der Stoffe zu vermeiden. Sind technische Maßnahmen bei der Abwasserbehandlung oder Trinkwasseraufbereitung nötig, müssen die technischen Grenzen berücksichtigt werden. Die Trinkwasseraufbereitung muss als Barriere gegen Schadstoffe gesichert werden.
• Phosphat aus Klärschlämmen nutzen
Klärschlamm, der bei der Abwasserreinigung auf Kläranlagen anfällt, macht als Rohschlamm zwar nur ein Prozent der behandelten Abwassermenge aus, verursacht aber rund 30 Prozent der Abwasserbehandlungskosten und 90 Prozent der Probleme, so eine gängige Einschätzung unter Abwasserfachleuten. Gleichzeitig enthält Klärschlamm das für das Wachstum von Pflanzen wichtige Phosphat, sodass durch Kreislaufführung von Nährstoffen die natürlichen Ressourcen geschont werden können. Daher sollte die landwirtschaftliche Verwertung geeigneter Klärschlämme dort, wo die Rahmenbedingungen es zulassen, fortgesetzt werden. Dazu sind Systeme zur Qualitätssicherung zu etablieren. Auch die thermische Behandlung (Verbrennung) sollte als Entsorgungsoption genutzt werden. Dabei verbleibt das Phosphat in der Asche. Verfahren zur Phosphorrückgewinnung müssen daher weiterentwickelt werden. Insgesamt muss darauf geachtet werden, die rechtlichen Rahmenbedingungen praxistauglich zu gestalten. Hierzu ist unter anderem eine Abstimmung der Anforderungen mit dem Düngerecht dringend erforderlich.

Die Positionspapiere der DWA stehen im Internet zum Download bereit:
www.dwa.de , dort: Presse
• Fischwanderhilfen an Bundeswasserstraßen
An den meisten Staustufen deutscher Flüsse kann ein schadfreier Fischaufstieg mit optimierten Fischwanderhilfen ermöglicht werden. Dies antwortete die Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Bundestags-Drucksache 17/4481 vom 20. Januar 2011). Sobald haushaltsreife Unterlagen vorlägen, würden die erforderlichen Haushaltsmittel eingeworben, heißt es weiter. Der Zeitplan für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit orientiere sich, wie im Wasserhaushaltsgesetz (§ 34) vorgesehen, an den Zielen und Fristen der EU-Wasserrahmenrichtlinie.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/044/1704481.pdf

(noch oben)


PAUL ist „Ausgewählter Ort“ im Land der Ideen

Das Entwicklungsprojekt PAUL (Portable Aqua Unit for Lifesaving) des Fachgebiets Siedlungswasserwirtschaft der Universität Kassel ist Preisträger des bundesweit ausgetragenen Innovationswettbewerbs „365 Orte im Land der Ideen“. Wo Trinkwasser im Katastrophenfall überlebenswichtig ist, hilft der Wasserrucksack PAUL. Die Erfindung des Teams um Prof. Dr.-Ing. Franz-Bernd Frechen, Leiter des Fachgebiets Siedlungswasserwirtschaft, enthält eine komplette Membranfilteranlage und kann so ohne Energie und Wartung 1200 Liter Wasser pro Tag aufbereiten. Tausende Menschen in den Katastrophengebieten Pakistans, Chiles, Vietnams und Haitis profitierten bereits von der Erfindung. Sabine Hermsdorf von der Deutschen Bank in Frankfurt zeichnete am 23. März den Wasserrucksack als „Ausgewählten Ort 2011″ aus. Damit ist PAUL einer von 365 Preisträgern, die jedes Jahr von der Standortinitiative „Deutschland – Land der Ideen“ gemeinsam mit der Deutschen Bank unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten prämiert werden. Aktuell wird PAUL etwa 330-fach in den betroffenen Katastrophenregionen eingesetzt und ermöglicht über 65 000 Menschen, ihr Wasser selbst zu filtern. „PAUL wiegt 20 kg, ist extrem robust und selbst für Analphabeten leicht bedienbar. Das dazu gehörige ‚Handbuch‘ besteht aus vier Piktogrammen“, so Prof. Frechen.

(noch oben)


Verbändekooperation bei Fluss- und Talsperren

Die DWA, das Deutsche TalsperrenKomitee (DTK) und die Deutsche Gesellschaft für Geotechnik (DGGT) wollen ihre langjährige Kooperation auf dem Fachgebiet Stauanlagen auf eine festere Basis stellen. Eine entsprechende Vereinbarung haben die führenden Repräsentanten der Verbände am 10. Januar 2011 in Aachen unterzeichnet.
Ein zentrales Interesse der drei genannten Verbände gilt dem Fachgebiet Stauanlagen. Innerhalb der DWA ist hier der Fachausschuss WW-4 „Fluss- und Talsperren“ federführend tätig, der als gemeinsamer Ausschuss von DWA, DTK und DGGT geführt wird. Nach seiner Gründung als „Talsperrenausschuss“ im Jahr 1930 durch den Deutschen Wasserwirtschafts- und Wasserkraftverband (DVWW) wurde 1953 der Fachausschuss vom Deutschen Verband für Wasserwirtschaft und Kulturbau (DVWK) übernommen. Unter dem Dach des DVWK wurde das Gremium 1992 als Fachausschuss 2.2 „Talsperren“ gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Erd- und Grundbau (DGEG) (seit 1994 Deutsche Gesellschaft für Geotechnik, DGGT) und dem DTK neu gegründet.
Mit der Fusion von DVWK und Abwassertechnischer Vereinigung (ATV) zur DWA im Jahr 2000 hat der Ausschuss seinen heutigen Namen Fachausschuss WW-4 „Fluss- und Talsperren“ im Hauptausschuss „Wasserbau und Wasserkraft“ der DWA bekommen. DWA, DTK und DGGT bestätigen durch ihre neu unterzeichnete Vereinbarung, dass sie den gemeinsamen Fachausschuss „Fluss- und Talsperren“ auch zukünftig als gemeinsame Plattform nutzen wollen.
Damit werden künftig alle originären Themen zu Stauanlagen im gemeinsamen Fachgremium bearbeitet und nur abgestimmt veröffentlicht. Mit den Logos von DWA/DTK/DGGT auf den Titelseiten werden die Zusammenarbeit und die gemeinsame Verantwortung dokumentiert. Alle Stauanlagen betreffende Informationen über nationale und internationale Veranstaltungen und Fachpublikationen werden zwischen den Verbänden ausgetauscht. Mindestens alle zwei Jahre werden sich die Verbände über allgemeine Anliegen und Projekte austauschen.
Das DTK ist die deutsche nationale Gruppe der International Commission on Large Dams (ICOLD) und arbeitet in dessen Gremien mit. Aufgabe des DTK ist es, Erkenntnisse, Erfahrungen und Kompetenz des deutschen Talsperrenwesens international zu verbreiten und umgekehrt die internationalen Entwicklungen in Planung, Bau und Betrieb von Talsperren auf nationaler Ebene bekannt zu machen. Der gemeinsame Fachausschuss wirkt als nationales Fachgremium des DTK und sichert die fachliche Expertise und Stellungnahmen zu aktuellen Themen der ICOLD.

Die DGGT widmet sich der Wissenschaft und der Praxis in allen Fragen, die mit der Nutzung von Boden und Fels als Baugrund und Baustoff zusammenhängen. Hauptanliegen der DGGT ist die Förderung der Geotechnik in Forschung, Lehre, Wirtschaft und Verwaltung. Sie sorgt für eine ständige Verbesserung der Berechnung und Gestaltung der Erd- und Felsbauten und der Gründung von Bauwerken mit dem Ziel einer sicheren, sparsamen und umweltfreundlichen Bauweise.

(noch oben)


Konstanz: Abwasser heizt Neubaugebiet

In einem Neubaugebiet in Konstanz wollen die Stadtwerke in ein bis zwei Jahren zahlreiche Wohnungen und Gewerberäume mit Abwasserwärme heizen. In der Gesamtanlage können im Vergleich zu einer konventionellen Energieversorgung pro Jahr etwa 196 Tonnen CO2 vermieden werden. In dem Neubaugebiet im Konstanzer Stadtteil Petershausen sind insgesamt rund 25 000 Quadratmeter Wohn- und Gewerbefläche vorgesehen. Bauherren des größten Anteils sind die Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Konstanz (WOBAK) sowie die Bouwfonds Rhein-Neckar GmbH. Zusätzlich werden bereits bestehende Gebäude der WOBAK an die Heizzentrale angeschlossen. Das Anlagenkonzept ist darüber hinaus für den Anschluss weiterer Häuser offen. Die Stadtwerke investieren 1,2 Millionen Euro und haben mit den Bauherren einen Wärmelieferungsvertrag abgeschlossen. Herzstück der Energieanlage ist ein 120 Meter langer Wärmetauscher im nahegelegenen Kanal, der die im Bade-, Dusch- und Waschmaschinenwasser enthaltene Wärmeenergie zurück zum Gebäude führt. Eine Wärmepumpe macht diese Energie für die Beheizung der Gebäude nutzbar. Ein Blockheizkraftwerk produziert den Strom für die Wärmepumpen.

(noch oben)


Innovatives Wärmekonzept für Köln-Stammheim

Ein nach eigenen Angaben bundesweit einmaliges Konzept zur klimaschonenden Wärmeversorgung einer großen Wohnsiedlung mit Klärgas hat die RheinEnergie (Köln) mit der GAG Immobilien AG und den Stadtentwässerungsbetrieben Köln (StEB) entwickelt. Die Siedlung im Kölner Stadtteil Stammheim hat 1700 Wohnungen und 100 Einfamilienhäuser. Rund einen Kilometer von der Wohnsiedlung entfernt befindet sich das Großklärwerk Stammheim, eines der größten Klärwerke Deutschlands. Dort wird bereits seit mehreren Jahren das in den Faultürmen erzeugte Klärgas zur Erzeugung von Strom und Wärme eingesetzt. Der in einem Blockheizkraftwerk erzeugte Strom, rund 22 Millionen Kilowattstunden pro Jahr, deckt den Strombedarf des Klärwerks zu 60 Prozent. Bei der Wärme gibt es einen Überschuss, weil nur 60 Prozent für den Eigenbedarf verwendet werden. Die restlichen 40 Prozent blieben bisher ungenutzt. Sie werden nun zum Beheizen der Wohnungen im Stammheimer Süden verwendet.
Derzeit erneuern die StEB für rund 11,5 Millionen Euro das Blockheizkraftwerk, erhöhen damit den elektrischen Wirkungsgrad und verbessern die Wärmenutzung. Gleichzeitig baut die RheinEnergie auf dem Gelände des Klärwerks eine Ersatzkesselanlage, um saisonale Schwankungen bei der Klärgasgewinnung auszugleichen. Im Durchschnitt soll die vertraglich vereinbarte Wärmemenge in Höhe von 10 Millionen Kilowattstunden pro Jahr zu 80 Prozent aus Faulgas gewonnen werden, der Rest wird mit Erdgas erzeugt.

Quelle:DWA

(noch oben)


EU nimmt Klage gegen Übernahme des Hammer Kanalnetzes durch Lippeverband zurück

Die EU-Kommission hat Ende März 2011 ihre Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Übernahme des Kanalnetzes der Stadt Hamm durch den Lippeverband zurückgezogen. Der nordrhein-westfälische Wirtschaftsminister Harry K. Voigtsberger (SPD) begrüßte die Einstellung des Verfahrens. „Die Entscheidung der EU-Kommission schafft Klarheit. Das historisch gewachsene und bundesweit einmalige Verbandsmodell von NRW wird damit rechtlich bestätigt“, erklärte Voigtsberger. Auch die Stadt Hamm und der Lippeverband begrüßten die Entscheidung der Kommission. Der BDE bedauert die Rücknahme der Klage erwartungsgemäß.
Die EU-Kommission hatte auf Grundlage einer Beschwerde des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) die Bundesrepublik wegen Verletzung von Wettbewerbsregeln aus dem EG-Vertrag verklagt. Die EU zeigte sich überzeugt von den in der Klageerwiderung vorgebrachten Argumenten. Gemeinsam mit der Stadt Hamm und dem Lippeverband hatte das Bundeswirtschaftsministerium als Vertreter des Bundes auf die Brüsseler Klage erwidert. Zuvor hatte die EU-Kommission die Auffassung vertreten, dass die Abwasserbeseitigung und damit die Übernahme des Abwassernetzes hätten ausgeschrieben werden müssen, weil private Mitbewerber für die Abwasserbeseitigung in Hamm durch die Direktvergabe benachteiligt worden seien.
Mit der Rücknahme der Klage erkennt Brüssel jetzt an, dass es sich bei der Übertragung der Abwasserbeseitigung von der Kommune auf einen anderen öffentlich-rechtlichen Träger, nämlich von der Stadt Hamm auf den Lippeverband, um die Delegation einer hoheitlichen Aufgabe handelt. Dieser „staatsorganisatorische Akt“ richte sich nach nationalstaatlichem Recht und unterliege deshalb keiner Ausschreibungspflicht. Mit anderen Worten: Weil nach deutschem Recht eine Übertragung der Abwasserbeseitigung von einem öffentlichen Träger auf den anderen zulässig war, ist eine Ausschreibung nach Europarecht gar nicht gefordert.
Dabei spielt es auch nach Auffassung des Bundeswirtschaftsministeriums grundsätzlich keine Rolle, dass der Lippeverband neben den Städten und Gemeinden auch private Mitglieder aus Gewerbe, Industrie und Bergbau hat. Denn diese halten keine „Anteile“ am Verband, der als Non-Profit-Institution am Gemeinwohl orientiert ist und keine Gewinne erzielt.

Quelle: DWA

(noch oben)


Forschungsförderung: effizienter Umgang mit Wasser

Innovationen für einen effizienten und nachhaltigen Umgang mit der Ressource Wasser in der Wertschöpfungskette der Lebensmittelwirtschaft von der landwirtschaftlichen Produktion bis einschließlich der Lebensmittelindustrie will das Bundeslandwirtschaftsministerium fördern. Förderfähig sind Vorhaben der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung. Dazu zählen zum Beispiel die Reduzierung von Abwasserbelastungen, die Aufbereitung, Reinigung und Wiederverwendung von Wasser, die wassersparende Reinigung von Rohstoffen, Maschinen und Anlagen. Projektträger ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Bonn. Projektskizzen müssen bis zum 12. Mai 2011 bei der BLE eingegangen sein, wofür ausschließlich das folgende Internet-Portal zu verwenden ist:

www.pt-it.de/ptoutline/bleinno55
Weitere Informationen:
www.ble.de/innovationsfoerderung
www.kp.dlr.de/profi/easy/formular_ble.html

(noch oben)


Brandenburgisches Wasserrecht wird novelliert

Mit einem Kabinettsbeschluss wurde am 22. März 2011 die Novellierung wasserrechtlicher Vorschriften für das Land Brandenburg auf den Weg gebracht. Bei der Gesetzesänderung handelt es sich vorwiegend um die Anpassung von Landesrecht an das geänderte Wasserhaushaltsgesetz des Bundes sowie Folgeänderungen in anderen wasserrechtlichen Vorschriften. Gleichzeitig setzt die Landesregierung mit der Novelle einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um, die Erhebung des Wassernutzungsentgeltes für die Entnahme von Oberflächen- und Grundwasser in Bezug auf den Bergbau zu prüfen. Im Ergebnis hat sich die Landesregierung auf eine schrittweise Erhöhung des Wassernutzungsentgelts verständigt. Von derzeit 2 Cent pro Kubikmeter für verbrauchtes und genutztes Grundwasser aus der Wasserhaltung ist 2012 eine Steigerung auf 6 Cent pro Kubikmeter und ab 2014 auf 10 Cent vorgesehen. Die zusätzlichen Einnahmen stehen zweckgebunden für Maßnahmen des Gewässerschutzes zur Verfügung, beispielsweise für den Betrieb bestimmter Stauanlagen, die der Förderung eines ausgeglichenen Landschaftswasserhaushaltes dienen.
Neu sind auch die Bestimmungen zur Umsetzung eines landesweiten Hochwasserrisikomanagements. Bis 2011 ist eine Erstbewertung für das Hochwasserrisiko in Brandenburg vorzulegen. Bis 2013 sind für die Risikogebiete Gefahren- und Risikokarten zu erstellen. Bis 2015 sind für Brandenburg insgesamt neun Risikomanagementpläne aufzustellen. Diese ersetzen dann die bisherigen Hochwasserschutzpläne.

www.mugv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb2.c.549559.de

Quelle:DWA

(noch oben)


Einweihung der Biogas-Aufbereitungsanlage bei Hamburg Energie

Als nach eigenen Angaben bundesweit bisher einziger Versorger bietet Hamburg Energie städtisches Biogas an. Gewonnen wird es auf dem Klärwerk Köhlbrandhöft aus dem Hamburger Abwasser. Die Anlage zur Aufbereitung des bei der Klärschlammfaulung entstehenden Gases wurde am 15. März 2011 in Betrieb genommen. Jährlich sollen 18 Millionen Kilowattstunden Biomethan eingespeist werden. Damit können laut Hamburg Energie bis zu 62 000 Kunden mit städtischem Biogas versorgt werden. Die genaue Anzahl der Haushalte hängt vom Biogasanteil ab. Die Kunden können zwischen einem Anteil von einem und zehn Prozent wählen. Die Investitionen in Höhe von 3,3 Millionen Euro trägt der Klärwerksbetreiber Hamburg Wasser, die Vermarktung des städtischen Biogases liegt bei Hamburg Energie.

(noch oben)


Bewässerungstechnik auf der IFAT 2012

Die IFAT ENTSORGA 2012 erweitert ihr Portfolio: Zur nächsten Veranstaltung, die vom 7. bis 11. Mai 2012 auf dem Gelände der Neuen Messe München stattfindet, wird das Thema Bewässerungstechnik neu in die Nomenklatur aufgenommen. Konkret zielt die Messe damit auf Anlagen zur Wiederverwendung von Abwasser in der Landwirtschaft ab.
www.ifat.de

(noch oben)


Europäische Kommission beginnt Konsultation zum Vergaberecht

Die Europäische Kommission hat am 27. Januar 2011 einen Konsultationsprozess zur Frage gestartet, wie sich Vorschriften, Instrumente und Methoden im Bereich des öffentlichen Auftragswesens modernisieren lassen. Frist für die Übermittlung von Stellungnahmen zum vorgelegten Grünbuch ist der 18. April 2011. Als neue Herausforderungen, denen das Vergaberecht begegnen muss, nennt die EU beispielsweise die Notwendigkeit, öffentliche Mittel effizienter einzusetzen, ebenso wie die Berücksichtigung sozialer und ökologischer Belange.
Parallel zur Grünbuch-Konsultation führt die Kommission derzeit eine umfassende „Ex-post-Evaluierung“, so der Sprachgebrauch der EU, durch, um Wirksamkeit und Kosteneffizienz der derzeitigen europäischen Vergabevorschriften zu bewerten. Die Ergebnisse dieser Evaluierung und der am 27. Januar 2011 eingeleiteten Konsultation sollen im Rahmen einer für den 30. Juni 2011 geplanten Konferenz über die Reform des öffentlichen Auftragswesens erörtert werden. All diese Arbeiten sollen schließlich in die Formulierung geeigneter Legislativvorschläge einmünden.

Das Grünbuch steht im Internet zum Download bereit:
http://ec.europa.eu/internal_market/publicprocurement/modernising_rules/consultations/index_en.htm
Weitere Informationen zur Politik der EU im Bereich des öffentlichen Auftragswesens:
http://ec.europa.eu/internal_market/publicprocurement/index_de.htm
Stellungnahmen können per E-Mail abgegeben werden:
Markt-Consult-PP-Reform@ec.europa.eu

(noch oben)


Demographische Schrumpfung im Westen angekommen

Nach anhaltend starken Bevölkerungsverlusten in Ostdeutschland sind inzwischen auch große Teile Westdeutschlands zunehmend von Schrumpfung betroffen. Aktuelle Karten des Leibniz-Instituts für Länderkunde (IfL, Leipzig) zeigen ein völlig neues Raummuster der demographischen Entwicklung. „Westdeutschland ist heute bereits ein demographischer Schrumpfungsraum mit mehr oder weniger großen Inseln residualen Wachstums“, so IfL-Wissenschaftler Günter Herfert. Die aktuellen Karten des IfL sind in der Online-Zeitschrift Nationalatlas aktuell des Instituts erschienen:

http://aktuell.nationalatlas.de

(noch oben)


Neues RAL-Gütezeichen für den Bereich der Grundstücksentwässerung

Die DWA (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.) arbeitet zusammen mit Güteschutz Kanalbau, ZVSHK (Zentralverband Sanitär, Heizung, Klima), GFA (Gesellschaft zur Förderung der Abwassertechnik e.V.) und ÜWG-SHK (Überwachungsgemeinschaft technische Anlagen der SHK-Handwerke e.V.) seit nunmehr rund 2 Jahren intensiv an der Erstellung eines RAL-Gütezeichens für die Grundstücksentwässerung.
Am 19.07.2010 wurde unter der Antragsnummer 412 als Ergebnis der Bemühungen beim RAL (Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.) ein Gütezeichen-Antrag auf Einleitung eines RAL-Anerkennungsverfahrens für eine Gütegemeinschaft Güteschutz „Grundstücksentwässerung – Herstellung, baulicher Unterhalt , Sanierung und Prüfung“ im Namen der beteiligten Verbände durch die DWA, vertreten durch deren Bundesgeschäftsführer Bauass. Dipl.-Ing. Johannes Lohaus, gestellt.
Dies ist nicht das erste Mal, dass die DWA (damals noch als ATV firmiert) einen Antrag auf Einleitung eines RAL-Anerkennungsverfahrens gestellt hat. Am 11.01.1988 wurde durch den damaligen Hauptgeschäftsführer Dr.-Ing. Sigurd van Riesen, der Antrag zur Gründung eines Gütezeichens, welches die Anforderungen an die Herstellung und Instandhaltung von Entwässerungskanälen und -leitungen festlegt, gestellt. Dieses Gütezeichen – heute als Güteschutz Kanalbau jedem bekannt – wurde durch einen adhoc-Ausschuss in der ATV vorbereitet und mit den Fach- und Verkehrskreisen abgestimmt. Die Erfolgsgeschichte des Güteschutz Kanalbaus mit dessen Güte- und Prüfbestimmungen haben maßgeblich zu einer deutlichen Qualitätssteigerung im öffentlichen Kanalbau beigetragen.
Sinn und Zweck der neuen RAL-Gütegemeinschaft „Güteschutz Grundstücksentwässerung – Herstellung, baulicher Unterhalt, Sanierung und Prüfung“
Die in Gründung befindliche Gütegemeinschaft hat den Zweck, die Umweltverträglichkeit von Abwasseranlagen der Grundstücksentwässerung zu verbessern und damit den Verunreinigungen von Grundwasser, Gewässer und Boden durch undichte Abwasseranlagen entgegenzuwirken. Zu diesem Zweck hat sie unter anderem folgende Aufgaben:

• Die Herstellung, den baulichen Unterhalt, die Sanierung und Prüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen gütezusichern.
• Leistungen, deren Güte gesichert ist, mit dem Gütezeichen Grundstücksentwässerung zu kennzeichnen.
• Hierfür Güte- und Prüfbestimmungen, eine Gütezeichensatzung und Durchführungsbestimmungen zu schaffen.
• Zu überwachen, das Gütezeichenbenutzer die Gütezeichensatzung einhalten.
• Gütezeichenbenutzer zu verpflichten, nur solche Leistungen, deren Güte gesichert ist, mit dem Gütezeichen zu kennzeichnen.
Geplante Gütezeichen im Güteschutz Grundstücksentwässerung
Unter dem Dach des Güteschutz Grundstücksentwässerung entstehen Gütezeichen, die – auf Grundstücken – die folgenden Ausführungsbereiche gütesichern:
• Neubau, Reparatur, Erneuerung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen nach DIN 1986 aller Werkstoffe und Nennweiten ≤ DN 250 auf Grundstücken einschließlich dazugehöriger baulicher Anlagen und Bauteile in offener Bauweise mit oder ohne Verbau
• Neubau, Reparatur, Erneuerung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen nach DIN 1986 aller Werkstoffe und Nennweiten ≤ DN 250 auf Grundstücken einschließlich dazugehöriger baulicher Anlagen und Bauteile in offener Bauweise ohne Verbau
• Einbau und Sanierung von Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen. Der oder die Tätigkeitsbereich(e) werden auf der Verleihungsurkunde genannt.
• Generalinspektion von Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen
• Einbau und Sanierung von Fettabscheideanlagen. Der oder die Tätigkeitsbereich(e) werden auf der Verleihungsurkunde genannt.
• Generalinspektion von Fettabscheideanlagen
• Einbau, Sanierung und Prüfung von Kleinkläranlagen. Der oder die Tätigkeitsbereich(e) werden auf der Verleihungsurkunde genannt.
• Einbau, Sanierung und Prüfung von Abwassersammelgruben. Der oder die Tätigkeitsbereich(e) werden auf der Verleihungsurkunde genannt.
• Inspektion von Abwasserleitungen und -kanälen aller Werkstoffe und Nennweiten ≤ DN 250 sowie den dazugehörigen Bauwerken auf Grundstücken
• Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen und -kanälen aller Werkstoffe und Nennweiten ≤ DN 250 sowie den dazugehörigen Bauwerken auf Grundstücken mit Luft und/oder Wasser
• Reinigung von Abwasserleitungen und -kanälen aller Werkstoffe und Nennweiten ≤ DN 250 sowie den dazugehörigen Bauwerken auf Grundstücken
• Inspektion, Dichtheitsprüfung und Reinigung von Abwasserleitungen und -kanälen aller Werkstoffe und Nennweiten ≤ DN 250 sowie den dazugehörigen Bauwerken auf Grundstücken

(noch oben)


DWA bezieht Position zu anthropogenen Spurenstoffen und zur Klärschlammentsorgung

Seit mehreren Jahren schon formuliert die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) ihre Standpunkte zur Umweltpolitik in Politikmemoranden. Zur Vertiefung einzelner Themen hat die Vereinigung, die politisch und wirtschaftlich unabhängig ist, jetzt die Publikationsreihe „DWA-Position“ begonnen. Die ersten zwei dieser Positionen – „Anthropogene Spurenstoffe im Gewässer“ und „Klärschlammentsorgung“ – wurden am 7. Februar 2011 bei dem politischen Workshop „Anthropogene Spurenstoffe im Wasserkreislauf“ in der Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund in Berlin veröffentlicht.

Die Positionspapiere können in wenigen Kernsätzen zusammengefasst werden:

Anthropogene Spurenstoffe im Gewässer
Bei den anthropogenen Spurenstoffen kommt es darauf an, die Risiken, die von den Stoffen ausgehen, nach wissenschaftlichen Kriterien zu bewerten. Maßnahmen, die als nötig eingestuft werden, sollten mit Augenmaß getroffen werden. Bislang gibt es eine Vielzahl an Regelungen auf europäischer wie auch deutscher Ebene. Die Chemikalien- und die Gewässerpolitik sollten daher harmonisiert werden. Vorrangig muss es darum gehen, den Anfall und den Eintrag der Stoffe zu vermeiden. Sind technische Maßnahmen bei der Abwasserbehandlung oder Trinkwasseraufbereitung nötig, müssen die technischen Grenzen berücksichtigt werden. Die Trinkwasseraufbereitung muss als Barriere gegen Schadstoffe gesichert werden.
Phosphat aus Klärschlämmen nutzen
Klärschlamm, der bei der Abwasserreinigung auf Kläranlagen anfällt, macht als Rohschlamm zwar nur ein Prozent der behandelten Abwassermenge aus, verursacht aber rund 30 Prozent der Abwasserbehandlungskosten und 90 Prozent der Probleme, so eine gängige Einschätzung unter Abwasserfachleuten. Gleichzeitig enthält Klärschlamm das für das Wachstum von Pflanzen wichtige Phosphat, sodass durch Kreislaufführung von Nährstoffen die natürlichen Ressourcen geschont werden können. Daher sollte die landwirtschaftliche Verwertung geeigneter Klärschlämme dort, wo die Rahmenbedingungen es zulassen, fortgesetzt werden. Dazu sind Systeme zur Qualitätssicherung zu etablieren. Auch die thermische Behandlung (Verbrennung) sollte als Entsorgungsoption genutzt werden. Dabei verbleibt das Phosphat in der Asche. Verfahren zur Phosphorrückgewinnung müssen daher weiterentwickelt werden. Insgesamt muss darauf geachtet werden, die rechtlichen Rahmenbedingungen praxistauglich zu gestalten. Hierzu ist unter anderem eine Abstimmung der Anforderungen mit dem Düngerecht dringend erforderlich.

Download im Internet
Die Positionspapiere der DWA stehen im Internet zum Download bereit: www.dwa.de

(noch oben)


LIFE+ Informationsveranstaltung 2011

Mitte Februar 2011 veröffentlichte die Europäische Kommission ihre fünfte Ausschreibung des LIFE+ Programms. Dabei steht ein Budget von 265 Millionen Euro für die Co-Finanzierung von Projekten aus den drei Bereichen Umweltpolitik und Governance, Natur und Biodiversität sowie Information und Kommunikation zur Verfügung. Die Kommission organisiert am 23. März 2011 in Berlin eine Informationsveranstaltung zum Programme LIFE+ in Deutschland.
Anmeldungen:

www.surveymonkey.com/s/2011RegistrationformGermany

Weitere Informationen:
http://ec.europa.eu/environment/life/funding/lifeplus.htm
E-Mail: life@dfic.de

(noch oben)


Neue Leitfäden zur Berücksichtigung sozialer Aspekte im öffentlichen Beschaffungswesen und zu Dienstleistungen

Die EU hat Ende Januar 2011 einen neuen Leitfaden herausgegeben, mit dem die Behörden ein Instrument erhalten, das ihnen bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen in sozial verantwortlicher Weise im Einklang mit den EU-Vorschriften helfen soll. Darüber hinaus wird in dem Leitfaden hervorgehoben, welchen Beitrag das öffentliche Beschaffungswesen zur Förderung größerer sozialer Integration leisten kann.
Die Kommission hat außerdem einen Leitfaden vorgelegt, der den Behörden, insbesondere auf kommunaler Ebene, dabei helfen soll, hochwertige und effiziente Dienstleistungen im Einklang mit den EU-Vorschriften zu erbringen.
Sozial einkaufen – Ein Leitfaden für die Berücksichtigung sozialer Belange im öffentlichen Beschaffungswesen

http://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId56457&langId5de
http://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docID56458&langID5en

(noch oben)


Länder wollen Wasserqualität des Rheins verbessern

Der Bundesrat möchte die Schadstoffbelastung im Rhein weiter vermindern. In einer am 11. Februar 2011 angenommenen Entschließung [Bundesrats-Drucksache 879/10(B)] zeigt er sich darüber besorgt, dass an einigen Messstationen immer wieder Schadstoffwellen festzustellen sind, die nach Einschätzung von Fachbehörden aus der Schifffahrt resultieren. Diese Schadstoffeinträge – zum Beispiel Waschwasser aus Ladetanks oder verunreinigtes Ballastwasser – könnten neben ökologischen Problemen im Rhein auch zu Schwierigkeiten bei der Trinkwasseraufbereitung führen.
Die Länder fordern daher die Bundesregierung auf, die rechtlichen Rahmenbedingungen so zu verbessern, dass durch die Schifffahrt verursachte und vermeidbare Gewässerbelastungen nicht mehr erfolgen. Hierzu sei es erforderlich, eine Anpassung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes vorzunehmen und eine angemessene Speicherfrist der Daten über Schiffsbewegungen vorzusehen. Nach bisheriger Rechtslage seien die Verursacher von Verunreinigungen nämlich in der Regel nicht mehr feststellbar. Dies sei darauf zurückzuführen, dass die Daten über Schiffsbewegungen von den Wasser- und Schifffahrtsämtern kurzfristig gelöscht werden, wenn die Schiffe deren Gewässerabschnitt verlassen. Die Bundesregierung solle die gesetzliche Speicherfrist daher so bemessen, dass die bei den zuständigen Behörden vorhandenen Daten über Schiffsbewegungen in der hierfür erforderlichen Zeit auch abgefragt werden könnten.

http://217.79.215.188/dip21/brd/2010/0879-10B.pdf
http://dip21.bundesrat.de/dip21.web/br

(noch oben)


Mecklenburg-Vorpommern: Landwirtschaftliche Klärschlammverwertung nicht verzichtbar

„Bis zur Entwicklung geeigneter Recyclingverfahren kann auf die regionale landwirtschaftliche Verwertung schadstoffarmer und nährstoffreicher Klärschlämme nicht verzichtet werden.“ Dies antwortete die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern auf die Kleine Anfrage eines Landtagsabgeordneten mit dem Titel „Errichtung einer Monoklärschlammentsorgungseinrichtung auf Rügen“ (Landtags-Drucksache 5/4078). Außerdem erinnert die Landesregierung daran, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium durch die Fraunhofer-Gesellschaft eine Expertise zur Umweltrelevanz von Polymeren, die bei der Klärschlammentwässerung eingesetzt werden, in Auftrag gegeben hat. Diese werde im März 2011 dem wissenschaftlichen Beirat für Düngungsfragen zur Verfügung gestellt, und danach werde über die weitere Verfahrensweise mit den Polymeren im Düngerecht entschieden. Zur Absicht des Zweckverbands Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen (ZWAR), auf Rügen eine Monoklärschlammverbrennungsanlage zu errichten, in der auch Strandgut mitverbrannt werden soll, äußert sich die Landesregierung zurückhaltend. Ihre Kritik gründet die Regierung auf die ihrer Meinung nach ungünstige energetische Bewertung der Monoverbrennung, das Vorliegen von Schwermetallen und Chlorid in Strandgut (was zu Dioxinen führen kann) und meint, auch aus klimarelevanten Gesichtspunkten sei die Verbrennung von Strandgut kritisch zu hinterfragen.

www.landtag-mv.de/dokumentenarchiv/drucksachen/5_Wahlperiode/D05-4000/Drs05-4078.pdf

(noch oben)


Bewässerungstechnik auf der IFAT 2012

Die IFAT ENTSORGA 2012 erweitert ihr Portfolio: Zur nächsten Veranstaltung, die vom 7. bis 11. Mai 2012 auf dem Gelände der Neuen Messe München stattfindet, wird das Thema Bewässerungstechnik neu in die Nomenklatur aufgenommen. Konkret zielt die Messe damit auf Anlagen zur Wiederverwendung von Abwasser in der Landwirtschaft ab.

www.ifat.de

(noch oben)


Baden-Württemberg: Gewässerschutz hat Vorrang vor Klimaschutz

„Die Landesregierung gibt bei der Abwasserreinigung dem vorsorgenden Gewässerschutz Vorrang vor dem Klimaschutz. Insbesondere in den Fällen, in denen Abwasser in empfindliche Gewässer eingeleitet wird bzw. Belange des Grund- und Trinkwasserschutzes zu berücksichtigen sind, muss eine weitergehende Abwasserreinigung in Betracht gezogen werden. Aspekte der Verhältnismäßigkeit und die Belange des Ressourcen- und Energieeinsatzes werden beim Bestreben um einen hochwertigen Gewässerschutz im Einzelfall berücksichtigt. Zur Einordnung der Klimarelevanz der Abwasserreinigung wird darauf hingewiesen, dass diese bezogen auf einen Einwohner unter einem Prozent der Emission liegt, die jeder Einwohner jährlich mit Heizen, Autofahren und indirekt über den Verbrauch von Waren in die Umwelt freisetzt.“ So antwortete die baden-württembergische Umweltministerin Tanja Gönner (CDU) auf die Kleine Anfrage einer Landtagsabgeordneten zur „Emission von Treibhausgasen durch den Betrieb von Kläranlagen“ (Landtags-Drucksache 14/7291).

www.landtag-bw.de/wp14/drucksachen/7000/14_7291_d.pdf

(noch oben)


Arbeitskräftebedarf und -angebot bis 2025

Wie groß könnte künftig der Bedarf an Arbeitskräften in bestimmten Berufsfeldern sein, und wie hoch wird das Angebot voraussichtlich ausfallen? Das Bonner Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) und das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg haben gemeinsam neue Modellrechnungen zur Entwicklung des Arbeitsmarktes bis zum Jahr 2025 unter dem Titel „Beruf und Qualifikation in der Zukunft“ als Buch veröffentlicht. Insbesondere bei den Fachkräften auf der mittleren Qualifikationsebene droht ein wesentlicher Engpass, da dem nahezu gleichbleibenden Bedarf an Beschäftigten bis 2025 ein zunächst bis 2015 leicht, danach aber rasanter Rückgang der Erwerbspersonen mit entsprechenden Qualifikationen gegenübersteht. Zudem scheidet ab dem Jahr 2020 eine steigende Zahl von Fachkräften aus dem Erwerbsleben aus. So könnte sich bis zum Jahr 2025 ein Mangel in einer Größenordnung von rund 1,8 Millionen Erwerbspersonen ergeben. Unter anderem wird es in MINT-Berufen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) zu Engpässen kommen, da gerade diese Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt sehr gefragt sind.

www.qube-projekt.de
www.bibb.de

(noch oben)


Förderschwerpunkt „Energieeffiziente Abwasseranlagen“: Bewerbungsfrist endet am 31. Mai 2011

Das Bundesumweltministerium hat auf der IFAT ENTSORGA im September letzten Jahres den Förderschwerpunkt „Energieeffiziente Abwasseranlagen“ im Rahmen des Umweltinnovationsprogramms verkündet. Damit soll dem hohen Stellenwert von Energieeffizienz und Ressourcenschutz im Abwassersektor Rechnung getragen werden. Unterstützt werden innovative Projekte, die energetische Ressourcen sowohl bei der Behandlung von Abwasser und Klärschlamm, dem Abwassertransport in der Kanalisation als auch bei der Eigenenergieerzeugung erschließen. Bis zum 31. Mai 2011 können sich Betreiber von Abwasseranlagen mit ihren innovativen Projekten noch bei der KfW-Bankengruppe für eine Förderung bewerben.

Weitere Informationen zum Förderschwerpunkt finden Sie unter:
www.umweltinnovationen-in-abwasseranlagen.de

(noch oben)


Neue Ausbildungshilfe aus der Praxis für die Praxis Ausbildungsbaukasten Abwassertechnik

Wie wohl jeder, der die Verantwortung für die innerbetriebliche Ausbildung trägt, macht sich auch Achim Höcherl, Leiter der Kläranlagen Duisdorf und Beuel in Bonn, immer wieder Gedanken, wie er denn „seine“ Jugendlichen in der Ausbildung zur Fachkraft für Abwassertechnik noch effektiver unterstützen könnte. Was Tolles dabei in Zusammenarbeit mit der DWA herausgekommen ist, präsentierte Achim Höcherl auf der IFAT ENTSORGA 2010 live am Stand der DWA einem interessierten Publikum, nämlich den „„Ausbildungsbaukasten Abwassertechnik““. Wie die vielen Reaktionen auf die ausgesprochen anschauliche und dabei unterhaltsame Vorführung zeigen, trifft der Koffer genau ins Schwarze. Was versteckt sich hinter dem „Ausbildungskasten Abwasser- technik“? Kurz gesagt, sind in einem handlichen Kunststoffkoffer 51 magnetische Haftkarten (Format DIN A7), 40 Kar- teikarten (Spielkartengröße), ein USB-Stick mit rund 100 Fragen zur Abwassertechnik und drei Marker-Stifte eingebaut.
Da gerade Verstehen und Einüben der Fachtheorie bei den Azubis zunehmend von den Betrieben mit unterstützt wer- den müssen, um einen wirklich erfolgreichen Lehrabschluss zu erreichen, brauchen die Ausbilder hier eine vielfältige, immer wieder einsetzbare Hilfe, die mit keinem großen Aufwand verbunden ist. Genau das leisten die magnetischen Haftkarten. Auf ihnen sind einprägsam alle Stationen der Entwässerung und Abwasserbehandlung vom Indirekteinleiter, Regenüberlauf- becken über Rechen, Rezirkulationspumpwerk, Messstellen, Nitrifikation… bis zum Nachklärbecken dargestellt. Ausbil- der und Auszubildende können so im innerbetrieblichen Unterricht an Flipchart oder Whiteboard mit den Karten Stationen und Abläufe darstellen, besprechen, abprüfen,

Autorin
Eva Geelen DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17 D-53773 Hennef Tel. ++49 (0)22 42/872-243 E-Mail: geelen@dwa.de

(noch oben)


Förderprogramm „Klimafreundliche Abwasserbehandlung“

Das Klimaschutz-Teilkonzept „Klimafreundliche Abwasserbehandlung“ des Bundesumweltministeriums fördert ganzheitliche Untersuchungen der Optimierung von Kläranlagen. Die Projekte sollen den Prozess der Abwasserbehandlung vom Zulauf ins Klärwerk bis zum Ablauf inklusive der Schlammbehandlung, Schlammtrocknung, Klärgasnutzung und Klärschlammentsorgung umfassen. Ziel der Förderung ist die Minderung von Treibhausgasemissionen und Energiekosten. Zuwendungsfähig sind 50 Prozent der Ausgaben. Antragsberechtigt sind Kommunen sowie Betriebe und Unternehmen, die zu 100 Prozent in kommunaler Trägerschaft stehen, und kommunale Zusammenschlüsse. Anträge können bis zum 31. März 2011 an den Projektträger Jülich gestellt werden.

www.fz-juelich.de/ptj/klimaschutzinitiative-kommunen
www.kommunaler-klimaschutz.de

(noch oben)


Zusammenarbeit zwischen RWTH Aachen und Bundesanstalt für Gewässerkunde

Die RWTH Aachen und die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) teilten am 13. Januar 2011 mit, sie hätten durch die Unterzeichnung eines Rahmenvertrags ihre bewährte Zusammenarbeit auf eine neue Ebene gehoben. In Zukunft planen mehrere Institute der RWTH und die BfG, komplexe wissenschaftliche Fragestellungen in den Bereichen Ökotoxikologie, chemische Analyse von Gewässern, Sediment- und Morphodynamik sowie Küstenhydrologie zu bearbeiten. Dabei wollen die Institutionen gemeinsam Förderanträge stellen. Einige Mitarbeiter werden zudem zeitweise am jeweils anderen Standort arbeiten. Die RWTH sieht die Zusammenarbeit als einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem Forschungszentrum Hydrotoxikologie.

(noch oben)


Weltwassertag am 22. März 2011 „Wasser für die Städte: Antwort auf urbane Herausforderungen“

Mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung wohnt heute in urbanen Räumen, im Jahr 2050 werden es bereits zwei Drittel sein. Welche Auswirkung diese rasche Zunahme von Stadtbevölkerung, Industrialisierung und Klimawandel auf die Wasserressourcen und den Umweltschutz hat, steht im Mittelpunkt des internationalen Weltwassertages, der am 22. März. unter dem Motto „Water for Cities: Responding to the Urban Challenge“ begangen wird.
Handlungsempfehlungen zu diesen aktuellen Themen sowie zu den Herausforderungen bei der Versorgung der Bevölkerung mit Wasser und Sanitäranlagen, zur Entwicklung urbaner Fließgewässer sowie zur Anpassung des Abwassermanagements an den demografischen Wandel werden von der DWA erarbeitet. Mit seiner Fach- und Bildungsarbeit leistet der Verband einen wichtigen Beitrag zur integrierten Stadtentwicklung. Außerdem unterstützt die DWA mit ihrem internationalen Engagement und dem Know-how-Transfer nachhaltig die Zusammenarbeit der Wasserfachleute in Europa und der Welt.
Auch Aktionen am Tag des Wassers, die die Öffentlichkeit für diese Thematik sensibilisieren sollen, werden von uns unterstützt. Wie bereits in den vergangenen Jahren, erhalten Sie – solange der Vorrat reicht – unsere Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit zu reduzierten Preisen. Diese Sonderpreise gelten bis zum 22. März 2011.
Zum Tag des Wassers wird die DWA eine Pressemitteilung herausgeben. Eine Textvorlage für Ihre eigene Öffentlichkeitsarbeit können Sie gerne bei der DWA anfordern. Bitte wenden Sie sich an Frau Ulrike Schneider, Tel.: 02242/872-160, E-Mail: ulrike.schneider@dwa.de.
Das DWA-Angebot zum Tag des Wassers 2011 finden Sie hier.
Wir wünschen Ihnen eine lohnende und interessante Lektüre und freuen uns weiterhin auf Rückmeldungen und Reaktionen unserer Leser.

Ihre Newsletter-Redaktion
E-Mail: newsletter@dwa.de

(noch oben)


Referentenentwurf einer Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Am 14. Dezember 2010 startete die Anhörung der Verbände und beteiligten Kreise zu dem Referentenentwurf einer Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Die Verordnung wird die bisherigen Landesverordnungen ablösen, die sich in den letzten Jahren in einigen Punkten auseinander entwickelt haben und ein bundesweit einheitliches Schutzniveau schaffen. Sie dient auch der Entbürokratisierung und der Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen in Deutschland. Die beteiligten Kreisen (Wirtschafts- und Umweltverbände, Länder und kommunale Spitzenverbände) können bis zum 18. Februar 2011 ihre Stellungnahme abgeben. Der Referentenentwurf ist innerhalb des Bundesregierung noch nicht abschließend abgestimmt. Die Verordnung regelt alle Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird: vom privaten Heizölbehälter über Tankstellen, Raffinerien, Galvanikanlagen, Biogasanlagen bis hin zu Güllebehältern.

www.bmu.de/gesetze_verordnungen/anhoerungen/doc/35200.php

(noch oben)


Hochwasserschutz in Thüringen

„Hochwasserschutzproblematik in Thüringen“ ist die Kleine Anfrage von zwei FDP-Abgeordneten im Thüringer Landtag überschrieben. Auf neun Seiten beantwortet die Regierung (Thüringen Landtag, Drucksache 5/1865) 16 Fragen unter anderem zur Hochwassersituation im August 2010, zu Maßnahmen und Lehren, zu Defiziten, zur personellen und technischen Organisation der Wasserwirtschaft in dem Bundesland.

www.parldok.thueringen.de

(noch oben)


Erster Spatenstich für Erweiterungsbau der DWA und der GFA

Die DWA-Bundesgeschäftsstelle in Hennef (Nordrhein-Westfalen), in der auch der wirtschaftliche Schwesterverein GFA untergebracht ist, wird erweitert. Am 17. Januar 2011 fand der erste, symbolische Spatenstich statt. Anwesend waren DWA-Präsident Otto Schaaf (gleichzeitig Vorstandsvorsitzender der GFA), die Geschäftsführung der DWA, der Hennefer Bürgermeister Klaus Pipke (CDU), der Architekt und Vertreter der den Bau ausführenden Unternehmen. Das bestehende Gebäude der Bundesgeschäftsstelle weist zwar eine Bürofläche von 2292 Quadratmetern auf, ist aber zu klein geworden. Der Erweiterungsbau soll 794 Quadratmeter Bürofläche haben und Platz für 28 Mitarbeiter/innen in 18 Büroräumen bieten. DWA und GFA, die vor allem die Zeitschriften der DWA herausgibt, haben in der Bundesgeschäftsstelle rund 100 Beschäftigte, bundesweit derzeit 142 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

(noch oben)


Einleitung von Chemikalien in den Rhein

Für Schadstoffmessungen am Rhein sind die jeweiligen Bundesländer zuständig. Dies erklärte die Bundesregierung in ihrer Antwort (Bundestags-Drucksache 17/4032 vom 20. Dezember 2010) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion über in den Rhein abgelassene Chemikalien. Der Bundesregierung liegen keine Informationen über die Zahl der durchgeführten Messungen vor, heißt es weiter. Die Bundesregierung halte aber jede illegale Einleitung von Chemikalien in den Rhein für „inakzeptabel“. Hintergrund der Kleinen Anfrage war ein Bericht des Westdeutschen Rundfunks vom 7. November 2010 über Frachtschiffe, die „ihre Tanks ausspülen und das giftige Abwasser mit dem Rest der Ladung anschließend in den Rhein kippen.“

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/043/1704302.pdf
www.wdr.de/tv/westpol/sendungsbeitraege/2010/1107/rhein.jsp

(noch oben)


10. Young Water Professionals‘ Programme der DWA

Seit 2001 nehmen jedes Jahr 50 junge Ingenieure aus dem In- und Ausland an einem meist einwöchigen Exkursions- und Seminarprogramm in englischer Sprache in Deutschland teil (Young Water Professionals‘ Programme). Das Programm bietet dem ausländischen Ingenieurnachwuchs die Gelegenheit, internationale Messen (Wasser Berlin, IFAT Entsorga, IWA-Konferenz) zu besuchen, deutsches Wissen und deutsche Firmen kennenzulernen, sich mit anderen zu vernetzen und mit positiven Erfahrungen in ihre Heimatländer zurückzukehren. Die deutschen jungen Ingenieure bauen internationale Kontakte auf. Inzwischen haben rund 500 internationale junge Ingenieure aus rund 50 Nationen an diesem Programm teilgenommen, viele „Ex-Young Scientists“ sind mittlerweile in leitenden Positionen in ihren Heimatländern tätig.

Im Jahr 2011 wird das zehnte Programm dieser Reihe zu „Wasser Berlin“ stattfinden. Die Mitgliedsfirmen der DWA haben die Möglichkeit, ihren Führungsnachwuchs an diesem Programm teilnehmen zu lassen. In der Teilnehmergebühr sind Unterkunft, Verpflegung, Messe- und Exkursionsprogramm sowie Jubiläumsfeier und Mitwirkung am Internationalen Forum enthalten.
Die DWA gibt eine Festschrift zum zehnjährigen Jubiläum heraus, die während der Messe verteilt wird. Firmen, die Teilnehmer entsenden, können sich in dieser Festschrift kostenlos darstellen.

Kontakt: Gabriele Martens
E-Mail: martens@dwa.de
Tel. (0 22 42) 872-115

(noch oben)


Konrad-Keilhack-Preis ausgeschrieben

Die HGN Beratungsgesellschaft hat den Konrad-Keilhack-Preis für angewandte Wasserforschung ausgeschrieben. Konrad Keilhack war ein am 16. August 1858 im Anhaltinischen geborener Pionier der Hydrogeologie. Der erste Preis ist mit 5000 Euro dotiert, der zweite mit 2000 Euro. Der Konrad-Keilhack-Preis wird jährlich vergeben. Bewerbungen können bis zum 31. Oktober 2011 eingereicht werden. Gesucht werden innovative Lösungen auf dem Gebiet der Wasserforschung und wasserwirtschaftlichen Praxis.

HGN Beratungsgesellschaft mbH
Grimmelallee 4, 99734 Nordhausen
E-Mail: hgn.bg@gmx.de
www.fugro-hgn.de

(noch oben)


Rheinland-Pfalz: Landesweiter Beirat unterstützt Hochwasservorsorge

Am 17. Januar 2011 hat unter Leitung der rheinland-pfälzischen Umweltstaatssekretärin Jacqueline Kraege die konstituierende Sitzung des landesweiten Beirats zur Begleitung der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie in Rheinland-Pfalz stattgefunden. Rheinland-Pfalz ist nach Angaben des Landesumweltministeriums eines der ersten Länder, das alle betroffenen Institutionen über einen landesweiten Beirat in die Hochwasservorsorge mit einbezieht. Der DWA-Landesverband Rheinland-Pfalz/Hessen/Saarland ist in dem Beirat vertreten. Wichtigste Vorgabe der EU-Kommission ist es, bis 2015 Hochwasserrisikomanagementpläne für alle hochwassergefährlichen Flussgebiete zu erarbeiten.

(noch oben)


Arbeitsentwurf der Mantelverordnung Grundwasser/Ersatzbaustoffe/Bodenschutz vorgelegt

Das Bundesumweltministerium hat am 17. Januar 2011 den Entwurf der Mantelverordnung Grundwasser/Ersatzbaustoffe/Bodenschutz an die Länder und Verbände versandt. Frist zur Abgabe der Stellungnahme ist der 18. März 2011. Die Verordnung zur Festlegung von Anforderungen für das Einbringen und das Einleiten von Stoffen in das Grundwasser, an den Einbau von Ersatzbaustoffen und für die Verwendung von Boden und bodenähnlichem Material ist als Mantelverordnung zur gemeinsamen Einbringung und Verabschiedung einer neuen Verordnung und der Novellierung von zwei bestehenden Verordnungen angelegt. Die Bundesregierung hofft auf eine förmliche Anhörung der beteiligten Kreise bis Mitte Juni 2011; die Verordnung soll möglichst noch im Jahr 2012 in Kraft treten.

www.bmu.de/gesetze_und_verordnungen/verordnungsentwuerfe/regierungsinterne_abstimmung/doc/46921.php

(noch oben)


Wasser- und Abwasserentgelte in Hessen

Im Jahr 2010 bezahlte jeder Hesse im Durchschnitt 114 Euro für die Trinkwasserversorgung, teilte das Hessische Statistische Landesamt im Dezember 2010 mit. Hinzu kamen knapp 162 Euro für die Abwasserentsorgung. Die gesamten Wasser- und Abwasserentgelte waren damit seit 2008 im Mittel um 0,8 Prozent pro Jahr auf durchschnittlich 276 Euro gestiegen. Diese Ergebnisse beruhen auf den Angaben von allen 426 Gemeinden des Landes.

Die Entgelte für die Abwasserentsorgung wiesen große Differenzen auf. Gegenüber 1,15 Euro je Kubikmeter Schmutz- oder Abwasser in Alsbach-Hähnlein musste in Modautal mit 7,28 Euro mehr als der sechsfache Preis bezahlt werden. Sechs Gemeinden berechneten ein zusätzliches mengenbezogenes Entgelt, beispielsweise für Brauchwasser. In 146 Gemeinden wurde für die Entsorgung von Niederschlags- bzw. Oberflächenwasser je Quadratmeter versiegelter oder sonstiger Fläche zwischen 0,26 Euro in Wabern und 1,21 Euro in Bad Soden am Taunus in Rechnung gestellt. 47 Gemeinden erhoben – unabhängig von anderen Bezugsgrößen – eine Grundgebühr. Sie betrug für das Jahr 2010 zwischen 1,50 Euro in Hirzenhain und 120 Euro in Rosenthal.
Die Ergebnisse aller Gemeinden sind im Statistischen Bericht „Wasser- und Abwasserentgelte in Hessen 2008 bis 2010″ enthalten.

Die elektronische Version des Berichts steht im Internet zum Download bereit:
www.hsl.de/publikationen/download/343/index.html

(noch oben)


Neues Wassergesetz in Hessen

In Hessen gilt seit dem 15. Dezember 2010 ein neues Wassergesetz. Seine Gültigkeit ist bis zum 31. Dezember 2015 befristet. Das Gesetz wurde veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I, Nr. 23 vom 23. Dezember 2010, Seite 548 bis 583. Im selben Gesetzblatt (Seite 584 bis 586) wurde das Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz (HAbwAG) veröffentlicht.

Die Gesetze stehen im Internet zum Download bereit:
www.rv.hessenrecht.hessen.de

(noch oben)


Energieeinsatz auf den Hamburger Kläranlagen

Wer sich für den Energieeinsatz auf den Hamburger Klärwerken und für deren Kohlendioxidemissionen interessiert, findet zahlreiche Daten und Hintergrundinformationen in der sechs Seiten umfassenden Drucksache 19/7877 der Hamburger Bürgerschaft, mit der der Hamburger Senat auf die schriftliche Kleine Anfrage „Weniger CO2 und Energie durch verbesserte Abwassertechnik“ eines SPD-Abgeordneten in der Bürgerschaft antwortet.

www.buergerschaft-hh.de/parldok

(noch oben)


Hamburg ist „Umwelthauptstadt Europas 2011″

Hamburg ist seit dem 15. Dezember 2010 offiziell „Umwelthauptstadt Europas 2011″. Dr. Manfred Jäger, Staatsrat für Stadtentwicklung und Umwelt, nahm in Brüssel den Titel symbolisch in Form des „Grünen Buchs“ in Empfang. Damit hat Stockholm als „Umwelthauptstadt Europas 2010″ den Staffelstab an Hamburg übergeben. Eines der zentralen Ziele der Umwelthauptstadt 2011 ist es, Bürgerinnen und Bürger für die Notwendigkeit des Klimaschutzes zu sensibilisieren. Den Anfang dafür machte der Bürgerauftakt in Hamburg am 14. Januar 2011. Ein Infopavillon für die Umwelthauptstadt 2011 befindet sich zwischen Hauptbahnhof und Kunsthalle am Ausgang Spitalerstraße. Er ist täglich von 10 bis 20 Uhr geöffnet.

www.umwelthauptstadt.hamburg.de
www.facebook.com/Hauptstadt.Hamburg

(noch oben)


Fünf Jahre Haft für früheren KWL-Chef Heininger

Der frühere Kaufmännische Geschäftsführer der Kommunalen Wasserwerke Leipzig (KWL), Klaus Heininger, wurde am 19. Januar 2011 vom Landgericht Leipzig zu vier Jahren und elf Monaten Gefängnis verurteilt. Begründet wurde das Urteil mit Bestechlichkeit, Steuerhinterziehung, und Bilanzfälschung. Heininger hat nach Medienberichten, zum Beispiel des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR), gestanden, für den Abschluss riskanter Kreditausfallversicherungen Schmiergeld angenommen zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre Haft gefordert. Zwei mitangeklagte Finanzmanager bekamen Freiheitsstrafen von drei Jahren und zehn Monaten bzw. drei Jahren und vier Monaten. Die Urteile waren zum Redaktionsschluss noch nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt kündigte gegenüber dem MDR an, es spreche vieles dafür, dass man in Revision gehen werde. Gegen den Vorsitzenden Richter hingegen wurde von einem Prozessbeobachter Anzeige wegen Strafvereitelung im Amt erstattet. Der Leipziger Oberbürgermeister Burkhard Jung zeigte sich „enttäuscht über das Urteil – und über die Verfahrensführung. Die Bürger haben einen Anspruch auf eine lückenlose Aufklärung der kriminellen Machenschaften von ehemaliger KWL-Geschäftsführung, Beratern und Bankern. Diesen Anspruch hat das Verfahren offensichtlich nicht eingelöst, weil wichtigen Fragen nicht aktiv nachgegangen wurde. Das Urteil zeigt aber auch: Die Forderungen der Banken sind unberechtigt, weil die Geschäfte kriminell eingefädelt wurden. Deshalb zahlen wir an die Banken keinen Cent.“ Er forderte die beteiligten Banken UBS, die Landesbank Baden-Württemberg und die Depfa auf, ihre Forderungen zurückzuziehen, da diese unberechtigt seien.

http://www.mdr.de/sachsen/8121671.html

(noch oben)


Oberlandesgericht Düsseldorf zur kartellrechtlichen Überprüfung von Gebühren

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 8. Dezember 2010 in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden [Az. VI-2 Kart 1/10 (V)], dass das Bundeskartellamt gegen einen Wasserversorger, der öffentlich-rechtliche Gebühren auf satzungsrechtlicher Grundlage erhebt, keinen Auskunftsbeschluss erlassen kann. Das Bundeskartellamt hat hiergegen Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingereicht.
Das Bundeskartellamt hatte im Rahmen der kartellrechtlichen Kontrolle der Trinkwasserpreise der Berliner Wasserbetriebe kartellrechtliche Auskunftsbeschlüsse gegen insgesamt 45 Trinkwasserversorgungsunternehmen erlassen. Darunter befindet sich auch der Antragsteller, ein aufgrund des brandenburgischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit gebildeter Wasser- und Abwasserzweckverband. Das Bundeskartellamt erließ die Auskunftsbeschlüsse, um Informationen über Entgelte, Kosten und Erlöse in möglichen Vergleichsgebieten zu erhalten. Der Antragsteller legte hiergegen Rechtsbeschwerde ein. Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab dem Antragsteller Recht und hat die aufschiebende Wirkung der Beschwerde des Antragstellers angeordnet, weil es ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Auskunftsbeschlusses des Bundeskartellamts hat. Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen und der Verband kommunaler Unternehmen sehen die Entscheidung des Gerichts als Bestätigung der kommunalen Argumentation, wonach Wasserversorger, die öffentlich-rechtlich tätig werden und Wassergebühren erheben, nicht der kartellrechtlichen Preiskontrolle nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unterliegen.

Urteil: www.nrwe.de
Stellungnahmen kommunaler Verbände: www.kommunen-in-nrw.de
www.vku.de (Suchfunktion: OLG Düsseldorf)

(noch oben)


Klär- und Deponiegas weiterhin steuerfrei

In seiner Sitzung am 16. Dezember 2010 hat der Bundestag das Gesetz zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes verabschiedet (Bundestags-Drucksache 17/4234). Durch das Gesetz wird nunmehr klargestellt, dass Klär- und auch Deponiegas weiterhin nach § 28 Abs. 1 EnergieStG von der Energiesteuer befreit sind. Ursprünglich hatte der Gesetzentwurf vorgesehen, dass das Steuerprivileg des § 28 EnergieStG nur noch für gasförmige Biokraft- und Bioheizstoffe gelten soll. Für die Definition wurde auf die BiomasseVO verwiesen, die ausdrücklich klarstellt, dass Deponie- und Klärgas nicht als Biomasse anerkannt wird. Der Gesetzentwurf wurde an dieser Stelle korrigiert. Andernfalls – ohne Steuerbefreiung – wäre in vielen Fällen das Abfackeln des Gases wirtschaftlicher als die Investition in ein Blockheizkraftwerk, in dem das gewonnene Klär- oder Deponiegas zur Strom- und Wärmeerzeugung eingesetzt werden kann.

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/042/1704234.pdf

(noch oben)


Förderverein Normungsforschung gegründet

Am 19. November 2010 wurde der Deutsche Förderverein zur Stärkung der Forschung zur Normung und Standardisierung e. V. gegründet. Das DIN Deutsches Institut für Normung e. V. ist Mitglied im Verein und betreut dessen Geschäftsstelle. Ziel des Vereins ist es, strategieorientierte Forschung zu stärken, um dadurch den Stellenwert der Normung in Wirtschaft, Politik und Öffentlichkeit zu erhöhen. Die erste Mitgliederversammlung, die für weitere Interessierte offen ist, findet am 4. März 2011 im DIN statt.

Rüdiger Marquardt
DIN
Bereichsdirektor Innovation
Tel. (030) 26 01-22 46
E-Mail: ruediger.marquardt@din.de

(noch oben)


Nutzung von Abwasserwärme in Berlin

Ab Herbst 2011 soll in Berlin das Wasser der Schöneberger Schwimmhalle mit Wärme aus der Abwasserkanalisation beheizt werden. Eine Anlage zum Wärmetausch bauen die Berliner Wasserbetriebe und die Berliner Bäder-Betriebe. Vor dem Bad liegt ein Mischwasserkanal mit einem Ei-Profil mit 2,10 m Höhe und 1,40 m Breite. In ihm sollen auf einer Länge von rund 70 m in der Kanalsohle Wärmetauscher installiert werden. Die Berliner Wasserbetriebe schreiben in einer Pressemitteilung, theoretisch könne der Warmwasserbedarf von 100 Wohnungen mit der Wärme des Abwassers von 300 Wohnungen gedeckt werden.

(noch oben)


Ausbaggern der Unterems ist Aufgabe des Bundes

Die Bundesregierung sieht „die bedarfsgerechte Ausbaggerung der Unterems für die Überführung von Schiffsneubauten“ als Aufgabe des Bundes an, denn dies „geschieht im Rahmen der Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht des Bundes, die Wasserstraße in dem planfestgestellten Zustand zu halten und sicher zu gestalten.“ Heute könnten Schiffe mit bis zu 8,5 Meter Tiefgang durch die Ems überführt werden. Ein weiterer Ausbau der Unterems sei nicht geplant. Dies antwortete der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesverkehrsminister Enak Ferlemann (CDU) auf die Frage einer Grünen-Bundestagsabgeordneten (Bundestags-Drucksache 17/3948 vom 26. November 2010).

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/039/1703948.pdf

(noch oben)


Turbine im Ablauf eines Biohochreaktors

Im Industriepark Höchst wird mit dem Ablauf eines Biohochreaktors, der der Abwasserreinigung dient, elektrischer Strom erzeugt. Die Reaktoren sind 20 Meter hoch. Zur Stromerzeugung wird eine Pumpe mit Motor im Rückwärtslauf eingesetzt, die damit wie eine Turbine mit Generator wirkt. Die am Boden stehende Pumpe ist mit dem Fallrohr des Biohochreaktors verbunden. Die Anlage leistet 30 Kilowatt. Der Betreiber, Infraserv Höchst, teilte mit, die Einspeisung des so erzeugten Stroms werde gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz vergütet.

(noch oben)


Online-Simulationstool zum Transformationsmanagement für eine nachhaltige Wasserwirtschaft freigeschaltet

Der Forschungsverbund netWORKS veröffentlichte eine Handreichung zur Realisierung neuartiger Infrastrukturlösungen im Bereich Wasser und Abwasser. Zusätzlich wurde ein Online-Simulationstool zur Planung von Infrastrukturänderungen freigeschaltet. Der Band bündelt die Ergebnisse eines dreijährigen Forschungsprojekts gemeinsam mit den Modellkommunen Bielefeld, Chemnitz, Essen, Cottbus, Hamburg und Schwerin. Darin wurden verschiedene Möglichkeiten durchgespielt, wie eine langfristige Neuauslegung der vorhandenen Infrastruktur gestaltet werden kann. Mithilfe des Online-Tools können Planer für eine Stadt oder einzelne Stadtteile verschiedene Optionen der technischen Auslegung der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung bilanzieren und bewerten.

www.networks-group.de
www.difu.de

(noch oben)


Sachsen-Anhalt: 675 Millionen Euro für Hochwasserschutz bis 2020

Für den Hochwasserschutz in Sachsen-Anhalt sind bis 2020 weitere 675 Millionen Euro erforderlich. „Hochwasserschutz bleibt in Sachsen-Anhalt eine Schwerpunktaufgabe. Wir möchten bis 2020 alle Deiche des Landes saniert haben“, sagte Landwirtschafts- und Umweltminister Hermann Onko Aeikens am 7. Dezember 2010 in Magdeburg bei der Vorstellung der Hochwasserschutzkonzeption des Landes Sachsen-Anhalt bis 2020 (HWSK 2020). Die HWSK 2020 ersetzt die bisherige Hochwasserkonzeption (HWSK 2010), die wenige Monate nach dem schweren Elbhochwasser 2002 erarbeitet und in den Folgejahren umgesetzt worden war. In den Jahren 2002 bis 2006 dominierte die Hochwasserschadensbeseitigung. Als Ergebnis der intensiven Arbeit an den Deichanlagen mussten die Fachleute feststellen, dass die Schäden an den Deichanlagen größer waren und die Standsicherheit der bestehenden Deiche schlechter war, als im Ansatz in der Konzeption 2010 ausgewiesen. Daher kamen neben der Schadensbeseitigung zunehmend Deichsanierung, Deichneubau und Deichrückverlegung in den Fokus. Mit der neuen Konzeption folge Sachsen-Anhalt der seit 2007 geltenden Europäischen Hochwasserrisikomanagementrichtlinie, so Aeikens. Die aktuelle Hochwasserschutzkonzeption steht im Internet zum Download bereit:

www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=13352
www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=2033
www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=2032

(noch oben)


Internet-Wissensplattform über Auswirkungen von Nanopartikeln

Forschungsergebnisse über Nanopartikel und ihre Auswirkungen auf Mensch und Umwelt sind jetzt auf einer Internet-Wissensplattform verfügbar. Die Website wird unter dem Projektnamen DaNa (Erfassung, Bewertung und breitenwirksame Darstellung von gesellschaftlich relevanten Daten und Erkenntnissen zu Nanomaterialien) vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert. Projektpartner sind die DECHEMA Gesellschaft für Chemische Technik und Biotechnologie e.V. (Frankfurt a. M.), die Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt Empa (St. Gallen/Schweiz), das Fraunhofer-Institut für keramische Technologien und Systeme (IKTS, Dresden), das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ, Leipzig), das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) und das Unabhängige Institut für Umweltfragen UFU (Berlin).

www.nanopartikel.info

(noch oben) 


Erstes „Water Manifesto“ der European Water Association

Anlässlich ihrer sechsten Brüssel-Konferenz am 5. November 2010 hat die European Water Association (EWA) erstmalig ein „Water Manifesto“ veröffentlicht. Mit diesem Papier möchte die EWA Aufmerksamkeit lenken auf wichtige Wasserthemen in Europa und Vorschläge machen zu ihrer Lösung durch einen nachhaltigen Umgang mit den Wasserressourcen. Die EWA ist eine gemeinnützige Organisation mit 25 nationalen Wasserverbänden und 21 Firmen als Mitgliedern. Folgende Themen werden im ersten EWA Water Manifesto angesprochen:
• Anpassung an die Klimaänderung,
• Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie,
• Starkregenereignisse in Europa,
• Nachhaltigkeit der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung,
• Wasser und Stadtplanung,
• Klärschlamm,
• prioritäre Stoffe,
• Wasser und Biodiversität.

Das Dokument steht im Internet zum Download bereit:
www.EWA-online.eu , dort: Publications

(noch oben) 


Höhere Trink- und Abwasserentgelte in Nordrhein-Westfalen

Die verbrauchsabhängigen Kosten pro Kubikmeter Trinkwasser beliefen sich Anfang 2010 im nordrhein-westfälischen Durchschnitt brutto auf 1,63 Euro; für Abwasser waren im Schnitt 2,46 Euro zu entrichten. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt am 13. Dezember 2010 mitteilte, waren damit beim Trinkwasser die verbrauchsabhängigen Kosten um zwei Cent und beim Abwasser um zehn Cent je Kubikmeter teurer als 2008. Nicht vom Verbrauch abhängige Kosten (zum Beispiel Zählergebühren), die in 391 der 396 Städte und Gemeinden Nordrhein-Westfalens zusätzlich und in unterschiedlicher Höhe erhoben wurden, sind in diesen Zahlen nicht enthalten. Ebenso nicht mit einbezogen sind flächenbezogene Entgelte (Niederschlagswassergebühren), Entgeltpauschalen und ähnlich bei Abwassergebühren.
Die Unterschiede bei den Trinkwasserkosten in den einzelnen Kommunen sind beträchtlich: Bei den fünf Kommunen ohne Trinkwasser-Grundgebühr reichte die Preisspanne je Kubikmeter von 1,98 Euro (Städte Oerlinghausen und Ratingen) bis 2,68 Euro (Stadt Solingen), für die übrigen 391 Kommunen von 0,62 Euro (Gemeinde Hövelhof) bis 2,48 Euro (Stadt Remscheid). Die Abwasserpreise streuten Anfang 2010 in der Bemessung nach der Menge des Frischwasserbezugs zwischen 0,94 Euro (Stadt Kleve) und 5,81 Euro (Stadt Schleiden) je Kubikmeter. Der entsprechende Landesdurchschnittswert war mit 2,46 Euro um zehn Cent höher als 2008. Zusätzlich zum mengenbezogenen verlangten 383 Gemeinden auch ein flächenbezogenes Entgelt für die Ableitung des Regenwassers: Je Quadratmeter versiegelter Fläche lag der Durchschnittspreis hier bei 94 Cent.
Eine 37-seitige Übersicht steht im Internet:

www.it.nrw.de/presse/pressemitteilungen/2010/pdf/201_10.pdf

(noch oben) 


Esel als Wasserträger/Sanitation-Projekt in Äthiopien

Auch die WasserStiftung ist mit mehreren Projekten in Afrika aktiv. Neben dem Erwerb der Hundertwasserurkunden möchten wir Ihnen als aktuelles Projekt das Projekt „Esel als Wasserträger“ in Äthiopien nennen. Mit der Verteilung von Eseln und Kamelen soll den
Schwächsten des Landes das Leben erleichtert werden und die Trinkwasserversorgung garantiert werden.
Spendenkonto WasserStiftung
Raiffeisenbank Isar-Loisachtal (BLZ 701 695 43), Konto 45 38 38
Stichwort: DWA

Bei Angabe der vollständigen Spenderadresse auf der Überweisung erhalten Sie eine Spendenquittung. Weitere Informationen zu den Projekten erhalten Sie unter www.welthungerhilfe.de, www.wasserstiftung.de oder bei Frau Elke Uhe, Tel. 02242 872-238 oder unter uhe@dwa.de.

(noch oben)


Projekt in Kenia: DWA – Wasser für Südostkenia

Unter diesem Stichwort können Sie bei der Welthungerhilfe helfen. Im Osten Kenias schafft sie gemeinsam mit der Landbevölkerung die Grundlagen für eine bessere Wasserversorgung und baut Brunnen, Dämme und Regenfänge. € 180 reichen bereits für die Grundversorgung mit sauberem Trinkwasser für 10 Familien.
Spendenkonto Welthungerhilfe
Sparkasse KölnBonn (BLZ 370 501 98), Konto 1115
Stichwort: DWA – Wasser für Südostkenia

Bei Angabe der vollständigen Spenderadresse auf der Überweisung erhalten Sie eine Spendenquittung. Weitere Informationen zu den Projekten erhalten Sie unter www.welthungerhilfe.de, www.wasserstiftung.de oder bei Frau Elke Uhe, Tel. 02242 872-238 oder unter uhe@dwa.de.

(noch oben)


Riesige Investitionen für bayerische Kommunen im Bereich Abwasser

Schriftliche Anfrage an der bayrischen Landtag
der Abgeordneten Christa Naaß SPD
vom 07.07.2010 und Antwort vom 9.8.2010

Die bayerischen Kommunen stehen in den nächsten Jahren
vor immensen Investitionen im Bereich Abwasser, vor allem
bei der Nachrüstung der Kläranlagen. Nach der Änderung
der RZWas im Jahr 2005 gibt es jedoch nur noch eine Förderung
für nicht erschlossene Bereiche. Die Finanzierung allein
über Verbesserungsbeiträge ist jedoch für Kommunen
vor allem im ländlichen Bereich aufgrund der geringen Anschlussdichte
nicht möglich.
Ich bitte die Staatsregierung um Mitteilung,
1. wie viele Kommunen, aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken,
in den nächsten Jahren
a) eine Erweiterung/Nachrüstung von Kläranlagen
b) einen Neubau
vornehmen müssen,
2. ob geplant ist, die RZWas diesen Gegebenheiten anzupassen
und wieder eine staatliche Förderung ermöglicht
wird,
3. ob daran gedacht ist, das Kommunalabgabengesetz dahingehend
zu ändern, dass Rückstellungen gebildet werden
können.
4. Wie bewertet die Staatsregierung die Aussage, dass die
Rentabilitäts- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen der
Wasserwirtschaftsämter unzeitgemäß sind, weil dabei
unter anderem die demografische Entwicklung außen vor
gelassen wird.
Antwort
des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit
vom 09.08.2010
Die Schriftliche Anfrage beantworte ich im Einvernehmen
mit dem Staatsministerium des Innern wie folgt:
Zu 1. a) und b):
Die nachfolgenden Zahlen basieren auf einer Erhebung des
Jahres 2009 zur Aufstellung der Maßnahmenprogramme
nach EU-Wasserrahmenrichtlinie für den Betrachtungszeitraum
2010 bis 2015. Es sind Vorhaben berücksichtigt, für
27.09.2010
deren Umsetzung bereits ein Wasserrechtsbescheid ergangen
ist bzw. für die konkrete Planungen vorliegen.
Zu 2.:
Der Neubau und die Erweiterung von Kläranlagen im Zuge
der Ersterschließung sind nach RZWas 2005 förderfähig.
Vorhaben der Sanierung oder Nachrüstung sind seit Einführung
der RZWas 2005 nicht mehr förderfähig. Es ist nicht
geplant, diese in Zukunft wieder staatlich zu fördern.
Zu 3.:
Die Träger öffentlicher Entwässerungseinrichtungen haben
bereits nach geltendem Recht die Möglichkeit, Rücklagen
für zukünftig entstehenden Investitionsaufwand zu bilden.
Seit 01.01.2000 (Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes
– KAG – vom 09.06.1998) gestattet Art. 8 Abs.
3 Satz 4 KAG u. a. auch Trägern öffentlicher Entwässerungseinrichtungen,
auf zuwendungsfinanzierte Anschaffungs-
und Herstellungskosten für die Einrichtung abzuschreiben.
Dies gilt nach Art. 19 Abs. 5 KAG auch für solche
Kosten von Anlagenteilen, die bereits vor Inkrafttreten dieser
Rechtsänderung mit Zuwendungen finanziert worden
sind. Die hierbei erzielten Abschreibungserlöse sind einer eigens
für die kostenrechnende Einrichtung zu bildende Sonderrücklage
zuzuführen (§ 20 Abs. 4 Satz 4 der Kommunalhaushaltsverordnung
– Kameralistik – KommHV-Kameralistik
bzw. Sonderposten nach § 73 KommHV-Doppik). Wie
der Vollzugsbekanntmachung des Staatministeriums des Innern
vom 30.05.2000 (AllMBl S. 415 ff.) zur o. g. Änderung
des KAG entnommen werden kann, sind die in einer solchen
Sonderrücklage enthaltenen Mittel für künftige Investitionen
zu verwenden, d. h. von künftigen Anschaffungs- und Herstellungskosten
abzuziehen. Die Entscheidung, ob von der
Möglichkeit der Abschreibung auf zuwendungsfinanzierte
Anschaffungs- und Herstellungskosten Gebrauch gemacht
wird, steht im Ermessen der jeweiligen Träger öffentlicher
Entwässerungseinrichtungen. Eine Ausweitung der gesetzlichen
Spielräume zur Bildung zweckgebundener Rücklagen
für die Finanzierung von Sanierungs- und Verbesserungsmaßnahmen
wird derzeit geprüft.

http://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/16_0005675.pdf

(noch oben)