Donnerstag, April 25, 2024
StartAblageMeldungen der DWA 2010

Meldungen der DWA 2010

Dezember 2010
04.12.2010 Weltwassertag 2011: Wasser und Urbanisierung 
04.12.2010 Wassergesetz in Rheinland-Pfalz geändert 
04.12.2010 Horizonte der Wasserforschung 
04.12.2010 Neues Gebäude für Dresdner Wasserforscher 
04.12.2010 Statusbericht des Umweltbundesamts zu Arzneimitteln im Roh- und Trinkwasser 
04.12.2010 Wasserzweckverband muss Sponsoring sofort einstellen 
04.12.2010 Personalabbau in der bayerischen Wasserwirtschaftsverwaltung 
04.12.2010 KWL: Gericht in London erklärt sich für zuständig 
04.12.2010 Klärschlammvergasung in Mannheim 
04.12.2010 Klärschlammentsorgung in Rheinland-Pfalz
04.12.2010 Saubere Flüsse durch effiziente Kläranlagen
04.12.2010 Kanalsanierung bleibt Daueraufgabe 
04.12.2010 „Riesige“ Investitionen für bayerische Kommunen im Bereich Abwasser?
04.12.2010 Hamburg: gesplitteter Gebührenmaßstab in Vorbereitung 
04.12.2010 Neue Grundwasserverordnung in Kraft 
04.12.2010 Vollständige Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe veröffentlicht 
03.12.2010 Bank zur Zahlung von Schadensersatz an Abwasserzweckverband verurteilt 
03.12.2010 Abwasserwärmenutzung in Speyer 
03.12.2010 Demografischer Wandel fordert Anpassungen in der Abwasserstruktur 
November 2010
22.11.2010 Startsignal für gemeinsame Wasserforschung 
22.11.2010 Hochwasser-Partnerschaft Nördliche Vorpfalz gegründet 
22.11.2010 EU-Kommission legt Kriterien für guten Umweltzustand fest 
22.11.2010 Nordrhein-Westfalen behebt Personalmangel in der Umweltverwaltung 
22.11.2010 azv Südholstein: Auszubildende drehen Videofilm zur Klimadiskussion
22.11.2010 Nordrhein-Westfalen: Projekte zu organischen Spurenstoffen 
22.11.2010 Neue Versuchsanlage des Ruhrverbands in Schwerte 
22.11.2010 Gründung der Hochwasser-Partnerschaft „Mittlere Saar“ 
22.11.2010 VEWA-Studie zu Wasser- und Abwasserpreisen in sechs EU-Staaten 
22.11.2010 250 Millionen Euro für über 200 neue LIFE+-Projekte 
22.11.2010 Häufung von Wetterextremen ist starkes Indiz für den Klimawandel 
22.11.2010 Entwurf zum Energiesteuergesetz liegt dem Finanzausschuss des Bundestags vor 
07.11.2010 Abwasserbeseitigung von Chemie- und Industrieparks 
07.11.2010 Einsatz von Schrägklärern in der Regenwasserbehandlung 
07.11.2010 Einfluss von Medikamenteneinnahmen auf die Reinigungsleistung und Zusammensetzung von belebtem Schlamm in Kleinkläranlagen 
07.11.2010 Fortbildung zum „Zertifizierten Kanal-Sanierungs-Berater“ weiterhin sehr gefragt 
07.11.2010 Druckentwässerungssystem ersetzt vier Kläranlagen 
07.11.2010 Abwasserrecycling – Chancen und Risiken 
07.11.2010 Verjährung der Verrechnung der Abwasserabgabe
Oktober 2010
10.10.2010 Eckpunkte Energiekonzept: Belange der öffentlichen Wasserwirtschaft im Energiekonzept nicht ausreichend berücksichtigt 
10.10.2010 Projektbüro „Dynaklim“ eingerichtet 
10.10.2010 Baden-Württemberg: Landtag beschließt Novellierung des Wasserentnahmeentgelts
10.10.2010 Willy-Hager-Preis 2010 ausgeschrieben
10.10.2010 IFAT ENTSORGA internationaler 
10.10.2010 Zweiter Arbeitsentwurf für eine Novellierung der Klärschlammverordnung liegt vor 
10.10.2010 Rot-grüner Koalitionsvertrag in Nordrhein-Westfalen 
10.10.2010 Sachsen-Anhalt: Aeikens kündigt Leitbild zur Wasserwirtschaft an 
10.10.2010 Messe Berlin ist optimistisch 
10.10.2010 Neue Messe in Köln
10.10.2010 Informationsterminal über den Beruf des Bauingenieurs im Deutschen Museum 
10.10.2010 Oberharzer Wasserwirtschaft ist Welterbe 
10.10.2010 Altmedikamente über Restmüll entsorgen 
10.10.2010 Preis der IWA für Ruhrgütebericht 
10.10.2010 EU-Förderung für Aktivkohlebehandlung auf dem Klärwerk Steinhäule
10.10.2010 Toiletten-Ausstellung auf der Emscher-Insel 
10.10.2010 DWA-Berufswettkampf im Fernsehen 
10.10.2010 Neues Wassergesetz für Sachsen-Anhalt in Vorbereitung 
10.10.2010 25 Jahre ZEWU in Hamburg
10.10.2010 Neuer BMU-Förderschwerpunkt „Energieeffiziente Abwasseranlagen“ 
September 2010
27.09.2010 Sachsen-Anhalt: Stromerzeugung aus Klärgas im Jahr 2009 leicht gestiegen 
05.09.2010 Oberharzer Wasserwirtschaft ist Welterbe
05.09.2010 Neues Wassergesetz für Sachsen-Anhalt in Vorbereitung 
05.09.2010 Baden-Württemberg: Landtag beschließt Novellierung des Wasserentnahmeentgelts
05.09.2010 UNO: Recht auf sicheres Trinkwasser und auf sanitäre Versorgung ist universelles Menschenrecht 
05.09.2010 Entwurf zur Novellierung des Thüringer Wassergesetzes vorgelegt 
05.09.2010 Stellenkürzungen bei der bayerischen Wasserwirtschaftsverwaltung 
05.09.2010 Bundesverordnung zum Schutz der Oberflächengewässer 
05.09.2010 BMBF-Förderung: „Risikomanagement von neuen Schadstoffen und Krankheitserregern im Wasserkreislauf“ 
05.09.2010 Europäisches Projekt zum Umgang mit Wasserknappheit und Dürre 
05.09.2010 Monopolkommission äußert sich zur Wasserwirtschaft 
05.09.2010 Neues DWA-Politikmemorandum 2010 vorgestellt 
05.09.2010 Zwölf EU-Mitgliedsstaaten erhalten Mahnschreiben wegen fehlender Bewirtschaftungspläne für Flusseinzugsgebiete 
05.09.2010 BDEW stellt Kundenbilanz der Wasserwirtschaft vor 
05.09.2010 Rot-grüner Koalitionsvertrag in Nordrhein-Westfalen 
05.09.2010 Erste Kleinkläranlage in Thüringen gefördert 
05.09.2010 Klage gegen Ablehnung der Akteneinsicht in Berlin erfolgreich 
05.09.2010 Goldener Kanaldeckel 2010 ausgeschrieben 
05.09.2010 Mehr Hochwasservorsorge nötig
05.09.2010 Projektbüro „Dynaklim“ eingerichtet 
05.09.2010 UV-Desinfektion für Berliner Kläranlage 
05.09.2010 Bundesregierung zur Situation der deutschen Wasserwirtschaft 
05.09.2010 Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen legt Gebührenumfrage vor 
05.09.2010 DWA-Bundestagung in Bonn 
August 2010
15.08.2010 Stellenkürzungen bei der bayerischen Wasserwirtschaftsverwaltung 
15.08.2010 Renaturierung der Großen Mittweida in Schwarzenberg mit DWA-Gewässerentwicklungspreis ausgezeichnet 
15.08.2010 Grenzwert für PFT in Klärschlammverordnung? 
15.08.2010 Entwurf zur Novellierung des Thüringer Wassergesetzes vorgelegt 
15.08.2010 Neues DWA-Politikmemorandum 2010 vorgestellt 
15.08.2010 Kleinkläranlagen in Mecklenburg-Vorpommern
15.08.2010 Zwölf EU-Mitgliedsstaaten erhalten Mahnschreiben wegen fehlender Bewirtschaftungspläne für Flusseinzugsgebiete 
15.08.2010 Einweg-Entsorgungssysteme für Patientenausscheidungen im medizinischen Bereich 
15.08.2010 BDEW stellt Kundenbilanz der Wasserwirtschaft vor
14.08.2010 Aktivkohleadsorptionsanlage für Kläranlage Böblingen/Sindelfingen 
06.08.2010 Die Bedeutung des Schwellenwerts für die Verrechnung der Abwasserabgabe mit Investitionskosten
06.08.2010 Niederschlagswasserbehandlung 
Juli 2010
24.07.2010 Europäisches Projekt zur Aus- und Weiterbildung in der Wasserwirtschaft 
24.07.2010 Nutzung von Abwasserwärme in Straubing 
24.07.2010 Entfernung von Spurenstoffen aus Abwasser in Baden-Württemberg 
24.07.2010 EU fördert Umwelttechnologie in Rumänien 
24.07.2010 PFOS bei der Klärschlammtrocknung 
24.07.2010 Neues DWA-Politikmemorandum 2010 
24.07.2010 Faltblatt zu fluorhaltigen Löschmitteln 
24.07.2010 Vorschläge für das Programm Life+ gesucht 
24.07.2010 DWA und Landesverbände von Wasser- und Bodenverbänden kooperieren 
24.07.2010 Klärwerk Koblenz soll energieautark werden 
24.07.2010 Gutachten zur Hygienisierung von Klärschlämmen erschienen 
24.07.2010 Europäische Kommission verklagt Deutschland wegen Abwasserentsorgung in Hamm
24.07.2010 Hamburg Wasser will bis 2018 energieautark sein 
24.07.2010 Hessen: 15 Millionen zur Verbesserung der Gewässerentwicklung 
24.07.2010 Konzept für den Schutz der europäischen Gewässer in Planung 
24.07.2010 Kooperationsvereinbarung Erft unterzeichnet 
24.07.2010 Faulbehälter auf der Kläranlage Düren in Betrieb 
23.07.2010 Hintergrundbericht über Bisphenol A 
23.07.2010 Fachkraft für Abwassertechnik interaktiv im Internet 
23.07.2010 Ämterzusammenlegungen in Mecklenburg-Vorpommern 
23.07.2010 Neues Förderprogramm der EU für öffentlich-öffentliche Projekte in der Wasserwirtschaft 
23.07.2010 Sichere Abwasserentsorgung für 32 Cent pro Tag: Kosten für die Bürger stabil 
22.07.2010 Sachsen bleibt bei eigenem Weg im Umweltrecht 
22.07.2010 Rechtsverordnungen zum Wasserhaushaltsgesetz 
22.07.2010 Pilotprojekt zur Phosphorrückgewinnung in Offenburg 
22.07.2010 Management und Behandlung industrieller Prozesswässer und Abwässer  
22.07.2010 Genauigkeit der Durchflussmessung in kleinen Kreisprofilen 
22.07.2010 Nordrhein-Westfalen und Emschergenossenschaft bauen Kooperation aus 
22.07.2010 Adaption und Entwicklung einer vorkonfektionierten Steuerungsbox zur Abflusssteuerung von Kanalnetzen 
22.07.2010 Die Entwässerungssatzung und die Bauarbeiten an Hausanschlussleitungen
22.07.2010 Boden-, Bauschutt- und Bauteil-Börse für Hamburg 
22.07.2010 Gutachten über ermäßigte Umsatzsteuer in Arbeit 
22.07.2010 Aktualisierung der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen 
22.07.2010 Erstes DWA-Wasserrahmenrichtlinienforum zur nachhaltigen Wasserwirtschaft und Daseinsvorsorge in Flusseinzugsgebieten  
22.07.2010 Erfahrungsaustausch der Abwasserfachleute der Großstädte in Magdeburg
08.07.2010 Mess-, Steuer-, Regeltechnik
08.07.2010 Untersuchung des Steuerungspotenzials im Einzugsgebiet der Kläranlagen Bottrop und Emschermündung 
08.07.2010 Energiemanagementsystem in Eberswalde nach DIN EN 16001:2009 zertifiziert 
04.07.2010 DWA-Gewässerentwicklungspreis für die Renaturierung der Großen Mittweida in Schwarzenberg
04.07.2010 Analyse und Verbesserung des Kläranlagenbetriebs mit vereinfachter dynamischer Simulation
04.07.2010 „Wasser/Abwasser-Infotag Süd“ 
Juni 2010
28.06.2010 Richtfest für neue Klärschlamm-Behandlungsanlage in Dresden 
28.06.2010 Innovative Mess-, Steuerund Regeltechnik zur Belüftung in Belebungsbecken 
28.06.2010 Bayerns Abwasserentsorger liefern gute Reinigungsleistung zu günstigen Preisen
28.06.2010 Baden-württembergisches Innenministerium zur gesplitteten Abwassergebühr 
28.06.2010 Messwerterfassung und Datenübertragung für die Abflusssteuerung in Kanalnetzen aus praktischer Sicht 
Mai 2010
08.05.2010 Wassergesetze der Bundesländer 
08.05.2010 „Bundes-VAwS“ veröffentlicht 
08.05.2010 VKU fordert Stromsteuerbefreiung auch für Abwasserentsorger 
08.05.2010 Saurer Regen: Schäden in der Umwelt gehen zurück 
08.05.2010 Ernst-Kuntze-Preis 
08.05.2010 Anklagen wegen PFT-Verunreinigung an Ruhr und Möhne 
08.05.2010 Zur Beseitigung von Mischabwasser 
08.05.2010 Beschwerde gegen Mehrwertsteuerfreiheit von Abwasser abgewendet 
08.05.2010 Neue Lockstrompumpe für den Fischaufstieg 
08.05.2010 LIFE+-Informationsveranstaltung 2010 
08.05.2010 DWA und BBN arbeiten zukünftig enger zusammen 
08.05.2010 Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr 
April 2010
10.04.2010 Manfred Fischer zum 70. Geburtstag 
03.04.2010 TSM-Überprüfung in Schwerin 
03.04.2010 Änderung des Wassergesetzes in Nordrhein-Westfalen 
03.04.2010 Neues Wasserrecht in Mecklenburg-Vorpommern 
03.04.2010 Neues Bayerisches Wassergesetz 
03.04.2010 Sächsisches Wassergesetz: nichtamtliche Synopse 
03.04.2010 Neues Umweltrecht in Niedersachsen 
03.04.2010 Berliner Wirtschaftssenator schaltet Bundeskartellamt ein 
03.04.2010 DWA-Leistungsvergleich kommunaler Kläranlagen erstmalig mit Stromverbrauchsdaten 
03.04.2010 Novellierung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts in Vorbereitung 
03.04.2010 Günstig 
03.04.2010 Rahmenvereinbarung zum Emscher-Umbau unterzeichnet 
03.04.2010 Nordrhein-Westfalen: Broschüre zu Dichtheitsprüfungen 
03.04.2010 Cross-Border Leasing als „versteckte Staatsverschuldung“ 
März 2010
18.03.2010 Perspektiven in der Siedlungswasserwirtschaft 
18.03.2010 Anthropogene Spurenstoffe aus Kläranlagen 
16.03.2010 Neues Wasserrecht des Bundes 
16.03.2010 Schweiz: Verein für -Energienutzung aus Abwasser gegründet 
16.03.2010 16 Prozent Weltmarktanteil bei Umwelttechnik 
16.03.2010 Kompetenzzentrum für hydraulische Strömungsmaschinen in Bochum
16.03.2010 Neue Schwellenwerte für Auftragsvergaben 
16.03.2010 Bundesgerichtshof bestätigt Vorwurf des Preismissbrauchs bei Wasserlieferungen
16.03.2010 Keine Änderung der Mehrwertsteuer auf die kommunale Abwasserentsorgung 
16.03.2010 Diplomingenieur neben Master 
16.03.2010 Stuttgart beendet US-Leasingverträge für die Klärwerke 
16.03.2010 Kooperation von DWA und rbv 
16.03.2010 Klimarechner Abfallwirtschaft 
16.03.2010 Hamburg: Klärgas für städtische Einrichtungen 
16.03.2010 NEU: „Formelsammlung für umwelttechnische Berufe“ 
16.03.2010 Rahmenprogramm „Forschung für nachhaltige Entwicklung“ 
16.03.2010 Mehr Fördermittel für erneuerbare Energien 
16.03.2010 Berlin: Wasserverträge verändern 
15.03.2010 Arbeitsunfälle in der Abwasserentsorgung 
15.03.2010 Europäische Kommission mahnt stärkere Anstrengungen zur Einhaltung der Wasserqualitätsnormen an 
15.03.2010 Abwasserbehandlung: Kommission schickt Finnland und Schweden erste Mahnung 
15.03.2010 Baden-Württemberg: Wärme aus Abwasser verstärkt nutzen 
15.03.2010 Studie: EU-Stelle zur Durchsetzung des europäischen Abfallrechts nötig 
Februar 2010
17.02.2010 Anthropogene Spurenstoffe – Aufklärung tut Not! 
07.02.2010 Thermische Entsorgung von Klärschlamm hat zugenommen 
07.02.2010 Umweltpolitische Ziele der Bundesregierung
07.02.2010 80 Jahre Wupperverband 
07.02.2010 Bundesregierung: Ziele der Wasserrahmenrichtlinie bis 2027 erreicht 
07.02.2010 Neues Wassergesetz in Sachsen-Anhalt 
07.02.2010 Flutinformations- und Warnsystem wird weiterentwickelt 
07.02.2010 Große regionale Unterschiede bei den Kosten für Wasser und Abwasser in Sachsen-Anhalt 
07.02.2010 25 Jahre Umwelttechnik an der KVHS Norden 
07.02.2010 TSM-Überprüfung bei LWG 
07.02.2010 Sachsen: Kabinett gibt Regelungen im Umweltschutz zur Anhörung frei 
07.02.2010 Deutsch-französische Hochwasserpartnerschaft 
07.02.2010 IFAT wird zur IFAT ENTSORGA 
07.02.2010 Bundesfinanzministerium zur Abgrenzung hoheitlicher von wirtschaftlicher Betätigung 
07.02.2010 Nordrhein-Westfalen passt Konzept zum Hochwasserschutz an 
07.02.2010 Emscher nach rund 150 Jahren an die Oberfläche zurückgekehrt
07.02.2010 Neue Anforderungen und Kennzeichnungsvorschriften der Düngemittelverordnung 
07.02.2010 Empfehlungen des Bundesrechnungshofs zur Wasserwirtschaft 
07.02.2010 Brandenburg prüft Wassernutzungsentgelt 
Januar 2010
16.01.2010 Netzwerk „Membrantechnik Betrieb“ 
16.01.2010 Interkommunales Netzwerk Grundstücksentwässerung 
07.01.2010 Praxistest eines Pflanzen-Bodenfilters 
07.01.2010 Internationales Kooperationsnetzwerk Bodensee ins Leben gerufen 
07.01.2010 Studie zur Entwicklung der Berliner Wasserbetriebe vorgelegt 
07.01.2010 Nitrospira-Bakterien werden untersucht 
07.01.2010 Bayern fördert klimafreundliche Kläranlagen 
07.01.2010 Gebührenbescheid darf nicht in Rechnung „versteckt“ werden 
07.01.2010 Anorganische Spurenstoffe können das Grundwasser belasten 
07.01.2010 Umweltministerkonferenz fordert Maßnahmen gegen PFT im Abwasser 
07.01.2010 Anforderungen an die Regenwasserbewirtschaftung 
07.01.2010 Aquamasters 2010 in Stuttgart 

Weltwassertag 2011: Wasser und Urbanisierung

„Water and Urbanization“ (Wasser und Urbanisierung/Verstädterung) lautet das Motto, das UN Water für den Weltwassertag am 22. März 2011 ausgerufen hat. Im Blick stehen sollen die Auswirkungen der raschen Zunahme der Stadtbevölkerung, Industrialisierung und Unsicherheiten durch Klimaänderungen, Konflikte und Naturkatastrophen auf die städtischen Wasserkreisläufe. Die Aktivitäten für den Weltwassertag 2011 werden vom Programm der Vereinten Nationen für menschliche Siedlungen (UN Habitat) koordiniert.

www.unwater.org/wwd.html

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Wassergesetz in Rheinland-Pfalz geändert

In Rheinland-Pfalz wurde Anfang Oktober 2010 das Wassergesetz geändert. Das „Landesgesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes und des Landesabwasserabgabengesetzes“ wurde veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz, 5. Oktober 2010, 299-300, und ist sofort in Kraft getreten.

www.wasser.rlp.de/servlet/is/7834

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Horizonte der Wasserforschung

Die Manuskripte und Präsentationen der Beiträge auf der Water Research Horizon Conference vom 13./14. Juli 2010 in Berlin sowie ein 25-seitiges White Paper, in dem Prioritäten für die Forschung aufgestellt werden, steht im Internet zum Download bereit:

www.water-research-horizon.ufz.de/index.php?en519858

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Neues Gebäude für Dresdner Wasserforscher

Die überwiegende Mehrzahl der Institute der Fachrichtung Wasserwesen der TU Dresden hat im September 2010 einen Neubau auf dem Campus an der Bergstraße bezogen. Mit der Fachrichtung Wasserwesen besitzt die TU Dresden eine Struktureinheit, in der ingenieurtechnische und naturwissenschaftliche Disziplinen des Wasserfachs vereint sind. Allerdings befanden sich die sechs Institute der Fachrichtung bisher an verschiedenen Standorten. Lediglich das Institut für Siedlungs- und Industriewasserwirtschaft hatte seinen Sitz direkt im Kerngelände der Universität. Allerdings mussten die experimentellen Arbeiten wegen fehlender Laborkapazitäten an externen Standorten durchgeführt werden.
Die Institute der Fachrichtung Wasserwesen werden nun vom zweiten Bauabschnitt eines wenige Jahre zuvor entstandenen neuen Chemiegebäudes aufgenommen. Dieser nunmehr fertiggestellte zweite Bauabschnitt erweitert den ersten L-förmigen Bauabschnitt (Nord- und Ostflügel) durch ein zweites L (Süd- und Westflügel), so dass ein geschlossenes Karree mit Innenhof entstanden ist. Der Neubau vereint jetzt die Institute für Wasserchemie, für Siedlungs- und Industriewasserwirtschaft und für Grundwasserwirtschaft sowie die Professur Hydrologie. Für die Fachrichtung insgesamt gibt es ein Technikum, das sich über die zwei unteren Etagen des Südflügels erstreckt und das von allen Instituten genutzt werden kann.

http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_forst_geo_und_hydrowissenschaften

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Statusbericht des Umweltbundesamts zu Arzneimitteln im Roh- und Trinkwasser

Das Umweltbundesamt hat unter dem Titel „Handlungsmöglichkeiten zur Minderung des Eintrags von Humanarzneimitteln und ihren Rückständen in das Roh- und Trinkwasser“ eine Statusbeschreibung und Empfehlungen aus einem Fachgespräch, das das Umweltbundesamt und das Institut für sozial-ökologische Forschung am 21./22. Januar 2010 in Berlin auf Anregung des Bundesministeriums für Gesundheit durchgeführt haben, veröffentlicht. Der Bericht steht zum kostenlosen Download im Internet bereit:
www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/4024.pdf

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Wasserzweckverband muss Sponsoring sofort einstellen

Die Förderung von Sport, Kultur und Sozialem ist keine einem Wasserzweckverband übertragene Aufgabe und auch keine „Annextätigkeit“ zur Wasserversorgung. Mit Beschluss vom 25. August 2010 (Az. 7 L 391/10) bestätigte das Verwaltungsgericht Dresden eine entsprechende Entscheidung der Landesdirektion Dresden. Diese hatte am 21. Mai 2010 als Kommunalaufsichtsbehörde dem Regionalen Zweckverband der Kommunalen Wasserversorgung Riesa/Großenhain aufgegeben, dafür zu sorgen, dass seine Wasserversorgung Riesa/Großenhain GmbH spätestens bis zum 31. August 2010 ihre Spenden- und Sponsoringtätigkeit einstellt. Der Zweckverband hat am 10. September 2010 Beschwerde gegen diese Entscheidung beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht eingelegt (Az. dort: 4 B 270/10).

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Personalabbau in der bayerischen Wasserwirtschaftsverwaltung

Im Rahmen der Reform „Verwaltung 21″ werden bayernweit an den Wasserwirtschaftsämtern bis 2019 insgesamt 477 Stellen abgebaut. Seit 2006 wurden hiervon bereits 139 Stellen (einschließlich 2009) eingezogen. Im Rahmen der Reform wurde die Anzahl der Wasserwirtschaftsämter von 24 auf 17 reduziert. Die bestehenden 55 Fluss- und Seemeisterstellen wurden den neuen 17 Wasserwirtschaftsämtern ohne Reduzierung zugeordnet. Eine Anpassung an die neue Struktur wird derzeit unter Beteiligung der Personalvertretung untersucht. Für eine geordnete Personalplanung wird den Wasserwirtschaftsämtern regelmäßig mitgeteilt, mit welchem Abbau sie bis 2019 rechnen müssen. Der Betrieb der im Rahmen der Reform „Verwaltung 21″ übergangsweise eingerichteten Servicestellen wurde grundsätzlich bis 2014 verlängert. Ein dauerhafter Betrieb von Servicestellen ist bei keinem Wasserwirtschaftsamt möglich. Dies teilte das bayerische Umweltministerium auf die schriftliche Anfrage eines Landtagsabgeordneten mit (Landtags-Drucksache 16/5698 vom 27. September 2010).

http://www.bayern.landtag.de , dort „Dokumente“

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KWL: Gericht in London erklärt sich für zuständig

Die KWL – Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH hat am 15. Oktober 2010 beim Landgericht Leipzig einen Schriftsatz eingereicht, in dem die KWL darstellt, wie die finanziellen Transaktionen (CDO-Transaktionen), die zur Entlassung der Geschäftsführer geführt hatten, tatsächlich abgeschlossen wurden. Gleichzeitig hat der High Court of Justice in London seine Zuständigkeit festgestellt. Begründet wird dies damit, dass es bei dieser Auseinandersetzung um wesentlich mehr gehe als nur darum, ob KWL-Geschäftsführer Klaus Heininger das CDO-Geschäft mit der Bank UBS ohne Beteiligung der zwingend erforderlichen Gremien der KWL abschließen durfte. Diese Auffassung wird von den KWL-Verantwortlichen einer Pressemitteilung zufolge uneingeschränkt geteilt und vertreten.
Insbesondere werde gerichtlich geklärt werden müssen, welche Personen den Abschluss der CDO-Transaktionen möglich gemacht und welche Personen direkt und/oder indirekt davon profitiert hätten. Auf der Basis des beim Landgericht Leipzig eingereichten detaillierten und umfänglichen Schriftsatzes sehe die KWL den Ausführungen der Banken und einer Fortsetzung des Rechtsstreits „mit großer Zuversicht“ entgegen.

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Klärschlammvergasung in Mannheim

Im Klärwerk der Stadtentwässerung Mannheim ging am 9. November 2010 europaweit eine der ersten Anlagen zur Vergasung von Klärschlamm und Rechengut in Betrieb. Die Anlage hat eine Kapazität von 5000 Tonnen pro Jahr. Nach Fertigstellung von zwei weiteren Ausbaustufen soll das Klärwerk Mannheim, das bereits zu 60 Prozent seinen Energiebedarf durch erneuerbare Energien selbst deckt, diesen Anteil auf weit über 90 Prozent steigern. Nach Umsetzung aller Maßnahmen werde die Reduktion der CO2 -Emissionen pro Jahr circa 40 000 Tonnen betragen, so die Stadt Mannheim in einer Pressemitteilung. Die Anlage wurde in 20-monatiger Bauzeit vom Hersteller Kopf-SynGas GmbH & Ko. KG selbst errichtet und wird zunächst für ein Jahr von ihm betrieben.

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Klärschlammentsorgung in Rheinland-Pfalz

Das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz hat eine fünfseitige Broschüre „Öffentliche Klärschlammentsorgung 2009″ herausgebracht. Danach ist die Klärschlammmenge in dem Bundesland von einem Maximum von 118 165 Tonnen im Jahr 1995 auf 89 261 Tonnen gesunken. Von der Masse im Jahr 2009 wurden 20 873 Tonnen thermisch entsorgt und 62 285 Tonnen landwirtschaftlich verwertet.

www.statistik.rlp.de/fileadmin/dokumente/berichte/Q1063_200900_1j_K.pdf

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Saubere Flüsse durch effiziente Kläranlagen

DWA-Leistungsvergleich kommunaler Kläranlagen stellt Phosphor in den Mittelpunkt
Bonn/Hennef, 24. November 2010 – Algenwachstum, Schaumberge auf Flüssen, tote Fische in Gewässern – all dies gehört seit langem der Vergangenheit an. Dass der Zustand der Gewässer in Deutschland so hervorragend bleibt, wie er aktuell ist, liegt zum großen Teil daran, dass fast alles Abwasser, das in privaten Haushalten, öffentlichen Einrichtungen und der Industrie anfällt, mit modernster Technik unter Berücksichtigung neuester naturwissenschaftlicher Erkenntnisse in über 10 000 Kläranlagen gereinigt wird. Die kommunalen Kläranlagen werden jährlich von der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) in ihrer Leistung verglichen, aktuell zum 22. Mal. Der Schwerpunkt beim Leistungsvergleich lag in diesem Jahr darauf, wie der Nährstoff Phosphor bei der Abwasserreinigung entfernt wird. Danach enthält Abwasser nach der Reinigung bundesweit im Durchschnitt nur noch 0,75 mg Phosphor in einem Liter. In der Summe wurden von den kommunalen Kläranlagen im Jahr 2009 1,3 Millionen Tonnen organisch gebundener Kohlenstoff, 300 000 Tonnen Stickstoff und 60 000 Tonnen Phosphor aus dem Abwasser entfernt.

Phosphor im Mittelpunkt
Phosphor ist neben Stickstoff einer der Pflanzennährstoffe, die das Algenwachstum in Gewässern übermäßig fördern können. Daher müssen größere kommunale Kläranlagen Maßnahmen zur Phosphorentfernung einsetzen. Der diesjährige Leistungsvergleich kommunaler Kläranlagen der DWA stellt den Phosphor in den Mittelpunkt der Betrachtungen.
Abwasseranfall beeinflusst die Phosphorkonzentration im Kläranlagenzulauf
Die Konzentration der Phosphorverbindungen im unbehandelten Abwasser liegt bundesweit im Mittel bei 8 mg/l und wird maßgeblich vom spezifischen Abwasseranfall beeinflusst. Dieser setzt sich aus dem häuslichen Schmutzwasser, Gewerbe- und Industrieabwasser sowie aus Niederschlagswasser (bei Kanalisationen nach dem Mischsystem) zusammen, das auf Kläranlagen mitbehandelt wird. Dazu kommt das sogenannte Fremdwasser, das über Fehlanschlüsse oder durch Undichtigkeiten (Grundwasser) in die Kanalisation gelangt. Im Allgemeinen wird ein Abwasseranfall von mehr als 50 m3 pro Einwohner und Jahr durch die Einleitung von Fremd- und Regenwasser verursacht, das im Vergleich zu Schmutzwasser im Regelfall nur wenig Phosphor enthält.

Kläranlagen erfüllen die gesetzlichen Anforderungen
Bundesweit wird bei Phosphor im Mittel ein Ablaufwert von 0,75 mg/l erzielt, wobei der Grenzwert für Anlagen über 100 000 Einwohnerwerte bei 1 mg/l liegt. Mit einer nachgeschalteten Abwasserfiltration können bei Bedarf noch niedrigere Phosphorablaufwerte erzielt werden.
Bei kleineren Kläranlagen ist die Streubreite der Ablaufkonzentrationen wesentlich größer, da für diese im Regelfall keine gesetzlichen Vorgaben an die Phosphorkonzentration im Kläranlagenablauf bestehen. Ein hoher spezifischer Abwasseranfall sorgt hier aufgrund des Verdünnungseffekts für geringere Ablaufwerte. Da große Kläranlagen gezielt Phosphor entfernen, unterliegen sie nicht in gleichem Maße den Schwankungen der Zulaufkonzentration wie die kleineren.

Bemessungswerte decken sich mit Praxiswerten
Bei der Dimensionierung von Kläranlagen mit gezielten Maßnahmen zur Nährstoffelimination wird von spezifischen Schmutzfrachten ausgegangen. Die Ergebnisse des Leistungsvergleichs zeigen, dass diese theoretischen Frachten im Fall von Stickstoff und Phosphor in der Praxis nur geringfügig über- bzw. unterschritten werden. Das lässt auf eine bedarfsgerechte Dimensionierung schließen.
Betrachtung nach Flussgebieten

Für die verschiedenen Flussgebiete wurden die aus den kommunalen Kläranlagen freigesetzten Schmutzstoffe und deren Abbaugrade ermittelt. Neben den Pflanzennährstoffen Stickstoff und Phosphor wurden erstmals auch organische Kohlenstoffverbindungen (Basis Chemischer Sauerstoffbedarf, CSB) betrachtet. In der Summe wurden von den kommunalen Kläranlagen im Jahr 2009 1,3 Millionen Tonnen organisch gebundener Kohlenstoff, 300 000 Tonnen Stickstoff und 60 000 Tonnen Phosphor aus dem Abwasser entfernt. Insgesamt wurden die Anforderungen der EG-Kommunalabwasserrichtlinie im bundesweiten Mittel erfüllt bzw. deutlich übertroffen. Damit leisten kommunale Kläranlagen einen wesentlichen Beitrag für die Reinhaltung unserer Gewässer.

Große Beteiligung, hohe Repräsentanz
Am aktuellen 22. Leistungsvergleich kommunaler Kläranlagen beteiligten sich rund 6000 Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von 138 Millionen Einwohnerwerten. Damit sind 91 % der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland erfasst.

Weitere Informationen
DWA-Bundesgeschäftsstelle, Dipl.-Biol. Sabine Thaler
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. (0 22 42) 872-142, Fax (0 22 42) 872-184
E-Mail: thaler@dwa.de

Bestellung und Download
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E-Mail: kundenzentrum@dwa.de

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Kanalsanierung bleibt Daueraufgabe

Ergebnisse einer Umfrage der DWA zum Zustand der Kanalisation in Deutschland
Bonn/Hennef/Berlin, 24. November 2010 – Rund ein Fünftel aller Abwasserkanalhaltungen in Deutschland weisen Schäden auf, die kurz- bis mittelfristig zu sanieren sind. Eine Daueraufgabe ist auch die Sanierung von Kanalschächten, etwa an Abdeckungen und Rahmen (zum Beispiel „klappernde Kanaldeckel“). Dies nennt die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) als einige der Ergebnisse ihrer aktuellen Umfrage zum Zustand der Kanalisation in Deutschland, die sie in Kooperation mit dem Deutschen Städtetag sowie dem Deutschen Städte- und Gemeindebund durchgeführt hat.

Kanalnetzzustand ungefähr auf gleichem Niveau geblieben
Der Anteil von Kanalhaltungen, das heißt der Kanalstrecke zwischen zwei Schächten, in denen kurz- oder mittelfristig zu behebende Schäden vorhanden sind, liegt bei den Teilnehmern an der Umfrage bei 17 Prozent. Die mittlere Schadenslänge pro Haltung beträgt etwa sechs Meter, und die durchschnittliche Haltungslänge wurde mit rund 40 Meter ermittelt. Die am häufigsten anzutreffenden Schäden sind schadhafte Anschlüsse und Rissbildungen in den Kanalwänden.
Im Vergleich zu früheren Umfragen – die diesjährige ist die sechste seit 1984 – ist keine maßgebliche Veränderung des Schadensumfangs geschädigter Haltungen im bundesdeutschen Kanalisationsnetz erkennbar. Nach wie vor sind etwa ein Fünftel aller Haltungen kurz- bis mittelfristig sanierungsbedürftig. Es besteht also weiterhin ein hoher Sanierungsbedarf.

Verteilung der verwendeten Sanierungsverfahren
Der Anteil der Kanalerneuerung, also komplett ersetzter Kanäle, geht sukzessive zurück. Stattdessen wird vermehrt auf die Behebung der Schäden in den Kanälen gesetzt. Dies kann durch Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kanals (Renovierung) oder Behebung von örtlich begrenzten Schäden (Reparatur) geschehen. Gegenüber dem Jahr 2004 ist der Anteil der Renovierungsverfahren zugunsten der Reparaturverfahren gesunken.
Offenkundig wird zum einen immer häufiger die Strategie verfolgt, die Nutzung der Kanalsubstanz zu verlängern und ihren Zustand zu verbessern. Zum anderen wird als Ziel der Sanierung nicht immer ein völlig schadensfreier Zustand angestrebt, vielmehr werden zunächst schwere Einzelschäden durch Reparatur beseitigt.
Innerhalb der Renovierungsverfahren bleibt das Reliningverfahren mit rund 90 Prozent das am häufigsten eingesetzte Renovierungsverfahren. Bei der Erneuerung hat sich der aus dem Jahr 2004 gezeigte Trend zur grabenlosen Bauweise hin weiter verfestigt.
Trotz steigender Kosten Investitionen vorgesehen
Aus den Angaben der Teilnehmer, die Aussagen zu beabsichtigten Investitionen für Kanalsanierungen getroffen haben, ergeben sich mittlere Investitionsgrößen von 8000 Euro je Jahr und Kilometer Kanalnetz. Für eine Großstadt mit einem Kanalnetz von 2000 km Länge entspricht dies einer Investition von 16 Millionen Euro pro Jahr. Aktuell werden bereits bundesweit ca. 4,6 Milliarden Euro jährlich durch die Kommunen in die öffentliche Abwasserentsorgung investiert, der größte Teil hiervon in die Kanalisation. Aufgrund des bestehenden Sanierungsbedarfs werden die Ausgaben für die Kanalsanierung voraussichtlich in den kommenden Jahren weiter steigen.
Es ist zu beobachten, dass die Kosten je Meter Kanalsanierung für Renovierungsverfahren und die Kanalerneuerung angestiegen sind. Wesentliche Ursachen für den Anstieg von Sanierungskosten pro Meter werden von der DWA in folgenden Punkten gesehen:

• höhere Qualitätsanforderungen, die sich aber auch maßgeblich auf die Dauerhaftigkeit und damit auch Nutzungsdauer sanierter Kanäle auswirken,
• ein gestiegener Baupreisindex, also insgesamt höhere Bau- und Sanierungskosten,
• ein höherer Anteil von großen Städten bei den Teilnehmern der Umfrage von 2009 gegenüber 2004, mit der Folge, dass im Mittel schwierigere Randbedingungen (zum Beispiel Verkehrssituation) und größere Nennweiten vorliegen,
• Inangriffnahme von Sanierungsmaßnahmen mit schwierigeren Randbedingungen und höheren Baukosten, die früher zugunsten „einfacherer“ und kostengünstigerer Maßnahmen zurückgestellt wurden.

Schachtsanierung – eine Daueraufgabe
Geht man von den 37 Prozent der Schäden an Abdeckung und Rahmen der Schächte aus und bezieht die berechnete Gesamtanzahl von rund 13,5 Millionen Schächten in Deutschland in die Überlegungen mit ein, so lässt sich hieraus ein hoher Sanierungsbedarf ableiten. Wenn auch nur beispielsweise zwei Drittel der Schächte im Straßenraum lägen und diese alle zehn Jahre saniert werden müssten, so ergäbe dies, bei einem durchschnittlichen Sanierungsaufwand von 500 bis 1000 Euro pro Schachtrahmen/Deckel, einen Sanierungsaufwand von 250 bis 500 Millionen Euro pro Jahr.
Wichtiges Infrastrukturvermögen erhalten

Seit 1984/85 werden von der DWA Umfragen zum Zustand der Kanalisation in Deutschland durchgeführt. Zur Sicherung der Funktionsfähigkeit bestehender Kanalisationsnetze ist eine regelmäßige Feststellung und Beurteilung ihres Zustands unabdingbar. Auf dieser Grundlage können erforderliche Kanalsanierungsmaßnahmen wirtschaftlich geplant, umgesetzt und entsprechende langjährige Investitionsbudgets abgeleitet werden. Neben der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit, dem Schutz von Grundwasser, Gewässer und Boden vor Kontaminationen und der Vermeidung von Beeinträchtigungen benachbarter Leitungen, Straßen und Verkehr durch schadhafte Kanalisationen ist ein wesentlicher Aspekt die Sicherstellung des Werterhalts eines über Generationen gewachsenen Volksvermögens.

Der vollständige Abschlussbericht über die „Kanalumfrage“ wird in Kürze im Internet zum Download bereitgestellt:

www.kanalumfrage.dwa.de

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„Riesige“ Investitionen für bayerische Kommunen im Bereich Abwasser?

2694 Kläranlagen gibt es in Bayern nach einer Erhebung aus dem Jahr 2009. Davon liegen für 149 konkrete Planungen für eine Nachrüstung oder Auflassung vor und bei 16 Kläranlagen für einen Neubau oder eine Erweiterung. Diese Zahlen nennt das bayerische Umweltministerium in seiner Antwort auf die schriftliche Anfrage einer SPD-Abgeordneten im bayerischen Landtag. Die Fragestellerin erwartet „riesige“ oder „immense“ Investitionen in den nächsten Jahren im Bereich Abwasser, vor allem bei der Nachrüstung von Kläranlagen. Zur Finanzierung führt das Umweltministerium aus, die Träger öffentlicher Entwässerungseinrichtungen hätten nach geltendem Recht die Möglichkeit, Rücklagen für zukünftig entstehenden Investitionsaufwand zu bilden. Eine Ausweitung der gesetzlichen Spielräume zur Bildung zweckgebundener Rücklagen für die Finanzierung von Sanierungs- und Verbesserungsmaßnahmen werde derzeit geprüft (Landtags-Drucksache 16/5675 vom 27. September 2010).

http://www.bayern.landtag.de , dort „Dokumente“

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Hamburg: gesplitteter Gebührenmaßstab in Vorbereitung

Der Hamburger Senat hat am 19. Oktober 2010 beschlossen, die Voraussetzungen zur Einführung einer getrennten Sielbenutzungsgebühr für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung zu schaffen. Dabei wird die bisherige einheitliche Sielbenutzungsgebühr aufkommensneutral in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt. Soweit die Bürgerschaft noch in diesem Jahr die Einführung der datenrechtlichen Regelungen für die Flächenerhebung – seitens Hamburg Wasser sind Luftbildauswertungen vorgesehen – beschließt, soll Anfang 2011 eine Befragung der Grundstückseigentümer gestartet werden. Nach einer abschließenden Entscheidung der Bürgerschaft könnte dann das neue Gebührenmodell am 1. Januar 2012 in Kraft treten.

www.hamburgwasser.de/gebuehrensplitting.html

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Neue Grundwasserverordnung in Kraft

In Deutschland gilt seit Mitte November 2010 eine neue „Verordnung zum Schutz des Grundwassers (Grundwasserverordnung – GrwV)“. Die Verordnung wurde veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 56 vom 15. November 2010. Der Bundesrat hatte am 24. September 2010 zugestimmt [Bundesrats-Drucksache 500/10 (Beschluss)].
Ziel der Verordnung ist die Umsetzung der Richtlinie 2006/118/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung (Grundwasserrichtlinie) in nationales Recht. Durch die Grundwasserverordnung werden die EU-rechtlichen Vorgaben so vereinheitlicht, dass insgesamt ein gleichartiges Grundwasserschutzniveau in ganz Deutschland gewährleistet werden soll. Ergänzend übernimmt die Verordnung aus dem Landesrecht die Vorschriften zur Bestimmung, Beschreibung und Überwachung der Grundwasserkörper sowie zur Einstufung deren mengenmäßigen Zustands. Auch werden Regelungen zu Maßnahmen eingeführt, die den Eintrag von Schadstoffen in das Grundwasser verhindern und begrenzen, um einer Verschlechterung des Grundwasserzustands entgegenzuwirken. Die Grundwasserverordnung integriert damit die grundwasserbezogenen Vorschriften zur Umsetzung der Anhänge II und V der Wasserrahmenrichtlinie in die Bundesverordnung, um einen kohärenten und umfassenden Vollzug aller EU-rechtlichen Vorgaben zum Grundwasserschutz zu gewährleisten.

www.bgbl.de , dort: Bürgerzugang
www.bundesrat.de/SharedDocs/Beratungsvorgaenge/2010/0501-600/0500-10.html

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Abwasser Bremen GmbH wird nicht gegründet

Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat in seiner Sitzung am 9. November 2010 den Bremer Parteivorsitzenden von SPD und Bündnis 90/Die Grünen auf ihr Schreiben vom 16. August 2010 zur Umstrukturierung der kommunalen Abwasserbeseitigung in Bremen geantwortet. Aus dem Brief des Senates geht hervor, dass der Senat das verfolgte Konzept zur Gründung einer kommunalen Abwasser GmbH nicht realisieren möchte. Interessant ist die Begründung: Es sei festzustellen, „dass zumindest mittelfristig nicht ausgeschlossen werden kann, dass es zu einer kartellrechtlichen Überprüfung der Abwasserpreise in Bremen durch das Bundeskartellamt kommt. Somit kann auch ein daraus resultierendes finanzielles Risiko für den bremischen Haushalt keinesfalls ausgeschlossen werden, da die hWB [hanseWasser Bremen] jede Risikoübernahme strikt ablehnt.“
Das Vorhaben in Bremen war bundesweit beobachtet worden, denn von verschiedener Seite war befürchtet worden, dass die vom Land Bremen beabsichtigte Änderung des Bremischen Wassergesetzes (§ 47 Abs. 1 Sätze 3 und 4) dazu führen werde, dass die gesamte Abwasserbeseitigung in Deutschland im Gegensatz zum jetzigen Zustand nicht mehr als hoheitliche Tätigkeit der öffentlichen Hand, sondern als dem Wettbewerb unterliegende gewerbliche Betätigung eingestuft werde und damit insbesondere die Mehrwertsteuerfreiheit entfiele.
Der Brief des Senats steht im Internet zum Download bereit:

www.senatspressestelle.bremen.de/sixcms/detail.php?id536534

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Vollständige Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe veröffentlicht

Der Konsortialvertrag zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe von 1999 wurde am 10. November 2010 vom Land Berlin und den privaten Mitgesellschaftern der Berliner Wasserbetriebe mit sämtlichen Anlagen und späteren Änderungsvereinbarungen im Internet veröffentlicht. Der Regierende Bürgermeister hatte sich in die Verhandlungen eingeschaltet, die dann zum Erfolg geführt wurden.
Dazu der Berliner Finanzsenator Dr. Ulrich Nussbaum: „An einer qualifizierten öffentlichen Debatte über die Wasserversorgung von Berlin haben wir alle ein Interesse. Dafür haben die Privaten nun die Voraussetzungen geschaffen.“ Die Geschäftsführer der privaten Anteilseigner an den Berliner Wasserbetrieben, RWE Aqua GmbH und Veolia Wasser, hoffen, dass die Diskussion nun versachlicht wird und dass die Berliner Wasserbetriebe wieder als exzellenter Wasserdienstleister für die Berliner Bürgerinnen und Bürger ins Blickfeld rücken.

www.wasserpartner-berlin.de
www.berlin.de/sen/finanzen

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Bank zur Zahlung von Schadensersatz an Abwasserzweckverband verurteilt

Der für das Bankrecht zuständige 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat am 27. Oktober 2010 die Deutsche Bank verurteilt, an einen ihrer Kunden, den oberschwäbischen kommunalen Abwasserzweckverband Mariatal (Ravensburg), Schadensersatz in Höhe von 710 000 Euro zu zahlen. Das Oberlandesgericht hielt die Beratung der Bank für fehlerhaft und verneinte gleichzeitig ein Mitverschulden des Kunden.
Der Zweckverband macht die beklagte Bank für Verluste von 710 000 Euro verantwortlich, die im Zusammenhang mit einem im Sommer 2005 abgeschlossenen Zinssatz-Swap („Swap“ 5 Tausch) entstanden sind. Streitig ist zwischen den Parteien, ob die beklagte Bank vor Abschluss des Vertrages über die Risiken richtig beraten hatte. Der Bankensenat hielt an seiner früheren Entscheidung vom 26. Februar 2010 (Az. 9 U 164/08) zu Swap-Verträgen fest, wonach diese als ein von der Bank konstruiertes Glücksspiel anzusehen seien. Die Bank müsse darüber aufklären, dass sie die Chancen zum Nachteil des Kunden gestaltet habe und dieser nach den anerkannten Wahrscheinlichkeitsmodellen eine höhere Verlustwahrscheinlichkeit habe.
Mit Blick auf den Verband als kommunales Versorgungsunternehmen beanstandete das Oberlandesgericht eine nicht anlegergerechte Beratung der Bank. Die Beklagte habe auch gewusst, dass der kommunale Verband keine riskanten Geldanlagegeschäfte abschließen dürfe. Es habe sich um ein für diesen unzulässiges Spekulationsgeschäft gehandelt. Der Senat verneinte ein Mitverschulden des Verbands. Die Bank sei als Expertin für kommunales Finanzmanagement mit hohem Fachwissen aufgetreten. Sie habe das kommunalrechtliche Spekulationsverbot gerade zum Gegenstand ihrer Beratung für den Kläger gemacht. Der Verband habe ihr daher vertrauen und annehmen dürfen, dass diese Geschäfte zulässig seien.
Das Oberlandesgericht hat die Revision zum Bundesgerichtshof zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassen.
www.olg-stuttgart.de (Az. 9 U 148/08)

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Abwasserwärmenutzung in Speyer

Ein „Leuchtturmprojekt für Klimaschutz und Energieeffizienz“, so das rheinland-pfälzische Umweltministerium, wurde am 25. Oktober 2010 am Speyrer Yachthafen in Betrieb genommen: In den dort entstehenden Gebäuden wird die Wärme der Abwässer aus der Kanalisation zum Heizen genutzt. Die Warmwasserbereitung und die Wohnraumbeheizung werden zusätzlich durch solarthermische Anlagen auf den Dächern der Hafenvillen unterstützt. Das Projekt wird mit mehr als 135 000 Euro vom Umweltministerium gefördert.

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Demografischer Wandel fordert Anpassungen in der Abwasserstruktur

Welche Anforderungen zukünftig aufgrund des demografischen Wandels an die Wasserinfrastruktur zu stellen sind, aber auch welche Anpassungsmöglichkeiten bestehen, fasst eine Studie des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung und der Universität Leipzig zusammen, die im Auftrag des Umweltbundesamtes im Rahmen des Umweltforschungsplanes erstellt wurde. Ausgehend von den identifizierten und hinsichtlich ihrer Bedeutung bewerteten Auswirkungen der demografischen Veränderungen beschreibt die gemeinsam mit dem Institut für Infrastruktur und Ressourcenmanagement der Universität Leipzig und den zwei Praxispartnern Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH und Emschergenossenschaft/Lippeverband erstellte Studie unterschiedliche technische sowie organisatorische Maßnahmenoptionen und erarbeitet Handlungsempfehlungen. Die Studie steht im Internet zum Download bereit:

www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3779.pdf

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Startsignal für gemeinsame Wasserforschung

Der Präsident der Universität Koblenz-Landau, Prof. Dr. Roman Heiligenthal, und der Leiter der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG), Direktor und Professor Michael Behrendt, gaben am 7. Juli 2010 das Startsignal zur Kooperation beider Häuser auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung. Ziel eines jetzt gestarteten Projekts ist die Bewertung der Umweltverträglichkeit von Stoffen im Wasserbau. Dazu wurden im Institut für Integrierte Naturwissenschaften (IfiN) in Koblenz-Metternich sechs große Fließrinnen-Systeme aufgebaut. Das Wasser wird in jeder Rinne auf einer Länge von sieben Metern mit einer Strömung von 0,3 bis 0,4 m/s im Kreis geführt. In diesen Rinnen können die Wasserbaumaterialien 1 : 1 unter den Bedingungen untersucht werden, wie sie auch in Bundeswasserstraßen vorherrschen.

Priv.-Doz. Dr. Jochen Koop
Bundesanstalt für Gewässerkunde
E-Mail: koop@bafg.de

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Hochwasser-Partnerschaft Nördliche Vorpfalz gegründet

Eine Hochwasser-Partnerschaft haben die Städte Ludwigshafen und Frankenthal, der Rhein-Pfalz-Kreis, die Gemeinde Bobenheim-Roxheim, die BASF SE sowie der Gewässerzweckverband Isenach-Ecknach am 1. Oktober 2010 gegründet. Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Errichtung und Koordination von Hochwasser-Partnerschaften, die über kommunale Grenzen hinweg den Schutz vor Hochwasser weiter optimieren. Dazu besteht auch ein „Informations- und Beratungszentrum Hochwasservorsorge“ in Mainz.

www.wasser.rlp.de/servlet/is/7827

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EU-Kommission legt Kriterien für guten Umweltzustand fest

Die Europäische Kommission hat am 1. September 2010 einen Beschluss verabschiedet, der die Kriterien für einen guten Umweltzustand der Meere Europas festlegt. Dies soll den Mitgliedsstaaten helfen, koordinierte Meeresstrategien für die regionalen Meeresgebiete zu entwickeln. So könne Kohärenz gesichert und der Fortschritt in den einzelnen Regionen verglichen werden. Die Aufstellung der Kriterien sei eine Anforderung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, die darauf abzielt, bis 2020 in allen EU-Meeresgewässern einen guten Umweltzustand zu erreichen. Der Beschluss ist veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union, L 232, 2. September 2010, Seite 14.

http://eur-lex.europa.eu
http://ec.europa.eu/environment/water/marine/index_en.htm
http://ec.europa.eu/environment/water/marine/conventions_en.htm

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Nordrhein-Westfalen behebt Personalmangel in der Umweltverwaltung

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat dem Landtag vorgeschlagen, mit dem Nachtragshaushalt den, so das Ministerium in einer Pressemitteilung vom 24. September 2010, „eklatanten Personalmangel in der Umweltverwaltung zu beheben.“ Nordrhein-Westfalen brauche eine schlagkräftige Umweltverwaltung, damit es wieder zu mehr Sicherheit für Menschen und Umwelt, zu einer höheren Effizienz bei Kontrollen und Genehmigungen sowie zu einem Abbau des Vollzugsdefizits komme. Zur Erfüllung dieser Aufgaben solle ein ausreichender Personalkorridor geschaffen werden.
Mit diesen ersten 100 Stellen für die Umweltverwaltung sollen Lücken geschlossen werden, die mit den Worten des Ministeriums „unter anderem durch die Verwaltungsreform der Vorgängerregierung gerissen wurden.“ Es gebe einen eklatanten Personalmangel bei den Kontrollen von Industrieanlagen in Nordrhein-Westfalen, gesetzliche Pflichtaufgaben könnten nicht mehr erfüllt werden. Der grüne Umweltminister Johannes Remmel sagte: „Dieser Umstand wurde auch in der Vorgängerregierung intensiv diskutiert. Wir setzen das um, was in der Vorgängerregierung für notwendig gehalten wurde.“ Die CDU hingegen kritisiert, die rot-grüne Landesregierung habe das Ziel der Haushaltskonsolidierung aufgegeben. Und die FDP kommentiert: „Rot-Grün bläht die Umweltbürokratie hemmungslos auf.“

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azv Südholstein: Auszubildende drehen Videofilm zur Klimadiskussion

Auszubildende des azv Südholstein haben einen zehnminütigen Videofilm zur Klimadiskussion gedreht. Der Film kann im Internet angesehen werden:

www.azv.sh , dort „Umweltbildung“
www.azv.sh/umweltbildung/film-energiedetektive.html

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Nordrhein-Westfalen: Projekte zu organischen Spurenstoffen

Bei fünf der insgesamt neun vom nordrhein-westfälischen Umweltministerium geförderten Projekte zur Elimination von organischen Spurenstoffen sind Wissenschaftler der RWTH Aachen (Institut für Siedlungswasserwirtschaft in Zusammenarbeit mit der Aachener Verfahrenstechnik) federführend und sorgen zusätzlich als Koordinator für den Austausch unter den Projektteilnehmern.
Im Rahmen des Projekts MIKRORUHR werden in Recherchearbeit Daten über die industrielle Einleitung in die Ruhr erhoben. Der Fluss ist ein wichtiger Trinkwasserlieferant. Daher ist es besonders wichtig herauszufinden, wo Verunreinigungen stattfinden und in welcher Konzentration Spurenstoffe eingeleitet werden. Das Projekt MIKROIND nutzt in einem nächsten Schritt diese erhobenen Daten, um verfahrenstechnische Maßnahmen zur Schadstoffreduktion an geeigneter Stelle einzubringen.
Advanced Oxidation Processes sind Gegenstand des Projekts MIKROLIGHT. Bei diesen Verfahren werden die Spurenstoffe mittels kombinierter Verfahren, wie der UV-Bestrahlung und Ozonierung, eliminiert. Im Rahmen des Projekts wird untersucht, welche Kontaktzeiten und Konzentrationen der Oxidationsmittel mit dem Abwasser am effektivsten und dabei kostengünstig sind.
Das Projektteam MIKROMEM hat sich auf den Einsatz von Membranverfahren spezialisiert. An den Kläranlagen wird vor Ort geforscht, denn in Nordrhein-Westfalen ist die Zahl der Membrankläranlagen so hoch, wie in keinem anderen Bundesland.
Mit der Ertüchtigung kommunaler Kläranlagen durch die Verwendung von Aktivkohle beschäftigt sich die Projektgruppe MIKROFLOCK. Das Team versucht herauszufinden, ob ein Granulat oder Pulver besser geeignet ist und welcher Einsatzort sich innerhalb der Kläranlage anbietet.
Die fünf beschriebenen Projekte werden in der ersten Phase, die zwölf Monate andauert, mit 1,9 Millionen Euro gefördert. Die Gesamtlaufzeit wird voraussichtlich zwischen 18 und 30 Monaten betragen. Insgesamt investiert das nordrhein-westfälische Umweltministerium rund sechs Millionen Euro in die Forschung der Spurenelimination.

www.spurenstoffe.net

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Neue Versuchsanlage des Ruhrverbands in Schwerte

Auf der Kläranlage Schwerte des Ruhrverbands ist eine großtechnische Versuchsanlage zur weitergehenden Abwasserreinigung in Betrieb gegangen. Das Projekt soll Erkenntnisse bringen, mittels welcher Verfahren Arzneimittelrückstände, PFT, Weichmacher, Industriechemikalien oder andere organische Mikroverunreinigungen im kommunalen Abwasser am besten minimiert werden können und was dies kostet. Die Versuchsanlage ist Teil eines vom nordrhein-westfälischen Umweltministerium für zunächst ein Jahr geförderten Forschungsvorhabens zum Themenbereich „Spurenstoffe“. Nordrhein-Westfalens Umweltminister Johannes Remmel, Dr. Bernhard Görgens, Verbandsratsvorsitzender des Ruhrverbands, und Prof. Harro Bode, Vorstandsvorsitzender des Ruhrverbands, nahmen die Versuchsanlage am 6. Oktober 2010 offiziell in Betrieb. Die Anlage ist mit einer Verfahrenskombination aus Aktivkohleadsorption und Oxidation mit Ozon ausgestattet.
Die großtechnischen Versuche in Schwerte sind eingebettet in ein breit angelegtes Untersuchungs- und Forschungsprogramm des Umweltministeriums zum Thema „Spurenstoffe“. Der Ruhrverband ist an sieben Teilprojekten des Gesamtvorhabens mit vielen weiteren Projektpartnern von Universitäten und Forschungsinstitutionen, Anlagenbetreibern und Ingenieurbüros beteiligt. Neben der Kläranlage Schwerte des Ruhrverbands sind auch die Kläranlage Bad Sassendorf des Lippeverbands und die Kläranlage Duisburg-Vierlinden der Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR eingebunden.

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Gründung der Hochwasser-Partnerschaft „Mittlere Saar“

Die Kommunen Friedrichsthal, Großrosseln, Heusweiler, Püttlingen, Quierschied, Riegelsberg, Saarbrücken, Spiesen-Elversberg, St. Ingbert, Sulzbach und Völklingen im Saarland haben beschlossen, zusammenzuarbeiten, um Hochwassergefahren durch gemeinsame Vorsorge und regelmäßigen Erfahrungsaustausch zu begegnen. Initiiert wurde die neue Hochwasser-Partnerschaft „Mittlere Saar“ von den Internationalen Kommissionen zum Schutz der Mosel und der Saar (IKSMS) und dem saarländischen Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr. Umwelt-Staatssekretär Klaus Borger überreichte im Rahmen einer Auftaktveranstaltung am 1. Juli 2010 die Gründungsurkunde.

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VEWA-Studie zu Wasser- und Abwasserpreisen in sechs EU-Staaten

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat am 12. Oktober 2010 in Berlin eine neue Version der von ihm in Auftrag gegebenen Studie „VEWA – Vergleich Europäischer Wasser- und Abwasserpreise“ vorgestellt. Darin geht es um Fragen wie: Was zahlen Verbraucher in Europa tatsächlich für Wasser und Abwasser? Wie viel müssten die Haushalte in europäischen Ländern darüber hinaus bezahlen, wenn die rechtlichen Vorgaben der Europäischen Union im Bereich der Wasserwirtschaft ähnlich wie in Deutschland auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten vollständig umgesetzt würden? „Das Ergebnis der Studie ist eindeutig: Bei Annahme eines ähnlichen, von der EU vorgegebenen Qualitäts- und Leistungsniveaus und gleichzeitiger Berücksichtigung aller Subventionen zahlen Verbraucher in Deutschland pro Kopf und Jahr gemessen am verfügbaren Einkommen für ihre Wasserversorgung und Abwasserentsorgung nicht mehr als Verbraucher in England/Wales, Frankreich, Österreich und den Niederlanden“, erläuterte Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser des BDEW bei der Vorstellung der neuen Studie.

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250 Millionen Euro für über 200 neue LIFE+-Projekte

Die Europäische Kommission hat der Förderung von 210 neuen Projekten zugestimmt, die im Rahmen der dritten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für das LIFE+-Programm (Europäischer Umweltfonds) für den Zeitraum 2007 bis 2013 vorlegt wurden. Diese Projekte aus der gesamten EU betreffen Maßnahmen in den Bereichen Naturschutz, Umweltpolitik sowie Information und Kommunikation. Zusammen entsprechen sie einer Investition von insgesamt 515 Millionen Euro, davon 249,8 Millionen Euro zu Lasten der EU. Am Stichtag für die Einreichung von Vorschlägen (November 2009) lagen der Kommission über 600 Anträge öffentlicher und privater Körperschaften aus den 27 EU-Mitgliedsstaaten vor. LIFE+ ist das europäische Finanzierungsinstrument für die Umwelt und ist für den Zeitraum 2007 bis 2013 mit Mitteln in Höhe von insgesamt 2,143 Milliarden Euro dotiert.

http://ec.europa.eu/environment/life/publications/lifepublications/compilations/documents/natcompilation09.pdf
http://ec.europa.eu/environment/life/publications/lifepublications/compilations/documents/envcompilation09.pdf
http://ec.europa.eu/environment/life/publications/lifepublications/compilations/documents/infcompilation09.pdf

http://ec.europa.eu/life

Anfragen können auch an die zuständigen nationalen Behörden gerichtet werden:
http://ec.europa.eu/environment/life/contact/nationalcontact/index.htm

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Häufung von Wetterextremen ist starkes Indiz für den Klimawandel

Hochwasser in Zentraleuropa, Feuersbrunst in Russland, Überschwemmungen in Pakistan. Sowohl die Anzahl als auch das Ausmaß der Schäden von wetterbedingten Naturkatastrophen lagen in den ersten neun Monaten des Jahres 2010 außergewöhnlich hoch. Die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Munich Re vermutet einen Zusammenhang der sich häufenden Wetterextreme mit dem Klimawandel. Das Jahr 2010 sei global gesehen bislang das wärmste seit Beginn der Aufzeichnungen vor 130 Jahren. Die zehn wärmsten Jahre dieses Zeitraums lägen allesamt innerhalb der letzten zwölf Jahre. Von Januar bis September 2010 registrierte Munich Re insgesamt 725 wetterbedingte schadenträchtige Naturereignisse. Das ist die zweithöchste Anzahl in den ersten neun Monaten eines Jahres seit 1980. Munich Re hat die nach eigenen Angaben weltweit umfangreichste Datenbank für Naturkatastrophen aufgebaut. Daraus sei erkennbar, dass die Anzahl der wetterbedingten Ereignisse stark zunimmt. Für viele Wettergefahren und Regionen sei die Datenlage noch nicht ausreichend, um statistisch gesicherte Aussagen zur Verknüpfung mit dem Klimawandel treffen zu können. Doch es gebe Hinweise, dass aufgrund der Erwärmung zum Beispiel Ereignisse, die mit starken Gewittern zusammenhängen, wie Unwetter, Hagel, Wolkenbrüche, in einigen Regionen häufiger geworden sind, so etwa in Teilen Nordamerikas oder im Südwesten Deutschlands. Von Starkregen und Sturzfluten betroffen seien nicht nur Menschen, die an Flüssen leben, sondern auch weitab von traditionellen Überschwemmungsgebieten. Der Klimawandel sei auch mit sehr ambitionierten Maßnahmen nicht mehr aufzuhalten, er könne jedoch noch gedämpft werden.

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Entwurf zum Energiesteuergesetz liegt dem Finanzausschuss des Bundestags vor

Der Entwurf des Energiesteuergesetzes (Bundestags-Drucksache 17/3055), in dem die Steuerbefreiung für die energetische Verwendung von Klärschlamm und Klärgas fehlt, liegt nunmehr dem Finanzausschuss im Bundestag vor. Der Bundesrat hat in seinem Beschluss [Bundesrat-Drucksache 483/10 (Beschluss)] – es handelt sich nicht um ein zustimmungsbedürftiges Gesetz – bereits deutlich erklärt, dass Klärgas weiterhin von der Besteuerung ausgenommen werden sollte. Es wird argumentiert, dass kein fachlicher Grund erkennbar sei, weshalb entgegen der bisherigen Regelung die Steuerbefreiung entfallen soll. In der Begründung wird weiter vorgetragen, dass ein Wegfall der Steuerbefreiung negative Auswirkungen auf die Umwelt haben könnte.
Die AöW setzt sich gemeinsam mit der DWA intensiv für die Beibehaltung der Steuerbefreiung für Klärgas und Klärschlamm ein und hat die Mitglieder im Finanzausschuss und die wasserpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen angeschrieben. Die Umsetzung des Gesetzesentwurfes hätte nach Einschätzung der AöW und der DWA womöglich negative Auswirkungen auf die Gebühren und würde die Bürger damit finanziell belasten.

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/030/1703055.pdf

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Abwasserbeseitigung von Chemie- und Industrieparks

Das neue Wasserhaushaltsgesetz

Zusammenfassung
Das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes enthält auch
Änderungen für die Abwasserbeseitigung von Chemie- und Industrieparks.
Die Änderungen betreffen einerseits die Anforderungen
an die Direkteinleitung von gewerblichem und industriellen
Abwasser. Andererseits hat der Bundesgesetzgeber mit der auf die
Besonderheiten in Chemie- und Industrieparks zugeschnittenen
Regelung in § 59 WHG erstmals Anforderungen an das Einleiten
von Abwasser in private Abwasseranlagen aufgestellt. Der Beitrag
gibt einen Überblick über die Änderungen. Der Beitrag geht auch
der Frage nach, ob der Bundesgesetzgeber mit den Änderungen
den Besonderheiten der Abwasserbeseitigung von Chemie- und Industrieparks
ausreichend Rechnung getragen hat.

Den ganzen Artikel lesen Sie In der Korrespondenz Abwasser Heft 11-2010 ab Seite
1140

Autor
Dr. Paul-Martin Schulz
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

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Einsatz von Schrägklärern in der Regenwasserbehandlung

Zusammenfassung
Schrägklärer sind als Instrumentarium der Regenwasserbehandlung
geeignet, die klärtechnische Wirkung von Absetzanlagen
zu verbessern. Anlagen mit Schrägklärern erreichen Wirksamkeiten,
die in vergleichbarer Größenordnung nur bei Absetzanlagen
mit sehr hohem spezifischem Beckenvolumen auftreten.
Durch die zur Verfügung stehende große Absetzfläche bei zugleich
geringem Bauvolumen können bei der Bemessung einer
neuen Regenwasserbehandlungsanlage das Beckenvolumen und
somit die Investitionskosten reduziert werden.
Bei der Nachrüstung von Schrägklärern in bestehende Anlagen
kann die Ablaufgüte bei gleicher Beaufschlagung erhöht werden.
Schrägklärer sind damit eine effektive Variante, wenn die Wirksamkeit
bestehender Becken aufgrund gewässerbezogener Anforderungen
verbessert werden muss. Gerade im Trennsystem sollten
nach den Erfahrungen keine Regenklärbecken ohne eine Variantenuntersuchung
mit Schrägklärern mehr gebaut werden.
Untersuchungen in Brühl sowie an weiteren Anlagen in Baden-
Württemberg bestätigen abermals, dass neben der Oberflächenbeschickung
das Korngrößenspektrum der im Anlagenzufluss
auftretenden Feststoffe die Wirksamkeit maßgeblich beeinflusst.
In diesem Zusammenhang kann die abflussgewichtete Zulaufkonzentration
als Hilfsgröße herangezogen werden. Grundsätzlich
gilt, dass geringe Zulaufkonzentrationen mit einer Einengung
des Feststoffspektrums auf die Feinfraktion verbunden
sind. Dies bedeutet zweierlei: a) Die in Sedimentationsanlagen
erreichbaren Wirkungsgrade sind gering. b) Geringere mittlere
Ablaufkonzentrationen als 70 mg/l sind auch durch mit Schrägklärern
optimierte Sedimentationsanlagen mit den sich in der
Praxis ergebenden Aufenthaltszeiten nicht zu erreichen.

Autoren
Dr.-Ing. Stephan Fuchs
Dipl.-Ing. Ingo Mayer
Karlsruher Institut für Technologie
Institut für Wasser und Gewässerentwicklung
76131 Karlsruhe

Baudir. Dipl.-Ing. Bernd Haller
Dipl.-Ing. Hartmut Roth
Regierungspräsidium Karlsruhe
76247 Karlsruhe

Den ganzen Artikel lesen Sie In der Korrespondenz Abwasser Heft 11-2010 ab Seite
1109

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Einfluss von Medikamenteneinnahmen auf die Reinigungsleistung und Zusammensetzung von belebtem Schlamm in Kleinkläranlagen

Zusammenfassung
Um den Einfluss von Humanarzneimitteln auf die Reinigungsleistung
von Kleinkläranlagen und die Zusammensetzung des
belebten Schlamms zu untersuchen, wurde mithilfe von Laborkläranlagen
ein realistisches „Worst-case-Szenario“ simuliert.
Dabei wurde von einer 4-EW-Anlage ausgegangen, bei der jede
angeschlossene Person mit einem unterschiedlichen Medikament
(Antibiotikum, Antiepileptikum, Zytostatikum und Betablocker)
in maximaler Tagesdosis behandelt wurde. Die Medikamentendosierung
führte zu einer marginalen Verringerung des
Kohlenstoff- und Stickstoffumsatzes in den Kleinkläranlagen im
Gegensatz zu medikamentenfreien Kontrollanlagen. Die Zusammensetzung
der Belebtschlammbiozönose wurde nicht signifikant
beeinflusst.

Bewertung
Um den Einfluss von Humanarzneimitteln auf die Reinigungsleistung
von Kleinkläranlagen und die Zusammensetzung des
belebten Schlamms zu untersuchen, wurde mithilfe von Laborkläranlagen
ein realistisches „Worst-case-Szenario“ simuliert.
Dabei wurden in vier Prüfanlagen zusätzlich zum synthetischen
Abwasser vier verschiedene Medikamente entsprechend
ihrer Tagesdosis dosiert. Die Abbauleistung dieser Anlagen
wurde mit der von zwei Kontrollanlagen (ohne Medikamentendosierung)
verglichen. Es zeigte sich, dass in den Prüfanlagen
die Kohlenstoff- und Stickstoffelimination im Mittel um 2-5 %
geringer war als in den Kontrollanlagen. Die Zusammensetzung
der Belebtschlammbiozönose wurde nicht signifikant beeinflusst.
Generell wiesen jedoch sowohl die Kontrollanlagen
als auch die Prüfanlagen so gute Abbauleistungen auf, dass
durch die Arzneimittelzugabe selbst in den hier geprüften hohen
Konzentrationen keine Störung des Betriebs zu erwarten
ist.

Den ganzen Artikel lesen Sie In der Korrespondenz Abwasser Heft 11-2010 ab Seite
1127

Autoren
Dr. Marion Letzel
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Johanna Rameseder, Dr.-Ing. Friedrich Seyler
Bayerisches Landesamt für Umwelt

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Fortbildung zum „Zertifizierten Kanal-Sanierungs-Berater“ weiterhin sehr gefragt

1 000. Lehrgangsteilnehmer in Feuchtwangen

Zusammenfassung:
Im Rahmen des Lehrgangs in Feuchtwangen vom 13. September bis 11. Dezember 2010 wird derzeit der mittlerweile 1 000. Teilnehmer zum ZKS-Berater ausgebildet. Mit dem Lehrgang „Zertifizierter Kanal-Sanierungs-Berater“ der Fördergemeinschaft für die Sanierung von Entwässerungssystemen (Träger: DWA, Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V., Güteschutz Kanalbau e. V., Rohrleitungssanierungsverbands e. V. und Zentralver band des Deutschen Baugewerbes e. V., www.zksberater. de) werden die Absolventen auf eine wichtige Zukunftsaufgabe vorbereitet, den funktionalen Erhalt unserer Entwässerungssysteme. Die Ausbildung geeigneter Fachkräfte genießt daher aus rechtlichen und wirtschaftlichen Gründen eine hohe gesellschaftliche Relevanz. Die Fördergemeinschaft für die Sanierung von Entwässerungssystemen hat seit 1997 inzwischen 47 Lehrgänge zum Zertifizierten Kanal-Sanierungs- Berater veranstaltet.

Den ganzen Artikel lesen Sie In der Korrespondenz Abwasser Heft 11-2010 ab Seite 1108

Autoren:
Fördergemeinschaft für die Sanierung
von Entwässerungssystemen
c/o DWA-Bundesgeschäftsstelle
Zvonko Gocev
53773 Hennef

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Druckentwässerungssystem ersetzt vier Kläranlagen

Zusammenfassung
Die Gemeinde Gerstetten in Baden Württemberg plant den zentralen
Abwasseranschluss an die Sammelkläranlage der Nachbarstadt
Heidenheim-Mergelstetten. Hierdurch können vier sanierungsbedürftige
Kläranlagen im Gemeindegebiet außer Betrieb
genommen werden. Auch aus Sicht des Grundwasser- und
Trinkwasserschutzes ist dieses Projekt von großer Bedeutung, da
die Abwasseranlagen in einem sensiblen Wassergewinnungsgebiet
der Schwäbischen Alb liegen. Eine Distanz von 20 km bis
zur Sammelkläranlage sowie die topografischen Gegebenheiten
der ausgewählten Trasse erfordern ein Druckentwässerungssystem,
das bei einer maximalen manometrischen Förderhöhe von
rund 12 bar den hohen Anforderungen hinsichtlich Betriebssicherheit,
Flexibilität und wirtschaftlicher Betriebsweise gerecht
wird.

Ausblick
Das beschriebene Projekt „Druckentwässerung Gerstetten mit
zentralem Anschluss an die Sammelkläranlage Heidenheim-
Mergelstetten“ ist ein Vorzeigebeispiel für gelungene, interkommunale
Zusammenarbeit im Abwasserbereich. Mit der Inbetriebnahme
des beschriebenen Druckentwässerungssystems
können die bestehenden, sanierungsbedürftigen Kläranlagen
in Gerstetten, Heldenfingen, Heuchlingen und Dettingen außer
Betrieb genommen werden. Dies ist auch aus Sicht des
Grundwasser- bzw. Trinkwasserschutzes in dem sensiblen
Einzugsgebiet von großer Bedeutung. Das Abwasser der genannten
Ortslagen, die im Mischsystem entwässern, wird dabei
über eine Strecke von fast 20 km zur zentralen Sammelkläranlage
der Nachbarstadt Heidenheim gepumpt. Dabei
werden manometrische Förderhöhen bis zu 12 bar erreicht.
Durch Kombination von pneumatischen und hydraulischen
Pumpsystemen wird eine den jeweiligen Bedingungen angepasste,
flexible Betriebsweise ermöglicht, die technisch und
energetisch zu einer optimalen Lösung führen soll. Die Arbeiten
zu den Losen I und II begannen im Juli 2010 und sollen –
einschließlich Maschinen- sowie E-MSR-DFÜ-Technik – gemäß
dem Bauzeitenplan bis Oktober 2011 betriebsbereit abgeschlossen
sein.

Den ganzen Artikel lesen Sie In der Korrespondenz Abwasser Heft 11-2010 ab Seite
1118

Autoren
Dipl.-Ing. Horst Windeck
Projektsteuerung
Dr. Blasy – Dr. Øverland
Beratende Ingenieure GmbH & Co. KG
85598 Baldham

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Abwasserrecycling – Chancen und Risiken

Zweites internationales Symposium Abwasserrecycling in Braunschweig

Zusammenfassung:
Vom 4. bis 6. November 2009 fand in Braunschweig das zweite internationale Symposium zum Thema „Abwasserrecycling“ statt. Unter der Überschrift „Abwasserrecycling – Chancen und Risiken“ diskutierten über 20 Referenten und etwa 100 Gäste aktuelle Entwicklungen und die globale Relevanz des Themas, die aufgrund von Klimawandel und wachsenden Bevölkerungszahlen noch weiter zunehmen wird. Der globale Aspekt, die Entwicklung von Zukunftsszenarien und ein weiter Blick nach vorne standen im Fokus der Vorträge. Moderiert wurde das Symposium erneut durch den 3-Sat-Moderator und Wissenschaftsjournalisten Ingolf Baur, der bereits durch das erste Symposium 2007 führte. Das Symposium wurde von der Stadtentwässerung Braunschweig GmbH in Zusammenarbeit mit dem Institut für Siedlungswasserwirtschaft der TU Braunschweig sowie dem Kompetenzzentrum Wasser Berlin und dem Abwasserverband Braunschweig veranstaltet.Den ganzen Artikel lesen Sie In der Korrespondenz Abwasser Heft11-2010 ab Seite 1105

Erstmalig wurde ein Tagungsband veröffentlicht,
der auf sehr positive Resonanz
stieß und über das Institut für Siedlungswasserwirtschaft
der TU Braunschweig
verfügbar ist.

Autoren
Dipl.-Geoökol. Daniel Klein
Institut für Siedlungswasserwirtschaft
der TU Braunschweig
Dipl.-Ing. Andreas Hartmann
Stadtentwässerung Braunschweig

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Verjährung der Verrechnung der Abwasserabgabe

Die Aufwendungen für den Bau von Verbindungssammlern können mit der Abwasserabgabe verrechnet werden, wenn hierdurch eine leistungsschwache Kläranlage außer Betrieb genommen werden kann und die aufnehmende Kläranlage die Voraussetzungen des § 10 Abs. 4 AbwAG erfüllt. In einem Rechtsstreit vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster (Urteil vom 17. März 2010 – Az. 9 A 2550/08) war die Rechtsfrage zu entscheiden, ob der Verrechnungsanspruch gemäß § 10 Abs. 4 AbwAG der – nur zweijährigen – Verjährung unterliegt. Das OVG Münster hat das bejaht. Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: „Der Kläger betreibt als sondergesetzlicher Wasserverband die Abwasserbeseitigung im Wasserverbandsgebiet. In den Jahren 1998/1999 wurde ein Verbindungssammler von T.-C. nach T.- L. gebaut und am 30. Juni 1999 an das Kanalnetz der Kläranlage T. angeschlossen; zugleich wurde die Kläranlage C. außer Betrieb genommen. Auf Antrag des Klägers wurden Teile der hierfür aufgewendeten Investitionskosten mit der Abwasserabgabe für die wegfallenden Einleitungen verrechnet. Am 6. Juni 2006 beantragte der Kläger, die Aufwendungen für den Bau des Verbindungssammlers auch mit der für die Kläranlage T. gezahlten Abwasserabgabe zu verrechnen. Die Beklagte lehnte den Antrag ab.“ Das Urteil hat im Wesentlichen folgende Entscheidungsgründe: „Der Kläger kann die Verrechnung seiner Aufwendungen nach § 10 Abs. 4 i. V. mit Abs. 3 AbwAG nicht mehr verlangen, da im Zeitpunkt der Antragstellung bereits Festsetzungsverjährung nach § 77 Abs. 2 Satz 2 LWG NRW eingetreten war. 1. Der Verrechnungsanspruch nach § 10 Abs. 4 i. V. mit § 10 Abs. 3 AbwAG unterliegt der Festsetzungsverjährung. a) Es ist höchstrichterlich geklärt, dass die Verrechnung nicht die Ebene der Erfüllung der Abgabenschuld, sondern vielmehr ihre Höhe und mithin die Rechtmäßigkeit der Abgabenerhebung betrifft. Betrifft sie aber die Rechtmäßigkeit der Abgabenerhebung, ist sie unabhängig davon Teil der Festsetzung, ob über die Verrechnung zugleich mit der Abgabenfestsetzung oder erst später durch Änderung der ursprünglichen, gegebenenfalls bereits bestandskräftigen Festsetzung entschieden wird. Ist der Abgabenbescheid schon ergangen, wird der hierdurch gesetzte Rechtsgrund …mehr:

Den ganzen Artikel lesen Sie In der Korrespondenz Abwasser Heft 11-2010 ab Seite  1156
Mitgeteilt von Rechtsanwalt
Reinhart Piens (Essen)

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Eckpunkte Energiekonzept: Belange der öffentlichen Wasserwirtschaft im Energiekonzept nicht ausreichend berücksichtigt

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) und die DWA vermissen in den von der Bundesregierung am 7. September 2010 vorgestellten Eckpunkten zum Energiekonzept die Erfordernisse für die öffentliche Wasserwirtschaft. Jochen Stemplewski, Präsident der AöW, erklärte: „Nach erster Durchsicht des Energiekonzeptes müssen wir feststellen, dass der Fokus sehr auf der Atomenergie und der Industrie liegt und andere wichtige Aspekte gerade auch aus der Wasserwirtschaft nicht ausreichend berücksichtigt werden. So fehlen zum Beispiel bei den Maßnahmen für die Kommunen, für die Mittel aus dem Energiefonds vorgesehen sind, die Klärwerke und das Abwasser. Nach unseren Erkenntnissen sind die Energiepotenziale in der Wasserwirtschaft bei Weitem noch nicht ausgeschöpft. Doch könnten mit entsprechender Unterstützung die dazu erforderlichen Investitionen schneller getätigt werden. Dies hätte Vorteile für die Klimapolitik und die Gebührenzahler“.
Otto Schaaf, Präsident der DWA, sieht in dem bisherigen Verhalten und in dem Konzept eine ungleiche Behandlung der Abwasserbetriebe und womöglich zusätzliche Belastungen für die Gebührenzahler: „Die Wasserwirtschaft trägt bereits heute zur Abdeckung des bundesdeutschen Stromverbrauchs bei. Abwasserbetriebe erzeugen in ihren Kläranlagen durch Klärschlammbehandlung Strom. Hierfür haben die Abwasserentsorger Investitionen getätigt. Statt die Potenziale der Wasserwirtschaft in dieser Beziehung zu fördern, werden wir vor Tatsachen gestellt: Im aktuell vorliegenden Entwurf des Energiegesetzes ist die Steuerbefreiung für die energetische Verwendung von Klärschlamm und Klärgas nicht mehr enthalten. Die Abschaffung der Befreiung wird über steigende Abwassergebühren die Gebührenzahler belasten. Schaaf weiter: „In Abwasserkanälen steckt eine große Wärmemenge, die genutzt werden kann. An wirtschaftlich anwendbaren Verfahren wird derzeit von der Branche intensiv gearbeitet. Das kann zu Energieeinsparungen und Entlastungen der Gebührenzahler genutzt werden. Derartige Potenziale werden aber im Energiekonzept nicht berücksichtigt und geraten ins Hintertreffen“.
In dem Entwurf des Energiekonzepts gar nicht erwähnt wird die Wasserkraft. Wasserkraftanlagen können mittel- bis langfristig allein durch Optimierung bestehender Anlagen ca. 35 Prozent mehr elektrischen Strom liefern. Diese Zahl geht aus der Studie „Energiepotenziale der deutschen Wasserwirtschaft“ hervor, die im Auftrag der DWA erstellt wurde. Die regenerative Wasserkraft (ohne Pumpspeicherwerke) hatte im Jahr 2006 mit 21,6 TWh einen Anteil von 28,2 Prozent an der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in Deutschland. Gemessen an der gesamten Stromerzeugung in Deutschland von rund 640 TWh jährlich könnte die Wasserwirtschaft bei Ausschöpfung des gesamten Potenzials – auch auf den Kläranlagen – ca. sechs Prozent des bundesdeutschen Stromverbrauchs abdecken.

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Projektbüro „Dynaklim“ eingerichtet

An der Kronprinzenstraße 9 in Essen ist das Projektbüro des Forschungsnetzwerks „Dynaklim“ eingezogen. Das Vorhaben entwickelt Strategien, wie sich Städte und Bürger gegen die Auswirkungen des Klimawandels wappnen können. Das neue Projektbüro bietet allen Interessierten ausführliche Informationen über das Projekt. „Dynaklim“ ist ein Forschungsnetzwerk, an dem neben den beiden ebenfalls an der Kronprinzenstraße sitzenden Wasserverbänden Emschergenossenschaft und Lippeverband unter anderem das Aachener Forschungsinstitut für Wasser- und Abfallwirtschaft (FiW) und die Universität Duisburg-Essen beteiligt sind. Weitere interessierte Netzwerkpartner werden gesucht. Das auf fünf Jahre angelegte Vorhaben „Dynaklim“ wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit zwölf Millionen Euro gefördert.
Tel. (02 01) 104-33 37 und 104-33 38

www.dynaklim.de

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Baden-Württemberg: Landtag beschließt Novellierung des Wasserentnahmeentgelts

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 28. Juli 2010 eine Novellierung des „Wasserpfennigs“ beschlossen. Die Abgabe wird seit 1988 erhoben; die jährlichen Einnahmen des Landes hieraus beliefen sich bislang auf bis zu 85 Millionen Euro. Etwa die Hälfte davon entfiel auf die Energieversorgungsunternehmen, die zur Kühlung ihrer Kraftwerke aus Rhein und Neckar große Mengen Wasser entnehmen. Mit dieser Novellierung des Wasserpfennigs sollen nach den Worten der baden-württembergischen Umweltministerin Tanja Gönner (CDU) auch finanzielle Anreize für Ökoinvestitionen geschaffen werden, etwa zugunsten wassersparender Kühlungen.
Nach dem Gesetz wird der Wasserentnahmetarif um bis zu 25 Prozent ermäßigt, wenn Unternehmen beispielsweise in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen investierten. Dadurch soll sich der Wärmeeintrag in die Gewässer deutlich vermindern. Einen Tarifnachlass könnten Unternehmen nach der Novellierung des Wasserentnahmeentgelts auch für Investitionen in Projekte wie die Gewässerrenaturierung oder den Bau von Fischtreppen und Laichplätzen erhalten. Eine Ermäßigung sollen außerdem zertifizierte Betriebe des produzierenden Gewerbes bekommen, die durch ein Umweltmanagementsystem einen sparsamen Einsatz des von ihnen verwendeten Grundwassers gewährleisten würden. Für die öffentlichen Wasserversorger soll die Abgabe von bisher 5,113 Cent auf 5,1 Cent abgerundet werden. Damit sei sichergestellt, dass auf die Verbraucher keine höhere Belastung zukommt, so Gönner. Die Neuregelungen treten zum 1. Januar 2011 in Kraft.

Beschlossener Gesetzentwurf:
www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/6000/14_6491_D.PDF
Bericht des Umweltausschusses:
www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/6000/14_6693_D.PDF
abgelehnter Antrag der Grünen:
www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/6000/14_6729_D.PDF

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Willy-Hager-Preis 2010 ausgeschrieben

Für den Willy-Hager-Preis 2010 können bis zum 29. Oktober 2010 Bewerbungen eingereicht werden. Mit dem Willy-Hager-Preis werden jüngere Wissenschaftler/innen für hervorragende Arbeiten auf dem Gebiet der Verfahrenstechnik der (industriellen) Wasser- oder Abwasseraufbereitung ausgezeichnet.
DECHEMA, Dr. Kurt Wagemann
Postfach 15 01 04, 60061 Frankfurt a. M.
Tel. (069) 7564-290, Fax 7564-302
www.dechema.de/ehrungen-path-123219.html#hager

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IFAT ENTSORGA internationaler

Die Messe München meldet im Schlussbericht zur IFAT ENTSORGA eine gestiegene Internationalität verglichen mit früheren Veranstaltungen. Der Anteil der Besucher aus dem Ausland sei von 33 auf 40 Prozent gestiegen, der Anteil internationaler Aussteller von 32 auf 37 Prozent. Über die gesamte Messelaufzeit kamen rund 110000 Besucher aus über 185 Ländern (IFAT 2008: 119476 aus 170 Ländern). Die Besucherstruktur habe sich verschoben: „weniger Betriebsbelegschaften, mehr Entscheider aus den Führungsebenen der Unternehmen.“ Und weniger interessierte Vertriebspartner und Händler, mehr internationale Endkunden. Insgesamt präsentierten nach Angaben der Messe München 2730 Aussteller aus 49 Ländern (2008: 2605 Aussteller aus 41 Ländern) auf rund 200000 Quadratmetern (2008: 192000 Quadratmeter) ihre Produkte, Innovationen und Dienstleistungen. Ein Aussteller aus den USA (Jetstream of Houston) sagte, die IFAT ENTSORGA sei weltweit die einzige Messe außerhalb Nordamerikas, auf der das Unternehmen ausstelle. Die nächste IFAT ENTSORGA findet vom 7. bis 12. Mai 2012 in München statt, die nächste IFAT China 1 EPTEE + CWS vom 5. bis 7. Mai 2011 in Shanghai/China.

www.ifat.de
www.ifat-china.com

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Zweiter Arbeitsentwurf für eine Novellierung der Klärschlammverordnung liegt vor

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat am 2. September 2010 seinen zweiten Arbeitsentwurf zur Novellierung der Klärschlammverordnung vorgelegt. Dieser zweite Entwurf basiert auf dem ersten Arbeitsentwurf und den dazu eingegangenen Stellungnahmen. Er enthält nun auch die bisher noch fehlenden Anlagen (Vorgaben zur hygienisierenden Klärschlammbehandlung, zur Analytik, zur regelmäßigen Qualitätssicherung und zum Lieferschein) und die Begründung zur Verordnung. Insbesondere die Vorgaben zur regelmäßigen Qualitätssicherung konnten erst parallel zum Entwurf eines neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) erarbeitet werden, so das BMU. Mit diesen zusätzlichen und strengeren Anforderungen werde ein wesentlicher Schritt hin zu dem umweltpolitischen Ziel vollzogen, dass es längerfristig zu keiner wesentlichen Schadstoffanreicherung in Böden durch Klärschlammdüngung komme. Die Versendung eines förmlichen Referentenentwurfs zur Novellierung der Klärschlammverordnung an die Beteiligten ist erst im zeitlichen Zusammenhang mit der Kabinettentscheidung zum Referentenentwurf des neuen KrWG beabsichtigt. Das BMU möchte jedoch bereits davor die fachliche Diskussion über die vorgesehenen Verordnungsregelungen ermöglichen. Der vorliegende zweite Arbeitsentwurf ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt. Er steht im Internet zum Download bereit:

www.bmu.de/abfallwirtschaft/downloads/doc/46373.php

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Rot-grüner Koalitionsvertrag in Nordrhein-Westfalen

Der Koalitionsvertrag zwischen SPD und Grünen in Nordrhein-Westfalen enthält auch für die Wasser- und Abfallwirtschaft wichtige Passagen. Etwa: „Unser Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Kommunalwirtschaft in Zeiten von deregulierten Märkten zu erhalten. … Wir werden daher die Fesseln, die der Kommunalwirtschaft getreu der Ideologie ‚Privat vor Staat‘ angelegt wurden, durch eine Neufassung des Kommunalwirtschaftsrechts wieder lösen. … Den Erhalt der Umsatzsteuerfreiheit gebührenrechnender kommunaler Betriebe sowie des steuerlichen Querverbundes werden wir darüber hinaus auf Bundesebene verteidigen.“ In Richtung der Landwirtschaft: „Eine intensiv betriebene Landwirtschaft belastet vielerorts die Wasserqualität.“ Kritisiert wird der „naturferne Ausbau von Gewässern“. Und folglich: „Wir verfolgen ein Konzept der nachhaltigen und ökologischen Wasserwirtschaft. Flüsse, Bäche und ihre Auen sollen wieder zu zentralen Lebensadern werden. Wir treten für einen vorsorgenden ökologischen Hochwasserschutz ein. … Bei der Bekämpfung der Gewässerbelastung muss an der Schadstoffquelle angesetzt werden. Die Landesregierung wird die Chancen nutzen und einen ‚Masterplan Wasser NRW‘ entwickeln, der ein umfassendes Programm zur Reduzierung der Einleitung gefährlicher Stoffe, eine Verbesserung der Gewässerqualität und des Lebensraums Fließgewässer, eine nachhaltige Weiterentwicklung der Ver- und Entsorgung, der Wasserforschung und der Förderung der Chancen der Wasserwirtschaft enthält. Wir unterstützen die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie und wollen diese zum nachhaltigen Gewässer- und Grundwasserschutz konsequent umsetzen. Dies erfordert eine Überarbeitung der bisherigen Planungen … und eine sichere Finanzierung. Deshalb wollen wir das Wasserentnahmeentgelt beibehalten und anpassen. Mit einer Novelle des Landeswassergesetzes wollen wir das neue bundesweite Wasserrecht umsetzen und dabei landesrechtliche Handlungsspielräume zur Verbesserung nutzen. Wasser ist Teil der Daseinsvorsorge und gehört in öffentliche Verantwortung.“

www.nrwspd.de
www.gruene-nrw.de

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Sachsen-Anhalt: Aeikens kündigt Leitbild zur Wasserwirtschaft an

Sachsen-Anhalt will einem Steigen der Abwasser- und Trinkwassergebühren mit veränderten Verbandsstrukturen begegnen. Landwirtschafts- und Umweltminister Hermann Onko Aeikens (CDU) sagte am 31. August 2010 in Magdeburg, „die Effizienzreserven sind bei weitem nicht ausgeschöpft“. „Hier müssen wir Potenziale erschließen, denn wir müssen Sorge dafür tragen, dass den Bürgern Kostensteigerungen möglichst erspart bleiben.“ Die demographischen Veränderungen, insbesondere die Abwanderung, trieben die Kosten nach oben. Sachsen-Anhalt habe derzeit 62 Abwasserzweckverbände. Aeikens: „Wenn sich diese Zahl halbiert, sind wir einen großen Schritt weiter. Denn größere Verbände können in der Regel kostengünstiger arbeiten, das schlägt sich dann auch in den Kosten nieder.“ Vorstellungen zu den angestrebten Strukturen flössen in ein Leitbild ein, das im Ministerium erarbeitet werde. Aeikens sagte, das Leitbild solle die Zusammenführung der kommunalen Pflichtaufgaben der öffentlichen Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung unterstützen. Berücksichtigt würden die demografische Entwicklung und die finanziellen, technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen künftiger Jahre. Bis Ende 2013 möchte Aeikens noch als freiwillige Phase laufen lassen. „Dann greift das Leitbild.“ Die Verbände seien gefordert, die zukunftsfähigen Strukturen bereits jetzt mit Nachdruck anzugehen, so Aeikens. In diesen notwendigen Anpassungsprozess werde das Land die Verbände weiterhin aktiv mit den Möglichkeiten der Förderung unterstützen, wenn die richtigen Maßnahmen ergriffen würden.

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Messe Berlin ist optimistisch

Am 20. September 2010, knapp einen Monat vor Ende des offiziellen Buchungsschlusses, zog die Messe Berlin für ihre Veranstaltung „Wasser Berlin International 2011″, die vom 2. bis 5. Mai 2011 stattfindet, eine positive Zwischenbilanz: Über 300 Aussteller hätten sich bereits angemeldet. Dies liege auf dem Niveau der letzten „Wasser Berlin“. Im Jahr 2009 hatten insgesamt 704 Aussteller teilgenommen. Die Messe Berlin geht davon aus, hieran „auch unter veränderten Rahmenbedingungen nahtlos … anschließen zu können.“

www.wasser-berlin.de

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Neue Messe in Köln

Die Koelnmesse plant für den Oktober 2011 als neue Veranstaltung die UrbanTec. Mit den Worten des Veranstalters „eine exportorientierte Leistungsschau der deutschen und europäischen Industrie und Wirtschaft für Technologien und Entwicklungen, die das Leben in bestehenden, wachsenden und neu zu errichtenden Ballungsgebieten und Großstädten nachhaltig verbessern können.“ Die als „internationale Fachmesse für Abfallwirtschaft und Umwelttechnik“ für den Juni 2011 von der Koelnmesse geplante Enteco taucht hingegen im Kölner Messeprogramm nicht mehr auf. Sie war als Antwort auf den Wegzug der Entsorga von Köln nach München zur IFAT vorgesehen. Die UrbanTec läge damit rund zwei Wochen nach der acqua alta in Hamburg, eine Woche vor der Aquatech in Amsterdam und drei Wochen vor der Poleko in Posen.

www.urbantec.de

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Informationsterminal über den Beruf des Bauingenieurs im Deutschen Museum

Über den Beruf des Bauingenieurs und das dafür notwendige Studium informiert ein neues Informationsterminal im Deutschen Museum in München. Das interaktive Terminal erklärt multimedial die Tätigkeiten des Berufes und Studienmöglichkeiten. Der 3D-animierte Film und die beiden Plakate stammen von der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau. „Bauingenieure werden händeringend gesucht“, so Kammerpräsident Dr.-Ing. Heinrich Schroeter bei der Vorstellung des Terminals im Juni 2010.

www.zukunft-ingenieur.de

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Oberharzer Wasserwirtschaft ist Welterbe

Das UNESCO-Welterbekomitee hat am 1. August 2010 die Oberharzer Wasserwirtschaft (das „Oberharzer Wasserregal“) in die Liste des Kultur- und Naturerbes aufgenommen. Damit wird die Welterbestätte „Bergwerk Rammelsberg und Altstadt von Goslar“ erweitert. Zisterziensermönche des Klosters Walkenried hatten im frühen 13. Jahrhundert erste Teich- und Grabensysteme konstruiert, Bergleute bauten sie über die Jahrhunderte aus. Die technische Entwicklung des Bergbaus im Oberharz war Vorreiter in Europa. Die Welterbestätte „Oberharzer Wasserwirtschaft“ besteht aus 107 historischen Teichen, 310 Kilometer Gräben und 31 Kilometer Wasserläufen. Ein Teil der weitläufigen Anlage wird heute als Kulturdenkmal in Funktion erhalten. Hier wird Wasser gesammelt, gespeichert und abgeführt – zum Beispiel in eine der Trinkwassertalsperren des Harzes. Zur Welterbestätte gehören neben dem gotischen Zisterzienserkloster Walkenried auch die Grube Samson aus dem 16. Jahrhundert und drei kleine Schachtanlagen aus dem 19. Jahrhundert.

Die Oberharzer Wasserwirtschaft war vom Mittelalter bis ins Industriezeitalter der einzige Energielieferant für den Oberharzer Bergbau. Da es auf der Hochfläche keine Flüsse oder Bäche gab, sammelten die Bergleute über kilometerlange Grabensysteme Wasser in Speichern. Von dort wurde es zu den Bergwerken und Hütten geleitet, wo es unzählige Wasserräder über- und untertage antrieb. Damit gewannen die Bergleute Energie, um mit hölzernen Pumpen eingesickertes Wasser aus den Gruben zu befördern, um die Hütten zu betreiben und um Material zu transportieren.

www.unesco.de/welterbe.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Oberharzer_Wasserregal
www.harzwasserwerke.de

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Altmedikamente über Restmüll entsorgen

Altmedikamente können über die Restmülltonne entsorgt werden. Hierauf wies noch einmal die (damalige) hessische Umweltministerin Silke Lautenschläger (CDU) in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Landtag (Landtags-Drucksache 18/2435). Altmedikamente seien, von wenigen Ausnahmen abgesehen, keine gefährlichen Abfälle. Die Restmülltonne sei entgegen weit verbreiteter Auffassung ein umweltverträglicher Entsorgungsweg, da Siedlungsabfälle seit dem 1. Juni 2005 thermisch oder mechanisch-biologisch zu behandeln seien. Dies gewährleiste eine ordnungsgemäße Entsorgung. Allein in Hessen im Jahr 2009 seien 199 Tonnen Altmedikamente über die Apotheken bei der HIM GmbH (früher Hessische Industriemüll GmbH) entsorgt worden.

http://starweb.hessen.de/cache/DRS/18/5/02435.pdf

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Preis der IWA für Ruhrgütebericht

Der Ruhrgütebericht, den der Ruhrverband seit 1973 gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke an der Ruhr (AWWR) jährlich neu herausgibt, hat einen von der International Water Association (IWA) weltweit ausgeschriebenen Preis gewonnen. Der Ruhrverband setzte sich mit dem Ruhrgütebericht in der Kategorie „best promoted water protection activity or programme“ des „IWA Marketing and Communications Award“ gegen 50 Mitbewerber durch. Bei der letzten Preisverleihung vor zwei Jahren wurde der Preis an die Queensland Water Comission (Australien) vergeben. Ziel des Wettbewerbs, der sich weltweit an die sich meist in öffentlicher Verantwortung befindlichen Unternehmen der Wasserwirtschaft richtet, ist es, die integrierte und nachhaltige Sicht auf das Gut Wasser zu fördern und den Dialog zwischen Wasserwirtschaft und Öffentlichkeit sowie Verbrauchern zu stärken. Der Ruhrgütebericht ist nicht nur der Qualitätsreport der Ergebnisse der täglichen Arbeit des Ruhrverbands, sondern er ermöglicht es der Öffentlichkeit, „den Zustand der Ruhr und des Ruhrwassers in ungeschminkter Objektivität wahrzunehmen“, so der Vorstandsvorsitzende des Ruhrverbands, Prof. Dr.-Ing. Harro Bode. Der aktuelle Ruhrgütebericht wurde auf einer Pressekonferenz am 9. September 2010 der Öffentlichkeit vorgestellt und steht, ebenso wie der durch die IWA ausgezeichnete Ruhrgütebericht 2008, im Internet zum Download bereit:

www.ruhrverband.de/presse/publikationen/wissen

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EU-Förderung für Aktivkohlebehandlung auf dem Klärwerk Steinhäule

Der Bau einer Anlage zur Behandlung von Abwasser mit Aktivkohle auf dem Klärwerk Steinhäule in Ulm/Neu-Ulm wird aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) mit 3,9 Millionen Euro gefördert. Dies teilten das baden-württembergische Umweltministerium und das Regierungspräsidium Tübingen am 15. September 2010 mit. Der Ausbau des Klärwerks, das in Neu-Ulm und damit in Bayern liegt, soll sich über zehn Jahre erstrecken und insgesamt ca. 40 Millionen Euro kosten. 2015 soll der erste wesentliche Funktionsabschnitt in Betrieb gehen. Das Projekt kommt auch dem Zweckverband Landeswassersorgung zugute, der in Leipheim Donauwasser entnimmt und im Wasserwerk Langenau zu Trinkwasser aufbereitet. Parallel zur Aktivkohleadsorption soll im Jahr 2011 mit dem Bau der ebenfalls zur Konzeption gehörigen Filtration begonnen werden. Dadurch kann der Keimgehalt des gereinigten Abwassers um 90 Prozent verringert werden.
Das Verbandsklärwerk Steinhäule ist auf 440000 Einwohnerwerte ausgelegt. Das Verfahren, das dort künftig eingesetzt werden soll, besteht aus drei Stufen, einem Kontaktreaktor, in den die Pulveraktivkohle eingemischt wird und die Schadstoffe adsorbiert werden, zwei Sedimentationsbecken, in denen die Pulveraktivkohle wieder sedimentiert und über die vorhandene biologische Stufe mit dem Klärschlamm ausgeschleust wird, sowie einer zweistraßigen Filtration, die die restlichen Feststoffe einschließlich etwaiger Pulveraktivkohlereste entfernt.

www.zvk-steinhaeule.de

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Toiletten-Ausstellung auf der Emscher-Insel

An der Emscher in Oberhausen bilden 20 mobile Toilettenhäuschen die museale Architektur für eine Ausstellung rund um Wasserwirtschaft, Abwasser und „Klo-Technik“ (so die Emschergenossenschaft in einer Pressemitteilung). Die Toilettenhäuschen widmen sich diversen Themen: Klo-Geschichte, Film-Klos, Kunst-Klos, Sex-Klos, Klo-Technik, oder Klo-Papier. Das Eintreten bei „Besetzt!“ ist ausdrücklich erwünscht, von der Benutzung jedoch wird abgeraten. Der Eintritt ist frei. Die Ausstellung auf dem Gelände des Sportbundes Oberhausen an der Lindnerstraße 2 läuft noch bis zum 24. Oktober 2010. Veranstalter sind die Emschergenossenschaft und der Hersteller mobiler Sanitäranlagen TOI TOI.

www.eglv.de/uploads/media/20100714_EG_Besetzt.pdf

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DWA-Berufswettkampf im Fernsehen

Das Bayerische Fernsehen hat über den ersten Berufswettkampf, den die DWA am 14. und 15. September 2010 im Rahmen der IFAT ENTSORGA in München durchgeführt hat, einen knapp drei Minuten langen Beitrag gesendet. Der Wettkampf ging um „Sicheres Einsteigen und Arbeiten in der Kanalisation“. Der Fernsehbeitrag kann über das Internet angesehen werden:

www.br-online.de
Suchfunktion „Gulliklettern“

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Neues Wassergesetz für Sachsen-Anhalt in Vorbereitung

Sachsen-Anhalt bekommt ein neues Landeswassergesetz. Umweltminister Hermann Onko Aeikens hat am 20. Juli 2010 dem Kabinett den Entwurf eines entsprechenden Gesetzes vorgelegt. „Bei diesem Gesetzgebungsverfahren steht nicht eine inhaltliche Novellierung des Wasserrechts im Vordergrund“, sagte Aeikens. „Das bisherige Landeswassergesetz soll in die neue Systematik des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes überführt werden. Dies bedeutet, dass bewährte Regelungen des bisherigen Landesrechts möglichst unverändert beibehalten werden, wobei die Verteilung von Aufgaben und Zuständigkeiten fortgeführt wird.“ Mit 118 Paragraphen ist das neue Gesetz weniger umfangreich und übersichtlicher als sein Vorgänger, das es auf 197 Paragraphen brachte. Ein wesentliches Anliegen des neuen Gesetzes ist die Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes.

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25 Jahre ZEWU in Hamburg

Vor 25 Jahren, im Sommer 1985, gründete die Handswerskammer Hamburg das Zentrum für Energie-, Wasser- und Umwelttechnik (ZEWU). Hatte das ZEWU damals noch die Aufgabe, kleine Unternehmen mit neuen Technologien und Anforderungen des Umweltschutzes vertraut zu machen, so entwickelte sich rasch ein umfangreiches Qualifizierungsangebot. Inzwischen beteiligt sich das ZEWU auch an Innovationsvorhaben und Feldtests unter anderem in Zusammenarbeit mit der TU Hamburg-Harburg.

www.zewu.de

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Neuer BMU-Förderschwerpunkt „Energieeffiziente Abwasseranlagen“

Das Bundesumweltministerium hat am 13. September 2010 auf der IFAT ENTSORGA im Rahmen seines Umweltinnovationsprogramms den neuen Förderschwerpunkt „Energieeffiziente Abwasseranlagen“ gestartet. Durch innovative Vorhaben mit Demonstrationscharakter soll gezeigt werden, wie der Energieverbrauch von Abwasseranlagen optimiert, die Eigenenergieerzeugung erhöht und die Rückgewinnung von Abwasserinhaltstoffen ermöglicht werden kann. Dafür stellt das Bundesumweltministerium bis zu 15 Millionen Euro bereit. Betreiber von Abwasseranlagen können sich mit ihren innovativen Projekten bis zum 31. Mai 2011 bei der KfW-Bankengruppe um eine Förderung bewerben.
Initiiert werden sollen Projekte mit Demonstrationscharakter in den Bereichen
• Abwassertransport in der Kanalisation,
• Behandlung des Abwassers bis zur Einleitung in ein Gewässer sowie
• Klärschlammbehandlung und -verwertung im Zusammenhang mit der Abwasserbehandlung.
Gefördert wird die großtechnische Umsetzung bislang nur in kleinem Maßstab eingesetzter Verfahren oder Neuentwicklungen, die zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen führen. Förderfähig sind:
• bauliche und maschinelle Investitionen,
• Kosten der Inbetriebnahme der Anlage sowie
• Messungen zur Erfolgskontrolle.

www.umweltinnovationen-in-abwasseranlagen.de

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Sachsen-Anhalt: Stromerzeugung aus Klärgas im Jahr 2009 leicht gestiegen

Nach Angaben des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt ist die Stromerzeugung aus Klärgas im Jahr 2009 gegenüber dem Vorjahr um drei Prozent gestiegen. Insgesamt wurden 19 Millionen kWh elektrischer Strom gewonnen. 13 Klärwerke im Land Sachsen-Anhalt nutzen Klärgas zur Wärme- und Stromerzeugung. In den Anlagen dieser Unternehmen konnten im Jahr 2009 insgesamt elf Millionen Kubikmeter Klärgas gewonnen werden, das ausschließlich in den Klärwerken selbst zu Wärme und Strom weiterverarbeitet wurde. Unter Berücksichtigung des Methangehalts entsprach dies einem Energiegehalt von rund 266 000 Gigajoule (GJ). Davon wurden 17 000 GJ zur Wärmeerzeugung genutzt. Der größte Anteil des Klärgases wurde für die Stromerzeugung eingesetzt. Aus 9,8 Millionen m³ Klärgas konnten 19 Millionen kWh Strom erzeugt werden. Davon wurden 17 Millionen kWh in den Betrieben selbst eingesetzt. An Elektrizitätsversorgungsunternehmen wurden 2 Millionen kWh abgegeben. Im Jahr 2008 lag die Stromabgabe noch bei 4 Millionen kWh. Damit wurde der seit Jahren anhaltende Trend zur verstärkten Eigennutzung des erzeugten Stroms fortgesetzt.

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Oberharzer Wasserwirtschaft ist Welterbe

Das UNESCO-Welterbekomitee hat am 1. August 2010 die Oberharzer Wasserwirtschaft (das „Oberharzer Wasserregal“) in die Liste des Kultur- und Naturerbes aufgenommen. Damit wird die Welterbestätte „Bergwerk Rammelsberg und Altstadt von Goslar“ erweitert. Zisterziensermönche des Klosters Walkenried hatten im frühen 13. Jahrhundert erste Teich- und Grabensysteme konstruiert, Bergleute bauten sie über die Jahrhunderte aus. Die technische Entwicklung des Bergbaus im Oberharz war Vorreiter in Europa. Die Welterbestätte „Oberharzer Wasserwirtschaft“ besteht aus 107 historischen Teichen, 310 Kilometer Gräben und 31 Kilometer Wasserläufen. Ein Teil der weitläufigen Anlage wird heute als Kulturdenkmal in Funktion erhalten. Hier wird Wasser gesammelt, gespeichert und abgeführt – zum Beispiel in eine der Trinkwassertalsperren des Harzes. Zur Welterbestätte gehören neben dem gotischen Zisterzienserkloster Walkenried auch die Grube Samson aus dem 16. Jahrhundert und drei kleine Schachtanlagen aus dem 19. Jahrhundert.
Die Oberharzer Wasserwirtschaft war vom Mittelalter bis ins Industriezeitalter der einzige Energielieferant für den Oberharzer Bergbau. Da es auf der Hochfläche keine Flüsse oder Bäche gab, sammelten die Bergleute über kilometerlange Grabensysteme Wasser in Speichern. Von dort wurde es zu den Bergwerken und Hütten geleitet, wo es unzählige Wasserräder über- und untertage antrieb. Damit gewannen die Bergleute Energie, um mit hölzernen Pumpen eingesickertes Wasser aus den Gruben zu befördern, um die Hütten zu betreiben und um Material zu transportieren.

www.unesco.de/welterbe.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Oberharzer_Wasserregal
www.harzwasserwerke.de

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Neues Wassergesetz für Sachsen-Anhalt in Vorbereitung

Sachsen-Anhalt bekommt ein neues Landeswassergesetz. Umweltminister Hermann Onko Aeikens hat am 20. Juli 2010 dem Kabinett den Entwurf eines entsprechenden Gesetzes vorgelegt. „Bei diesem Gesetzgebungsverfahren steht nicht eine inhaltliche Novellierung des Wasserrechts im Vordergrund“, sagte Aeikens. „Das bisherige Landeswassergesetz soll in die neue Systematik des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes überführt werden. Dies bedeutet, dass bewährte Regelungen des bisherigen Landesrechts möglichst unverändert beibehalten werden, wobei die Verteilung von Aufgaben und Zuständigkeiten fortgeführt wird.“ Mit 118 Paragraphen ist das neue Gesetz weniger umfangreich und übersichtlicher als sein Vorgänger, das es auf 197 Paragraphen brachte. Ein wesentliches Anliegen des neuen Gesetzes ist die Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes.
Quelle: dwa

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Baden-Württemberg: Landtag beschließt Novellierung des Wasserentnahmeentgelts

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 28. Juli 2010 eine Novellierung des „Wasserpfennigs“ beschlossen. Die Abgabe wird seit 1988 erhoben; die jährlichen Einnahmen des Landes hieraus beliefen sich bislang auf bis zu 85 Millionen Euro. Etwa die Hälfte davon entfiel auf die Energieversorgungsunternehmen, die zur Kühlung ihrer Kraftwerke aus Rhein und Neckar große Mengen Wasser entnehmen. Mit dieser Novellierung des Wasserpfennigs sollen nach den Worten der baden-württembergischen Umweltministerin Tanja Gönner (CDU) auch finanzielle Anreize für Ökoinvestitionen geschaffen werden, etwa zugunsten wassersparender Kühlungen.
Nach dem Gesetz wird der Wasserentnahmetarif um bis zu 25 Prozent ermäßigt, wenn Unternehmen beispielsweise in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen investierten. Dadurch soll sich der Wärmeeintrag in die Gewässer deutlich vermindern. Einen Tarifnachlass könnten Unternehmen nach der Novellierung des Wasserentnahmeentgelts auch für Investitionen in Projekte wie die Gewässerrenaturierung oder den Bau von Fischtreppen und Laichplätzen erhalten. Eine Ermäßigung sollen außerdem zertifizierte Betriebe des produzierenden Gewerbes bekommen, die durch ein Umweltmanagementsystem einen sparsamen Einsatz des von ihnen verwendeten Grundwassers gewährleisten würden. Für die öffentlichen Wasserversorger soll die Abgabe von bisher 5,113 Cent auf 5,1 Cent abgerundet werden. Damit sei sichergestellt, dass auf die Verbraucher keine höhere Belastung zukommt, so Gönner. Die Neuregelungen treten zum 1. Januar 2011 in Kraft.

Beschlossener Gesetzentwurf:
www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/6000/14_6491_D.PDF
Bericht des Umweltausschusses:
www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/6000/14_6693_D.PDF
abgelehnter Antrag der Grünen:
www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/6000/14_6729_D.PDF

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UNO: Recht auf sicheres Trinkwasser und auf sanitäre Versorgung ist universelles Menschenrecht

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am 28. Juli 2010 mit großer Mehrheit das Recht auf sicheres Trinkwasser sowie eine sanitäre Versorgung zu einem universellen Menschenrecht erklärt. Die DWA begrüßt nach den Worten ihres Präsidenten Otto Schaaf diesen „Meilenstein“ als wichtiges politisches Signal: „Dieser Beschluss wird sowohl die Bestrebungen zur Verbesserung der Trinkwasserversorgung als auch die weitere Bereitstellung sanitärer Anlagen ein gutes Stück voranbringen. Wasserver- und Abwasserentsorgung sind untrennbar miteinander verknüpft. Stärkt man die Trinkwasserversorgung, so können ganzheitlich gesehen nur Erfolge erzielt werden, wenn im gleichen Maße auch die sanitären Anlagen ausgebaut werden. Die DWA bietet mit ihren 14 000 Mitgliedern gerne ihre Unterstützung für die Umsetzung dieser Ziele an.“ Die Vereinigung engagiert sich seit vielen Jahren erfolgreich auf nationaler und internationaler Ebene für wasserwirtschaftliche Belange, beispielsweise haben ihre Mitglieder bereits auf ihrer Mitgliederversammlung 2003 mit einer einschlägigen Resolution ein deutliches Bekenntnis für ein internationales Engagement der DWA beschlossen.
Die DWA hat seit der Verabschiedung ihrer Mitgliederresolution „Internationales Engagement für die Wasserwirtschaft“ vom 2. September 2003 konsequent ihre internationalen Aktivitäten ausgebaut und ist in enger Kooperation mit der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in vielen Ländern und überregionalen wasserwirtschaftlichen Netzwerken tätig. Weiterhin ist die DWA beispielsweise seit mehreren Jahren im Bereich der neuartigen Sanitärsysteme aktiv, wo sich ein eigenes Fachgremium verstärkt mit angepassten Abwasserableitungs- und -behandlungssystemen beschäftigt. Nicht zuletzt betätigt sich die DWA auf dem Gebiet der Abwasserwiederverwendung. Hierzu hat sie eine Veröffentlichung „Aufbereitungsstufen für die Wasserwiederverwendung“ herausgegeben, neben deutsch unter anderem auch in englischer, französischer, arabischer, persischer und chinesischer Sprache. „All diese Aktivitäten gilt es im Sinne einer nachhaltigen und gerechten Wasserwirtschaft zu vertiefen und auszubauen“, so DWA-Präsident Otto Schaaf.

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Entwurf zur Novellierung des Thüringer Wassergesetzes vorgelegt

Das Thüringer Kabinett hat am 22. Juni 2010 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Wassergesetzes und des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf werden insbesondere die Zuständigkeiten für neue wasserwirtschaftliche und naturschutzfachliche Aufgaben geregelt, um sie in die bewährten Strukturen des Landes einzupassen. Thüringen nutzt die Novellierung auch, um an Besonderheiten festzuhalten: Uferrandstreifen etwa sollen nach dem Willen des Kabinetts in dem Land zehn Meter breit bleiben

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Stellenkürzungen bei der bayerischen Wasserwirtschaftsverwaltung

An den Wasserwirtschaftsämtern in Bayern werden im Rahmen der Reform „Verwaltung 21″ bis 2019 bayernweit insgesamt 477 Stellen abgebaut. Die Aufschlüsselung auf die einzelnen Bereiche stellt sich wie folgt dar: Aufgabenabbau: 134 Stellen; Privatisierung von Aufgaben und Vergabe von Leistungen: 176 Stellen; Synergien durch Konzentration der Wasserwirtschaftsämter: 128 Stellen; Laborkonzept: 39 Stellen. Nach der Reform soll es in Bayern 17 Wasserwirtschaftsämter geben. Diese Zahlen nennt das bayerische Umweltministerium in seiner Antwort auf die Frage einer SPD-Abgeordneten im bayerischen Landtag (Landtags-Drucksache 16/5159 vom 17. Juni 2010).

www.bayern.landtag.de

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Bundesverordnung zum Schutz der Oberflächengewässer

Der Schutz der Oberflächengewässer war eines der Themen der Umweltministerkonferenz am 11. Juni 2010 in Bad Schandau. Zu diesem Punkt wurde beschlossen:
„Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorinnen und der -senator der Länder halten es für erforderlich, dass mit der künftigen Bundesverordnung zum Schutz der Oberflächengewässer europäisches Recht 1:1 umgesetzt wird.
Weitere Schadstoffe sollen entsprechend den Regelungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie nur dann in die Bundesverordnung zum Schutz der Oberflächengewässer aufgenommen werden, wenn diese in Deutschland relevant und die abgeleiteten Umweltqualitätsnormen hinreichend belastbar sind.“

www.umweltministerkonferenz.de/documents/Ergebnisprotokoll_UMK.pdf

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BMBF-Förderung: „Risikomanagement von neuen Schadstoffen und Krankheitserregern im Wasserkreislauf“

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will Forschung auf dem Gebiet „Risikomanagement von neuen Schadstoffen und Krankheitserregern im Wasserkreislauf“ fördern. Als Ergebnis der Forschungsarbeiten werden Technologieentwicklungen und Managementkonzepte für einen vorsorgenden Gesundheits- und Umweltschutz erwartet, die einen wesentlichen Beitrag für eine nachhaltige Entwicklung nationaler, gegebenenfalls internationaler Regionen leisten. Gefördert werden ausgewählte Forschungsvorhaben in folgenden Themenfeldern: Risikocharakterisierung und -management, Technologien zum Emissions-/Immissionsmanagement, Kommunikations- und Bildungsmaßnahmen. In der ersten Stufe des Antragsverfahrens sind spätestens bis zum 15. Oktober 2010 Projektskizzen in deutscher Sprache online im Internet-Portal PT-Outline zu erstellen:

https://www.pt-it.de/ptoutline/riskwa201010
www.kp.dlr.de/profi/easy
www.bmbf.de/foerderungen/15090.php

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Europäisches Projekt zum Umgang mit Wasserknappheit und Dürre

Eine Austauschplattform für den Umgang mit Wasserknappheit und Dürre in den verschiedenen Regionen Europas schaffen soll das Projekt WATER CoRe. An dem Projekt nehmen 14 Institutionen aus Deutschland, Spanien, Italien, Frankreich, Niederlande, Ungarn und Rumänien teil. Als deutsche Modellregion beteiligt sich Hessen, vertreten durch das Hessische Umweltministerium und das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie. WATER CoRe hat eine Laufzeit von drei Jahren und ist vom europäischen Fonds für regionale Entwicklung mit einem Budget von 2,5 Millionen Euro ausgestattet. Auf der Grundlage des Erfahrungsaustausches zwischen den sieben beteiligten Regionen sollen Werkzeuge, Strategien und politische Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Wasserknappheit und Dürre auf regionaler und lokaler Ebene entwickelt werden. Ein besonderes Augenmerk des Projektes gilt den Regionen in Zentral- und Osteuropa.

www.watercore.eu

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Monopolkommission äußert sich zur Wasserwirtschaft

Die Monopolkommission, ein unabhängiges Beratungsgremium für die Bundesregierung auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik und Regulierung, hat sich in ihrem 18. Hauptgutachten, das sie am 13. Juli 2010 dem Bundeswirtschaftminister übergeben hat, auch zur Wasserwirtschaft, konkret der Trinkwasserversorgung geäußert. Der deutschen Wasserwirtschaft fehle momentan ein einheitlicher, konsistenter Ordnungsrahmen. Das momentane Nebeneinander aus privatrechtlicher Festsetzung von Wasserpreisen einerseits und öffentlich-rechtlicher Gebührenfestlegung andererseits sei ein ernst zu nehmendes Problem der faktischen Ungleichbehandlung an sich gleicher Sachverhalte.
Die teilweise sehr kleinteilige Struktur der deutschen Wasserversorgung sollte nach Ansicht der Monopolkommission kurzfristig einer erneuten Überprüfung unterzogen werden. Im Ergebnis müssten die faktische Ungleichbehandlung von öffentlichrechtlichen und privatrechtlichen Wasserversorgern im Bundesgebiet abgestellt, Größenvorteile ausgenutzt und die Degression unspezifischer Gemeinkosten bestmöglich umgesetzt werden. Die Monopolkommission empfiehlt der Bundesregierung und den Bundesländern, die deutschen Trinkwasserversorger sodann einer einheitlichen und an der effizienten Bereitstellung von Trinkwasser orientierten sektorspezifischen Regulierung zu unterstellen. Die Monopolkommission ist zudem der Auffassung, dass in der Phase der Einführung eines einheitlichen Regulierungsrahmens für die deutsche Trinkwasserversorgung der Bundesnetzagentur zunächst die volle Handlungskompetenz übertragen werden sollte. Die Kommission schlägt auch vor, eine Trennung des Leitungsnetzes vom Betrieb zu erwirken.
Dr. Jochen Stemplewski erklärte in seiner Eigenschaft als Präsident der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft dazu: „Das Hauptgutachten der Monopolkommission zu den Wasserpreisen ist ein Angriff auf die Selbstverwaltung der Kommunen!“ Er äußerte auch verfassungsmäßige Bedenken, etwa unter Bezug auf die kommunale Selbstverwaltungsgarantie aus Artikel 28 Abs. 2 S. 1 des Grundgesetzes. Die Monopolkommission verkenne, dass die Wasserwirtschaft ein essenzieller Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge sei.

www.monopolkommission.de/haupt_18/mopoko_volltext_h18.pdf

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Neues DWA-Politikmemorandum 2010 vorgestellt

Die DWA hat ihre Positionen zur Umweltpolitik in einem neuen Politikmemorandum formuliert. Ihre Hauptaussagen fasst die DWA in acht Kernthesen zusammen:
• Klimawandel – Anpassungsstrategien frühzeitig entwickeln,
• Energiewirtschaft – Potenziale der Wasserwirtschaft besser nutzen,
• demografische Entwicklung in Zukunftskonzepte integrieren,
• neues Wasserrecht angemessen ausfüllen,
• Wasserrahmenrichtlinie – Gewässerentwicklung fördern,
• Abwasserabgabe und Einleiterüberwachung modernisieren,
• Bodenschutz nicht bürokratisch erschweren,
• Abfallrahmenrichtlinie zügig umsetzen.
Das Politikmemorandum wurde am 29. Juni 2010 von DWA-Präsident Otto Schaaf und dem Leiter des Berliner DWA-Büros, Dr. Frank Andreas Schendel, in Berlin öffentlich vorgestellt. Die DWA nimmt in diesem Memorandum zu neuen Herausforderungen Stellung, die sich vor allem in den Bereichen Klima, Energie und Demografie sowie den umweltrechtlichen Rahmenbedingungen ergeben. Das DWA-Politikmemorandum 2010 kann von der DWA-Website heruntergeladen werden. Ein Interview von Otto Schaaf mit dem Deutschlandfunk kann man über den Internetauftritt von Deutschlandradio anhören.

www.dwa.de

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Zwölf EU-Mitgliedsstaaten erhalten Mahnschreiben wegen fehlender Bewirtschaftungspläne für Flusseinzugsgebiete

Die Europäische Kommission übermittelt zwölf Mitgliedsstaaten ein erstes Mahnschreiben, weil diese die durch das EU-Wasserrecht vorgeschriebenen Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete der europäischen Flüsse noch nicht vorgelegt haben. Es handelt sich um folgende Staaten: Belgien, Dänemark, Griechenland, Irland, Litauen, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Spanien und Zypern. Die Pläne hätten bis spätestens 22. Dezember 2009 erstellt werden müssen. In einigen Mitgliedsstaaten hätten noch nicht einmal die öffentlichen Konsultationen begonnen, so die Kommission am 3. Juni 2010. Die Pläne für ein Viertel des EU-Gebiets würden noch ausstehen, dort wohnen etwa 31 % der Bürger. Den Mitgliedsstaaten wird eine Frist von zwei Monaten eingeräumt, um sich in der Angelegenheit zu äußern.
Weitere Angaben zu den laufenden Konsultationen über die Bewirtschaftungspläne für die Flusseinzugsgebiete einschließlich ihres Annahmestatus:

http://ec.europa.eu/environment/water/participation/map_mc/map.htm

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BDEW stellt Kundenbilanz der Wasserwirtschaft vor

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat am 6. Juli 2010 in Berlin die „Kundenbilanz“ vorgestellt – ein Instrument, mit dem die Preis-Transparenz erhöht sowie die örtlich unterschiedlichen Leistungen und jeweiligen Kostenbestandteile des Wasserpreises aufgezeigt werden können. Mit der Kundenbilanz können Wasserversorger systematisch darstellen, welchen Einfluss die strukturellen Rahmenbedingungen vor Ort haben. Beispiele hierfür sind etwa die regional sehr unterschiedlichen Anforderungen an die Wassergewinnung, die Wasseraufbereitung und -verteilung sowie verschiedene Leistungs- und Qualitätsmerkmale. „Mit diesem … Instrument liegt erstmals eine bundesweit einheitliche Methodik zur Aufschlüsselung der einzelnen Kostenbestandteile und ihrer jeweiligen Anteile am Wasserpreis unter Berücksichtigung der damit erzielten Qualität und Leistungen vor“, so Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser des BDEW. Die Kundenbilanz zeigt zusätzlich anhand der fünf Merkmale Wasserqualität, Umweltschutz, Instandhaltung, Versorgungssicherheit und Kundenservice Leistungs- und Qualitätsmerkmale der jeweiligen Anbieter. Ein weiterer wesentlicher Faktor sind Steuern und Abgaben, also neben der Mehrwertsteuer zum Beispiel die von den Wasserversorgern zu zahlenden Konzessionsabgaben oder Wasserentnahmeentgelte, die sich deutschlandweit erheblich unterscheiden.

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Rot-grüner Koalitionsvertrag in Nordrhein-Westfalen

Der Koalitionsvertrag zwischen SPD und Grünen in Nordrhein-Westfalen enthält auch für die Wasser- und Abfallwirtschaft wichtige Passagen. Etwa: „Unser Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Kommunalwirtschaft in Zeiten von deregulierten Märkten zu erhalten. … Wir werden daher die Fesseln, die der Kommunalwirtschaft getreu der Ideologie ‚Privat vor Staat‘ angelegt wurden, durch eine Neufassung des Kommunalwirtschaftsrechts wieder lösen. … Den Erhalt der Umsatzsteuerfreiheit gebührenrechnender kommunaler Betriebe sowie des steuerlichen Querverbundes werden wir darüber hinaus auf Bundesebene verteidigen.“ In Richtung der Landwirtschaft: „Eine intensiv betriebene Landwirtschaft belastet vielerorts die Wasserqualität.“ Kritisiert wird der „naturferne Ausbau von Gewässern“. Und folglich: „Wir verfolgen ein Konzept der nachhaltigen und ökologischen Wasserwirtschaft. Flüsse, Bäche und ihre Auen sollen wieder zu zentralen Lebensadern werden. Wir treten für einen vorsorgenden ökologischen Hochwasserschutz ein. … Bei der Bekämpfung der Gewässerbelastung muss an der Schadstoffquelle angesetzt werden. Die Landesregierung wird die Chancen nutzen und einen ‚Masterplan Wasser NRW‘ entwickeln, der ein umfassendes Programm zur Reduzierung der Einleitung gefährlicher Stoffe, eine Verbesserung der Gewässerqualität und des Lebensraums Fließgewässer, eine nachhaltige Weiterentwicklung der Ver- und Entsorgung, der Wasserforschung und der Förderung der Chancen der Wasserwirtschaft enthält. Wir unterstützen die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie und wollen diese zum nachhaltigen Gewässer- und Grundwasserschutz konsequent umsetzen. Dies erfordert eine Überarbeitung der bisherigen Planungen … und eine sichere Finanzierung. Deshalb wollen wir das Wasserentnahmeentgelt beibehalten und anpassen. Mit einer Novelle des Landeswassergesetzes wollen wir das neue bundesweite Wasserrecht umsetzen und dabei landesrechtliche Handlungsspielräume zur Verbesserung nutzen. Wasser ist Teil der Daseinsvorsorge und gehört in öffentliche Verantwortung.“

www.nrwspd.de
www.gruene-nrw.de

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Erste Kleinkläranlage in Thüringen gefördert

In Wolkramshausen (Landkreis Nordhausen) überreichte Thüringens Umweltminister Jürgen Reinholz am 27. Juli 2010 den ersten Förderbescheid für eine Kleinkläranlage in Thüringen. „Ich hoffe, dass vom ersten Förderbescheid eine Signalwirkung ausgehen wird und die Sanierung der alten Kleinkläranlagen aus DDR-Zeiten damit deutlich an Schwung gewinnt“, sagte Reinholz. Im Jahr 2010 stehen für die Förderung der Kleinkläranlagen in Thüringen zunächst 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Für eine Kläranlage in der Standardgröße von vier Einwohnern wird ein fester Zuschuss von 1500 Euro gewährt. Bei größeren Anlagen erhöht sich der Betrag. Das neue Thüringer Wassergesetz regelt die Zulässigkeit von Kleinkläranlagen als Dauerlösung zur Abwasserbehandlung unter bestimmten Voraussetzungen. Zunächst mussten die Gemeinden und Zweckverbände ihre Abwasserbeseitigungskonzepte fortschreiben und die Gebiete auswählen, die in den nächsten 15 Jahren oder dauerhaft nicht an eine öffentliche Abwasserbehandlung angeschlossen werden. Die Grundstücke in diesen Gebieten kommen für eine Förderung von Kleinkläranlagen in Betracht. Die Förderrichtlinie des Thüringer Umweltministeriums gilt seit Oktober 2009.

www.thueringen.de/tmlfun/themen/wasser/wasserwirtschaft/abwasserentsorgug
www.aufbaubank.de
dort: Förderprogramme A-Z

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Klage gegen Ablehnung der Akteneinsicht in Berlin erfolgreich

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat am 14. Juli 2010 über die Organklage des Mitglieds des Abgeordnetenhauses Berlin Heidi Kosche (Grüne) entschieden. Kosche hatte gefordert, die Privatisierungsverträge der Berliner Wasserbetriebe vollständig offenzulegen. Die Berliner Finanzverwaltung hatte zuvor Kosches Antrag auf Akteneinsicht abgelehnt. Das hat das Gericht als verfassungswidrig eingestuft. Als Begründung führt das Gericht an: „Der Antrag hat Erfolg, weil die angegriffenen Entscheidungen des Antragsgegners den von Art. 45 Abs. 2 Satz 2 VvB [Verfassung von Berlin] vorgegebenen verfassungsrechtlichen Rahmen verkennen und nicht den Anforderungen genügen, die an die Begründung der Ablehnung eines auf Art. 45 Abs. 2 VvB gestützten Antrags auf Akteneinsicht zu stellen sind. Das in Art. 45 Abs. 2 Satz 2 VvB niedergelegte Entscheidungsprogramm verlangt, alle für und gegen die Gewährung von Akteneinsicht sprechenden Belange vollständig und zutreffend zu ermitteln, zu gewichten und gegeneinander abzuwägen.“

www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/lverfgh/entscheidungen.html

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Goldener Kanaldeckel 2010 ausgeschrieben

Bis zum 30. September 2010 können Vorschläge zur Verleihung des Goldenen Kanaldeckels des IKT – Institut für Unterirdische Infrastruktur (Gelsenkirchen) eingereicht werden. Der Preis richtet sich an Mitarbeiter von Kanalnetzbetreibern wie Stadtentwässerungen, Tiefbauämtern und Stadtwerken. Ziel des Goldenen Kanaldeckels ist es, die Bedeutung der Kanalisation in das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rufen. Prämiert werden herausragende Leistungen einzelner Mitarbeiter. Vorschläge an:
Dipl.-Ök. Roland W. Waniek, IKT
Exterbruch 1, 45886 Gelsenkirchen
Tel. (0209) 17806-0, Fax 17806-88

E-Mail: waniek@ikt.de
www.ikt.de/goldenerkanaldeckel2010/zw.html 

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Mehr Hochwasservorsorge nötig

Abstand zum Wasser wahren

Kommunen, Bürger und Unternehmen dürfen nicht ausschließlich auf technischen Hochwasserschutz wie Dämme und Deiche vertrauen. Vielmehr muss verstärkt vorgesorgt werden, etwa indem den Flüssen wieder mehr Raum gegeben wird, Auen, natürliche Senken und Becken wieder zur Überflutung freigegeben werden und Vermögenswerte wie Gebäude und Installationen nicht in Flussnähe errichtet werden. Wichtig für einen wirkungsvollen Schutz vor Hochwasser sind auch individuelle, dezentrale Maßnahmen. Große Hochwasser zu verhindern ist letztlich unmöglich. Die Hochwässerschäden zu verringern, ist dagegen sehr wohl zu erreichen. Hieran erinnert die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) angesichts der aktuellen Hochwasser in Deutschland.

Ereignisse und Bilder ähneln früheren Hochwasserereignissen

Die aktuellen Bilder der fatalen Hochwassermassen in Sachsen erinnern in erschreckender Weise an die katastrophalen Flutwellen im Einzugsgebiet der Elbe im August 2002 und an der Oder im Jahr 1997. Wie bei den früheren Hochwasserkatastrophen stehen auch jetzt wieder nach sintflutartigen Regenfällen zahlreiche Dörfer, Städte und Landstriche unter Wasser.

Auch die umfassenden Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden, Infrastruktur und Flussdeichen, die in den vergangenen Jahren erreicht wurden, konnten die neuerliche Katastrophe nicht abwenden. Das vielfache Leid der Betroffenen und die hohen Kosten für die Volkswirtschaft werden sich auch für die Zukunft nur vermeiden lassen, wenn einerseits wichtige natürliche Retentionsräume entlang der Gewässer wieder hergestellt werden und andererseits in der Bevölkerung das Bewusstsein für die Gefährdungssituation in der unmittelbaren Nachbarschaft zu Gewässern wach gehalten und entsprechende Vorsorge getroffen wird.

Dem Fluss wieder Raum geben

Gerade vor dem Hintergrund des Klimawandels und der oft prognostizierten zunehmenden Häufigkeit und Intensität von Niederschlägen und Hochwasserereignissen muss neben die bislang überwiegend technisch ausgerichteten Maßnahmen vermehrt eine wirksame kommunal verankerte und in der Gesellschaft akzeptierte Hochwasservorsorge treten.

In der Fläche entlang der Gewässer sind vor allem natürliche Hochwasserentlastungen zu entwickeln, in denen naturnah genutzte Auen sowie natürliche Senken und Becken für den dezentralen Hochwasserrückhalt vernetzt werden. In Kommunen ist auf Hochwasser angepasstes Planen und Bauen hinzuwirken. Dabei müssen insbesondere Vermögenswerte, wie Gebäude und Installationen aus den Auenbereichen entfernt werden. Die Verluste, die durch Hochwasserfluten entstanden sind, sollen nicht durch Neubauten an derselben Stelle erneut riskiert werden.
DWA bietet ihr Fachwissen an

Die DWA bietet mit ihren Experten das Fachwissen für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen an. Gerade auf den Sektoren des dezentralen Hochwasserschutzes, der Bauvorsorge und der institutionellen Hochwasservorsorge liegen bei der DWA einschlägige Kenntnisse vor. Gerne bietet die DWA betroffenen Kommunen und der Wasserwirtschaftsverwaltung ihre Unterstützung an.

Hintergrund

Dezentraler Hochwasserschutz

Nur ausgedehnte Flussauen als natürliche Rückhaltebecken können den Abfluss großer Wassermassen stetig verlangsamen und damit das Hochwasserrisiko im gesamten Flusslauf verringern. Auf dem Weg zu ausgedehnten, naturnahen Auen entlang unserer Flüsse kann die gezielte Planung und Steuerung großer Polderflächen entlang der Gewässer als Retentionsraum ein erster Schritt sein. Die Vernetzung kleinerer dezentraler Retentionsräume, der dezentrale Hochwasserschutz, kann einen wichtigen Beitrag zur Hochwasserentlastung liefern.

Aufgrund der überschaubaren Größe von dezentralen Maßnahmen sind sie einfach und zeitnah ohne lange Planungsphasen umsetzbar. Zusätzlich wirken sie langfristig und sind anpassungsfähig. Für die Erstellung von Hochwasserrisikomanagement-Plänen ist es sinnvoll, angemessene Ziele und Maßnahmen zu formulieren, die auch im Sechsjahreszeitraum umgesetzt und überprüft werden können.

Dabei zeichnen sich dezentrale Maßnahmen durch ihre Vielfalt aus. Sie beinhalten:
• Schaffung von kleinen Retentionsräumen in der Fläche
• Erhöhung des Retentionsvermögens von Gewässern durch naturnahe Umgestaltung
• Verminderung der Abflussbereitschaft durch angepasste Bewirtschaftung in der Land- und Forstwirtschaft
• Reduzierung des Oberflächenabflusses durch Maßnahmen in der Regenwasserbewirtschaftung urbaner Einzugsgebiete.

Innerhalb eines Einzugsgebietes gibt es in der Regel eine Vielzahl geeigneter Standorte und Flächen für dezentrale Maßnahmen. Die Fülle von Maßnahmen macht eine vorausschauende Umsetzung möglich. Auch Ergänzungen, Erweiterungen oder Anpassung an neue Situationen sind leicht durchführbar.

Dezentrale Maßnahmen können aufgrund ihrer Flexibilität in unterschiedlich geprägten Einzugsgebieten eingesetzt werden und sind deshalb in Raumplanungskonzepten, von der Regional- bis zur Bebauungsplanung, gut integrierbar. Durch die Europäische Hochwasserrisikomanagement Richtlinie bekommt die Hochwasservorsorge eine neue Qualität: Sie sorgt für eine integrale, statt wie bisher sektorale Wahrnehmung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Entsprechend sind alle Elemente des Hochwasserrisikomanagements, insbesondere auch raumplanerische und flächenbezogene Maßnahmen gefragt.

Attraktiv sind viele dezentralen Maßnahmen auch, weil sie dual- oder gar multifunktional wirken und neben dem Hochwasser mindernden Effekt weitere positive Effekte haben. So erfolgt durch viele dezentrale Maßnahmen ein Ausgleich für anthropogene Eingriffe in den Wasserhaushalt. Beispielsweise wird die Grundwasserneubildung und damit der Niedrigwasserabfluss erhöht; Niederschlagsversickerung in städtisch geprägten Flächen führt dazu, dass der Abfluss von versiegelten Flächen gedämpft werden kann. Dadurch kann die Notwendigkeit aufwendiger Baumaßnahmen (Regenüberlaufbecken, große Kanäle) entfallen oder reduziert werden.

Ein wesentlicher Vorteil dezentraler Maßnahmen ist die Wirkung bei regional eng begrenzten Starkregenereignissen. Die Chance, Sturzfluten mit dezentralen Maßnahmen zumindest abzumildern, ist bedeutend größer als mit zentralen Großmaßnahmen, da diese häufig erst in den Mittel- und Unterläufen der Gewässer vorhanden sind.

Dezentrale Maßnahmen sind insbesondere dazu geeignet, die Auswirkungen menschlicher Eingriffe in den Wasserhaushalt auszugleichen bzw. zu minimieren. Allerdings ist der menschliche Einfluss auf das Abflussgeschehen umso geringer, je extremer das Niederschlagsereignis ist.

Nachweislich zeigen sich je nach Art, Umfang und Anzahl der dezentralen Einzelmaßnahmen in einem Einzugsgebiet bei Ereignissen mit hoher Eintrittswahrscheinlichkeit zum Teil deutliche Abflussreduzierungen, bei mittlerer Wahrscheinlichkeit (HQ100 ) geringe (bis etwa 15 %) und bei Ereignissen mit niedriger Wahrscheinlichkeit kaum noch Reduzierungen der Scheitelabflüsse.

Dezentrale Hochwasserschutzmaßnahmen sind in Bezug auf den Klimawandel als sogenannte No-regret-Maßnahmen von großer Bedeutung. Denn auch wenn die Klimaprojektionen und der damit verbundene hydrologische Wandel noch mit vielen Unsicherheiten für das vor uns liegende Jahrhundert behaftet sind, ist es aus wasserwirtschaftlicher wie auch ökonomischer und ökologischer Sicht erforderlich, Adaptationsmaßnahmen zu entwickeln mit denen für alle Beteiligten Vorteile entstehen.

Hochwasserangepasstes Planen und Bauen

Im Rahmen einer Hochwasserangepassten Planung und ihrer Umsetzung müssen alle von Hochwasserereignissen ausgehenden Gefährdungen betrachtet werden. Gegenwärtig wird auf europäischer Ebene hierzu der „Leitfaden zur Typisierung von Hochwasserereignissen“ erarbeitet, den die DWA im Rahmen ihrer Facharbeit aufgreift und mit Blick auf das Hochwasser angepasste Planen und Bauen konkretisiert. Aspekte wie „Grundhochwasser“ und „Sturzfluten“ werden in diesem Rahmen ebenso betrachtet wie Überlegungen zur Sanierung von Bauwerken, oder die Bauwerksunterhaltung. Neue Baustoffe sowie Bauverfahrensweisen sind ebenfalls zu berücksichtigen.

Die Planungsebene für hochwasserangepasste Maßnahmen betrachtet größere Flächen, bis hin zu Flussabschnitten und ganzen Kommunen. Die Baumaßnahmen, die hieraus abgeleitet werden, bedürfen ihrerseits detaillierter Vorplanungen und Festlegungen. Prüf- oder Checklisten werden für geeignete Planungsgrundlagen, Strategien und Maßnahmen aufgestellt.

Für die Baumaßnahmen selbst werden Handlungsoptionen, unterteilt in bauliche Anlagen in Kategorien, wie Wohngebäude, Industrie- und Gewerbe sowie Infrastrukturanlagen, entwickelt.

Auch die wesentlichen wirtschaftlicher Aspekte sollen im Rahmen der einzelnen Maßnahmen und Empfehlung angesprochen werden. Eine DWA-Arbeitsgruppe, die sich der Aufgabe „Hochwasserangepasstes Planen und Bauen“ im Detail annimmt, wird im September 2010 ins Leben gerufen.

Audit: Hochwasser – wie gut sind wir vorbereitet?

Hochwassersituationen gehören zu den ständig wiederkehrenden Naturereignissen. Ursachen sind zum Beispiel saisonale Witterungsbedingungen wie Schneeschmelze oder lange Regendauer in Flussgebieten. Starkregenereignisse („Sturzfluten“) können auch fernab von Gewässerläufen oder Seen zu gefährlichen Überschwemmungen führen.

Der Mensch hat sich mit seinem Lebensumfeld teilweise in die Überschwemmungsgebiete hinein begeben. Nicht immer sind dabei die Bauweisen oder die Lebensumstände an die Dynamik von Hochwasserereignissen angepasst. Wissen über Hochwasser, zusammen mit der richtigen Vorsorge kann helfen, die Schäden, die durch Hochwasser entstehen können, geringer zu halten.

Die öffentliche Diskussion über die Abwehr von Hochwassergefahren und die Beherrschung von Hochwasserschäden hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Szenarien zur Klimaentwicklung lassen zusätzlich ein Ansteigen der Hochwassergefahren erwarten.

Die neueren und heute in der Fachwelt allgemein anerkannten Strategien der Hochwasservorsorge setzen neben dem Ausbau technischer Schutzmaßnahmen in besonderer Weise auf ergänzende Maßnahmen, wie:
• Schadensabschätzung für betroffene Ortsteile,
• Minderung von Schadenspotenzialen in gefährdeten Bereichen,
• Vermittlung von Risikobewusstsein und angepassten Lösungswegen bei Nutzungskonflikten.

Auch die Verbindung von Maßnahmen zur Umsetzung von Naturschutzzielen mit Wirkungen insbesondere für die dezentrale Minderung von Hochwasserabflüssen kann zu diesen vorsorgenden Strategien gezählt werden.

Es zeigt sich in der Praxis, dass sowohl in der Bevölkerung als auch bei den Entscheidungsträgern angesichts der großen Bedeutung der ergänzenden Hochwasservorsorge noch zu sehr auf den technischen Hochwasserschutz allein vertraut wird. Wie die Erfahrung zeigt, braucht es viel Zeit, bis die Risikokommunikation als Bestandteil der Gefahrenvorsorge im Bewusstsein der Betroffenen den notwendigen Stellenwert erhält.

Die DWA will mit ihrem neuen Angebot „Audit Hochwasser: wie gut sind wir vorbereitet?“ Kommunen und Betriebe dabei unterstützen, mithilfe externer Auditoren zu prüfen, wie sie im Rahmen der Hochwasser-Risikovorsorge aufgestellt sind.

Die DWA will Audits zur Hochwasservorsorge etablieren mit dem Ziel, für Ortschaften, Ortsteile oder einzelne Kulturgüter den Status der nichtbaulichen Hochwasservorsorge zu analysieren und zu bewerten, um damit den Beteiligten die Möglichkeit zu geben, sich über ihre eigenen Hochwasserrisiken Klarheit zu verschaffen. Daraus können dann in weiteren Schritten Entscheidungen zur Verbesserung der Hochwasservorsorge abgeleitet werden.

Das Projekt verfolgt das Ziel, Menschenleben, Kulturgüter und Sachwerte durch eine optimierte Hochwasservorsorge besser vor den Folgen von Hochwasser zu schützen. Dabei werden neue Wege der Kommunikation beschritten und Bewusstsein für bestehende Risiken geschaffen. Auf der Grundlage des Merkblatts DWA-M 551 „Audit Hochwasser – wie gut sind wir vorbereitet?“, sollen in Kommunen und Betrieben „Hochwasseraudits“ etabliert werden.
Mit dem Audit „Hochwasser – wie gut sind wir vorbereitet?“ wird insoweit Neuland betreten, als es bisher keine querschnittsorientierte Ausfüllung der Anforderungen an eine zuständigkeits- und fachübergreifende Hochwasservorsorge gegeben hat. So werden mit den Indikatoren Fragestellungen aufgeworfen, für die es noch keine erprobten Antworten gibt. Hier wird erwartet, dass das Zusammenwirken und der Austausch aller Beteiligten zu einer „Best-Practice-Liste“ von Maßnahmen und Erfahrungen führt, die den Anforderungen an eine nachhaltige Hochwasservorsorge genügen und die sich in der kommunalen Praxis bewährt haben.

Ein Ziel der Initiative ist es, dass mit einem erfolgreichen Audit die politisch Verantwortlichen fundiert darauf verweisen, alles unternommen zu haben, auf Hochwassergefahren in bestmöglicher Weise vorbereitet zu sein.

Die teilnehmenden Kommunen sollten in der Folge weniger Schäden haben als andere Körperschaften in vergleichbarer Situation, die sich der Auditierung und dem damit verbundenen Prozess der Qualitätssicherung nicht stellen. Wirksame Schadensbegrenzung und positive Erfahrungen durch die verbesserte Hochwasservorsorge auf der Ebene einer Kommune schaffen daneben eine gute Basis, Hochwasserschäden versicherbar zu machen und eine risikogerechte Tarifierung zu ermöglichen.

In der Summe dieser Chancen ist mit einer erfolgreichen Auditierung ein nicht zu unterschätzender Standortvorteil gegeben, um gewerbliche wie auch private Ansiedlungsentscheidungen positiv zu befördern.

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Projektbüro „Dynaklim“ eingerichtet

An der Kronprinzenstraße 9 in Essen ist das Projektbüro des Forschungsnetzwerks „Dynaklim“ eingezogen. Das Vorhaben entwickelt Strategien, wie sich Städte und Bürger gegen die Auswirkungen des Klimawandels wappnen können. Das neue Projektbüro bietet allen Interessierten ausführliche Informationen über das Projekt. „Dynaklim“ ist ein Forschungsnetzwerk, an dem neben den beiden ebenfalls an der Kronprinzenstraße sitzenden Wasserverbänden Emschergenossenschaft und Lippeverband unter anderem das Aachener Forschungsinstitut für Wasser- und Abfallwirtschaft (FiW) und die Universität Duisburg-Essen beteiligt sind. Weitere interessierte Netzwerkpartner werden gesucht. Das auf fünf Jahre angelegte Vorhaben „Dynaklim“ wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit zwölf Millionen Euro gefördert.
Tel. (0201) 104-3337 und 104-3338

www.dynaklim.de

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UV-Desinfektion für Berliner Kläranlage

Die Berliner Wasserbetriebe investieren 2,5 Millionen Euro in eine Anlage zur UV-Desinfektion, mit deren Bau im Klärwerk Ruhleben begonnen wurde. Geht die Desinfektion am Klärwerksablauf von Ruhleben wie geplant im April 2011 in den Betrieb, kann in den Sommermonaten zusätzlich keimfreies Klarwasser in die Spree abgeleitet werden. Mit einer Klärwerkskapazität von 240.000 m3 /d ist das Klärwerk Ruhleben unter den sechs Berliner Klärwerken das größte und einzige innerstädtische der Berliner Wasserbetriebe. In den Sommermonaten wurde das gereinigte Abwasser bislang teilweise zum Rieselfeld Karolinenenhöhe geleitet. Die Senatsverwaltung von Berlin hat die Genehmigung für die Aufleitung von gereinigtem Abwasser auf dem Rieselfeld Karolinenhöhe nicht verlängert. Um das gereinigte Abwasser künftig unbedenklich in die Spree abzuleiten, wird die UV-Bestrahlungsanlage einen Teilstrom von maximal 1,0 m³/s entkeimen und desinfizieren.

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Bundesregierung zur Situation der deutschen Wasserwirtschaft

Die SPD-Fraktion im Bundestag sieht „mit großer Sorge“ manche Entwicklungen auf Ebene der EU, die Bezug zur Wasserwirtschaft haben, vor allem Bestrebungen zur Liberalisierung, zum Wettbewerb und zum öffentlichen Auftragswesen. Sie hat daher eine Kleine Anfrage zur „Situation der deutschen Wasserwirtschaft“ an die Bundesregierung gestellt. Die Antwort der Regierung enthält Bundestags-Drucksache 17/2625 vom 22. Juli 2010. Am aussagekräftigsten daraus erscheint noch folgende Passage: „Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die öffentliche Hand im Rahmen ihrer Organisationshoheit selbst zu entscheiden hat, ob sie Aufgaben selbst erledigt oder bei ihrer Wahrnehmung Dritte unter Beachtung des Vergaberechts beteiligt.“

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/026/1702625.pdf

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Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen legt Gebührenumfrage vor

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Nordrhein-Westfalen hat zum 19. Mal die Abfall- und Abwassergebührensätze aller 396 Kommunen in dem Bundesland vorgelegt. Danach hat sich bei den Abfallgebühren viel zu Gunsten der Gebührenzahler getan. Beim Abwasser, meint der BdSt, gebe es „noch viel im Sinne der Bürger zu tun“. Seiner Umfrage legt der BdSt immer einen Musterhaushalt mit vier Personen zu Grunde, der 200 Kubikmeter Frischwasser im Jahr verbraucht und 130 Quadratmeter versiegelte Fläche auf seinem Grundstück vorhält. Im Landesdurchschnitt zahle dieser Haushalt 2010 gut 669 Euro und damit 16 Euro mehr als im Vorjahr. Die Gebühr sei also im Schnitt um 2,4 Prozent angestiegen. Der BdSt kritisiert besonders, dass 146 Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen mit dem Wiederbeschaffungszeitwert kalkulieren, anstatt die jährlichen kalkulatorischen Abschreibungen auf Basis der Anschaffungswerte zu ermitteln. Kritisch sieht der BdSt auch die Haltung der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen, die regelmäßig bei ihren überörtlichen Prüfungen – zum Beispiel in Herford – empfehle, die Abschreibungen auf Grundlage des Wiederbeschaffungszeitwerts zu ermitteln.

www.steuerzahler-nrw.de/Die-Abfall-und-Abwassergebuehren-2010/33116c39886i1p65/index.html

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DWA-Bundestagung in Bonn

Bonn/Hennef, 3. August 2010 – Die diesjährige Bundestagung der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) findet unter dem Motto „Zukunft – Bildung – Forschung“ am 24. und 25. November 2010 in Bonn statt. Zur Tagung werden rund 600 Teilnehmer erwartet. Die Festansprachen werden von Dr. Georg Schütte (Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung) zum Thema „Wasserforschung für die Zukunft“ sowie von Ministerialdirektor Dr. Helge Wendenburg (Abteilungsleiter „Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz“ im Bundesumweltministerium) zu den „Aktuellen Entwicklungen in der Wasser- und Abfallwirtschaft“ gehalten. Im Rahmen der Eröffnung wirbt ein weiterer Vortrag unter dem Titel „Globale Verantwortung annehmen“ um die Unterstützung für Projekte von Welthungerhilfe und WasserStiftung. Das Vortragsprogramm umfasst auch 2010 das weite Spektrum der Wasser- und Abfallwirtschaft. Im Rahmen der Tagung findet zudem die Mitgliederversammlung der DWA statt. Begleitet wird die Tagung von einer Fachausstellung, einer Fachexkursion zur Kläranlage Bad Godesberg und einem Rahmenprogramm. Das Tagungsprogramm liegt vor und kann unter http://bundestagung.dwa.de abgerufen werden.

Anspruchsvolles Vortragsprogramm mit Fachausstellung
Ein interessantes Spektrum an Themen bietet das diesjährige Vortragsprogramm: Der Klimawandel und seine Auswirkungen auf die Landwirtschaft, Kanalisation, neue Medien in der Bildung, aktuelle Entwicklungen in der Abwasserreinigung, Innovationsforum, Beruf und Karriere, Aktuelles von Abfall und Klärschlamm, Hochwasservorsorge, Wirtschaftsfragen in der Zukunft, Energiefragen der Wasserwirtschaft und Fachkräfte für die Zukunft.
Während der Tagung präsentieren rund 75 Fachaussteller ihre Produkte und Dienstleistungen.
Mitgliederversammlung/Fachexkursionen
Alle Mitglieder der DWA sind eingeladen, am 24. November 2010 an der 63. Mitgliederversammlung der Vereinigung teilzunehmen. Die Fachexkursion führt Interessenten am zweiten Veranstaltungstag zur Kläranlage in Bad Godesberg.

Information und Anmeldung
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Barbara Sundermeyer-Kirstein
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. (0 22 42) 872-181, Fax (0 22 42) 872-135
E-Mail: sundermeyer-kirstein@dwa.de

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Stellenkürzungen bei der bayerischen Wasserwirtschaftsverwaltung

An den Wasserwirtschaftsämtern in Bayern werden im Rahmen der Reform „Verwaltung 21″ bis 2019 bayernweit insgesamt 477 Stellen abgebaut. Die Aufschlüsselung auf die einzelnen Bereiche stellt sich wie folgt dar: Aufgabenabbau: 134 Stellen; Privatisierung von Aufgaben und Vergabe von Leistungen: 176 Stellen; Synergien durch Konzentration der Wasserwirtschaftsämter: 128 Stellen; Laborkonzept: 39 Stellen. Nach der Reform soll es in Bayern 17 Wasserwirtschaftsämter geben. Diese Zahlen nennt das bayerische Umweltministerium in seiner Antwort auf die Frage einer SPD-Abgeordneten im bayerischen Landtag (Landtags-Drucksache 16/5159 vom 17. Juni 2010).

www.bayern.landtag.de

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Renaturierung der Großen Mittweida in Schwarzenberg mit DWA-Gewässerent¬wicklungspreis ausgezeichnet

Natursteinblock mit Widmung heute enthüllt
Zum zweiten Mal wird heute der Gewässerentwicklungspreis der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) vergeben. Preisträger ist das Projekt zur Renaturierung und zum Hochwasserschutz an der Großen Mittweida in Schwarzenberg (Sachsen). Angrenzende Wohngebiete der Stadt Schwarzenberg wurden früher von der Großen Mittweida aufgrund ungünstiger morphologischer Verhältnisse regelmäßig durch Hochwasserereignisse großflächig überflutet. DWA-Präsident Otto Schaaf lobt das Projekt als vorbildlich: „Hier wird eindrucksvoll gezeigt, wie sich eine Symbiose zwischen Hochwasserschutz, Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und ‚Wohlfühlen am Fluss‘ unter Beteiligung aller betroffenen Bereiche verwirklichen lässt.“ Ebenso der anwesende Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft, Frank Kupfer: „Ich freue mich über die Auszeichnung für die eindrucksvolle Renaturierung der Großen Mittweida mit dem Gewässerentwicklungspreis der DWA. Wir sind in Sachsen bemüht, gleichzeitig im naturnahen Hochwasserschutz und in der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie voranzukommen. Der Gewässerentwicklungspreis ist dafür eine Bestätigung.“ Der Gewässerentwicklungspreis der DWA wird vergeben für herausragende und vorbildlich durchgeführte Maßnahmen zur Erhaltung bzw. zur naturnahen Gestaltung und Entwicklung urbaner Gewässer.
Hochwasserschutz an der Großen Mittweida als gelungene Symbiose von zeitgemäßem Gewässerausbau, Natur und Mensch
Aufgrund der vorherrschenden morphologisch ungünstigen Verhältnisse an der Großen Mittweida in Schwarzenberg trat diese besonders beim Hochwasser 2002, aber auch bei kleineren Hochwässern, über die Ufer und verursachte eine großflächige Überflutung der bestehenden Schutzgüter. Ziel der Maßnahme war ein zeitgemäßer Hochwasserschutz, der neben Flusskorrekturen und wasserbaulichen Veränderungen auch die Schaffung von Naturnähe und Naturschutz durch ingenieurbiologische Maßnahmen vorsah. So wurden zusätzlich zum Hochwasserschutz eine Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit sowie eine Verbesserung der Gewässerstruktur erreicht. Ökologische und fischereifachliche Aufwertung erfuhr das Gewässer durch die Herstellung naturnaher Sohl- und Uferstrukturen. Letztlich wurde auch die Verbesserung des Wohnumfeldes und des Stadtbildes durch Zugangs- und Verweilmöglichkeiten entlang der Großen Mittweida angestrebt und erreicht. Die Planung des Projekts wurde Ende 2003 begonnen, die Realisierung erfolgte von September 2006 bis Dezember 2007. Entsprechend dem Anlass ist der Preis ein „Denkmal“ in Form eines Findlings, der mit einer entsprechenden Hinweistafel versehen an einer exponierten Stelle am Gewässer aufgestellt wird.

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Grenzwert für PFT in Klärschlammverordnung?

„Perfluorierte Tenside (PFT) im Abwasser und Klärschlamm“ lautete einer der Tagesordnungspunkte bei der Umweltministerkonferenz am 11. Juni 2010 in Bad Schandau. Beschlossen wurde hierzu:
„Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorinnen und der -senator der Länder bitten den Bund, die Vorschläge zur Reduzierung der Einleitungen von PFT in die Umwelt, insbesondere aus Abwasser, bei der Novellierung ausgewählter Anhänge der Abwasserverordnung (AbwV) zu berücksichtigen, im Rahmen der Novelle der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) einen verbindlichen Grenzwert für PFT festzulegen und einheitliche Analyse- und Messverfahren zur Bestimmung von PFT in den Anhängen der AbwV und der AbfKlärV vorzugeben.“

www.umweltministerkonferenz.de/documents/Ergebnisprotokoll_UMK.pdf

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Entwurf zur Novellierung des Thüringer Wassergesetzes vorgelegt

Das Thüringer Kabinett hat am 22. Juni 2010 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Wassergesetzes und des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf werden insbesondere die Zuständigkeiten für neue wasserwirtschaftliche und naturschutzfachliche Aufgaben geregelt, um sie in die bewährten Strukturen des Landes einzupassen. Thüringen nutzt die Novellierung auch, um an Besonderheiten festzuhalten: Uferrandstreifen etwa sollen nach dem Willen des Kabinetts in dem Land zehn Meter breit bleiben.

http://www.dwa.de/

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Neues DWA-Politikmemorandum 2010 vorgestellt

Die DWA hat ihre Positionen zur Umweltpolitik in einem neuen Politikmemorandum formuliert. Ihre Hauptaussagen fasst die DWA in acht Kernthesen zusammen:
• Klimawandel – Anpassungsstrategien frühzeitig entwickeln,
• Energiewirtschaft – Potenziale der Wasserwirtschaft besser nutzen,
• demografische Entwicklung in Zukunftskonzepte integrieren,
• neues Wasserrecht angemessen ausfüllen,
• Wasserrahmenrichtlinie – Gewässerentwicklung fördern,
• Abwasserabgabe und Einleiterüberwachung modernisieren,
• Bodenschutz nicht bürokratisch erschweren,
• Abfallrahmenrichtlinie zügig umsetzen.
Das Politikmemorandum wurde am 29. Juni 2010 von DWA-Präsident Otto Schaaf und dem Leiter des Berliner DWA-Büros, Dr. Frank Andreas Schendel, in Berlin öffentlich vorgestellt. Die DWA nimmt in diesem Memorandum zu neuen Herausforderungen Stellung, die sich vor allem in den Bereichen Klima, Energie und Demografie sowie den umweltrechtlichen Rahmenbedingungen ergeben. Das DWA-Politikmemorandum 2010 kann von der DWA-Website heruntergeladen werden. Ein Interview von Otto Schaaf mit dem Deutschlandfunk kann man über den Internetauftritt von Deutschlandradio anhören.

www.dwa.de
www.dradio.de/dlf/sendungen/umwelt/1213491

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Kleinkläranlagen in Mecklenburg-Vorpommern

Auskunft über die eingeleiteten Maßnahmen und den aktuellen Stand der Abwasserbeseitigung gibt der „Bericht zur Anpassung der Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben an die allgemein anerkannten Regeln der Technik in Mecklenburg-Vorpommern“ der Landesregierung (Landtags-Drucksache 5/3448 vom 4. Mai 2010). Danach existieren in dem Land 68 100 Kleinkläranlagen und 10 800 abflusslose Sammelgruben. In dem Bericht heißt es „Zusammenfassend entsprachen … ca. 37 000 Kleinkläranlagen … in keiner Weise den geltenden Anforderungen. Das Abwasser von rund 111 000 Einwohnern wurde somit unzureichend gereinigt in den Wasserkreislauf zurückgegeben.“

www.landtag-mv.de/dokumentenarchiv

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Zwölf EU-Mitgliedsstaaten erhalten Mahnschreiben wegen fehlender Bewirtschaftungspläne für Flusseinzugsgebiete

Die Europäische Kommission übermittelt zwölf Mitgliedsstaaten ein erstes Mahnschreiben, weil diese die durch das EU-Wasserrecht vorgeschriebenen Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete der europäischen Flüsse noch nicht vorgelegt haben. Es handelt sich um folgende Staaten: Belgien, Dänemark, Griechenland, Irland, Litauen, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Spanien und Zypern. Die Pläne hätten bis spätestens 22. Dezember 2009 erstellt werden müssen. In einigen Mitgliedsstaaten hätten noch nicht einmal die öffentlichen Konsultationen begonnen, so die Kommission am 3. Juni 2010. Die Pläne für ein Viertel des EU-Gebiets würden noch ausstehen, dort wohnen etwa 31 % der Bürger. Den Mitgliedsstaaten wird eine Frist von zwei Monaten eingeräumt, um sich in der Angelegenheit zu äußern.
Weitere Angaben zu den laufenden Konsultationen über die Bewirtschaftungspläne für die Flusseinzugsgebiete einschließlich ihres Annahmestatus:

http://ec.europa.eu/environment/water/participation/map_mc/map.htm  

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Einweg-Entsorgungssysteme für Patientenausscheidungen im medizinischen Bereich

Arbeitsbericht der DWA-Arbeitsgruppe IG-2.14
„Krankenhausabwasser“*), **)
Zusammenfassung
In den letzten Jahren werden als Alternative zu herkömmlichen
Reinigungs- und Desinfektionsgeräten für Mehrweggefäße in der
Pflege (Krankenhäuser, Altenheime) Systeme angeboten, bei denen
die verschiedenen Gefäße wie Nierenschalen, Steckbecken,
Urinflaschen etc. aus gepresster Cellulose bestehen. Diese Ge fäße
werden mitsamt Inhalt in einem speziellen Gerät zerkleinert und
ins Abwasser gespült. Das wirft abfall-, wasser- und satzungsrechtliche
Fragen auf. Diese werden zusammen mit abwassertechnischen,
hygienischen und medizinischen Aspekten sowie denen
der praktischen Handhabung in einem Arbeitsbericht der
DWA-Arbeitsgruppe IG-2.14 „Krankenhausabwasser“ erörtert.
Der Arbeitsbericht ist abgestimmt mit dem DWA-Fachausschuss
KA-3 „Einleitung von Abwasser aus industriellen und gewerblichen
Betrieben in eine öffentliche Abwasseranlage“.

Den ganzen Artikel lesen Sie In der Korrespondenz Abwasser Heft 7-2010 ab Seite
771

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BDEW stellt Kundenbilanz der Wasserwirtschaft vor

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat am 6. Juli 2010 in Berlin die „Kundenbilanz“ vorgestellt – ein Instrument, mit dem die Preis-Transparenz erhöht sowie die örtlich unterschiedlichen Leistungen und jeweiligen Kostenbestandteile des Wasserpreises aufgezeigt werden können. Mit der Kundenbilanz können Wasserversorger systematisch darstellen, welchen Einfluss die strukturellen Rahmenbedingungen vor Ort haben. Beispiele hierfür sind etwa die regional sehr unterschiedlichen Anforderungen an die Wassergewinnung, die Wasseraufbereitung und -verteilung sowie verschiedene Leistungs- und Qualitätsmerkmale. „Mit diesem … Instrument liegt erstmals eine bundesweit einheitliche Methodik zur Aufschlüsselung der einzelnen Kostenbestandteile und ihrer jeweiligen Anteile am Wasserpreis unter Berücksichtigung der damit erzielten Qualität und Leistungen vor“, so Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser des BDEW. Die Kundenbilanz zeigt zusätzlich anhand der fünf Merkmale Wasserqualität, Umweltschutz, Instandhaltung, Versorgungssicherheit und Kundenservice Leistungs- und Qualitätsmerkmale der jeweiligen Anbieter. Ein weiterer wesentlicher Faktor sind Steuern und Abgaben, also neben der Mehrwertsteuer zum Beispiel die von den Wasserversorgern zu zahlenden Konzessionsabgaben oder Wasserentnahmeentgelte, die sich deutschlandweit erheblich unterscheiden.

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Aktivkohleadsorptionsanlage für Kläranlage Böblingen/Sindelfingen

Das Klärwerk I in Böblingen/Sindelfingen (250 000 EW) des Zweckverbands Kläranlage Böblingen/Sindelfingen bekommt eine Aktivkohleadsorptionsanlage. Den Startschuss für den Bau hat die baden-württembergische Umweltministerin Tanja Gönner am 21. Juni 2010 gegeben. Das Projekt wird aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Die Investitionskosten betragen 4,7 Millionen Euro. Das gereinigte Abwasser aus der Kläranlage fließt in die Schwippe. Bei hohen Kläranlagenabflüssen beträgt die Wassermenge aus der Kläranlage nach Angaben von Tanja Gönner häufig mehr als das Vierfache des natürlichen Abflusses der Schwippe.

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Die Bedeutung des Schwellenwerts für die Verrechnung der Abwasserabgabe mit Investitionskosten

Ein wichtiges Finanzierungsinstrument für die Betreiber von Kläranlagen ist die Verrechnung der Abwasserabgabe. Nach den Voraussetzungen des § 10 Abs. 3 AbwAG ist eine Verrechnung von Investitionskosten für Kläranlagen möglich, wenn die dort geforderten Voraussetzungen, insbesondere die 20-%ige Minderung der Schadstofffracht durch den Betrieb der neu errichteten Anlage oder Anlageteile erwartet werden kann. Die Verrechnung der Abwasserabgabe ist aber nach § 10 Abs. 3 Satz 2 AbwAG ausgeschlossen, wenn die Abgabe nach § 4 Abs. 4 AbwAG erhöht wurde. In einem vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall stellte sich die grundsätzliche Rechtsfrage zur Auslegung der Vorschrift der Erhöhung der Abwasserabgabe (§ 4 Abs. 4 AbwAG). Nach dieser Bestimmung erhöht sich die Zahl der Schadeinheiten und damit die Abwasserabgabe, sofern der Überwachungswert gemäß Bescheid nicht eingehalten wird. In dem Rechtsstreit stellte sich die Frage, ob die Verrechnung der Abgabe, hier für den Parameter Nickel, jedenfalls in Höhe des Schwellenwerts gemäß Anlage zu § 3 AbwAG zulässig ist, wenn der Überwachungswert gemäß Einleitungsbescheid identisch ist mit dem Schwellenwert gemäß Anlage zu § 3 AbwAG. Der Betreiber der Kläranlage vertrat die Auffassung, die Abgabe sei jedenfalls in Höhe dieses „Sockelbetrages“ verrechenbar. Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab, das Oberverwaltungsgericht gab ihr statt, weil der erhöhte Teil der Abgabe i. S. § 10 Abs. 3 Satz 2 AbwAG nicht den so genannten Sockelbetrag erfasse, der sich aus dem mit dem Schwellenwert identischen Überwachungswert ergebe. Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 18. Februar 2010 – Az. 7 C 11.09) wies die Klage in Übereinstimmung mit dem erstinstanzlichen Verwaltungsgericht ab, und zwar aus folgenden Gründen: „Die Beteiligten streiten über die Verrechnung einer für das Jahr 2001 geschuldeten Abwasserabgabe mit Aufwendungen für die Erweiterung einer Abwasserbehandlungsanlage nach § 10 Abs. 3 AbwAG. Der Kläger betreibt u. a. die Kläranlage I. Aus dieser wird behandeltes Schmutzwasser in einen Bach einge leitet. Der diese Einleitung erlaubende Bescheid der Wasserrechtsbehörde setzt u. a. den Überwachungswert für Nickel auf 50 μg/l fest. Die Beklagte setzte für das Veranlagungsjahr 2001 mit Bescheid vom 23. Oktober 2003 eine Abwasserabgabe in Höhe von insgesamt 288 262,26 € fest. Dabei errechnete sie für Nickel wegen Überschreitung des Überwachungswerts eine Abgabe von insgesamt 17 947,24 €. Ohne diese Überschreitung hätte sie für Nickel nach § 3 Abs. 1 Satz 2 AbwAG keine Abgabe festgesetzt, weil der Überwachungswert von 50 μg/l den in der Anlage zu § 3 AbwAG Nr. 5.4 angegebenen Schwellenwert von ebenfalls 50 μg/l nicht überschreitet. Bei der Berechnung der Abgabe ermittelte sie zunächst die Zahl der Schadeinheiten, die sich ausgehend von dem Schwellenwert ergibt. Die daraus resultierenden 456 Schadeinheiten und der darauf beruhende Teil der Abgabe werden von den Beteiligten als ‚Sockelbetrag’ bezeichnet. Die 456 Schadeinheiten erhöhte die Beklagte gemäß § 4 Abs. 4 Satz 3 AbwAG wegen Überschreitung des festgesetzten Überwachungswerts um 120 % und damit um 547,2 Schadeinheiten. Für Nickel setzte sie deshalb insgesamt 1003,2 Schadeinheiten…  Den ganzen Artikel lesen Sie In der Korrespondenz Abwasser Heft 8-2010 ab Seite 800

Autor:
Rechtsanwalt
Reinhart Piens (Essen)

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Niederschlagswasserbehandlung

Dissertationen/Habilitationen an der TU München

Dr. Brigitte Helmreich hat am 10. Februar 2010 ihr Habilitationsverfahren im Bereich Siedlungswasserwirtschaft an der TU München abgeschlossen. Die Habilitationsschrift zum Thema „Stoffliche Betrachtungen der dezentralen Niederschlagswasserbehandlung“ stellt die Ergebnisse der Forschungsarbeiten der von ihr geleiteten Arbeitsgruppe zusammen. Sie stellt damit ein Werk zur physikalisch-chemischen Behandlung von Regenwässern von Dach- und Straßenflächen zur Verfügung, dass einerseits die Herkunft und Dynamik des Schadstoff eintrags beschreibt und andererseits die zugrundeliegenden Prozesse in den Behandlungsanlagen abbildet. Das Hauptaugenmerk lag auf der stofflichen Belastung der Regenwasserabflüsse mit Schwermetallen auf der einen Seite und organischen Schadstoffen aus dem Bereich Verkehr auf der anderen Seite. Neben einer fundamentalen Betrachtung der Sorptions- und Austauschvorgänge an verschiedensten Materialien wird auch die technische Umsetzung von Behandlungsanlagen zur Reinigung von Niederschlagsabflüssen abgedeckt. Die Forschungsarbeiten wurden zum weitaus größten Teil aus Drittmitteln finanziert, die beim Freistaat Bayern, der DBU, der DFG und der Oswald-Schulze- Stiftung eingeworben wurden. Im Laufe der letzten drei Jahre wurden in diesem Bereich drei Promotionen erfolgreich abgeschlossen (Dr.-Ing. Konstantinos Athanasiadis, Dr. Alexander Schriewer, Dr.-Ing. Rita Hilliges). Die Vorgehensweise zur Entwicklung von Behandlungsanlagen für Niederschlagsabflüsse erfolgte dabei systematisch: Qualitative und quantitative Erfassung der Quellen, Verständnis des Reinigungsprozesses und technische Umsetzung auf der Basis der vorangegangenen Schritte. Im Besonderen die Umsetzung der im Labor erzielten Eliminationsleistung in eine technische Anlage (das verfahrenstechnische Scale-up) ist hierbei nicht zu gering einzuschätzen und ist nur dann erfolgreich, wenn die einzelnen Prozesse gut verstanden wurden. Ein wichtiger Aspekt für die Auslegung von Behandlungsanlagen ist der sogenannte First-Flush-Effekt. In den 1980er-Jahren wurde davon ausgegangen, dass ein wesentlicher Teil der Schmutzfracht in den ersten Minuten von den befestigten Flächen herunter gespült wird. Da es sich bei den Abschwemmungen von Metalldächern im Wesentlichen um Korrosionsprodukte handelt, wäre dies auch zu erwarten. Tatsächlich wurde in der Arbeitsgruppe von Brigitte Helmreich festgestellt, dass nur bei älteren Metalldächern und längeren Trockenperioden tendenziell ein solcher Effekt messbar ist. Für die Auslegung der Behandlungsanlagen hat dies keine Auswirkungen, da der Effekt nicht signifikant ist, also der gesamte Abfluss behandelt werden muss. Von Verkehrsflächen sind neben einigen Schwermetallen auch organische Schadstoffe und relativ hohe organische Schmutzfrachten zu erwarten. Diese erfordern eine andere Form der Behandlung. Darüber hinaus ist die Belastungssituation bei Niederschlagsabflüssen von Straßenflächen von anderen Faktoren abhängig. Die Verkehrsdichte schien lange Zeit eine wichtige Größe zur Abschätzung der Schmutzfracht von Verkehrsflächen. Die detaillierten Untersuchungen in der Arbeitsgruppe von Brigitte Helmreich zeigen, dass dieser Ansatz zu kurz greift. Offensichtlich wird ein Großteil der Schadstoffe bei Bremsvorgängen freigesetzt, die in der Regel verstärkt an Ampelanlagen oder bekannten Staustellen auftreten. Auch hängt die Belastung der Niederschlagsabflüsse von den Straßenreinigungsintervallen ab. Dies ist damit zu erklären, dass zum Beispiel bei den Schwermetallen der weitaus größte Teil der Fracht partikulär gebunden ist. Die Belastung der Niederschlagsabflüsse mit organischen Schmutzstoffen und speziell mit polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen ist nicht unerheblich. Die größere Bandbreite der möglichen Schmutzstoffe im Vergleich zu Dachflächenabflüssen stellt eine höhere Anforderung an die Behandlungsanlage, dies wurde im Labormaßstab intensiv untersucht. Daher sind für die Behandlung von Straßenabläufen reine Ionenaustauschmaterialien ungeeignet, da auch die organischen Bestandteile entfernt werden müssen. Hierfür wurden ebenfalls im Labormaßstab verschiedene Materialien getestet. Tonmaterialien haben sich, ebenso wie verschiedene Oxide, Hydroxide und Biosorbentien, als weitestgehend ungeeignet herausgestellt. Der beste Erfolg kann im Hinblick auf die Behandlung von Niederschlagsabflüssen mit Kohlematerialien erzielt werden. Die getestete Braunkohle liefert sowohl bei der Entfernung von Schwermetallen als auch bei den organischen Komponenten sehr gute Ergebnisse. Dies konnte an einer Pilotanlage am Mittleren Ring in München sehr gut gezeigt werden. An dieser Pilotanlage hat sich jedoch gezeigt, dass ein erheblicher Teil der partikelgebundenen Schwermetallfracht bereits in einer speziellen Entwässerungsrinne abgetrennt wird und gar nicht erst in die eigentliche Behandlungsanlage mit dem Braunkohlenkoks gelangt. Alle Untersuchungen zur Adsorption von Schadstoffen wurden im Labor detailliert abgebildet. Abschließend werden im letzten Kapitel der vorgelegten Habilitationsschrift die Scaleup- Probleme dargestellt und diskutiert. In diesem Abschnitt werden deutlich die verschiedenen Aspekte des Up-Scalings herausgearbeitet. Dies ist vor allen Dingen deswegen möglich, weil die Arbeitsgruppe in den letzten Jahren eine Vielzahl von Pilotanlagen realisiert hat. Stoffliche Betrachtungen der dezentralen Niederschlagswasserbehandlung, Habilitationsschrift von Dr. Brigitte Helmreich, erschienen als

Band 199 der Berichte aus der Siedlungswasserwirtschaft,
TU München
ISSN 0942-914X (38,00 €,
Tel. (089) 289-1 37 00
Fax 289-1 37 18
E-Mail: wga@bv.tum.de

Quelle DWA

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Europäisches Projekt zur Aus- und Weiterbildung in der Wasserwirtschaft

Das neue, von der Europäischen Kommission geförderte Projekt WACOM (Water Competences Model Transfer) beabsichtigt, interessierte Kreise und Personen aus dem Bereich Wassermanagement zusammenzuführen, um eine Sammlung („Set“) von Kompetenzen zu formulieren, die die idealen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Mitarbeiter in diesem Bereich eindeutig beschreibt. Dieses Set verbindet das European Qualification Framework (EQF) und den deutschen Referenzrahmen für Kompetenzmodellierung PAS 1093 miteinander und wird in die europäische Berufsbildung transferiert. Schließlich wird es eine standardisierte Methode für die Definition, Messung und Sicherstellung von Kompetenzen für das Wassermanagement generell und speziell für Kläranlagen darstellen, so eine Pressemitteilung über das Projekt. Der Fokus soll auf der Verbesserung der Transparenz und der Vergleichbarkeit von Aus- und Weiterbildungsprogrammen in Europa liegen. Das Pilotprojekt läuft bis Oktober 2011 und schließt sieben Organisationen aus Deutschland, Griechenland, Ungarn und Rumänien ein, darunter die DWA. Koordinator ist Christian M. Stracke, Fachgebiet Wirtschaftsinformatik der Produktionsunternehmen der Universität Duisburg-Essen.

www.wacom-project.eu
Quelle: http://www.dwa.de

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Nutzung von Abwasserwärme in Straubing

In Straubing soll Wärme aus Abwasser zum Heizen von 102 Wohnungen mit 7150 Quadratmeter Wohnfläche verwendet werden. Den ersten Spatenstich dieses Projekts machte Umweltminister Markus Söder am 17. Mai 2010. Das bayerische Umweltministerium fördert das Vorhaben mit rund 220000 Euro. Die Anlage soll noch in diesem Jahr in Betrieb gehen.

http://www.klima.bayern.de

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Entfernung von Spurenstoffen aus Abwasser in Baden-Württemberg

In der Landtags-Drucksache 14/6229 vom 20. April 2010 hat sich das Umweltministerium von Baden-Württemberg zur Entfernung von Spurenstoffen aus Abwasser geäußert. Danach sind in dem Land seit mehr als zehn Jahren die drei kommunalen Kläranlagen in Albstadt-Ebingen (150000 EW), Albstadt-Lautlingen (36000 EW) sowie Hechingen (57200 EW) mit Aktivkohleadsorptionsanlagen ausgestattet. Auf weiteren sechs Kläranlagen sind solche Adsorptionsstufen in Planung oder im Bau. Die Ozonierung wird in Baden-Württemberg auf Kläranlagen nicht eingesetzt. Das Ministerium macht auch Angaben zu Kosten und Energieverbrauch der Behandlung: Für die Aktivkohleadsorption sind 10 bis 20 Ct/m3 Abwasser anzusetzen. Der zusätzliche Energiebedarf für eine Filtration betrage durchschnittlich 5 kWh pro Einwohner und Jahr. Für eine zwischengeschaltete Aktivkohleadsorption wird mit weiteren 2 bis 5 kWh pro Einwohner und Jahr gerechnet.

www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/6000/14_6229_d.pdf
Quelle: http://www.dwa.de

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EU fördert Umwelttechnologie in Rumänien

Die Europäische Kommission hat erneut die Finanzierung weiterer Umwelt-Großprojekte in Rumänien genehmigt. Der Kreis Vrancea in Ost-Rumänien erhielt grünes Licht für die EU-Finanzierung seiner Wasser- und Abwasserinfrastruktur im Wert von rund 107 Millionen Euro. Im Mai 2010 bekam außerdem der Kreis Sibiu die Zusage für Investitionen in Höhe von 23 Millionen Euro in seine Abfallwirtschaft. Das teilte die deutsche Außenwirtschaftsgesellschaft Germany Trade & Invest mit. Mit den jüngsten genehmigten Projekten in den Kreisen Vrancea und Sibiu hat die Europäische Kommission bereits 17 Umwelt-Großprojekte in Rumänien genehmigt, davon zwölf im Wasser- und Abwassersektor und fünf im Bereich Abfallwirtschaft. Für das EU-Mitgliedsland sind bis zum Jahr 2013 insgesamt über 4,5 Milliarden Euro nicht zurückzuzahlende EU-Fördergelder für Umweltprojekte im EU-Haushalt reserviert. In den nächsten Monaten wird die Europäische Kommission voraussichtlich noch viele weitere Großprojekte genehmigen. Als besonders günstig für den Markteinstieg von deutschen Unternehmen gelten die Region Siebenbürgen sowie das westrumänische Banat, wo Deutsch weit verbreitet ist.

https://www.gtai.de/DE/Content/Online-news/2010/10/medien/t3-rumaenien.html

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PFOS bei der Klärschlammtrocknung

Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) empfiehlt aus Vorsorgegründen, künftig in Klärschlammtrocknungsanlagen ohne geeignete Abgasreinigungseinrichtung nur Klärschlämme bis zu einem Höchstgehalt von 125 µg/kg Trockensubstanz an perfluorierten Tensiden (PFT) einzusetzen. Höher belastete Klärschlämme sollten in entwässerter Form direkt thermisch entsorgt werden. Die Empfehlung beruht auf einem Versuch zur Trocknung von Klärschlamm bei verschiedenen Temperaturen. Der eingesetzte Klärschlamm wies erhöhte Gehalte an Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) auf. Eine relevante Flüchtigkeit von PFOS konnte ab einer Trocknungstemperatur von 60 °C festgestellt werden. Die Ergebnisse sind in der Broschüre „Flüchtigkeit von Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) bei der Klärschlammtrocknung“ des LfU zusammengefasst.

www.bestellen.bayern.de
dort: Abfallwirtschaft, Klärschlamm

Quelle: http://www.dwa.de/portale/dwa_master/dwa_master.nsf/home?readform&objectid=0FB23AC453591E12C12573C500445187

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Neues DWA-Politikmemorandum 2010

Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) hat ihre Positionen zur Umweltpolitik in einem neuen Politikmemorandum formuliert. Ihre Hauptaussagen fasst die DWA in acht Kernthesen zusammen:
• Klimawandel – Anpassungsstrategien frühzeitig entwickeln,
• Energiewirtschaft – Potenziale der Wasserwirtschaft besser nutzen,
• demografische Entwicklung in Zukunftskonzepte integrieren,
• neues Wasserrecht angemessen ausfüllen,
• Wasserrahmenrichtlinie – Gewässerentwicklung fördern,
• Abwasserabgabe und Einleiterüberwachung modernisieren,
• Bodenschutz nicht bürokratisch erschweren,
• Abfallrahmenrichtlinie zügig umsetzen.
Das Politikmemorandum wurde am 29. Juni 2010 von DWA-Präsident Otto Schaaf und dem Leiter des Berliner DWA-Büros, Dr. Frank Andreas Schendel, öffentlich vorgestellt. Die DWA nimmt in diesem Memorandum zu neuen Herausforderungen Stellung, die sich vor allem in den Bereichen Klima, Energie und Demografie sowie den umweltrechtlichen Rahmenbedingungen ergeben.
Klimawandel – Anpassungsstrategien frühzeitig entwickeln
Der Klimawandel erfordert Anpassungsstrategien, um den hydrologischen Extremen (Hochwasser und Niedrigwasser) zu begegnen und die Nutzung des Wassers durch den Menschen (Wasserbewirtschaftung) zu sichern. Mit ihrer interdisziplinären Fachkompetenz will die DWA Folgen für die Wasserwirtschaft sichtbar machen sowie Handlungsoptionen für folgende Aufgabenbereiche entwickeln:
• Hochwasserrisikomanagement,
• Siedlungswasserwirtschaft,
• Gewässerentwicklung,
• Wasserbau.
Große Schäden können sowohl für den Einzelnen als auch für die gesamte Volkswirtschaft durch plötzlich auftretende Starkregenereignisse oder durch extreme Hochwassersituationen entstehen. Diese Risiken müssen durch geeignete Vorkehrungen minimiert werden. Hinsichtlich der Leistungsfähigkeit von Kanalnetzen für Abwasser sieht die DWA derzeit keinen durch den Klimawandel begründeten Anlass für veränderte Bemessungskriterien.
Energiewirtschaft – Potenziale der Wasserwirtschaft besser nutzen
Die DWA begrüßt die energiepolitischen Initiativen der Bundesregierung zu den erneuerbaren Energien und betont, dass die Wasserwirtschaft viele Lösungsmöglichkeiten für eine nachhaltige Energiegewinnung bietet: zum Beispiel die Nutzung von Wasserkraft sowie die energetische Nutzung von Klärschlamm (einschließlich Co-Vergärung) und von Abfällen bis hin zur Wärmegewinnung aus Abwasser. Dem sparsamen und effizienten Einsatz von Energie kommt gleichfalls eine hohe Bedeutung zu. Die DWA sieht vorrangig in der Optimierung der bestehenden großen Wasserkraftanlagen wesentliche Potenziale für eine zukunftsweisende Energiewirtschaft, deren Nutzung im Einklang mit den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie erfolgen muss.
Demografische Entwicklung in Zukunftskonzepte integrieren
Starke Veränderungen in der demografischen Entwicklung können städtebauliche Anpassungsmaßnahmen erfordern. Politik und Wasserwirtschaft sind aufgerufen, dazu im Dialog Strategien und politische Leitlinien zu erarbeiten, die zu flexiblen und regionalen Lösungen führen.
Infrastruktur – Substanz erhalten
Die in Deutschland vorhandene wasserwirtschaftliche Infrastruktur wie Deiche, Talsperren, Wasserstraßen, Kläranlagen, Pumpwerke und Kanäle stellen ein großes Volksvermögen dar. Die Substanz dieser Einrichtungen zu erhalten, ist für den Schutz der Umwelt und für die Wirtschaft von wesentlicher Bedeutung. Zum Teil besteht bei diesen Anlagen erheblicher Sanierungsbedarf.
Neues Wasserrecht angemessen ausfüllen
Mit der Verabschiedung der Gesetze zur Neugestaltung des Wasserrechts und des Naturschutzrechts auf Bundesebene, die am 1. März 2010 in Kraft getreten sind, bestehen für die Bundesregierung die Voraussetzungen zur Schaffung von Rechtsverordnungen zur Konkretisierung der umweltrechtlichen Rahmenbedingungen. Die DWA legt großen Wert darauf, dass im Jahr 2010 sachgerechte Regelungen auf den Gebieten
• Grundwasserschutz,
• Qualitätsziele für Oberflächengewässer,
• Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
geschaffen werden.
Wasserrahmenrichtlinie – Gewässerentwicklung fördern
Die Wasserwirtschaft in Deutschland wird weitgehend durch europäische Vorgaben geprägt. Bei der Umsetzung und Ausfüllung der EU-Richtlinien zum Grundwasser und zu den Qualitätszielen ist mit Augenmaß vorzugehen. Das gilt auch für die konkrete Umsetzung der Maßnahmeprogramme und Bewirtschaftungspläne durch die Länder in den einzelnen Flussgebietseinheiten. Die DWA fordert, dass bundesweit gleichwertige Kriterien für die Gewässerentwicklung zur Anwendung kommen. Zur Erreichung der Ziele wird es in vielen Fällen um Verbesserungen der Gewässerstruktur gehen. Für die erforderlichen Maßnahmen gilt es, geeignete Finanzierungsmöglichkeiten darzustellen.
Anthropogene Spurenstoffe wissenschaftlich bewerten
Anthropogene Spurenstoffe im Gewässer und Trinkwasser werden zunehmend wegen der Vielfalt an Stoffen als komplexes Problem diskutiert. Die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt sind zum großen Teil noch nicht bekannt. Die DWA wird daran konstruktiv mitwirken, die relevanten Fakten zu erfassen, zu analysieren und potenzielle Risiken zu bewerten. Gewässerbezogene Aktivitäten müssen mit den Vorgaben des europäischen Chemikalienrechts (REACH-Verordnung) harmonisiert werden. Minderungsstrategien müssen wissenschaftlich anerkannte Kriterien wie „no-effect level“ und das Vorsorgeprinzip angemessen berücksichtigen.
Abwasserabgabe und Einleiterüberwachung modernisieren
Die Nutzung von Fließgewässern bedarf einer sorgfältigen Überwachung. Bei der Einleitung von Abwasser gilt es, ein ausgewogenes Verhältnis von staatlicher und Eigenüberwachung zu erreichen. Insgesamt sollte die Eigenverantwortung der Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen deutlich gestärkt werden. Die DWA legt Wert darauf, dass die Abwasserabgabe zeitnah einer deutlichen Reform unterzogen wird.
Bodenschutz nicht bürokratisch erschweren
Die EU berät über die Erstellung einer EU-Bodenschutzrichtlinie. Die bisher vorgelegten Entwürfe haben im EU-Ministerrat nicht die notwendige Mehrheit gefunden. Die bisherigen Vorschläge würden für Deutschland keine Verbesserungen, sondern zusätzliche bürokratische Vorgaben mit sich bringen. Das bestehende deutsche Bodenschutzrecht hat sich als flexibles Instrument bewährt. Der Schutz des Bodens ist sehr stark von regionalen und lokalen Gegebenheiten geprägt.
Der Bedarf für europäische Regelungen ist grundsätzlich zu überprüfen.
Abfallrahmenrichtlinie zügig umsetzen
Auf europäischer Ebene ist die EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008 novelliert worden, die im Jahr 2010 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Dazu liegt der Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts vor. Ziele der Neuregelung sind, das nationale Abfallrecht zu vereinfachen, klarer zu gestalten und einen nachhaltigen Ressourcenschutz zu gewährleisten. Es geht darum, praxistauglich zu regeln, unter welchen Voraussetzungen Stoffe dem Abfallrecht unterliegen und wie sie als Produkte bzw. Nebenprodukte wieder in den Wirtschaftskreislauf eingebunden werden können.
Klärschlammverwertung qualitativ sichern
Die DWA legt Wert darauf, dass die Anforderungen an Düngemittel in der Klärschlamm- und Bioabfallverordnung mit denen des Düngerechts abgestimmt werden. Grundlage muss dabei eine einheitliche Bewertung sein, die das Verhältnis der Nähr- und Schadstoffe eines Düngemittels berücksichtigt.
Das DWA-Politikmemorandum 2010 kann bei der DWA-Bundesgeschäftsstelle angefordert oder von der DWA-Website heruntergeladen werden (Tel. 0 22 42/872-333, www.dwa.de ).

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Faltblatt zu fluorhaltigen Löschmitteln

„Fluorhaltige Schaumlöschmittel umweltschonend einsetzen“ lautet der Titel eines Faltblatts des Deutschen Feuerwehrverbands, des Bundesverbands Technischer Brandschutz und des Umweltbundesamts.
http://bit.ly/93sCRU
www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3956.pdf

Quelle: http://www.dwa.de/portale/dwa_master/dwa_master.nsf/home?readform&objectid=0FB23AC453591E12C12573C500445187

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Vorschläge für das Programm Life+ gesucht

Die Europäische Kommission hat am 4. Mai 2010 dazu aufgefordert, bis zum 1. September 2010 bei den zuständigen nationalen Behörden für die Auswahlrunde 2010 des Umwelt-Förderprogramms Life+ Vorschläge einzureichen (Amtsblatt der Europäischen Union, C 114/14). Unter Hauptziele im Bereich Wasser wird genannt: „Beitrag zur Verbesserung der Wasserqualität durch die Entwicklung kosteneffizienter Maßnahmen, um im Hinblick auf die Entwicklung des ersten Bewirtschaftungsplans für die Einzugsgebiete gemäß der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Wasserrahmenrichtlinie) einen guten ökologischen Zustand zu erzielen“.

http://eur-lex.europa.eu
http://ec.europa.eu/environment/life/funding/lifeplus.htm
http://ec.europa.eu/environment/life/contact/nationalcontact/index.htm

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DWA und Landesverbände von Wasser- und Bodenverbänden kooperieren

Am 19. Mai 2010 wurde anlässlich der Auftaktveranstaltung unter dem Titel „Die ökologische Durchgängigkeit von Fließgewässern in Theorie und Praxis“ in Liebenwalde (Brandenburg) eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Landeswasserverbandstag Brandenburg, dem Landesverband der Wasser- und Bodenverbände Mecklenburg-Vorpommern und dem DWA-Landesverband Nord-Ost unterzeichnet. Im Rahmen dieser Kooperation wollen sich die Verbände gegenseitig unterstützen.
Dr. Iris Homuth, Präsidentin des Landeswasserverbandstags Brandenburg, eröffnete die Veranstaltung und begrüßte die 115 Teilnehmer. Die Leitung übernahm Rechtsanwalt Toralf Tiedtke, Geschäftsführer des Landesverbands der Wasser- und Bodenverbände Mecklenburg-Vorpommern.
Hubertus Brückner, Geschäftsführer des Gewässerverbands „Kleine Elster-Pulsnitz“, erläuterte in einem kurzen Vortrag Entstehung und Ziele der Kooperation. Zu ersten Kontakten zwischen DWA (damals noch als DVWK) und dem Wasserverbandstag Brandenburg kam es bereits 1995, als Hubertus Brückner als Gast an einer Sitzung der Arbeitsgruppe „Gewässernachbarschaften“ teilnahm. Im Laufe der Jahre zeigte sich immer deutlicher, dass eine verstärkte Zusammenarbeit zum Vorteil der Organisationen ist, und Brückner hat sich in diesem Sinne intensiv für die Kooperation eingesetzt. Peter Mauer, Vorsitzender des DWA-Landesverbands Nord-Ost, hob in einer kurzen Ansprache gleichfalls die Bedeutung und die Chancen dieser Kooperation hervor und warb dafür, diese Vereinbarung „auf Augenhöhe“ mit Leben zu füllen. Konkret haben die Verbände vereinbart, ihre Schulungs- und Fortbildungsangebote gemeinsam weiterzuentwickeln und in einen regelmäßigen fachlichen Austausch zu treten. Die Vereinbarung wurde zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren geschlossen.

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Klärwerk Koblenz soll energieautark werden

Die Stadtentwässerung Koblenz hat sich erfolgreich um Fördermittel aus dem EU-Umweltprogramm Life+ beworben. Gefördert wird der Umbau der städtischen Kläranlage (320000 EGW) mit dem Ziel, einen möglichst energieautarken Betrieb zu erreichen. Erreicht werden soll die Energieautarkie der zweitgrößten Kläranlage in Rheinland-Pfalz durch ein ganzes Maßnahmenpaket, darunter die Nutzung von Energieeinsparpotenzialen, die Nutzung der Strömungsenergie des Abwassers mittels Turbinen, thermische Klärschlammverwertung, Abwärmenutzung, zum Beispiel aus der Gebläseluft oder aus dem anfallenden Filtratwasser, den Einbau neuer energieeffizienter Blockheizkraftwerke zur Stromerzeugung, die Verbesserung der Faulraumdämmung, der Einsatz von Photovoltaik und vieles mehr. Ziel ist es zunächst, den kompletten Prozess der Schlammbehandlung energieautark zu gestalten und die anfallende Schlammmenge um mindestens 85 Prozent zu reduzieren. Die Gesamtkosten des Projekts sind mit zehn Millionen Euro veranschlagt, die EU fördert über Life+ mit zwei Millionen Euro.

http://ec.europa.eu/environment/life
dort: Project Database, Suchwort „SusTreat“

www.sustreat.eu

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Gutachten zur Hygienisierung von Klärschlämmen erschienen

Klärschlämme können eine Vielzahl von Krankheitserregern enthalten. Trotzdem gibt es bei der Verwertung von Klärschlämmen in der Landwirtschaft noch keine Hygieneanforderungen. Das am 8. Juni 2010 veröffentlichte Gutachten „Anforderungen an die Novellierung der Klärschlammverordnung unter besonderer Berücksichtigung von Hygieneparametern“ dokumentiert den aktuellen Wissensstand und zeigt Möglichkeiten für die Einführung strengerer Hygienevorschriften bei der bevorstehenden Novellierung der Klärschlammverordnung auf. Das Gutachten wurde im Auftrag des Umweltbundesamts von Mitarbeitern des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL, Darmstadt) und des Ingenieurbüros iat (Stuttgart und Darmstadt) erarbeitet. Es steht im Internet zum kostenlosen Download bereit:

www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3742.pdf

Quelle: http://www.dwa.de/portale/dwa_master/dwa_master.nsf/home?readform&objectid=0FB23AC453591E12C12573C500445187

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Europäische Kommission verklagt Deutschland wegen Abwasserentsorgung in Hamm

Die Europäische Kommission hat Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof wegen der direkten Vergabe von Abwasserentsorgungsleistungen in Hamm verklagt. 2003 vergab die Stadt Hamm Dienstleistungen der Abwasserentsorgung an den Lippeverband. 2008 erhielt der Lippeverband für die Erbringung dieser Dienstleistungen von der Stadt eine jährliche Zahlung von über 18 Millionen Euro, was in diesem Jahr einer Gewinnmarge von über einer Million Euro und einem Drittel des Gesamtgewinns des Lippeverbands entsprochen habe, so die Kommission in einer Pressemitteilung vom 3. Juni 2010. Trotz dieses Gewinns seien die Abwassergebühren für die Bürger Hamms zwischen 2008 und 2009 nicht gesenkt worden. Nach Auffassung der Kommission hätte die Stadt Hamm den Auftrag im Anschluss an eine öffentliche Ausschreibung gemäß den EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen vergeben müssen. Der Lippeverband hingegen betont, die Kommission gehe von falschen Voraussetzungen aus. Der Verband dürfe als öffentlich-rechtliche Körperschaft keine Gewinne erzielen. Der Lippeverband sei gesetzlich verpflichtet, eine „Gewinn- und Verlustrechnung“ aufzustellen – diese müsse auch so bezeichnet werden. Dennoch handele es sich hierbei keineswegs um tatsächliche Gewinne. Offenbar wurde deswegen das Jahresergebnis im Erfolgsplan für die Stadtentwässerung Hamm, die Bestandteil der Gewinn- und Verlustrechnung 2008 war, mit einem Profit verwechselt. Der Netto-Jahresüberschuss fließe entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in die Beitragsausgleichsrücklage. Der Lippeverband geht nach wie vor davon aus, dass durch den Vertrag mit der Stadt Hamm zur Kanalnetzübernahme eine rechtmäßige Übertragung öffentlich-rechtlicher Aufgaben zwischen zwei Hoheitsträgern stattgefunden hat.

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Hamburg Wasser will bis 2018 energieautark sein

Hamburg Wasser will bis 2018 energieautark sein. Dieses Ziel rief Geschäftsführer Dr.-Ing. Michael Beckereit auf der Jahrespressekonferenz des Unternehmens Mitte Juni 2010 aus. Derzeit würden Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung noch über ein Prozent des gesamten Hamburger Energieverbrauchs ausmachen. Das Tochterunternehmen Hamburg Energie soll ab Herbst 2010 nach Strom auch Gas für Privatkunden anbieten. Ab 2011 sollen spezielle Strom- und Gasangebote für Gewerbe-, Bündel- und Industriekunden folgen

http://www.dwa.de/portale/dwa_master/dwa_master.nsf/home?readform&objectid=0FB23AC453591E12C12573C500445187

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Hessen: 15 Millionen zur Verbesserung der Gewässerentwicklung

Die Hessische Landesregierung fördert Hochwasserschutz- und Renaturierungsmaßnahmen im Jahr 2010 mit 15 Millionen Euro. Dies teilte der hessische Umweltstaatssekretär Mark Weinmeister am 9. April 2010 in Bad Wildungen mit. Durch die Renaturierungsmaßnahmen sollen laut dem Staatssekretär Hessens Flüsse und Bäche in einen guten ökologischen Zustand gebracht und die Gewässerstruktur in Hessens Flüssen und Bächen verbessert werden. Im Kampf gegen die Hochwassergefahr an Flüssen und Bachläufen hat die hessische Landesregierung seit 1999 insgesamt 195 Millionen Euro investiert. Neben Deichverstärkungsmaßnahmen an Rhein und Main lag der Schwerpunkt dabei auf dem Bau von Rückhaltebecken und Schutzwällen in Nord- und Mittelhessen.

Quelle: http://www.dwa.de/ 

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Konzept für den Schutz der europäischen Gewässer in Planung

Die Europäische Kommission plant, bis 2012 ein Konzept für den Schutz der europäischen Gewässer vorzulegen. Kommissionspräsident José Manuel Barroso erklärte am 22. März 2010, dem Weltwassertag, Europa habe eine strikte Wassergesetzgebung, und es komme nun darauf an zu prüfen, wie diese in der Praxis funktioniere. Bis zum 22. März 2010 mussten die Mitgliedstaaten der EU die Bewirtschaftungspläne für die 110 europäischen Flusseinzugsgebiete vorlegen. Die meisten Mitgliedstaaten sind nach Mitteilung der Kommission mit den Plänen gut vorangekommen. In einer kleinen Zahl von Staaten gibt es allerdings erhebliche Verzögerungen. Die Kommission wird die Situation genau beobachten und gegebenenfalls rechtliche Schritte unternehmen.

http://ec.europa.eu/environment/water/water-framework/index_en.html
http://ec.europa.eu/environment/water/participation/map_mc/map.htm

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Kooperationsvereinbarung Erft unterzeichnet

Angesichts der ebenso notwendigen wie umfassenden Umgestaltung der Erft, die voraussichtlich bis 2045 erfolgen wird, haben sich die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen und der Rheinische Landwirtschafts-Verband e.V. (RLV) mit dem Erftverband auf eine kooperative Umsetzung der anstehenden Maßnahmen verständigt. Die dazu geschlossene Vereinbarung, die RLV-Präsident Friedhelm Decker, Kammerpräsident Johannes Frizen und Erftverband-Vorstand Dr.-Ing. Wulf Lindner am 5. Mai 2010 in Bergheim unterzeichneten, greift die im Rahmen des Gewässerauenprogramms Nordrhein-Westfalen von 1995 begonnene Zusammenarbeit zwischen Land- und Wasserwirtschaft auf.
Als Besonderheit gegenüber den Gewässerauenvereinbarungen, die zuvor an anderen Fließgewässern in Nordrhein-Westfalen getroffen wurden, trägt die Kooperationsvereinbarung Erft jedoch zugleich den neuen Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie Rechnung und bezieht auch das aufgrund der zurückgehenden Einflüsse des Braunkohlentagebaus erforderliche Perspektivkonzept „Untere Erft“ mit ein. Alle drei Aufgabenstellungen werden damit gleichermaßen in dieser Vereinbarung berücksichtigt, mit der die Vertragspartner eine frühzeitige und auf die jeweiligen Belange bestmöglich Rücksicht nehmende Zusammenarbeit bekräftigen. Diese beruht auf den Grundsätzen einer kooperativen Planung, der zielgerichteten Dokumentation, Beweissicherung und dem Ausgleich auch unvorhersehbarer wirtschaftlicher Nachteile beim Gewässeraus- und -umbau. Schließlich räumt sie den Bewirtschaftern von landwirtschaftlichen Nutzflächen einen angemessenen Schutz ein.

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Faulbehälter auf der Kläranlage Düren in Betrieb

Der Wasserverband Eifel-Rur (WVER) hat am 26. Mai 2010 auf der Kläranlage Düren (Nordrhein-Westfalen) drei neue Faulbehälter in Betrieb genommen. Das Faulgas wird in drei ebenfalls neu errichteten Blockheizkraftwerken verstromt. Die Abwärme wird ebenfalls genutzt. Die Gesamtkosten der Maßnahme betrugen ca. 23,5 Millionen Euro. Beim WVER wird jetzt aus der wasserwirtschaftlichen Tätigkeit, wozu auch der Betrieb von Talsperren gehört, genau soviel elektrischer Strom generiert, wie der Verband im Jahr zur Verrichtung seiner Tätigkeiten verbraucht.

Quelle: http://www.dwa.de

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Hintergrundbericht über Bisphenol A

In einem aktuellen Hintergrundpapier erläutert das Umweltbundesamt (UBA) die Risiken von Bisphenol A und zeigt Handlungsoptionen für die Zukunft auf. Das UBA kündigt an, es werde das im Rahmen der europäischen Chemikalienverordnung REACH bis zum 30. November 2010 zu erstellende Registrierungsdossier „genau prüfen und dann entscheiden, welche zusätzlichen Maßnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt möglich und notwendig sind.“

www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3782.pdf

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Fachkraft für Abwassertechnik interaktiv im Internet

Der Verein „Schulen ans Netz“ hat eine interaktive Darstellung des Berufsbilds „Fachkraft für Abwassertechnik“ ins Internet gestellt. „Hauptdarsteller“ Björn Katschinski (19) – er absolviert eine Ausbildung bei der Stadt Bonn – schildert darin anschaulich seinen Berufsalltag. Die Präsentation richtet sich an Jugendliche aller Schulformen zwischen 14 und 20 Jahren, die sich im Prozess der Berufsorientierung oder Berufswahl befinden.

www.beroobi.de/berufe/abwassertechniker
www.schulen-ans-netz.de

Quelle: http://www.dwa.de

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Ämterzusammenlegungen in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern wurden zum 1. Juli 2010 die bislang sechs Ämter für Landwirtschaft und die fünf Staatlichen Ämter für Umwelt und Natur zu insgesamt vier Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt zusammengelegt. Einer entsprechenden Verordnung hat das Kabinett des Landes am 1. Juni 2010 zugestimmt. Die Zusammenlegung führt nach Angaben des Umweltministeriums zu einem Effizienzgewinn von 21 Personalstellen. Diese Stellen würden aber nicht abgebaut, sondern zur Qualitätssteigerung in den Ämtern eingesetzt. Die Amtssitze der Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt waren zum Redaktionsschluss noch nicht endgültig festgelegt. Die Ämter heißen seit der Zusammenlegung wie folgt: Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Mittleres Mecklenburg, Vorpommern, Westmecklenburg.

Quelle:http://www.dwa.de/

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Neues Förderprogramm der EU für öffentlich-öffentliche Projekte in der Wasserwirtschaft

Mit einem neuen Förderprogramm will die Europäische Union das Know-how der öffentlichen Wasserwirtschaft für die Umsetzung der Milleniumsziele erschließen, bis 2015 die Zahl der Menschen ohne Zugang zu sauberem Trinkwasser und hygienischen Sanitäreinrichtungen zu halbieren. Dafür stellt sie aus der EC ACP Facility Mittel von insgesamt 40 Millionen Euro zur Verfügung. So will die EU öffentlichen Wasserwerken und Abwasserbetrieben die Möglichkeit bieten, direkte Partnerschaften mit Wasser- und Abwasserbetrieben in AKP-Staaten (Afrika, Karibik, Pazifik) einzugehen. Pro Projekt steht ein Förderrahmen von 250000 bis zu einer Million Euro zur Verfügung. Bis zu 75 Prozent der Gesamtprojektkosten können damit gedeckt werden, 25 Prozent muss der Projektpartner selbst oder aus anderen Fördermitteln aufbringen, wobei Eigenleistungen angerechnet werden können.
Die Themenwahl wird von der EU offen gelassen, sie sollte sich vor allem an der Expertise des EU-Partners und den Bedürfnissen des AKP-Partners orientieren. Die Dauer der Projekte soll mindestens zwei Jahre und höchstens fünf Jahre betragen. Die Projekte dürfen nicht gewinnorientiert sein. Konzeptentwürfe sollen bis zum 6. Oktober 2010 eingereicht werden.
Partner in den AKP-Staaten kann der Antragsteller selber auswählen oder auf folgender Website finden:

www.waterpartnerships.org
E-Mail: Lanz@waterpartnerships.org
(Dr. Klaus Lanz)

Quelle: http://www.dwa.de

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Sichere Abwasserentsorgung für 32 Cent pro Tag: Kosten für die Bürger stabil

Die jährlichen Ausgaben der Bürgerinnen und Bürger für die Ableitung und Behandlung von Abwasser sind seit Jahren stabil. Dies zeigen die heute in Berlin veröffentlichten Ergebnisse einer breit angelegten Umfrage zu den Wirtschaftsdaten der Abwasserbeseitigung, die die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund durchgeführt hat. Danach zahlen die Deutschen pro Jahr knapp 116 Euro pro Person, das entspricht 32 Cent täglich, für die Entsorgung ihres Abwassers. Verschiedene Rahmenbedingungen führen jedoch dazu, dass sich die Kosten für den Bürger regional stark unterscheiden. Die Untersuchung ergab auch, dass die Reinvestitionen – 4,6 Milliarden Euro im Jahr 2009 – in etwa dem Werteverzehr der Abwasseranlagen entsprechen. Das bedeutet, dass die Abwasserbetriebe, in Deutschland ganz überwiegend die öffentliche Hand, ihre Anlagen für die Zukunft in einem guten Zustand hält.

Pro Kopf 116 Euro jährlich für die Abwasserentsorgung
In Deutschland werden die Abwassergebühren nach dem Kostendeckungsprinzip erhoben. Dies bedeutet, dass der Bürger verursachungsgerecht nur die Kosten trägt, die dem Abwasserbeseitiger für die Ableitung und Behandlung entstehen. Die durchschnittliche jährliche Gebühren- und Beitragsbelastung des Bürgers beträgt knapp 116 €. Bei der Berechnung der Gebühren kommt bei kleineren Unternehmen häufig noch der Einheits- oder Frischwassermaßstab zum Tragen. Der Trend hin zu einem gesplitteten Maßstab (mit getrennten Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser) wird aufgrund einer sich ändernden Rechtsprechung in einzelnen Bundesländern zukünftig weiter zunehmen.

Privatwirtschaft in hohem Maß beteiligt
Das erhebliche Investitionsvolumen der überwiegend von öffentlichen Unternehmen geprägten Abwasserbranche von rund 4,6 Milliarden Euro im Jahr 2009 kommt zu einem Großteil dem Mittelstand, insbesondere der mittelständischen Bauwirtschaft zugute. Bezieht man Reparaturen und ähnliche Leistungen in die Betrachtung ein, fällt die Summe deutlich höher aus. Etwa 60 Prozent aller Leistungen für die Abwasserbeseitigung werden – gemessen an den Gesamtausgaben – von privatwirtschaftlichen Unternehmen erbracht. Die spezifischen Investitionen der Unternehmen im Jahr 2009 liegen im Mittel bei etwa 56 € pro Einwohner und Jahr. Der Vergleich mit den spezifischen Abschreibungen pro Kopf und Jahr von rund 55 € belegt die nachhaltige Aufgabenerfüllung.

Hohe Fixkosten
Die Investitionen werden in Form von Zinsen und Abschreibungen wiederum zu Kosten der Unternehmen. Diese Art der Kosten – ebenso wie zum Beispiel Personalkosten – fällt bei den Entsorgern unabhängig davon an, wie viel Abwasser eingeleitet und später gereinigt wird. Der mit 75 bis 85 Prozent sehr hohe Anteil fixer Kosten ist besonders charakteristisch für die Wasserwirtschaft. Er ist auch dafür ursächlich, dass Gebührensätze steigen, wenn viele Leute Wasser sparen. Unter dem Strich entlastet dies deshalb nur wenige auf Kosten der Mehrheit.

Regional unterschiedliche Belastung des Bürgers
Auffällig ist, dass sich die finanziellen Belastungen der Bürger regional sehr stark unterscheiden. Ursächlich sind hierfür Strukturunterschiede, der schwankende Wasserverbrauch und Unterschiede in der örtlichen Geländetopografie. Auch Unterschiede bei der zeitlichen Investitionstätigkeit, deren Finanzierung und bei Zuschüssen sowie abweichende Kalkulationsgrundlagen wirken sich aus.

Repräsentanz der Umfrage
Die Repräsentanz der von der DWA regelmäßig durchgeführten Umfrage ist hoch. An der im Jahr 2009 durchgeführten Datenerhebung haben sich überwiegend mittlere und größere Abwasserunternehmen mit insgesamt gut 40 Millionen in den Entsorgungsgebieten gemeldeten Einwohnern beteiligt.

Kontakt:
DWA, Dr. Frank Bringewski, Pressesprecher, Tel. 0 22 42/872-190
Deutscher Städtetag, Volker Bästlein, Pressesprecher, Tel. 030/3 77 11-130
Deutscher Städte- und Gemeindebund, Franz Reinhard Habbel, Pressesprecher

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Sachsen bleibt bei eigenem Weg im Umweltrecht

Der Sächsische Landtag hat am 28. April 2010 das „Gesetz zur Anpassung des Landesumweltrechts an das neue Bundesrecht aufgrund der Föderalismusreform“ verabschiedet. „Mit dem Beschluss ist sichergestellt, dass bewährte landesrechtliche Regelungen in Sachsen auch künftig weiter Gültigkeit behalten“, so der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft, Frank Kupfer. Das Landesgesetz war erforderlich geworden, nachdem auf Bundesebene unter anderem das Wasserhaushaltsgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz geändert wurden. Insgesamt sind 13 Regelungsinhalte betroffen.
Als eine sächsische Sonderregelung nannte der Minister die Ausweisung von zehn Meter breiten Gewässerrandstreifen. „Die Regelung des Bundes schreibt hier lediglich fünf Meter vor. Darüber gehen wir insbesondere nach den Erfahrungen des verheerenden Hochwassers von 2002 hinaus“. Die Sonderregelung helfe aber nicht nur dem Hochwasserschutz, sondern auch der Gewässerreinhaltung. Das Gesetz wurde am 14. Mai 2010 im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet (Nr. 5, Seite 114); es ist am 15. Mai 2010 in Kraft getreten.

www.sachsen-gesetze.de/shop/saechsgvbl/2010/5
www.umwelt.sachsen.de/umwelt/wasser/206.htm

Quelle: http://www.dwa.de

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Rechtsverordnungen zum Wasserhaushaltsgesetz

Die Bundesregierung bereitet derzeit vier Rechtsverordnungen auf Grundlage von § 23 Wasserhaushaltsgesetz vor. Dies sagte die Parlamentarische Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser am 23. März 2010 in ihrer Antwort auf die Frage einer Bundestagsabgeordneten (Bundestags-Drucksache 17/1248, Fragen 111/112). Im Einzelnen sind vorgesehen: Rechtsverordnung zum Schutz des Grundwassers (soll möglichst noch vor der parlamentarischen Sommerpause 2010 verabschiedet werden), Rechtsverordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (in Vorbereitung in einem Bund-Länder-Arbeitskreis, mit der Verabschiedung ist im dritten Quartal 2010 zu rechnen), Rechtsverordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (derzeit laufen die Schlussberatungen für den Referentenentwurf, Verabschiedung bis Ende 2010), Rechtsverordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (geplante Verabschiedung im Jahr 2011).
Mit der letztgenannten Richtlinie sollen schon existierende Regelungen in der Abwasserverordnung aufgrund des § 7a WHG a. F. überarbeitet und an den aktuellen Stand der Technik angepasst werden. Besonderer Wert wird dabei auf die Beachtung medienübergreifender Auswirkungen gelegt. In die Regelung sollen auch Anforderungen zur Anlagenüberwachung integriert werden. An zwei Beispielen (Metallverarbeitung, Papiererzeugung) werden Vorschläge für die entsprechenden Regelungen erarbeitet.

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/012/1701248.pdf

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Pilotprojekt zur Phosphorrückgewinnung in Offenburg

Das Land Baden-Württemberg fördert ein Modellvorhaben zur großtechnischen Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlämmen auf der Kläranlage Offenburg. Der Zuschuss des Landes zu der Modellanlage beträgt 645 000 Euro bei Gesamtkosten von rund 743 000 Euro. Die Anlage soll nach dem „Stuttgarter Verfahren“ bis zu 70 Prozent des Phosphors aus anaerob stabilisierten Klärschlämmen zurückgewinnen. Dabei entsteht Magnesium-Ammonium-Phosphat (MAP). Die Modellanlage soll ein Reaktorvolumen von 20 Kubikmetern haben. Damit kann der Klärschlamm von 5000 bis 10 000 Einwohnerwerten behandelt werden. Die Ausbeute wird dabei auf etwa 50 kg MAP pro Tag geschätzt

Quelle: http://www.dwa.de

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Management und Behandlung industrieller Prozesswässer und Abwässer

Zweite Industrietage Wassertechnik in Fulda

Die Veranstaltungsreihe „Industrietage Wassertechnik“ ist eine gemeinsame Initiative von DWA und DECHEMA unter Beteiligung der Wasserchemischen Gesellschaft (Fachgruppe in der Gesellschaft Deutscher Chemiker). Alle zwei Jahre findet mit jeweils anderer, aktueller Schwerpunktsetzung eine Tagung statt. Die gemeinsame Ausrichtung durch drei Partner bietet Teilnehmern eine Plattform für einen weitreichenden interdisziplinären Austausch von Erfahrungen und die Diskussion innovativer Verfahren. Hier treffen Technologieund Verfahrensentwickler, Anbieter von Wassertechnik, Planer, Betreiber sowie Vertreter von Genehmigungsbehörden aufeinander, um die Themen konstruktiv von allen Seiten zu beleuchten. Die fachliche Federführung liegt beim DWAHauptausschuss IG „Industrieabwässer und anlagenbezogener Gewässerschutz“ unter der Leitung von Prof. Karl-Heinz Rosenwinkel (Hannover) sowie dem DECHEMA-Ausschuss „Produktionsintegrierter Umweltschutz“ unter der Leitung von Prof. Norbert Räbiger  Den ganzen Artikel lesen Sie In der Korrespondenz Abwasser Heft 6-2010 ab Seite
520

Autorin
Dipl.-Biol. Sabine Thaler
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Henne

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Genauigkeit der Durchflussmessung in kleinen Kreisprofilen

Zusammenfassung
Die Genauigkeit dreier kombinierter Durchflussmesseinrichtungen
wurde in einem Kreisprofil DN 400 untersucht. Die Messung
von Wasserständen im Ruhezustand wies korrigierbare systematische
negative Abweichungen innerhalb der Garantiefehler auf.
Die Fließtiefen im Strömungszustand zeigten größere, ebenfalls
negative Abweichungen. Die Durchflüsse wurden systematisch
als zu groß ermittelt. Korrekturmöglichkeiten wurden aufgezeigt,
die das messtechnische Potenzial der Geräte erschließen
können. Bei Durchflüssen im Bereich von 30 l/s bis 70 l/s sind
Messabweichungen unter ± 5 % unter Laborbedingungen möglich.
Grundsätzlich ratsam ist eine sorgfältige Kalibrierung der
eingesetzten Geräte vor und während des Messeinsatzes. Die Deformation
des Strömungsprofils durch seitliche Einleitungen
wurde in einer ersten Fallstudie untersucht. Ergebnis der hierzu
noch laufenden Untersuchungen werden Empfehlungen für die
Mindestabstände von Messstellen zu Störquellen sein.

Den ganzen Artikel lesen Sie In der Korrespondenz Abwasser Heft 6-2010 ab Seite
539

Autoren
Prof. Dr.-Ing. Mathias Uhl
Prof. Dr.-Ing. Rainer Mohn
Malte Henrichs, M. Sc.
Nina Voßwinkel, M. Eng.
Dipl.-Ing. (FH) Anne Schnieders
Fachhochschule Münster
Fachbereich Bauingenieurwesen
Labor für Wasserbau und Wasserwirtschaft

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Nordrhein-Westfalen und Emschergenossenschaft bauen Kooperation aus

Die nordrhein-westfälische Landesregierung und die Emschergenossenschaft wollen bei der Entwicklung der Emscherregion verstärkt zusammenarbeiten. Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung „Emscherumbau – Soziale Stadt – Ökologieprogramm Emscher-Lippe“ haben Bauminister Lutz Lienenkämper und Umweltminister Eckhard Uhlenberg am 7. Mai 2010 in Bottrop mit Dr. Jochen Stemplewski, Vorstandsvorsitzender der Emschergenossenschaft, unterzeichnet. Damit wird die seit 2007 bestehende Zusammenarbeit in den Stadtentwicklungsgebieten des Programms „Soziale Stadt“ bis 2014 fortgeführt und mit Maßnahmen aus dem Ökologieprogramm Emscher-Lippe verzahnt. Außerdem werden auch die Stadtumbaugebiete des nördlichen Ruhrgebiets mit einbezogen. Bis 2020 verschwindet die Emscher als Abwasserkanal, und es wird eine vom Abwasser befreite und ökologisch umgebaute Emscher geschaffen.

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Adaption und Entwicklung einer vorkonfektionierten Steuerungsbox zur Abflusssteuerung von Kanalnetzen

Methodik und konzeptionelle Umsetzung am Beispiel des Kanalnetzes der Stadt Hildesheim

Zusammenfassung
Der vorliegende Beitrag stellt das aktuelle Forschungsprojekt
ADESBA vor. Ziel des Projekts ist es, durch die Implementierung
eines vorkonfektionierten Regelungsalgorithmus in eine aus
technischer Sicht vorkonfektionierte Steuerungsbox eine vereinfachte,
handhabbarere und schnellere Umsetzung der Kanalnetzsteuerung
zu erreichen. Die grundsätzliche Eignung des Algorithmus
konnte mittels Simulation eines realen Kanalnetzes
nachgewiesen werden. Langzeituntersuchungen zeigen eine
deutliche Reduzierung der Mischwasserentlastungen (29 Prozent).
Die Umsetzung des entwickelten Regelungsalgorithmus in
eine physische Steuerungsbox wurde realisiert und zeigte in der
Erprobung eine gute Übereinstimmung. Zudem konnte ein Engineering
Tool entwickelt werden, das die reale Umsetzung und
Den ganzen Artikel lesen Sie In der Korrespondenz Abwasser Heft 6-2010 ab Seite
551

Autoren
Dipl.-Ing. Michael Pabst
Dr.-Ing. Maike Beier
Prof. Dr.-Ing. Karl-Heinz Rosenwinkel
Institut für Siedlungswasserwirtschaft und Abfalltechnik
der Leibniz Universität Hannover

Dr. Manfred Schütze
Dr. Jens Alex
ifak – Institut für Automation und Kommunikation e. V.
Detlef Peikert
Dipl.-Ing. Christian Niclas
Segno Industrie Automation GmbH

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Die Entwässerungssatzung und die Bauarbeiten an Hausanschlussleitungen

Die Aufgabenträger der öffentlichen Abwasserbeseitigung haben ein Interesse daran, dass die notwendigen Bau- und Wartungsarbeiten an privaten Hausanschlussleitungen sach- und fachgerecht ausgeführt werden. Denn die Funktionstüchtigkeit der Anschlussleitungen hat Auswirkungen auf den Betrieb und die Funktion der öffentlichen Abwasseranlagen. Einzelne Gemeinden als Abwasserbeseitigungspflichtige regeln daher in ihrer Abwassersatzung, dass die Haus- und Grundstückseigentümer nur Fachfirmen mit Bau- und Wartungsarbeiten an ihren Hausanschlussleitungen beauftragen dürfen, die in einer kommunalen Liste von Fachfirmen eingetragen sind. Hiergegen klagte ein Unternehmer, der nicht auf der Liste stand, vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster (Beschluss vom 7. Mai 2009 – Az. 15 B 354/09). Er hatte keinen Erfolg. Das OVG NW entschied: Eine Gemeinde darf in ihrer Entwässerungssatzung den Anschlussnehmern auferlegen, für die von ihnen vorzunehmenden Arbeiten an Grundstücksanschlussleitungen nur von der Gemeinde zugelassene Unternehmen zu beauftragen. „Tatbestand: Die Antragsgegnerin, eine Gemeinde, betreibt eine öffentliche Entwässerungsanlage. Nach der Entwässerungssatzung obliegen die Herstellung, Unterhaltung und Erneuerung der Grundstücksanschlussleitungen den Anschlussnehmern, die für die baulichen Arbeiten an diesen Leitungen nur von der Antragsgegnerin zugelassene Unternehmer beauftragen dürfen. Die Antragstellerin wollte in die Liste der zugelassenen Unternehmer aufgenommen werden, wurde aber von der Antragsgegnerin dahin beschieden, dass sie sich zuerst mit einigen kraft angebotener Einzelzulassung vorgenommener Arbeiten an Grundstücksanschlussleitungen bewähren müsse. Die Antragstellerin bestand aber auf sofortiger genereller Zulassung und begehrte im Wege einer einstweiligen Anordnung die Aufnahme in die Liste der zugelassenen Unternehmer, hilfsweise die Feststellung, dass sie auch ohne Zulassung zu Arbeiten an Grundstücksanschlussleitungen berechtigt sei. Das Verwaltungsgericht lehnte die sich auf die Aufnahme in die Liste beziehenden Anträge ab und gab dem Hilfsantrag statt, da die satzungsrechtliche Bestimmung, dass die Anschlussnehmer nur von der Antragsgegnerin zugelassene Unternehmer beauftragen dürften, nichtig sei. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin lehnte das OVG auch den Hilfsantrag ab. Gründe: Die Antragstellerin hat keinen Anspruch darauf, festgestellt zu wissen, dass sie Arbeiten an Anschlussleitungen zur Entwässerungsanlage der Antragsgegnerin ohne deren Genehmigung durchführen darf. Entgegen der Meinung des Verwaltungsgerichts ergibt sich ein solcher Anspruch nicht daraus, dass § 9 Abs. 5 Satz 2 der Entwässerungssatzung der Antragsgegnerin (EWS), der die baulichen Arbeiten an Anschlussleitungen den von der Stadt zugelassenen Unternehmern vorbehält, nichtig wäre. Die Regelung stellt keinen Eingriff in die Grundrechte der Antragstellerin, hier die Berufsfreiheit gemäß Art. 19 Abs. 3, 12. Abs. 1 GG, dar und bedarf daher keiner grundrechtlichen Rechtfertigung. § 9 Abs. 5 Satz 2 EWS begründet mit dem Merkmal, dass Arbeiten an Anschlussleitungen nur durch einen ‚zugelassenen’ Unternehmer durchgeführt werden dürfen, keine Pflichten für die Unternehmer und damit auch nicht für die Antragstellerin. Die Vorschrift richtet sich vielmehr alleine an die Anschlussberechtigten als Benutzer der Einrichtung, denen nach Satz 1 der Vorschrift die Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Beseitigung und laufende Unterhaltung von Anschlussleitungen obliegt und die bei der Auswahl der von ihnen zu beauftragenden Unternehmer auf die von der Stadt zugelassenen beschränkt sind. Daher liegt also allenfalls ein mittelbarer Eingriff in die Berufsfreiheit der Unternehmer vor. Um mittelbare Auswirkungen von Hoheitsakten auf die Berufsfreiheit als grundrechtsrelevante Eingriffe in die Berufsfreiheit qualifizieren zu können, müssen sie eine objektiv berufsregelnde Tendenz haben [BVerfGE 97, 228 (253 f.)] oder ihre tatsächlichen Auswirkungen müssen zu einer Beeinträchtigung der freien Berufsausübung führen [vgl. BVerfG, BVerfGE 110, 226 (254)]. Beides liegt nicht vor. Weder regelt die Norm die Berufstätigkeit von Tiefbauunternehmern, noch beeinträchtigt sie die freie Berufsausübung, vielmehr setzt sie allgemeine Rahmenbedingungen für Arbeiten im Zusammenhang mit der öffentlichen Entwässerungsanlage der Antragsgegnerin. Auch ist sie von ihren tatsächlichen Auswirkungen derart geringfügig, dass sie nicht als eine Beeinträchtigung der freien Berufsausübung angesehen werden kann. Somit bemisst sich die Regelung im Verhältnis zur Antragstellerin nicht nach freiheitsgrundrechtlichen Vorschriften, sondern danach, ob ihr nach Art 3 Abs. 1 GG gleicher Zugang zu den Arbeiten an den Anschlussleitungen gewährt wird und ob die drittschützenden einfachrechtlichen Vorgaben für die Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses in Bezug…mehr:

Das Urteil steht im Internet zum
Download bereit: www.nrwe.de

Mitgeteilt von Rechtsanwalt
Reinhart Piens (Essen
Den ganzen Artikel lesen Sie In der Korrespondenz Abwasser Heft 5-2010 ab Seite 483 Rechtsprechung

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Boden-, Bauschutt- und Bauteil-Börse für Hamburg

Rund fünf Millionen Tonnen Abfälle fallen jährlich bei Bau- und Abbrucharbeiten in Hamburg an. Um diese Massen besser zu verwerten und noch mehr zu recyceln, hat die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) im Mai 2010 die Boden-, Bauschutt- und Bauteil-Börse „Alois“ (Abfall-Online-Informationssystem) für Hamburg eröffnet. Dieses kostenlose Portal können private und öffentliche Auftraggeber, Architekten und Planungsingenieure, Bauunternehmen, Handwerksbetriebe, Unternehmen des Garten- und Landschaftsbaus sowie Recycling- und Entsorgungsfirmen nutzen.

www.alois-info.de
www.hamburg.de/abfall

Quelle: http://www.dwa.de

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Gutachten über ermäßigte Umsatzsteuer in Arbeit

Das Bundesfinanzministerium hat einen Forschungsauftrag zur „Analyse und Bewertung der Regel- und ermäßigten Sätze bei der Umsatzbesteuerung unter sozial-, wirtschafts-, steuer- und haushaltspolitischen Gesichtspunkten“ an die Universität des Saarlandes vergeben.

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/012/1701248.pdf

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Aktualisierung der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen

Auf der Internetseite des Arbeitskreises „Umweltökonomische Gesamtrechnungen der Länder“ (AK UGRdL) wurden die Tabellen in der Rubrik „Länderergebnisse“ aktualisiert. Sie entsprechen jetzt dem Berechnungsstand Frühjahr 2010 des AK UGRdL.

www.ugrdl.de

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Erstes DWA-Wasserrahmenrichtlinienforum zur nachhaltigen Wasserwirtschaft und Daseinsvorsorge in Flusseinzugsgebieten

Am 27. Oktober 2009 fand in Augsburg das erste DWA-Forum zur Europäischen Wasserrahmenrichtlinie statt. Initiiert wurde diese neue Reihe von der DWAProjektgruppe „Koordinierung Aktivitäten Wasserrahmenrichtlinie“. Die Projektgruppe strebt an, künftig mindestens einmal jährlich im Rahmen einer DWA-Veranstaltung einen Block „Forum“ einzurichten.

Einleitung
Flussgebietsmanagement im Sinne der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie bedeutet, dass die Maßnahmen zum Schutz und zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Gewässer stärker mit anderen Handlungsfeldern zu verzahnen sind. Es bedarf somit einer integrierten Bewirtschaftung, die neben dem Gewässerschutz auch die Aspekte der Daseinsvorsorge und der Sicherung von Infrastruktureinrichtungen, die Hochwasservorsorge sowie die Berücksichtigung von Gewässernutzungen beinhalten muss. Eine integrierte Betrachtung von Aspekten verschiedener Fachrichtungen erfordert im Vorfeld stets einen Dialog über generelle Fachinhalte und ein Herausarbeiten von gegenseitigen Berührungspunkten. Zu diesem Zweck hat die DWAProjektgruppe „Koordinierung Aktivitäten WRRL“ ein spezielles verbandsinternes Forum initiiert, um besonders die in der Wasserrahmenrichtlinie angesprochenen Themenfelder innerhalb der DWA besser miteinander zu verzahnen

Den ganzen Artikel lesen Sie In der Korrespondenz Abwasser Heft 6-2010 ab Seite 528

Autoren
Dr.-Ing. Ulrich Kern
Erftverband
E-Mail: ulrich.kern@erftverband.de
Dr.-Ing. Michael Weyand
Ruhrverband
Kronprinzenstraße 37
45128 Essen
E-Mail: mwy@ruhrverband.de

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Erfahrungsaustausch der Abwasserfachleute der Großstädte in Magdeburg

Am 17. und 18. Mai 2010 trafen sich die für die Abwasserentsorgung verantwortlichen Experten der Großstädte mit mehr als 200 000 Einwohnern auf Einladung der Städtische Werke Magdeburg GmbH zum Erfahrungsaustausch. Dieser wurde bereits zum 46. Mal von der DWA veranstaltet. Neben den Vertretern der bundesdeutschen Großstädte wurden auch Verantwortliche aus den Großstädten der europäischen Nachbarländer von DWA-Präsident Otto Schaaf willkommen geheißen. Gemeinsames Ziel der Experten ist es, ein Optimum an Gewässerschutz kostengünstig zu erzielen. Im Mittelpunkt der diesjährigen Veranstaltung standen Fragen des Energieverbrauches sowie die Ermittlung und Bewertung hydraulischer Abflusskenngrößen im Kanalnetz.
Das Thema „Energieeffizienz“ rückt beim Betrieb von Abwasseranlagen zunehmend in den Fokus und stand daher auch beim Erfahrungsaustausch der Großstädte im Mittelpunkt. Ein erster Schritt zu einer verbesserten Energiebilanz ist die Analyse des Ist-Zustands. Die Methodik ist dabei entscheidend, um zu verlässlichen Ergebnissen zu gelangen, aus denen sich geeignete Optimierungsmaßnahmen ableiten lassen. Die resultierende Energieeinsparung muss in einem vernünftigen Verhältnis zu dem betriebenen Aufwand für Energiecheck und -analyse stehen. Zu der Methodik der Energieanalyse befindet sich ein DWA-Arbeitsblatt in Vorbereitung, das Ende dieses Jahres erscheinen soll.
Ein anderer Schwerpunkt des diesjährigen Großen Erfahrungsaustausches lag auf der Ermittlung und Bewertung hydraulischer Abflusskenngrößen im Kanalnetz. Fragen, wie die Abflussberechnung großer vermaschter Misch- und Regenwassernetze in den betrieblichen Prozess integriert werden kann oder ob für die Vielzahl von Fragestellungen und hydraulischer Konstellationen angepasste Berechnungsmodelle genutzt werden müssen, standen im Rahmen des Treffens zur Diskussion.

Quelle: http://www.dwa.de

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Mess-, Steuer-, Regeltechnik

Einrichtungen der Mess-, Steuer- und Regeltechnik sind von modernen Abwasserbehandlungs anlagen nicht mehr wegzudenken. Aufgrund der zunehmenden Vernetzung der Kanalisation, von Pumpwerken und Einrichtungen zur Mischoder Regenwasserbehandlung usw. ist ihr Einsatz heute nicht mehr auf Kläranlagen beschränkt, sondern erstreckt sich bis in die Abwas serableitung und Regenwasserbehandlung. Aus fachlicher Sicht sind MSR-Einrichtungen dem Begriff der „Automatisierungstechnik“ zuzu ordnen. In jüngster Zeit wird hierfür auch der Begriff der „Automation“ verwendet, der zum Ausdruckt bringt, dass nicht ausschließlich technische Aspekte Gegenstand der Betrach tung sind. Richtig angewandt hat die Automation das Ziel, Maschinen oder Anlagen selbstständig und ohne Mitwirkung von Personal zu betreiben. Die Haupt gründe für ihren Einsatz sind die Leistungssteigerung der Anlagen und der wirtschaftlichere Einsatz von Betriebsmitteln. Zusätzlich soll das Personal von gefährli chen oder anstrengenden Tätigkeiten entlastet werden. Auf die Abwassertechnik übertragen heißt dies, die Reinigungsleistung der Kläranlagen auch bei Zulaufschwankungen oder variablen Randbedingungen zu erhöhen und zu stabilisieren. Zusätzlich sollen die Kanalisation und die zugehörigen Sonderbauwerke so betrieben werden, dass die Gewässer von Einleitungen entlastet, und die Leistungs fähigkeit der Kläranlagen durch Mischwasserzuflüsse nicht negativ beeinflusst werden. Ferner soll die Automation einen wirtschaftlichen Betrieb der Abwasseranlagen gewährleisten. Die Automatisierungstechnik umfasst unter anderem Messeinrichtungen, Stelleinrichtungen (Schieber, Blenden usw.), Steuerungen, Regelungen, Kommunikationseinrichtungen (einschließlich der Datenübertragung) und Bedieneinrichtungen (beispielsweise Prozessleitsysteme). Der Nutzen der Automatisierungstechnik ist allgemein anerkannt. Dennoch ist das Verhältnis der Anlagenbetreiber zu ihr alles andere als „ungetrübt“. Bemängelt werden ein ungünstiges Auf wand-/Nutzen-Verhältnis, hohe Anforderungen an die Qualifikation des Instandhaltungs personals, immer kürzere Innovationszyklen bei zunehmender Komplexität, eine hohe Abhängigkeit von Liefer- und Ausrüsterfirmen, ein sinkendes Prozessverständnis der Bediener und dergleichen mehr. Trotzdem bleibt festzuhalten, dass durch einen funktionsgerechten Einsatz der Automatisierungstechnik die Ziele bei gleichzeitiger Neutralisierung der Kritikpunkte erreicht werden. Dies erfordert eine konstruktive und auf gegenseitigem Verständnis basierende Zusammenar beit der beteiligten Akteure. Vor allem für die Anlagenbetreiber nehmen die Anforderungen zu. Neben einem hohen Prozessverständnis der eingesetzten Verfahrens- und Automatisierungstechnik ist eine klare Identifizierung und Fixierung der erforderlichen Funktionalitäten unerlässlich. Dies setzt eine kritische Auseinandersetzung mit der Thematik sowie Entschei dungs- und Mitwirkungswillen bei solchen Projekten voraus. Planer, Hersteller, Lieferanten und Errichterfirmen sind aufgerufen, die Interessen ihrer Kunden mit oberster Priorität zu berücksichtigen und nur die Systeme zu installieren, die tatsächlich erforderlich, bei Bedarf skalierbar und somit wirtschaftlich betreibbar sind. Im Zwei fel sollte der Devise „Weniger ist Mehr“ gefolgt werden. All diesen Aspekten fühlt sich der DWA-Fachausschuss KA-13 „Automatisierung von Kläranla gen“ verpflichtet. In den Publikationen zeigt der Ausschuss auf, wie Abwasseranlagen durch Automation wirkungsvoll und rechtssicher betrieben werden können. Der Stand der Technik wird durch die Regelwerksarbeit des Fachausschusses KA-13 geprägt, dokumen tiert und vermittelt, gleichzeitig werden Innovationen kontinuierlich auf Praxisrelevanz geprüft. Im KA-13 arbeiten international tätige Experten der Abwasserreinigung und Automation interdisziplinär zusammen. Die Erfahrung der im Ausschuss tätigen Betreiber, Planer und Hersteller sowie der Vertreter aus Forschung und Entwicklung resultiert in allgemeingültigen Hinweisen und Empfehlungen zu praxisgerechten Automatisierungslösungen. Der Fachausschuss trägt mit Merkblättern zum technischen Regelwerk der DWA bei, er tritt als fachlicher Organisator von Seminaren und Tagungen auf und überträgt die Ergebnisse der ehrenamtlichen Gremienarbeit konsequent in die berufliche Praxis. Durch eine verständliche Darstellung komplexer Zusammenhänge in den Merkblättern werden sachgerechte und nachhaltige Entscheidungen ermöglicht. Dabei wird der gesamte Lebenszyklus – von der Planung, über den Betrieb bis zur Migration der Technik – betrachtet. Der Fachausschuss tritt für folgende Vision ein: „Alle Kläranlagen sind so zu automatisieren, dass die Ziele des Umweltschutzes…  Den ganzen Artikel lesen Sie In der Korrespondenz Abwasser Heft 6-2010 ab Seite 513

Autor:

Dr. Joachim Reichert
Berliner Wasserbetriebe und Obmann des
DWA-Fachausschusses KA-13
„Automatisierung von Kläranlagen

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Untersuchung des Steuerungspotenzials im Einzugsgebiet der Kläranlagen Bottrop und Emschermündung

Zusammenfassung
Im Rahmen einer Studie wurde das Potenzial für eine Bewirtschaftung
der Mischwasserabflüsse im Einzugsgebiet der Kläranlagen
Bottrop und Emschermündung untersucht. Nach der Entflechtung
der offenen Schmutzwasserläufe werden dort rund
130 Mischwasserbehandlungsanlagen und zwei Kläranlagen sowie
eine Vielzahl von Pumpwerken betrieben. Zentrales Element
des Systems ist der geplante Abwasserkanal Emscher. Es wurden
29 Mischwasserbehandlungsanlagen identifiziert, die das Abflussverhalten
hin zu den Kläranlagen und den davor liegenden
Pumpwerken durch eine Verbundsteuerung signifikant beeinflussen.
Für diese Anlagen wurde eine Steuerungskonzeption
entwickelt.
Unter der Maßgabe Gewässerschutz kann die mittlere Entlastungsfracht
des Gesamtsystems mit der Vielzahl der Mischwasserbehandlungsanlagen
um 11 % gegenüber dem ungesteuerten
Zustand verringert werden, in Teilgebieten ist sogar eine Verringerung
der mittleren Entlastungsfracht um 30 % möglich.
Neben den ökologischen Vorteilen bietet die Verbundsteuerung
auch die Möglichkeit, den Betriebsaufwand zu optimieren.

Den ganzen Artikel lesen Sie In der Korrespondenz Abwasser Heft 6-2010 ab Seite
567

Autoren
Dr.-Ing. Jürgen Mang
Emschergenossenschaft
Dr.-Ing. Lothar Fuchs
Dipl.-Hydrol. Roland Löwe
Dipl.-Ing. Thomas Beeneken
itwh GmbH
Dipl.-Ing. Bernd Möhring
Emschergenossenschaft

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Energiemanagementsystem in Eberswalde nach DIN EN 16001:2009 zertifiziert

Am 30. März 2010 wurde das Energiemanagementsystem (EnMS) des Zweckverbands für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (ZWA) Eberswalde (Brandenburg) nach der aus dem Jahr 2009 stammenden deutschsprachigen Fassung der DIN EN 16001 durch den TÜV Nord zertifiziert. Damit ist der Verband nach eigenen Angaben der erste der Branche, der seine Anstrengungen zum effizienten Umgang mit Energie als Baustein seiner umfassenden Nachhaltigkeitspolitik mithilfe dieser neuen Norm systematisiert und nach außen hin transparent gemacht hat. Als vorteilhaft erwies sich bei der Implementierung des Systems, dass man schon seit vielen Jahren in den Bereichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung im Rahmen verschiedenster Projekte den „Energiefressern“ auf der Spur war. Hinsichtlich der erforderlichen Vorgabe- und Nachweisdokumente war das bereits vorhandene integrierte Qualitäts-, Umwelt- und Arbeitssicherheitsmanagementsystem von hohem Nutzen, da sich die DIN EN 16001 weitgehend an die ältere Umweltmanagementnorm DIN EN ISO 14001 anlehnt. Bereits im Ergebnis erster Aktivitäten im Rahmen des Energiemanagementsystems gelang es, den Energieverbrauch auf der Kläranlage Eberswalde bei konstant guter Reinigungsleistung nachweislich in einer Größenordnung zu reduzieren, die zur Einsparung eines vierstelligen Betrags pro Jahr führt.

Quelle: http://www.dwa.de

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DWA-Gewässerentwicklungspreis für die Renaturierung der Großen Mittweida in Schwarzenberg

Mit dem nach 2007 zum zweiten Mal
vergebenen Gewässerentwicklungspreis
der DWA werden die Renaturierung und
der Hochwasserschutz an der Großen
Mittweida in Schwarzenberg (Sachsen)
ausgezeichnet. Angrenzende Wohngebiete
der Stadt Schwarzenberg wurden
früher von der Großen Mittweida aufgrund
ungünstiger morphologischer
Verhältnisse regelmäßig durch Hochwasserereignisse
großflächig überflutet.
Zeitgemäße Hochwasserschutzmaßnahmen
im urbanen Bereich wurden vorbildlich
mit den Zielen der Europäischen
Wasserrahmenrichtlinie verknüpft,
die unter anderem eine Gewährleistung
der ökologischen Durchgängigkeit
sowie einen naturnahen Zustand
von Gewässer und Ufer vorsieht. Weiterhin
werden zwei Belobigungen ausgesprochen
für die naturnahe Gewässerentwicklung
der Ruhr in der Stadt
Arnsberg sowie die Förderung der Eigendynamik
und der Umweltbildung
am Grundbach in der Stadt Traunstein.
Die Jury hatte dieses Projekt aus 30
qualifizierten Vorschlägen ausgewählt,
die bei ihr eingegangen waren.
Hochwasserschutz an
der Großen Mittweida als
gelungene Symbiose von
zeitgemäßem Gewässerausbau,
Natur und Mensch
Aufgrund der vorherrschenden morphologisch
ungünstigen Verhältnisse an der
Großen Mittweida in Schwarzenberg trat
diese besonders beim Hochwasser 2002,
aber auch bei kleineren Hochwässern,
über die Ufer und verursachte eine großflächige
Überflutung der bestehenden
Schutzgüter. Ziel der Maßnahme war ein…

Den ganzen Artikel lesen Sie In der Korrespondenz Abwasser Heft 6-2010 ab Seite
526

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Analyse und Verbesserung des Kläranlagenbetriebs mit vereinfachter dynamischer Simulation

Zusammenfassung
Im Rahmen des internen Kläranlagen-Benchmarkings wird der
wirtschaftliche Betrieb der Anlagen von Emschergenossenschaft
und Lippeverband ständig hinterfragt und optimiert. Als ein
Hilfsmittel hierzu dient die Kläranlagensimulation. Zur Zulaufbeschreibung
und Modellverifizierung wird hauptsächlich auf
die vorhandene Online-Messtechnik zurückgegriffen, so dass der
zusätzliche Probe- und Analyseaufwand beim Aufbau eines Simulationsmodells
klein gehalten werden kann. Um bei fehlenden
Zulaufganglinien, zum Beispiel bei Neuplanungen, Simulationsmodelle
anwenden zu können, ist von der Hochschulgruppe
Simulation ein Standard-Tagesgang-Block zur Beschreibung
des Trockenwetterzulaufs in Abhängigkeit von der Anschlussgröße
entwickelt worden. Am Beispiel der Kläranlage Raesfeld-Erle
(Ausbaugröße 5300 EW) wird gezeigt, wie der Standard-Zulaufblock
unter Zuhilfenahme weiterer Messwerte angepasst
und damit die Güte des Simulationsmodells verbessert werden
kann. Mit den Modellen wurden verschiedene Betriebsszenarien
simuliert, so dass klare Handlungsempfehlungen zur Betriebsoptimierung
hergeleitet werden konnten. Zur Untersuchung unterschiedlicher
Betriebsweisen ist auch bei Anlagen der Größenklasse
2 und 3 eine Modellierung hilfreich. Hier liegen zwar
deutlich weniger Online-Daten vor, demgegenüber ergeben sich
jedoch meist auch einfachere Modelle.

Den ganzen Artikel lesen Sie In der Korrespondenz Abwasser Heft 6-2010 ab Seite
581

Autoren
Dipl.-Ing. Martin Hetschel
Emschergenossenschaft
Dr.-Ing. Jens Alex
Institut für Automation und Kommunikation e. V. Magdeburg

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„Wasser/Abwasser-Infotag Süd“

Der „VKU regional“ mit aktuellen wasserwirtschaftlichen Themenstellungen lädt Sie ein zum Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer!
Nutzen Sie die Chance, sich vor Ort über aktuelle Entwicklungen in der kommunalen Wasserwirtschaft zu informieren. Wir freuen uns, Sie, liebe VKU-Mitglieder aus Baden-Württemberg und Bayern, in Ulm/Neu-Ulm begrüßen zu dürfen.
Wir bieten Ihnen die Gelegenheit, sich zu informieren und sich mit Teilnehmern und Referenten auszutauschen. Seien Sie dabei, wir freuen uns auf Sie.
Detaillierte Hinweise zum Ablauf und Veranstaltungsbedingungen entnehmen Sie dem beigefügten Programm.

Tagungsort: Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH
Karlstraße 1
89073 Ulm

Mehr:
http://www.vku.de/vkuGips/Gips?SessionMandant=VKU&Anwendung=CMSTickerEintrag&Methode=ShowHTMLAusgabe&RessourceID=591700&SessionMandant=VKU

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Richtfest für neue Klärschlamm-Behandlungsanlage in Dresden

Am 29. April 2010 feierte die Stadtentwässerung Dresden (SEDD) Richtfest auf der Baustelle der neuen Klärschlamm-Behandlungsanlage der Kläranlage Dresden-Kaditz. Weit sichtbar ist der 40 Meter hohe Wartungsturm, in dem Medienkanäle und ein Aufzug untergebracht werden. Daneben hat der erste Faulbehälter beinahe seine endgültige Höhe von 35 Metern erreicht. Dessen Inbetriebnahme ist für Juni 2011 geplant. Drei Monate später geht dann Reaktor Nummer zwei ans Netz. Für insgesamt 38 Millionen Euro entstehen unter anderen zwei Faulbehälter (jeder mit einem Volumen von 10 500 Kubikmetern), ein Gasbehälter mit 5000 Kubikmeter Inhalt, eine Klärgasreinigungs- und
-verdichtungsanlage sowie ein Blockheizkraftwerk. Baustart war im Herbst 2008. Bis 2011 soll die Investition im Wesentlichen abgeschlossen sein. Dann sollen etwa die Hälfte des Elektro-Energiebedarfs der Kläranlage und der gesamte Wärmebedarf der künftigen Schlammbehandlung aus eigener Produktion auf der Kläranlage kommen.

Quelle: http://www.dwa.de

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Innovative Mess-, Steuerund Regeltechnik zur Belüftung in Belebungsbecken

Zusammenfassung
Der Einsatz moderner Mess-, Steuer- und Regeltechnik kann zu
einem stabilen Kläranlagenbetrieb mit niedrigen Ablaufwerten
führen bei deutlich reduziertem Energiebedarf. Kern der Optimierungsmaßnahme
der Kläranlage Kohlfurth des Wupperverbands
ist der Einsatz einer von der Stickstoffkonzentration abhängigen
Gleitdruckregelung der Belüftung in Kombination mit
einer intermittierenden Gebläseregelung. Diese Kombination der
Verfahrenstechniken ist für Abwasserbehandlungsanlagen größer
100 000 EW mit Kaskadenbiologie und Pfropfenströmung
bisher unbekannt.
Den ganzen Artikel lesen Sie In der Korrespondenz Abwasser Heft 6-2010 ab Seite
576

Autoren
Dirk Gengnagel
Dipl.-Ing./Betriebswirtin (IWW) Bernadette Godart
Wupperverband

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Bayerns Abwasserentsorger liefern gute Reinigungsleistung zu günstigen Preisen

Benchmarking verdeutlicht: Bayerns Abwasserentsorger liefern gute Reinigungsleistung zu günstigen Preisen. Diese Bilanz zog die bayerische Umweltstaatssekretärin Melanie Huml am 28. April 2010 in München zum Abschluss der zweiten Runde des Projekts „Benchmarking Abwasser“. Teilgenommen haben 89 Kommunen und Unternehmen. Für die Projektteilnehmer wurde ein durchschnittlicher Aufwand für die Abwasserbeseitigung von 101 Euro pro Einwohner und Jahr ermittelt. „Bayern liegt damit deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 121 Euro“, so Huml. Um die kommunale Abwasserentsorgung in Bayern zu unterstützen, zu modernisieren und transparenter zu gestalten, hat 2007 das Umweltministerium zusammen mit dem Bayerischen Gemeindetag, dem Bayerischen Städtetag und der DWA das Projekt „Benchmarking“ gestartet. Das Umweltministerium förderte die Teilnahme am Projekt mit 500 Euro je Unternehmen. Die nächste Runde wird im Jahr 2011 gestartet.

www.abwasserbenchmarking-bayern.de
www.wasser.bayern.de

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Baden-württembergisches Innenministerium zur gesplitteten Abwassergebühr

30 von insgesamt 1102 Gemeinden in Baden-Württemberg erheben nach einem Schreiben des Innenministeriums des Landes vom 13. April 2010 eine gesplittete Abwassergebühr. Für eine Umstellung auf gesplittete Gebühren werde nach Einschätzung des Gemeindetags eine Vorbereitungszeit von etwa ein bis zwei Jahren benötigt. Eine Notwendigkeit, aufgrund des kürzlich ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zu den Gebührenmaßstaben (KA 5/2010, Seite 415) Änderungen im Bereich des Wasserrechts vorzunehmen, sieht das Innenministerium nicht. Die erste Stellungnahme des baden-württembergischen Innenministeriums ist in der Landtags-Drucksache 14/6077 veröffentlicht.

www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/6000/14_6077_d.pdf

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Messwerterfassung und Datenübertragung für die Abflusssteuerung in Kanalnetzen aus praktischer Sicht

Zusammenfassung
Im vorliegenden Beitrag werden planerische, bauliche und technische
Aspekte der Messwerterfassung und Datenübertragung
vor dem Hintergrund einer Abflusssteuerung beleuchtet. Es stellt
sich heraus, dass die grundlegenden Entscheidungen zum Messverfahren
und zur Installation des Fernwirksystems, einschließlich
der Datenverarbeitung, auch für ungesteuerte Systeme gelten.
Dennoch gibt es Besonderheiten zu beachten, die vor allem
darin begründet sind, dass bei der Abflusssteuerung in laufende
Prozesse eingegriffen wird und deshalb die Daten permanent
und sicher zur Verfügung stehen müssen.

Den ganzen Artikel lesen Sie In der Korrespondenz Abwasser Heft 6-2010 ab Seite
532

Autoren
Dipl.-Ing. (FH) Stefan Pfeffer
Umwelt- und Fluid-Technik Dr. H. Brombach GmbH
EDipl.-Ing. Ulrich Haas
InfraConsult, Gesellschaft für Infrastrukturplanung mbH

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Wassergesetze der Bundesländer

Nachdem in KA 1/2010 und vor allem KA 4/2010 auf neue Landeswassergesetze hingewiesen worden ist, die der Redaktion bekannt geworden waren, hier weitere Informationen zu den in den Ländern geltenden Regelungen:
Für Baden-Württemberg hat das Umweltministerium auf 145 Seiten „Hinweise zu den Auswirkungen des neuen WHG nach dessen Inkrafttreten am 1. März 2010 auf das WG“ zusammengestellt.
www.uvm.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/1800/Hinweise_WHG_WG.pdf
Berlin und Brandenburg hat „Gesetze und Rechtsvorschriften“ bzw. „Recht – Gewässerschutz und Wasserwirtschaft“ ausführlich im Internet aufgelistet, darunter aber noch kein neues Berliner bzw. Brandenburgisches Wassergesetz:
www.berlin.de/sen/umwelt/wasser/wasserrecht
www.mugv.brandenburg.de/cms/detail.php/5lbm1.c.116716.de
Aus Bremen heißt es: „Das geltende Bremische Wassergesetz soll insgesamt an Inhalt und Systematik des WHG angepasst werden. In diesem Zusammenhang werden auch Doppelregelungen bzw. unzulässige Abweichungen aufgehoben. Ein Gesetzentwurf wird derzeit vorbereitet.“ Ähnlich gibt es zum Hamburgischen Wassergesetz derzeit nichts Neues zu berichten.
Auch Hessen arbeitet noch: „Das Hessische Wassergesetz muss inhaltlich und systematisch an das neue Bundesrecht angepasst werden. Für die Übergangszeit sind den Vollzugsbehörden Anwendungshinweise an die Hand gegeben worden.“
www.hmuelv.hessen.de , dort: Umwelt, Gewässerschutz, Wasserrecht
In Rheinland-Pfalz sieht man die Dinge so: „Auf Dauer wird eine Novellierung des Landeswasserrechts erforderlich sein, die das LWG am neuen WHG ausrichtet.“
www.wasser.rlp.de/servlet/is/7834
Nichts Neues gibt es zum Saarländischen Wassergesetz zu berichten:
www.saarland.de/39168.htm
In Schleswig-Holstein wurde am 19. März 2010 ein neues Landeswassergesetz beschlossen (Landtags-Drucksache 17/348, Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein, Nr. 8 www.umwelt.schleswig-holstein.de , dort: Wasserwirtschaft, Allgemeine Informationen, Rechtliche Grundlagen
www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/XQQGVB108.pdf
www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de
Zur Übersicht, welche Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Wasserhaushalts ab 1. März 2010 in Thüringen anwendbar sind, hat das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Naturschutz und Umwelt Hinweise erarbeitet. Aus ihnen lässt sich erkennen, welche Vorschriften des Thüringer Wassergesetzes nicht mehr oder noch weiter anwendbar sind:
www.thueringen.de/de/tmlfun/themen/wasser

Quelle: dwa

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„Bundes-VAwS“ veröffentlicht

Im April 2010 ist die neue „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ der Bundesregierung in Kraft getreten. Die Verordnung wurde veröffentlicht im Bundesgesetzblatt, Teil I, Nr. 14. vom 9. April 2010, Seite 377/378.

www.bundesgesetzblatt.de

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VKU fordert Stromsteuerbefreiung auch für Abwasserentsorger

In seiner Stellungnahme zur Novellierung des Stromsteuergesetzes (StromStG) hat der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) gefordert, dass bezüglich § 2 Nr. 2 a StromStG eine Klarstellung zu erfolgen hat. Die geforderte Änderung wäre für die Abwasserentsorger hinsichtlich der Befreiung von der Stromsteuer von großer Bedeutung.
Quelle: www.dwa.de

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Saurer Regen: Schäden in der Umwelt gehen zurück

Eine medienübergreifende Auswertung der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg zeigt, dass sich die atmosphärischen Säureeinträge in Baden-Württemberg in den letzten 25 Jahren im Mittel halbiert haben. Dieser Rückgang wurde im Wesentlichen durch die Minderung der Schwefeldioxid-Emissionen ermöglicht. Dadurch befinden sich die ehemals schwer geschädigten Seen und Fließgewässer des Schwarzwaldes und Odenwaldes jetzt in einem viel besseren Zustand. In sieben von acht durch die LUBW untersuchten Bächen in den versauerungsempfindlichen Gebieten leben heute wieder zahlreiche Bachforellen. Auch die versauerungsbedingten Schäden der Ei- und Larvenstadien von Fröschen und Kröten sind in den untersuchten Schwarzwaldseen seit Mitte der 1990er-Jahre deutlich zurückgegangen. In dem rund 100-seitigen Bericht zur Versauerung der Umwelt sind die Ergebnisse differenziert für die besonders versauerungsgefährdeten Gebiete Baden-Württembergs dargestellt.

www.fachdokumente.lubw.baden-wuerttemberg.de/content/94522/U93-S1-J09.pdf

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Ernst-Kuntze-Preis

Im Jahr 2011 will die DWA erneut den Ernst-Kuntze-Preis vergeben. Dieser Preis wurde in Anerkennung der großen Verdienste, die sich Dr.-Ing. E.h. Ernst Kuntze, Präsident der Abwassertechnischen Vereinigung e.V. von 1969 bis 1985, um die Entwicklung und das Ansehen der ATVbzw.DWA im In- und Ausland erworben hat, von der DWA gestiftet.
Der Ernst-Kuntze-Preis dient zur Förderung junger Wissenschaftler und Praktiker für Arbeiten und Erfindungen, die zu praktischen Verbesserungen auf den Arbeitsgebieten der Vereinigung führen. Er ist mit € 5.000,- dotiert.

Der Preis wird aufgrund von Bewerbungen verliehen.

Die Bewerbung muss in sechsfacher Ausfertigung enthalten:

• Angaben über Name, Geburtsdatum, Ausbildungsgang (Lebenslauf) und Anschrift des Bewerbers,
• die der Bewerbung zugrunde liegende Arbeit bzw. Beschreibung der Erfindung,
• Kurzbeschreibung der technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Bedeutung sowohl speziell für die Abwassertechnik, als auch für den Gewässer- und Umweltschutz allgemein,
• eine Versicherung an Eides Statt, dass die eingereichte Arbeit von dem Bewerber selbst angefertigt ist.
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung bis zum 31. August 2010 an die

Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.
Abteilung Öffentlichkeitsarbeit
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
E-Mail: uhe@dwa.de

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Anklagen wegen PFT-Verunreinigung an Ruhr und Möhne

Die Schwerpunktabteilung für Wirtschaftsstrafsachen der Staatsanwaltschaft Bielefeld hat die Ermittlungen in Zusammenhang mit der Verunreinigung von Ackerböden und Gewässern mit perfluorierten Tensiden (PFT) Anfang April 2010 abgeschlossen und gegen sieben Angeschuldigte Anklage beim Landgericht Paderborn erhoben. Den Angeklagten werden Boden- und Gewässerverunreinigung und unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen sowie Vergehen des Bankrotts und des Vereitelns der Zwangsvollstreckung zur Last gelegt. Der Kreis der jetzt angeschuldigten Personen schließt einen ehemaligen Rechtsanwalt ein, der ursprünglich den Hauptangeklagten verteidigt hatte und dem vorgeworfen wird, in seiner Kanzlei Beweismittel verborgen gehalten zu haben, um eine Bestrafung seines damaligen Mandanten zu verhindern.

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Zur Beseitigung von Mischabwasser

Verschiedentlich wurde in der letzten Zeit über „das Ende der Mischentwässerung“ räsoniert. Man bezog sich dabei auf § 55 Abs. 2 des neuen Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), das am 1. März 2010 in Kraft getreten ist. Dabei wurde die gesetzliche Regelung in § 55 Abs. 2 WHG dramatisiert, indem beispielsweise festgestellt wurde, dass die Abwasserinfrastruktur „mit einem Federstrich quasi entwertet wurde“. Die Rede ist von einem dreistelligen Milliardenbetrag, der gewissermaßen vom Gesetzgeber entwertet sein soll.
Der Leiter des Berliner Büros der DWA und Vorsitzende des Hauptausschusses „Recht“, Rechtsanwalt Dr. Frank Andreas Schendel, meint dazu, ein Blick in die Begründung des Gesetzes in der Bundestags-Drucksache 16/12275 vom 17. März 2009, die den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts betrifft, hätte zu mehr Vorsicht und differenzierteren Äußerungen veranlassen sollen. Dort heißt es zu § 55 wörtlich (Seite 68):
„Absatz 2 übernimmt zur nachhaltigen Niederschlagswasserbeseitigung einen in neuerer Zeit bereits im Landesrecht eingeführten Grundsatz, der bundesweite Geltung erhalten sollte. Die Vorschrift ist relativ weit und offen formuliert (Sollvorschrift), um den unterschiedlichen Verhältnissen vor Ort (z. B. vorhandene Mischkanalisationen in Baugebieten) Rechnung tragen zu können. Sie hat nur für die Errichtung von neuen Anlagen Bedeutung; bereits bestehende Mischkanalisationen können daher im bisherigen Umfang weiter betrieben werden“.
Dazu Schendel: „Nach der Lektüre dieser Zeilen ist also der Druck deutlich geringer auf dem Kessel, und wir können nicht von einer Revolution, sondern von einer evolutionären Bewegung hin zur Trennkanalisation sprechen. Die großen bestehenden Mischabwasserkanalisationen werden auch in Zukunft weiter betrieben werden können. Es kommt zu keiner Entwertung dieser Investitionen, die in der Vergangenheit getätigt worden sind. Die zukünftige Entwicklung muss allerdings die Soll-Vorschrift bei der Konzeption von Abwasseranlagen berücksichtigen. Aber auch dort ist Flexibilität möglich, wenn unterschiedliche Verhältnisse vor Ort eine solche Differenzierung erforderlich machen. Dazu sind die Einschränkungen der Soll-Vorschrift im zweiten Halbsatz von Bedeutung, die eine Abwägung mit wasserrechtlichen, wasserwirtschaftlichen Belangen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Einzelfall verlangen.“

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/122/1612275.pdf
Quelle: dwa

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Beschwerde gegen Mehrwertsteuerfreiheit von Abwasser abgewendet

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) hat laut einer Pressemitteilung vom 30. März 2010 vom Bundeswirtschaftsministerium erfahren, dass die Beschwerde des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) vom Juli 2006 wegen der steuerlichen Ungleichbehandlung von öffentlich-rechtlichen und privatwirtschaftlichen Unternehmen in der Abwasserwirtschaft von der EU-Kommission nicht weiterverfolgt wird. Das bedeutet, dass diesbezüglich kein Vertrags-verletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet wird, so die AöW.

Quelle:dwa

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Neue Lockstrompumpe für den Fischaufstieg

Die Versuchsanstalt und Prüfstelle für Umwelttechnik und Wasserbau an der Universität Kassel hat eine neue, hydraulische Lockstrompumpe entwickelt und patentieren lassen, die Fischen das Auffinden der Wanderhilfen an Wehren und Wasserkraftwerken erleichtert. Eine Pilotanlage ist seit Herbst 2009 auch im Kraftwerk Liebenau an der Diemel in Betrieb. Oberhalb des Kraftwerks werden durch eine Lockstromleitung nur etwa ein Fünftel bis ein Zehntel des benötigten Lockstroms dem Fluss entnommen und der Lockstromverstärkungspumpe unterhalb des Kraftwerks zugeführt. Der Strahl, der mit einer Düse herausgedrückt wird, verstärkt den Durchfluss des aus den Kraftwerksturbinen ablaufenden Wasserstroms dort, wo er gebraucht wird, am Eingang des Fischaufstiegs.

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LIFE+-Informationsveranstaltung 2010

Die Europäische Kommission veröffentlicht am 5. Mai 2010 die vierte Ausschreibung des LIFE+-Programms. Für das Programm steht ein Budget von 240 Millionen Euro für Kofinanzierungsprojekte für die drei Bereiche: Natur und Biodiversität, Umweltpolitik und Governance sowie Information und Kommunikation zur Verfügung. Die Europäische Kommission bietet eine Informationsveranstaltung zu dem Programm in Deutschland an. Ziel der Veranstaltung ist es, potenzielle Antragssteller über das Programm sowie über Modalitäten und Anforderungen einer Antragstellung zu informieren. Die Veranstaltung in Deutschland findet am 26. Mai 2010 im Alten Bahnhof in Essen-Kettwig statt. Weitere Informationen bis zum 15. Mai 2010 bei:
Christine Evennou, E-Mail: life@dfic.de

http://ec.europa.eu/environment/life/funding/lifeplus.htm

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DWA und BBN arbeiten zukünftig enger zusammen

Am 12. April 2010 haben der Präsident der DWA, Otto Schaaf, und der Vorsitzende des Bundesverbandes Beruflicher Naturschutz (BBN), Heinz-Werner Persiel, in Köln eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit beider Verbände unterzeichnet. Mit diesem Vertrag wollen die DWA und BBN ihre langjährige gute Zusammenarbeit weiter ausbauen. Dies bezieht sich sowohl auf die gemeinsame Facharbeit als auch auf die gegenseitige verbandliche Vernetzung. Ein zentrales Interesse beider Verbände gilt den Bereichen Wasser und Naturschutz. Durch die geplante Kooperation erhalten die Mitglieder beider Verbände weitergehende Informationen – insbesondere für Bildungsveranstaltungen und Publikationen. Zudem sollen gemeinsame Fachgremien zu einschlägigen Themen initiiert werden.
Im Einzelnen vereinbaren DWA und BBN:
Informationen über Veranstaltungen und über geplante sowie veröffentlichte Fachpublikationen zum Thema Wasser und Naturschutz auszutauschen.
Unterstützung der jeweiligen Fachgremien durch die gegenseitige Entsendung von Vertretern in die einschlägigen fachspezifischen Arbeitskreise. Der BBN benennt einen Vertreter zur Mitarbeit im DWA-Hauptausschuss „Gewässer und Boden“. Die DWA benennt im Gegenzug einen Vertreter für die Mitarbeit im BBN-Facharbeitskreis „Standardisierung“. Zudem wird der BBN zukünftig die Erarbeitung des DWA-Regelwerks unterstützen und entsprechende Vertreter für die Mitarbeit in den DWA-Arbeitsgremien vorschlagen.
Jährliche Konsultationsgespräche zum Stand der Zusammenarbeit und zur Vereinbarung von gemeinsamen Anliegen und Projektvorschlägen.

www.bbn-online.de

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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr

Neben dem Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 18. Dezember 2007, Az. 9 A 3648/04) und dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 2. September 2009, Az. 5 A 631/08) hat nun auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) entschieden (Urteil vom 11. März 2010, Az. 2 S 2938/08), dass die Abwassergebühr für Schmutz- und Niederschlagswasser nicht mehr allein nach dem Wasserverbrauch berechnet werden darf. Nach Auffassung des VGH verstößt die Erhebung einer nach dem Frischwassermaßstab berechneten einheitlichen Abwassergebühr für die Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung auch bei kleineren Gemeinden gegen den Gleichheitssatz sowie das Äquivalenzprinzip. An seiner bisherigen abweichenden Rechtsprechung hält der VGH nach eigener Aussage nicht mehr fest. Die Revision wurde nicht zugelassen.
http://lrbw.juris.de
www.nrwe.de
www.lareda.hessenrecht.hessen.de

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Manfred Fischer zum 70. Geburtstag

Am 9. April 2010 feierte der unermüdliche Pionier der Kläranlagen-Nachbarschaften, unser Dipl.-Ing. (FH) Manfred Fischer, seinen 70. Geburtstag. Dieses besondere Jubiläum ist für alle, denen die Kanal- und Kläranlagen- Nachbarschaften ein großes Anliegen sind, Anlass, dem Jubilar recht herzlich zu gratulieren. Der nunmehr in Gauting bei München lebende Manfred Fischer wurde am 9. April 1940 in Ansbach (Mittelfranken) geboren. Nach seiner Ausbildung zum Maurer studierte er in München städtischen Ingenieurbau und arbeitete sodann als Bauleiter. 1967 trat er seinen Dienst beim Bayerischen Landesamt für Wasserwirtschaft an, wo er 38 Jahre lang bis zu seiner Pensionierung 2005 im Bereich des Gewässerschutzes tätig war. Die Entwicklung der kommunalen „Nachbarschaftshilfe“ Kläranlagen- Nachbarschaften hat er wesentlich beeinflusst. Heute stellen die Kläranlagen- Nachbarschaften die größte Teilnehmergruppe in der DWA dar – eine unverzichtbare Einrichtung zur ständigen Fortbildung des Betriebspersonals von Kläranlagen, mit ein Verdienst von Manfred Fischer! Seit der Gründung der Kläranlagen- Nachbarschaften in Bayern im Jahre 1973 war Manfred Fischer viele Jahre als Lehrer tätig. 1981 wurde er stellvertretender Leiter, von 1987 bis 2005 war er deren Leiter. 1995 wurde er zum Sprecher der heutigen DWA-Arbeitsgruppe „Kläranlagen-Nachbarschaften“ berufen. Diese Funktion hatte er – wie die Obmannstätigkeit im DWA-Fachausschuss „Nachbarschaften“ – bis zum Eintritt in seinen beruflichen Ruhestand im Jahr 2005 inne. Dem Betriebspersonal von Abwasseranlagen immer noch verbunden fungiert er heute als Schriftleiter der KA-Betriebs- Info, immer dem Motto „Aus der Praxis, für die Praxis“ verpflichtet. Bei jedem Lehrer-/Obmanntag hält er Ausschau nach interessanten Beiträgen für unser Blatt! In der betrieblichen Praxis sind seine Fachbücher eine wesentliche Hilfe für das Betriebspersonal, beispielsweise das in mehrere Sprachen (französisch, polnisch, russisch, rumänisch und chinesisch) übersetzte Klärwärter-Taschenbuch (vor kurzem erschien die 16. völlig neu bearbeitete Auflage). Auch seine engagierte Mitarbeit bei der Erstellung von DWAArbeits- und Merkblättern für die betriebliche Praxis und deren Umsetzung sowie in DIN-Ausschüssen sollen hier genannt werden (Betriebsmethoden für die Abwasseranalytik, Fremdwasser, Durchflussmessung von Abwasser etc.). Mit humoristischen Büchern zur Abwassertechnik, etwa Wasserwirtschaft mit Humor oder Manfred Fischer’s Klärungsbedarf, hat er zudem Interpretationshilfen für schwierige Themen gegeben. Manfred Fischer, ein unermüdlicher Gewässerschützer, erhielt bereits 1986 die goldene Ehrennadel der ATV und 2006 als einer der Ersten aus dem Bereich des Anlagenbetriebs die höchste Auszeichnung, die die DWA ihren Mitgliedern verleiht: die Ehrenmitgliedschaft. Anlässlich seines 70. Geburtstages danken wir für das jahrzehntelange ehrenamtliche Engagement, wünschen weiterhin eine gute Gesundheit und noch viele Lebensjahre im Kreise seiner Familie und hoffen, dass er auch weiterhin für das Betriebspersonal tätig ist.

Dipl.-Ing. Gerhard Spatzierer (Eisenstadt/Österreich)
Sprecher der DWA-Arbeitsgruppe BIZ-1.1 „Kläranlagen-Nachbarschaften

Quelle: http://www.kan.at/upload/medialibrary/KA-Betriebs-Info2-2010.pdf

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TSM-Überprüfung in Schwerin

Die Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsgesellschaft Schwerin mbH (WAG) hat ihr Technisches Sicherheitsmanagement (TSM) von der DWA und dem DVGW überprüfen lassen. Am 11. März 2010 wurden nach erfolgreicher Absolvierung die entsprechenden Urkunden überreicht.
Die WAG ist als örtlicher Wasserversorger und Betriebsführer der Schweriner Abwasserentsorgung (SAE) nicht nur für eine stabile Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung der Landeshauptstadt Schwerin und einiger Umlandgemeinden, sondern auch für die Betriebssicherheit der Anlagen verantwortlich. Im Rahmen der Einführung des TSM nach den Vorgaben der Regelwerke DVGW-W 1000 und DWA-M 1000 hatte das Unternehmen die betrieblichen Verfahrensabläufe und zugehörigen Dokumentationen auf den Prüfstand gestellt. Hierfür wurde eine interne Projektgruppe, bestehend aus Ingenieuren und Meistern der WAG, gegründet. Projektstart war der 29. Oktober 2008. Bereits ein gutes Jahr später, im November 2009, wurde die dreitägige Überprüfung erfolgreich bestanden.
Unter Projektleitung von Peter Bongartz, Gruppenleiter Instandhaltung, bearbeiteten bis zu 15 Mitarbeiter vorgegebene Leitfäden und beantworteten die für die Überprüfung vorzulegenden Fragebögen zur Arbeitssicherheit, Ver- und Entsorgungssicherheit, zu wirtschaftlichen Belangen und umweltrechtlichen Aspekten. In einem Organisationshandbuch wurden die Aufbauorganisation der WAG und die Ablauforganisation mit sämtlichen Verfahrensanweisungen aus den technischen Geschäftsprozessen festgehalten. So konnten die Aufgaben und Verantwortungsbereiche, wie zum Beispiel bei der Störungsannahme und -dokumentation, klar abgegrenzt und Abläufe genau festgelegt werden. Die vorhandene Datenbank zur Erfassung von Störungsmeldungen wurde verbessert, um die einzelnen Schritte der Störungsbeseitigung nachvollziehbar abzubilden.

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Änderung des Wassergesetzes in Nordrhein-Westfalen

Um zu verhindern, dass mit Inkrafttreten des neuen Wasserhaushaltsgesetzes am 1. März 2010 „bewährtes Landeswasserrecht außer Kraft tritt und ferner sichergestellt wird, dass vollzugsrelevante Bereiche des neuen Wasserrechts am 1. März 2010 vollziehbar sind“, hat der nordrhein-westfälische Landtag am 10. März 2010 das Landeswassergesetz geändert. Eine volle Novellierung ist angesichts der Landtagswahl im Mai 2010 in der laufenden Legislaturperiode nicht mehr möglich gewesen. Der Entwurf, der als Gesetz beschlossen wurde, ist als Landtags-Drucksache 14/10149 veröffentlicht:

www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD14-10149.pdf
www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMPB14-145.html

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Neues Wasserrecht in Mecklenburg-Vorpommern

Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat am 23. Februar 2010 das Gesetz zur Bereinigung des Landeswassergesetzes verabschiedet (Gesetz- und Verordnungsblatt Mecklenburg-Vorpommern, 2010, S. 101). Diese Gesetzesänderung dient nach den Worten des Landesumweltministers Till Backhaus (SPD) der Rechtsbereinigung und der Klarstellung des seit dem 1. März 2010 geltenden Landesrechts. Die in der Koalitionsvereinbarung getroffene Regelung, wonach Bundesrecht 1 : 1 übernommen wird, führt beim Landeswassergesetz dazu, dass der Gewässerrandstreifen im Außenbereich 5 m breit sein soll. Innerhalb dieses Gewässerrandstreifens gilt dann die Düngemittelverordnung des Bundes. Inwieweit davon abgewichen werden wird, bedürfe einer Überprüfung. Diese soll spätestens bis 2013 abgeschlossen sein.
Backhaus kündigte auch eine fachliche Novellierung des Landeswassergesetzes an, die die bestehenden landesrechtlichen Regelungsspielräume ausfüllt. Die Landesregierung hat hierzu eine interministerielle Arbeitsgruppe unter der Federführung des Landwirtschafts- und Umweltministeriums eingerichtet, um eine fachliche Novellierung vorzubereiten.

http://mv.juris.de/mv/WasG_MV_rahmen.htm

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Neues Bayerisches Wassergesetz

Nach langer kontroverser Debatte, am 21. Januar 2010 beispielsweise haben alle Oppositionsparteien den Sitzungssaal des Umweltausschusses verlassen, hat der Bayerische Landtag am 24. Februar 2010 das neue Bayerische Wassergesetz verabschiedet. Ein wesentlicher Streitpunkt waren Gewässerrandstreifen: Die Opposition wollte eine Festlegung auf fünf Meter, während § 21 des neuen Gesetzes Einzelfalllösungen zulässt. Die Gültigkeit des Gesetzes ist auf zwei Jahre befristet, mit Ablauf des 29. Februar 2012 tritt es außer Kraft. Das Bayerische Wassergesetz vom 25. Februar 2010 ist veröffentlicht im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt, Nr. 4/2010, 26. Februar 2010, S. 66-98:

https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/jahrgang:2010/heftnummer:4

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Sächsisches Wassergesetz: nichtamtliche Synopse

In Sachsen soll in der laufenden Legislaturperiode „die große Novelle des Sächsischen Wassergesetzes“ erfolgen. Dringende Punkte werden durch ein Anpassungsgesetz geregelt. Der Entwurf des Anpassungsgesetzes ist erschienen als Drucksache 5/1357 des Sächsischen Landtags. Dieses Gesetz war zum Redaktionsschluss noch in der parlamentarischen Beratung (am 19. März 2010 wurde es im Landtagsausschuss für Umwelt und Landwirtschaft beraten). Um Klarheit zu schaffen, was aktuell in Sachsen gilt, gibt es auf der Website des Landesumweltministeriums eine „nichtamtliche Zusammenschreibung des ab dem 1. März 2010 geltenden WHG und des fortgeltenden SächsWG“:

www.umwelt.sachsen.de/umwelt/wasser/206.htm
http://edas.landtag.sachsen.de

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Neues Umweltrecht in Niedersachsen

Zum 1. März 2010 sind in Niedersachsen neue Gesetze zum Wasser- und Naturschutzrecht sowie zur Umweltverträglichkeitsprüfung in Kraft getreten. Danach wird es in Niedersachsen beispielsweise auch künftig keine Gewässerrandstreifen an Gewässern dritter Ordnung geben, und die Zuständigkeiten der kommunalen Ebene für Schutzgebietsausweisungen bleiben bestehen. Ferner sorgt der Gesetzestext dafür – so das Landesumweltministerium -, dass Rechtsunsicherheiten durch das neue Bundesrecht, etwa zur Durchführung der Gewässerunterhaltung, vermieden werden. Das „Gesetz zur Neuregelung des Niedersächsischen Wasserrechts“ vom 19. Februar 2010 ist erschienen im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt, Nr. 5, 25. Februar 2010, S. 64:

http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C62029049_L20.pdf
www.rechtsvorschriften-niedersachsen.de

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Berliner Wirtschaftssenator schaltet Bundeskartellamt ein

Der Berliner Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linke) gab am 17. März 2010 bekannt, dass er das Bundeskartellamt beauftragt hat, die Berliner Wasserpreise zu überprüfen. Der Wasserpreis in Berlin habe sich seit dem Jahr 2003 um 22 Prozent erhöht. Das Bundeskartellamt soll noch in diesem Jahr eine Entscheidung treffen. Die Übertragung des Falls an das Bundeskartellamt sei nötig, da dem Berliner Landeskartellamt Vergleichsmaßstäbe fehlten. Die üblichen Begründungen für hohe Wasserpreise – schwierige geologische Bedingungen oder eine aufwendige Wasseraufbereitung – lässt Wolf nicht gelten; beides treffe auf Berlin nicht zu. Als Hauptgrund für die Höhe der Wasserpreise in Berlin sieht Wolf vergleichsweise hohe Gewinnmargen.
Kritik an Wolfs Vorgehen gibt es von mehreren Seiten. Die Berliner Wasserbetriebe erklärten, dass sie ihre Tarife unter den strengen Voraussetzungen des Berliner Betriebe-Gesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen kalkulieren müssen. Der Aufsichtsrat der Berliner Wasserbetriebe (Vorsitzender ist Harald Wolf) setzt die Tarife erst nach Vorlage eines Wirtschaftsprüfergutachtens fest. Anschließend werden diese von der zuständigen Senatsverwaltung nach einer Prüfung genehmigt. Darüber hinaus habe der Landesgesetzgeber weitere Abgaben geregelt, die zwingend Bestandteil der Tarife seien. Der wirtschaftpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Heiko Melzer, spricht von einem „suspekten Schauspiel“. Die rot-rote Regierungsmehrheit hätte längst von sich aus tätig werden können und müssen. Die Berliner FDP erneuerte ihren Vorwurf der „Preistreiberei beim Wasser“ gegenüber dem Senat. Und die Grünen im Abgeordnetenhaus meinen, Wolf selber habe „alles dafür getan, dass diese hohen Wasserpreise entstehen konnten.“

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DWA-Leistungsvergleich kommunaler Kläranlagen erstmalig mit Stromverbrauchsdaten

Der 21. Leistungsvergleich widmet sich auch dem Stromverbrauch
auf Kläranlagen, der zunehmend in den Mittelpunkt
des Interesses gerät. In erster Linie sollen Kläranlagen
das Abwasser reinigen – eine Aufgabe, die sie sehr erfolgreich
erfüllen. Der wirtschaftliche Betrieb ist aber ebenso
ein wichtiges Thema. Auch hier können Kläranlagen einen
Beitrag zum Energiesparen leisten. Der Leistungsvergleichist in der Zeitschrift KA veröffentlicht (Heft 10/2009) und
steht im Internet zum Download:
www.dwa.de, Auswahl „Fachthemen“, Auswahl „Kommunale
Abwasserbehandlung“, Auswahl „Aus der Facharbeit“,
Auswahl „Leistungsvergleich Kommunaler Kläranlagen2008″

http://www.kan.at/upload/medialibrary/KA-Betriebs-Info1-2010.pdf

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Novellierung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts in Vorbereitung

Der lange erwartete Arbeitsentwurf des Bundesumweltministeriums zum neuen Abfallrecht liegt vor. Der Arbeitsentwurf ist die Grundlage für das bevorstehende förmliche Gesetzgebungsverfahren. Äußerer Anlass für die Novelle ist die Umsetzung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht, die bis zum 12. Dezember 2010 zu erfolgen hat. Der vorliegende Entwurf geht jedoch nach Ansicht von Rechtsanwalt Stefan Kopp-Assenmacher (Berlin) weit über das EG-rechtlich vorgegebene Pflichtprogramm hinaus. Er beinhalte eine umfassende Novellierung des bestehenden Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes.
Wesentliche durch das EG-Recht veranlasste Eckpunkte sind die neuen Vorschriften zum Anwendungsbereich des Abfallrechts (§ 2), die Vorschriften über Nebenprodukte (§ 4), das Ende der Abfalleigenschaft (§ 5) und die fünfstufige Abfallhierarchie (§ 6). Besonders die Vorschriften über die Hierarchie bedürfen, so Kopp-Assenmacher, der intensiven Prüfung, da hier die vom EG-Recht eingeräumten Spielräume für Konkretisierungen genutzt würden. Bereits jetzt sei erkennbar, dass die entsprechenden Regelungen in der Praxis zu Diskussionen führen würden. Hervorzuheben sei etwa das Heizwertkriterium als Element der Hierarchieumsetzung, wenngleich der entsprechende Passus in § 8 Abs. 2 des Entwurfes noch in eckige Klammern gesetzt ist.
Besonders hervorzuheben sei eine Neuerung des Rechts über die Entsorgungsfachbetriebe. Dort ist nunmehr eine Verordnungsermächtigung zur Regelung eines Durchgriffrechts der zuständigen Behörde unmittelbar gegenüber dem Entsorgungsfachbetrieb vorgesehen (§ 54 Abs. 5 Nr. 8). Auch wenn ein solcher Eingriff nach der Gesetzesbegründung nur als ultima ratio erfolgen soll, stellt die entsprechende Ermächtigungsgrundlage eine grundlegende Verschiebung der bislang streng getrennten Verantwortungsebenen zwischen Staat und Träger der Zertifizierung dar, so Kopp-Assenmacher.
Aufgrund der im Arbeitsentwurf enthaltenen umfassenden Neuregelungen erwartet Kopp-Assenmacher erhebliche Diskussionen, so dass er die fristgerechte Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht zum 12. Dezember 2010 für fraglich hält.
Der innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmte Arbeitsentwurf steht im Internet zum Download bereit:

www.bmu.de/abfallwirtschaft/neue_rechtsvorschriften/doc/45401.php

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Günstig

Im Rahmen einer Sonderaktion bieten wir Ihnen heute die Restexemplare des Fachbuches „Siedlungswasserwirtschaft im ländlichen Raum – Teil Abwasserentsorgung“ mit 30 % Rabatt an. Sie zahlen nur EUR 28,00 statt EUR 40,00, zzgl. Versandkosten. Greifen Sie schnell zu, da wir nur noch einen kleinen Restbestand auf Lager haben!

In dem 277 Seiten mit 132 Abbildungen und 90 Tabellen umfassenden Buch werden die Besonderheiten der Abwasserableitung und Abwasserbehandlung in ländlich strukturierten Gebieten erläutert. Neben den rechtlichen Grundlagen werden Verfahren zur Abwasserableitung, Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung, Verfahren zur Abwasserbehandlung in technischen und naturnahen Kläranlagen, zur Klärschlammbehandlung sowie neuartige Sanitärkonzepte beschrieben. Außerdem wird auf die Durchführung von Wirtschaftlichkeitsvergleichen bei Alternativen in der Abwasserentsorgung eingegangen.

Das Buch ist 2007 im Verlag der Bauhaus-Universität Weimar erschienen und dokumentiert die Inhalte des berufsbegleitenden Fernstudiums „Wasser und Umwelt“. Mit seinem anwendungsorientierten und praxisnahen Fokus ist es nicht nur für Studierende, sondern ebenso für Fachkräfte aus Behörden, Unternehmen und anderen Einrichtungen ein kompakter und verlässlicher Begleiter.

Bestellen Sie Ihr Exemplar per E-Mail an kundenzentrum@dwa.de oder in unserem Online-Shop http://www.dwa.de

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Rahmenvereinbarung zum Emscher-Umbau unterzeichnet

Der nordrhein-westfälische Umweltminister Eckhard Uhlenberg und der Vorstandsvorsitzende der Emschergenossenschaft, Dr. Jochen Stemplewski, haben am 17. März 2010 in Essen die Rahmenvereinbarung zum Emscher-Umbau unterzeichnet. Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist vor allem die Finanzierung der wasserwirtschaftlichen Maßnahmen des Emscher-Umbaus durch die Emschergenossenschaft und das Land für den Zeitraum 2010 bis 2020. In den nächsten Jahren werden mehr als zwei Milliarden Euro in der Region für die Infrastruktur und für den Emscher-Umbau investiert. Das Land wird diese Investitionen mit rund 400 Millionen Euro fördern. In der Rahmenvereinbarung werden der Zeitrahmen und die finanzielle Unterstützung durch das Land verbindlich vereinbart. Damit erhält die Emschergenossenschaft verlässliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit für dieses Jahrhundertprojekt. Uhlenberg und Stemplewski kündigten an, dass Ende 2017 der 51 Kilometer lange große Haupt-Abwasserkanal Emscher von Dortmund-Deusen bis Dinslaken und alle Zubringerkanäle errichtet und bis Ende 2020 die Emscher sowie alle Nebenläufe naturnah umgestaltet werden.

www.umwelt.nrw.de/umwelt/pdf/rahmen.pdf

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Nordrhein-Westfalen: Broschüre zu Dichtheitsprüfungen

Das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen hat eine neue Broschüre zur Prüfung von Abwasserleitungen herausgegeben. Sie informiert vor allem Hausbesitzer über die Pflicht, die Leitungen regelmäßig auf Dichtheit zu kontrollieren. Die Broschüre „Dichtheitsprüfungen privater Abwasserleitungen“ gibt viele Tipps, wie unzugängliche Rohre untersucht werden können und wer die Prüfung vornehmen kann. Zudem informiert sie über Fristen, Kosten und das weitere Vorgehen bei defekten Rohren.

www.umwelt.nrw.de/ministerium/presse/presse_aktuell/presse100228.php

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Cross-Border Leasing als „versteckte Staatsverschuldung“

Als „versteckte Staatsverschuldung, die nicht ausgewiesen wird“, bezeichnete der Präsident des ifo Insituts für Wirtschaftsforschung, Prof. Hans-Werner Sinn, die Leasing-Geschäfte mit kommunalen Anlagen in einem Interview im Nachrichtenmagazin Focus, Nr. 8/2010 vom 22. Februar 2010: „Hier [in Deutschland] wird ebenfalls kräftig geschummelt. Die Kommunen haben zum Beispiel mit US-Finanzinstituten Leasing-Verträge abgeschlossen. Sie haben Klärwerke verkauft und zurückgeliehen, um an Geld zu kommen. Es werden öffentliche Gebäude privat gebaut und geleast, statt sie zu kaufen. … Im Grunde ist das alles versteckte Staatsverschuldung, die nicht ausgewiesen wird.“
www.ifo.de , dort: Medien, Presseecho, Presseinterviews

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Perspektiven in der Siedlungswasserwirtschaft

37. Abwassertechnisches Seminar (ATS) in Garching

Am 14. Mai 2009 fand in Garching bei
München das 37. Abwassertechnische
Seminar (ATS) des Lehrstuhls für Siedlungswasserwirtschaft
der Technischen
Universität München in Zusammenarbeit
mit der Professur für Siedlungswasserwirtschaft
und Abfalltechnik der
Universität der Bundeswehr München
statt.

Den ganzen Artikel lesen Sie In der Korrespondenz Abwasser Heft 3-2010 ab Seite
218

Autoren
Dr. Brigitte Helmreich
Prof. Dr. Harald Horn
Technische Universität München
Lehrstuhl für Siedlungswasserwirtschaft
Am Coulombwall
85748 Garching
Dr.-Ing. Christina Hirschbeck
(geb. Schwarz)
Prof. Dr.-Ing. F. Wolfgang Günthert
Universität der Bundeswehr München
Institut für Wasserwesen
Professur für Siedlungswasserwirtschaft
und Abfalltechnik
Werner-Heisenberg-Weg 39
85577 Neubiberg
E-Mail: b.helmreich@bv.tum.de

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Anthropogene Spurenstoffe aus Kläranlagen

Teil 2: Maßnahmen bei der Abwasserbehandlung –
Möglichkeiten, Notwendigkeiten und Voraussetzungen*)

Zusammenfassung
Es wird erörtert, welche Eigenschaften von organischen Spurenstoffen
für deren Elimination in konventionellen Kläranlagen
günstig sind. Von verfahrenstechnischer Seite wird besonders
eingegangen auf die weitergehende Abwasserreinigung mit
Ozon und durch Adsorption an Pulveraktivkohle. Speziell wird
die Situation im Einzugsgebiet der Ruhr vorgestellt. Abschließend
werden allgemeine Betrachtungen zum Begriff des Risikos
angestellt, mit engem Bezug zu Wasserwirtschaft, Wasserkreislauf
und Spurenstoffen.

Den ganzen Artikel lesen Sie In der Korrespondenz Abwasser Heft 3-2010 ab Seite
240

Autoren
Prof. Dr.-Ing. Harro Bode, Dr.-Ing. Thomas Grünebaum,
Prof. Dr. Ralf Klopp
Ruhrverband
Kronprinzenstraße 37, 45128 Essen

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Neues Wasserrecht des Bundes

Am 1. März 2010 tritt ein neues Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes in Kraft. Dieses löst das bisherige WHG ab, das seit dem 1. März 1960 galt und mehrfach novelliert wurde. Wesentliche Neuerung: Viele Sachverhalte, deren Regelung bisher den Ländern vorbehalten war, können nun bundeseinheitlich gestaltet werden. Dies bringt Vorteile für alle Akteure in der Wasserwirtschaft, erleichtert die Umsetzung europäischen Rechts in Deutschland und trägt zur Schaffung bundeseinheitlicher Standards im Umweltschutz bei.

Die ausführliche DWA-Presseinformation finden Sie auf unserer Homepage unter:
http://www.dwa.de

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Schweiz: Verein für -Energienutzung aus Abwasser gegründet

Um die Energiepotenziale aus Abwasser, Abfall, Abwärme und Trinkwasser vermehrt zu nutzen, die Öffentlichkeit besser zu informieren und in der Politik mehr Gewicht zu erhalten, haben die Fachverbände VSA, VBSA, SVGW, der Verband Fernwärme Schweiz (VFS) und Vertreter aus der Wirtschaft und der Elektrizitätsbranche am 19. Januar 2010 den neuen Verein InfraWatt gegründet. Die Geschäftsführung von InfraWatt hat Ernst A. Müller übernommen.
www.infrawatt.ch
E-Mail: mueller@infrastrukturanlagen.ch

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16 Prozent Weltmarktanteil bei Umwelttechnik

Die deutsche Industrie hält 16 Prozent des Weltmarktes an Umwelttechnik. Diese Zahl enthält der Jahreswirtschaftsbericht 2010 der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 17/500 vom 27. Januar 2010). Umwelttechnik ist auch Schwerpunkt von Nr. 078 01/2010 des Magazin für Wirtschaft und Finanzen der Bundesregierung.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/005/1700500.pdf
www.bundesregierung.de , dort: Magazine

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Kompetenzzentrum für hydraulische Strömungsmaschinen in Bochum

Im Ruhrgebiet entsteht das nach eigenen Angaben „bundesweit erste“ Kompetenzzentrum für hydraulische Strömungsmaschinen, getragen von der Fakultät für Maschinenbau der Ruhr-Universität Bochum und dem Fraunhofer-Institut UMSICHT (Oberhausen). Zehn Wissenschaftler an neun verschiedenen Lehrstühlen werden im „Pumpenzentrum“ zusammenarbeiten. Finanziert wird das Zentrum zunächst für drei Jahre aus den sogenannten Nokia-Mitteln im Programm „Wachstum für Bochum“ mit 3,4 Millionen Euro, weitere 1,7 Millionen steuert die Ruhr-Universität bei. Im Rahmen des Kompetenzzentrums sollen in den kommenden sechs bis sieben Jahren unter anderem vier neue Professuren eingerichtet werden. Koordiniert wird das Zentrum von Prof. Dr. Roland Span (Lehrstuhl für Thermodynamik der Universität Bochum). Im Blickpunkt der Forschung sollen auch neue, verschleißbeständige Pumpenkomponenten sowie neue Konzepte für Wasserver- und -entsorgungsnetze stehen.

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Neue Schwellenwerte für Auftragsvergaben

Mit der Verordnung (EG) 1177/2009 vom 30. November 2009, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union (L 314, S. 64/65) am 1. Dezember 2009, hat die EU-Kommission die Schwellenwerte der EU-Vergaberichtlinien 2004/ 17/EG, 2004/18/EG und 2009/81/EG gesenkt. Die neuen Schwellenwerte gelten seit dem 1. Januar 2010. Das Amtsblatt ist über das Internet zugänglich:
http://eur-lex.europa.eu

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Bundesgerichtshof bestätigt Vorwurf des Preismissbrauchs bei Wasserlieferungen

Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem am 2. Februar 2010 verkündeten Beschluss eine Preissenkungsverfügung der Hessischen Landeskartellbehörde bestätigt, mit der diese den Wasserversorger der Stadt Wetzlar, die enwag Energie und Wassergesellschaft mbH (enwag), im Jahr 2007 verpflichtet hatte, die Wasserpreise um etwa 30 Prozent zu senken.
Die enwag beliefert in der Stadt Wetzlar Haushalts- und Kleingewerbekunden mit Trinkwasser. Seit dem 1. Januar 2003 hat sie dafür bei dem typischen Jahresverbrauch eines Einfamilienhauses einen Preis von 2,35 €/m3 und bei dem typischen Jahresverbrauch eines Mehrfamilienhauses einen Preis von 2,10 €/m3 berechnet. Die Landeskartellbehörde hat diesen Preis mit den Wasserpreisen von 18 anderen Wasserversorgungsunternehmen aus dem gesamten Bundesgebiet verglichen und ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass er um etwa 30 Prozent überhöht ist. Mit Verfügung vom 9. Mai 2007 hat sie die enwag zu einer entsprechenden Preissenkung für die Zeit bis zum 31. Dezember 2008 verpflichtet. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat diese Anordnung auf die Beschwerde der enwag als rechtmäßig bestätigt. Die dagegen gerichtete Rechtsbeschwerde der enwag hatte keinen Erfolg.
Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs, der für die kartellrechtliche Missbrauchskontrolle von Wasserpreisen grundsätzliche Bedeutung zukommt, sind öffentliche Wasserversorger der verschärften kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht nach § 103 Abs. 5, § 22 Abs. 5 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Februar 1990 unterworfen. Diese Vorschriften ermöglichen es der Kartellbehörde, einen Preismissbrauch von Versorgungsunternehmen durch einen Vergleich mit den Preisen gleichartiger Versorgungsunternehmen festzustellen, und legen dem betroffenen Unternehmen auf, seine höheren Preise zu rechtfertigen. Diese Vorschriften sind zwar für Strom- und Gasversorger schon 1999 außer Kraft getreten, gelten aber – wie der Bundesgerichtshof näher begründet hat – entgegen der Auffassung der enwag für die Wasserversorger weiter. Ihr Anwendungsbereich darf, wie in der Entscheidung ferner betont wird, auch nicht dadurch zu sehr eingeschränkt werden, dass an die Feststellung der Gleichartigkeit der Vergleichsunternehmen überhöhte Anforderungen gestellt werden. Ausgehend von diesen Grundsätzen hat die nähere Überprüfung der Preissenkungsverfügung der Hessischen Kartellbehörde keinen Rechtsfehler ergeben. Umstände, die ihre höheren Wasserpreise rechtfertigen könnten, hat die enwag nach Ansicht des Bundesgerichtshofs nicht nachgewiesen.
Soweit die Kartellbehörde darüber hinaus – um den betroffenen Kunden die Rückforderung bereits geleisteter Rechnungsbeträge zu erleichtern – die Feststellung ausgesprochen hat, die Wasserpreise der enwag seien schon seit dem 1. Juli 2005 – also bereits vor dem Erlass der Verfügung – entsprechend überhöht gewesen, hatte der Bescheid keinen Bestand. Wie schon die Vorinstanz hat der Bundesgerichtshof angenommen, das geltende Recht ermächtige die Kartellbehörde lediglich zu einem zukunftsgerichteten Einschreiten, nicht aber zu für zurückliegende Abrechnungszeiträume geltenden Maßnahmen.
enwag hält die Entscheidung für schwer nachvollziehbar und müsse ihr Versorgungskonzept überdenken, will aber zu-nächst die genaue Begründung des Urteils abwarten. Der BDEW sieht in einer ersten Reaktion den wirtschaftlichen Betrieb und die bewährte Struktur der Wasserversorgung in Deutschland durch das Urteil zumindest teilweise in Frage gestellt. Der VKU zeigt sich enttäuscht, meint, der bestehende Rechtsrahmen würde die wesentlichen Rahmenbedingungen der Wasserversorgung nicht ausreichend berücksichtigen und sieht den Gesetzgeber in der Pflicht, den gesetzlichen Rahmen entsprechend anzupassen. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund wies darauf hin, dass die Entscheidung sich ausschließlich auf die kartellrechtliche Kontrolle privatrechtlich organisierter Unternehmen beschränke. Dagegen würden die Preise kommunaler Wasserversorger besser kontrolliert: Die Preisbildung erfolge hierbei auf der Grundlage der Kommunalabgabengesetze in den Gemeinderäten und werde durch die Kommunalaufsicht geprüft.
www.bundesgerichtshof.de , Beschluss vom 2. Februar 2010, Az. KVR 66/08

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Keine Änderung der Mehrwertsteuer auf die kommunale Abwasserentsorgung

„Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Aufgaben der Daseinsvorsorge nicht über die bestehenden Regelungen hinaus steuerlich belastet werden sollen. Hierunter fällt auch die kommunale Hausmüllentsorgung bzw. die kommunale Abwasserentsorgung.“ Dies antwortete der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium Hartmut Koschyk am 28. Dezember 2009 auf eine Frage des SPD-Bundestagsabgeordneten Gerd Bollmann. Koschyk schreibt weiter, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP „unter I. 1.2 zum Stichwort ‚Umsatzsteuer‘ und unter I. 4.2 zum Stichwort ‚Kreislaufwirtschaft‘ enthaltenen Ausführungen avisieren keine Besteuerung der kommunalen Entsorgungstätigkeit.“ (Bundestags-Drucksache 17/382 vom 30. Dezember 2009). Das Handelsblatt hingegen listet in seiner Ausgabe vom 9. Februar 2010 unter Berufung auf den Präsidenten der Bundessteuerberaterkammer, Horst Vinken, die unterschiedliche Besteuerung privater und öffentlicher Entsorger als eines von zehn „Problemfeldern“ auf und formuliert als Aufgabe: „Überprüfung der Rechtfertigung für diese unterschiedliche Umsatzbesteuerung“. Laut Handelsblatt hoffen Finanzexperten von Union und FDP darauf, dass Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) eine umfassende Reform der Mehrwertsteuer anschiebt. Der Bundesverband der deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) hingegen plädierte in einer Pressemitteilung vom 11. Februar 2010 erneut dafür, die Beseitigung des Umsatzsteuerprivilegs für kommunale Unternehmen noch in das derzeit laufende Gesetzgebungsverfahren zur Umsatzsteuer einzubringen. Nach einem neuen Gutachten, das der BDE und Veolia Umweltservice GmbH in Auftrag gegeben haben, würde die „theoretische Mehrbelastung pro Kopf und Monat“ bei 75 Cent liegen, wenn in der Abfallentsorgung kommunale und private Unternehmen gleich besteuert würden. Und diese Mehrbelastung könne vermieden werden, wenn die betreffenden Kommunen Entsorgungsdienstleistungen ausschrieben, anstatt sie an ihre Eigenbetriebe zu vergeben.
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/003/1700382.pdf

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Diplomingenieur neben Master

Der Dachverein „Fakultätentage der Ingenieurwissenschaften und der Informatik an Universitäten“ (4ING) appelliert an Politik und Universitäten, gemeinsam die Voraussetzungen zu schaffen, dass für eine universitäre konsekutive Bachelor-Master-Ausbildung neben den akademischen Graden Bachelor of Science und Master of Science auch der akademische Grad Diplomingenieur verliehen werden kann. 4ING begründet dies mit der weltweiten hohen Anerkennung des Grades Diplomingenieur.
www.4ing.net

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Stuttgart beendet US-Leasingverträge für die Klärwerke

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat ihre im September 1999 mit einem US-Investor abgeschlossene Cross-Border-Lease-Transaktion über die drei Klärwerke Mühlhausen, Möhringen und Plieningen zum 29. Dezember 2009 vorzeitig einvernehmlich beendet. Der US-Investor erhielt eine Abschlusszahlung, die sich durch die Auszahlung des vom Investor 1999 eingebrachten Eigenkapital-Depots sowie durch die Rückerstattung eines Teilbetrags von 4,1 Millionen Euro aus dem Barwertvorteil der Landeshauptstadt Stuttgart finanzierte. Der durch die Transaktion realisierte und durch Zinserträge auf rund 16,2 Millionen Euro angewachsene Barwertvorteil konnte mit einem dauerhaften finanziellen Vorteil von 11,8 Millionen Euro für die Landeshauptstadt Stuttgart somit weitgehend erhalten werden. Bezogen auf die ursprünglich vorgesehene Vertragslaufzeit von 25 Jahren hat sich der dauerhafte Barwertvorteil von 73 Prozent bei der nun um über 50 Prozent verkürzten Laufzeit von rund elf Jahren sogar erhöht.
Die US-Lease-Transaktion von 2002 für das Abwasserkanalnetz (Barwertvorteil rund 23,3 Millionen Euro) besteht weiterhin fort. Der Investor ist gegenwärtig nicht bereit, eine einvernehmliche vorzeitige Vertragsbeendigung vorzunehmen, da er gegenüber der amerikanischen Steuerbehörde die Rechtsauffassung vertritt, dass ihm die steuerlichen Vorteile über die gesamte Vertragslaufzeit zustehen. Dieses Vertragsrisiko wird ausschließlich vom Investor getragen. Die Stadt Stuttgart schreibt in einer Pressemitteilung, es bleibe abzuwarten, ob sich nach Klärung dieses Sachverhalts wie im Fall der US-Lease-Transaktion für die Klärwerke eine günstige Gelegenheit zu einer einvernehmlichen vorzeitigen Vertragsbeendigung ergibt.

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Kooperation von DWA und rbv

Die Präsidenten der DWA, Otto Schaaf, und des Rohrleitungsbauverbands e. V. (rbv), Klaus Küsel, haben einen Vertrag über die künftige Kooperation der beiden Verbände unterzeichnet. Damit wollen die beiden Vereine ihre langjährige, gute Zusammenarbeit weiter ausbauen. Dies bezieht sich sowohl auf die gemeinsame Facharbeit als auch auf die gegenseitige verbandliche Vernetzung. Hierzu erhält der rbv, vertreten durch seine Geschäftsführung, einen Gastsitz im Beirat der DWA und räumt der DWA einen Gaststatus in seinem Technischen Ausschuss ein. Im Rahmen dieser Vereinbarung erhalten die Mitglieder des rbv ein besonderes Angebot für die DWA-Mitgliedschaft, inklusive des Online-Zugriffs auf das DWA-Regelwerk im Bereich Abwasserableitung, Abwasserreinigung sowie der Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe.

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Klimarechner Abfallwirtschaft

Die KfW Entwicklungsbank hat einen „Klimarechner Abfallwirtschaft“ entwickeln lassen. Durch den Aufbau von nachhaltigen Abfallwirtschaftssystemen können Industrie- und Entwicklungsländer ihre Treibhausgasbilanz nennenswert verbessern, vor allem durch die Verwertung von Abfällen und Vermeidung der Methanbildung. Mit dem neuen Klimarechner steht ein Excel-basiertes Instrument zur Verfügung, mit dem die Klimaschutzeffekte für grundlegend verschiedene Entsorgungsstrategien kalkuliert werden können. Das englischsprachige Tool, ein zugehöriges Manual sowie eine Beispielrechnung sind kostenlos über das Internet zugänglich:
www.kfw-entwicklungsbank.de

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Hamburg: Klärgas für städtische Einrichtungen

Seit Januar 2010 versorgt HAMBURG ENERGIE die rund 2200 Abnahmestellen der Stadt Hamburg für zunächst drei Jahre mit Gas. Ab 2012 werden auch bis zu 20 Millionen kWh „Bioerdgas“ eingespeist. Dieses „Bioerdgas“ wird auch in Anlagen von HAMBURG WASSER erzeugt. Ein Teil davon soll aus der Klärschlammverwertung auf dem Klärwerk Köhlbrandhöft stammen.

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NEU: „Formelsammlung für umwelttechnische Berufe“

Voraussichtlich ab Februar 2010 lieferbar!
DWA Landesverband Baden-Württemberg 2010
Ca. 70 Seiten mit praktischer Spiralbindung, DIN A4, ISBN 978-3-941897-00-7
Das „Formelheft Umwelttechnische Berufe“ ist eine Formelzusammenstellung für die Berufsgruppen
Wasserversorgungstechnik, Abwassertechnik, Kreislauf – und Abfallwirtschaft, Kanal- und Industrieservice. Sie wurde in Zusammenarbeit mit der Kerschensteinerschule Stuttgart erstellt. Die Inhalte orientieren Sie an den Ausbildungsfeldern und späteren Arbeitsschwerpunkten von Fachkräften und Meistern.

Quelle: http://www.dwa.de/portale/bw/bw.nsf/home?readform&objectid=1D97C57AB27C216FC12574B200344652

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Rahmenprogramm „Forschung für nachhaltige Entwicklung“

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat Anfang Februar 2010 das Rahmenprogramm „Forschung für nachhaltige Entwicklung“ vorgestellt. Dafür stehen bis 2015 deutlich mehr als zwei Milliarden Euro bereit. An Themen, die im Rahmen des Programms besonders gefördert werden sollen, nennt das BMBF unter anderem Anpassungsstrategien gegen die Auswirkungen des Klimawandels, Umwelt- und Energietechnologien.

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Mehr Fördermittel für erneuerbare Energien

Mit mehr als 400 Millionen Euro will das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Jahr 2010 die Energieforschung fördern. Das ist ein Plus von zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Besonders stark ausgebaut wird die Forschung in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien. In diesen Bereichen erhöht sich die Projektförderung durch das BMBF gegenüber 2009 um 30 Prozent. Energieeffizienz und erneuerbare Energien haben mit fast 40 Prozent den größten Anteil an den im Jahr 2010 geplanten Aufwendungen des Ministeriums für Energieforschung. Diese Pläne stellte Forschungsministerin Annette Schavan Ende Januar 2010 in Berlin vor.
www.zukunft-der-energie.de

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Berlin: Wasserverträge verändern

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am 28. Januar 2010 den Senat „aufgefordert, sich in konkreten Verhandlungen mit den Anteilseignern der Berliner Wasserbetriebe für eine vollständige Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge und darüber hinaus für eine Veränderung der Verträge im Interesse der Berlinerinnen und Berliner einzusetzen.“ Künftige Verträge „in allen Kernbereichen der Daseinsvorsorge“ sollen nicht mehr als „vollumfänglich vertraulich“ vereinbart werden. Den Antrag der Grünen-Fraktion nach unverzüglicher Offenlegung aller Verträge im Bereich der Berliner Wasserwirtschaft im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung hat das Abgeordnetenhaus abgelehnt. Die Rechtslage der Vergangenheit sei bindend. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses (hier: Drucksache 16/2949, 16/2929) stehen im Internet zum Download bereit:
www.parlament-berlin.de

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Arbeitsunfälle in der Abwasserentsorgung

Im Januar 2010 ist der Unfallverhütungsbericht Arbeit – Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2008 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin erschienen. Danach gab es im Jahr 2008 im Bereich der Berufsgenossenschaft der Gas-, Fernwärme- und Wasserwirtschaft 23,1 meldepflichtige Arbeitsunfälle je 1000 Vollarbeiter. Je eine Million Arbeitsstunden waren das 14,4 meldepflichtige Arbeitsunfälle. Diese Werte liegen nahe am Durchschnitt der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand und haben sich von 2006 bis 2008 nur unwesentlich verändert. Zum Vergleich: In der Zuckerindustrie passierten im Jahr 2008 nur 5,4 meldepflichtige Arbeitsunfälle pro eine Million Arbeitsstunden, dies ist der niedrigste Wert aller Branchen, und die meisten Unfälle sind bei der Holzverarbeitung, in der Bauwirtschaft und im Fleischerhandwerk passiert (40,7 bis 42,7 Unfälle je eine Million Arbeitsstunden). Absolut waren im Jahr 2008 in der Abwasserentsorgung 1861 meldepflichtige Arbeitsunfälle zu verzeichnen. Tödliche Unfälle in der Abwasserentsorgung wurden für 2008 keine ausgewiesen. Für 2008 wurden 18 Erkrankungen durch Schwefelwasserstoff angezeigt, ohne Angabe der Branche. Der Bericht steht im Internet zum Download bereit:
www.baua.de ,
Suchfunktion „Unfallverhütungsbericht“

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Europäische Kommission mahnt stärkere Anstrengungen zur Einhaltung der Wasserqualitätsnormen an

Die Nitratwerte in den Gewässern in der EU gehen zurück. Das zeigt ein am 11. Februar 2010 veröffentlichter Bericht der Europäischen Kommission über die Umsetzung der Nitratrichtlinie. Die Rechtsvorschriften, die die Verschmutzung von Grundwasser und Oberflächengewässern durch Nitrate aus landwirtschaftlichen Quellen verhindern sollen, zeigen dem Bericht zufolge Wirkung. In einigen Regionen liegen die Nitratkonzentrationen jedoch über den Wasserqualitätsnormen der EU, und die Landwirte müssten noch mehr auf nachhaltigere Praktiken umstellen. Der Einsatz von organischen und chemischen Düngemitteln in der Landwirtschaft trage in erheblichem Maße zur Wasserverschmutzung in Europa bei.
Der Bericht über die Umsetzung der Nitratrichtlinie, mit der die Verschmutzung bekämpft und die Wasserqualität verbessert werden soll, lässt eine Tendenz hin zu stabilen bzw. sinkenden Nitratkonzentrationen in der EU erkennen. Im Zeitraum 2004 bis 2007 sind die Nitratkonzentrationen in Oberflächengewässern (Flüsse, Seen und Kanäle) bei 70 % der Überwachungsstationen stabil geblieben oder zurückgegangen. Bei 66 % der Überwachungsstationen für das Grundwasser ist die Wasserqualität stabil geblieben oder hat sich verbessert.
Trotz dieser ermutigenden Entwicklungen zeigt der Bericht jedoch auch eine Reihe von Regionen mit besorgniserregenden Nitratwerten auf. Hohe Nitratwerte im Grundwasser sind in Teilen Estlands, den südöstlichen Niederlanden, Belgien (Flandern), dem Vereinigten Königreich (England), verschiedenen Teilen Frankreichs, in Norditalien, Nordostspanien, dem Südosten der Slowakei, Südrumänien sowie in Malta und Zypern zu verzeichnen. Besonders hohe Werte in Oberflächengewässern wurden in Malta, dem Vereinigten Königreich (England), Belgien (Flandern) und Frankreich (Bretagne) festgestellt. Dem Bericht zufolge wurden bei rund 15 % der Grundwasserüberwachungsstationen und 3 % der Oberflächenstationen Nitratwerte gemessen, die über der Wasserqualitätsnorm von 50 mg/l liegen.
In der EU gibt es derzeit 31 000 Grundwassermessstationen und 27 000 Stationen für Oberflächengewässer. Alle vier Jahre wird auf der Grundlage von Angaben der nationalen Behörden ein Bericht über die Umsetzung der Richtlinie erstellt. In den Jahren 2008 und 2009 haben alle 27 Mitgliedstaaten einen förmlichen Bericht für den Zeitraum 2004 bis 2007 vorgelegt. Der vollständige Bericht steht im Internet zum Download bereit:
http://ec.europa.eu/environment/water/water-nitrates/index_en.html

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Abwasserbehandlung: Kommission schickt Finnland und Schweden erste Mahnung

Finnland und Schweden erhalten laut einer Mitteilung vom 28. Januar 2010 ein erstes Mahnschreiben von der EU-Kommission, weil sie die erforderliche Infrastruktur für das Sammeln und Behandeln von kommunalem Abwasser nicht errichtet haben. Gemäß der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser mussten die Mitgliedstaaten Gemeinden mit 2000 bis 15 000 Einwohnern bis zum 31. Dezember 2005 mit Kanalisationen und Kläranlagen ausstatten. Für Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern, die Abwässer in empfindliche Gebiete im Sinne der Richtlinie einleiten, lief die entsprechende Frist am 31. Dezember 1998 ab. Den Daten der Kommission zufolge verstoßen 26 Gebiete in Finnland und 17 Gebiete in Schweden gegen die Vorschriften. Eine vergleichbare Maßnahme war bereits im November 2009 gegen Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und Portugal gerichtet.
http://europa.eu/legislation_summaries/environment/water_protection_management/l28008_de.htm

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Baden-Württemberg: Wärme aus Abwasser verstärkt nutzen

Die baden-württembergische Umweltministerin Tanja Gönner gab in Stuttgart am 26. Januar 2010 den Startschuss für eine neue Klimaschutzinitiative: Über neu entwickelte technische Verfahren soll in Baden-Württemberg vermehrt Wärme aus Abwasser für die Wärmeversorgung von Gebäuden genutzt werden. Wasser werde im Winter mit einer Temperatur von 6 bis 10 °C in das Versorgungsnetz gepumpt, erläuterte Gönner. Nach Ableitung im Kanalnetz ergebe sich im Winter eine Durchschnittstemperatur von etwa 12 bis 15 ° C. Über im Kanalnetz installierte Wärmetauscher könnte dem Abwasser diese Wärme wieder entzogen und über Wärmepumpen zum Heizen nutzbar gemacht werden. Bis zu zehn Prozent aller Gebäude könnten über Abwasserwärme beheizt werden. Außerdem könnten die Gebäude in den Sommermonaten über dasselbe technische Verfahren im Umkehrbetrieb gekühlt werden. In einer Umfrage des Städtetags Baden-Württemberg hatte jede vierte von 80 angeschriebenen Kommunen Interesse an der neuen Technik gezeigt. Das Land fördere dazu notwendige Studien zu den jeweils örtlich vorhandenen Energiepotenzialen und der Machbarkeit ihrer Nutzung mit 50 Prozent der Kosten. Fünf Förderanträge seien beim Umweltministerium bereits eingereicht worden. Darüber hinaus gebe es eine weitere Handvoll Städte und Gemeinden, die mit Projekten zur Abwasserwärmenutzung bereits begonnen haben. Die Realisierung von Projekten kann vom Umweltministerium über das KlimaschutzPlus-Förderprogramm gefördert werden; der Fördersatz liegt bei 50 Euro pro eingesparter Tonne CO2 .
Am 27. Januar 2010 fand in Stuttgart eine gemeinsame Veranstaltung des Umweltministeriums, Städtetags, Gemeindetags, Landkreistags und DWA-Landesverbands Baden-Württemberg zum Thema „Wärmegewinnung aus Abwasser“ statt. Die Vorträge stehen zum Download im Internet bereit:
www.dwa-bw.de

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Studie: EU-Stelle zur Durchsetzung des europäischen Abfallrechts nötig

Eine am 1. Februar 2010 veröffentlichte Studie der Europäischen Kommission empfiehlt die Schaffung einer eigenen europäischen Stelle, die die Anwendung und Durchsetzung des Abfallrechts der EU überwachen soll. Die Studie ist Teil einer Reihe von Initiativen, mit denen die Kommission die Abfallbewirtschaftung verbessern und sicherstellen will, dass die in den EU-Rechtsvorschriften festgelegten Normen eingehalten werden. Abfälle würden weiterhin in großem Umfang illegal entsorgt, zahlreiche Deponien entsprächen nicht den Normen, und in einigen Mitgliedstaaten gebe es keine entsprechende Basisinfrastruktur. Ein weiterer Grund zur Sorge seien die illegalen Abfalltransporte. Aus einem zweiten am 1. Februar 2010 veröffentlichten Bericht geht hervor, dass knapp ein Fünftel der unlängst im Rahmen von Durchsetzungsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten inspizierten Abfallverbringungen illegal waren.
http://ec.europa.eu/environment/waste/index.htm

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Anthropogene Spurenstoffe – Aufklärung tut Not!

Wir alle haben fast täglich mit anthropogenen
(durch den Menschen verursachten)
Spurenstoffen Kontakt, unter anderem
über Medikamente, Lebensmittel
und Kleidung. Daher ist es eine wichtige
Aufgabe unserer Gesellschaft, diese Stoffe
bezüglich ihres Umweltverhaltens zu
beurteilen und gegebenenfalls Maßnahmen
zu ergreifen, wenn nachteilige Auswirkungen
zu erwarten sind.
Naturfremde Stoffe, die schwer abbaubar
und grundwassergängig sind,
sind den Gewässern vorsorglich fern zu
halten. Prinzipiell bestehen mit der Vermeidung
der Freisetzung an der Quelle
(Konsument, Industriebetrieb), der Entfernung
im Rahmen der Abwasserbehandlung
sowie der Entfernung im Rahmen
der Trinkwasseraufbereitung drei
Möglichkeiten, um dies zu erreichen.
Für umwelt- und trinkwassergefährdende
Stoffe sind aus Sicht der DWA Eintragsverbote
zwingend erforderlich.
Wenn ein Ersatz durch gefahrlose Stoffe
kurz- bzw. mittelfristig nicht möglich ist,
ist die Anwendung zumindest auf ein absolut
notwendiges Maß zu beschränkend.
Die Entwicklung von umweltneutralen
Stoffen ist zum Beispiel durch die
Schulung von Entwicklern, Produzenten,
Händlern, Anwendern und Konsumenten
voranzutreiben.
Kriterien für die Durchführung von
Maßnahmen sind das Vorkommen im
Gewässer oder Trinkwasser oberhalb der
Wirkschwelle und die toxikologische Relevanz
eines fraglichen Stoffes. Die Maßnahmenwahl
hängt von ihrer Effektivität,
den Randbedingungen, ihrer Akzeptanz
in der Bevölkerung und den anfallenden
Kosten ab.
Die Sicherheit des Lebensmittels
Trinkwasser kann im Sinne eines vorsorgenden
Gesundheitsschutzes nur effizient
im Rahmen der Trinkwasserbehandlung
gewährleistet werden. Die Abwasserreinigung
kann ergänzend nur dort
wirken, wo andere Vermeidungsstrategien
nicht ausreichen und Stoffe gezielt
entfernt werden können. Eine Regulierung
der Kläranlagenabläufe greift im
Fall diffuser Einträge (zum Beispiel aus
der Landwirtschaft) ins Leere.
Es nicht erforderlich, den Stand der
Technik hinsichtlich der Emissionen aus
Abwasseranlagen neu zu definieren (Abwasserverordnung).
Die Forderung nach
einer generellen Null-Emission durch die
Kläranlagen ist vor dem Hintergrund zunehmender
Empfindlichkeit von Nachweisverfahren
nicht sinnvoll.
Stellt sich die Abwasserbehandlung als
effektive Maßnahme zur Entfernung der
Spurenstoffe heraus, besteht in erster Linie
Handlungsbedarf bei den Behörden,
die über die wasserrechtlichen Bescheide
ausreichende Rechtssicherheit für die Betreiber
schaffen müssen. Politische Forderungen,
Anlagen freiwillig mit zusätzlichen
Reinigungsstufen auszurüsten, sind
ohne Rechtssicherheit nicht zielführend.
Im Hinblick auf den zulässigen Gehalt
anthropogener Spurenstoffe in oberirdischen
Gewässern verlangt die Europäische
Wasserrahmenrichtlinie bisher lediglich
die Abwehr ökotoxikologischer
Risiken. Die Schadstoffaufnahme durch
den Menschen über den Verzehr belasteter
Fische wird ebenso wenig betrachtet
wie die Beeinträchtigung durch trinkwasserrelevante
Stoffe. Auch eine mögliche
Kontamination von Lebensmitteln
durch die Verfrachtung belasteter Gewässersedimente
auf landwirtschaftlich
genutzte Böden bleibt unberücksichtigt.
Aus Sicht der DWA sind daher bei der
Festlegung der nationalen Qualitätsnormen
neben den ökotoxikologischen auch
humantoxikologische Kriterien zu berücksichtigen,
um den Verbraucherschutz
zu gewährleisten. Die Stofflisten müssen
um wichtige gewässer- und trinkwasserrelevante
Stoffe (beispielsweise Arzneimittel)
erweitert werden.
Bei der Bewertung eines potenziellen
Risikos durch im Trinkwasser enthaltene
Spurenstoffe ist jedoch zu berücksichtigen,
dass über verschiedene Wege die
Belastung des Menschen mit anthropogenen
Spurenstoffen (zum Beispiel durch
Lebensmittel, Kosmetika) um ein Vielfaches
höher ist als durch die Aufnahme
von Trinkwasser. Dabei ist der Ausgleich
zwischen Nutzen (Lebensqualität) und
Schaden (Gefährdung von Mensch und
Umwelt) sowie Vermeidbarkeit und Unvermeidbarkeit
von Belastungen eine
schwierige, gesellschaftliche Aufgabe,
für deren Lösung der Gesetzgeber einen
Rahmen vorgeben muss.
Aufgabe einer zukunftsweisenden
Chemikalienpolitik muss es sein, die Einführung
potenziell umweltrelevanter
Stoffe so zu regeln, dass es nicht mehr zu
einem überraschenden Auftreten neuer
Schadstoffe (zum Beispiel die Perfluorierten
Tenside, PFT) kommen kann. Dabei
ist der gesamte Lebenszyklus, insbesondere
auch die Entsorgung der betreffenden
Produkte zu betrachten.
Im Zuge der demografischen Entwicklung
ist langfristig mit einer Verdopplung
des Arzneimittelkonsums zu rechnen, was
zu einer Verschärfung der Problematik
führt. Dazu kommt, dass sich die ökotoxikologische
Bewertung bislang auf chemische
Einzelstoffe beschränkt. Eine Betrachtung
von Stoffgemischen (akkumulative
Wirkung, Summenbetrachtung)
fehlt noch. Auch die Frage der Transformationsprodukte,
die ebenfalls öko- und
humantoxikologische Relevanz haben
können, ist bisher weitgehend offen.
Die Problematik der Pharmaka und
anderer anthropogener Spurenstoffe im
Wasser kann nur durch einen vorbeugenden
Gewässerschutz, der die proaktive
Mitwirkung aller gesellschaftlichen und
staatlichen Akteure einschließt, erreicht
werden.
Die DWA sieht ihre Aufgabe darin, an
der Aufklärung der Risiken durch anthropogene
Spurenstoffe und entstehende
Transformationsprodukte aktiv mitzuwirken
und sich mit Eliminationsverfahren
für relevante Stoffe zu befassen. Dies
geschieht in ihren zahlreichen ehrenamtlichen
Fachgremien, deren Arbeit von
der Koordinierungsgruppe „Anthropogene
Spurenstoffe im Wasserkreislauf“ abgestimmt
wird.
Prof. Dr.-Ing. F. Wolfgang Günthert
Sprecher der DWA-Koordinierungsgruppe
„Anthropogene Spurenstoffe im
Wasserkreislauf“

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Thermische Entsorgung von Klärschlamm hat zugenommen

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am 22. Dezember 2009 mitteilte, wurde im Jahr 2008 mehr als die Hälfte (52,5 %) des bei der biologischen Abwasserbehandlung auf kommunalen Kläranlagen entstehenden Klärschlamms in Verbrennungsanlagen thermisch entsorgt. Im Vorjahr betrug die Quote 49,4 %.
Der Trend zur Verbrennung von Klärschlamm ging auf Kosten der stofflichen Verwertung (Anteil 2008: 47,4 %). Dabei wurde der Klärschlamm als Dünger in der Landwirtschaft (28,6 %) sowie bei der Kompostierung und im Landschaftsbau bei der Rekultivierung von Bergbauhalden und industriellen Altstandorten (16,1 %) eingesetzt. Auf die sonstige stoffliche Verwertung entfielen 2,7 % des Klärschlamms. Die Deponierung von Klärschlamm ist nur noch mit Sondergenehmigungen zulässig, der Deponierungsanteil betrug 2008 lediglich 0,1 %.
Insgesamt wurden im Jahr 2008 in Deutschland rund 2,1 Millionen Tonnen Klärschlamm aus der biologischen Abwasserbehandlung auf kommunalen Kläranlagen entsorgt. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Menge des entsorgten Klärschlamms damit geringfügig um 0,1 % gesunken. Die Angaben beziehen sich auf die Trockenmasse des Klärschlamms.

www.destatis.de

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Umweltpolitische Ziele der Bundesregierung

Eine Übersicht über die umweltpolitischen Ziele der Bundesregierung enthält die Bundestags-Drucksache 17/193 vom 11. Dezember 2009. Dort heißt es zum Beispiel: „Die Bundesregierung hält an den von der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) vorgegebenen grundsätzlichen Zielen fest, für alle Gewässer bis 2015 einen guten ökologischen Zustand bzw. für erheblich veränderte und künstliche Gewässer ein gutes ökologisches Potenzial zu erreichen.“

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/001/1700193.pdf

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80 Jahre Wupperverband

Vor 80 Jahren, am 8. Januar 1930, trat das Wuppergesetz in Kraft. Dies war die Geburtsstunde des Wupperverbands. Die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist seither für die Wassermengenwirtschaft und die Gewässerqualität im Einzugsgebiet der Wupper und ihrer Nebenflüsse verantwortlich. Heute arbeiten im Wupperverband Städte, Kreise, kommunale Wasserver- und Entsorgungsbetriebe sowie Vertreter von Gewerbe und Industrie zusammen, um die gesellschaftlichen Anforderungen an eine moderne Wasserwirtschaft umzusetzen. Mit ihren Beiträgen finanzieren die Mitglieder die Aufgaben des Verbands: Hochwasserschutz, Niedrigwasseraufhöhung, Abwasserreinigung, Bereitstellung von Rohwasser zur Trinkwasseraufbereitung, Unterhaltung und ökologische Entwicklung von Wasserläufen und ihrer Ufer sowie Ermittlung der wasserwirtschaftlichen Grundlagen. Das Verbandsgebiet ist 813 Quadratkilometer groß und wird von rund 950 000 Menschen bewohnt. Der Wupperverband betreibt zwölf Talsperren, elf Klärwerke, zahlreiche Regen- und Hochwasserrückhaltebecken und unterhält die insgesamt 2300 Kilometer Fließgewässer in seinem Einzugsgebiet. Die Wupper gehörte einst zu den schmutzigsten Flüssen Europas; 2001 wurde nach 160 Jahren wieder der erste Lachs in der Wupper gefunden.

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Bundesregierung: Ziele der Wasserrahmenrichtlinie bis 2027 erreicht

„Es ist damit zu rechnen, dass unter Berücksichtigung der verschiedenen Verlängerungs- und Ausnahmeregelungen der Wasserrahmenrichtlinie die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie bis 2027 erreicht werden können.“ Dies schrieb die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen zum Stand der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Alle 45 Fragen – darunter zum Beispiel solche nach Querbauwerken in Gewässern – und die Antworten der Regierung enthält auf elf Seiten die Bundestags-Drucksache 17/360 vom 23. Dezember 2009:

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/003/1700360.pdf

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Neues Wassergesetz in Sachsen-Anhalt

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am 12. November 2009 einem neuen Wassergesetz für Sachsen-Anhalt zugestimmt. Die Landtags-Drucksache 5/2238 vom 30. Oktober 2009, die letztlich vom Parlament angenommen wurde, ist eine Synopse, der man leicht entnehmen kann, was sich künftig ändert. Ein wesentlicher Punkt sind neue Regelungen zur Verteilung der Kosten der Gewässerunterhaltung. Das Gesetz trat am 1. Januar 2010 in Kraft.

www.landtag.sachsen-anhalt.de/intra/landtag3/ltpapier/drs/5/d2238vbe_5.pdf

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Flutinformations- und Warnsystem wird weiterentwickelt

Das Ministerium für Verkehr und Wasserwirtschaft der Niederlande, das Umweltministerium Baden-Württemberg und die Stadtentwässerungsbetriebe Köln haben eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, über die sie das internet-orientierte Flutinformations- und Warnsystem (FLIWAS) weiterentwickeln wollen. FLIWAS wird von der EU gefördert. Das System versorgt Verwaltungs- und Führungsstäbe im Hochwasserfall mit den relevanten Informationen (zum Beispiel Pegelstände und Vorhersagen, Einsatzpläne und Einsatzmaterialien) und bietet eine Kommunikationsplattform für alle Beteiligten. Auf Nutzerseite werden lediglich ein aktueller Webbrowser und ein Internet- oder Intranetzugang benötigt. Weitere Softwareinstallationen sind nicht nötig

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Große regionale Unterschiede bei den Kosten für Wasser und Abwasser in Sachsen-Anhalt

Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt im Dezember 2009 mitteilte, wurden in Sachsen-Anhalt im Jahr 2009 für einen Kubikmeter Trinkwasser durchschnittlich 1,60 Euro gezahlt. Für die gleiche Menge Abwasser waren 3,19 Euro zu zahlen.
Die niedrigsten Kubikmeterpreise (verbrauchsabhängig) für Trinkwasser werden mit 0,86 Euro in 36 Gemeinden des Altmarkkreises Salzwedel und des Landkreises Stendal gezahlt. Dagegen müssen die Einwohner von acht Gemeinden im Landkreis Harz 3,89 Euro je Kubikmeter Trinkwasser zahlen. Bei den Abwassergebühren liegen diese Spannen zwischen 1,34 Euro je Kubikmeter in der Gemeinde Heuckewalde im Burgenlandkreis und 6,43 Euro in der Stadt Sandersleben (Anhalt) im Landkreis Mansfeld-Südharz.
Anhand der ermittelten Daten hat das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt eine Kostenrechnung für einen Drei-Personen-Haushalt durchgeführt. Es wurde von einem Pro-Kopf-Verbrauch von 90 Liter Trinkwasser pro Tag ausgegangen. Durchschnittlich ergeben sich für einen sachsen-anhaltinischen Haushalt jährliche Kosten in Höhe von 677 Euro. Dabei belaufen sich die Kosten für Trinkwasser auf 258 Euro und für Abwasser auf 419 Euro.

www.statistik.sachsenanhalt.de/Internet/Home/Daten_und_Fakten/3/32/322/32271/index.html

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25 Jahre Umwelttechnik an der KVHS Norden

Seit 25 Jahren besteht die Abteilung Umwelttechnik an der Kreisvolkshochschule (KVHS) Norden (Ostfriesland). Angefangen mit der Verbundausbildung von Ver- und Entsorgern im Jahr 1984, wird heute in Norden ein umfangreiches Aus- und Fortbildungsprogramm bis hin zur Vorbereitung auf die Prüfung zum/zur staatlich geprüften Abwassermeister/in angeboten. Das Team Umwelttechnik der KVHS steht unter Leitung von Dipl. Ing. (FH) Holger Saathoff. Die letzte Abwassermeisterfortbildung lief am 26. und 27. November 2009. Fachlich ging es dabei um Schaum in der Abwasserbehandlung (Dr.-Ing. Julia Kopp), Rechtsfragen im Zusammenhang mit Klärschlamm (Dipl.-Ing. Rainer Könemann), „Aus der Praxis für die Praxis – die neue Schneckenpresse zur Schlammentwässerung“ (Abwassermeister Jörg Grensemann), „Die Rolle des Abwassermeisters – gestern, heute und morgen“ (Dipl.-Ing. Rüdiger Heidebrecht), die Anfänge der Wasserversorgung bis hin zur heutigen Aufbereitungstechnik (Dipl.-Ing. Andreas Körner), die Entwicklung der kommunalen Abfallwirtschaft (Sven Domnik), Energieeinsparung und Optimierung energetischer Prozesse auf Kläranlagen (Dr. Schillingmann).

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TSM-Überprüfung bei LWG

Am 13. November 2009 erhielt die Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG (LWG) die Urkunde über die erfolgreiche Überprüfung ihres technischen Sicherheitsmanagements (TSM) nach DVGW-Regelwerk W 1000 und DWA-A 1000. Überreicht wurde die Urkunde auf der Kläranlage in Burg (Spreewald). Damit bestätigen die DWA und der DVGW der LWG sicheres Arbeiten nach DVGW-Arbeitsblatt W 1000 bzw. DWA-A 1000. Die LWG ist seit vielen Jahren für die Wasserver- und Abwasserentsorgung in Cottbus und den umliegenden Verbänden und Gemeinden verantwortlich und versorgt mit 200 Mitarbeitern rund 140 000 Haushalts- und Gewerbekunden mit Wasser und gibt das gereinigte Abwasser dem Naturkreislauf zurück. Die erfolgreiche TSM-Überprüfung bedeutet, so die LWG in einer Pressemitteilung, „Nutzen für den Kunden und Versorgungssicherheit.“

www.lausitzer-wasser.de

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Sachsen: Kabinett gibt Regelungen im Umweltschutz zur Anhörung frei

Die sächsische Landesregierung hat am 15. Dezember 2009 eine Reihe von Änderungen im Umweltrecht zur Anhörung freigegeben. Die Änderungen sind zum einen erforderlich, um das sächsische Naturschutz- und Wasserrecht an das zum 1. März 2010 in Kraft tretende veränderte Bundesrecht anzupassen. Zum anderen werden Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP in Sachsen umgesetzt. Sachsen will zum Beispiel die Breite von Gewässerrandstreifen, in denen keine Gebäude errichtet oder Gegenstände abgelagert werden dürfen, auf zehn Meter festsetzen. Bundesweit sind fünf Meter als Mindestbereich vorgesehen.
Bis zum 15. Januar 2010 läuft die Anhörung betroffener Verbände zu den Gesetzen. Danach werden die Gesetze erneut im Kabinett beraten und verabschiedet. Anschließend erfolgen Beratung und Beschlussfassung im Landtag. Die Gesetzentwürfe im Detail und weitere Informationen stehen im Internet zum Download bereit:

www.smul.sachsen.de

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Deutsch-französische Hochwasserpartnerschaft

An der Unteren Blies zwischen dem Saarland und Lothringen gibt es seit dem 10. Dezember 2009 eine grenzüberschreitende Hochwasserpartnerschaft. Diese wurde initiiert von der Internationalen Kommission zum Schutze der Mosel und der Saar (IKSMS), dem Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr des Saarlandes (MUEV) und die Präfektur Lothringen, vertreten durch die Regionale Umweltbehörde (Direction Régionale de l`Environnement de Lorraine, DIREN) als Projektpartner des INTERREG IV-A-Projekts „Hoch- und Niedrigwassermanagement im Einzugsgebiet der Mosel und der Saar – FLOW MS“. Hochwasserpartnerschaften sind freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden, Städten und Gebietskörperschaften, in denen ein gemeinsames Netzwerk aufgebaut, Synergien genutzt und Erfahrungen ausgetauscht werden sollen.

www.iksms.de

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IFAT wird zur IFAT ENTSORGA

Die Messe München und der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. (BDE) kooperieren bei der IFAT: Die Internationale Fachmesse für Wasser, Abwasser, Abfall und Recycling wird künftig unter dem Namen IFAT ENTSORGA stattfinden. Im Zuge dieser Kooperation wird das erfolgreiche Konzept der IFAT weitergeführt; dabei rücken die Bereiche „Rohstoffverwertung“ und „private Dienstleister“ noch mehr in den Fokus.
Der Fachbeiratsvorsitzende der IFAT, Dr. Johannes Kirchhoff, sieht diese Kooperation äußerst positiv: „Der Zusammenschluss von IFAT und ENTSORGA bringt für die Aussteller und deren Kunden mehr Nutzen: Die Leitmesse der Welt für den stark wachsenden Bereich umweltrelevanter Dienstleistungen, Technologien und Produkte und der Abwasserentsorgung und Wasserversorgung bildet konzentriert an einem Platz alle zwei Jahre die umfassendste Drehscheibe weltweit für Informationen und Innovationen in allen Umweltbelangen und spart Aufwand bei Ausstellern und Besuchern.“
Die nächste IFAT ENTSORGA – die DWA ist weiterhin einer der ideellen Träger – findet vom 13. bis 17. September 2010 auf dem Gelände der Neuen Messe München statt.

www.ifat.de

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Bundesfinanzministerium zur Abgrenzung hoheitlicher von wirtschaftlicher Betätigung

Mit Schreiben vom 11. Dezember 2009 an die Obersten Finanzbehörden der Länder hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) sich über Kriterien zur Abgrenzung hoheitlicher von wirtschaftlicher Tätigkeit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts geäußert. Das Schreiben enthält auch Aussagen zur steuerlichen Behandlung der kommunalen Abwasserbeseitigung.
www.bundesfinanzministerium.de
Suchfunktion: „hoheitlich“

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Nordrhein-Westfalen passt Konzept zum Hochwasserschutz an

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat am 19. Januar 2010 das Hochwasserschutz-Konzept für das Land an neue Herausforderungen und internationale Anforderungen angepasst. Damit schafft das Kabinett die Voraussetzungen, die EG-Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken umzusetzen. Dazu gehören eine Liste der Gewässer, für die Überschwemmungsgebiete ermittelt und ausgewiesen werden müssen, sowie eine systematische Bestandsaufnahme und Bewertung von Hochwasserrisiken auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten an allen Gewässern. Für die so ermittelten Gebiete mit einem besonders hohen Hochwasserrisiko sind verbindliche Managementpläne mit konkreten Zielen und Maßnahmen aufzustellen und alle sechs Jahre fortzuschreiben. Zu den Aufgaben gehören auch die Flächenvorsorge bei der Regional- und Bauleitplanung, die Bauvorsorge durch angepasstes Bauen einschließlich der Gebäudenutzung und die Gefahrenabwehr, wobei die Information der Bürger über Gefahren und Verhaltensregeln besondere Bedeutung hat. Für die aktuell verabschiedeten Maßnahmen stellt die Landesregierung bis 2015 zusätzlich 1,3 Millionen Euro bereit.

http://www.dwa.de

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Emscher nach rund 150 Jahren an die Oberfläche zurückgekehrt

Die Emschergenossenschaft hat am 18. Dezember 2009 erstmals den neuen Lauf der Emscher in Hörde, einem Stadtteil von Dortmund, geflutet, und zwar mit sauberem Wasser. Nach rund 150 Jahren fließt der Fluss erstmals wieder oberirdisch. Seit Mitte des 19. Jahrhunderts transportierte die in diesem Bereich verrohrte Emscher in bis zu sieben Metern Tiefe durch den sogenannten Hoesch-Kanal sowohl Abwasser als auch den im Einzugsgebiet anfallenden natürlichen Abfluss aus Grund- und Regenwasser. 1,3 Kilometer lang verläuft die neue Trasse der Emscher am Nordufer des Phoenix-Sees entlang in Richtung Westen, bevor sie zunächst in ein vorläufiges Ersatzgerinne fließt. Die weitere Offenlegung der Emscher bis zum Hoetgerpark ist bis Frühjahr 2011 geplant. Der Wasserlauf der neuen Emscher wird bei Trockenwetter eine Breite von etwa 3,50 Metern aufweisen. Gleichzeitig wird die Emscheraue auf 15 bis 25 Meter, abschnittsweise bis zu 40 Meter aufgeweitet. Die Kosten für die Offenlegung der Emscher am Phoenix-See betragen insgesamt 30 Millionen Euro. In den Bau des 2007 fertig gestellten Abwasserkanals in Hörde wurden 43 Millionen Euro investiert.
Der benachbarte Phoenix-See dient der Emscher später als Hochwasserrückhaltebecken. Der im Oktober 2010 zu flutende See wird bei einer Fläche von 24 Hektar und einer mittleren Tiefe von 2,50 Meter ein Volumen von 600 000 Kubikmeter fassen, im Extremfall bis zu 840 000 Kubikmeter.

www.emscherzukunft.de

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Neue Anforderungen und Kennzeichnungsvorschriften der Düngemittelverordnung

Seit dem 1. Januar 2010 gelten für Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel, die gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht werden, neue Kennzeichnungsvorschriften gemäß Düngemittelverordnung (DüMV) vom 16. Dezember 2008. Dies betrifft auch organische Düngemittel wie Klärschlämme, Komposte und Gärreste. Bei den neuen Anforderungen und Kennzeichnungspflichten für Klärschlämme besteht allerdings noch Unklarheit darüber, ob wesentliche Vorgaben erst nach Ablauf einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2016 zu erfüllen sind.
Neben den bisher vorgeschriebenen Angaben müssen bei der Kennzeichnung von Klärschlämmen weitere Haupt- und Spurennährstoffgehalte (zum Beispiel S, Na, Se) sowie Schadstoffe (besonders PFT) deklariert werden, sofern bestimmte Kennzeichnungsschwellenwerte überschritten werden. Darüber hinaus sind genauere Angaben zu den Ausgangsstoffen, Aufbereitungs- und Anwendunghilfsmitteln erforderlich. Insbesondere sieht die Düngemittelverordnung für Klärschlämme vor, dass die hygienische Unbedenklichkeit durch einen negativen Salmonellenbefund belegt wird. Alternativ ist ein positiver Salmonellenbefund zusammen mit umfangreichen Anwendungshinweisen zu deklarieren. Weiterhin muss bei der Verwertung nicht hygienisierter Schlämme eine regelmäßige Qualitätssicherung durchgeführt werden, die die ordnungsgemäße Aufbringung sichert oder die Aufbringung darf nur innerhalb des Zuständigkeitsbereiches der am Sitz der Kläranlage zuständigen landwirtschaftlichen Fachbehörde erfolgen.
Neben den Deklarationspflichten definiert die DüMV auch Schadstoffgrenzwerte. Für Klärschlämme gibt es hierzu eine Übergangsregelung nach § 9 DüMV bis zum 31. Dezember 2016. Bis zum Ablauf dieser Frist genügt es, wenn Klärschlämme die stofflichen Anforderungen der AbfKlärV einhalten.
Diese Übergangsvorschrift wird zurzeit uneinheitlich interpretiert. Insbesondere ist unklar, ob die Anforderungen der DüMV an die Hygiene und die damit verbundenen Deklarationspflichten bereits ab 2010 oder erst ab 2017 einzuhalten sind. Gleiches gilt für die Deklarationspflichten der Schadstoffe. Es ist somit möglich, dass die Bundesländer, besonders im Rahmen der Düngemittelverkehrskontrolle, die Düngemittelverordnung unterschiedlich vollziehen. Die DWA empfiehlt daher den Kläranlagenbetreibern, die Vorgehensweise mit den zuständigen Behörden abzuklären.
Die DWA hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz um eine Klarstellung gebeten, und es ist geplant, eine entsprechende Information in einer der kommenden Ausgaben der KA zu veröffentlichen.
Hinweise zur Deklaration und konkrete Kennzeichnungsbeispiele hat zum Beispiel die Landwirtschaftskammer Niedersachsen auf ihren Internetseiten zur Verfügung gestellt:

www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/betriebumwelt/nav/196/article/13621.html

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Empfehlungen des Bundesrechnungshofs zur Wasserwirtschaft

Der Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung (BWV), das heißt der Präsident des Bundesrechnungshofs, Prof. Dr. Dieter Engels, gibt in seinem jüngsten Bericht „Chancen zur Entlastung und Modernisierung des Bundeshaushalts“ auch Empfehlungen zur Wasserwirtschaftsverwaltung. So heißt es, auf vielen Binnenwasserstraßen sei der Güterverkehr deutlich zurückgegangen. Der BWV empfiehlt daher, „Eigentum, Verwaltung und Finanzierung der Binnenwasserstraßen, die nicht mehr dem (überregionalen) Güterverkehr dienen, gegen Zahlung eines nicht zweckgebundenen Ablösebetrages den Ländern zu übertragen. Hierfür ist eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich.“ Der BWV spricht sich auch gegen die Einstellung weiterer Ingenieure bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes aus. Im Bericht des BWV heißt es, das Bundesverkehrsministerium plane langfristig, 500 zusätzliche Ingenieure einzustellen. Der BWV äußert sich recht kritisch über Ablauf- und Aufbauorganisation sowie Strukturen und Prozesse der Wasserwirtschaftverwaltung. Der Bericht des BWV, der am 8. Dezember 2009 in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, steht im Internet zum Download bereit:

www.bundesrechnungshof.de , dort: BWV, Ergebnisse des BWV, sonstige Gutachten

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Brandenburg prüft Wassernutzungsentgelt

Brandenburgs Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutzministerin Anita Tack (Linke) hat am 2. Dezember 2009 anlässlich der konstituierenden Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz im Brandenburger Landtag ihre Handlungsschwerpunkte für die Legislaturperiode vorgestellt. Zum Thema Wasserwirtschaft hieß es dabei, der vorsorgende und investive Hochwasserschutz werde fortgeführt. Die hohe Trinkwasserqualität werde gesichert. Ein Wassernutzungsentgelt werde geprüft. Die EU-Badegewässer-Richtlinie werde umgesetzt. Die Abwasserentsorgung sei „umweltgerecht und auf Grundlage des Solidarprinzips sozialverträglich zu gestalten.“

http://www.dwa.de

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Netzwerk „Membrantechnik Betrieb“

Das Membranbelebungsverfahren ist eine
innovative Technik zur Reinigung von
kommunalem und industriellem Abwasser.
Nach der biologischen Reinigung
wird das Gemisch aus Abwasser und belebtem
Schlamm durch Mikro- oder Ultrafiltrationsmembranen
mit Porenweiten
von weniger als einem Tausendstel Millimeter
filtriert. Wesentlicher Vorteil ist
die hervorragende Qualität des gereinigten
Abwassers, besonders in hygienischer
Hinsicht. Außerdem kann die Membranfiltration
den Behandlungsschritt
der Nachklärung ersetzen sowie konventionelle
Filtrationsstufen und die Desinfektion
im Bereich Badegewässerqualität.
Insgesamt hat allerdings diese Technologie
weitreichende Auswirkungen auf
den Betrieb und die Betriebsführung der
Kläranlage.
Seit Ende der 1990er-Jahre wurden
in Deutschland und in Europa zahlreiche
Membranbelebungsanlagen mit verschiedenen
Ausbaugrößen in Betrieb genommen.
Die Betreiber dieser Anlagen können
also nunmehr auf eine mehr als
zehnjährige Betriebserfahrung mit kleinen
und großen Kläranlagen und unterschiedlichen
Membranfiltrationssystemen
zurückblicken. Aber immer noch
gibt es viele betriebliche Fragen zu klären
und Probleme zu lösen, unter anderem
zur
● Reduzierung des betrieblichen Aufwands,
● Minimierung des Energiebedarfs,
● Optimierung der chemischen Reinigung
der Membranen und
● Weiterentwicklung der notwendigen
Vorreinigungsstufen und der unterschiedlichen
Membransysteme.
Das Schulungsinstitut für Membrantechnik
in der Abwasserreinigung in Seelscheid
e. V. (SIMAS) hat sich zum Ziel gesetzt,
die Weiterbildung von Mitarbeiter/
innen und Unternehmen, die sich mit
Planung, Bau und Betrieb von Membranfiltrationen
der Abwasserbehandlung beschäftigen,
voranzutreiben. Ergänzend
ist nun beabsichtigt, gemeinsam mit dem
DWA Landesverband Nordrhein-Westfalen,
ein „Netzwerk Membrantechnik Betrieb“
aufzubauen. Dabei soll ein halbjährlicher
Erfahrungsaustausch entstehen
zwischen langjährigen, aber auch
neuen Betreibern von Membranbelebungsanlagen
im deutschsprachigen
Raum. Im Fokus stehen der Betrieb der
Membranbelebungsanlagen, grundsätzliche
und individuelle Lösungen bei Betriebsproblemen,
die Weiterentwicklung
von Membransystemen und das gegenseitige
Kennenlernen von Fachkollegen
zum persönlichen Austausch. Dabei legt
das Veranstaltungsteam besonderen Wert
auf eine technologieoffene Diskussion,
um so den Teilnehmern die Gelegenheit
zu bieten, aus den Betriebserfahrungen
mit unterschiedlichen Membranen und
Membransystemen, die in den verschiedensten
Verfahrenszusammenhängen
und für spezifische Abwässer eingesetzt
sind, zu lernen.
Mit dem Aggerverband und dem Erftverband
stehen bereits zwei namhafte
Betreiber von Membranbelebungsanlagen
zum Einbringen von Betriebserfahrungen
in das „Netzwerk Membrantechnik
Betrieb“ zur Mitwirkung bereit, so
dass zum Start des Erfahrungsaustausches
genügend Input und Know-how
zur Verfügung gestellt werden können.
Eine Auftaktveranstaltung ist für die
erste Märzwoche 2010 geplant. Sie wird
in der Schulungseinrichtung von SIMAS
auf der Kläranlage Neunkirchen-Seelscheid,
einer Membrananlage des Aggerverbands
mit 10 000 EW, stattfinden. Für
zukünftige Veranstaltungen steht auch
das Gruppenklärwerk Nordkanal des
Erftverbands mit 80 000 EW zur Verfügung.
Interessenten für die Mitgliedschaft
in dem „Netzwerk Membrantechnik Betrieb“
und den auf Dauer geplanten Erfahrungsaustausch
können sich bei der
Geschäftsstelle des DWA-Landesverbands
Nordrhein-Westfalen melden. Um die
Bitte umbenennen
Auftaktveranstaltung entsprechend planen
zu können, werden Interessenten gebeten,
sich bis zum 22. Januar 2010 anzumelden:

Tel. (02 01) 104-21 41, Fax 104-21 42
E-Mail: info@dwa-nrw.de
Dipl.-Ing. Norbert Engelhardt (Bergheim)
Bereichsleiter Abwassertechnik
beim Erftverband
Vorstandsmitglied von SIMAS e. V.

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Interkommunales Netzwerk Grundstücksentwässerung

Das GEANetz-BW ist eine Initiative des Landesverbandes Baden-Württemberg der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA).

Sie dient zum Aufbau eines kommunalen Netzwerkes für die Entwicklung und Umsetzung eines Gesamtkonzeptes für die Dichtigkeitsprüfung und die Sanierung von Grundstücksentwässerungsanlagen.

Die Ziele der Initiative sind
– ein Handlungskonzept in rechtlicher, organisatorischer und konzeptioneller Hinsicht für Kommunen in Form eines Baukastensystems
– Aufbau einer Grundberatung durch eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerinformationen
– regionale Schulungsangebote und Workshops für Mitarbeiter von Kommunen, Ingenieurbüros sowie Inspektions- und Sanierungsfirmen
– Qualitätssicherung – Vermittlung der Anforderungen an die Sachkunde zur Überprüfung der Dichtigkeit und Fachkunde für Sanierung von GEA
– Ganzheitliche Betrachtung von öffentlichen Kanälen und privaten GEA

Die Projektpartner der DWA-Initiative GEANetz-BW sind Städtetag und Gemeindetag in Baden-Württemberg. Eine Arbeitsgruppe bestehend aus 8 Städten und Gemeinden hat hierzu bereits die Projektarbeit für die Erarbeitung von Handlungsempfehlung aufgenommen.

Interessierte Kommunen können sich an den Projektleiter André Hildebrand, Geschäftsführer des DWA-Landesverbandes Baden-Württemberg wenden.

Kontakt und Infos:
DWA-Landesverband Baden-Württemberg

Tel.: 0711 896 631-0, Fax: 0711 896 631-11
E-Mail: info@dwa-bw.de

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Praxistest eines Pflanzen-Bodenfilters

In Hamburg-Volksdorf wurde ein mehrjähriger Praxistest eines Hochleistungs-Pflanzen-Bodenfilters durchgeführt. Neben den obligatorischen Standardparametern wurden in das umfassende Untersuchungsprogramm auch prioritäre Substanzen gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie aufgenommen. Weitere Informationen enthält das Internet:

www.umweltpilot.de

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Internationales Kooperationsnetzwerk Bodensee ins Leben gerufen

Die Vorsitzenden der Internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee (IGKB), der Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke Bodensee-Rhein (AWBR), der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg und der Universitäten Stuttgart und Konstanz haben am 6. Oktober 2009 bei der jährlichen Tagung „Bodensee-Forschung 2009″ im Kloster Hegne eine Kooperationserklärung unterzeichnet. Das neue „Internationale Kooperationsnetzwerk Bodensee“ (IKNB) soll zur Stärkung der Zusammenarbeit verschiedener Forschungseinrichtungen führen, die sich mit dem Bodensee beschäftigen. Der Bodensee ist unter anderem Trinkwasserlieferant für 5,5 Millionen Menschen

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Studie zur Entwicklung der Berliner Wasserbetriebe vorgelegt

Eine Studie zur Entwicklung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) seit 1999 bescheinigt den Gesellschaftern RWE Aqua, Veolia Wasser und Land Berlin eine erfolgreiche Partnerschaft. Die BWB zeichnen sich danach durch Innovationskraft, Transparenz, Qualität und Servicefreundlichkeit aus. Erstellt wurde die Studie vom Wissenschaftlichen Institut für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK) aus Bad Honnef. Das WIK hat in sechsmonatiger Arbeit untersucht, wie sich die BWB seit der Teilprivatisierung 1999 entwickelt und inwieweit die Partner die damals vertraglich definierten Ziele erreicht haben. Alle mit dem Land Berlin vereinbarten Ziele seien erreicht worden, in vielen Fällen sogar übererfüllt. Die Studie kommt nach Mitteilung der Gesellschaft RWE Aqua und Veolia Wasser „zu dem eindeutigen Schluss, dass diese öffentlich-private Partnerschaft in den vergangenen zehn Jahren eine Erfolgsgeschichte war.“ Im Rahmen des Gutachtens angestellte Vergleiche zeigen, dass die Berliner für die Wasserversorgungsleistungen weniger zahlen als die Mehrzahl der Deutschen. Der Preisanstieg, einschließlich des Entgelts für die in Berlin besonders aufwendige Abwasserentsorgung, habe sich seit 1999 stark verlangsamt. Kurz- und Langfassung der Studie stehen im Internet zum Download zur Verfügung:

www.wasserpartner-berlin.de 

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Ver- und Entsorgungsinfrastruktur des neuen Hauptstadt-Flughafens fertig

Zwei Jahre vor der geplanten Eröffnung des neuen Hauptstadt-Flughafens Berlin Brandenburg International (BBI) in Schönefeld ist die Ver- und Entsorgungsinfrastruktur des Geländes weitgehend fertiggestellt, teilten die Berliner Wasserbetriebe und die Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH Anfang November 2009 mit. Das Entwässerungskonzept des BBI sieht die getrennte Erfassung, Ableitung und Behandlung von Niederschlagswasser und Schmutzwasser vor. Abwässer werden je nach Belastung versickert, vor Ort oder im Klärwerk Waßmannsdorf der Berliner Wasserbetriebe gereinigt. Geplant wurden insgesamt 50 km Wasser- und Abwasserleitungen sowie vier Pumpwerke. Regenwasser wird auf dem BBI auch zur Kühlung verwendet. Ein „Datenblatt Entwässerungskonzept“ steht zum Download bereit:

www.berlin-airport.de , dort: Suchfunktion „Entwässerungskonzept“

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Nitrospira-Bakterien werden untersucht

Am Department für Mikrobielle Ökologie der Universität Wien werden in einem neuen Projekt, in Zusammenarbeit mit dem Department für Molekulare Systembiologie der Universität Wien und Mikrobiolog/inn/en der Universität Hamburg, Nitrospira-Bakterien untersucht. Nitrospira gehören zu den Nitrit oxidierenden Bakterien. Zwei bis zehn Prozent aller Bakterien im Klärschlamm gehören zu dieser Gattung. Über sie ist wenig bekannt, da sie nicht als Reinkulturen im Labor gezüchtet werden können.

Dr. Holger Daims
Tel. (00 43-1) 42 77-5 43 92
E-Mail: holger.daims@univie.ac.at

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Bayern fördert klimafreundliche Kläranlagen

Der Betrieb von kommunalen Kläranlagen in Bayern soll klimafreundlicher werden. Für eine Energieanalyse durch externe Ingenieurbüros können Betreiber von größeren Kläranlagen jeweils bis zu 10 000 Euro an Fördermitteln vom bayerischen Umweltministerium erhalten. Daraus resultierende Maßnahmen, die sich als besonders wirtschaftlich und effektiv herausstellen, sind innerhalb von zwei Jahren umzusetzen. Die Fördergelder für Kläranlagenbetreiber sind Teil des Klimaprogramms Bayern 2020. Sie sind bis Ende 2011 befristet. Nähere Auskünfte erteilen die bayerischen Wasserwirtschaftsämter.

www.wasser.bayern.de
www.klima.bayern.de

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Gebührenbescheid darf nicht in Rechnung „versteckt“ werden

Öffentlich-rechtliche Gebühren und privatrechtliche Entgelte dürfen von den Gemeinden und ihren Stadtwerken nicht in einer Weise geltend gemacht werden, die dem Bürger die Wahrung seiner Rechte erschwert. Das hat der 2. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) in einem am 15. Oktober 2009 verkündeten Urteil (Az. 2 S 1457/09) entschieden und damit einer Grundstückseigentümerin (Klägerin) den Weg zu einer Überprüfung der von der Stadt Karlsruhe (Beklagte) geltend gemachten Kosten der Abwasserbeseitigung eröffnet. Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Nichtzulassung der Revision kann binnen eines Monats nach Zustellung des schriftlichen Urteils durch Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Das Urteil steht im Internet zum Download bereit:

www.justizportal-bw.de  

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Anorganische Spurenstoffe können das Grundwasser belasten

In sauren Böden können Schadstoffe leichter ins Grundwasser gelangen. Die Folge: in Norddeutschland überschreiten die Hintergrundkonzentrationen anorganischer Spurenstoffe aufgrund des hohen Anteils sandiger Böden häufig die Geringfügigkeitsschwellenwerte (GFS) für das Grundwasser. Die Konzentrationen organischer Schadstoffe sind dagegen sehr gering. Das ist das Ergebnis der Studie „Ermittlung flächenrepräsentativer Hintergrundkonzentrationen prioritärer Schadstoffe im Bodensickerwasser“, die die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) im Auftrag des Umweltbundesamts durchgeführt hat.

Dr. Wilhelmus Duijnisveld
E-Mail: Wilhelmus.Duijnisveld@bgr.de

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Umweltministerkonferenz fordert Maßnahmen gegen PFT im Abwasser

Die Umweltministerkonferenz hat nach Mitteilung des brandenburgischen Umweltministeriums am 13. November 2009 einstimmig verstärkt Maßnahmen zur Verminderung der Umweltbelastung durch perfluorierte Tenside im Abwasser gefordert. Die Konferenz habe beschlossen, dass die Bundesländer und der Bund ihre Erfahrungen in den Ländern und in verschiedenen Branchen gemeinsam bis zum Frühjahr 2011 auswerten sollen und daraus Minderungsstrategien abgeleitet werden müssen. Dabei wurde auch die Haltung der neuen brandenburgischen Umweltministerin Anita Tack (Linke) zur künftigen Klärschlammverwertung deutlich: In Brandenburg konnte wegen überhöhter PFT-Werte in zwei Fällen Klärschlamm nicht landwirtschaftlich genutzt werden. Die Ministerin hierzu: „Die Klärschlammverbrennung ist auf Dauer zu teuer.“

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Anforderungen an die Regenwasserbewirtschaftung

Eine vom Umweltbundesamt in Auftrag gegebene Studie (Autoren: F. Sieker, H. Sieker, U. Zweynert, P. Schlottmann) erläutert ein Konzept für bundeseinheitliche Anforderungen an die dezentrale Regenwasserbewirtschaftung. Der Bericht erklärt softwarebezogene Verfahren für eine Anwendung in der Praxis und stellt diese kostenlos zur Verfügung. Die Software ermöglicht es Ingenieurbüros und Fachbehörden, Planungsentwürfe zum dezentralen Regenwassermanagement zu bewerten und zu vergleichen, so das Umweltbundesamt.

www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3815.pdf

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Aquamasters 2010 in Stuttgart

Die nächsten Aquamasters, die Fußballmeisterschaft der deutschen Wasser- und Abfallinstitute, werden im Jahr 2010 in Stuttgart stattfinden. Ausrichter ist der VfB Mikrotricks Stuttgart (Institut für Siedlungswasserbau, Wassergüte- und Abfallwirtschaft der Universität Stuttgart).

www.aquamasters.de  

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