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Meldungen Arbeitsicherheit April 2008

Die Themen im Überblick:

April 2008 
30.04.2008  Wenn Unternehmen den Leistungsstand ihrer Mitarbeiter veröffentlichen, leidet die Qualität der Arbeit 
29.04.2008 Arbeitgeber nicht mit zusätzlicher Bürokratie belasten 
16.04.2008 Technische Regeln für Gefahrstoffe: Bei Änderung Mail 
16.04.2008 Zahl der tödlichen Arbeits- und Wegeunfälle 2007 gesunken 
15.04.2008 Ratgeber Unterweisung in der betrieblichen Praxis 
15.04.2008 Bestimmung der Lärmexposition an Arbeitsplätzen 
15.04.2008 Informationen der DGUV zur Umsetzung von REACH 
15.04.2008 Notsignal-Anlagen können bei Alleinarbeit Rettung sicherstellen
15.04.2008  Seminar zur Erkennung und Vermeidung des Burnouts 
15.04.2008  Tag gegen Lärm am 16. April 
11.04.2008  Online-Befragung: Demografischer Wandel in Unternehmen 
09.04.2008 Gehörschäden sind nicht heilbar 
09.04.2008 8. Medienworkshop der BAuA 
08.04.2008 Produktsicherheit steht vor Preis und Funktionalität 
03.04.2008  Sicherheit komplexer Maschinensteuerungen einfach bewerten  

 


Wenn Unternehmen den Leistungsstand ihrer Mitarbeiter veröffentlichen, leidet die Qualität der Arbeit

Leistungsvergleiche zwischen verschiedenen Unternehmenszweigen, aber auch unter Mitarbeitern einer Abteilung sind in der heutigen Wirtschaftswelt an der Tagesordnung. Bei Vertriebsmitarbeitern etwa hängt die Entlohnung oft vom Vergleich ihrer Verkaufszahlen mit denen der Kollegen ab. Auch in anderen Bereichen gibt es „Mitarbeiterrankings“, die regelmäßig betriebsintern veröffentlicht werden, um die Leistungsbereitschaft der Belegschaft anzukurbeln. Dass eine solche Strategie für die Firmen zum Bumerang werden kann, geht aus einer vom Bonner Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) veröffentlichten Studie hervor.
http://ftp.iza.org/dp3440.pdf

Ein wichtiger Bestandteil erfolgreichen Managements ist die Setzung effektiver Leistungsanreize. Zu den gängigen Methoden zählt neben Stück- oder Akkordlöhnen auch die Vergütung im Rahmen so genannter Leistungsturniere, bei denen die Lohnhöhe davon abhängt, wie der Arbeitnehmer im Vergleich zu seinen Kollegen abschneidet.

Gerade bei solchen Leistungsturnieren ist das Wissen der Beschäftigten darüber, wo sie im Vergleich zu ihren Kollegen stehen, unmittelbar verhaltensrelevant. Aus Unternehmenssicht ist dabei entscheidend, ob diese Information zu mehr Leistung anspornt – oder gar das Gegenteil bewirkt. Sieht beispielsweise der „Spitzenkandidat“ während des Turniers, dass er nahezu uneinholbar vor dem übrigen Feld liegt, so wäre es aus seiner Sicht rational, die Leistung auf ein notwendiges Maß zurückzuschrauben. Andere Kandidaten wiederum, die erfahren, dass sie ihre relative Position durch einen moderaten Leistungsschub deutlich verbessern könnten, werden dies in aller Regel als zusätzlichen Ansporn begreifen. Plausibel scheint aber ebenso, dass aussichtslos zurückliegende Mitarbeiter ihren Arbeitseinsatz aus Frustration noch weiter reduzieren.

Welcher dieser möglichen Verhaltenseffekte überwiegt nun in der Praxis? Dieser Frage ist eine Forschergruppe um IZA-Fellow Marie-Claire Villeval (Universität Lyon) nachgegangen. Zusammen mit ihren Kollegen Tor Eriksson (Universität Aarhus) und Anders Poulsen (University of East Anglia) untersuchte sie in einem ökonomischen Experiment, wie sich ein höherer Informationsstand auf das Arbeitsverhalten der Beschäftigten auswirkt. Dazu wurden die Probanden in einzelne „Abteilungen“ aufgeteilt und mussten innerhalb einer vorgegebenen Zeit möglichst viele Rechenaufgaben lösen. Bezahlt wurden sie in der einen Variante des Experiments mit einem Stücklohn pro richtig gelöster Rechenaufgabe. In der anderen Variante ging der Gesamtgewinn an den produktiveren Mitarbeiter, während sein unterlegener Kollege leer ausging. Über ihren eigenen Punktestand wurden die Teilnehmer während des Experiments laufend informiert. Zur Leistung des Kollegen erhielten sie je nach Spielvariante entweder keinerlei Rückmeldung, einen „Halbzeitstand“ oder kontinuierliche Informationen.

Das Resultat: Entgegen der Theorie hat der Informationsstand über die Produktivität des Kollegen offenbar keinen Einfluss auf den durchschnittlichen Arbeitseinsatz der Probanden. Allerdings sinkt die Qualität der geleisteten Arbeit signifikant, wenn ein Zwischenstand durchgegeben oder der Punktestand des Kollegen laufend aktualisiert wird. Gerade bei den leistungsschwächeren Mitarbeitern ist ein Anstieg der Fehlerhäufigkeit zu beobachten, den die Forscher auf Stress und Unsicherheit zurückführen. Vereinzelt zeigt sich zwar zumindest in der Turniervariante, dass die Veröffentlichung des Leistungsvergleichs den „sportlichen Ehrgeiz“ anregt. Insgesamt reichen diese positiven Effekte aber nicht dazu aus, das Minus an Arbeitsqualität auszugleichen. Die Gesamtproduktivität des Unternehmens wird demnach durch die Bekanntmachung des Leistungsrankings potenziell verringert. Auch wenn sich die unter „Laborbedingungen“ erzielten Ergebnisse nicht unmittelbar in die betriebliche Praxis übertragen lassen, liefern sie doch klare Hinweise darauf, dass offene Leistungsvergleiche innerhalb von Unternehmen als Anreizstrategie nur bedingt geeignet sind.

Der Volltext der englischsprachigen Studie ist kostenlos über die IZA-Homepage abrufbar.

Tor Eriksson/Anders Poulsen/Marie-Claire Villeval: Feedback and Incentives: Experimental Evidence. IZA Discussion Paper No. 3440.
Holger Hinte, Öffentlichkeitsarbeit
Institut zur Zukunft der Arbeit

21.04.2008

Weitere Informationen:

http://ftp.iza.org/dp3440.pdf

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Arbeitgeber nicht mit zusätzlicher Bürokratie belasten

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen begrüßen Bundesrats-Stellungnahme

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen begrüßen die Stellungnahme, die der Bundesrat am vergangenen Freitag zum Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (UVMG) beschlossen hat. Darin lehnt der Bundesrat die Einführung neuer Informationspflichten in der Unfallversicherung ab. Der Grund: Das im Gesetzentwurf vorgesehene Meldeverfahren verursache erhebliche Kosten und bürokratische Lasten für Arbeitgeber, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen. Eine Mehrheit der Länder sprach sich zudem dagegen aus, den Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), unter Fachaufsicht zu stellen.

„Wir freuen uns, dass der Bundesrat und die Selbstverwaltung der Unfallversicherung an einem Strang ziehen“, sagt Dr. Joachim Breuer, DGUV-Hauptgeschäftsführer. Bereits im Februar hatte die DGUV gewarnt, dass die Neuregelung des Meldeverfahrens enorme Bürokratiekosten zu Lasten der Arbeitgeber zur Folge hätte. Hintergrund ist eine Regelung im Entwurf zum UVMG, die vorsieht, dass Arbeitgeber zukünftig nicht mehr eine Meldung für ihr gesamtes Unternehmen, den Lohnnachweis, abgeben müssen, sondern eine Meldung pro Arbeitnehmer.

„Den Lohnnachweis einfach abzuschaffen und durch arbeitnehmerbezogene Meldungen zu ersetzen, ist ein bürokratischer Schildbürgerstreich“, so Breuer. Die Änderung erzeuge millionenfachen Mehraufwand, ohne dass ein zusätzlicher Nutzen erzielt werde. „Wir befürworten daher sehr den Vorschlag des Bundesrates, die Selbstverwaltung zu verpflichten, ein effizientes und unbürokratisches Verfahren zu finden, das den Bedürfnissen der Arbeitgeber und der Unfallversicherung gleichermaßen gerecht wird.“

Der DGUV-Hauptgeschäftsführer hofft, dass der Bundestag sich in diesem Punkt der Auffassung des Bundesrats anschließen wird. Das gilt auch für die im UVMG vorgesehene Fachaufsicht des Bundesarbeitsministeriums über die DGUV: „Mit der Fachaufsicht will der Staat seinen Einfluss auf die DGUV ausweiten. Arbeitgeber- und Versichertenvertreter in der Selbstverwaltung würden damit massiv an Handlungsfreiheit verlieren.“ Das könne letztlich dem Engagement der Sozialpartner in der Prävention empfindlich schaden.
Das UVMG soll Mitte Mai dem Bundestag zur Beratung zugeleitet werden und wird voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

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Technische Regeln für Gefahrstoffe: Bei Änderung Mail

Neuer BAuA-Service zum Gefahrstoffrecht

Auch die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) werden an aktuelle Erkenntnisse angepasst. So trat beispielsweise im März die neue TRGS 400 in Kraft. Für Anwender des Technischen Regelwerkes für Gefahrstoffe hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) jetzt einen neuen Service eingerichtet. Ein Newsletter informiert aktuell über die Veröffentlichung neuer TRGS.

Abonnenten des neuen BAuA-Services erhalten eine E-Mail unmittelbar nach der offiziellen Veröffentlichung neuer TRGS. Die aktualisierten Technischen Regeln lassen sich dann kostenfrei auf der BAuA-Homepage einsehen.

Die Aufnahme in den Newsletter ist kostenlos und erfolgt per E-Mail an newsletter_tr@baua.bund.de.

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Zahl der tödlichen Arbeits- und Wegeunfälle 2007 gesunken

Vorläufige Zahlen zu Arbeits-, Wege- und Schulunfällen sowie Berufskrankheiten

16.04.2008

Die Zahl der tödlichen Arbeits- und Wegeunfälle ist 2007 gesunken. Das geht aus vorläufigen Zahlen der Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen hervor, die der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) vorliegen. Danach ereigneten sich im vergangenen Jahr 630 tödliche Arbeitsunfälle (2006: 711) und 496 tödliche Wegeunfälle (2006: 535). Auch die Zahl der neuen Unfallrenten ging zurück. Insgesamt gab es allerdings mehr meldepflichtige Arbeits- und Schulunfälle sowie mehr bestätigte Berufskrankheiten als 2006.

„Die vorläufigen Ergebnisse für 2007 deuten darauf hin, dass Berufsgenossenschaften und Unfallkassen die richtigen Angebote in der Prävention machen“, erklärt Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der DGUV. In absoluten Zahlen gesunken ist die Zahl der schweren Arbeitsunfälle. Darauf lässt die Entwicklung bei den neuen Arbeitsunfallrenten schließen. Hier ging die Fallzahl gegenüber 2006 um 7,9 Prozent auf 17.158 zurück. Die Zahl der Unfallrenten, die durch Wegeunfälle verursacht wurden, fiel sogar um 13,6 Prozent auf 6.168.

„Es ist erfreulich, dass diese Rückgänge trotz eines Anstiegs bei der absoluten Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle erreicht wurden“, so Breuer weiter. Insgesamt lag die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle im vergangenen Jahr bei 977.297 und damit um drei Prozent höher als noch 2006. Die Zahl der Wegeunfälle lag bei 167.054, was einem Rückgang von 12,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht.

Der Anstieg der absoluten Zahlen sagt aber nichts darüber aus, ob auch das Risiko gestiegen ist, Opfer eines Arbeitsunfalls zu werden. Bereits 2006 zeigte sich, dass die absolute Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle zwar gestiegen war, die Zahl der Unfälle gemessen an den geleisteten Arbeitsstunden jedoch sank. „Das mag paradox erscheinen, erklärt sich allerdings durch den allgemeinen Beschäftigungszuwachs“, sagt Breuer. Mehr Menschen seien in Beschäftigung und arbeiteten durchschnittlich länger, dadurch gebe es absolut gesehen auch mehr Unfälle. „Wir vermuten, dass auch hinter dem Anstieg der aktuellen Unfallzahlen der wirtschaftliche Aufschwung steht“, so der DGUV-Hauptgeschäftsführer. „Sicher können wir allerdings erst im Sommer sagen, ob sich die Sicherheit bei der Arbeit wie auch in den Jahren davor verbessert hat.“ Dann sollen die endgültigen Ergebnisse für das vergangene Jahr vorliegen.

Weniger Todesfälle in Folge einer Berufskrankheit
Insgesamt erhielten Berufsgenossenschaften und Unfallkassen im vergangenen Jahr 3,3 Prozent mehr Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit (63.284). Die Zahl der entschiedenen Fälle belief sich im Jahr 2007 insgesamt auf 60.610. Davon bestätigte sich in 23.817 Fällen der Verdacht auf eine Berufskrankheit, was einem Anteil von 39,3 Prozent an den entschiedenen Fällen entspricht (2006: 37,7 Prozent).

Die Zahl der anerkannten Berufskrankheiten ging zurück. Sie fiel um 3,4 Prozent auf 13.666 Fälle. Auch die Zahl der neuen Renten infolge einer Berufskrankheit ist gesunken: um 13,6 Prozent auf 4.126 Fälle. Die Zahl der Todesfälle in Folge einer Berufskrankheit liegt mit 2.296 um 247 Fälle unter dem Wert des Vorjahres.

Mehr Schulunfälle, weniger Schulwegunfälle
Den vorläufigen Zahlen für 2007 zufolge verzeichneten die Träger der Schüler-Unfallversicherung, Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände, weniger schwere Schulunfälle – also Unfälle an Kindertageseinrichtungen, allgemeinbildenden Schulen, beruflichen Schulen sowie Hochschulen. Die Zahl der neuen Unfallrenten sank hier um 16,5 Prozent auf 853. Die absolute Zahl der meldepflichtigen Schulunfälle nahm allerdings um 4,7 Prozent auf 1.340.094 zu. „Nach den genauen Gründen hierfür müssen wir suchen“, sagt Breuer. „Wir vermuten allerdings, dass dies mit der Entwicklung der Ganztagsbetreuung zusammenhängt. Hier wird nachmittags beispielsweise häufig Sport angeboten. Und dabei besteht natürlich eine höhere Verletzungsgefahr.“

Meldepflichtige Schulwegunfälle ereigneten sich dagegen seltener als im Vorjahr (119.462 Fälle, Rückgang um 4,3 Prozent). Die Zahl der Wegeunfallrenten sank um 27 auf 363. Beinahe unverändert blieb die Zahl der tödlichen Unfälle in der Schüler-Unfallversicherung. Im Jahr 2007 gab es 66, einer mehr als 2006. Davon geschahen alleine 59 auf dem Weg zur Schule und nach Hause.

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Ratgeber Unterweisung in der betrieblichen Praxis

Die Broschüre „Unterweisen in der betrieblichen Praxis“ der
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
(BGW) informiert über Gründe und Ziele einer Unterweisung
und wie sie sinnvoll vorbereitet, durchgeführt, dokumentiert und
ausgewertet werden kann.
Zur Broschüre: http://www.bgw-online.de/internet/preview?id=1074

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Bestimmung der Lärmexposition an Arbeitsplätzen

Über Messstrategien und Messunsicherheiten, wie sie die
überarbeitete Internationale Norm ISO 9612 für die Ermittlung
der Lärmexposition an Arbeitsplätzen beschreibt, informiert das BGIA
in einer neuen Publikation. Da aus dem Normentwurf möglicherweise
eine Europäische Norm entsteht, wird ihr Inhalt kurz skizziert
und mit den Festlegungen der heute noch maßgebenden deutschen
Norm DIN 45645-2 verglichen. Der Beitrag „Akustik – Bestimmung der
Lärmexposition am Arbeitsplatz“ kann über bgia-info@dguv.de
kostenlos bestellt werden.

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Informationen der DGUV zur Umsetzung von REACH

Zum Schutz der Beschäftigten bei der beruflichen Verwendung von
Chemikalien verlangt die EU-Chemikalienverordnung REACH vom
Hersteller, für jede Anwendung seines Stoffes Expositionsabschätzungen
und Empfehlungen zu Schutzmaßnahmen anzugeben. Als
Hilfestellung für die Umsetzung von REACH hat das Institut für
Arbeitsschutz (BGIA) die folgenden Publikationen veröffentlicht:
Download der „Hilfestellungen der Unfallversicherungsträger zur
Umsetzung von REACH im Arbeitsschutz“:
http://www.dguv.de/bgia/de/pub/grl/pdf/2008_019.pdf
Download der „Expositionsbeschreibungen für REACH-Stoffsicherheitsberichte“:
http://www.dguv.de/bgia/de/pub/grl/pdf/2008_018.pdf

REACH und Arbeitsschutz sind auch Thema der aktuellen Ausgabe
der Zeitschrift „Gefahrstoffe – Reinhaltung der Luft“:
http://www.gefahrstoffe.de/gest/order.php?data[category_id]=221

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Notsignal-Anlagen können bei Alleinarbeit Rettung sicherstellen

Mit einer Personen-Notsignal-Anlage (PNA) kann sichergestellt
werden, dass alleinarbeitende Mitarbeiter bei Notfällen rechtzeitig
Erste Hilfe erhalten. Bewegt sich ein Alleinarbeitender wegen einer
Verletzung plötzlich nicht mehr, liegt er auf dem Boden oder vergisst er
eine Quittierung, löst ein Signalgeber Alarm aus. Vor dem Einsatz
einer solchen Anlage muss eine Gefährdungsbeurteilung klären,
ob Alleinarbeit überhaupt erlaubt ist.
Informationen der BG Nahrungsmittel:
http://www.bgn.de/webcom/show_facharticle.php/_c-6291/_nr-11/i.html

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Seminar zur Erkennung und Vermeidung des Burnouts

Wer im Beruf eigentlich überlastet ist, seinen Einsatz aber
trotzdem immer weiter erhöht, fühlt sich früher oder später
wie „ausgebrannt“ und wird krank. Vom 07. bis 9. Mai findet im
Institut Arbeit und Gesundheit (BGAG) ein Seminar zu Ursachen
und Symptomen des Burnouts statt. Burnout ist ein schleichender
Prozess, an dessen Ende häufig die Diagnose psychosomatischer
Erkrankungen steht. Lange Fehlzeiten sind die Folge.
Weitere Informationen: http://www.bgag-seminare.de/seminar_details_2007.php?sindex=1523

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Tag gegen Lärm am 16. April

Ein einmal erworbener Gehörschaden ist nicht heilbar. Darauf weist
die DGUV anlässlich des Tages gegen den Lärm am 16. April hin. Mehr
als fünf Millionen Menschen sind am Arbeitsplatz Gehör schädigendem
Lärm ausgesetzt. Mit rund 5.000 neuen bestätigten Fällen pro Jahr ist
Lärmschwerhörigkeit die zweithäufigste Berufskrankheit in Deutschland.
Zur Pressemitteilung der DGUV:
http://www.dguv.de/inhalt/presse/2008/Q2/tag_gegen_laerm/index.html
Fachinformationen des BGIA zum Thema Lärm:
http://www.dguv.de/bgia/de/fac/laerm/index.html
Internetportal zum Tag gegen Lärm:
http://www.tag-gegen-laerm.de

Die BG BAU führt im April und Mai bundesweite Aktionen zum
Thema Lärm durch.
Übersicht der Aktionsorte und Informationen zur Lärmprävention:
http://www.bgbau.de/d/pages/praev/kampagnen/10_tag_gegen_laerm/index.html

Nach Angaben der Unfallkasse Hessen sind auch schon Kinder
lärmgeschädigt. Schätzungsweise jedes dritte Kind habe bei
der Einschulung keine altersgemäße Hörwahrnehmung. Die Geräuschkulisse
durch Spielplatz- oder Kindergartenlärm mache Kinder aggressiv
und nervös. Lärmgestresste Kinder blieben in ihrer Sprachentwicklung und
Konzentrationsfähigkeit häufig hinter denen zurück, die ihre Ruhe
haben dürften. Der Appell an die Eltern: Ruhe-Inseln zu Hause zu
schaffen.
Zur Meldung: http://www.ukh.de/ukh/presse/pressemitteilungen/2008-07/

Zu Hör-Spielen, einem Vorlesebuch und einer Hörspiel-CD zum Thema
sowie zum Ausleihen einer Lärmampel informieren folgende Unfallkassen:
Unfallkasse Nord: http://www.uk-nord.de/index.php?id=43
Unfallkasse Rheinland-Pfalz:
http://www.ukrlp.de/index.php?tblnr=praevention&category=17&artid=2603
Unfallkasse Berlin: http://www.unfallkasse-berlin.de/content/artikel/862.html

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Online-Befragung: Demografischer Wandel in Unternehmen

Modellprogramm zur Bekämpfung arbeitsbedingter Erkrankungen

In Deutschland stellt der demografische Wandel Unternehmen vor neue Herausforderungen. Zukünftig werden sie ihre Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit mit durchschnittlich älteren Belegschaften erhalten müssen. Doch während bereits viele wissenschaftliche Erkenntnisse zum demografischen Wandel vorliegen, mangelt es an Informationen über die Aktivitäten in Unternehmen. Diese Lücke will die Online-Befragung „Demografischer Wandel – Stand der Auseinandersetzung in deutschen Unternehmen“ schließen.

Die Befragung findet im Rahmen des Modellprojekts „Menschen in altersgerechter Arbeitskultur – Arbeiten dürfen, können und wollen! Bedarfsgerechte Konzeptionen zur Qualifizierung, Motivation und altersgerechten Gestaltung von Arbeit“ (MiaA) statt, das vom Institut für gesundheitliche Prävention, IFGP, durchgeführt wird. Das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Rahmen des Modellprogramms zur Bekämpfung arbeitsbedingter Erkrankungen geförderte Projekt wird von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) fachlich begleitet.

Aus der Umfrage erhoffen sich das IFGP Erkenntnisse über die aktuelle Situation in Unternehmen, um zielgerichtet Unterstützungs- und Qualifizierungsangebote entwickeln zu können. Die in Kooperation mit der Management Circle AG durchgeführte bundesweite Befragung befindet sich auf der Homepage des IFGP www.ifgp.de.

Bei der Online-Befragung werden die Daten nur zum Zwecke der Gesamtauswertung gespeichert. Zudem erhebt die Befragung unternehmensbezogene Daten nur in groben Kategorien. Weitere Fragen rund um den Datenschutz beantwortet die Datenschutzerklärung.

Teilnehmende Unternehmen erhalten auf Wunsch die Ergebnisse der Gesamtbefragung. Zudem wird auch der aktuelle Stand der Auswertung auf der Projekthomepage veröffentlicht.

Weitere Informationen zum Projekt MiaA und zu dieser Befragung befinden sich auf der Projekthomepage www.miaa.de im Netz. Fragen beantwortet das IFGP telefonisch unter der Rufnummer 02506 30028-0 oder per E-Mail info@ifgp.de.

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Gehörschäden sind nicht heilbar

Unfallversicherung zum Tag gegen Lärm

9.04.2008
Ein einmal erworbener Gehörschaden ist nicht heilbar. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) anlässlich des Tages gegen den Lärm am 16. April hin. Langjährige, hohe Geräuschpegel können die Haarzellen im Innenohr zerstören, die sich nicht neu bilden. Auch ein Hörgerät ist bei Lärmschwerhörigkeit kein Allheilmittel, denn es korrigiert den Hörschaden nicht so wie beispielsweise eine Brille eine verminderte Sehleistung. Lärmschutz am Arbeitsplatz und in der Freizeit ist deshalb die beste Prävention.

Mehr als fünf Millionen Menschen sind am Arbeitsplatz Gehör schädigendem Lärm ausgesetzt. Mit rund 5.000 neuen bestätigten Fällen pro Jahr ist Lärmschwerhörigkeit die zweithäufigste Berufskrankheit in Deutschland. Aus diesem Grund gilt am Arbeitsplatz ein strenger Grenzwert von 85 Dezibel (dB(A)) für die zulässige Tagesbelastung. Gefahr für das Gehör ergibt sich allerdings nicht nur aus Arbeitslärm, sondern auch aus Freizeitlärm. „Und in der Freizeit nimmt die Belastung durch Lärm ständig zu“, beklagt Dr. Martin Liedtke, Lärmexperte im Institut für Arbeitsschutz (BGIA) der DGUV. Der Experte verweist dabei auf die technische Entwicklung und ihren Einfluss auf das Freizeitverhalten: „Was bei Jugendlichen der zu laute MP3-Player und der Discobesuch, ist beim Durchschnittserwachsenen der Laubbläser oder die Schlagbohrmaschine.“ In allen Fällen kann der Lärm die zulässige Tagesbelastung überschreiten; dies macht Schutzmaßnahmen notwendig.

Dass trotzdem so wenige Menschen darauf achten, erklärt sich der Arbeitsschützer mit zwei Irrtümern: „Zum einen wird schädlicher Freizeitlärm subjektiv oft als weniger laut empfunden, da wir uns dem Geräuschpegel freiwillig aussetzen und ihn mit eher angenehmen Tätigkeiten verbinden.“ Zum anderen glaubten immer noch viele, ein Hörschaden „würde schon wieder“. Ein geschädigtes Hörorgan erholt sich allerdings nicht mehr. Und auch die akustische Wahrnehmung mit einem Hörgerät lässt sich nicht mit der eines gesunden Gehörs vergleichen. Deshalb gilt: Das Gehör schützen! Am Arbeitsplatz muss der Unternehmer für Lärm- und Gehörschutz sorgen. Dabei helfen die Unfallversicherungen und das BGIA mit praktischen Informationen und Beratung. Liedtke: „Was dort hilft, kann auch in der Freizeit helfen. Das Ohr macht bei Lärm zwischen Freizeit und Arbeit keinen Unterschied!“

Informationen rund ums Thema Lärm einschließlich Hörbeispielen gibt es auf den Seiten des BGIA.
http://www.dguv.de/bgia/de/fac/laerm/index.html

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8. Medienworkshop der BAuA

Kommunikation von Prävention

Am 27. Oktober 2008 dreht sich in der DASA in Dortmund alles um den Medieneinsatz für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veranstaltet zum achten Mal ihren Medienworkshop.

Sicheres, gesundheitsgerechtes Verhalten bei der Arbeit gehört nicht zu den angeborenen Fähigkeiten des Menschen, es muss erlernt werden. Doch einseitig ausgerichtete Unterweisungen, die sich in der Verlesung von Unfallverhütungsvorschriften erschöpfen, greifen im modernen Arbeits- und Gesundheitsschutz zu kurz. Vielmehr sind Dialog und Erfahrungsaustausch gefragt, um das Thema Sicherheit nachhaltig ins Handeln integrieren zu können.

Dabei lässt sich der Prozess des Dialogs durch zahlreiche Medien unterstützen und in Gang setzen. Die Wahl des geeigneten Mediums hängt von Zielgruppe und Botschaft ab. Darüber hinaus ermöglicht es die Schulung der eigenen Kommunikations- und Gesprächsfähigkeit, auch aus weniger guten Medien das Beste herauszuholen. Dazu gehört auch die Souveränität im Umgang mit der Flut von Medien und Informationen, um das für die eigene Arbeit Wichtige herauszufiltern.

Der 8. Medienworkshop, der vom Institut für Schulung und Medienentwicklung Input im Auftrag der BAuA organisiert wird, bietet Vorträge und Workshops zum Umgang mit modernen Medien an. Zudem gibt er Anregungen, wie anhand der eigenen Persönlichkeit und selbst entwickelter Ideen Medien zum Leben erweckt werden können. Unter dem Aspekt einer dauerhaft wirksamen Sicherheitskultur spannt der Workshop einen Bogen vom Redetraining über die Wiederentdeckung altbekannter Mittel wie Flipchart oder Tafel hin zu den multimedialen Anwendungen. Dabei wird auch auf die Entwicklung und Produktion eigener Medien eingegangen. Begleitend findet eine Fachausstellung statt.

Bis zum 30.Mai 2008 können noch Beiträge zum Thema Kommunikation von Sicherheit und Gesundheitsschutz eingereicht werden. Gesucht werden Akteure, die sich mit einem Vortrag oder Workshop beteiligen möchten sowie Unternehmen und Organisationen, die sich auf der Fachausstellung präsentieren möchten. Kontakt unter der Rufnummer 0231 584492-0 oder per E-Mail info@institut-input.de.

Die Teilnahmegebühr für den 8. Medienworkshop beträgt 125 Euro, bei Buchungen bis zum 30. Juli 2008 gibt es einen Frühbucherrabatt von 10 Prozent. Die Teilnahmegebühr schließt Tagungsunterlagen, Verpflegung und Pausengetränke ein. Das Programm befindet sich im Internet unter der Adresse http://www.institut-input.de/medienworkshop08.html. Hier ist auch eine Anmeldung möglich. Weitere Informationen unter der Rufnummer 0231 9071-2325 oder per E-Mail grulke.horst@baua.bund.de.

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Produktsicherheit steht vor Preis und Funktionalität

II. Symposium Ergonomische Produktgestaltung in Remscheid

Billig will ich, dieses Motto stimmt nicht, wenn es um den Kauf von Handmaschinen und Heimwerkergeräten geht. Hier rangiert die Produktsicherheit deutlich vor dem Preis und der Funktionalität. Das ergab eine Befragung von über 1.000 Baumarktkunden im Rahmen einer wissenschaftlichen Untersuchung, die im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) vom Institut ASER e.V. an der Bergischen Universität Wuppertal durchgeführt wurde.

Die Bedeutung der Produktsicherheit lässt sich bei allen Altersgruppen und weitgehend unabhängig von der Berufsausbildung feststellen. Dabei ist die Produktsicherheit für ältere Kundengruppen besonders wichtig. Zudem achten Kunden insbesondere bei konkreten Kaufentscheidungen neben der Sicherheit immer stärker auf einfache Handhabung der Geräte.

Diese und weitere Ergebnisse der Studie „Käuferverhalten von Baumarktkunden unterschiedlichen Alters“ stehen im Mittelpunkt des II. Symposiums Ergonomische Produktgestaltung. Es findet am 16. April 2008 zwischen 13.00 und 16.00 Uhr im Deutschen Werkzeugmuseum in Remscheid statt. Unter der Moderation von Manfred Zöllmer, MdB, beleuchtet das Symposium zudem Qualitätssicherung und Produktsicherheit von Verbraucherprodukten. Dabei kommen auch die Erfahrungen der zentralen Meldestelle für gefährliche Verbraucherprodukte, die sich in der BAuA befindet, zur Sprache.

Das detaillierte Programm mit Anmeldeformular, Anfahrtsbeschreibung sowie weitergehenden Informationen befindet sich unter der Adresse www.institut-aser.de im Internet. Die Teilnahme am Symposium ist kostenfrei, aus organisatorischen Gründen ist jedoch eine Anmeldung bis zum 15. April 2008 erforderlich. Weitere Informationen und Anmeldung unter der Rufnummer 0202 731000 oder per E-Mail info@institut-aser.de.

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Sicherheit komplexer Maschinensteuerungen einfach bewerten

Neuer Report des Instituts für Arbeitsschutz (BGIA) erschienen

Ob eine Maschinensteuerung sicher ist, lässt sich anhand eines neuen Reports des Instituts für Arbeitsschutz (BGIA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zukünftig leichter bewerten. Der Report „Funktionale Sicherheit von Maschinensteuerungen – Anwendung der DIN EN ISO 13849“ (BGIA-Report 2/2008) dient als praktische Hilfe und richtet sich an Maschinenkonstrukteure, Hersteller von Steuerungen, aber auch Verantwortliche im Betrieb. Er hilft dabei zu entscheiden, wie die Steuerung einer Maschine aufgebaut sein muss, um in der praktischen Anwendung Unfälle an und mit der Maschine zu vermeiden. Am Beispiel von Schaltbildern verschiedener Steuerungsarten wird die Bewertung Schritt für Schritt beschrieben.

Der deutsche Maschinen- und Anlagenbau ist mit rund 6.000 Unternehmen und 870.000 Beschäftigten eine der größten Branchen Deutschlands. Ein Welthandelsanteil von fast 19 Prozent macht ihn zum führenden Anbieter von Maschinen weltweit. „Deutsche Maschinenbauer sind vor allem sehr innovativ“, erklärt Dr. Michael Schaefer, Steuerungsexperte im BGIA. „So haben Elektronik, Software und andere neue Technologien in den letzten zehn Jahren auch in die Sicherheitstechnik Einzug gehalten.“ Ein Ergebnis dieser Entwicklung: DIN EN 954-1, die Norm, die regelt, wie Steuerungen sicherheitstechnisch auszulegen und zu beurteilen sind, wurde grundlegend überarbeitet. Die Nachfolgenorm DIN EN ISO 13849-1:2007 führt unter anderem den so genannten Performance Level (PL) als Maß für die Sicherheit einer Steuerung ein. Um ihn festzustellen, sind Berechnungen nötig.

Schaefer: „Mit unserem Report wollen wir die Anwender Schritt für Schritt in die Geheimnisse der neuen Norm einführen und sicherstellen, dass ihre Inhalte verstanden und vor allem auch umgesetzt werden!“ Weitere praktische Hilfen rund um die Norm sind außerdem über ein neues Internetportal unter www.dguv.de/bgia/13849 kostenlos verfügbar. Dazu zählt die Software SISTEMA, die das BGIA auf Initiative des Fachausschusses Druck und Papierverarbeitung entwickelt hat. Eine praktisch handhabbare Drehscheibe, mit der sich der Performance Level bestimmen lässt, ist ebenfalls kostenlos über das Portal zu bestellen.

Pressekontakt:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Pressestelle
Stefan Boltz
Tel.: 030 288763-768
Fax: 030 288763-771
E-Mail: presse@dguv.de

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