Donnerstag, März 28, 2024
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Aus der EU-Italien 2023


Abwasser: Mehr Geld für Frühwarnsystem

Am 21. Juli meldete der Sanitätsbetrieb Hunderte neue Fälle und eine Inzidenzzahl im 4-stelligen Bereich – am selben Tag stellte man im Biologischen Landeslabor in Leifers einen Rückgang der Viruslast in Südtirols Abwasser fest. Noch deutlicher als der Abwärts- sei der Aufwärtstrend bei …mehr:

https://www.stol.it/artikel/politik/abwasser-mehr-geld-fuer-fruehwarnsystem

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Klärschlammverwertung: Weg frei für Umweltprüfung

Die Landesregierung hat am heutigen Dienstag zugestimmt, dass die thermische Verwertungsanlage für Südtirols Klärschlämme der Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen wird. Mehr:

https://www.stol.it/artikel/politik/klaerschlammverwertung-weg-frei-fuer-umweltpruefung

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Umweltsünden belasten italienische Küste

Die Umweltorganisation Legambiente beklagt schwere Umweltsünden in Italien. 23.623 Umweltvergehen wurden 2019 gemeldet, das sind 15,6 Prozent mehr als im Vorjahr.
Besonders belastet sind die süditalienischen Regionen Kampanien, Apulien, Sizilien und Kalabrien, in denen 52,3 Prozent der „Ökoverbrechen“ gemeldet…mehr:

https://www.stol.it/artikel/chronik/umweltsuenden-belasten-italienische-kueste

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Südtirol: Gewässerschutzplan – Maßnahmen für die Abwasserbewirtschaftung

Einige Kläranlagen und Kanalisationen werden erneuert und erweitert und weitere 11.000 Einwohnerwerte an das öffentliche Abwassersystem angeschlossen: Das sieht der neue Gewässerschutzplan vor. Mehr:

https://www.stol.it/artikel/politik/gewaesserschutzplan-massnahmen-fuer-die-abwasserbewirtschaftung

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Italien muss wegen fehlender Kläranlagen Millionenstrafe zahlen – EuGH-Urteil

Abwasserentsorgung mangelhaft: Italien verstößt gegen EU-Recht und wurde vom EuGH-Urteil zu Strafzahlungen verdonnert. Einmalig 25 Millionen Euro – und alle sechs Monate weitere 30 Millionen. Mehr:

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/italien-muss-wegen-fehlender-klaeranlagen-millionenstrafe-zahlen-a-1210511.html#ref=rss

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EU-Kommission verklagt Italien erneut vor Gericht und schlägt ein Zwangsgeld vor

Die Europäische Kommission bringt Italien erneut vor den Gerichtshof der Europäischen Union, da das Land ihrer Auffassung nach dem Urteil des Gerichtshofs von 2012 bisher nur zum Teil nachgekommen ist. Die italienischen Behörden müssten in immer noch landesweit 80 Ballungsräumen (von den 109 des ersten Urteils) sicherstellen, dass kommunale Abwässer sachgemäß gesammelt und behandelt werden. Der Gerichtshof der Europäischen Union hatte in seinem Urteil vom 19. Juli 2012 (Rechtssache C-565/10) entschieden, dass Italien wegen unsachgemäßer Sammlung und Behandlung der kommunalen Abwässer von 109 Kommunen (Klein- und Großstädte, Siedlungen) gegen das EU-Recht verstößt. Auch nach vier Jahren ist das Problem in 80 Ballungsräumen, in denen über sechs Millionen Menschen leben, noch nicht gelöst. Betroffen sind Ballungsräume folgender sieben Regionen Italiens: Abruzzen (1), Kalabrien (13), Kampanien (7), Friaul-Julisch-Venezien (2), Ligurien (3), Apulien (3) und Sizilien (51). Die Kommission beantragt beim EU- Gerichtshof die Verhängung eines Pauschalbetrags in Höhe von 62 699 421,40 Euro. Des Weiteren schlägt die Kommission ein tägliches Zwangsgeld in Höhe von 346 922,40 Euro vor, wenn bis zum Erlass des Urteils noch keine vollständige Einhaltung erreicht ist. Die endgültige Entscheidung über die Verhängung des Zwangsgelds trifft der Gerichtshof der Europäischen Union.

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Italien reduziert Zahl der Wasserbehörden von 37 auf 7

In Italien wird die Wasserverwaltung vereinfacht. Die Staat-Regionen-Konferenz habe sich darauf geeinigt, die Zahl der Wasserbehörden von 37 auf 7 zu reduzieren, mehr Klarheit bezüglich ihrer Kompetenzen zu schaffen und administrative Verfahren zu vereinfachen, teilte das italienische Umweltministerium mit.
„Es handelt sich um eine der wichtigsten Reformen im Wassersektor, die Italien jemals durchgeführt hat“, sagte Umweltminister Gian Luca Galletti. Mit ihr komme das Land den europäischen Vorgaben nach und schaffe die Basis für eine effiziente Wasserversorgung.
Künftig wird es …mehr:

http://www.euwid-wasser.de/news/international/einzelansicht/Artikel/italien-reduziert-zahl-der-wasserbehoerden-von-37-auf-7.html

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Italien soll EU-Standards beim Betrieb von Abfalldeponien einhalten

Die Europäische Kommission hat Italien aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die langfristige Entsorgung und Endlagerung von Abfällen in alten Deponien dem EU-Recht entsprechen. Nach der EU-Richtlinie über Abfalldeponien hätten Deponien, die 2001 in Betrieb waren, bis zum 16. Juli 2009 stillgelegt werden müssen, wenn sie nicht den EU-Standards zur Gewährleistung eines sicheren Betriebs entsprachen. Den neuesten In-formationen der Kommission zufolge entsprechen beinahe sechs Jahre nach Ablauf der Stilllegungsfrist mindestens 50 italienische Deponien immer noch nicht den Vorschriften und hätten entweder stillgelegt oder an die geltenden Standards angepasst werden müssen. Auf mindestens einer dieser Deponien werden gefährliche Abfälle gelagert. Aus diesem Grund wird nunmehr eine ergänzende mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt. Italien hat nun zwei Monate Zeit, um der Kommission mitzuteilen, welche Maßnahmen zur Behebung dieses Problems ergriffen wurden. Andernfalls kann die Kommission beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage gegen Italien einreichen. EU-Kommission: Ungarn soll Umweltstandards in Rotschlammdeponie verbessern
Die Europäische Kommission hat Ungarn aufgefordert, beim Betrieb der Rotschlammbecken in Almásfüzít für ein an-gemessenes Schutzniveau, wie es das EU-Recht verlangt, zu sorgen. Bei einer eingehenden Untersuchung der aktuellen Praxis wurde festgestellt, dass einige Abfallbewirtschaftungsmaßnahmen in dem Gebiet, die auf eine Sanierung der Anlage abzielten, nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Entgegen dem EU-Abfallrecht wurden gefährliche Abfälle mit anderen Abfallarten gemischt. Außerdem wurden Umweltverträglichkeitsprüfungen nicht vorgenommen. In seiner Antwort auf das im November 2013 ergangene Aufforderungsschreiben gab Ungarn an, dass es eine Überprüfung der Maßnahmen initiiert habe, der Prozess aber noch nicht abgeschlossen sei. Da der Betrieb der Deponie während dieser Prüfung nicht eingestellt wurde, geht
die Kommission davon aus, dass Ungarn die erforderlichen Maßnahmen zur Ab-stellung des Verstoßes gegen das EU-Recht noch nicht ergriffen hat. Deshalb wird eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt. Ungarn muss der Kommission nun binnen zwei Monaten mitteilen, welche Maßnahmen zur Behebung des Problems ergriffen wurden. Andernfalls kann die Kommission beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage gegen Ungarn erheben. Umsatz der Abwasserentsorgung steigt auf 7,85 Mrd. Euro
Entgegen dem allgemeinen Trend in der Ver- und Entsorgungsbranche konnte die Abwasserentsorgung die Umsatzerlöse 2013 um rund 7,85 Mrd. Euro ausdehnen. Dies entspricht einem Plus von 4,0 Prozent gegenüber 2012. Diese Zahlen nannte das Statistische Bundesamt An-fang Juli bei der Vorstellung der Umsätze in der Energie-, Wasser- und Entsorgungswirtschaft. In die Statistik fließen die Umsatzerlöse aller Unternehmen der Branche mit mehr als 20 Mitarbeitern ein. Insgesamt erwirtschaftet die Ver- und Entsorgungswirtschaft derzeit (2013) Umsatzerlöse von 603,6 Mrd. Euro (2012: 613,4 Mrd. Euro), der Anteil der Abwasserentsorgung beläuft sich auf 1,3 Prozent. Der Großteil der Umsätze entfällt mit knapp 85 Prozent nach wie vor auf die Elektrizitätsversorgung.

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EU-Kommission fordert Italien auf, Sammeln und Behandlung von Abwasser zu verbessern

Die Europäische Kommission hat Italien aufgefordert, in einer Vielzahl von Gemeinden im ganzen Land das Sammeln und die Behandlung von Abwasser zu verbessern. Nach Dafürhalten der Kommission wird in 817 italienischen Gemeinden mit mehr als 2000 Einwohnern das Abwasser nicht in angemessener Form gesammelt und behandelt. Zu den größeren Gemeinden gehören Rom, Florenz, Neapel und Bari. Einige Gemeinden kommen auch der Verpflichtung zu einer weitergehenden Behandlung von Abwässern, die in empfindliche Gebiete eingeleitet werden, nicht nach. Es sind rund 20 Regionen und Autonome Provinzen betroffen: die Abruzzen, die Basilicata, Bozen, Kalabrien, Kampanien, die Emilia Romagna, Friaul-Julisch Venetien, Lazio, Ligurien, die Lombardei, die Marken, Piemont, Apulien, Sardinien, Sizilien, die Toskana, Trient, Umbrien, das Aostatal und Venetien. Italien ist auch der Verpflichtung nicht nachgekommen, Phosphor und Stickstoff von Deponien in 32 empfindlichen Gebieten zu entfernen. In Kontakten mit Italien hat sich das bestätigt, was die Kommission als systematischen Verstoß gegen EU-Verpflichtungen ansieht. Daher ist eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt worden. Werden keine konkreten Maßnahmen ergriffen, um die Verstöße schnellstmöglich abzustellen, kann der Gerichtshof der Europäischen Union angerufen werden.

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EU-Kommission fordert Italien zur Änderung seines Wasserrechts auf

Die Europäische Kommission fordert Italien auf, sein Wasserrecht in Einklang mit den EU-Standards zu bringen. Die Mängel betreffen die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in nationales Recht. Bei einer Konformitätskontrolle im Jahr 2009 wurde eine Reihe von Problemen festgestellt; im Mai 2010 übermittelte die Kommission daher ein Aufforderungsschreiben, gefolgt von einer mit Gründen versehenen Stellungnahme im März 2012. Obgleich viele der ursprünglich festgestellten Probleme mittlerweile behoben sind, ergeht nun eine zusätzliche mit Gründen versehene Stellungnahme zu den Mindestanforderungen an Programme zur Berücksichtigung diffuser Quellen, die Wasserverschmutzungen verursachen können, und Maßnahmen zur Verhinderung oder Begrenzung der Einleitung von Schadstoffen. Kommt Italien seinen Verpflichtungen aus der Richtlinie nicht nach, kann Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union erhoben werden.

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Italien: Wasserprivatisierungsgesetz Verfassungswidrig

Wie aus einem Bericht der GIB (Gemeingut in Bürgerhand) vom 30.7.2012 zu entnehmen ist, hat das italienische Verfassungsgericht ein Gesetz vom August 2011 für verfassungswidrig erklärt. Das Gesetz soll nach Angaben der GIB den „Privatiserungsstopp“ für Wasser unterlaufen haben, der am 12. – 13. Juni 2011 durch den landesweiten erfolgreichen Volksentscheid erkämpft worden war. Die GIB sieht dies als ein deutliches Signal dafür, „die Privatisierungen von Gemeingütern zu unterlassen“.

Quelle: GIB

http://blog.gemeingut.org/2012/07/ein-groser-sieg-fur-die-italienische-wasserbewegung-privatisierungsgesetz-verfassungswidrig/

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Italien wegen mangelhafter Behandlung kommunaler Abwässer vor dem Europäischen Gerichtshof

Die Europäische Kommission verklagt laut einer Mitteilung vom 21. Juni 2012 Italien wegen der nicht ordnungsgemäßen Behandlung von Abwässern aus Geweitermeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern, die in empfindliche Gebiete eingeleitet werden. Das Fehlen geeigneter Kanalisationssysteme und Kläranlagen, die nach EU-Recht seit 1998 vorgeschrieben sind, stelle eine Gefahr für die menschliche Gesundheit sowie für die Binnengewässer und die Meeresumwelt dar. Die Kommission räumt immerhin ein, dass Italien seit 2011 „große Fortschritte erzielt“ habe, doch wiesen mindestens 50 Gemeinden immer noch Mängel auf.

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Italien lehnt Privatisierung der Wasserwirtschaft ab

Private Beteiligung weiterhin möglich, aber Konditionen unsicher / Von Siegfried Breuer
Mailand (gtai) – In Italien sind mit dem Referendum vom 12./13. Juni, das die Nutzung von Atomenergie abgelehnt hat, auch zwei essenzielle Gesetzesvorschriften zur Privatisierung der Wasserwirtschaft für nichtig erklärt worden. Die öffentlichen Versorger müssen nicht, wie gesetzlich vorgesehen, ab 2012 private Betreiber beteiligen. Ob der hohe Investitionsbedarf in Modernisierung und Ausbau von Leitungssystem, Aufbereitungs- und Kläranlagen ohne forcierten Einsatz von Privatkapital finanziert werden kann, erscheint fraglich.
Im Ausland fast unbemerkt hat die italienische Bevölkerung mit dem Referendum gegen die Rückkehr zur Kernenergie auch gegen die Privatisierung der Wasserwirtschaft gestimmt. Sowohl die Garantie eines Mindestgewinns für die Versorgungsunternehmen, als auch die Pflicht zur Privatisierung der kommunalen Wasserversorgung wurde abgelehnt, die entsprechenden Gesetzespassagen sind für ungültig erklärt worden. Die Konsequenzen für die italienische Wasserwirtschaft, die hohen Modernisierungsbedarf hat, sind noch nicht abzusehen. Die Beteiligung privater Betreibergesellschaften wird durch die Gesetzesänderung zwar nicht ausgeschlossen, aber sie wird eng begrenzt bleiben.
Nach Artikel 123 des Gesetzes 133/2008 sollten ab 2012 alle öffentlichen Wasserversorger einen privaten Partner mit einem Anteil von mindestens 40% beteiligen. Bei einem Börsengang dieser gemischten Betreibergesellschaften hätte der öffentliche Anteil bis Juni 2013 auf 40% und bis Dezember 2015 auf 30% reduziert werden müssen. Absatz 1 des Artikels 154 des Dekretes 152 von 2006 garantierte eine Mindestrendite auf das in der Wasserwirtschaft eingesetzte Kapital von 7%. Beide Regelungen sind durch das Referendum nichtig geworden.
Der Investitionsbedarf in der Wasserwirtschaft für die nächsten dreißig Jahre wird von der italienischen Regierung auf insgesamt 64 Mrd. Euro beziffert, d.h. jährlich müssten mehr als 2 Mrd. Euro für Ver- und Entsorgungssysteme aufgebracht werden. Experten halten diese Summe nicht für ausreichend um angesichts des desolaten Ist-Zustands ein leistungsfähiges integriertes Wassersystem aufzubauen und zu unterhalten. Die Pro-Kopf-Investitionen in anderen europäischen Ländern liegen weit über dem italienischen Ansatz. Noch problematischer erscheint die Situation, wenn die Diskrepanz zwischen geplanten und tatsächlichen Investitionen in den letzten Jahren fortgeschrieben würde: nur ca. 56% der geplanten Investitionen wurden tatsächlich umgesetzt.
Das geringe Investitionsvolumen führt zu einem jährlich steigenden Nachholbedarf und erheblichen Effizienzverlusten. Im Landesdurchschnitt gehen mehr als 30% des in das Leitungssystem eingespeisten Trinkwassers verloren, in einigen Regionen im Süden (Apulien, Sardinien, Abruzzen) sind es mehr als 50%. Der größte Teil dieser Verluste wird durch Lecks verursacht, aber auch durch nicht autorisiertes Anzapfen oder die kostenlose Versorgung von öffentlichen Körperschaften, bei denen oftmals keine Zähler installiert sind. 11% aller Haushalte müssen Unterbrechungen der Wasserversorgung hinnehmen, im Süden des Landes liegt dieser Prozentsatz erheblich höher (33,4% in Kalabrien). In einigen Regionen erfolgen die Unterbrechungen lediglich in der trockenen Sommerzeit, in anderen das ganze Jahr über.
Problematischer noch als die Wasserversorgung ist die Situation bei der Entsorgung und Aufbereitung. 20% der Bevölkerung haben keinen Anschluss an die Kanalisation. Der Deckungsgrad der Kläranlagen liegt offiziell bei 70%, aber nur das Abwasser von 55% der Bevölkerung wird ordnungsgemäß geklärt. 54% der Anlagen decken lediglich die erste Klärstufe ab und entsprechen nicht den gesetzlichen Vorschriften. 11% der Kläranlagen können drei Klärstufen (Phosphatfällung) anbieten, allerdings haben diese Anlagen eine weit überdurchschnittliche Kapazität und können den Klärbedarf von 44% der Bevölkerung bewältigen.
Italien hat mit der Gesetzesverordnung vom 3. April 2006 die europäische Rahmenrichtlinie 2000/60/CE zur Wasserwirtschaft in nationales Recht umgesetzt und sich zu dem Prinzip einer integrierten Wasserwirtschaft mit voller Kostendeckung durch den Verursacher bekannt. Die…mehr:

http://www.germanwaterpartnership.de/index.php?option=com_content&view=article&id=98&Itemid=73&lang=de

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EU-Kommission fordert Italien zur Einhaltung der EU-Abwasservorschriften auf

Die EU-Kommission hat Italien aufgefordert, die ordnungsgemäße Behandlung des Abwassers aus Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern sicherzustellen, das in empfindliche Gebiete eingeleitet wird. Das Fehlen ausreichender Abwassersammel- und -behandlungssysteme, die seit 1998 in Betrieb sein sollten, sei eine Gefahr für die menschliche Gesundheit sowie für die Binnengewässer und die Meeresumwelt. Da Italien nur langsame Fortschritte macht, hat die Kommission auf Empfehlung von EU-Umweltkommissar Janez Potočnik im Mai 2011 eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt. Sollte Italien seinen Verpflichtungen nicht innerhalb von zwei Monaten nachkommen, kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen.
Quelle: dwa

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Die Küste von Friaul wird immer mehr zum Müllhaufen

An der Küste von Friaul wird immer mehr Müll illegal entsorgt. In nur zwei Jahren stieg die Zahl der Anzeigen enorm. Zement, alte Abwasserkanäle und mangelhafte Kläranlagen sorgen für Probleme. Mehr:

https://www.kleinezeitung.at/kaernten/alpeadria/6320412/Straende-ausgenommen_Friauler-Kueste-wird-immer-mehr-zum-Muellhaufen?from=rss

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