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EU leitet rechtliche Schritte gegen Spanien, Finnland, Schweden und Portugal ein

Die Europäische Kommission teilte im Dezember 2006 mit, dass sie gegen Spanien rechtliche Schritte wegen sechs verschiedener Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz der Umwelt und der Volksgesundheit eingeleitet hat. Es handelt sich um fehlende Maßnahmen zur Verringerung der Verschmutzung der Küstengewässer. Weiter wegen Nichtumsetzung von Urteilen im Zusammenhang mit der Behandlung kommunaler Abwässer, der Verschmutzung von Muschelgewässern und der Umweltverträglichkeits-
prüfung. Außerdem bringt die Kommission Spanien vor Gericht, weil es eine EU-Richtlinie zur Verringerung der Verschmutzung durch die Industrie nicht in nationales Recht umgesetzt hat. Eine Mahnung erfolgte wegen mangelhafter Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie. Finnland, Schweden und Portugal werden vor den Europäischen Gerichtshof gebracht, weil eine große Anzahl von Städten keine ordnungsgemäße Behandlung von kommunalem Abwasser sicherstellen kann.

Quelle: http://ec.europa.eu/community_law/eulaw/index_en.htm

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