Dienstag, April 16, 2024
StartAblageAus der EU-Belgien

Aus der EU-Belgien

Zurück zur Übersicht Aus der EU und aller Welt


EuGH verurteilt Belgien wegen Verletzung der Kommunalabwasserrichtlinie

Der Europäische Gerichtshof hat Belgien wegen Verletzung der Kommunalabwasserrichtlinie zu einer Strafe von zehn Millionen Euro verurteilt. Zudem droht Belgien ein Zwangsgeld von 4722 Euro pro Tag, falls die Gemeinden des Landes sich auch zukünftig nicht an die Vorgaben der Kommunalabwasserrichtlinie halten. Die Geldstrafe basiert auf einem Urteil von 2004. Damals hatte der EuGH entschieden, dass verschiedene belgische Gemeinden die Vorgaben der Kommunalabwasserrichtlinie nicht einhalten (Rechtssache C-533/11 vom 8. Juli 2004). Der EuGH räumt im aktuellen Urteil zwar ein, dass Belgien seitdem bedeutende Investitionsanstrengungen unternommen hat, um die Kommunalabwasserrichtlinie umzusetzen. Auf der anderen Seite rügt der EuGH aber die fehlende Behandlung von kommunalem Abwasser als besonders schwer, da Belgien sein gesamtes Staatsgebiet als empfindliches Gebiet ausgewiesen hat.

(nach oben)


EIB-Darlehen von 200 Mio EUR für Abwasserbehandlung und Gewässerschutz in Flandern

Die Europäische Investitionsbank (EIB) und Aquafin N.V. haben heute den Vertrag über die erste Tranche von 50 Mio EUR eines Darlehens mit einer Laufzeit von 30 Jahren über insgesamt 200 Mio EUR unterzeichnet. Die Mittel dienen der Finanzierung von Vorhaben zur weiteren Verbesserung der Qualität abgeleiteter Abwässer, den Bau von Kläranlagen und von Anlagen zur Regenwasserableitung, die zur Verbesserung der bestehenden Infrastruktur beitragen.
Der Finanzierungsvertrag wurde von EIB-Vizepräsident Pim van Ballekom und Marc van den Abeelen, Präsident von Aquafin, sowie Luc Bossyns, geschäftsführender Direktor, unterzeichnet. Peter Vermeiren, der für Strukturierte Finanzierungen und Corporate Finance zuständige Direktor der Belfius Bank NV, die seit 1994 als Konsortialführer der langfristigen Geldgeber von Aquafin fungiert, war ebenfalls anwesend.
Es handelt sich um das achte EIB-Darlehen an Aquafin zur Finanzierung von Investitionen im Abwasserbereich. Damit erhöht sich der insgesamt seit 1994 in diesem Bereich zur Verfügung gestellte Betrag ihrer Darlehen auf 1,4 Mrd EUR. Mit dieser neuen Operation wird die gute Zusammenarbeit zwischen den beiden Partnern fortgesetzt. „Da es in der gegenwärtigen Finanzkrise für Unternehmen sehr schwierig ist, langfristige (30 Jahre Laufzeit) Mittel bei belgischen Geschäftsbanken zu beschaffen, ist das EIB-Darlehen für Aquafin von großer Bedeutung. Zusammen mit der finanziellen Unterstützung von Versicherungsgesellschaften und Pensionsfonds wird es uns dabei helfen, unseren Investitionsrhythmus der vergangenen Jahre beizubehalten,“ betonte Marc van den Abeelen.
Vizepräsident Van Ballekom fügte hinzu: „Wir freuen uns, Aquafin mit unserem Darlehen in die Lage versetzen zu können, ihr mittelfristiges Investitionsprogramm im Wassersektor fortzusetzen. Der Beschluss zur Gewährung dieses Darlehens wurde gefasst auf der Basis der Ergebnisse einer Analyse, in deren Rahmen untersucht wurde, wie sich das Unternehmen auf die Zukunft vorbereitet. Von entscheidender Bedeutung für die Fortsetzung unserer Partnerschaft waren die Bemühungen des Unternehmens um den Klimaschutz, seine technologische Leistungsfähigkeit und seine Innovationskraft. Die Vorhaben, die Aquafin mit Hilfe unseres Darlehens finanzieren wird, tragen zur Verbesserung der Qualität der Wasserläufe der Region Flandern bei. Dies wird unmittelbare positive Auswirkungen auf die Schelde und die Nordsee haben.“
Die EIB hat sich zu einem der wichtigsten Geldgeber der Welt für Klimaschutzvorhaben entwickelt. Sie hat erkannt, dass es billiger und effektiver ist, zur Vermeidung des Klimawandels beizutragen als Abhilfemaßnahmen zu ergreifen und finanziert daher eine große Anzahl von Vorhaben in den Bereichen Trinkwasserversorgung, nachhaltige Wasserwirtschaft und Meeresschutz. Insgesamt stellt sie für solche Vorhaben über 16 Mrd EUR pro Jahr zur Verfügung. Mit diesen Mitteln kann sie langfristige Programme zur Verbesserung der Wasserqualität – wie zum Beispiel im Rahmen der Partnerschaft mit Aquafin – unterstützen.
Die Anstrengungen, die die Region Flandern in den vergangenen 20 Jahren unternommen hat, haben dazu geführt, dass sie als erste belgische Region seit Anfang September die EU-Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser erfüllt, wonach das Abwasseraufkommen sämtlicher Gemeinden mit mehr als 2 000 Einwohnern vor Einleitung in einen Wasserlauf behandelt werden muss. Gegenwärtig werden 80% des Abwasseraufkommens der Haushalte in der Region Flandern behandelt. Anfang der 90er Jahre waren es knapp 30%. Der Verschmutzungsgrad der Flüsse der Region hat sich somit auf ein Drittel bis ein Fünftel reduziert. Dies hat deutliche und messbare Auswirkungen auf die Artenvielfalt: „Die Tatsache, dass Wassertiere, die zuvor fast vollständig verschwunden waren, jetzt in großer Zahl in die Gewässer der Region zurückkehren, ist der beste Hinweis auf eine erhebliche Verbesserung der biologischen Wasserqualität,“ erklärte Luc Bossyns. „Wir möchten jetzt diese Dynamik fortsetzen und streben die Erfüllung der Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie an, die eine gute Wasserqualität in allen Flüssen und Wasserläufen zum Ziel hat.“

(nach oben)


EU-Kommission fordert Belgien zur Einhaltung der EU-Abwasservorschriften auf

Die Europäische Kommission hat Belgien aufgefordert, dafür zu sorgen, dass Abwässer in Kleinstädten vorschriftsmäßig behandelt werden. Das Fehlen ausreichender Abwassersammel- und -behandlungssysteme, die seit 2005 in Betrieb sein sollten, sei eine Gefahr für die menschliche Gesundheit und die Meeresumwelt. Weil Belgien in diesem Bereich nur langsame Fortschritte macht, hat die Kommission auf Empfehlung von EU-Umweltkommissar Janez Potočnik beschlossen, im Rahmen des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu versenden. Wenn Belgien den Vorschriften innerhalb von zwei Monaten nicht nachkommt, könnte die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union mit der Angelegenheit befassen.
In Belgien sind nach Angaben der EU-Kommission 67 flämische und wallonische Kleinstädte nicht an ein geeignetes Abwassersystem angeschlossen, und das Abwasser von 116 Kleinstädten wird zwar gesammelt, aber nicht gereinigt. Der neue Fall hat seine Entsprechung in einer anderen belgischen Rechtssache, die größere Städte, das heißt Städte mit mehr als 10 000 Einwohnern, betrifft, und in der die Kommission im Juni 2010 bereits zum zweiten Mal Klage erhoben hatte. Größere Kleinstädte und Großstädte hätten die Vorschriften bis 1998 bzw. 2000 anwenden müssen.

(nach oben)


Abwasserbehandlung in Luxemburg und Belgien unzureichend

Die Europäische Kommission teilte Mitte Oktober 2007 mit, sie stelle Luxemburg eine letzte schriftliche Mahnung mit der Mitteilung zu, dass sie zum zweiten Mal Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erheben wird und das Land vermutlich Geldstrafen auferlegt bekommt, sofern es seine Abwasserbehandlung nicht unverzüglich an die EU-Normen anpasst. Belgien hat bereits eine erste schriftliche Mahnung erhalten, dass eine zweite Runde vor Gericht bevorsteht und jetzt Geldstrafen drohen. Beide Länder verstießen weiterhin gegen die EU-Richtlinie von 1991 zur Behandlung von kommunalem Abwasser, obwohl sie dafür schon einmal vom EuGH verurteilt wurden.

Luxemburg hatte erklärt, zurzeit erfüllten sechs Orte die Vorschriften der Abwasserrichtlinie, neun nicht. Von diesen seien voraussichtlich vier kurzfristig dazu  in der Lage. Fünf sind wahrscheinlich auch 2012/2013 noch nicht fertig.

Belgien verstößt gegen die Abwasserrichtlinie, da 114 Orte in Flandern und 60 in Wallonien und Brüssel weder über Abwassersammler verfügten noch dafür sorgten, dass ihre Abwässer vor dem Einleiten Stickstoff- und Phosphor entfernt würden. Das Gericht befand außerdem, Wallonien habe kein angemessenes Durchführungsprogramm aufgestellt. Aus einem Schreiben der belgischen Regierung wurde deutlich, dass über 40 Orte in Flandern und fast 50 Orte in Wallonien und Brüssel die Bedingungen noch immer nicht erfüllen. Die Kommission war der Ansicht, dass sie noch offene Fragen hätte, und schickte Belgien ein entsprechendes Mahnschreiben.

(nach oben)